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Mitwirkungspflichten

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Grundsicherung für Arbeitssuchende 22<br />

SGB II<br />

Leistungen der Eingliederung § 14 ff. SGB II<br />

Leistungen der Eingliederung §§ 16 ff. SGB II<br />

- Arbeitsvermittlung: alle Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind,<br />

Arbeitssuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines<br />

Beschäftigungsverhältnisses zusammenzubringen<br />

- Berufsberatung, Berufsorientierung, Heranführung an den Arbeitsmarkt,<br />

Maßnahmen zur Aktivierung inkl. Vermittlung beruflicher Kenntnisse,<br />

berufliche Weiterbildung, Lehrgänge etc.<br />

- Unterstützung durch Betreuung Minderjähriger/Pflegebedürftiger,<br />

Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung<br />

- Anreize durch Gewährung eines Einstiegsgeldes<br />

- Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit angemessener Entschädigung<br />

- Beschäftigungszuschuss an Arbeitgeber<br />

18.04.2012<br />

Hohage, May & Partner<br />

15<br />

- Hamburg, Hannover, München -<br />

<strong>Mitwirkungspflichten</strong><br />

<strong>Mitwirkungspflichten</strong><br />

18.04.2012<br />

Hohage, May & Partner<br />

16<br />

- Hamburg, Hannover, München -<br />

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