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Mitwirkungspflichten

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Abgrenzung fürsorgerechtlicher Leistungen<br />

Erwerbsunfähigkeit/ volle Erwerbsminderung hält voraussichtlich<br />

länger als sechs Monate an, kann aber wieder behoben werden:<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

SGB XII<br />

18.04.2012<br />

Hohage, May & Partner<br />

11<br />

- Hamburg, Hannover, München -<br />

Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II<br />

Anspruchsvoraussetzungen ALG II (§ 7, § 37 SGB II)<br />

1. auf Antrag<br />

2. ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis Erreichen der Altersgrenze nach § 7a<br />

3. die erwerbsfähig sind<br />

4. die hilfebedürftig sind<br />

5. die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben<br />

6. bei denen kein Ausschlusstatbestand greift<br />

� keine stationäre Unterbringung/ Inhaftierung für länger als sechs Monate<br />

� kein Ausbildung, die dem Grunde nach BAFöG förderungsfähig ist<br />

� werktäglich, postalisch, persönliche Erreichbarkeit<br />

� kein Bezug einer Altersrente<br />

� keine Leistungsberechtigung AsylbLG<br />

� keine Ausländer mit Aufenthalt in Deutschland zum Zwecke der<br />

Arbeitssuche in den ersten drei Monaten<br />

18.04.2012<br />

Hohage, May & Partner<br />

12<br />

- Hamburg, Hannover, München -<br />

8

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