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Mitwirkungspflichten

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<strong>Mitwirkungspflichten</strong><br />

Mitwirkung bei Eingliederungsleistungen § 14 ff. SGB II<br />

22<br />

Sanktionen bei Pflichtverletzungen §§ 31, 31 a SGB II<br />

Pflichtverletzung: zumutbare Arbeitsgelegenheit<br />

- Aus Gründen des Rechtsschutzes muss der Leistungsberechtigte erkennen<br />

können, ob die angebotene Arbeitsgelegenheit den inhaltlichen und<br />

formellen Anforderungen an eine zulässige Arbeitsgelegenheit, die zur<br />

Erreichung des Eingliederungsziels geeignet und erforderlich ist,<br />

überhaupt genügt:<br />

� Jobcenter muss selbst die Art und Bedingungen der Arbeitgelegenheit<br />

festlegen und darf diese Aufgabe nicht dem Maßnahmeträger überlassen<br />

� Art d. Tätigkeit, zeitlicher Umfang, zeitliche Verteilung, Höhe der<br />

angemessenen Entschädigung Mindestinhalt<br />

18.04.2012<br />

Hohage, May & Partner<br />

27<br />

- Hamburg, Hannover, München -<br />

<strong>Mitwirkungspflichten</strong><br />

Besondere <strong>Mitwirkungspflichten</strong> im Rahmen des SGB II<br />

Weitere Pflichtverletzung nach § 31 SGB II<br />

- absichtliches Vermindern von Einkommen und Vermögen, um ALG II<br />

Anspruch zu begründen oder zu erhöhen<br />

- Unwirtschaftliches Verhalten<br />

- Voraussetzung einer Sperrzeit i.S.d. SGB III erfüllt, z.B. Anbahnung<br />

eines Beschäftigungsverhältnisses durch Verhalten im<br />

Vorstellungsgespräch vereiteln, Verletzung der Meldepflichten<br />

- es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor<br />

22<br />

18.04.2012<br />

Hohage, May & Partner<br />

28<br />

- Hamburg, Hannover, München -<br />

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