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Mitwirkungspflichten

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<strong>Mitwirkungspflichten</strong><br />

Besondere <strong>Mitwirkungspflichten</strong> im Rahmen des SGB II<br />

22<br />

„Sanktionen“ bei unerlaubter Entfernung<br />

§ 7 Abs. 4a SGB II<br />

- Leistungsausschluss bei Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen<br />

Bereichs ohne Zustimmung des Jobcenters mit der Folge der fehlenden<br />

Verfügbarkeit für die Eingliederung in Arbeit<br />

- Zustimmung bei wichtigem Grund: ärztlich verordnete Reha, Teilnahme<br />

an politischer, kirchlicher, gewerkschaftlicher Veranstaltung, Ausübung<br />

eines Ehrenamtes<br />

- Zustimmungserteilung, wenn Eingliederung nicht beeinträchtigt<br />

→ regelmäßig insgesamt drei Wochen im Jahr<br />

18.04.2012<br />

Hohage, May & Partner<br />

31<br />

- Hamburg, Hannover, München -<br />

<strong>Mitwirkungspflichten</strong><br />

Besondere <strong>Mitwirkungspflichten</strong> im Rahmen des SGB II<br />

22<br />

„Sanktionen“ unerlaubter Entfernung<br />

§ 7 Abs. 4a SGB II<br />

- Verordnungsermächtigung<br />

- Bis eine VO erlassen wird gilt weiterhin die Erreichbarkeits-Anordnung:<br />

→ Aufenthalt im Nahbereich = alle Orte in der Umgebung des<br />

Jobcenters, von denen aus der Arbeitslose erforderlichenfalls in der<br />

Lage wäre, das Arbeitsamt täglich ohne unzumutbaren Aufwand zu<br />

erreichen“.<br />

18.04.2012<br />

Hohage, May & Partner<br />

32<br />

- Hamburg, Hannover, München -<br />

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