Mitwirkungspflichten
Mitwirkungspflichten
Mitwirkungspflichten
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<strong>Mitwirkungspflichten</strong><br />
Besondere <strong>Mitwirkungspflichten</strong> im Rahmen des SGB II<br />
22<br />
„Sanktionen“ bei unerlaubter Entfernung<br />
§ 7 Abs. 4a SGB II<br />
- Leistungsausschluss bei Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen<br />
Bereichs ohne Zustimmung des Jobcenters mit der Folge der fehlenden<br />
Verfügbarkeit für die Eingliederung in Arbeit<br />
- Zustimmung bei wichtigem Grund: ärztlich verordnete Reha, Teilnahme<br />
an politischer, kirchlicher, gewerkschaftlicher Veranstaltung, Ausübung<br />
eines Ehrenamtes<br />
- Zustimmungserteilung, wenn Eingliederung nicht beeinträchtigt<br />
→ regelmäßig insgesamt drei Wochen im Jahr<br />
18.04.2012<br />
Hohage, May & Partner<br />
31<br />
- Hamburg, Hannover, München -<br />
<strong>Mitwirkungspflichten</strong><br />
Besondere <strong>Mitwirkungspflichten</strong> im Rahmen des SGB II<br />
22<br />
„Sanktionen“ unerlaubter Entfernung<br />
§ 7 Abs. 4a SGB II<br />
- Verordnungsermächtigung<br />
- Bis eine VO erlassen wird gilt weiterhin die Erreichbarkeits-Anordnung:<br />
→ Aufenthalt im Nahbereich = alle Orte in der Umgebung des<br />
Jobcenters, von denen aus der Arbeitslose erforderlichenfalls in der<br />
Lage wäre, das Arbeitsamt täglich ohne unzumutbaren Aufwand zu<br />
erreichen“.<br />
18.04.2012<br />
Hohage, May & Partner<br />
32<br />
- Hamburg, Hannover, München -<br />
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