16.01.2013 Aufrufe

Mitwirkungspflichten

Mitwirkungspflichten

Mitwirkungspflichten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Mitwirkungspflichten</strong><br />

Besondere <strong>Mitwirkungspflichten</strong> im Rahmen des SGB II<br />

Grundsatz des Forderns § 2 SGB II<br />

22<br />

- Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der<br />

Hilfebedürftigkeit<br />

- aktive Mitwirkung an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit<br />

- Übernahme zumutbarer Arbeitsgelegenheiten<br />

als Ausfluss des fürsorgerechtlichen Nachrangprinzips<br />

18.04.2012<br />

Hohage, May & Partner<br />

19<br />

- Hamburg, Hannover, München -<br />

<strong>Mitwirkungspflichten</strong><br />

Mitwirkung bei Eingliederungsleistungen § 14 ff. SGB II<br />

22<br />

Sanktionen bei Pflichtverletzungen §§ 31, 31 a SGB II<br />

als Konkretisierung des Grundsatz des Forderns § 2 SGB II<br />

Pflichtverletzung<br />

- Weigerung der Erfüllung der in der Eingliederungsvereinbarung oder<br />

ersetzenden Verwaltungsakt festgelegten Pflichten<br />

→ wenn einseitig festgelegte Pflichten unangemessen: Widerspruch<br />

einlegen, da andernfalls Bestandkraft droht<br />

- Weigerung der Aufnahme/ Weiterführung/ Anbahnung einer zumutbaren<br />

Arbeit/ Ausbildung/ Arbeitsgelegenheit<br />

- Weigerung des Antritts oder Abbruchs bzw. Anlassgebung für den<br />

Abbruch eine zumutbaren Maßnahme der Wiedereingliederung<br />

- es sei denn, es besteht ein wichtiger Grund für das Verhalten<br />

18.04.2012<br />

Hohage, May & Partner<br />

20<br />

- Hamburg, Hannover, München -<br />

12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!