Ausgabe 2/2010 - Shopping-Intern
Ausgabe 2/2010 - Shopping-Intern
Ausgabe 2/2010 - Shopping-Intern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
ScS-bERufSAuSbIlduNG | lEHRlINGE<br />
FINANZTIPPS<br />
von Christian Marek, Steuerberater<br />
MWT-MAREK Wirtschaftstreuhand GmbH<br />
2344 Ma. Enzersdorf www.mwt.at<br />
Neue Lehrlingsförderung<br />
für alle Lehrverhältnisse<br />
Statt der bisherigen Lehrlingsausbildungsprämie<br />
Was wird gefördert?<br />
• Die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr<br />
• Die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen<br />
Lehrjahres gewährt.<br />
Wer kann die Förderung beantragen?<br />
• Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz<br />
(BAG) oder dem land- und forstwirtschaftlichen<br />
Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.<br />
• Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien<br />
und Ausbildungseinrichtungen.<br />
Wie hoch ist die Förderung?<br />
• Für das 1. Lehrjahr 3 kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen<br />
• Für das 2. Lehrjahr 2 kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen<br />
• Für das 3. bzw. 4. Lehrjahr je 1 kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigung<br />
• Bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen<br />
wird die Basisförderung aliquot berechnet.<br />
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?<br />
• Eintrittsdatum in ein Lehrverhältnis nach dem 27.06.2008<br />
• Lehrverhältnis war über das ganze Lehrjahr aufrecht oder hat<br />
regulär durch Zeitablauf oder Lehrabschlussprüfung (bis max.<br />
10 Wochen vor dem vereinbarten Lehrzeitende) geendet.<br />
• Die Lehrlingsentschädigung darf nicht unter dem Kollektivvertrag<br />
liegen.<br />
Wie wird die Förderung beantragt?<br />
• Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten<br />
oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.<br />
• Die Antragstellung erfolgt durch die übermittlung eines korrekt<br />
und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend<br />
frankiert) oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der<br />
Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes.<br />
• Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach<br />
Ende des betreffenden Lehrjahres.<br />
Wie komme ich zu meinem Förderantrag?<br />
• Serviceleistung Ihrer Lehrlingsstelle:<br />
Ein vorbereiteter Förderantrag wird Ihnen bei Vorliegen der<br />
Fördervoraussetzungen bis 6 Wochen nach Ende des jeweiligen<br />
Lehrjahres zugesandt.<br />
• Anforderung bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer<br />
Ihres Bundeslandes.<br />
MWT - Marek Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.H.<br />
2344 Ma. Enzersdorf, Barmhartstalstraße 93<br />
Tel +43(0) 2236 47733 - mwt@mwt.at<br />
www.mwt.at<br />
46 | SHOPPING INTERN<br />
Starthilfe in den beruf<br />
rund 40.000 Schülerinnen und Schüler entscheiden sich jedes Jahr<br />
dafür, eine Lehre zu beginnen. Das Angebot ist vielfältig: Derzeit<br />
stehen rund 260 Lehrberufe zur Auswahl. Bevor die Berufsausbildung<br />
starten kann, gibt es meist einige Fragen zu klären - ein<br />
Überblick über die wichtigsten Infos zur „Karriere mit Lehre“.<br />
Wie kann ich eine Lehre beginnen?<br />
Nach Abschluss der neunjährigen Schulpflicht. Ein positiver Abschluss ist nicht<br />
Pflicht - er erhöht aber die Chancen auf eine Lehrstelle erheblich, vor allem<br />
angesichts des noch immer akuten Lehrstellenmangels.<br />
Wie lange dauert meine Zeit als Lehrling?<br />
Die Lehrzeit beträgt entweder zwei, zweieinhalb, drei, dreieinhalb oder vier<br />
Jahre. Die meisten Lehrberufe sind dreijährig.<br />
Muss ich als Lehrling auf die Matura verzichten?<br />
Nein, mit der sogenannten Berufsreifeprüfung werden Berufsausbildung und<br />
Matura kombiniert. Die Berufsreifeprüfung kann nach Abschluss einer Lehrausbildung<br />
abgelegt werden - drei der vier Teilprüfungen kann man sogar schon vorher<br />
absolvieren. Mit der erfolgreich abgelegten Berufsreifeprüfung ist man wie mit<br />
der Matura zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule berechtigt.<br />
Wie viel Geld bekomme ich als Lehrling?<br />
Jeder Lehrling hat das Recht auf eine angemessene „Lehrlingsentschädigung“.<br />
Wie viel Geld man bekommt, ist in den meisten Branchen im Kollektivvertrag<br />
geregelt - und höchst unterschiedlich. In den meisten Lehrberufen erhält man<br />
als Lehrling im ersten Jahr zwischen 300 und 500 Euro pro Monat, bei schweren<br />
körperlichen Tätigkeiten deutlich mehr. Im dritten Lehrjahr bekommen die meisten<br />
Auszubildenden zwischen 600 und 900 Euro monatlich.<br />
Wie finde ich am besten eine Lehrstelle?<br />
Die Wirtschaftskammer und das Arbeitsmarktservice bieten im <strong>Intern</strong>et Lehrstellenbörsen<br />
an (www.wko.at, www.ams.at). Rund 40% der Betriebe bieten ihre<br />
Lehrstellen über das AMS an. Viele Unternehmen schreiben offene Lehrstellen<br />
direkt im Geschäftslokal aus (Zettel im Schaufenster). Nachfragen lohnt sich.<br />
Das Wirtschaftsministerium rät, ein Jahr vor dem geplanten Lehrbeginn mit der<br />
Suche nach einer Lehrstelle zu beginnen. Eine komplette Liste aller 260 Lehrberufe<br />
gibt es auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums: www.bmwfj.gv.at<br />
SIEHT<br />
NACH TOLLEM<br />
JOB AUS!<br />
Wir bilden<br />
Lehrlinge aus<br />
in den Bereichen:<br />
- Einzelhandelskaufmann<br />
- Bürokaufmann<br />
- Systemgastronomie<br />
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!<br />
Mömax Vösendorf z.H. Hr. Martin Sekyra<br />
Europaring 7, 2334 Vösendorf<br />
Tel.: 050111/865-0, gf.mv@moemax.at