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Ausgabe 2/2010 - Shopping-Intern

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ScS-bERufSAuSbIlduNG | lEHRlINGE<br />

FINANZTIPPS<br />

von Christian Marek, Steuerberater<br />

MWT-MAREK Wirtschaftstreuhand GmbH<br />

2344 Ma. Enzersdorf www.mwt.at<br />

Neue Lehrlingsförderung<br />

für alle Lehrverhältnisse<br />

Statt der bisherigen Lehrlingsausbildungsprämie<br />

Was wird gefördert?<br />

• Die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr<br />

• Die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen<br />

Lehrjahres gewährt.<br />

Wer kann die Förderung beantragen?<br />

• Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz<br />

(BAG) oder dem land- und forstwirtschaftlichen<br />

Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.<br />

• Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien<br />

und Ausbildungseinrichtungen.<br />

Wie hoch ist die Förderung?<br />

• Für das 1. Lehrjahr 3 kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen<br />

• Für das 2. Lehrjahr 2 kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen<br />

• Für das 3. bzw. 4. Lehrjahr je 1 kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigung<br />

• Bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen<br />

wird die Basisförderung aliquot berechnet.<br />

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?<br />

• Eintrittsdatum in ein Lehrverhältnis nach dem 27.06.2008<br />

• Lehrverhältnis war über das ganze Lehrjahr aufrecht oder hat<br />

regulär durch Zeitablauf oder Lehrabschlussprüfung (bis max.<br />

10 Wochen vor dem vereinbarten Lehrzeitende) geendet.<br />

• Die Lehrlingsentschädigung darf nicht unter dem Kollektivvertrag<br />

liegen.<br />

Wie wird die Förderung beantragt?<br />

• Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten<br />

oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.<br />

• Die Antragstellung erfolgt durch die übermittlung eines korrekt<br />

und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend<br />

frankiert) oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der<br />

Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes.<br />

• Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach<br />

Ende des betreffenden Lehrjahres.<br />

Wie komme ich zu meinem Förderantrag?<br />

• Serviceleistung Ihrer Lehrlingsstelle:<br />

Ein vorbereiteter Förderantrag wird Ihnen bei Vorliegen der<br />

Fördervoraussetzungen bis 6 Wochen nach Ende des jeweiligen<br />

Lehrjahres zugesandt.<br />

• Anforderung bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer<br />

Ihres Bundeslandes.<br />

MWT - Marek Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.H.<br />

2344 Ma. Enzersdorf, Barmhartstalstraße 93<br />

Tel +43(0) 2236 47733 - mwt@mwt.at<br />

www.mwt.at<br />

46 | SHOPPING INTERN<br />

Starthilfe in den beruf<br />

rund 40.000 Schülerinnen und Schüler entscheiden sich jedes Jahr<br />

dafür, eine Lehre zu beginnen. Das Angebot ist vielfältig: Derzeit<br />

stehen rund 260 Lehrberufe zur Auswahl. Bevor die Berufsausbildung<br />

starten kann, gibt es meist einige Fragen zu klären - ein<br />

Überblick über die wichtigsten Infos zur „Karriere mit Lehre“.<br />

Wie kann ich eine Lehre beginnen?<br />

Nach Abschluss der neunjährigen Schulpflicht. Ein positiver Abschluss ist nicht<br />

Pflicht - er erhöht aber die Chancen auf eine Lehrstelle erheblich, vor allem<br />

angesichts des noch immer akuten Lehrstellenmangels.<br />

Wie lange dauert meine Zeit als Lehrling?<br />

Die Lehrzeit beträgt entweder zwei, zweieinhalb, drei, dreieinhalb oder vier<br />

Jahre. Die meisten Lehrberufe sind dreijährig.<br />

Muss ich als Lehrling auf die Matura verzichten?<br />

Nein, mit der sogenannten Berufsreifeprüfung werden Berufsausbildung und<br />

Matura kombiniert. Die Berufsreifeprüfung kann nach Abschluss einer Lehrausbildung<br />

abgelegt werden - drei der vier Teilprüfungen kann man sogar schon vorher<br />

absolvieren. Mit der erfolgreich abgelegten Berufsreifeprüfung ist man wie mit<br />

der Matura zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule berechtigt.<br />

Wie viel Geld bekomme ich als Lehrling?<br />

Jeder Lehrling hat das Recht auf eine angemessene „Lehrlingsentschädigung“.<br />

Wie viel Geld man bekommt, ist in den meisten Branchen im Kollektivvertrag<br />

geregelt - und höchst unterschiedlich. In den meisten Lehrberufen erhält man<br />

als Lehrling im ersten Jahr zwischen 300 und 500 Euro pro Monat, bei schweren<br />

körperlichen Tätigkeiten deutlich mehr. Im dritten Lehrjahr bekommen die meisten<br />

Auszubildenden zwischen 600 und 900 Euro monatlich.<br />

Wie finde ich am besten eine Lehrstelle?<br />

Die Wirtschaftskammer und das Arbeitsmarktservice bieten im <strong>Intern</strong>et Lehrstellenbörsen<br />

an (www.wko.at, www.ams.at). Rund 40% der Betriebe bieten ihre<br />

Lehrstellen über das AMS an. Viele Unternehmen schreiben offene Lehrstellen<br />

direkt im Geschäftslokal aus (Zettel im Schaufenster). Nachfragen lohnt sich.<br />

Das Wirtschaftsministerium rät, ein Jahr vor dem geplanten Lehrbeginn mit der<br />

Suche nach einer Lehrstelle zu beginnen. Eine komplette Liste aller 260 Lehrberufe<br />

gibt es auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums: www.bmwfj.gv.at<br />

SIEHT<br />

NACH TOLLEM<br />

JOB AUS!<br />

Wir bilden<br />

Lehrlinge aus<br />

in den Bereichen:<br />

- Einzelhandelskaufmann<br />

- Bürokaufmann<br />

- Systemgastronomie<br />

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!<br />

Mömax Vösendorf z.H. Hr. Martin Sekyra<br />

Europaring 7, 2334 Vösendorf<br />

Tel.: 050111/865-0, gf.mv@moemax.at

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