magazIn - Bergische Universität Wuppertal
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TEXT: GABRIELE HILLEBRAND-KNoPFF, Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte<br />
zUR ENTGELTORDNUNG 2012<br />
Mit dem Tarifabschluss 2011 des TV-L wurde nach langjährigen zähen Ver-<br />
handlungen eine neue Entgeltordnung vereinbart. Im Jahr 2009 hatten die Ar-<br />
beitgeber verbindlich zugesagt, dass die Eingruppierung neu geregelt wird.<br />
Die Tätigkeitsmerkmale sollten neu beschrieben und in eine Entgeltordnung<br />
zusammengefasst werden. Sie tritt Anfang kommenden Jahres in Kraft und<br />
wird dafür sorgen, dass mehr als 60% der neu eingestellten Beschäftigten<br />
endlich den schon länger Beschäftigten gleich gestellt werden.<br />
Leider ist es nicht gelungen, Befristungsmöglichkeiten einzuschränken. Aufgenommen<br />
wurden dagegen nun auch die Eingruppierungen von Bachelorund<br />
Masterabschlüssen sowie die Eingruppierung von Berufsabschlüssen<br />
nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Anlage 1a, N im besonderen Teil des BAT<br />
(auf deren Grundlage die Schreibkräfte eingruppiert waren) wurde gestrichen<br />
und unterliegen jetzt dem allgemeinen Teil. Auch die Eingruppierung der Bibliotheksbeschäftigten<br />
konnte bisher nicht befriedigend verbessert werden.<br />
Laut Aussage von Karin Spelge (Richterin am Sechsten Senat des BAG – Bundesarbeitsgericht)<br />
ist das mit der Tarifreform im öffentlichen Dienst angestrebte<br />
Ziel der Schaffung eines einheitlichen, vereinfachten, gestrafften und<br />
transparenten Tarifrechts verfehlt worden. Im Gegenteil ist die Tariflandschaft<br />
nach der Tarifreform regelrecht zersplittert. Mit dem Marburger Bund<br />
ist auf Arbeitnehmerseite eine verhandlungsstarke Koalition mit ausgeprägtem<br />
Gestaltungswillen als eigenständiger Verhandlungspartner hinzugetreten.<br />
Zudem zeichnet sich ab, dass sich die für die Länder, den Bund und die<br />
VKA geltenden Regelungen immer stärker auseinander entwickeln werden.<br />
Das Unionsrecht, insbesondere dessen Antidiskriminierungsbestimmungen,<br />
gewinnt auch für den Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien immer<br />
mehr an Bedeutung. Angesichts des sich daraus ergebenden Konfliktpotentials<br />
steht nicht zu erwarten, dass den für die Auslegung und Überprüfung der<br />
Tarifverträge des öffentlichen Dienstes zuständigen Senaten des Bundesarbeitsgerichts<br />
die Arbeit ausgehen wird (nachzulesen in ztr-zeitschrift 6/2011).<br />
Das seit 2002 von ver.di erarbeitete Modell einer wirklichen neuen Entgeltordnung,<br />
verbunden mit einer analytischen und nicht mehr summarischen<br />
Arbeitsbewertung konnten nicht durchgesetzt werden. Damit bleibt es auch<br />
bei der Automatik der Eingruppierungsgrundsätze,<br />
z.B. des „Hälfte (50%) Grundsatzes“ für die Bewertung<br />
der Arbeit.<br />
Mit dem Abschluss einer „neuen“ Entgeltordnung<br />
wurde mit der TdL (Tarifgemeinschaft der Länder)<br />
verabredet, zusätzlich für einzelne Verwaltungen,<br />
über deren Eignung sich die Tarifvertragsparteien<br />
noch einigen müssen, versuchsweise als lediglich<br />
rechnerische Eingruppierungsgrundlage ein gesondert<br />
zu vereinbarendes Modell zu erproben.<br />
Nach Ablauf von eineinhalb Jahren nach Inkrafttreten<br />
dieses gesondert vereinbarten Modells<br />
werden die Tarifvertragsparteien die Geeignetheit<br />
und Auswirkungen der geltenden und erprobten<br />
Modelle prüfen, bei dem unser Augenmerk weiterhin<br />
auf die zukünftige Diskriminierungsfreiheit der<br />
Arbeitsbewertung und die weiterhin nicht gleichwertige<br />
Bewertung von typischen Frauentätigkeiten<br />
gelegt werden muss.<br />
Der Workshop auf der diesjährigen Bundeskonferenz<br />
2011 in Cottbus widmete sich deshalb wieder<br />
diesem Thema.<br />
Die Referentin Dr. Barbara Stiegler von der Friedrich-Ebert-Stiftung<br />
in Bonn stellte den Gleichstellungsbericht<br />
der Bundesregierung mit einem Focus<br />
auf Entgeltgleichheit vor.<br />
Die Presseerklärung zur Bundeskonferenz der<br />
Hochschulfrauen- und Gleichstellungsbeauftragten<br />
finden Sie im Netz unter: www.bukof.de. Dort<br />
gibt es auch die Seite der Kommission MTV (Mitarbeiterinnen<br />
in Technik und Verwaltung). L