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magazIn - Bergische Universität Wuppertal

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TEXT: GABRIELE HILLEBRAND-KNoPFF, Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte<br />

zUR ENTGELTORDNUNG 2012<br />

Mit dem Tarifabschluss 2011 des TV-L wurde nach langjährigen zähen Ver-<br />

handlungen eine neue Entgeltordnung vereinbart. Im Jahr 2009 hatten die Ar-<br />

beitgeber verbindlich zugesagt, dass die Eingruppierung neu geregelt wird.<br />

Die Tätigkeitsmerkmale sollten neu beschrieben und in eine Entgeltordnung<br />

zusammengefasst werden. Sie tritt Anfang kommenden Jahres in Kraft und<br />

wird dafür sorgen, dass mehr als 60% der neu eingestellten Beschäftigten<br />

endlich den schon länger Beschäftigten gleich gestellt werden.<br />

Leider ist es nicht gelungen, Befristungsmöglichkeiten einzuschränken. Aufgenommen<br />

wurden dagegen nun auch die Eingruppierungen von Bachelorund<br />

Masterabschlüssen sowie die Eingruppierung von Berufsabschlüssen<br />

nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Anlage 1a, N im besonderen Teil des BAT<br />

(auf deren Grundlage die Schreibkräfte eingruppiert waren) wurde gestrichen<br />

und unterliegen jetzt dem allgemeinen Teil. Auch die Eingruppierung der Bibliotheksbeschäftigten<br />

konnte bisher nicht befriedigend verbessert werden.<br />

Laut Aussage von Karin Spelge (Richterin am Sechsten Senat des BAG – Bundesarbeitsgericht)<br />

ist das mit der Tarifreform im öffentlichen Dienst angestrebte<br />

Ziel der Schaffung eines einheitlichen, vereinfachten, gestrafften und<br />

transparenten Tarifrechts verfehlt worden. Im Gegenteil ist die Tariflandschaft<br />

nach der Tarifreform regelrecht zersplittert. Mit dem Marburger Bund<br />

ist auf Arbeitnehmerseite eine verhandlungsstarke Koalition mit ausgeprägtem<br />

Gestaltungswillen als eigenständiger Verhandlungspartner hinzugetreten.<br />

Zudem zeichnet sich ab, dass sich die für die Länder, den Bund und die<br />

VKA geltenden Regelungen immer stärker auseinander entwickeln werden.<br />

Das Unionsrecht, insbesondere dessen Antidiskriminierungsbestimmungen,<br />

gewinnt auch für den Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien immer<br />

mehr an Bedeutung. Angesichts des sich daraus ergebenden Konfliktpotentials<br />

steht nicht zu erwarten, dass den für die Auslegung und Überprüfung der<br />

Tarifverträge des öffentlichen Dienstes zuständigen Senaten des Bundesarbeitsgerichts<br />

die Arbeit ausgehen wird (nachzulesen in ztr-zeitschrift 6/2011).<br />

Das seit 2002 von ver.di erarbeitete Modell einer wirklichen neuen Entgeltordnung,<br />

verbunden mit einer analytischen und nicht mehr summarischen<br />

Arbeitsbewertung konnten nicht durchgesetzt werden. Damit bleibt es auch<br />

bei der Automatik der Eingruppierungsgrundsätze,<br />

z.B. des „Hälfte (50%) Grundsatzes“ für die Bewertung<br />

der Arbeit.<br />

Mit dem Abschluss einer „neuen“ Entgeltordnung<br />

wurde mit der TdL (Tarifgemeinschaft der Länder)<br />

verabredet, zusätzlich für einzelne Verwaltungen,<br />

über deren Eignung sich die Tarifvertragsparteien<br />

noch einigen müssen, versuchsweise als lediglich<br />

rechnerische Eingruppierungsgrundlage ein gesondert<br />

zu vereinbarendes Modell zu erproben.<br />

Nach Ablauf von eineinhalb Jahren nach Inkrafttreten<br />

dieses gesondert vereinbarten Modells<br />

werden die Tarifvertragsparteien die Geeignetheit<br />

und Auswirkungen der geltenden und erprobten<br />

Modelle prüfen, bei dem unser Augenmerk weiterhin<br />

auf die zukünftige Diskriminierungsfreiheit der<br />

Arbeitsbewertung und die weiterhin nicht gleichwertige<br />

Bewertung von typischen Frauentätigkeiten<br />

gelegt werden muss.<br />

Der Workshop auf der diesjährigen Bundeskonferenz<br />

2011 in Cottbus widmete sich deshalb wieder<br />

diesem Thema.<br />

Die Referentin Dr. Barbara Stiegler von der Friedrich-Ebert-Stiftung<br />

in Bonn stellte den Gleichstellungsbericht<br />

der Bundesregierung mit einem Focus<br />

auf Entgeltgleichheit vor.<br />

Die Presseerklärung zur Bundeskonferenz der<br />

Hochschulfrauen- und Gleichstellungsbeauftragten<br />

finden Sie im Netz unter: www.bukof.de. Dort<br />

gibt es auch die Seite der Kommission MTV (Mitarbeiterinnen<br />

in Technik und Verwaltung). L

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