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magazIn - Bergische Universität Wuppertal

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WAHL DER STEUERKLASSEN<br />

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />

musste die Wahl der Steuerklassen überarbeitet<br />

werden.<br />

Seit Januar 2010 können Ehegatten nun neben der<br />

Steuerklassenkombination IV/IV oder III/V auch ein<br />

Faktorverfahren wählen (§ 39f EStG). Das Faktorverfahren<br />

ermöglicht eine gerechtere Verteilung<br />

der Lohnsteuer hauptsächlich bei Doppelverdienern,<br />

deren Einkommen stark abweicht. Die Steuerklassenwahl<br />

bei Ehegatten ist für die endgültige<br />

Steuerbelastung zweitrangig, weil auf die Summe<br />

der beiden Einkünfte die Splittingtabelle angewendet<br />

wird, die eine gemeinsame Ehegatten-Einkommensteuer<br />

ergibt.<br />

Das Faktorverfahren vermeidet die Steuererstattungen<br />

/ Steuernachzahlungen, die bei der Kombination<br />

III/V üblich sind.<br />

Referentin Dr. Barbara Stiegler<br />

mit der Bundessprecherin der Kommission MTV<br />

Gabriele Hillebrand-Knopff.<br />

21<br />

Wichtig sind die Vorteile des Faktorverfahren bei Lohnersatzleistungen, die<br />

von der jeweiligen Höhe der Nettobezüge abhängig sind, diese sind: Elterngeld,<br />

Krankengeld, Unterhalt, Mutterschaftsgeld, Versorgungskrankengeld,<br />

Verletztengeld, Übergangsgeld und Arbeitslosengeld.<br />

Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der<br />

Länder halten auf ihren Internetseiten neben dem Abgabenrechner auch eine<br />

Berechnungsmöglichkeit für den Faktor bereit, damit die Arbeitnehmer-Ehegatten<br />

die steuerlichen Auswirkungen der jeweiligen Steuerklassenkombination<br />

prüfen können.<br />

Ausführliche Informationen finden Sie unter:<br />

www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/091006__Promo__Faktorverfahren__anl,property=publicationFile.pdf

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