18.01.2013 Aufrufe

Grüner Ordner - Waldwirtschaft - aber natürlich

Grüner Ordner - Waldwirtschaft - aber natürlich

Grüner Ordner - Waldwirtschaft - aber natürlich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3 Ziel und Grundsätze der ökologischen Waldbewirtschaftung<br />

Grundsatz 4<br />

Die Belange des Naturschutzes werden in die naturnahe und standortgerechte Bewirt-<br />

schaftung des Landeswaldes in besonderem Maße integriert. Die Lebensräume der einhei-<br />

mischen Tier- und Pflanzenarten im Wald sind zu sichern, zu entwickeln und wo möglich<br />

wieder herzustellen.<br />

Der Grundsatz wird u. a. durch folgende waldbauliche<br />

Entscheidungen und Maßnahmen<br />

umgesetzt:<br />

1. Die Ansprüche gefährdeter oder vom Aussterben<br />

bedrohter Tier- und Pflanzenarten<br />

werden bei der Bewirtschaftung des Landeswaldes<br />

besonders beachtet.<br />

2. Sehr alte und tote Bäume, deren wirtschaftliche<br />

Nutzung nur mit geringen positiven<br />

Deckungsbeiträgen möglich ist, werden<br />

grundsätzlich erhalten. Brut-, Höhlenbäume<br />

und Bäume mit Sonderstrukturen sind besonders<br />

zu beachten und grundsätzlich zu<br />

schonen. In allen Nadelholzbeständen ab 80<br />

Jahren und allen Laubholzbeständen ab<br />

100 Jahren sind fünf Bäume je Hektar zu<br />

identifizieren, die langfristig in ihre <strong>natürlich</strong>e<br />

Zerfallsphase überführt werden (Methusalem-Projekt).<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

3. Ökologischer Waldschutz mit integrierten<br />

Methoden orientiert sich in erster Linie an<br />

der Stabilisierung der Bestände. Gemischte,<br />

horizontal und vertikal strukturierte<br />

standortgerechte Bestände stabilisieren<br />

die Wälder gegenüber biotischen und abiotischen<br />

Schadfaktoren. Flächige Bekämpfungsmaßnahmen<br />

unter Anwendung von<br />

Pflanzenschutzmitteln finden nur als letztes<br />

Mittel, bei existenzieller Gefährdung des<br />

Bestandes und ausschließlich auf Grundlage<br />

fachkundiger Begutachtung statt. Biologisch-technische<br />

Verfahren sind zu bevorzugen.<br />

4. Düngung zur Steigerung des Holzertrages<br />

ist zu unterlassen. Bodenschutzkalkungen<br />

sind nur nach Vorlage eines boden- und<br />

waldernährungskundlichen Gutachtens<br />

durchzuführen.<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!