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Grüner Ordner - Waldwirtschaft - aber natürlich

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5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

5.6 Maßnahmen der Pflege<br />

und Nutzung<br />

Die Pflege und Nutzung der Kiefer dient der Sicherung<br />

der Bestandes- und Individualstabilität<br />

sowie der Erhaltung bzw. Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit<br />

(Erhaltung der Stoffkreisläufe).<br />

Dabei sind die Strukturierung der Bestände und<br />

der Laubholzanteil zu erhalten.<br />

Aus betriebswirtschaftlichen Gründen und um<br />

die Nachhaltigkeit der Bodenfruchtbarkeit nicht<br />

zu gefährden, ist eine Vollbaumnutzung ausgeschlossen.<br />

5.6.1 Bestandespflege<br />

Mit einer Oberhöhe von über 15 m setzt die<br />

Phase der Bestandespflege ein. Durch die Bestandespflege<br />

erfolgt eine konsequente Fortsetzung<br />

der vorangegegangenen Pflegemaßnahmen.<br />

Besonders die Z-Bäume als Hauptzuwachsträger<br />

müssen weiter begünstigt werden.<br />

Sollte bis zu dieser Phase keine Z-Baumauswahl<br />

erfolgt sein, hat diese bei der ersten<br />

Bestandespflege zu erfolgen. Dabei sind keine<br />

bestandesweisen Durchforstungsschemata<br />

anzuwenden.<br />

Über eine Nutzung wird ausschließlich am Einzelbaum<br />

entschieden. Hierzu sind der erreichte<br />

Wert des Baumes, sein Entwicklungspotenzial,<br />

sein Einfluss auf benachbarte Bestandesmitglieder<br />

und sein funktioneller Wert (z. B.<br />

Schirm, Trauf, Mischung, Totholz, Höhlenbaum<br />

usw.) festzustellen und zu bewerten.<br />

Es werden Bäume entnommen, die die Kronenentwicklung<br />

von qualitativ besseren Stämmen<br />

oder Mischbaumarten im Durchforstungsturnus<br />

behindern. Die nach Vitalität, Funktion und Qualität<br />

schlechtesten Stämme (Vorratspflege) werden<br />

unter Berücksichtigung einer langfristigen<br />

Erhaltung des Oberstandes konsequent genutzt.<br />

Bei Mischbaumarten ist abzuwägen, ob<br />

ggf. eine hohe Bedeutung für die Bestandes-<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

stabilität, die Bodenfruchtbarkeit sowie die Artenvielfalt<br />

eine Begünstigung des Baumes<br />

rechtfertigt.<br />

Die Stärke des Eingriffs ist an den Durchforstungsturnus<br />

anzupassen. Während der Bestandespflege<br />

sollte der Bestockungsgrad mit<br />

einem Eingriff nicht um mehr als drei Zehntel<br />

abgesenkt werden. Bei Erstdurchforstung mit<br />

gleichzeitiger Anlage von Rückegassen werden<br />

die Rückegassen bei der Ermittlung der<br />

Bestockungsgradabsenkung nicht berücksichtigt.<br />

Der Zeitpunkt der ersten Bestandespflege ist<br />

nicht nach dem Alter des Bestandes festzulegen.<br />

Vielmehr ist die Pflegedringlichkeit und der<br />

Anfall verkaufsfähiger Sortimente gegeneinander<br />

abzuwägen. Der erste Durchforstungseingriff<br />

sollte aus Kostengründen maschinell erfolgen.<br />

Dabei ist ein dauerhaftes Rückegassensystem<br />

anzulegen.<br />

5.6.2 Nutzung und Generationenwechsel<br />

Grundsätzlich gilt, dass die Altkiefern zum Zeitpunkt<br />

ihres voraussichtlich höchsten Wertes zu<br />

nutzen sind. Dazu sind standortsabhängige<br />

Zieldimensionen festzulegen.<br />

Für Wertholz werden folgende Zielstärken empfohlen:<br />

• unter der Bonität HG 24 (II): 45 cm +<br />

• ab der Bonität HG 24 (II): 50 cm +<br />

Die angegebenen Zielstärken verstehen sich als<br />

Mindestzielstärken. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass in über 120-jährigen Kiefernbeständen<br />

im nordostdeutschen Tiefland häufig wertmindernde<br />

forstsanitäre Einflüsse (z. B. Kiefernbaumschwamm,<br />

Kienzopf) zunehmen. In diesen<br />

Beständen erfolgt ein konsequenter Eintritt<br />

in die Verjüngungsphase. Allerdings kann auch<br />

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