Grüner Ordner - Waldwirtschaft - aber natürlich
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Forst<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
„<strong>Grüner</strong> <strong>Ordner</strong>“<br />
der Landesforstverwaltung Brandenburg
Herausgeber: Ministerium für Landwirtschaft,<br />
Umweltschutz und Raumordnung<br />
des Landes Brandenburg<br />
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Heinrich-Mann-Allee 103<br />
14473 Potsdam<br />
Telefon: 03 31 / 8 66 72 37 und / 8 66 70 17<br />
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Abteilung Forst<br />
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E-Mail: info@vierc.de<br />
Potsdam, Mai 2004
1 Vorwort<br />
Die Waldbaurichtlinie 2004 wurde von zahlreichen<br />
Waldbauern der Landesforstverwaltung<br />
Brandenburgs erarbeitet.<br />
Sie stellt keinen Waldbauerlass im Sinne eines<br />
Rezeptbuches dar, bei dessen akkurater Umsetzung<br />
der „richtigen Zutaten“ ein perfekter<br />
Landeswald entsteht, auch wenn manch einer<br />
hierauf vielleicht schon lange gewartet haben<br />
mag. Die Autoren haben vielmehr in Form eines<br />
waldbaulichen Kompendiums eigenes Erfahrungswissen<br />
und wissenschaftliche Erkenntnisse<br />
zusammengetragen und bilden hier den<br />
aktuellen Stand der waldbaulichen Erkenntnisse<br />
der Landesforstverwaltung ab.<br />
Die Waldbaurichtlinie 2004 ist damit eine Verknüpfung<br />
von Wissen, praktischer Erfahrung<br />
und konkreter Regelung. Sie wurde jedoch<br />
nicht nur innerhalb der Landesforstverwaltung<br />
erarbeitet, sondern auch mit den Vertretern des<br />
amtlichen Naturschutzes sowie denen vieler<br />
Interessengruppen wie z. B. Waldbesitzern und<br />
Naturschutzverbänden erörtert. Die hierbei ergangenen<br />
Hinweise und Impulse wurden vielfach<br />
aufgegriffen und in die Waldbaurichtlinie<br />
eingearbeitet.<br />
Die Richtlinie steht in der Tradition der bisherigen<br />
waldbaulichen Grundsätze des Landes<br />
Brandenburg, wie sie zuletzt in der Waldbaurahmenrichtlinie<br />
vom Dezember 1998 dargestellt<br />
wurden. Eine standortgerechte und naturnahe<br />
Waldbewirtschaftung ist das zu Grunde<br />
liegende Prinzip des Waldbaus, wobei der Naturschutz<br />
integraler Bestandteil der Landeswaldbewirtschaftung<br />
ist. Stärker als bisher wird<br />
in der Waldbaurichtlinie 2004 <strong>aber</strong> der Blick<br />
vom bestandesorientierten Denken hin auf den<br />
gut veranlagten und damit wertvollen Einzelbaum<br />
und die damit einhergehende Gestaltung<br />
wertnachhaltiger Bestände gelenkt.<br />
Das Ziel der Produktion ist es, möglichst viel<br />
wertvolles Holz in einem gut strukturierten und<br />
damit stabilen Wald zu erzielen, da nur eine hohe<br />
Elastizität der Waldbestände bei hoher Wert-<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
nachhaltigkeit einen langfristigen betrieblichen<br />
Erfolg ermöglicht. Die Entwicklungsphasen des<br />
Waldes werden damit zukünftig nicht mehr<br />
schlagweise voneinander getrennt sein, sondern<br />
sich im räumlichen Neben- und Übereinander<br />
auf der gleichen Waldfläche befinden. Ein<br />
solches Vorgehen spiegelt eine Waldbewirtschaftung<br />
wider, wie sie gerade Prof. Thomasius<br />
in der Vergangenheit vielfach skizziert hat<br />
und wird zukünftig als „Ökologische Waldbewirtschaftung“<br />
der Landesforstverwaltung<br />
Brandenburg bezeichnet.<br />
Die Waldbaurichtlinie 2004 ist im Landeswald<br />
verbindlich anzuwenden und gibt damit Orientierung<br />
für das tägliche Handeln aller Mitarbeiter.<br />
In ihrer Gestaltung wurde <strong>aber</strong> eine bewusst<br />
offene Form gewählt, da es mit Blick auf den<br />
derzeit im Landeswald überwiegend aufstockenden<br />
jüngeren und mittelalten Kiefern-Altersklassenwald<br />
einer weiteren intensiven waldbaulichen<br />
Diskussion bedarf, um den Landeswald<br />
erfolgreich zu bewirtschaften.<br />
Die Richtlinie kann und soll laufend ergänzt und<br />
erweitert werden, um den jeweils aktuellen Diskussionsstand<br />
aufzugreifen und in zeitgemäße<br />
Führungsgrundsätze umzusetzen. Dabei kann<br />
eine Waldbaurichtlinie <strong>aber</strong> auch nur eine wichtige<br />
Säule einer erfolgreichen betrieblichen<br />
Steuerung sein, die in ihrer gesamtbetrieblichen<br />
Ausrichtung ökologische und ökonomische<br />
Nachhaltigkeitsaspekte erfolgreich umzusetzen<br />
trachtet. Dieses konsequent zu verfolgen ist<br />
Aufgabe aller Mitarbeiter der Landesforstverwaltung<br />
und der betriebliche Gesamterfolg das<br />
gemeinsame Ziel.<br />
Potsdam, im Mai 2004<br />
Karl-Heinrich von Bothmer<br />
Leiter der Abteilung Forst im Ministerium für Landwirtschaft,<br />
Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg
2 Inhalt<br />
1 Vorwort<br />
2 Inhalt<br />
3 Ziel und Grundsätze der ökologischen Waldbewirtschaftung<br />
4 Waldverjüngung<br />
5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
10 Naturschutz im Wald<br />
11 Waldränder<br />
12 Literatur<br />
13 Glossar<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
3 Ziel und Grundsätze<br />
der ökologischen<br />
Waldbewirtschaftung<br />
Grafik: Roland Boll<br />
Autoren:<br />
Gernot Bilke, Michael Duhr, Raimund Engel, Martina Heinitz, Eckhard Heuer, Hubertus Kraut,<br />
Eberhard Luft, Ralf Rüthnick, Tim Scherer, Andreas Schulze, Claus Seliger, Falk Stähr<br />
Herausgeber:<br />
Ministerium für Landwirtschaft,<br />
Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg,<br />
Abteilung Forst<br />
1
3 Ziel und Grundsätze der ökologischen Waldbewirtschaftung<br />
Inhalt<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Seite<br />
Ziel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
Grundsatz 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
Grundsatz 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
Grundsatz 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
Grundsatz 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
Umsetzung der Grundsätze durch<br />
„Ökologische Waldbewirtschaftung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
2
3 Ziel und Grundsätze der ökologischen Waldbewirtschaftung<br />
Ziel<br />
Standortgerechte, naturnahe und produktive Wälder werden erhalten,<br />
entwickelt und unter Bewahrung der ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit<br />
bewirtschaftet.<br />
Grundsatz 1<br />
Stabilität und Elastizität der Wälder sind durch Erhalt und Verbesserung der Waldstrukturen<br />
als Voraussetzung nachhaltig gesicherter Waldfunktionen zu gewährleisten.<br />
Der Grundsatz wird u. a. durch folgende waldbauliche<br />
Entscheidungen und Maßnahmen umgesetzt:<br />
1. Auf Grundlage der Waldentwicklungsplanung<br />
wird der Laubholzanteil der Wälder<br />
kontinuierlich erhöht. Laubbaumarten wie<br />
Birke, Weide und Eberesche sind als Füllund<br />
Treibholz erwünscht. Die angemessene<br />
Beteiligung der Pionierbaumarten an der<br />
Verjüngung, nicht ihr Aushieb, ermöglichen<br />
eine naturnahe und kostengünstige Waldentwicklung.<br />
2. Die Bestandesentwicklung ist zukünftig an<br />
den Bestandeszieltypen der Ökogramme<br />
auszurichten. Bei gleicher Erfüllung der ausgewiesenen<br />
Waldfunktionen sind die Baumarten<br />
zu verjüngen, die sich an der potenziellen<br />
<strong>natürlich</strong>en Vegetation orientieren. Es<br />
sind Bestandeszieltypen mit naturnahem<br />
Bestandesaufbau anzustreben, die die Leistungsfähigkeit<br />
des Standortes nachhaltig<br />
nutzen. Bestandeszieltypen, welche die Leistungsfähigkeit<br />
des Standortes verschlechtern,<br />
sind zu vermeiden.<br />
3. Natürliche Verjüngungen werden erhalten,<br />
gefördert und/oder gezielt unter Schirm ein-<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
geleitet. Die Schirmstellungen sind dem<br />
Lichtbedürfnis der zu verjüngenden Baumarten<br />
anzupassen. Im Rahmen dieser Zeitspanne<br />
sind langfristige Schirmstellungen zu<br />
bevorzugen.<br />
4. Die Entwicklung horizontaler und vertikaler<br />
Bestandesstrukturen wird durch geeignete<br />
Maßnahmen gefördert. Dies erfolgt u. a.<br />
durch Durchforstungsart und -stärke.<br />
Auslesedurchforstungen sind zu bevorzugen.<br />
Die vitalen, gut bekronten und qualitativ<br />
besten Stämme sind zu fördern. Zwischen-<br />
und Unterstände sollen unabhängig<br />
von der Möglichkeit der späteren Integration<br />
in die Verjüngung erhalten werden.<br />
5. Die Nutzung orientiert sich an der Zielstärke.<br />
Alters- und forstsanitär bedingte Entwertungen<br />
sind zu vermeiden. Für die Wirtschaftsbaumarten<br />
werden standortabhängige<br />
Zielstärkenrahmen und Zielalter entwickelt.<br />
Einzelne alte und starke Bäume<br />
haben bis über ihren <strong>natürlich</strong>en Tod hinaus<br />
eine wichtige Funktion für die Strukturierung<br />
der Bestände.<br />
3
3 Ziel und Grundsätze der ökologischen Waldbewirtschaftung<br />
Grundsatz 2<br />
Die Bewahrung bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Waldböden als Grundla-<br />
ge stabiler und produktiver Wälder hat Priorität. Degradationen sind zu vermeiden.<br />
Der Grundsatz wird u. a. durch folgende waldbauliche<br />
Entscheidungen und Maßnahmen umgesetzt:<br />
1. Auf Kahlschläge wird grundsätzlich verzichtet.<br />
Ausnahmen sind an folgende Bedingungen<br />
geknüpft, die jeweils zu dokumentieren sind:<br />
• Der Aufbau in eine standortgerechte<br />
Bestockung aus dem Altbestand ist auf<br />
einem anderen Wege nicht möglich.<br />
• Zwingende Gründe des Waldschutzes<br />
oder der Verkehrssicherungspflicht erfordern<br />
flächige Nutzungen.<br />
Kleinflächige Nutzungen unter 0,5 ha, die<br />
der Entwicklung einer <strong>natürlich</strong>en Verjüngung<br />
oder dem Aufbau mehrstufiger Bestände<br />
dienen, gelten nicht als Kahlschläge.<br />
Neben den sich aus der Zertifizierung ergebenden<br />
Verpflichtungen sind flächige Nutzungen,<br />
insbesondere unter dem Aspekt<br />
des Erhalts der Bodenfruchtbarkeit, grundsätzlich<br />
kritisch zu beurteilen. Die Mineralisation<br />
organischer Substanz ist auf Grund<br />
erhöhter Temperatur und Bodenfeuchte auf<br />
Kahlflächen äußerst hoch. 17 bis 25 % des<br />
Humusvorrates werden binnen kurzer Zeit<br />
auf Sandstandorten in Nordostdeutschland<br />
umgesetzt und abgebaut. Der Standort verliert<br />
nicht nur wichtige im Humus gebundene<br />
Austauschkapazitäten sowie Kohlenstoff<br />
und Stickstoff, sondern auch in großen<br />
Mengen die Nährstoffkationen Calcium,<br />
Magnesium und Kalium. Dies ist insbeson-<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
dere auf Sandstandorten mit geringer Basensättigung<br />
problematisch und auf Grund<br />
des Versauerungsschubes sowie des Nährstoffverlustes<br />
nicht akzeptabel.<br />
2. Verzicht auf Vollumbruch<br />
3. Verzicht auf eine flächige, in den Mineralboden<br />
eingreifende Bodenbearbeitung<br />
durch die Wahl geeigneter Verjüngungsverfahren,<br />
Pflanzsortimente und Pflanzverfahren<br />
sowie Verwendung bodenschonender<br />
Alternativen.<br />
Bei starker verjüngungshemmender Begleitvegetation<br />
durch Sandrohr und Adlerfarn<br />
ist in zu dokumentierenden Ausnahmefällen<br />
eine intensivere Bodenbearbeitung<br />
zulässig.<br />
Ebenso ist eine schonende Bodenbearbeitung<br />
zur Unterstützung der Verjüngung zulässig.<br />
Diese Regelung entspricht den „Leitlinien<br />
für eine nachhaltige <strong>Waldwirtschaft</strong>“ nach<br />
PEFC, den „Richtlinien nachhaltiger Forstwirtschaft“<br />
nach FSC, berücksichtigt das<br />
Bundesbodenschutzgesetz und konkretisiert<br />
die Formulierung der Waldbaurahmenrichtlinie<br />
„Die Störung des Bodens ist<br />
auf ein unerlässliches Mindestmaß zu beschränken“.<br />
Die Ausnahmeregelung, bei<br />
extremer Vergrasung durch Sandrohr und<br />
Adlerfarm eine intensivere Bodenbearbeitung<br />
nach eingehender Prüfung des Einzelfalls<br />
zuzulassen, ist den besonderen<br />
Standortverhältnissen Brandenburgs geschuldet.<br />
4
3 Ziel und Grundsätze der ökologischen Waldbewirtschaftung<br />
4. Holzerntemaschinen (Harvester) und Tragrückeschlepper<br />
(Forwarder und Harvester)<br />
sowie geeignete Seilrückeschlepper (Skidder)<br />
sind für die Pflege der Wälder unverzichtbar.<br />
Der Einsatz dieser Maschinen hat<br />
sich insbesondere an den Belangen des Bodenschutzes<br />
und der vielfältigen Strukturen<br />
des Waldes zu orientieren. Die Bestände<br />
werden nach waldbaulichen und technologi-<br />
Grundsatz 3<br />
Der Grundsatz wird u. a. durch folgende waldbauliche<br />
Entscheidungen und Maßnahmen umgesetzt:<br />
1. Natürliche Verjüngungsformen haben, wo<br />
diese möglich und standortgerecht sind,<br />
gegenüber Saat und Pflanzung Vorrang.<br />
2. Unterbauten mit ausschließlich dienender,<br />
bodenverbessernder und ökologischer Bedeutung<br />
sollten auf Saaten sowie Pflanzungen<br />
zur notwendigen Schaftpflege von<br />
Werteichen beschränkt werden. Nachbesserungen<br />
von Unterbauten sind zu vermeiden.<br />
Gewünschte bodenphysikalische und<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
schen Erfordernissen erschlossen. Der Maschineneinsatz<br />
erfolgt im Rahmen der Pflege<br />
und Nutzung grundsätzlich von der<br />
Rückegasse aus.<br />
5. Weitgehendes Unterlassen von Meliorationsmaßnahmen<br />
mit Ausnahme von Standorten<br />
der Bergbaufolgelandschaften sowie<br />
Verzicht von Entwässerungsmaßnahmen.<br />
Das Wirtschaftsziel ist unter Beachtung der ökologischen Gegebenheiten und unter Wah-<br />
rung des ökonomischen Prinzips zu erreichen. Natürliche Prozesse zur Erreichung des Wirt-<br />
schaftszieles sind konsequent zu nutzen und zu fördern.<br />
chemische sowie ökologische Wirkungen<br />
von Unterbauten können zumeist auch<br />
durch aktive Förderung ankommender Naturverjüngung,<br />
vor allem der Eiche, Birke<br />
und Eberesche, erzielt werden.<br />
3. Die Wilddichte als Standortsfaktor ist an<br />
ökologischen Weisern (Verbissgutachten<br />
und Kontrollzaunverfahren) sowie an der<br />
wildökologischen Lebensraumbewertung<br />
auszurichten. Die Hauptbaumarten eines<br />
Reviers müssen sich schon auf Grund der<br />
gesetzlichen Grundlagen ohne Wildschutz<br />
verjüngen lassen.<br />
5
3 Ziel und Grundsätze der ökologischen Waldbewirtschaftung<br />
Grundsatz 4<br />
Die Belange des Naturschutzes werden in die naturnahe und standortgerechte Bewirt-<br />
schaftung des Landeswaldes in besonderem Maße integriert. Die Lebensräume der einhei-<br />
mischen Tier- und Pflanzenarten im Wald sind zu sichern, zu entwickeln und wo möglich<br />
wieder herzustellen.<br />
Der Grundsatz wird u. a. durch folgende waldbauliche<br />
Entscheidungen und Maßnahmen<br />
umgesetzt:<br />
1. Die Ansprüche gefährdeter oder vom Aussterben<br />
bedrohter Tier- und Pflanzenarten<br />
werden bei der Bewirtschaftung des Landeswaldes<br />
besonders beachtet.<br />
2. Sehr alte und tote Bäume, deren wirtschaftliche<br />
Nutzung nur mit geringen positiven<br />
Deckungsbeiträgen möglich ist, werden<br />
grundsätzlich erhalten. Brut-, Höhlenbäume<br />
und Bäume mit Sonderstrukturen sind besonders<br />
zu beachten und grundsätzlich zu<br />
schonen. In allen Nadelholzbeständen ab 80<br />
Jahren und allen Laubholzbeständen ab<br />
100 Jahren sind fünf Bäume je Hektar zu<br />
identifizieren, die langfristig in ihre <strong>natürlich</strong>e<br />
Zerfallsphase überführt werden (Methusalem-Projekt).<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
3. Ökologischer Waldschutz mit integrierten<br />
Methoden orientiert sich in erster Linie an<br />
der Stabilisierung der Bestände. Gemischte,<br />
horizontal und vertikal strukturierte<br />
standortgerechte Bestände stabilisieren<br />
die Wälder gegenüber biotischen und abiotischen<br />
Schadfaktoren. Flächige Bekämpfungsmaßnahmen<br />
unter Anwendung von<br />
Pflanzenschutzmitteln finden nur als letztes<br />
Mittel, bei existenzieller Gefährdung des<br />
Bestandes und ausschließlich auf Grundlage<br />
fachkundiger Begutachtung statt. Biologisch-technische<br />
Verfahren sind zu bevorzugen.<br />
4. Düngung zur Steigerung des Holzertrages<br />
ist zu unterlassen. Bodenschutzkalkungen<br />
sind nur nach Vorlage eines boden- und<br />
waldernährungskundlichen Gutachtens<br />
durchzuführen.<br />
6
3 Ziel und Grundsätze der ökologischen Waldbewirtschaftung<br />
Umsetzung der Grundsätze durch<br />
„Ökologische Waldbewirtschaftung“<br />
Umgesetzt werden das zuvor genannte Ziel und<br />
die Grundsätze der Landeswaldbewirtschaftung<br />
durch die Abkehr vom schlagweisen<br />
Hochwald.<br />
In Zukunft werden die forstlichen Entwicklungsphasen<br />
deshalb nicht mehr schlagweise voneinander<br />
getrennt sein, sondern sich im räumlichen<br />
Neben- und Übereinander auf der gleichen<br />
Waldfläche befinden.<br />
Ziel ist die Erziehung und Ernte einer nachhaltig<br />
höchstmöglichen Menge wertvollem Holzes unter<br />
Beachtung des ökonomischen Prinzips. Dabei<br />
sind integrative Naturschutzmaßnahmen<br />
vorrangig anzuwenden.<br />
Das Waldbaukonzept der Landesforstverwaltung<br />
Brandenburg wird als ökologische Waldbewirtschaftung<br />
bezeichnet und beinhaltet folgende<br />
Umsetzungsschritte:<br />
1. Kahlschlagfreie Bewirtschaftung<br />
2. Überführung des schlagweisen Hochwaldes<br />
durch geeignete Verjüngungsverfahren<br />
und Bestandeserziehung unter langfristiger<br />
Erhaltung des Oberstandes<br />
3. Mehrung des Laub- und Mischwaldes, mit<br />
Orientierung der Baumarten an der potenziellen<br />
<strong>natürlich</strong>en Vegetation<br />
4. Gestaltung und Entwicklung strukturreicher<br />
Waldränder<br />
5. Einbeziehung von Naturschutzmaßnahmen<br />
in die Waldbewirtschaftung (Schutz von<br />
Biotopbäumen und Methusalemprojekt)<br />
6. Ausnutzung der Naturverjüngung<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
7. Kleinfächige Verjüngungsverfahren, wobei<br />
die Verjüngung dem Holzeinschlag folgt<br />
8. Ausnutzung <strong>natürlich</strong>er Wiederbewaldungsprozesse<br />
9. Wildmanagement mit dem Ziel waldangepasster<br />
Schalenwilddichten<br />
10. Herstellung gepflegter Waldbestände durch<br />
Pflegeblockbildung und den Abbau von<br />
Pflege- und Durchforstungsrückständen<br />
11. Konsequente Anwendung der Auslesedurchforstung<br />
und der Vorratspflege<br />
12. Einzelstammweise Nutzung nach definierten<br />
Zielstärken<br />
13. Einsatz bestandes- und bodenschonender<br />
Technik und Arbeitsverfahren (u. a. weitgehender<br />
Verzicht auf Bodenarbeiten)<br />
14. Anwendung des integrierten Waldschutzes<br />
(u. a. weitgehender Verzicht auf Pflanzenschutzmittel)<br />
15. Verzicht auf Düngung<br />
7
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
4 Waldverjüngung<br />
Grafik: Roland Boll<br />
Autoren:<br />
Eckehard Brauner, Hans-Joachim Engelmann, Christian Gohl, Klaus Hartmann, Jörg Herpel,<br />
Hartmut Lehmann, Karin Müller, Claus Seliger, Astrid Zimmermann<br />
Herausgeber:<br />
Ministerium für Landwirtschaft,<br />
Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg,<br />
Abteilung Forst<br />
1
4 Waldverjüngung<br />
Inhalt<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Seite<br />
4.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
4.2 Naturverjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
4.2.1 Voraussetzungen für <strong>natürlich</strong>e Verjüngungen . . . . . . . . . . . 4<br />
4.2.1.1 Standort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
4.2.1.2 Oberstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
4.2.1.3 Wild . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
4.2.2 Naturverjüngungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
4.2.2.1 Bestandesbehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
4.2.2.2 Spontane Verjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
4.2.2.3 Ergänzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
4.2.2.4 Bodenverwundung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
4.3 Künstliche Verjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
4.3.1 Grundlagen und Regelungen zu Saat- und Pflanzgut . . . . . . 7<br />
4.3.2 Herkunftssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
4.3.3 Saaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
4.3.3.1 Allgemeine Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
4.3.3.2 Saatgutbeschaffung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
4.3.3.3 Saatzeitpunkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
4.3.3.4 Eichen-/Buchensaat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
4.3.4 Pflanzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
4.3.4.1 Voraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
4.3.4.2 Pflanzsortiment/Pflanzmaterial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
4.3.4.3 Pflanzenabnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
4.3.4.4 Transport/Einschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
4.3.4.5 Spross-/Wurzelschnitte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
4.3.4.6 Pflanzverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
4.4 Rechtsgrundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
2
4 Waldverjüngung<br />
4.1 Einleitung<br />
Ziel aller waldbaulichen Bemühungen der Landesforstverwaltung<br />
ist es, standortgerechte,<br />
stabile, wertholz- und vorratsreiche, strukturierte,<br />
artenreiche Bestände zu indizieren bzw.<br />
wieder herzustellen. Die entstehende Verjüngung<br />
soll i. d. R. als zukünftiger Hauptbestand<br />
übernommen werden, kann <strong>aber</strong> auch je nach<br />
Standort, Baumart, Alter und Waldfunktion<br />
dienenden Charakter einnehmen. Mit der<br />
waldbaulichen Ausrichtung des Landes Brandenburg<br />
für den Landeswald werden deshalb<br />
u. a. <strong>natürlich</strong>e Entwicklungsprozesse unter<br />
Einbeziehung naturnaher Methoden stärker als<br />
bisher berücksichtigt. Die Nutzung von Gratiskräften<br />
der Natur in Form der Naturverjüngung<br />
ist das naturnaheste Verfahren der Waldverjüngung.<br />
Deshalb ist bei der Verjüngung grundsätzlich<br />
das Verfahren zu wählen, welches die<br />
größte Annäherung an die <strong>natürlich</strong>e Waldentwicklung<br />
gewährleistet.<br />
Dabei gilt der Grundsatz, dass zunächst Naturverjüngungsverfahren<br />
genutzt werden. Führen<br />
diese in dem gesteckten Zeitrahmen nicht zum<br />
angestrebten Verjüngungsziel, sind Saat- und<br />
Pflanzverfahren anzuwenden.<br />
Die <strong>natürlich</strong>e Verjüngung unserer Wälder wird<br />
demzufolge zunehmend an Bedeutung gewinnen,<br />
vor allem bei Bestandeszieltypen, die mit<br />
dem Bestandeszustandstyp bereits übereinstimmen.<br />
Auf ärmsten Standorten mit nur sehr<br />
geringer Wert- und Volumenleistung ist die <strong>natürlich</strong>e<br />
Verjüngung oftmals die einzig wirtschaftliche<br />
Walderneuerungsart.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
3
4 Waldverjüngung<br />
4.2 Naturverjüngung<br />
Folgende Vorteile sprechen für eine <strong>natürlich</strong>e<br />
Verjüngung:<br />
• Erhalt genetisch vielfältiger, autochthoner<br />
oder nicht autochthoner, <strong>aber</strong> örtlich erprobter<br />
Populationen,<br />
• gute Anpassung der Verjüngung an kleinstandörtliche<br />
Ausprägungen,<br />
• ungestörtes Wurzelwachstum der Sämlinge,<br />
• höheres Auslesepotenzial bei Pflegemaßnahmen<br />
in Jungwüchsen,<br />
• Möglichkeiten der Gewinnung von Wildlingen,<br />
• geringe Anfälligkeit gegenüber Trockenperioden,<br />
• geringe Kosten,<br />
• höhere Stufigkeit der Waldbestände bei zeitlich<br />
und räumlich unterschiedlichem Aufkommen<br />
der Verjüngung.<br />
Diesen Vorteilen stehen <strong>aber</strong> auch Nachteile<br />
gegenüber:<br />
• Abhängigkeit der Verjüngung von Fruktifikation<br />
und Samenertrag,<br />
• Ungleichmäßigkeit der Verjüngungsdichte<br />
und der Baumartenzusammensetzung,<br />
• längere Gefährdung durch Wild und andere<br />
Jugendgefahren.<br />
Dementsprechend bedeutet Naturverjüngungswirtschaft<br />
ein langfristiges Arbeiten mit unterschiedlich<br />
ausgeprägten Bestandesstrukturen<br />
und Gratiskräften der Natur in Form von spontaner<br />
Verjüngung. Vor allem im Rahmen der<br />
Waldpflege und der Nutzung gilt es, behutsam,<br />
je nach Eigenart der Baumarten, die ablaufenden<br />
Naturprozesse zu erkennen und zu beeinflussen.<br />
Grundsätzlich stellt sich die Naturverjüngung<br />
als Folge der Wirtschaftstätigkeit und<br />
einer kontinuierlichen Durchforstungstätigkeit<br />
und Holznutzung ein. In den Fällen, in denen der<br />
Verjüngungszeitraum verkürzt werden muss, z.<br />
B. in Folge von Entwertungsgefahren, Schader-<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
eignissen oder bei verjüngungshemmenden<br />
und -behindernden Oberbodenzuständen, sind<br />
Maßnahmen zur Einleitung einer Verjüngung gerechtfertigt.<br />
4.2.1 Voraussetzungen für <strong>natürlich</strong>e<br />
Verjüngungen<br />
4.2.1.1 Standort<br />
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden,<br />
dass eine Naturverjüngung auf allen<br />
Standorten möglich ist. Verjüngungshemmende<br />
bzw. erschwerende Humusformen und Vegetationen<br />
sind in der Regel auf nicht optimale<br />
Baumartenwahl des Oberstandes bzw. auf<br />
mangelnde Lichtzufuhr zurückzuführen.<br />
Die optimale Vegetationsdecke für das Ankommen<br />
der meisten schwerfruchtigen Baumarten<br />
ist eine schüttere Krautflora, vor allem aus Frühblühern<br />
oder Himbeere bestehend, die den<br />
Oberbodenzustand verbessert. Die Regenerierung<br />
der degradierten Humuszustände in Verbindung<br />
mit versauerten Oberböden ist oft nur<br />
über mehrere Zwischenstufen zu erreichen. Samen<br />
ohne großes Nährstoffreservoir benötigen<br />
i. d. R. freiliegenden Mineralboden oder zumindest<br />
nur geringmächtige Humusauflagen.<br />
4.2.1.2 Oberstand<br />
Bei der Verjüngungsplanung sind die Standortgerechtigkeit<br />
und die Eignung der Samenbäume<br />
zu berücksichtigen.<br />
Die Erfolgschancen der Naturverjüngung sind<br />
von der Baumart und dem Alter des Oberstandes<br />
abhängig. Das Alter ist von entscheidender<br />
Bedeutung für die Fruktifikation und für die Kronenentwicklung.<br />
4
4 Waldverjüngung<br />
Schattbaumarten können grundsätzlich früher<br />
verjüngt werden als Lichtbaumarten, da diese<br />
eine zügigere Lichtgabe verlangen. Spontane,<br />
kleinflächige Verjüngungen sollten in Abhängigkeit<br />
von deren Qualität und Quantität in die Verjüngungskonzeption<br />
integriert werden.<br />
Spontan einsetzende <strong>natürlich</strong>e Verjüngung soll<br />
jedoch keinen Handlungsdruck auslösen. Das<br />
Vergehen von Verjüngungen ist ein <strong>natürlich</strong>er<br />
Vorgang in Waldökosystemen. Wichtig ist das<br />
Vorhandensein einer latenten Verjüngung, aus<br />
der im Zuge der Nutzung der Folgebestand<br />
entwickelt werden kann oder die zur Risikominimierung<br />
in Kalamitätsfällen als Ausgangspunkt<br />
neuer Waldentwicklungsstadien dient.<br />
Ist ein Baumartenwechsel beabsichtigt, sollte<br />
frühzeitig auf vorhandene Samenbäume der gewünschten<br />
Baumart geachtet werden. Das Freistellen<br />
der Samenbäume begünstigt eine gute<br />
Kronenentwicklung und eine frühe und reichliche<br />
Fruktifikation. Bei zu geringer Anzahl von<br />
Samenbäumen muss die Naturverjüngung<br />
durch künstliche Verjüngungsmaßnahmen ergänzt<br />
werden. Insbesondere vereinzelte übergehaltene<br />
Eichen und Buchen in großflächigen<br />
Kiefernrevieren sind als Samenbäume äußerst<br />
wertvoll. Sie sind von benachbarten Kiefern, die<br />
eine gute Kronenentwicklung beeinträchtigen,<br />
behutsam freizustellen.<br />
4.2.1.3 Wild<br />
Eine der Hauptursachen für das Ausbleiben von<br />
Naturverjüngung ist der erhebliche Verbissdruck<br />
durch Schalenwild. Selbst unter standörtlich<br />
besten Voraussetzungen ist eine gesicherte, gemischte,<br />
artenreiche Naturverjüngung auf<br />
Grund überhöhter Wildbestände nicht möglich.<br />
In der Landesforstverwaltung wurden ein Verbissmonitoringverfahren<br />
eingeführt und flächendeckend<br />
im Landeswald Weisergatter installiert.<br />
Während Erstes bei der Beurteilung des Erfol-<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
ges der laufenden Verjüngung dient, soll Zweites<br />
die latente Verjüngung und den Wilddruck<br />
auf die Verjüngung abbilden. Basierend auf den<br />
flächendeckenden Ergebnissen des Weisergatterverfahrens<br />
im Landeswald wird das damit<br />
sichtbare Verjüngungspotenzial schließlich auch<br />
als Grundlage für die anzuwendenden Verjüngungsverfahren<br />
dienen. Somit besteht eine innige<br />
Wechselwirkung zwischen Jagd und waldbaulichem<br />
Handeln, die über die eingeführten<br />
Monitoringsysteme augenscheinlich wird.<br />
4.2.2 Naturverjüngungsverfahren<br />
4.2.2.1 Bestandesbehandlung<br />
Eine regelmäßige, vorausschauende, kontinuierliche<br />
Durchforstung sichert eine optimale<br />
Wertentwicklung der Z-Stämme und damit das<br />
für eine Fruktifikation nötige Kronenvolumen.<br />
Dadurch kann mit der Steuerung der Lichtverhältnisse<br />
eine Bodengare erreicht werden, welche<br />
die Bodenflora verbessert und die Vorraussetzungen<br />
einer latenten Verjüngung schafft.<br />
4.2.2.2 Spontane Verjüngung<br />
Bei spontaner Naturverjüngung handelt es sich<br />
um Verjüngung, die sich im Folgegeschehen der<br />
kontinuierlichen Wirtschaftstätigkeit einstellt. Ihr<br />
Auftreten lässt sich meist gut rekonstruieren<br />
und ist an eine bestimmte Konstellation von<br />
Fruktifikation, Lichteinfall, Wilddichte und entsprechenden<br />
Keimboden gekoppelt. Diese Bestandesbilder<br />
sollten beispielgebend für weitere<br />
geplante Naturverjüngungen sein.<br />
Der Anflug von Verjüngung vergeht bei fehlendem<br />
Licht meist wieder oder beschränkt sich<br />
auf vorhandene Lichtkegel. Für die Entscheidung,<br />
ob die spontane Verjüngung gefördert<br />
5
4 Waldverjüngung<br />
werden soll, ist insbesondere die Wertentwicklung<br />
des Oberstandes ausschlaggebend.<br />
Die Nutzung von spontaner Verjüngung bietet<br />
den entscheidenden Vorteil, dass sie im Vergleich<br />
zu verjüngungseinleitenden Maßnahmen<br />
das Betriebsrisiko einer ausbleibenden flächigen<br />
Naturverjüngung deutlich verringert.<br />
4.2.2.3 Ergänzung<br />
Die angekommene Naturverjüngung sollte bei<br />
einer Höhe von 20 bis 50 cm nach folgenden<br />
Kriterien beurteilt werden:<br />
• Baumartenzusammensetzung<br />
• Verteilung auf der Fläche<br />
• Stammzahl der Wirtschaftsbaumarten<br />
• Stammzahl der Füll- und Treibhölzer<br />
• Fehlstellen<br />
Im Ergebnis dieser Beurteilung sind in Abhängigkeit<br />
des gewünschten Verjüngungszieles<br />
weitere waldbauliche Maßnahmen festzulegen.<br />
Zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit,<br />
durch erste Pflegemaßnahmen die Hauptbaumart<br />
zu fördern oder gewünschte Haupt- und<br />
Mischbaumarten in die Naturverjüngung künstlich<br />
einzubringen und damit entsprechende<br />
Fehlstellen zu komplettieren.<br />
Beim Einbringen von Mischbaumarten soll die<br />
Flächengröße nicht unter der eines Trupps liegen,<br />
sehr wüchsige Baumarten wie z. B. Vogelkirsche<br />
können auch einzelstammweise beigemischt<br />
werden. Weiterhin ist das unterschiedliche<br />
Wuchsverhalten der Baumarten auf den jeweiligen<br />
Standorten zu beachten.<br />
Bei der Bewertung der Füll- und Treibhölzer ist<br />
die unterschiedliche erzieherische Wirkung der<br />
einzelnen Baumarten untereinander zu berücksichtigen.<br />
Die sich unter unseren klimatischen<br />
und standörtlichen Bedingungen oftmals ein-<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
stellenden Birken sind als Füll- und Treibholz erwünscht.<br />
Ihre Konkurrenzkraft auf armen Böden<br />
insbesondere zur Kiefer im trockenen Tieflandklima<br />
wird oft überschätzt, ihre wirtschaftliche<br />
Bedeutung hier oft unterschätzt.<br />
4.2.2.4 Bodenverwundung<br />
Ist der Humuszustand oder die Bodenflora in<br />
den Beständen stark verjüngungshemmend<br />
und ist auch in einem angemessenen Zeitrahmen<br />
keine <strong>natürlich</strong>e Verbesserung zu erwarten,<br />
so stellt die Bodenverwundung mit dem<br />
Freilegen des Mineralbodens die waldbauliche<br />
Ultima Ratio dar. Ein ganzflächiges Befahren der<br />
Bestände zur Einleitung einer <strong>natürlich</strong>en Verjüngung<br />
ist grundsätzlich nur in sehr begrenzten<br />
Ausnahmen zielführend und damit nur bedingt<br />
sinnvoll. Auf Böden mit nennenswerten Anteilen<br />
der Ton- und Schlufffraktion ist die Befahrung im<br />
Hinblick auf die Bodenphysik als besonders kritisch<br />
zu betrachten und deshalb zu unterlassen.<br />
Grundsätzlich gilt: Je geringer der Input desto<br />
geringer die Beeinträchtigung des Bodenzustandes<br />
und der Bodenphysik. Deshalb sind<br />
plätzeweise Methoden den Streifenverfahren o.<br />
ä. vorzuziehen und extensive Verfahren zur Beseitigung<br />
behindernder Rohhumusdecken anzuwenden.<br />
6
4 Waldverjüngung<br />
4.3 Künstliche Verjüngung<br />
4.3.1 Grundlagen und Regelungen zu<br />
Saat- und Pflanzgut<br />
Die Verwendung von geeignetem Saat- und<br />
Pflanzgut und damit die Herkunftssicherung ist<br />
auf Grund der langen Lebensdauer der Waldbäume<br />
von besonderer Bedeutung. Für den<br />
Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut wurden<br />
deshalb europäische und nationale Regelungen<br />
getroffen, die für Forst- und Baumschulbetriebe<br />
gelten.<br />
4.3.2 Herkunftssicherung<br />
Die richtige Wahl geeigneter Herkünfte, die „genetische<br />
Nachhaltigkeit“, hat bei der Begründung<br />
von Waldbeständen eine erhebliche Bedeutung.<br />
Sie entscheidet maßgeblich über die<br />
Leistungsfähigkeit und die Betriebssicherheit<br />
der Waldökosysteme. Bei der Beachtung der<br />
Herkunftsempfehlungen wird sichergestellt,<br />
dass nur an den Standort angepasstes Saatund<br />
Pflanzgut verwendet wird.<br />
4.3.3 Saaten<br />
4.3.3.1 Allgemeine Grundsätze<br />
Saaten können nicht langfristig geplant werden,<br />
da sie von der Verfügbarkeit des Saatgutes abhängen.<br />
Generell sollte in Jahren mit reichlicher<br />
Fruktifikation (Mastjahre) so viel Saatgut als<br />
möglich für die Verjüngung genutzt werden, da<br />
dann die Keimfähigkeit der Samen am höchsten<br />
ist.<br />
Folgende Vorteile hat eine Saat gegenüber einer<br />
Pflanzung:<br />
• bei Gelingen entsteht meist eine große Zahl<br />
förderungswürdiger Bäume,<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
• es besteht die Möglichkeit der Werbung<br />
überzähliger Pflanzen,<br />
• es entstehen keine irreversiblen Wurzelschäden,<br />
• die Sämlinge erfahren keinen Pflanzschock.<br />
Auf Grund dieser Vorteile ist im Falle einer<br />
künstlichen Verjüngung der Saat gegenüber der<br />
Pflanzung der Vorzug zu geben.<br />
4.3.3.2 Saatgutbeschaffung<br />
Geeignetes Saatgut kann durch Zukauf, Übernahme<br />
der Naturalpacht oder durch eigene Ernte<br />
gewonnen werden. Im Falle des Zukaufs liefern<br />
die Angaben zur „äußeren Beschaffenheit“<br />
(Reinheit, Keimfähigkeit oder Lebensfähigkeit<br />
sowie Tausendkorngewicht bezogen auf die Samenfeuchte)<br />
des Saatgutes wichtige Hinweise<br />
zur Saatgutqualität und damit zur Bestimmung<br />
der Aussaatmenge. Gesundes, hochkeimfähiges<br />
Saatgut ist eine wichtige Voraussetzung für<br />
das Gelingen der Saat.<br />
4.3.3.3 Saatzeitpunkt<br />
Die Saat sollte vorrangig im Herbst erfolgen.<br />
Grundsätzlich sind die in Tabelle 1 genannten<br />
Vor- und Nachteile abzuwägen.<br />
Die Saat ist manuell und maschinell möglich.<br />
Vorrang hat grundsätzlich die manuelle Saat vor<br />
der maschinellen Saat, um eine Beeinträchtigung<br />
des Bodengefüges weitgehend zu vermeiden.<br />
Idealerweise haben sich bei maschinellem<br />
Einsatz Pferdegespanne bewährt.<br />
Saatmaschinen legen das Saatgut unmittelbar<br />
nach dem Aufreißen in einer schmalen Saatrille<br />
in das Saatbett ab. Bei stärkeren Grasfilzdecken<br />
wird die Bodenvegetation <strong>aber</strong> meist<br />
nicht nachhaltig genug zurückgedrängt.<br />
7
4 Waldverjüngung<br />
Tabelle 1: Vergleich der Saatzeitpunkte<br />
Der Konkurrenzdruck der Bodenvegetation<br />
kann deshalb den Saaterfolg insgesamt in Frage<br />
stellen bzw. die anschließenden Kulturpflegemaßnahmen<br />
sehr verteuern, so dass der Einsatz<br />
einer geeigneten streifenweisen Bodenbearbeitung<br />
im Vorfeld der Saat zu prüfen ist.<br />
4.3.3.4 Eichen-/Buchensaat<br />
Eingehender werden hier nur noch einmal Eichen-<br />
und Buchensaat dargestellt.<br />
Die manuelle Aussaat ist sowohl nach plätzeweiser<br />
als auch nach streifenweiser Bodenbearbeitung<br />
möglich.<br />
Saatreihenabstand ca. 2 m<br />
Saattiefe<br />
• 6 bis 8 cm auf Freiflächen wegen Spätfrostgefahr<br />
• 3 bis 5 cm auf überschirmten Fläche<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Vorteile Nachteile<br />
Herbstsaat • keine längere Lagerung notwendig<br />
• keine Vorbehandlung notwendig<br />
• Nutzung der Winterfeuchtigkeit<br />
• bei den Eicheln entwickelt sich die<br />
Keimwurzel bereits im Herbst<br />
• optimal gereiftes Saatgut keimt in<br />
kürzester Zeit<br />
• durch späten Aussaattermin kann<br />
Spätfrostgefährdung vermieden werden<br />
• Ausfälle durch Wild<br />
• Mäuse und Vögel nehmen einen Teil des<br />
Saatgutes auf<br />
• bei langanhaltenden Barfrösten entstehen<br />
Schäden am Saatgut<br />
Frühjahrssaat • Lagerung und Nachreife des Saatgutes<br />
ist erforderlich<br />
• Frühsommertrockenheit kann zu Auflaufschäden<br />
führen<br />
Abstand der Eicheln bei Handsaat in Reihen<br />
ca. 10 cm<br />
Übererdung – anschließend mit Handrechen<br />
oder mit Hackenschlag 3 bis 5 cm tief<br />
Eichen-Saatgutmengen:<br />
• 200 bis 300 kg bei Plätzesaat<br />
• 400 kg bei Rillensaat<br />
Die ausführliche Verfahrensbeschreibung einer<br />
Bucheckernsaat ist dem Merkblatt der Landesforstverwaltung<br />
Nordrhein-Westfalen zur Bucheckern-Voraussaat<br />
unter Nadelholz-Schirm zu<br />
entnehmen.<br />
8
4 Waldverjüngung<br />
4.3.4 Pflanzung<br />
4.3.4.1 Voraussetzungen<br />
Für die Begründung vitaler und leistungsfähiger<br />
Bestände auf dem Weg der Pflanzung sind folgende<br />
Voraussetzungen zu beachten:<br />
• Für die Bestandesbegründung sollte grundsätzlich<br />
nur zugelassenes Vermehrungsgut<br />
aus dem Herkunftsgebiet verwendet werden,<br />
in dem die Verjüngungsfläche liegt.<br />
• Steht Vermehrungsgut von geprüftem Ausgangsmaterial<br />
zur Verfügung, ist diesem der<br />
Vorzug zu geben, da dieses Material seine<br />
Überlegenheit in den entsprechenden<br />
Wuchsmerkmalen nachgewiesen hat.<br />
• Sollte auf Grund von Ernteausfällen in den<br />
Vorjahren sowie schlechter Angebotslage<br />
auf dem Pflanzenmarkt die richtige Herkunft<br />
nicht beschaffbar und die Verjüngungsmaßnahme<br />
nicht aufschiebbar sein, können<br />
Austauschherkünfte gemäß der Herkunftsempfehlungen<br />
für das Land Brandenburg<br />
zum Einsatz kommen.<br />
• Um zu vermeiden, dass Pflanzmaterial<br />
nachgefragt wird, welches überhaupt nicht<br />
lieferbar ist, sollte vor der Beschaffung eine<br />
Markterkundung durchgeführt werden. Hierzu<br />
können die Kontrollstellen für forstliches<br />
Vermehrungsgut konsultiert werden.<br />
4.3.4.2 Pflanzensortiment/Pflanzenmaterial<br />
Die Erfahrungen des örtlichen Wirtschafters im<br />
Zusammenhang mit den standörtlichen Bedingungen<br />
im Revier sollten die Grundlage für die<br />
Entscheidungen über das Pflanzensortiment<br />
bilden.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Zu bevorzugen sind Frischpflanzen, die unmittelbar<br />
vor dem Transport ins Revier ausgehoben<br />
worden sind. Auf den Schutz der freigelegten<br />
Pflanzenwurzel vom Ausheben bis zur<br />
Pflanzung ist besonders zu achten. Dort, wo es<br />
der Konkurrenzdruck der Begleitvegetation zulässt,<br />
sind bei Pfahlwurzlern einjährige Sämlinge<br />
im Hinblick auf das Anwuchsverhalten der Bewurzelung<br />
einzusetzen, da diese den Zweijährigen<br />
überlegen sind. Da eine einjährige Eiche<br />
bereits eine Wurzel von ca. 40 cm Länge bildet,<br />
wird diese verfahrensbedingt beim Ausheben<br />
in der Baumschule zwangsläufig durchtrennt.<br />
Dem Anspruch vieler Praktiker, eine einjährige<br />
Eiche mit der gesamten Wurzel in der Baumschule<br />
auszuheben, kann aus dem Grund nicht<br />
entsprochen werden.<br />
Der Nachteil des einjährigen Buchensämlings<br />
besteht in der geringen Pflanzenhöhe und in der<br />
weichen Sprossachse. Diese lässt sich beim<br />
Pflanzvorgang schlecht ausrichten, weshalb<br />
hier zweijährige Pflanzen zu bevorzugen sind.<br />
Anforderung an das Alter und die Größe<br />
Der Erfolg einer Pflanzmaßnahme hängt von der<br />
Wahl eines geeigneten Pflanzverfahrens, vom<br />
Pflanzensortiment und von der Pflanzenqualität<br />
ab.<br />
Ausgehend von den landesspezifischen bzw.<br />
örtlichen Erfahrungen bei der Verwendung von<br />
Pflanzenmaterial werden die in Tabelle 2 angegebenen<br />
Sortimente zur Pflanzung empfohlen.<br />
Für Pflanzmaßnahmen, bei denen größere<br />
Pflanzen erforderlich sind, wird auf Heister und<br />
Lohden zurückgegriffen.<br />
9
4 Waldverjüngung<br />
Tabelle 2: Empfehlungen für Pflanzensortimente<br />
Baumart<br />
Gemeine Kiefer<br />
Europäische und<br />
Japanische Lärche<br />
Douglasie<br />
Küstentanne/<br />
Weißtanne<br />
Stiel-/Traubeneiche<br />
Rotbuche<br />
Hainbuche<br />
Winterlinde<br />
Berg- und Spitzahorn,<br />
Esche, Roterle, sonst. Lbh., incl.<br />
Sträucher<br />
4.3.4.3 Pflanzenabnahme<br />
Die Pflanzenabnahme am Erfüllungsort setzt<br />
den Vergleich des gelieferten forstlichen Vermehrungsgutes<br />
mit den Anforderungen des<br />
Auftrages sowie eine Qualitätsbeurteilung voraus.<br />
Auffallende Mängel hinsichtlich der Qualität<br />
und Quantität sind schriftlich festzuhalten. Im<br />
Verdachtsfall sind Stichproben für die Ermittlung<br />
des Pflanzenalters zu ziehen.<br />
Anforderungen zur Überprüfung des Pflanzenal-<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Sortiment<br />
1+0 und 2+0 (unterschnitten)<br />
1+1<br />
1+1<br />
1+2<br />
2+1<br />
2+2<br />
1+0 und 2+0 (unterschnitten)<br />
2+0<br />
1+0 und 2+0 (unterschnitten)<br />
1+1, 1+2<br />
1+0 und 2+0 (unterschnitten)<br />
1+1, 1+2<br />
1+1, 1+2<br />
Empfehlungen für Mindestnormen<br />
des Pflanzgutes<br />
Höhe (cm) Wurzelhalsdurchmesser<br />
(mm)<br />
20 _ 35 4<br />
20 _ 35 5<br />
10 _ 15 4<br />
15_ 25 4<br />
30_ 50<br />
ters sind zu richten an die<br />
Prüfstelle für Forstliches Vermehrungsgut,<br />
Eberswalder Chaussee 6,<br />
15377 Waldsieversdorf.<br />
Die Pflanzenabnahme hat gemäß den Anforderungen<br />
des Ausschreibungsverfahrens zu erfolgen.<br />
Bei geringfügigen Mängeln ist eine Nachbesserung<br />
mit Fristsetzung zu fordern ggf. ist<br />
ein Preisnachlass auszuhandeln. Es ist darauf<br />
zu achten, dass die richtige Herkunft übernommen<br />
wird.<br />
10
4 Waldverjüngung<br />
Anforderung an die äußere Beschaffenheit und<br />
den Gesundheitszustand der Pflanzen<br />
Allgemeine Qualitätskriterien sind:<br />
• Frischegrad von Spross und Wurzeln<br />
• Wurzelausbildung (Wurzelhalsdurchmesser,<br />
Feinwurzelanteil)<br />
• Spross-Wurzel-Verhältnis (2:1 bei kleinen Sortimenten,<br />
bis 5:1 bei größeren Sortimenten)<br />
• Wipfelschäftigkeit<br />
• Zwieselbildungen<br />
• Ausbildung des Terminaltriebes<br />
• geringe Beschädigungen<br />
• Verholzung<br />
Bei der Übernahme der Pflanzen ist deshalb u. a.<br />
zu prüfen:<br />
Wurzelwerk:<br />
• kompakt, symmetrisch, reich an Faserwurzeln<br />
ohne einzelne lange Wurzeln<br />
• Verhältnis des Wurzelwerkes zum oberirdischen<br />
Teil<br />
Spross:<br />
• kräftig, <strong>aber</strong> stufig aufgebaut, nicht geil gewachsen,<br />
nicht spindelig<br />
• Quirlabstand gleichmäßig mit kräftigen, gesund<br />
entwickelten Seitenästen<br />
• der Sprossaufbau soll der <strong>natürlich</strong>en Morphologie<br />
entsprechen<br />
• Form, Farbe und Stärke der vorjährigen Triebe<br />
entscheiden über den Wert der Pflanze<br />
Äußerer Zustand und Alter:<br />
Der Entwicklungsstand muss dem Alter der<br />
Pflanze entsprechen.<br />
4.3.4.4 Transport/Einschlag<br />
Im Rahmen der Sicherung des Anwuchserfolges<br />
ist neben Pflanztechnik und Qualität des<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Pflanzgutes erhebliches Augenmerk auf sorgfältigen<br />
Transport und Einschlag zu legen. Die<br />
Erhaltung des ursprünglichen Frischezustandes<br />
vor dem Ausheben muss angestrebt werden,<br />
um Vitalitätsverluste zu vermeiden. Der<br />
Transport des Pflanzgutes hat deshalb abgedeckt<br />
zu erfolgen. Bei der Anlieferung von großen<br />
Mengen an Pflanzgut, die nicht sofort eingeschlagen<br />
werden können, hat sich die Anlage<br />
von „Pflanzigeln" oder „Pflanzsärgen" bewährt.<br />
Geringe Mengen im Kleinpflanzenbereich<br />
können auch direkt in Transportsäcke<br />
„pflanzfrisch" verpackt werden. Als Tagesdepot<br />
sind die Pflanzsäcke hervorragend geeignet.<br />
Einschläge sind stets an schattiger, windstiller<br />
Stelle anzulegen. Auf der Freifläche ist die Anlage<br />
einer Reisigbeschattung auf einem Lattengerüst<br />
vorteilhaft, die angelieferten Bunde sind in<br />
jedem Fall zu öffnen und auseinander zu ziehen.<br />
Die Wurzeln werden bis zum Wurzelhals vollständig<br />
mit Erde bedeckt. Festes Antreten verhindert<br />
Hohlräume.<br />
4.3.4.5 Spross-/Wurzelschnitte<br />
Wurzelschonend und rationell kann i. d. R. nur<br />
gepflanzt werden, wenn auf einen Wurzelschnitt<br />
verzichtet werden kann.<br />
Wurzeln sollten keinesfalls verfahrensgerecht<br />
„zurechtgestutzt“ werden. Vereinzelt vorkommende<br />
überlange Fahnenwurzeln oder seitliche<br />
Wurzelstränge können beschnitten werden, um<br />
eine weitestgehend <strong>natürlich</strong>e Lagerung im<br />
Pflanzloch zu gewährleisten. Verletzte, gequetschte<br />
Wurzeln oder Wurzelstränge müssen<br />
oberhalb der verletzten Stelle abgeschnitten<br />
werden. Zum Beseitigen verletzter oder gequetschter<br />
Wurzeln sollen nur scharfe Messer<br />
und Heppen zum Einsatz kommen.<br />
Größere Pflanzensortimente bedingen zur<br />
11
4 Waldverjüngung<br />
Durchführung eines Wurzelschnitts fast ausschließlich<br />
den Einsatz von Scheren.<br />
4.3.4.6 Pflanzverfahren<br />
Das ausgewählte Pflanzverfahren und -gerät<br />
muss sich an Wurzelgröße und Wurzelausformung<br />
orientieren. Da meist nicht in allen Oberförstereien<br />
eine Vielzahl von verschiedenen<br />
Pflanzgeräten vorgehalten wird und die Durchführenden<br />
nicht an allen Geräten ausreichend<br />
Übung besitzen, kommt dem Pflanzeneinkauf<br />
für das gewählte Verfahren eine entscheidende<br />
Bedeutung zu. Alle Pflanzverfahren müssen<br />
durch qualifizierte Schulung eingeführt und begleitet<br />
werden.<br />
Eine Übersicht der anzuwendenden Pflanzverfahren<br />
bietet die Tabelle 3 auf der nachfolgenden<br />
Seite.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
12
4 Waldverjüngung<br />
Tabelle 3: Übersicht der Pflanzgeräte<br />
Anforderungen an<br />
Pflanzgeräte Sprosslänge Wurzelform Wurzellänge Wurzel- Grad der Freiheit von Wurzel- und Leistung Ausschluss-<br />
(bis ca.) ausdehnung Räumung Bewuchs Skelettarmut Stk. / Std. bedingungen<br />
(bis ca.)<br />
Hufscher Spaten/ bis 20 cm Pfahlwurzel 12 cm 5 cm Mittel Hoch Hoch 200_ 250 Stark lehmig<br />
Stichel Ndh. 1/0<br />
und 1/1<br />
Hohlspaten 50_120 cm Pfahl- und. 25 cm 16 cm Hoch Mittel Hoch 50 Stark lehmig<br />
Lbh. / Ndh. Herzwurzel<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Blattspaten/ 20 _ 60 cm Pfahl- und 20 cm 20 cm Hoch Hoch Mittel 100 Fehlende<br />
Klemmpflanzung Lbh. Herzwurzel Vorarbeiten<br />
Göttinger bis 80 cm Pfahl- und 25 cm 12 cm Gering Gering Gering 60_100 Verhältnis<br />
Fahrradlenker Lbh. / Ndh. Herzwurzel Spross-Wurzel<br />
> 5:1<br />
Rhodener bis 100 cm Pfahl- und 25 cm 15 cm Gering Gering Gering 60_100 Verhältnis<br />
Pflanzhaue Lbh/Ndh Herzwurzel Spross-Wurzel<br />
> 5:1<br />
Buchenbühler bis 50 cm Pfahl- und 25 cm 12 cm Gering Gering Mittel 100_150 Stark lehmig<br />
Schräg-Pflanzhaue Lbh. / Ndh. Herzwurzel<br />
Blattspaten Lbh/Ndh Alle Unbenannt Unbenannt Mittel Mittel Mittel 20_ 40 Verhältnis<br />
Lochpflanzung Spross-Wurzel<br />
> 5:1<br />
Pflanzdachs 120_180 cm Pfahl- und 30+ cm 20 cm Mittel Mittel Mittel 20_ 30 Stark lehmig<br />
Lbh. / Ndh. Herzwurzel Verhältnis<br />
Spross-Wurzel<br />
> 5:1<br />
Pflanzfuchs 120_180 cm Pfahl- und 30+ cm 35 cm Mittel Mittel Mittel 20_ 30 Stark lehmig<br />
Lbh. / Ndh. Herzwurzel Verhältnis<br />
Spross-Wurzel<br />
> 5:1<br />
13
4 Waldverjüngung<br />
4.4 Rechtsgrundlagen<br />
• Richtlinie 1999/105/EG des Rates v.<br />
22.12.1999<br />
• Durchführungsvorschriften zur Richtlinie<br />
1999/105/EG (EGVO Nr. 1598/2002;<br />
Nr.1602/2002; Nr. 1597/2002 und<br />
Nr. 2301/2002<br />
• Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG ) vom<br />
22.05.02 trat mit Wirkung v. 1.1.2003 in<br />
Kraft<br />
• Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung<br />
(FoVHgV) vom 7.10.1994 (BGBl. I<br />
S. 3578), geändert durch Verordnung vom<br />
15.1.2003<br />
• Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung<br />
(FoVZV) vom 20.12.2002 (BGBl. I S.<br />
4721, 2003 I S. 50)<br />
• Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung<br />
(FoVDV) vom 20.12.2002 (BGBl. I<br />
S. 4711, 2003 I S.61)<br />
• Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes<br />
im Land Brandenburg<br />
(Bbg FoVG DV)<br />
• „Empfehlungen für forstliches Vermehrungsgut<br />
für das Land Brandenburg“; der <strong>Ordner</strong><br />
wird zurzeit erarbeitet und wird alle wichtigen<br />
gesetzlichen Grundlagen, Regelungen,<br />
Hinweise und die Herkunftsempfehlungen<br />
enthalten.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
14
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
5 Kiefer<br />
Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Autoren:<br />
Hans Albrecht Berg, Gernot Bilke, Lutz Heduschka, Holger Hendtke, Karl-Willi Lockow,<br />
Tim Ness, Steffen Schmidt, Falk Stähr, Thekla Thielemann<br />
Herausgeber:<br />
Ministerium für Landwirtschaft,<br />
Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg,<br />
Abteilung Forst<br />
Grafik: Roland Boll<br />
1
5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Inhalt<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Seite<br />
5.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
5.2 Ziele und Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
5.3 Standörtliche Voraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
5.4 Verjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
5.4.1 Naturverjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
5.4.2 Saat und Pflanzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
5.5 Maßnahmen der Erziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
5.6 Maßnahmen der Pflege und Nutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
5.6.1 Bestandespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
5.6.2 Nutzung und Generationenwechsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
5.7 Anlagen<br />
Ökogramme mit Bestandeszieltypen der Kiefer . . . . . . . . . . 11<br />
Übersicht zur Kiefer (Taschenkarte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
2
5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
5.1 Einleitung 5.2 Ziele und Grundsätze<br />
Der Waldaufbau in Brandenburg wird derzeit<br />
durch die Wirtschaftsbaumart Kiefer dominiert.<br />
Die zunehmende Gesundung der infolge<br />
von historischen Übernutzungen und Streunutzungen<br />
verursachten Degradierungen der<br />
Waldböden erlaubt in diesen Kiefern-Pionierwäldern<br />
mittlerweile vielerorts eine Waldentwicklung<br />
zu anspruchsvolleren und ertragreichen<br />
Baumarten.<br />
Ein wesentliches waldbauliches Charakteristikum<br />
der brandenburgischen Kiefernforsten ist<br />
ihr unausgewogenes Altersklassenverhältnis infolge<br />
großflächiger Nachkriegsaufforstungen.<br />
Zwischen dem aktuellen Flächenanteil der Kiefer<br />
und ihrem standörtlich bedingten <strong>natürlich</strong>en<br />
Anteil ergibt sich eine erhebliche Diskrepanz.<br />
Ihr zumeist strukturarmer Reinbestandesaufbau<br />
hat deutliche ökologische und ökonomische<br />
Probleme zur Folge.<br />
Die brandenburgischen Kiefernreinbestände<br />
sind in erheblichem Maße biotischen und abiotischen<br />
Störeinflüssen ausgesetzt, die das wirtschaftliche<br />
Ergebnis verschlechtern.<br />
Die Gemeine Kiefer bleibt auf Grund der vorliegenden<br />
Altersstruktur und ihrer Leistungsfähigkeit<br />
eine wichtige Wirtschaftsbaumart in<br />
Brandenburg. Die ökologische Waldbewirtschaftung<br />
stellt allerdings Vitalität und Stabilität<br />
von Kiefernbeständen mit hoher Wertleistung<br />
in den Vordergrund der waldbaulichen<br />
Behandlung.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Das Ziel der Kiefernbewirtschaftung im Landeswald<br />
besteht in der Bereitstellung von Gemeinwohlleistungen<br />
und in der kostenoptimierten<br />
Produktion von wertvollem Holz, die sich am<br />
geringstmöglichen Betriebsrisiko orientiert.<br />
Deshalb sind der schrittweise Aufbau stabiler,<br />
leistungsfähiger und strukturierter Bestände<br />
und deren rationelle Bewirtschaftung erklärte<br />
Ziele der folgenden Empfehlungen. Leistungsfähigkeit<br />
bezieht sich dabei auf die Einheit von<br />
wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen<br />
Funktionen.<br />
Von diesen Zielen ausgehend, gelten folgende<br />
Grundsätze:<br />
• Im Vordergrund steht die einzelbaumorientierte<br />
Erziehung vitaler, qualitativ hochwertiger<br />
Exemplare.<br />
• Es werden vertikale und (klein)flächig horizontale<br />
Strukturen angestrebt, die den<br />
baumartenspezifischen Lichtbedarf der Kiefer<br />
berücksichtigen.<br />
• Sich bietende und geeignete Möglichkeiten<br />
der biologischen Rationalisierung sind konsequent<br />
zu nutzen. Das betrifft vorrangig die<br />
Steuerung der <strong>natürlich</strong>en Verjüngung auf<br />
dafür geeigneten Standorten (Humusform!)<br />
durch die Gestaltung der Lichtverhältnisse.<br />
• Mischungen bzw. geplante Bestockungswechsel<br />
erfolgen mit standortheimischen<br />
Baumarten, die durch standortgerechte,<br />
fremdländische Baumarten ergänzt werden<br />
können.<br />
• Mischbaumarten sind wegen ihrer stabilisierenden<br />
Wirkung, ihrer ökologischen Bedeutung<br />
und ihrer ökonomischen Wertigkeit in<br />
die Bestandesstruktur zu integrieren. Dabei<br />
sind die waldökologischen und die ertragskundlichen<br />
Eigenschaften der Mischbaumarten<br />
mit der Wuchsdynamik der Kiefer in<br />
Einklang zu bringen.<br />
3
5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
5.3 Standörtliche Voraussetzungen<br />
Die fortschreitende Überwindung der negativen<br />
Folgen intensiver Streunutzung, Waldweide und<br />
Nadelholzreinbestandswirtschaft eröffnet weiteres<br />
Flächenpotenzial für eine Laubholzeinbringung.<br />
Gegenwärtig sind die negativen Zustandsabweichungen<br />
auf den heute mit Kiefer<br />
bestockten Waldstandorten flächenmäßig<br />
durchaus bedeutsam und damit der Anteil „unreifer“<br />
Waldentwicklungsstadien noch sehr<br />
hoch.<br />
Die in der Anlage beigefügten, nach den drei Klimastufen<br />
getrennten Bestandeszieltypen-Ökogramme<br />
für die Baumart Kiefer wurden unter<br />
den Prämissen „grundsätzlich standortsgerecht“,<br />
„möglichst naturnah“ und „vorrangig<br />
wirtschaftszielorientiert" erstellt und kennzeichnen<br />
daher besonders geeignete (Optimum),<br />
grundsätzlich mögliche (physiologisches Optimum),<br />
bereits eingeschränkte (Grenzstandort)<br />
sowie klar auszuschließende Standortsbereiche<br />
für den zukünftigen Kiefernanbau im Landeswald.<br />
Allerdings sind die Zustandsmerkmale<br />
(Humusform, Bodenflora) in die Anbauentscheidung<br />
für oder gegen die Baumart Kiefer einzubeziehen.<br />
Bei erheblicher Abweichung der Zustands-<br />
von der Stammstandortseigenschaft<br />
dient die aktuelle Waldgesellschaft bzw. das<br />
Waldentwicklungsstadium (Vorwald, Zwischenwald,<br />
Hauptwald) als Orientierung für die waldbauliche<br />
Entscheidung.<br />
Auf den in Brandenburg häufig anzutreffenden,<br />
degradierten Z- und stark degradierten, schwächeren<br />
M-Standorten (Klimastufen Tt und Tm)<br />
ist die Kiefer Bestandteil eines frühen Waldentwicklungsstadiums<br />
und stellt wegen der verringerten<br />
Laubholzfähigkeit der Standorte die<br />
Hauptbaumart dar. Mit zunehmender Annäherung<br />
der Zustandseigenschaften an die Stammstandortseigenschaften<br />
nimmt auf degradierten<br />
Standorten die wirtschaftliche Bedeutung der<br />
Kiefer zu Gunsten der zuzuordnenden Klimax-<br />
Waldgesellschaft (PNV) ab.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Im <strong>natürlich</strong>en Verbreitungsgebiet des Kiefern-<br />
Traubeneichenwaldes auf armen bis ziemlich<br />
armen, mäßig frischen bis mäßig trockenen,<br />
terrestrischen Standorten bleibt die Kiefer dauerhaft<br />
die wirtschaftszielbestimmende, bestandesdominierende<br />
Hauptbaumart. Auf Grund ihrer<br />
wirtschaftlichen Leistungsstärke bleibt die<br />
Kiefer perspektivisch auch im Standortsbereich<br />
ärmerer Traubeneichen- und Buchenwaldgesellschaften<br />
eine bedeutende Wirtschaftsbaumart<br />
in Mischung mit den Laubbaumarten der jeweiligen<br />
<strong>natürlich</strong>en Waldgesellschaft.<br />
Auf M2f-, M1t, m- und M2+t, m, f-Standorten<br />
(mäßig frische bis frische Bändersand-Braunerden<br />
und mäßig frische, lehmunterlagerte Sand-<br />
Braunerden) tritt die Kiefer als Hauptwirtschaftsbaumart<br />
zu Gunsten der Traubeneiche oder der<br />
Rotbuche sowie der wuchs- und wertleistungsstärkeren<br />
Nadelholzarten (Douglasie, Europäische<br />
Lärche) zurück. Eine aktive Begründung<br />
von Kiefernbeständen soll in diesem<br />
Standortsbereich nicht mehr erfolgen. Kiefer<br />
aus Naturverjüngung kann jedoch als Zeitbeimischung<br />
in das Bestandesziel integriert werden.<br />
Auf hydromorphen Standorten bleibt der Anbau<br />
der Kiefer auf den <strong>natürlich</strong>en Standortsbereich<br />
des Kiefern-Moorbirkenwaldes (OA3, OA4) sowie<br />
des Stieleichen-Birkenwaldes (OZ4, NA1,<br />
NA2, NZ1, NZ2) beschränkt. Auf OR-, OK-,<br />
OM-, NR-, NK-, NM-, TK- und TR-Standorten<br />
aller Feuchte- und Klimastufen liegt der Anbauvorrang<br />
eindeutig bei den jeweils standortgerechten,<br />
naturnahen Laubholzarten. Dieser<br />
Standortsbereich ist der Kiefer im Rahmen des<br />
langfristigen ökologischen Waldumbaus vorrangig<br />
und dauerhaft zu entziehen.<br />
4
5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
5.4 Verjüngung<br />
Verjüngung ist notwendig, um die Kontinuität<br />
der Waldentwicklung aufrechtzuerhalten und<br />
die standörtliche Ertragsfähigkeit auszuschöpfen.<br />
Die Verjüngung bietet die Möglichkeit, aktiv<br />
auf die Baumartenzusammensetzung der Bestände<br />
Einfluss zu nehmen und eine vertikale<br />
Bestandesstrukturierung zu initiieren. In der folgenden<br />
Waldentwicklung können über Entnahmen<br />
innerhalb der vorhandenen Mischungskomponenten<br />
die Baumartenanteile beeinflusst<br />
werden. Über die horizontale und vertikale<br />
Strukturierung verschiedener Waldgenerationen<br />
entscheidet im Weiteren vor allem die Hiebsführung<br />
bei der Pflege und der Ernte.<br />
Für die Planung von Verjüngungsmaßnahmen<br />
gilt aus waldökologischen und ökonomischen<br />
Erwägungen grundsätzlich, dass ein Verjüngungsverfahren<br />
gewählt wird, das die größte<br />
Annäherung an die <strong>natürlich</strong>e Waldentwicklung<br />
verspricht. In Abhängigkeit von den konkreten<br />
Standorts- und Bestockungsbedingungen kann<br />
dies über Naturverjüngung oder über Saat bzw.<br />
Pflanzung erfolgen.<br />
Generell gilt:<br />
• Baumarten der PNV (Potenzielle Natürliche<br />
Vegetation) vor standortgerechten übrigen<br />
Baumarten<br />
• Mischbestände vor Reinbeständen<br />
• Naturverjüngung vor Saat vor Pflanzung<br />
• ohne Bodenbearbeitung vor Bodenverwundung<br />
vor Eingriff in den Mineralboden.<br />
5.4.1 Naturverjüngung<br />
Die für Kiefernnaturverjüngung vorzugsweise<br />
geeigneten Standorte werden durch das GKI-<br />
Optimum und Teile des physiologischen Optimums<br />
(siehe Ökogramme) umrissen. Außerhalb<br />
der Kiefern-Optimal-Standorte und der Standorte<br />
des physiologischen Optimums ist ein akti-<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
ves Wirtschaften auf Kiefernnaturverjüngung zu<br />
unterlassen. Diese Standorte sollen dem Laubholzanbau<br />
vorbehalten bleiben. Neben der<br />
Stammnährkraftstufe sind in diesem Zusammenhang<br />
die den Standortszustand charakterisierenden<br />
Merkmale (Humusform, Bodenflora)<br />
zu berücksichtigen. Auf degradierten Z- und M-<br />
Standorten ist das Ankommen von Kiefernnaturverjüngung<br />
erfolgreicher als auf Standorten<br />
im Gleichgewichtszustand. Die Beimischung<br />
bodenökologisch wirksamer Laubhölzer begünstigt<br />
die Annäherung an ausgeglichene Zustandsstandortsformen.<br />
Die auf der Verjüngungsfläche<br />
vorkommenden Mischbaumarten<br />
sind deshalb zu integrieren. Es ist zwischen<br />
wirtschaftlichen Vorteilen und ökologischen sowie<br />
ästhetischen Aspekten abzuwägen. Darüber<br />
hinaus bieten Lücken in der Naturverjüngung<br />
die Möglichkeit, Mischbaumarten der PNV<br />
einzubringen. Dies sollte in so großen Gruppen<br />
erfolgen, dass der Mischungserhalt auch bei<br />
unterschiedlicher Wuchsdynamik und extensiver<br />
Pflege langfristig gesichert bleibt.<br />
Eine erfolgreiche Naturverjüngung setzt neben<br />
der qualitativen Beurteilung des Oberstandes<br />
die aufmerksame Analyse der Humusform, der<br />
Bodenvegetation, des Substrattyps und der <strong>natürlich</strong>en<br />
Waldgesellschaft voraus, um eine<br />
standörtliche Eingrenzung sinnvoller Verjüngungsaktivitäten<br />
zu ermöglichen.<br />
Vorkommen von Astmoosen auf dünner Rohhumusdecke<br />
über feinkörnigen Sanden oder eine<br />
schwache Drahtschmielen-Ausbildung erwiesen<br />
sich als günstige Voraussetzungen, Naturverjüngung<br />
ohne Bodenbearbeitung zu erhalten.<br />
Bei Auftreten konkurrenzstarker Vegetation<br />
ist deren plätze- oder streifenweise Beseitigung<br />
mit angepassten Mitteln notwendig. Förderlich<br />
für das Ankommen von Kiefernnaturverjüngung<br />
ist das teilweise Freilegen des Mineralbodens<br />
wie durch Holzrückung, Bodenfeuer und<br />
Schwarzwild ohne zielgerichtetes Handeln des<br />
5
5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Bewirtschafters vorkommend. Bodenverwundungen<br />
für Kiefernnaturverjüngung sind auf<br />
das notwendige Maß zu beschränken. Grundsätzlich<br />
muss bei Naturverjüngung ein Zeitraum<br />
eingeplant werden, der weit über die bisher übliche<br />
Zeitspanne der Kultursicherung hinausgeht.<br />
Dies bedingt, dass sich die Nutzung<br />
ebenfalls diesen Zeiträumen anpasst. Es findet<br />
keine vorgezogene Nutzung im Oberstand zu<br />
Gunsten der Verjüngung statt.<br />
Die Hiebsführung zur Einleitung bzw. Förderung<br />
der Kiefernnaturverjüngung ist auf eine kleinflächige<br />
Entwicklung der Verjüngung zu orientieren<br />
und unterstützt dadurch die Bestandesstrukturierung.<br />
Dabei ist dem hohen Lichtbedarf der<br />
Baumart Kiefer Rechnung zu tragen.<br />
5.4.2 Saat und Pflanzung<br />
Saat und Pflanzung sind anzuwenden, wenn<br />
der Standort (z. B. bei starker Vergrasung) oder<br />
der angestrebte Verjüngungszeitraum keine <strong>natürlich</strong>e<br />
Verjüngung zulassen. Saat und Pflanzung<br />
bedürfen i. d. R. der Freilegung des Mineralbodens<br />
in plätze- oder streifenweiser<br />
Form, wobei die Intensität der Bodenvorbereitung<br />
der Oberstandsstruktur, der Konkurrenzvegetation<br />
und evtl. bereits vorhandener Verjüngung<br />
angepasst wird. Bei Überschirmung ist<br />
eine ausreichende Licht- und Wasserversorgung<br />
über die Schlussgradregulierung im Oberstand<br />
sicherzustellen.<br />
Die Aussaat kann manuell oder maschinell erfolgen.<br />
Das Saatgut muss den Herkunftsanforderungen<br />
entsprechen und sollte einer Qualitätsprüfung<br />
unterzogen sein. Die Prüfparameter<br />
Keimfähigkeit, Auflauf- und Reinheitsprozent erlauben<br />
eine exakte Berechnung der auszubringenden<br />
Saatgutmenge. Die standörtlichen Mindestanforderungen<br />
entsprechen denen der Naturverjüngung.<br />
Die Saat kann unter Schirm, auf<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
freien Flächen mit Seitenschutz und auf Freiflächen<br />
erfolgen. Sie ist nach (Gruppen-)Schirm-,<br />
Femel- und Saumschlag anwendbar.<br />
Die Pflanzung der Kiefer ist ein sicheres, <strong>aber</strong><br />
auch kostenintensives Verjüngungs- und Begründungsverfahren.<br />
Sie erfolgt i. d. R. auf Freiflächen<br />
(z. B. bei Erstaufforstung bislang landwirtschaftlicher<br />
Nutzflächen, Rekultivierung der<br />
Bergbaufolgelandschaft), ist <strong>aber</strong> auch in Form<br />
der Vorausverjüngung (Pflanzung unter Schirm)<br />
möglich. Die Pflanzenzahlen werden auf das<br />
standörtlich notwendige, mengen- und wertleistungssichernde<br />
Maß reduziert. Deshalb sind<br />
auf Freiflächen höhere Pflanzenzahlen in der<br />
Verjüngung notwendig als dies bei erzieherischer<br />
Nutzung des konkurrierenden Oberstandes<br />
(Flächen mit Schirm oder Seitenschatten)<br />
der Fall ist. Die Pflanzenzahlen einer Freiflächenkultur<br />
liegen bei maximal 8.000 bis 10.000<br />
Stck./ha und verringern sich bei Überschirmung<br />
deutlich.<br />
Bei der künstlichen Begründung von Kiefernbeständen<br />
ist ein angemessener Mischbaumartenanteil<br />
sicherzustellen. Dies erfolgt nur dann<br />
ebenfalls künstlich, wenn ein <strong>natürlich</strong>es Aufkommen<br />
nicht zu erwarten ist. Soweit die<br />
Mischbaumart vorrangig meliorative Wirkung<br />
hat, sind Pflanzenzahlen und -verband entsprechend<br />
anzupassen.<br />
6
5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
5.5 Maßnahmen der Erziehung<br />
Ziel der Kulturpflege ist es, die mit der Verjüngung<br />
angestrebte Baumartenmischung zu erhalten.<br />
Kulturpflege ist nur erforderlich, wenn<br />
die Gefahr besteht, dass Mischungselemente<br />
verloren gehen oder Begleitwuchs das Überleben<br />
von erheblichen Anteilen der Zielbaumarten<br />
in Frage stellt.<br />
Die Jungwuchspflege erfolgt im Höhenbereich<br />
1,5 bis 3,0 m Oberhöhe (optimale Höhe). Entnommen<br />
werden qualitativ schlechte Vorwüchse<br />
in Form negativer Phänotypenauslese. Qualitativ<br />
gute Vorwüchse sind zu belassen, da sie<br />
das Potenzial für die spätere Auswahl der Elitebäume<br />
bilden. Der Eingriff erfolgt nur im Herrschenden.<br />
Weiterhin werden standortgerechte Mischbaumarten<br />
gefördert bzw. konsequent begünstigt.<br />
Eine Standraumregulierung findet nicht<br />
statt. Am Bestandesrand (Waldaußen- und<br />
-innenränder) ist ein stufiger, durchmischter<br />
Waldmantel zu fördern und zu erziehen. Da<br />
sich der unrationelle Pflegebereich auf den<br />
Oberhöhenbereich 3,0 bis 7,0 m erstreckt, haben<br />
die Eingriffe in der Kiefer und die selektive<br />
Begünstigung von Mischbaumarten so zu erfolgen,<br />
dass eine ungestörte Entwicklung bis<br />
zur Läuterung gesichert ist. Der Grobaufschluss<br />
der Jungbestände sollte, sofern er bereits<br />
in dieser Phase erforderlich ist, in einem<br />
Vielfachen des anzustrebenden Gassenabstandes<br />
erfolgen.<br />
Die folgenden Erziehungs- und Pflegemaßnahmen<br />
dienen dem Erhalt und der Verbesserung<br />
der Einzelindividuum- und der Bestandesstabilität<br />
sowie der Forcierung der Wertproduktion.<br />
Ziel ist letztendlich die rasche Erziehung qualitativ<br />
guter, stark dimensionierter Exemplare. Folgender<br />
Grundsatz ist zu beachten: Vorrang Vitalität<br />
vor Qualität vor Standraumregulierung.<br />
Die Mischungsregulierung hat so zu erfolgen,<br />
dass die Baumarten der PNV anderen standort-<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
gerechten Baumarten vorgezogen werden. Je<br />
geringer eine erwünschte Baumart im Bestand<br />
vertreten ist, desto stärker muss sie gefördert<br />
werden.<br />
Der Läuterung kommt von allen Pflegeabschnitten<br />
die größte Bedeutung zu, da durch<br />
die hohe Wuchsdynamik die Reaktion auf die<br />
Kronenbegünstigung am effektivsten ist. Die<br />
Läuterung erfolgt im Höhenbereich 7,0 bis<br />
12,0 m Oberhöhe. Der optimale Bereich der<br />
Läuterung liegt dann vor, wenn mindestens 4,0 m<br />
Trockenastbereich der Z-Bäume erreicht sind.<br />
In diesem Höhenbereich erfolgt die Auswahl<br />
der Z-Bäume (je nach verfügbarem Potenzial<br />
bis zu 150 Stck./ha) verbunden mit der Entnahme<br />
der Bedränger, um eine optimale Kronenentwicklung<br />
zu sichern. Auf Reservehaltung<br />
wird verzichtet. Die Z-Bäume sind ggf. zu<br />
asten oder dauerhaft zu markieren. Vor der<br />
Auswahl der Z-Bäume ist der Feinaufschluss<br />
zu markieren.<br />
Als Z-Bäume sind ausschließlich vitale, vorwüchsige<br />
(KRAFT’sche Baumklasse 1), qualitativ<br />
tadellose (gerader Schaft, symmetrische<br />
Krone) Exemplare zu verwenden (entsprechen<br />
zumeist den a-Typen und den a/b-Übergangstypen<br />
der Typenlehre nach ERTELD, KRÄUTER,<br />
LOCKOW). Die Begünstigung orientiert sich am<br />
zu fördernden Eliteexemplar und somit am<br />
Einzelbaum. Die Entnahmemenge der Bedränger<br />
richtet sich nach dem Pflegeturnus.<br />
Dies bedeutet, dass die Z-Bäume bis zum<br />
nächsten Pflegeeingriff weitgehende Kronenfreiheit<br />
haben müssen. Beigemischte erwünschte<br />
Laubhölzer, die von der Kiefer bedrängt<br />
werden, sind zu fördern. Sofern eine<br />
Astung der Z-Bäume vorgesehen ist, ist mit<br />
der ersten Astungsstufe zu beginnen. Zur optimalen<br />
Z-Baumentwicklung ist eine Pflege der<br />
Zwischenräume zwischen den Z-Bäumen<br />
nicht erforderlich.<br />
7
5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Für qualitativ inhomogene Bestände ohne<br />
gleichmäßige Verteilung geeigneter Z-Bäume ist<br />
die Durchforstung unter Beachtung von Gruppenstrukturen<br />
durchzuführen.<br />
Die Jungbestandespflege umfasst die Wuchsphase<br />
im Höhenbereich über 12,0 bis 15,0 m<br />
Oberhöhe. Die bei der Läuterung begonnene<br />
konsequente Förderung der Z-Bäume oder<br />
Gruppen ist fortzuführen, Mischbaumarten sind<br />
weiter zu fördern. Ungeläuterte Bestände sind<br />
dahingehend kritisch zu durchmustern, ob ein<br />
Eingriff notwendig ist oder der erste Durchforstungseingriff<br />
abgewartet werden kann. Insofern<br />
es erst in der Jungbestandspflege zur Auswahl<br />
von Z-Bäumen kommt, erfolgt diese analog der<br />
Läuterungsphase.<br />
In vorhandenen, qualitativ nicht mehr maßgeblich<br />
formbaren Kiefernbeständen (Seiteneinstieg;<br />
für Z-Baumauswahl zu alt) ist eine auf die<br />
relativ besten Individuen konzentrierte Vorratspflege<br />
vorzunehmen.<br />
Auf Grund der hohen Investitionskosten und der<br />
großen Zeitspanne bis zur Ausschüttung des<br />
durch die Astung erzielten Mehrertrags werden<br />
nur Bäume geastet, die infolge ihrer soziologischen<br />
Stellung, ihrer Wüchsigkeit und ihrer<br />
holztechnischen Beschaffenheit erwarten lassen,<br />
dass sie zum Zeitpunkt ihrer Nutzung<br />
Wertholz darstellen.<br />
Aus diesem Grund gelten für die Astung folgende<br />
Entscheidungshilfen:<br />
• Es werden nur Z-Bäume geastet, die die<br />
Zieldimension erwarten lassen.<br />
• Der BHD liegt zwischen 7 und 16 cm.<br />
• Der Schaft des Baumes ist frei von Verletzungen<br />
(Schlag-, Rücke- oder Schälschäden)<br />
und mindestens bis auf Astungshöhe<br />
gerade.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
• Im Astungsbereich treten keine Äste auf,<br />
die an der Astbasis stärker als 2 bis 3 cm<br />
sind.<br />
• Der Astungsnachweis ist dauerhaft zu führen<br />
(zurzeit DSW).<br />
Die Astung ist nicht erforderlich, wenn im Höhenbereich<br />
12 bis 15 m bzw. innerhalb des<br />
BHD-Bereiches 7 bis 16 cm die <strong>natürlich</strong>e<br />
Astreinigung bereits fortgeschritten ist oder extreme<br />
Feinastigkeit vorliegt.<br />
8
5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
5.6 Maßnahmen der Pflege<br />
und Nutzung<br />
Die Pflege und Nutzung der Kiefer dient der Sicherung<br />
der Bestandes- und Individualstabilität<br />
sowie der Erhaltung bzw. Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit<br />
(Erhaltung der Stoffkreisläufe).<br />
Dabei sind die Strukturierung der Bestände und<br />
der Laubholzanteil zu erhalten.<br />
Aus betriebswirtschaftlichen Gründen und um<br />
die Nachhaltigkeit der Bodenfruchtbarkeit nicht<br />
zu gefährden, ist eine Vollbaumnutzung ausgeschlossen.<br />
5.6.1 Bestandespflege<br />
Mit einer Oberhöhe von über 15 m setzt die<br />
Phase der Bestandespflege ein. Durch die Bestandespflege<br />
erfolgt eine konsequente Fortsetzung<br />
der vorangegegangenen Pflegemaßnahmen.<br />
Besonders die Z-Bäume als Hauptzuwachsträger<br />
müssen weiter begünstigt werden.<br />
Sollte bis zu dieser Phase keine Z-Baumauswahl<br />
erfolgt sein, hat diese bei der ersten<br />
Bestandespflege zu erfolgen. Dabei sind keine<br />
bestandesweisen Durchforstungsschemata<br />
anzuwenden.<br />
Über eine Nutzung wird ausschließlich am Einzelbaum<br />
entschieden. Hierzu sind der erreichte<br />
Wert des Baumes, sein Entwicklungspotenzial,<br />
sein Einfluss auf benachbarte Bestandesmitglieder<br />
und sein funktioneller Wert (z. B.<br />
Schirm, Trauf, Mischung, Totholz, Höhlenbaum<br />
usw.) festzustellen und zu bewerten.<br />
Es werden Bäume entnommen, die die Kronenentwicklung<br />
von qualitativ besseren Stämmen<br />
oder Mischbaumarten im Durchforstungsturnus<br />
behindern. Die nach Vitalität, Funktion und Qualität<br />
schlechtesten Stämme (Vorratspflege) werden<br />
unter Berücksichtigung einer langfristigen<br />
Erhaltung des Oberstandes konsequent genutzt.<br />
Bei Mischbaumarten ist abzuwägen, ob<br />
ggf. eine hohe Bedeutung für die Bestandes-<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
stabilität, die Bodenfruchtbarkeit sowie die Artenvielfalt<br />
eine Begünstigung des Baumes<br />
rechtfertigt.<br />
Die Stärke des Eingriffs ist an den Durchforstungsturnus<br />
anzupassen. Während der Bestandespflege<br />
sollte der Bestockungsgrad mit<br />
einem Eingriff nicht um mehr als drei Zehntel<br />
abgesenkt werden. Bei Erstdurchforstung mit<br />
gleichzeitiger Anlage von Rückegassen werden<br />
die Rückegassen bei der Ermittlung der<br />
Bestockungsgradabsenkung nicht berücksichtigt.<br />
Der Zeitpunkt der ersten Bestandespflege ist<br />
nicht nach dem Alter des Bestandes festzulegen.<br />
Vielmehr ist die Pflegedringlichkeit und der<br />
Anfall verkaufsfähiger Sortimente gegeneinander<br />
abzuwägen. Der erste Durchforstungseingriff<br />
sollte aus Kostengründen maschinell erfolgen.<br />
Dabei ist ein dauerhaftes Rückegassensystem<br />
anzulegen.<br />
5.6.2 Nutzung und Generationenwechsel<br />
Grundsätzlich gilt, dass die Altkiefern zum Zeitpunkt<br />
ihres voraussichtlich höchsten Wertes zu<br />
nutzen sind. Dazu sind standortsabhängige<br />
Zieldimensionen festzulegen.<br />
Für Wertholz werden folgende Zielstärken empfohlen:<br />
• unter der Bonität HG 24 (II): 45 cm +<br />
• ab der Bonität HG 24 (II): 50 cm +<br />
Die angegebenen Zielstärken verstehen sich als<br />
Mindestzielstärken. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass in über 120-jährigen Kiefernbeständen<br />
im nordostdeutschen Tiefland häufig wertmindernde<br />
forstsanitäre Einflüsse (z. B. Kiefernbaumschwamm,<br />
Kienzopf) zunehmen. In diesen<br />
Beständen erfolgt ein konsequenter Eintritt<br />
in die Verjüngungsphase. Allerdings kann auch<br />
9
5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
in solchen Fällen ein Belassen des Oberstandes<br />
erforderlich sein, um das Lichtangebot für die<br />
Verjüngung zu steuern und kein Freiflächenklima<br />
zu erzeugen. In durch forstsanitär bedingten<br />
wertgeminderten Beständen sollte eine höhere<br />
Anzahl alter Bäume in die Zerfallsphase<br />
überführt werden. Mit der Ernte der zieldimensionierten<br />
Kiefern wird die Strukturierung von<br />
Kiefernbeständen forciert und es werden zugleich<br />
für die Folgegeneration (Verjüngung)<br />
günstigere Entwicklungsbedingungen geschaffen.<br />
Die Hiebsführung erfolgt in einer Kombination<br />
aus Loch- oder Saumhieben, verbunden mit einer<br />
schirmartigen Hiebsgestaltung im übrigen<br />
Bestand, vor allem am Rand der Löcher. Dabei<br />
kann es zu fließenden Übergängen zwischen<br />
kleinflächigen Schirmhieben und Lochhieben<br />
kommen, die aus lockeren Schirmstellungen<br />
entwickelt werden können.<br />
Der Übergang zwischen der Pflege und der<br />
Nutzung der Eliteexemplare einerseits und der<br />
Förderung von Verjüngung andererseits ist fließend,<br />
zumal sich die Verjüngung zuweilen ohne<br />
zielgerichtetes Handeln des Wirtschafters einstellt.<br />
Der Zeitpunkt/-raum der gezielten Integration<br />
der Verjüngung in die Waldentwicklung<br />
orientiert sich am wirtschaftlichen und funktionellen<br />
Wert eines jeden zu entnehmenden<br />
Oberstandsbaumes.<br />
Der wirtschaftliche Wert ist abhängig von der<br />
Qualität des produzierten Holzes, die sich in<br />
Schaftform, Dimension, Astigkeit und Entwertung<br />
widerspiegelt. Der funktionelle Wert wird<br />
bestimmt durch seine Aufgaben als Mischungs-<br />
und Strukturelement sowie durch seinen<br />
ökologischen Wert. Hierbei ist zu beachten,<br />
dass der Verjüngungszeitraum auf Grund der<br />
kleinflächigen Nutzung stark verlängert wird. Mit<br />
der Begünstigung der Verjüngung wird in Bestandespartien<br />
begonnen, in der die Bestan-<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
desmitglieder mit der geringsten Qualität sowie<br />
Vitalität und/oder dem höchsten Entwertungsrisiko<br />
stocken.<br />
In allen Beständen ab Alter 80 sind 5 Bäume je<br />
ha zu identifizieren, die langfristig in die <strong>natürlich</strong>e<br />
Zerfallsphase überführt werden. Brut- und<br />
Höhlenbäume, Baumstümpfe und Wurzelteller<br />
sind besonders zu beachten und zu schonen.<br />
10
5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
5.7 Anlagen<br />
Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck, ND = DG, ELA, KTA)<br />
Baumart Gemeine-Kiefer (GKI) Klimastufe f<br />
Arm + Arm<br />
Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />
feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />
stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm<br />
O...2<br />
O...3<br />
O...3ü<br />
O...4 GKI-SEI/MBI GKI-MBI<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
O...4ü<br />
O...4w<br />
N...0<br />
N...0ü<br />
N...1 GKI-SEI/MBI GKI-SEI/MBI<br />
Ü...0<br />
N...2 GKI-SEI-RBU/GBI GKI-SEI/GBI<br />
Ü...1<br />
N...2w<br />
Ü...2<br />
W...2<br />
(T)...1 GKI-RBU/SEI GKI-SEI<br />
(T)...2 GKI-RBU/TEI/ND GKI-RBU/TEI/ND GKI-TEI/RBU GKI-TEI/RBU GKI-TEI/RBU GKI-TEI/GBI<br />
(T)...3 GKI-TEI/RBU GKI-TEI/RBU GKI-TEI/GBI<br />
1) GKI-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />
2) GKI-Physiologisches Optimum = GKI bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />
3) GKI-Grenzstandort = GKI als Mischbaumart möglich, jedoch ohne aktive Einbringung<br />
Quelle: LFE, Oktober 2002<br />
11
5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck, ND = DG, ELA, KTA)<br />
Baumart Gemeine-Kiefer (GKI) Klimastufe m<br />
Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />
feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />
stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />
O...2<br />
O...3 GKI-MBI<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
O...3ü<br />
O...4 GKI-SEI/MBI GKI-MBI<br />
O...4ü<br />
O...4w<br />
N...0<br />
N...0ü<br />
N...1 GKI-SEI/MBI GKI-SEI/MBI<br />
Ü...0<br />
N...2 GKI-SEI/RBU/GBI GKI-SEI/GBI<br />
Ü...1<br />
N...2w<br />
Ü...2<br />
W...2<br />
(T)...1 GKI-TEI/RBU/ND GKI-TEI/RBU GKI-TEI/RBU/GBI<br />
(T)...2 GKI-TEI/RBU/ND GKI-TEI/RBU GKI-TEI/RBU GKI-TEI/RBU GKI-TEI/RBU/GBI GKI-GBI<br />
(T)...3 GKI-TEI/RBU GKI-TEI GKI<br />
1) GKI-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />
2) GKI-Physiologisches Optimum = GKI bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />
3) GKI-Grenzstandort = GKI als Mischbaumart möglich, jedoch ohne aktive Einbringung<br />
Quelle: LFE, Oktober 2002<br />
12
5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck, LH = RBU, WLI, HBU)<br />
Baumart Gemeine-Kiefer (GKI) Klimastufe t<br />
Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />
feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />
stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />
O...2<br />
O...3 GKI-MBI<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
O...3ü<br />
O...4 GKI-SEI/MBI GKI-MBI<br />
O...4ü<br />
O...4w<br />
N...0<br />
N...0ü<br />
N...1 GKI-SEI/MBI GKI-SEI/MBI<br />
Ü...0<br />
N...2 GKI-SEI/GBI/RBU GKI-SEI/GBI<br />
Ü...1<br />
N...2w<br />
Ü...2<br />
W...2 GKI-SEI/LH GKI-SEI/GBI<br />
(T)...1 GKI-TEI/LH GKI-TEI GKI-TEI/GBI<br />
(T)...2 GKI-TEI/LH GKI-TEI/LH GKI-TEI GKI-TEI GKI-TEI/GBI GKI<br />
(T)...3 GKI-TEI GKI-TEI GKI<br />
1) GKI-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />
2) GKI-Physiologisches Optimum = GKI bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />
3) GKI-Grenzstandort = GKI als Mischbaumart möglich, jedoch ohne aktive Einbringung<br />
Quelle: LFE, Oktober 2002<br />
13
5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Übersicht zur Kiefer (Taschenkarte)<br />
Natürliche Oberhöhen- Art der Pflege Maßnahmen<br />
Altersstufe Bereich<br />
Anwuchs – bis 1,5 m Kulturpflege - ggf. Beseitigung von Begleitwuchs, wenn<br />
Überleben von erheblichen Anteilen der Ziel-<br />
Aufwuchs<br />
baumarten gefährdet ist<br />
- Belassen von Füll- und Treibholz<br />
- Erhaltung von Mischungselementen<br />
Dickung 1,5–7,0 m Jungwuchs- negative Phänotypenauslese<br />
pflege<br />
- optimaler Höhenbereich 1,5 m bis 3,0 m<br />
- Entnahme von qualitativ schlechten Vorwüchsen<br />
- Begünstigung von standortgerechten Mischbaumarten<br />
- stufigen, gemischten Waldinnen- und Außenrand<br />
erziehen<br />
7,0–12,0 m Läuterung positive Phänotypenauslese<br />
- optimaler Höhenbereich bei Vorliegen von<br />
mindestens 4 m Trockenastbereich der Z-<br />
Bäume<br />
- Markierung des Feinerschließungsnetzes<br />
- Auswahl und Markierung von max. 150 Z-<br />
Bäumen/ha nach den Kriterien Vitalität<br />
(KRAFT’sche Baumklasse 1) und Qualität<br />
(entsprechen zumeist den a-Typen und den<br />
a/b-Übergangstypen)<br />
- Entnahme von Bedrängern mit dem Ziel der<br />
weitgehenden Kronenfreiheit der Z-Bäume<br />
bis zum nächsten Pflegeeingriff<br />
- Förderung beigemischter Laubhölzer<br />
- Durchführung der ersten Astungsstufe<br />
Stangen- 12,0–15,0 m Jungbestands- - sofern Erstdurchforstung �Bestandesaufholzpflegeschluss<br />
- weitere konsequente Förderung von max.<br />
150 Z-Bäumen um optimale Kronenentwicklung<br />
zu sichern<br />
- Förderung beigemischter Laubhölzer<br />
- Durchführung der zweiten Astungsstufe<br />
> 15,0 m Bestandspflege Vorratspflege<br />
- weitere Begünstigung der Z-Bäume als<br />
Hauptzuwachsträger<br />
- Durchforstungen ausrichten auf die Entnahme<br />
von schlechtem Vorrat (Vorratspflege)<br />
- Förderung von Mischbaumarten in Abhängigkeit<br />
vom Waldentwicklungsziel<br />
Baumholz Nutzung und - Fortsetzung vorratspfleglicher DurchforstunGenerationengenwechsel<br />
- Ernte zieldimensionierter Kiefern<br />
- bei forstsanitär bedingt wertgeminderten Beständen<br />
konsequenter Eintritt in die Verjüngungsphase<br />
unter Belassung eines Schirmes<br />
- Hiebsführung in Kombination aus Loch- oder<br />
Saumhieben in schirmartiger Hiebsgestaltung<br />
auf übriger Fläche schafft Möglichkeiten<br />
der Strukturierung<br />
- 5 Bäume/ha in die <strong>natürlich</strong>e Zerfallsphase<br />
überführen<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
14
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
6 Eiche<br />
Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Autoren:<br />
Christoph Conradi, Uwe Engelmann, Holger Hendtke, Werner Lebus, Ulf Nösel, Sven Oldorff,<br />
Jörg Sprößig, Detlef Wolter<br />
Herausgeber:<br />
Ministerium für Landwirtschaft,<br />
Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg,<br />
Abteilung Forst<br />
Grafik: Roland Boll<br />
1
6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Inhalt<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Seite<br />
6.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
6.2 Ziele und Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
6.2.1 Bestandeszieltypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
6.2.1.1 Traubeneichen-Mischbestandestypen . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
6.2.1.2 Stieleichen-Mischbestandestypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
6.2.2 Standortansprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
6.3 Verjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
6.3.1 Naturverjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
6.3.2 Künstliche Verjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
6.3.2.1 Saat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
6.3.2.2 Pflanzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
6.4 Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
6.4.1 Kulturpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
6.4.2 Jungwuchspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
6.4.3 Läuterung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
6.4.4 Jungbestandespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
6.4.5 Bestandespflege und Holzernte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
6.5 Anlagen<br />
Ökogramme mit Bestandeszieltypen der Traubeneiche . . . . 13<br />
Ökogramme mit Bestandeszieltypen der Stieleiche . . . . . . . 16<br />
Übersicht zur Eiche (Taschenkarte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />
2
6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
6.1 Einleitung<br />
Die Erhaltung und die Entwicklung der Traubeneichen-<br />
und der Stieleichenmischbestände hat<br />
im Rahmen des ökonomisch und ökologisch<br />
orientierten Waldumbaus im Land Brandenburg<br />
eine zentrale Bedeutung. Die Waldentwicklungsplanung<br />
zeigt auf, dass der Anteil der Nadelwaldtypen<br />
in allen Waldeigentumsarten (ohne<br />
Bundeswald) von derzeit 75 % auf 45 % gesenkt<br />
werden soll. Im Landeswald soll der Anteil<br />
der Mischbestände aus Laub- und Nadelbäumen<br />
bzw. der reinen Laubbaumbestände von<br />
30 % auf 74 % steigen. Der Nadelwald soll<br />
langfristig in der Hauptsache von Stiel- und<br />
Traubeneichen sowie von Rotbuchen-Mischbeständen<br />
abgelöst werden.<br />
Die beiden Eichenarten haben einen aktuellen<br />
Flächenanteil von ca. 4,3 % am Gesamtwald<br />
des Landes Brandenburg. Im Landeswald sind<br />
6,5 % mit Eichen bestockt. Die Eiche ist damit,<br />
nach der Birke, die zweithäufigste Laubbaumart.<br />
Ihr Anteil wird sich mit der Umsetzung der<br />
ökologischen Waldentwicklungsplanung wesentlich<br />
erhöhen. Der Anteil der Eichen im Unter-<br />
und Zwischenstand im Gesamtwald des<br />
Landes Brandenburg beträgt mit Stichtag<br />
1.1.2003 (Quelle: Datenspeicher Wald) 16.450 ha.<br />
Die Traubeneiche ist auf den terrestrischen<br />
Standorten im trockenen Tieflandsklima die<br />
Leitbaumart der potenziellen <strong>natürlich</strong>en Waldgesellschaft.<br />
Die Möglichkeiten des Waldumbaus<br />
mit dieser Baumart sind demzufolge<br />
groß.<br />
Zur Umsetzung der Waldentwicklungsplanung<br />
muss zukünftig die Etablierung von <strong>natürlich</strong>en<br />
und künstlichen Eichenverjüngungen ohne<br />
Wildschutzmaßnahmen möglich sein. Die Verjüngung<br />
der Eiche erfolgte in der Vergangenheit<br />
im Kahlschlag oder im Großschirmschlag mit<br />
kurzfristiger Schirmstellung durch Pflanzung<br />
bzw. Saat; Naturverjüngungsverfahren waren<br />
die Ausnahme.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Waldbauliches Ziel ist es heute, auf Kahlschläge<br />
grundsätzlich zu verzichten. Weiterhin soll unter<br />
möglichst langfristiger Erhaltung des Oberstandes<br />
Zielstärkennutzung betrieben werden. Resultierend<br />
aus den waldbaulichen Zielen ergeben<br />
sich kleinflächige Strukturen, erhöhte Biodiversität<br />
und erhöhte Strukturvielfalt der Waldbestände.<br />
Die Pflegekonzeption muss künftig die Selbstdifferenzierungsprozesse<br />
der Eichenbestände<br />
stärker berücksichtigen. In Kulturen und Jungwüchsen<br />
sind demzufolge frühzeitige und kostenintensive<br />
Pflegeeingriffe mit Formschnitt und<br />
Entzwieselung zu unterlassen. Spätere Pflegeeingriffe<br />
haben sich am Z-Baum zu orientieren<br />
und sind einem flächenhaften Vorgehen vorzuziehen.<br />
Die vorliegenden Bewirtschaftungsgrundsätze<br />
sind Entscheidungshilfen für die Begründung<br />
und die Pflege von Eichenmischbeständen. Sie<br />
sollen dazu beitragen, dass sich der Flächenanteil<br />
der Eichenmischbestände in Brandenburg<br />
unter Beachtung von Wertleistung, Stabilität<br />
und Biodiversität weiter erhöht.<br />
3
6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
6.2 Ziele und Grundsätze<br />
Ziel der Eichenbewirtschaftung sind gesunde<br />
und stabile Mischbestände. Von besonderer<br />
Bedeutung sind schaft- und bodenpflegende<br />
Mischbaumarten in ausreichender Zahl.<br />
Produktionsziel ist die Erziehung von Eichen mit<br />
einem möglichst hohen Anteil von Furnier- und<br />
Schneideholz. Im unteren Stammbereich sollen<br />
hiebsreife Eichen eine astfreie Schaftlänge von<br />
6 bis 10 m aufweisen und nach Möglichkeit die<br />
Stärkeklasse 6 erreichen. Ein gleichmäßiger<br />
Jahrringaufbau ist bei der Holzstruktur der Eiche<br />
anzustreben. Je nach Bestandeszieltyp<br />
sind Mischbaumarten, insbesondere Edellaubhölzer,<br />
so zu fördern, dass auch sie später starkes<br />
Wertholz erwarten lassen. Neben der Nutzfunktion<br />
haben Eichen auf Grund ihrer stabilisierenden<br />
Wirkung und wegen der mit ihnen<br />
vergesellschafteten Tier- und Pflanzenwelt<br />
wichtige ökologische Funktionen.<br />
6.2.1 Bestandeszieltypen<br />
Die für die Wälder des Landes Brandenburg<br />
gültigen Ökogramme auf Basis der Bestandeszieltypen<br />
stecken den Rahmen für den beabsichtigten<br />
Waldumbau ab. Sie sind verbindlich<br />
für die Baumartenwahl, die zielgerichtete<br />
Bestandesbehandlung und die mittel- bzw.<br />
langfristige Planung im Landeswald.<br />
Für die Eiche als Hauptbaumart wurden folgende<br />
Bestandeszieltypen festgesetzt:<br />
6.2.1.1 Traubeneichen-Mischbestandstypen<br />
• Traubeneichen-Buchentyp<br />
Der Traubeneichen-Buchentyp ist der Eichen-Mischbestandstyp<br />
des mäßig trockenen<br />
Tieflandsklimas. Die Traubeneiche bildet<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
den Hauptbestand, die Buche hat primär<br />
dienende Funktion. Im Bereich des feuchten<br />
Tieflandsklimas kommt der Buche als Mischbaumart<br />
zur Traubeneiche in Vergesellschaftung<br />
mit Edellaub- und Nadelhölzern eine<br />
größere Bedeutung zu.<br />
• Traubeneichen-Laubholztyp<br />
Der Traubeneichen-Laubholztyp ist der Eichen-Mischbestandstyp<br />
des trockenen Tieflandsklimas.<br />
Auf Grund fehlender Klimafeuchte<br />
tritt die Buche in der <strong>natürlich</strong>en<br />
Waldgesellschaft zurück und wird hauptsächlich<br />
durch Winterlinde und Hainbuche<br />
ersetzt.<br />
• Traubeneichen-Kieferntyp<br />
Für die ökologisch orientierten Zielvorstellungen<br />
eines naturnahen Waldbaus hat der<br />
Traubeneichen-Kieferntyp auf den <strong>natürlich</strong>en<br />
Traubeneichen-Standorten im trockenen<br />
Tieflandsklima, die derzeit noch überwiegend<br />
mit Kieferntypen bestockt sind, die<br />
größte Bedeutung.<br />
6.2.1.2 Stieleichen-Mischbestandstypen<br />
• Stieleichen-Linden-Hainbuchentyp<br />
Der Stieleichen-Linden-Hainbuchentyp ist<br />
der Bestandeszieltyp für vernässte Standorte<br />
mit schlechter Drainage auf schwerem<br />
Substrat (Eichenzwangsstandorte).<br />
• Stieleichen-Edellaubholztyp<br />
Der Stieleichen-Edellaubholztyp ist der Bestandeszieltyp<br />
der periodische Überschwemmungen<br />
bzw. schwankenden Grundwasserstand<br />
geprägten „Hartholz“-Auenwälder sowie<br />
der hydromorphen Niederungswälder in<br />
den Urstromtälern.<br />
• Stieleichen-Buchentyp<br />
Der Stieleichen-Buchentyp entspricht im<br />
Aufbau und in der Behandlung prinzipiell<br />
dem Traubeneichen-Buchentyp.<br />
4
6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
6.2.2 Standortansprüche<br />
Von den verschiedenen, standortsheimischen<br />
Eichenarten besitzen für die Forstwirtschaft<br />
Mitteleuropas nur die Stiel- und die Traubeneiche<br />
eine wichtige Bedeutung. Das <strong>natürlich</strong>e<br />
Areal der Stieleiche umfasst den größten Teil<br />
Europas. Sie hat ihr Optimum in den Auen- und<br />
Niederungsgebieten großer europäischer Flüsse<br />
und auf Lehmböden der planaren und kollinen<br />
Stufe.<br />
Die Verbreitung der Traubeneiche ist, besonders<br />
im Osten von Europa, viel enger begrenzt. Sie<br />
ist eine typische Baumart Mitteleuropas und vor<br />
allem in weiten Teilen Ost- und Mittelfrankreichs<br />
sowie einigen Mittelgebirgen Deutschlands<br />
(Pfälzerwald, Spessart, Ostharz, Nordthüringen)<br />
und in weiten Teilen des norddeutschen Tieflandes<br />
verbreitet.<br />
Obwohl die Stieleiche in ihrem <strong>natürlich</strong>en Areal<br />
wesentlich weiter nach Osten vordringt, findet<br />
man innerhalb des gemeinsamen Verbreitungsgebietes<br />
in Mitteleuropa keine ausgeprägte Differenzierung<br />
in den Wärmeansprüchen beider<br />
Arten. Die Stieleiche toleriert die stärkeren Klimaextreme<br />
des kontinentalen Klimas und verträgt<br />
eine größere Winterkälte als die Traubeneiche.<br />
Hinsichtlich der Spätfrostgefährdung fanden<br />
sich bisher keine eindeutigen Unterschiede<br />
zwischen beiden Arten.<br />
Sowohl die Stiel- als auch die Traubeneiche<br />
sind hinsichtlich der Nährstoffversorgung des<br />
Bodens nicht besonders anspruchsvoll. Lang<br />
anhaltendes Wachstum findet man auf nährstoffreichen<br />
Kalkverwitterungs- und Lößlehmböden,<br />
<strong>aber</strong> auch auf relativ nährstoffarmen,<br />
schwach lehmigen, pleistozänen Sandböden im<br />
Tiefland.<br />
Deutliche Unterschiede weisen die <strong>natürlich</strong>en<br />
Standorte der beiden Eichenarten in Bezug auf<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
die Klimafeuchte und die Wasserversorgung der<br />
Böden auf.<br />
Die Stieleiche besiedelt Auenböden sowie<br />
schwere Geschiebemergel-, Lehm-, Ton- und<br />
Lößböden, wobei auch stark verdichtete Pseudogley-<br />
und Stagnogleyböden relativ gut durchwurzelt<br />
werden. Ferner verträgt die Stieleiche<br />
zeitweilige Überflutung, wie sie z. B. auf Auenstandorten<br />
regelmäßig auftritt. Aus diesen<br />
Gründen eignen sich für den Anbau der Stieleiche<br />
besonders die sandigen Lehme, die<br />
schweren (Deck-)Lehme und alle Tonstandorte<br />
mit mehr oder weniger ausgeprägtem Stauwassereinfluss<br />
sowie grundfeuchte bis grundnasse<br />
Gleystandorte bis hin zum Rand von Niederund<br />
Übergangsmooren. Mineralische Nassstandorte<br />
mit bewegtem, hoch anstehendem<br />
Grundwasser der Stammnährkraftstufen M<br />
(Mäßig nährstoffhaltig) bis R (Reich) sind für die<br />
Starkholzproduktion vorzuziehen. Im trockenen<br />
und mäßig trockenen Tieflandsklima sollte der<br />
Stieleichenanbau auf mäßig frischen und trockenen<br />
Sandstandorten unterbleiben.<br />
Traubeneichen wachsen im trockenen und mäßig<br />
trockenen, subkontinentalen Tieflandsklima<br />
Brandenburgs vorwiegend auf anlehmigen bis<br />
lehmigen, grundwasserfernen, pleistozänen<br />
Sandböden, die ein relativ geringes Wasserangebot<br />
während der Vegetationszeit aufweisen.<br />
Vorrangig sollte die Traubeneiche im Tiefland<br />
auf mindestens schwach anlehmigen bis lehmigen,<br />
silikatreichen Sanden mit mäßig frischem<br />
bis ziemlich frischem Wasserhaushalt angebaut<br />
werden. (Deck-)Lehme ohne Staunässe sowie<br />
vor allem Tieflehme unter anlehmigen bis lehmigen<br />
Decksanden und Bändersande mit Lehmunterlagerungen<br />
lassen eine hohe Furniertauglichkeit<br />
erwarten. Die Traubeneiche soll auf allen<br />
Niederungsböden mit hohen oder stärker<br />
schwankenden Grundwasserständen sowie auf<br />
stark ausgeprägten Pseudogleyen und Stagnogleyen<br />
nicht angebaut werden.<br />
5
6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
6.3 Verjüngung<br />
6.3.1 Naturverjüngung<br />
Stiel- und Traubeneiche wurden fast nur durch<br />
Saat und Pflanzung verjüngt, Naturverjüngungen<br />
waren selten. Die wichtigsten Gründe hierfür<br />
sind die hohe Gefährdung der jungen Eichen<br />
durch Wildverbiss, seltene Vollmasten,<br />
größere Wahrscheinlichkeit ungleichmäßig aufwachsender<br />
Jungwüchse mit dadurch entstehenden<br />
Qualitätsmängeln, geringer werdende<br />
Überschirmungstoleranz der heranwachsenden<br />
Eichen, aufwändige Zurückdrängung der<br />
konkurrenzstärkeren Laubschattbaumarten<br />
(vor allem der Rotbuche) sowie die Freistellung<br />
und damit Entwertung bzw. Schädigung des<br />
Altbestandes durch Wasserreiserbildung und<br />
Insektenbefall.<br />
In der Vergangenheit wurden Eichennaturverjüngungen<br />
meist nach guten Masten im Kahloder<br />
Schirmschlagverfahren begründet. Erhalten<br />
blieben einzelne, gute Eichen und Rotbuchen<br />
bzw. Hainbuchen im Oberstand. Der verbleibende<br />
Oberstand hatte die Aufgabe, der angekommenen<br />
Naturverjüngung Schutz vor<br />
Frost und aufkommender Vergrasung zu bieten.<br />
Diese Verjüngungsverfahren mit keiner oder nur<br />
einer sehr kurzfristigen Schirmstellung setzten<br />
voraus, dass ein Großteil der Eichen und<br />
Nebenbaumarten die Zielstärke erreicht hatte,<br />
um Ertragseinbußen zu vermeiden. Das (groß-)<br />
flächige Vorgehen war mit Risiken verbunden,<br />
wenn z. B. die Mast unzureichend auflief und rasche<br />
Vergrasung sowie Mäuse und Frostschäden<br />
eintraten. Hinzu kam, dass der belassene<br />
Oberstand häufig der Gefahr von Stürmen,<br />
holzzerstörenden Insekten oder Rindenbrand<br />
(Rotbuche) ausgesetzt war und zwangsläufig<br />
genutzt werden musste.<br />
Zur Vermeidung bisheriger Risiken der Schirmoder<br />
Kahlschläge und zur verstärkten Nutzung<br />
des vorhandenen Eichennaturverjüngungspotenzials<br />
bietet sich, in Abhängigkeit der Baum-<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
artenzusammensetzung des zu verjüngenden<br />
Bestandes, das nachfolgend dargestellte Vorgehen<br />
an.<br />
Ein Altbestand weitgehend zusammengesetzt<br />
aus Lichtbaumarten wie z. B. Kiefer, Birke oder<br />
Eiche, ohne nennenswerte Beteiligung der Rotoder<br />
Hainbuche, bietet die günstigsten Voraussetzungen<br />
für das Gelingen einer Eichenverjüngung.<br />
Die Helligkeit am Waldboden in voll geschlossenen<br />
Kiefernaltbeständen ist mit etwa<br />
30 % der Freilandhelligkeit für ein befriedigendes<br />
Wachstum der jungen Eichen völlig ausreichend.<br />
Die Schattenverträglichkeit lässt <strong>aber</strong><br />
schnell nach. Die Eichen wachsen dann plagiotrop.<br />
Je geringer der Standort, um so höher das<br />
Lichtbedürfnis. Werden Eingriffe im Oberbestand<br />
durchgeführt, verbessern sich die lichtökologischen<br />
Bedingungen für ein Wachstum<br />
der jungen Eichen weiter.<br />
Künftig ist die Übernahme von Hähereichen als<br />
Naturverjüngung stärker zu nutzen. Die im Jahr<br />
1993 flächendeckend durchgeführte Eicheninventur<br />
im Land Brandenburg zeigte, dass der<br />
aus <strong>natürlich</strong>er Verjüngung inklusive Hähersaaten<br />
hervorgegangene Eichenunter- und Eichenzwischenstand<br />
in Kiefernbeständen sowohl aus<br />
ökologischer als auch wirtschaftlicher Sicht ein<br />
zu nutzendes Potenzial für einen Waldumbau<br />
darstellt.<br />
Günstig für das Ankommen von Hähereichen<br />
wirken sich ausreichend Samenbäume in der<br />
näheren Umgebung aus. Hähereichen bewirken<br />
ein verbessertes Bestandesklima durch Windruheeffekte<br />
und tragen durch erhöhte Bodenerschließung<br />
und Humusumsetzung zur Verbesserung<br />
der Oberbodenzustände bei. Dies erhöht<br />
die Artenvielfalt und senkt das Waldbrandrisiko.<br />
Wipfelschäftige, gerade und wüchsige<br />
Hähereichen können in den Folgebestand übernommen<br />
werden. Auch qualitativ schlechte<br />
Exemplare müssen, wenn sie das Verjüngungs-<br />
6
6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
ziel nicht gefährden, im Bestand verbleiben, da<br />
sie wichtige ökologische Funktionen erfüllen.<br />
Ergänzungen von Hähereichen durch Pflanzungen<br />
erhöhen den Dichtstand und können zu einer<br />
qualitativen Verbesserung der Folgegeneration<br />
führen. In Eichenbeständen mit flächendeckendem<br />
Unter- und Zwischenstand von<br />
Schattbaumarten (i. d. R. Rot- und Hainbuche)<br />
sind Löcher von ca. 0,3 ha ohne Überschirmung<br />
erforderlich, damit sich die Naturverjüngung<br />
der Eiche entwickelt und der Randeffekt<br />
(Schiefstand, Wuchsdepressionen) vermieden<br />
bzw. gering gehalten wird. Im subkontinentalen<br />
Klim<strong>aber</strong>eich ist das Konkurrenzverhältnis zwischen<br />
Eiche und Rotbuche geringer, so dass<br />
Auflichtungen von ca. 0,1 ha ausreichend sind.<br />
Die Femellöcher müssen in Mastjahren geschaffen<br />
werden.<br />
Entnommen werden Eichen, die entweder die<br />
Zielstärke erreicht haben oder die auf Grund der<br />
Holzqualität keinen weiteren Wertzuwachs nach<br />
dem Prinzip der Vorratspflege erwarten lassen.<br />
Gleichzeitig muss der Unter- und Zwischenstand<br />
entnommen werden, der diese Eichen<br />
umgibt. Die Femellöcher sollten möglichst ungleichmäßig<br />
über die Flächen verteilt und zeitlich<br />
gestaffelt angelegt werden, um eine günstige<br />
horizontale und vertikale Bestandesstruktur<br />
zu erreichen.<br />
Bei Vorliegen von Wilddichten, die ein ungehindertes<br />
Aufwachsen der Eichennaturverjüngung<br />
verhindern, muss die Verjüngungsfläche gezäunt<br />
werden. Leichte Bodenarbeiten, wie z. B.<br />
der Pferdegrubber, verstärken den Naturverjüngungserfolg.<br />
Sie sind <strong>aber</strong> im Regelfall nicht erforderlich<br />
und nur im Ausnahmefall anzuwenden.<br />
Das Aufkommen verdämmender Begleitflora<br />
ist in den Femellöchern wesentlich seltener<br />
als auf Flächen mit Schirm- oder Kahlhieben.<br />
Dies verringert den späteren Pflegeaufwand erheblich.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
In Abhängigkeit vom Wachstum und steigender<br />
Lichtbedürftigkeit der jungen Eichen müssen<br />
die Femellöcher erweitert werden. Eine Erweiterung<br />
bis auf 0,5 ha ist möglich. Das Einwachsen<br />
von Schattbaumarten aus dem Ober- und<br />
Zwischenstand in die Femellöcher muss aufmerksam<br />
beobachtet und gegebenenfalls<br />
durch Pflegeeingriffe reguliert werden, da ein<br />
kleinflächiger Verjüngungszyklus im Traubeneichenmischwald<br />
immer zur Dominanz der<br />
Schattbaumarten führt.<br />
6.3.2 Künstliche Verjüngung<br />
Die künstliche Bestandesbegründung von Stielund<br />
Traubeneichen erfordert große Sorgfalt bei<br />
der Auswahl des Saat- und Pflanzgutes. Entsprechend<br />
des Standortes ist die richtige Eichenart<br />
auszuwählen. Von entscheidender Bedeutung<br />
für das Wachstum und die Qualität der<br />
Eichen ist auch die Wahl der richtigen Herkunft<br />
entsprechend der gültigen Herkunftsempfehlungen<br />
für das Land Brandenburg. Die Verjüngung<br />
der Eiche sollte unter einem Schirm von<br />
Lichtbaumarten durchgeführt werden, um die<br />
Spätfrostgefahr möglichst gering zu halten. In<br />
Brandenburg bietet sich auf Grund der Baumartenverteilung<br />
hierfür insbesondere der Umbau<br />
von Kiefernaltbeständen an.<br />
6.3.2.1 Saat<br />
Zur Vorbereitung von Saaten sind meist Bodenarbeiten<br />
in Form einer streifen- oder plätzeweisen<br />
Freilegung des Mineralbodens oder einer<br />
Durchmischung von Auflageschicht und Mineralboden<br />
notwendig. Die Bodenarbeiten sind so<br />
auszuführen, dass der Keimling leicht und sicher<br />
in den Mineralboden eindringen kann. Der<br />
Kontakt zum Mineralboden darf auch während<br />
längerer Trockenperioden nicht verloren gehen.<br />
7
6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Eichensaaten können maschinell mit Rillensaatmaschinen<br />
durchgeführt werden. Häufiger werden<br />
für Saaten teilmanuelle Verfahren angewandt.<br />
Hierfür wird eine streifenweise Bodenbearbeitung<br />
durchgeführt. Das Ausbringen der Eicheln<br />
erfolgt von Hand.<br />
Voraussetzung für Saaten sind ausreichend<br />
und qualitativ gute Eicheln. Gesät wird meist<br />
im Herbst, um die schwierige Winterlagerung<br />
der Eicheln mit der Gefahr des Schimmelns,<br />
Verhitzens oder Austrocknens zu umgehen.<br />
Auf schweren Böden sollte im Frühjahr gesät<br />
werden, da auf diesen Standorten die Gefahr<br />
des Versumpfens bei nasser Witterung besteht.<br />
Bei der Saat beträgt der Reihenabstand 2 m. In<br />
den Reihen werden die Eicheln in einem Abstand<br />
von 10 cm gelegt. Besteht die Gefahr,<br />
dass die Eicheln nach dem Legen von Vögeln<br />
oder Mäusen aufgenommen werden, sollte das<br />
Prinzip Leitersaat angewandt werden. Dazu<br />
werden 5 Eicheln in einem Abstand von 50 cm<br />
quer zur Reihe eingebracht. Die Saattiefe beträgt<br />
auf überschirmten Flächen 3 bis 5 cm und<br />
auf spätfrostgefährdeten Freiflächen 6 bis 8 cm.<br />
Auf Böden hoher Lagerungsdichte sind die Eicheln<br />
flacher als auf lockeren Böden zu legen.<br />
Für Stiel- und Traubeneichensaaten auf Freiflächen<br />
werden maximal 400 kg pro Hektar (Nettofläche)<br />
benötigt. Im Voranbau sind es 200 kg<br />
pro Hektar.<br />
Ein schwarzwildsicherer Zaun ist vor der Aussaat<br />
grundsätzlich erforderlich.<br />
6.3.2.2 Pflanzung<br />
Als Pflanzensortimente sind kräftige 1-jährige<br />
Eichensämlinge 1/0 (15 bis 30 cm ), 2-jährig<br />
unterschnittene Sämlinge 1/0 bzw. 2-jährig verschulte<br />
Eichen 1/1 (30 bis 60 cm) geeignet. Gut<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
eignen sich auch 2-jährige Wildlinge aus Naturverjüngungen.<br />
Großpflanzen von ca. 1,50 bis 2,00 m Größe<br />
sollten nur im Ausnahmefall bei ausreichender<br />
Bodenfeuchte verwendet werden. Für eine spätere<br />
ausreichende Holzqualität ist das Ankommen<br />
einer ausreichenden Anzahl von Füll- und<br />
Treibhölzern notwendig.<br />
Das am häufigsten angewandte Pflanzverfahren<br />
ist die Handpflanzung. In Abhängigkeit von der<br />
Mächtigkeit des Auflagehumus kann eine Bodenbearbeitung<br />
notwendig sein. Als Pflanzgeräte<br />
sind die Rohdener- und Buchenbühler-<br />
Pflanzhaue, der Göttinger Fahrradlenker und<br />
der Hohlspaten geeignet.<br />
Im südlichen Brandenburg tritt das Sandrohr oft<br />
flächendeckend und in sehr hohen Dichten auf.<br />
Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass in<br />
diesem Fall vor der Pflanzung Bodenarbeiten<br />
notwendig sein können, um einen gesicherten<br />
An- und Aufwuchs der Eichen zu ermöglichen.<br />
Geeignet für die Bodenarbeiten sind Waldstreifenpflug<br />
und Bodenfräsen. Für einen erfolgreichen<br />
Einsatz der Bodenfräse zur Behandlung<br />
von Sandrohrflächen hat sich als günstigster<br />
Zeitpunkt der August erwiesen. Die Notwendigkeit<br />
dieser Bodenvorarbeiten sollte sorgfältig<br />
geprüft werden, da verschiedene Versuche in<br />
Südbrandenburg den Schluss nahe legen, dass<br />
die Eiche auch ohne vorherige Bodenbearbeitungsverfahren<br />
eine Pflanzung direkt in die Sandrohr-Decke<br />
toleriert.<br />
Entscheidend für die spätere Qualität eines Eichenbestandes<br />
ist nicht die Ausgangspflanzenzahl,<br />
sondern die Pflanzenzahl in der gesicherten<br />
Kultur unter Einrechnung aller Misch- und<br />
Nebenbaumarten. Bei flächigen Eichen-Voranbauten<br />
ist die Pflanzenanzahl in Abhängigkeit<br />
der Schirmstellung des Oberstandes und des<br />
Vorhandenseins von Misch- und Nebenbaum-<br />
8
6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
arten zu wählen. Eine Pflanzung von 6.000<br />
Pflanzen pro Hektar im Voranbau sollte nicht<br />
überschritten werden. Die Mindestpflanzenzahlen<br />
des gesicherten Voranbaus betragen mindestens<br />
4.000 Stück pro Hektar und für Freiflächen<br />
6.000 Stück pro Hektar.<br />
Bei der Planung der Pflanzenzahl ist nicht von<br />
der Gesamtfläche, sondern lediglich von der<br />
Nettofläche auszugehen. Erschließungslinien<br />
sind nicht zu bepflanzen. Gute Eichen und<br />
Mischbaumarten, die aus Naturverjüngung<br />
stammen, müssen übernommen werden. Zwischen<br />
Pflanzflächen und Hauptwegen muss ein<br />
unbepflanzter Randstreifen von ca. 5 bis 10 m<br />
verbleiben. Mögliche Waldaußenränder sind bei<br />
der Anlage der Kultur zu sichern und zu fördern<br />
oder gegebenenfalls neu anzulegen.<br />
Nachbesserungen sind nur dann erforderlich,<br />
wenn das Waldentwicklungsziel gefährdet ist.<br />
Vorhandene Mischbaumarten sind in die Abwägungsentscheidung<br />
einer Nachbesserung einzubeziehen.<br />
Bei nicht angepassten Wildbeständen<br />
ist die Zäunung der Fläche erforderlich.<br />
Ein inzwischen auch in Brandenburg mit Erfolg<br />
angewandtes Verjüngungsverfahren ist die<br />
Pflanzung von Eichentrupps nach GOCKEL oder<br />
die Nesterpflanzung nach SZYMANSKI.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Ziel der Trupp- und Nesterpflanzung ist es, einen<br />
Endbestand zu erziehen, in dem durch den<br />
begrenzten Standraum maximal 100 Eichen pro<br />
Hektar stocken können. Um dieses Ziel zu erreichen,<br />
ist die Pflanzung von maximal 100<br />
Trupps/Nestern pro Hektar mit wahlweise 19,<br />
21 oder 27 Eichen erforderlich. Im Vergleich zur<br />
flächigen Bepflanzung verringert sich die Pflanzenzahl<br />
von bis zu 6.000 Stück pro Hektar auf<br />
bis zu 1.900 Stück pro Hektar bei Pflanzung<br />
von 19 Eichen je Trupp. Die Anlage der Eichentrupps<br />
erfolgt in drei konzentrischen Kreisen<br />
(siehe Abbildung 1). Der Pflanzabstand beträgt<br />
ca. 1 m. Für einen Trupp wird die Pflanzung von<br />
19 Eichen empfohlen. Wichtig für den Aufbau<br />
der Trupps ist nicht nur die Baumart Eiche, sondern<br />
auch die Anzahl der umgebenden Baumarten,<br />
welche aus Hainbuche oder Linde gepflanzt<br />
werden können, <strong>aber</strong> in erster Linie aus<br />
Naturverjüngung von Kiefer, Birke o. ä. besteht.<br />
Hierdurch wird ein zusätzlicher Seitendruck auf<br />
die Eichentrupps erzeugt, der erheblich zur<br />
Qualitätsverbesserung beiträgt. Eine Zäunung<br />
der Fläche ist bei Vorhandensein überhöhter<br />
Wildbestände unerlässlich. Bei der Nesterpflanzung<br />
beträgt der Pflanzabstand ca. 20 cm.<br />
Gerade für den Süden Brandenburgs wird die<br />
Eichentrupppflanzung als kostengünstige Möglichkeit<br />
des Voranbaus empfohlen.<br />
Abbildung 1: Trupps mit 19, 27 und 21 Eichen und dementsprechend 12, 15 und 16 dienenden Bäumen (GOCKEL 1994)<br />
9
6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
6.4 Pflege<br />
6.4.1 Kulturpflege<br />
Die Kulturpflege dient der Sicherung und Förderung<br />
der Verjüngung bis zu einer maximalen<br />
Oberhöhe von 1,5 m. Die Maßnahmen beschränken<br />
sich im Wesentlichen auf die Beseitigung<br />
stark verdämmender Vegetation. In der<br />
Regel handelt es sich unter brandenburgischen<br />
Verhältnissen um das Sandrohr, <strong>aber</strong> auch Adlerfarn<br />
und Brombeere können stark konkurrieren.<br />
Selbst bei flächendeckender Drahtschmiele<br />
ist eine Bekämpfung nicht notwendig. Die<br />
Durchführung von Kulturpflegemaßnahmen ist<br />
kritisch zu prüfen.<br />
Temporäre Wuchsstockungen durch konkurrierende<br />
Bodenvegetation sind zu tolerieren und<br />
einer mechanischen (im Ausnahmefall einer<br />
chemischen) Regulierung vorzuziehen. Insbesondere<br />
bei starker Vergrasung sind die Mäusepopulationen<br />
im Spätsommer/Herbst durch<br />
Probefänge zu überwachen.<br />
Die Mischbaumarten sind entsprechend dem<br />
Waldentwicklungsziel zu erhalten. Entnommen<br />
werden nur Mischbaumarten, die das<br />
Wachstum der Eichen negativ beeinflussen. Ein<br />
wichtiges Kriterium für die Entnahme sind anhaltend<br />
schiefe Leittriebe bedrängter Eichen.<br />
Die Entnahme der die Eiche bedrängenden<br />
Mischbaumart kann kostengünstig durch Abknicken<br />
im Sommer erfolgen. So kann ein verstärktes<br />
Wiederaustreiben vermindert werden.<br />
Frostschäden, die häufig auf Freiflächen auftreten,<br />
werden durch das Belassen von Pionierbaumarten,<br />
wie Kiefer und Birke gemindert. Eine<br />
Phänotypenauslese erfolgt in der Phase der<br />
Kulturpflege nicht. Pflegeschnitte sind zu unterlassen.<br />
Bei extremen Frostschäden ist es sinnvoll, die<br />
Eichen auf den Stock zu setzen, um die Pflanzen<br />
schnell aus der Frostzone zu bekommen<br />
und Verzwieselungen zu vermeiden.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
6.4.2 Jungwuchspflege (1,5 bis 7 m)<br />
In der Phase der Jungwuchspflege sollte so wenig<br />
wie möglich in den Bestand eingegriffen<br />
werden. Dies gilt für Jungwüchse, die auf Freiflächen<br />
und aus Voranbauten erwachsen sind.<br />
Durch die Erhaltung des Dichtschlusses wird<br />
der Selbstdifferenzierungsprozess in der Jungwuchsphase<br />
gefördert, Bestände mit überwiegend<br />
qualitativ gut entwickelten Individuen können<br />
sich selbst überlassen werden. Stammzahlreiche<br />
Bestände aus Saat oder Naturverjüngung<br />
sind zu vereinzeln, wenn die Überdichten<br />
zu Instabilität und schlechter Kronenentwicklung<br />
führen.<br />
In Beständen, in denen die qualitativ besten<br />
Bäume von herrschenden Zwieseln und Wölfen<br />
massiv bedrängt werden, ist nur mit Zurückhaltung<br />
selektiv einzugreifen. Die Entnahme erfolgt<br />
durch einen Schrägschnitt in ca. 1,5 m Höhe.<br />
Begleitbaumarten, insbesondere Edellaubhölzer,<br />
sind zu erhalten und zu fördern. Eine Entnahme<br />
von Begleitbaumarten erfolgt nur, wenn<br />
diese die gut entwickelten Eichen in ihrem Höhenwachstum<br />
einschränken.<br />
Bei unübersichtlichen Naturverjüngungen und<br />
Saaten können Pflegepfade angelegt werden.<br />
Die Pflegepfade sind später vorrangig als<br />
Rückegassen zu nutzen und demzufolge gemäß<br />
den Rückegassenabständen zu konzipieren.<br />
6.4.3 Läuterung (7 bis 12 m)<br />
Die Bestandesdifferenzierung setzt sich in der<br />
Läuterungsphase weiter fort. Erstmalig werden<br />
Z-Baumanwärter ausgewählt, <strong>aber</strong> nicht dauerhaft<br />
gekennzeichnet. Pro Z-Baumanwärter sind<br />
ein bis zwei starke Bedränger zu entnehmen.<br />
10
6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Die Entnahme erfolgt in Brusthöhe durch Ringeln<br />
oder Schrägschnitt.<br />
Die Eingriffsstärke ist gering, um eine sanfte<br />
Kronenspannung zu erhalten. Wichtig ist, dass<br />
der Unter- und Zwischenstand wegen der einsetzenden<br />
Schaftpflege erhalten wird.<br />
Herrschende Mischbaumarten sind in die Auswahl<br />
von Z-Baumanwärtern einzubeziehen.<br />
6.4.4 Jungbestandespflege (12 bis 15 m)<br />
In der Phase der Jungbestandespflege, die im<br />
Höhenrahmen von 12 bis 15 m durchgeführt<br />
wird, soll die in der Läuterungsphase begonnene<br />
Qualifizierung der Z-Baumanwärter weiter<br />
fortgesetzt werden. Wichtig ist, dass alle Maßnahmen<br />
unterlassen werden, die eine Qualifizierung,<br />
d. h. Astreinigung und Trockenastbildung,<br />
stören. Der Dichtschluss ist zu erhalten.<br />
Durch eine Hochdurchforstung werden die Z-<br />
Baumanwärter weiter gefördert. Die Pflegeeingriffe<br />
sind nur im Oberstand durchzuführen. In<br />
der Regel wird ein Bedränger entnommen. Unter-<br />
und zwischenständige Bäume bleiben zur<br />
Schaftpflege erhalten.<br />
Sollten bereits in der Phase der Jungbestandespflege<br />
Bäume mit astfreien Schäften von 7<br />
bis 10 m vorhanden sein, so können diese dimensioniert<br />
werden. In der Regel ist dies auf ärmeren<br />
Standorten der Fall.<br />
Mischbaumarten, die qualitativ gute Eichen<br />
nicht bedrängen, werden erhalten. Dagegen<br />
sind stark herrschende und vorwüchsige Rotbuchen<br />
konsequent zu entfernen, wenn sie<br />
qualitativ gute Eichen bedrängen. Wertholzstämme<br />
sollen so erzogen werden, dass 25 %<br />
astfreie Schaftlänge von der Gesamthöhe der<br />
Bäume erreicht werden.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
6.4.5 Bestandespflege und Holzernte<br />
In der Phase der „frühen Bestandespflege“ erfolgt<br />
die Auswahl und dauerhafte Kennzeichnung<br />
von maximal 120 Z-Bäumen nach folgenden<br />
Kriterien:<br />
• Vitalität, die sich in der sozialen Stellung<br />
(KRAFT’sche Stammklasse 1), Stabilität, Wipfelschäftigkeit<br />
und in einer vollen Belaubungsdichte<br />
zeigt.<br />
• Qualität (mindestens A- oder B-Qualität nach<br />
HKS).<br />
• Als Baumart sollte nicht ausschließlich die Eiche<br />
gefördert werden. Mischbaumarten sind<br />
einzubeziehen.<br />
• Die gleichmäßige Verteilung der Z-Bäume<br />
hat untergeordnete Bedeutung.<br />
Es muss jedoch konsequent darauf geachtet<br />
werden, dass die Z-Bäume während ihrer Dimensionierung<br />
nicht miteinander in Berührung<br />
kommen. Vorhandene Baumgruppen sind zu<br />
erhalten. Bei Wertholzanwärtern sollte wegen<br />
der spannungsfreien Holzentwicklung auf eine<br />
vollständige Kronenentwicklung am Einzelstamm<br />
geachtet werden. Ansonsten steigt das<br />
Risiko von Holzrissen bei der Nutzung! Die Förderung<br />
der Z-Bäume erfolgt als Auslesedurchforstung.<br />
Der Turnus der Durchforstung beträgt<br />
5 bis 8 Jahre.<br />
Die in der Phase der Jungbestandespflege erzogenen<br />
grünastfreien Schäfte von 6 bis 10 m<br />
sind in der Phase der Bestandespflege vorsichtig<br />
zu dimensionieren. Starkes Wertholz<br />
lässt sich bei der Eiche über längere Zeiträume<br />
risikoärmer als bei anderen Baumarten erziehen.<br />
Falls noch nicht vorhanden, sind spätestens mit<br />
der Holznutzung in die Bestände Rückegassen<br />
zu legen. Die vorhandenen Pflegepfade sind in<br />
das Rückegassennetz einzubeziehen. Um zu<br />
vermeiden, dass gekennzeichnete Z-Bäume im<br />
11
6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Zuge der Rückegassenanlage entnommen werden<br />
müssen, erfolgt die Anlage des Feinerschließungsnetzes<br />
vor dem Auszeichnen des<br />
Bestandes.<br />
Der Unter- und Zwischenstand bleibt zur<br />
Schaftpflege erhalten. Fehlender Unterstand ist<br />
durch die Anlage von Rot- und Hainbuchenunterbauten<br />
auszugleichen. Die Unterbauten<br />
werden mit Pflanzenzahlen von maximal 2.000<br />
Stück pro Hektar in der Phase der Bestandespflege<br />
zur „Umfütterung" der astfreien Schäfte<br />
begründet.<br />
Die Phase der Dimensionierung endet, wenn<br />
die Auslesebäume Standraumerweiterungen<br />
auf Grund mangelnden Kronenreaktionsvermögens<br />
nicht mehr ausnutzen können. Dies ist i. d. R.<br />
bei 80 % der Endhöhe der Fall. Nach der Dimensionierung<br />
soll den Z-Bäumen ausreichend<br />
Zeit zur Reife gegeben werden. Bei der Eiche<br />
enden die Reifephasen im Alter von 200 bis 240<br />
Jahren.<br />
In Säge- und Furnierholzbeständen ist es wichtig,<br />
dass jährlich im August Vitalitätsansprachen<br />
an der Eiche durchgeführt werden. Absterbende<br />
Eichen mit einer HKS-Qualität von C und<br />
besser sind im darauf folgenden Winter zu entnehmen.<br />
Aus Gründen des Biotop- und Artenschutzes<br />
werden ab einem Bestandesalter von<br />
100 Jahren 5 Eichen oder Mischbaumarten je<br />
Hektar von geringer Qualität in die <strong>natürlich</strong>e<br />
Zerfallsphase überführt und nicht genutzt.<br />
Um Zuwachssprünge zu vermeiden und keine<br />
Wasserreiser entstehen zu lassen, sind die Z-<br />
Bäume vorsichtig zu fördern. Zu schwache oder<br />
zu seltene Eingriffe verursachen allerdings ein<br />
Absterben von Ästen im unteren Kronenteil.<br />
Diese abgestorbenen Äste sind günstige Eintrittspforten<br />
für holzzerstörende Pilze und verursachen<br />
einen erheblichen Wertverluste der Z-<br />
Bäume. Die Furniereiche ist ab BHD 60 cm Ziel-<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
stärke in Abhängigkeit vom Standort, von der<br />
betrieblichen Zielsetzung und von der Wertentwicklung<br />
des Einzelstamms zu nutzen.<br />
12
6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
6.5 Anlagen<br />
Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck, ND = DG, ELA, KTA)<br />
Baumart Trauben-Eiche (TEI) Klimastufe f<br />
Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />
feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />
stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />
O...2<br />
O...3<br />
O...3ü<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
O...4<br />
O...4ü<br />
O...4w<br />
N...0<br />
N...0ü<br />
N...1<br />
Ü...0<br />
N...2<br />
Ü...1<br />
N...2w<br />
Ü...2<br />
W...2<br />
(T)...1 TEI-RBU/ND TEI-GKI/GBI<br />
(T)...2 TEI-RBU/ND TEI-RBU/ND TEI-RBU/GKI TEI-GKI/RBU TEI-GKI/RBU TEI-GKI/GBI<br />
(T)...3 TEI-RBU/EDB TEI-RBU TEI-GKI/RBU TEI-GKI/RBU I<br />
1) TEI-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />
2) TEI-Physiologisches Optimum = TEI bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />
3) TEI-Grenzstandort = TEI als Mischbaumart möglich, jedoch ohne aktive Einbringung<br />
Quelle: LFE, Oktober 2002<br />
13
6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck, ND = DG, ELA, KTA)<br />
Baumart Trauben-Eiche (TEI) Klimastufe m<br />
Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />
feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />
stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />
O...2<br />
O...3<br />
O...3ü<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
O...4<br />
O...4ü<br />
O...4w<br />
N...0<br />
N...0ü<br />
N...1<br />
Ü...0<br />
N...2<br />
Ü...1<br />
N...2w<br />
Ü...2<br />
W...2<br />
(T)...1 TEI-RBU/ND TEI-GKI/RBU TEI-GKI/GBI<br />
(T)...2 TEI-RBU/ND TEI-RBU/ND TEI-RBU/GKI TEI-RBU/GKI TEI-GKI/RBU TEI-GKI/GBI/RBU<br />
(T)...3 TEI-RBU/EDB TEI-RBU TEI-GKI/RBU TEI-GKI<br />
1) TEI-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />
2) TEI-Physiologisches Optimum = TEI bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />
3) TEI-Grenzstandort = TEI als Mischbaumart möglich, jedoch ohne aktive Einbringung<br />
Quelle: LFE, Oktober 2002<br />
14
6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck, LH = WLI, HBU)<br />
Baumart Trauben-Eiche (TEI) Klimastufe t<br />
Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />
feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />
stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />
O...2<br />
O...3<br />
O...3ü<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
O...4<br />
O...4ü<br />
O...4w<br />
N...0<br />
N...0ü<br />
N...1<br />
Ü...0<br />
N...2<br />
Ü...1<br />
N...2w<br />
Ü...2<br />
W...2<br />
(T)...1 TEI-LH/EDB TEI-LH/RBU TEI-LH/RBU TEI-GKI/RBU TEI-GKI/GBI<br />
(T)...2 TEI-LH/EDB TEI-LH/RBU TEI-LH/RBU TEI-GKI/LH TEI-GKI TEI-GKI TEI-GKI/GBI<br />
(T)...3 TEI-LH TEI-LH TEI-GKI TEI-GKI<br />
1) TEI-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />
2) TEI-Physiologisches Optimum = TEI bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />
3) TEI-Grenzstandort = TEI als Mischbaumart möglich, jedoch ohne aktive Einbringung<br />
Quelle: LFE, Oktober 2002<br />
15
6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck)<br />
Baumart Stiel-Eiche (SEI) Klimastufe f<br />
Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />
feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />
stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />
O...2<br />
O...3 SEI-EDB/RER SEI-EDB/RER SEI-RER/MBI SEI-MBI<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
O...3ü<br />
O...4 SEI-EDB/RER SEI-EDB/RER SEI-RBU SEI-MBI/RBU<br />
O...4ü<br />
O...4w<br />
N...0<br />
N...0ü<br />
N...1 SEI-EDB/RER SEI-EDB/RER SEI-RER/MBI SEI-MBI SEI-MBI/GKI<br />
Ü...0<br />
N...2 SEI-RBU/EDB SEI-RBU/EDB SEI-RBU SEI-RBU/GBI SEI-GBI/GKI<br />
Ü...1 SEI-EDB SEI-EDB SEI-LI/HBU<br />
N...2w<br />
Ü...2 SEI-EDB SEI-EDB/LI/HBU SEI-LI/HBU<br />
W...2 SEI-EDB/RBU SEI-RBU/EDB SEI-RBU SEI-RBU/GBI<br />
(T)...1 SEI-RBU/EDB SEI-RBU/EDB SEI-RBU SEI-RBU/GKI SEI-GKI<br />
(T)...2 SEI-RBU/EDB SEI-RBU/EDB SEI-RBU SEI-RBU SEI-RBU/GKI<br />
(T)...3<br />
1) SEI-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />
2) SEI-Physiologisches Optimum = SEI bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />
3) SEI-Suboptimum = SEI tritt im Hauptbestand zurück, bleibt <strong>aber</strong> als Mischbaumart erhalten<br />
Quelle: LFE, Oktober 2002<br />
16
6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck)<br />
Baumart Stiel-Eiche (SEI) Klimastufe m<br />
Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />
feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />
stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />
O...2<br />
O...3 SEI-EDB/RER SEI-EDB/RER SEI-RER/MBI SEI-MBI<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
O...3ü<br />
O...4 SEI-EDB/RER SEI-EDB/RER SEI-RBU SEI-MBI/RBU<br />
O...4ü<br />
O...4w<br />
N...0<br />
N...0ü<br />
N...1 SEI-EDB/RER SEI-EDB/RER SEI-RER/MBI SEI-MBI SEI-MBI/GKI<br />
Ü...0<br />
N...2 SEI-EDB/RBU SEI-EDB/RBU SEI-RBU SEI-RBU/GBI SEI-GBI/GKI<br />
Ü...1 SEI-EDB SEI-EDB/LI/HBU SEI-LI/HBU<br />
N...2w<br />
Ü...2 SEI-EDB/LI/HBU SEI-LI/HBU/EDB SEI-LI/HBU<br />
W...2 SEI-EDB/RBU SEI-RBU/EDB SEI-RBU SEI-RBU/GBI<br />
(T)...1 SEI-RBU/EDB SEI-RBU/EDB SEI-RBU SEI-RBU/GKI SEI-GKI<br />
(T)...2 SEI-RBU/EDB<br />
(T)...3<br />
1) SEI-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />
2) SEI-Physiologisches Optimum = SEI bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />
3) SEI-Suboptimum = SEI tritt im Hauptbestand zurück, bleibt <strong>aber</strong> als Mischbaumart erhalten<br />
Quelle: LFE, Oktober 2002<br />
17
6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck)<br />
Baumart Stiel-Eiche (SEI) Klimastufe t<br />
Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />
feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />
stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />
O...2<br />
O...3 SEI-EDB/RER SEI-EDB/RER SEI-RER/MBI SEI-MBI<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
O...3ü<br />
O...4 SEI-EDB/RER SEI-EDB/RER SEI-LI/HBU/RBU SEI-MBI/RBU<br />
O...4ü<br />
O...4w<br />
N...0<br />
N...0ü<br />
N...1 SEI-EDB/RER SEI-EDB/RER SEI-RER/MBI SEI-MBI<br />
Ü...0<br />
N...2 SEI-EDB/RBU SEI-EDB/RBU SEI-LI/HBU/RBU SEI-GBI/GKI/RBU SEI-GBI/GKI<br />
Ü...1 SEI-EDB SEI-EDB/LI/HBU SEI-LI/HBU<br />
N...2w<br />
Ü...2 SEI-EDB/LI/HBU SEI-LI/HBU/EDB SEI-LI/HBU<br />
W...2 SEI-EDB/RBU SEI-LI/HBU/RBU SEI-LI/HBU/RBU SEI-GBI<br />
(T)...1 SEI-EDB<br />
(T)...2 SEI-EDB<br />
(T)...3<br />
1) SEI-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />
2) SEI-Physiologisches Optimum = SEI bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />
3) SEI-Suboptimum = SEI tritt im Hauptbestand zurück, bleibt <strong>aber</strong> als Mischbaumart erhalten<br />
Quelle: LFE, Oktober 2002<br />
18
6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Übersicht zur Eiche (Taschenkarte)<br />
Natürliche Oberhöhen- Art der Pflege Maßnahmen<br />
Altersstufe bereich<br />
Anwuchs – bis 1,5 m Kulturpflege - ggf. Beseitigung von drohender verdämmender<br />
Vegetation<br />
Aufwuchs<br />
- Belassen von Füll- und Treibholz<br />
- Erhaltung von Mischbaumarten<br />
- keine Phänotypenauslese<br />
- keine Pflegeschnitte<br />
Dickung 1,5–7,0 m Jungwuchspflege negative Auslese<br />
- Ausnutzung der <strong>natürlich</strong>en<br />
Selbstdifferenzierung<br />
- Aushieb von Wölfen und ausgeprägten Zwieseln<br />
im Herrschenden, wenn diese die qualitativ<br />
besten Stämme massiv bedrängen<br />
- Erhaltung dem Dichtschluss dienender<br />
Begleitbaumarten<br />
- in unübersichtlichen Naturverjüngungen oder<br />
Saaten Anlage von Pflegepfaden<br />
7,0–12,0 m Läuterung positive Auslese<br />
- Auswahl von Z-Baumanwärtern, die nicht<br />
markiert werden<br />
- pro Z-Baumanwärter sind 1–2 Bedränger zu<br />
entnehmen<br />
- Kronenspannung erhalten<br />
Stangenholz 12,0–15,0 m Jungbestands- Qualifizierung<br />
pflege<br />
- Förderung von Z- Baumanwärtern durch<br />
Entnahme eines Bedrängers<br />
- Erhaltung unter- und zwischenständiger Bäume<br />
zur Schaftpflege<br />
- Entfernung von stark herrschenden und<br />
vorwüchsigen Rotbuchen<br />
- Dichtschluss erhalten<br />
> 15,0 m Bestandspflege Dimensionierung<br />
- Voraussetzung zur Dimensionierung sind 6 m–<br />
10 m grünastfreie Schäfte<br />
- Auswahl und dauerhafte Markierung von max.<br />
120 Z-Bäumen nach folgenden Kriterien:<br />
�� Vitalität (KRAFT’sche Stammklasse 1,<br />
Wipfelschäftigkeit, volle Belaubungsdichte)<br />
�� Qualität (A- und B-Qualität nach HKS)<br />
�� Einbeziehung von Mischbaumarten<br />
- Förderung der Z-Bäume durch Freistellung der<br />
Krone<br />
- Durchforstungsturnus alle 5–8 Jahre<br />
- Anlage von Rückegassen<br />
- Erhaltung unter- und zwischenständiger Bäume<br />
zur Schaftpflege<br />
- ggf. Pflanzung von Rot- und<br />
Hainbuchenunterbauten<br />
- jährliche Vitalitätsansprache im August mit<br />
Entnahme der absterbenden Eichen mit einer<br />
Qualität von C und besser<br />
Baumholz Zielstärken-<br />
- einzelstammweise Zieldurchmesserernte je nach<br />
nutzung<br />
Standort ab 60 cm BHD<br />
- 5 Bäume/ha in die <strong>natürlich</strong>e Zerfallsphase<br />
überführen<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
19
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
7 Buche<br />
Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Autoren:<br />
Volkmar Ebert, Peter Jork, Martin Krüger, Olaf Landsberg, Dietrich Mehl, Klaus Oeste,<br />
Tim Scherer, Uwe Voigt<br />
Herausgeber:<br />
Ministerium für Landwirtschaft,<br />
Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg,<br />
Abteilung Forst<br />
Grafik: Roland Boll<br />
1
7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Inhalt<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Seite<br />
7.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
7.2 Ziele und Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
7.3 Standortsansprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
7.4 Verjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
7.4.1 Natürliche Verjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
7.4.2 Künstliche Verjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
7.4.2.1 Saat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
7.4.2.2 Pflanzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
7.5 Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
7.5.1 Ziele und Grundsätze der Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
7.5.2 Kulturpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
7.5.3 Jungwuchspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
7.5.4 Läuterung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
7.5.5 Jungbestandespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
7.5.6 Bestandespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
7.6 Nutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
7.7 Bestandeszieltypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
7.7.1 Buchen-Nadelholztyp . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
7.7.2 Buchen-Edellaubholztyp . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
7.7.3 Buchen-Eichentyp . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
7.8 Anlagen<br />
Ökogramme mit Bestandeszieltypen der Buche . . . . . . . . . . 13<br />
Übersicht zur Buche (Taschenkarte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
2
7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
7.1 Einleitung<br />
Die Buche ist trotz ihres aktuellen Gesamtwaldflächenanteils<br />
von nur 2,4 % (21.508 ha, Stichtag<br />
1.1.2003 Datenspeicher Wald) im Oberstand<br />
eine der wichtigsten Baumarten in den<br />
Wäldern Brandenburgs. Ihr <strong>natürlich</strong>es Verbreitungsgebiet<br />
erstreckt sich im Land Brandenburg<br />
auf ca. 600.000 ha, vor allem im klimatisch<br />
und geologisch begünstigten Norden des Landes.<br />
Wo die Buche als dominierende Baumart<br />
der <strong>natürlich</strong>en Waldgesellschaft in der Vergangenheit<br />
zurückgedrängt wurde, wird sie<br />
heute wieder verstärkt in die Wälder eingebracht.<br />
Dabei soll gemäß Waldentwicklungsplanung<br />
und Waldbaurahmenrichtlinie der<br />
Brandenburgischen Landesforstverwaltung<br />
insbesondere ein großer Teil der Nadelbaumreinbestände<br />
in Nadel-Laub bzw. Laubbestände<br />
umgebaut werden.<br />
Der Anteil der Buchen im Unter- und Zwischenstand<br />
im Gesamtwald des Landes Brandenburg<br />
beträgt mit Stichtag 1.1.2003 (Quelle: Datenspeicher<br />
Wald) 28.451 ha.<br />
Ziel ist es, die bisher bestehenden Buchenvorkommen<br />
mit der zugehörigen Flora und Fauna<br />
dauerhaft zu erhalten und den Flächenanteil<br />
langfristig durch gezielten Waldumbau weiter zu<br />
vergrößern. Es sollen stabile und strukturreiche<br />
Wälder entwickelt und gepflegt werden, die<br />
wertvolles Buchenholz liefern. Gleichzeitig sind<br />
sie Biotop für seltene Flora und Fauna der Buchenwaldgesellschaften<br />
und fördern die Erholung<br />
in ästhetisch ansprechenden Wäldern.<br />
Die bisherige, bestandesorientierte Bewirtschaftungsweise<br />
der Buche führte zu einer unzureichenden<br />
Ausnutzung der potenziell möglichen<br />
Wertleistungen des Einzelstammes. Vorratsreiche,<br />
einschichtige Bestände bildeten den typischen<br />
„Hallenbestand“. Die Verjüngung war<br />
stark von dem Bemühen beeinflusst, zu einem<br />
bestimmten Zeitpunkt eine stammzahlreiche<br />
und flächendeckende Naturverjüngung zu errei-<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
chen. Als Folge dieses flächenhaften Waldbaus<br />
wurde die Naturverjüngung i. d. R. zu schnell<br />
freigestellt. Fehlender Schatten beeinträchtigte<br />
die Selbstdifferenzierung insbesondere in<br />
stammzahlärmeren Beständen. Daher waren<br />
zur Erreichung von Stabilität, Qualität und zur<br />
Erhaltung von Einzelmischungen frühzeitig kostenintensive<br />
Pflegeeingriffe notwendig.<br />
Im mittleren Alter wurde unter Berücksichtigung<br />
von Qualitäts- und Standortanspruch der besten<br />
Einzelstämme unterschiedlich stark hochdurchforstet.<br />
Dabei ging eine aus heutiger Zielstellung<br />
häufig zu hohe Grundflächenhaltung zu<br />
Lasten der Kronenentwicklung und des Durchmesserzuwachses<br />
der Wertträger sowie der Vitalität<br />
des „Nebenbestandes“.<br />
Da qualitativ gute Buchengruppen aufgelöst<br />
wurden, kam es zur vorzeitigen Nutzung von<br />
wertholzhaltigen Stämmen mit relativ schwachen<br />
Dimensionen. Der Endnutzungszeitpunkt<br />
wurde vorrangig von der Masse und weniger<br />
von der Stammdimension bzw. dem Wert des<br />
Einzelstammes bestimmt.<br />
3
7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
7.2 Ziele und Grundsätze 7.3 Standortsansprüche<br />
Ziel der Buchenwirtschaft ist die Erziehung stabiler<br />
Buchenbestände von guter Qualität, die eine<br />
vertikale Stufigkeit aufweisen. Durch Ausnutzung<br />
der <strong>natürlich</strong>en Wuchsdynamik sind kleinflächig<br />
abwechselnde Bestandesformen zu erhalten<br />
und zu entwickeln. Sie sind besonders risikoarm<br />
und ermöglichen die (Zeit-)Beimischung<br />
von wertleistungssteigernden Lichtbaumarten.<br />
Eine dauerwaldartige Struktur und<br />
Bewirtschaftung ist anzustreben. Damit wird<br />
langfristig das Betriebsergebnis sowie der ökologische<br />
Wert der Buchenwälder verbessert,<br />
wobei durch längere Verjüngungszeiträume und<br />
dauerwaldartige Bewirtschaftung auch die<br />
strukturelle Vielfalt erhöht wird.<br />
Auf reichen und kräftigen, frischen bis feuchten<br />
Standorten sind Edellaubbäume ökologisch<br />
und betriebswirtschaftlich wertvolle Ergänzungen<br />
in den Buchenwäldern und daher zu fördern.<br />
Andere Begleitbaumarten können auf der<br />
Fläche belassen werden, soweit Wuchsraum<br />
und waldbauliches Ziel des Bestandes dem<br />
nicht entgegenstehen.<br />
Mit dem Ziel, wertvolles Starkholz zu ernten,<br />
wird eine zeitlich gestreckte einzelstamm- bis<br />
gruppenweise Zielstärkennutzung bei einem<br />
Zieldurchmesser von 55 bis 65 cm angestrebt.<br />
Bei verstärkter Rotkernbildung muss auch eine<br />
geringere Zielstärke akzeptiert werden. Großschirmschläge<br />
sind zum Aufbau dauerwaldartiger<br />
und strukturreicher Bestände nicht geeignet.<br />
Bei vorhandenen, dauerwaldartigen Strukturen<br />
ist daher konsequent die Zielstärkennutzung<br />
nach vorher regional festgelegten Zielstärken<br />
umzusetzen. In entstehenden Lichtschächten<br />
wird die sich einstellende Naturverjüngung<br />
angenommen und gefördert, hilfreich ist dabei<br />
der Seitendruck des vorhandenen und verbleibenden<br />
Unterstandes.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Die Buche erreicht auf Grund ihrer klimatischen<br />
Ansprüche (Niederschlag > 580 mm/Jahr) im<br />
subatlantisch getönten Nord- und Nordwestbrandenburg<br />
ihre <strong>natürlich</strong>e Verbreitungsgrenze.<br />
Mit Ausnahme von begrenzten Regionalvorkommen<br />
im Hochfläming, im Havelseengebiet,<br />
im Schlaubetal und im Lausitzer Grenzwall<br />
fehlt sie im subkontinentalen, trockenen Tieflandsklima<br />
Mittel-, Ost- und Süd-Brandenburgs<br />
in Gebieten mit ausgeprägten sommerlichen<br />
Trockenzeiten.<br />
Entsprechend ihrer erhöhten Ansprüche an Klima-<br />
oder Bodenfeuchte gibt es auch im <strong>natürlich</strong>en<br />
Verbreitungsgebiet große Lücken durch<br />
trockene Standorte, <strong>aber</strong> auch außerhalb des<br />
geschlossenen Verbreitungsgebietes bestimmte<br />
Lokalstandorte, wo sie durch erhöhte Luft-<br />
Bodenfeuchte ein gutes bis genügendes<br />
Wachstum zeigt. Während ihres Jugendalters<br />
ist sie auch in klimatisch günstigen Regionen<br />
spätfrostgefährdet, weshalb eine Kulturbegründung<br />
auf der Freifläche ausscheidet. Auf<br />
trockenen Sand-Standorten mit geringer Wasserspeicherkapazität<br />
können Vitalitätsschwächen<br />
und Schäden durch Trockenheit auftreten.<br />
Die Buche bevorzugt ausreichend mit Feuchtigkeit<br />
versorgte Böden. Tiefgründige, nachhaltig<br />
frische, gut durchlüftete, möglichst basen- und<br />
nährstoffreiche Böden ohne Stauwasser bilden<br />
die Voraussetzung für ein gutes Wachstum. Dagegen<br />
ist sie auf Böden mit hohem Grundwasserstand,<br />
Nährstoffarmut und Trockenheit nicht<br />
in ihrem Optimum. Ein hohes Nährstoffangebot,<br />
insbesondere eine hohe Basensättigung, kann<br />
einen Mangel an Bodenfeuchtigkeit, bei jungen<br />
Buchen auch an Lichtgenuss, teilweise kompensieren.<br />
4
7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
7.4 Verjüngung<br />
7.4.1 Natürliche Verjüngung<br />
Die <strong>natürlich</strong>e Verjüngung stellt die wichtigste<br />
Möglichkeit der Walderneuerung dar. Sie erfordert<br />
eine langfristige Vorgehensweise.<br />
Die Buche ist traditionell die wichtigste Naturverjüngungsbaumart<br />
Mitteleuropas. Sie ist auf<br />
Grund ihrer hohen Schattentoleranz für das Aufwachsen<br />
unter einem aufgelockerten Altbestand<br />
besonders geeignet. Auf der Freifläche<br />
hingegen leidet sie häufig unter der Wirkung von<br />
Spätfrösten und einer kräftig entwickelten Bodenvegetation.<br />
Trotz der hohen Schattenerträgnis<br />
benötigen die Jungpflanzen weitaus mehr<br />
Licht als ein geschlossenes Kronendach an<br />
den Boden lässt. Der Kronenschluss des Bestandes<br />
muss dazu aufgelichtet werden. Durch<br />
Auflockerung kleinerer Bestandeslücken, die allmählich<br />
erweitert werden (Femelschlag), erreicht<br />
man kleinflächigere Verjüngungsstrukturen.<br />
Durch die Orientierung auf Zielstärkennutzung<br />
sollen verstärkt kleinflächige Verjüngungseinheiten<br />
gefördert werden, um die vertikale Struktur<br />
der Bestände zu verbessern.<br />
Bei der Nutzung bewegt man sich stets zwischen<br />
zwei Extremen. Zu starke Auflichtung begünstigt<br />
die Bodenvegetation, so dass sie zu einer<br />
übermäßigen Konkurrenz für die Buche wird<br />
und zudem Biotope für Kleinsäuger (Mäuse)<br />
schafft. Zu geringe Auflichtung hat zur Folge,<br />
dass die jungen Buchen in ihrem Wachstum<br />
stagnieren und dadurch häufig anderen Schäden<br />
(Trockenheit, Insekten, Schneedruck u. a.)<br />
zum Opfer fallen.<br />
Die Naturverjüngung der Buche ist in starkem<br />
Maße abhängig von der zu erwartenden Fruktifikation,<br />
die in unregelmäßigen Abständen auftritt.<br />
Mastjahre sind jedoch nicht so selten wie oft angenommen.<br />
In vielen Regionen fruktifiziert die<br />
Buche während der letzten Jahrzehnte fast alle 2<br />
Jahre, mit jedoch unterschiedlichen Intensitäten.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Bei entsprechender Pflege des Oberstandes,<br />
angepassten Wilddichten und der nötigen Geduld<br />
läuft die Buchennaturverjüngung auf den<br />
meisten Standorten rechtzeitig und ausreichend<br />
dicht auch ohne technische Hilfsmaßnahmen<br />
auf. Dieses setzt eine entsprechende Durchforstungsweise<br />
gemäß dieser Behandlungsrichtlinie<br />
voraus.<br />
In weiten Bereichen Brandenburgs finden sich<br />
Bestandesbilder qualitativ schlechter, einschichtiger,<br />
überalterter Buchenbestände mit<br />
einer Anhäufung schlecht zersetzter Streu, starken<br />
Humusauflagen sowie dichter Bedeckung<br />
des Bodens mit Vegetation. Diese sind i. d. R.<br />
durch einen Oberbodenzustand mit Rohhumus<br />
oder rohhumusartigen Moder gekennzeichnet.<br />
Hier ist die Naturverjüngung der Buche deutlich<br />
schwieriger. Aus diesem Grund ist eine Bodenbearbeitung<br />
zur Beseitigung der genannten<br />
Nachteile oft unumgänglich. Die Ansamungsbedingungen<br />
lassen sich durch die Bodenbearbeitung<br />
deutlich verbessern. Die Bodenbearbeitung<br />
soll dabei sicherstellen, dass die Bucheckern<br />
Kontakt mit dem Mineralboden erhalten.<br />
Als Geräte kommen leichte Scheibeneggen und<br />
Grubber in Frage. Ein tiefes Pflügen ist nicht<br />
notwendig und hat negative Auswirkungen auf<br />
die Bodenstruktur und den Nährstoffhaushalt<br />
der Humusauflage und ist i. d. R. verbunden mit<br />
Wurzelschäden am Oberbestand. Die Vorteile<br />
der Bodenbearbeitung sind mit den negativen<br />
Effekten der Befahrung sorgfältig abzuwägen,<br />
leichtere Bodenverwundungsgeräte für den<br />
Pferdeeinsatz bieten interessante Alternativen.<br />
Waldschutz durch Zäune auf der für die Verwirklichung<br />
der Ziele notwendigen großen Fläche<br />
entspricht bei ausreichendem Naturverjüngungspotenzial<br />
nicht der gesetzlichen Forderung<br />
nach landeskulturell angepassten Schalenwildbeständen<br />
und ist zu teuer. Kleinflächige<br />
Strukturen machen in Zukunft den Einsatz des<br />
Zaunschutzes unmöglich.<br />
5
7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
7.4.2 Künstliche Verjüngung<br />
Im Nadelwaldreinbestand muss die Buche, als<br />
Baumart für den künftigen Hauptbestand möglichst<br />
in Gruppen und Horsten (<strong>aber</strong> auch Femel-<br />
und Gruppenschirmstellung), künstlich im<br />
Schutz des Oberstandes angebaut werden.<br />
Dies erfolgt i. d. R. im Voranbau.<br />
7.4.2.1 Saat<br />
Für das Gelingen einer Saat ist meist eine Bodenbearbeitung<br />
erforderlich, da die Keimung<br />
des Saatgutes am besten in weitgehend vegetationsfreiem,<br />
lockerem Mineralboden verläuft.<br />
Das am häufigsten angewandte Verfahren ist<br />
das Ausbringen des Saatgutes in zuvor von<br />
Streu und Vegetation befreiten Streifen (Streifensaat).<br />
Das Saatgut wird entsprechend seiner<br />
Größe mit Boden bedeckt (2 bis 4 cm).<br />
Der Zeitpunkt der Saat ist abhängig von den<br />
Möglichkeiten und den Erfahrungen der Winterlagerung<br />
des Saatgutes. Es sollte eine Herbstsaat<br />
durchgeführt werden, wenn die Möglichkeiten<br />
für eine Winterlagerung nicht gegeben<br />
sind. Gegen eine Frühjahrssaat sprechen auch<br />
die häufigen Dürreperioden von März bis Mai.<br />
Die Saatgutmengen richten sich nach örtlichen<br />
Erfahrungen und sind im Kapitel „Waldverjüngung"<br />
beschrieben.<br />
7.4.2.2 Pflanzung<br />
Die Pflanzung der Buche wird i. d. R. im Voranbau<br />
stattfinden. Der Voranbau bietet schattentoleranten<br />
Baumarten bessere Anwuchsmöglichkeiten<br />
im Schutz eines Altholzschirmes und<br />
stellt ein geeignetes Waldbauverfahren zur<br />
Überführung von Reinbestände in Mischbestände<br />
dar.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Die vorangebauten Baumarten sollen zukünftig<br />
am Hauptbestand teilhaben bzw. im Folgebestand<br />
zumindest als Mischbaumarten vertreten<br />
sein. Auf den Pflanzflächen werden aus Kostengründen<br />
kleinere Pflanzensortimente gewählt.<br />
Sie haben zumeist auch ein besseres Spross-<br />
Wurzelverhältnis und wachsen daher besser an.<br />
Die gebräuchlichsten Sortimente für die Buche<br />
sind zweijährige Sämlinge (2/0), einjährige Sämlinge<br />
(1/0), möglich sind ebenfalls dreijährige<br />
(1+2) Verschulpflanzen. Die Pflanzung von Wildlingen<br />
hat sich oftmals nicht nur aus Kostengründen<br />
bewährt, es sind den örtlichen Verhältnissen<br />
angepasste Herkünfte, die zu einem hohen<br />
Anwuchserfolg führen.<br />
Die Pflanzen werden im Frühjahr oder im Herbst<br />
gepflanzt.<br />
Die Herbstpflanzung erzielt auf Grund der<br />
Niederschlagsverteilung bessere Anwuchsprozente.<br />
Als Mindestpflanzenzahl eines gesicherten<br />
Voranbaus sind 4.000 Pflanzen pro Hektar<br />
anzusehen. Dabei ist die ankommende Naturverjüngung<br />
der Nebenbaumarten und anderer<br />
Hauptbaumarten, z. B. der Kiefer sowie das<br />
Rückegassensystem reduzierend zu berücksichtigen.<br />
Eine Pflanzung von 6.000 Pflanzen<br />
pro Hektar ist nicht zu überschreiten.<br />
Nachbesserungen sollten nur durchgeführt werden,<br />
wenn das Verjüngungsziel grundsätzlich<br />
gefährdet ist und die Ausfälle nicht durch das<br />
Ankommen geeigneter Naturverjüngung ausgeglichen<br />
werden können.<br />
Baumarten für die Nachbesserung bzw. Ergänzung<br />
von Naturverjüngungen sind in Abhängigkeit<br />
vom Standort und den Bestandeszieltypen<br />
sowie den Einschränkungen durch<br />
das BbgNatSchG (§-32-Biotope) z. B. Bergahorn,<br />
Vogelkirsche, Europäische Lärche und<br />
Douglasie.<br />
6
7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
7.5 Pflege<br />
7.5.1 Ziele und Grundsätze der Pflege<br />
Bei vorhandenen dauerwaldartigen Strukturen<br />
ist konsequent die Zielstärkennutzung nach vorher<br />
regional festgelegten Zielstärken umzusetzen.<br />
Großschirmschläge sind zum Aufbau dauerwaldartiger<br />
und strukturreicher Bestände<br />
nicht geeignet. In entstehenden Lichtschächten<br />
wird die sich einstellende Naturverjüngung angenommen<br />
und gefördert, hilfreich ist dabei der<br />
Seitendruck des vorhandenen und verbleibenden<br />
Unterstandes.<br />
7.5.2 Kulturpflege (5 Jahre bis 1,5 m)<br />
Die Kulturpflege beinhaltet alle Maßnahmen, die<br />
der Pflege und Entwicklung der Naturverjüngung<br />
bzw. der künstlichen Verjüngung bis zu einem<br />
Alter von 5 Jahren oder bis zu einer maximalen<br />
Oberhöhe von 1,5 m dienen.<br />
Grundsätzlich ist die Notwendigkeit der Kulturpflege<br />
in Buchenkulturen kritisch zu prüfen. Unter<br />
Schirm ist ein Zurückdrängen oder Beseitigen<br />
verdämmender Bodenvegetation i. d. R.<br />
nicht notwendig. Mischbaumarten dienen oft als<br />
Füll- und Treibholz und sind nicht zu entfernen.<br />
Erst bei drohender verdämmender Wirkung<br />
kann ein geringer Eingriff notwendig sein. Kritischer<br />
ist die Situation auf Flächen, die durch<br />
Adlerfarn oder Sandrohr beherrscht werden.<br />
Dort ist die Kulturpflege im notwendigen Umfang<br />
durchzuführen.<br />
7.5.3 Jungwuchspflege (1,5 bis 7 m)<br />
Der optimale Höhenbereich für den Pflegeeingriff<br />
ist durch Überschaubarkeit und Begehbarkeit<br />
bestimmt. Die üblichen Naturverjüngungsverfahren<br />
mit längeren Überschattungszeiträu-<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
men verringern durch die günstigen Wirkungen<br />
des Halbschattens i. d. R. die Pflegenotwendigkeit.<br />
Häufig ist deshalb zur Sicherung der<br />
Qualität des Jungwuchses lediglich eine<br />
Schlagpflege nach Holzerntemaßnahmen erforderlich.<br />
Meist reicht ein einmaliger Eingriff<br />
gegen Ende der Jungwuchsphase aus. Die<br />
Maßnahme beinhaltet den Aushieb von Wölfen<br />
und ausgeprägten Zwieseln. Dabei ist darauf<br />
zu achten, dass nicht qualitativ gute Vorwüchse<br />
entnommen werden. In qualitativ schlechten<br />
Beständen ist es wichtiger, den Dichtstand<br />
beizubehalten, als alle schlechten Bestandesglieder<br />
zu entfernen.<br />
Der Anteil der standortgerechten Mischbaumarten<br />
ist zu erhalten. Die vorhandenen Mischbaumarten<br />
sind entsprechend ihrer Wuchsdynamik<br />
und der Konkurrenzsituation zur Buche<br />
zu fördern.<br />
Schon in diesem Höhenbereich sind insbesondere<br />
große zusammenhängende Buchennaturverjüngungsflächen<br />
durch Pflegepfade<br />
zu erschließen. Ein zweckmäßiges Mittel ist<br />
die Anlage von Mulchgassen in Abständen<br />
von 40 m.<br />
7.5.4 Läuterung (7 bis 12 m)<br />
Die Bestände werden nach der Astreinigung in<br />
der Dickungsphase wieder begehbar. Der optimale<br />
Höhenrahmen zur Läuterung liegt zwischen<br />
10,0 bis 12,0 m Oberhöhe.<br />
Wurde die Jungwuchspflege zielgerichtet<br />
durchgeführt, kann in vielen Fällen, insbesondere<br />
in qualitativ hochwertigen Buchendickungen,<br />
auf eine Läuterung verzichtet werden. Dies gilt<br />
auch bei feinastiger Entwicklung der Buche unter<br />
entsprechendem Schirmdruck.<br />
7
7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Sehr starke Eingriffe sind zu vermeiden, um den<br />
Bestandesschluss zu erhalten. Dieser ist für eine<br />
ausreichende Astreinigung unbedingt erforderlich.<br />
Die Mischbaumarten sind weiterhin gezielt<br />
zu fördern.<br />
Es ist insbesondere hier ein klarer Pflegeauftrag<br />
zu erteilen. Als Arbeitsmethode hat sich<br />
das Ringeln der Stämme, z. B. mit der Ringelsäge,<br />
bewährt. Hierbei sterben die in der Regel<br />
vorherrschenden Wölfe langsam in einem<br />
Zeitraum von 2 bis 3 Jahren ab. Das Kambium<br />
ist beim Ringeln zu beseitigen, da leicht Überwallungen<br />
auftreten. Das Stützgefüge des Bestandes<br />
bleibt insgesamt erhalten, die Arbeit<br />
wird vereinfacht, ergonomischer und kostengünstiger.<br />
7.5.5 Jungbestandespflege<br />
(12 bis 15 m)<br />
Sobald die <strong>natürlich</strong>e Astreinigung der herrschenden<br />
Schicht mindestens 6 m erreicht hat,<br />
wird mit der Hochdurchforstung begonnen. Die<br />
bestveranlagten herrschenden Bäume sind gezielt<br />
durch positive Auslesedurchforstung und<br />
durch Entnahme von Bedrängern zu fördern. Vitalität<br />
und Qualität haben für die Entnahme eines<br />
Baumes Vorrang vor den Gesichtspunkten<br />
einer gleichmäßigen Verteilung.<br />
Teilweise sind in dieser Phase bereits harmonische<br />
Gruppen nahe beieinander stehender,<br />
gut geformter Z-Baumanwärter erkennbar.<br />
Diese sind als Pflegeeinheit zu betrachten und<br />
werden durch Entnahme von Bäumen seitlich<br />
umlichtet.<br />
Als Z-Baumanwärter werden vitale und geradschaftige<br />
Bäume der vorherrschenden und<br />
herrschenden Schicht ausgewählt. Sie haben<br />
möglichst fehlerfreie Schäfte ohne Drehwuchs<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
und äußerliche Fehler sowie eine astfreie<br />
Schaftlänge von mindestens 6 m. Entnommen<br />
werden bei einzelstehenden Z-Baumanwärtern<br />
bedrängende herrschende oder mitherrschende<br />
Nachbarbäume. „Harmonische Gruppen“<br />
von Z-Baumanwärtern werden so weit durch<br />
die Entnahme herrschender Nachbarn begünstigt,<br />
bis sie den notwendigen Wuchsraum erhalten.<br />
Auch bei überdurchschnittlicher Qualität<br />
müssen die Bestände entsprechend durchforstet<br />
werden, die Anforderungen an die Qualität<br />
der Z-Baumanwärter liegen zwangsläufig entsprechend<br />
höher.<br />
Gewünschte Mischbaumarten sind zu erhalten<br />
und zu fördern, dafür ist gegebenenfalls Wuchsraum<br />
zu schaffen.<br />
7.5.6 Bestandespflege<br />
(Höhenbereich > 15 m)<br />
In dieser Wuchsphase werden die bereits<br />
durchgeführten Pflegemaßnahmen konsequent<br />
durch die Förderung der besten Zuwachsträger<br />
fortgesetzt. Es sind bis maximal 80 Z-Bäume<br />
festzulegen und dauerhaft zu markieren. Diese<br />
Z-Bäume sind durch lichtwuchsartige Durchforstungen,<br />
die sich alle 5 bis 7 Jahre wiederholen,<br />
zu fördern. Das Ziel dieser Durchforstungen<br />
ist es, einen hohen Anteil qualitativ wertvoller<br />
großkroniger Bäume zu erhalten, die nun nach<br />
Erreichen einer astfreien Schaftlänge von mindestens<br />
6 bis 8 m einen entsprechenden<br />
Durchmesserzuwachs leisten können.<br />
Bei dieser lichtwuchsartigen Durchforstung sind<br />
weiterhin qualitativ schlechtere Bäume konsequent<br />
zu entnehmen. Die „harmonischen Gruppen“<br />
von i. d. R. 2 bis 3 qualitativ guten Bäumen<br />
werden durch Entnahme bedrängender Individuen<br />
von außen gezielt gefördert. Werden<br />
durch eine Durchforstung die „harmonischen<br />
8
7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Gruppen" aufgelöst, so wird der Vorrat qualitativ<br />
guter Buchen verringert und das finanzielle<br />
Ergebnis geschmälert.<br />
Bei konsequenter Entnahme qualitativ schlechter<br />
Bäume wird das Kronendach dauerhaft<br />
durchbrochen. Dies sind die ersten Ansätze einer<br />
langfristigen Strukturierung. Es kann Verjüngung<br />
ankommen und es bieten sich dort, wenn<br />
auch nur zeitweise, Lebensraum für eine Krautund<br />
Strauchschicht oder für Bäume zweiter<br />
Ordnung. Der Unterstand wird durch die lichtwuchsartige<br />
Durchforstung erhalten und gefördert.<br />
Es kann bereits mit negativer Auslese im<br />
Unterstand begonnen werden.<br />
Bäume mit Kronenbrüchen, Sekundärkronen,<br />
tief angesetzten Zwieseln und Mulmtaschen,<br />
die nicht Bedränger eines Z-Baumes sind,<br />
bleiben erhalten und dienen als wertvolles<br />
Biotopholz für die typische Buchenbestandsfauna.<br />
Bereits in dieser Phase beginnt die langfristige<br />
Verjüngung, weil in einigen Bestandesteilen<br />
dauerhaft der Kronenschluss unterbrochen<br />
wird. Trotzdem gilt der Grundsatz, dass kein<br />
Wertvorrat zu Gunsten der Verjüngung geopfert<br />
wird. Es ergeben sich von diesem Zeitpunkt ab<br />
fließende Übergänge in eine langandauernde<br />
Verjüngungsphase (40 bis 80 Jahre) mit Übergang<br />
zur Zielstärkennutzung.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
9
7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
7.6 Nutzung<br />
Die pflegende Auslesedurchforstung geht gleitend<br />
in die einzelstammweise Zieldurchmesserernte<br />
über. Im Idealfall findet im Laufe der<br />
Jahrzehnte ein nahtloser Übergang der Zielstärkennutzung<br />
von den Z-Bäumen auf die<br />
Nachrücker statt. Unter Nachrücker werden<br />
die unter- und zwischenständigen Buchen verstanden,<br />
die entsprechend gute Schaftformen<br />
vorweisen.<br />
Ein Grundsatz bei der Nutzung der Altbuchenbestände<br />
ist das Belassen von Totholz im Bestand<br />
sowie ein weitgehender Nutzungsverzicht<br />
bei Bäumen mit schlechten Stammformen<br />
oder hoher Fäuleerwartung. Bei diesen<br />
Bäumen werden die Erntekosten i. d. R. nicht<br />
durch den Verkaufserlös gedeckt, ihr Verbleib<br />
im Bestand dient als Lebensraum für Flora und<br />
Fauna, die auf starkes Buchenaltholz und Totholz<br />
angewiesen ist. Aus dem Grund sind ab<br />
dem Bestandesalter von 100 Jahren fünf Bäume<br />
je Hektar zu identifizieren, die langfristig in<br />
die <strong>natürlich</strong>e Zerfallsphase überführt werden.<br />
Eine flächige Räumung des Schirmes ist keinesfalls<br />
vorzusehen.<br />
Ergebnis ist eine kleinflächige ungleichaltrige<br />
Folgegeneration, die somit eine dauerwaldartige<br />
Bewirtschaftung ermöglicht. Die Zielstärkennutzung<br />
hat sich anhand regionaler Erfahrungen<br />
an der Gefahr der Rot- und Spritzkernbildung<br />
sowie der Bestandesqualität auszurichten.<br />
In der Regel ist davon auszugehen,<br />
dass die Zielstärken zwischen 55 cm BHD auf<br />
mittleren Standorten und 65 cm BHD auf kräftigen<br />
und reichen Standorten erreichen werden.<br />
Schirmschläge auf ganzer Fläche sind zum Aufbau<br />
von dauerwaldartigen Strukturen nicht geeignet.<br />
Ziel muss es sein, eine langfristige Verjüngungsphase<br />
bereits bei den Durchforstungen<br />
einzubeziehen, diese führt dann zu gruppen-<br />
und femelartigen Verjüngungsstrukturen.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Dieses Vorgehen sichert durch Selbstdifferenzierung<br />
unter Einsparung von Kultur- und Pflegeaufwand<br />
die Qualität des Nachwuchses bei<br />
gleichzeitiger Reduzierung des Schwachholzaufkommens.<br />
Die Absicht, strukturreiche Bestände<br />
durch Vorverjüngung zu schaffen, darf<br />
<strong>aber</strong> nicht zu Hiebsopfern im Bestand führen.<br />
Spätestens im Zuge der Naturverjüngung ist der<br />
Sicherung seltener Baumarten verstärkte Aufmerksamkeit<br />
zu widmen. Seltene Baumarten<br />
und Sträucher sind zumindest im Bereich von<br />
Bestandes- oder Waldrändern sowie auch<br />
kleinflächig zu fördern.<br />
10
7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
7.7 Bestandeszieltypen<br />
Je nach Standortsverhältnissen sind Buchenreinbestände<br />
nach Abwägung der ökologischen<br />
und ökonomischen Verhältnisse mit standortsgemäßen<br />
Baumarten zu mischen. Zusätzliche<br />
Kosten für Mischbaumarten sind bei Begründung<br />
und Pflege der Bestände gerechtfertigt, in<br />
erster Linie sollte <strong>aber</strong> die Beimischung durch<br />
geeignete Hiebsführung gesteuert werden.<br />
Hierbei ist die dauerwaldartige Bewirtschaftung<br />
mit der Zielstärkennutzung, die das Kronendach<br />
immer wieder öffnet, geeignet, um auch Baumarten<br />
mit einem höheren Lichtanspruch eine<br />
Chance zu eröffnen.<br />
Im Nachgang wird auf die wichtigsten drei Bestandeszieltypen<br />
eingegangen, im Anhalt an die<br />
Ökogramme (Anlage 1) sind auch andere BZT-<br />
Varianten oder zeitlich gestaffelte Mischungen<br />
möglich.<br />
7.7.1 Buchen-Nadelholztyp<br />
Der Buchen-Nadelholztyp ist ein Mischbestandstyp,<br />
der in Brandenburg häufig vorkommt.<br />
Man kann grundsätzlich nach zwei Entstehungsweisen<br />
unterscheiden:<br />
• Ergänzungstyp<br />
Fehlstellen in Buchennaturverjüngungen<br />
werden mit Nadelholz als Ergänzungspflanzung<br />
auf Fehlstellen ausgebessert. Dabei<br />
eignen sich Douglasie, Europäische Lärche<br />
und Küstentanne, <strong>aber</strong> auch die Kiefer aus<br />
Naturverjüngung. Die Begründung sollte<br />
horst-, trupp- oder gruppenweise erfolgen,<br />
Füll- und Treibholz ist mit zu übernehmen.<br />
Neben der Strukturierung und ästhetischen<br />
Aufwertung des Bestandes ist eine Wertsteigerung<br />
anzustreben. Die Nutzung der<br />
Nadelholzbeimischungen erfolgt nach Zielstärke.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Die Behandlung dieses Mischbestandstypes<br />
unterscheidet sich nicht grundlegend von<br />
denen des Buchenreinbestandstypes. Er ist<br />
im Zuge der Pflege- und Durchforstungsmaßnahmen<br />
der Buche im gleichen Maße<br />
zu pflegen. Eine Astung der Nadelbäume ist<br />
i. d. R. sinnvoll und notwendig.<br />
• Übergangstyp<br />
Ein häufiges Bestandesbild, vor allem in<br />
Nordbrandenburg, ist der Kiefernoberstand<br />
mit Buchenunter- und -zwischenstand unterschiedlicher<br />
Dimension und Qualität. Hier<br />
bietet sich, ein passender Standort und gute<br />
Qualität des Unter-/Zwischenstandes vorausgesetzt,<br />
eine sukzessive Überleitung vom<br />
KI-BU-Typ zum BU-Typ bzw. zu Mischbestandstypen<br />
an.<br />
Die konsequente negative Auslese der<br />
Hauptbaumart Kiefer mit anschließender<br />
Zielstärkennutzung schafft für den Buchenunterstand<br />
Licht genug, um sich in das Kronendach<br />
langsam vorzuschieben. Es eröffnen<br />
sich bereits in den Übergangsphasen erste<br />
Lücken für eine Vorausverjüngung der<br />
Buche, die angenommen, <strong>aber</strong> nicht aktiv<br />
gefördert wird. Eine erste Pflege im Buchenunterstand<br />
durch Entnahme starker Zwiesel<br />
und schlecht formiger Bestandesglieder<br />
kann schon rechtzeitig erfolgen, wenn die<br />
Gesamtzahl der Stämme im Unterstand ausreichend<br />
ist. Es kann so auch im Wirtschaftswald<br />
eine Annäherung an die <strong>natürlich</strong>e<br />
Dynamik der Buchenwälder erreicht<br />
werden.<br />
So entwickelt sich im Laufe der Zeit aus einem<br />
Kiefernbestand mit Buchenunterstand<br />
ein Kiefern-Buchenmischbestand und hieraus<br />
schließlich ein Buchenbestand mit Vorausverjüngung,<br />
der Initialphase für eine<br />
Strukturierung.<br />
11
7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
7.7.2 Buchen-Edellaubholztyp<br />
Die Zielstellung des Buchen-Edellaubholztyps<br />
ist eine stabile, <strong>natürlich</strong> strukturierte und ästhetisch<br />
ansprechende Waldgesellschaft, die bei<br />
konsequenter Pflege der Wertträger einen hohen<br />
Wertholzanteil der Edellaubbäume enthalten<br />
kann.<br />
Der Buchen-Edellaubholztyp mit Buche und<br />
beigemischtem Edellaubholz (Bergahorn, Spitzahorn,<br />
Esche, Bergulme, Vogelkirsche, Winterlinde,<br />
Elsbeere) wird auf reichen und kräftigen<br />
Standorten angebaut. Er ist oftmals aus Naturverjüngung<br />
oder Ergänzung einer lückenhaften<br />
Buchennaturverjüngung entstanden. Das Edellaubholz<br />
sollte trupp-, gruppen- oder horstweise<br />
eingebracht werden, damit es nicht zu<br />
interspezifischer Konkurrenz mit der dominanten<br />
Buche kommt. Der Anteil der Buche an der<br />
Mischung soll zurückgehen, je reicher und<br />
feuchter der Standort ist.<br />
Die Behandlung erfolgt im Anhalt an diese<br />
Richtlinie. Zu achten ist dabei über das gesamte<br />
Bestandesleben auf die Auflösung der Konkurrenz<br />
zwischen den Baumarten. Die Edellaubhölzer<br />
sollen ebenfalls nach Zielstärke genutzt<br />
werden. Es ist ein BHD von ca. 60 cm (Kirsche:<br />
ca. 50 cm mit Astung) anzustreben.<br />
7.7.3 Buchen-Eichentyp<br />
Ziel der Pflege von Buchen-Eichenmischbeständen<br />
ist die Erziehung stabiler und strukturreicher<br />
Bestände mit nachhaltiger Erzeugung<br />
von wertvollem Starkholz. Dabei hat die Buche<br />
primär die dienende Funktion der Schaft- und<br />
Bodenpflege. Insbesondere auf den mittleren<br />
bis kräftigen Standorten im Norden des Landes<br />
hat die Buche bedingt durch die hohe Klimafeuchte<br />
und die Fähigkeit zum Kronenausbau<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
einen Konkurrenzvorteil. Hier muss waldbaulich<br />
gegengesteuert werden, um die wertvollen Eichen<br />
nicht vom Konkurrenzdruck der Buche<br />
schädigen zu lassen.<br />
Eine Überführung der werthaltigen Eichen in einen<br />
zweiten Buchenumtrieb (Buchenkompositionsbetrieb)<br />
ist möglich und sinnvoll, wenn die<br />
<strong>natürlich</strong>e Verjüngung der ersten Buchengeneration<br />
durch kontinuierliche Eingriffe in die Buche<br />
zu Gunsten der Werteichen gelingt. Werthaltige<br />
Buchen können zu Lasten schlechter Eichen<br />
ebenfalls mitgefördert werden.<br />
Bei Erreichen der Zielstärke der Eiche und der<br />
verbliebenen Buche ist über femelartige Eingriffe<br />
die Naturverjüngung zu fördern. Dabei wird<br />
sich naturgemäß auf vielen Standorten in erster<br />
Linie Buchennaturverjüngung einfinden, die Eiche<br />
ist oftmals konkurrenzschwächer und wird<br />
vom Wild herausselektiert. Hier ist es wirtschaftlicher,<br />
mit der Buche als Dauerwald weiterzuarbeiten,<br />
als mit hohem personellen und finanziellen<br />
Aufwand die Eiche über ein ganzes Bestandesleben<br />
gegen den Konkurrenzdruck der Buche<br />
zu pflegen.<br />
Im Anhalt an die <strong>natürlich</strong>e Waldentwicklungsdynamik<br />
ist es sinnvoller, die Eichenfläche<br />
durch Voranbau unter der Kiefer zu mehren,<br />
dort findet man oftmals auch die Standorte,<br />
auf denen entweder der Eichen-Laubholztyp<br />
(mäßig trockenes Tieflandsklima) oder der Eichen-Kiefern-Mischbestandstyp<br />
(trockenes<br />
Tieflandsklima) standortsgerecht und potenziell<br />
<strong>natürlich</strong> ist.<br />
12
7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
7.8 Anlagen<br />
Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck, ND = DG, ELA, KTA)<br />
Baumart Rot-Buche (RBU) Klimastufe f<br />
Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />
feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />
stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />
O...2<br />
O...3<br />
O...3ü<br />
O...4 RBU-SEI RBU-SEI/MBI<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
O...4ü<br />
O...4w<br />
N...0<br />
N...0ü<br />
N...1<br />
Ü...0<br />
N...2 RBU-EDB/SEI RBU-EDB/SEI RBU-SEI RBU-SEI/GBI<br />
Ü...1<br />
N...2w<br />
Ü...2<br />
W...2 RBU-EDB/SEI RBU-SEI/EDB RBU-SEI RBU-SEI<br />
(T)...1 RBU-EDB/SEI RBU-EDB/SEI RBU-TEI/ND RBU-SEI/GKI<br />
(T)...2 RBU-EDB/SEI RBU-EDB/SEI RBU-TEI/ND RBU-TEI/ND RBU-TEI/GKI RBU-TEI/GKI RBU-TEI/GKI<br />
(T)...3 RBU-TEI/EDB RBU-TEI RBU-TEI/GKI RBU-TEI/GKI<br />
1) RBU-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />
2) RBU-Suboptimum = RBU tritt im Hauptbestand zurück, bleibt <strong>aber</strong> als Mischbaumart erhalten<br />
3) RBU-Grenzstandort = RBU als Mischbaumart möglich, jedoch ohne aktive Einbringung<br />
Quelle: LFE, Oktober 2002<br />
13
7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck, ND = DG, ELA, KTA)<br />
Baumart Rot-Buche (RBU) Klimastufe m<br />
Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />
feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />
stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />
O...2<br />
O...3<br />
O...3ü<br />
O...4 RBU-SEI RBU-SEI/MBI<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
O...4ü<br />
O...4w<br />
N...0<br />
N...0ü<br />
N...1<br />
Ü...0<br />
N...2 RBU-SEI/EDB RBU-SEI/EDB RBU-SEI RBU-SEI/GBI<br />
Ü...1<br />
N...2w<br />
Ü...2<br />
W...2 RBU-SEI/EDB RBU-SEI/EDB RBU-SEI RBU-SEI<br />
(T)...1 RBU-EDB RBU-EDB RBU-TEI/ND RBU-TEI/GKI<br />
(T)...2 RBU-EDB/TEI RBU-TEI/ND RBU-TEI/ND RBU-TEI/GKI RBU-TEI/GKI RBU-TEI/GKI RBU-GKI/GBI/TEI<br />
(T)...3 RBU-TEI/EDB RBU-TEI RBU-TEI/GKI RBU-TEI/GKI<br />
1) RBU-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />
2) RBU-Suboptimum = RBU tritt im Hauptbestand zurück, bleibt <strong>aber</strong> als Mischbaumart erhalten<br />
3) RBU-Grenzstandort = RBU als Mischbaumart möglich, jedoch ohne aktive Einbringung<br />
Quelle: LFE, Oktober 2002<br />
14
7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck, ND = DG, ELA, GKI)<br />
Baumart Rot-Buche (RBU) Klimastufe t<br />
Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />
feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />
stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />
O...2<br />
O...3<br />
O...3ü<br />
O...4 RBU-SEI/LI/HBU RBU-SEI/MBI<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
O...4ü<br />
O...4w<br />
N...0<br />
N...0ü<br />
N...1<br />
Ü...0<br />
N...2 RBU-EDB/SEI RBU-SEI/LI/HBU RBU-SEI/LI/HBU RBU-SEI/GBI/GKI<br />
Ü...1<br />
N...2w<br />
Ü...2<br />
W...2 RBU-EDB/SEI RBU-SEI/LI/HBU RBU-SEI/LI/HBU<br />
(T)...1 RBU-EDB/SEI RBU-TEI/EDB RBU-TEI/ND RBU-TEI/GKI<br />
(T)...2 RBU-TEI/EDB RBU-TEI/ND RBU-TEI/ND RBU-TEI/ND RBU-TEI/GKI<br />
(T)...3<br />
1) RBU-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />
2) RBU-Suboptimum = RBU tritt im Hauptbestand zurück, bleibt <strong>aber</strong> als Mischbaumart erhalten<br />
3) RBU-Grenzstandort = RBU als Mischbaumart möglich, jedoch ohne aktive Einbringung<br />
Quelle: LFE, Oktober 2002<br />
15
7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Übersicht zur Buche (Taschenkarte)<br />
Natürliche Oberhöhen- Art der Pflege Maßnahmen<br />
Altersstufe bereich<br />
Anwuchs – bis 1,5 m Kulturpflege - ggf. Beseitigung von drohender verdämmender<br />
Vegetation<br />
Aufwuchs<br />
- Belassen von Füll- und Treibholz<br />
- in lückigen Naturverjüngungen und Voranbauten<br />
ggf. Ergänzung oder Nachbesserung mit<br />
standortgerechten Baumarten<br />
Dickung 1,5–7,0 m Jungwuchs- negative Auslese<br />
pflege<br />
- Aushieb von Wölfen und ausgeprägten Zwieseln<br />
im Herrschenden<br />
- Mischungsregulierung<br />
- Erhaltung dem Dichtschluss dienender<br />
Weichlaubhölzer<br />
- ggf. Anlage von Pflegepfaden im Abstand von<br />
40 m (Mulchgassen)<br />
- in qualitativ schlechten Beständen den<br />
Dichtschluss erhalten<br />
7,0–12,0 m Läuterung negative Auslese<br />
- Eingriff (Ringeln) im Herrschenden nur<br />
erforderlich bei versäumter oder nicht<br />
ordnungsgemäß durchgeführter<br />
Jungwuchspflege, sonst Erhaltung des<br />
Dichtschlusses<br />
- vorhandene Mischbaumarten gezielt fördern<br />
Stangenholz 12,0–15,0 m Jungbestands- positive Auslese<br />
pflege<br />
- Auswahl von Z-Baumanwärtern nach den<br />
Kriterien:<br />
Vitalität (Herrschend und Vorherrschend)<br />
Qualität (fehlerfreie Schäfte, mindestens 6 m<br />
astfreie Schäfte)<br />
- Auslesedurchforstung durch Entnahme von Z-<br />
Baum-Bedrängern<br />
- Begünstigung von „Harmonischen Gruppen“<br />
durch Rändelung von außen<br />
- Förderung von gewünschten<br />
Mischbaumarten<br />
- ggf. Anlage eines Feinerschließungsnetzes<br />
> 15,0 m Bestandspflege lichtwuchsartige Durchforstung<br />
- Auswahl und Markierung von max. 80 Z-<br />
Bäumen (inkl. Mischbaumarten) mit mind.<br />
6–8 m astfreiem Schaft<br />
- Umlichtung der Z-Bäume und gezielte<br />
Förderung „Harmonischer Gruppen“<br />
- dauerhafte Schlussunterbrechung durch<br />
konsequente Entnahme qualitativ schlechter<br />
Bäume im Herrschenden<br />
- Beginn der negativen Auslese im Unterstand<br />
Baumholz Zielstärken- - einzelstammweise Zieldurchmesserernte je<br />
nutzung<br />
nach Standort zwischen 55 und 65 cm BHD<br />
- Ausrichtung der Nutzung an Gefahr der Rotund<br />
Spritzkernbildung<br />
- 5 Bäume/ha in die <strong>natürlich</strong>e Zerfallsphase<br />
überführen<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
16
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
8 Douglasie<br />
Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Autoren:<br />
Holger Galonska, Johannes Reich, Marek Rothe, Gert-Hagen Tetzner<br />
Herausgeber:<br />
Ministerium für Landwirtschaft,<br />
Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg,<br />
Abteilung Forst<br />
Grafik: Roland Boll<br />
1
8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Inhalt<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Seite<br />
8.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
8.2 Ziele und Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
8.3 Standörtliche Voraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
8.3.1 Verbreitungsgebiet/Anbaugebiet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
8.3.2 Mögliche Anbaustandorte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
8.3.3 Optimalstandorte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
8.3.4 Grenzstandorte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
8.3.5 Standörtliche Besonderheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
8.4 Verjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
8.4.1 Natürliche Verjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
8.4.2 Saat und Pflanzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
8.4.3 Begründung von Mischbeständen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
8.4.3.1 Kiefern-Douglasienmischbestände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
8.4.3.2 Ergänzung von Naturverjüngungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
8.4.3.3 Nachanbau geschädigter Bestände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
8.4.3.4 Gleichzeitige Begründung von Douglasie und Rotbuche . . . . . . . . 8<br />
8.5 Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
8.5.1 Ziele und Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
8.5.2 Kulturpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
8.5.3 Jungwuchspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
8.5.4 Läuterung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
8.5.5 Jungbestandespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
8.5.6 Bestandespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
8.5.7 Astung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
8.6 Nutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
8.7 Anlagen<br />
Ökogramme mit Bestandeszieltypen der Douglasie . . . . . . . 11<br />
Übersicht zur Douglasie (Taschenkarte) . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
2
8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
8.1 Einleitung 8.2 Ziele und Grundsätze<br />
Die Gattung Pseudotsuga war in Mitteleuropa<br />
bereits vor ca. 750.000 Jahren in mehreren Arten<br />
vertreten, ist hier jedoch während der Mindeleiszeit<br />
ausgestorben (HERMANN 1980). Sie<br />
wurde im Jahr 1831 durch JOHN BOOTH in<br />
Deutschland wieder eingebürgert und erfuhr eine<br />
erste geringe Verbreitung. Ihr intensiver forstlicher<br />
Anbau begann erst um 1880 in Deutschland.<br />
Es werden die drei Varietäten ´caesia´,<br />
´glauca´ und ´viridis´ unterschieden, wobei die<br />
Varietät ´viridis´ mit ihrer herausragenden<br />
Wuchskraft vorrangig forstlich bewirtschaftet<br />
wird. Pseudotsuga menziesii var. viridis gilt heute<br />
als die forstlich am besten geeignete fremdländische<br />
Baumart in Deutschland. Die Varietät<br />
´glauca´ zeichnet sich durch eine hohe Frosthärte<br />
aus. Sie ist jedoch der Varietät ´viridis´ in der<br />
Wuchsleistung weit unterlegen.<br />
Eine mögliche Integration fremdländischer<br />
Baumarten ist nach OTTO u. a. von folgenden<br />
Kriterien abhängig:<br />
• Standortanpassung<br />
• Bodenpfleglichkeit<br />
• Anfälligkeit gegen Schäden<br />
• Mischbarkeit<br />
• Eignung für Naturverjüngung<br />
• Möglichkeit zu vielfältigen Waldstrukturen<br />
Da die Baumart Douglasie die zuvor genannten<br />
Kriterien der Integrationsfähigkeit erfüllt, ist ihr<br />
Anbau in Mischbestandsformen aus waldökologischer<br />
Sicht unbedenklich.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Der Douglasie soll bei der Waldbewirtschaftung<br />
im Land Brandenburg ein angemessener Anteil<br />
eingeräumt werden, da ihre Vitalität und Stabilität<br />
sowie die ausgesprochene Wirtschaftlichkeit,<br />
die sich besonders in ihrer hohen Wuchsleistung<br />
und Dauerhaftigkeit widerspiegelt, für<br />
ihren Anbau sprechen.<br />
Die Douglasie nimmt aktuell in Brandenburg einen<br />
Anteil von 0,8 % der Gesamtwaldfläche<br />
inkl. Unterstand ein. Sie eignet sich auf Grund<br />
der o. g. Kriterien besonders gut als Mischbaumart.<br />
Ein Anbau als Reinbestand (größer<br />
0,5 ha) erfolgt nicht.<br />
3
8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
8.3 Standörtliche Voraussetzungen<br />
Die große genetische Variabilität der Douglasie<br />
mit zahlreichen Klima- und Lokalrassen zwingt<br />
zu einer gezielten und nach Anbaustandorten<br />
sehr differenzierten Provenienzauswahl. Für<br />
subkontinentales Tieflandsklima eignen sich vor<br />
allem Herkünfte der Grünen Douglasie aus dem<br />
Übergangsbereich vom Küstengebirge zu den<br />
nördlichen Rocky Mountains.<br />
Sorgfältig ausgelesene, in Deutschland bewährte<br />
Douglasienherkünfte sind amerikanischen<br />
gleichwertig oder überlegen. Neben der Herkunftsfrage<br />
ist die Standortwahl für den wirtschaftlichen<br />
Anbauerfolg entscheidend.<br />
8.3.1 Verbreitungsgebiet/Anbaugebiet<br />
Der allgemeine Klimacharakter im <strong>natürlich</strong>en<br />
Verbreitungsgebiet der Grünen Douglasie wird<br />
durch eine ozeanische Klimatönung bei einem<br />
sommertrockenen, insgesamt <strong>aber</strong> sehr niederschlagsreichen<br />
und gleichzeitig wintermilden<br />
Klima bestimmt.<br />
Von entscheidender Bedeutung für den erfolgreichen<br />
Douglasienanbau ist daher vor allem<br />
eine ausreichende Klimafeuchte mit Niederschlägen<br />
von über 560 mm/Jahr. Fehlende Klimafeuchte<br />
muss durch mesoklimatische Begünstigung,<br />
z. B. durch lokalen Seenreichtum<br />
oder ausreichendes Grundwasser kompensiert<br />
werden.<br />
Die Douglasie ist in Brandenburg vorrangig geeignet<br />
zur standortsgerechten waldbaulichen<br />
Bereicherung von mesotrophen bis oligotrophen<br />
Traubeneichen-Buchenwaldstandorten,<br />
genügend frischen Traubeneichen-Hainbuchenwaldstandorten<br />
und zur Aufwertung von frischen<br />
Kiefernstandorten.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
8.3.2 Mögliche Anbaustandorte<br />
Für Douglasie gut geeignet sind frische bis<br />
mittelfrische auch wechselfrische, anlehmige<br />
bis lehmige, in der Tiefe karbonathaltige oder<br />
lehmunterlagerte Sand- und Bändersand-<br />
Braunerden sowie Tieflehm-Fahlerden mit reinsandiger<br />
bis anlehmiger Deckzone im Bereich<br />
der Klimastufen Tf, Tm und Tt.<br />
Im Bereich der Klimastufe Tt in den Wuchsgebieten<br />
Nordostbrandenburger Jungmoränenland<br />
(08), Mittelbrandenburger Talsand und Moränenland<br />
(11) und Mittleres nordostdeutsches<br />
Altmoränenland (14) soll die Douglasie nur eingeschränkt<br />
auf grundfrischen Standorten (T...1)<br />
sowie mikroklimatisch luftfeuchtebegünstigten<br />
oder reliefbedingt frischen Standorten angebaut<br />
werden.<br />
Im Wuchsgebiet 11 ergeben sich erweiterte<br />
Möglichkeiten für den Douglasienanbau auf<br />
dauerhaft entwässerten, reliktischen Sand-Humusgleyen<br />
sowie Sand- und Bändersand-<br />
Graugleyen. Vor allem die hohen Humusgehalte<br />
im Oberboden, die geringen Ansprüche an die<br />
Basenversorgung sowie die ausreichende Wasserversorgung<br />
im Untergrund begünstigen die<br />
Douglasie.<br />
8.3.3 Optimalstandorte<br />
Optimalstandorte für die Douglasie sind tiefgründige,<br />
frische bis mittelfrische, humusreiche,<br />
anlehmige bis lehmige Sand- und Bändersand-<br />
Braunerden mit wachstumsfördernden Schichten<br />
im Untergrund (Lehm-, Lett-, Kalk- oder<br />
Klockunterlagerung) im Bereich der Klimastufen<br />
Tf und Tm in den Wuchsgebieten Mittelmecklenburger<br />
Jungmoränenland (06), Ostmecklenburg-Nordbrandenburger<br />
Jungmoränenland<br />
(07), Südwestmecklenburger Altmoränenland<br />
4
8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
(12), Ostniedersächsisch-Altmärkisches Altmoränenland<br />
(13) und Hoher Fläming (16).<br />
Nach Überwindung von Standortsdegradationen<br />
bilden Buchen-Douglasien-Mischbestandstypen<br />
im Standortsbereich M2+ f, m (S/L, bS/L)<br />
und K2 f, m (S, bS) eine leistungsstarke Alternative<br />
zum „klassischen“ Kiefern-Buchentyp.<br />
8.3.4 Grenzstandorte<br />
Auf Grund substrat-, nährkraft- oder feuchtebedingter<br />
Wuchsleistungsschwächen sind folgende<br />
Grenzstandorte zu beachten:<br />
Im Bereich der Klimastufen Tf und Tm:<br />
• mittelfrische Sand-Rumpfrosterden und<br />
Sand-Rostpodsole<br />
Im Bereich der Klimastufe Tt:<br />
• frische Sand-Rostpodsole und Sand-Gleyrostpodsole<br />
• mittelfrische, reinsandige Sand-Braunerden<br />
Auf folgenden Standorten sollte grundsätzlich<br />
kein Anbau der Douglasie erfolgen:<br />
• schwere Kalklehm-Fahlerden, Kalklehm-<br />
Rendzinen und Ton-Fahlerden,<br />
• N- und O-Standorte aller Nährkraft- und<br />
Feuchtestufen,<br />
• TR1-, TR2- und TK1-Standorte,<br />
da dieser flächenmäßig relativ geringe Standortsbereich<br />
dem PNV-nahen, standortheimischen<br />
Baumartenspektrum (Eiche, Buche,<br />
Edellaubholz) vorbehalten bleibt.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
8.3.5 Standörtliche Besonderheiten<br />
• Hoher Kalziumkarbonatgehalt verursacht Feund<br />
Mn-Mangelchlorosen, ungenügende<br />
Mykorrhizaentwicklung und größere Schütteanfälligkeit,<br />
• durch gute Nadelstreuzersetzung entsteht<br />
ein milder Humus (C/N-Verhältnis ähnlich der<br />
Weißtanne),<br />
• die Douglasie besitzt eine gute mechanische<br />
Wurzelenergie mit hohem Anteil von Vertikalwurzeln<br />
und intensiver Verzweigung (Wurzelbüschel),<br />
Pseudogleyböden werden jedoch<br />
nur mäßig erschlossen,<br />
• eine optimale Wurzelentwicklung der Douglasie<br />
erfolgt in sog. „Zweischichtenböden“<br />
(Tieflehme, lehmunterlagerte Sande und<br />
lehmstreifige Bändersande),<br />
• der Feuchtigkeitsbedarf der Douglasie ist geringer<br />
als bei Fichte, <strong>aber</strong> höher als bei Kiefer,<br />
sie besitzt gute Trockenresistenz,<br />
• bodenchemisch (pH-Wert, Basensättigung)<br />
ist sie relativ anspruchslos,<br />
• hohe Spätfrostgefährdung in der Jugend erfordert<br />
eine Verjüngung unter Schirm.<br />
5
8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
8.4 Verjüngung<br />
Die Douglasie unterliegt dem Forstvermehrungsgutgesetz.<br />
Für Brandenburg sind besonders<br />
bewährte Herkünfte aus den Regionen<br />
Gadow, Stadtwald Lychen, Fürstenberg, Eberswalde<br />
und Belzig zu empfehlen.<br />
Der Erfolg einer Naturverjüngung ist von der<br />
Fruktifikation und vom Schadinsektenbefall der<br />
Zapfen abhängig.<br />
Die Douglasie (var. viridis) besitzt eine ausgesprochene<br />
Empfindlichkeit gegenüber Frühund<br />
Spätfrösten sowie Frosttrocknis. Auf<br />
Standorten, auf denen die Douglasie zum<br />
Flachwurzler neigt, wie Grundwasser beeinflussten<br />
kräftigen und reichen Standorten besteht<br />
zudem erhöhte Windwurfgefahr. Die<br />
Douglasie wird bei geringen Anteilen stark verbissen<br />
und gefegt. Bei hohen Wildbeständen<br />
wird sie auch geschält.<br />
8.4.1 Natürliche Verjüngung<br />
Die Douglasie verjüngt sich in kleinen Lichtkegeln,<br />
die durch einzelstammweise Nutzung,<br />
Windwurf oder Kalamitäten entstanden sind,<br />
unproblematisch. Diese kleinflächigen, spontanen<br />
Verjüngungen sollten, wenn sie dem Wirtschaftsziel<br />
entsprechen, gefördert werden. Um<br />
das Ausdunkeln der Verjüngung zu verhindern,<br />
ist der Lichtfaktor durch weitere forstliche Maßnahmen,<br />
in Abhängigkeit vom Pflegezustand<br />
des Oberstandes zu steuern. Dabei gilt: je besser<br />
der Standort ist, desto geringer muss aufgelichtet<br />
werden. Die Naturverjüngung ist abhängig<br />
von der Stabilität, Vitalität und Qualität<br />
des zu verjüngenden Altbestandes weiterzuentwickeln.<br />
Die Douglasie ist ein Rohhumuskeimer<br />
und fruktifiziert ab dem Alter von ca. 40 Jahren<br />
alle 3 bis 6 Jahre. Eine Flächenvorbereitung<br />
durch Bodenbearbeitung (tellern, mulchen, fräsen)<br />
fördert die Naturverjüngung, sollte jedoch<br />
die Ausnahme sein. Bei sehr trockenen Stand-<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
orten kann eine Bodenverwundung erfolgen,<br />
um das Vertrocknen aufgelaufener Verjüngung<br />
zu verhindern.<br />
Je nach Pflegezustand, Alter, Qualität, Vitalität<br />
und Holzmarkt kann über die weitere Auflichtung<br />
beziehungsweise die Räumung des Schirmes<br />
entschieden werden. Dabei sind langfristige<br />
Schirmstellungen anzustreben. Das Einwachsen<br />
von Horsten, Gruppen und Randbäumen<br />
ist erwünscht.<br />
Bei eingeleiteten Verjüngungen über Saum oder<br />
Femelhieben beträgt die maximale Schlagbreite<br />
die 1,5-fache Baumlänge zwischen den angrenzenden<br />
Beständen und sollte 0,5 ha nicht überschreiten.<br />
Zwei Mastjahre sind i. d. R. als Verjüngungszeitraum<br />
ausreichend.<br />
Fehlstellen > 200m 2 können mit Laubholz ergänzt<br />
werden.<br />
8.4.2 Saat und Pflanzung<br />
Die Douglasiensaat wurde bis heute in Brandenburg<br />
nicht angewandt. Momentan ist auf<br />
Grund der derzeit hohen Saatgutkosten von einer<br />
Saat abzusehen.<br />
Bei der Pflanzung sind die Möglichkeiten der<br />
Wildlingswerbung zu nutzen. Dabei sind Wildlinge<br />
bis maximal 50 cm Höhe von zugelassenen<br />
oder geprüften Saatgutbeständen besonders<br />
geeignet. Beim Pflanzgutkauf sollte das Sortiment<br />
2+0 (1+1) bevorzugt erworben werden.<br />
Dabei sollte beachtet werden, dass je schlechter<br />
die Nährkraft- oder Wasserversorgung des<br />
Standortes ist, desto jünger sollte das Pflanzgut<br />
gewählt werden. Die beste Pflanzzeit ist das zeitige<br />
Frühjahr mit Beginn des Knospenschwellens<br />
bis einschließlich April. Von Pflanzungen im<br />
Mai ist auf Grund der zunehmenden Trockenheit,<br />
bei ohnehin hoher Pflanzschockgefahr der<br />
Douglasie, abzuraten. Bedingt durch die hohe<br />
6
8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Empfindlichkeit der Douglasienpflanzen gegen<br />
Wasserverlust der Wurzel, sollte der Zeitraum<br />
zwischen Ausheben und Pflanzung minimiert<br />
werden. Das Einschlagen der Pflanzen muss<br />
die Ausnahme bilden. Die Kulturen sind auf<br />
Schäden des Großen Braunen Rüsselkäfers<br />
(Hylobius abietis) zu überwachen.<br />
Sofern eine Bodenbearbeitung erforderlich ist,<br />
stellt die plätzeweise Vorbereitung die am ökologisch<br />
günstigsten Variante dar.<br />
Der Anbau auf der Kahlfläche (Kulisse) über 0,5<br />
ha hat aus ökologischen Gesichtspunkten und<br />
aufgrund der Frostgefährdung zu unterbleiben.<br />
Auf kräftigen Standorten sollten maximal 3.000<br />
Stück/ha gepflanzt werden, auf mäßig nährstoffhaltigen<br />
und ziemlich armen Standorten<br />
sind 2.500 Stück/ha ausreichend.<br />
Bei Voranbau ist der Schirm mittels vorratspfleglicher<br />
Durchforstung auf einen Bestockungsgrad<br />
von 0,6 bis 0,7 aufzulichten. Je<br />
schlechter der Standort (Z und M), desto stärker<br />
die Auflichtung. Eine Nachlichtung sollte bei<br />
Bestockungsgraden über 0,6 nach 3 bis 4 Jahren<br />
erfolgen. Je nach Alter, Qualität, Vitalität des<br />
Oberbestandes und des Holzmarktes kann<br />
über die weitere Auflichtung beziehungsweise<br />
die Räumung des Schirmes entschieden werden.<br />
Das Einwachsen von Horsten, Gruppen<br />
und Randbäumen auf der Naturverjüngung ist<br />
erwünscht.<br />
Die Pflanzenzahlen im Voranbau betragen<br />
2.200 bis 1.700 Stück/ha. Es wird ein Pflanzverband<br />
von 2,5 m x 2,0 m empfohlen.<br />
Nachbesserungen sind im Folgejahr, jedoch nur<br />
bei Fehlstellen, die größer als 200 m 2 sind,<br />
durchzuführen. Mischbaumarten sind konsequent<br />
zu fördern.<br />
Rückegassen sind bei der Anlage der Kultur mit<br />
anzulegen und werden nicht bepflanzt.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
8.4.3 Begründung von Mischbeständen<br />
Die Mischung der Douglasie mit anderen Baumarten<br />
bietet insbesondere hinsichtlich der Minderung<br />
abiotischer und biotischer Schadfaktoren,<br />
der ökologischen Stabilität und der ästhetischen<br />
Wirkung vielfältige Vorteile.<br />
Der Douglasienanbau im Reinbestand (größer<br />
0,5 ha) soll unterbleiben, weshalb die Douglasie<br />
mit 30 % Laubbäumen gemischt werden sollte.<br />
Auf Grund der Wuchskraft der Douglasie wird<br />
hierbei eine gruppen- bis horstweise Mischung<br />
empfohlen. Einzelmischungen sind auf Grund<br />
der direkten Konkurrenzwirkung die Ausnahme.<br />
Als Mischungen sind gemäß den Douglasien<br />
Ökogrammen der KI-DG-Typ und BU-ND-Typ<br />
von größerer Bedeutung. Nach Überwindung<br />
von Standortsdegradationen bilden Mischbestandstypen<br />
mit der Douglasie im Standortsbereich<br />
M2+ f, m mittelfristig eine leistungsstarke<br />
Alternative zum „klassischen” KI-BU-Typ.<br />
Die Mischbestände zeichnen sich durch hohen<br />
Strukturreichtum aus. Insbesondere die Vertikalstruktur<br />
wird mit zunehmendem Alter der Bestände<br />
ausgeprägter. Die Douglasien konzentrieren<br />
sich auf die vorherrschende und herrschende<br />
Schicht mit Buchenanteilen im Zwischen-<br />
und Unterstand.<br />
Sich <strong>natürlich</strong> einstellende Mischbaumarten<br />
sind bei guter Qualität des Einzelstammes<br />
rechtzeitig und konsequent zu fördern.<br />
8.4.3.1 Kiefern-Douglasienmischbestände<br />
(KI-DG-Typ)<br />
Langfristiges Ziel ist die Entwicklung eines stufigen,<br />
strukturierten (gruppen- bis horstweisen)<br />
Mischbestandes aus Kiefer, Douglasie und sonstigem<br />
Laubholz. Diese Mischbestände entstehen<br />
häufig durch einen Voranbau der Douglasie<br />
unter Kiefernbaumhölzern. Zusätzliche Begleit-<br />
7
8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
baumarten wie Birke, Eberesche, Eiche etc.<br />
sollten als Bereicherung übernommen und gefördert<br />
werden.<br />
Es ist darauf zu achten, dass die Kiefer einen<br />
Altersvorsprung von ca. über 80 Jahren hat , da<br />
dann beide Baumarten voraussichtlich gemeinsam<br />
in die Zielstärke einwachsen werden. Ist<br />
der Kiefernbestand unter 80 Jahre, stoßen die<br />
Douglasien früher oder später in die Krone der<br />
Kiefer vor und überwachsen diese.<br />
8.4.3.2 Ergänzung von Naturverjüngungen<br />
Fehlstellen von Naturverjüngungen sollten in<br />
Abhängigkeit von Flächengröße, Standort und<br />
Flächenform ergänzt werden. In Douglasiennaturverjüngungen<br />
ist die Rotbuche auf Grund<br />
der ähnlichen standörtlichen Anforderungen<br />
und der hohen Schattentoleranz die am besten<br />
geeignete Baumart. Andere Baumarten<br />
(BAH, SAH, EI) können bei größeren Fehlstellen<br />
ebenfalls genutzt werden. Die Pflanzung<br />
erfolgt gruppen- und horstweise. Umgekehrt<br />
kann die Douglasie in unvollständigen Buchennaturverjüngungen<br />
gruppen- bis horstweise<br />
eingebracht werden. Die beigemischten Douglasien<br />
sind langfristig in einzel- und gruppenweise<br />
Mischungen zu überführen. Die weitere<br />
Entwicklung der Bestandesstruktur wird durch<br />
die Lichtverhältnisse geregelt.<br />
Bis ins hohe Alter sollten einzelne Douglasien<br />
als Samenbäume für die Verjüngung der nächsten<br />
Generation belassen werden.<br />
8.4.3.3 Nachanbau geschädigter Bestände<br />
In Bestandeslücken (größer 20 m x 20 m und<br />
kleiner als 0,5 ha), die durch abiotische oder<br />
biotische Störungen entstanden sind, kann die<br />
Douglasie nachangebaut werden.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
8.4.3.4 Gleichzeitige Begründung von<br />
Douglasie und Rotbuche<br />
Auf Grund ihrer unterschiedlichen Wuchsdynamik<br />
sind Mischbestände aus Buche und Douglasie<br />
in gruppen- bis horstweiser Mischung zu<br />
begründen und zu erziehen.<br />
Der Standort und die vorhandenen Belichtungsverhältnisse<br />
sollten über die örtliche und prozentuale<br />
Verteilung beider Baumarten entscheiden.<br />
Relativ dunkle Bestandesteile begünstigen<br />
die Entwicklung der Buche, sie leistet in dichter<br />
überschirmten Bestandespartien größere Höhenzuwächse<br />
als die Douglasie.<br />
8
8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
8.5 Pflege<br />
8.5.1 Ziele und Grundsätze<br />
Das Produktionsziel ist Wert- und Bauholz mit<br />
einem BHD-Zieldurchmesser zwischen 50 und<br />
70 cm. Mit frühen, häufigen und mäßigen<br />
Durchforstungen ist auf stabile Bestände mit<br />
optimalem Wuchsraum (Pflegedringlichkeit bei<br />
Kronenschluss) zu wirtschaften. Bei Z-Stämmen<br />
sollte eine konsequente Kronenfreistellung<br />
erfolgen und eine relative Kronenlänge von mindestens<br />
40 % angestrebt werden. Bei der Auswahl<br />
von Z-Stämmen (positive Phänotypenauslese)<br />
sind maximal 150 Stück/ha im Reinbestand<br />
ausreichend. Ihre Anzahl reduziert sich je<br />
nach Mischungsanteil. Bei allen Pflegemaßnahmen<br />
in Jungwüchsen und Jungbeständen sind<br />
die Absatzmöglichkeiten von Schmuckreisig voll<br />
zu nutzen. Die Schmuckreisiggewinnung steigert<br />
die Erträge und führt gleichzeitig zur Kostenminimierung<br />
bei der Astung. Mischbaumarten,<br />
insbesondere Laubholz, sollen am Bestandesaufbau<br />
beteiligt sein und gefördert werden.<br />
8.5.2 Kulturpflege<br />
(Höhenbereich bis 1,5 m)<br />
Die Beseitigung von Begleitwuchs ist nur erforderlich,<br />
sofern Douglasien überwachsen oder<br />
stark bedrängt werden.<br />
8.5.3 Jungwuchspflege<br />
(Höhenbereich 1,5 bis 7 m)<br />
Sind Pflanzenzahlen über 2.500 Stück/ha vorhanden,<br />
ist eine Stammzahlreduzierung auf<br />
1.500 bis 2.000 Stück/ha in Form einer Negativauslese<br />
durchzuführen. Sofern gut veranlagte<br />
Douglasien nicht geschädigt werden, bleiben<br />
Begleitbaumarten (z. B. KI, BI, SLBH) bei der<br />
Mischungsregulierung unberücksichtigt.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
8.5.4 Läuterung<br />
(Höhenbereich 7 bis 12 m)<br />
In Beständen mit deutlich mehr als 2.000 Douglasien/ha<br />
ist eine Stammzahlreduzierung auf<br />
1.000 bis 1.500 Stück/ha durchzuführen. Dabei<br />
sollen weitgehend absetzbare, kostendeckende<br />
Sortimente genutzt werden. Erreichen potenzielle<br />
Z-Baumanwärter ca. 12 cm BHD, ist mit<br />
der Auswahl von maximal 150 Z-Stämmen/ha<br />
nach den Kriterien Vitalität und Qualität zu beginnen.<br />
Zusätzliche Mischbaumarten werden<br />
erhalten bzw. sogar begünstigt.<br />
8.5.5 Jungbestandespflege<br />
(Höhenbereich 12 bis 15 m)<br />
Sofern nicht bei der Läuterung geschehen, sind<br />
im Rahmen der Jungbestandspflege maximal<br />
150 Z-Stämme/ha auszuwählen und durch Entnahme<br />
von Bedrängern so zu begünstigen,<br />
dass eine Kronenspannung der Z-Bäume bis<br />
zum nächsten geplanten Eingriff ausgeschlossen<br />
werden kann. Gleichzeitig sind die Z-Stämme<br />
auf mindestens 6 m zu asten. Neben der<br />
Förderung von Mischbaumarten muss die Feinerschließung<br />
der Bestände durchgeführt werden.<br />
Die Jungbestandspflege ist nur über Holzwerbung<br />
durchzuführen.<br />
8.5.6 Bestandespflege<br />
(Höhenbereich größer 15 m)<br />
Ziel ist die Förderung wertvoller und stabiler Einzelbäume,<br />
einschließlich Mischbaumarten bis<br />
zum Erreichen der Zielstärke. Es erfolgt eine<br />
Auslesedurchforstung, die weiterhin oft und<br />
mäßig durchgeführt wird. Die einzelstammweise<br />
oder femelartige Nutzung nach der Zielstärke<br />
fördert über einen längeren Zeitraum die Struk-<br />
9
8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
turierung. Stammzahlreiche Bestände sind<br />
weiterhin mit schwachen und häufig wiederkehrenden<br />
Hochdurchforstungen zu bewirtschaften.<br />
Ausgehend von der Durchforstung sind ab<br />
dem Bestandesalter von 100 Jahren 5 Bäume<br />
je Hektar zu identifizieren, die langfristig in die<br />
<strong>natürlich</strong>e Zerfallsphase überführt werden.<br />
8.5.7 Astung<br />
Die Douglasie ist ein Totasthalter. Die Astung<br />
beginnt im Durchmesserbereich (BHD) von 12<br />
bis15 cm und muss bis zum Erreichen von 20<br />
cm BHD abgeschlossen sein. Geastet wird auf<br />
8 bis 12 m Höhe (mindestens 6 m Höhe), wobei<br />
40 % Kronenlänge zu erhalten sind. Ist mit Pilzbefall<br />
durch Phomopsis pseudotsugae zu rechnen,<br />
ist die Astung im Sommer durchzuführen.<br />
Die Astung sollte mit der Schmuckreisiggewinnung<br />
verbunden werden. Aus Kostengründen<br />
sollte auf eine Stummelung verzichtet werden.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
8.6 Nutzung<br />
Die Nutzung erfolgt über einzelstammweise<br />
Zieldurchmesserernte. Dabei ist je nach Standort<br />
von einer Zieldimension ab 50 cm BHD auszugehen.<br />
Die Douglasie bietet folgende Nutzungsmöglichkeiten,<br />
die optimal ausgenutzt<br />
werden sollten:<br />
• Wildlinge und Saatgut<br />
• Schmuckreisig und Weihnachtsbäume<br />
• Stangen, Abschnitte, Pfahl- und Industrieholz<br />
• Wert- und Bauholz, Masten<br />
10
8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
8.7 Anlagen<br />
Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck, ND = ELA, KTA)<br />
Baumart Douglasie (DG) Klimastufe f und m<br />
Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />
feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />
stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />
O...2<br />
O...3<br />
O...3ü<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
O...4<br />
O...4ü<br />
O...4w<br />
N...0<br />
N...0ü<br />
N...1<br />
Ü...0<br />
N...2<br />
Ü...1<br />
N...2w<br />
Ü...2<br />
W...2<br />
(T)...1 DG-RBU/ND DG-RBU/GKI<br />
(T)...2 DG-RBU/EDB/ND DG-RBU/ND DG-RBU/ND DG-RBU/GKI DG-RBU/GKI<br />
(T)...3<br />
1) DG-Physiologisches Optimum = DG bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />
2) DG-Suboptimum = DG tritt im Hauptbestand zurück, bleibt <strong>aber</strong> als Mischbaumart erhalten<br />
3) DG-Grenzstandort = DG als Mischbaumart möglich, jedoch ohne aktive Einbringung<br />
Quelle: LFE, Oktober 2002<br />
11
8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck, LH = RBU, WLI, HBU, REI, GBI, WLS)<br />
Baumart Douglasie (DG) Klimastufe t<br />
Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />
feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />
stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />
O...2<br />
O...3<br />
O...3ü<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
O...4<br />
O...4ü<br />
O...4w<br />
N...0<br />
N...0ü<br />
N...1<br />
Ü...0<br />
N...2<br />
Ü...1<br />
N...2w<br />
Ü...2<br />
W...2<br />
(T)...1 DG-RBU/EDB DG-LH/GKI DG-LH/GKI<br />
(T)...2 DG-LH DG-LH/GKI DG-LH/GKI DG-LH/GKI<br />
(T)...3<br />
1) DG-Physiologisches Optimum = DG bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />
2) DG-Suboptimum = DG tritt im Hauptbestand zurück, bleibt <strong>aber</strong> als Mischbaumart erhalten<br />
3) DG-Grenzstandort = DG als Mischbaumart möglich, jedoch ohne aktive Einbringung<br />
Quelle: LFE, Oktober 2002<br />
12
8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Übersicht zur Douglasie (Taschenkarte)<br />
Natürliche Oberhöhen- Art der Pflege Maßnahmen<br />
Altersstufe Bereich<br />
Anwuchs – bis 1,5 m Kulturpflege - ggf. Beseitigung von drohender verdämmender<br />
Vegetation<br />
Aufwuchs<br />
- Belassen von Füll- und Treibholz<br />
- Erhaltung von Mischbaumarten<br />
- Rüsselkäfer und Wildverbiss beachten<br />
Dickung 1,5–7,0 m Jungwuchspflege negative Auslese<br />
- bei Pflanzenanzahl >2.500 Stk./ha Reduktion auf<br />
1.500–2.000 Stk./ha<br />
- Entnahme schlecht geformter Douglasien<br />
- Erhaltung von Mischbaumarten<br />
7,0–12,0 m Läuterung positive Auslese<br />
- Stammzahlreduzierung bei Beständen >2.000<br />
Stk./ha auf 1.000–1.500 Stk./ha<br />
- Auswahl von max. 150 Z-Baumanwärtern ab<br />
BHD 12 cm nach den Kriterien Vitalität und<br />
Qualität<br />
- Entnahme von 2–3 Bedrängern je Z-<br />
Baumanwärter<br />
- Förderung von Mischbaumarten<br />
Stangenholz 12,0–15,0 m Jungbestands- Dimensionierung<br />
pflege<br />
- Bestandesaufschluss<br />
- weitere konsequente Förderung von max.<br />
150 Z-Bäumen<br />
- Astung der Z-Bäume auf mindestens 6 m<br />
- Förderung von Mischbaumarten<br />
> 15,0 m Bestandspflege a) in bisher hochdurchforsteten Beständen:<br />
- konsequente Kronenfreistellung der Z-Bäume<br />
- Förderung von Mischbaumarten<br />
- ggf. Hochastung auf bis zu 12 m<br />
- Pflege des Unter- und Zwischenstandes<br />
b) in bisher niederdurchforsteten Beständen:<br />
- mäßige und häufig wiederkehrende<br />
Hochdurchforstungen (früh, oft, mäßig)<br />
- kontinuierliche Förderung der Z-Bäume durch<br />
Entnahme von Bedrängern<br />
- Förderung von Mischbaumarten<br />
Baumholz Zielstärken-<br />
- einzelstammweise Zieldurchmesserernte je nach<br />
nutzung<br />
Standort ab 50 cm BHD<br />
- Pflege des Unter- und Zwischenstandes<br />
- 5 Bäume/ha in die <strong>natürlich</strong>e Zerfallsphase<br />
überführen<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
13
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
9 Erle<br />
Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Autoren:<br />
Axel Becker, Reinhard Hill, Herbert Marko, Christoph Mertzig, Lothar Weber, Uwe Weise<br />
Herausgeber:<br />
Ministerium für Landwirtschaft,<br />
Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg,<br />
Abteilung Forst<br />
Grafik: Roland Boll<br />
1
9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Inhalt<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Seite<br />
9.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
9.2 Ziele und Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
9.3 Standörtliche Voraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
9.4 Verjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
9.4.1 Ziele und Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
9.4.2 Verjüngung von Reinbeständen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
9.4.2.1 Naturverjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
9.4.2.2 Verjüngung durch Saat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
9.4.2.3 Pflanzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
9.4.3 Verjüngung von Mischbeständen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
9.5 Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
9.5.1 Ziele und Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
9.5.2 Kulturpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
9.5.3 Jungwuchspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
9.5.4 Läuterung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
9.5.5 Jungbestandespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
9.5.6 Bestandespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
9.6 Nutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
9.7 Anlagen<br />
Tabelle Pflanzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
Ökogramme mit Bestandeszieltypen der Erle . . . . . . . . . . . . 12<br />
Übersicht zur Erle (Taschenkarte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
2
9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
9.1 Einleitung 9.2 Ziele und Grundsätze<br />
Die Gattung Alnus ist in Brandenburg mit den<br />
drei Arten Roterle (Alnus glutinosa), Weißerle<br />
(Alnus incana) und <strong>Grüner</strong>le (Alnus viridis) vertreten.<br />
Die Roterle – auch als Schwarzerle bezeichnet –<br />
nimmt in Brandenburg mit rund 22.000 ha einen<br />
Flächenanteil von ca. 2 % der Gesamtwaldfläche<br />
ein. Weiß- und <strong>Grüner</strong>le sind in Brandenburg<br />
nicht heimisch und spielen im Land eine<br />
unbedeutende Rolle. Aus diesem Grund beziehen<br />
sich die folgenden waldbaulichen Bewirtschaftungsgrundsätze<br />
ausschließlich auf die<br />
Roterle.<br />
Die Roterle war in den vergangenen Jahrhunderten<br />
in Brandenburg auf Grund der Geomorphologie<br />
und der hydrologischen Verhältnisse<br />
des Naturraumes flächig stärker vertreten als<br />
gegenwärtig. Nach umfangreichen Rodungen<br />
und infolge großflächiger landwirtschaftlicher<br />
Meliorationsmaßnahmen bis in die 70er Jahre<br />
des 20. Jahrhunderts kommt sie heute großflächig<br />
nur im Havelland, im Unteren Odertal und<br />
im Spreewald vor.<br />
Seit jüngster Zeit ist die Erle durch einen pilzähnlichen<br />
Organismus, die Erlen-Phytophthora, insbesondere<br />
auf sumpfigen und überfluteten<br />
Standorten massiv gefährdet. 1998 wurde die<br />
Krankheit erstmals im Spreewald nachgewiesen.<br />
In Gebieten mit dicht verzweigten Gewässernetzen<br />
sowie periodischen Flurüberwässerungen<br />
bestehen optimale Bedingungen für die Ausbreitung<br />
der Erlen-Phytophthora. Die Krankheit stellt<br />
hier ein ernstzunehmendes Gefahrenpotenzial für<br />
den weiteren Erlenanbau dar.<br />
Als Baumart vorwiegend azonaler, an Niedermoorstandorte<br />
gebundener Waldgesellschaften,<br />
hat sie wegen der Vielzahl an und mit ihr lebender<br />
Tier- und Pflanzenarten eine besonders<br />
hohe naturschutzfachliche und durch das hohe<br />
Wertholzpotenzial der Erlenbestände auch eine<br />
hohe wirtschaftliche Bedeutung.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Für eine erfolgreiche, naturnahe Bewirtschaftung<br />
von Erlenwäldern ist die Erfüllung ökologischer<br />
und ökonomischer Gesichtspunkte unter<br />
Berücksichtigung der lokalen Kohlenstoffkreisläufe<br />
(Kohlenstoff-Freisetzung durch Mineralisierung<br />
von Moor-/Anmoorböden) entscheidend.<br />
Ziel ist die Erhaltung bzw. Verbesserung der<br />
biologischen Vielfalt.<br />
Daraus können für die Erlenwirtschaft in Brandenburg<br />
folgende waldbauliche Ziele abgeleitet<br />
werden:<br />
• Produktion von wertvollem Stammholz<br />
• Erhaltung und Entwicklung artenreicher, stabiler<br />
und leistungsfähiger Rein- und Mischbestände<br />
• Schutz der Niedermoorstandorte durch<br />
nachhaltige Sicherung eines für die Erle und<br />
den Kohlenstoffkreislauf optimalen Wasserregimes<br />
• optimale Nutzung des vorhandenen Standortpotenzials<br />
(kleinflächiges Standortmosaik)<br />
• besondere Berücksichtigung naturschutzfachlicher<br />
Belange in der Waldbewirtschaftung<br />
• Förderung seltener und wertvoller Mischholzarten<br />
(Ulme, Esche, Stieleiche)<br />
Auf dauerhaft überfluteten Erlensümpfen (OK1)<br />
und schwer zugänglichen Standorten sind<br />
Waldbewirtschaftungsmaßnahmen zu extensivieren<br />
oder auszusetzen (Naturwaldzellen, Totalreservate).<br />
Die Erlenbestände auf OK2- und OK3-Standorten<br />
sind wegen ihres besonderen gesellschaftlichen<br />
Wertes (u. a. geschützte Biotope nach<br />
§ 32 BbgNatSchG, einzigartige Kulturlandschaft)<br />
auch in Zukunft überwiegend als „Erlenhochwälder"<br />
durch eine angepasste, naturnahe<br />
Bewirtschaftung zu erhalten.<br />
3
9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
9.3 Standörtliche Voraussetzungen<br />
Die Roterle ist in Mitteleuropa eine Baumart der<br />
azonalen Waldgesellschaften. Sie stockt überwiegend<br />
auf organischen und mineralischen<br />
Nassstandorten (Sümpfe, Brüche und Niedermoore).<br />
Ihre höchste Dominanz erreicht sie auf<br />
meso- und eutrophen Moorböden.<br />
Grundlegende Voraussetzungen für eine erfolgreiche<br />
Erlenbewirtschaftung sind oberflächennahes,<br />
nährstoff- und sauerstoffreiches, mäßig<br />
ziehendes Grundwasser ohne Staunässe. Das<br />
Wasser ist bei der Erle meist der begrenzende<br />
Wachstumsfaktor.<br />
Erlen sind in der Lage, in Symbiose mit Knöllchenbakterien<br />
Luftstickstoff zu binden und für<br />
das eigene Wachstum nutzbar zu machen. Als<br />
Zeitmischung auf rekultivierten Kippenböden<br />
oder auf Waldbrandflächen eingesetzt, dienen<br />
alle Erlenarten der biologischen Verbesserung<br />
der Oberböden.<br />
Die wichtigsten Ausbildungsformen der Erlen-<br />
Bruchwälder in Brandenburg sind auf kräftigen<br />
bis reichen, dauernassen bis sumpfigen Standorten<br />
der<br />
• Walzenseggen-Erlen-Bruchwald (Carici elongatae-Alnetum)<br />
mit verschiedenen Assoziationen<br />
z. B. auf überflutungssumpfigen<br />
Standorten der<br />
• Wasserfeder-Erlensumpf-Wald (Hottonio Alnetum).<br />
Im mäßig nährstoffversorgten Standortbereich<br />
der Erlen-Bruchwälder kommen <strong>natürlich</strong><br />
• Erlen-Moorbirken-Bruchwälder (Alno-Betuletum)<br />
vor.<br />
Standortveränderungen infolge Grundwasserabsenkung<br />
führen durch Torfmineralisierung<br />
zum Vegetationswandel über<br />
• Frauenfarn- (Athyrio Alnetum) bzw. Brennnessel-Erlen-Bruchwälder<br />
(Urtico Alnetum)<br />
hin zu<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
• Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Niederungswäldern<br />
(Pruno-Fraxinetum).<br />
Diese Entwicklungsdynamik wird in allen großen<br />
Erlenverbreitungsgebieten Brandenburgs beobachtet.<br />
Infolge <strong>natürlich</strong>er Sukzession (Grundlage: heute<br />
nicht mehr vorhandenes, <strong>natürlich</strong>es Wasserregime)<br />
können Erlen-Bruchwälder über sehr<br />
lange Zeiträume aus Großseggen-Nasswiesen<br />
und verschiedene Stadien von Grauweiden-Gebüschen<br />
entstehen.<br />
Auf Grund einer von der gültigen Standortserkundungsanleitung<br />
(SEA 95) abweichenden<br />
Neudefinition der Überflutungsstandorte bei der<br />
Spreewald-Sonderkartierung im Rahmen des<br />
Gewässerrandstreifenprojektes 2002 gilt für<br />
den Bereich des neukartierten Spreewaldes ein<br />
gesondertes Ökogramm (RER „Spreewald").<br />
Das Ökogramm für den Gesamtwald (RER Klimastufe<br />
f, m, t) sieht folgende Bestandeszieltypen<br />
unter Beteiligung von Roterle vor:<br />
• Erlen-Hochwaldtyp – OR2, OK2, OM2, OR3<br />
OK3, OM3, NR0, NK0, NM0<br />
• Erlen-Niederwaldtyp – OK2, OM2<br />
• Erlen-Birkentyp – OM2, OM3, NM0, ÜM0<br />
• Erlen-Edellaubholztyp – OR3, OK3, OR4,<br />
OK4, NR1, NK1, ÜR0, ÜK0<br />
Wegen des azonalen Charakters der Erlenwaldgesellschaften<br />
sind großklimatische Einflüsse<br />
bei der Festlegung des BZT nachrangig zu betrachten.<br />
4
9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
9.4 Verjüngung<br />
9.4.1 Ziele und Grundsätze<br />
Die Roterle (RER) ist als ausgesprochene Lichtbaumart<br />
zu ihrer gesicherten generativen Verjüngung<br />
auf Freiflächen angewiesen. Samen,<br />
die in den Wintermonaten ausfallen, sind an die<br />
Verbreitung durch fließendes Wasser besonders<br />
gut angepasst (Luftpolster). Als Mineralbodenkeimer<br />
benötigen sie verwundete Oberböden<br />
bzw. Überschwemmungssedimente. Da diese<br />
Voraussetzungen in unseren Erlenwäldern nur<br />
selten und wenn, dann nur kleinflächig vorhanden<br />
sind, überwiegt bei der RER-Bewirtschaftung<br />
heute die künstliche Verjüngung.<br />
Die vegetative Verjüngung über Stockausschläge<br />
führt überwiegend zur Produktion von<br />
Schicht- und Brennholzsortimenten und ist daher<br />
unter heutigen Bedingungen für den Wirtschaftswald<br />
nur bedingt geeignet. Bei der Verjüngung<br />
von Erlenbeständen ist es möglich,<br />
neben gepflanzten Kernwüchsen Stockausschläge<br />
zur Gewährleistung des für die Qualitätsholzerziehung<br />
notwendigen Seitendruckes<br />
zu belassen. Vitale und qualitativ hervorragende<br />
Stockausschläge sind durch Pflegemaßnahmen<br />
zu begünstigen.<br />
Eine ökonomisch orientierte Erlenbewirtschaftung<br />
setzt den Hochwaldbetrieb voraus.<br />
Niederwaldbestände sollten als historische Bewirtschaftungsform<br />
kleinflächig erhalten werden.<br />
Die Verjüngung von Erlenbeständen muss<br />
darauf ausgerichtet sein, stabile, leistungsfähige<br />
Erlenbestände zu begründen, die neben der Sicherung<br />
vielfältiger ökologischer Funktionen dazu<br />
dienen, risikoarm hochwertige Stamm- und<br />
Werthölzer zu erzielen.<br />
Als Pionierbaumart ist die Erle sehr frosthart,<br />
so dass sie in frostgefährdeten Lagen angebaut<br />
werden kann und auch für die Begründung<br />
von Vorwäldern bestens geeignet ist. Die<br />
Größe der zu verjüngenden Freifläche muss<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
sich den lokalen Lichtverhältnissen anpassen,<br />
sollte <strong>aber</strong> nicht größer als 1,0 ha und nicht<br />
breiter als 50 m sein.<br />
Auf den kräftigen organischen und mineralischen<br />
Nassstandorten ist in der Kulturphase<br />
mit stark verdämmender Bodenvegetation zu<br />
rechnen. Eine Flächenvorbehandlung bzw. Kulturpflege<br />
mit Herbiziden darf auf Grund der<br />
Grundwassernähe grundsätzlich nicht erfolgen.<br />
Die mechanische Kulturpflege mittels Sense,<br />
Motorsense oder Mähgerät ist vorrangig anzuwenden.<br />
Um der explosionsartigen Entwicklung der Bodenvegetation<br />
Rechnung zu tragen, sollte die<br />
Aufforstung ausschließlich im den Einschlag folgenden<br />
Frühjahr erfolgen. Die Frühjahrspflanzung<br />
besitzt deutliche Vorteile gegenüber der<br />
Herbstpflanzung, weil in Überflutungsgebieten<br />
bei der Herbstaufforstung die Gefahr des Ausspülens<br />
oder Auffrierens der Pflanzen besteht.<br />
Besonders auf vernässten (OK2) Standorten hat<br />
sich die Begründung von Erlenbeständen auf<br />
Längs- oder Hügelrabatten bestens bewährt.<br />
Sie verhindern die Vernichtung ganzer Kulturen<br />
durch Eisgang. Bei der Anlage von Rabatten<br />
dürfen wassersperrende Bodenschichten nicht<br />
durchbrochen werden. Bodenarbeiten, insbesondere<br />
die Anlage von Längsrabatten erfolgt<br />
ausschließlich mit dem Ziel der Sicherung der<br />
Kultur. Eine Flächenentwässerung durch Rabattengräben<br />
ist durch Prüfung der aktuellen und<br />
künftigen Wasserverhältnisse im Umfeld auszuschließen.<br />
Die Eingriffe erfolgen ausschließlich in<br />
der organischen Bodenauflage. Eine Bodenverdichtung<br />
durch Maschineneinsatz ist zu vermeiden.<br />
Gesichtspunkte der Gewässerökologie<br />
sind bei der An-/Einbindung ins Gewässernetz<br />
zu beachten. Zur Regulierung der Wasserverhältnisse<br />
(Vermeidung langzeitiger Staunässe)<br />
ist die Unterhaltung forstlicher Grabensysteme<br />
notwendig .<br />
5
9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Überflutungen (Auendynamik) sind unter strenger<br />
Beachtung der Phytophthora-Prophylaxe<br />
und der Vitalität der Erlenbestände zuzulassen.<br />
9.4.2 Verjüngung von Reinbeständen<br />
9.4.2.1 Naturverjüngung<br />
In der <strong>natürlich</strong>en Dynamik von Erlenökosystemen<br />
erfolgt die Regeneration von etablierten Erlenwäldern<br />
überwiegend vegetativ. Die generative<br />
Verjüngung dieser Pionierbaumart dient im<br />
<strong>natürlich</strong>en Ablauf vor allem der (Wieder-) Besiedlung<br />
offener Bereiche.<br />
Als Mineralbodenkeimer benötigt die Erle für die<br />
generative Verjüngung freiliegenden Mineralboden<br />
(Bodenverwundung durch Rückung auf mineralischen<br />
Nassstandorten; Überschwemmungssedimentation,<br />
Uferbereiche, Bülten auf<br />
organischen Nassstandorten). Erlennaturverjüngung<br />
kommt stets kleinflächig an. Auch Kadaververjüngung<br />
ist bekannt.<br />
Im Zuge der historischen Niederwaldwirtschaft<br />
wurde das Stock- und Wurzelaustriebsvermögen<br />
der Erle nach Abtrieb des Bestandes zum<br />
Ausgang des Winters in 40- bis 60-jährigen Beständen<br />
genutzt. Glatte, leicht schräge, flache<br />
Stöcke sind dabei anzustreben. Bei älteren<br />
Stöcken ist mit starkem Nachlassen des Austriebsvermögens<br />
zu rechnen.<br />
9.4.2.2 Verjüngung durch Saat<br />
Verjüngungen durch Saaten bei der Roterle<br />
werden derzeit im Land Brandenburg nicht<br />
durchgeführt. Denkbar ist die Saat auf Rabatten<br />
oder verwundeten, mineralischen Nassstandorten.<br />
Erfahrungen dazu liegen jedoch nicht vor.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
9.4.2.3 Pflanzung<br />
Da sich Erlenbestände auf Grund fehlender Auendynamik<br />
flächig nicht verjüngen, ist die<br />
Pflanzung das gebräuchlichste Verjüngungsverfahren<br />
für die Roterle. Insbesondere unter<br />
Berücksichtigung der Betriebssicherheit und<br />
der Qualität der Kernwüchse stellt sie heute<br />
das Standardverfahren der Erlenwirtschaft in<br />
Brandenburg dar.<br />
In Abhängigkeit vom Standort sind Pflanzungen<br />
zu ebener Erde oder auf Längs- bzw. Hügelrabatten<br />
durchzuführen. Auf traktorbefahrbaren<br />
Standorten sind Rückegassen nicht zu<br />
bepflanzen. Grundlagen für die Pflanzung sind<br />
in den Tabellen im Anhang aufgeführt.<br />
Um eine weitere Ausbreitung der Erlen-Phytophthora<br />
zu verhindern, darf nur Pflanzgut zum<br />
Einsatz kommen, welches nachweislich nicht<br />
infiziert ist. Die Pflanzung auf Flächen, die an<br />
Fließgewässern liegen und von diesen überflutet<br />
werden können, ist nicht ratsam, insbesondere<br />
dann, wenn bereits Erlen-Phytophthora im Einzugsbereich<br />
des Fließgewässers nachgewiesen<br />
wurde.<br />
9.4.3 Verjüngung von Mischbeständen<br />
Ausgehend von den potenziellen <strong>natürlich</strong>en<br />
Waldgesellschaften werden folgende Mischbestände<br />
unter Beteiligung von Erle angestrebt:<br />
• Moorbirken-Erlen-Wald<br />
• Schwarzerlen-Eschen-Wald<br />
• Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Wald<br />
• Auenwälder (Edellaubholzwälder)<br />
In Abhängigkeit von den standörtlichen Voraussetzungen<br />
und ökologischen bzw. ökonomi-<br />
6
9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
schen Zielen können Mischbestände mit unterschiedlichen<br />
Methoden verjüngt werden. In vorhandenen<br />
Erlenmischbeständen herrschen <strong>natürlich</strong>erweise<br />
einzelstammweise Mischungen<br />
vor.<br />
Bei der Überführung bzw. Begründung von<br />
Mischbeständen sind folgende Kombinationen<br />
möglich:<br />
• Begründung von flächigen Edellaubholz-<br />
Mischbeständen unter Roterlenvorwald<br />
• Voranbau von GES, RUS, SEI gruppen-,<br />
horst- und kulissenweise unter RER-Schirm<br />
• <strong>natürlich</strong>e Verjüngung von GES, RUS, SEI;<br />
AHS in schwach aufgelichteten RER-Altbeständen<br />
• konsequente Förderung von Mischbaumarten<br />
in Roterlenkulturen.<br />
Freiflächenverfahren zur Begründung von<br />
Mischbeständen scheiden wegen der Frostgefährdung<br />
der Edellaubhölzer aus. Kulissenhiebe<br />
und -verjüngungen sind möglich.<br />
Bei allen Verjüngungsverfahren ist darauf zu<br />
achten, dass durch die Steuerung des Lichtangebotes<br />
und eine angepasste Begleitwuchsregulierung<br />
der Verjüngung optimale<br />
Startbedingungen gewährleistet werden. Sollten<br />
bei Naturverjüngungsverfahren die gewünschten<br />
Baumarten nicht in angemessener<br />
Zeit vorhanden sein, sind Ergänzungspflanzungen<br />
erforderlich.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
7
9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
9.5 Pflege<br />
9.5.1 Ziele und Grundsätze<br />
Pflegeziele und -grundsätze zur Bewirtschaftung<br />
der Roterlenbestände sind einheitlich für<br />
Hochwald- und Niederwaldbestände anzuwenden.<br />
Pflegemaßnahmen sind in allen Altersklassen<br />
an der Erziehung starken Qualitätsholzes<br />
mit hohem Wertholzanteil innerhalb angemessener<br />
Produktionszeiträume zu orientieren. Die<br />
konsequente Förderung des Einzelstammes hat<br />
absolute Priorität gegenüber der waldbaulichen<br />
Behandlung des Gesamtbestandes.<br />
Dieses Produktionsziel erfordert, bedingt durch<br />
den Wachstumsverlauf der Roterle (rasches Höhenwachstum<br />
in der Jugendphase, Zuwachs<br />
des Einzelstammes) einen zeitigen Übergang<br />
von der negativen zur positiven Auslese nach<br />
sich. Die zuwachsstärksten, vitalsten und bestgeformtesten<br />
Bestandesmitglieder sollten bereits<br />
im Zuge der Läuterung durch konsequente<br />
Kronenpflege und Standraumregulierung gefördert<br />
werden. Dabei ist jedoch die Gefahr der<br />
Qualitätsbeeinträchtigung durch Wasserreiserbildung<br />
zu berücksichtigen. Hierzu und für kommende<br />
Eingriffe ist eine dauerhafte Markierung<br />
der Z-Bäume vorteilhaft.<br />
Durch die frühe Zuwachskulmination der Roterle<br />
wird bereits in der Jugendphase am Einzelbaum<br />
durch die Art und Intensität der Pflege<br />
die Entscheidung über die spätere Wertleistung<br />
des Bestandes getroffen. Die starken Eingriffe<br />
in dieser Phase werden im mittleren Bestandesalter<br />
durch mäßige und im höheren Alter<br />
durch schwache Entnahmen abgelöst. Somit<br />
ergibt sich über die gesamte Umtriebszeit eine<br />
gestaffelte Durchforstung (siehe LOCKOW,<br />
1995,1997).<br />
Ein Bestandesaufschluss sollte, wenn er zur<br />
Einsparung von Kulturkosten nicht bereits<br />
bei der Bestandesbegründung berücksichtigt<br />
wurde, erst erfolgen, wenn eine ökonomisch<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
vertretbare Holzwerbung mit den Pflegeeingriffen<br />
verbunden ist.<br />
Im Übergangsbereich von organischen zu mineralischen<br />
Nassstandorten kommt die Roterle in<br />
Mischung mit Baumarten wie Esche, Stieleiche,<br />
Flatterulme und Birke vor. Da diese Bestände<br />
nach Baumartenanteilen, Mischungsform sowie<br />
unterschiedlichem Alter der anzutreffenden<br />
Baumarten sehr stark differenziert sind, ist es<br />
nicht sinnvoll, sie nach einem einheitlichen Pflegemodus<br />
zu behandeln.<br />
Bei der Entscheidung über Art, Stärke und zeitlichen<br />
Abstand der Eingriffe wird im Einzelfall zu<br />
entscheiden sein, welche Baumart bezüglich<br />
ökologischer und/oder ökonomischer Leistungen<br />
wertvoller und demzufolge konsequent zu<br />
fördern ist. Es gilt grundsätzlich die Regel: Vitalität<br />
vor Stabilität vor Qualität vor Abstand. Es ist<br />
festzustellen, dass angesichts der immer häufiger<br />
anzutreffenden Grundwasserabsenkungen<br />
die Erle im Verhältnis zu den möglichen Mischbaumarten<br />
deutlich benachteiligt wird.<br />
Bei Pflegemaßnahmen in der Roterle ist stets zu<br />
berücksichtigen, dass die meisten Roterlenbestände<br />
eine überdurchschnittliche floristische<br />
und faunistische Artenvielfalt aufweisen und<br />
demzufolge auch häufig einem naturschutzrechtlichen<br />
Schutzstatus unterliegen. Häufig<br />
sind örtliche und zeitliche Einschränkungen der<br />
Einschlagsarbeiten zu beachten.<br />
9.5.2 Kulturpflege<br />
Im Höhenrahmen bis zu 1,5 m ist bei Bedarf mit<br />
manuellen bzw. motormanuellen (Freischneider)<br />
Verfahren die Erlen verdämmende Bodenvegetation<br />
zu regulieren. Ein Eingriff in der Erle oder<br />
in anderen standortgerechten Mischbaumarten<br />
erfolgt nicht.<br />
8
9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
9.5.3 Jungwuchspflege<br />
Im Höhenrahmen zwischen 1,5 und 7 m erfolgt<br />
vorrangig in noch überschaubaren Beständen<br />
im Rahmen einer Negativauslese die Entnahme<br />
qualitativ schlechter Vorwüchse und kranker<br />
Bestandesmitglieder. Eine Mischungsregulierung<br />
ist in diesem Wuchsstadium vorteilhaft<br />
durchzuführen, unerwünschte, das Waldentwicklungsziel<br />
gefährdende Baumarten sollten<br />
auf den Stock gesetzt werden.<br />
Vorhandene Stockausschläge der Roterle sind<br />
zu vereinzeln. Beim Vorkommen sehr vitaler Bodenvegetation,<br />
insbesondere von Hopfen und<br />
Winde, ist auch hier ein weiterer Pflegeeingriff<br />
erforderlich, da ansonsten die Gefahr besteht,<br />
dass auch vitale Bestandesmitglieder niedergezogen<br />
oder zum Absterben gebracht werden.<br />
9.5.4 Läuterung<br />
Im Höhenbereich von 7 bis 12 m (Oberhöhe)<br />
werden Z-Baumanwärter nach den Kriterien Vitalität,<br />
Stabilität und Qualität ausgewählt und<br />
begünstigt. Dazu sind in einem hochdurchforstungsartigen<br />
Eingriff sowohl Bedränger der ausgewählten<br />
Z-Baumanwärter, Sperrwüchse sowie<br />
schlechtgeformte Stämme zu entfernen.<br />
Vorhandener Unterstand muss unbedingt erhalten<br />
werden. Die Bestände sind trotz Förderung<br />
der Einzelbaumstabilität der Elitebäume insgesamt<br />
noch geschlossen zu halten, um die weitere<br />
Qualifizierung durch die <strong>natürlich</strong>e Astreinigung<br />
zu fördern.<br />
9.5.5 Jungbestandespflege<br />
Im Höhenrahmen von 12 bis 15 m muss die bei<br />
der Läuterung begonnene Förderung der vitals-<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
ten, stabilsten und qualitativ besten Erlen konsequent<br />
fortgesetzt werden. Dazu sind in einem<br />
Auslesedurchforstungseingriff bis zu 150 Z-<br />
Bäume zu markieren und frei zu stellen. Stabile<br />
Gruppen von Z-Bäumen sollen erhalten werden.<br />
Gewünschte Mischbaumarten sind bei der<br />
Auswahl der Z-Bäume zu integrieren.<br />
Ziel des Eingriffs sind bei mindestens 6 m astfreier<br />
Schaftlänge die Pflege gleichmäßiger Kronen<br />
der Z-Bäume, die Förderung erwünschter<br />
Mischbaumarten und soweit vorhanden die Erhaltung<br />
von Unter- oder Zwischenstand.<br />
9.5.6 Bestandespflege<br />
Ab 15 m Oberhöhe setzen Bestandespflegemaßnahmen<br />
ein, die insbesondere der weiteren<br />
Förderung der Z-Bäume und Mischbaumarten<br />
dienen und hochdurchforstungsartig durchzuführen<br />
sind. Dabei ist auf die Entwicklung langer,<br />
vitaler und gleichmäßiger Kronen bei den Z-<br />
Bäumen besonders zu achten.<br />
Die Entscheidung, ob eine Holzwerbung erfolgen<br />
soll, ist von ökonomischen Kriterien abhängig<br />
zu machen. Mit beginnenden Holzerntemaßnahmen<br />
ist ein dauerhaftes Feinerschließungsnetz<br />
zu installieren.<br />
9
9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
9.6 Nutzung<br />
Der Umstand, dass viele Roterlenbestände auf<br />
empfindlichen Nassstandorten stocken, erfordert<br />
besonders bodenschonende Holzerntetechnologien<br />
und verursacht dadurch deutlich<br />
höhere Holzerntekosten. Deshalb ist eine Rentabilitätsprüfung<br />
Vorraussetzung einer geplanten<br />
Holzerntemaßnahme. Die Holzernte sollte<br />
vorrangig motormanuell durchgeführt werden.<br />
Neben Langholzabschnitten für die Sägeindustrie<br />
kann Holz für die Holzwerkstoffindustrie geworben<br />
werden. Brenn- und Räucherholz stellen<br />
Sondersortimente vorwiegend für Selbstwerber<br />
dar.<br />
Insbesondere auf organischen Nassstandorten<br />
neigt die Roterle etwa ab dem Alter 80 zur Bildung<br />
von Faulkernen [Erreger: Erlen-Schillerporling<br />
(Inonotus radiatus)], die sich zu Hohlkernen<br />
entwickeln können. Die Ursachen hierfür<br />
sind komplex, liegen <strong>aber</strong> primär im Wasserregime<br />
(Staunässe) begründet. Das Ziel der Erlenbewirtschaftung<br />
liegt in der Erzeugung hochwertiger<br />
Stamm- und Wertholzsortimente mit<br />
Zielstärken von 35 bis 50 cm BHD.<br />
Die Zielstärkennutzung der Roterle im Erlen-<br />
Hochwald-Typ erfolgt in Abhängigkeit von<br />
der Qualität des Oberstandes und dem<br />
Waldentwicklungsziel. Sofern keine Zielstärkennutzung<br />
erfolgt, soll eine flächige Nutzung<br />
eine Lochhiebsgröße von 1,0 ha nicht<br />
überschreiten.<br />
Einschlag und Rückung des Holzes mittels<br />
Rad- bzw. Gleisketten-Schleppern sollten aus<br />
Bodenschutzgründen nur bei Dauerfrost oder<br />
während trockener Perioden durchgeführt werden.<br />
Als Alternative dazu bieten sich auf besonders<br />
empfindlichen Böden die Rückung<br />
hochwertiger Sortimente per Hubschrauber<br />
oder per Seilkran an. Die Seilkranbringung hat<br />
deutliche ökonomische Vorteile.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Aus Gründen des Biotop- und Artenschutzes<br />
sind 5 Erlen oder Mischbaumarten von geringer<br />
Qualität je Hektar zu identifizieren, die in die <strong>natürlich</strong>e<br />
Zerfallsphase überführt werden.<br />
10
9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
9.7 Anlagen<br />
Bodenarbeiten<br />
Verfahren Kosten in 3/ha<br />
Rabatten<br />
Hügel<br />
Aufhöhepflugstreifen<br />
Pflanzplätze (manuell)<br />
Pflanzsortimente<br />
2-3-jährige verschult<br />
geeignete Größe 60 –150 cm<br />
empfohlene Größe 80 –100 cm<br />
Pflanzenzahlen<br />
Aufforstung<br />
Gesicherte Kultur<br />
Pflanzverbände<br />
Reihenabstände<br />
Pflanzabstände<br />
Pflanzverfahren<br />
Pflanzung manuell nach Herstellen<br />
von Pflanzlöchern<br />
20 x 20 cm mit Blattspaten<br />
Pflanzung manuell nach Herstellen<br />
von Pflanzlöchern mit<br />
Pflanzlochbohrer (Durchmesser<br />
15–20 cm)<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
1500 –3000<br />
1000 –2500<br />
250 –1000<br />
750 –2500<br />
Stück/ha<br />
2200 –3300<br />
2800<br />
Bei entsprechenden standörtlichen Voraussetzungen<br />
kann auf Bodenbearbeitung verzichtet<br />
werden.<br />
Beachtung des Herkunftsgebiets-VO<br />
zulässig (in m) empfohlen (in m)<br />
2–4<br />
1–2<br />
3<br />
1<br />
11
9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck)<br />
Baumart Schwarz-, Rot-Erle (RER) Klimastufe f,m,t<br />
Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />
feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />
stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />
O...2 RER RER RER-MBI RER-MBI<br />
O...3 RER-EDB/SEI RER-EDB/SEI RER-MBI/SEI RER-MBI<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
O...3ü RER-EDB RER-EDB RER-MBI<br />
O...4 RER-EDB/SEI RER-EDB/SEI RER-SEI/MBI<br />
O...4ü<br />
O...4w<br />
N...0 RER-EDB RER-EDB RER-MBI<br />
N...0ü RER RER RER-MBI<br />
N...1 RER-EDB/SEI RER-EDB/SEI RER-SEI/MBI<br />
Ü...0 RER-EDB RER-EDB RER-MBI/SEI<br />
N...2 RER-EDB/SEI RER-EDB/SEI RER-SEI/LI/HBU<br />
Ü...1 RER-EDB/SEI RER-EDB/SEI RER-SEI/LI/HBU<br />
N...2w<br />
Ü...2<br />
W...2<br />
(T)...1<br />
(T)...2<br />
(T)...3<br />
1) RER-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />
2) RER-Physiologisches Optimum = RER bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />
3) RER-Suboptimum = RER tritt im Hauptbestand zurück, bleibt <strong>aber</strong> als Mischbaumart erhalten<br />
Quelle: LFE, Februar 2004<br />
12
9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck)<br />
Baumart Schwarz-, Rot-Erle (RER) "Spreewald"<br />
Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />
feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />
stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />
O...2 RER RER RER-MBI RER-MBI<br />
O...3 RER-EDB/SEI RER-EDB/SEI RER-MBI/SEI RER-MBI<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
O...3ü RER-EDB RER-EDB RER-MBI<br />
O...4 RER-EDB/SEI RER-EDB/SEI RER-SEI/MBI<br />
O...4ü<br />
O...4w<br />
N...0 RER-EDB RER-EDB RER-MBI<br />
Ü...0 RER RER RER-MBI<br />
N...1 RER-EDB/SEI RER-EDB/SEI RER-SEI/MBI<br />
Ü...1 RER-EDB RER-EDB RER-MBI/SEI<br />
N...2 RER-EDB/SEI RER-EDB/SEI RER-SEI/LI/HBU<br />
Ü...2 RER-EDB/SEI RER-EDB/SEI RER-SEI/LI/HBU<br />
N...2w<br />
W...2<br />
(T)...1<br />
(T)...2<br />
(T)...3<br />
1) RER-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />
2) RER-Physiologisches Optimum = RER bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />
3) RER-Suboptimum = RER tritt im Hauptbestand zurück, bleibt <strong>aber</strong> als Mischbaumart erhalten<br />
Quelle: LFE, Februar 2004<br />
13
9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />
Übersicht zur Erle (Taschenkarte)<br />
Natürliche Oberhöhen- Art der Pflege Maßnahmen<br />
Altersstufe bereich<br />
Anwuchs – bis 1,5 m Kulturpflege - ggf. Beseitigung von verdämmender Vegetation<br />
(manuell oder motormanuell)<br />
Aufwuchs<br />
- keine Eingriffe in der Hauptbaumart<br />
- Artenschutz beachten<br />
Dickung 1,5–7,0 m Jungwuchspflege negative Auslese<br />
- Dichtschluss erhalten<br />
- ggf. Beseitigung von Hopfen und Winde<br />
- Entnahme von qualitativ schlechten Vorwüchsen<br />
- Entnahme von kranken Bestandesmitgliedern<br />
- ggf. Entnahme von unerwünschter<br />
Begleitvegetation (Traubenkirsche, Faulbaum)<br />
- Vereinzelung von Stockausschlägen<br />
7,0–12,0 m Läuterung positive Auslese<br />
- Auswahl von Z-Baumanwärtern nach den<br />
Kriterien Vitalität, Stabilität, Qualität<br />
- Kronenpflege der Z-Baumanwärter durch<br />
Entnahme von Bedrängern, Sperrwüchsen und<br />
schlechtförmigen Stämmen<br />
- Erhaltung Unter- und Zwischenstand<br />
- gewünschte Mischbaumarten fördern<br />
- zur weiteren Qualifizierung Dichtschluss erhalten<br />
Stangenholz 12,0–15,0 m Jungbestands- Dimensionierung<br />
pflege<br />
- Förderung von max. 150 Z-Bäumen durch<br />
konsequente Freistellung und Kronenpflege<br />
- Erhaltung, ggf. Pflege Unter- und Zwischenstand<br />
- gewünschte Mischbaumarten fördern<br />
> 15,0 m Bestandspflege - Ziel: Erziehung gleichmäßiger Kronen<br />
- Bestandesaufschluss entsprechend der<br />
angewandten Technologie<br />
- Weiterführung der Z-Baum-Förderung durch<br />
konsequente Kronenpflege<br />
- gewünschte Mischbaumarten fördern<br />
- Erhaltung, ggf. Pflege Unter- und Zwischenstand<br />
Baumholz Nutzung - Nutzungsformen:<br />
- einzelstammweise Zieldurchmesserernte je<br />
nach Standort ab 35–50 cm BHD<br />
- flächig bis 1 ha Größe<br />
- 5 Bäume/ha in die <strong>natürlich</strong>e Zerfallsphase<br />
überführen<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
14
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
10 Naturschutz<br />
im Wald<br />
Grafik: Roland Boll<br />
Autoren:<br />
Karin Müller, Tim Scherer, Steffen Schmidt, Claus Seliger, Susanne Winter<br />
Herausgeber:<br />
Ministerium für Landwirtschaft,<br />
Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg,<br />
Abteilung Forst<br />
1
10 Naturschutz im Wald<br />
Inhalt<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Seite<br />
10.1 Ökologische Waldbewirtschaftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
10.1.1 Bodenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
10.1.2 Standortgerechte Baumartenwahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
10.1.3 Naturverjüngung und <strong>natürlich</strong>e Regelmechanismen . . . . . . 4<br />
10.1.4 Strukturvielfalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
10.1.5 Sicherung besonderer Waldfunktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
10.1.6 Ökologischer Waldschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
10.1.7 Waldverträgliche Wilddichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
10.1.8 Ökologisch verträglicher Einsatz von Forstmaschinen . . . . . 5<br />
10.1.9 Sukzession . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
10.2 Gebietsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
10.2.1 nach BbgNatSchG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
10.2.2 nach LWaldG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
10.3 Landschaftspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
10.4 Biotop- und Artenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
2
10 Naturschutz im Wald<br />
10.1 Ökologische Waldbewirtschaftung<br />
Die Bewirtschaftung des Landeswaldes hat in<br />
besonderem Maße den Belangen des Naturschutzes<br />
zu dienen. Die Lebensräume der einheimischen<br />
Tier- und Pflanzenarten im Wald<br />
sind zu sichern, zu entwickeln und wo möglich<br />
wieder herzustellen.<br />
Die ökologische Waldbewirtschaftung soll die<br />
naturschutzfachlichen Belange im Wald mit den<br />
ökonomischen Zielen der nachhaltigen Holzproduktion<br />
auf der gesamten Fläche des Landeswaldes<br />
verbinden.<br />
In Zukunft werden die forstlichen Entwicklungsphasen<br />
deshalb nicht mehr schlagweise voneinander<br />
getrennt sein, sondern sich im räumlichen<br />
Neben- und Übereinander auf der gleichen<br />
Waldfläche befinden.<br />
Folgende Grundsätze sind für die Durchsetzung<br />
der naturschutzfachlichen Belange entscheidend:<br />
10.1.1 Bodenschutz<br />
Eine flächendeckende Standortkartierung ist<br />
Voraussetzung für den naturnahen Waldbau im<br />
Landeswald. Zudem ist eine standortgerechte<br />
Baumartenwahl ein wesentlicher Faktor des aktiven<br />
Bodenschutzes.<br />
Böden, zu ihnen zählen auch die Waldböden,<br />
sind vor schädigenden Bodenveränderungen<br />
zu schützen, um die Funktion des Bodens<br />
nachhaltig zu sichern (Bundes-Bodenschutzgesetz<br />
– BBodSchG).<br />
Geeignete Maßnahmen dazu sind:<br />
• Verzicht auf Kahlschläge. Kleinflächige Nutzungen<br />
unter 0,5 ha, die der Entwicklung einer<br />
<strong>natürlich</strong>en Verjüngung oder dem Aufbau<br />
mehrstufiger Bestandesabfolgen dienen,<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
gelten nicht als Kahlschläge. Ausnahmen<br />
sind an folgende Bedingungen geknüpft, die<br />
jeweils zu dokumentieren sind:<br />
– Der Aufbau in eine standortgerechte Bestockung<br />
aus dem Altbestand ist auf<br />
einem anderen Wege nicht möglich.<br />
– Zwingende Gründe des Waldzustandes<br />
des oder der Verkehrssicherungspflicht<br />
erfordern flächige Nutzungen.<br />
• Verzicht auf Vollumbruch.<br />
• Verzicht auf flächige, in den Mineralboden<br />
eingreifende Bodenbearbeitung (wie tiefe<br />
Pflugstreifen) durch die Wahl geeigneter Verjüngungsverfahren,<br />
Pflanzensortimente und<br />
Pflanzverfahren sowie Verwendung bodenschonender<br />
alternativer Technologien.<br />
• Halten des Wassers im Wald, Schutz von<br />
Feuchtgebieten, Unterlassen von Entwässerungsmaßnahmen<br />
und nach Möglichkeit<br />
Rückbau von Entwässerungssystemen.<br />
• Unterlassen von Düngungsmaßnahmen (mit<br />
dokumentierten Ausnahmen im Bereich der<br />
Bergbaufolgelandschaften und im Falle von<br />
Erstaufforstungen).<br />
• Wahl bodenschonender Nutzungsverfahren<br />
(dauerhaftes Feinerschließungssystem der<br />
Waldbestände, das an die Holzbringungstechnik<br />
angepasst ist und einen Rückegassenabstand<br />
von 20 m i. d. R. nicht unterschreitet).<br />
• Beim forstlichen Wegebau sind die besonderen<br />
standörtlichen Bedingungen zu berücksichtigen<br />
und alle Möglichkeiten einer Eingriffsminimierung<br />
zu nutzen. Bei der Wahl<br />
der zu verwendenden Baumaterialien ist darauf<br />
zu achten, dass eventuelle negative<br />
ökologische Folgewirkungen (z. B. Anhebung<br />
des pH-Werts in sensiblen Lebensraumtypen<br />
durch die Verwendung kalkhaltiger Gesteine)<br />
für die angrenzenden Bereiche vermieden<br />
werden. Geschützte Biotope und<br />
wertvolle Sonder- und Kleinstrukturen sind<br />
vom Wegebau auszusparen.<br />
3
10 Naturschutz im Wald<br />
10.1.2 Standortgerechte Baumartenwahl<br />
Bei künstlichen Verjüngungsmaßnahmen soll<br />
Vermehrungsgut der Baumarten ausgewählt<br />
werden, die zur <strong>natürlich</strong>en Waldgesellschaft<br />
gehören und die nachweislich an die jeweiligen<br />
Standortverhältnisse angepasst sind. Bei der<br />
Baumartenwahl ist jedoch die bisherige Bestandesausstattung,<br />
-entwicklung und -schichtung<br />
zu beachten.<br />
Wichtige Grundlage bildet die mittelfristige Planung<br />
mit der Festlegung der Waldentwicklung,<br />
unter Berücksichtigung der Ergebnisse der<br />
Standorterkundung und Waldbiotopkartierung.<br />
Ökologisch wertvolle Baum- und Straucharten<br />
sind konsequent zu fördern, sie sind zudem als<br />
Füll- und Treibholz erwünscht.<br />
Der Anteil nicht heimischer Baumarten im Landeswald<br />
soll 5 % nicht überschreiten.<br />
10.1.3 Naturverjüngung und <strong>natürlich</strong>e<br />
Regelmechanismen<br />
Natürliche Verjüngungsformen haben, wo diese<br />
möglich und standortgerecht sind, gegenüber<br />
Saat und Pflanzung Vorrang. Dies gilt auch für<br />
trupp-, gruppen- und horstweise Verjüngungen.<br />
Spontane Verjüngungen sollen erhalten und gefördert<br />
werden. Die Überschirmung ist dem<br />
Lichtbedürfnis der zu verjüngenden Baumarten<br />
anzupassen. Im Rahmen dieser Zeitspanne sind<br />
langfristige Überschirmungen zu bevorzugen.<br />
10.1.4 Strukturvielfalt<br />
Durch eine einzelstammweise Zielstärkennutzung<br />
aller Baumarten werden die Bäume künftig<br />
älter und stärker werden.<br />
Die Entwicklung horizontaler und vertikaler<br />
Strukturen aller Baumarten ist durch geeignete<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Maßnahmen zu fördern. Dies kann u. a. durch<br />
die Durchforstungsart und -stärke beeinflusst<br />
werden.<br />
In allen Beständen sind mindestens fünf Bäume<br />
je Hektar in die <strong>natürlich</strong>e Zerfallsphase im Altbestand<br />
zu führen (Methusalemprojekt). Brutund<br />
Höhlenbäume, Baumstümpfe (Hochstubben)<br />
und Wurzelteller sind besonders zu beachten<br />
und zu schonen. Zu fördern bzw. zu erhalten<br />
sind auch unterschiedliche Lagerungsformen<br />
der Wurzelteller (mit/ohne Bodenkontakt,<br />
senkrecht/schräg stehend bzw. liegend). Tote<br />
und sehr alte Bäume, deren wirtschaftliche Nutzung<br />
nicht möglich ist und die ausgewählte Z-<br />
Bäume nicht bedrängen, sind grundsätzlich zu<br />
belassen.<br />
Bäume mit besonderen Kleinstrukturen (wie z.<br />
B. Mulmtaschen und -körper, Sekundärkronen,<br />
Faulzwiesel und Großhöhlen), die als Lebensräume<br />
für selten gewordene Tier- und Pflanzenarten<br />
dienen, sind auch über die genannten fünf<br />
Bäume hinaus in angemessenem Umfang so<br />
lange zu erhalten, wie sie ausgewählte Z-Bäume<br />
nicht bedrängen. Sie sollen möglichst in die<br />
Zerfallsphase geführt werden.<br />
Kleinstrukturen im Wald wie Nassstellen, Felsen,<br />
Findlinge etc. sind zu erhalten, zu schützen<br />
und gegebenenfalls zu fördern. Sie dienen als<br />
Lebensraum im Sinne von Kleinsthabitaten bzw.<br />
-biotopen.<br />
10.1.5 Sicherung besonderer<br />
Waldfunktionen<br />
Die Eigenschaften des Waldes, seine vielfältigen<br />
und veränderlichen Wirkungen für Gesellschaft<br />
und Naturhaushalt, seine Regenerationsfähigkeit<br />
und seine Fähigkeit, nachwachsende Rohstoffe<br />
zu produzieren, machen ihn zu einer mannigfaltigen<br />
Landnutzungsform.<br />
Die Aufgaben, die sich aus den Wirkungen und<br />
Leistungen des Waldes, <strong>aber</strong> auch aus der Notwendigkeit<br />
seines Schutzes ergeben und die einer<br />
gesellschaftlichen Nachfrage unterliegen,<br />
4
10 Naturschutz im Wald<br />
werden in den Waldfunktionen erfasst und dokumentiert.<br />
Der Wald hat schützende, erholungsfördernde<br />
und wirtschaftliche Funktionen<br />
zu erfüllen. Um die Funktionen unter anderem<br />
für den Naturschutz nachhaltig zu sichern,<br />
müssen diese bekannt sein, festgelegt und bei<br />
der Erhaltung sowie Entwicklung der Waldbestände<br />
entsprechend berücksichtigt werden.<br />
10.1.6 Ökologischer Waldschutz<br />
Ökologischer Waldschutz mit integrierten Methoden<br />
orientiert sich in erster Linie an der Stabilisierung<br />
der Bestände durch o. g. Grundsätze.<br />
Gemischte, horizontal und vertikal strukturierte<br />
standortgerechte Bestände stabilisieren<br />
die Wälder gegenüber biotischen und abiotischen<br />
Schadfaktoren. Flächige Bekämpfungsmaßnahmen<br />
unter Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />
finden nur bei existenzieller Gefährdung<br />
des Bestandes und ausschließlich auf<br />
Grundlage fachkundiger Begutachtung statt.<br />
Biologisch-technische Verfahren des Waldschutzes<br />
sind zu bevorzugen.<br />
Grundsätzlich wird auf Düngung verzichtet. In<br />
den Fällen, aus denen aus Gründen des Waldschutzes<br />
Bodenschutzkalkungen oder Kompensationsdüngungen<br />
notwendig sind, werden diese<br />
nur nach Vorlage eines boden- und waldernährungskundlichen<br />
Gutachtens durchgeführt.<br />
10.1.7 Waldverträgliche Wilddichten<br />
Die Wilddichte ist an ökologischen Weisern<br />
(Verbissgutachten und Kontrollzaunverfahren)<br />
auszurichten. Die Hauptbaumarten eines Reviers<br />
müssen sich ohne Schutzmaßnahmen<br />
verjüngen lassen. Die Wildbestände sind dementsprechend<br />
anzupassen.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
10.1.8 Ökologisch verträglicher Einsatz<br />
von Forstmaschinen<br />
Moderne Forsttechnik und -technologien sind<br />
für die Bewirtschaftung der Wälder betriebswirtschaftlich<br />
und ökologisch unverzichtbar. Sie hat<br />
sich insbesondere den Belangen des Bodenschutzes<br />
und der vielfältigen Strukturen des<br />
Waldes unterzuordnen. Die Bestände werden<br />
nach waldbaulichen und technologischen Erfordernissen<br />
unter Beachtung der besonders geschützten<br />
Biotope erschlossen. Dabei ist die Erschließung<br />
auf das geringst mögliche Maß zu<br />
reduzieren. Der Maschineneinsatz erfolgt im<br />
Rahmen der Pflege und Nutzung grundsätzlich<br />
von der Rückegasse aus. Das flächige Befahren<br />
bei der Holzernte ist zu unterlassen.<br />
Sonderstrukturen und Nassstellen sind bei der<br />
Markierung von Rückegassen besonders zu<br />
beachten und zu schonen. Rückeschäden sind<br />
grundsätzlich zu vermeiden.<br />
Alle Fahrzeuge und Maschinen der Landesforstverwaltung<br />
sowie die der eingesetzten Unternehmer<br />
müssen mit abbaubaren Schmierstoffen<br />
und sofern technisch möglich mit Biokraftstoffen<br />
betrieben werden.<br />
10.1.9 Sukzession<br />
Durch <strong>natürlich</strong>e Ereignisse (Windwurf, Waldbrand)<br />
entstandene Freiflächen sollten bis zu einer<br />
Größe von 1 ha nicht geräumt und bepflanzt<br />
werden, sofern eine Wiederbewaldung durch<br />
Sukzession erwartet werden kann.<br />
Bei größeren Flächen ist die Flächenräumung<br />
auf das geringst mögliche Maß zu reduzieren<br />
und durch geeignete Maßnahmen (z. B. Vorauszäunung)<br />
eine <strong>natürlich</strong>e Verjüngung der Fläche<br />
anzustreben. Die Integration sukzessionaler<br />
Stadien in die Waldentwicklung (Vorwald,<br />
Weichlaubhölzer) ist ein wichtiges Element für<br />
den Naturschutz im Wald.<br />
5
10 Naturschutz im Wald<br />
10.2 Gebietsschutz<br />
Zur Sicherung großflächiger Lebensräume werden<br />
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete<br />
(NSG, LSG), Nationalparke und Biosphärenreservate<br />
nach dem Naturschutzgesetz und geschützte<br />
Waldgebiete nach dem Waldgesetz<br />
ausgewiesen.<br />
Durch die Landesregierung Brandenburgs wird<br />
seit zwei Legislaturperioden die Schutzgebietsausweisung<br />
mit dem Ziel 10 % der Landesfläche<br />
als NSG, 30 % als LSG und 1 % als Totalreservate<br />
auszuweisen, intensiv verfolgt.<br />
Parallel dazu werden repräsentative Naturwaldflächen<br />
in Brandenburg ausgewiesen, die Bestandteil<br />
der Totalreservatskonzeption sind und<br />
als geschützte Waldgebiete festgesetzt werden.<br />
Besonderes Augenmerk gilt derzeit der landesspezifischen<br />
Umsetzung von Natura 2000, insbesondere<br />
der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie<br />
(FFH-RL).<br />
Der derzeitige Stand der ausgewiesenen und<br />
einstweilig gesicherten Schutzgebiete Brandenburgs<br />
macht deutlich, dass der Landeswald<br />
im Rahmen der Schutzgebietsausweisung<br />
seiner besonderen Rolle gerecht werden<br />
muss. 70 % der gegenwärtig ausgewiesenen<br />
bzw. in Ausweisung befindlichen NSG- sowie<br />
Totalreservatsflächen liegen im Landeswald.<br />
Ausgehend vom LWaldG kommt der Forstverwaltung<br />
damit hinsichtlich der Bewirtschaftung<br />
dieser Wälder eine besondere Aufgabe zu. Der<br />
Landeswald soll dem Allgemeinwohl in besonderem<br />
Maße dienen und ist daher unter vorrangiger<br />
Beachtung der Schutz- und Erholungsfunktionen<br />
nachhaltig so zu bewirtschaften,<br />
dass entsprechend den standörtlichen Bedingungen<br />
eine höchstmögliche Erfüllung der<br />
Nutzfunktion erreicht wird.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Um die Beanspruchung des Waldes auf das<br />
notwendige Maß zu begrenzen, ist eine frühzeitige<br />
Beteiligung und Einbringung der forstfachlich<br />
zuständigen Behörden möglichst bereits in<br />
der Planungsphase zu gewährleisten. Das gilt<br />
nicht nur für die Verordnungen, sondern auch<br />
für die Festlegungen im Rahmen der Behandlungsrichtlinien,<br />
Pflege- und Entwicklungspläne.<br />
Neben der allgemeinen Integration von Naturschutzmaßnahmen<br />
in die Landeswaldbewirtschaftung<br />
gilt es, die im Rahmen der Schutzgebietsausweisung<br />
auf das Schutzziel ausgerichteten<br />
Behandlungsmaßnahmen in die Forsteinrichtungspläne<br />
und Bewirtschaftungskonzepte<br />
zu integrieren. Dabei kommt der Kontrolle der<br />
Wirksamkeit der Maßnahmen eine besondere<br />
Bedeutung zu.<br />
Die einzelnen Schutzkategorien wirken sich in<br />
ihren Maßnahmen sowie Bewirtschaftungsintensitäten<br />
sehr differenziert aus.<br />
10.2.1 nach BbgNatSchG:<br />
Naturschutzgebiete:<br />
Definition:<br />
Als Naturschutzgebiete (§ 21 BbgNatSchG)<br />
können Gebiete festgesetzt werden, in denen<br />
ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft<br />
in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen<br />
• zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften<br />
oder Lebensstätten wildlebender Tier- und<br />
Pflanzenarten,<br />
• aus ökologischen, wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen,<br />
erdgeschichtlichen oder<br />
landeskundlichen Gründen oder<br />
• wegen ihrer Seltenheit, Vielfalt, besonderen<br />
Eigenart oder hervorragenden Schönheit<br />
erforderlich ist.<br />
6
10 Naturschutz im Wald<br />
Behandlungsmaßnahmen:<br />
Die Maßnahmen sind auf das spezielle Schutzziel-<br />
bzw. den Schutzzweck ausgerichtet.<br />
Die allgemeinen Behandlungsgrundsätze enthalten<br />
grundsätzliche Verbote, wie z. B.:<br />
• Schmutzwasser, Gülle, Dünger, Gärfutter<br />
oder Klärschlamm auszubringen, einzuleiten,<br />
zu lagern oder abzulagern,<br />
• Pflanzenschutzmittel jeder Art, anzuwenden,<br />
• Erstaufforstungen vorzunehmen,<br />
zulässige Handlungen, wie z. B.:<br />
• Maßnahmen, die die im Sinne des § 11 Abs.<br />
1 des BbgNatSchG ordnungsgemäße forstwirtschaftliche<br />
Bodennutzung in der bisherigen<br />
Art und im bisherigen Umfang auf den<br />
bisher rechtmäßig dafür genutzten Flächen<br />
darstellen.<br />
Im Bedarfsfall wird die Zulässigkeit durch Maßgaben<br />
weiter eingeschränkt, wie z. B.:<br />
• eine einzelstamm- bis gruppenweise Nutzung<br />
ohne Kahlhieb vorzunehmen,<br />
• mindestens einen Totholzanteil von 5 von<br />
Hundert und einen Altholzanteil von 10 von<br />
Hundert am Holzvorrat zu erhalten,<br />
• Naturverjüngung vor der Pflanzung Vorrang<br />
einzuräumen und anderenfalls nur heimische,<br />
standorttypische Gehölze regionaler<br />
Herkunft einzubringen.<br />
Landschaftsschutzgebiete:<br />
Definition:<br />
Als Landschaftsschutzgebiete (§ 22 BbgNatSchG)<br />
können Gebiete festgesetzt werden, in denen<br />
ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft<br />
oder besondere Pflege- oder Entwicklungsmaßnahmen<br />
• zur Erhaltung oder Wiederherstellung der<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
oder der Regenerationsfähigkeit<br />
und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der<br />
Naturgüter,<br />
• wegen der Vielfalt, Eigenart, Schönheit oder<br />
der besonderen kulturhistorischen Bedeutung<br />
der Landschaft oder<br />
• wegen ihrer besonderen Bedeutung für die<br />
Erholung<br />
erforderlich sind.<br />
Natura 2000<br />
Das von der EU angestrebte Schutzgebietsnetz<br />
„Natura 2000" verfolgt das Ziel, ein zusammenhängendes<br />
ökologisches Netz besonderer<br />
Schutzgebiete zur Bewahrung des gemeinsamen<br />
europäischen Naturerbes aufzubauen. Natura<br />
2000 setzt sich aus den Vogelschutzgebieten<br />
(SPA – Special Protection Area) und den<br />
Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten)<br />
zusammen.<br />
Beide Richtlinien wurden mit der Novellierung<br />
des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)<br />
vom 25. 3. 2002, hier die §§ 32 ff, in nationales<br />
Recht und mit der Novellierung des Brandenburgischen<br />
Naturschutzgesetzes vom 20. 4.<br />
2004, hier die §§ 26 a ff, in Landesrecht umgesetzt.<br />
FFH-Gebiete:<br />
Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom<br />
21.5.1992 zur Erhaltung der <strong>natürlich</strong>en Lebensräume<br />
sowie der wildlebenden Tiere und<br />
Pflanzen (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten<br />
der Europäischen Union, Gebiete von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung auszuweisen und<br />
Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die die <strong>natürlich</strong>en<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I so-<br />
7
10 Naturschutz im Wald<br />
wie die Habitate der Arten des Anhangs II der<br />
FFH-RL sichern.<br />
Sicherung:<br />
Der größte Teil der FFH-Gebiete in Brandenburg<br />
ist bereits als NSG oder LSG langfristig gesichert.<br />
Für die Gebiete, die noch keinen Schutzstatus<br />
haben, ist vorgesehen ausgehend vom Schutzziel,<br />
dem Schutzgegenstand, der Flächengröße,<br />
der tangierten Nutzungsarten, der Eigentumsstruktur<br />
sowie der erforderlichen Maßnahmen<br />
das geeignetste Schutzinstrument zur Sicherung<br />
des jeweiligen FFH-Gebietes auszuwählen<br />
und umzusetzen. Das mildeste und zugleich<br />
wirksamste Mittel soll dabei zur Anwendung<br />
kommen. Dazu zählen § 32 BbgNatSchG (geschütztes<br />
Biotop), § 21 BbgNatSchG (Naturschutzgebiet)<br />
sowie vertragliche Vereinbarungen<br />
und Schutzkategorien des Wasser-, Fischerei-,<br />
Jagd- und Forstrechts (§ 12 LWaldG,<br />
geschütztes Waldgebiet). Dies wird in einem<br />
Bewirtschaftungserlass dokumentiert.<br />
Behandlung:<br />
In Abhängigkeit des Schutzzieles der gemäß<br />
FFH-RL zu schützenden Lebensraumtypen sowie<br />
Habitate werden die notwendigen und geeigneten<br />
Maßnahmen festgelegt. Grundlage dafür<br />
bildet der hierzu erstellte Katalog forstwirtschaftlich<br />
relevanter Erhaltungsmaßnahmen.<br />
Gemäß § 26 b BbgNatSchG können für diese<br />
Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung Bewirtschaftungspläne<br />
durch die zuständige Fachbehörde<br />
für Naturschutz im Sinne von Artikel 6<br />
Abs. 1 der RL 92/43/EWG erarbeitet werden.<br />
Unabhängig davon, welches Sicherungsinstrument<br />
zur Anwendung kommt, sind die festgelegten<br />
Maßnahmen in die Bewirtschaftungskonzepte<br />
für den Landeswald aufzunehmen und<br />
umzusetzen.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Vogelschutzgebiete:<br />
Die Gebiete der 1979 erlassenen EG-Vogelschutzrichtlinie<br />
(Richtlinie 79/409/EWG des Rates<br />
vom 2.4.1979) dienen der Erhaltung der im<br />
Gebiet der EU vorkommenden wildlebenden<br />
Vogelarten. Nach der EG-Vogelschutzrichtlinie<br />
haben die Mitgliedstaaten für alle Vogelarten eine<br />
ausreichende Flächengröße der Lebensräume<br />
zu erhalten oder wieder herzustellen. Vogelschutzgebiete<br />
werden entsprechend den FFH-<br />
Gebieten gesichert und bei Bedarf Erhaltungsmaßnahmen<br />
festgelegt.<br />
Totalreservate:<br />
Definition:<br />
Totalreservate sind Zonen innerhalb eines Naturschutzgebietes,<br />
die der direkten menschlichen<br />
Einflussnahme entzogen sind und in denen<br />
die Lebensräume und Lebensgemeinschaften<br />
langfristig ihrer <strong>natürlich</strong>en Entwicklung überlassen<br />
bleiben (§ 21 Abs. 2 BbgNatSchG).<br />
Keine Bewirtschaftung:<br />
Generell erfolgt keine Bewirtschaftung. Biotopeinrichtende<br />
Maßnahmen können im Einzelfall<br />
jedoch erforderlich und gemäß der entsprechenden<br />
Rechtsverordnung für einen Zeitraum<br />
von ca. 10 Jahren zulässig sein.<br />
Um mögliche Beeinflussungen eines Totalreservates<br />
(Randeinflüsse) auszuschließen, können<br />
Behandlungseinschränkungen in direkter Nachbarschaft<br />
zu den Totalreservaten festgeschrieben<br />
sein.<br />
Gesetzlich geschützte Biotope:<br />
Im BbgNatSchG ist im § 32 der gesetzliche<br />
Schutz wertvoller Biotope geregelt. Die Definition<br />
der einzelnen Biotope sowie der rechtliche<br />
8
10 Naturschutz im Wald<br />
Umgang mit den geschützten Biotopen wird mit<br />
der Verwaltungsvorschrift Biotopschutz des<br />
MLUR vom 25.11.1998 untersetzt. Das LUA<br />
führt als zuständige Fachbehörde das Verzeichnis<br />
der gesetzlich geschützten Biotope.<br />
Die §-32-Biotope sind unmittelbar durch Gesetz<br />
geschützt, ein weiterer Unterschutzstellungsakt<br />
oder eine Eintragung sind dafür nicht erforderlich.<br />
Der Schutz besteht also auch, wenn ein<br />
Biotop (noch) nicht in das vorgenannte Verzeichnis<br />
eingetragen ist.<br />
Alle Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder<br />
erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung<br />
der geschützten Biotope führen können, sind<br />
verboten.<br />
Hinweise zur Erfassung und zum forstlichen Umgang<br />
mit geschützten Biotopen ist dem Punkt 4.<br />
Biotop- und Artenschutz zu entnehmen.<br />
Großschutzgebiete (GSG), wie Nationalparke<br />
Biosphärenreservate, Naturparke:<br />
Nationalparke<br />
(§ 20 BbgNatSchG) sind vorbehaltlich der durch<br />
die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen<br />
Ausnahmen wie NSG zu schützen. Sie werden<br />
als einziges Schutzgebiet durch Gesetz ausgewiesen<br />
und sollen der Wiederherstellung einer<br />
möglichst naturnahen und von menschlichen<br />
Einflüssen weitestgehend ungestörten Landschaft<br />
dienen. Dabei ist sicherzustellen, dass<br />
auf ca. 50 % der Nationalparkfläche keine Bewirtschaftung<br />
im Sinne eines Totalreservates erfolgt.<br />
Biosphärenreservate<br />
(§ 25 BbgNatSchG) mit einem entsprechenden<br />
Zonierungskonzept und der Orientierung auf<br />
dauerhaft umweltgerechte Formen der Landnutzung<br />
sollen zu Modellregionen für einen zu-<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
kunftsfähigen Umgang mit der Landschaft im<br />
Rahmen des weltweiten UNESCO-Netzes entwickelt<br />
werden. Sie unterteilen sich in Kernzone,<br />
Pflegezone (beides NSG) und Entwicklungszone<br />
(LSG). Die Kernzone muss eine Totalreservatsfläche<br />
von ca. 3 % der Gesamtfläche beinhalten.<br />
Naturparke<br />
(§ 26 BbgNatSchG) dienen dem Erhalt, der Entwicklung<br />
und der Pflege wertvoller Kulturlandschaften<br />
von mehr regionaler Bedeutung und<br />
sind insbesondere der Erholung gewidmet.<br />
Handlungsspielraum, Maßnahmen:<br />
In Abhängigkeit der Zonierungen in den GSG ist<br />
die Bewirtschaftungsintensität geregelt:<br />
Zone I – Kernzone (siehe Totalreservat)<br />
Zone II – (siehe) NSG<br />
Zone III (IV) – (siehe) LSG.<br />
Pflege- und Entwicklungspläne (PEP):<br />
PEP (§ 58 Abs. 1 BbgNatSchG) sind Handlungsprogramme<br />
für den Schutz, die Pflege und<br />
die Entwicklung der GSG. Sie formulieren Ziele<br />
und Maßnahmen aus naturschutzfachlicher<br />
Sicht und zugleich Prioritäten für die Umsetzung.<br />
Die festgelegten gebietsspezifischen<br />
Maßnahmen sind in die Landeswaldbewirtschaftung<br />
zu integrieren.<br />
Naturschutzgroßprojekte/Gewässerrandstreifenprojekte:<br />
Zur Förderung der ökologischen und naturschutzfachlichen<br />
Qualität großflächiger, <strong>natürlich</strong>er<br />
und naturnaher Landschaftsteile mit gesamtstaatlich<br />
repräsentativer Bedeutung werden<br />
Naturschutzmaßnahmen durchgeführt. Die<br />
festgelegten Maßnahmen sind in die Landeswaldbewirtschaftung<br />
zu integrieren.<br />
9
10 Naturschutz im Wald<br />
10.2.2 nach LWaldG:<br />
Geschützte Waldgebiete:<br />
Definition:<br />
Wald kann zu Schutz- und Erholungswald erklärt<br />
werden (§ 12 Abs. 1 LWaldG). Voraussetzungen<br />
zur Schutzwaldausweisung sind u. a.<br />
Gefahrenabwehr, Abwehr von erheblichen<br />
Nachteilen oder Belästigungen für die Allgemeinheit,<br />
Forschung sowie Erhaltung schutzwürdiger<br />
Biotope, insbesondere Naturwälder.<br />
Ausgewiesener Erholungswald ist Wald in Ballungsräumen,<br />
in der Nähe von Städten sowie<br />
größeren Siedlungen als Teil von Gemeinden<br />
und in Erholungsgebieten um Kurorte, der zum<br />
Zweck der Erholung besonders zu schützen, zu<br />
pflegen und zu gestalten ist.<br />
Behandlung:<br />
Die Schutzwaldausweisung soll bei Bedarf folgende<br />
Waldfunktionen besonders sichern:<br />
• Flächen für Lehre und Forschung, Wasserschutzwald,<br />
Bodenschutzwald, Immissionsschutzwald,<br />
Brandschutzwald, Sicht- und<br />
Lärmschutzwald. Die Maßnahmen sind dem<br />
jeweiligen Schutzziel angepasst. Sie können<br />
sich u.a. auf Bewirtschaftungsform, Nutzungsbeschränkungen,<br />
Baumartenwahl, Besucherlenkung<br />
oder Waldrandgestaltung<br />
auswirken.<br />
• Eine Verbesserung des Erholungswertes von<br />
Wald kann u. a. durch Schaffung von Sichtschneisen,<br />
Wechsel von Altersstadien und<br />
Baumarten, Bevorzugung <strong>natürlich</strong>er/langfristiger<br />
Verjüngungsverfahren, Förderung<br />
mehrschichtiger Bestände, Erhaltung alter<br />
und markanter Einzelbäume/Baumgruppen<br />
sowie Schaffung von Aussichtspunkten erreicht<br />
werden.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Naturwälder:<br />
Definition:<br />
Im Land Brandenburg werden Waldflächen, die<br />
ihrer <strong>natürlich</strong>en Entwicklung überlassen bleiben,<br />
als Naturwälder (= Totalreservat) bezeichnet.<br />
Den Naturwäldern vergleichbar sind die<br />
ehemals als Naturwaldzellen ausgewiesenen<br />
Waldflächen in NSG. Naturwälder dienen der<br />
Forschung und Lehre sowie der Erhaltung genetischer<br />
Ressourcen und dem Prozessschutz.<br />
Behandlung:<br />
Keine Bewirtschaftung.<br />
Um Einflüsse von außen zu vermeiden, sind Naturwälder<br />
meist in ein Schutzgebiet eingebettet.<br />
Die festgelegten gebietsspezifischen Maßnahmen<br />
sind in die Landeswaldbewirtschaftung zu<br />
integrieren.<br />
Naturwaldvergleichsflächen:<br />
Definition:<br />
In Brandenburg wird jeder Naturwaldfläche eine<br />
Vergleichsfläche zugeordnet. Diese Vergleichsfläche<br />
repräsentiert die gleichen standörtlichen<br />
Bedingungen (Wuchsgebiet) und die gleiche<br />
Waldgesellschaft.<br />
Behandlung:<br />
Auf diesen Flächen erfolgt eine ordnungsgemäße<br />
und nicht eingeschränkte Bewirtschaftung.<br />
10
10 Naturschutz im Wald<br />
10.3 Landschaftspflege<br />
Alle Wirtschaftsmaßnahmen auf Landeswaldflächen<br />
sind neben den bisher beschriebenen Gesichtspunkten<br />
auch mit Aspekten der Landschaftspflege<br />
in Einklang zu bringen.<br />
Dabei sollte jeweils beachtet werden:<br />
• Die landschaftsprägenden Elemente wie Sölle,<br />
Rinnenbildungen, Oser, etc. sind zu erfassen<br />
und gezielte Maßnahmen zu ihrem Erhalt<br />
festzulegen.<br />
Brandenburg ist geprägt durch eine Vielzahl<br />
von Kleinstrukturen, deren Form und Entstehung<br />
auf eiszeitliche und nacheiszeitliche<br />
Prozesse zurückzuführen sind. Neben den<br />
Makrogeländeformen (Urstromtäler, Endmoränenzüge)<br />
sind vor allem die kleineren glazifluviatilen<br />
Formen landschaftsbildprägend.<br />
Ihrem Schutz und Erhalt sollte besonderes<br />
Augenmerk gewidmet werden. Grundsätzlich<br />
können innerhalb der glazialen Serie Flächenformen,<br />
Hohlformen und Vollformen<br />
unterschieden werden.<br />
Im Einzelnen gehört dazu:<br />
Flächen: Flugsandfelder, Dünen<br />
Hohlformen: Sölle (Toteislöcher),<br />
Rinnenseen<br />
Vollformen: Kames, Oser, Drumlins (durch<br />
Eis, Wind bzw. Wasser geprägte<br />
Geländeformen)<br />
Hohlformen finden sich in unterschiedlichen<br />
Verlandungsstadien. Teilweise hat in diesen<br />
Bereichen eine Moorbildung eingesetzt. Anderenorts<br />
sind diese Moore abgetorft und fischereiwirtschaftlich<br />
genutzt worden.<br />
Der Schutz dieser Geländeform wird gewährleistet<br />
durch:<br />
– keine zusätzlichen Nährstoffeinträge<br />
durch aktive fischereiwirtschaftliche<br />
Maßnahmen,<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
– in Randbereichen und in Verlandungsbereichen<br />
sukzessive Entnahme von<br />
Baumarten, deren Streu versauernd wirkt,<br />
– Rückbau/-führung aller Maßnahmen, die<br />
entwässernd wirken und<br />
– dauerhafte Bestockung im Saumbereich<br />
in mindestens einer Baumlänge.<br />
Vollformen sind überwiegend durch Erosion<br />
und mechanische Beschädigungen gefährdet.<br />
Der Schutz dieser Geländeformen wird<br />
gewährleistet durch:<br />
– Vermeidung von Erosion durch dauerhafte<br />
Bestockung,<br />
– keine Abgrabungen,<br />
– Erhalt von Geländekanten, Umfahrung,<br />
falls Rückung oder Wegebau im Bereich<br />
dieser Landschaftsformen stattfindet und<br />
– Extensivierung der Bewirtschaftung auf<br />
kleineren Formen.<br />
Diese Landschaftsformen werden im Rahmen<br />
der Standortkartierung mit erfasst. Die Bewirtschaftung<br />
ist in solchen Bereichen – so weit<br />
nicht ohnehin über § 32 BbgNatSchG festgelegt<br />
– zu extensivieren (Bewirtschaftungseinstellung<br />
z. B. auf Dünenkuppen, keine Wegebaumaßnahmen<br />
etc.).<br />
• Landschaftsbildprägende Waldbilder sind,<br />
wenn naturnah, zu erhalten. Naturferne<br />
Waldbilder (Kiefernforste) sind kahlschlagsfrei<br />
umzubauen.<br />
Durch geeignete Verjüngungsverfahren ist zu<br />
gewährleisten, dass die in weiten Teilen<br />
Brandenburgs landschaftsprägenden Waldsilhouetten<br />
erhalten werden. Daher sollen<br />
abrupte Veränderungen wie etwa durch<br />
Kahlschläge im Bereich der Waldränder auch<br />
aus landschaftspflegerischen Gründen vermieden<br />
werden.<br />
• Relikte früherer Bewirtschaftungsformen<br />
11
10 Naturschutz im Wald<br />
(Hutewälder, Niederwälder im Spreewald<br />
etc.) sind aus historischen Gründen unter<br />
bewusstem Verzicht auf die Naturnähe zu erhalten<br />
bzw. nicht aktiv zu verändern, gleiches<br />
gilt für Kleinstrukturen und „Kuriositäten“<br />
(Einzelbäume, Bodendenkmale, alte<br />
Grenzwälle aus Sand, Grenzgräben, Kiesgruben,<br />
Torfstiche, Tongruben, Panzerwannen,<br />
Schützengräben).<br />
Die Einhaltung dieses Grundsatzes ist nicht<br />
messbar und daher in besonderem Maße<br />
der Verantwortung des Bewirtschafters anvertraut.<br />
Nicht jede Kleinstruktur kann auch<br />
bei schonender Bewirtschaftung erhalten<br />
werden; andererseits sollen diese Strukturen<br />
auch nicht ohne zwingenden Grund verändert<br />
werden.<br />
• Landeseigene landwirtschaftliche Flächen<br />
sollen vorrangig als Streuobstwiesen, Extensivgrünland<br />
bzw. für den Biotopverbund genutzt<br />
werden. Falls in größeren waldfreien<br />
Bereichen eine Aufforstung stattfinden soll,<br />
muss abgewogen werden, ob diese durch<br />
Sukzession, über Vorwaldstadien oder<br />
standortgerechte Erstaufforstung erreicht<br />
werden kann. Keine Aufforstung von kleinen,<br />
im Wald liegenden Freiflächen.<br />
• Erhalt bzw. Wiederherstellung von vielfältigen<br />
Randlinien, Herstellung des Zusammenhangs<br />
kleiner Waldinseln in der Landschaft<br />
auch über Gehölzreihen, Hecken etc. als<br />
Wanderungslinien; Nutzung landeseigener<br />
Flächen ggf. als Tauschflächen für Strukturmaßnahmen.<br />
• Erhalt landschaftsprägender Einzelbäume<br />
bis zur Zerfallsphase so weit die Verkehrssicherungspflicht<br />
nicht dagegen steht. Förderung<br />
der Vielfalt des Landschaftsbildes durch<br />
Anlage von Alleen im Wald, Waldinnenrandgestaltung,<br />
Aufhieb von Sichtschneisen etc.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
12
10 Naturschutz im Wald<br />
10.4 Biotop- und Artenschutz<br />
Biotop- und Artenschutz ist integraler Bestandteil<br />
der naturnahen Waldbewirtschaftung. Die<br />
Artenvielfalt und Seltenheit bestimmter Tier- und<br />
Pflanzenarten in bewaldeten Landschaftsbereichen<br />
zu fördern, setzt Kenntnisse über diese<br />
Biotope und ihrer Arten voraus. Eine Zusammenarbeit<br />
mit hauptamtlichen und ehrenamtlichen<br />
Spezialisten ist dabei unabdingbar.<br />
Folgende Punkte sollen Anregungen zur Integration<br />
von Naturschutzmaßnahmen in die<br />
Waldbewirtschaftung geben:<br />
• Die Erfassung vorhandener Biotope und das<br />
Festhalten naturschutzfachlicher Planungsmerkmale<br />
erfolgt im Landeswald durch die<br />
flächendeckende Waldbiotopkartierung. Sofern<br />
diese nicht vorliegt, sind die Ergebnisse<br />
der selektiven Biotopkartierung (so weit vorhanden)<br />
zu beachten. Aufgabe der Leiter der<br />
Reviere ist es, sich über die vorhandenen<br />
gesetzlich geschützten Biotope gemäß § 30<br />
BNatSchG und § 32 BbgNatSchG zu informieren.<br />
Empfehlungen zum forstlichen Umgang mit<br />
besonders geschützten Biotopen sind der<br />
Broschüre des Arbeitskreises Forstliche Landespflege<br />
(1998) zu entnehmen.<br />
• Die Erfassung vorkommender Tier- und<br />
Pflanzenarten ist eine wichtige Grundlage,<br />
um Vorkommen und Verteilung schützenswerter<br />
Arten richtig einschätzen und bei Bedarf<br />
Schutzmaßnahmen ableiten zu können.<br />
Im Datenverschnitt mit den verschiedenen<br />
Datenquellen von Landesforstverwaltung<br />
und Naturschutzverwaltung ist die Artenerfassung<br />
für die Ableitung von Bewirtschaftungsentscheidungen<br />
intensiv zu nutzen.<br />
• Selbststudium, Schulungen, Exkursionen, eine<br />
Zusammenarbeit mit dem Haus des Waldes,<br />
den unteren Naturschutzbehörden, den<br />
Schutzgebietsverwaltungen sowie ehren-<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
amtlichen Naturschützern fördern den Informationsaustausch<br />
bezüglich der Biotopund<br />
Artenkenntnis.<br />
• Biotopverbindende Landschaftselemente<br />
sind im integrativen Naturschutz ein wichtiges<br />
Kriterium, um nachhaltig und flächenübergreifend<br />
wirken zu können. Biotopverbundsysteme,<br />
wie Waldstreifen und -inseln,<br />
Hecken oder Raine müssen für den jeweiligen<br />
Naturraum in Größe, Verteilung und<br />
Ausstattung repräsentativ sein. Der Erhalt<br />
und die Entwicklung der Biotopvernetzung<br />
haben nur Erfolg, wenn eine fach- und eigentumsübergreifende<br />
Zusammenarbeit gewährleistet<br />
wird.<br />
• Geschützte und wertvolle Waldbiotope sind<br />
zu erhalten und zu entwickeln. Dieses wird<br />
u. a. möglich durch:<br />
– gruppen- und horstweiser Wechsel des<br />
des Schlussgrades<br />
– differenzierte Verteilung der Stammdurchmesser<br />
und Baumhöhen<br />
– wechselnde Bodenvegetation<br />
– Trauf- und Waldrandbereiche (siehe<br />
Kapitel Waldränder)<br />
– Strukturelemente, auch als Sonder- oder<br />
Kleinstrukturen bezeichnet,<br />
– wie markante Einzelbäume und Baumgruppen<br />
– starkes, stehendes und liegendes Totholz,<br />
Holzstapel<br />
– sonstige besondere Holzstrukturen<br />
wie Kronen- und starke Astabbrüche<br />
– Erdbildungen, wie aufrecht stehende<br />
Wurzelteller<br />
– Nassstellen, Kleingewässer.<br />
Analysen zeigen, dass mit Zunahme solcher<br />
Strukturelemente die Artenvielfalt sprunghaft<br />
ansteigt und die Regenerationsfähigkeit solcher<br />
Waldgebiete nach Katastrophenschäden<br />
günstiger ist.<br />
13
10 Naturschutz im Wald<br />
• Es sollen kleinflächig ungestörte Waldentwicklungsstadien<br />
und -phasen möglich sein.<br />
• Historische Waldstandorte mit starken Altbäumen,<br />
unbewirtschaftete Naturwälder mit<br />
vom Menschen kaum veränderter Bodenstruktur<br />
und alte Hutebäume beherbergen<br />
i. d. R. ein Arteninventar, welches sich über<br />
die Jahrhunderte entwickelt hat. Die Lebensräume<br />
für diese Arten sind zu schützen und<br />
ggf. auszuweiten.<br />
• Maßnahmen zur Unterstützung des Vogelschutzes<br />
sind u. a. Erhaltung von Überhältern,<br />
ggf. Anlage von Kunsthorsten, Beachtung<br />
der gesetzlichen Regelungen in Horstschutzzonen,<br />
Zusammenarbeit mit der staatlichen<br />
Vogelschutzwarte.<br />
Gemäß § 33 Abs. 1 des BbgNatSchG ist im<br />
Umkreis von 100 m um einen Horststandort<br />
die Beseitigung der Bestockung oder die Änderung<br />
des Charakters des Gebietes verboten.<br />
Im Umkreis von 300 m um einen Horststandort<br />
ist in der Zeit vom 1.2. bis 31.8.<br />
(beim Seeadler vom 1.1. bis 31.8.) u. a. jeglicher<br />
Maschineneinsatz zur Durchführung<br />
von forstwirtschaftlichen Maßnahmen untersagt,<br />
um störungsempfindliche Vogelarten<br />
während der Fortpflanzungszeit (Revierbindungsphase<br />
und Brutzeit) nicht zu beunruhigen<br />
bzw. zu vertreiben. Zu diesen Vögeln<br />
zählen: Adler, Wanderfalke, Korn- und Wiesenweihen,<br />
Schwarzstörche, Kraniche,<br />
Sumpfohreulen und Uhus. Dieses Verbot ist<br />
bei der zeitlichen Einordnung eines Maschineneinsatzes<br />
zwingend zu beachten.<br />
• Die genetische Vielfalt der forstlichen Baumund<br />
Straucharten bildet die Grundlage für eine<br />
an veränderte Umweltbedingungen angepasste<br />
nachhaltige Bewirtschaftung der<br />
Waldflächen. Ausgewählte Generhaltungsobjekte<br />
werden mit dem Revierleiter abgestimmt<br />
und gezielt zur Sicherung dieser Viel-<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
falt (in situ/ex situ) eingesetzt. Nachweislich<br />
autochthone Bestände alter Waldstandorte<br />
sind sehr selten und haben besonderen Erhaltungswert.<br />
• Seltene Baum- und Straucharten, die insbesondere<br />
im Hinblick auf die jeweils vorkommenden<br />
oder zu erwartenden <strong>natürlich</strong>en<br />
Waldgesellschaften eine Rolle spielen, sind<br />
besonders zu schützen. Entsprechende<br />
Regelungen zur Verwendung einheimischer<br />
Gehölzarten aus regionalen Herkünften<br />
werden derzeit erarbeitet.<br />
Sicherung der genetischen Ressourcen:<br />
Im Vordergrund der Erhaltung genetischer<br />
Ressourcen stehen einheimische Gehölzarten,<br />
die als selten oder auf Grund eingeschränkten<br />
Genaustausches als gefährdet gelten. Dazu<br />
zählen die als Einzelindividuen oder Kleinstpopulationen<br />
vorkommenden Arten Wildbirne,<br />
Wildapfel, Vogelkirsche, Schwarzpappel, alle<br />
Ulmenarten, Feldahorn, Elsbeere, Eibe und<br />
Weißtanne. Zu ihrer Erhaltung werden aufwendige<br />
Maßnahmen (ex situ) durchgeführt.<br />
Ausgewählte Vorkommen aller Haupt- und<br />
Nebenbaumarten sind als erhaltungswürdig einzustufen,<br />
wenn sie nachgewiesen haben, dass<br />
sie sich am jeweiligen Standort bewährt haben.<br />
Bei Baumarten, die dem Forstvermehrungsgesetz<br />
(FoVG) unterliegen, werden überwiegend<br />
anerkannte Bestände zur Gewinnung von forstlichem<br />
Vermehrungsgut ausgewählt.<br />
Bei allen ausgewiesenen Erhaltungsobjekten gilt<br />
der Grundsatz, diese so lange wie möglich am<br />
Ursprungsort (in situ) zu erhalten, um ihre genetische<br />
Information durch <strong>natürlich</strong>e Verjüngung,<br />
Saatgutgewinnung und Anzucht oder Reisergewinnung<br />
sichern zu können.<br />
14
10 Naturschutz im Wald<br />
Vorkommen mit mindestens 20 fortpflanzungsfähigen<br />
Individuen innerhalb einer Bestäubungseinheit<br />
können als Bestände durch Naturverjüngung<br />
oder künstliche Begründung langfristig<br />
am Ursprungsort (in situ) erhalten werden.<br />
Naturverjüngungsverfahren sollten bevorzugt<br />
werden, sofern der Ausgangsbestand standortangepasst,<br />
verjüngungswürdig und -fähig ist.<br />
Dabei sind lange Verjüngungszeiträume unter<br />
Beteiligung möglichst vieler Samenbäume zu<br />
nutzen.<br />
Sofern im Vorfeld keine Sicherungsmaßnahmen<br />
stattgefunden haben, kann es im Rahmen der<br />
selektiven Bestandespflege und Holzernte zu<br />
Veränderungen in der genetischen Struktur der<br />
Bestände kommen. Bei zu starken selektiven<br />
Eingriffen besteht die Gefahr der Einengung der<br />
genetischen Vielfalt. Maßnahmeplanungen in<br />
ausgewiesenen Generhaltungsobjekten sind<br />
mit dem Dezernat Forstgenetik der LFE abzustimmen.<br />
Wenn es sich bei den Generhaltungsobjekten<br />
um zugelassene Bestände zur Gewinnung von<br />
forstlichem Vermehrungsgut handelt, ist sicherzustellen,<br />
dass in Mastjahren – mindestens jedoch<br />
alle 10 Jahre – eine Beerntung erfolgt oder<br />
Wildlinge gewonnen werden.<br />
Einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung forstlicher<br />
Genressourcen kann die Bestandespflege durch<br />
die Förderung seltener oder konkurrenzschwacher<br />
Baum- und Straucharten leisten. Dies gilt<br />
besonders bei der Pflege von Waldrändern.<br />
Einzelne Individuen und Gruppen unter 20 Individuen<br />
sollten nicht auf generativem Weg erhalten<br />
werden, um Selbstungs- und Inzuchteffekte<br />
sowie genetische Drift gering zu halten. Aus diesem<br />
Grund empfiehlt sich für solche Erhaltungsobjekte<br />
die ex-situ-Anlage von Klonsammlungen<br />
und Samenplantagen über vegetative<br />
Verfahren.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
15
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
11 Waldränder<br />
Autoren:<br />
Ines Höhne, Dieter Kreiseler, Uwe Markmann, Maik Misch, Gabriele Patz,<br />
Klaus-Dieter Reumuth, Paul-Martin Schulz<br />
Herausgeber:<br />
Ministerium für Landwirtschaft,<br />
Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg,<br />
Abteilung Forst<br />
Grafik: Roland Boll<br />
1
11 Waldränder<br />
Inhalt<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Seite<br />
11.1 Bedeutung von Waldrändern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
11.1.1 Ökologie und Funktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
11.1.2 Rand-Typen und deren Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
11.2 Anlage und Erhaltung von Waldaußenrändern . . . . . . . . . . . 6<br />
11.2.1 Handlungsabwägung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
11.2.2 Ausreichende Fläche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
11.2.3 Handlungszeitpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
11.2.4 Pflanzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
11.2.5 Auswahl des Pflanzenmaterials . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
11.2.6 Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
11.2.7 Schutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
11.3 Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
11.4 Anhang<br />
Gehölze für Waldränder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
2
11 Waldränder<br />
11.1 Bedeutung von Waldrändern<br />
Waldränder, sofern stufig und strukturreich aufgebaut,<br />
sind besonders beachtenswerte Waldbereiche.<br />
Auf Grund ihrer speziellen Funktion<br />
und erheblichen Flächen zählen Waldränder zur<br />
Holzbodenfläche.<br />
Die in Brandenburg existierenden Waldränder<br />
bestehen überwiegend nur aus dem Trauf der<br />
Hauptbaumart. Scharfe, gerade Linien und abrupte<br />
Übergänge zwischen landwirtschaftlichen<br />
Flächen und Wald bergen jedoch Stabilitätsrisiken<br />
für die Wälder.<br />
Ohne Landnutzung würden mittel- bis langfristig<br />
in Mitteleuropa auf allen Offenflächen Wälder<br />
entstehen und Waldränder stets nur kurzlebige<br />
Übergangsstadien darstellen. Natürliche,<br />
langfristig stabile Waldränder und Gehölzsukzessionen<br />
entwickeln sich nur in den Übergangsbereichen<br />
zu Mooren und anderen Extremstandorten,<br />
wie z. B. Dünen. Alle anderen<br />
Waldränder befinden sich in einer kontinuierlichen<br />
Dynamik, wobei der Waldrand i. d. R.<br />
immer weiter waldauswärts wandert. Bis auf<br />
wenige Ausnahmen sind Waldränder deshalb<br />
künstlich geschaffene und erhaltene Grenzbereiche<br />
zwischen Wald und offener Landschaft.<br />
Durch diese räumliche Statik bedarf die Erhaltung<br />
der typischen, strukturellen Dynamik<br />
und Biotopfunktion ein zielgerichtetes Eingreifen,<br />
um Waldränder dauerhaft zu erhalten.<br />
Der Waldrand ist somit ein anthropogen gesteuerter<br />
Waldentstehungsprozess, der mit<br />
heimischen, standortgerechten Baum- und<br />
Straucharten in bestimmten Zeitintervallen<br />
abläuft.<br />
Waldränder werden unterschieden nach Waldaußen-<br />
und Waldinnenrändern. Während<br />
Waldaußenränder lockere Grenzbereiche zu<br />
anderen Nutzungsarten (Gewässer, Felder,<br />
Wiesen, Siedlungen u. a.) darstellen, sind Waldinnenränder<br />
Grenzlinien zwischen unterschiedlich<br />
ausgeprägten Waldbeständen i. d. R. ent-<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
lang von Waldwegen. Auch Waldinnenränder erfüllen<br />
wichtige Funktionen im Waldökosystem.<br />
Sie wirken durch den Traufschutz positiv auf die<br />
Bestandesstabilität sowie das Innenklima.<br />
Die folgenden Hinweise treffen sowohl für<br />
Waldaußenränder als auch für Waldinnenränder<br />
zu.<br />
11.1.1 Ökologie und Funktion<br />
Als Kontaktzone oder Saumbiotop zwischen<br />
verschiedenen Ökosystemen haben Waldränder<br />
Einfluss auf Strahlungs- und Temperaturverhältnisse<br />
im dahinter liegenden Waldbestand.<br />
Die bandförmige Ausbildung, der häufig kleinflächige<br />
Wechsel der Licht- und Feuchteverhältnisse<br />
sowie unterschiedliche Boden- und Reliefausbildungen<br />
bieten vielfältige Habitate und<br />
schaffen dadurch das Potenzial für Artenreichtum<br />
in Flora und Fauna. Je länger die Grenzlinien<br />
zwischen verschiedenen Habitaten sind,<br />
desto höher sind die nachweisbaren Artenzahlen,<br />
was als „edge effect" bezeichnet wird.<br />
Gemeinsam mit Hecken und Feldgehölzen erfüllen<br />
Waldränder wichtige Aufgaben im Biotopverbund.<br />
Sie stabilisieren das biologische<br />
Gleichgewicht im Ökosystem Wald, sind oft<br />
Ausgangspunkt für die <strong>natürlich</strong>e Verjüngung<br />
und Verbreitung seltener Gehölze in Waldbeständen<br />
und haben darüber hinaus ästhetische<br />
Bedeutung für das Landschaftsbild.<br />
Gut strukturierte, stabile Waldränder erfüllen folgende<br />
Schutzfunktionen für den Wald:<br />
• Schutz der dahinter gelagerten Bestände vor<br />
Sturm durch Brems- und Aufgleitwirkung,<br />
• Schutz des Bestandesinnenklimas vor Temperaturextremen<br />
(Sonnenbestrahlung, Kaltluft)<br />
und Aushagerung durch Wind,<br />
• Vermeidung von Wind- und Wassererosion<br />
3
11 Waldränder<br />
an Bestandesrändern durch gute Bodendurchwurzelung,<br />
• Schutz vor Stoffeinträgen aus Landwirtschaft<br />
und Industrie,<br />
• Schutz vor Feuer, besonders an Verkehrsstraßen<br />
und Bahnlinien.<br />
Neben den vielfältigen positiven Wirkungen von<br />
Waldrändern können insbesondere bei fehlenden<br />
Krautsäumen auch nachteilige Effekte auftreten.<br />
Hierzu gehören u. a.:<br />
• Wurzelkonkurrenz von Bäumen durch Nährstoff-<br />
und Wassernutzung,<br />
• Schattenwirkung bei schmalen Waldrändern<br />
an den Nord- und Westseiten von Beständen,<br />
• Übertragung von Krankheiten auf Feldfrüchte<br />
durch Zwischenwirtfunktion verschiedener<br />
Baum- und Straucharten, z. B. für Feuerbrand<br />
und Getreiderost.<br />
Saum Mantel Bäume Bäume Bestand<br />
2. Ordnung 2. Ordnung<br />
5–10 5-10 m m 5-10 5–10 m 10 m 10 m<br />
Mantel-Rand (VOLK 1984)<br />
Mantel-Rand (VOLK 1984)<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
11.1.2 Rand-Typen und deren Ausbildung<br />
Gut strukturierte und funktionsgerechte Waldaußenränder<br />
sind in Abhängigkeit von Waldgesellschaft<br />
und Standortverhältnissen unterschiedlich<br />
ausgebildet und unterliegen, stärker<br />
als das Waldinnere, extremen Witterungs- und<br />
Immissionseinflüssen. Waldaußenränder sollten<br />
in wind- und sonnenexponierten Lagen, also<br />
den Südost-, Süd-, Südwest- und Westseiten<br />
der Bestände, 15 bis 30 m tief ausgeprägt sein.<br />
Eine für sämtliche Wälder zu erfüllende Grundforderung<br />
ist der Traufrand (Abb. 2). Das Dichthalten<br />
an den Außenrändern wirkt stabilitätsfördernd<br />
auf den Bestand. Dieser Waldrandtyp benötigt<br />
zwar keine zusätzliche Fläche, hat <strong>aber</strong><br />
auch die geringsten positiven ökologischen Wirkungen.<br />
In windexponierten Lagen hat dieser<br />
Waldtrauf sogar erhebliche Nachteile. Das aerodynamische<br />
Verhalten solcher Waldträufe zeigt,<br />
dass sich insbesondere bei Nadelhölzern – und<br />
damit auch im Winter – vor dem schwer durchdringbaren<br />
Waldrand ein Luftstau bildet, über<br />
dem das gesamte Windfeld angehoben wird.<br />
Damit kommt es im oberen Kronenbereich und<br />
unmittelbar dahinter zur Beschleunigung der<br />
Trauf Trauf Bestand<br />
5–10 5-10 m<br />
Trauf-Rand ( HAILER 1977)<br />
Trauf-Rand (HAILER 1977)<br />
Abb. 2: Typen des Waldrandes mit ihrem Flächenbedarf<br />
4
11 Waldränder<br />
Luftmassen und zu Wirbelbildungen, die beim<br />
Auftreffen auf die Kronen weiter dahinter liegender<br />
Bäume, die häufig auch eine geringere Einzelbaumstabilität<br />
besitzen, zu Wurf oder Bruch<br />
führen. Um diesen Zustand behutsam und unter<br />
Beachtung wirtschaftlicher Erfordernisse zu<br />
ändern, sollen Waldträufe langfristig zu stufigen<br />
Waldrändern weiterenwickelt werden. Hierzu<br />
können entstehende Fehlstellen im Traufrand<br />
erweitert und zur Erziehung zusätzlicher Strukturen<br />
durch Naturverjüngung, ggf. durch Pflanzung<br />
einzelner Trupps genutzt werden. Auf diese<br />
Weise entstehen im Laufe der Zeit auch an<br />
monotonen Randlinien Initialstadien der Gehölzbesiedlung.<br />
Ideale Waldränder vom Typ Mantelrand (Abb. 2)<br />
weisen eine Breite von 20 bis 30 m auf und sind<br />
stufig aufgebaut. Dabei ist der Mantel reich<br />
strukturiert und geht fließend in den Waldbestand<br />
über. Der Krautsaum ist integraler Bestandteil<br />
eines Waldrandes.<br />
Die einzelnen Zonen des Mantelrandes lassen<br />
sich durch unterschiedliches Höhenwachstum<br />
ihrer Vertreter grob unterscheiden:<br />
• Saum: Gräser und Kräuter,<br />
• Mantel: bis zu 5 m hohe Sträucher,<br />
• Kleinbäume: 5 bis 10 m hohe Großsträucher<br />
und bis 15 m hohe Bäume II. Ordnung,<br />
• Bestand: Bäume I. Ordnung des Bestandes.<br />
Neben dieser Grundstruktur gibt es eine Vielzahl<br />
von Varianten. Grundsätzlich sollen starre<br />
Linien und Formen sowohl im vertikalen als<br />
auch im horizontalen Waldrandaufbau vermieden<br />
werden.<br />
Landschaftsprägende Elemente, wie alte Randbäume,<br />
Lesesteinhaufen, Totholz, Schlenken<br />
u. a., sollten stets in die Struktur der Waldränder<br />
integriert werden.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
5
11 Waldränder<br />
11.2 Anlage und Erhaltung von<br />
Waldaußenrändern<br />
11.2.1 Handlungsabwägung<br />
Sukzession vor Pflanzung<br />
Die Nutzung der Gratiskräfte der Natur ist die<br />
wirtschaftlichste Methode, intakte Waldränder<br />
zu entwickeln. Dazu können Bestandesrandbereiche<br />
zunächst gezäunt werden, um die Naturverjüngung<br />
verschiedener Baum- und Straucharten<br />
ohne Wildverbiss gezielt zur Waldaußenrandanlage<br />
zu nutzen. Geeignetes Pflanzenmaterial<br />
an Waldrändern und Waldwegen ist bei<br />
allen Pflege- und Nutzungsmaßnahmen zu erhalten,<br />
insbesondere bei der Holzwerbung,<br />
Holzrückung, Holzlagerung, Schlagreisigräumung<br />
sowie bei Bodenarbeiten. Naturverjüngung,<br />
Anflug, Stockausschläge und Wurzelbrut<br />
sind willkommen, Ergänzungspflanzungen sind<br />
möglich.<br />
Eine hohe Vielfalt an gepflanzten Gehölzen und<br />
erzeugten Strukturen bedarf meist eines hohen<br />
Pflegeaufwandes. Es wird empfohlen, sich mit<br />
Blick auf alte Randstrukturen, die häufig artreine,<br />
undurchdringliche Bestände von Schlehe,<br />
Rose, Kreuzdorn etc. darstellen, auf wenige<br />
standortangepasste, heimische Gehölze zu beschränken.<br />
Seltene Gehölzarten können auch<br />
später noch gezielt in etablierte Ränder und mit<br />
Einzelschutz versehen eingebracht werden.<br />
Waldaußenränder vor Waldinnenrändern<br />
Da die Multifunktionalität bei Waldaußenrändern<br />
wesentlich bedeutsamer ist als bei Waldinnenrändern<br />
sollte der Arbeitsschwerpunkt zunächst<br />
auf die Planung, Anlage und Pflege von Waldaußenrändern<br />
konzentriert werden. Waldinnenränder<br />
lassen sich idealerweise entlang von Leitungstrassen,<br />
Polterplätzen u. ä. begründen.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
11.2.2 Ausreichende Fläche<br />
Lineare Strukturen, auch unterbrochene, von<br />
ca. 10 bis 30 m Breite sind Ausgangsbasis für<br />
den künftigen Waldrand. Die Vorbereitungsarbeiten<br />
sind abhängig von Baumart und Alter<br />
des anliegenden Bestandes, von der Funktion,<br />
die der Waldrand erfüllen soll und vom vorhandenen<br />
Florenspektrum. Der Schutz des Bestandes<br />
und die Vielfalt an Lebensräumen haben<br />
Vorrang vor ästhetischen und wirtschaftlichen<br />
Aspekten.<br />
11.2.3 Handlungszeitpunkte<br />
Gute Voraussetzungen zur Schaffung naturnaher<br />
Waldränder findet man bei Verjüngungsflächen<br />
mit stärkerem Lichteinfall sowie bei der<br />
Erstaufforstung nicht mehr genutzter Ackerflächen<br />
bzw. Ödländereien. Weiterhin sollen<br />
waldrandfördernde Maßnahmen Bestandteil<br />
der Waldverjüngung bei Voranbaumaßnahmen<br />
oder Naturverjüngungen sein. Ebenso lassen<br />
sich Waldränder nachträglich in der Kulturund<br />
Jungwuchsphase anlegen, ohne die Bestandessicherheit<br />
zu gefährden.<br />
Blößen und Erstaufforstungen<br />
Die Anlage eines 10 bis 30 m breiten auch unregelmäßigen<br />
Randstreifens geschieht gemeinsam<br />
mit der Erstaufforstungspflanzung. Die<br />
Durchführung der weiteren Pflege- und Schutzmaßnahmen<br />
für die Erstaufforstung und die<br />
Waldrandpflanzung kann parallel erfolgen.<br />
Kulturen und Jungwüchse<br />
Wurden Kulturen ohne Beachtung eines Waldrandes<br />
angelegt, lässt sich dieser nachträglich<br />
in der Phase des Nachbesserns oder des Bestandesaufschlusses<br />
einrichten. Dabei sind na-<br />
6
11 Waldränder<br />
türlich angekommene Gehölze zu belassen und<br />
Lücken mit Wildlingen oder Baumschulmaterial<br />
auszupflanzen. Die Lichtstellung ausgesuchter,<br />
waldrandnachgelagerter Bestandesglieder fördert<br />
deren Vorwüchsigkeit und Stabilität. Laubhölzer<br />
lassen sich in diesem Alter im Randbereich<br />
auch "köpfen" oder auf den Stock setzen.<br />
Diese Maßnahmen dienen der Erziehung markanter<br />
Individuen im Randbereich.<br />
Altbestände<br />
Saumschläge werden heute kaum noch geführt,<br />
da sie erhebliche Gefahren für die Bestandessicherheit<br />
bergen. Viel mehr sollten Auflichtungen<br />
für die Bestandesverjüngung (Voranbau,<br />
Naturverjüngung) genutzt werden, um die notwendige<br />
Lichtstellung für eine Waldrandanlage<br />
zu schaffen. Diese Vorbereitungsphase muss<br />
schon mit der Bestandespflege gezielt beginnen.<br />
Zum Zeitpunkt des Voranbaus oder nach<br />
gelungener Naturverjüngung können dann unter<br />
einem durchlässigen, lockeren Bestandesschirm<br />
Sträucher und Kleinbäume gepflanzt<br />
bzw. <strong>natürlich</strong> angekommene Gehölze gefördert<br />
werden.<br />
11.2.4 Pflanzung<br />
Fehlt geeignetes Sukzessionspotenzial, können<br />
Waldränder durch Neupflanzung bzw. Ergänzungspflanzungen<br />
angelegt werden. Die Auswahl<br />
der Baum- und Straucharten sollte sich an<br />
vorhandenen, umliegenden Waldrändern,<br />
Hecken und Feldgehölzen oder an der potenziellen<br />
<strong>natürlich</strong>en Vegetation orientieren. Eine<br />
für die <strong>natürlich</strong>en Ökosysteme untypische Artenvielfalt<br />
und hohe Pflanzenzahlen allein erhöhen<br />
nicht die Biodiversität. Es lassen sich je<br />
nach örtlichen Voraussetzungen alle in der<br />
Forstwirtschaft gebräuchlichen Pflanzverfahren<br />
anwenden.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Bei den Pflanzverbänden ist allgemein ein größerer<br />
Standraum anzuwenden als bei der Planung<br />
von Walderneuerungsarten üblich:<br />
• Sträucher<br />
ca. 2 bis 3 m 2<br />
• Großsträucher und Bäume II. Ordnung<br />
5 bis 10 m 2<br />
• Bäume I. Ordnung in der Übergangszone<br />
20 bis 50 m 2<br />
Günstig sind Dreieckverbände. Schematismus<br />
ist bei linearen Pflanzungen durch gruppen- und<br />
truppweisen Artenwechsel zu vermeiden.<br />
In der Übergangszone ist auf die ausschließliche<br />
Verwendung von Lichtbaumarten zu achten,<br />
da Schattenbaumarten zu große Konkurrenzwirkungen<br />
haben (z. B. Rotbuche). Beim<br />
Pflanzenmaterial haben sich leichte (einmal<br />
verschulte) Sträucher sowie mehrjährige verschulte<br />
Sämlinge oder leichte (einmal verschulte)<br />
Heister bewährt. Wo immer möglich, sollten<br />
Wildlinge genutzt werden. Ballen- und Containerpflanzen<br />
kommen nur in Ausnahmefällen<br />
zur Verwendung. Ein Wurzel- und Pflanzschnitt<br />
ist bei Sträuchern auf Grund der Herstellung<br />
eines guten Spross-Wurzel-Verhältnisses hilfreich.<br />
Pflanzungen und Verjüngungen von Waldrändern<br />
aus Nadelbäume sind i. d. R. nicht sinnvoll.<br />
Ankommende Laubhölzer sind stets zu fördern.<br />
Weiterhin sind die Grenzabstände für Wald zu<br />
anderen Nutzungsarten zu beachten. Der<br />
Grenzabstand kann <strong>aber</strong> gut als Krautsaum genutzt<br />
werden.<br />
7
11 Waldränder<br />
11.2.5 Auswahl des Pflanzenmaterials<br />
Geeignete heimische Gehölzarten sind nach ihren<br />
Standortanforderungen im Anhang aufgelistet.<br />
Im Laufe evolutionärer Anpassungsprozesse<br />
haben sich Abhängigkeiten zwischen verschiedenen<br />
Tier- und Pflanzenarten entwickelt, die<br />
zum Überleben der Arten sinnvoll sind. Art und<br />
Menge der vorkommenden Gehölze (Pflanzung<br />
und Sukzession) beeinflussen deshalb die Existenzbedingungen<br />
vieler Tiergruppen zum einen<br />
über das Nahrungsangebot und zum anderen<br />
durch das Angebot an Habitatstrukturen.<br />
Die Anpflanzung nicht heimischer Pflanzenarten<br />
führt zu Beeinträchtigungen der einheimischen<br />
Flora und Fauna, die nicht vorhersehbar sind,<br />
und muss deshalb unterbleiben. Beispiele sind:<br />
Spätblühende Traubenkirschen (Prunus serotina)<br />
oder Eschen-Ahorn (Acer negundo). Ebenso<br />
ist die Verwendung klimatisch nicht angepasster<br />
Herkünfte eine Florenverfälschung und<br />
kann eine Gefährdung heimischer, bodenständiger<br />
Populationen durch genetische Unterwanderung<br />
bedeuten. Deshalb ist es von Vorteil,<br />
Pflanzenmaterial aus garantierten regionalen<br />
Herkünften einzusetzen.<br />
11.2.6 Pflege<br />
Gerade in der Entwicklungsphase bedürfen<br />
Waldränder intensiver Pflege. Kulturpflegemaßnahmen<br />
sind ebenso wie bei Forstkulturen vom<br />
Grad der Vergrasung abhängig. Wässern und<br />
Herbizideinsatz sind nur sinnvoll, wenn die Anpflanzung<br />
existenziell gefährdet ist. Pflanzungen<br />
sind gegenüber Sukzessionen in der Kulturphase<br />
meist konkurrenzschwächer. Die Anlage<br />
muss so erfolgen, dass Korrektureingriffe durch<br />
Zurückschneiden, Aushauen oder Freistellen<br />
minimiert werden. Durch Bedrängerentnahme<br />
bei Jungbestands- und Bestandespflegen wird<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
dem dominanten Wachstum des Waldbestandes<br />
entgegengewirkt.<br />
Mit zunehmendem Alter des Waldrandes sind<br />
Pflegemaßnahmen auf dessen Verjüngung und<br />
Dauerhaftigkeit zu lenken. In der Erhaltungsphase<br />
des Waldrandes ist durch abschnittsweises<br />
Auf-den-Stock-setzen (alle 10 bis 20 Jahre)<br />
die Regenerationsfähigkeit zu sichern und ein<br />
Saumbereich auch innerhalb des Waldrandes<br />
wieder herzustellen. Besondere Sorgfalt gilt der<br />
Pflege des vorhandenen Krautsaumes. Je nach<br />
Randfunktion ist dieser vor Verbuschung zu<br />
schützen und einmal jährlich im Herbst zu mähen<br />
oder abzuweiden. Bei der Mahd sollten nur<br />
schneidende Geräte wie Balkenmäher oder<br />
Sense zum Einsatz kommen. Rotierende Messer<br />
vernichten durch hohe Drehzahl sämtliche<br />
Kleinlebewesen bis hin zu Kriechtieren und<br />
Kleinsäugern.<br />
11.2.7 Schutz<br />
Als idealer Lebensraum für verschiedene Tierund<br />
Pflanzenarten unterliegt der Waldrand vielen<br />
schädigenden Einflüssen. Gerade in der<br />
Jugendphase sind Schäden durch Mäuse und<br />
Wild (Verbiss/Fege- und Schälschäden) besonders<br />
abträglich. Hier ist eine sorgfältige<br />
Kontrolle und ggf. Einleitung von Gegenmaßnahmen<br />
erforderlich. Bei nicht angepassten<br />
Wildbeständen ist die Einzäunung verbissgefährdeter<br />
Waldrandanlagen der einzige sichere<br />
und dauerhafte Schutz (gilt auch für Sukzession).<br />
Dabei sollten folgende Punkte beachtet werden:<br />
• Zäunung mit angrenzenden Voranbauten/<br />
Pflanzungen verbinden,<br />
• Zäunung der Krautzonen zur ungestörten<br />
Ausreifung der Wildkräuter,<br />
8
11 Waldränder<br />
• Zäunung abschnittweise; dazwischen Lücken<br />
für Wildwechsel, andere Landschaftselemente<br />
oder einen existierenden Traufabschnitt<br />
belassen,<br />
• einzelne Zaunpfähle als Sitzkrücken für Greife<br />
und Eulen entsprechend hoch einbauen;<br />
entscheidend für den Aufhakerfolg sind hier<br />
besonders lange Querhölzer (> 100 cm),<br />
• Überstiege oder Einschlüpfe, die <strong>natürlich</strong>en<br />
Räubern den Zugang ermöglichen.<br />
Sehr kostengünstig ist die Verwendung abgebauter<br />
Kulturzäune. Das verzinkte Knotengittergeflecht<br />
(hasen- und rehsicher) ist auch nach<br />
10-jähriger Standzeit wiederverwendbar.<br />
Einzelschutzmaßnahmen kommen vor allem selektiv<br />
zum Einsatz, sind <strong>aber</strong> insgesamt teuer,<br />
aufwendig in der Unterhaltung und geringer in<br />
Schutzwirkung und Schutzdauer. Später, in der<br />
Erhaltungsphase des Waldrandes, ist Wildverbiss<br />
eher verjüngungsfördernd und von untergeordneter<br />
Bedeutung.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
11.3 Zusammenfassung<br />
Fachgerecht und in Verbindung mit Waldverjüngungsmaßnahmen<br />
durchgeführt (Wiederaufforstung,<br />
Erstaufforstung, Voranbau, Naturverjüngung),<br />
müssen, außer für Schutzmaßnahmen,<br />
keine zusätzlichen Mittel für Waldrandanlagen<br />
in Anspruch genommen werden.<br />
Höhere Preise für Sträucher und Kleinbäume<br />
werden durch geringere Pflanzenzahlen kompensiert.<br />
Die Verwendung herkunftsgesicherter, gebietsheimischer<br />
Gehölzarten und die Wildlingswerbung<br />
haben höchste Priorität. Zur Herkunftssicherung<br />
von gebietsheimischen Gehölzarten<br />
sind verwaltungsinterne Regelungen derzeit in<br />
Arbeit. In diesem Zusammenhang gewinnen<br />
Ausscheidung und Kennzeichnung von Saatgutobjekten<br />
(Hecken/Feldgehölze/Waldränder)<br />
und deren Beerntung zunehmende Bedeutung.<br />
Gezielte Absprachen zwischen lokalen Flächeneigentümern<br />
und Flächennutzern (Landwirte,<br />
Jäger, Forstleute, Bildungsträger, Interessenvertreter)<br />
ermöglichen:<br />
• ein abgestimmtes Handeln auf benachbarten<br />
Flächen,<br />
• die Nutzung von Fördermitteln über den eigenen<br />
Bereich hinaus,<br />
• das Gewinnen von Interessengruppen (Umwelt,<br />
Schulen, etc.) zu Pflanz- und Pflegemaßnahmen,<br />
• die Identifikation mit dem entstehenden neuen<br />
Landschaftsbild.<br />
Dabei sollen als Planungs- und Orientierungshilfe<br />
die Ergebnisse der Biotopkartierung, der<br />
Forsteinrichtung und der forstlichen Rahmenplanung<br />
genutzt werden.<br />
9
11 Waldränder<br />
11.4 Anhang<br />
Gehölze für Waldränder Bodenfeuchte: nass<br />
Gehölzart Standortansprüche Wuchs- Ökologische<br />
Nährkraft Licht höhe Bedeutung<br />
Botanisch<br />
BÄUME<br />
Deutsch R–M Z–A m<br />
Alnus glutinosa Schwarzerle x >25 x x<br />
Betula pubescens Moorbirke x 15–25 x x x<br />
Fraxinus excelsior Gemeine Esche x >25 x x<br />
Quercus robur Stieleiche x >25 x x<br />
Salix alba Silberweide x x >25 x x<br />
Salix fragilis Bruchweide x 15–25 x x<br />
Ulmus laevis Flatterulme x >25 x x x<br />
STRÄUCHER<br />
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen x 5–10 x x x<br />
Ribes nigrum Schwarze Johannisb. x 1–2 x x x<br />
Ribes rubrum Rote Johannisbeere x 1–2 x x x<br />
Salix aurita Ohrweide x x 2–5 x x<br />
Salix cinerea Grauweide x x 2–5 x x<br />
Salix viminalis Korbweide x 2–5 x x<br />
Viburnum opulus Gemeiner Schneeball x 2–5 x x<br />
Lichtbedürftig<br />
Halbschattenverträglich Nektar und Pollen für Insekten<br />
Vollschattenverträglich<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Beeren und Samen für Vögel<br />
und Kleinsäuger<br />
Blätter und Triebe als Nahrungsquelle<br />
für Insekten, Vögel, Säuger<br />
10
11 Waldränder<br />
Gehölze für Waldränder Bodenfeuchte: feucht<br />
Gehölzart Standortansprüche Wuchs- Ökologische<br />
Nährkraft<br />
Licht höhe Bedeutung<br />
Botanisch<br />
BÄUME<br />
Deutsch R K–M Z–A m<br />
Acer campestre Feldahorn x x 15–25 x x x<br />
Acer pseudoplatanus Bergahorn x x >25 x x<br />
Alnus glutinosa Schwarzerle x x >25 x x<br />
Betula pubescens Moorbirke x x 15–25 x x x<br />
Carpinus betulus Hainbuche x x 15–25 x x<br />
Fraxinus excelsior Gemeine Esche x x >25 x x<br />
Malus sylvestris Wildapfel x x 5–10 x x x<br />
Prunus avium Vogelkirsche x x 15–25 x x<br />
Pyrus communis Wildbirne x x 15–25 x x x<br />
Quercus robur Stieleiche x x >25 x x<br />
Salix alba Silberweide x x >25 x x<br />
Salix fragilis Bruchweide x x 15–25 x x<br />
Ulmus laevis Flatterulme x x >25 x x x<br />
Ulmus minor Feldulme x x >25 x x x<br />
STRÄUCHER<br />
Cornus sanguinea Roter Hartriegel x x 2–5 x x x<br />
Corylus avellana Strauchhasel x x x 5–10 x x x<br />
Crataegus laevigata Zweigriffl. Weißdorn x x 2–5 x x x<br />
Crataegus monogyna Eingriffl. Weißdorn x x 5–10 x x x<br />
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen x x 5–10 x x x<br />
Frangula alnus Faulbaum x x x 2–5 x x x<br />
Ribes nigrum Schwarze Johannisb. x x 1–2 x x x<br />
Ribes rubrum Rote Johannisbeere x x 1–2 x x x<br />
Salix aurita Ohrweide x x 2–5 x x<br />
Salix caprea Salweide x 5–10 x x<br />
Salix cinerea Grauweide x 2–5 x x<br />
Salix viminalis Korbweide x x 2–5 x x<br />
Viburnum opulus Gemeiner Schneeball x x 2–5 x x<br />
Lichtbedürftig<br />
Halbschattenverträglich Nektar und Pollen für Insekten<br />
Vollschattenverträglich<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Beeren und Samen für Vögel<br />
und Kleinsäuger<br />
Blätter und Triebe als Nahrungsquelle<br />
für Insekten, Vögel, Säuger<br />
11
11 Waldränder<br />
Gehölze für Waldränder Bodenfeuchte: mittelfrisch–frisch<br />
Gehölzart Standortansprüche Wuchs- Ökologische<br />
Nährkraft<br />
Licht höhe Bedeutung<br />
Botanisch<br />
BÄUME<br />
Deutsch R K–M Z–A m<br />
Acer campestre Feldahorn x x 15–25 x x x<br />
Acer platanoides Spitzahorn x x >25 x x<br />
Acer pseudoplatanus Bergahorn x x >25 x x<br />
Alnus incana Grauerle x x x < 20 x x x<br />
Betula pendula Sandbirke x 15–25 x x x<br />
Carpinus betulus Hainbuche x x x 15–25 x x<br />
Fraxinus excelsior Gemeine Esche x x >25 x x<br />
Malus sylvestris Wildapfel x x x 5–10 x x x<br />
Prunus avium Vogelkirsche x x 15–25 x x<br />
Prunus padus heim. Traubenkirsche x x < 15 x x x<br />
Pyrus communis Wildbirne x x 15–25 x x x<br />
Quercus petraea Traubeneiche x x >25 x x<br />
Quercus robur Stieleiche x x >25 x x<br />
Robinia pseudoacacia Robinie x x x 15–25 x x<br />
Sorbus aucuparia Eberesche x x 10–15 x x x<br />
Tilia cordata Winterlinde x x >25 x x<br />
Tilia platyphyllos Sommerlinde x x >25 x x<br />
Ulmus laevis Flatterulme x x >25 x x x<br />
Ulmus minor Feldulme x >25 x x x<br />
STRÄUCHER<br />
Cornus sanguinea Roter Hartriegel x x 2–5 x x x<br />
Corylus avellana Strauchhasel x x 5–10 x x x<br />
Crataegus laevigata Zweigriffl. Weißdorn x x 2–5 x x x<br />
Crataegus monogyna Eingriffl. Weißdorn x x 5–10 x x x<br />
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen x x 5–10 x x x<br />
Lonicera xylosteum Gem. Heckenkirsche x x 2–5 x x x<br />
Prunus spinosa Schlehe x x 2–5 x x x<br />
Rhamnus catharticus Kreuzdorn x 5–10 x x x<br />
Rhamnus fragula Faulbaum x x 2–4 x x x<br />
Rosa canina Hundsrose x x 2–5 x x x<br />
Rubus fruticosus Brombeere x x 5–10 x x x<br />
Salix caprea Salweide x 5–10 x x<br />
Salix cinerea Grauweide x x 2–5 x x<br />
Sambucus nigra Schwarzer Holunder x x 5–10 x x x<br />
Sambucus racemosa Roter Holunder x x 2–4 x x x<br />
Klettergehölze<br />
Clematis vitalba Gemeine Waldrebe x x 5–10 x x<br />
Lonicera periclymenum Waldgeißblatt x x 5–10 x x<br />
Lichtbedürftig<br />
Halbschattenverträglich Nektar und Pollen für Insekten<br />
Vollschattenverträglich<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Beeren und Samen für Vögel<br />
und Kleinsäuger<br />
Blätter und Triebe als Nahrungsquelle<br />
für Insekten, Vögel, Säuger<br />
12
11 Waldränder<br />
Gehölze für Waldränder Bodenfeuchte: trocken<br />
Gehölzart Standortansprüche Wuchs- Ökologische<br />
Nährkraft Licht höhe Bedeutung<br />
Botanisch<br />
BÄUME<br />
Deutsch R–M Z–A m<br />
Betula pendula Sandbirke x x 1–25 x<br />
Juniperus communis Wacholder x 5–10 x x x<br />
Carpinus betulus Hainbuche x 15–25 x x<br />
Malus sylvestris Wildapfel x 5–10 x x x<br />
Populus tremula Aspe x x >25 x x<br />
Quercus petraea Traubeneiche x x >25 x x<br />
Robinia pseudoacacia Robinie x x 15–25 x x<br />
Sorbus aucuparia Eberesche x x 10–15 x x x<br />
Sorbus torminalis Elsbeere x 15–25 x x<br />
Tilia cordata Winterlinde x >25 x x<br />
Ulmus minor Feldulme x >25 x x x<br />
STRÄUCHER<br />
Berberis vulgaris Gemeine Berberitze x x 2–5 x x x<br />
Cornus sanguinea Roter Hartriegel x 2–5 x x x<br />
Corylus avellana Strauchhasel x 5–10 x x x<br />
Crataegus laevigata Zweigriffl. Weißdorn x 2–5 x x x<br />
Crataegus monogyna Eingriffl. Weißdorn x 5–10 x x x<br />
Cytisus scorparius Besenginster x 0,5–1 x x x<br />
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen x 5–10 x x x<br />
Prunus spinosa Schlehe x 2–5 x x x<br />
Rhamnus catharticus Kreuzdorn x 5–10 x x x<br />
Rosa canina Hundsrose x x 2–5 x x x<br />
Rosa glauca Hechtrose x x 2–5 x x x<br />
Rosa rubiginosa Weinrose x x 2–5 x x x<br />
Rubus fruticosus Brombeere x 5–10 x x x<br />
Sambucus nigra Schwarzer-Holunder x 5–10 x x x<br />
Sambucus racemose Hirsch -Holunder<br />
x 2–4 x x x<br />
Lichtbedürftig<br />
Halbschattenverträglich Nektar und Pollen für Insekten<br />
Vollschattenverträglich<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
Beeren und Samen für Vögel<br />
und Kleinsäuger<br />
Blätter und Triebe als Nahrungsquelle<br />
für Insekten, Vögel, Säuger<br />
13
12 Literatur<br />
AID INFODIENST E.V. (2003): AID-Heft Forstliches Vermehrungsgut. 1164.<br />
BAYRISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (2000):<br />
Pflege und Verjüngung der Buche.<br />
BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN (1995): Waldbau in den Bundesforsten.<br />
BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2002): Gesetz über Naturschutz<br />
und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 25. März<br />
2002. (BGBl I S. 1193).<br />
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ, ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT (2000):<br />
Konzeptes zur Erhaltung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland.<br />
BURSCHEL, P.; HUSS, J. (1997): Grundriss des Waldbaus. Ein Leitfaden für Studium und Praxis.<br />
Zweite Auflage, Parey Verlag, Berlin.<br />
COCH, T. (1995): Waldrandpflege. Grundlagen und Konzepte unter Mitwirkung von Herrmann<br />
Hondong, Neumann Verlag Radebeul.<br />
DAPPER, H. (1992): Heckengehölze. Handbuch für Biologie, Kultur und Verwendung.<br />
Patzer Verlag Berlin<br />
DER FORSTWIRT (1996): Waldarbeitsschule der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Verlag Eugen Ulmer.<br />
DEUTSCHER FORSTVEREIN E.V. (1997): Naturschutz im Wald Generationsvertrag für Mensch und Natur.<br />
DIE LANDSCHAFT (1998): Landwirtschaftsverlag Münster – Hiltrup, Band 6 <strong>Waldwirtschaft</strong>.<br />
BLV Verlagsgesellschaft München.<br />
DOHRENBUSCH, A. (1997): Die <strong>natürlich</strong>e Verjüngung der Kiefer (Pinus sylvestris L.) im nordwestdeutschen<br />
Pleistozän. Schriften aus der Forstlichen Fakultät der Universität Göttingen<br />
und der Niedersächsischen Forstlichen Versuchsanstalt, Bd. 123.<br />
DONG; PHAN HOANG, MUTH, M., ROEDER, A. (1998): Läuterungsversuch in Eichenjungbeständen<br />
bei Oberhöhen von ca. 8 Metern. Forstliche Versuchsanstalt Rheinland-Pfalz,<br />
Abt. Wachstum. Forst und Holz 5.<br />
DÜNBIER, H. (2000): Bewirtschaftung von Traubeneichen-Beständen. AFZ/Der Wald 11.<br />
EBERT, H.-P., RIEGER, T. (2000): Die Baumkrone als Maßstab für den Zuwachs von Eiche.<br />
AFZ/Der Wald 8.<br />
ENDTMANN, J. (1995): Rolle und Bedeutung wichtiger Gehölze in Brandenburg. Tagungsbericht<br />
des Brandenburgischen Forstvereins zur Herbsttagung 1995.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
1
12 Literatur<br />
ERTELD, W. (1961): Die Zuwachsleistung der Kiefer im Lichte neuerer Untersuchungen.<br />
Arch. F. Forstwes., Bd. 10. H4–6.<br />
FISCHER, H. (2000): Qualitätsverbesserung bei jungen Traubeneichen. Forst und Holz 12.<br />
FISCHER, H. (2001): Ein Konzept zur Endnutzung im eutrophen Buchenwald.<br />
Forst und Holz 56. 38–44.<br />
FLURGEHÖLZE (1998): Hinweise zur Biotop- und Landschaftspflege. Herausgeber: DVL<br />
Deutscher Verband für Landschaftspflege, Koordinierungsstelle Brandenburg.<br />
FRANK, A. (1996): Rotkernbildung und Zielstärkennutzung in Buchenbeständen des FA Minden.<br />
AFZ/Der Wald 12. 683–685.<br />
GOCKEL, H. A. (1994): Soziale und qualitative Entwicklungen sowie Z- Baumhäufigkeiten in<br />
Eichenjungbeständen. Die Entwicklung eines neuen Pflanzschemas „Die Trupppflanzung".<br />
Dissertation. Forstliche Fakultät der Universität Göttingen.<br />
HAILER, N. (1977): Pflanzengesellschaften der Waldränder. Beiträge Landespflege Reinl.-Pfalz,<br />
Oppenheim, 55–106.<br />
HARTMANN, G. (1996): Ursachenanalyse des Eichensterbens in Deutschland – Versuch einer<br />
Synthese bisheriger Befunde. Niedersächsische Forstliche Versuchsanstalt Göttingen.<br />
Mitteilungen an Biologische Bundesanstalt, Heft 318.<br />
HAUSKELLER-BULLERJAHN, K. (1997): Wachstum junger Eichen unter Schirm. Dissertation.<br />
Forstliche Fakultät der Universität Göttingen.<br />
HAUSKELLER-BULLERJAHN, K., v. LÜPKE, B. (1999): Kahlschlagfreier Waldbau: Wird die Eiche an den<br />
Rand gedrängt? Forst und Holz 18.<br />
HAUSKELLER-BULLERJAHN, K., v. LÜPKE, B., HAUSKELLER, H., DONG, PH. (2000): Versuch der <strong>natürlich</strong>en<br />
Verjüngung der Traubeneiche im Pfälzerwald. AFZ/Der Wald 10.<br />
HERMANN, R. (1980): Die Douglasie einst und heute. AFZ/Der Wald 35. 215–224.<br />
HOFFMANN, R. (1994): Auslese- und Plenterprinzip in der Buche. AFZ/Der Wald 20. 1100–1103.<br />
HUPFELD, M.; BERENDES, G.; LEHNHARDT, F. (1997): Buchenrotkern und Zielstärkennutzung.<br />
AFZ/Der Wald 19. 1024–1027.<br />
HUSS J. (1995): Neue Ansätze für die Begründung und Pflege von Kiefernjungbeständen.<br />
Lüpke, B. von (ed.): Waldbauliche Fragen der Kiefernwirtschaft. Frankfurt: Sauerländer<br />
(Schriften a. d. Forstl. Fak. d. Univ. Göttingen u. d. Nieders.<br />
Forstl. Vers. Anstalt, Bd. 119). 88–131.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
2
12 Literatur<br />
HUSS, J. (1996): Neue Konzepte zur Pflege von Kiefernbeständen. Frankfurt. Deutscher Forstverein.<br />
Jahresbericht 1996. 150–164.<br />
HUSS, J. (1999): Auswirkungen unterschiedlicher Ausgangspflanzendichten und frühzeitiger<br />
Pflegeeingriffe bei jungen Kiefern. Forst und Holz 54: 335–341, 364–368.<br />
JENSSEN, M.; HOFMANN G. (1997): Einstellung eines reifen Entwicklungszyklus im Buchenwald,<br />
AFZ/Der Wald 19/1997, Seiten 1015–1018.<br />
KLÄDTKE, J. (1997): Buchenlichtwuchsdurchforstung. AFZ/Der Wald 19: 1019–1023.<br />
KRÄUTER, G. (1957): Wachstumsuntersuchungen an Einzelstämmen aus Kiefernbeständen.<br />
Forst und Jagd 7. H12, Sonderdruck. 1–7.<br />
KRÄUTER, G. (1960): Wachstumskundliche Untersuchungen an der Kiefer. In Fragen der<br />
Ertragskunde und der Holzmeßkunde bei der Arbeit mit forstlichen Versuchsflächen.<br />
Tagungsber. 26. Dt. Akademie der Landwirtschaftswiss., Inst. f. Forstwiss. Eberswalde,<br />
Berlin. 165–175.<br />
KRÄUTER, G. (1968): Jungbestandespflege, <strong>aber</strong> wie? Forstwirtschaft 18. H4, Sonderdruck. 1–4.<br />
KÜSTER, B. (2000): Die Auswirkungen unterschiedlicher waldbaulicher Behandlungen auf das<br />
Wachstum und die Qualitätsentwicklung junger Traubeneichen (Quercus petraea<br />
(Matt.) Liebl.). Forstliche Forschungsberichte München 179.<br />
LANDESFORSTANSTALT EBERSWALDE (2001): Informationen für den Waldbesitzer, Waldbiotopkartierung.<br />
Faltblatt.<br />
LANDESFORSTANSTALT EBERSWALDE (2002): Ergebnisse der Komplexuntersuchung in<br />
Beständen der Schwarz-Erle (Alnus glutinosa (L.) P. Gaertn.) des Spreewaldes und<br />
Schlussfolgerungen für ihre Bewirtschaftung. Unveröffentlichter Ergebnisbericht.<br />
LANDESFORSTANSTALT EBERSWALDE(2002): Informationen für den Waldbesitzer Waldrandgestaltung.<br />
Faltblatt.<br />
LANDESFORSTANSTALT EBERSWALDE (2002): Naturwälder und Naturwaldforschung im Land Brandenburg.<br />
LANDESFORSTANSTALT BRANDENBURG, REFERENDARE (1999/2000): Entscheidungshilfen für die<br />
Begründung und Pflege von Eichenbeständen in Brandenburg.<br />
Unveröffentlichte Referendararbeit.<br />
LANDESFORSTANSTALT BRANDENBURG, REFERENDARE (1999/2000): Entscheidungshilfen für die<br />
Begründung und Pflege von Buchenbeständen in Brandenburg.<br />
Unveröffentlichte Referendararbeit.<br />
LANDESFORSTVERWALTUNG MECKLENBURG-VORPOMMERN (1994): Grundsätze für die Behandlung von<br />
Buchenjungwüchsen und -jungbeständen.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
3
12 Literatur<br />
LANDESFORSTVERWALTUNG MECKLENBURG-VORPOMMERN, (1994): Grundsätze der Behandlung von<br />
Eichenjungwüchsen und -jungbeständen.<br />
LANDESFORSTVERWALTUNG RHEINLAND-PFALZ (1996): Richtlinie zur Jungbestandspflege in Buchenbeständen.<br />
LANDESFORSTVERWALTUNG RHEINLAND-PFALZ (1996): Richtlinie zur Jungbestandspflege in Stiel- und<br />
Traubeneichenbeständen. 7/2.<br />
LANDSCHAFTPFLEGEVERBAND MIITTELFRANKEN (1996): Aufbau reich gegliederter Waldränder.<br />
LESER, H. (1994): Westermann Lexikon Ökologie & Umwelt. Georg Westermann Verlag Braunschweig.<br />
LESSNER, C. (1997): Naturverjüngungserhebung, Verfahren und Auswertung einer Naturverjüngungserhebung<br />
im Amt für Forstwirtschaft Fürstenberg/Havel.<br />
Unveröffentlichte Referendararbeit.<br />
LETTER, H.-A. (2000): Wert – nicht Masse ist das Ziel, dargestellt am Beispiel der Richtlinie für die<br />
Bewirtschaftung des Staatswaldes im Saarland vom Februar 1999. Der Dauerwald 22.<br />
LICHT, W: (1994): Sträucher am Waldrand, in Hecken und Gebüschen. Franckh-Kosmos<br />
Verlags-GmbH & Co. Stuttgart.<br />
LOCKOW, K.-W. (1995): Die neue Ertragstafel für Roterle – Modellstruktur und Anwendung in der<br />
Forstpraxis. Beiträge für Forstwirtschaft und Landschaftsökologie 29.<br />
LOCKOW, K.-W. (1997): Wachstum, Entwicklung und waldbauliche Behandlung der Zukunftsbäume<br />
im Roterlen-Hochwaldbetrieb. Beiträge für Forstwirtschaft und Landschaftsökologie<br />
31.<br />
LOCKOW, K.-W. (2003): Der Wagenersche Kiefern-Lichtwuchsbetrieb Finowtal 145. AFZ/Der<br />
Wald 58. 1005–1008.<br />
MEHL, M. (2000): Maschinelle Laubholzsaat. Mitteilungen aus dem Forstlichen Versuchswesen<br />
Mecklenburg-Vorpommern 2.<br />
MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN DES LANDES BRANDENBURG & LANDES-<br />
FORSTANSTALT EBERSWALDE (1998): Planung der Waldentwicklung im Land Brandenburg.<br />
Vorträge zur Fachtagung am 4. November 1998 in Eberswalde.<br />
Eberswalder Forstliche Schriftenreihe Band IV.<br />
MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN DES LANDES BRANDENBURG (1996):<br />
Bestandeszieltypen für die Wälder des Landes Brandenburg.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
4
12 Literatur<br />
MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN DES LANDES BRANDENBURG (1996):<br />
Landeswaldbericht – Wald und Forstwirtschaft in Brandenburg 1996.<br />
MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN DES LANDES BRANDENBURG (1998):<br />
Waldbaurahmenrichtlinie der Brandenburgischen Landesforstverwaltung.<br />
MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN DES LANDES BRANDENBURG (1999):<br />
Erlass zur Planung und Durchführung von forstlichen Wegebaumaßnahmen im Land<br />
Brandenburg.<br />
MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN DES LANDES BRANDENBURG (1998):<br />
Forstlicher Naturschutz. Faltblatt.<br />
MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN DES LANDES BRANDENBURG & MINISTERIUM<br />
FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND RAUMORDNUNG (1999): Gemeinsamer Runderlass zur<br />
Zusammenarbeit von Naturschutz- und Forstverwaltung im Land Brandenburg.<br />
MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN DES LANDES BRANDENBURG (1999):<br />
Verwaltungsvorschrift über die Anlage, Betreuung und Bewirtschaftung von forstlichen<br />
Versuchsflächen durch die Landesforstverwaltung des Landes Brandenburg.<br />
AZ: 53–7021/12 vom 15.01.1999.<br />
MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES BRANDENBURG (2000):<br />
Arbeitsrichtlinie zur Erhaltung forstlicher Genressourcen im Land Brandenburg.<br />
MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG (1998): Verwaltungsvorschrift<br />
zum Vollzug der §§ 32, 36 des BbgNatSchG.<br />
MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES BRANDENBURG<br />
(2004): Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) vom 20. April 2004<br />
(GVBl. I, S. 137).<br />
MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES BRANDENBURG<br />
(2004): Brandenburgisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege<br />
(Brandenburgische Naturschutzgesetz – BbgNatSchG) vom 25. Juni 1992<br />
(GVBl.I, S. 208), geändert durch Gesetz vom 20. April 2004 (GVBl.I, S. 106).<br />
MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN<br />
(1998): Merkblatt zur Bucheckern-Voraussaat unter Nadelholz-Schirm.<br />
MOSANDL, R.; KATEB, H.; ECKER, J. (1991): Untersuchungen zur Behandlung von jungen Eichenbeständen.<br />
Forstwirtschaftliches Zentralblatt 110.<br />
NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (1997):<br />
Entscheidungshilfen für die Begründung von Stiel- und Traubeneichen-Beständen.<br />
Merkblatt Nr. 35.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
5
12 Literatur<br />
NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (1997): Pflege und<br />
Entwicklung wichtiger Bestandestypen. Merkblatt.<br />
NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (1992): Niedersächsisches<br />
Programm zur langfristigen ökologischen Waldentwicklung in den Landesforsten.<br />
NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (1997): Entscheidungshilfen<br />
zur Behandlung und Entwicklung von Buchenbeständen. Merkblatt Nr. 33.<br />
NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (1997):<br />
Entscheidungshilfen zur Begründung und Pflege Buchen-Edellaubholz-Mischbeständen.<br />
Merkblatt Nr. 25.<br />
NÜSSLEIN, S.(1999): Birken wirken wuchsfördernd. AFZ/Der Wald 12.<br />
NUTTO, L. (2000): Wachstum und Qualität von femelartig bewirtschafteten Eichen. AFZ/Der Wald 8.<br />
OLBERG, A. (1957): Beiträge zum Problem der Kiefernaturverjüngung. Schriftenreihe der<br />
Forstlichen Fakultät der Universität Göttingen 18. 96.<br />
OTTO, H.-J. (2002): Wachstum und Strukturbildung in europäischen Kiefernwäldern – Ein Beispiel<br />
für das Gesetz des Standortes, Forst und Holz. 57. Jahrgang. Nr. 17. 507–511<br />
und Nr. 18. 550–554.<br />
PALMER, S. (1994): Von der Auslesedurchforstung zur Zieldurchmesserernte bei Buche.<br />
AFZ/Der Wald 10. 528–531.<br />
PATZ, G. (1995): Waldaußenränder und Feldgehölze. Waldbauempfehlung an das MELF Brandenburg.<br />
Unveröffentlichte Zuarbeit.<br />
PETERSEN, R. (2001): Kiefernnaturverjüngung unter Schirm im NFA Fuhrberg. Forst und Holz 56.<br />
220–226.<br />
RIEHLO, G (2002): Zum Waldbau der Douglasie in Nordwestdeutschland. Forst und Holz 55.<br />
716–722.<br />
ITTERSHOFER, F. (1999): Waldpflege und Waldbau für Studium und Praxis. 2. neubearbeitete<br />
Auflage. Gisela Rittershofer Verlag, Freising.<br />
SAARFORST LANDESBETRIEB (1999): Richtlinien für die Bewirtschaftung des Staatswaldes im Saarland.<br />
SCHERZINGER, W. (1996): Naturschutz im Wald. Verlag Eugen Ulmer & Co.<br />
SCHNEIDER, H. (1993): Die Rotbuche in der Niederlausitz. AFZ/Der Wald 43. 84–85.<br />
SCHRÖDER, TH. (1999): Behandlung und Lagerung von Eichensaatgut. AFZ/Der Wald 5.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
6
12 Literatur<br />
SENATSENTWICKLUNG FÜR STADTENTWICKLUNG UND UMWELTSCHUTZ (1992): Ein neuer Umgang mit dem<br />
Wald. Berliner Waldbaurichtlinien.<br />
STEGNER, J. (2000): Erlenbruchwälder – Dynamik in Zeit und Raum. Naturschutz und Landschaftsplanung<br />
32.<br />
STUHR, G. (1989): Zur Durchforstung der Buche in Schleswig-Holstein. AFZ/Der Wald 38–39.<br />
1022–1025.<br />
STUHR, G. (1996): Buchenwirtschaft ohne Jugendpflege? AFZ/Der Wald 6.<br />
SZYMANSKI, S. (1994): Ergebnisse zur Begründung von Eichenbeständen durch die Nestermethode.<br />
Beiträge für die Forstwirtschaft und Landschaftsökologie 4. Jahrgang 28.<br />
THÜRINGER MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, NATURSCHUTZ UND UMWELT (2000): Behandlungsrichtlinie<br />
für Buchen- und Buchenmischbestände der Thüringer Landesforstverwaltung.<br />
V. GADOW, W.-H.(1989): Der Buchenmischwald und seine Bewirtschaftung. AFZ/Der Wald 38–39.<br />
1025–1027.<br />
WEIHS, U. (1999): Waldpflege – Ein geeignetes Instrument zur nachhaltigen<br />
Sicherung der vielfältigen Waldfunktionen. Zweite Auflage. Förderverein des Fachbereiches<br />
Forstwirtschaft und Umweltmanagement.<br />
WILKE; M. (1993): Ringeln. AFZ/Der Wald 43. 86–88.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
7
13 Glossar<br />
Begriff Definition<br />
a-Typen; a/b- Nach der Definition von ERTELD/KRÄUTER Kiefern mit einem großen<br />
Übergangstypen Verhältnis der Kronenlänge zur Kronenbreite, relativ geringer<br />
Aststärken und Astlängen und konzentrischem Kronenaufbau<br />
abiotisch Durch Einflüsse der unbelebten Natur – z. B. Sturm, Schnee, Dürre,<br />
Feuer – verursachte Einwirkungen<br />
Auslesedurchforstung Durchforstungsverfahren nach SCHÄDELIN, mit individueller Begünstigung<br />
der den höchsten Wert versprechenden Bäume durch Entnahme<br />
des bzw. der stärksten Bedränger<br />
Bestandestyp Eine aus standörtlichen Grundlagen abgeleitete Zusammensetzung<br />
der Hauptbaumarten des Oberstandes und der Nebenbaumarten<br />
des Zwischen-/Unterstandes<br />
Bestandeszieltyp Ein während des ganzen Bestandeslebens planmäßig zu gestaltender<br />
Bestandesaufbau, der sich im Hiebsreifealter durch eine bestimmte<br />
Zusammensetzung nach Haupt- und Mischbaumart(en)<br />
auszeichnet.<br />
Bestandeszustandstyp Der tatsächlich vorhandene Bestandestyp<br />
biologische Ausnutzung <strong>natürlich</strong>er Steuerungsprozesse um die Kosten der<br />
Rationalisierung Waldbewirtschaftung zu senken, z. B. durch eine entsprechende<br />
Wahl der Betriebsart, der Bestandesbegründung, des Pflege- und<br />
Durchforstungsverfahrens<br />
biotisch Durch Organismen (Pflanzen, Tiere, Mikroorganismen) verursachte<br />
Einwirkungen<br />
Dauerwald Waldökosystem mit ständiger Überschirmung des Standortes,<br />
Einzelbaumwirtschaft und Verzicht auf flächiges Vorgehen; die verschiedenen<br />
Entwicklungsstadien sind in derselben Wirtschaftseinheit<br />
zeitlich und räumlich neben- und locker übereinander angeordnet.<br />
Dimensionierung Begünstigung der Z-Bäume mit dem Ziel, dass diese einen maximal<br />
astfreien Stammmantel bei möglichst gleichmäßigem Jahrringaufbau<br />
bilden<br />
Elastizität Fähigkeit, nach dem Abklingen äußerer Einwirkungen in seinen<br />
ursprünglichen Zustand zurückzukehren<br />
ex situ Außerhalb des <strong>natürlich</strong>en Lebensraumes<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
1
13 Glossar<br />
Femelhieb Hiebsführung, bei der in frei gewählter Hiebsart neben- und nacheinander,<br />
meist gruppen- und horstweise Schirmstellungen erreicht<br />
werden, die durch Rändelung allmählich ausgeweitet werden<br />
Großschirmschlag Gleichmäßige Schirmstellung auf großen Flächen mit dem Durchlaufen<br />
mehrerer Nutzungs- und Hiebsphasen<br />
Gruppe Eine gewisse Anzahl von Bäumen, die sich von ihrer umgebenden<br />
Bestockung unterscheiden und auf einer Fläche von 0,04 bis 0,1 ha<br />
wachsen (Durchmesser eine Baumlänge)<br />
Hauptbaumart Wirtschaftlich wichtige, die Bestandesbehandlung bestimmende<br />
Baumart. Im Mischbestand liegt das Schwergewicht der Nutzholzerzeugung<br />
oft auf mehreren Hauptbaumarten.<br />
Hauptbestand Bestandesschicht, auf der das Hauptgewicht der Holzproduktion<br />
liegt, d. h. alle herrschenden und mitherrschenden Bäume<br />
Hiebsreife In Abhängigkeit von Dimension, Qualität, Gesundheitszustand und<br />
Wertentwicklung gegebene Nutzungsmöglichkeit der Bäume oder<br />
Bestände<br />
Horst Eine gewisse Anzahl von Bäumen, die sich von ihrer umgebenden<br />
Bestockung unterscheiden und auf einer Fläche von 0,11 bis 0,5 ha<br />
wachsen (Durchmesser eine bis zwei Baumlängen)<br />
in situ Im <strong>natürlich</strong>en Lebensraum<br />
integrierter Waldschutz Anwendung von Verfahren zur Überwachung, Prognose und Abwehr<br />
von Schäden am Wald unter besonderer Berücksichtigung<br />
des Umweltschutzes, z. B. biologische (Vogelschutz, Ameisenhege)<br />
und chemische (Lockstoffe, Pflanzenschutzmittel) Verfahren<br />
interspezifische Konkurrenz Konkurrenz zwischen verschiedenen Arten<br />
intraspezifische Konkurrenz Konkurrenz innerhalb einer Art<br />
Kahlhieb, Kahlschlag Hiebsmaßnahme, die den Bestockungsgrad auf einer Fläche von<br />
über 0,5 ha auf weniger als 0,4 absenkt und zu freiflächenähnlichen<br />
Verhältnissen führt<br />
Klimastufe Im nordostdeutschen Tiefland werden forstökologisch ähnlich zu<br />
bewertende Großklim<strong>aber</strong>eiche zu Klimastufen zusammengefasst.<br />
In Brandenburg werden drei Klimastufen (Tiefland trocken – Tt,<br />
mäßig trocken – Tm und feucht – Tf) unterschieden.<br />
Lochhieb Meist kreisförmige Kahlstellung bis zur Horstgröße<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
2
13 Glossar<br />
Mischbestände Bestände, in denen Bäume verschiedener Arten zusammen<br />
vorkommen<br />
Mischungsregulierung Planmäßige Beeinflussung der Mischungsart (Bestandeszusammensetzung<br />
nach Baumarten), des Mischungsgrades (Mengenanteile<br />
der Baumarten) und der Mischungsform (räumliche Verteilung der<br />
Baumarten)<br />
Nachanbau Nachträgliche Einbringung von Baumarten in stark lückige bzw.<br />
lichte Bestände mittleren Alters infolge erheblicher Bestandesschäden<br />
Naturnähe Maß der Annäherung an die Potenzielle Natürliche Vegetation<br />
nicht heimische Baumarten, die außerhalb ihres <strong>natürlich</strong>en Verbreitungsgebietes<br />
(fremdländische) Baumarten vorkommen<br />
Nutzung Ernte von Waldprodukten; allgemein bezogen auf die Holznutzung<br />
bzw. Holzernte<br />
Phänotypenauslese Planmäßige Selektion von Bäumen eines Bestandes nach dem<br />
äußeren Erscheinungsbild (Phänotyp)<br />
Potenzielle Natürliche Gedachte Vegetation des Klimax-Stadiums, die mit den gegenwärti-<br />
Vegetation (PNV) gen, <strong>natürlich</strong>en oder anthropogen irreversibel veränderten Standorts-<br />
und Florenbedingungen im Einklang steht und vom Menschen<br />
nicht mehr beeinflusst wird<br />
Saumhieb Schmaler Kahlhieb zur Einleitung einer Verjüngung, die im Seitenschutz<br />
des Altbestandes aufwachsen soll<br />
Schirmhieb Verjüngungshieb, um eine Schirmstellung zu erzielen<br />
schlagweiser Hochwald Betriebsform des Altersklassenwaldes, der aus annähernd gleichaltrigen<br />
Beständen besteht, die sich in einer bestimmten räumlichen<br />
Ordnung zueinander befinden und die je nach Erreichen der Hiebsreife<br />
flächenweise genutzt und verjüngt werden<br />
Selbstbefruchtung Befruchtung der weiblichen Anlagen durch männliche Geschlechtszellen<br />
desselben Individuums<br />
Selbstung Künstlich herbeigeführte Selbstbefruchtung<br />
Stabilität Eigenschaft gegen äußere Einwirkung in dem bisherigen Zustand<br />
zu verharren<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
3
13 Glossar<br />
Stamm-Feuchtestufe Ausdruck für die aus der Grund-/Stauwasserform abgeleiteten,<br />
vegetationswirksamen Feuchteunterschiede. Bei der Abstufung und<br />
Bezeichnung von trocken über mittelfrisch, frisch, feucht, zu nass<br />
und sumpfig bestehen Unterschiede zwischen mineralischen und<br />
organischen Standorten.<br />
Stamm-Nährkraftstufe Kennzeichen für die Gesamtheit aller vegetationswirksamen Nährstoffe<br />
im <strong>natürlich</strong>en Gleichgewicht. Maßgebend für die Zuordnung<br />
zu fünf Nährkraftstufen ist der Nährstoffgehalt der gesamten durchwurzelbaren<br />
Bodentiefe.<br />
Stamm-Standortsform Die Stamm-Standortsform kennzeichnet das aus den schwer<br />
beeinflussbaren und daher langfristig relativ stabilen Standortsformenkomponenten<br />
Klima, Relief, Boden und Grund-/Stauwasser<br />
ermittelte Standortspotenzial. Im <strong>natürlich</strong>en Gleichgewicht bzw. bei<br />
naturnaher Vegetation sind Stamm- und Zustandsstandortsform<br />
identisch.<br />
Stamm- Forstökologische Gruppierung von verwandten Stamm-Standorts-<br />
Standortsformengruppe formen durch die Kombination von Stamm-Nährkraft- und Stamm-<br />
(kurz: Stammgruppe) Feuchtestufe. Das Großklima wird durch Zusatz der Klimastufe<br />
berücksichtigt. Die Stammgruppe ist Ausdruck der vegetationswirksamen<br />
Naturraumeigenschaften und vor allem für die waldbauliche<br />
Planung von Bedeutung.<br />
Standraumregulierung Standraumregulierung ist die Steuerung der Bestandesdichte und<br />
der Baumverteilung.<br />
Sukzession Vom Menschen unbeeinflusste Besiedlung einer Freifläche mit<br />
Pflanzen<br />
Totholz Holz in einem unterschiedlich weit fortgeschrittenen Stadium des<br />
Abbaus (Mineralisierung), das nach biotisch, abiotisch oder anthropogen<br />
verursachtem Absterben ganzer Bäume oder Baumteile<br />
entsteht<br />
Trupp Eine Anzahl von Bäumen, die sich von ihrer umgebenden Bestockung<br />
unterscheiden und auf einer Fläche von unter 0,04 ha<br />
wachsen (Durchmesser ≤ Baumlänge)<br />
Unterbau Anbau von Baumarten unter Schirm zur Verbesserung des Bodenschutzes,<br />
der Schaftpflege bzw. der Gesamtwuchsleistung<br />
Vollbaumnutzung Aufarbeitung von Holz, Rinde, Ästen und Nadeln (ohne Stock und<br />
Teile der Wurzeln)<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
4
13 Glossar<br />
Voranbau Künstliche Begründung des Folgebestandes im Schutz und unter<br />
Schirm des Altbestandes; Walderneuerungsart mit frostempfindlichen<br />
und in der Jugend schattenertragenden Baumarten unter<br />
aufgelichtetem Hauptbestand als Schirm<br />
Vorratspflege Verbesserung der Wert- und Volumenentwicklung von Waldbeständen<br />
durch forstliche Maßnahmen, z. B. Auslesedurchforstung<br />
Walderneuerung Verjüngung von Waldbäumen und Waldsträuchern mit dem Ziel der<br />
Initiierung einer neuen Waldgeneration<br />
Walderneuerungsarten Wiederaufforstung, Neuaufforstung, Voranbau und Nachanbau<br />
Wuchsbezirk Landschaftsbereich mit einem möglichst einheitlichen Charakter.<br />
Abgrenzungs- bzw. Unterscheidungskriterien zu anderen Wuchsbezirken<br />
können sein: Klima, Geologische Ausgangssubstrate,<br />
Topographie, Vegetation, Landschaftsgeschichte<br />
Wuchsgebiet Großlandschaft, die sich durch die Geomorphologie, das Großklima<br />
und die Landschaftsgeschichte von anderen Großlandschaften<br />
unterscheidet; ein Wuchsgebiet setzt sich aus mehreren Wuchsbezirken<br />
zusammen.<br />
Z-Bäume Zukunftsbaum; die Auswahl erfolgt i. d. R. zu Beginn der Jungbestandespflegephase<br />
bzw. zum Zeitpunkt der ersten Astung, nach<br />
den Kriterien Vitalität, Qualität, Verteilung<br />
Zielstärke, Zieldimension Angestrebter BHD, i. d. R. der Z-Bäume als möglicher Zeitpunkt der<br />
Ernte<br />
Zielstärkennutzung Nutzungsverfahren, bei dem das Nutzungsalter durch die mögliche<br />
Nutzungsdimension ersetzt wird<br />
Zustandsstandortsform Die Zustandsstandortsform kennzeichnet den über Zeigerwerte der<br />
Bodenvegetation und Humusanalysen ermittelten, aktuellen Nährkraft-<br />
und Feuchtezustand eines Standortes. Abweichungen<br />
zwischen Stamm- und Zustandsstandortsform werden durch<br />
Degradations- und Aggradationstufen gekennzeichnet.<br />
Landesforstverwaltung Brandenburg<br />
Waldbau-Richtlinie 2004<br />
5
Ministerium für Landwirtschaft,<br />
Umweltschutz und Raumordnung<br />
des Landes Brandenburg<br />
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Heinrich-Mann-Allee 103<br />
14473 Potsdam<br />
Telefon: 03 31 / 8 66 72 37 und 8 66 70 17<br />
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