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Grüner Ordner - Waldwirtschaft - aber natürlich

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Forst<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

„<strong>Grüner</strong> <strong>Ordner</strong>“<br />

der Landesforstverwaltung Brandenburg


Herausgeber: Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Umweltschutz und Raumordnung<br />

des Landes Brandenburg<br />

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Heinrich-Mann-Allee 103<br />

14473 Potsdam<br />

Telefon: 03 31 / 8 66 72 37 und / 8 66 70 17<br />

Fax: 03 31 / 8 66 70 18<br />

Internet: www.mlur.brandenburg.de<br />

E-Mail: pressestelle@mlur.brandenburg.de<br />

Abteilung Forst<br />

Lindenstraße 34 a<br />

14467 Potsdam<br />

Telefon: 03 31 / 8 66 78 68<br />

Fax: 03 31 / 8 66 77 76<br />

Internet: www.mlur.brandenburg.de<br />

E-Mail: forst@mlur.brandenburg.de<br />

Auflage: 800 Exemplare<br />

Gesamtherstellung: vierC digitalprint + mediafabrik GmbH<br />

Gubener Straße 47, 10243 Berlin<br />

Telefon: 030 / 5 33 27 00, Fax: 030 / 5 33 27 44<br />

E-Mail: info@vierc.de<br />

Potsdam, Mai 2004


1 Vorwort<br />

Die Waldbaurichtlinie 2004 wurde von zahlreichen<br />

Waldbauern der Landesforstverwaltung<br />

Brandenburgs erarbeitet.<br />

Sie stellt keinen Waldbauerlass im Sinne eines<br />

Rezeptbuches dar, bei dessen akkurater Umsetzung<br />

der „richtigen Zutaten“ ein perfekter<br />

Landeswald entsteht, auch wenn manch einer<br />

hierauf vielleicht schon lange gewartet haben<br />

mag. Die Autoren haben vielmehr in Form eines<br />

waldbaulichen Kompendiums eigenes Erfahrungswissen<br />

und wissenschaftliche Erkenntnisse<br />

zusammengetragen und bilden hier den<br />

aktuellen Stand der waldbaulichen Erkenntnisse<br />

der Landesforstverwaltung ab.<br />

Die Waldbaurichtlinie 2004 ist damit eine Verknüpfung<br />

von Wissen, praktischer Erfahrung<br />

und konkreter Regelung. Sie wurde jedoch<br />

nicht nur innerhalb der Landesforstverwaltung<br />

erarbeitet, sondern auch mit den Vertretern des<br />

amtlichen Naturschutzes sowie denen vieler<br />

Interessengruppen wie z. B. Waldbesitzern und<br />

Naturschutzverbänden erörtert. Die hierbei ergangenen<br />

Hinweise und Impulse wurden vielfach<br />

aufgegriffen und in die Waldbaurichtlinie<br />

eingearbeitet.<br />

Die Richtlinie steht in der Tradition der bisherigen<br />

waldbaulichen Grundsätze des Landes<br />

Brandenburg, wie sie zuletzt in der Waldbaurahmenrichtlinie<br />

vom Dezember 1998 dargestellt<br />

wurden. Eine standortgerechte und naturnahe<br />

Waldbewirtschaftung ist das zu Grunde<br />

liegende Prinzip des Waldbaus, wobei der Naturschutz<br />

integraler Bestandteil der Landeswaldbewirtschaftung<br />

ist. Stärker als bisher wird<br />

in der Waldbaurichtlinie 2004 <strong>aber</strong> der Blick<br />

vom bestandesorientierten Denken hin auf den<br />

gut veranlagten und damit wertvollen Einzelbaum<br />

und die damit einhergehende Gestaltung<br />

wertnachhaltiger Bestände gelenkt.<br />

Das Ziel der Produktion ist es, möglichst viel<br />

wertvolles Holz in einem gut strukturierten und<br />

damit stabilen Wald zu erzielen, da nur eine hohe<br />

Elastizität der Waldbestände bei hoher Wert-<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

nachhaltigkeit einen langfristigen betrieblichen<br />

Erfolg ermöglicht. Die Entwicklungsphasen des<br />

Waldes werden damit zukünftig nicht mehr<br />

schlagweise voneinander getrennt sein, sondern<br />

sich im räumlichen Neben- und Übereinander<br />

auf der gleichen Waldfläche befinden. Ein<br />

solches Vorgehen spiegelt eine Waldbewirtschaftung<br />

wider, wie sie gerade Prof. Thomasius<br />

in der Vergangenheit vielfach skizziert hat<br />

und wird zukünftig als „Ökologische Waldbewirtschaftung“<br />

der Landesforstverwaltung<br />

Brandenburg bezeichnet.<br />

Die Waldbaurichtlinie 2004 ist im Landeswald<br />

verbindlich anzuwenden und gibt damit Orientierung<br />

für das tägliche Handeln aller Mitarbeiter.<br />

In ihrer Gestaltung wurde <strong>aber</strong> eine bewusst<br />

offene Form gewählt, da es mit Blick auf den<br />

derzeit im Landeswald überwiegend aufstockenden<br />

jüngeren und mittelalten Kiefern-Altersklassenwald<br />

einer weiteren intensiven waldbaulichen<br />

Diskussion bedarf, um den Landeswald<br />

erfolgreich zu bewirtschaften.<br />

Die Richtlinie kann und soll laufend ergänzt und<br />

erweitert werden, um den jeweils aktuellen Diskussionsstand<br />

aufzugreifen und in zeitgemäße<br />

Führungsgrundsätze umzusetzen. Dabei kann<br />

eine Waldbaurichtlinie <strong>aber</strong> auch nur eine wichtige<br />

Säule einer erfolgreichen betrieblichen<br />

Steuerung sein, die in ihrer gesamtbetrieblichen<br />

Ausrichtung ökologische und ökonomische<br />

Nachhaltigkeitsaspekte erfolgreich umzusetzen<br />

trachtet. Dieses konsequent zu verfolgen ist<br />

Aufgabe aller Mitarbeiter der Landesforstverwaltung<br />

und der betriebliche Gesamterfolg das<br />

gemeinsame Ziel.<br />

Potsdam, im Mai 2004<br />

Karl-Heinrich von Bothmer<br />

Leiter der Abteilung Forst im Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg


2 Inhalt<br />

1 Vorwort<br />

2 Inhalt<br />

3 Ziel und Grundsätze der ökologischen Waldbewirtschaftung<br />

4 Waldverjüngung<br />

5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

10 Naturschutz im Wald<br />

11 Waldränder<br />

12 Literatur<br />

13 Glossar<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004


Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

3 Ziel und Grundsätze<br />

der ökologischen<br />

Waldbewirtschaftung<br />

Grafik: Roland Boll<br />

Autoren:<br />

Gernot Bilke, Michael Duhr, Raimund Engel, Martina Heinitz, Eckhard Heuer, Hubertus Kraut,<br />

Eberhard Luft, Ralf Rüthnick, Tim Scherer, Andreas Schulze, Claus Seliger, Falk Stähr<br />

Herausgeber:<br />

Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg,<br />

Abteilung Forst<br />

1


3 Ziel und Grundsätze der ökologischen Waldbewirtschaftung<br />

Inhalt<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Seite<br />

Ziel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

Grundsatz 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

Grundsatz 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

Grundsatz 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

Grundsatz 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

Umsetzung der Grundsätze durch<br />

„Ökologische Waldbewirtschaftung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

2


3 Ziel und Grundsätze der ökologischen Waldbewirtschaftung<br />

Ziel<br />

Standortgerechte, naturnahe und produktive Wälder werden erhalten,<br />

entwickelt und unter Bewahrung der ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit<br />

bewirtschaftet.<br />

Grundsatz 1<br />

Stabilität und Elastizität der Wälder sind durch Erhalt und Verbesserung der Waldstrukturen<br />

als Voraussetzung nachhaltig gesicherter Waldfunktionen zu gewährleisten.<br />

Der Grundsatz wird u. a. durch folgende waldbauliche<br />

Entscheidungen und Maßnahmen umgesetzt:<br />

1. Auf Grundlage der Waldentwicklungsplanung<br />

wird der Laubholzanteil der Wälder<br />

kontinuierlich erhöht. Laubbaumarten wie<br />

Birke, Weide und Eberesche sind als Füllund<br />

Treibholz erwünscht. Die angemessene<br />

Beteiligung der Pionierbaumarten an der<br />

Verjüngung, nicht ihr Aushieb, ermöglichen<br />

eine naturnahe und kostengünstige Waldentwicklung.<br />

2. Die Bestandesentwicklung ist zukünftig an<br />

den Bestandeszieltypen der Ökogramme<br />

auszurichten. Bei gleicher Erfüllung der ausgewiesenen<br />

Waldfunktionen sind die Baumarten<br />

zu verjüngen, die sich an der potenziellen<br />

<strong>natürlich</strong>en Vegetation orientieren. Es<br />

sind Bestandeszieltypen mit naturnahem<br />

Bestandesaufbau anzustreben, die die Leistungsfähigkeit<br />

des Standortes nachhaltig<br />

nutzen. Bestandeszieltypen, welche die Leistungsfähigkeit<br />

des Standortes verschlechtern,<br />

sind zu vermeiden.<br />

3. Natürliche Verjüngungen werden erhalten,<br />

gefördert und/oder gezielt unter Schirm ein-<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

geleitet. Die Schirmstellungen sind dem<br />

Lichtbedürfnis der zu verjüngenden Baumarten<br />

anzupassen. Im Rahmen dieser Zeitspanne<br />

sind langfristige Schirmstellungen zu<br />

bevorzugen.<br />

4. Die Entwicklung horizontaler und vertikaler<br />

Bestandesstrukturen wird durch geeignete<br />

Maßnahmen gefördert. Dies erfolgt u. a.<br />

durch Durchforstungsart und -stärke.<br />

Auslesedurchforstungen sind zu bevorzugen.<br />

Die vitalen, gut bekronten und qualitativ<br />

besten Stämme sind zu fördern. Zwischen-<br />

und Unterstände sollen unabhängig<br />

von der Möglichkeit der späteren Integration<br />

in die Verjüngung erhalten werden.<br />

5. Die Nutzung orientiert sich an der Zielstärke.<br />

Alters- und forstsanitär bedingte Entwertungen<br />

sind zu vermeiden. Für die Wirtschaftsbaumarten<br />

werden standortabhängige<br />

Zielstärkenrahmen und Zielalter entwickelt.<br />

Einzelne alte und starke Bäume<br />

haben bis über ihren <strong>natürlich</strong>en Tod hinaus<br />

eine wichtige Funktion für die Strukturierung<br />

der Bestände.<br />

3


3 Ziel und Grundsätze der ökologischen Waldbewirtschaftung<br />

Grundsatz 2<br />

Die Bewahrung bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Waldböden als Grundla-<br />

ge stabiler und produktiver Wälder hat Priorität. Degradationen sind zu vermeiden.<br />

Der Grundsatz wird u. a. durch folgende waldbauliche<br />

Entscheidungen und Maßnahmen umgesetzt:<br />

1. Auf Kahlschläge wird grundsätzlich verzichtet.<br />

Ausnahmen sind an folgende Bedingungen<br />

geknüpft, die jeweils zu dokumentieren sind:<br />

• Der Aufbau in eine standortgerechte<br />

Bestockung aus dem Altbestand ist auf<br />

einem anderen Wege nicht möglich.<br />

• Zwingende Gründe des Waldschutzes<br />

oder der Verkehrssicherungspflicht erfordern<br />

flächige Nutzungen.<br />

Kleinflächige Nutzungen unter 0,5 ha, die<br />

der Entwicklung einer <strong>natürlich</strong>en Verjüngung<br />

oder dem Aufbau mehrstufiger Bestände<br />

dienen, gelten nicht als Kahlschläge.<br />

Neben den sich aus der Zertifizierung ergebenden<br />

Verpflichtungen sind flächige Nutzungen,<br />

insbesondere unter dem Aspekt<br />

des Erhalts der Bodenfruchtbarkeit, grundsätzlich<br />

kritisch zu beurteilen. Die Mineralisation<br />

organischer Substanz ist auf Grund<br />

erhöhter Temperatur und Bodenfeuchte auf<br />

Kahlflächen äußerst hoch. 17 bis 25 % des<br />

Humusvorrates werden binnen kurzer Zeit<br />

auf Sandstandorten in Nordostdeutschland<br />

umgesetzt und abgebaut. Der Standort verliert<br />

nicht nur wichtige im Humus gebundene<br />

Austauschkapazitäten sowie Kohlenstoff<br />

und Stickstoff, sondern auch in großen<br />

Mengen die Nährstoffkationen Calcium,<br />

Magnesium und Kalium. Dies ist insbeson-<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

dere auf Sandstandorten mit geringer Basensättigung<br />

problematisch und auf Grund<br />

des Versauerungsschubes sowie des Nährstoffverlustes<br />

nicht akzeptabel.<br />

2. Verzicht auf Vollumbruch<br />

3. Verzicht auf eine flächige, in den Mineralboden<br />

eingreifende Bodenbearbeitung<br />

durch die Wahl geeigneter Verjüngungsverfahren,<br />

Pflanzsortimente und Pflanzverfahren<br />

sowie Verwendung bodenschonender<br />

Alternativen.<br />

Bei starker verjüngungshemmender Begleitvegetation<br />

durch Sandrohr und Adlerfarn<br />

ist in zu dokumentierenden Ausnahmefällen<br />

eine intensivere Bodenbearbeitung<br />

zulässig.<br />

Ebenso ist eine schonende Bodenbearbeitung<br />

zur Unterstützung der Verjüngung zulässig.<br />

Diese Regelung entspricht den „Leitlinien<br />

für eine nachhaltige <strong>Waldwirtschaft</strong>“ nach<br />

PEFC, den „Richtlinien nachhaltiger Forstwirtschaft“<br />

nach FSC, berücksichtigt das<br />

Bundesbodenschutzgesetz und konkretisiert<br />

die Formulierung der Waldbaurahmenrichtlinie<br />

„Die Störung des Bodens ist<br />

auf ein unerlässliches Mindestmaß zu beschränken“.<br />

Die Ausnahmeregelung, bei<br />

extremer Vergrasung durch Sandrohr und<br />

Adlerfarm eine intensivere Bodenbearbeitung<br />

nach eingehender Prüfung des Einzelfalls<br />

zuzulassen, ist den besonderen<br />

Standortverhältnissen Brandenburgs geschuldet.<br />

4


3 Ziel und Grundsätze der ökologischen Waldbewirtschaftung<br />

4. Holzerntemaschinen (Harvester) und Tragrückeschlepper<br />

(Forwarder und Harvester)<br />

sowie geeignete Seilrückeschlepper (Skidder)<br />

sind für die Pflege der Wälder unverzichtbar.<br />

Der Einsatz dieser Maschinen hat<br />

sich insbesondere an den Belangen des Bodenschutzes<br />

und der vielfältigen Strukturen<br />

des Waldes zu orientieren. Die Bestände<br />

werden nach waldbaulichen und technologi-<br />

Grundsatz 3<br />

Der Grundsatz wird u. a. durch folgende waldbauliche<br />

Entscheidungen und Maßnahmen umgesetzt:<br />

1. Natürliche Verjüngungsformen haben, wo<br />

diese möglich und standortgerecht sind,<br />

gegenüber Saat und Pflanzung Vorrang.<br />

2. Unterbauten mit ausschließlich dienender,<br />

bodenverbessernder und ökologischer Bedeutung<br />

sollten auf Saaten sowie Pflanzungen<br />

zur notwendigen Schaftpflege von<br />

Werteichen beschränkt werden. Nachbesserungen<br />

von Unterbauten sind zu vermeiden.<br />

Gewünschte bodenphysikalische und<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

schen Erfordernissen erschlossen. Der Maschineneinsatz<br />

erfolgt im Rahmen der Pflege<br />

und Nutzung grundsätzlich von der<br />

Rückegasse aus.<br />

5. Weitgehendes Unterlassen von Meliorationsmaßnahmen<br />

mit Ausnahme von Standorten<br />

der Bergbaufolgelandschaften sowie<br />

Verzicht von Entwässerungsmaßnahmen.<br />

Das Wirtschaftsziel ist unter Beachtung der ökologischen Gegebenheiten und unter Wah-<br />

rung des ökonomischen Prinzips zu erreichen. Natürliche Prozesse zur Erreichung des Wirt-<br />

schaftszieles sind konsequent zu nutzen und zu fördern.<br />

chemische sowie ökologische Wirkungen<br />

von Unterbauten können zumeist auch<br />

durch aktive Förderung ankommender Naturverjüngung,<br />

vor allem der Eiche, Birke<br />

und Eberesche, erzielt werden.<br />

3. Die Wilddichte als Standortsfaktor ist an<br />

ökologischen Weisern (Verbissgutachten<br />

und Kontrollzaunverfahren) sowie an der<br />

wildökologischen Lebensraumbewertung<br />

auszurichten. Die Hauptbaumarten eines<br />

Reviers müssen sich schon auf Grund der<br />

gesetzlichen Grundlagen ohne Wildschutz<br />

verjüngen lassen.<br />

5


3 Ziel und Grundsätze der ökologischen Waldbewirtschaftung<br />

Grundsatz 4<br />

Die Belange des Naturschutzes werden in die naturnahe und standortgerechte Bewirt-<br />

schaftung des Landeswaldes in besonderem Maße integriert. Die Lebensräume der einhei-<br />

mischen Tier- und Pflanzenarten im Wald sind zu sichern, zu entwickeln und wo möglich<br />

wieder herzustellen.<br />

Der Grundsatz wird u. a. durch folgende waldbauliche<br />

Entscheidungen und Maßnahmen<br />

umgesetzt:<br />

1. Die Ansprüche gefährdeter oder vom Aussterben<br />

bedrohter Tier- und Pflanzenarten<br />

werden bei der Bewirtschaftung des Landeswaldes<br />

besonders beachtet.<br />

2. Sehr alte und tote Bäume, deren wirtschaftliche<br />

Nutzung nur mit geringen positiven<br />

Deckungsbeiträgen möglich ist, werden<br />

grundsätzlich erhalten. Brut-, Höhlenbäume<br />

und Bäume mit Sonderstrukturen sind besonders<br />

zu beachten und grundsätzlich zu<br />

schonen. In allen Nadelholzbeständen ab 80<br />

Jahren und allen Laubholzbeständen ab<br />

100 Jahren sind fünf Bäume je Hektar zu<br />

identifizieren, die langfristig in ihre <strong>natürlich</strong>e<br />

Zerfallsphase überführt werden (Methusalem-Projekt).<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

3. Ökologischer Waldschutz mit integrierten<br />

Methoden orientiert sich in erster Linie an<br />

der Stabilisierung der Bestände. Gemischte,<br />

horizontal und vertikal strukturierte<br />

standortgerechte Bestände stabilisieren<br />

die Wälder gegenüber biotischen und abiotischen<br />

Schadfaktoren. Flächige Bekämpfungsmaßnahmen<br />

unter Anwendung von<br />

Pflanzenschutzmitteln finden nur als letztes<br />

Mittel, bei existenzieller Gefährdung des<br />

Bestandes und ausschließlich auf Grundlage<br />

fachkundiger Begutachtung statt. Biologisch-technische<br />

Verfahren sind zu bevorzugen.<br />

4. Düngung zur Steigerung des Holzertrages<br />

ist zu unterlassen. Bodenschutzkalkungen<br />

sind nur nach Vorlage eines boden- und<br />

waldernährungskundlichen Gutachtens<br />

durchzuführen.<br />

6


3 Ziel und Grundsätze der ökologischen Waldbewirtschaftung<br />

Umsetzung der Grundsätze durch<br />

„Ökologische Waldbewirtschaftung“<br />

Umgesetzt werden das zuvor genannte Ziel und<br />

die Grundsätze der Landeswaldbewirtschaftung<br />

durch die Abkehr vom schlagweisen<br />

Hochwald.<br />

In Zukunft werden die forstlichen Entwicklungsphasen<br />

deshalb nicht mehr schlagweise voneinander<br />

getrennt sein, sondern sich im räumlichen<br />

Neben- und Übereinander auf der gleichen<br />

Waldfläche befinden.<br />

Ziel ist die Erziehung und Ernte einer nachhaltig<br />

höchstmöglichen Menge wertvollem Holzes unter<br />

Beachtung des ökonomischen Prinzips. Dabei<br />

sind integrative Naturschutzmaßnahmen<br />

vorrangig anzuwenden.<br />

Das Waldbaukonzept der Landesforstverwaltung<br />

Brandenburg wird als ökologische Waldbewirtschaftung<br />

bezeichnet und beinhaltet folgende<br />

Umsetzungsschritte:<br />

1. Kahlschlagfreie Bewirtschaftung<br />

2. Überführung des schlagweisen Hochwaldes<br />

durch geeignete Verjüngungsverfahren<br />

und Bestandeserziehung unter langfristiger<br />

Erhaltung des Oberstandes<br />

3. Mehrung des Laub- und Mischwaldes, mit<br />

Orientierung der Baumarten an der potenziellen<br />

<strong>natürlich</strong>en Vegetation<br />

4. Gestaltung und Entwicklung strukturreicher<br />

Waldränder<br />

5. Einbeziehung von Naturschutzmaßnahmen<br />

in die Waldbewirtschaftung (Schutz von<br />

Biotopbäumen und Methusalemprojekt)<br />

6. Ausnutzung der Naturverjüngung<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

7. Kleinfächige Verjüngungsverfahren, wobei<br />

die Verjüngung dem Holzeinschlag folgt<br />

8. Ausnutzung <strong>natürlich</strong>er Wiederbewaldungsprozesse<br />

9. Wildmanagement mit dem Ziel waldangepasster<br />

Schalenwilddichten<br />

10. Herstellung gepflegter Waldbestände durch<br />

Pflegeblockbildung und den Abbau von<br />

Pflege- und Durchforstungsrückständen<br />

11. Konsequente Anwendung der Auslesedurchforstung<br />

und der Vorratspflege<br />

12. Einzelstammweise Nutzung nach definierten<br />

Zielstärken<br />

13. Einsatz bestandes- und bodenschonender<br />

Technik und Arbeitsverfahren (u. a. weitgehender<br />

Verzicht auf Bodenarbeiten)<br />

14. Anwendung des integrierten Waldschutzes<br />

(u. a. weitgehender Verzicht auf Pflanzenschutzmittel)<br />

15. Verzicht auf Düngung<br />

7


Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

4 Waldverjüngung<br />

Grafik: Roland Boll<br />

Autoren:<br />

Eckehard Brauner, Hans-Joachim Engelmann, Christian Gohl, Klaus Hartmann, Jörg Herpel,<br />

Hartmut Lehmann, Karin Müller, Claus Seliger, Astrid Zimmermann<br />

Herausgeber:<br />

Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg,<br />

Abteilung Forst<br />

1


4 Waldverjüngung<br />

Inhalt<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Seite<br />

4.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

4.2 Naturverjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

4.2.1 Voraussetzungen für <strong>natürlich</strong>e Verjüngungen . . . . . . . . . . . 4<br />

4.2.1.1 Standort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

4.2.1.2 Oberstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

4.2.1.3 Wild . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

4.2.2 Naturverjüngungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

4.2.2.1 Bestandesbehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

4.2.2.2 Spontane Verjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

4.2.2.3 Ergänzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

4.2.2.4 Bodenverwundung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

4.3 Künstliche Verjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

4.3.1 Grundlagen und Regelungen zu Saat- und Pflanzgut . . . . . . 7<br />

4.3.2 Herkunftssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

4.3.3 Saaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

4.3.3.1 Allgemeine Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

4.3.3.2 Saatgutbeschaffung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

4.3.3.3 Saatzeitpunkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

4.3.3.4 Eichen-/Buchensaat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

4.3.4 Pflanzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

4.3.4.1 Voraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

4.3.4.2 Pflanzsortiment/Pflanzmaterial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

4.3.4.3 Pflanzenabnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

4.3.4.4 Transport/Einschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

4.3.4.5 Spross-/Wurzelschnitte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

4.3.4.6 Pflanzverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

4.4 Rechtsgrundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

2


4 Waldverjüngung<br />

4.1 Einleitung<br />

Ziel aller waldbaulichen Bemühungen der Landesforstverwaltung<br />

ist es, standortgerechte,<br />

stabile, wertholz- und vorratsreiche, strukturierte,<br />

artenreiche Bestände zu indizieren bzw.<br />

wieder herzustellen. Die entstehende Verjüngung<br />

soll i. d. R. als zukünftiger Hauptbestand<br />

übernommen werden, kann <strong>aber</strong> auch je nach<br />

Standort, Baumart, Alter und Waldfunktion<br />

dienenden Charakter einnehmen. Mit der<br />

waldbaulichen Ausrichtung des Landes Brandenburg<br />

für den Landeswald werden deshalb<br />

u. a. <strong>natürlich</strong>e Entwicklungsprozesse unter<br />

Einbeziehung naturnaher Methoden stärker als<br />

bisher berücksichtigt. Die Nutzung von Gratiskräften<br />

der Natur in Form der Naturverjüngung<br />

ist das naturnaheste Verfahren der Waldverjüngung.<br />

Deshalb ist bei der Verjüngung grundsätzlich<br />

das Verfahren zu wählen, welches die<br />

größte Annäherung an die <strong>natürlich</strong>e Waldentwicklung<br />

gewährleistet.<br />

Dabei gilt der Grundsatz, dass zunächst Naturverjüngungsverfahren<br />

genutzt werden. Führen<br />

diese in dem gesteckten Zeitrahmen nicht zum<br />

angestrebten Verjüngungsziel, sind Saat- und<br />

Pflanzverfahren anzuwenden.<br />

Die <strong>natürlich</strong>e Verjüngung unserer Wälder wird<br />

demzufolge zunehmend an Bedeutung gewinnen,<br />

vor allem bei Bestandeszieltypen, die mit<br />

dem Bestandeszustandstyp bereits übereinstimmen.<br />

Auf ärmsten Standorten mit nur sehr<br />

geringer Wert- und Volumenleistung ist die <strong>natürlich</strong>e<br />

Verjüngung oftmals die einzig wirtschaftliche<br />

Walderneuerungsart.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

3


4 Waldverjüngung<br />

4.2 Naturverjüngung<br />

Folgende Vorteile sprechen für eine <strong>natürlich</strong>e<br />

Verjüngung:<br />

• Erhalt genetisch vielfältiger, autochthoner<br />

oder nicht autochthoner, <strong>aber</strong> örtlich erprobter<br />

Populationen,<br />

• gute Anpassung der Verjüngung an kleinstandörtliche<br />

Ausprägungen,<br />

• ungestörtes Wurzelwachstum der Sämlinge,<br />

• höheres Auslesepotenzial bei Pflegemaßnahmen<br />

in Jungwüchsen,<br />

• Möglichkeiten der Gewinnung von Wildlingen,<br />

• geringe Anfälligkeit gegenüber Trockenperioden,<br />

• geringe Kosten,<br />

• höhere Stufigkeit der Waldbestände bei zeitlich<br />

und räumlich unterschiedlichem Aufkommen<br />

der Verjüngung.<br />

Diesen Vorteilen stehen <strong>aber</strong> auch Nachteile<br />

gegenüber:<br />

• Abhängigkeit der Verjüngung von Fruktifikation<br />

und Samenertrag,<br />

• Ungleichmäßigkeit der Verjüngungsdichte<br />

und der Baumartenzusammensetzung,<br />

• längere Gefährdung durch Wild und andere<br />

Jugendgefahren.<br />

Dementsprechend bedeutet Naturverjüngungswirtschaft<br />

ein langfristiges Arbeiten mit unterschiedlich<br />

ausgeprägten Bestandesstrukturen<br />

und Gratiskräften der Natur in Form von spontaner<br />

Verjüngung. Vor allem im Rahmen der<br />

Waldpflege und der Nutzung gilt es, behutsam,<br />

je nach Eigenart der Baumarten, die ablaufenden<br />

Naturprozesse zu erkennen und zu beeinflussen.<br />

Grundsätzlich stellt sich die Naturverjüngung<br />

als Folge der Wirtschaftstätigkeit und<br />

einer kontinuierlichen Durchforstungstätigkeit<br />

und Holznutzung ein. In den Fällen, in denen der<br />

Verjüngungszeitraum verkürzt werden muss, z.<br />

B. in Folge von Entwertungsgefahren, Schader-<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

eignissen oder bei verjüngungshemmenden<br />

und -behindernden Oberbodenzuständen, sind<br />

Maßnahmen zur Einleitung einer Verjüngung gerechtfertigt.<br />

4.2.1 Voraussetzungen für <strong>natürlich</strong>e<br />

Verjüngungen<br />

4.2.1.1 Standort<br />

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden,<br />

dass eine Naturverjüngung auf allen<br />

Standorten möglich ist. Verjüngungshemmende<br />

bzw. erschwerende Humusformen und Vegetationen<br />

sind in der Regel auf nicht optimale<br />

Baumartenwahl des Oberstandes bzw. auf<br />

mangelnde Lichtzufuhr zurückzuführen.<br />

Die optimale Vegetationsdecke für das Ankommen<br />

der meisten schwerfruchtigen Baumarten<br />

ist eine schüttere Krautflora, vor allem aus Frühblühern<br />

oder Himbeere bestehend, die den<br />

Oberbodenzustand verbessert. Die Regenerierung<br />

der degradierten Humuszustände in Verbindung<br />

mit versauerten Oberböden ist oft nur<br />

über mehrere Zwischenstufen zu erreichen. Samen<br />

ohne großes Nährstoffreservoir benötigen<br />

i. d. R. freiliegenden Mineralboden oder zumindest<br />

nur geringmächtige Humusauflagen.<br />

4.2.1.2 Oberstand<br />

Bei der Verjüngungsplanung sind die Standortgerechtigkeit<br />

und die Eignung der Samenbäume<br />

zu berücksichtigen.<br />

Die Erfolgschancen der Naturverjüngung sind<br />

von der Baumart und dem Alter des Oberstandes<br />

abhängig. Das Alter ist von entscheidender<br />

Bedeutung für die Fruktifikation und für die Kronenentwicklung.<br />

4


4 Waldverjüngung<br />

Schattbaumarten können grundsätzlich früher<br />

verjüngt werden als Lichtbaumarten, da diese<br />

eine zügigere Lichtgabe verlangen. Spontane,<br />

kleinflächige Verjüngungen sollten in Abhängigkeit<br />

von deren Qualität und Quantität in die Verjüngungskonzeption<br />

integriert werden.<br />

Spontan einsetzende <strong>natürlich</strong>e Verjüngung soll<br />

jedoch keinen Handlungsdruck auslösen. Das<br />

Vergehen von Verjüngungen ist ein <strong>natürlich</strong>er<br />

Vorgang in Waldökosystemen. Wichtig ist das<br />

Vorhandensein einer latenten Verjüngung, aus<br />

der im Zuge der Nutzung der Folgebestand<br />

entwickelt werden kann oder die zur Risikominimierung<br />

in Kalamitätsfällen als Ausgangspunkt<br />

neuer Waldentwicklungsstadien dient.<br />

Ist ein Baumartenwechsel beabsichtigt, sollte<br />

frühzeitig auf vorhandene Samenbäume der gewünschten<br />

Baumart geachtet werden. Das Freistellen<br />

der Samenbäume begünstigt eine gute<br />

Kronenentwicklung und eine frühe und reichliche<br />

Fruktifikation. Bei zu geringer Anzahl von<br />

Samenbäumen muss die Naturverjüngung<br />

durch künstliche Verjüngungsmaßnahmen ergänzt<br />

werden. Insbesondere vereinzelte übergehaltene<br />

Eichen und Buchen in großflächigen<br />

Kiefernrevieren sind als Samenbäume äußerst<br />

wertvoll. Sie sind von benachbarten Kiefern, die<br />

eine gute Kronenentwicklung beeinträchtigen,<br />

behutsam freizustellen.<br />

4.2.1.3 Wild<br />

Eine der Hauptursachen für das Ausbleiben von<br />

Naturverjüngung ist der erhebliche Verbissdruck<br />

durch Schalenwild. Selbst unter standörtlich<br />

besten Voraussetzungen ist eine gesicherte, gemischte,<br />

artenreiche Naturverjüngung auf<br />

Grund überhöhter Wildbestände nicht möglich.<br />

In der Landesforstverwaltung wurden ein Verbissmonitoringverfahren<br />

eingeführt und flächendeckend<br />

im Landeswald Weisergatter installiert.<br />

Während Erstes bei der Beurteilung des Erfol-<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

ges der laufenden Verjüngung dient, soll Zweites<br />

die latente Verjüngung und den Wilddruck<br />

auf die Verjüngung abbilden. Basierend auf den<br />

flächendeckenden Ergebnissen des Weisergatterverfahrens<br />

im Landeswald wird das damit<br />

sichtbare Verjüngungspotenzial schließlich auch<br />

als Grundlage für die anzuwendenden Verjüngungsverfahren<br />

dienen. Somit besteht eine innige<br />

Wechselwirkung zwischen Jagd und waldbaulichem<br />

Handeln, die über die eingeführten<br />

Monitoringsysteme augenscheinlich wird.<br />

4.2.2 Naturverjüngungsverfahren<br />

4.2.2.1 Bestandesbehandlung<br />

Eine regelmäßige, vorausschauende, kontinuierliche<br />

Durchforstung sichert eine optimale<br />

Wertentwicklung der Z-Stämme und damit das<br />

für eine Fruktifikation nötige Kronenvolumen.<br />

Dadurch kann mit der Steuerung der Lichtverhältnisse<br />

eine Bodengare erreicht werden, welche<br />

die Bodenflora verbessert und die Vorraussetzungen<br />

einer latenten Verjüngung schafft.<br />

4.2.2.2 Spontane Verjüngung<br />

Bei spontaner Naturverjüngung handelt es sich<br />

um Verjüngung, die sich im Folgegeschehen der<br />

kontinuierlichen Wirtschaftstätigkeit einstellt. Ihr<br />

Auftreten lässt sich meist gut rekonstruieren<br />

und ist an eine bestimmte Konstellation von<br />

Fruktifikation, Lichteinfall, Wilddichte und entsprechenden<br />

Keimboden gekoppelt. Diese Bestandesbilder<br />

sollten beispielgebend für weitere<br />

geplante Naturverjüngungen sein.<br />

Der Anflug von Verjüngung vergeht bei fehlendem<br />

Licht meist wieder oder beschränkt sich<br />

auf vorhandene Lichtkegel. Für die Entscheidung,<br />

ob die spontane Verjüngung gefördert<br />

5


4 Waldverjüngung<br />

werden soll, ist insbesondere die Wertentwicklung<br />

des Oberstandes ausschlaggebend.<br />

Die Nutzung von spontaner Verjüngung bietet<br />

den entscheidenden Vorteil, dass sie im Vergleich<br />

zu verjüngungseinleitenden Maßnahmen<br />

das Betriebsrisiko einer ausbleibenden flächigen<br />

Naturverjüngung deutlich verringert.<br />

4.2.2.3 Ergänzung<br />

Die angekommene Naturverjüngung sollte bei<br />

einer Höhe von 20 bis 50 cm nach folgenden<br />

Kriterien beurteilt werden:<br />

• Baumartenzusammensetzung<br />

• Verteilung auf der Fläche<br />

• Stammzahl der Wirtschaftsbaumarten<br />

• Stammzahl der Füll- und Treibhölzer<br />

• Fehlstellen<br />

Im Ergebnis dieser Beurteilung sind in Abhängigkeit<br />

des gewünschten Verjüngungszieles<br />

weitere waldbauliche Maßnahmen festzulegen.<br />

Zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit,<br />

durch erste Pflegemaßnahmen die Hauptbaumart<br />

zu fördern oder gewünschte Haupt- und<br />

Mischbaumarten in die Naturverjüngung künstlich<br />

einzubringen und damit entsprechende<br />

Fehlstellen zu komplettieren.<br />

Beim Einbringen von Mischbaumarten soll die<br />

Flächengröße nicht unter der eines Trupps liegen,<br />

sehr wüchsige Baumarten wie z. B. Vogelkirsche<br />

können auch einzelstammweise beigemischt<br />

werden. Weiterhin ist das unterschiedliche<br />

Wuchsverhalten der Baumarten auf den jeweiligen<br />

Standorten zu beachten.<br />

Bei der Bewertung der Füll- und Treibhölzer ist<br />

die unterschiedliche erzieherische Wirkung der<br />

einzelnen Baumarten untereinander zu berücksichtigen.<br />

Die sich unter unseren klimatischen<br />

und standörtlichen Bedingungen oftmals ein-<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

stellenden Birken sind als Füll- und Treibholz erwünscht.<br />

Ihre Konkurrenzkraft auf armen Böden<br />

insbesondere zur Kiefer im trockenen Tieflandklima<br />

wird oft überschätzt, ihre wirtschaftliche<br />

Bedeutung hier oft unterschätzt.<br />

4.2.2.4 Bodenverwundung<br />

Ist der Humuszustand oder die Bodenflora in<br />

den Beständen stark verjüngungshemmend<br />

und ist auch in einem angemessenen Zeitrahmen<br />

keine <strong>natürlich</strong>e Verbesserung zu erwarten,<br />

so stellt die Bodenverwundung mit dem<br />

Freilegen des Mineralbodens die waldbauliche<br />

Ultima Ratio dar. Ein ganzflächiges Befahren der<br />

Bestände zur Einleitung einer <strong>natürlich</strong>en Verjüngung<br />

ist grundsätzlich nur in sehr begrenzten<br />

Ausnahmen zielführend und damit nur bedingt<br />

sinnvoll. Auf Böden mit nennenswerten Anteilen<br />

der Ton- und Schlufffraktion ist die Befahrung im<br />

Hinblick auf die Bodenphysik als besonders kritisch<br />

zu betrachten und deshalb zu unterlassen.<br />

Grundsätzlich gilt: Je geringer der Input desto<br />

geringer die Beeinträchtigung des Bodenzustandes<br />

und der Bodenphysik. Deshalb sind<br />

plätzeweise Methoden den Streifenverfahren o.<br />

ä. vorzuziehen und extensive Verfahren zur Beseitigung<br />

behindernder Rohhumusdecken anzuwenden.<br />

6


4 Waldverjüngung<br />

4.3 Künstliche Verjüngung<br />

4.3.1 Grundlagen und Regelungen zu<br />

Saat- und Pflanzgut<br />

Die Verwendung von geeignetem Saat- und<br />

Pflanzgut und damit die Herkunftssicherung ist<br />

auf Grund der langen Lebensdauer der Waldbäume<br />

von besonderer Bedeutung. Für den<br />

Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut wurden<br />

deshalb europäische und nationale Regelungen<br />

getroffen, die für Forst- und Baumschulbetriebe<br />

gelten.<br />

4.3.2 Herkunftssicherung<br />

Die richtige Wahl geeigneter Herkünfte, die „genetische<br />

Nachhaltigkeit“, hat bei der Begründung<br />

von Waldbeständen eine erhebliche Bedeutung.<br />

Sie entscheidet maßgeblich über die<br />

Leistungsfähigkeit und die Betriebssicherheit<br />

der Waldökosysteme. Bei der Beachtung der<br />

Herkunftsempfehlungen wird sichergestellt,<br />

dass nur an den Standort angepasstes Saatund<br />

Pflanzgut verwendet wird.<br />

4.3.3 Saaten<br />

4.3.3.1 Allgemeine Grundsätze<br />

Saaten können nicht langfristig geplant werden,<br />

da sie von der Verfügbarkeit des Saatgutes abhängen.<br />

Generell sollte in Jahren mit reichlicher<br />

Fruktifikation (Mastjahre) so viel Saatgut als<br />

möglich für die Verjüngung genutzt werden, da<br />

dann die Keimfähigkeit der Samen am höchsten<br />

ist.<br />

Folgende Vorteile hat eine Saat gegenüber einer<br />

Pflanzung:<br />

• bei Gelingen entsteht meist eine große Zahl<br />

förderungswürdiger Bäume,<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

• es besteht die Möglichkeit der Werbung<br />

überzähliger Pflanzen,<br />

• es entstehen keine irreversiblen Wurzelschäden,<br />

• die Sämlinge erfahren keinen Pflanzschock.<br />

Auf Grund dieser Vorteile ist im Falle einer<br />

künstlichen Verjüngung der Saat gegenüber der<br />

Pflanzung der Vorzug zu geben.<br />

4.3.3.2 Saatgutbeschaffung<br />

Geeignetes Saatgut kann durch Zukauf, Übernahme<br />

der Naturalpacht oder durch eigene Ernte<br />

gewonnen werden. Im Falle des Zukaufs liefern<br />

die Angaben zur „äußeren Beschaffenheit“<br />

(Reinheit, Keimfähigkeit oder Lebensfähigkeit<br />

sowie Tausendkorngewicht bezogen auf die Samenfeuchte)<br />

des Saatgutes wichtige Hinweise<br />

zur Saatgutqualität und damit zur Bestimmung<br />

der Aussaatmenge. Gesundes, hochkeimfähiges<br />

Saatgut ist eine wichtige Voraussetzung für<br />

das Gelingen der Saat.<br />

4.3.3.3 Saatzeitpunkt<br />

Die Saat sollte vorrangig im Herbst erfolgen.<br />

Grundsätzlich sind die in Tabelle 1 genannten<br />

Vor- und Nachteile abzuwägen.<br />

Die Saat ist manuell und maschinell möglich.<br />

Vorrang hat grundsätzlich die manuelle Saat vor<br />

der maschinellen Saat, um eine Beeinträchtigung<br />

des Bodengefüges weitgehend zu vermeiden.<br />

Idealerweise haben sich bei maschinellem<br />

Einsatz Pferdegespanne bewährt.<br />

Saatmaschinen legen das Saatgut unmittelbar<br />

nach dem Aufreißen in einer schmalen Saatrille<br />

in das Saatbett ab. Bei stärkeren Grasfilzdecken<br />

wird die Bodenvegetation <strong>aber</strong> meist<br />

nicht nachhaltig genug zurückgedrängt.<br />

7


4 Waldverjüngung<br />

Tabelle 1: Vergleich der Saatzeitpunkte<br />

Der Konkurrenzdruck der Bodenvegetation<br />

kann deshalb den Saaterfolg insgesamt in Frage<br />

stellen bzw. die anschließenden Kulturpflegemaßnahmen<br />

sehr verteuern, so dass der Einsatz<br />

einer geeigneten streifenweisen Bodenbearbeitung<br />

im Vorfeld der Saat zu prüfen ist.<br />

4.3.3.4 Eichen-/Buchensaat<br />

Eingehender werden hier nur noch einmal Eichen-<br />

und Buchensaat dargestellt.<br />

Die manuelle Aussaat ist sowohl nach plätzeweiser<br />

als auch nach streifenweiser Bodenbearbeitung<br />

möglich.<br />

Saatreihenabstand ca. 2 m<br />

Saattiefe<br />

• 6 bis 8 cm auf Freiflächen wegen Spätfrostgefahr<br />

• 3 bis 5 cm auf überschirmten Fläche<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Vorteile Nachteile<br />

Herbstsaat • keine längere Lagerung notwendig<br />

• keine Vorbehandlung notwendig<br />

• Nutzung der Winterfeuchtigkeit<br />

• bei den Eicheln entwickelt sich die<br />

Keimwurzel bereits im Herbst<br />

• optimal gereiftes Saatgut keimt in<br />

kürzester Zeit<br />

• durch späten Aussaattermin kann<br />

Spätfrostgefährdung vermieden werden<br />

• Ausfälle durch Wild<br />

• Mäuse und Vögel nehmen einen Teil des<br />

Saatgutes auf<br />

• bei langanhaltenden Barfrösten entstehen<br />

Schäden am Saatgut<br />

Frühjahrssaat • Lagerung und Nachreife des Saatgutes<br />

ist erforderlich<br />

• Frühsommertrockenheit kann zu Auflaufschäden<br />

führen<br />

Abstand der Eicheln bei Handsaat in Reihen<br />

ca. 10 cm<br />

Übererdung – anschließend mit Handrechen<br />

oder mit Hackenschlag 3 bis 5 cm tief<br />

Eichen-Saatgutmengen:<br />

• 200 bis 300 kg bei Plätzesaat<br />

• 400 kg bei Rillensaat<br />

Die ausführliche Verfahrensbeschreibung einer<br />

Bucheckernsaat ist dem Merkblatt der Landesforstverwaltung<br />

Nordrhein-Westfalen zur Bucheckern-Voraussaat<br />

unter Nadelholz-Schirm zu<br />

entnehmen.<br />

8


4 Waldverjüngung<br />

4.3.4 Pflanzung<br />

4.3.4.1 Voraussetzungen<br />

Für die Begründung vitaler und leistungsfähiger<br />

Bestände auf dem Weg der Pflanzung sind folgende<br />

Voraussetzungen zu beachten:<br />

• Für die Bestandesbegründung sollte grundsätzlich<br />

nur zugelassenes Vermehrungsgut<br />

aus dem Herkunftsgebiet verwendet werden,<br />

in dem die Verjüngungsfläche liegt.<br />

• Steht Vermehrungsgut von geprüftem Ausgangsmaterial<br />

zur Verfügung, ist diesem der<br />

Vorzug zu geben, da dieses Material seine<br />

Überlegenheit in den entsprechenden<br />

Wuchsmerkmalen nachgewiesen hat.<br />

• Sollte auf Grund von Ernteausfällen in den<br />

Vorjahren sowie schlechter Angebotslage<br />

auf dem Pflanzenmarkt die richtige Herkunft<br />

nicht beschaffbar und die Verjüngungsmaßnahme<br />

nicht aufschiebbar sein, können<br />

Austauschherkünfte gemäß der Herkunftsempfehlungen<br />

für das Land Brandenburg<br />

zum Einsatz kommen.<br />

• Um zu vermeiden, dass Pflanzmaterial<br />

nachgefragt wird, welches überhaupt nicht<br />

lieferbar ist, sollte vor der Beschaffung eine<br />

Markterkundung durchgeführt werden. Hierzu<br />

können die Kontrollstellen für forstliches<br />

Vermehrungsgut konsultiert werden.<br />

4.3.4.2 Pflanzensortiment/Pflanzenmaterial<br />

Die Erfahrungen des örtlichen Wirtschafters im<br />

Zusammenhang mit den standörtlichen Bedingungen<br />

im Revier sollten die Grundlage für die<br />

Entscheidungen über das Pflanzensortiment<br />

bilden.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Zu bevorzugen sind Frischpflanzen, die unmittelbar<br />

vor dem Transport ins Revier ausgehoben<br />

worden sind. Auf den Schutz der freigelegten<br />

Pflanzenwurzel vom Ausheben bis zur<br />

Pflanzung ist besonders zu achten. Dort, wo es<br />

der Konkurrenzdruck der Begleitvegetation zulässt,<br />

sind bei Pfahlwurzlern einjährige Sämlinge<br />

im Hinblick auf das Anwuchsverhalten der Bewurzelung<br />

einzusetzen, da diese den Zweijährigen<br />

überlegen sind. Da eine einjährige Eiche<br />

bereits eine Wurzel von ca. 40 cm Länge bildet,<br />

wird diese verfahrensbedingt beim Ausheben<br />

in der Baumschule zwangsläufig durchtrennt.<br />

Dem Anspruch vieler Praktiker, eine einjährige<br />

Eiche mit der gesamten Wurzel in der Baumschule<br />

auszuheben, kann aus dem Grund nicht<br />

entsprochen werden.<br />

Der Nachteil des einjährigen Buchensämlings<br />

besteht in der geringen Pflanzenhöhe und in der<br />

weichen Sprossachse. Diese lässt sich beim<br />

Pflanzvorgang schlecht ausrichten, weshalb<br />

hier zweijährige Pflanzen zu bevorzugen sind.<br />

Anforderung an das Alter und die Größe<br />

Der Erfolg einer Pflanzmaßnahme hängt von der<br />

Wahl eines geeigneten Pflanzverfahrens, vom<br />

Pflanzensortiment und von der Pflanzenqualität<br />

ab.<br />

Ausgehend von den landesspezifischen bzw.<br />

örtlichen Erfahrungen bei der Verwendung von<br />

Pflanzenmaterial werden die in Tabelle 2 angegebenen<br />

Sortimente zur Pflanzung empfohlen.<br />

Für Pflanzmaßnahmen, bei denen größere<br />

Pflanzen erforderlich sind, wird auf Heister und<br />

Lohden zurückgegriffen.<br />

9


4 Waldverjüngung<br />

Tabelle 2: Empfehlungen für Pflanzensortimente<br />

Baumart<br />

Gemeine Kiefer<br />

Europäische und<br />

Japanische Lärche<br />

Douglasie<br />

Küstentanne/<br />

Weißtanne<br />

Stiel-/Traubeneiche<br />

Rotbuche<br />

Hainbuche<br />

Winterlinde<br />

Berg- und Spitzahorn,<br />

Esche, Roterle, sonst. Lbh., incl.<br />

Sträucher<br />

4.3.4.3 Pflanzenabnahme<br />

Die Pflanzenabnahme am Erfüllungsort setzt<br />

den Vergleich des gelieferten forstlichen Vermehrungsgutes<br />

mit den Anforderungen des<br />

Auftrages sowie eine Qualitätsbeurteilung voraus.<br />

Auffallende Mängel hinsichtlich der Qualität<br />

und Quantität sind schriftlich festzuhalten. Im<br />

Verdachtsfall sind Stichproben für die Ermittlung<br />

des Pflanzenalters zu ziehen.<br />

Anforderungen zur Überprüfung des Pflanzenal-<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Sortiment<br />

1+0 und 2+0 (unterschnitten)<br />

1+1<br />

1+1<br />

1+2<br />

2+1<br />

2+2<br />

1+0 und 2+0 (unterschnitten)<br />

2+0<br />

1+0 und 2+0 (unterschnitten)<br />

1+1, 1+2<br />

1+0 und 2+0 (unterschnitten)<br />

1+1, 1+2<br />

1+1, 1+2<br />

Empfehlungen für Mindestnormen<br />

des Pflanzgutes<br />

Höhe (cm) Wurzelhalsdurchmesser<br />

(mm)<br />

20 _ 35 4<br />

20 _ 35 5<br />

10 _ 15 4<br />

15_ 25 4<br />

30_ 50<br />

ters sind zu richten an die<br />

Prüfstelle für Forstliches Vermehrungsgut,<br />

Eberswalder Chaussee 6,<br />

15377 Waldsieversdorf.<br />

Die Pflanzenabnahme hat gemäß den Anforderungen<br />

des Ausschreibungsverfahrens zu erfolgen.<br />

Bei geringfügigen Mängeln ist eine Nachbesserung<br />

mit Fristsetzung zu fordern ggf. ist<br />

ein Preisnachlass auszuhandeln. Es ist darauf<br />

zu achten, dass die richtige Herkunft übernommen<br />

wird.<br />

10


4 Waldverjüngung<br />

Anforderung an die äußere Beschaffenheit und<br />

den Gesundheitszustand der Pflanzen<br />

Allgemeine Qualitätskriterien sind:<br />

• Frischegrad von Spross und Wurzeln<br />

• Wurzelausbildung (Wurzelhalsdurchmesser,<br />

Feinwurzelanteil)<br />

• Spross-Wurzel-Verhältnis (2:1 bei kleinen Sortimenten,<br />

bis 5:1 bei größeren Sortimenten)<br />

• Wipfelschäftigkeit<br />

• Zwieselbildungen<br />

• Ausbildung des Terminaltriebes<br />

• geringe Beschädigungen<br />

• Verholzung<br />

Bei der Übernahme der Pflanzen ist deshalb u. a.<br />

zu prüfen:<br />

Wurzelwerk:<br />

• kompakt, symmetrisch, reich an Faserwurzeln<br />

ohne einzelne lange Wurzeln<br />

• Verhältnis des Wurzelwerkes zum oberirdischen<br />

Teil<br />

Spross:<br />

• kräftig, <strong>aber</strong> stufig aufgebaut, nicht geil gewachsen,<br />

nicht spindelig<br />

• Quirlabstand gleichmäßig mit kräftigen, gesund<br />

entwickelten Seitenästen<br />

• der Sprossaufbau soll der <strong>natürlich</strong>en Morphologie<br />

entsprechen<br />

• Form, Farbe und Stärke der vorjährigen Triebe<br />

entscheiden über den Wert der Pflanze<br />

Äußerer Zustand und Alter:<br />

Der Entwicklungsstand muss dem Alter der<br />

Pflanze entsprechen.<br />

4.3.4.4 Transport/Einschlag<br />

Im Rahmen der Sicherung des Anwuchserfolges<br />

ist neben Pflanztechnik und Qualität des<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Pflanzgutes erhebliches Augenmerk auf sorgfältigen<br />

Transport und Einschlag zu legen. Die<br />

Erhaltung des ursprünglichen Frischezustandes<br />

vor dem Ausheben muss angestrebt werden,<br />

um Vitalitätsverluste zu vermeiden. Der<br />

Transport des Pflanzgutes hat deshalb abgedeckt<br />

zu erfolgen. Bei der Anlieferung von großen<br />

Mengen an Pflanzgut, die nicht sofort eingeschlagen<br />

werden können, hat sich die Anlage<br />

von „Pflanzigeln" oder „Pflanzsärgen" bewährt.<br />

Geringe Mengen im Kleinpflanzenbereich<br />

können auch direkt in Transportsäcke<br />

„pflanzfrisch" verpackt werden. Als Tagesdepot<br />

sind die Pflanzsäcke hervorragend geeignet.<br />

Einschläge sind stets an schattiger, windstiller<br />

Stelle anzulegen. Auf der Freifläche ist die Anlage<br />

einer Reisigbeschattung auf einem Lattengerüst<br />

vorteilhaft, die angelieferten Bunde sind in<br />

jedem Fall zu öffnen und auseinander zu ziehen.<br />

Die Wurzeln werden bis zum Wurzelhals vollständig<br />

mit Erde bedeckt. Festes Antreten verhindert<br />

Hohlräume.<br />

4.3.4.5 Spross-/Wurzelschnitte<br />

Wurzelschonend und rationell kann i. d. R. nur<br />

gepflanzt werden, wenn auf einen Wurzelschnitt<br />

verzichtet werden kann.<br />

Wurzeln sollten keinesfalls verfahrensgerecht<br />

„zurechtgestutzt“ werden. Vereinzelt vorkommende<br />

überlange Fahnenwurzeln oder seitliche<br />

Wurzelstränge können beschnitten werden, um<br />

eine weitestgehend <strong>natürlich</strong>e Lagerung im<br />

Pflanzloch zu gewährleisten. Verletzte, gequetschte<br />

Wurzeln oder Wurzelstränge müssen<br />

oberhalb der verletzten Stelle abgeschnitten<br />

werden. Zum Beseitigen verletzter oder gequetschter<br />

Wurzeln sollen nur scharfe Messer<br />

und Heppen zum Einsatz kommen.<br />

Größere Pflanzensortimente bedingen zur<br />

11


4 Waldverjüngung<br />

Durchführung eines Wurzelschnitts fast ausschließlich<br />

den Einsatz von Scheren.<br />

4.3.4.6 Pflanzverfahren<br />

Das ausgewählte Pflanzverfahren und -gerät<br />

muss sich an Wurzelgröße und Wurzelausformung<br />

orientieren. Da meist nicht in allen Oberförstereien<br />

eine Vielzahl von verschiedenen<br />

Pflanzgeräten vorgehalten wird und die Durchführenden<br />

nicht an allen Geräten ausreichend<br />

Übung besitzen, kommt dem Pflanzeneinkauf<br />

für das gewählte Verfahren eine entscheidende<br />

Bedeutung zu. Alle Pflanzverfahren müssen<br />

durch qualifizierte Schulung eingeführt und begleitet<br />

werden.<br />

Eine Übersicht der anzuwendenden Pflanzverfahren<br />

bietet die Tabelle 3 auf der nachfolgenden<br />

Seite.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

12


4 Waldverjüngung<br />

Tabelle 3: Übersicht der Pflanzgeräte<br />

Anforderungen an<br />

Pflanzgeräte Sprosslänge Wurzelform Wurzellänge Wurzel- Grad der Freiheit von Wurzel- und Leistung Ausschluss-<br />

(bis ca.) ausdehnung Räumung Bewuchs Skelettarmut Stk. / Std. bedingungen<br />

(bis ca.)<br />

Hufscher Spaten/ bis 20 cm Pfahlwurzel 12 cm 5 cm Mittel Hoch Hoch 200_ 250 Stark lehmig<br />

Stichel Ndh. 1/0<br />

und 1/1<br />

Hohlspaten 50_120 cm Pfahl- und. 25 cm 16 cm Hoch Mittel Hoch 50 Stark lehmig<br />

Lbh. / Ndh. Herzwurzel<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Blattspaten/ 20 _ 60 cm Pfahl- und 20 cm 20 cm Hoch Hoch Mittel 100 Fehlende<br />

Klemmpflanzung Lbh. Herzwurzel Vorarbeiten<br />

Göttinger bis 80 cm Pfahl- und 25 cm 12 cm Gering Gering Gering 60_100 Verhältnis<br />

Fahrradlenker Lbh. / Ndh. Herzwurzel Spross-Wurzel<br />

> 5:1<br />

Rhodener bis 100 cm Pfahl- und 25 cm 15 cm Gering Gering Gering 60_100 Verhältnis<br />

Pflanzhaue Lbh/Ndh Herzwurzel Spross-Wurzel<br />

> 5:1<br />

Buchenbühler bis 50 cm Pfahl- und 25 cm 12 cm Gering Gering Mittel 100_150 Stark lehmig<br />

Schräg-Pflanzhaue Lbh. / Ndh. Herzwurzel<br />

Blattspaten Lbh/Ndh Alle Unbenannt Unbenannt Mittel Mittel Mittel 20_ 40 Verhältnis<br />

Lochpflanzung Spross-Wurzel<br />

> 5:1<br />

Pflanzdachs 120_180 cm Pfahl- und 30+ cm 20 cm Mittel Mittel Mittel 20_ 30 Stark lehmig<br />

Lbh. / Ndh. Herzwurzel Verhältnis<br />

Spross-Wurzel<br />

> 5:1<br />

Pflanzfuchs 120_180 cm Pfahl- und 30+ cm 35 cm Mittel Mittel Mittel 20_ 30 Stark lehmig<br />

Lbh. / Ndh. Herzwurzel Verhältnis<br />

Spross-Wurzel<br />

> 5:1<br />

13


4 Waldverjüngung<br />

4.4 Rechtsgrundlagen<br />

• Richtlinie 1999/105/EG des Rates v.<br />

22.12.1999<br />

• Durchführungsvorschriften zur Richtlinie<br />

1999/105/EG (EGVO Nr. 1598/2002;<br />

Nr.1602/2002; Nr. 1597/2002 und<br />

Nr. 2301/2002<br />

• Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG ) vom<br />

22.05.02 trat mit Wirkung v. 1.1.2003 in<br />

Kraft<br />

• Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung<br />

(FoVHgV) vom 7.10.1994 (BGBl. I<br />

S. 3578), geändert durch Verordnung vom<br />

15.1.2003<br />

• Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung<br />

(FoVZV) vom 20.12.2002 (BGBl. I S.<br />

4721, 2003 I S. 50)<br />

• Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung<br />

(FoVDV) vom 20.12.2002 (BGBl. I<br />

S. 4711, 2003 I S.61)<br />

• Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes<br />

im Land Brandenburg<br />

(Bbg FoVG DV)<br />

• „Empfehlungen für forstliches Vermehrungsgut<br />

für das Land Brandenburg“; der <strong>Ordner</strong><br />

wird zurzeit erarbeitet und wird alle wichtigen<br />

gesetzlichen Grundlagen, Regelungen,<br />

Hinweise und die Herkunftsempfehlungen<br />

enthalten.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

14


Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

5 Kiefer<br />

Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Autoren:<br />

Hans Albrecht Berg, Gernot Bilke, Lutz Heduschka, Holger Hendtke, Karl-Willi Lockow,<br />

Tim Ness, Steffen Schmidt, Falk Stähr, Thekla Thielemann<br />

Herausgeber:<br />

Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg,<br />

Abteilung Forst<br />

Grafik: Roland Boll<br />

1


5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Inhalt<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Seite<br />

5.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

5.2 Ziele und Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

5.3 Standörtliche Voraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

5.4 Verjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

5.4.1 Naturverjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

5.4.2 Saat und Pflanzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

5.5 Maßnahmen der Erziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

5.6 Maßnahmen der Pflege und Nutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

5.6.1 Bestandespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

5.6.2 Nutzung und Generationenwechsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

5.7 Anlagen<br />

Ökogramme mit Bestandeszieltypen der Kiefer . . . . . . . . . . 11<br />

Übersicht zur Kiefer (Taschenkarte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

2


5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

5.1 Einleitung 5.2 Ziele und Grundsätze<br />

Der Waldaufbau in Brandenburg wird derzeit<br />

durch die Wirtschaftsbaumart Kiefer dominiert.<br />

Die zunehmende Gesundung der infolge<br />

von historischen Übernutzungen und Streunutzungen<br />

verursachten Degradierungen der<br />

Waldböden erlaubt in diesen Kiefern-Pionierwäldern<br />

mittlerweile vielerorts eine Waldentwicklung<br />

zu anspruchsvolleren und ertragreichen<br />

Baumarten.<br />

Ein wesentliches waldbauliches Charakteristikum<br />

der brandenburgischen Kiefernforsten ist<br />

ihr unausgewogenes Altersklassenverhältnis infolge<br />

großflächiger Nachkriegsaufforstungen.<br />

Zwischen dem aktuellen Flächenanteil der Kiefer<br />

und ihrem standörtlich bedingten <strong>natürlich</strong>en<br />

Anteil ergibt sich eine erhebliche Diskrepanz.<br />

Ihr zumeist strukturarmer Reinbestandesaufbau<br />

hat deutliche ökologische und ökonomische<br />

Probleme zur Folge.<br />

Die brandenburgischen Kiefernreinbestände<br />

sind in erheblichem Maße biotischen und abiotischen<br />

Störeinflüssen ausgesetzt, die das wirtschaftliche<br />

Ergebnis verschlechtern.<br />

Die Gemeine Kiefer bleibt auf Grund der vorliegenden<br />

Altersstruktur und ihrer Leistungsfähigkeit<br />

eine wichtige Wirtschaftsbaumart in<br />

Brandenburg. Die ökologische Waldbewirtschaftung<br />

stellt allerdings Vitalität und Stabilität<br />

von Kiefernbeständen mit hoher Wertleistung<br />

in den Vordergrund der waldbaulichen<br />

Behandlung.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Das Ziel der Kiefernbewirtschaftung im Landeswald<br />

besteht in der Bereitstellung von Gemeinwohlleistungen<br />

und in der kostenoptimierten<br />

Produktion von wertvollem Holz, die sich am<br />

geringstmöglichen Betriebsrisiko orientiert.<br />

Deshalb sind der schrittweise Aufbau stabiler,<br />

leistungsfähiger und strukturierter Bestände<br />

und deren rationelle Bewirtschaftung erklärte<br />

Ziele der folgenden Empfehlungen. Leistungsfähigkeit<br />

bezieht sich dabei auf die Einheit von<br />

wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen<br />

Funktionen.<br />

Von diesen Zielen ausgehend, gelten folgende<br />

Grundsätze:<br />

• Im Vordergrund steht die einzelbaumorientierte<br />

Erziehung vitaler, qualitativ hochwertiger<br />

Exemplare.<br />

• Es werden vertikale und (klein)flächig horizontale<br />

Strukturen angestrebt, die den<br />

baumartenspezifischen Lichtbedarf der Kiefer<br />

berücksichtigen.<br />

• Sich bietende und geeignete Möglichkeiten<br />

der biologischen Rationalisierung sind konsequent<br />

zu nutzen. Das betrifft vorrangig die<br />

Steuerung der <strong>natürlich</strong>en Verjüngung auf<br />

dafür geeigneten Standorten (Humusform!)<br />

durch die Gestaltung der Lichtverhältnisse.<br />

• Mischungen bzw. geplante Bestockungswechsel<br />

erfolgen mit standortheimischen<br />

Baumarten, die durch standortgerechte,<br />

fremdländische Baumarten ergänzt werden<br />

können.<br />

• Mischbaumarten sind wegen ihrer stabilisierenden<br />

Wirkung, ihrer ökologischen Bedeutung<br />

und ihrer ökonomischen Wertigkeit in<br />

die Bestandesstruktur zu integrieren. Dabei<br />

sind die waldökologischen und die ertragskundlichen<br />

Eigenschaften der Mischbaumarten<br />

mit der Wuchsdynamik der Kiefer in<br />

Einklang zu bringen.<br />

3


5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

5.3 Standörtliche Voraussetzungen<br />

Die fortschreitende Überwindung der negativen<br />

Folgen intensiver Streunutzung, Waldweide und<br />

Nadelholzreinbestandswirtschaft eröffnet weiteres<br />

Flächenpotenzial für eine Laubholzeinbringung.<br />

Gegenwärtig sind die negativen Zustandsabweichungen<br />

auf den heute mit Kiefer<br />

bestockten Waldstandorten flächenmäßig<br />

durchaus bedeutsam und damit der Anteil „unreifer“<br />

Waldentwicklungsstadien noch sehr<br />

hoch.<br />

Die in der Anlage beigefügten, nach den drei Klimastufen<br />

getrennten Bestandeszieltypen-Ökogramme<br />

für die Baumart Kiefer wurden unter<br />

den Prämissen „grundsätzlich standortsgerecht“,<br />

„möglichst naturnah“ und „vorrangig<br />

wirtschaftszielorientiert" erstellt und kennzeichnen<br />

daher besonders geeignete (Optimum),<br />

grundsätzlich mögliche (physiologisches Optimum),<br />

bereits eingeschränkte (Grenzstandort)<br />

sowie klar auszuschließende Standortsbereiche<br />

für den zukünftigen Kiefernanbau im Landeswald.<br />

Allerdings sind die Zustandsmerkmale<br />

(Humusform, Bodenflora) in die Anbauentscheidung<br />

für oder gegen die Baumart Kiefer einzubeziehen.<br />

Bei erheblicher Abweichung der Zustands-<br />

von der Stammstandortseigenschaft<br />

dient die aktuelle Waldgesellschaft bzw. das<br />

Waldentwicklungsstadium (Vorwald, Zwischenwald,<br />

Hauptwald) als Orientierung für die waldbauliche<br />

Entscheidung.<br />

Auf den in Brandenburg häufig anzutreffenden,<br />

degradierten Z- und stark degradierten, schwächeren<br />

M-Standorten (Klimastufen Tt und Tm)<br />

ist die Kiefer Bestandteil eines frühen Waldentwicklungsstadiums<br />

und stellt wegen der verringerten<br />

Laubholzfähigkeit der Standorte die<br />

Hauptbaumart dar. Mit zunehmender Annäherung<br />

der Zustandseigenschaften an die Stammstandortseigenschaften<br />

nimmt auf degradierten<br />

Standorten die wirtschaftliche Bedeutung der<br />

Kiefer zu Gunsten der zuzuordnenden Klimax-<br />

Waldgesellschaft (PNV) ab.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Im <strong>natürlich</strong>en Verbreitungsgebiet des Kiefern-<br />

Traubeneichenwaldes auf armen bis ziemlich<br />

armen, mäßig frischen bis mäßig trockenen,<br />

terrestrischen Standorten bleibt die Kiefer dauerhaft<br />

die wirtschaftszielbestimmende, bestandesdominierende<br />

Hauptbaumart. Auf Grund ihrer<br />

wirtschaftlichen Leistungsstärke bleibt die<br />

Kiefer perspektivisch auch im Standortsbereich<br />

ärmerer Traubeneichen- und Buchenwaldgesellschaften<br />

eine bedeutende Wirtschaftsbaumart<br />

in Mischung mit den Laubbaumarten der jeweiligen<br />

<strong>natürlich</strong>en Waldgesellschaft.<br />

Auf M2f-, M1t, m- und M2+t, m, f-Standorten<br />

(mäßig frische bis frische Bändersand-Braunerden<br />

und mäßig frische, lehmunterlagerte Sand-<br />

Braunerden) tritt die Kiefer als Hauptwirtschaftsbaumart<br />

zu Gunsten der Traubeneiche oder der<br />

Rotbuche sowie der wuchs- und wertleistungsstärkeren<br />

Nadelholzarten (Douglasie, Europäische<br />

Lärche) zurück. Eine aktive Begründung<br />

von Kiefernbeständen soll in diesem<br />

Standortsbereich nicht mehr erfolgen. Kiefer<br />

aus Naturverjüngung kann jedoch als Zeitbeimischung<br />

in das Bestandesziel integriert werden.<br />

Auf hydromorphen Standorten bleibt der Anbau<br />

der Kiefer auf den <strong>natürlich</strong>en Standortsbereich<br />

des Kiefern-Moorbirkenwaldes (OA3, OA4) sowie<br />

des Stieleichen-Birkenwaldes (OZ4, NA1,<br />

NA2, NZ1, NZ2) beschränkt. Auf OR-, OK-,<br />

OM-, NR-, NK-, NM-, TK- und TR-Standorten<br />

aller Feuchte- und Klimastufen liegt der Anbauvorrang<br />

eindeutig bei den jeweils standortgerechten,<br />

naturnahen Laubholzarten. Dieser<br />

Standortsbereich ist der Kiefer im Rahmen des<br />

langfristigen ökologischen Waldumbaus vorrangig<br />

und dauerhaft zu entziehen.<br />

4


5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

5.4 Verjüngung<br />

Verjüngung ist notwendig, um die Kontinuität<br />

der Waldentwicklung aufrechtzuerhalten und<br />

die standörtliche Ertragsfähigkeit auszuschöpfen.<br />

Die Verjüngung bietet die Möglichkeit, aktiv<br />

auf die Baumartenzusammensetzung der Bestände<br />

Einfluss zu nehmen und eine vertikale<br />

Bestandesstrukturierung zu initiieren. In der folgenden<br />

Waldentwicklung können über Entnahmen<br />

innerhalb der vorhandenen Mischungskomponenten<br />

die Baumartenanteile beeinflusst<br />

werden. Über die horizontale und vertikale<br />

Strukturierung verschiedener Waldgenerationen<br />

entscheidet im Weiteren vor allem die Hiebsführung<br />

bei der Pflege und der Ernte.<br />

Für die Planung von Verjüngungsmaßnahmen<br />

gilt aus waldökologischen und ökonomischen<br />

Erwägungen grundsätzlich, dass ein Verjüngungsverfahren<br />

gewählt wird, das die größte<br />

Annäherung an die <strong>natürlich</strong>e Waldentwicklung<br />

verspricht. In Abhängigkeit von den konkreten<br />

Standorts- und Bestockungsbedingungen kann<br />

dies über Naturverjüngung oder über Saat bzw.<br />

Pflanzung erfolgen.<br />

Generell gilt:<br />

• Baumarten der PNV (Potenzielle Natürliche<br />

Vegetation) vor standortgerechten übrigen<br />

Baumarten<br />

• Mischbestände vor Reinbeständen<br />

• Naturverjüngung vor Saat vor Pflanzung<br />

• ohne Bodenbearbeitung vor Bodenverwundung<br />

vor Eingriff in den Mineralboden.<br />

5.4.1 Naturverjüngung<br />

Die für Kiefernnaturverjüngung vorzugsweise<br />

geeigneten Standorte werden durch das GKI-<br />

Optimum und Teile des physiologischen Optimums<br />

(siehe Ökogramme) umrissen. Außerhalb<br />

der Kiefern-Optimal-Standorte und der Standorte<br />

des physiologischen Optimums ist ein akti-<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

ves Wirtschaften auf Kiefernnaturverjüngung zu<br />

unterlassen. Diese Standorte sollen dem Laubholzanbau<br />

vorbehalten bleiben. Neben der<br />

Stammnährkraftstufe sind in diesem Zusammenhang<br />

die den Standortszustand charakterisierenden<br />

Merkmale (Humusform, Bodenflora)<br />

zu berücksichtigen. Auf degradierten Z- und M-<br />

Standorten ist das Ankommen von Kiefernnaturverjüngung<br />

erfolgreicher als auf Standorten<br />

im Gleichgewichtszustand. Die Beimischung<br />

bodenökologisch wirksamer Laubhölzer begünstigt<br />

die Annäherung an ausgeglichene Zustandsstandortsformen.<br />

Die auf der Verjüngungsfläche<br />

vorkommenden Mischbaumarten<br />

sind deshalb zu integrieren. Es ist zwischen<br />

wirtschaftlichen Vorteilen und ökologischen sowie<br />

ästhetischen Aspekten abzuwägen. Darüber<br />

hinaus bieten Lücken in der Naturverjüngung<br />

die Möglichkeit, Mischbaumarten der PNV<br />

einzubringen. Dies sollte in so großen Gruppen<br />

erfolgen, dass der Mischungserhalt auch bei<br />

unterschiedlicher Wuchsdynamik und extensiver<br />

Pflege langfristig gesichert bleibt.<br />

Eine erfolgreiche Naturverjüngung setzt neben<br />

der qualitativen Beurteilung des Oberstandes<br />

die aufmerksame Analyse der Humusform, der<br />

Bodenvegetation, des Substrattyps und der <strong>natürlich</strong>en<br />

Waldgesellschaft voraus, um eine<br />

standörtliche Eingrenzung sinnvoller Verjüngungsaktivitäten<br />

zu ermöglichen.<br />

Vorkommen von Astmoosen auf dünner Rohhumusdecke<br />

über feinkörnigen Sanden oder eine<br />

schwache Drahtschmielen-Ausbildung erwiesen<br />

sich als günstige Voraussetzungen, Naturverjüngung<br />

ohne Bodenbearbeitung zu erhalten.<br />

Bei Auftreten konkurrenzstarker Vegetation<br />

ist deren plätze- oder streifenweise Beseitigung<br />

mit angepassten Mitteln notwendig. Förderlich<br />

für das Ankommen von Kiefernnaturverjüngung<br />

ist das teilweise Freilegen des Mineralbodens<br />

wie durch Holzrückung, Bodenfeuer und<br />

Schwarzwild ohne zielgerichtetes Handeln des<br />

5


5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Bewirtschafters vorkommend. Bodenverwundungen<br />

für Kiefernnaturverjüngung sind auf<br />

das notwendige Maß zu beschränken. Grundsätzlich<br />

muss bei Naturverjüngung ein Zeitraum<br />

eingeplant werden, der weit über die bisher übliche<br />

Zeitspanne der Kultursicherung hinausgeht.<br />

Dies bedingt, dass sich die Nutzung<br />

ebenfalls diesen Zeiträumen anpasst. Es findet<br />

keine vorgezogene Nutzung im Oberstand zu<br />

Gunsten der Verjüngung statt.<br />

Die Hiebsführung zur Einleitung bzw. Förderung<br />

der Kiefernnaturverjüngung ist auf eine kleinflächige<br />

Entwicklung der Verjüngung zu orientieren<br />

und unterstützt dadurch die Bestandesstrukturierung.<br />

Dabei ist dem hohen Lichtbedarf der<br />

Baumart Kiefer Rechnung zu tragen.<br />

5.4.2 Saat und Pflanzung<br />

Saat und Pflanzung sind anzuwenden, wenn<br />

der Standort (z. B. bei starker Vergrasung) oder<br />

der angestrebte Verjüngungszeitraum keine <strong>natürlich</strong>e<br />

Verjüngung zulassen. Saat und Pflanzung<br />

bedürfen i. d. R. der Freilegung des Mineralbodens<br />

in plätze- oder streifenweiser<br />

Form, wobei die Intensität der Bodenvorbereitung<br />

der Oberstandsstruktur, der Konkurrenzvegetation<br />

und evtl. bereits vorhandener Verjüngung<br />

angepasst wird. Bei Überschirmung ist<br />

eine ausreichende Licht- und Wasserversorgung<br />

über die Schlussgradregulierung im Oberstand<br />

sicherzustellen.<br />

Die Aussaat kann manuell oder maschinell erfolgen.<br />

Das Saatgut muss den Herkunftsanforderungen<br />

entsprechen und sollte einer Qualitätsprüfung<br />

unterzogen sein. Die Prüfparameter<br />

Keimfähigkeit, Auflauf- und Reinheitsprozent erlauben<br />

eine exakte Berechnung der auszubringenden<br />

Saatgutmenge. Die standörtlichen Mindestanforderungen<br />

entsprechen denen der Naturverjüngung.<br />

Die Saat kann unter Schirm, auf<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

freien Flächen mit Seitenschutz und auf Freiflächen<br />

erfolgen. Sie ist nach (Gruppen-)Schirm-,<br />

Femel- und Saumschlag anwendbar.<br />

Die Pflanzung der Kiefer ist ein sicheres, <strong>aber</strong><br />

auch kostenintensives Verjüngungs- und Begründungsverfahren.<br />

Sie erfolgt i. d. R. auf Freiflächen<br />

(z. B. bei Erstaufforstung bislang landwirtschaftlicher<br />

Nutzflächen, Rekultivierung der<br />

Bergbaufolgelandschaft), ist <strong>aber</strong> auch in Form<br />

der Vorausverjüngung (Pflanzung unter Schirm)<br />

möglich. Die Pflanzenzahlen werden auf das<br />

standörtlich notwendige, mengen- und wertleistungssichernde<br />

Maß reduziert. Deshalb sind<br />

auf Freiflächen höhere Pflanzenzahlen in der<br />

Verjüngung notwendig als dies bei erzieherischer<br />

Nutzung des konkurrierenden Oberstandes<br />

(Flächen mit Schirm oder Seitenschatten)<br />

der Fall ist. Die Pflanzenzahlen einer Freiflächenkultur<br />

liegen bei maximal 8.000 bis 10.000<br />

Stck./ha und verringern sich bei Überschirmung<br />

deutlich.<br />

Bei der künstlichen Begründung von Kiefernbeständen<br />

ist ein angemessener Mischbaumartenanteil<br />

sicherzustellen. Dies erfolgt nur dann<br />

ebenfalls künstlich, wenn ein <strong>natürlich</strong>es Aufkommen<br />

nicht zu erwarten ist. Soweit die<br />

Mischbaumart vorrangig meliorative Wirkung<br />

hat, sind Pflanzenzahlen und -verband entsprechend<br />

anzupassen.<br />

6


5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

5.5 Maßnahmen der Erziehung<br />

Ziel der Kulturpflege ist es, die mit der Verjüngung<br />

angestrebte Baumartenmischung zu erhalten.<br />

Kulturpflege ist nur erforderlich, wenn<br />

die Gefahr besteht, dass Mischungselemente<br />

verloren gehen oder Begleitwuchs das Überleben<br />

von erheblichen Anteilen der Zielbaumarten<br />

in Frage stellt.<br />

Die Jungwuchspflege erfolgt im Höhenbereich<br />

1,5 bis 3,0 m Oberhöhe (optimale Höhe). Entnommen<br />

werden qualitativ schlechte Vorwüchse<br />

in Form negativer Phänotypenauslese. Qualitativ<br />

gute Vorwüchse sind zu belassen, da sie<br />

das Potenzial für die spätere Auswahl der Elitebäume<br />

bilden. Der Eingriff erfolgt nur im Herrschenden.<br />

Weiterhin werden standortgerechte Mischbaumarten<br />

gefördert bzw. konsequent begünstigt.<br />

Eine Standraumregulierung findet nicht<br />

statt. Am Bestandesrand (Waldaußen- und<br />

-innenränder) ist ein stufiger, durchmischter<br />

Waldmantel zu fördern und zu erziehen. Da<br />

sich der unrationelle Pflegebereich auf den<br />

Oberhöhenbereich 3,0 bis 7,0 m erstreckt, haben<br />

die Eingriffe in der Kiefer und die selektive<br />

Begünstigung von Mischbaumarten so zu erfolgen,<br />

dass eine ungestörte Entwicklung bis<br />

zur Läuterung gesichert ist. Der Grobaufschluss<br />

der Jungbestände sollte, sofern er bereits<br />

in dieser Phase erforderlich ist, in einem<br />

Vielfachen des anzustrebenden Gassenabstandes<br />

erfolgen.<br />

Die folgenden Erziehungs- und Pflegemaßnahmen<br />

dienen dem Erhalt und der Verbesserung<br />

der Einzelindividuum- und der Bestandesstabilität<br />

sowie der Forcierung der Wertproduktion.<br />

Ziel ist letztendlich die rasche Erziehung qualitativ<br />

guter, stark dimensionierter Exemplare. Folgender<br />

Grundsatz ist zu beachten: Vorrang Vitalität<br />

vor Qualität vor Standraumregulierung.<br />

Die Mischungsregulierung hat so zu erfolgen,<br />

dass die Baumarten der PNV anderen standort-<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

gerechten Baumarten vorgezogen werden. Je<br />

geringer eine erwünschte Baumart im Bestand<br />

vertreten ist, desto stärker muss sie gefördert<br />

werden.<br />

Der Läuterung kommt von allen Pflegeabschnitten<br />

die größte Bedeutung zu, da durch<br />

die hohe Wuchsdynamik die Reaktion auf die<br />

Kronenbegünstigung am effektivsten ist. Die<br />

Läuterung erfolgt im Höhenbereich 7,0 bis<br />

12,0 m Oberhöhe. Der optimale Bereich der<br />

Läuterung liegt dann vor, wenn mindestens 4,0 m<br />

Trockenastbereich der Z-Bäume erreicht sind.<br />

In diesem Höhenbereich erfolgt die Auswahl<br />

der Z-Bäume (je nach verfügbarem Potenzial<br />

bis zu 150 Stck./ha) verbunden mit der Entnahme<br />

der Bedränger, um eine optimale Kronenentwicklung<br />

zu sichern. Auf Reservehaltung<br />

wird verzichtet. Die Z-Bäume sind ggf. zu<br />

asten oder dauerhaft zu markieren. Vor der<br />

Auswahl der Z-Bäume ist der Feinaufschluss<br />

zu markieren.<br />

Als Z-Bäume sind ausschließlich vitale, vorwüchsige<br />

(KRAFT’sche Baumklasse 1), qualitativ<br />

tadellose (gerader Schaft, symmetrische<br />

Krone) Exemplare zu verwenden (entsprechen<br />

zumeist den a-Typen und den a/b-Übergangstypen<br />

der Typenlehre nach ERTELD, KRÄUTER,<br />

LOCKOW). Die Begünstigung orientiert sich am<br />

zu fördernden Eliteexemplar und somit am<br />

Einzelbaum. Die Entnahmemenge der Bedränger<br />

richtet sich nach dem Pflegeturnus.<br />

Dies bedeutet, dass die Z-Bäume bis zum<br />

nächsten Pflegeeingriff weitgehende Kronenfreiheit<br />

haben müssen. Beigemischte erwünschte<br />

Laubhölzer, die von der Kiefer bedrängt<br />

werden, sind zu fördern. Sofern eine<br />

Astung der Z-Bäume vorgesehen ist, ist mit<br />

der ersten Astungsstufe zu beginnen. Zur optimalen<br />

Z-Baumentwicklung ist eine Pflege der<br />

Zwischenräume zwischen den Z-Bäumen<br />

nicht erforderlich.<br />

7


5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Für qualitativ inhomogene Bestände ohne<br />

gleichmäßige Verteilung geeigneter Z-Bäume ist<br />

die Durchforstung unter Beachtung von Gruppenstrukturen<br />

durchzuführen.<br />

Die Jungbestandespflege umfasst die Wuchsphase<br />

im Höhenbereich über 12,0 bis 15,0 m<br />

Oberhöhe. Die bei der Läuterung begonnene<br />

konsequente Förderung der Z-Bäume oder<br />

Gruppen ist fortzuführen, Mischbaumarten sind<br />

weiter zu fördern. Ungeläuterte Bestände sind<br />

dahingehend kritisch zu durchmustern, ob ein<br />

Eingriff notwendig ist oder der erste Durchforstungseingriff<br />

abgewartet werden kann. Insofern<br />

es erst in der Jungbestandspflege zur Auswahl<br />

von Z-Bäumen kommt, erfolgt diese analog der<br />

Läuterungsphase.<br />

In vorhandenen, qualitativ nicht mehr maßgeblich<br />

formbaren Kiefernbeständen (Seiteneinstieg;<br />

für Z-Baumauswahl zu alt) ist eine auf die<br />

relativ besten Individuen konzentrierte Vorratspflege<br />

vorzunehmen.<br />

Auf Grund der hohen Investitionskosten und der<br />

großen Zeitspanne bis zur Ausschüttung des<br />

durch die Astung erzielten Mehrertrags werden<br />

nur Bäume geastet, die infolge ihrer soziologischen<br />

Stellung, ihrer Wüchsigkeit und ihrer<br />

holztechnischen Beschaffenheit erwarten lassen,<br />

dass sie zum Zeitpunkt ihrer Nutzung<br />

Wertholz darstellen.<br />

Aus diesem Grund gelten für die Astung folgende<br />

Entscheidungshilfen:<br />

• Es werden nur Z-Bäume geastet, die die<br />

Zieldimension erwarten lassen.<br />

• Der BHD liegt zwischen 7 und 16 cm.<br />

• Der Schaft des Baumes ist frei von Verletzungen<br />

(Schlag-, Rücke- oder Schälschäden)<br />

und mindestens bis auf Astungshöhe<br />

gerade.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

• Im Astungsbereich treten keine Äste auf,<br />

die an der Astbasis stärker als 2 bis 3 cm<br />

sind.<br />

• Der Astungsnachweis ist dauerhaft zu führen<br />

(zurzeit DSW).<br />

Die Astung ist nicht erforderlich, wenn im Höhenbereich<br />

12 bis 15 m bzw. innerhalb des<br />

BHD-Bereiches 7 bis 16 cm die <strong>natürlich</strong>e<br />

Astreinigung bereits fortgeschritten ist oder extreme<br />

Feinastigkeit vorliegt.<br />

8


5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

5.6 Maßnahmen der Pflege<br />

und Nutzung<br />

Die Pflege und Nutzung der Kiefer dient der Sicherung<br />

der Bestandes- und Individualstabilität<br />

sowie der Erhaltung bzw. Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit<br />

(Erhaltung der Stoffkreisläufe).<br />

Dabei sind die Strukturierung der Bestände und<br />

der Laubholzanteil zu erhalten.<br />

Aus betriebswirtschaftlichen Gründen und um<br />

die Nachhaltigkeit der Bodenfruchtbarkeit nicht<br />

zu gefährden, ist eine Vollbaumnutzung ausgeschlossen.<br />

5.6.1 Bestandespflege<br />

Mit einer Oberhöhe von über 15 m setzt die<br />

Phase der Bestandespflege ein. Durch die Bestandespflege<br />

erfolgt eine konsequente Fortsetzung<br />

der vorangegegangenen Pflegemaßnahmen.<br />

Besonders die Z-Bäume als Hauptzuwachsträger<br />

müssen weiter begünstigt werden.<br />

Sollte bis zu dieser Phase keine Z-Baumauswahl<br />

erfolgt sein, hat diese bei der ersten<br />

Bestandespflege zu erfolgen. Dabei sind keine<br />

bestandesweisen Durchforstungsschemata<br />

anzuwenden.<br />

Über eine Nutzung wird ausschließlich am Einzelbaum<br />

entschieden. Hierzu sind der erreichte<br />

Wert des Baumes, sein Entwicklungspotenzial,<br />

sein Einfluss auf benachbarte Bestandesmitglieder<br />

und sein funktioneller Wert (z. B.<br />

Schirm, Trauf, Mischung, Totholz, Höhlenbaum<br />

usw.) festzustellen und zu bewerten.<br />

Es werden Bäume entnommen, die die Kronenentwicklung<br />

von qualitativ besseren Stämmen<br />

oder Mischbaumarten im Durchforstungsturnus<br />

behindern. Die nach Vitalität, Funktion und Qualität<br />

schlechtesten Stämme (Vorratspflege) werden<br />

unter Berücksichtigung einer langfristigen<br />

Erhaltung des Oberstandes konsequent genutzt.<br />

Bei Mischbaumarten ist abzuwägen, ob<br />

ggf. eine hohe Bedeutung für die Bestandes-<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

stabilität, die Bodenfruchtbarkeit sowie die Artenvielfalt<br />

eine Begünstigung des Baumes<br />

rechtfertigt.<br />

Die Stärke des Eingriffs ist an den Durchforstungsturnus<br />

anzupassen. Während der Bestandespflege<br />

sollte der Bestockungsgrad mit<br />

einem Eingriff nicht um mehr als drei Zehntel<br />

abgesenkt werden. Bei Erstdurchforstung mit<br />

gleichzeitiger Anlage von Rückegassen werden<br />

die Rückegassen bei der Ermittlung der<br />

Bestockungsgradabsenkung nicht berücksichtigt.<br />

Der Zeitpunkt der ersten Bestandespflege ist<br />

nicht nach dem Alter des Bestandes festzulegen.<br />

Vielmehr ist die Pflegedringlichkeit und der<br />

Anfall verkaufsfähiger Sortimente gegeneinander<br />

abzuwägen. Der erste Durchforstungseingriff<br />

sollte aus Kostengründen maschinell erfolgen.<br />

Dabei ist ein dauerhaftes Rückegassensystem<br />

anzulegen.<br />

5.6.2 Nutzung und Generationenwechsel<br />

Grundsätzlich gilt, dass die Altkiefern zum Zeitpunkt<br />

ihres voraussichtlich höchsten Wertes zu<br />

nutzen sind. Dazu sind standortsabhängige<br />

Zieldimensionen festzulegen.<br />

Für Wertholz werden folgende Zielstärken empfohlen:<br />

• unter der Bonität HG 24 (II): 45 cm +<br />

• ab der Bonität HG 24 (II): 50 cm +<br />

Die angegebenen Zielstärken verstehen sich als<br />

Mindestzielstärken. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass in über 120-jährigen Kiefernbeständen<br />

im nordostdeutschen Tiefland häufig wertmindernde<br />

forstsanitäre Einflüsse (z. B. Kiefernbaumschwamm,<br />

Kienzopf) zunehmen. In diesen<br />

Beständen erfolgt ein konsequenter Eintritt<br />

in die Verjüngungsphase. Allerdings kann auch<br />

9


5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

in solchen Fällen ein Belassen des Oberstandes<br />

erforderlich sein, um das Lichtangebot für die<br />

Verjüngung zu steuern und kein Freiflächenklima<br />

zu erzeugen. In durch forstsanitär bedingten<br />

wertgeminderten Beständen sollte eine höhere<br />

Anzahl alter Bäume in die Zerfallsphase<br />

überführt werden. Mit der Ernte der zieldimensionierten<br />

Kiefern wird die Strukturierung von<br />

Kiefernbeständen forciert und es werden zugleich<br />

für die Folgegeneration (Verjüngung)<br />

günstigere Entwicklungsbedingungen geschaffen.<br />

Die Hiebsführung erfolgt in einer Kombination<br />

aus Loch- oder Saumhieben, verbunden mit einer<br />

schirmartigen Hiebsgestaltung im übrigen<br />

Bestand, vor allem am Rand der Löcher. Dabei<br />

kann es zu fließenden Übergängen zwischen<br />

kleinflächigen Schirmhieben und Lochhieben<br />

kommen, die aus lockeren Schirmstellungen<br />

entwickelt werden können.<br />

Der Übergang zwischen der Pflege und der<br />

Nutzung der Eliteexemplare einerseits und der<br />

Förderung von Verjüngung andererseits ist fließend,<br />

zumal sich die Verjüngung zuweilen ohne<br />

zielgerichtetes Handeln des Wirtschafters einstellt.<br />

Der Zeitpunkt/-raum der gezielten Integration<br />

der Verjüngung in die Waldentwicklung<br />

orientiert sich am wirtschaftlichen und funktionellen<br />

Wert eines jeden zu entnehmenden<br />

Oberstandsbaumes.<br />

Der wirtschaftliche Wert ist abhängig von der<br />

Qualität des produzierten Holzes, die sich in<br />

Schaftform, Dimension, Astigkeit und Entwertung<br />

widerspiegelt. Der funktionelle Wert wird<br />

bestimmt durch seine Aufgaben als Mischungs-<br />

und Strukturelement sowie durch seinen<br />

ökologischen Wert. Hierbei ist zu beachten,<br />

dass der Verjüngungszeitraum auf Grund der<br />

kleinflächigen Nutzung stark verlängert wird. Mit<br />

der Begünstigung der Verjüngung wird in Bestandespartien<br />

begonnen, in der die Bestan-<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

desmitglieder mit der geringsten Qualität sowie<br />

Vitalität und/oder dem höchsten Entwertungsrisiko<br />

stocken.<br />

In allen Beständen ab Alter 80 sind 5 Bäume je<br />

ha zu identifizieren, die langfristig in die <strong>natürlich</strong>e<br />

Zerfallsphase überführt werden. Brut- und<br />

Höhlenbäume, Baumstümpfe und Wurzelteller<br />

sind besonders zu beachten und zu schonen.<br />

10


5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

5.7 Anlagen<br />

Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck, ND = DG, ELA, KTA)<br />

Baumart Gemeine-Kiefer (GKI) Klimastufe f<br />

Arm + Arm<br />

Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />

feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />

stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm<br />

O...2<br />

O...3<br />

O...3ü<br />

O...4 GKI-SEI/MBI GKI-MBI<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

O...4ü<br />

O...4w<br />

N...0<br />

N...0ü<br />

N...1 GKI-SEI/MBI GKI-SEI/MBI<br />

Ü...0<br />

N...2 GKI-SEI-RBU/GBI GKI-SEI/GBI<br />

Ü...1<br />

N...2w<br />

Ü...2<br />

W...2<br />

(T)...1 GKI-RBU/SEI GKI-SEI<br />

(T)...2 GKI-RBU/TEI/ND GKI-RBU/TEI/ND GKI-TEI/RBU GKI-TEI/RBU GKI-TEI/RBU GKI-TEI/GBI<br />

(T)...3 GKI-TEI/RBU GKI-TEI/RBU GKI-TEI/GBI<br />

1) GKI-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />

2) GKI-Physiologisches Optimum = GKI bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />

3) GKI-Grenzstandort = GKI als Mischbaumart möglich, jedoch ohne aktive Einbringung<br />

Quelle: LFE, Oktober 2002<br />

11


5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck, ND = DG, ELA, KTA)<br />

Baumart Gemeine-Kiefer (GKI) Klimastufe m<br />

Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />

feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />

stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />

O...2<br />

O...3 GKI-MBI<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

O...3ü<br />

O...4 GKI-SEI/MBI GKI-MBI<br />

O...4ü<br />

O...4w<br />

N...0<br />

N...0ü<br />

N...1 GKI-SEI/MBI GKI-SEI/MBI<br />

Ü...0<br />

N...2 GKI-SEI/RBU/GBI GKI-SEI/GBI<br />

Ü...1<br />

N...2w<br />

Ü...2<br />

W...2<br />

(T)...1 GKI-TEI/RBU/ND GKI-TEI/RBU GKI-TEI/RBU/GBI<br />

(T)...2 GKI-TEI/RBU/ND GKI-TEI/RBU GKI-TEI/RBU GKI-TEI/RBU GKI-TEI/RBU/GBI GKI-GBI<br />

(T)...3 GKI-TEI/RBU GKI-TEI GKI<br />

1) GKI-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />

2) GKI-Physiologisches Optimum = GKI bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />

3) GKI-Grenzstandort = GKI als Mischbaumart möglich, jedoch ohne aktive Einbringung<br />

Quelle: LFE, Oktober 2002<br />

12


5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck, LH = RBU, WLI, HBU)<br />

Baumart Gemeine-Kiefer (GKI) Klimastufe t<br />

Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />

feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />

stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />

O...2<br />

O...3 GKI-MBI<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

O...3ü<br />

O...4 GKI-SEI/MBI GKI-MBI<br />

O...4ü<br />

O...4w<br />

N...0<br />

N...0ü<br />

N...1 GKI-SEI/MBI GKI-SEI/MBI<br />

Ü...0<br />

N...2 GKI-SEI/GBI/RBU GKI-SEI/GBI<br />

Ü...1<br />

N...2w<br />

Ü...2<br />

W...2 GKI-SEI/LH GKI-SEI/GBI<br />

(T)...1 GKI-TEI/LH GKI-TEI GKI-TEI/GBI<br />

(T)...2 GKI-TEI/LH GKI-TEI/LH GKI-TEI GKI-TEI GKI-TEI/GBI GKI<br />

(T)...3 GKI-TEI GKI-TEI GKI<br />

1) GKI-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />

2) GKI-Physiologisches Optimum = GKI bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />

3) GKI-Grenzstandort = GKI als Mischbaumart möglich, jedoch ohne aktive Einbringung<br />

Quelle: LFE, Oktober 2002<br />

13


5 Kiefer – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Übersicht zur Kiefer (Taschenkarte)<br />

Natürliche Oberhöhen- Art der Pflege Maßnahmen<br />

Altersstufe Bereich<br />

Anwuchs – bis 1,5 m Kulturpflege - ggf. Beseitigung von Begleitwuchs, wenn<br />

Überleben von erheblichen Anteilen der Ziel-<br />

Aufwuchs<br />

baumarten gefährdet ist<br />

- Belassen von Füll- und Treibholz<br />

- Erhaltung von Mischungselementen<br />

Dickung 1,5–7,0 m Jungwuchs- negative Phänotypenauslese<br />

pflege<br />

- optimaler Höhenbereich 1,5 m bis 3,0 m<br />

- Entnahme von qualitativ schlechten Vorwüchsen<br />

- Begünstigung von standortgerechten Mischbaumarten<br />

- stufigen, gemischten Waldinnen- und Außenrand<br />

erziehen<br />

7,0–12,0 m Läuterung positive Phänotypenauslese<br />

- optimaler Höhenbereich bei Vorliegen von<br />

mindestens 4 m Trockenastbereich der Z-<br />

Bäume<br />

- Markierung des Feinerschließungsnetzes<br />

- Auswahl und Markierung von max. 150 Z-<br />

Bäumen/ha nach den Kriterien Vitalität<br />

(KRAFT’sche Baumklasse 1) und Qualität<br />

(entsprechen zumeist den a-Typen und den<br />

a/b-Übergangstypen)<br />

- Entnahme von Bedrängern mit dem Ziel der<br />

weitgehenden Kronenfreiheit der Z-Bäume<br />

bis zum nächsten Pflegeeingriff<br />

- Förderung beigemischter Laubhölzer<br />

- Durchführung der ersten Astungsstufe<br />

Stangen- 12,0–15,0 m Jungbestands- - sofern Erstdurchforstung �Bestandesaufholzpflegeschluss<br />

- weitere konsequente Förderung von max.<br />

150 Z-Bäumen um optimale Kronenentwicklung<br />

zu sichern<br />

- Förderung beigemischter Laubhölzer<br />

- Durchführung der zweiten Astungsstufe<br />

> 15,0 m Bestandspflege Vorratspflege<br />

- weitere Begünstigung der Z-Bäume als<br />

Hauptzuwachsträger<br />

- Durchforstungen ausrichten auf die Entnahme<br />

von schlechtem Vorrat (Vorratspflege)<br />

- Förderung von Mischbaumarten in Abhängigkeit<br />

vom Waldentwicklungsziel<br />

Baumholz Nutzung und - Fortsetzung vorratspfleglicher DurchforstunGenerationengenwechsel<br />

- Ernte zieldimensionierter Kiefern<br />

- bei forstsanitär bedingt wertgeminderten Beständen<br />

konsequenter Eintritt in die Verjüngungsphase<br />

unter Belassung eines Schirmes<br />

- Hiebsführung in Kombination aus Loch- oder<br />

Saumhieben in schirmartiger Hiebsgestaltung<br />

auf übriger Fläche schafft Möglichkeiten<br />

der Strukturierung<br />

- 5 Bäume/ha in die <strong>natürlich</strong>e Zerfallsphase<br />

überführen<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

14


Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

6 Eiche<br />

Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Autoren:<br />

Christoph Conradi, Uwe Engelmann, Holger Hendtke, Werner Lebus, Ulf Nösel, Sven Oldorff,<br />

Jörg Sprößig, Detlef Wolter<br />

Herausgeber:<br />

Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg,<br />

Abteilung Forst<br />

Grafik: Roland Boll<br />

1


6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Inhalt<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Seite<br />

6.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

6.2 Ziele und Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

6.2.1 Bestandeszieltypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

6.2.1.1 Traubeneichen-Mischbestandestypen . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

6.2.1.2 Stieleichen-Mischbestandestypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

6.2.2 Standortansprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

6.3 Verjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

6.3.1 Naturverjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

6.3.2 Künstliche Verjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

6.3.2.1 Saat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

6.3.2.2 Pflanzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

6.4 Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

6.4.1 Kulturpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

6.4.2 Jungwuchspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

6.4.3 Läuterung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

6.4.4 Jungbestandespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

6.4.5 Bestandespflege und Holzernte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

6.5 Anlagen<br />

Ökogramme mit Bestandeszieltypen der Traubeneiche . . . . 13<br />

Ökogramme mit Bestandeszieltypen der Stieleiche . . . . . . . 16<br />

Übersicht zur Eiche (Taschenkarte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

2


6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

6.1 Einleitung<br />

Die Erhaltung und die Entwicklung der Traubeneichen-<br />

und der Stieleichenmischbestände hat<br />

im Rahmen des ökonomisch und ökologisch<br />

orientierten Waldumbaus im Land Brandenburg<br />

eine zentrale Bedeutung. Die Waldentwicklungsplanung<br />

zeigt auf, dass der Anteil der Nadelwaldtypen<br />

in allen Waldeigentumsarten (ohne<br />

Bundeswald) von derzeit 75 % auf 45 % gesenkt<br />

werden soll. Im Landeswald soll der Anteil<br />

der Mischbestände aus Laub- und Nadelbäumen<br />

bzw. der reinen Laubbaumbestände von<br />

30 % auf 74 % steigen. Der Nadelwald soll<br />

langfristig in der Hauptsache von Stiel- und<br />

Traubeneichen sowie von Rotbuchen-Mischbeständen<br />

abgelöst werden.<br />

Die beiden Eichenarten haben einen aktuellen<br />

Flächenanteil von ca. 4,3 % am Gesamtwald<br />

des Landes Brandenburg. Im Landeswald sind<br />

6,5 % mit Eichen bestockt. Die Eiche ist damit,<br />

nach der Birke, die zweithäufigste Laubbaumart.<br />

Ihr Anteil wird sich mit der Umsetzung der<br />

ökologischen Waldentwicklungsplanung wesentlich<br />

erhöhen. Der Anteil der Eichen im Unter-<br />

und Zwischenstand im Gesamtwald des<br />

Landes Brandenburg beträgt mit Stichtag<br />

1.1.2003 (Quelle: Datenspeicher Wald) 16.450 ha.<br />

Die Traubeneiche ist auf den terrestrischen<br />

Standorten im trockenen Tieflandsklima die<br />

Leitbaumart der potenziellen <strong>natürlich</strong>en Waldgesellschaft.<br />

Die Möglichkeiten des Waldumbaus<br />

mit dieser Baumart sind demzufolge<br />

groß.<br />

Zur Umsetzung der Waldentwicklungsplanung<br />

muss zukünftig die Etablierung von <strong>natürlich</strong>en<br />

und künstlichen Eichenverjüngungen ohne<br />

Wildschutzmaßnahmen möglich sein. Die Verjüngung<br />

der Eiche erfolgte in der Vergangenheit<br />

im Kahlschlag oder im Großschirmschlag mit<br />

kurzfristiger Schirmstellung durch Pflanzung<br />

bzw. Saat; Naturverjüngungsverfahren waren<br />

die Ausnahme.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Waldbauliches Ziel ist es heute, auf Kahlschläge<br />

grundsätzlich zu verzichten. Weiterhin soll unter<br />

möglichst langfristiger Erhaltung des Oberstandes<br />

Zielstärkennutzung betrieben werden. Resultierend<br />

aus den waldbaulichen Zielen ergeben<br />

sich kleinflächige Strukturen, erhöhte Biodiversität<br />

und erhöhte Strukturvielfalt der Waldbestände.<br />

Die Pflegekonzeption muss künftig die Selbstdifferenzierungsprozesse<br />

der Eichenbestände<br />

stärker berücksichtigen. In Kulturen und Jungwüchsen<br />

sind demzufolge frühzeitige und kostenintensive<br />

Pflegeeingriffe mit Formschnitt und<br />

Entzwieselung zu unterlassen. Spätere Pflegeeingriffe<br />

haben sich am Z-Baum zu orientieren<br />

und sind einem flächenhaften Vorgehen vorzuziehen.<br />

Die vorliegenden Bewirtschaftungsgrundsätze<br />

sind Entscheidungshilfen für die Begründung<br />

und die Pflege von Eichenmischbeständen. Sie<br />

sollen dazu beitragen, dass sich der Flächenanteil<br />

der Eichenmischbestände in Brandenburg<br />

unter Beachtung von Wertleistung, Stabilität<br />

und Biodiversität weiter erhöht.<br />

3


6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

6.2 Ziele und Grundsätze<br />

Ziel der Eichenbewirtschaftung sind gesunde<br />

und stabile Mischbestände. Von besonderer<br />

Bedeutung sind schaft- und bodenpflegende<br />

Mischbaumarten in ausreichender Zahl.<br />

Produktionsziel ist die Erziehung von Eichen mit<br />

einem möglichst hohen Anteil von Furnier- und<br />

Schneideholz. Im unteren Stammbereich sollen<br />

hiebsreife Eichen eine astfreie Schaftlänge von<br />

6 bis 10 m aufweisen und nach Möglichkeit die<br />

Stärkeklasse 6 erreichen. Ein gleichmäßiger<br />

Jahrringaufbau ist bei der Holzstruktur der Eiche<br />

anzustreben. Je nach Bestandeszieltyp<br />

sind Mischbaumarten, insbesondere Edellaubhölzer,<br />

so zu fördern, dass auch sie später starkes<br />

Wertholz erwarten lassen. Neben der Nutzfunktion<br />

haben Eichen auf Grund ihrer stabilisierenden<br />

Wirkung und wegen der mit ihnen<br />

vergesellschafteten Tier- und Pflanzenwelt<br />

wichtige ökologische Funktionen.<br />

6.2.1 Bestandeszieltypen<br />

Die für die Wälder des Landes Brandenburg<br />

gültigen Ökogramme auf Basis der Bestandeszieltypen<br />

stecken den Rahmen für den beabsichtigten<br />

Waldumbau ab. Sie sind verbindlich<br />

für die Baumartenwahl, die zielgerichtete<br />

Bestandesbehandlung und die mittel- bzw.<br />

langfristige Planung im Landeswald.<br />

Für die Eiche als Hauptbaumart wurden folgende<br />

Bestandeszieltypen festgesetzt:<br />

6.2.1.1 Traubeneichen-Mischbestandstypen<br />

• Traubeneichen-Buchentyp<br />

Der Traubeneichen-Buchentyp ist der Eichen-Mischbestandstyp<br />

des mäßig trockenen<br />

Tieflandsklimas. Die Traubeneiche bildet<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

den Hauptbestand, die Buche hat primär<br />

dienende Funktion. Im Bereich des feuchten<br />

Tieflandsklimas kommt der Buche als Mischbaumart<br />

zur Traubeneiche in Vergesellschaftung<br />

mit Edellaub- und Nadelhölzern eine<br />

größere Bedeutung zu.<br />

• Traubeneichen-Laubholztyp<br />

Der Traubeneichen-Laubholztyp ist der Eichen-Mischbestandstyp<br />

des trockenen Tieflandsklimas.<br />

Auf Grund fehlender Klimafeuchte<br />

tritt die Buche in der <strong>natürlich</strong>en<br />

Waldgesellschaft zurück und wird hauptsächlich<br />

durch Winterlinde und Hainbuche<br />

ersetzt.<br />

• Traubeneichen-Kieferntyp<br />

Für die ökologisch orientierten Zielvorstellungen<br />

eines naturnahen Waldbaus hat der<br />

Traubeneichen-Kieferntyp auf den <strong>natürlich</strong>en<br />

Traubeneichen-Standorten im trockenen<br />

Tieflandsklima, die derzeit noch überwiegend<br />

mit Kieferntypen bestockt sind, die<br />

größte Bedeutung.<br />

6.2.1.2 Stieleichen-Mischbestandstypen<br />

• Stieleichen-Linden-Hainbuchentyp<br />

Der Stieleichen-Linden-Hainbuchentyp ist<br />

der Bestandeszieltyp für vernässte Standorte<br />

mit schlechter Drainage auf schwerem<br />

Substrat (Eichenzwangsstandorte).<br />

• Stieleichen-Edellaubholztyp<br />

Der Stieleichen-Edellaubholztyp ist der Bestandeszieltyp<br />

der periodische Überschwemmungen<br />

bzw. schwankenden Grundwasserstand<br />

geprägten „Hartholz“-Auenwälder sowie<br />

der hydromorphen Niederungswälder in<br />

den Urstromtälern.<br />

• Stieleichen-Buchentyp<br />

Der Stieleichen-Buchentyp entspricht im<br />

Aufbau und in der Behandlung prinzipiell<br />

dem Traubeneichen-Buchentyp.<br />

4


6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

6.2.2 Standortansprüche<br />

Von den verschiedenen, standortsheimischen<br />

Eichenarten besitzen für die Forstwirtschaft<br />

Mitteleuropas nur die Stiel- und die Traubeneiche<br />

eine wichtige Bedeutung. Das <strong>natürlich</strong>e<br />

Areal der Stieleiche umfasst den größten Teil<br />

Europas. Sie hat ihr Optimum in den Auen- und<br />

Niederungsgebieten großer europäischer Flüsse<br />

und auf Lehmböden der planaren und kollinen<br />

Stufe.<br />

Die Verbreitung der Traubeneiche ist, besonders<br />

im Osten von Europa, viel enger begrenzt. Sie<br />

ist eine typische Baumart Mitteleuropas und vor<br />

allem in weiten Teilen Ost- und Mittelfrankreichs<br />

sowie einigen Mittelgebirgen Deutschlands<br />

(Pfälzerwald, Spessart, Ostharz, Nordthüringen)<br />

und in weiten Teilen des norddeutschen Tieflandes<br />

verbreitet.<br />

Obwohl die Stieleiche in ihrem <strong>natürlich</strong>en Areal<br />

wesentlich weiter nach Osten vordringt, findet<br />

man innerhalb des gemeinsamen Verbreitungsgebietes<br />

in Mitteleuropa keine ausgeprägte Differenzierung<br />

in den Wärmeansprüchen beider<br />

Arten. Die Stieleiche toleriert die stärkeren Klimaextreme<br />

des kontinentalen Klimas und verträgt<br />

eine größere Winterkälte als die Traubeneiche.<br />

Hinsichtlich der Spätfrostgefährdung fanden<br />

sich bisher keine eindeutigen Unterschiede<br />

zwischen beiden Arten.<br />

Sowohl die Stiel- als auch die Traubeneiche<br />

sind hinsichtlich der Nährstoffversorgung des<br />

Bodens nicht besonders anspruchsvoll. Lang<br />

anhaltendes Wachstum findet man auf nährstoffreichen<br />

Kalkverwitterungs- und Lößlehmböden,<br />

<strong>aber</strong> auch auf relativ nährstoffarmen,<br />

schwach lehmigen, pleistozänen Sandböden im<br />

Tiefland.<br />

Deutliche Unterschiede weisen die <strong>natürlich</strong>en<br />

Standorte der beiden Eichenarten in Bezug auf<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

die Klimafeuchte und die Wasserversorgung der<br />

Böden auf.<br />

Die Stieleiche besiedelt Auenböden sowie<br />

schwere Geschiebemergel-, Lehm-, Ton- und<br />

Lößböden, wobei auch stark verdichtete Pseudogley-<br />

und Stagnogleyböden relativ gut durchwurzelt<br />

werden. Ferner verträgt die Stieleiche<br />

zeitweilige Überflutung, wie sie z. B. auf Auenstandorten<br />

regelmäßig auftritt. Aus diesen<br />

Gründen eignen sich für den Anbau der Stieleiche<br />

besonders die sandigen Lehme, die<br />

schweren (Deck-)Lehme und alle Tonstandorte<br />

mit mehr oder weniger ausgeprägtem Stauwassereinfluss<br />

sowie grundfeuchte bis grundnasse<br />

Gleystandorte bis hin zum Rand von Niederund<br />

Übergangsmooren. Mineralische Nassstandorte<br />

mit bewegtem, hoch anstehendem<br />

Grundwasser der Stammnährkraftstufen M<br />

(Mäßig nährstoffhaltig) bis R (Reich) sind für die<br />

Starkholzproduktion vorzuziehen. Im trockenen<br />

und mäßig trockenen Tieflandsklima sollte der<br />

Stieleichenanbau auf mäßig frischen und trockenen<br />

Sandstandorten unterbleiben.<br />

Traubeneichen wachsen im trockenen und mäßig<br />

trockenen, subkontinentalen Tieflandsklima<br />

Brandenburgs vorwiegend auf anlehmigen bis<br />

lehmigen, grundwasserfernen, pleistozänen<br />

Sandböden, die ein relativ geringes Wasserangebot<br />

während der Vegetationszeit aufweisen.<br />

Vorrangig sollte die Traubeneiche im Tiefland<br />

auf mindestens schwach anlehmigen bis lehmigen,<br />

silikatreichen Sanden mit mäßig frischem<br />

bis ziemlich frischem Wasserhaushalt angebaut<br />

werden. (Deck-)Lehme ohne Staunässe sowie<br />

vor allem Tieflehme unter anlehmigen bis lehmigen<br />

Decksanden und Bändersande mit Lehmunterlagerungen<br />

lassen eine hohe Furniertauglichkeit<br />

erwarten. Die Traubeneiche soll auf allen<br />

Niederungsböden mit hohen oder stärker<br />

schwankenden Grundwasserständen sowie auf<br />

stark ausgeprägten Pseudogleyen und Stagnogleyen<br />

nicht angebaut werden.<br />

5


6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

6.3 Verjüngung<br />

6.3.1 Naturverjüngung<br />

Stiel- und Traubeneiche wurden fast nur durch<br />

Saat und Pflanzung verjüngt, Naturverjüngungen<br />

waren selten. Die wichtigsten Gründe hierfür<br />

sind die hohe Gefährdung der jungen Eichen<br />

durch Wildverbiss, seltene Vollmasten,<br />

größere Wahrscheinlichkeit ungleichmäßig aufwachsender<br />

Jungwüchse mit dadurch entstehenden<br />

Qualitätsmängeln, geringer werdende<br />

Überschirmungstoleranz der heranwachsenden<br />

Eichen, aufwändige Zurückdrängung der<br />

konkurrenzstärkeren Laubschattbaumarten<br />

(vor allem der Rotbuche) sowie die Freistellung<br />

und damit Entwertung bzw. Schädigung des<br />

Altbestandes durch Wasserreiserbildung und<br />

Insektenbefall.<br />

In der Vergangenheit wurden Eichennaturverjüngungen<br />

meist nach guten Masten im Kahloder<br />

Schirmschlagverfahren begründet. Erhalten<br />

blieben einzelne, gute Eichen und Rotbuchen<br />

bzw. Hainbuchen im Oberstand. Der verbleibende<br />

Oberstand hatte die Aufgabe, der angekommenen<br />

Naturverjüngung Schutz vor<br />

Frost und aufkommender Vergrasung zu bieten.<br />

Diese Verjüngungsverfahren mit keiner oder nur<br />

einer sehr kurzfristigen Schirmstellung setzten<br />

voraus, dass ein Großteil der Eichen und<br />

Nebenbaumarten die Zielstärke erreicht hatte,<br />

um Ertragseinbußen zu vermeiden. Das (groß-)<br />

flächige Vorgehen war mit Risiken verbunden,<br />

wenn z. B. die Mast unzureichend auflief und rasche<br />

Vergrasung sowie Mäuse und Frostschäden<br />

eintraten. Hinzu kam, dass der belassene<br />

Oberstand häufig der Gefahr von Stürmen,<br />

holzzerstörenden Insekten oder Rindenbrand<br />

(Rotbuche) ausgesetzt war und zwangsläufig<br />

genutzt werden musste.<br />

Zur Vermeidung bisheriger Risiken der Schirmoder<br />

Kahlschläge und zur verstärkten Nutzung<br />

des vorhandenen Eichennaturverjüngungspotenzials<br />

bietet sich, in Abhängigkeit der Baum-<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

artenzusammensetzung des zu verjüngenden<br />

Bestandes, das nachfolgend dargestellte Vorgehen<br />

an.<br />

Ein Altbestand weitgehend zusammengesetzt<br />

aus Lichtbaumarten wie z. B. Kiefer, Birke oder<br />

Eiche, ohne nennenswerte Beteiligung der Rotoder<br />

Hainbuche, bietet die günstigsten Voraussetzungen<br />

für das Gelingen einer Eichenverjüngung.<br />

Die Helligkeit am Waldboden in voll geschlossenen<br />

Kiefernaltbeständen ist mit etwa<br />

30 % der Freilandhelligkeit für ein befriedigendes<br />

Wachstum der jungen Eichen völlig ausreichend.<br />

Die Schattenverträglichkeit lässt <strong>aber</strong><br />

schnell nach. Die Eichen wachsen dann plagiotrop.<br />

Je geringer der Standort, um so höher das<br />

Lichtbedürfnis. Werden Eingriffe im Oberbestand<br />

durchgeführt, verbessern sich die lichtökologischen<br />

Bedingungen für ein Wachstum<br />

der jungen Eichen weiter.<br />

Künftig ist die Übernahme von Hähereichen als<br />

Naturverjüngung stärker zu nutzen. Die im Jahr<br />

1993 flächendeckend durchgeführte Eicheninventur<br />

im Land Brandenburg zeigte, dass der<br />

aus <strong>natürlich</strong>er Verjüngung inklusive Hähersaaten<br />

hervorgegangene Eichenunter- und Eichenzwischenstand<br />

in Kiefernbeständen sowohl aus<br />

ökologischer als auch wirtschaftlicher Sicht ein<br />

zu nutzendes Potenzial für einen Waldumbau<br />

darstellt.<br />

Günstig für das Ankommen von Hähereichen<br />

wirken sich ausreichend Samenbäume in der<br />

näheren Umgebung aus. Hähereichen bewirken<br />

ein verbessertes Bestandesklima durch Windruheeffekte<br />

und tragen durch erhöhte Bodenerschließung<br />

und Humusumsetzung zur Verbesserung<br />

der Oberbodenzustände bei. Dies erhöht<br />

die Artenvielfalt und senkt das Waldbrandrisiko.<br />

Wipfelschäftige, gerade und wüchsige<br />

Hähereichen können in den Folgebestand übernommen<br />

werden. Auch qualitativ schlechte<br />

Exemplare müssen, wenn sie das Verjüngungs-<br />

6


6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

ziel nicht gefährden, im Bestand verbleiben, da<br />

sie wichtige ökologische Funktionen erfüllen.<br />

Ergänzungen von Hähereichen durch Pflanzungen<br />

erhöhen den Dichtstand und können zu einer<br />

qualitativen Verbesserung der Folgegeneration<br />

führen. In Eichenbeständen mit flächendeckendem<br />

Unter- und Zwischenstand von<br />

Schattbaumarten (i. d. R. Rot- und Hainbuche)<br />

sind Löcher von ca. 0,3 ha ohne Überschirmung<br />

erforderlich, damit sich die Naturverjüngung<br />

der Eiche entwickelt und der Randeffekt<br />

(Schiefstand, Wuchsdepressionen) vermieden<br />

bzw. gering gehalten wird. Im subkontinentalen<br />

Klim<strong>aber</strong>eich ist das Konkurrenzverhältnis zwischen<br />

Eiche und Rotbuche geringer, so dass<br />

Auflichtungen von ca. 0,1 ha ausreichend sind.<br />

Die Femellöcher müssen in Mastjahren geschaffen<br />

werden.<br />

Entnommen werden Eichen, die entweder die<br />

Zielstärke erreicht haben oder die auf Grund der<br />

Holzqualität keinen weiteren Wertzuwachs nach<br />

dem Prinzip der Vorratspflege erwarten lassen.<br />

Gleichzeitig muss der Unter- und Zwischenstand<br />

entnommen werden, der diese Eichen<br />

umgibt. Die Femellöcher sollten möglichst ungleichmäßig<br />

über die Flächen verteilt und zeitlich<br />

gestaffelt angelegt werden, um eine günstige<br />

horizontale und vertikale Bestandesstruktur<br />

zu erreichen.<br />

Bei Vorliegen von Wilddichten, die ein ungehindertes<br />

Aufwachsen der Eichennaturverjüngung<br />

verhindern, muss die Verjüngungsfläche gezäunt<br />

werden. Leichte Bodenarbeiten, wie z. B.<br />

der Pferdegrubber, verstärken den Naturverjüngungserfolg.<br />

Sie sind <strong>aber</strong> im Regelfall nicht erforderlich<br />

und nur im Ausnahmefall anzuwenden.<br />

Das Aufkommen verdämmender Begleitflora<br />

ist in den Femellöchern wesentlich seltener<br />

als auf Flächen mit Schirm- oder Kahlhieben.<br />

Dies verringert den späteren Pflegeaufwand erheblich.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

In Abhängigkeit vom Wachstum und steigender<br />

Lichtbedürftigkeit der jungen Eichen müssen<br />

die Femellöcher erweitert werden. Eine Erweiterung<br />

bis auf 0,5 ha ist möglich. Das Einwachsen<br />

von Schattbaumarten aus dem Ober- und<br />

Zwischenstand in die Femellöcher muss aufmerksam<br />

beobachtet und gegebenenfalls<br />

durch Pflegeeingriffe reguliert werden, da ein<br />

kleinflächiger Verjüngungszyklus im Traubeneichenmischwald<br />

immer zur Dominanz der<br />

Schattbaumarten führt.<br />

6.3.2 Künstliche Verjüngung<br />

Die künstliche Bestandesbegründung von Stielund<br />

Traubeneichen erfordert große Sorgfalt bei<br />

der Auswahl des Saat- und Pflanzgutes. Entsprechend<br />

des Standortes ist die richtige Eichenart<br />

auszuwählen. Von entscheidender Bedeutung<br />

für das Wachstum und die Qualität der<br />

Eichen ist auch die Wahl der richtigen Herkunft<br />

entsprechend der gültigen Herkunftsempfehlungen<br />

für das Land Brandenburg. Die Verjüngung<br />

der Eiche sollte unter einem Schirm von<br />

Lichtbaumarten durchgeführt werden, um die<br />

Spätfrostgefahr möglichst gering zu halten. In<br />

Brandenburg bietet sich auf Grund der Baumartenverteilung<br />

hierfür insbesondere der Umbau<br />

von Kiefernaltbeständen an.<br />

6.3.2.1 Saat<br />

Zur Vorbereitung von Saaten sind meist Bodenarbeiten<br />

in Form einer streifen- oder plätzeweisen<br />

Freilegung des Mineralbodens oder einer<br />

Durchmischung von Auflageschicht und Mineralboden<br />

notwendig. Die Bodenarbeiten sind so<br />

auszuführen, dass der Keimling leicht und sicher<br />

in den Mineralboden eindringen kann. Der<br />

Kontakt zum Mineralboden darf auch während<br />

längerer Trockenperioden nicht verloren gehen.<br />

7


6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Eichensaaten können maschinell mit Rillensaatmaschinen<br />

durchgeführt werden. Häufiger werden<br />

für Saaten teilmanuelle Verfahren angewandt.<br />

Hierfür wird eine streifenweise Bodenbearbeitung<br />

durchgeführt. Das Ausbringen der Eicheln<br />

erfolgt von Hand.<br />

Voraussetzung für Saaten sind ausreichend<br />

und qualitativ gute Eicheln. Gesät wird meist<br />

im Herbst, um die schwierige Winterlagerung<br />

der Eicheln mit der Gefahr des Schimmelns,<br />

Verhitzens oder Austrocknens zu umgehen.<br />

Auf schweren Böden sollte im Frühjahr gesät<br />

werden, da auf diesen Standorten die Gefahr<br />

des Versumpfens bei nasser Witterung besteht.<br />

Bei der Saat beträgt der Reihenabstand 2 m. In<br />

den Reihen werden die Eicheln in einem Abstand<br />

von 10 cm gelegt. Besteht die Gefahr,<br />

dass die Eicheln nach dem Legen von Vögeln<br />

oder Mäusen aufgenommen werden, sollte das<br />

Prinzip Leitersaat angewandt werden. Dazu<br />

werden 5 Eicheln in einem Abstand von 50 cm<br />

quer zur Reihe eingebracht. Die Saattiefe beträgt<br />

auf überschirmten Flächen 3 bis 5 cm und<br />

auf spätfrostgefährdeten Freiflächen 6 bis 8 cm.<br />

Auf Böden hoher Lagerungsdichte sind die Eicheln<br />

flacher als auf lockeren Böden zu legen.<br />

Für Stiel- und Traubeneichensaaten auf Freiflächen<br />

werden maximal 400 kg pro Hektar (Nettofläche)<br />

benötigt. Im Voranbau sind es 200 kg<br />

pro Hektar.<br />

Ein schwarzwildsicherer Zaun ist vor der Aussaat<br />

grundsätzlich erforderlich.<br />

6.3.2.2 Pflanzung<br />

Als Pflanzensortimente sind kräftige 1-jährige<br />

Eichensämlinge 1/0 (15 bis 30 cm ), 2-jährig<br />

unterschnittene Sämlinge 1/0 bzw. 2-jährig verschulte<br />

Eichen 1/1 (30 bis 60 cm) geeignet. Gut<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

eignen sich auch 2-jährige Wildlinge aus Naturverjüngungen.<br />

Großpflanzen von ca. 1,50 bis 2,00 m Größe<br />

sollten nur im Ausnahmefall bei ausreichender<br />

Bodenfeuchte verwendet werden. Für eine spätere<br />

ausreichende Holzqualität ist das Ankommen<br />

einer ausreichenden Anzahl von Füll- und<br />

Treibhölzern notwendig.<br />

Das am häufigsten angewandte Pflanzverfahren<br />

ist die Handpflanzung. In Abhängigkeit von der<br />

Mächtigkeit des Auflagehumus kann eine Bodenbearbeitung<br />

notwendig sein. Als Pflanzgeräte<br />

sind die Rohdener- und Buchenbühler-<br />

Pflanzhaue, der Göttinger Fahrradlenker und<br />

der Hohlspaten geeignet.<br />

Im südlichen Brandenburg tritt das Sandrohr oft<br />

flächendeckend und in sehr hohen Dichten auf.<br />

Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass in<br />

diesem Fall vor der Pflanzung Bodenarbeiten<br />

notwendig sein können, um einen gesicherten<br />

An- und Aufwuchs der Eichen zu ermöglichen.<br />

Geeignet für die Bodenarbeiten sind Waldstreifenpflug<br />

und Bodenfräsen. Für einen erfolgreichen<br />

Einsatz der Bodenfräse zur Behandlung<br />

von Sandrohrflächen hat sich als günstigster<br />

Zeitpunkt der August erwiesen. Die Notwendigkeit<br />

dieser Bodenvorarbeiten sollte sorgfältig<br />

geprüft werden, da verschiedene Versuche in<br />

Südbrandenburg den Schluss nahe legen, dass<br />

die Eiche auch ohne vorherige Bodenbearbeitungsverfahren<br />

eine Pflanzung direkt in die Sandrohr-Decke<br />

toleriert.<br />

Entscheidend für die spätere Qualität eines Eichenbestandes<br />

ist nicht die Ausgangspflanzenzahl,<br />

sondern die Pflanzenzahl in der gesicherten<br />

Kultur unter Einrechnung aller Misch- und<br />

Nebenbaumarten. Bei flächigen Eichen-Voranbauten<br />

ist die Pflanzenanzahl in Abhängigkeit<br />

der Schirmstellung des Oberstandes und des<br />

Vorhandenseins von Misch- und Nebenbaum-<br />

8


6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

arten zu wählen. Eine Pflanzung von 6.000<br />

Pflanzen pro Hektar im Voranbau sollte nicht<br />

überschritten werden. Die Mindestpflanzenzahlen<br />

des gesicherten Voranbaus betragen mindestens<br />

4.000 Stück pro Hektar und für Freiflächen<br />

6.000 Stück pro Hektar.<br />

Bei der Planung der Pflanzenzahl ist nicht von<br />

der Gesamtfläche, sondern lediglich von der<br />

Nettofläche auszugehen. Erschließungslinien<br />

sind nicht zu bepflanzen. Gute Eichen und<br />

Mischbaumarten, die aus Naturverjüngung<br />

stammen, müssen übernommen werden. Zwischen<br />

Pflanzflächen und Hauptwegen muss ein<br />

unbepflanzter Randstreifen von ca. 5 bis 10 m<br />

verbleiben. Mögliche Waldaußenränder sind bei<br />

der Anlage der Kultur zu sichern und zu fördern<br />

oder gegebenenfalls neu anzulegen.<br />

Nachbesserungen sind nur dann erforderlich,<br />

wenn das Waldentwicklungsziel gefährdet ist.<br />

Vorhandene Mischbaumarten sind in die Abwägungsentscheidung<br />

einer Nachbesserung einzubeziehen.<br />

Bei nicht angepassten Wildbeständen<br />

ist die Zäunung der Fläche erforderlich.<br />

Ein inzwischen auch in Brandenburg mit Erfolg<br />

angewandtes Verjüngungsverfahren ist die<br />

Pflanzung von Eichentrupps nach GOCKEL oder<br />

die Nesterpflanzung nach SZYMANSKI.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Ziel der Trupp- und Nesterpflanzung ist es, einen<br />

Endbestand zu erziehen, in dem durch den<br />

begrenzten Standraum maximal 100 Eichen pro<br />

Hektar stocken können. Um dieses Ziel zu erreichen,<br />

ist die Pflanzung von maximal 100<br />

Trupps/Nestern pro Hektar mit wahlweise 19,<br />

21 oder 27 Eichen erforderlich. Im Vergleich zur<br />

flächigen Bepflanzung verringert sich die Pflanzenzahl<br />

von bis zu 6.000 Stück pro Hektar auf<br />

bis zu 1.900 Stück pro Hektar bei Pflanzung<br />

von 19 Eichen je Trupp. Die Anlage der Eichentrupps<br />

erfolgt in drei konzentrischen Kreisen<br />

(siehe Abbildung 1). Der Pflanzabstand beträgt<br />

ca. 1 m. Für einen Trupp wird die Pflanzung von<br />

19 Eichen empfohlen. Wichtig für den Aufbau<br />

der Trupps ist nicht nur die Baumart Eiche, sondern<br />

auch die Anzahl der umgebenden Baumarten,<br />

welche aus Hainbuche oder Linde gepflanzt<br />

werden können, <strong>aber</strong> in erster Linie aus<br />

Naturverjüngung von Kiefer, Birke o. ä. besteht.<br />

Hierdurch wird ein zusätzlicher Seitendruck auf<br />

die Eichentrupps erzeugt, der erheblich zur<br />

Qualitätsverbesserung beiträgt. Eine Zäunung<br />

der Fläche ist bei Vorhandensein überhöhter<br />

Wildbestände unerlässlich. Bei der Nesterpflanzung<br />

beträgt der Pflanzabstand ca. 20 cm.<br />

Gerade für den Süden Brandenburgs wird die<br />

Eichentrupppflanzung als kostengünstige Möglichkeit<br />

des Voranbaus empfohlen.<br />

Abbildung 1: Trupps mit 19, 27 und 21 Eichen und dementsprechend 12, 15 und 16 dienenden Bäumen (GOCKEL 1994)<br />

9


6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

6.4 Pflege<br />

6.4.1 Kulturpflege<br />

Die Kulturpflege dient der Sicherung und Förderung<br />

der Verjüngung bis zu einer maximalen<br />

Oberhöhe von 1,5 m. Die Maßnahmen beschränken<br />

sich im Wesentlichen auf die Beseitigung<br />

stark verdämmender Vegetation. In der<br />

Regel handelt es sich unter brandenburgischen<br />

Verhältnissen um das Sandrohr, <strong>aber</strong> auch Adlerfarn<br />

und Brombeere können stark konkurrieren.<br />

Selbst bei flächendeckender Drahtschmiele<br />

ist eine Bekämpfung nicht notwendig. Die<br />

Durchführung von Kulturpflegemaßnahmen ist<br />

kritisch zu prüfen.<br />

Temporäre Wuchsstockungen durch konkurrierende<br />

Bodenvegetation sind zu tolerieren und<br />

einer mechanischen (im Ausnahmefall einer<br />

chemischen) Regulierung vorzuziehen. Insbesondere<br />

bei starker Vergrasung sind die Mäusepopulationen<br />

im Spätsommer/Herbst durch<br />

Probefänge zu überwachen.<br />

Die Mischbaumarten sind entsprechend dem<br />

Waldentwicklungsziel zu erhalten. Entnommen<br />

werden nur Mischbaumarten, die das<br />

Wachstum der Eichen negativ beeinflussen. Ein<br />

wichtiges Kriterium für die Entnahme sind anhaltend<br />

schiefe Leittriebe bedrängter Eichen.<br />

Die Entnahme der die Eiche bedrängenden<br />

Mischbaumart kann kostengünstig durch Abknicken<br />

im Sommer erfolgen. So kann ein verstärktes<br />

Wiederaustreiben vermindert werden.<br />

Frostschäden, die häufig auf Freiflächen auftreten,<br />

werden durch das Belassen von Pionierbaumarten,<br />

wie Kiefer und Birke gemindert. Eine<br />

Phänotypenauslese erfolgt in der Phase der<br />

Kulturpflege nicht. Pflegeschnitte sind zu unterlassen.<br />

Bei extremen Frostschäden ist es sinnvoll, die<br />

Eichen auf den Stock zu setzen, um die Pflanzen<br />

schnell aus der Frostzone zu bekommen<br />

und Verzwieselungen zu vermeiden.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

6.4.2 Jungwuchspflege (1,5 bis 7 m)<br />

In der Phase der Jungwuchspflege sollte so wenig<br />

wie möglich in den Bestand eingegriffen<br />

werden. Dies gilt für Jungwüchse, die auf Freiflächen<br />

und aus Voranbauten erwachsen sind.<br />

Durch die Erhaltung des Dichtschlusses wird<br />

der Selbstdifferenzierungsprozess in der Jungwuchsphase<br />

gefördert, Bestände mit überwiegend<br />

qualitativ gut entwickelten Individuen können<br />

sich selbst überlassen werden. Stammzahlreiche<br />

Bestände aus Saat oder Naturverjüngung<br />

sind zu vereinzeln, wenn die Überdichten<br />

zu Instabilität und schlechter Kronenentwicklung<br />

führen.<br />

In Beständen, in denen die qualitativ besten<br />

Bäume von herrschenden Zwieseln und Wölfen<br />

massiv bedrängt werden, ist nur mit Zurückhaltung<br />

selektiv einzugreifen. Die Entnahme erfolgt<br />

durch einen Schrägschnitt in ca. 1,5 m Höhe.<br />

Begleitbaumarten, insbesondere Edellaubhölzer,<br />

sind zu erhalten und zu fördern. Eine Entnahme<br />

von Begleitbaumarten erfolgt nur, wenn<br />

diese die gut entwickelten Eichen in ihrem Höhenwachstum<br />

einschränken.<br />

Bei unübersichtlichen Naturverjüngungen und<br />

Saaten können Pflegepfade angelegt werden.<br />

Die Pflegepfade sind später vorrangig als<br />

Rückegassen zu nutzen und demzufolge gemäß<br />

den Rückegassenabständen zu konzipieren.<br />

6.4.3 Läuterung (7 bis 12 m)<br />

Die Bestandesdifferenzierung setzt sich in der<br />

Läuterungsphase weiter fort. Erstmalig werden<br />

Z-Baumanwärter ausgewählt, <strong>aber</strong> nicht dauerhaft<br />

gekennzeichnet. Pro Z-Baumanwärter sind<br />

ein bis zwei starke Bedränger zu entnehmen.<br />

10


6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Die Entnahme erfolgt in Brusthöhe durch Ringeln<br />

oder Schrägschnitt.<br />

Die Eingriffsstärke ist gering, um eine sanfte<br />

Kronenspannung zu erhalten. Wichtig ist, dass<br />

der Unter- und Zwischenstand wegen der einsetzenden<br />

Schaftpflege erhalten wird.<br />

Herrschende Mischbaumarten sind in die Auswahl<br />

von Z-Baumanwärtern einzubeziehen.<br />

6.4.4 Jungbestandespflege (12 bis 15 m)<br />

In der Phase der Jungbestandespflege, die im<br />

Höhenrahmen von 12 bis 15 m durchgeführt<br />

wird, soll die in der Läuterungsphase begonnene<br />

Qualifizierung der Z-Baumanwärter weiter<br />

fortgesetzt werden. Wichtig ist, dass alle Maßnahmen<br />

unterlassen werden, die eine Qualifizierung,<br />

d. h. Astreinigung und Trockenastbildung,<br />

stören. Der Dichtschluss ist zu erhalten.<br />

Durch eine Hochdurchforstung werden die Z-<br />

Baumanwärter weiter gefördert. Die Pflegeeingriffe<br />

sind nur im Oberstand durchzuführen. In<br />

der Regel wird ein Bedränger entnommen. Unter-<br />

und zwischenständige Bäume bleiben zur<br />

Schaftpflege erhalten.<br />

Sollten bereits in der Phase der Jungbestandespflege<br />

Bäume mit astfreien Schäften von 7<br />

bis 10 m vorhanden sein, so können diese dimensioniert<br />

werden. In der Regel ist dies auf ärmeren<br />

Standorten der Fall.<br />

Mischbaumarten, die qualitativ gute Eichen<br />

nicht bedrängen, werden erhalten. Dagegen<br />

sind stark herrschende und vorwüchsige Rotbuchen<br />

konsequent zu entfernen, wenn sie<br />

qualitativ gute Eichen bedrängen. Wertholzstämme<br />

sollen so erzogen werden, dass 25 %<br />

astfreie Schaftlänge von der Gesamthöhe der<br />

Bäume erreicht werden.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

6.4.5 Bestandespflege und Holzernte<br />

In der Phase der „frühen Bestandespflege“ erfolgt<br />

die Auswahl und dauerhafte Kennzeichnung<br />

von maximal 120 Z-Bäumen nach folgenden<br />

Kriterien:<br />

• Vitalität, die sich in der sozialen Stellung<br />

(KRAFT’sche Stammklasse 1), Stabilität, Wipfelschäftigkeit<br />

und in einer vollen Belaubungsdichte<br />

zeigt.<br />

• Qualität (mindestens A- oder B-Qualität nach<br />

HKS).<br />

• Als Baumart sollte nicht ausschließlich die Eiche<br />

gefördert werden. Mischbaumarten sind<br />

einzubeziehen.<br />

• Die gleichmäßige Verteilung der Z-Bäume<br />

hat untergeordnete Bedeutung.<br />

Es muss jedoch konsequent darauf geachtet<br />

werden, dass die Z-Bäume während ihrer Dimensionierung<br />

nicht miteinander in Berührung<br />

kommen. Vorhandene Baumgruppen sind zu<br />

erhalten. Bei Wertholzanwärtern sollte wegen<br />

der spannungsfreien Holzentwicklung auf eine<br />

vollständige Kronenentwicklung am Einzelstamm<br />

geachtet werden. Ansonsten steigt das<br />

Risiko von Holzrissen bei der Nutzung! Die Förderung<br />

der Z-Bäume erfolgt als Auslesedurchforstung.<br />

Der Turnus der Durchforstung beträgt<br />

5 bis 8 Jahre.<br />

Die in der Phase der Jungbestandespflege erzogenen<br />

grünastfreien Schäfte von 6 bis 10 m<br />

sind in der Phase der Bestandespflege vorsichtig<br />

zu dimensionieren. Starkes Wertholz<br />

lässt sich bei der Eiche über längere Zeiträume<br />

risikoärmer als bei anderen Baumarten erziehen.<br />

Falls noch nicht vorhanden, sind spätestens mit<br />

der Holznutzung in die Bestände Rückegassen<br />

zu legen. Die vorhandenen Pflegepfade sind in<br />

das Rückegassennetz einzubeziehen. Um zu<br />

vermeiden, dass gekennzeichnete Z-Bäume im<br />

11


6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Zuge der Rückegassenanlage entnommen werden<br />

müssen, erfolgt die Anlage des Feinerschließungsnetzes<br />

vor dem Auszeichnen des<br />

Bestandes.<br />

Der Unter- und Zwischenstand bleibt zur<br />

Schaftpflege erhalten. Fehlender Unterstand ist<br />

durch die Anlage von Rot- und Hainbuchenunterbauten<br />

auszugleichen. Die Unterbauten<br />

werden mit Pflanzenzahlen von maximal 2.000<br />

Stück pro Hektar in der Phase der Bestandespflege<br />

zur „Umfütterung" der astfreien Schäfte<br />

begründet.<br />

Die Phase der Dimensionierung endet, wenn<br />

die Auslesebäume Standraumerweiterungen<br />

auf Grund mangelnden Kronenreaktionsvermögens<br />

nicht mehr ausnutzen können. Dies ist i. d. R.<br />

bei 80 % der Endhöhe der Fall. Nach der Dimensionierung<br />

soll den Z-Bäumen ausreichend<br />

Zeit zur Reife gegeben werden. Bei der Eiche<br />

enden die Reifephasen im Alter von 200 bis 240<br />

Jahren.<br />

In Säge- und Furnierholzbeständen ist es wichtig,<br />

dass jährlich im August Vitalitätsansprachen<br />

an der Eiche durchgeführt werden. Absterbende<br />

Eichen mit einer HKS-Qualität von C und<br />

besser sind im darauf folgenden Winter zu entnehmen.<br />

Aus Gründen des Biotop- und Artenschutzes<br />

werden ab einem Bestandesalter von<br />

100 Jahren 5 Eichen oder Mischbaumarten je<br />

Hektar von geringer Qualität in die <strong>natürlich</strong>e<br />

Zerfallsphase überführt und nicht genutzt.<br />

Um Zuwachssprünge zu vermeiden und keine<br />

Wasserreiser entstehen zu lassen, sind die Z-<br />

Bäume vorsichtig zu fördern. Zu schwache oder<br />

zu seltene Eingriffe verursachen allerdings ein<br />

Absterben von Ästen im unteren Kronenteil.<br />

Diese abgestorbenen Äste sind günstige Eintrittspforten<br />

für holzzerstörende Pilze und verursachen<br />

einen erheblichen Wertverluste der Z-<br />

Bäume. Die Furniereiche ist ab BHD 60 cm Ziel-<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

stärke in Abhängigkeit vom Standort, von der<br />

betrieblichen Zielsetzung und von der Wertentwicklung<br />

des Einzelstamms zu nutzen.<br />

12


6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

6.5 Anlagen<br />

Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck, ND = DG, ELA, KTA)<br />

Baumart Trauben-Eiche (TEI) Klimastufe f<br />

Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />

feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />

stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />

O...2<br />

O...3<br />

O...3ü<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

O...4<br />

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(T)...1 TEI-RBU/ND TEI-GKI/GBI<br />

(T)...2 TEI-RBU/ND TEI-RBU/ND TEI-RBU/GKI TEI-GKI/RBU TEI-GKI/RBU TEI-GKI/GBI<br />

(T)...3 TEI-RBU/EDB TEI-RBU TEI-GKI/RBU TEI-GKI/RBU I<br />

1) TEI-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />

2) TEI-Physiologisches Optimum = TEI bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />

3) TEI-Grenzstandort = TEI als Mischbaumart möglich, jedoch ohne aktive Einbringung<br />

Quelle: LFE, Oktober 2002<br />

13


6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck, ND = DG, ELA, KTA)<br />

Baumart Trauben-Eiche (TEI) Klimastufe m<br />

Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />

feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />

stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />

O...2<br />

O...3<br />

O...3ü<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

O...4<br />

O...4ü<br />

O...4w<br />

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N...1<br />

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(T)...1 TEI-RBU/ND TEI-GKI/RBU TEI-GKI/GBI<br />

(T)...2 TEI-RBU/ND TEI-RBU/ND TEI-RBU/GKI TEI-RBU/GKI TEI-GKI/RBU TEI-GKI/GBI/RBU<br />

(T)...3 TEI-RBU/EDB TEI-RBU TEI-GKI/RBU TEI-GKI<br />

1) TEI-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />

2) TEI-Physiologisches Optimum = TEI bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />

3) TEI-Grenzstandort = TEI als Mischbaumart möglich, jedoch ohne aktive Einbringung<br />

Quelle: LFE, Oktober 2002<br />

14


6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck, LH = WLI, HBU)<br />

Baumart Trauben-Eiche (TEI) Klimastufe t<br />

Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />

feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />

stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />

O...2<br />

O...3<br />

O...3ü<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

O...4<br />

O...4ü<br />

O...4w<br />

N...0<br />

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N...1<br />

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(T)...1 TEI-LH/EDB TEI-LH/RBU TEI-LH/RBU TEI-GKI/RBU TEI-GKI/GBI<br />

(T)...2 TEI-LH/EDB TEI-LH/RBU TEI-LH/RBU TEI-GKI/LH TEI-GKI TEI-GKI TEI-GKI/GBI<br />

(T)...3 TEI-LH TEI-LH TEI-GKI TEI-GKI<br />

1) TEI-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />

2) TEI-Physiologisches Optimum = TEI bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />

3) TEI-Grenzstandort = TEI als Mischbaumart möglich, jedoch ohne aktive Einbringung<br />

Quelle: LFE, Oktober 2002<br />

15


6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck)<br />

Baumart Stiel-Eiche (SEI) Klimastufe f<br />

Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />

feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />

stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />

O...2<br />

O...3 SEI-EDB/RER SEI-EDB/RER SEI-RER/MBI SEI-MBI<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

O...3ü<br />

O...4 SEI-EDB/RER SEI-EDB/RER SEI-RBU SEI-MBI/RBU<br />

O...4ü<br />

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N...1 SEI-EDB/RER SEI-EDB/RER SEI-RER/MBI SEI-MBI SEI-MBI/GKI<br />

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(T)...1 SEI-RBU/EDB SEI-RBU/EDB SEI-RBU SEI-RBU/GKI SEI-GKI<br />

(T)...2 SEI-RBU/EDB SEI-RBU/EDB SEI-RBU SEI-RBU SEI-RBU/GKI<br />

(T)...3<br />

1) SEI-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />

2) SEI-Physiologisches Optimum = SEI bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />

3) SEI-Suboptimum = SEI tritt im Hauptbestand zurück, bleibt <strong>aber</strong> als Mischbaumart erhalten<br />

Quelle: LFE, Oktober 2002<br />

16


6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck)<br />

Baumart Stiel-Eiche (SEI) Klimastufe m<br />

Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />

feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />

stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />

O...2<br />

O...3 SEI-EDB/RER SEI-EDB/RER SEI-RER/MBI SEI-MBI<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

O...3ü<br />

O...4 SEI-EDB/RER SEI-EDB/RER SEI-RBU SEI-MBI/RBU<br />

O...4ü<br />

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(T)...2 SEI-RBU/EDB<br />

(T)...3<br />

1) SEI-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />

2) SEI-Physiologisches Optimum = SEI bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />

3) SEI-Suboptimum = SEI tritt im Hauptbestand zurück, bleibt <strong>aber</strong> als Mischbaumart erhalten<br />

Quelle: LFE, Oktober 2002<br />

17


6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck)<br />

Baumart Stiel-Eiche (SEI) Klimastufe t<br />

Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />

feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />

stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />

O...2<br />

O...3 SEI-EDB/RER SEI-EDB/RER SEI-RER/MBI SEI-MBI<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

O...3ü<br />

O...4 SEI-EDB/RER SEI-EDB/RER SEI-LI/HBU/RBU SEI-MBI/RBU<br />

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(T)...1 SEI-EDB<br />

(T)...2 SEI-EDB<br />

(T)...3<br />

1) SEI-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />

2) SEI-Physiologisches Optimum = SEI bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />

3) SEI-Suboptimum = SEI tritt im Hauptbestand zurück, bleibt <strong>aber</strong> als Mischbaumart erhalten<br />

Quelle: LFE, Oktober 2002<br />

18


6 Eiche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Übersicht zur Eiche (Taschenkarte)<br />

Natürliche Oberhöhen- Art der Pflege Maßnahmen<br />

Altersstufe bereich<br />

Anwuchs – bis 1,5 m Kulturpflege - ggf. Beseitigung von drohender verdämmender<br />

Vegetation<br />

Aufwuchs<br />

- Belassen von Füll- und Treibholz<br />

- Erhaltung von Mischbaumarten<br />

- keine Phänotypenauslese<br />

- keine Pflegeschnitte<br />

Dickung 1,5–7,0 m Jungwuchspflege negative Auslese<br />

- Ausnutzung der <strong>natürlich</strong>en<br />

Selbstdifferenzierung<br />

- Aushieb von Wölfen und ausgeprägten Zwieseln<br />

im Herrschenden, wenn diese die qualitativ<br />

besten Stämme massiv bedrängen<br />

- Erhaltung dem Dichtschluss dienender<br />

Begleitbaumarten<br />

- in unübersichtlichen Naturverjüngungen oder<br />

Saaten Anlage von Pflegepfaden<br />

7,0–12,0 m Läuterung positive Auslese<br />

- Auswahl von Z-Baumanwärtern, die nicht<br />

markiert werden<br />

- pro Z-Baumanwärter sind 1–2 Bedränger zu<br />

entnehmen<br />

- Kronenspannung erhalten<br />

Stangenholz 12,0–15,0 m Jungbestands- Qualifizierung<br />

pflege<br />

- Förderung von Z- Baumanwärtern durch<br />

Entnahme eines Bedrängers<br />

- Erhaltung unter- und zwischenständiger Bäume<br />

zur Schaftpflege<br />

- Entfernung von stark herrschenden und<br />

vorwüchsigen Rotbuchen<br />

- Dichtschluss erhalten<br />

> 15,0 m Bestandspflege Dimensionierung<br />

- Voraussetzung zur Dimensionierung sind 6 m–<br />

10 m grünastfreie Schäfte<br />

- Auswahl und dauerhafte Markierung von max.<br />

120 Z-Bäumen nach folgenden Kriterien:<br />

�� Vitalität (KRAFT’sche Stammklasse 1,<br />

Wipfelschäftigkeit, volle Belaubungsdichte)<br />

�� Qualität (A- und B-Qualität nach HKS)<br />

�� Einbeziehung von Mischbaumarten<br />

- Förderung der Z-Bäume durch Freistellung der<br />

Krone<br />

- Durchforstungsturnus alle 5–8 Jahre<br />

- Anlage von Rückegassen<br />

- Erhaltung unter- und zwischenständiger Bäume<br />

zur Schaftpflege<br />

- ggf. Pflanzung von Rot- und<br />

Hainbuchenunterbauten<br />

- jährliche Vitalitätsansprache im August mit<br />

Entnahme der absterbenden Eichen mit einer<br />

Qualität von C und besser<br />

Baumholz Zielstärken-<br />

- einzelstammweise Zieldurchmesserernte je nach<br />

nutzung<br />

Standort ab 60 cm BHD<br />

- 5 Bäume/ha in die <strong>natürlich</strong>e Zerfallsphase<br />

überführen<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

19


Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

7 Buche<br />

Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Autoren:<br />

Volkmar Ebert, Peter Jork, Martin Krüger, Olaf Landsberg, Dietrich Mehl, Klaus Oeste,<br />

Tim Scherer, Uwe Voigt<br />

Herausgeber:<br />

Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg,<br />

Abteilung Forst<br />

Grafik: Roland Boll<br />

1


7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Inhalt<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Seite<br />

7.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

7.2 Ziele und Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

7.3 Standortsansprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

7.4 Verjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

7.4.1 Natürliche Verjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

7.4.2 Künstliche Verjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

7.4.2.1 Saat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

7.4.2.2 Pflanzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

7.5 Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

7.5.1 Ziele und Grundsätze der Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

7.5.2 Kulturpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

7.5.3 Jungwuchspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

7.5.4 Läuterung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

7.5.5 Jungbestandespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

7.5.6 Bestandespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

7.6 Nutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

7.7 Bestandeszieltypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

7.7.1 Buchen-Nadelholztyp . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

7.7.2 Buchen-Edellaubholztyp . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

7.7.3 Buchen-Eichentyp . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

7.8 Anlagen<br />

Ökogramme mit Bestandeszieltypen der Buche . . . . . . . . . . 13<br />

Übersicht zur Buche (Taschenkarte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

2


7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

7.1 Einleitung<br />

Die Buche ist trotz ihres aktuellen Gesamtwaldflächenanteils<br />

von nur 2,4 % (21.508 ha, Stichtag<br />

1.1.2003 Datenspeicher Wald) im Oberstand<br />

eine der wichtigsten Baumarten in den<br />

Wäldern Brandenburgs. Ihr <strong>natürlich</strong>es Verbreitungsgebiet<br />

erstreckt sich im Land Brandenburg<br />

auf ca. 600.000 ha, vor allem im klimatisch<br />

und geologisch begünstigten Norden des Landes.<br />

Wo die Buche als dominierende Baumart<br />

der <strong>natürlich</strong>en Waldgesellschaft in der Vergangenheit<br />

zurückgedrängt wurde, wird sie<br />

heute wieder verstärkt in die Wälder eingebracht.<br />

Dabei soll gemäß Waldentwicklungsplanung<br />

und Waldbaurahmenrichtlinie der<br />

Brandenburgischen Landesforstverwaltung<br />

insbesondere ein großer Teil der Nadelbaumreinbestände<br />

in Nadel-Laub bzw. Laubbestände<br />

umgebaut werden.<br />

Der Anteil der Buchen im Unter- und Zwischenstand<br />

im Gesamtwald des Landes Brandenburg<br />

beträgt mit Stichtag 1.1.2003 (Quelle: Datenspeicher<br />

Wald) 28.451 ha.<br />

Ziel ist es, die bisher bestehenden Buchenvorkommen<br />

mit der zugehörigen Flora und Fauna<br />

dauerhaft zu erhalten und den Flächenanteil<br />

langfristig durch gezielten Waldumbau weiter zu<br />

vergrößern. Es sollen stabile und strukturreiche<br />

Wälder entwickelt und gepflegt werden, die<br />

wertvolles Buchenholz liefern. Gleichzeitig sind<br />

sie Biotop für seltene Flora und Fauna der Buchenwaldgesellschaften<br />

und fördern die Erholung<br />

in ästhetisch ansprechenden Wäldern.<br />

Die bisherige, bestandesorientierte Bewirtschaftungsweise<br />

der Buche führte zu einer unzureichenden<br />

Ausnutzung der potenziell möglichen<br />

Wertleistungen des Einzelstammes. Vorratsreiche,<br />

einschichtige Bestände bildeten den typischen<br />

„Hallenbestand“. Die Verjüngung war<br />

stark von dem Bemühen beeinflusst, zu einem<br />

bestimmten Zeitpunkt eine stammzahlreiche<br />

und flächendeckende Naturverjüngung zu errei-<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

chen. Als Folge dieses flächenhaften Waldbaus<br />

wurde die Naturverjüngung i. d. R. zu schnell<br />

freigestellt. Fehlender Schatten beeinträchtigte<br />

die Selbstdifferenzierung insbesondere in<br />

stammzahlärmeren Beständen. Daher waren<br />

zur Erreichung von Stabilität, Qualität und zur<br />

Erhaltung von Einzelmischungen frühzeitig kostenintensive<br />

Pflegeeingriffe notwendig.<br />

Im mittleren Alter wurde unter Berücksichtigung<br />

von Qualitäts- und Standortanspruch der besten<br />

Einzelstämme unterschiedlich stark hochdurchforstet.<br />

Dabei ging eine aus heutiger Zielstellung<br />

häufig zu hohe Grundflächenhaltung zu<br />

Lasten der Kronenentwicklung und des Durchmesserzuwachses<br />

der Wertträger sowie der Vitalität<br />

des „Nebenbestandes“.<br />

Da qualitativ gute Buchengruppen aufgelöst<br />

wurden, kam es zur vorzeitigen Nutzung von<br />

wertholzhaltigen Stämmen mit relativ schwachen<br />

Dimensionen. Der Endnutzungszeitpunkt<br />

wurde vorrangig von der Masse und weniger<br />

von der Stammdimension bzw. dem Wert des<br />

Einzelstammes bestimmt.<br />

3


7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

7.2 Ziele und Grundsätze 7.3 Standortsansprüche<br />

Ziel der Buchenwirtschaft ist die Erziehung stabiler<br />

Buchenbestände von guter Qualität, die eine<br />

vertikale Stufigkeit aufweisen. Durch Ausnutzung<br />

der <strong>natürlich</strong>en Wuchsdynamik sind kleinflächig<br />

abwechselnde Bestandesformen zu erhalten<br />

und zu entwickeln. Sie sind besonders risikoarm<br />

und ermöglichen die (Zeit-)Beimischung<br />

von wertleistungssteigernden Lichtbaumarten.<br />

Eine dauerwaldartige Struktur und<br />

Bewirtschaftung ist anzustreben. Damit wird<br />

langfristig das Betriebsergebnis sowie der ökologische<br />

Wert der Buchenwälder verbessert,<br />

wobei durch längere Verjüngungszeiträume und<br />

dauerwaldartige Bewirtschaftung auch die<br />

strukturelle Vielfalt erhöht wird.<br />

Auf reichen und kräftigen, frischen bis feuchten<br />

Standorten sind Edellaubbäume ökologisch<br />

und betriebswirtschaftlich wertvolle Ergänzungen<br />

in den Buchenwäldern und daher zu fördern.<br />

Andere Begleitbaumarten können auf der<br />

Fläche belassen werden, soweit Wuchsraum<br />

und waldbauliches Ziel des Bestandes dem<br />

nicht entgegenstehen.<br />

Mit dem Ziel, wertvolles Starkholz zu ernten,<br />

wird eine zeitlich gestreckte einzelstamm- bis<br />

gruppenweise Zielstärkennutzung bei einem<br />

Zieldurchmesser von 55 bis 65 cm angestrebt.<br />

Bei verstärkter Rotkernbildung muss auch eine<br />

geringere Zielstärke akzeptiert werden. Großschirmschläge<br />

sind zum Aufbau dauerwaldartiger<br />

und strukturreicher Bestände nicht geeignet.<br />

Bei vorhandenen, dauerwaldartigen Strukturen<br />

ist daher konsequent die Zielstärkennutzung<br />

nach vorher regional festgelegten Zielstärken<br />

umzusetzen. In entstehenden Lichtschächten<br />

wird die sich einstellende Naturverjüngung<br />

angenommen und gefördert, hilfreich ist dabei<br />

der Seitendruck des vorhandenen und verbleibenden<br />

Unterstandes.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Die Buche erreicht auf Grund ihrer klimatischen<br />

Ansprüche (Niederschlag > 580 mm/Jahr) im<br />

subatlantisch getönten Nord- und Nordwestbrandenburg<br />

ihre <strong>natürlich</strong>e Verbreitungsgrenze.<br />

Mit Ausnahme von begrenzten Regionalvorkommen<br />

im Hochfläming, im Havelseengebiet,<br />

im Schlaubetal und im Lausitzer Grenzwall<br />

fehlt sie im subkontinentalen, trockenen Tieflandsklima<br />

Mittel-, Ost- und Süd-Brandenburgs<br />

in Gebieten mit ausgeprägten sommerlichen<br />

Trockenzeiten.<br />

Entsprechend ihrer erhöhten Ansprüche an Klima-<br />

oder Bodenfeuchte gibt es auch im <strong>natürlich</strong>en<br />

Verbreitungsgebiet große Lücken durch<br />

trockene Standorte, <strong>aber</strong> auch außerhalb des<br />

geschlossenen Verbreitungsgebietes bestimmte<br />

Lokalstandorte, wo sie durch erhöhte Luft-<br />

Bodenfeuchte ein gutes bis genügendes<br />

Wachstum zeigt. Während ihres Jugendalters<br />

ist sie auch in klimatisch günstigen Regionen<br />

spätfrostgefährdet, weshalb eine Kulturbegründung<br />

auf der Freifläche ausscheidet. Auf<br />

trockenen Sand-Standorten mit geringer Wasserspeicherkapazität<br />

können Vitalitätsschwächen<br />

und Schäden durch Trockenheit auftreten.<br />

Die Buche bevorzugt ausreichend mit Feuchtigkeit<br />

versorgte Böden. Tiefgründige, nachhaltig<br />

frische, gut durchlüftete, möglichst basen- und<br />

nährstoffreiche Böden ohne Stauwasser bilden<br />

die Voraussetzung für ein gutes Wachstum. Dagegen<br />

ist sie auf Böden mit hohem Grundwasserstand,<br />

Nährstoffarmut und Trockenheit nicht<br />

in ihrem Optimum. Ein hohes Nährstoffangebot,<br />

insbesondere eine hohe Basensättigung, kann<br />

einen Mangel an Bodenfeuchtigkeit, bei jungen<br />

Buchen auch an Lichtgenuss, teilweise kompensieren.<br />

4


7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

7.4 Verjüngung<br />

7.4.1 Natürliche Verjüngung<br />

Die <strong>natürlich</strong>e Verjüngung stellt die wichtigste<br />

Möglichkeit der Walderneuerung dar. Sie erfordert<br />

eine langfristige Vorgehensweise.<br />

Die Buche ist traditionell die wichtigste Naturverjüngungsbaumart<br />

Mitteleuropas. Sie ist auf<br />

Grund ihrer hohen Schattentoleranz für das Aufwachsen<br />

unter einem aufgelockerten Altbestand<br />

besonders geeignet. Auf der Freifläche<br />

hingegen leidet sie häufig unter der Wirkung von<br />

Spätfrösten und einer kräftig entwickelten Bodenvegetation.<br />

Trotz der hohen Schattenerträgnis<br />

benötigen die Jungpflanzen weitaus mehr<br />

Licht als ein geschlossenes Kronendach an<br />

den Boden lässt. Der Kronenschluss des Bestandes<br />

muss dazu aufgelichtet werden. Durch<br />

Auflockerung kleinerer Bestandeslücken, die allmählich<br />

erweitert werden (Femelschlag), erreicht<br />

man kleinflächigere Verjüngungsstrukturen.<br />

Durch die Orientierung auf Zielstärkennutzung<br />

sollen verstärkt kleinflächige Verjüngungseinheiten<br />

gefördert werden, um die vertikale Struktur<br />

der Bestände zu verbessern.<br />

Bei der Nutzung bewegt man sich stets zwischen<br />

zwei Extremen. Zu starke Auflichtung begünstigt<br />

die Bodenvegetation, so dass sie zu einer<br />

übermäßigen Konkurrenz für die Buche wird<br />

und zudem Biotope für Kleinsäuger (Mäuse)<br />

schafft. Zu geringe Auflichtung hat zur Folge,<br />

dass die jungen Buchen in ihrem Wachstum<br />

stagnieren und dadurch häufig anderen Schäden<br />

(Trockenheit, Insekten, Schneedruck u. a.)<br />

zum Opfer fallen.<br />

Die Naturverjüngung der Buche ist in starkem<br />

Maße abhängig von der zu erwartenden Fruktifikation,<br />

die in unregelmäßigen Abständen auftritt.<br />

Mastjahre sind jedoch nicht so selten wie oft angenommen.<br />

In vielen Regionen fruktifiziert die<br />

Buche während der letzten Jahrzehnte fast alle 2<br />

Jahre, mit jedoch unterschiedlichen Intensitäten.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Bei entsprechender Pflege des Oberstandes,<br />

angepassten Wilddichten und der nötigen Geduld<br />

läuft die Buchennaturverjüngung auf den<br />

meisten Standorten rechtzeitig und ausreichend<br />

dicht auch ohne technische Hilfsmaßnahmen<br />

auf. Dieses setzt eine entsprechende Durchforstungsweise<br />

gemäß dieser Behandlungsrichtlinie<br />

voraus.<br />

In weiten Bereichen Brandenburgs finden sich<br />

Bestandesbilder qualitativ schlechter, einschichtiger,<br />

überalterter Buchenbestände mit<br />

einer Anhäufung schlecht zersetzter Streu, starken<br />

Humusauflagen sowie dichter Bedeckung<br />

des Bodens mit Vegetation. Diese sind i. d. R.<br />

durch einen Oberbodenzustand mit Rohhumus<br />

oder rohhumusartigen Moder gekennzeichnet.<br />

Hier ist die Naturverjüngung der Buche deutlich<br />

schwieriger. Aus diesem Grund ist eine Bodenbearbeitung<br />

zur Beseitigung der genannten<br />

Nachteile oft unumgänglich. Die Ansamungsbedingungen<br />

lassen sich durch die Bodenbearbeitung<br />

deutlich verbessern. Die Bodenbearbeitung<br />

soll dabei sicherstellen, dass die Bucheckern<br />

Kontakt mit dem Mineralboden erhalten.<br />

Als Geräte kommen leichte Scheibeneggen und<br />

Grubber in Frage. Ein tiefes Pflügen ist nicht<br />

notwendig und hat negative Auswirkungen auf<br />

die Bodenstruktur und den Nährstoffhaushalt<br />

der Humusauflage und ist i. d. R. verbunden mit<br />

Wurzelschäden am Oberbestand. Die Vorteile<br />

der Bodenbearbeitung sind mit den negativen<br />

Effekten der Befahrung sorgfältig abzuwägen,<br />

leichtere Bodenverwundungsgeräte für den<br />

Pferdeeinsatz bieten interessante Alternativen.<br />

Waldschutz durch Zäune auf der für die Verwirklichung<br />

der Ziele notwendigen großen Fläche<br />

entspricht bei ausreichendem Naturverjüngungspotenzial<br />

nicht der gesetzlichen Forderung<br />

nach landeskulturell angepassten Schalenwildbeständen<br />

und ist zu teuer. Kleinflächige<br />

Strukturen machen in Zukunft den Einsatz des<br />

Zaunschutzes unmöglich.<br />

5


7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

7.4.2 Künstliche Verjüngung<br />

Im Nadelwaldreinbestand muss die Buche, als<br />

Baumart für den künftigen Hauptbestand möglichst<br />

in Gruppen und Horsten (<strong>aber</strong> auch Femel-<br />

und Gruppenschirmstellung), künstlich im<br />

Schutz des Oberstandes angebaut werden.<br />

Dies erfolgt i. d. R. im Voranbau.<br />

7.4.2.1 Saat<br />

Für das Gelingen einer Saat ist meist eine Bodenbearbeitung<br />

erforderlich, da die Keimung<br />

des Saatgutes am besten in weitgehend vegetationsfreiem,<br />

lockerem Mineralboden verläuft.<br />

Das am häufigsten angewandte Verfahren ist<br />

das Ausbringen des Saatgutes in zuvor von<br />

Streu und Vegetation befreiten Streifen (Streifensaat).<br />

Das Saatgut wird entsprechend seiner<br />

Größe mit Boden bedeckt (2 bis 4 cm).<br />

Der Zeitpunkt der Saat ist abhängig von den<br />

Möglichkeiten und den Erfahrungen der Winterlagerung<br />

des Saatgutes. Es sollte eine Herbstsaat<br />

durchgeführt werden, wenn die Möglichkeiten<br />

für eine Winterlagerung nicht gegeben<br />

sind. Gegen eine Frühjahrssaat sprechen auch<br />

die häufigen Dürreperioden von März bis Mai.<br />

Die Saatgutmengen richten sich nach örtlichen<br />

Erfahrungen und sind im Kapitel „Waldverjüngung"<br />

beschrieben.<br />

7.4.2.2 Pflanzung<br />

Die Pflanzung der Buche wird i. d. R. im Voranbau<br />

stattfinden. Der Voranbau bietet schattentoleranten<br />

Baumarten bessere Anwuchsmöglichkeiten<br />

im Schutz eines Altholzschirmes und<br />

stellt ein geeignetes Waldbauverfahren zur<br />

Überführung von Reinbestände in Mischbestände<br />

dar.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Die vorangebauten Baumarten sollen zukünftig<br />

am Hauptbestand teilhaben bzw. im Folgebestand<br />

zumindest als Mischbaumarten vertreten<br />

sein. Auf den Pflanzflächen werden aus Kostengründen<br />

kleinere Pflanzensortimente gewählt.<br />

Sie haben zumeist auch ein besseres Spross-<br />

Wurzelverhältnis und wachsen daher besser an.<br />

Die gebräuchlichsten Sortimente für die Buche<br />

sind zweijährige Sämlinge (2/0), einjährige Sämlinge<br />

(1/0), möglich sind ebenfalls dreijährige<br />

(1+2) Verschulpflanzen. Die Pflanzung von Wildlingen<br />

hat sich oftmals nicht nur aus Kostengründen<br />

bewährt, es sind den örtlichen Verhältnissen<br />

angepasste Herkünfte, die zu einem hohen<br />

Anwuchserfolg führen.<br />

Die Pflanzen werden im Frühjahr oder im Herbst<br />

gepflanzt.<br />

Die Herbstpflanzung erzielt auf Grund der<br />

Niederschlagsverteilung bessere Anwuchsprozente.<br />

Als Mindestpflanzenzahl eines gesicherten<br />

Voranbaus sind 4.000 Pflanzen pro Hektar<br />

anzusehen. Dabei ist die ankommende Naturverjüngung<br />

der Nebenbaumarten und anderer<br />

Hauptbaumarten, z. B. der Kiefer sowie das<br />

Rückegassensystem reduzierend zu berücksichtigen.<br />

Eine Pflanzung von 6.000 Pflanzen<br />

pro Hektar ist nicht zu überschreiten.<br />

Nachbesserungen sollten nur durchgeführt werden,<br />

wenn das Verjüngungsziel grundsätzlich<br />

gefährdet ist und die Ausfälle nicht durch das<br />

Ankommen geeigneter Naturverjüngung ausgeglichen<br />

werden können.<br />

Baumarten für die Nachbesserung bzw. Ergänzung<br />

von Naturverjüngungen sind in Abhängigkeit<br />

vom Standort und den Bestandeszieltypen<br />

sowie den Einschränkungen durch<br />

das BbgNatSchG (§-32-Biotope) z. B. Bergahorn,<br />

Vogelkirsche, Europäische Lärche und<br />

Douglasie.<br />

6


7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

7.5 Pflege<br />

7.5.1 Ziele und Grundsätze der Pflege<br />

Bei vorhandenen dauerwaldartigen Strukturen<br />

ist konsequent die Zielstärkennutzung nach vorher<br />

regional festgelegten Zielstärken umzusetzen.<br />

Großschirmschläge sind zum Aufbau dauerwaldartiger<br />

und strukturreicher Bestände<br />

nicht geeignet. In entstehenden Lichtschächten<br />

wird die sich einstellende Naturverjüngung angenommen<br />

und gefördert, hilfreich ist dabei der<br />

Seitendruck des vorhandenen und verbleibenden<br />

Unterstandes.<br />

7.5.2 Kulturpflege (5 Jahre bis 1,5 m)<br />

Die Kulturpflege beinhaltet alle Maßnahmen, die<br />

der Pflege und Entwicklung der Naturverjüngung<br />

bzw. der künstlichen Verjüngung bis zu einem<br />

Alter von 5 Jahren oder bis zu einer maximalen<br />

Oberhöhe von 1,5 m dienen.<br />

Grundsätzlich ist die Notwendigkeit der Kulturpflege<br />

in Buchenkulturen kritisch zu prüfen. Unter<br />

Schirm ist ein Zurückdrängen oder Beseitigen<br />

verdämmender Bodenvegetation i. d. R.<br />

nicht notwendig. Mischbaumarten dienen oft als<br />

Füll- und Treibholz und sind nicht zu entfernen.<br />

Erst bei drohender verdämmender Wirkung<br />

kann ein geringer Eingriff notwendig sein. Kritischer<br />

ist die Situation auf Flächen, die durch<br />

Adlerfarn oder Sandrohr beherrscht werden.<br />

Dort ist die Kulturpflege im notwendigen Umfang<br />

durchzuführen.<br />

7.5.3 Jungwuchspflege (1,5 bis 7 m)<br />

Der optimale Höhenbereich für den Pflegeeingriff<br />

ist durch Überschaubarkeit und Begehbarkeit<br />

bestimmt. Die üblichen Naturverjüngungsverfahren<br />

mit längeren Überschattungszeiträu-<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

men verringern durch die günstigen Wirkungen<br />

des Halbschattens i. d. R. die Pflegenotwendigkeit.<br />

Häufig ist deshalb zur Sicherung der<br />

Qualität des Jungwuchses lediglich eine<br />

Schlagpflege nach Holzerntemaßnahmen erforderlich.<br />

Meist reicht ein einmaliger Eingriff<br />

gegen Ende der Jungwuchsphase aus. Die<br />

Maßnahme beinhaltet den Aushieb von Wölfen<br />

und ausgeprägten Zwieseln. Dabei ist darauf<br />

zu achten, dass nicht qualitativ gute Vorwüchse<br />

entnommen werden. In qualitativ schlechten<br />

Beständen ist es wichtiger, den Dichtstand<br />

beizubehalten, als alle schlechten Bestandesglieder<br />

zu entfernen.<br />

Der Anteil der standortgerechten Mischbaumarten<br />

ist zu erhalten. Die vorhandenen Mischbaumarten<br />

sind entsprechend ihrer Wuchsdynamik<br />

und der Konkurrenzsituation zur Buche<br />

zu fördern.<br />

Schon in diesem Höhenbereich sind insbesondere<br />

große zusammenhängende Buchennaturverjüngungsflächen<br />

durch Pflegepfade<br />

zu erschließen. Ein zweckmäßiges Mittel ist<br />

die Anlage von Mulchgassen in Abständen<br />

von 40 m.<br />

7.5.4 Läuterung (7 bis 12 m)<br />

Die Bestände werden nach der Astreinigung in<br />

der Dickungsphase wieder begehbar. Der optimale<br />

Höhenrahmen zur Läuterung liegt zwischen<br />

10,0 bis 12,0 m Oberhöhe.<br />

Wurde die Jungwuchspflege zielgerichtet<br />

durchgeführt, kann in vielen Fällen, insbesondere<br />

in qualitativ hochwertigen Buchendickungen,<br />

auf eine Läuterung verzichtet werden. Dies gilt<br />

auch bei feinastiger Entwicklung der Buche unter<br />

entsprechendem Schirmdruck.<br />

7


7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Sehr starke Eingriffe sind zu vermeiden, um den<br />

Bestandesschluss zu erhalten. Dieser ist für eine<br />

ausreichende Astreinigung unbedingt erforderlich.<br />

Die Mischbaumarten sind weiterhin gezielt<br />

zu fördern.<br />

Es ist insbesondere hier ein klarer Pflegeauftrag<br />

zu erteilen. Als Arbeitsmethode hat sich<br />

das Ringeln der Stämme, z. B. mit der Ringelsäge,<br />

bewährt. Hierbei sterben die in der Regel<br />

vorherrschenden Wölfe langsam in einem<br />

Zeitraum von 2 bis 3 Jahren ab. Das Kambium<br />

ist beim Ringeln zu beseitigen, da leicht Überwallungen<br />

auftreten. Das Stützgefüge des Bestandes<br />

bleibt insgesamt erhalten, die Arbeit<br />

wird vereinfacht, ergonomischer und kostengünstiger.<br />

7.5.5 Jungbestandespflege<br />

(12 bis 15 m)<br />

Sobald die <strong>natürlich</strong>e Astreinigung der herrschenden<br />

Schicht mindestens 6 m erreicht hat,<br />

wird mit der Hochdurchforstung begonnen. Die<br />

bestveranlagten herrschenden Bäume sind gezielt<br />

durch positive Auslesedurchforstung und<br />

durch Entnahme von Bedrängern zu fördern. Vitalität<br />

und Qualität haben für die Entnahme eines<br />

Baumes Vorrang vor den Gesichtspunkten<br />

einer gleichmäßigen Verteilung.<br />

Teilweise sind in dieser Phase bereits harmonische<br />

Gruppen nahe beieinander stehender,<br />

gut geformter Z-Baumanwärter erkennbar.<br />

Diese sind als Pflegeeinheit zu betrachten und<br />

werden durch Entnahme von Bäumen seitlich<br />

umlichtet.<br />

Als Z-Baumanwärter werden vitale und geradschaftige<br />

Bäume der vorherrschenden und<br />

herrschenden Schicht ausgewählt. Sie haben<br />

möglichst fehlerfreie Schäfte ohne Drehwuchs<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

und äußerliche Fehler sowie eine astfreie<br />

Schaftlänge von mindestens 6 m. Entnommen<br />

werden bei einzelstehenden Z-Baumanwärtern<br />

bedrängende herrschende oder mitherrschende<br />

Nachbarbäume. „Harmonische Gruppen“<br />

von Z-Baumanwärtern werden so weit durch<br />

die Entnahme herrschender Nachbarn begünstigt,<br />

bis sie den notwendigen Wuchsraum erhalten.<br />

Auch bei überdurchschnittlicher Qualität<br />

müssen die Bestände entsprechend durchforstet<br />

werden, die Anforderungen an die Qualität<br />

der Z-Baumanwärter liegen zwangsläufig entsprechend<br />

höher.<br />

Gewünschte Mischbaumarten sind zu erhalten<br />

und zu fördern, dafür ist gegebenenfalls Wuchsraum<br />

zu schaffen.<br />

7.5.6 Bestandespflege<br />

(Höhenbereich > 15 m)<br />

In dieser Wuchsphase werden die bereits<br />

durchgeführten Pflegemaßnahmen konsequent<br />

durch die Förderung der besten Zuwachsträger<br />

fortgesetzt. Es sind bis maximal 80 Z-Bäume<br />

festzulegen und dauerhaft zu markieren. Diese<br />

Z-Bäume sind durch lichtwuchsartige Durchforstungen,<br />

die sich alle 5 bis 7 Jahre wiederholen,<br />

zu fördern. Das Ziel dieser Durchforstungen<br />

ist es, einen hohen Anteil qualitativ wertvoller<br />

großkroniger Bäume zu erhalten, die nun nach<br />

Erreichen einer astfreien Schaftlänge von mindestens<br />

6 bis 8 m einen entsprechenden<br />

Durchmesserzuwachs leisten können.<br />

Bei dieser lichtwuchsartigen Durchforstung sind<br />

weiterhin qualitativ schlechtere Bäume konsequent<br />

zu entnehmen. Die „harmonischen Gruppen“<br />

von i. d. R. 2 bis 3 qualitativ guten Bäumen<br />

werden durch Entnahme bedrängender Individuen<br />

von außen gezielt gefördert. Werden<br />

durch eine Durchforstung die „harmonischen<br />

8


7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Gruppen" aufgelöst, so wird der Vorrat qualitativ<br />

guter Buchen verringert und das finanzielle<br />

Ergebnis geschmälert.<br />

Bei konsequenter Entnahme qualitativ schlechter<br />

Bäume wird das Kronendach dauerhaft<br />

durchbrochen. Dies sind die ersten Ansätze einer<br />

langfristigen Strukturierung. Es kann Verjüngung<br />

ankommen und es bieten sich dort, wenn<br />

auch nur zeitweise, Lebensraum für eine Krautund<br />

Strauchschicht oder für Bäume zweiter<br />

Ordnung. Der Unterstand wird durch die lichtwuchsartige<br />

Durchforstung erhalten und gefördert.<br />

Es kann bereits mit negativer Auslese im<br />

Unterstand begonnen werden.<br />

Bäume mit Kronenbrüchen, Sekundärkronen,<br />

tief angesetzten Zwieseln und Mulmtaschen,<br />

die nicht Bedränger eines Z-Baumes sind,<br />

bleiben erhalten und dienen als wertvolles<br />

Biotopholz für die typische Buchenbestandsfauna.<br />

Bereits in dieser Phase beginnt die langfristige<br />

Verjüngung, weil in einigen Bestandesteilen<br />

dauerhaft der Kronenschluss unterbrochen<br />

wird. Trotzdem gilt der Grundsatz, dass kein<br />

Wertvorrat zu Gunsten der Verjüngung geopfert<br />

wird. Es ergeben sich von diesem Zeitpunkt ab<br />

fließende Übergänge in eine langandauernde<br />

Verjüngungsphase (40 bis 80 Jahre) mit Übergang<br />

zur Zielstärkennutzung.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

9


7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

7.6 Nutzung<br />

Die pflegende Auslesedurchforstung geht gleitend<br />

in die einzelstammweise Zieldurchmesserernte<br />

über. Im Idealfall findet im Laufe der<br />

Jahrzehnte ein nahtloser Übergang der Zielstärkennutzung<br />

von den Z-Bäumen auf die<br />

Nachrücker statt. Unter Nachrücker werden<br />

die unter- und zwischenständigen Buchen verstanden,<br />

die entsprechend gute Schaftformen<br />

vorweisen.<br />

Ein Grundsatz bei der Nutzung der Altbuchenbestände<br />

ist das Belassen von Totholz im Bestand<br />

sowie ein weitgehender Nutzungsverzicht<br />

bei Bäumen mit schlechten Stammformen<br />

oder hoher Fäuleerwartung. Bei diesen<br />

Bäumen werden die Erntekosten i. d. R. nicht<br />

durch den Verkaufserlös gedeckt, ihr Verbleib<br />

im Bestand dient als Lebensraum für Flora und<br />

Fauna, die auf starkes Buchenaltholz und Totholz<br />

angewiesen ist. Aus dem Grund sind ab<br />

dem Bestandesalter von 100 Jahren fünf Bäume<br />

je Hektar zu identifizieren, die langfristig in<br />

die <strong>natürlich</strong>e Zerfallsphase überführt werden.<br />

Eine flächige Räumung des Schirmes ist keinesfalls<br />

vorzusehen.<br />

Ergebnis ist eine kleinflächige ungleichaltrige<br />

Folgegeneration, die somit eine dauerwaldartige<br />

Bewirtschaftung ermöglicht. Die Zielstärkennutzung<br />

hat sich anhand regionaler Erfahrungen<br />

an der Gefahr der Rot- und Spritzkernbildung<br />

sowie der Bestandesqualität auszurichten.<br />

In der Regel ist davon auszugehen,<br />

dass die Zielstärken zwischen 55 cm BHD auf<br />

mittleren Standorten und 65 cm BHD auf kräftigen<br />

und reichen Standorten erreichen werden.<br />

Schirmschläge auf ganzer Fläche sind zum Aufbau<br />

von dauerwaldartigen Strukturen nicht geeignet.<br />

Ziel muss es sein, eine langfristige Verjüngungsphase<br />

bereits bei den Durchforstungen<br />

einzubeziehen, diese führt dann zu gruppen-<br />

und femelartigen Verjüngungsstrukturen.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Dieses Vorgehen sichert durch Selbstdifferenzierung<br />

unter Einsparung von Kultur- und Pflegeaufwand<br />

die Qualität des Nachwuchses bei<br />

gleichzeitiger Reduzierung des Schwachholzaufkommens.<br />

Die Absicht, strukturreiche Bestände<br />

durch Vorverjüngung zu schaffen, darf<br />

<strong>aber</strong> nicht zu Hiebsopfern im Bestand führen.<br />

Spätestens im Zuge der Naturverjüngung ist der<br />

Sicherung seltener Baumarten verstärkte Aufmerksamkeit<br />

zu widmen. Seltene Baumarten<br />

und Sträucher sind zumindest im Bereich von<br />

Bestandes- oder Waldrändern sowie auch<br />

kleinflächig zu fördern.<br />

10


7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

7.7 Bestandeszieltypen<br />

Je nach Standortsverhältnissen sind Buchenreinbestände<br />

nach Abwägung der ökologischen<br />

und ökonomischen Verhältnisse mit standortsgemäßen<br />

Baumarten zu mischen. Zusätzliche<br />

Kosten für Mischbaumarten sind bei Begründung<br />

und Pflege der Bestände gerechtfertigt, in<br />

erster Linie sollte <strong>aber</strong> die Beimischung durch<br />

geeignete Hiebsführung gesteuert werden.<br />

Hierbei ist die dauerwaldartige Bewirtschaftung<br />

mit der Zielstärkennutzung, die das Kronendach<br />

immer wieder öffnet, geeignet, um auch Baumarten<br />

mit einem höheren Lichtanspruch eine<br />

Chance zu eröffnen.<br />

Im Nachgang wird auf die wichtigsten drei Bestandeszieltypen<br />

eingegangen, im Anhalt an die<br />

Ökogramme (Anlage 1) sind auch andere BZT-<br />

Varianten oder zeitlich gestaffelte Mischungen<br />

möglich.<br />

7.7.1 Buchen-Nadelholztyp<br />

Der Buchen-Nadelholztyp ist ein Mischbestandstyp,<br />

der in Brandenburg häufig vorkommt.<br />

Man kann grundsätzlich nach zwei Entstehungsweisen<br />

unterscheiden:<br />

• Ergänzungstyp<br />

Fehlstellen in Buchennaturverjüngungen<br />

werden mit Nadelholz als Ergänzungspflanzung<br />

auf Fehlstellen ausgebessert. Dabei<br />

eignen sich Douglasie, Europäische Lärche<br />

und Küstentanne, <strong>aber</strong> auch die Kiefer aus<br />

Naturverjüngung. Die Begründung sollte<br />

horst-, trupp- oder gruppenweise erfolgen,<br />

Füll- und Treibholz ist mit zu übernehmen.<br />

Neben der Strukturierung und ästhetischen<br />

Aufwertung des Bestandes ist eine Wertsteigerung<br />

anzustreben. Die Nutzung der<br />

Nadelholzbeimischungen erfolgt nach Zielstärke.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Die Behandlung dieses Mischbestandstypes<br />

unterscheidet sich nicht grundlegend von<br />

denen des Buchenreinbestandstypes. Er ist<br />

im Zuge der Pflege- und Durchforstungsmaßnahmen<br />

der Buche im gleichen Maße<br />

zu pflegen. Eine Astung der Nadelbäume ist<br />

i. d. R. sinnvoll und notwendig.<br />

• Übergangstyp<br />

Ein häufiges Bestandesbild, vor allem in<br />

Nordbrandenburg, ist der Kiefernoberstand<br />

mit Buchenunter- und -zwischenstand unterschiedlicher<br />

Dimension und Qualität. Hier<br />

bietet sich, ein passender Standort und gute<br />

Qualität des Unter-/Zwischenstandes vorausgesetzt,<br />

eine sukzessive Überleitung vom<br />

KI-BU-Typ zum BU-Typ bzw. zu Mischbestandstypen<br />

an.<br />

Die konsequente negative Auslese der<br />

Hauptbaumart Kiefer mit anschließender<br />

Zielstärkennutzung schafft für den Buchenunterstand<br />

Licht genug, um sich in das Kronendach<br />

langsam vorzuschieben. Es eröffnen<br />

sich bereits in den Übergangsphasen erste<br />

Lücken für eine Vorausverjüngung der<br />

Buche, die angenommen, <strong>aber</strong> nicht aktiv<br />

gefördert wird. Eine erste Pflege im Buchenunterstand<br />

durch Entnahme starker Zwiesel<br />

und schlecht formiger Bestandesglieder<br />

kann schon rechtzeitig erfolgen, wenn die<br />

Gesamtzahl der Stämme im Unterstand ausreichend<br />

ist. Es kann so auch im Wirtschaftswald<br />

eine Annäherung an die <strong>natürlich</strong>e<br />

Dynamik der Buchenwälder erreicht<br />

werden.<br />

So entwickelt sich im Laufe der Zeit aus einem<br />

Kiefernbestand mit Buchenunterstand<br />

ein Kiefern-Buchenmischbestand und hieraus<br />

schließlich ein Buchenbestand mit Vorausverjüngung,<br />

der Initialphase für eine<br />

Strukturierung.<br />

11


7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

7.7.2 Buchen-Edellaubholztyp<br />

Die Zielstellung des Buchen-Edellaubholztyps<br />

ist eine stabile, <strong>natürlich</strong> strukturierte und ästhetisch<br />

ansprechende Waldgesellschaft, die bei<br />

konsequenter Pflege der Wertträger einen hohen<br />

Wertholzanteil der Edellaubbäume enthalten<br />

kann.<br />

Der Buchen-Edellaubholztyp mit Buche und<br />

beigemischtem Edellaubholz (Bergahorn, Spitzahorn,<br />

Esche, Bergulme, Vogelkirsche, Winterlinde,<br />

Elsbeere) wird auf reichen und kräftigen<br />

Standorten angebaut. Er ist oftmals aus Naturverjüngung<br />

oder Ergänzung einer lückenhaften<br />

Buchennaturverjüngung entstanden. Das Edellaubholz<br />

sollte trupp-, gruppen- oder horstweise<br />

eingebracht werden, damit es nicht zu<br />

interspezifischer Konkurrenz mit der dominanten<br />

Buche kommt. Der Anteil der Buche an der<br />

Mischung soll zurückgehen, je reicher und<br />

feuchter der Standort ist.<br />

Die Behandlung erfolgt im Anhalt an diese<br />

Richtlinie. Zu achten ist dabei über das gesamte<br />

Bestandesleben auf die Auflösung der Konkurrenz<br />

zwischen den Baumarten. Die Edellaubhölzer<br />

sollen ebenfalls nach Zielstärke genutzt<br />

werden. Es ist ein BHD von ca. 60 cm (Kirsche:<br />

ca. 50 cm mit Astung) anzustreben.<br />

7.7.3 Buchen-Eichentyp<br />

Ziel der Pflege von Buchen-Eichenmischbeständen<br />

ist die Erziehung stabiler und strukturreicher<br />

Bestände mit nachhaltiger Erzeugung<br />

von wertvollem Starkholz. Dabei hat die Buche<br />

primär die dienende Funktion der Schaft- und<br />

Bodenpflege. Insbesondere auf den mittleren<br />

bis kräftigen Standorten im Norden des Landes<br />

hat die Buche bedingt durch die hohe Klimafeuchte<br />

und die Fähigkeit zum Kronenausbau<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

einen Konkurrenzvorteil. Hier muss waldbaulich<br />

gegengesteuert werden, um die wertvollen Eichen<br />

nicht vom Konkurrenzdruck der Buche<br />

schädigen zu lassen.<br />

Eine Überführung der werthaltigen Eichen in einen<br />

zweiten Buchenumtrieb (Buchenkompositionsbetrieb)<br />

ist möglich und sinnvoll, wenn die<br />

<strong>natürlich</strong>e Verjüngung der ersten Buchengeneration<br />

durch kontinuierliche Eingriffe in die Buche<br />

zu Gunsten der Werteichen gelingt. Werthaltige<br />

Buchen können zu Lasten schlechter Eichen<br />

ebenfalls mitgefördert werden.<br />

Bei Erreichen der Zielstärke der Eiche und der<br />

verbliebenen Buche ist über femelartige Eingriffe<br />

die Naturverjüngung zu fördern. Dabei wird<br />

sich naturgemäß auf vielen Standorten in erster<br />

Linie Buchennaturverjüngung einfinden, die Eiche<br />

ist oftmals konkurrenzschwächer und wird<br />

vom Wild herausselektiert. Hier ist es wirtschaftlicher,<br />

mit der Buche als Dauerwald weiterzuarbeiten,<br />

als mit hohem personellen und finanziellen<br />

Aufwand die Eiche über ein ganzes Bestandesleben<br />

gegen den Konkurrenzdruck der Buche<br />

zu pflegen.<br />

Im Anhalt an die <strong>natürlich</strong>e Waldentwicklungsdynamik<br />

ist es sinnvoller, die Eichenfläche<br />

durch Voranbau unter der Kiefer zu mehren,<br />

dort findet man oftmals auch die Standorte,<br />

auf denen entweder der Eichen-Laubholztyp<br />

(mäßig trockenes Tieflandsklima) oder der Eichen-Kiefern-Mischbestandstyp<br />

(trockenes<br />

Tieflandsklima) standortsgerecht und potenziell<br />

<strong>natürlich</strong> ist.<br />

12


7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

7.8 Anlagen<br />

Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck, ND = DG, ELA, KTA)<br />

Baumart Rot-Buche (RBU) Klimastufe f<br />

Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />

feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />

stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />

O...2<br />

O...3<br />

O...3ü<br />

O...4 RBU-SEI RBU-SEI/MBI<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

O...4ü<br />

O...4w<br />

N...0<br />

N...0ü<br />

N...1<br />

Ü...0<br />

N...2 RBU-EDB/SEI RBU-EDB/SEI RBU-SEI RBU-SEI/GBI<br />

Ü...1<br />

N...2w<br />

Ü...2<br />

W...2 RBU-EDB/SEI RBU-SEI/EDB RBU-SEI RBU-SEI<br />

(T)...1 RBU-EDB/SEI RBU-EDB/SEI RBU-TEI/ND RBU-SEI/GKI<br />

(T)...2 RBU-EDB/SEI RBU-EDB/SEI RBU-TEI/ND RBU-TEI/ND RBU-TEI/GKI RBU-TEI/GKI RBU-TEI/GKI<br />

(T)...3 RBU-TEI/EDB RBU-TEI RBU-TEI/GKI RBU-TEI/GKI<br />

1) RBU-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />

2) RBU-Suboptimum = RBU tritt im Hauptbestand zurück, bleibt <strong>aber</strong> als Mischbaumart erhalten<br />

3) RBU-Grenzstandort = RBU als Mischbaumart möglich, jedoch ohne aktive Einbringung<br />

Quelle: LFE, Oktober 2002<br />

13


7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck, ND = DG, ELA, KTA)<br />

Baumart Rot-Buche (RBU) Klimastufe m<br />

Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />

feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />

stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />

O...2<br />

O...3<br />

O...3ü<br />

O...4 RBU-SEI RBU-SEI/MBI<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

O...4ü<br />

O...4w<br />

N...0<br />

N...0ü<br />

N...1<br />

Ü...0<br />

N...2 RBU-SEI/EDB RBU-SEI/EDB RBU-SEI RBU-SEI/GBI<br />

Ü...1<br />

N...2w<br />

Ü...2<br />

W...2 RBU-SEI/EDB RBU-SEI/EDB RBU-SEI RBU-SEI<br />

(T)...1 RBU-EDB RBU-EDB RBU-TEI/ND RBU-TEI/GKI<br />

(T)...2 RBU-EDB/TEI RBU-TEI/ND RBU-TEI/ND RBU-TEI/GKI RBU-TEI/GKI RBU-TEI/GKI RBU-GKI/GBI/TEI<br />

(T)...3 RBU-TEI/EDB RBU-TEI RBU-TEI/GKI RBU-TEI/GKI<br />

1) RBU-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />

2) RBU-Suboptimum = RBU tritt im Hauptbestand zurück, bleibt <strong>aber</strong> als Mischbaumart erhalten<br />

3) RBU-Grenzstandort = RBU als Mischbaumart möglich, jedoch ohne aktive Einbringung<br />

Quelle: LFE, Oktober 2002<br />

14


7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck, ND = DG, ELA, GKI)<br />

Baumart Rot-Buche (RBU) Klimastufe t<br />

Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />

feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />

stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />

O...2<br />

O...3<br />

O...3ü<br />

O...4 RBU-SEI/LI/HBU RBU-SEI/MBI<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

O...4ü<br />

O...4w<br />

N...0<br />

N...0ü<br />

N...1<br />

Ü...0<br />

N...2 RBU-EDB/SEI RBU-SEI/LI/HBU RBU-SEI/LI/HBU RBU-SEI/GBI/GKI<br />

Ü...1<br />

N...2w<br />

Ü...2<br />

W...2 RBU-EDB/SEI RBU-SEI/LI/HBU RBU-SEI/LI/HBU<br />

(T)...1 RBU-EDB/SEI RBU-TEI/EDB RBU-TEI/ND RBU-TEI/GKI<br />

(T)...2 RBU-TEI/EDB RBU-TEI/ND RBU-TEI/ND RBU-TEI/ND RBU-TEI/GKI<br />

(T)...3<br />

1) RBU-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />

2) RBU-Suboptimum = RBU tritt im Hauptbestand zurück, bleibt <strong>aber</strong> als Mischbaumart erhalten<br />

3) RBU-Grenzstandort = RBU als Mischbaumart möglich, jedoch ohne aktive Einbringung<br />

Quelle: LFE, Oktober 2002<br />

15


7 Buche – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Übersicht zur Buche (Taschenkarte)<br />

Natürliche Oberhöhen- Art der Pflege Maßnahmen<br />

Altersstufe bereich<br />

Anwuchs – bis 1,5 m Kulturpflege - ggf. Beseitigung von drohender verdämmender<br />

Vegetation<br />

Aufwuchs<br />

- Belassen von Füll- und Treibholz<br />

- in lückigen Naturverjüngungen und Voranbauten<br />

ggf. Ergänzung oder Nachbesserung mit<br />

standortgerechten Baumarten<br />

Dickung 1,5–7,0 m Jungwuchs- negative Auslese<br />

pflege<br />

- Aushieb von Wölfen und ausgeprägten Zwieseln<br />

im Herrschenden<br />

- Mischungsregulierung<br />

- Erhaltung dem Dichtschluss dienender<br />

Weichlaubhölzer<br />

- ggf. Anlage von Pflegepfaden im Abstand von<br />

40 m (Mulchgassen)<br />

- in qualitativ schlechten Beständen den<br />

Dichtschluss erhalten<br />

7,0–12,0 m Läuterung negative Auslese<br />

- Eingriff (Ringeln) im Herrschenden nur<br />

erforderlich bei versäumter oder nicht<br />

ordnungsgemäß durchgeführter<br />

Jungwuchspflege, sonst Erhaltung des<br />

Dichtschlusses<br />

- vorhandene Mischbaumarten gezielt fördern<br />

Stangenholz 12,0–15,0 m Jungbestands- positive Auslese<br />

pflege<br />

- Auswahl von Z-Baumanwärtern nach den<br />

Kriterien:<br />

Vitalität (Herrschend und Vorherrschend)<br />

Qualität (fehlerfreie Schäfte, mindestens 6 m<br />

astfreie Schäfte)<br />

- Auslesedurchforstung durch Entnahme von Z-<br />

Baum-Bedrängern<br />

- Begünstigung von „Harmonischen Gruppen“<br />

durch Rändelung von außen<br />

- Förderung von gewünschten<br />

Mischbaumarten<br />

- ggf. Anlage eines Feinerschließungsnetzes<br />

> 15,0 m Bestandspflege lichtwuchsartige Durchforstung<br />

- Auswahl und Markierung von max. 80 Z-<br />

Bäumen (inkl. Mischbaumarten) mit mind.<br />

6–8 m astfreiem Schaft<br />

- Umlichtung der Z-Bäume und gezielte<br />

Förderung „Harmonischer Gruppen“<br />

- dauerhafte Schlussunterbrechung durch<br />

konsequente Entnahme qualitativ schlechter<br />

Bäume im Herrschenden<br />

- Beginn der negativen Auslese im Unterstand<br />

Baumholz Zielstärken- - einzelstammweise Zieldurchmesserernte je<br />

nutzung<br />

nach Standort zwischen 55 und 65 cm BHD<br />

- Ausrichtung der Nutzung an Gefahr der Rotund<br />

Spritzkernbildung<br />

- 5 Bäume/ha in die <strong>natürlich</strong>e Zerfallsphase<br />

überführen<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

16


Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

8 Douglasie<br />

Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Autoren:<br />

Holger Galonska, Johannes Reich, Marek Rothe, Gert-Hagen Tetzner<br />

Herausgeber:<br />

Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg,<br />

Abteilung Forst<br />

Grafik: Roland Boll<br />

1


8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Inhalt<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Seite<br />

8.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

8.2 Ziele und Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

8.3 Standörtliche Voraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

8.3.1 Verbreitungsgebiet/Anbaugebiet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

8.3.2 Mögliche Anbaustandorte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

8.3.3 Optimalstandorte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

8.3.4 Grenzstandorte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

8.3.5 Standörtliche Besonderheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

8.4 Verjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

8.4.1 Natürliche Verjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

8.4.2 Saat und Pflanzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

8.4.3 Begründung von Mischbeständen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

8.4.3.1 Kiefern-Douglasienmischbestände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

8.4.3.2 Ergänzung von Naturverjüngungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

8.4.3.3 Nachanbau geschädigter Bestände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

8.4.3.4 Gleichzeitige Begründung von Douglasie und Rotbuche . . . . . . . . 8<br />

8.5 Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

8.5.1 Ziele und Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

8.5.2 Kulturpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

8.5.3 Jungwuchspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

8.5.4 Läuterung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

8.5.5 Jungbestandespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

8.5.6 Bestandespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

8.5.7 Astung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

8.6 Nutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

8.7 Anlagen<br />

Ökogramme mit Bestandeszieltypen der Douglasie . . . . . . . 11<br />

Übersicht zur Douglasie (Taschenkarte) . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

2


8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

8.1 Einleitung 8.2 Ziele und Grundsätze<br />

Die Gattung Pseudotsuga war in Mitteleuropa<br />

bereits vor ca. 750.000 Jahren in mehreren Arten<br />

vertreten, ist hier jedoch während der Mindeleiszeit<br />

ausgestorben (HERMANN 1980). Sie<br />

wurde im Jahr 1831 durch JOHN BOOTH in<br />

Deutschland wieder eingebürgert und erfuhr eine<br />

erste geringe Verbreitung. Ihr intensiver forstlicher<br />

Anbau begann erst um 1880 in Deutschland.<br />

Es werden die drei Varietäten ´caesia´,<br />

´glauca´ und ´viridis´ unterschieden, wobei die<br />

Varietät ´viridis´ mit ihrer herausragenden<br />

Wuchskraft vorrangig forstlich bewirtschaftet<br />

wird. Pseudotsuga menziesii var. viridis gilt heute<br />

als die forstlich am besten geeignete fremdländische<br />

Baumart in Deutschland. Die Varietät<br />

´glauca´ zeichnet sich durch eine hohe Frosthärte<br />

aus. Sie ist jedoch der Varietät ´viridis´ in der<br />

Wuchsleistung weit unterlegen.<br />

Eine mögliche Integration fremdländischer<br />

Baumarten ist nach OTTO u. a. von folgenden<br />

Kriterien abhängig:<br />

• Standortanpassung<br />

• Bodenpfleglichkeit<br />

• Anfälligkeit gegen Schäden<br />

• Mischbarkeit<br />

• Eignung für Naturverjüngung<br />

• Möglichkeit zu vielfältigen Waldstrukturen<br />

Da die Baumart Douglasie die zuvor genannten<br />

Kriterien der Integrationsfähigkeit erfüllt, ist ihr<br />

Anbau in Mischbestandsformen aus waldökologischer<br />

Sicht unbedenklich.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Der Douglasie soll bei der Waldbewirtschaftung<br />

im Land Brandenburg ein angemessener Anteil<br />

eingeräumt werden, da ihre Vitalität und Stabilität<br />

sowie die ausgesprochene Wirtschaftlichkeit,<br />

die sich besonders in ihrer hohen Wuchsleistung<br />

und Dauerhaftigkeit widerspiegelt, für<br />

ihren Anbau sprechen.<br />

Die Douglasie nimmt aktuell in Brandenburg einen<br />

Anteil von 0,8 % der Gesamtwaldfläche<br />

inkl. Unterstand ein. Sie eignet sich auf Grund<br />

der o. g. Kriterien besonders gut als Mischbaumart.<br />

Ein Anbau als Reinbestand (größer<br />

0,5 ha) erfolgt nicht.<br />

3


8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

8.3 Standörtliche Voraussetzungen<br />

Die große genetische Variabilität der Douglasie<br />

mit zahlreichen Klima- und Lokalrassen zwingt<br />

zu einer gezielten und nach Anbaustandorten<br />

sehr differenzierten Provenienzauswahl. Für<br />

subkontinentales Tieflandsklima eignen sich vor<br />

allem Herkünfte der Grünen Douglasie aus dem<br />

Übergangsbereich vom Küstengebirge zu den<br />

nördlichen Rocky Mountains.<br />

Sorgfältig ausgelesene, in Deutschland bewährte<br />

Douglasienherkünfte sind amerikanischen<br />

gleichwertig oder überlegen. Neben der Herkunftsfrage<br />

ist die Standortwahl für den wirtschaftlichen<br />

Anbauerfolg entscheidend.<br />

8.3.1 Verbreitungsgebiet/Anbaugebiet<br />

Der allgemeine Klimacharakter im <strong>natürlich</strong>en<br />

Verbreitungsgebiet der Grünen Douglasie wird<br />

durch eine ozeanische Klimatönung bei einem<br />

sommertrockenen, insgesamt <strong>aber</strong> sehr niederschlagsreichen<br />

und gleichzeitig wintermilden<br />

Klima bestimmt.<br />

Von entscheidender Bedeutung für den erfolgreichen<br />

Douglasienanbau ist daher vor allem<br />

eine ausreichende Klimafeuchte mit Niederschlägen<br />

von über 560 mm/Jahr. Fehlende Klimafeuchte<br />

muss durch mesoklimatische Begünstigung,<br />

z. B. durch lokalen Seenreichtum<br />

oder ausreichendes Grundwasser kompensiert<br />

werden.<br />

Die Douglasie ist in Brandenburg vorrangig geeignet<br />

zur standortsgerechten waldbaulichen<br />

Bereicherung von mesotrophen bis oligotrophen<br />

Traubeneichen-Buchenwaldstandorten,<br />

genügend frischen Traubeneichen-Hainbuchenwaldstandorten<br />

und zur Aufwertung von frischen<br />

Kiefernstandorten.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

8.3.2 Mögliche Anbaustandorte<br />

Für Douglasie gut geeignet sind frische bis<br />

mittelfrische auch wechselfrische, anlehmige<br />

bis lehmige, in der Tiefe karbonathaltige oder<br />

lehmunterlagerte Sand- und Bändersand-<br />

Braunerden sowie Tieflehm-Fahlerden mit reinsandiger<br />

bis anlehmiger Deckzone im Bereich<br />

der Klimastufen Tf, Tm und Tt.<br />

Im Bereich der Klimastufe Tt in den Wuchsgebieten<br />

Nordostbrandenburger Jungmoränenland<br />

(08), Mittelbrandenburger Talsand und Moränenland<br />

(11) und Mittleres nordostdeutsches<br />

Altmoränenland (14) soll die Douglasie nur eingeschränkt<br />

auf grundfrischen Standorten (T...1)<br />

sowie mikroklimatisch luftfeuchtebegünstigten<br />

oder reliefbedingt frischen Standorten angebaut<br />

werden.<br />

Im Wuchsgebiet 11 ergeben sich erweiterte<br />

Möglichkeiten für den Douglasienanbau auf<br />

dauerhaft entwässerten, reliktischen Sand-Humusgleyen<br />

sowie Sand- und Bändersand-<br />

Graugleyen. Vor allem die hohen Humusgehalte<br />

im Oberboden, die geringen Ansprüche an die<br />

Basenversorgung sowie die ausreichende Wasserversorgung<br />

im Untergrund begünstigen die<br />

Douglasie.<br />

8.3.3 Optimalstandorte<br />

Optimalstandorte für die Douglasie sind tiefgründige,<br />

frische bis mittelfrische, humusreiche,<br />

anlehmige bis lehmige Sand- und Bändersand-<br />

Braunerden mit wachstumsfördernden Schichten<br />

im Untergrund (Lehm-, Lett-, Kalk- oder<br />

Klockunterlagerung) im Bereich der Klimastufen<br />

Tf und Tm in den Wuchsgebieten Mittelmecklenburger<br />

Jungmoränenland (06), Ostmecklenburg-Nordbrandenburger<br />

Jungmoränenland<br />

(07), Südwestmecklenburger Altmoränenland<br />

4


8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

(12), Ostniedersächsisch-Altmärkisches Altmoränenland<br />

(13) und Hoher Fläming (16).<br />

Nach Überwindung von Standortsdegradationen<br />

bilden Buchen-Douglasien-Mischbestandstypen<br />

im Standortsbereich M2+ f, m (S/L, bS/L)<br />

und K2 f, m (S, bS) eine leistungsstarke Alternative<br />

zum „klassischen“ Kiefern-Buchentyp.<br />

8.3.4 Grenzstandorte<br />

Auf Grund substrat-, nährkraft- oder feuchtebedingter<br />

Wuchsleistungsschwächen sind folgende<br />

Grenzstandorte zu beachten:<br />

Im Bereich der Klimastufen Tf und Tm:<br />

• mittelfrische Sand-Rumpfrosterden und<br />

Sand-Rostpodsole<br />

Im Bereich der Klimastufe Tt:<br />

• frische Sand-Rostpodsole und Sand-Gleyrostpodsole<br />

• mittelfrische, reinsandige Sand-Braunerden<br />

Auf folgenden Standorten sollte grundsätzlich<br />

kein Anbau der Douglasie erfolgen:<br />

• schwere Kalklehm-Fahlerden, Kalklehm-<br />

Rendzinen und Ton-Fahlerden,<br />

• N- und O-Standorte aller Nährkraft- und<br />

Feuchtestufen,<br />

• TR1-, TR2- und TK1-Standorte,<br />

da dieser flächenmäßig relativ geringe Standortsbereich<br />

dem PNV-nahen, standortheimischen<br />

Baumartenspektrum (Eiche, Buche,<br />

Edellaubholz) vorbehalten bleibt.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

8.3.5 Standörtliche Besonderheiten<br />

• Hoher Kalziumkarbonatgehalt verursacht Feund<br />

Mn-Mangelchlorosen, ungenügende<br />

Mykorrhizaentwicklung und größere Schütteanfälligkeit,<br />

• durch gute Nadelstreuzersetzung entsteht<br />

ein milder Humus (C/N-Verhältnis ähnlich der<br />

Weißtanne),<br />

• die Douglasie besitzt eine gute mechanische<br />

Wurzelenergie mit hohem Anteil von Vertikalwurzeln<br />

und intensiver Verzweigung (Wurzelbüschel),<br />

Pseudogleyböden werden jedoch<br />

nur mäßig erschlossen,<br />

• eine optimale Wurzelentwicklung der Douglasie<br />

erfolgt in sog. „Zweischichtenböden“<br />

(Tieflehme, lehmunterlagerte Sande und<br />

lehmstreifige Bändersande),<br />

• der Feuchtigkeitsbedarf der Douglasie ist geringer<br />

als bei Fichte, <strong>aber</strong> höher als bei Kiefer,<br />

sie besitzt gute Trockenresistenz,<br />

• bodenchemisch (pH-Wert, Basensättigung)<br />

ist sie relativ anspruchslos,<br />

• hohe Spätfrostgefährdung in der Jugend erfordert<br />

eine Verjüngung unter Schirm.<br />

5


8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

8.4 Verjüngung<br />

Die Douglasie unterliegt dem Forstvermehrungsgutgesetz.<br />

Für Brandenburg sind besonders<br />

bewährte Herkünfte aus den Regionen<br />

Gadow, Stadtwald Lychen, Fürstenberg, Eberswalde<br />

und Belzig zu empfehlen.<br />

Der Erfolg einer Naturverjüngung ist von der<br />

Fruktifikation und vom Schadinsektenbefall der<br />

Zapfen abhängig.<br />

Die Douglasie (var. viridis) besitzt eine ausgesprochene<br />

Empfindlichkeit gegenüber Frühund<br />

Spätfrösten sowie Frosttrocknis. Auf<br />

Standorten, auf denen die Douglasie zum<br />

Flachwurzler neigt, wie Grundwasser beeinflussten<br />

kräftigen und reichen Standorten besteht<br />

zudem erhöhte Windwurfgefahr. Die<br />

Douglasie wird bei geringen Anteilen stark verbissen<br />

und gefegt. Bei hohen Wildbeständen<br />

wird sie auch geschält.<br />

8.4.1 Natürliche Verjüngung<br />

Die Douglasie verjüngt sich in kleinen Lichtkegeln,<br />

die durch einzelstammweise Nutzung,<br />

Windwurf oder Kalamitäten entstanden sind,<br />

unproblematisch. Diese kleinflächigen, spontanen<br />

Verjüngungen sollten, wenn sie dem Wirtschaftsziel<br />

entsprechen, gefördert werden. Um<br />

das Ausdunkeln der Verjüngung zu verhindern,<br />

ist der Lichtfaktor durch weitere forstliche Maßnahmen,<br />

in Abhängigkeit vom Pflegezustand<br />

des Oberstandes zu steuern. Dabei gilt: je besser<br />

der Standort ist, desto geringer muss aufgelichtet<br />

werden. Die Naturverjüngung ist abhängig<br />

von der Stabilität, Vitalität und Qualität<br />

des zu verjüngenden Altbestandes weiterzuentwickeln.<br />

Die Douglasie ist ein Rohhumuskeimer<br />

und fruktifiziert ab dem Alter von ca. 40 Jahren<br />

alle 3 bis 6 Jahre. Eine Flächenvorbereitung<br />

durch Bodenbearbeitung (tellern, mulchen, fräsen)<br />

fördert die Naturverjüngung, sollte jedoch<br />

die Ausnahme sein. Bei sehr trockenen Stand-<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

orten kann eine Bodenverwundung erfolgen,<br />

um das Vertrocknen aufgelaufener Verjüngung<br />

zu verhindern.<br />

Je nach Pflegezustand, Alter, Qualität, Vitalität<br />

und Holzmarkt kann über die weitere Auflichtung<br />

beziehungsweise die Räumung des Schirmes<br />

entschieden werden. Dabei sind langfristige<br />

Schirmstellungen anzustreben. Das Einwachsen<br />

von Horsten, Gruppen und Randbäumen<br />

ist erwünscht.<br />

Bei eingeleiteten Verjüngungen über Saum oder<br />

Femelhieben beträgt die maximale Schlagbreite<br />

die 1,5-fache Baumlänge zwischen den angrenzenden<br />

Beständen und sollte 0,5 ha nicht überschreiten.<br />

Zwei Mastjahre sind i. d. R. als Verjüngungszeitraum<br />

ausreichend.<br />

Fehlstellen > 200m 2 können mit Laubholz ergänzt<br />

werden.<br />

8.4.2 Saat und Pflanzung<br />

Die Douglasiensaat wurde bis heute in Brandenburg<br />

nicht angewandt. Momentan ist auf<br />

Grund der derzeit hohen Saatgutkosten von einer<br />

Saat abzusehen.<br />

Bei der Pflanzung sind die Möglichkeiten der<br />

Wildlingswerbung zu nutzen. Dabei sind Wildlinge<br />

bis maximal 50 cm Höhe von zugelassenen<br />

oder geprüften Saatgutbeständen besonders<br />

geeignet. Beim Pflanzgutkauf sollte das Sortiment<br />

2+0 (1+1) bevorzugt erworben werden.<br />

Dabei sollte beachtet werden, dass je schlechter<br />

die Nährkraft- oder Wasserversorgung des<br />

Standortes ist, desto jünger sollte das Pflanzgut<br />

gewählt werden. Die beste Pflanzzeit ist das zeitige<br />

Frühjahr mit Beginn des Knospenschwellens<br />

bis einschließlich April. Von Pflanzungen im<br />

Mai ist auf Grund der zunehmenden Trockenheit,<br />

bei ohnehin hoher Pflanzschockgefahr der<br />

Douglasie, abzuraten. Bedingt durch die hohe<br />

6


8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Empfindlichkeit der Douglasienpflanzen gegen<br />

Wasserverlust der Wurzel, sollte der Zeitraum<br />

zwischen Ausheben und Pflanzung minimiert<br />

werden. Das Einschlagen der Pflanzen muss<br />

die Ausnahme bilden. Die Kulturen sind auf<br />

Schäden des Großen Braunen Rüsselkäfers<br />

(Hylobius abietis) zu überwachen.<br />

Sofern eine Bodenbearbeitung erforderlich ist,<br />

stellt die plätzeweise Vorbereitung die am ökologisch<br />

günstigsten Variante dar.<br />

Der Anbau auf der Kahlfläche (Kulisse) über 0,5<br />

ha hat aus ökologischen Gesichtspunkten und<br />

aufgrund der Frostgefährdung zu unterbleiben.<br />

Auf kräftigen Standorten sollten maximal 3.000<br />

Stück/ha gepflanzt werden, auf mäßig nährstoffhaltigen<br />

und ziemlich armen Standorten<br />

sind 2.500 Stück/ha ausreichend.<br />

Bei Voranbau ist der Schirm mittels vorratspfleglicher<br />

Durchforstung auf einen Bestockungsgrad<br />

von 0,6 bis 0,7 aufzulichten. Je<br />

schlechter der Standort (Z und M), desto stärker<br />

die Auflichtung. Eine Nachlichtung sollte bei<br />

Bestockungsgraden über 0,6 nach 3 bis 4 Jahren<br />

erfolgen. Je nach Alter, Qualität, Vitalität des<br />

Oberbestandes und des Holzmarktes kann<br />

über die weitere Auflichtung beziehungsweise<br />

die Räumung des Schirmes entschieden werden.<br />

Das Einwachsen von Horsten, Gruppen<br />

und Randbäumen auf der Naturverjüngung ist<br />

erwünscht.<br />

Die Pflanzenzahlen im Voranbau betragen<br />

2.200 bis 1.700 Stück/ha. Es wird ein Pflanzverband<br />

von 2,5 m x 2,0 m empfohlen.<br />

Nachbesserungen sind im Folgejahr, jedoch nur<br />

bei Fehlstellen, die größer als 200 m 2 sind,<br />

durchzuführen. Mischbaumarten sind konsequent<br />

zu fördern.<br />

Rückegassen sind bei der Anlage der Kultur mit<br />

anzulegen und werden nicht bepflanzt.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

8.4.3 Begründung von Mischbeständen<br />

Die Mischung der Douglasie mit anderen Baumarten<br />

bietet insbesondere hinsichtlich der Minderung<br />

abiotischer und biotischer Schadfaktoren,<br />

der ökologischen Stabilität und der ästhetischen<br />

Wirkung vielfältige Vorteile.<br />

Der Douglasienanbau im Reinbestand (größer<br />

0,5 ha) soll unterbleiben, weshalb die Douglasie<br />

mit 30 % Laubbäumen gemischt werden sollte.<br />

Auf Grund der Wuchskraft der Douglasie wird<br />

hierbei eine gruppen- bis horstweise Mischung<br />

empfohlen. Einzelmischungen sind auf Grund<br />

der direkten Konkurrenzwirkung die Ausnahme.<br />

Als Mischungen sind gemäß den Douglasien<br />

Ökogrammen der KI-DG-Typ und BU-ND-Typ<br />

von größerer Bedeutung. Nach Überwindung<br />

von Standortsdegradationen bilden Mischbestandstypen<br />

mit der Douglasie im Standortsbereich<br />

M2+ f, m mittelfristig eine leistungsstarke<br />

Alternative zum „klassischen” KI-BU-Typ.<br />

Die Mischbestände zeichnen sich durch hohen<br />

Strukturreichtum aus. Insbesondere die Vertikalstruktur<br />

wird mit zunehmendem Alter der Bestände<br />

ausgeprägter. Die Douglasien konzentrieren<br />

sich auf die vorherrschende und herrschende<br />

Schicht mit Buchenanteilen im Zwischen-<br />

und Unterstand.<br />

Sich <strong>natürlich</strong> einstellende Mischbaumarten<br />

sind bei guter Qualität des Einzelstammes<br />

rechtzeitig und konsequent zu fördern.<br />

8.4.3.1 Kiefern-Douglasienmischbestände<br />

(KI-DG-Typ)<br />

Langfristiges Ziel ist die Entwicklung eines stufigen,<br />

strukturierten (gruppen- bis horstweisen)<br />

Mischbestandes aus Kiefer, Douglasie und sonstigem<br />

Laubholz. Diese Mischbestände entstehen<br />

häufig durch einen Voranbau der Douglasie<br />

unter Kiefernbaumhölzern. Zusätzliche Begleit-<br />

7


8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

baumarten wie Birke, Eberesche, Eiche etc.<br />

sollten als Bereicherung übernommen und gefördert<br />

werden.<br />

Es ist darauf zu achten, dass die Kiefer einen<br />

Altersvorsprung von ca. über 80 Jahren hat , da<br />

dann beide Baumarten voraussichtlich gemeinsam<br />

in die Zielstärke einwachsen werden. Ist<br />

der Kiefernbestand unter 80 Jahre, stoßen die<br />

Douglasien früher oder später in die Krone der<br />

Kiefer vor und überwachsen diese.<br />

8.4.3.2 Ergänzung von Naturverjüngungen<br />

Fehlstellen von Naturverjüngungen sollten in<br />

Abhängigkeit von Flächengröße, Standort und<br />

Flächenform ergänzt werden. In Douglasiennaturverjüngungen<br />

ist die Rotbuche auf Grund<br />

der ähnlichen standörtlichen Anforderungen<br />

und der hohen Schattentoleranz die am besten<br />

geeignete Baumart. Andere Baumarten<br />

(BAH, SAH, EI) können bei größeren Fehlstellen<br />

ebenfalls genutzt werden. Die Pflanzung<br />

erfolgt gruppen- und horstweise. Umgekehrt<br />

kann die Douglasie in unvollständigen Buchennaturverjüngungen<br />

gruppen- bis horstweise<br />

eingebracht werden. Die beigemischten Douglasien<br />

sind langfristig in einzel- und gruppenweise<br />

Mischungen zu überführen. Die weitere<br />

Entwicklung der Bestandesstruktur wird durch<br />

die Lichtverhältnisse geregelt.<br />

Bis ins hohe Alter sollten einzelne Douglasien<br />

als Samenbäume für die Verjüngung der nächsten<br />

Generation belassen werden.<br />

8.4.3.3 Nachanbau geschädigter Bestände<br />

In Bestandeslücken (größer 20 m x 20 m und<br />

kleiner als 0,5 ha), die durch abiotische oder<br />

biotische Störungen entstanden sind, kann die<br />

Douglasie nachangebaut werden.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

8.4.3.4 Gleichzeitige Begründung von<br />

Douglasie und Rotbuche<br />

Auf Grund ihrer unterschiedlichen Wuchsdynamik<br />

sind Mischbestände aus Buche und Douglasie<br />

in gruppen- bis horstweiser Mischung zu<br />

begründen und zu erziehen.<br />

Der Standort und die vorhandenen Belichtungsverhältnisse<br />

sollten über die örtliche und prozentuale<br />

Verteilung beider Baumarten entscheiden.<br />

Relativ dunkle Bestandesteile begünstigen<br />

die Entwicklung der Buche, sie leistet in dichter<br />

überschirmten Bestandespartien größere Höhenzuwächse<br />

als die Douglasie.<br />

8


8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

8.5 Pflege<br />

8.5.1 Ziele und Grundsätze<br />

Das Produktionsziel ist Wert- und Bauholz mit<br />

einem BHD-Zieldurchmesser zwischen 50 und<br />

70 cm. Mit frühen, häufigen und mäßigen<br />

Durchforstungen ist auf stabile Bestände mit<br />

optimalem Wuchsraum (Pflegedringlichkeit bei<br />

Kronenschluss) zu wirtschaften. Bei Z-Stämmen<br />

sollte eine konsequente Kronenfreistellung<br />

erfolgen und eine relative Kronenlänge von mindestens<br />

40 % angestrebt werden. Bei der Auswahl<br />

von Z-Stämmen (positive Phänotypenauslese)<br />

sind maximal 150 Stück/ha im Reinbestand<br />

ausreichend. Ihre Anzahl reduziert sich je<br />

nach Mischungsanteil. Bei allen Pflegemaßnahmen<br />

in Jungwüchsen und Jungbeständen sind<br />

die Absatzmöglichkeiten von Schmuckreisig voll<br />

zu nutzen. Die Schmuckreisiggewinnung steigert<br />

die Erträge und führt gleichzeitig zur Kostenminimierung<br />

bei der Astung. Mischbaumarten,<br />

insbesondere Laubholz, sollen am Bestandesaufbau<br />

beteiligt sein und gefördert werden.<br />

8.5.2 Kulturpflege<br />

(Höhenbereich bis 1,5 m)<br />

Die Beseitigung von Begleitwuchs ist nur erforderlich,<br />

sofern Douglasien überwachsen oder<br />

stark bedrängt werden.<br />

8.5.3 Jungwuchspflege<br />

(Höhenbereich 1,5 bis 7 m)<br />

Sind Pflanzenzahlen über 2.500 Stück/ha vorhanden,<br />

ist eine Stammzahlreduzierung auf<br />

1.500 bis 2.000 Stück/ha in Form einer Negativauslese<br />

durchzuführen. Sofern gut veranlagte<br />

Douglasien nicht geschädigt werden, bleiben<br />

Begleitbaumarten (z. B. KI, BI, SLBH) bei der<br />

Mischungsregulierung unberücksichtigt.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

8.5.4 Läuterung<br />

(Höhenbereich 7 bis 12 m)<br />

In Beständen mit deutlich mehr als 2.000 Douglasien/ha<br />

ist eine Stammzahlreduzierung auf<br />

1.000 bis 1.500 Stück/ha durchzuführen. Dabei<br />

sollen weitgehend absetzbare, kostendeckende<br />

Sortimente genutzt werden. Erreichen potenzielle<br />

Z-Baumanwärter ca. 12 cm BHD, ist mit<br />

der Auswahl von maximal 150 Z-Stämmen/ha<br />

nach den Kriterien Vitalität und Qualität zu beginnen.<br />

Zusätzliche Mischbaumarten werden<br />

erhalten bzw. sogar begünstigt.<br />

8.5.5 Jungbestandespflege<br />

(Höhenbereich 12 bis 15 m)<br />

Sofern nicht bei der Läuterung geschehen, sind<br />

im Rahmen der Jungbestandspflege maximal<br />

150 Z-Stämme/ha auszuwählen und durch Entnahme<br />

von Bedrängern so zu begünstigen,<br />

dass eine Kronenspannung der Z-Bäume bis<br />

zum nächsten geplanten Eingriff ausgeschlossen<br />

werden kann. Gleichzeitig sind die Z-Stämme<br />

auf mindestens 6 m zu asten. Neben der<br />

Förderung von Mischbaumarten muss die Feinerschließung<br />

der Bestände durchgeführt werden.<br />

Die Jungbestandspflege ist nur über Holzwerbung<br />

durchzuführen.<br />

8.5.6 Bestandespflege<br />

(Höhenbereich größer 15 m)<br />

Ziel ist die Förderung wertvoller und stabiler Einzelbäume,<br />

einschließlich Mischbaumarten bis<br />

zum Erreichen der Zielstärke. Es erfolgt eine<br />

Auslesedurchforstung, die weiterhin oft und<br />

mäßig durchgeführt wird. Die einzelstammweise<br />

oder femelartige Nutzung nach der Zielstärke<br />

fördert über einen längeren Zeitraum die Struk-<br />

9


8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

turierung. Stammzahlreiche Bestände sind<br />

weiterhin mit schwachen und häufig wiederkehrenden<br />

Hochdurchforstungen zu bewirtschaften.<br />

Ausgehend von der Durchforstung sind ab<br />

dem Bestandesalter von 100 Jahren 5 Bäume<br />

je Hektar zu identifizieren, die langfristig in die<br />

<strong>natürlich</strong>e Zerfallsphase überführt werden.<br />

8.5.7 Astung<br />

Die Douglasie ist ein Totasthalter. Die Astung<br />

beginnt im Durchmesserbereich (BHD) von 12<br />

bis15 cm und muss bis zum Erreichen von 20<br />

cm BHD abgeschlossen sein. Geastet wird auf<br />

8 bis 12 m Höhe (mindestens 6 m Höhe), wobei<br />

40 % Kronenlänge zu erhalten sind. Ist mit Pilzbefall<br />

durch Phomopsis pseudotsugae zu rechnen,<br />

ist die Astung im Sommer durchzuführen.<br />

Die Astung sollte mit der Schmuckreisiggewinnung<br />

verbunden werden. Aus Kostengründen<br />

sollte auf eine Stummelung verzichtet werden.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

8.6 Nutzung<br />

Die Nutzung erfolgt über einzelstammweise<br />

Zieldurchmesserernte. Dabei ist je nach Standort<br />

von einer Zieldimension ab 50 cm BHD auszugehen.<br />

Die Douglasie bietet folgende Nutzungsmöglichkeiten,<br />

die optimal ausgenutzt<br />

werden sollten:<br />

• Wildlinge und Saatgut<br />

• Schmuckreisig und Weihnachtsbäume<br />

• Stangen, Abschnitte, Pfahl- und Industrieholz<br />

• Wert- und Bauholz, Masten<br />

10


8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

8.7 Anlagen<br />

Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck, ND = ELA, KTA)<br />

Baumart Douglasie (DG) Klimastufe f und m<br />

Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />

feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />

stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />

O...2<br />

O...3<br />

O...3ü<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

O...4<br />

O...4ü<br />

O...4w<br />

N...0<br />

N...0ü<br />

N...1<br />

Ü...0<br />

N...2<br />

Ü...1<br />

N...2w<br />

Ü...2<br />

W...2<br />

(T)...1 DG-RBU/ND DG-RBU/GKI<br />

(T)...2 DG-RBU/EDB/ND DG-RBU/ND DG-RBU/ND DG-RBU/GKI DG-RBU/GKI<br />

(T)...3<br />

1) DG-Physiologisches Optimum = DG bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />

2) DG-Suboptimum = DG tritt im Hauptbestand zurück, bleibt <strong>aber</strong> als Mischbaumart erhalten<br />

3) DG-Grenzstandort = DG als Mischbaumart möglich, jedoch ohne aktive Einbringung<br />

Quelle: LFE, Oktober 2002<br />

11


8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck, LH = RBU, WLI, HBU, REI, GBI, WLS)<br />

Baumart Douglasie (DG) Klimastufe t<br />

Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />

feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />

stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />

O...2<br />

O...3<br />

O...3ü<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

O...4<br />

O...4ü<br />

O...4w<br />

N...0<br />

N...0ü<br />

N...1<br />

Ü...0<br />

N...2<br />

Ü...1<br />

N...2w<br />

Ü...2<br />

W...2<br />

(T)...1 DG-RBU/EDB DG-LH/GKI DG-LH/GKI<br />

(T)...2 DG-LH DG-LH/GKI DG-LH/GKI DG-LH/GKI<br />

(T)...3<br />

1) DG-Physiologisches Optimum = DG bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />

2) DG-Suboptimum = DG tritt im Hauptbestand zurück, bleibt <strong>aber</strong> als Mischbaumart erhalten<br />

3) DG-Grenzstandort = DG als Mischbaumart möglich, jedoch ohne aktive Einbringung<br />

Quelle: LFE, Oktober 2002<br />

12


8 Douglasie – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Übersicht zur Douglasie (Taschenkarte)<br />

Natürliche Oberhöhen- Art der Pflege Maßnahmen<br />

Altersstufe Bereich<br />

Anwuchs – bis 1,5 m Kulturpflege - ggf. Beseitigung von drohender verdämmender<br />

Vegetation<br />

Aufwuchs<br />

- Belassen von Füll- und Treibholz<br />

- Erhaltung von Mischbaumarten<br />

- Rüsselkäfer und Wildverbiss beachten<br />

Dickung 1,5–7,0 m Jungwuchspflege negative Auslese<br />

- bei Pflanzenanzahl >2.500 Stk./ha Reduktion auf<br />

1.500–2.000 Stk./ha<br />

- Entnahme schlecht geformter Douglasien<br />

- Erhaltung von Mischbaumarten<br />

7,0–12,0 m Läuterung positive Auslese<br />

- Stammzahlreduzierung bei Beständen >2.000<br />

Stk./ha auf 1.000–1.500 Stk./ha<br />

- Auswahl von max. 150 Z-Baumanwärtern ab<br />

BHD 12 cm nach den Kriterien Vitalität und<br />

Qualität<br />

- Entnahme von 2–3 Bedrängern je Z-<br />

Baumanwärter<br />

- Förderung von Mischbaumarten<br />

Stangenholz 12,0–15,0 m Jungbestands- Dimensionierung<br />

pflege<br />

- Bestandesaufschluss<br />

- weitere konsequente Förderung von max.<br />

150 Z-Bäumen<br />

- Astung der Z-Bäume auf mindestens 6 m<br />

- Förderung von Mischbaumarten<br />

> 15,0 m Bestandspflege a) in bisher hochdurchforsteten Beständen:<br />

- konsequente Kronenfreistellung der Z-Bäume<br />

- Förderung von Mischbaumarten<br />

- ggf. Hochastung auf bis zu 12 m<br />

- Pflege des Unter- und Zwischenstandes<br />

b) in bisher niederdurchforsteten Beständen:<br />

- mäßige und häufig wiederkehrende<br />

Hochdurchforstungen (früh, oft, mäßig)<br />

- kontinuierliche Förderung der Z-Bäume durch<br />

Entnahme von Bedrängern<br />

- Förderung von Mischbaumarten<br />

Baumholz Zielstärken-<br />

- einzelstammweise Zieldurchmesserernte je nach<br />

nutzung<br />

Standort ab 50 cm BHD<br />

- Pflege des Unter- und Zwischenstandes<br />

- 5 Bäume/ha in die <strong>natürlich</strong>e Zerfallsphase<br />

überführen<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

13


Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

9 Erle<br />

Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Autoren:<br />

Axel Becker, Reinhard Hill, Herbert Marko, Christoph Mertzig, Lothar Weber, Uwe Weise<br />

Herausgeber:<br />

Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg,<br />

Abteilung Forst<br />

Grafik: Roland Boll<br />

1


9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Inhalt<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Seite<br />

9.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

9.2 Ziele und Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

9.3 Standörtliche Voraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

9.4 Verjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

9.4.1 Ziele und Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

9.4.2 Verjüngung von Reinbeständen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

9.4.2.1 Naturverjüngung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

9.4.2.2 Verjüngung durch Saat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

9.4.2.3 Pflanzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

9.4.3 Verjüngung von Mischbeständen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

9.5 Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

9.5.1 Ziele und Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

9.5.2 Kulturpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

9.5.3 Jungwuchspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

9.5.4 Läuterung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

9.5.5 Jungbestandespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

9.5.6 Bestandespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

9.6 Nutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

9.7 Anlagen<br />

Tabelle Pflanzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

Ökogramme mit Bestandeszieltypen der Erle . . . . . . . . . . . . 12<br />

Übersicht zur Erle (Taschenkarte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

2


9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

9.1 Einleitung 9.2 Ziele und Grundsätze<br />

Die Gattung Alnus ist in Brandenburg mit den<br />

drei Arten Roterle (Alnus glutinosa), Weißerle<br />

(Alnus incana) und <strong>Grüner</strong>le (Alnus viridis) vertreten.<br />

Die Roterle – auch als Schwarzerle bezeichnet –<br />

nimmt in Brandenburg mit rund 22.000 ha einen<br />

Flächenanteil von ca. 2 % der Gesamtwaldfläche<br />

ein. Weiß- und <strong>Grüner</strong>le sind in Brandenburg<br />

nicht heimisch und spielen im Land eine<br />

unbedeutende Rolle. Aus diesem Grund beziehen<br />

sich die folgenden waldbaulichen Bewirtschaftungsgrundsätze<br />

ausschließlich auf die<br />

Roterle.<br />

Die Roterle war in den vergangenen Jahrhunderten<br />

in Brandenburg auf Grund der Geomorphologie<br />

und der hydrologischen Verhältnisse<br />

des Naturraumes flächig stärker vertreten als<br />

gegenwärtig. Nach umfangreichen Rodungen<br />

und infolge großflächiger landwirtschaftlicher<br />

Meliorationsmaßnahmen bis in die 70er Jahre<br />

des 20. Jahrhunderts kommt sie heute großflächig<br />

nur im Havelland, im Unteren Odertal und<br />

im Spreewald vor.<br />

Seit jüngster Zeit ist die Erle durch einen pilzähnlichen<br />

Organismus, die Erlen-Phytophthora, insbesondere<br />

auf sumpfigen und überfluteten<br />

Standorten massiv gefährdet. 1998 wurde die<br />

Krankheit erstmals im Spreewald nachgewiesen.<br />

In Gebieten mit dicht verzweigten Gewässernetzen<br />

sowie periodischen Flurüberwässerungen<br />

bestehen optimale Bedingungen für die Ausbreitung<br />

der Erlen-Phytophthora. Die Krankheit stellt<br />

hier ein ernstzunehmendes Gefahrenpotenzial für<br />

den weiteren Erlenanbau dar.<br />

Als Baumart vorwiegend azonaler, an Niedermoorstandorte<br />

gebundener Waldgesellschaften,<br />

hat sie wegen der Vielzahl an und mit ihr lebender<br />

Tier- und Pflanzenarten eine besonders<br />

hohe naturschutzfachliche und durch das hohe<br />

Wertholzpotenzial der Erlenbestände auch eine<br />

hohe wirtschaftliche Bedeutung.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Für eine erfolgreiche, naturnahe Bewirtschaftung<br />

von Erlenwäldern ist die Erfüllung ökologischer<br />

und ökonomischer Gesichtspunkte unter<br />

Berücksichtigung der lokalen Kohlenstoffkreisläufe<br />

(Kohlenstoff-Freisetzung durch Mineralisierung<br />

von Moor-/Anmoorböden) entscheidend.<br />

Ziel ist die Erhaltung bzw. Verbesserung der<br />

biologischen Vielfalt.<br />

Daraus können für die Erlenwirtschaft in Brandenburg<br />

folgende waldbauliche Ziele abgeleitet<br />

werden:<br />

• Produktion von wertvollem Stammholz<br />

• Erhaltung und Entwicklung artenreicher, stabiler<br />

und leistungsfähiger Rein- und Mischbestände<br />

• Schutz der Niedermoorstandorte durch<br />

nachhaltige Sicherung eines für die Erle und<br />

den Kohlenstoffkreislauf optimalen Wasserregimes<br />

• optimale Nutzung des vorhandenen Standortpotenzials<br />

(kleinflächiges Standortmosaik)<br />

• besondere Berücksichtigung naturschutzfachlicher<br />

Belange in der Waldbewirtschaftung<br />

• Förderung seltener und wertvoller Mischholzarten<br />

(Ulme, Esche, Stieleiche)<br />

Auf dauerhaft überfluteten Erlensümpfen (OK1)<br />

und schwer zugänglichen Standorten sind<br />

Waldbewirtschaftungsmaßnahmen zu extensivieren<br />

oder auszusetzen (Naturwaldzellen, Totalreservate).<br />

Die Erlenbestände auf OK2- und OK3-Standorten<br />

sind wegen ihres besonderen gesellschaftlichen<br />

Wertes (u. a. geschützte Biotope nach<br />

§ 32 BbgNatSchG, einzigartige Kulturlandschaft)<br />

auch in Zukunft überwiegend als „Erlenhochwälder"<br />

durch eine angepasste, naturnahe<br />

Bewirtschaftung zu erhalten.<br />

3


9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

9.3 Standörtliche Voraussetzungen<br />

Die Roterle ist in Mitteleuropa eine Baumart der<br />

azonalen Waldgesellschaften. Sie stockt überwiegend<br />

auf organischen und mineralischen<br />

Nassstandorten (Sümpfe, Brüche und Niedermoore).<br />

Ihre höchste Dominanz erreicht sie auf<br />

meso- und eutrophen Moorböden.<br />

Grundlegende Voraussetzungen für eine erfolgreiche<br />

Erlenbewirtschaftung sind oberflächennahes,<br />

nährstoff- und sauerstoffreiches, mäßig<br />

ziehendes Grundwasser ohne Staunässe. Das<br />

Wasser ist bei der Erle meist der begrenzende<br />

Wachstumsfaktor.<br />

Erlen sind in der Lage, in Symbiose mit Knöllchenbakterien<br />

Luftstickstoff zu binden und für<br />

das eigene Wachstum nutzbar zu machen. Als<br />

Zeitmischung auf rekultivierten Kippenböden<br />

oder auf Waldbrandflächen eingesetzt, dienen<br />

alle Erlenarten der biologischen Verbesserung<br />

der Oberböden.<br />

Die wichtigsten Ausbildungsformen der Erlen-<br />

Bruchwälder in Brandenburg sind auf kräftigen<br />

bis reichen, dauernassen bis sumpfigen Standorten<br />

der<br />

• Walzenseggen-Erlen-Bruchwald (Carici elongatae-Alnetum)<br />

mit verschiedenen Assoziationen<br />

z. B. auf überflutungssumpfigen<br />

Standorten der<br />

• Wasserfeder-Erlensumpf-Wald (Hottonio Alnetum).<br />

Im mäßig nährstoffversorgten Standortbereich<br />

der Erlen-Bruchwälder kommen <strong>natürlich</strong><br />

• Erlen-Moorbirken-Bruchwälder (Alno-Betuletum)<br />

vor.<br />

Standortveränderungen infolge Grundwasserabsenkung<br />

führen durch Torfmineralisierung<br />

zum Vegetationswandel über<br />

• Frauenfarn- (Athyrio Alnetum) bzw. Brennnessel-Erlen-Bruchwälder<br />

(Urtico Alnetum)<br />

hin zu<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

• Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Niederungswäldern<br />

(Pruno-Fraxinetum).<br />

Diese Entwicklungsdynamik wird in allen großen<br />

Erlenverbreitungsgebieten Brandenburgs beobachtet.<br />

Infolge <strong>natürlich</strong>er Sukzession (Grundlage: heute<br />

nicht mehr vorhandenes, <strong>natürlich</strong>es Wasserregime)<br />

können Erlen-Bruchwälder über sehr<br />

lange Zeiträume aus Großseggen-Nasswiesen<br />

und verschiedene Stadien von Grauweiden-Gebüschen<br />

entstehen.<br />

Auf Grund einer von der gültigen Standortserkundungsanleitung<br />

(SEA 95) abweichenden<br />

Neudefinition der Überflutungsstandorte bei der<br />

Spreewald-Sonderkartierung im Rahmen des<br />

Gewässerrandstreifenprojektes 2002 gilt für<br />

den Bereich des neukartierten Spreewaldes ein<br />

gesondertes Ökogramm (RER „Spreewald").<br />

Das Ökogramm für den Gesamtwald (RER Klimastufe<br />

f, m, t) sieht folgende Bestandeszieltypen<br />

unter Beteiligung von Roterle vor:<br />

• Erlen-Hochwaldtyp – OR2, OK2, OM2, OR3<br />

OK3, OM3, NR0, NK0, NM0<br />

• Erlen-Niederwaldtyp – OK2, OM2<br />

• Erlen-Birkentyp – OM2, OM3, NM0, ÜM0<br />

• Erlen-Edellaubholztyp – OR3, OK3, OR4,<br />

OK4, NR1, NK1, ÜR0, ÜK0<br />

Wegen des azonalen Charakters der Erlenwaldgesellschaften<br />

sind großklimatische Einflüsse<br />

bei der Festlegung des BZT nachrangig zu betrachten.<br />

4


9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

9.4 Verjüngung<br />

9.4.1 Ziele und Grundsätze<br />

Die Roterle (RER) ist als ausgesprochene Lichtbaumart<br />

zu ihrer gesicherten generativen Verjüngung<br />

auf Freiflächen angewiesen. Samen,<br />

die in den Wintermonaten ausfallen, sind an die<br />

Verbreitung durch fließendes Wasser besonders<br />

gut angepasst (Luftpolster). Als Mineralbodenkeimer<br />

benötigen sie verwundete Oberböden<br />

bzw. Überschwemmungssedimente. Da diese<br />

Voraussetzungen in unseren Erlenwäldern nur<br />

selten und wenn, dann nur kleinflächig vorhanden<br />

sind, überwiegt bei der RER-Bewirtschaftung<br />

heute die künstliche Verjüngung.<br />

Die vegetative Verjüngung über Stockausschläge<br />

führt überwiegend zur Produktion von<br />

Schicht- und Brennholzsortimenten und ist daher<br />

unter heutigen Bedingungen für den Wirtschaftswald<br />

nur bedingt geeignet. Bei der Verjüngung<br />

von Erlenbeständen ist es möglich,<br />

neben gepflanzten Kernwüchsen Stockausschläge<br />

zur Gewährleistung des für die Qualitätsholzerziehung<br />

notwendigen Seitendruckes<br />

zu belassen. Vitale und qualitativ hervorragende<br />

Stockausschläge sind durch Pflegemaßnahmen<br />

zu begünstigen.<br />

Eine ökonomisch orientierte Erlenbewirtschaftung<br />

setzt den Hochwaldbetrieb voraus.<br />

Niederwaldbestände sollten als historische Bewirtschaftungsform<br />

kleinflächig erhalten werden.<br />

Die Verjüngung von Erlenbeständen muss<br />

darauf ausgerichtet sein, stabile, leistungsfähige<br />

Erlenbestände zu begründen, die neben der Sicherung<br />

vielfältiger ökologischer Funktionen dazu<br />

dienen, risikoarm hochwertige Stamm- und<br />

Werthölzer zu erzielen.<br />

Als Pionierbaumart ist die Erle sehr frosthart,<br />

so dass sie in frostgefährdeten Lagen angebaut<br />

werden kann und auch für die Begründung<br />

von Vorwäldern bestens geeignet ist. Die<br />

Größe der zu verjüngenden Freifläche muss<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

sich den lokalen Lichtverhältnissen anpassen,<br />

sollte <strong>aber</strong> nicht größer als 1,0 ha und nicht<br />

breiter als 50 m sein.<br />

Auf den kräftigen organischen und mineralischen<br />

Nassstandorten ist in der Kulturphase<br />

mit stark verdämmender Bodenvegetation zu<br />

rechnen. Eine Flächenvorbehandlung bzw. Kulturpflege<br />

mit Herbiziden darf auf Grund der<br />

Grundwassernähe grundsätzlich nicht erfolgen.<br />

Die mechanische Kulturpflege mittels Sense,<br />

Motorsense oder Mähgerät ist vorrangig anzuwenden.<br />

Um der explosionsartigen Entwicklung der Bodenvegetation<br />

Rechnung zu tragen, sollte die<br />

Aufforstung ausschließlich im den Einschlag folgenden<br />

Frühjahr erfolgen. Die Frühjahrspflanzung<br />

besitzt deutliche Vorteile gegenüber der<br />

Herbstpflanzung, weil in Überflutungsgebieten<br />

bei der Herbstaufforstung die Gefahr des Ausspülens<br />

oder Auffrierens der Pflanzen besteht.<br />

Besonders auf vernässten (OK2) Standorten hat<br />

sich die Begründung von Erlenbeständen auf<br />

Längs- oder Hügelrabatten bestens bewährt.<br />

Sie verhindern die Vernichtung ganzer Kulturen<br />

durch Eisgang. Bei der Anlage von Rabatten<br />

dürfen wassersperrende Bodenschichten nicht<br />

durchbrochen werden. Bodenarbeiten, insbesondere<br />

die Anlage von Längsrabatten erfolgt<br />

ausschließlich mit dem Ziel der Sicherung der<br />

Kultur. Eine Flächenentwässerung durch Rabattengräben<br />

ist durch Prüfung der aktuellen und<br />

künftigen Wasserverhältnisse im Umfeld auszuschließen.<br />

Die Eingriffe erfolgen ausschließlich in<br />

der organischen Bodenauflage. Eine Bodenverdichtung<br />

durch Maschineneinsatz ist zu vermeiden.<br />

Gesichtspunkte der Gewässerökologie<br />

sind bei der An-/Einbindung ins Gewässernetz<br />

zu beachten. Zur Regulierung der Wasserverhältnisse<br />

(Vermeidung langzeitiger Staunässe)<br />

ist die Unterhaltung forstlicher Grabensysteme<br />

notwendig .<br />

5


9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Überflutungen (Auendynamik) sind unter strenger<br />

Beachtung der Phytophthora-Prophylaxe<br />

und der Vitalität der Erlenbestände zuzulassen.<br />

9.4.2 Verjüngung von Reinbeständen<br />

9.4.2.1 Naturverjüngung<br />

In der <strong>natürlich</strong>en Dynamik von Erlenökosystemen<br />

erfolgt die Regeneration von etablierten Erlenwäldern<br />

überwiegend vegetativ. Die generative<br />

Verjüngung dieser Pionierbaumart dient im<br />

<strong>natürlich</strong>en Ablauf vor allem der (Wieder-) Besiedlung<br />

offener Bereiche.<br />

Als Mineralbodenkeimer benötigt die Erle für die<br />

generative Verjüngung freiliegenden Mineralboden<br />

(Bodenverwundung durch Rückung auf mineralischen<br />

Nassstandorten; Überschwemmungssedimentation,<br />

Uferbereiche, Bülten auf<br />

organischen Nassstandorten). Erlennaturverjüngung<br />

kommt stets kleinflächig an. Auch Kadaververjüngung<br />

ist bekannt.<br />

Im Zuge der historischen Niederwaldwirtschaft<br />

wurde das Stock- und Wurzelaustriebsvermögen<br />

der Erle nach Abtrieb des Bestandes zum<br />

Ausgang des Winters in 40- bis 60-jährigen Beständen<br />

genutzt. Glatte, leicht schräge, flache<br />

Stöcke sind dabei anzustreben. Bei älteren<br />

Stöcken ist mit starkem Nachlassen des Austriebsvermögens<br />

zu rechnen.<br />

9.4.2.2 Verjüngung durch Saat<br />

Verjüngungen durch Saaten bei der Roterle<br />

werden derzeit im Land Brandenburg nicht<br />

durchgeführt. Denkbar ist die Saat auf Rabatten<br />

oder verwundeten, mineralischen Nassstandorten.<br />

Erfahrungen dazu liegen jedoch nicht vor.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

9.4.2.3 Pflanzung<br />

Da sich Erlenbestände auf Grund fehlender Auendynamik<br />

flächig nicht verjüngen, ist die<br />

Pflanzung das gebräuchlichste Verjüngungsverfahren<br />

für die Roterle. Insbesondere unter<br />

Berücksichtigung der Betriebssicherheit und<br />

der Qualität der Kernwüchse stellt sie heute<br />

das Standardverfahren der Erlenwirtschaft in<br />

Brandenburg dar.<br />

In Abhängigkeit vom Standort sind Pflanzungen<br />

zu ebener Erde oder auf Längs- bzw. Hügelrabatten<br />

durchzuführen. Auf traktorbefahrbaren<br />

Standorten sind Rückegassen nicht zu<br />

bepflanzen. Grundlagen für die Pflanzung sind<br />

in den Tabellen im Anhang aufgeführt.<br />

Um eine weitere Ausbreitung der Erlen-Phytophthora<br />

zu verhindern, darf nur Pflanzgut zum<br />

Einsatz kommen, welches nachweislich nicht<br />

infiziert ist. Die Pflanzung auf Flächen, die an<br />

Fließgewässern liegen und von diesen überflutet<br />

werden können, ist nicht ratsam, insbesondere<br />

dann, wenn bereits Erlen-Phytophthora im Einzugsbereich<br />

des Fließgewässers nachgewiesen<br />

wurde.<br />

9.4.3 Verjüngung von Mischbeständen<br />

Ausgehend von den potenziellen <strong>natürlich</strong>en<br />

Waldgesellschaften werden folgende Mischbestände<br />

unter Beteiligung von Erle angestrebt:<br />

• Moorbirken-Erlen-Wald<br />

• Schwarzerlen-Eschen-Wald<br />

• Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Wald<br />

• Auenwälder (Edellaubholzwälder)<br />

In Abhängigkeit von den standörtlichen Voraussetzungen<br />

und ökologischen bzw. ökonomi-<br />

6


9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

schen Zielen können Mischbestände mit unterschiedlichen<br />

Methoden verjüngt werden. In vorhandenen<br />

Erlenmischbeständen herrschen <strong>natürlich</strong>erweise<br />

einzelstammweise Mischungen<br />

vor.<br />

Bei der Überführung bzw. Begründung von<br />

Mischbeständen sind folgende Kombinationen<br />

möglich:<br />

• Begründung von flächigen Edellaubholz-<br />

Mischbeständen unter Roterlenvorwald<br />

• Voranbau von GES, RUS, SEI gruppen-,<br />

horst- und kulissenweise unter RER-Schirm<br />

• <strong>natürlich</strong>e Verjüngung von GES, RUS, SEI;<br />

AHS in schwach aufgelichteten RER-Altbeständen<br />

• konsequente Förderung von Mischbaumarten<br />

in Roterlenkulturen.<br />

Freiflächenverfahren zur Begründung von<br />

Mischbeständen scheiden wegen der Frostgefährdung<br />

der Edellaubhölzer aus. Kulissenhiebe<br />

und -verjüngungen sind möglich.<br />

Bei allen Verjüngungsverfahren ist darauf zu<br />

achten, dass durch die Steuerung des Lichtangebotes<br />

und eine angepasste Begleitwuchsregulierung<br />

der Verjüngung optimale<br />

Startbedingungen gewährleistet werden. Sollten<br />

bei Naturverjüngungsverfahren die gewünschten<br />

Baumarten nicht in angemessener<br />

Zeit vorhanden sein, sind Ergänzungspflanzungen<br />

erforderlich.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

7


9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

9.5 Pflege<br />

9.5.1 Ziele und Grundsätze<br />

Pflegeziele und -grundsätze zur Bewirtschaftung<br />

der Roterlenbestände sind einheitlich für<br />

Hochwald- und Niederwaldbestände anzuwenden.<br />

Pflegemaßnahmen sind in allen Altersklassen<br />

an der Erziehung starken Qualitätsholzes<br />

mit hohem Wertholzanteil innerhalb angemessener<br />

Produktionszeiträume zu orientieren. Die<br />

konsequente Förderung des Einzelstammes hat<br />

absolute Priorität gegenüber der waldbaulichen<br />

Behandlung des Gesamtbestandes.<br />

Dieses Produktionsziel erfordert, bedingt durch<br />

den Wachstumsverlauf der Roterle (rasches Höhenwachstum<br />

in der Jugendphase, Zuwachs<br />

des Einzelstammes) einen zeitigen Übergang<br />

von der negativen zur positiven Auslese nach<br />

sich. Die zuwachsstärksten, vitalsten und bestgeformtesten<br />

Bestandesmitglieder sollten bereits<br />

im Zuge der Läuterung durch konsequente<br />

Kronenpflege und Standraumregulierung gefördert<br />

werden. Dabei ist jedoch die Gefahr der<br />

Qualitätsbeeinträchtigung durch Wasserreiserbildung<br />

zu berücksichtigen. Hierzu und für kommende<br />

Eingriffe ist eine dauerhafte Markierung<br />

der Z-Bäume vorteilhaft.<br />

Durch die frühe Zuwachskulmination der Roterle<br />

wird bereits in der Jugendphase am Einzelbaum<br />

durch die Art und Intensität der Pflege<br />

die Entscheidung über die spätere Wertleistung<br />

des Bestandes getroffen. Die starken Eingriffe<br />

in dieser Phase werden im mittleren Bestandesalter<br />

durch mäßige und im höheren Alter<br />

durch schwache Entnahmen abgelöst. Somit<br />

ergibt sich über die gesamte Umtriebszeit eine<br />

gestaffelte Durchforstung (siehe LOCKOW,<br />

1995,1997).<br />

Ein Bestandesaufschluss sollte, wenn er zur<br />

Einsparung von Kulturkosten nicht bereits<br />

bei der Bestandesbegründung berücksichtigt<br />

wurde, erst erfolgen, wenn eine ökonomisch<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

vertretbare Holzwerbung mit den Pflegeeingriffen<br />

verbunden ist.<br />

Im Übergangsbereich von organischen zu mineralischen<br />

Nassstandorten kommt die Roterle in<br />

Mischung mit Baumarten wie Esche, Stieleiche,<br />

Flatterulme und Birke vor. Da diese Bestände<br />

nach Baumartenanteilen, Mischungsform sowie<br />

unterschiedlichem Alter der anzutreffenden<br />

Baumarten sehr stark differenziert sind, ist es<br />

nicht sinnvoll, sie nach einem einheitlichen Pflegemodus<br />

zu behandeln.<br />

Bei der Entscheidung über Art, Stärke und zeitlichen<br />

Abstand der Eingriffe wird im Einzelfall zu<br />

entscheiden sein, welche Baumart bezüglich<br />

ökologischer und/oder ökonomischer Leistungen<br />

wertvoller und demzufolge konsequent zu<br />

fördern ist. Es gilt grundsätzlich die Regel: Vitalität<br />

vor Stabilität vor Qualität vor Abstand. Es ist<br />

festzustellen, dass angesichts der immer häufiger<br />

anzutreffenden Grundwasserabsenkungen<br />

die Erle im Verhältnis zu den möglichen Mischbaumarten<br />

deutlich benachteiligt wird.<br />

Bei Pflegemaßnahmen in der Roterle ist stets zu<br />

berücksichtigen, dass die meisten Roterlenbestände<br />

eine überdurchschnittliche floristische<br />

und faunistische Artenvielfalt aufweisen und<br />

demzufolge auch häufig einem naturschutzrechtlichen<br />

Schutzstatus unterliegen. Häufig<br />

sind örtliche und zeitliche Einschränkungen der<br />

Einschlagsarbeiten zu beachten.<br />

9.5.2 Kulturpflege<br />

Im Höhenrahmen bis zu 1,5 m ist bei Bedarf mit<br />

manuellen bzw. motormanuellen (Freischneider)<br />

Verfahren die Erlen verdämmende Bodenvegetation<br />

zu regulieren. Ein Eingriff in der Erle oder<br />

in anderen standortgerechten Mischbaumarten<br />

erfolgt nicht.<br />

8


9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

9.5.3 Jungwuchspflege<br />

Im Höhenrahmen zwischen 1,5 und 7 m erfolgt<br />

vorrangig in noch überschaubaren Beständen<br />

im Rahmen einer Negativauslese die Entnahme<br />

qualitativ schlechter Vorwüchse und kranker<br />

Bestandesmitglieder. Eine Mischungsregulierung<br />

ist in diesem Wuchsstadium vorteilhaft<br />

durchzuführen, unerwünschte, das Waldentwicklungsziel<br />

gefährdende Baumarten sollten<br />

auf den Stock gesetzt werden.<br />

Vorhandene Stockausschläge der Roterle sind<br />

zu vereinzeln. Beim Vorkommen sehr vitaler Bodenvegetation,<br />

insbesondere von Hopfen und<br />

Winde, ist auch hier ein weiterer Pflegeeingriff<br />

erforderlich, da ansonsten die Gefahr besteht,<br />

dass auch vitale Bestandesmitglieder niedergezogen<br />

oder zum Absterben gebracht werden.<br />

9.5.4 Läuterung<br />

Im Höhenbereich von 7 bis 12 m (Oberhöhe)<br />

werden Z-Baumanwärter nach den Kriterien Vitalität,<br />

Stabilität und Qualität ausgewählt und<br />

begünstigt. Dazu sind in einem hochdurchforstungsartigen<br />

Eingriff sowohl Bedränger der ausgewählten<br />

Z-Baumanwärter, Sperrwüchse sowie<br />

schlechtgeformte Stämme zu entfernen.<br />

Vorhandener Unterstand muss unbedingt erhalten<br />

werden. Die Bestände sind trotz Förderung<br />

der Einzelbaumstabilität der Elitebäume insgesamt<br />

noch geschlossen zu halten, um die weitere<br />

Qualifizierung durch die <strong>natürlich</strong>e Astreinigung<br />

zu fördern.<br />

9.5.5 Jungbestandespflege<br />

Im Höhenrahmen von 12 bis 15 m muss die bei<br />

der Läuterung begonnene Förderung der vitals-<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

ten, stabilsten und qualitativ besten Erlen konsequent<br />

fortgesetzt werden. Dazu sind in einem<br />

Auslesedurchforstungseingriff bis zu 150 Z-<br />

Bäume zu markieren und frei zu stellen. Stabile<br />

Gruppen von Z-Bäumen sollen erhalten werden.<br />

Gewünschte Mischbaumarten sind bei der<br />

Auswahl der Z-Bäume zu integrieren.<br />

Ziel des Eingriffs sind bei mindestens 6 m astfreier<br />

Schaftlänge die Pflege gleichmäßiger Kronen<br />

der Z-Bäume, die Förderung erwünschter<br />

Mischbaumarten und soweit vorhanden die Erhaltung<br />

von Unter- oder Zwischenstand.<br />

9.5.6 Bestandespflege<br />

Ab 15 m Oberhöhe setzen Bestandespflegemaßnahmen<br />

ein, die insbesondere der weiteren<br />

Förderung der Z-Bäume und Mischbaumarten<br />

dienen und hochdurchforstungsartig durchzuführen<br />

sind. Dabei ist auf die Entwicklung langer,<br />

vitaler und gleichmäßiger Kronen bei den Z-<br />

Bäumen besonders zu achten.<br />

Die Entscheidung, ob eine Holzwerbung erfolgen<br />

soll, ist von ökonomischen Kriterien abhängig<br />

zu machen. Mit beginnenden Holzerntemaßnahmen<br />

ist ein dauerhaftes Feinerschließungsnetz<br />

zu installieren.<br />

9


9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

9.6 Nutzung<br />

Der Umstand, dass viele Roterlenbestände auf<br />

empfindlichen Nassstandorten stocken, erfordert<br />

besonders bodenschonende Holzerntetechnologien<br />

und verursacht dadurch deutlich<br />

höhere Holzerntekosten. Deshalb ist eine Rentabilitätsprüfung<br />

Vorraussetzung einer geplanten<br />

Holzerntemaßnahme. Die Holzernte sollte<br />

vorrangig motormanuell durchgeführt werden.<br />

Neben Langholzabschnitten für die Sägeindustrie<br />

kann Holz für die Holzwerkstoffindustrie geworben<br />

werden. Brenn- und Räucherholz stellen<br />

Sondersortimente vorwiegend für Selbstwerber<br />

dar.<br />

Insbesondere auf organischen Nassstandorten<br />

neigt die Roterle etwa ab dem Alter 80 zur Bildung<br />

von Faulkernen [Erreger: Erlen-Schillerporling<br />

(Inonotus radiatus)], die sich zu Hohlkernen<br />

entwickeln können. Die Ursachen hierfür<br />

sind komplex, liegen <strong>aber</strong> primär im Wasserregime<br />

(Staunässe) begründet. Das Ziel der Erlenbewirtschaftung<br />

liegt in der Erzeugung hochwertiger<br />

Stamm- und Wertholzsortimente mit<br />

Zielstärken von 35 bis 50 cm BHD.<br />

Die Zielstärkennutzung der Roterle im Erlen-<br />

Hochwald-Typ erfolgt in Abhängigkeit von<br />

der Qualität des Oberstandes und dem<br />

Waldentwicklungsziel. Sofern keine Zielstärkennutzung<br />

erfolgt, soll eine flächige Nutzung<br />

eine Lochhiebsgröße von 1,0 ha nicht<br />

überschreiten.<br />

Einschlag und Rückung des Holzes mittels<br />

Rad- bzw. Gleisketten-Schleppern sollten aus<br />

Bodenschutzgründen nur bei Dauerfrost oder<br />

während trockener Perioden durchgeführt werden.<br />

Als Alternative dazu bieten sich auf besonders<br />

empfindlichen Böden die Rückung<br />

hochwertiger Sortimente per Hubschrauber<br />

oder per Seilkran an. Die Seilkranbringung hat<br />

deutliche ökonomische Vorteile.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Aus Gründen des Biotop- und Artenschutzes<br />

sind 5 Erlen oder Mischbaumarten von geringer<br />

Qualität je Hektar zu identifizieren, die in die <strong>natürlich</strong>e<br />

Zerfallsphase überführt werden.<br />

10


9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

9.7 Anlagen<br />

Bodenarbeiten<br />

Verfahren Kosten in 3/ha<br />

Rabatten<br />

Hügel<br />

Aufhöhepflugstreifen<br />

Pflanzplätze (manuell)<br />

Pflanzsortimente<br />

2-3-jährige verschult<br />

geeignete Größe 60 –150 cm<br />

empfohlene Größe 80 –100 cm<br />

Pflanzenzahlen<br />

Aufforstung<br />

Gesicherte Kultur<br />

Pflanzverbände<br />

Reihenabstände<br />

Pflanzabstände<br />

Pflanzverfahren<br />

Pflanzung manuell nach Herstellen<br />

von Pflanzlöchern<br />

20 x 20 cm mit Blattspaten<br />

Pflanzung manuell nach Herstellen<br />

von Pflanzlöchern mit<br />

Pflanzlochbohrer (Durchmesser<br />

15–20 cm)<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

1500 –3000<br />

1000 –2500<br />

250 –1000<br />

750 –2500<br />

Stück/ha<br />

2200 –3300<br />

2800<br />

Bei entsprechenden standörtlichen Voraussetzungen<br />

kann auf Bodenbearbeitung verzichtet<br />

werden.<br />

Beachtung des Herkunftsgebiets-VO<br />

zulässig (in m) empfohlen (in m)<br />

2–4<br />

1–2<br />

3<br />

1<br />

11


9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck)<br />

Baumart Schwarz-, Rot-Erle (RER) Klimastufe f,m,t<br />

Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />

feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />

stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />

O...2 RER RER RER-MBI RER-MBI<br />

O...3 RER-EDB/SEI RER-EDB/SEI RER-MBI/SEI RER-MBI<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

O...3ü RER-EDB RER-EDB RER-MBI<br />

O...4 RER-EDB/SEI RER-EDB/SEI RER-SEI/MBI<br />

O...4ü<br />

O...4w<br />

N...0 RER-EDB RER-EDB RER-MBI<br />

N...0ü RER RER RER-MBI<br />

N...1 RER-EDB/SEI RER-EDB/SEI RER-SEI/MBI<br />

Ü...0 RER-EDB RER-EDB RER-MBI/SEI<br />

N...2 RER-EDB/SEI RER-EDB/SEI RER-SEI/LI/HBU<br />

Ü...1 RER-EDB/SEI RER-EDB/SEI RER-SEI/LI/HBU<br />

N...2w<br />

Ü...2<br />

W...2<br />

(T)...1<br />

(T)...2<br />

(T)...3<br />

1) RER-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />

2) RER-Physiologisches Optimum = RER bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />

3) RER-Suboptimum = RER tritt im Hauptbestand zurück, bleibt <strong>aber</strong> als Mischbaumart erhalten<br />

Quelle: LFE, Februar 2004<br />

12


9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Ökogramm mit Bestandeszieltypen (Hauptbaumart in Fettdruck)<br />

Baumart Schwarz-, Rot-Erle (RER) "Spreewald"<br />

Stamm- Stamm-Nährkraftstufen<br />

feuchte- Ziemlich Ziemlich<br />

stufe Reich Kräftig Mittel + Mittel arm + arm Arm + Arm<br />

O...2 RER RER RER-MBI RER-MBI<br />

O...3 RER-EDB/SEI RER-EDB/SEI RER-MBI/SEI RER-MBI<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

O...3ü RER-EDB RER-EDB RER-MBI<br />

O...4 RER-EDB/SEI RER-EDB/SEI RER-SEI/MBI<br />

O...4ü<br />

O...4w<br />

N...0 RER-EDB RER-EDB RER-MBI<br />

Ü...0 RER RER RER-MBI<br />

N...1 RER-EDB/SEI RER-EDB/SEI RER-SEI/MBI<br />

Ü...1 RER-EDB RER-EDB RER-MBI/SEI<br />

N...2 RER-EDB/SEI RER-EDB/SEI RER-SEI/LI/HBU<br />

Ü...2 RER-EDB/SEI RER-EDB/SEI RER-SEI/LI/HBU<br />

N...2w<br />

W...2<br />

(T)...1<br />

(T)...2<br />

(T)...3<br />

1) RER-Optimum = Bestandeszieltyp und Natürliche Waldgesellschaft mit gleicher Hauptbaumart<br />

2) RER-Physiologisches Optimum = RER bleibt wegen guter Wuchsleistung Hauptbaumart<br />

3) RER-Suboptimum = RER tritt im Hauptbestand zurück, bleibt <strong>aber</strong> als Mischbaumart erhalten<br />

Quelle: LFE, Februar 2004<br />

13


9 Erle – Verjüngung, Pflege und Nutzung<br />

Übersicht zur Erle (Taschenkarte)<br />

Natürliche Oberhöhen- Art der Pflege Maßnahmen<br />

Altersstufe bereich<br />

Anwuchs – bis 1,5 m Kulturpflege - ggf. Beseitigung von verdämmender Vegetation<br />

(manuell oder motormanuell)<br />

Aufwuchs<br />

- keine Eingriffe in der Hauptbaumart<br />

- Artenschutz beachten<br />

Dickung 1,5–7,0 m Jungwuchspflege negative Auslese<br />

- Dichtschluss erhalten<br />

- ggf. Beseitigung von Hopfen und Winde<br />

- Entnahme von qualitativ schlechten Vorwüchsen<br />

- Entnahme von kranken Bestandesmitgliedern<br />

- ggf. Entnahme von unerwünschter<br />

Begleitvegetation (Traubenkirsche, Faulbaum)<br />

- Vereinzelung von Stockausschlägen<br />

7,0–12,0 m Läuterung positive Auslese<br />

- Auswahl von Z-Baumanwärtern nach den<br />

Kriterien Vitalität, Stabilität, Qualität<br />

- Kronenpflege der Z-Baumanwärter durch<br />

Entnahme von Bedrängern, Sperrwüchsen und<br />

schlechtförmigen Stämmen<br />

- Erhaltung Unter- und Zwischenstand<br />

- gewünschte Mischbaumarten fördern<br />

- zur weiteren Qualifizierung Dichtschluss erhalten<br />

Stangenholz 12,0–15,0 m Jungbestands- Dimensionierung<br />

pflege<br />

- Förderung von max. 150 Z-Bäumen durch<br />

konsequente Freistellung und Kronenpflege<br />

- Erhaltung, ggf. Pflege Unter- und Zwischenstand<br />

- gewünschte Mischbaumarten fördern<br />

> 15,0 m Bestandspflege - Ziel: Erziehung gleichmäßiger Kronen<br />

- Bestandesaufschluss entsprechend der<br />

angewandten Technologie<br />

- Weiterführung der Z-Baum-Förderung durch<br />

konsequente Kronenpflege<br />

- gewünschte Mischbaumarten fördern<br />

- Erhaltung, ggf. Pflege Unter- und Zwischenstand<br />

Baumholz Nutzung - Nutzungsformen:<br />

- einzelstammweise Zieldurchmesserernte je<br />

nach Standort ab 35–50 cm BHD<br />

- flächig bis 1 ha Größe<br />

- 5 Bäume/ha in die <strong>natürlich</strong>e Zerfallsphase<br />

überführen<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

14


Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

10 Naturschutz<br />

im Wald<br />

Grafik: Roland Boll<br />

Autoren:<br />

Karin Müller, Tim Scherer, Steffen Schmidt, Claus Seliger, Susanne Winter<br />

Herausgeber:<br />

Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg,<br />

Abteilung Forst<br />

1


10 Naturschutz im Wald<br />

Inhalt<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Seite<br />

10.1 Ökologische Waldbewirtschaftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

10.1.1 Bodenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

10.1.2 Standortgerechte Baumartenwahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

10.1.3 Naturverjüngung und <strong>natürlich</strong>e Regelmechanismen . . . . . . 4<br />

10.1.4 Strukturvielfalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

10.1.5 Sicherung besonderer Waldfunktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

10.1.6 Ökologischer Waldschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

10.1.7 Waldverträgliche Wilddichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

10.1.8 Ökologisch verträglicher Einsatz von Forstmaschinen . . . . . 5<br />

10.1.9 Sukzession . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

10.2 Gebietsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

10.2.1 nach BbgNatSchG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

10.2.2 nach LWaldG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

10.3 Landschaftspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

10.4 Biotop- und Artenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

2


10 Naturschutz im Wald<br />

10.1 Ökologische Waldbewirtschaftung<br />

Die Bewirtschaftung des Landeswaldes hat in<br />

besonderem Maße den Belangen des Naturschutzes<br />

zu dienen. Die Lebensräume der einheimischen<br />

Tier- und Pflanzenarten im Wald<br />

sind zu sichern, zu entwickeln und wo möglich<br />

wieder herzustellen.<br />

Die ökologische Waldbewirtschaftung soll die<br />

naturschutzfachlichen Belange im Wald mit den<br />

ökonomischen Zielen der nachhaltigen Holzproduktion<br />

auf der gesamten Fläche des Landeswaldes<br />

verbinden.<br />

In Zukunft werden die forstlichen Entwicklungsphasen<br />

deshalb nicht mehr schlagweise voneinander<br />

getrennt sein, sondern sich im räumlichen<br />

Neben- und Übereinander auf der gleichen<br />

Waldfläche befinden.<br />

Folgende Grundsätze sind für die Durchsetzung<br />

der naturschutzfachlichen Belange entscheidend:<br />

10.1.1 Bodenschutz<br />

Eine flächendeckende Standortkartierung ist<br />

Voraussetzung für den naturnahen Waldbau im<br />

Landeswald. Zudem ist eine standortgerechte<br />

Baumartenwahl ein wesentlicher Faktor des aktiven<br />

Bodenschutzes.<br />

Böden, zu ihnen zählen auch die Waldböden,<br />

sind vor schädigenden Bodenveränderungen<br />

zu schützen, um die Funktion des Bodens<br />

nachhaltig zu sichern (Bundes-Bodenschutzgesetz<br />

– BBodSchG).<br />

Geeignete Maßnahmen dazu sind:<br />

• Verzicht auf Kahlschläge. Kleinflächige Nutzungen<br />

unter 0,5 ha, die der Entwicklung einer<br />

<strong>natürlich</strong>en Verjüngung oder dem Aufbau<br />

mehrstufiger Bestandesabfolgen dienen,<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

gelten nicht als Kahlschläge. Ausnahmen<br />

sind an folgende Bedingungen geknüpft, die<br />

jeweils zu dokumentieren sind:<br />

– Der Aufbau in eine standortgerechte Bestockung<br />

aus dem Altbestand ist auf<br />

einem anderen Wege nicht möglich.<br />

– Zwingende Gründe des Waldzustandes<br />

des oder der Verkehrssicherungspflicht<br />

erfordern flächige Nutzungen.<br />

• Verzicht auf Vollumbruch.<br />

• Verzicht auf flächige, in den Mineralboden<br />

eingreifende Bodenbearbeitung (wie tiefe<br />

Pflugstreifen) durch die Wahl geeigneter Verjüngungsverfahren,<br />

Pflanzensortimente und<br />

Pflanzverfahren sowie Verwendung bodenschonender<br />

alternativer Technologien.<br />

• Halten des Wassers im Wald, Schutz von<br />

Feuchtgebieten, Unterlassen von Entwässerungsmaßnahmen<br />

und nach Möglichkeit<br />

Rückbau von Entwässerungssystemen.<br />

• Unterlassen von Düngungsmaßnahmen (mit<br />

dokumentierten Ausnahmen im Bereich der<br />

Bergbaufolgelandschaften und im Falle von<br />

Erstaufforstungen).<br />

• Wahl bodenschonender Nutzungsverfahren<br />

(dauerhaftes Feinerschließungssystem der<br />

Waldbestände, das an die Holzbringungstechnik<br />

angepasst ist und einen Rückegassenabstand<br />

von 20 m i. d. R. nicht unterschreitet).<br />

• Beim forstlichen Wegebau sind die besonderen<br />

standörtlichen Bedingungen zu berücksichtigen<br />

und alle Möglichkeiten einer Eingriffsminimierung<br />

zu nutzen. Bei der Wahl<br />

der zu verwendenden Baumaterialien ist darauf<br />

zu achten, dass eventuelle negative<br />

ökologische Folgewirkungen (z. B. Anhebung<br />

des pH-Werts in sensiblen Lebensraumtypen<br />

durch die Verwendung kalkhaltiger Gesteine)<br />

für die angrenzenden Bereiche vermieden<br />

werden. Geschützte Biotope und<br />

wertvolle Sonder- und Kleinstrukturen sind<br />

vom Wegebau auszusparen.<br />

3


10 Naturschutz im Wald<br />

10.1.2 Standortgerechte Baumartenwahl<br />

Bei künstlichen Verjüngungsmaßnahmen soll<br />

Vermehrungsgut der Baumarten ausgewählt<br />

werden, die zur <strong>natürlich</strong>en Waldgesellschaft<br />

gehören und die nachweislich an die jeweiligen<br />

Standortverhältnisse angepasst sind. Bei der<br />

Baumartenwahl ist jedoch die bisherige Bestandesausstattung,<br />

-entwicklung und -schichtung<br />

zu beachten.<br />

Wichtige Grundlage bildet die mittelfristige Planung<br />

mit der Festlegung der Waldentwicklung,<br />

unter Berücksichtigung der Ergebnisse der<br />

Standorterkundung und Waldbiotopkartierung.<br />

Ökologisch wertvolle Baum- und Straucharten<br />

sind konsequent zu fördern, sie sind zudem als<br />

Füll- und Treibholz erwünscht.<br />

Der Anteil nicht heimischer Baumarten im Landeswald<br />

soll 5 % nicht überschreiten.<br />

10.1.3 Naturverjüngung und <strong>natürlich</strong>e<br />

Regelmechanismen<br />

Natürliche Verjüngungsformen haben, wo diese<br />

möglich und standortgerecht sind, gegenüber<br />

Saat und Pflanzung Vorrang. Dies gilt auch für<br />

trupp-, gruppen- und horstweise Verjüngungen.<br />

Spontane Verjüngungen sollen erhalten und gefördert<br />

werden. Die Überschirmung ist dem<br />

Lichtbedürfnis der zu verjüngenden Baumarten<br />

anzupassen. Im Rahmen dieser Zeitspanne sind<br />

langfristige Überschirmungen zu bevorzugen.<br />

10.1.4 Strukturvielfalt<br />

Durch eine einzelstammweise Zielstärkennutzung<br />

aller Baumarten werden die Bäume künftig<br />

älter und stärker werden.<br />

Die Entwicklung horizontaler und vertikaler<br />

Strukturen aller Baumarten ist durch geeignete<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Maßnahmen zu fördern. Dies kann u. a. durch<br />

die Durchforstungsart und -stärke beeinflusst<br />

werden.<br />

In allen Beständen sind mindestens fünf Bäume<br />

je Hektar in die <strong>natürlich</strong>e Zerfallsphase im Altbestand<br />

zu führen (Methusalemprojekt). Brutund<br />

Höhlenbäume, Baumstümpfe (Hochstubben)<br />

und Wurzelteller sind besonders zu beachten<br />

und zu schonen. Zu fördern bzw. zu erhalten<br />

sind auch unterschiedliche Lagerungsformen<br />

der Wurzelteller (mit/ohne Bodenkontakt,<br />

senkrecht/schräg stehend bzw. liegend). Tote<br />

und sehr alte Bäume, deren wirtschaftliche Nutzung<br />

nicht möglich ist und die ausgewählte Z-<br />

Bäume nicht bedrängen, sind grundsätzlich zu<br />

belassen.<br />

Bäume mit besonderen Kleinstrukturen (wie z.<br />

B. Mulmtaschen und -körper, Sekundärkronen,<br />

Faulzwiesel und Großhöhlen), die als Lebensräume<br />

für selten gewordene Tier- und Pflanzenarten<br />

dienen, sind auch über die genannten fünf<br />

Bäume hinaus in angemessenem Umfang so<br />

lange zu erhalten, wie sie ausgewählte Z-Bäume<br />

nicht bedrängen. Sie sollen möglichst in die<br />

Zerfallsphase geführt werden.<br />

Kleinstrukturen im Wald wie Nassstellen, Felsen,<br />

Findlinge etc. sind zu erhalten, zu schützen<br />

und gegebenenfalls zu fördern. Sie dienen als<br />

Lebensraum im Sinne von Kleinsthabitaten bzw.<br />

-biotopen.<br />

10.1.5 Sicherung besonderer<br />

Waldfunktionen<br />

Die Eigenschaften des Waldes, seine vielfältigen<br />

und veränderlichen Wirkungen für Gesellschaft<br />

und Naturhaushalt, seine Regenerationsfähigkeit<br />

und seine Fähigkeit, nachwachsende Rohstoffe<br />

zu produzieren, machen ihn zu einer mannigfaltigen<br />

Landnutzungsform.<br />

Die Aufgaben, die sich aus den Wirkungen und<br />

Leistungen des Waldes, <strong>aber</strong> auch aus der Notwendigkeit<br />

seines Schutzes ergeben und die einer<br />

gesellschaftlichen Nachfrage unterliegen,<br />

4


10 Naturschutz im Wald<br />

werden in den Waldfunktionen erfasst und dokumentiert.<br />

Der Wald hat schützende, erholungsfördernde<br />

und wirtschaftliche Funktionen<br />

zu erfüllen. Um die Funktionen unter anderem<br />

für den Naturschutz nachhaltig zu sichern,<br />

müssen diese bekannt sein, festgelegt und bei<br />

der Erhaltung sowie Entwicklung der Waldbestände<br />

entsprechend berücksichtigt werden.<br />

10.1.6 Ökologischer Waldschutz<br />

Ökologischer Waldschutz mit integrierten Methoden<br />

orientiert sich in erster Linie an der Stabilisierung<br />

der Bestände durch o. g. Grundsätze.<br />

Gemischte, horizontal und vertikal strukturierte<br />

standortgerechte Bestände stabilisieren<br />

die Wälder gegenüber biotischen und abiotischen<br />

Schadfaktoren. Flächige Bekämpfungsmaßnahmen<br />

unter Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />

finden nur bei existenzieller Gefährdung<br />

des Bestandes und ausschließlich auf<br />

Grundlage fachkundiger Begutachtung statt.<br />

Biologisch-technische Verfahren des Waldschutzes<br />

sind zu bevorzugen.<br />

Grundsätzlich wird auf Düngung verzichtet. In<br />

den Fällen, aus denen aus Gründen des Waldschutzes<br />

Bodenschutzkalkungen oder Kompensationsdüngungen<br />

notwendig sind, werden diese<br />

nur nach Vorlage eines boden- und waldernährungskundlichen<br />

Gutachtens durchgeführt.<br />

10.1.7 Waldverträgliche Wilddichten<br />

Die Wilddichte ist an ökologischen Weisern<br />

(Verbissgutachten und Kontrollzaunverfahren)<br />

auszurichten. Die Hauptbaumarten eines Reviers<br />

müssen sich ohne Schutzmaßnahmen<br />

verjüngen lassen. Die Wildbestände sind dementsprechend<br />

anzupassen.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

10.1.8 Ökologisch verträglicher Einsatz<br />

von Forstmaschinen<br />

Moderne Forsttechnik und -technologien sind<br />

für die Bewirtschaftung der Wälder betriebswirtschaftlich<br />

und ökologisch unverzichtbar. Sie hat<br />

sich insbesondere den Belangen des Bodenschutzes<br />

und der vielfältigen Strukturen des<br />

Waldes unterzuordnen. Die Bestände werden<br />

nach waldbaulichen und technologischen Erfordernissen<br />

unter Beachtung der besonders geschützten<br />

Biotope erschlossen. Dabei ist die Erschließung<br />

auf das geringst mögliche Maß zu<br />

reduzieren. Der Maschineneinsatz erfolgt im<br />

Rahmen der Pflege und Nutzung grundsätzlich<br />

von der Rückegasse aus. Das flächige Befahren<br />

bei der Holzernte ist zu unterlassen.<br />

Sonderstrukturen und Nassstellen sind bei der<br />

Markierung von Rückegassen besonders zu<br />

beachten und zu schonen. Rückeschäden sind<br />

grundsätzlich zu vermeiden.<br />

Alle Fahrzeuge und Maschinen der Landesforstverwaltung<br />

sowie die der eingesetzten Unternehmer<br />

müssen mit abbaubaren Schmierstoffen<br />

und sofern technisch möglich mit Biokraftstoffen<br />

betrieben werden.<br />

10.1.9 Sukzession<br />

Durch <strong>natürlich</strong>e Ereignisse (Windwurf, Waldbrand)<br />

entstandene Freiflächen sollten bis zu einer<br />

Größe von 1 ha nicht geräumt und bepflanzt<br />

werden, sofern eine Wiederbewaldung durch<br />

Sukzession erwartet werden kann.<br />

Bei größeren Flächen ist die Flächenräumung<br />

auf das geringst mögliche Maß zu reduzieren<br />

und durch geeignete Maßnahmen (z. B. Vorauszäunung)<br />

eine <strong>natürlich</strong>e Verjüngung der Fläche<br />

anzustreben. Die Integration sukzessionaler<br />

Stadien in die Waldentwicklung (Vorwald,<br />

Weichlaubhölzer) ist ein wichtiges Element für<br />

den Naturschutz im Wald.<br />

5


10 Naturschutz im Wald<br />

10.2 Gebietsschutz<br />

Zur Sicherung großflächiger Lebensräume werden<br />

Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete<br />

(NSG, LSG), Nationalparke und Biosphärenreservate<br />

nach dem Naturschutzgesetz und geschützte<br />

Waldgebiete nach dem Waldgesetz<br />

ausgewiesen.<br />

Durch die Landesregierung Brandenburgs wird<br />

seit zwei Legislaturperioden die Schutzgebietsausweisung<br />

mit dem Ziel 10 % der Landesfläche<br />

als NSG, 30 % als LSG und 1 % als Totalreservate<br />

auszuweisen, intensiv verfolgt.<br />

Parallel dazu werden repräsentative Naturwaldflächen<br />

in Brandenburg ausgewiesen, die Bestandteil<br />

der Totalreservatskonzeption sind und<br />

als geschützte Waldgebiete festgesetzt werden.<br />

Besonderes Augenmerk gilt derzeit der landesspezifischen<br />

Umsetzung von Natura 2000, insbesondere<br />

der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie<br />

(FFH-RL).<br />

Der derzeitige Stand der ausgewiesenen und<br />

einstweilig gesicherten Schutzgebiete Brandenburgs<br />

macht deutlich, dass der Landeswald<br />

im Rahmen der Schutzgebietsausweisung<br />

seiner besonderen Rolle gerecht werden<br />

muss. 70 % der gegenwärtig ausgewiesenen<br />

bzw. in Ausweisung befindlichen NSG- sowie<br />

Totalreservatsflächen liegen im Landeswald.<br />

Ausgehend vom LWaldG kommt der Forstverwaltung<br />

damit hinsichtlich der Bewirtschaftung<br />

dieser Wälder eine besondere Aufgabe zu. Der<br />

Landeswald soll dem Allgemeinwohl in besonderem<br />

Maße dienen und ist daher unter vorrangiger<br />

Beachtung der Schutz- und Erholungsfunktionen<br />

nachhaltig so zu bewirtschaften,<br />

dass entsprechend den standörtlichen Bedingungen<br />

eine höchstmögliche Erfüllung der<br />

Nutzfunktion erreicht wird.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Um die Beanspruchung des Waldes auf das<br />

notwendige Maß zu begrenzen, ist eine frühzeitige<br />

Beteiligung und Einbringung der forstfachlich<br />

zuständigen Behörden möglichst bereits in<br />

der Planungsphase zu gewährleisten. Das gilt<br />

nicht nur für die Verordnungen, sondern auch<br />

für die Festlegungen im Rahmen der Behandlungsrichtlinien,<br />

Pflege- und Entwicklungspläne.<br />

Neben der allgemeinen Integration von Naturschutzmaßnahmen<br />

in die Landeswaldbewirtschaftung<br />

gilt es, die im Rahmen der Schutzgebietsausweisung<br />

auf das Schutzziel ausgerichteten<br />

Behandlungsmaßnahmen in die Forsteinrichtungspläne<br />

und Bewirtschaftungskonzepte<br />

zu integrieren. Dabei kommt der Kontrolle der<br />

Wirksamkeit der Maßnahmen eine besondere<br />

Bedeutung zu.<br />

Die einzelnen Schutzkategorien wirken sich in<br />

ihren Maßnahmen sowie Bewirtschaftungsintensitäten<br />

sehr differenziert aus.<br />

10.2.1 nach BbgNatSchG:<br />

Naturschutzgebiete:<br />

Definition:<br />

Als Naturschutzgebiete (§ 21 BbgNatSchG)<br />

können Gebiete festgesetzt werden, in denen<br />

ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft<br />

in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen<br />

• zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften<br />

oder Lebensstätten wildlebender Tier- und<br />

Pflanzenarten,<br />

• aus ökologischen, wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen,<br />

erdgeschichtlichen oder<br />

landeskundlichen Gründen oder<br />

• wegen ihrer Seltenheit, Vielfalt, besonderen<br />

Eigenart oder hervorragenden Schönheit<br />

erforderlich ist.<br />

6


10 Naturschutz im Wald<br />

Behandlungsmaßnahmen:<br />

Die Maßnahmen sind auf das spezielle Schutzziel-<br />

bzw. den Schutzzweck ausgerichtet.<br />

Die allgemeinen Behandlungsgrundsätze enthalten<br />

grundsätzliche Verbote, wie z. B.:<br />

• Schmutzwasser, Gülle, Dünger, Gärfutter<br />

oder Klärschlamm auszubringen, einzuleiten,<br />

zu lagern oder abzulagern,<br />

• Pflanzenschutzmittel jeder Art, anzuwenden,<br />

• Erstaufforstungen vorzunehmen,<br />

zulässige Handlungen, wie z. B.:<br />

• Maßnahmen, die die im Sinne des § 11 Abs.<br />

1 des BbgNatSchG ordnungsgemäße forstwirtschaftliche<br />

Bodennutzung in der bisherigen<br />

Art und im bisherigen Umfang auf den<br />

bisher rechtmäßig dafür genutzten Flächen<br />

darstellen.<br />

Im Bedarfsfall wird die Zulässigkeit durch Maßgaben<br />

weiter eingeschränkt, wie z. B.:<br />

• eine einzelstamm- bis gruppenweise Nutzung<br />

ohne Kahlhieb vorzunehmen,<br />

• mindestens einen Totholzanteil von 5 von<br />

Hundert und einen Altholzanteil von 10 von<br />

Hundert am Holzvorrat zu erhalten,<br />

• Naturverjüngung vor der Pflanzung Vorrang<br />

einzuräumen und anderenfalls nur heimische,<br />

standorttypische Gehölze regionaler<br />

Herkunft einzubringen.<br />

Landschaftsschutzgebiete:<br />

Definition:<br />

Als Landschaftsschutzgebiete (§ 22 BbgNatSchG)<br />

können Gebiete festgesetzt werden, in denen<br />

ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft<br />

oder besondere Pflege- oder Entwicklungsmaßnahmen<br />

• zur Erhaltung oder Wiederherstellung der<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

oder der Regenerationsfähigkeit<br />

und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der<br />

Naturgüter,<br />

• wegen der Vielfalt, Eigenart, Schönheit oder<br />

der besonderen kulturhistorischen Bedeutung<br />

der Landschaft oder<br />

• wegen ihrer besonderen Bedeutung für die<br />

Erholung<br />

erforderlich sind.<br />

Natura 2000<br />

Das von der EU angestrebte Schutzgebietsnetz<br />

„Natura 2000" verfolgt das Ziel, ein zusammenhängendes<br />

ökologisches Netz besonderer<br />

Schutzgebiete zur Bewahrung des gemeinsamen<br />

europäischen Naturerbes aufzubauen. Natura<br />

2000 setzt sich aus den Vogelschutzgebieten<br />

(SPA – Special Protection Area) und den<br />

Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten)<br />

zusammen.<br />

Beide Richtlinien wurden mit der Novellierung<br />

des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)<br />

vom 25. 3. 2002, hier die §§ 32 ff, in nationales<br />

Recht und mit der Novellierung des Brandenburgischen<br />

Naturschutzgesetzes vom 20. 4.<br />

2004, hier die §§ 26 a ff, in Landesrecht umgesetzt.<br />

FFH-Gebiete:<br />

Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom<br />

21.5.1992 zur Erhaltung der <strong>natürlich</strong>en Lebensräume<br />

sowie der wildlebenden Tiere und<br />

Pflanzen (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten<br />

der Europäischen Union, Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung auszuweisen und<br />

Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die die <strong>natürlich</strong>en<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I so-<br />

7


10 Naturschutz im Wald<br />

wie die Habitate der Arten des Anhangs II der<br />

FFH-RL sichern.<br />

Sicherung:<br />

Der größte Teil der FFH-Gebiete in Brandenburg<br />

ist bereits als NSG oder LSG langfristig gesichert.<br />

Für die Gebiete, die noch keinen Schutzstatus<br />

haben, ist vorgesehen ausgehend vom Schutzziel,<br />

dem Schutzgegenstand, der Flächengröße,<br />

der tangierten Nutzungsarten, der Eigentumsstruktur<br />

sowie der erforderlichen Maßnahmen<br />

das geeignetste Schutzinstrument zur Sicherung<br />

des jeweiligen FFH-Gebietes auszuwählen<br />

und umzusetzen. Das mildeste und zugleich<br />

wirksamste Mittel soll dabei zur Anwendung<br />

kommen. Dazu zählen § 32 BbgNatSchG (geschütztes<br />

Biotop), § 21 BbgNatSchG (Naturschutzgebiet)<br />

sowie vertragliche Vereinbarungen<br />

und Schutzkategorien des Wasser-, Fischerei-,<br />

Jagd- und Forstrechts (§ 12 LWaldG,<br />

geschütztes Waldgebiet). Dies wird in einem<br />

Bewirtschaftungserlass dokumentiert.<br />

Behandlung:<br />

In Abhängigkeit des Schutzzieles der gemäß<br />

FFH-RL zu schützenden Lebensraumtypen sowie<br />

Habitate werden die notwendigen und geeigneten<br />

Maßnahmen festgelegt. Grundlage dafür<br />

bildet der hierzu erstellte Katalog forstwirtschaftlich<br />

relevanter Erhaltungsmaßnahmen.<br />

Gemäß § 26 b BbgNatSchG können für diese<br />

Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung Bewirtschaftungspläne<br />

durch die zuständige Fachbehörde<br />

für Naturschutz im Sinne von Artikel 6<br />

Abs. 1 der RL 92/43/EWG erarbeitet werden.<br />

Unabhängig davon, welches Sicherungsinstrument<br />

zur Anwendung kommt, sind die festgelegten<br />

Maßnahmen in die Bewirtschaftungskonzepte<br />

für den Landeswald aufzunehmen und<br />

umzusetzen.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Vogelschutzgebiete:<br />

Die Gebiete der 1979 erlassenen EG-Vogelschutzrichtlinie<br />

(Richtlinie 79/409/EWG des Rates<br />

vom 2.4.1979) dienen der Erhaltung der im<br />

Gebiet der EU vorkommenden wildlebenden<br />

Vogelarten. Nach der EG-Vogelschutzrichtlinie<br />

haben die Mitgliedstaaten für alle Vogelarten eine<br />

ausreichende Flächengröße der Lebensräume<br />

zu erhalten oder wieder herzustellen. Vogelschutzgebiete<br />

werden entsprechend den FFH-<br />

Gebieten gesichert und bei Bedarf Erhaltungsmaßnahmen<br />

festgelegt.<br />

Totalreservate:<br />

Definition:<br />

Totalreservate sind Zonen innerhalb eines Naturschutzgebietes,<br />

die der direkten menschlichen<br />

Einflussnahme entzogen sind und in denen<br />

die Lebensräume und Lebensgemeinschaften<br />

langfristig ihrer <strong>natürlich</strong>en Entwicklung überlassen<br />

bleiben (§ 21 Abs. 2 BbgNatSchG).<br />

Keine Bewirtschaftung:<br />

Generell erfolgt keine Bewirtschaftung. Biotopeinrichtende<br />

Maßnahmen können im Einzelfall<br />

jedoch erforderlich und gemäß der entsprechenden<br />

Rechtsverordnung für einen Zeitraum<br />

von ca. 10 Jahren zulässig sein.<br />

Um mögliche Beeinflussungen eines Totalreservates<br />

(Randeinflüsse) auszuschließen, können<br />

Behandlungseinschränkungen in direkter Nachbarschaft<br />

zu den Totalreservaten festgeschrieben<br />

sein.<br />

Gesetzlich geschützte Biotope:<br />

Im BbgNatSchG ist im § 32 der gesetzliche<br />

Schutz wertvoller Biotope geregelt. Die Definition<br />

der einzelnen Biotope sowie der rechtliche<br />

8


10 Naturschutz im Wald<br />

Umgang mit den geschützten Biotopen wird mit<br />

der Verwaltungsvorschrift Biotopschutz des<br />

MLUR vom 25.11.1998 untersetzt. Das LUA<br />

führt als zuständige Fachbehörde das Verzeichnis<br />

der gesetzlich geschützten Biotope.<br />

Die §-32-Biotope sind unmittelbar durch Gesetz<br />

geschützt, ein weiterer Unterschutzstellungsakt<br />

oder eine Eintragung sind dafür nicht erforderlich.<br />

Der Schutz besteht also auch, wenn ein<br />

Biotop (noch) nicht in das vorgenannte Verzeichnis<br />

eingetragen ist.<br />

Alle Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder<br />

erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung<br />

der geschützten Biotope führen können, sind<br />

verboten.<br />

Hinweise zur Erfassung und zum forstlichen Umgang<br />

mit geschützten Biotopen ist dem Punkt 4.<br />

Biotop- und Artenschutz zu entnehmen.<br />

Großschutzgebiete (GSG), wie Nationalparke<br />

Biosphärenreservate, Naturparke:<br />

Nationalparke<br />

(§ 20 BbgNatSchG) sind vorbehaltlich der durch<br />

die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen<br />

Ausnahmen wie NSG zu schützen. Sie werden<br />

als einziges Schutzgebiet durch Gesetz ausgewiesen<br />

und sollen der Wiederherstellung einer<br />

möglichst naturnahen und von menschlichen<br />

Einflüssen weitestgehend ungestörten Landschaft<br />

dienen. Dabei ist sicherzustellen, dass<br />

auf ca. 50 % der Nationalparkfläche keine Bewirtschaftung<br />

im Sinne eines Totalreservates erfolgt.<br />

Biosphärenreservate<br />

(§ 25 BbgNatSchG) mit einem entsprechenden<br />

Zonierungskonzept und der Orientierung auf<br />

dauerhaft umweltgerechte Formen der Landnutzung<br />

sollen zu Modellregionen für einen zu-<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

kunftsfähigen Umgang mit der Landschaft im<br />

Rahmen des weltweiten UNESCO-Netzes entwickelt<br />

werden. Sie unterteilen sich in Kernzone,<br />

Pflegezone (beides NSG) und Entwicklungszone<br />

(LSG). Die Kernzone muss eine Totalreservatsfläche<br />

von ca. 3 % der Gesamtfläche beinhalten.<br />

Naturparke<br />

(§ 26 BbgNatSchG) dienen dem Erhalt, der Entwicklung<br />

und der Pflege wertvoller Kulturlandschaften<br />

von mehr regionaler Bedeutung und<br />

sind insbesondere der Erholung gewidmet.<br />

Handlungsspielraum, Maßnahmen:<br />

In Abhängigkeit der Zonierungen in den GSG ist<br />

die Bewirtschaftungsintensität geregelt:<br />

Zone I – Kernzone (siehe Totalreservat)<br />

Zone II – (siehe) NSG<br />

Zone III (IV) – (siehe) LSG.<br />

Pflege- und Entwicklungspläne (PEP):<br />

PEP (§ 58 Abs. 1 BbgNatSchG) sind Handlungsprogramme<br />

für den Schutz, die Pflege und<br />

die Entwicklung der GSG. Sie formulieren Ziele<br />

und Maßnahmen aus naturschutzfachlicher<br />

Sicht und zugleich Prioritäten für die Umsetzung.<br />

Die festgelegten gebietsspezifischen<br />

Maßnahmen sind in die Landeswaldbewirtschaftung<br />

zu integrieren.<br />

Naturschutzgroßprojekte/Gewässerrandstreifenprojekte:<br />

Zur Förderung der ökologischen und naturschutzfachlichen<br />

Qualität großflächiger, <strong>natürlich</strong>er<br />

und naturnaher Landschaftsteile mit gesamtstaatlich<br />

repräsentativer Bedeutung werden<br />

Naturschutzmaßnahmen durchgeführt. Die<br />

festgelegten Maßnahmen sind in die Landeswaldbewirtschaftung<br />

zu integrieren.<br />

9


10 Naturschutz im Wald<br />

10.2.2 nach LWaldG:<br />

Geschützte Waldgebiete:<br />

Definition:<br />

Wald kann zu Schutz- und Erholungswald erklärt<br />

werden (§ 12 Abs. 1 LWaldG). Voraussetzungen<br />

zur Schutzwaldausweisung sind u. a.<br />

Gefahrenabwehr, Abwehr von erheblichen<br />

Nachteilen oder Belästigungen für die Allgemeinheit,<br />

Forschung sowie Erhaltung schutzwürdiger<br />

Biotope, insbesondere Naturwälder.<br />

Ausgewiesener Erholungswald ist Wald in Ballungsräumen,<br />

in der Nähe von Städten sowie<br />

größeren Siedlungen als Teil von Gemeinden<br />

und in Erholungsgebieten um Kurorte, der zum<br />

Zweck der Erholung besonders zu schützen, zu<br />

pflegen und zu gestalten ist.<br />

Behandlung:<br />

Die Schutzwaldausweisung soll bei Bedarf folgende<br />

Waldfunktionen besonders sichern:<br />

• Flächen für Lehre und Forschung, Wasserschutzwald,<br />

Bodenschutzwald, Immissionsschutzwald,<br />

Brandschutzwald, Sicht- und<br />

Lärmschutzwald. Die Maßnahmen sind dem<br />

jeweiligen Schutzziel angepasst. Sie können<br />

sich u.a. auf Bewirtschaftungsform, Nutzungsbeschränkungen,<br />

Baumartenwahl, Besucherlenkung<br />

oder Waldrandgestaltung<br />

auswirken.<br />

• Eine Verbesserung des Erholungswertes von<br />

Wald kann u. a. durch Schaffung von Sichtschneisen,<br />

Wechsel von Altersstadien und<br />

Baumarten, Bevorzugung <strong>natürlich</strong>er/langfristiger<br />

Verjüngungsverfahren, Förderung<br />

mehrschichtiger Bestände, Erhaltung alter<br />

und markanter Einzelbäume/Baumgruppen<br />

sowie Schaffung von Aussichtspunkten erreicht<br />

werden.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Naturwälder:<br />

Definition:<br />

Im Land Brandenburg werden Waldflächen, die<br />

ihrer <strong>natürlich</strong>en Entwicklung überlassen bleiben,<br />

als Naturwälder (= Totalreservat) bezeichnet.<br />

Den Naturwäldern vergleichbar sind die<br />

ehemals als Naturwaldzellen ausgewiesenen<br />

Waldflächen in NSG. Naturwälder dienen der<br />

Forschung und Lehre sowie der Erhaltung genetischer<br />

Ressourcen und dem Prozessschutz.<br />

Behandlung:<br />

Keine Bewirtschaftung.<br />

Um Einflüsse von außen zu vermeiden, sind Naturwälder<br />

meist in ein Schutzgebiet eingebettet.<br />

Die festgelegten gebietsspezifischen Maßnahmen<br />

sind in die Landeswaldbewirtschaftung zu<br />

integrieren.<br />

Naturwaldvergleichsflächen:<br />

Definition:<br />

In Brandenburg wird jeder Naturwaldfläche eine<br />

Vergleichsfläche zugeordnet. Diese Vergleichsfläche<br />

repräsentiert die gleichen standörtlichen<br />

Bedingungen (Wuchsgebiet) und die gleiche<br />

Waldgesellschaft.<br />

Behandlung:<br />

Auf diesen Flächen erfolgt eine ordnungsgemäße<br />

und nicht eingeschränkte Bewirtschaftung.<br />

10


10 Naturschutz im Wald<br />

10.3 Landschaftspflege<br />

Alle Wirtschaftsmaßnahmen auf Landeswaldflächen<br />

sind neben den bisher beschriebenen Gesichtspunkten<br />

auch mit Aspekten der Landschaftspflege<br />

in Einklang zu bringen.<br />

Dabei sollte jeweils beachtet werden:<br />

• Die landschaftsprägenden Elemente wie Sölle,<br />

Rinnenbildungen, Oser, etc. sind zu erfassen<br />

und gezielte Maßnahmen zu ihrem Erhalt<br />

festzulegen.<br />

Brandenburg ist geprägt durch eine Vielzahl<br />

von Kleinstrukturen, deren Form und Entstehung<br />

auf eiszeitliche und nacheiszeitliche<br />

Prozesse zurückzuführen sind. Neben den<br />

Makrogeländeformen (Urstromtäler, Endmoränenzüge)<br />

sind vor allem die kleineren glazifluviatilen<br />

Formen landschaftsbildprägend.<br />

Ihrem Schutz und Erhalt sollte besonderes<br />

Augenmerk gewidmet werden. Grundsätzlich<br />

können innerhalb der glazialen Serie Flächenformen,<br />

Hohlformen und Vollformen<br />

unterschieden werden.<br />

Im Einzelnen gehört dazu:<br />

Flächen: Flugsandfelder, Dünen<br />

Hohlformen: Sölle (Toteislöcher),<br />

Rinnenseen<br />

Vollformen: Kames, Oser, Drumlins (durch<br />

Eis, Wind bzw. Wasser geprägte<br />

Geländeformen)<br />

Hohlformen finden sich in unterschiedlichen<br />

Verlandungsstadien. Teilweise hat in diesen<br />

Bereichen eine Moorbildung eingesetzt. Anderenorts<br />

sind diese Moore abgetorft und fischereiwirtschaftlich<br />

genutzt worden.<br />

Der Schutz dieser Geländeform wird gewährleistet<br />

durch:<br />

– keine zusätzlichen Nährstoffeinträge<br />

durch aktive fischereiwirtschaftliche<br />

Maßnahmen,<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

– in Randbereichen und in Verlandungsbereichen<br />

sukzessive Entnahme von<br />

Baumarten, deren Streu versauernd wirkt,<br />

– Rückbau/-führung aller Maßnahmen, die<br />

entwässernd wirken und<br />

– dauerhafte Bestockung im Saumbereich<br />

in mindestens einer Baumlänge.<br />

Vollformen sind überwiegend durch Erosion<br />

und mechanische Beschädigungen gefährdet.<br />

Der Schutz dieser Geländeformen wird<br />

gewährleistet durch:<br />

– Vermeidung von Erosion durch dauerhafte<br />

Bestockung,<br />

– keine Abgrabungen,<br />

– Erhalt von Geländekanten, Umfahrung,<br />

falls Rückung oder Wegebau im Bereich<br />

dieser Landschaftsformen stattfindet und<br />

– Extensivierung der Bewirtschaftung auf<br />

kleineren Formen.<br />

Diese Landschaftsformen werden im Rahmen<br />

der Standortkartierung mit erfasst. Die Bewirtschaftung<br />

ist in solchen Bereichen – so weit<br />

nicht ohnehin über § 32 BbgNatSchG festgelegt<br />

– zu extensivieren (Bewirtschaftungseinstellung<br />

z. B. auf Dünenkuppen, keine Wegebaumaßnahmen<br />

etc.).<br />

• Landschaftsbildprägende Waldbilder sind,<br />

wenn naturnah, zu erhalten. Naturferne<br />

Waldbilder (Kiefernforste) sind kahlschlagsfrei<br />

umzubauen.<br />

Durch geeignete Verjüngungsverfahren ist zu<br />

gewährleisten, dass die in weiten Teilen<br />

Brandenburgs landschaftsprägenden Waldsilhouetten<br />

erhalten werden. Daher sollen<br />

abrupte Veränderungen wie etwa durch<br />

Kahlschläge im Bereich der Waldränder auch<br />

aus landschaftspflegerischen Gründen vermieden<br />

werden.<br />

• Relikte früherer Bewirtschaftungsformen<br />

11


10 Naturschutz im Wald<br />

(Hutewälder, Niederwälder im Spreewald<br />

etc.) sind aus historischen Gründen unter<br />

bewusstem Verzicht auf die Naturnähe zu erhalten<br />

bzw. nicht aktiv zu verändern, gleiches<br />

gilt für Kleinstrukturen und „Kuriositäten“<br />

(Einzelbäume, Bodendenkmale, alte<br />

Grenzwälle aus Sand, Grenzgräben, Kiesgruben,<br />

Torfstiche, Tongruben, Panzerwannen,<br />

Schützengräben).<br />

Die Einhaltung dieses Grundsatzes ist nicht<br />

messbar und daher in besonderem Maße<br />

der Verantwortung des Bewirtschafters anvertraut.<br />

Nicht jede Kleinstruktur kann auch<br />

bei schonender Bewirtschaftung erhalten<br />

werden; andererseits sollen diese Strukturen<br />

auch nicht ohne zwingenden Grund verändert<br />

werden.<br />

• Landeseigene landwirtschaftliche Flächen<br />

sollen vorrangig als Streuobstwiesen, Extensivgrünland<br />

bzw. für den Biotopverbund genutzt<br />

werden. Falls in größeren waldfreien<br />

Bereichen eine Aufforstung stattfinden soll,<br />

muss abgewogen werden, ob diese durch<br />

Sukzession, über Vorwaldstadien oder<br />

standortgerechte Erstaufforstung erreicht<br />

werden kann. Keine Aufforstung von kleinen,<br />

im Wald liegenden Freiflächen.<br />

• Erhalt bzw. Wiederherstellung von vielfältigen<br />

Randlinien, Herstellung des Zusammenhangs<br />

kleiner Waldinseln in der Landschaft<br />

auch über Gehölzreihen, Hecken etc. als<br />

Wanderungslinien; Nutzung landeseigener<br />

Flächen ggf. als Tauschflächen für Strukturmaßnahmen.<br />

• Erhalt landschaftsprägender Einzelbäume<br />

bis zur Zerfallsphase so weit die Verkehrssicherungspflicht<br />

nicht dagegen steht. Förderung<br />

der Vielfalt des Landschaftsbildes durch<br />

Anlage von Alleen im Wald, Waldinnenrandgestaltung,<br />

Aufhieb von Sichtschneisen etc.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

12


10 Naturschutz im Wald<br />

10.4 Biotop- und Artenschutz<br />

Biotop- und Artenschutz ist integraler Bestandteil<br />

der naturnahen Waldbewirtschaftung. Die<br />

Artenvielfalt und Seltenheit bestimmter Tier- und<br />

Pflanzenarten in bewaldeten Landschaftsbereichen<br />

zu fördern, setzt Kenntnisse über diese<br />

Biotope und ihrer Arten voraus. Eine Zusammenarbeit<br />

mit hauptamtlichen und ehrenamtlichen<br />

Spezialisten ist dabei unabdingbar.<br />

Folgende Punkte sollen Anregungen zur Integration<br />

von Naturschutzmaßnahmen in die<br />

Waldbewirtschaftung geben:<br />

• Die Erfassung vorhandener Biotope und das<br />

Festhalten naturschutzfachlicher Planungsmerkmale<br />

erfolgt im Landeswald durch die<br />

flächendeckende Waldbiotopkartierung. Sofern<br />

diese nicht vorliegt, sind die Ergebnisse<br />

der selektiven Biotopkartierung (so weit vorhanden)<br />

zu beachten. Aufgabe der Leiter der<br />

Reviere ist es, sich über die vorhandenen<br />

gesetzlich geschützten Biotope gemäß § 30<br />

BNatSchG und § 32 BbgNatSchG zu informieren.<br />

Empfehlungen zum forstlichen Umgang mit<br />

besonders geschützten Biotopen sind der<br />

Broschüre des Arbeitskreises Forstliche Landespflege<br />

(1998) zu entnehmen.<br />

• Die Erfassung vorkommender Tier- und<br />

Pflanzenarten ist eine wichtige Grundlage,<br />

um Vorkommen und Verteilung schützenswerter<br />

Arten richtig einschätzen und bei Bedarf<br />

Schutzmaßnahmen ableiten zu können.<br />

Im Datenverschnitt mit den verschiedenen<br />

Datenquellen von Landesforstverwaltung<br />

und Naturschutzverwaltung ist die Artenerfassung<br />

für die Ableitung von Bewirtschaftungsentscheidungen<br />

intensiv zu nutzen.<br />

• Selbststudium, Schulungen, Exkursionen, eine<br />

Zusammenarbeit mit dem Haus des Waldes,<br />

den unteren Naturschutzbehörden, den<br />

Schutzgebietsverwaltungen sowie ehren-<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

amtlichen Naturschützern fördern den Informationsaustausch<br />

bezüglich der Biotopund<br />

Artenkenntnis.<br />

• Biotopverbindende Landschaftselemente<br />

sind im integrativen Naturschutz ein wichtiges<br />

Kriterium, um nachhaltig und flächenübergreifend<br />

wirken zu können. Biotopverbundsysteme,<br />

wie Waldstreifen und -inseln,<br />

Hecken oder Raine müssen für den jeweiligen<br />

Naturraum in Größe, Verteilung und<br />

Ausstattung repräsentativ sein. Der Erhalt<br />

und die Entwicklung der Biotopvernetzung<br />

haben nur Erfolg, wenn eine fach- und eigentumsübergreifende<br />

Zusammenarbeit gewährleistet<br />

wird.<br />

• Geschützte und wertvolle Waldbiotope sind<br />

zu erhalten und zu entwickeln. Dieses wird<br />

u. a. möglich durch:<br />

– gruppen- und horstweiser Wechsel des<br />

des Schlussgrades<br />

– differenzierte Verteilung der Stammdurchmesser<br />

und Baumhöhen<br />

– wechselnde Bodenvegetation<br />

– Trauf- und Waldrandbereiche (siehe<br />

Kapitel Waldränder)<br />

– Strukturelemente, auch als Sonder- oder<br />

Kleinstrukturen bezeichnet,<br />

– wie markante Einzelbäume und Baumgruppen<br />

– starkes, stehendes und liegendes Totholz,<br />

Holzstapel<br />

– sonstige besondere Holzstrukturen<br />

wie Kronen- und starke Astabbrüche<br />

– Erdbildungen, wie aufrecht stehende<br />

Wurzelteller<br />

– Nassstellen, Kleingewässer.<br />

Analysen zeigen, dass mit Zunahme solcher<br />

Strukturelemente die Artenvielfalt sprunghaft<br />

ansteigt und die Regenerationsfähigkeit solcher<br />

Waldgebiete nach Katastrophenschäden<br />

günstiger ist.<br />

13


10 Naturschutz im Wald<br />

• Es sollen kleinflächig ungestörte Waldentwicklungsstadien<br />

und -phasen möglich sein.<br />

• Historische Waldstandorte mit starken Altbäumen,<br />

unbewirtschaftete Naturwälder mit<br />

vom Menschen kaum veränderter Bodenstruktur<br />

und alte Hutebäume beherbergen<br />

i. d. R. ein Arteninventar, welches sich über<br />

die Jahrhunderte entwickelt hat. Die Lebensräume<br />

für diese Arten sind zu schützen und<br />

ggf. auszuweiten.<br />

• Maßnahmen zur Unterstützung des Vogelschutzes<br />

sind u. a. Erhaltung von Überhältern,<br />

ggf. Anlage von Kunsthorsten, Beachtung<br />

der gesetzlichen Regelungen in Horstschutzzonen,<br />

Zusammenarbeit mit der staatlichen<br />

Vogelschutzwarte.<br />

Gemäß § 33 Abs. 1 des BbgNatSchG ist im<br />

Umkreis von 100 m um einen Horststandort<br />

die Beseitigung der Bestockung oder die Änderung<br />

des Charakters des Gebietes verboten.<br />

Im Umkreis von 300 m um einen Horststandort<br />

ist in der Zeit vom 1.2. bis 31.8.<br />

(beim Seeadler vom 1.1. bis 31.8.) u. a. jeglicher<br />

Maschineneinsatz zur Durchführung<br />

von forstwirtschaftlichen Maßnahmen untersagt,<br />

um störungsempfindliche Vogelarten<br />

während der Fortpflanzungszeit (Revierbindungsphase<br />

und Brutzeit) nicht zu beunruhigen<br />

bzw. zu vertreiben. Zu diesen Vögeln<br />

zählen: Adler, Wanderfalke, Korn- und Wiesenweihen,<br />

Schwarzstörche, Kraniche,<br />

Sumpfohreulen und Uhus. Dieses Verbot ist<br />

bei der zeitlichen Einordnung eines Maschineneinsatzes<br />

zwingend zu beachten.<br />

• Die genetische Vielfalt der forstlichen Baumund<br />

Straucharten bildet die Grundlage für eine<br />

an veränderte Umweltbedingungen angepasste<br />

nachhaltige Bewirtschaftung der<br />

Waldflächen. Ausgewählte Generhaltungsobjekte<br />

werden mit dem Revierleiter abgestimmt<br />

und gezielt zur Sicherung dieser Viel-<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

falt (in situ/ex situ) eingesetzt. Nachweislich<br />

autochthone Bestände alter Waldstandorte<br />

sind sehr selten und haben besonderen Erhaltungswert.<br />

• Seltene Baum- und Straucharten, die insbesondere<br />

im Hinblick auf die jeweils vorkommenden<br />

oder zu erwartenden <strong>natürlich</strong>en<br />

Waldgesellschaften eine Rolle spielen, sind<br />

besonders zu schützen. Entsprechende<br />

Regelungen zur Verwendung einheimischer<br />

Gehölzarten aus regionalen Herkünften<br />

werden derzeit erarbeitet.<br />

Sicherung der genetischen Ressourcen:<br />

Im Vordergrund der Erhaltung genetischer<br />

Ressourcen stehen einheimische Gehölzarten,<br />

die als selten oder auf Grund eingeschränkten<br />

Genaustausches als gefährdet gelten. Dazu<br />

zählen die als Einzelindividuen oder Kleinstpopulationen<br />

vorkommenden Arten Wildbirne,<br />

Wildapfel, Vogelkirsche, Schwarzpappel, alle<br />

Ulmenarten, Feldahorn, Elsbeere, Eibe und<br />

Weißtanne. Zu ihrer Erhaltung werden aufwendige<br />

Maßnahmen (ex situ) durchgeführt.<br />

Ausgewählte Vorkommen aller Haupt- und<br />

Nebenbaumarten sind als erhaltungswürdig einzustufen,<br />

wenn sie nachgewiesen haben, dass<br />

sie sich am jeweiligen Standort bewährt haben.<br />

Bei Baumarten, die dem Forstvermehrungsgesetz<br />

(FoVG) unterliegen, werden überwiegend<br />

anerkannte Bestände zur Gewinnung von forstlichem<br />

Vermehrungsgut ausgewählt.<br />

Bei allen ausgewiesenen Erhaltungsobjekten gilt<br />

der Grundsatz, diese so lange wie möglich am<br />

Ursprungsort (in situ) zu erhalten, um ihre genetische<br />

Information durch <strong>natürlich</strong>e Verjüngung,<br />

Saatgutgewinnung und Anzucht oder Reisergewinnung<br />

sichern zu können.<br />

14


10 Naturschutz im Wald<br />

Vorkommen mit mindestens 20 fortpflanzungsfähigen<br />

Individuen innerhalb einer Bestäubungseinheit<br />

können als Bestände durch Naturverjüngung<br />

oder künstliche Begründung langfristig<br />

am Ursprungsort (in situ) erhalten werden.<br />

Naturverjüngungsverfahren sollten bevorzugt<br />

werden, sofern der Ausgangsbestand standortangepasst,<br />

verjüngungswürdig und -fähig ist.<br />

Dabei sind lange Verjüngungszeiträume unter<br />

Beteiligung möglichst vieler Samenbäume zu<br />

nutzen.<br />

Sofern im Vorfeld keine Sicherungsmaßnahmen<br />

stattgefunden haben, kann es im Rahmen der<br />

selektiven Bestandespflege und Holzernte zu<br />

Veränderungen in der genetischen Struktur der<br />

Bestände kommen. Bei zu starken selektiven<br />

Eingriffen besteht die Gefahr der Einengung der<br />

genetischen Vielfalt. Maßnahmeplanungen in<br />

ausgewiesenen Generhaltungsobjekten sind<br />

mit dem Dezernat Forstgenetik der LFE abzustimmen.<br />

Wenn es sich bei den Generhaltungsobjekten<br />

um zugelassene Bestände zur Gewinnung von<br />

forstlichem Vermehrungsgut handelt, ist sicherzustellen,<br />

dass in Mastjahren – mindestens jedoch<br />

alle 10 Jahre – eine Beerntung erfolgt oder<br />

Wildlinge gewonnen werden.<br />

Einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung forstlicher<br />

Genressourcen kann die Bestandespflege durch<br />

die Förderung seltener oder konkurrenzschwacher<br />

Baum- und Straucharten leisten. Dies gilt<br />

besonders bei der Pflege von Waldrändern.<br />

Einzelne Individuen und Gruppen unter 20 Individuen<br />

sollten nicht auf generativem Weg erhalten<br />

werden, um Selbstungs- und Inzuchteffekte<br />

sowie genetische Drift gering zu halten. Aus diesem<br />

Grund empfiehlt sich für solche Erhaltungsobjekte<br />

die ex-situ-Anlage von Klonsammlungen<br />

und Samenplantagen über vegetative<br />

Verfahren.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

15


Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

11 Waldränder<br />

Autoren:<br />

Ines Höhne, Dieter Kreiseler, Uwe Markmann, Maik Misch, Gabriele Patz,<br />

Klaus-Dieter Reumuth, Paul-Martin Schulz<br />

Herausgeber:<br />

Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg,<br />

Abteilung Forst<br />

Grafik: Roland Boll<br />

1


11 Waldränder<br />

Inhalt<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Seite<br />

11.1 Bedeutung von Waldrändern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

11.1.1 Ökologie und Funktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

11.1.2 Rand-Typen und deren Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

11.2 Anlage und Erhaltung von Waldaußenrändern . . . . . . . . . . . 6<br />

11.2.1 Handlungsabwägung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

11.2.2 Ausreichende Fläche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

11.2.3 Handlungszeitpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

11.2.4 Pflanzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

11.2.5 Auswahl des Pflanzenmaterials . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

11.2.6 Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

11.2.7 Schutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

11.3 Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

11.4 Anhang<br />

Gehölze für Waldränder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

2


11 Waldränder<br />

11.1 Bedeutung von Waldrändern<br />

Waldränder, sofern stufig und strukturreich aufgebaut,<br />

sind besonders beachtenswerte Waldbereiche.<br />

Auf Grund ihrer speziellen Funktion<br />

und erheblichen Flächen zählen Waldränder zur<br />

Holzbodenfläche.<br />

Die in Brandenburg existierenden Waldränder<br />

bestehen überwiegend nur aus dem Trauf der<br />

Hauptbaumart. Scharfe, gerade Linien und abrupte<br />

Übergänge zwischen landwirtschaftlichen<br />

Flächen und Wald bergen jedoch Stabilitätsrisiken<br />

für die Wälder.<br />

Ohne Landnutzung würden mittel- bis langfristig<br />

in Mitteleuropa auf allen Offenflächen Wälder<br />

entstehen und Waldränder stets nur kurzlebige<br />

Übergangsstadien darstellen. Natürliche,<br />

langfristig stabile Waldränder und Gehölzsukzessionen<br />

entwickeln sich nur in den Übergangsbereichen<br />

zu Mooren und anderen Extremstandorten,<br />

wie z. B. Dünen. Alle anderen<br />

Waldränder befinden sich in einer kontinuierlichen<br />

Dynamik, wobei der Waldrand i. d. R.<br />

immer weiter waldauswärts wandert. Bis auf<br />

wenige Ausnahmen sind Waldränder deshalb<br />

künstlich geschaffene und erhaltene Grenzbereiche<br />

zwischen Wald und offener Landschaft.<br />

Durch diese räumliche Statik bedarf die Erhaltung<br />

der typischen, strukturellen Dynamik<br />

und Biotopfunktion ein zielgerichtetes Eingreifen,<br />

um Waldränder dauerhaft zu erhalten.<br />

Der Waldrand ist somit ein anthropogen gesteuerter<br />

Waldentstehungsprozess, der mit<br />

heimischen, standortgerechten Baum- und<br />

Straucharten in bestimmten Zeitintervallen<br />

abläuft.<br />

Waldränder werden unterschieden nach Waldaußen-<br />

und Waldinnenrändern. Während<br />

Waldaußenränder lockere Grenzbereiche zu<br />

anderen Nutzungsarten (Gewässer, Felder,<br />

Wiesen, Siedlungen u. a.) darstellen, sind Waldinnenränder<br />

Grenzlinien zwischen unterschiedlich<br />

ausgeprägten Waldbeständen i. d. R. ent-<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

lang von Waldwegen. Auch Waldinnenränder erfüllen<br />

wichtige Funktionen im Waldökosystem.<br />

Sie wirken durch den Traufschutz positiv auf die<br />

Bestandesstabilität sowie das Innenklima.<br />

Die folgenden Hinweise treffen sowohl für<br />

Waldaußenränder als auch für Waldinnenränder<br />

zu.<br />

11.1.1 Ökologie und Funktion<br />

Als Kontaktzone oder Saumbiotop zwischen<br />

verschiedenen Ökosystemen haben Waldränder<br />

Einfluss auf Strahlungs- und Temperaturverhältnisse<br />

im dahinter liegenden Waldbestand.<br />

Die bandförmige Ausbildung, der häufig kleinflächige<br />

Wechsel der Licht- und Feuchteverhältnisse<br />

sowie unterschiedliche Boden- und Reliefausbildungen<br />

bieten vielfältige Habitate und<br />

schaffen dadurch das Potenzial für Artenreichtum<br />

in Flora und Fauna. Je länger die Grenzlinien<br />

zwischen verschiedenen Habitaten sind,<br />

desto höher sind die nachweisbaren Artenzahlen,<br />

was als „edge effect" bezeichnet wird.<br />

Gemeinsam mit Hecken und Feldgehölzen erfüllen<br />

Waldränder wichtige Aufgaben im Biotopverbund.<br />

Sie stabilisieren das biologische<br />

Gleichgewicht im Ökosystem Wald, sind oft<br />

Ausgangspunkt für die <strong>natürlich</strong>e Verjüngung<br />

und Verbreitung seltener Gehölze in Waldbeständen<br />

und haben darüber hinaus ästhetische<br />

Bedeutung für das Landschaftsbild.<br />

Gut strukturierte, stabile Waldränder erfüllen folgende<br />

Schutzfunktionen für den Wald:<br />

• Schutz der dahinter gelagerten Bestände vor<br />

Sturm durch Brems- und Aufgleitwirkung,<br />

• Schutz des Bestandesinnenklimas vor Temperaturextremen<br />

(Sonnenbestrahlung, Kaltluft)<br />

und Aushagerung durch Wind,<br />

• Vermeidung von Wind- und Wassererosion<br />

3


11 Waldränder<br />

an Bestandesrändern durch gute Bodendurchwurzelung,<br />

• Schutz vor Stoffeinträgen aus Landwirtschaft<br />

und Industrie,<br />

• Schutz vor Feuer, besonders an Verkehrsstraßen<br />

und Bahnlinien.<br />

Neben den vielfältigen positiven Wirkungen von<br />

Waldrändern können insbesondere bei fehlenden<br />

Krautsäumen auch nachteilige Effekte auftreten.<br />

Hierzu gehören u. a.:<br />

• Wurzelkonkurrenz von Bäumen durch Nährstoff-<br />

und Wassernutzung,<br />

• Schattenwirkung bei schmalen Waldrändern<br />

an den Nord- und Westseiten von Beständen,<br />

• Übertragung von Krankheiten auf Feldfrüchte<br />

durch Zwischenwirtfunktion verschiedener<br />

Baum- und Straucharten, z. B. für Feuerbrand<br />

und Getreiderost.<br />

Saum Mantel Bäume Bäume Bestand<br />

2. Ordnung 2. Ordnung<br />

5–10 5-10 m m 5-10 5–10 m 10 m 10 m<br />

Mantel-Rand (VOLK 1984)<br />

Mantel-Rand (VOLK 1984)<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

11.1.2 Rand-Typen und deren Ausbildung<br />

Gut strukturierte und funktionsgerechte Waldaußenränder<br />

sind in Abhängigkeit von Waldgesellschaft<br />

und Standortverhältnissen unterschiedlich<br />

ausgebildet und unterliegen, stärker<br />

als das Waldinnere, extremen Witterungs- und<br />

Immissionseinflüssen. Waldaußenränder sollten<br />

in wind- und sonnenexponierten Lagen, also<br />

den Südost-, Süd-, Südwest- und Westseiten<br />

der Bestände, 15 bis 30 m tief ausgeprägt sein.<br />

Eine für sämtliche Wälder zu erfüllende Grundforderung<br />

ist der Traufrand (Abb. 2). Das Dichthalten<br />

an den Außenrändern wirkt stabilitätsfördernd<br />

auf den Bestand. Dieser Waldrandtyp benötigt<br />

zwar keine zusätzliche Fläche, hat <strong>aber</strong><br />

auch die geringsten positiven ökologischen Wirkungen.<br />

In windexponierten Lagen hat dieser<br />

Waldtrauf sogar erhebliche Nachteile. Das aerodynamische<br />

Verhalten solcher Waldträufe zeigt,<br />

dass sich insbesondere bei Nadelhölzern – und<br />

damit auch im Winter – vor dem schwer durchdringbaren<br />

Waldrand ein Luftstau bildet, über<br />

dem das gesamte Windfeld angehoben wird.<br />

Damit kommt es im oberen Kronenbereich und<br />

unmittelbar dahinter zur Beschleunigung der<br />

Trauf Trauf Bestand<br />

5–10 5-10 m<br />

Trauf-Rand ( HAILER 1977)<br />

Trauf-Rand (HAILER 1977)<br />

Abb. 2: Typen des Waldrandes mit ihrem Flächenbedarf<br />

4


11 Waldränder<br />

Luftmassen und zu Wirbelbildungen, die beim<br />

Auftreffen auf die Kronen weiter dahinter liegender<br />

Bäume, die häufig auch eine geringere Einzelbaumstabilität<br />

besitzen, zu Wurf oder Bruch<br />

führen. Um diesen Zustand behutsam und unter<br />

Beachtung wirtschaftlicher Erfordernisse zu<br />

ändern, sollen Waldträufe langfristig zu stufigen<br />

Waldrändern weiterenwickelt werden. Hierzu<br />

können entstehende Fehlstellen im Traufrand<br />

erweitert und zur Erziehung zusätzlicher Strukturen<br />

durch Naturverjüngung, ggf. durch Pflanzung<br />

einzelner Trupps genutzt werden. Auf diese<br />

Weise entstehen im Laufe der Zeit auch an<br />

monotonen Randlinien Initialstadien der Gehölzbesiedlung.<br />

Ideale Waldränder vom Typ Mantelrand (Abb. 2)<br />

weisen eine Breite von 20 bis 30 m auf und sind<br />

stufig aufgebaut. Dabei ist der Mantel reich<br />

strukturiert und geht fließend in den Waldbestand<br />

über. Der Krautsaum ist integraler Bestandteil<br />

eines Waldrandes.<br />

Die einzelnen Zonen des Mantelrandes lassen<br />

sich durch unterschiedliches Höhenwachstum<br />

ihrer Vertreter grob unterscheiden:<br />

• Saum: Gräser und Kräuter,<br />

• Mantel: bis zu 5 m hohe Sträucher,<br />

• Kleinbäume: 5 bis 10 m hohe Großsträucher<br />

und bis 15 m hohe Bäume II. Ordnung,<br />

• Bestand: Bäume I. Ordnung des Bestandes.<br />

Neben dieser Grundstruktur gibt es eine Vielzahl<br />

von Varianten. Grundsätzlich sollen starre<br />

Linien und Formen sowohl im vertikalen als<br />

auch im horizontalen Waldrandaufbau vermieden<br />

werden.<br />

Landschaftsprägende Elemente, wie alte Randbäume,<br />

Lesesteinhaufen, Totholz, Schlenken<br />

u. a., sollten stets in die Struktur der Waldränder<br />

integriert werden.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

5


11 Waldränder<br />

11.2 Anlage und Erhaltung von<br />

Waldaußenrändern<br />

11.2.1 Handlungsabwägung<br />

Sukzession vor Pflanzung<br />

Die Nutzung der Gratiskräfte der Natur ist die<br />

wirtschaftlichste Methode, intakte Waldränder<br />

zu entwickeln. Dazu können Bestandesrandbereiche<br />

zunächst gezäunt werden, um die Naturverjüngung<br />

verschiedener Baum- und Straucharten<br />

ohne Wildverbiss gezielt zur Waldaußenrandanlage<br />

zu nutzen. Geeignetes Pflanzenmaterial<br />

an Waldrändern und Waldwegen ist bei<br />

allen Pflege- und Nutzungsmaßnahmen zu erhalten,<br />

insbesondere bei der Holzwerbung,<br />

Holzrückung, Holzlagerung, Schlagreisigräumung<br />

sowie bei Bodenarbeiten. Naturverjüngung,<br />

Anflug, Stockausschläge und Wurzelbrut<br />

sind willkommen, Ergänzungspflanzungen sind<br />

möglich.<br />

Eine hohe Vielfalt an gepflanzten Gehölzen und<br />

erzeugten Strukturen bedarf meist eines hohen<br />

Pflegeaufwandes. Es wird empfohlen, sich mit<br />

Blick auf alte Randstrukturen, die häufig artreine,<br />

undurchdringliche Bestände von Schlehe,<br />

Rose, Kreuzdorn etc. darstellen, auf wenige<br />

standortangepasste, heimische Gehölze zu beschränken.<br />

Seltene Gehölzarten können auch<br />

später noch gezielt in etablierte Ränder und mit<br />

Einzelschutz versehen eingebracht werden.<br />

Waldaußenränder vor Waldinnenrändern<br />

Da die Multifunktionalität bei Waldaußenrändern<br />

wesentlich bedeutsamer ist als bei Waldinnenrändern<br />

sollte der Arbeitsschwerpunkt zunächst<br />

auf die Planung, Anlage und Pflege von Waldaußenrändern<br />

konzentriert werden. Waldinnenränder<br />

lassen sich idealerweise entlang von Leitungstrassen,<br />

Polterplätzen u. ä. begründen.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

11.2.2 Ausreichende Fläche<br />

Lineare Strukturen, auch unterbrochene, von<br />

ca. 10 bis 30 m Breite sind Ausgangsbasis für<br />

den künftigen Waldrand. Die Vorbereitungsarbeiten<br />

sind abhängig von Baumart und Alter<br />

des anliegenden Bestandes, von der Funktion,<br />

die der Waldrand erfüllen soll und vom vorhandenen<br />

Florenspektrum. Der Schutz des Bestandes<br />

und die Vielfalt an Lebensräumen haben<br />

Vorrang vor ästhetischen und wirtschaftlichen<br />

Aspekten.<br />

11.2.3 Handlungszeitpunkte<br />

Gute Voraussetzungen zur Schaffung naturnaher<br />

Waldränder findet man bei Verjüngungsflächen<br />

mit stärkerem Lichteinfall sowie bei der<br />

Erstaufforstung nicht mehr genutzter Ackerflächen<br />

bzw. Ödländereien. Weiterhin sollen<br />

waldrandfördernde Maßnahmen Bestandteil<br />

der Waldverjüngung bei Voranbaumaßnahmen<br />

oder Naturverjüngungen sein. Ebenso lassen<br />

sich Waldränder nachträglich in der Kulturund<br />

Jungwuchsphase anlegen, ohne die Bestandessicherheit<br />

zu gefährden.<br />

Blößen und Erstaufforstungen<br />

Die Anlage eines 10 bis 30 m breiten auch unregelmäßigen<br />

Randstreifens geschieht gemeinsam<br />

mit der Erstaufforstungspflanzung. Die<br />

Durchführung der weiteren Pflege- und Schutzmaßnahmen<br />

für die Erstaufforstung und die<br />

Waldrandpflanzung kann parallel erfolgen.<br />

Kulturen und Jungwüchse<br />

Wurden Kulturen ohne Beachtung eines Waldrandes<br />

angelegt, lässt sich dieser nachträglich<br />

in der Phase des Nachbesserns oder des Bestandesaufschlusses<br />

einrichten. Dabei sind na-<br />

6


11 Waldränder<br />

türlich angekommene Gehölze zu belassen und<br />

Lücken mit Wildlingen oder Baumschulmaterial<br />

auszupflanzen. Die Lichtstellung ausgesuchter,<br />

waldrandnachgelagerter Bestandesglieder fördert<br />

deren Vorwüchsigkeit und Stabilität. Laubhölzer<br />

lassen sich in diesem Alter im Randbereich<br />

auch "köpfen" oder auf den Stock setzen.<br />

Diese Maßnahmen dienen der Erziehung markanter<br />

Individuen im Randbereich.<br />

Altbestände<br />

Saumschläge werden heute kaum noch geführt,<br />

da sie erhebliche Gefahren für die Bestandessicherheit<br />

bergen. Viel mehr sollten Auflichtungen<br />

für die Bestandesverjüngung (Voranbau,<br />

Naturverjüngung) genutzt werden, um die notwendige<br />

Lichtstellung für eine Waldrandanlage<br />

zu schaffen. Diese Vorbereitungsphase muss<br />

schon mit der Bestandespflege gezielt beginnen.<br />

Zum Zeitpunkt des Voranbaus oder nach<br />

gelungener Naturverjüngung können dann unter<br />

einem durchlässigen, lockeren Bestandesschirm<br />

Sträucher und Kleinbäume gepflanzt<br />

bzw. <strong>natürlich</strong> angekommene Gehölze gefördert<br />

werden.<br />

11.2.4 Pflanzung<br />

Fehlt geeignetes Sukzessionspotenzial, können<br />

Waldränder durch Neupflanzung bzw. Ergänzungspflanzungen<br />

angelegt werden. Die Auswahl<br />

der Baum- und Straucharten sollte sich an<br />

vorhandenen, umliegenden Waldrändern,<br />

Hecken und Feldgehölzen oder an der potenziellen<br />

<strong>natürlich</strong>en Vegetation orientieren. Eine<br />

für die <strong>natürlich</strong>en Ökosysteme untypische Artenvielfalt<br />

und hohe Pflanzenzahlen allein erhöhen<br />

nicht die Biodiversität. Es lassen sich je<br />

nach örtlichen Voraussetzungen alle in der<br />

Forstwirtschaft gebräuchlichen Pflanzverfahren<br />

anwenden.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Bei den Pflanzverbänden ist allgemein ein größerer<br />

Standraum anzuwenden als bei der Planung<br />

von Walderneuerungsarten üblich:<br />

• Sträucher<br />

ca. 2 bis 3 m 2<br />

• Großsträucher und Bäume II. Ordnung<br />

5 bis 10 m 2<br />

• Bäume I. Ordnung in der Übergangszone<br />

20 bis 50 m 2<br />

Günstig sind Dreieckverbände. Schematismus<br />

ist bei linearen Pflanzungen durch gruppen- und<br />

truppweisen Artenwechsel zu vermeiden.<br />

In der Übergangszone ist auf die ausschließliche<br />

Verwendung von Lichtbaumarten zu achten,<br />

da Schattenbaumarten zu große Konkurrenzwirkungen<br />

haben (z. B. Rotbuche). Beim<br />

Pflanzenmaterial haben sich leichte (einmal<br />

verschulte) Sträucher sowie mehrjährige verschulte<br />

Sämlinge oder leichte (einmal verschulte)<br />

Heister bewährt. Wo immer möglich, sollten<br />

Wildlinge genutzt werden. Ballen- und Containerpflanzen<br />

kommen nur in Ausnahmefällen<br />

zur Verwendung. Ein Wurzel- und Pflanzschnitt<br />

ist bei Sträuchern auf Grund der Herstellung<br />

eines guten Spross-Wurzel-Verhältnisses hilfreich.<br />

Pflanzungen und Verjüngungen von Waldrändern<br />

aus Nadelbäume sind i. d. R. nicht sinnvoll.<br />

Ankommende Laubhölzer sind stets zu fördern.<br />

Weiterhin sind die Grenzabstände für Wald zu<br />

anderen Nutzungsarten zu beachten. Der<br />

Grenzabstand kann <strong>aber</strong> gut als Krautsaum genutzt<br />

werden.<br />

7


11 Waldränder<br />

11.2.5 Auswahl des Pflanzenmaterials<br />

Geeignete heimische Gehölzarten sind nach ihren<br />

Standortanforderungen im Anhang aufgelistet.<br />

Im Laufe evolutionärer Anpassungsprozesse<br />

haben sich Abhängigkeiten zwischen verschiedenen<br />

Tier- und Pflanzenarten entwickelt, die<br />

zum Überleben der Arten sinnvoll sind. Art und<br />

Menge der vorkommenden Gehölze (Pflanzung<br />

und Sukzession) beeinflussen deshalb die Existenzbedingungen<br />

vieler Tiergruppen zum einen<br />

über das Nahrungsangebot und zum anderen<br />

durch das Angebot an Habitatstrukturen.<br />

Die Anpflanzung nicht heimischer Pflanzenarten<br />

führt zu Beeinträchtigungen der einheimischen<br />

Flora und Fauna, die nicht vorhersehbar sind,<br />

und muss deshalb unterbleiben. Beispiele sind:<br />

Spätblühende Traubenkirschen (Prunus serotina)<br />

oder Eschen-Ahorn (Acer negundo). Ebenso<br />

ist die Verwendung klimatisch nicht angepasster<br />

Herkünfte eine Florenverfälschung und<br />

kann eine Gefährdung heimischer, bodenständiger<br />

Populationen durch genetische Unterwanderung<br />

bedeuten. Deshalb ist es von Vorteil,<br />

Pflanzenmaterial aus garantierten regionalen<br />

Herkünften einzusetzen.<br />

11.2.6 Pflege<br />

Gerade in der Entwicklungsphase bedürfen<br />

Waldränder intensiver Pflege. Kulturpflegemaßnahmen<br />

sind ebenso wie bei Forstkulturen vom<br />

Grad der Vergrasung abhängig. Wässern und<br />

Herbizideinsatz sind nur sinnvoll, wenn die Anpflanzung<br />

existenziell gefährdet ist. Pflanzungen<br />

sind gegenüber Sukzessionen in der Kulturphase<br />

meist konkurrenzschwächer. Die Anlage<br />

muss so erfolgen, dass Korrektureingriffe durch<br />

Zurückschneiden, Aushauen oder Freistellen<br />

minimiert werden. Durch Bedrängerentnahme<br />

bei Jungbestands- und Bestandespflegen wird<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

dem dominanten Wachstum des Waldbestandes<br />

entgegengewirkt.<br />

Mit zunehmendem Alter des Waldrandes sind<br />

Pflegemaßnahmen auf dessen Verjüngung und<br />

Dauerhaftigkeit zu lenken. In der Erhaltungsphase<br />

des Waldrandes ist durch abschnittsweises<br />

Auf-den-Stock-setzen (alle 10 bis 20 Jahre)<br />

die Regenerationsfähigkeit zu sichern und ein<br />

Saumbereich auch innerhalb des Waldrandes<br />

wieder herzustellen. Besondere Sorgfalt gilt der<br />

Pflege des vorhandenen Krautsaumes. Je nach<br />

Randfunktion ist dieser vor Verbuschung zu<br />

schützen und einmal jährlich im Herbst zu mähen<br />

oder abzuweiden. Bei der Mahd sollten nur<br />

schneidende Geräte wie Balkenmäher oder<br />

Sense zum Einsatz kommen. Rotierende Messer<br />

vernichten durch hohe Drehzahl sämtliche<br />

Kleinlebewesen bis hin zu Kriechtieren und<br />

Kleinsäugern.<br />

11.2.7 Schutz<br />

Als idealer Lebensraum für verschiedene Tierund<br />

Pflanzenarten unterliegt der Waldrand vielen<br />

schädigenden Einflüssen. Gerade in der<br />

Jugendphase sind Schäden durch Mäuse und<br />

Wild (Verbiss/Fege- und Schälschäden) besonders<br />

abträglich. Hier ist eine sorgfältige<br />

Kontrolle und ggf. Einleitung von Gegenmaßnahmen<br />

erforderlich. Bei nicht angepassten<br />

Wildbeständen ist die Einzäunung verbissgefährdeter<br />

Waldrandanlagen der einzige sichere<br />

und dauerhafte Schutz (gilt auch für Sukzession).<br />

Dabei sollten folgende Punkte beachtet werden:<br />

• Zäunung mit angrenzenden Voranbauten/<br />

Pflanzungen verbinden,<br />

• Zäunung der Krautzonen zur ungestörten<br />

Ausreifung der Wildkräuter,<br />

8


11 Waldränder<br />

• Zäunung abschnittweise; dazwischen Lücken<br />

für Wildwechsel, andere Landschaftselemente<br />

oder einen existierenden Traufabschnitt<br />

belassen,<br />

• einzelne Zaunpfähle als Sitzkrücken für Greife<br />

und Eulen entsprechend hoch einbauen;<br />

entscheidend für den Aufhakerfolg sind hier<br />

besonders lange Querhölzer (> 100 cm),<br />

• Überstiege oder Einschlüpfe, die <strong>natürlich</strong>en<br />

Räubern den Zugang ermöglichen.<br />

Sehr kostengünstig ist die Verwendung abgebauter<br />

Kulturzäune. Das verzinkte Knotengittergeflecht<br />

(hasen- und rehsicher) ist auch nach<br />

10-jähriger Standzeit wiederverwendbar.<br />

Einzelschutzmaßnahmen kommen vor allem selektiv<br />

zum Einsatz, sind <strong>aber</strong> insgesamt teuer,<br />

aufwendig in der Unterhaltung und geringer in<br />

Schutzwirkung und Schutzdauer. Später, in der<br />

Erhaltungsphase des Waldrandes, ist Wildverbiss<br />

eher verjüngungsfördernd und von untergeordneter<br />

Bedeutung.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

11.3 Zusammenfassung<br />

Fachgerecht und in Verbindung mit Waldverjüngungsmaßnahmen<br />

durchgeführt (Wiederaufforstung,<br />

Erstaufforstung, Voranbau, Naturverjüngung),<br />

müssen, außer für Schutzmaßnahmen,<br />

keine zusätzlichen Mittel für Waldrandanlagen<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

Höhere Preise für Sträucher und Kleinbäume<br />

werden durch geringere Pflanzenzahlen kompensiert.<br />

Die Verwendung herkunftsgesicherter, gebietsheimischer<br />

Gehölzarten und die Wildlingswerbung<br />

haben höchste Priorität. Zur Herkunftssicherung<br />

von gebietsheimischen Gehölzarten<br />

sind verwaltungsinterne Regelungen derzeit in<br />

Arbeit. In diesem Zusammenhang gewinnen<br />

Ausscheidung und Kennzeichnung von Saatgutobjekten<br />

(Hecken/Feldgehölze/Waldränder)<br />

und deren Beerntung zunehmende Bedeutung.<br />

Gezielte Absprachen zwischen lokalen Flächeneigentümern<br />

und Flächennutzern (Landwirte,<br />

Jäger, Forstleute, Bildungsträger, Interessenvertreter)<br />

ermöglichen:<br />

• ein abgestimmtes Handeln auf benachbarten<br />

Flächen,<br />

• die Nutzung von Fördermitteln über den eigenen<br />

Bereich hinaus,<br />

• das Gewinnen von Interessengruppen (Umwelt,<br />

Schulen, etc.) zu Pflanz- und Pflegemaßnahmen,<br />

• die Identifikation mit dem entstehenden neuen<br />

Landschaftsbild.<br />

Dabei sollen als Planungs- und Orientierungshilfe<br />

die Ergebnisse der Biotopkartierung, der<br />

Forsteinrichtung und der forstlichen Rahmenplanung<br />

genutzt werden.<br />

9


11 Waldränder<br />

11.4 Anhang<br />

Gehölze für Waldränder Bodenfeuchte: nass<br />

Gehölzart Standortansprüche Wuchs- Ökologische<br />

Nährkraft Licht höhe Bedeutung<br />

Botanisch<br />

BÄUME<br />

Deutsch R–M Z–A m<br />

Alnus glutinosa Schwarzerle x >25 x x<br />

Betula pubescens Moorbirke x 15–25 x x x<br />

Fraxinus excelsior Gemeine Esche x >25 x x<br />

Quercus robur Stieleiche x >25 x x<br />

Salix alba Silberweide x x >25 x x<br />

Salix fragilis Bruchweide x 15–25 x x<br />

Ulmus laevis Flatterulme x >25 x x x<br />

STRÄUCHER<br />

Euonymus europaeus Pfaffenhütchen x 5–10 x x x<br />

Ribes nigrum Schwarze Johannisb. x 1–2 x x x<br />

Ribes rubrum Rote Johannisbeere x 1–2 x x x<br />

Salix aurita Ohrweide x x 2–5 x x<br />

Salix cinerea Grauweide x x 2–5 x x<br />

Salix viminalis Korbweide x 2–5 x x<br />

Viburnum opulus Gemeiner Schneeball x 2–5 x x<br />

Lichtbedürftig<br />

Halbschattenverträglich Nektar und Pollen für Insekten<br />

Vollschattenverträglich<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Beeren und Samen für Vögel<br />

und Kleinsäuger<br />

Blätter und Triebe als Nahrungsquelle<br />

für Insekten, Vögel, Säuger<br />

10


11 Waldränder<br />

Gehölze für Waldränder Bodenfeuchte: feucht<br />

Gehölzart Standortansprüche Wuchs- Ökologische<br />

Nährkraft<br />

Licht höhe Bedeutung<br />

Botanisch<br />

BÄUME<br />

Deutsch R K–M Z–A m<br />

Acer campestre Feldahorn x x 15–25 x x x<br />

Acer pseudoplatanus Bergahorn x x >25 x x<br />

Alnus glutinosa Schwarzerle x x >25 x x<br />

Betula pubescens Moorbirke x x 15–25 x x x<br />

Carpinus betulus Hainbuche x x 15–25 x x<br />

Fraxinus excelsior Gemeine Esche x x >25 x x<br />

Malus sylvestris Wildapfel x x 5–10 x x x<br />

Prunus avium Vogelkirsche x x 15–25 x x<br />

Pyrus communis Wildbirne x x 15–25 x x x<br />

Quercus robur Stieleiche x x >25 x x<br />

Salix alba Silberweide x x >25 x x<br />

Salix fragilis Bruchweide x x 15–25 x x<br />

Ulmus laevis Flatterulme x x >25 x x x<br />

Ulmus minor Feldulme x x >25 x x x<br />

STRÄUCHER<br />

Cornus sanguinea Roter Hartriegel x x 2–5 x x x<br />

Corylus avellana Strauchhasel x x x 5–10 x x x<br />

Crataegus laevigata Zweigriffl. Weißdorn x x 2–5 x x x<br />

Crataegus monogyna Eingriffl. Weißdorn x x 5–10 x x x<br />

Euonymus europaeus Pfaffenhütchen x x 5–10 x x x<br />

Frangula alnus Faulbaum x x x 2–5 x x x<br />

Ribes nigrum Schwarze Johannisb. x x 1–2 x x x<br />

Ribes rubrum Rote Johannisbeere x x 1–2 x x x<br />

Salix aurita Ohrweide x x 2–5 x x<br />

Salix caprea Salweide x 5–10 x x<br />

Salix cinerea Grauweide x 2–5 x x<br />

Salix viminalis Korbweide x x 2–5 x x<br />

Viburnum opulus Gemeiner Schneeball x x 2–5 x x<br />

Lichtbedürftig<br />

Halbschattenverträglich Nektar und Pollen für Insekten<br />

Vollschattenverträglich<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Beeren und Samen für Vögel<br />

und Kleinsäuger<br />

Blätter und Triebe als Nahrungsquelle<br />

für Insekten, Vögel, Säuger<br />

11


11 Waldränder<br />

Gehölze für Waldränder Bodenfeuchte: mittelfrisch–frisch<br />

Gehölzart Standortansprüche Wuchs- Ökologische<br />

Nährkraft<br />

Licht höhe Bedeutung<br />

Botanisch<br />

BÄUME<br />

Deutsch R K–M Z–A m<br />

Acer campestre Feldahorn x x 15–25 x x x<br />

Acer platanoides Spitzahorn x x >25 x x<br />

Acer pseudoplatanus Bergahorn x x >25 x x<br />

Alnus incana Grauerle x x x < 20 x x x<br />

Betula pendula Sandbirke x 15–25 x x x<br />

Carpinus betulus Hainbuche x x x 15–25 x x<br />

Fraxinus excelsior Gemeine Esche x x >25 x x<br />

Malus sylvestris Wildapfel x x x 5–10 x x x<br />

Prunus avium Vogelkirsche x x 15–25 x x<br />

Prunus padus heim. Traubenkirsche x x < 15 x x x<br />

Pyrus communis Wildbirne x x 15–25 x x x<br />

Quercus petraea Traubeneiche x x >25 x x<br />

Quercus robur Stieleiche x x >25 x x<br />

Robinia pseudoacacia Robinie x x x 15–25 x x<br />

Sorbus aucuparia Eberesche x x 10–15 x x x<br />

Tilia cordata Winterlinde x x >25 x x<br />

Tilia platyphyllos Sommerlinde x x >25 x x<br />

Ulmus laevis Flatterulme x x >25 x x x<br />

Ulmus minor Feldulme x >25 x x x<br />

STRÄUCHER<br />

Cornus sanguinea Roter Hartriegel x x 2–5 x x x<br />

Corylus avellana Strauchhasel x x 5–10 x x x<br />

Crataegus laevigata Zweigriffl. Weißdorn x x 2–5 x x x<br />

Crataegus monogyna Eingriffl. Weißdorn x x 5–10 x x x<br />

Euonymus europaeus Pfaffenhütchen x x 5–10 x x x<br />

Lonicera xylosteum Gem. Heckenkirsche x x 2–5 x x x<br />

Prunus spinosa Schlehe x x 2–5 x x x<br />

Rhamnus catharticus Kreuzdorn x 5–10 x x x<br />

Rhamnus fragula Faulbaum x x 2–4 x x x<br />

Rosa canina Hundsrose x x 2–5 x x x<br />

Rubus fruticosus Brombeere x x 5–10 x x x<br />

Salix caprea Salweide x 5–10 x x<br />

Salix cinerea Grauweide x x 2–5 x x<br />

Sambucus nigra Schwarzer Holunder x x 5–10 x x x<br />

Sambucus racemosa Roter Holunder x x 2–4 x x x<br />

Klettergehölze<br />

Clematis vitalba Gemeine Waldrebe x x 5–10 x x<br />

Lonicera periclymenum Waldgeißblatt x x 5–10 x x<br />

Lichtbedürftig<br />

Halbschattenverträglich Nektar und Pollen für Insekten<br />

Vollschattenverträglich<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Beeren und Samen für Vögel<br />

und Kleinsäuger<br />

Blätter und Triebe als Nahrungsquelle<br />

für Insekten, Vögel, Säuger<br />

12


11 Waldränder<br />

Gehölze für Waldränder Bodenfeuchte: trocken<br />

Gehölzart Standortansprüche Wuchs- Ökologische<br />

Nährkraft Licht höhe Bedeutung<br />

Botanisch<br />

BÄUME<br />

Deutsch R–M Z–A m<br />

Betula pendula Sandbirke x x 1–25 x<br />

Juniperus communis Wacholder x 5–10 x x x<br />

Carpinus betulus Hainbuche x 15–25 x x<br />

Malus sylvestris Wildapfel x 5–10 x x x<br />

Populus tremula Aspe x x >25 x x<br />

Quercus petraea Traubeneiche x x >25 x x<br />

Robinia pseudoacacia Robinie x x 15–25 x x<br />

Sorbus aucuparia Eberesche x x 10–15 x x x<br />

Sorbus torminalis Elsbeere x 15–25 x x<br />

Tilia cordata Winterlinde x >25 x x<br />

Ulmus minor Feldulme x >25 x x x<br />

STRÄUCHER<br />

Berberis vulgaris Gemeine Berberitze x x 2–5 x x x<br />

Cornus sanguinea Roter Hartriegel x 2–5 x x x<br />

Corylus avellana Strauchhasel x 5–10 x x x<br />

Crataegus laevigata Zweigriffl. Weißdorn x 2–5 x x x<br />

Crataegus monogyna Eingriffl. Weißdorn x 5–10 x x x<br />

Cytisus scorparius Besenginster x 0,5–1 x x x<br />

Euonymus europaeus Pfaffenhütchen x 5–10 x x x<br />

Prunus spinosa Schlehe x 2–5 x x x<br />

Rhamnus catharticus Kreuzdorn x 5–10 x x x<br />

Rosa canina Hundsrose x x 2–5 x x x<br />

Rosa glauca Hechtrose x x 2–5 x x x<br />

Rosa rubiginosa Weinrose x x 2–5 x x x<br />

Rubus fruticosus Brombeere x 5–10 x x x<br />

Sambucus nigra Schwarzer-Holunder x 5–10 x x x<br />

Sambucus racemose Hirsch -Holunder<br />

x 2–4 x x x<br />

Lichtbedürftig<br />

Halbschattenverträglich Nektar und Pollen für Insekten<br />

Vollschattenverträglich<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

Beeren und Samen für Vögel<br />

und Kleinsäuger<br />

Blätter und Triebe als Nahrungsquelle<br />

für Insekten, Vögel, Säuger<br />

13


12 Literatur<br />

AID INFODIENST E.V. (2003): AID-Heft Forstliches Vermehrungsgut. 1164.<br />

BAYRISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (2000):<br />

Pflege und Verjüngung der Buche.<br />

BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN (1995): Waldbau in den Bundesforsten.<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2002): Gesetz über Naturschutz<br />

und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 25. März<br />

2002. (BGBl I S. 1193).<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ, ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT (2000):<br />

Konzeptes zur Erhaltung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland.<br />

BURSCHEL, P.; HUSS, J. (1997): Grundriss des Waldbaus. Ein Leitfaden für Studium und Praxis.<br />

Zweite Auflage, Parey Verlag, Berlin.<br />

COCH, T. (1995): Waldrandpflege. Grundlagen und Konzepte unter Mitwirkung von Herrmann<br />

Hondong, Neumann Verlag Radebeul.<br />

DAPPER, H. (1992): Heckengehölze. Handbuch für Biologie, Kultur und Verwendung.<br />

Patzer Verlag Berlin<br />

DER FORSTWIRT (1996): Waldarbeitsschule der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Verlag Eugen Ulmer.<br />

DEUTSCHER FORSTVEREIN E.V. (1997): Naturschutz im Wald Generationsvertrag für Mensch und Natur.<br />

DIE LANDSCHAFT (1998): Landwirtschaftsverlag Münster – Hiltrup, Band 6 <strong>Waldwirtschaft</strong>.<br />

BLV Verlagsgesellschaft München.<br />

DOHRENBUSCH, A. (1997): Die <strong>natürlich</strong>e Verjüngung der Kiefer (Pinus sylvestris L.) im nordwestdeutschen<br />

Pleistozän. Schriften aus der Forstlichen Fakultät der Universität Göttingen<br />

und der Niedersächsischen Forstlichen Versuchsanstalt, Bd. 123.<br />

DONG; PHAN HOANG, MUTH, M., ROEDER, A. (1998): Läuterungsversuch in Eichenjungbeständen<br />

bei Oberhöhen von ca. 8 Metern. Forstliche Versuchsanstalt Rheinland-Pfalz,<br />

Abt. Wachstum. Forst und Holz 5.<br />

DÜNBIER, H. (2000): Bewirtschaftung von Traubeneichen-Beständen. AFZ/Der Wald 11.<br />

EBERT, H.-P., RIEGER, T. (2000): Die Baumkrone als Maßstab für den Zuwachs von Eiche.<br />

AFZ/Der Wald 8.<br />

ENDTMANN, J. (1995): Rolle und Bedeutung wichtiger Gehölze in Brandenburg. Tagungsbericht<br />

des Brandenburgischen Forstvereins zur Herbsttagung 1995.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

1


12 Literatur<br />

ERTELD, W. (1961): Die Zuwachsleistung der Kiefer im Lichte neuerer Untersuchungen.<br />

Arch. F. Forstwes., Bd. 10. H4–6.<br />

FISCHER, H. (2000): Qualitätsverbesserung bei jungen Traubeneichen. Forst und Holz 12.<br />

FISCHER, H. (2001): Ein Konzept zur Endnutzung im eutrophen Buchenwald.<br />

Forst und Holz 56. 38–44.<br />

FLURGEHÖLZE (1998): Hinweise zur Biotop- und Landschaftspflege. Herausgeber: DVL<br />

Deutscher Verband für Landschaftspflege, Koordinierungsstelle Brandenburg.<br />

FRANK, A. (1996): Rotkernbildung und Zielstärkennutzung in Buchenbeständen des FA Minden.<br />

AFZ/Der Wald 12. 683–685.<br />

GOCKEL, H. A. (1994): Soziale und qualitative Entwicklungen sowie Z- Baumhäufigkeiten in<br />

Eichenjungbeständen. Die Entwicklung eines neuen Pflanzschemas „Die Trupppflanzung".<br />

Dissertation. Forstliche Fakultät der Universität Göttingen.<br />

HAILER, N. (1977): Pflanzengesellschaften der Waldränder. Beiträge Landespflege Reinl.-Pfalz,<br />

Oppenheim, 55–106.<br />

HARTMANN, G. (1996): Ursachenanalyse des Eichensterbens in Deutschland – Versuch einer<br />

Synthese bisheriger Befunde. Niedersächsische Forstliche Versuchsanstalt Göttingen.<br />

Mitteilungen an Biologische Bundesanstalt, Heft 318.<br />

HAUSKELLER-BULLERJAHN, K. (1997): Wachstum junger Eichen unter Schirm. Dissertation.<br />

Forstliche Fakultät der Universität Göttingen.<br />

HAUSKELLER-BULLERJAHN, K., v. LÜPKE, B. (1999): Kahlschlagfreier Waldbau: Wird die Eiche an den<br />

Rand gedrängt? Forst und Holz 18.<br />

HAUSKELLER-BULLERJAHN, K., v. LÜPKE, B., HAUSKELLER, H., DONG, PH. (2000): Versuch der <strong>natürlich</strong>en<br />

Verjüngung der Traubeneiche im Pfälzerwald. AFZ/Der Wald 10.<br />

HERMANN, R. (1980): Die Douglasie einst und heute. AFZ/Der Wald 35. 215–224.<br />

HOFFMANN, R. (1994): Auslese- und Plenterprinzip in der Buche. AFZ/Der Wald 20. 1100–1103.<br />

HUPFELD, M.; BERENDES, G.; LEHNHARDT, F. (1997): Buchenrotkern und Zielstärkennutzung.<br />

AFZ/Der Wald 19. 1024–1027.<br />

HUSS J. (1995): Neue Ansätze für die Begründung und Pflege von Kiefernjungbeständen.<br />

Lüpke, B. von (ed.): Waldbauliche Fragen der Kiefernwirtschaft. Frankfurt: Sauerländer<br />

(Schriften a. d. Forstl. Fak. d. Univ. Göttingen u. d. Nieders.<br />

Forstl. Vers. Anstalt, Bd. 119). 88–131.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

2


12 Literatur<br />

HUSS, J. (1996): Neue Konzepte zur Pflege von Kiefernbeständen. Frankfurt. Deutscher Forstverein.<br />

Jahresbericht 1996. 150–164.<br />

HUSS, J. (1999): Auswirkungen unterschiedlicher Ausgangspflanzendichten und frühzeitiger<br />

Pflegeeingriffe bei jungen Kiefern. Forst und Holz 54: 335–341, 364–368.<br />

JENSSEN, M.; HOFMANN G. (1997): Einstellung eines reifen Entwicklungszyklus im Buchenwald,<br />

AFZ/Der Wald 19/1997, Seiten 1015–1018.<br />

KLÄDTKE, J. (1997): Buchenlichtwuchsdurchforstung. AFZ/Der Wald 19: 1019–1023.<br />

KRÄUTER, G. (1957): Wachstumsuntersuchungen an Einzelstämmen aus Kiefernbeständen.<br />

Forst und Jagd 7. H12, Sonderdruck. 1–7.<br />

KRÄUTER, G. (1960): Wachstumskundliche Untersuchungen an der Kiefer. In Fragen der<br />

Ertragskunde und der Holzmeßkunde bei der Arbeit mit forstlichen Versuchsflächen.<br />

Tagungsber. 26. Dt. Akademie der Landwirtschaftswiss., Inst. f. Forstwiss. Eberswalde,<br />

Berlin. 165–175.<br />

KRÄUTER, G. (1968): Jungbestandespflege, <strong>aber</strong> wie? Forstwirtschaft 18. H4, Sonderdruck. 1–4.<br />

KÜSTER, B. (2000): Die Auswirkungen unterschiedlicher waldbaulicher Behandlungen auf das<br />

Wachstum und die Qualitätsentwicklung junger Traubeneichen (Quercus petraea<br />

(Matt.) Liebl.). Forstliche Forschungsberichte München 179.<br />

LANDESFORSTANSTALT EBERSWALDE (2001): Informationen für den Waldbesitzer, Waldbiotopkartierung.<br />

Faltblatt.<br />

LANDESFORSTANSTALT EBERSWALDE (2002): Ergebnisse der Komplexuntersuchung in<br />

Beständen der Schwarz-Erle (Alnus glutinosa (L.) P. Gaertn.) des Spreewaldes und<br />

Schlussfolgerungen für ihre Bewirtschaftung. Unveröffentlichter Ergebnisbericht.<br />

LANDESFORSTANSTALT EBERSWALDE(2002): Informationen für den Waldbesitzer Waldrandgestaltung.<br />

Faltblatt.<br />

LANDESFORSTANSTALT EBERSWALDE (2002): Naturwälder und Naturwaldforschung im Land Brandenburg.<br />

LANDESFORSTANSTALT BRANDENBURG, REFERENDARE (1999/2000): Entscheidungshilfen für die<br />

Begründung und Pflege von Eichenbeständen in Brandenburg.<br />

Unveröffentlichte Referendararbeit.<br />

LANDESFORSTANSTALT BRANDENBURG, REFERENDARE (1999/2000): Entscheidungshilfen für die<br />

Begründung und Pflege von Buchenbeständen in Brandenburg.<br />

Unveröffentlichte Referendararbeit.<br />

LANDESFORSTVERWALTUNG MECKLENBURG-VORPOMMERN (1994): Grundsätze für die Behandlung von<br />

Buchenjungwüchsen und -jungbeständen.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

3


12 Literatur<br />

LANDESFORSTVERWALTUNG MECKLENBURG-VORPOMMERN, (1994): Grundsätze der Behandlung von<br />

Eichenjungwüchsen und -jungbeständen.<br />

LANDESFORSTVERWALTUNG RHEINLAND-PFALZ (1996): Richtlinie zur Jungbestandspflege in Buchenbeständen.<br />

LANDESFORSTVERWALTUNG RHEINLAND-PFALZ (1996): Richtlinie zur Jungbestandspflege in Stiel- und<br />

Traubeneichenbeständen. 7/2.<br />

LANDSCHAFTPFLEGEVERBAND MIITTELFRANKEN (1996): Aufbau reich gegliederter Waldränder.<br />

LESER, H. (1994): Westermann Lexikon Ökologie & Umwelt. Georg Westermann Verlag Braunschweig.<br />

LESSNER, C. (1997): Naturverjüngungserhebung, Verfahren und Auswertung einer Naturverjüngungserhebung<br />

im Amt für Forstwirtschaft Fürstenberg/Havel.<br />

Unveröffentlichte Referendararbeit.<br />

LETTER, H.-A. (2000): Wert – nicht Masse ist das Ziel, dargestellt am Beispiel der Richtlinie für die<br />

Bewirtschaftung des Staatswaldes im Saarland vom Februar 1999. Der Dauerwald 22.<br />

LICHT, W: (1994): Sträucher am Waldrand, in Hecken und Gebüschen. Franckh-Kosmos<br />

Verlags-GmbH & Co. Stuttgart.<br />

LOCKOW, K.-W. (1995): Die neue Ertragstafel für Roterle – Modellstruktur und Anwendung in der<br />

Forstpraxis. Beiträge für Forstwirtschaft und Landschaftsökologie 29.<br />

LOCKOW, K.-W. (1997): Wachstum, Entwicklung und waldbauliche Behandlung der Zukunftsbäume<br />

im Roterlen-Hochwaldbetrieb. Beiträge für Forstwirtschaft und Landschaftsökologie<br />

31.<br />

LOCKOW, K.-W. (2003): Der Wagenersche Kiefern-Lichtwuchsbetrieb Finowtal 145. AFZ/Der<br />

Wald 58. 1005–1008.<br />

MEHL, M. (2000): Maschinelle Laubholzsaat. Mitteilungen aus dem Forstlichen Versuchswesen<br />

Mecklenburg-Vorpommern 2.<br />

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN DES LANDES BRANDENBURG & LANDES-<br />

FORSTANSTALT EBERSWALDE (1998): Planung der Waldentwicklung im Land Brandenburg.<br />

Vorträge zur Fachtagung am 4. November 1998 in Eberswalde.<br />

Eberswalder Forstliche Schriftenreihe Band IV.<br />

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN DES LANDES BRANDENBURG (1996):<br />

Bestandeszieltypen für die Wälder des Landes Brandenburg.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

4


12 Literatur<br />

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN DES LANDES BRANDENBURG (1996):<br />

Landeswaldbericht – Wald und Forstwirtschaft in Brandenburg 1996.<br />

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN DES LANDES BRANDENBURG (1998):<br />

Waldbaurahmenrichtlinie der Brandenburgischen Landesforstverwaltung.<br />

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN DES LANDES BRANDENBURG (1999):<br />

Erlass zur Planung und Durchführung von forstlichen Wegebaumaßnahmen im Land<br />

Brandenburg.<br />

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN DES LANDES BRANDENBURG (1998):<br />

Forstlicher Naturschutz. Faltblatt.<br />

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN DES LANDES BRANDENBURG & MINISTERIUM<br />

FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND RAUMORDNUNG (1999): Gemeinsamer Runderlass zur<br />

Zusammenarbeit von Naturschutz- und Forstverwaltung im Land Brandenburg.<br />

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN DES LANDES BRANDENBURG (1999):<br />

Verwaltungsvorschrift über die Anlage, Betreuung und Bewirtschaftung von forstlichen<br />

Versuchsflächen durch die Landesforstverwaltung des Landes Brandenburg.<br />

AZ: 53–7021/12 vom 15.01.1999.<br />

MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES BRANDENBURG (2000):<br />

Arbeitsrichtlinie zur Erhaltung forstlicher Genressourcen im Land Brandenburg.<br />

MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG (1998): Verwaltungsvorschrift<br />

zum Vollzug der §§ 32, 36 des BbgNatSchG.<br />

MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES BRANDENBURG<br />

(2004): Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) vom 20. April 2004<br />

(GVBl. I, S. 137).<br />

MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES BRANDENBURG<br />

(2004): Brandenburgisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege<br />

(Brandenburgische Naturschutzgesetz – BbgNatSchG) vom 25. Juni 1992<br />

(GVBl.I, S. 208), geändert durch Gesetz vom 20. April 2004 (GVBl.I, S. 106).<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN<br />

(1998): Merkblatt zur Bucheckern-Voraussaat unter Nadelholz-Schirm.<br />

MOSANDL, R.; KATEB, H.; ECKER, J. (1991): Untersuchungen zur Behandlung von jungen Eichenbeständen.<br />

Forstwirtschaftliches Zentralblatt 110.<br />

NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (1997):<br />

Entscheidungshilfen für die Begründung von Stiel- und Traubeneichen-Beständen.<br />

Merkblatt Nr. 35.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

5


12 Literatur<br />

NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (1997): Pflege und<br />

Entwicklung wichtiger Bestandestypen. Merkblatt.<br />

NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (1992): Niedersächsisches<br />

Programm zur langfristigen ökologischen Waldentwicklung in den Landesforsten.<br />

NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (1997): Entscheidungshilfen<br />

zur Behandlung und Entwicklung von Buchenbeständen. Merkblatt Nr. 33.<br />

NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (1997):<br />

Entscheidungshilfen zur Begründung und Pflege Buchen-Edellaubholz-Mischbeständen.<br />

Merkblatt Nr. 25.<br />

NÜSSLEIN, S.(1999): Birken wirken wuchsfördernd. AFZ/Der Wald 12.<br />

NUTTO, L. (2000): Wachstum und Qualität von femelartig bewirtschafteten Eichen. AFZ/Der Wald 8.<br />

OLBERG, A. (1957): Beiträge zum Problem der Kiefernaturverjüngung. Schriftenreihe der<br />

Forstlichen Fakultät der Universität Göttingen 18. 96.<br />

OTTO, H.-J. (2002): Wachstum und Strukturbildung in europäischen Kiefernwäldern – Ein Beispiel<br />

für das Gesetz des Standortes, Forst und Holz. 57. Jahrgang. Nr. 17. 507–511<br />

und Nr. 18. 550–554.<br />

PALMER, S. (1994): Von der Auslesedurchforstung zur Zieldurchmesserernte bei Buche.<br />

AFZ/Der Wald 10. 528–531.<br />

PATZ, G. (1995): Waldaußenränder und Feldgehölze. Waldbauempfehlung an das MELF Brandenburg.<br />

Unveröffentlichte Zuarbeit.<br />

PETERSEN, R. (2001): Kiefernnaturverjüngung unter Schirm im NFA Fuhrberg. Forst und Holz 56.<br />

220–226.<br />

RIEHLO, G (2002): Zum Waldbau der Douglasie in Nordwestdeutschland. Forst und Holz 55.<br />

716–722.<br />

ITTERSHOFER, F. (1999): Waldpflege und Waldbau für Studium und Praxis. 2. neubearbeitete<br />

Auflage. Gisela Rittershofer Verlag, Freising.<br />

SAARFORST LANDESBETRIEB (1999): Richtlinien für die Bewirtschaftung des Staatswaldes im Saarland.<br />

SCHERZINGER, W. (1996): Naturschutz im Wald. Verlag Eugen Ulmer & Co.<br />

SCHNEIDER, H. (1993): Die Rotbuche in der Niederlausitz. AFZ/Der Wald 43. 84–85.<br />

SCHRÖDER, TH. (1999): Behandlung und Lagerung von Eichensaatgut. AFZ/Der Wald 5.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

6


12 Literatur<br />

SENATSENTWICKLUNG FÜR STADTENTWICKLUNG UND UMWELTSCHUTZ (1992): Ein neuer Umgang mit dem<br />

Wald. Berliner Waldbaurichtlinien.<br />

STEGNER, J. (2000): Erlenbruchwälder – Dynamik in Zeit und Raum. Naturschutz und Landschaftsplanung<br />

32.<br />

STUHR, G. (1989): Zur Durchforstung der Buche in Schleswig-Holstein. AFZ/Der Wald 38–39.<br />

1022–1025.<br />

STUHR, G. (1996): Buchenwirtschaft ohne Jugendpflege? AFZ/Der Wald 6.<br />

SZYMANSKI, S. (1994): Ergebnisse zur Begründung von Eichenbeständen durch die Nestermethode.<br />

Beiträge für die Forstwirtschaft und Landschaftsökologie 4. Jahrgang 28.<br />

THÜRINGER MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, NATURSCHUTZ UND UMWELT (2000): Behandlungsrichtlinie<br />

für Buchen- und Buchenmischbestände der Thüringer Landesforstverwaltung.<br />

V. GADOW, W.-H.(1989): Der Buchenmischwald und seine Bewirtschaftung. AFZ/Der Wald 38–39.<br />

1025–1027.<br />

WEIHS, U. (1999): Waldpflege – Ein geeignetes Instrument zur nachhaltigen<br />

Sicherung der vielfältigen Waldfunktionen. Zweite Auflage. Förderverein des Fachbereiches<br />

Forstwirtschaft und Umweltmanagement.<br />

WILKE; M. (1993): Ringeln. AFZ/Der Wald 43. 86–88.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

7


13 Glossar<br />

Begriff Definition<br />

a-Typen; a/b- Nach der Definition von ERTELD/KRÄUTER Kiefern mit einem großen<br />

Übergangstypen Verhältnis der Kronenlänge zur Kronenbreite, relativ geringer<br />

Aststärken und Astlängen und konzentrischem Kronenaufbau<br />

abiotisch Durch Einflüsse der unbelebten Natur – z. B. Sturm, Schnee, Dürre,<br />

Feuer – verursachte Einwirkungen<br />

Auslesedurchforstung Durchforstungsverfahren nach SCHÄDELIN, mit individueller Begünstigung<br />

der den höchsten Wert versprechenden Bäume durch Entnahme<br />

des bzw. der stärksten Bedränger<br />

Bestandestyp Eine aus standörtlichen Grundlagen abgeleitete Zusammensetzung<br />

der Hauptbaumarten des Oberstandes und der Nebenbaumarten<br />

des Zwischen-/Unterstandes<br />

Bestandeszieltyp Ein während des ganzen Bestandeslebens planmäßig zu gestaltender<br />

Bestandesaufbau, der sich im Hiebsreifealter durch eine bestimmte<br />

Zusammensetzung nach Haupt- und Mischbaumart(en)<br />

auszeichnet.<br />

Bestandeszustandstyp Der tatsächlich vorhandene Bestandestyp<br />

biologische Ausnutzung <strong>natürlich</strong>er Steuerungsprozesse um die Kosten der<br />

Rationalisierung Waldbewirtschaftung zu senken, z. B. durch eine entsprechende<br />

Wahl der Betriebsart, der Bestandesbegründung, des Pflege- und<br />

Durchforstungsverfahrens<br />

biotisch Durch Organismen (Pflanzen, Tiere, Mikroorganismen) verursachte<br />

Einwirkungen<br />

Dauerwald Waldökosystem mit ständiger Überschirmung des Standortes,<br />

Einzelbaumwirtschaft und Verzicht auf flächiges Vorgehen; die verschiedenen<br />

Entwicklungsstadien sind in derselben Wirtschaftseinheit<br />

zeitlich und räumlich neben- und locker übereinander angeordnet.<br />

Dimensionierung Begünstigung der Z-Bäume mit dem Ziel, dass diese einen maximal<br />

astfreien Stammmantel bei möglichst gleichmäßigem Jahrringaufbau<br />

bilden<br />

Elastizität Fähigkeit, nach dem Abklingen äußerer Einwirkungen in seinen<br />

ursprünglichen Zustand zurückzukehren<br />

ex situ Außerhalb des <strong>natürlich</strong>en Lebensraumes<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

1


13 Glossar<br />

Femelhieb Hiebsführung, bei der in frei gewählter Hiebsart neben- und nacheinander,<br />

meist gruppen- und horstweise Schirmstellungen erreicht<br />

werden, die durch Rändelung allmählich ausgeweitet werden<br />

Großschirmschlag Gleichmäßige Schirmstellung auf großen Flächen mit dem Durchlaufen<br />

mehrerer Nutzungs- und Hiebsphasen<br />

Gruppe Eine gewisse Anzahl von Bäumen, die sich von ihrer umgebenden<br />

Bestockung unterscheiden und auf einer Fläche von 0,04 bis 0,1 ha<br />

wachsen (Durchmesser eine Baumlänge)<br />

Hauptbaumart Wirtschaftlich wichtige, die Bestandesbehandlung bestimmende<br />

Baumart. Im Mischbestand liegt das Schwergewicht der Nutzholzerzeugung<br />

oft auf mehreren Hauptbaumarten.<br />

Hauptbestand Bestandesschicht, auf der das Hauptgewicht der Holzproduktion<br />

liegt, d. h. alle herrschenden und mitherrschenden Bäume<br />

Hiebsreife In Abhängigkeit von Dimension, Qualität, Gesundheitszustand und<br />

Wertentwicklung gegebene Nutzungsmöglichkeit der Bäume oder<br />

Bestände<br />

Horst Eine gewisse Anzahl von Bäumen, die sich von ihrer umgebenden<br />

Bestockung unterscheiden und auf einer Fläche von 0,11 bis 0,5 ha<br />

wachsen (Durchmesser eine bis zwei Baumlängen)<br />

in situ Im <strong>natürlich</strong>en Lebensraum<br />

integrierter Waldschutz Anwendung von Verfahren zur Überwachung, Prognose und Abwehr<br />

von Schäden am Wald unter besonderer Berücksichtigung<br />

des Umweltschutzes, z. B. biologische (Vogelschutz, Ameisenhege)<br />

und chemische (Lockstoffe, Pflanzenschutzmittel) Verfahren<br />

interspezifische Konkurrenz Konkurrenz zwischen verschiedenen Arten<br />

intraspezifische Konkurrenz Konkurrenz innerhalb einer Art<br />

Kahlhieb, Kahlschlag Hiebsmaßnahme, die den Bestockungsgrad auf einer Fläche von<br />

über 0,5 ha auf weniger als 0,4 absenkt und zu freiflächenähnlichen<br />

Verhältnissen führt<br />

Klimastufe Im nordostdeutschen Tiefland werden forstökologisch ähnlich zu<br />

bewertende Großklim<strong>aber</strong>eiche zu Klimastufen zusammengefasst.<br />

In Brandenburg werden drei Klimastufen (Tiefland trocken – Tt,<br />

mäßig trocken – Tm und feucht – Tf) unterschieden.<br />

Lochhieb Meist kreisförmige Kahlstellung bis zur Horstgröße<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

2


13 Glossar<br />

Mischbestände Bestände, in denen Bäume verschiedener Arten zusammen<br />

vorkommen<br />

Mischungsregulierung Planmäßige Beeinflussung der Mischungsart (Bestandeszusammensetzung<br />

nach Baumarten), des Mischungsgrades (Mengenanteile<br />

der Baumarten) und der Mischungsform (räumliche Verteilung der<br />

Baumarten)<br />

Nachanbau Nachträgliche Einbringung von Baumarten in stark lückige bzw.<br />

lichte Bestände mittleren Alters infolge erheblicher Bestandesschäden<br />

Naturnähe Maß der Annäherung an die Potenzielle Natürliche Vegetation<br />

nicht heimische Baumarten, die außerhalb ihres <strong>natürlich</strong>en Verbreitungsgebietes<br />

(fremdländische) Baumarten vorkommen<br />

Nutzung Ernte von Waldprodukten; allgemein bezogen auf die Holznutzung<br />

bzw. Holzernte<br />

Phänotypenauslese Planmäßige Selektion von Bäumen eines Bestandes nach dem<br />

äußeren Erscheinungsbild (Phänotyp)<br />

Potenzielle Natürliche Gedachte Vegetation des Klimax-Stadiums, die mit den gegenwärti-<br />

Vegetation (PNV) gen, <strong>natürlich</strong>en oder anthropogen irreversibel veränderten Standorts-<br />

und Florenbedingungen im Einklang steht und vom Menschen<br />

nicht mehr beeinflusst wird<br />

Saumhieb Schmaler Kahlhieb zur Einleitung einer Verjüngung, die im Seitenschutz<br />

des Altbestandes aufwachsen soll<br />

Schirmhieb Verjüngungshieb, um eine Schirmstellung zu erzielen<br />

schlagweiser Hochwald Betriebsform des Altersklassenwaldes, der aus annähernd gleichaltrigen<br />

Beständen besteht, die sich in einer bestimmten räumlichen<br />

Ordnung zueinander befinden und die je nach Erreichen der Hiebsreife<br />

flächenweise genutzt und verjüngt werden<br />

Selbstbefruchtung Befruchtung der weiblichen Anlagen durch männliche Geschlechtszellen<br />

desselben Individuums<br />

Selbstung Künstlich herbeigeführte Selbstbefruchtung<br />

Stabilität Eigenschaft gegen äußere Einwirkung in dem bisherigen Zustand<br />

zu verharren<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

3


13 Glossar<br />

Stamm-Feuchtestufe Ausdruck für die aus der Grund-/Stauwasserform abgeleiteten,<br />

vegetationswirksamen Feuchteunterschiede. Bei der Abstufung und<br />

Bezeichnung von trocken über mittelfrisch, frisch, feucht, zu nass<br />

und sumpfig bestehen Unterschiede zwischen mineralischen und<br />

organischen Standorten.<br />

Stamm-Nährkraftstufe Kennzeichen für die Gesamtheit aller vegetationswirksamen Nährstoffe<br />

im <strong>natürlich</strong>en Gleichgewicht. Maßgebend für die Zuordnung<br />

zu fünf Nährkraftstufen ist der Nährstoffgehalt der gesamten durchwurzelbaren<br />

Bodentiefe.<br />

Stamm-Standortsform Die Stamm-Standortsform kennzeichnet das aus den schwer<br />

beeinflussbaren und daher langfristig relativ stabilen Standortsformenkomponenten<br />

Klima, Relief, Boden und Grund-/Stauwasser<br />

ermittelte Standortspotenzial. Im <strong>natürlich</strong>en Gleichgewicht bzw. bei<br />

naturnaher Vegetation sind Stamm- und Zustandsstandortsform<br />

identisch.<br />

Stamm- Forstökologische Gruppierung von verwandten Stamm-Standorts-<br />

Standortsformengruppe formen durch die Kombination von Stamm-Nährkraft- und Stamm-<br />

(kurz: Stammgruppe) Feuchtestufe. Das Großklima wird durch Zusatz der Klimastufe<br />

berücksichtigt. Die Stammgruppe ist Ausdruck der vegetationswirksamen<br />

Naturraumeigenschaften und vor allem für die waldbauliche<br />

Planung von Bedeutung.<br />

Standraumregulierung Standraumregulierung ist die Steuerung der Bestandesdichte und<br />

der Baumverteilung.<br />

Sukzession Vom Menschen unbeeinflusste Besiedlung einer Freifläche mit<br />

Pflanzen<br />

Totholz Holz in einem unterschiedlich weit fortgeschrittenen Stadium des<br />

Abbaus (Mineralisierung), das nach biotisch, abiotisch oder anthropogen<br />

verursachtem Absterben ganzer Bäume oder Baumteile<br />

entsteht<br />

Trupp Eine Anzahl von Bäumen, die sich von ihrer umgebenden Bestockung<br />

unterscheiden und auf einer Fläche von unter 0,04 ha<br />

wachsen (Durchmesser ≤ Baumlänge)<br />

Unterbau Anbau von Baumarten unter Schirm zur Verbesserung des Bodenschutzes,<br />

der Schaftpflege bzw. der Gesamtwuchsleistung<br />

Vollbaumnutzung Aufarbeitung von Holz, Rinde, Ästen und Nadeln (ohne Stock und<br />

Teile der Wurzeln)<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

4


13 Glossar<br />

Voranbau Künstliche Begründung des Folgebestandes im Schutz und unter<br />

Schirm des Altbestandes; Walderneuerungsart mit frostempfindlichen<br />

und in der Jugend schattenertragenden Baumarten unter<br />

aufgelichtetem Hauptbestand als Schirm<br />

Vorratspflege Verbesserung der Wert- und Volumenentwicklung von Waldbeständen<br />

durch forstliche Maßnahmen, z. B. Auslesedurchforstung<br />

Walderneuerung Verjüngung von Waldbäumen und Waldsträuchern mit dem Ziel der<br />

Initiierung einer neuen Waldgeneration<br />

Walderneuerungsarten Wiederaufforstung, Neuaufforstung, Voranbau und Nachanbau<br />

Wuchsbezirk Landschaftsbereich mit einem möglichst einheitlichen Charakter.<br />

Abgrenzungs- bzw. Unterscheidungskriterien zu anderen Wuchsbezirken<br />

können sein: Klima, Geologische Ausgangssubstrate,<br />

Topographie, Vegetation, Landschaftsgeschichte<br />

Wuchsgebiet Großlandschaft, die sich durch die Geomorphologie, das Großklima<br />

und die Landschaftsgeschichte von anderen Großlandschaften<br />

unterscheidet; ein Wuchsgebiet setzt sich aus mehreren Wuchsbezirken<br />

zusammen.<br />

Z-Bäume Zukunftsbaum; die Auswahl erfolgt i. d. R. zu Beginn der Jungbestandespflegephase<br />

bzw. zum Zeitpunkt der ersten Astung, nach<br />

den Kriterien Vitalität, Qualität, Verteilung<br />

Zielstärke, Zieldimension Angestrebter BHD, i. d. R. der Z-Bäume als möglicher Zeitpunkt der<br />

Ernte<br />

Zielstärkennutzung Nutzungsverfahren, bei dem das Nutzungsalter durch die mögliche<br />

Nutzungsdimension ersetzt wird<br />

Zustandsstandortsform Die Zustandsstandortsform kennzeichnet den über Zeigerwerte der<br />

Bodenvegetation und Humusanalysen ermittelten, aktuellen Nährkraft-<br />

und Feuchtezustand eines Standortes. Abweichungen<br />

zwischen Stamm- und Zustandsstandortsform werden durch<br />

Degradations- und Aggradationstufen gekennzeichnet.<br />

Landesforstverwaltung Brandenburg<br />

Waldbau-Richtlinie 2004<br />

5


Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Umweltschutz und Raumordnung<br />

des Landes Brandenburg<br />

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Heinrich-Mann-Allee 103<br />

14473 Potsdam<br />

Telefon: 03 31 / 8 66 72 37 und 8 66 70 17<br />

Fax: 03 31 / 8 66 70 18<br />

Internet: www.mlur.brandenburg.de<br />

E-Mail: pressestelle@mlur.brandenburg.de

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