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Berichtsheft 2001 - Förderergesellschaft der Geodäsie und ...

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Neue Satzung<br />

§ 1<br />

11<br />

Sitz <strong>und</strong> Zweck<br />

Die Gesellschaft zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Fachrichtung Vermessungswesen an <strong>der</strong><br />

Universität Hannover hat ihren Sitz in Hannover.<br />

Die Gesellschaft setzt sich zum Ziel, die Arbeiten <strong>der</strong> Fachrichtung <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Fachschaft Vermessungswesen zu unterstützen. Sie soll eine gute<br />

Zusammenarbeit zwischen Praxis <strong>und</strong> Universität herbeiführen sowie<br />

Versuchsarbeiten anregen <strong>und</strong> för<strong>der</strong>n.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> werden durch Vorträge <strong>und</strong> Vorführungen, Jahres- <strong>und</strong><br />

Versuchsberichte über diese Arbeiten unterrichtet. Sie haben das Recht, die<br />

Einrichtungen <strong>der</strong> Fachrichtung zu besichtigen <strong>und</strong> an den Untersuchungen<br />

teilzunehmen, soweit dies betrieblich möglich ist.<br />

§ 2<br />

Mitgliedschaft<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesellschaft können Einzelpersonen, Körperschaften, Behörden,<br />

Firmen usw. des In- <strong>und</strong> Auslandes werden.<br />

Über den schriftlich zu stellenden Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet <strong>der</strong><br />

Vorstand.<br />

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt zum Jahresende. Die Austrittserklärung<br />

muß dem Vorstand bis zum 1. September des Jahres schriftlich erklärt werden.<br />

Eine Mitgliedschaft kann vom Vorstand aberkannt werden, wenn ein Mitglied<br />

mit seinen Beiträgen trotz schriftlicher Mahnung länger als ein Jahr im<br />

Rückstand geblieben ist.<br />

Ein Mitglied kann von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung mit einer Mehrheit von 2/3 <strong>der</strong><br />

anwesenden Mitglie<strong>der</strong> ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Gr<strong>und</strong><br />

vorliegt.<br />

§ 3<br />

Beiträge<br />

Über die Höhe <strong>der</strong> von den Mitglie<strong>der</strong>n zu zahlenden Jahresbeiträge beschließt<br />

die Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />

Der Beitrag ist in <strong>der</strong> Summe bis spätestens 31. März jeden Jahres fällig.<br />

Rückständige Beiträge werden unter Berechnung einer Verzugsgebühr, über<br />

<strong>der</strong>en Höhe die Mitglie<strong>der</strong>versammlung beschließt, angemahnt.

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