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Berichtsheft 2001 - Förderergesellschaft der Geodäsie und ...

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esinnen. Dieser Antrag wird bei 3 Enthaltungen <strong>und</strong> 1 Gegenstimme<br />

angenommen.<br />

Damit die steuerliche Gemeinnützigkeit <strong>der</strong> Gesellschaft beim Finanzamt<br />

erhalten bleibt, ist die folgende Satzungsän<strong>der</strong>ung notwendig, die <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung zum Beschluss unterbreitet wird:<br />

Nach dem § 3 <strong>der</strong> z.Zt. gültigen Satzung ist ein neuer Paragraph einzufügen mit<br />

folgendem Wortlaut:<br />

§4<br />

3<br />

Gemeinnützigkeit<br />

Die Gesellschaft zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Fachrichtung Vermessungswesen an<br />

<strong>der</strong> Universität Hannover mit Sitz in Hannover verfolgt ausschließlich <strong>und</strong><br />

unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts<br />

„Steuerbegünstigte Zwecke“ <strong>der</strong> Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft<br />

ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche<br />

Zwecke. Mittel <strong>der</strong> Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen<br />

Zwecke verwendet werden. Die Mitglie<strong>der</strong> erhalten keine Zuwendungen<br />

aus Mitteln <strong>der</strong> Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die<br />

dem Zweck <strong>der</strong> Gesellschaft fremd sind o<strong>der</strong> durch unverhältnismäßig<br />

hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />

Der Satzungsän<strong>der</strong>ung wird bei 1 Enthaltung zugestimmt.

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