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Berichtsheft 2001 - Förderergesellschaft der Geodäsie und ...

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13<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Beiträge <strong>und</strong> Verzugsgebühren<br />

Den Haushaltsplan<br />

Anträge von Vorstand <strong>und</strong> Mitglie<strong>der</strong>n<br />

Den Ausschluss von Mitlie<strong>der</strong>n<br />

Satzungsän<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Auflösung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

Über die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist eine Nie<strong>der</strong>schrift anzufertigen, die von<br />

zwei Mitglie<strong>der</strong>n des Vorstandes zu unterzeichnen ist. Beschlüsse sind wörtlich<br />

aufzunehmen. Die Nie<strong>der</strong>schrift soll den Mitglie<strong>der</strong>n in geeigneter Form bekannt<br />

gegeben werden.<br />

§ 8<br />

Satzungsän<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Auflösung<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Satzung <strong>und</strong> die Auflösung <strong>der</strong> Gesellschaft können von <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung nur beschlossen werden, wenn in <strong>der</strong> Einladung darauf<br />

hingewiesen worden ist. Für diese Beschlüsse ist eine Mehrheit von 2/3 <strong>der</strong><br />

Anwesenden Mitglie<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Bei Auflösung o<strong>der</strong> Aufhebung <strong>der</strong> Gesellschaft o<strong>der</strong> bei Wegfall ihres<br />

bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an den Fre<strong>und</strong>eskreis <strong>der</strong> Universität<br />

Hannover e.V., <strong>der</strong> es unmittelbar zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gemeinschaftsarbeit<br />

zwischen Wissenschaft <strong>und</strong> Praxis auf ausschließlich gemeinnütziger<br />

Gr<strong>und</strong>lage zu verwenden hat.

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