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Neftenbach Aesch Hünikon Riet - Gemeinde Neftenbach

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An der sehr lebhaften und engagierten Diskussion wurde durch eine Interessengemeinschaft<br />

die Einzonung dieses Gebietes westlich des Zwischenweges<br />

überhaupt in Frage gestellt. Dies taten sie auch während der ordentlichen Auflagefrist<br />

mittels schriftlichen Einwendungen kund. Diese Einwendungen, Verzicht<br />

auf die Einzonung Ebni, wurden dann auch im gemeinderätlichen Bericht nicht<br />

berücksichtigt, da gemäss unserer <strong>Gemeinde</strong>ordnung über jede Zonenplanänderung<br />

schlussendlich an der Urne abgestimmt werden muss.<br />

Die vorberatende <strong>Gemeinde</strong>versammlung hiess folgende Änderungsanträge<br />

gut und ergänzte bzw. festigte den Erläuternden Bericht gemäss Art. 47 RPV<br />

wie folgt:<br />

- Gestaltungsplan (Seite 12ff): Es muss ein Gestaltungsplan-Wettbewerb<br />

durchgeführt werden, der von einer sachgemässen Jury begleitet wird.<br />

- Einwohnerkapazität (Seite 16): Die theoretische Einwohnerkapazität soll<br />

bei ca. 240 Personen belassen werden. (Hier entstanden Missverständnisse,<br />

da während der Präsentation von 150 Personen die Rede war).<br />

Folgende Änderungsanträge betreffend dem Erläuternden Bericht wurden<br />

abgelehnt:<br />

- Alterswohnungen (Seite 10): Keine Streichung bei den Zielsetzungen; Alterswohnungen<br />

sind weiterhin möglich.<br />

- Minergie-Standard (Seite 14): Am Minergie-Standart bei privaten Gebäuden<br />

und am Minergie-P-Standart bei öffentlichen Gebäuden wird festgehalten.<br />

Zum Bericht über die nicht berücksichtigenden Einwendungen sowie zur<br />

Anpassung der Bau- und Zonenordnung BZO (neuer Artikel 34) wurden keine<br />

Anträge gestellt.<br />

Aus der Versammlung wurde ein wesentlicher Änderungsantrag betreffend<br />

dem Zonenplan gestellt. Es sei über die Einzonung jeweils separat abzustimmen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>versammlung beschloss<br />

mit Dreiviertelmehrheit<br />

einen Antrag, dass auch eine<br />

alternative Vorlage an die Urne<br />

gebracht werden muss. Diese<br />

Alternative sieht vor, dass über die<br />

Zone für öffentliche Bauten (Schulerweiterung)<br />

und über die Wohnzone<br />

einzeln abgestimmt wird.<br />

An der Urnenabstimmung vom<br />

8<br />

Zone für öffentliche Bauten (ca. 4‘000 m2)<br />

Wohnzone W2/40 (ca. 29‘000 m2)

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