Neftenbach Aesch Hünikon Riet - Gemeinde Neftenbach
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An der sehr lebhaften und engagierten Diskussion wurde durch eine Interessengemeinschaft<br />
die Einzonung dieses Gebietes westlich des Zwischenweges<br />
überhaupt in Frage gestellt. Dies taten sie auch während der ordentlichen Auflagefrist<br />
mittels schriftlichen Einwendungen kund. Diese Einwendungen, Verzicht<br />
auf die Einzonung Ebni, wurden dann auch im gemeinderätlichen Bericht nicht<br />
berücksichtigt, da gemäss unserer <strong>Gemeinde</strong>ordnung über jede Zonenplanänderung<br />
schlussendlich an der Urne abgestimmt werden muss.<br />
Die vorberatende <strong>Gemeinde</strong>versammlung hiess folgende Änderungsanträge<br />
gut und ergänzte bzw. festigte den Erläuternden Bericht gemäss Art. 47 RPV<br />
wie folgt:<br />
- Gestaltungsplan (Seite 12ff): Es muss ein Gestaltungsplan-Wettbewerb<br />
durchgeführt werden, der von einer sachgemässen Jury begleitet wird.<br />
- Einwohnerkapazität (Seite 16): Die theoretische Einwohnerkapazität soll<br />
bei ca. 240 Personen belassen werden. (Hier entstanden Missverständnisse,<br />
da während der Präsentation von 150 Personen die Rede war).<br />
Folgende Änderungsanträge betreffend dem Erläuternden Bericht wurden<br />
abgelehnt:<br />
- Alterswohnungen (Seite 10): Keine Streichung bei den Zielsetzungen; Alterswohnungen<br />
sind weiterhin möglich.<br />
- Minergie-Standard (Seite 14): Am Minergie-Standart bei privaten Gebäuden<br />
und am Minergie-P-Standart bei öffentlichen Gebäuden wird festgehalten.<br />
Zum Bericht über die nicht berücksichtigenden Einwendungen sowie zur<br />
Anpassung der Bau- und Zonenordnung BZO (neuer Artikel 34) wurden keine<br />
Anträge gestellt.<br />
Aus der Versammlung wurde ein wesentlicher Änderungsantrag betreffend<br />
dem Zonenplan gestellt. Es sei über die Einzonung jeweils separat abzustimmen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>versammlung beschloss<br />
mit Dreiviertelmehrheit<br />
einen Antrag, dass auch eine<br />
alternative Vorlage an die Urne<br />
gebracht werden muss. Diese<br />
Alternative sieht vor, dass über die<br />
Zone für öffentliche Bauten (Schulerweiterung)<br />
und über die Wohnzone<br />
einzeln abgestimmt wird.<br />
An der Urnenabstimmung vom<br />
8<br />
Zone für öffentliche Bauten (ca. 4‘000 m2)<br />
Wohnzone W2/40 (ca. 29‘000 m2)