Psychiatriebericht Steiermark - plattform psyche
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30 Einleitung | Regionaler Strukturplan Gesundheit (RSG)<br />
Grundsätzlich gilt für alle Angebotsbereiche gleichermaßen, dass sie multiprofessionell<br />
arbeiten und für alle Altersgruppen zur Verfügung stehen sollen. Deshalb ergänzen - neben<br />
allgemeinpsychiatrischen Angeboten - Spezialangebote in den Bereichen Geronto-, Kinder-<br />
und Jugendpsychiatrie sowie Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen das Angebotsspektrum<br />
einer sozialpsychiatrischen Vollversorgung.<br />
Der Regionale Strukturplan Gesundheit (RSG-)<strong>Steiermark</strong> [26] wurde am 28.4.2008<br />
beschlossen, die Planung/Darstellung der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung<br />
mit Beschluss vom 26.3.2009 eingearbeitet. Ziel ist eine Optimierung des<br />
Versorgungsangebotes im Hinblick auf den festgestellten Bedarf, eine regional ausgewogene<br />
bzw. gerecht verteilte bedarfsorientierte Versorgungsstruktur und die Effektivität der<br />
Versorgung. Als Planungshorizont wurde das Jahr 2015 festgelegt, wobei Umsetzungsschritte<br />
und damit erzielte Veränderungen der Versorgungslandschaft alle 2 Jahre evaluiert werden<br />
[26].<br />
Im Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG) werden die Planungen des stationären und<br />
ambulanten Bereiches zusammengeführt, wobei die Planungen des ambulanten Bereiches<br />
die Versorgung im niedergelassenen Bereich, den psychosozialen Diensten sowie in<br />
Krankenhausambulanzen gemeinsam auf Basis des bestehenden Leistungsgeschehens zu<br />
betrachten versucht.<br />
Die Planungsbereiche in der RSG-Version 1.1. umfassen für die psychiatrische und<br />
psychosoziale Versorgung:<br />
- eine Leistungs- und Kapazitätsplanung nach Standorten und Versorgungsregionen im<br />
akutstationären Bereich in RSG-Kap.4<br />
- eine Darstellung des Status quo der Versorgung im ambulanten Bereich einschließlich der<br />
psychosozialen Dienste hinsichtlich Leistungsangbot und Inanspruchnahme in RSG-Kap.5<br />
bzw. RSG-Kap.8<br />
- den Hinweis auf die Planungskompetenz des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger<br />
für den Bereich Rehabilitation. (vgl. dazu Psy-bericht-Kap 3.3.)<br />
Laut RSG-Kap.4.2.2. umfasst die akutstationäre psychiatrische Versorgung<br />
- die allgemeinpsychiatrische Versorgung - dazu zählt die Akutversorgung von Personen ab<br />
dem vollendeten 18. Lebensjahr, die Entgiftung von Abhängigkeitserkrankungen und die<br />
akute gerontopsychiatrische Versorgung,<br />
- die Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie<br />
- die Spezialversorgung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen<br />
Bis zum Planungshorizont 2015 wird eine Bettenmessziffer von 0,4 angestrebt, wobei die<br />
dafür nötige Betten-Reduktion mit einer stärkeren Integratrion des akutstationären und des<br />
ambulanten Versorgungsangebotes ebenso einhergeht wie eines bedarfsgerechten Angebotes<br />
in der ambulanten fachärztlichen Versorgung.