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Psychiatriebericht Steiermark - plattform psyche

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38 Stationäre psychiatrische Versorgung | Struktur- und demographische Daten zur <strong>Steiermark</strong><br />

Schon der Österreichische Krankenanstaltenplan 1994 (ÖKAP 94) enthielt u.a. auch ein<br />

Kapitel über die stationäre psychiatrische Versorgung, in dem grundsätzliche Aussagen zur<br />

Regionalisierung und Dezentralisierung sowie zur Einbindung der psychiatrischen Versorgung<br />

in die allgemeinmedizinische Versorgung getroffen wurden. In diesem Plan wurde darauf<br />

hingewiesen, dass eine weitere Reduzierung von Betten der Psychiatrie nur unter der<br />

Voraussetzung des Aufbaues flächendeckender extramuraler psychiatrischer und<br />

psychosozialer Versorgungsstrukturen zu rechtfertigen ist. Bei den Verhandlungen mit den<br />

Bundesländern wurde das Thema der psychiatrischen Versorgung allerdings noch weitgehend<br />

ausgespart, da gerade über den Versorgungsgrad hinsichtlich der außerstationären<br />

Einrichtungen und Dienste, der bei der Schätzung des Bedarfs an Betten der Psychiatrie zu<br />

berücksichtigen ist, unzureichende Informationen vorlagen.<br />

Diesem Erfordernis wurde durch die im Jahr 1999 im Auftrag des Strukturfonds vom<br />

Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) erstellte Studie über "den<br />

strukturellen Bedarf in der psychiatrischen Versorgung" nachgekommen [1].<br />

Auch in diesem Werk heißen die Schlagworte zu der schon eingangs formulierten Zielsetzung:<br />

Ambulant vor stationär<br />

Gemeindenähe und —Integration<br />

Regionalisierung, Vernetzung, Versorgungsverpflichtung<br />

Eine auf den genannten Grundsätzen basierende Neuordnung der stationären Versorgung<br />

deckt sich auch mit den Grundzügen des Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG)<br />

bzw. dem Regionalen Strukturplan (RSG) für die <strong>Steiermark</strong> 2008. Bis zum Planungshorizont<br />

2015 wird eine Bettenmessziffer von 0,4 angestrebt, wobei die dafür nötige Betten-Reduktion<br />

mit einer stärkeren Integratrion des akutstationären und des ambulanten<br />

Versorgungsangebotes ebenso einhergeht wie eines bedarfsgerechten Angebotes in der<br />

ambulanten fachärztlichen Versorgung sowohl im niedergelassenen wie auch im PSD-Bereich.<br />

Aktuell bestehen alle Angebote stationärer psychiatrischer Versorgung ausschließlich in Graz<br />

und wurden den im Psychiatriekonzept definierten Versorgungsregionen im Sinne des<br />

Sektorprinzips spezifische Abteilungen in der Landesnervenklinik Sigmund Freud (LSF)<br />

zugeordnet.<br />

Das in der nachstehenden Tabelle dargestellte Szenario 2015 weist aber Leoben als<br />

dezentralen Standort und versorgungsrelevant für die VR 62, 63 und 66 aus.<br />

In der nachfolgenden Tabelle werden die im stationären Bereich tatsächlichen geführten<br />

Betten für den Versorgungsbereich mit Stand 2009 ausgewiesen; die Tabelle stellt ergänzend<br />

das Planungsszenario des RSG im Fachbereich Psychiatrie mit Planungshorizont 2015 dar.

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