Psychiatriebericht Steiermark - plattform psyche
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38 Stationäre psychiatrische Versorgung | Struktur- und demographische Daten zur <strong>Steiermark</strong><br />
Schon der Österreichische Krankenanstaltenplan 1994 (ÖKAP 94) enthielt u.a. auch ein<br />
Kapitel über die stationäre psychiatrische Versorgung, in dem grundsätzliche Aussagen zur<br />
Regionalisierung und Dezentralisierung sowie zur Einbindung der psychiatrischen Versorgung<br />
in die allgemeinmedizinische Versorgung getroffen wurden. In diesem Plan wurde darauf<br />
hingewiesen, dass eine weitere Reduzierung von Betten der Psychiatrie nur unter der<br />
Voraussetzung des Aufbaues flächendeckender extramuraler psychiatrischer und<br />
psychosozialer Versorgungsstrukturen zu rechtfertigen ist. Bei den Verhandlungen mit den<br />
Bundesländern wurde das Thema der psychiatrischen Versorgung allerdings noch weitgehend<br />
ausgespart, da gerade über den Versorgungsgrad hinsichtlich der außerstationären<br />
Einrichtungen und Dienste, der bei der Schätzung des Bedarfs an Betten der Psychiatrie zu<br />
berücksichtigen ist, unzureichende Informationen vorlagen.<br />
Diesem Erfordernis wurde durch die im Jahr 1999 im Auftrag des Strukturfonds vom<br />
Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) erstellte Studie über "den<br />
strukturellen Bedarf in der psychiatrischen Versorgung" nachgekommen [1].<br />
Auch in diesem Werk heißen die Schlagworte zu der schon eingangs formulierten Zielsetzung:<br />
Ambulant vor stationär<br />
Gemeindenähe und —Integration<br />
Regionalisierung, Vernetzung, Versorgungsverpflichtung<br />
Eine auf den genannten Grundsätzen basierende Neuordnung der stationären Versorgung<br />
deckt sich auch mit den Grundzügen des Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG)<br />
bzw. dem Regionalen Strukturplan (RSG) für die <strong>Steiermark</strong> 2008. Bis zum Planungshorizont<br />
2015 wird eine Bettenmessziffer von 0,4 angestrebt, wobei die dafür nötige Betten-Reduktion<br />
mit einer stärkeren Integratrion des akutstationären und des ambulanten<br />
Versorgungsangebotes ebenso einhergeht wie eines bedarfsgerechten Angebotes in der<br />
ambulanten fachärztlichen Versorgung sowohl im niedergelassenen wie auch im PSD-Bereich.<br />
Aktuell bestehen alle Angebote stationärer psychiatrischer Versorgung ausschließlich in Graz<br />
und wurden den im Psychiatriekonzept definierten Versorgungsregionen im Sinne des<br />
Sektorprinzips spezifische Abteilungen in der Landesnervenklinik Sigmund Freud (LSF)<br />
zugeordnet.<br />
Das in der nachstehenden Tabelle dargestellte Szenario 2015 weist aber Leoben als<br />
dezentralen Standort und versorgungsrelevant für die VR 62, 63 und 66 aus.<br />
In der nachfolgenden Tabelle werden die im stationären Bereich tatsächlichen geführten<br />
Betten für den Versorgungsbereich mit Stand 2009 ausgewiesen; die Tabelle stellt ergänzend<br />
das Planungsszenario des RSG im Fachbereich Psychiatrie mit Planungshorizont 2015 dar.