Steuern & Nachfolgeplanung - Weberbank Berlin
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Für Sie und Ihre Familie.<br />
Beispiel Grundstücksschenkung.<br />
Ein Mehrfamilienhaus in guter Lage mit einem aktuellen Verkehrswert von ca. 3 Millionen Euro<br />
wird an eine langjährige Freundin lastenfrei übertragen. Die Immobilie wird mit einem erbschaft-<br />
und schenkungsteuerlichen Grundbesitzwert von 2,7 Millionen Euro angesetzt, da nach einem<br />
Verkehrswertansatz bei fremdvermieteten Wohnimmobilien ein Abschlag von 10 % gewährt wird.<br />
Der Mindestwert Grund und Boden soll 1,3 Millionen Euro betragen und kommt somit nicht zum<br />
Ansatz.<br />
Übertragung der Immobilie<br />
Immobilie<br />
Freibetrag (Steuerklasse III)<br />
Steuerpflichtiger Erwerb<br />
Schenkungsteuer (30 %)<br />
Alternative Geldschenkung<br />
Falls der Schenker statt des Mehrfamilienhauses einen Geldbetrag schenken würde,<br />
ergäbe sich folgende Konstellation:<br />
Festgeld<br />
Freibetrag (Steuerklasse III)<br />
Steuerpflichtiger Erwerb<br />
Schenkungsteuer (30 %)<br />
in Euro<br />
2.700.000<br />
20.000<br />
2.680.000<br />
804.000<br />
in Euro<br />
3.000.000<br />
20.000<br />
2.980.000<br />
894.000<br />
Eine Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker würde in beiden Fällen als zusätzliche Schenkung gelten.<br />
Grundsätzlich kann eine Stundung der Steuer in Betracht kommen, sofern die anfallende Steuer nur durch Verkauf des<br />
Vermögens aufgebracht werden könnte. Die Stundung erfolgt bei Erwerben von Todes wegen zinslos, bei Schenkungen<br />
wird diese hingegen mit 6 % p.a. verzinst.<br />
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