Heiraten in Fulda
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Die kirchliche Trauung<br />
Ehe bedeutet auch Verantwortung und diese ist e<strong>in</strong>e große<br />
Aufgabe. Deshalb wollen viele Paare auch heutzutage nicht auf<br />
den Segen Gottes verzichten. Gerade praktizierende Christen<br />
betrachten die kirchliche Trauung als e<strong>in</strong>e Selbstverständlichkeit<br />
und sehen sie als Krönung ihres großen Tages. Doch auch<br />
die Brautpaare, welche nicht jeden Sonntag den Gottesdienst<br />
besuchen, wünschen sich e<strong>in</strong>en feierlichen Rahmen für ihren<br />
Hochzeitstag.<br />
Seit der Novellierung des Personenstandsgesetzes ist es nun<br />
möglich, ohne standesamtliche Trauung kirchlich zu heiraten.<br />
Dennoch ist dabei zu beachten, dass e<strong>in</strong>e kirchliche Hochzeit<br />
ohne standesamtliche Urkunde ke<strong>in</strong>e zivilrechtlichen Folgen<br />
hat – also vor dem Gesetz nicht existiert.<br />
Die staatliche Ehe und die Ehe nach Kirchenrecht stehen nun völlig<br />
unverbunden nebene<strong>in</strong>ander. Die Konsequenzen s<strong>in</strong>d jedoch im<br />
Vorfeld genauestens abzuwägen: Ohne standesamtliche Trauung<br />
gilt das Ehepaar auch nach e<strong>in</strong>er kirchlichen Trauung als „nichteheliche<br />
Geme<strong>in</strong>schaft“. Das heißt auch, dass es ke<strong>in</strong>en gesetzlich<br />
geregelten Zugew<strong>in</strong>nausgleich gibt. Ebenso entfällt das Zeugnisverweigerungsrecht<br />
im Strafprozess. Auch das Erbrecht wird<br />
durch e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong> kirchliche Trauung nicht automatisch geregelt:<br />
Ohne Testament hat der überlebende Ehegatte ke<strong>in</strong>en Anspruch<br />
auf das Erbe. Gehen K<strong>in</strong>der aus der Ehe hervor, tragen diese den<br />
Namen der Mutter. Der Vater benötigt für das Umgangs- und<br />
Sorgerecht die Zustimmung der K<strong>in</strong>desmutter. E<strong>in</strong>e weitere Folge<br />
der nichtstandesamtlichen Ehe ist, dass im Falle e<strong>in</strong>er Trennung<br />
ke<strong>in</strong> Unterhaltsanspruch besteht. Zudem gibt es ke<strong>in</strong>e Schutzvorschriften<br />
für den Schwächeren beim Scheitern der Ehe. Auch die<br />
e<strong>in</strong>geschränkten bzw. fehlenden Rechte bei der Totensorge sowie<br />
bei der Organtransplantation s<strong>in</strong>d zu bedenken.<br />
<strong>Heiraten</strong> <strong>in</strong> <strong>Fulda</strong><br />
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