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Mai - LKV Bayern

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Die Schweinedatenbank<br />

Zum 1. Januar dieses Jahres trat die zweite Stufe (Meldung über das Verbringen von<br />

Schweinen aus dem Geburtsbetrieb) und die dritte Stufe (Meldung über das Verbringen<br />

von Schweinen aus jedem Betrieb) der Datenbank für Schweine in Kraft.<br />

Die Schweinedatenbank wurde an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem<br />

für Tiere (HI-Tier, Teil I-Rinder) angegliedert. Da hier ein bereits funktionierendes<br />

Datenbanksystem besteht, kann den Landwirten ein kostengünstiges Verfahren angeboten<br />

werden.<br />

Die beauftragte Regionalstelle für <strong>Bayern</strong> ist das <strong>LKV</strong>.<br />

Meldepflichtig sind<br />

alle landwirtschaftlichen Schweinehalter und<br />

alle nicht landwirtschaftlichen Schweinehalter wie<br />

Viehhändler, Transportunternehmen, Sammelstellen, EGs, Schlachthöfe und<br />

Hobby-Schweinehalter.<br />

Die ViehVerKV (Viehverkehrsverordnung) sieht folgende Meldungen vor:<br />

1. Übernahmemeldung (ab sofort)<br />

Meldepflichtig ist immer nur der aufnehmende Betrieb. Dieser muss innerhalb von<br />

sieben Tagen unter Angabe seiner eigenen Registriernummer folgendes melden:<br />

• die Anzahl der Schweine,<br />

• die Registriernummer des abgebenden Betriebes und<br />

• das Datum der Übernahme.<br />

Die Registriernummer (entspricht der BALIS-Nummer) kann der Schweinehalter bei<br />

seinem zuständigen Landwirtschaftsamt erhalten.<br />

2. Stichtagsmeldung (ab 01.01.2004)<br />

Zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres muss jeder Schweinehalter die Anzahl<br />

der am Stichtag im Bestand vorhandenen Schweine, getrennt nach Zuchtsauen<br />

einschließlich Saugferkel sowie Mastschweinen melden.<br />

Meldefrist: Zwei Wochen.<br />

Nicht meldepflichtig sind Geburten sowie Abgänge einschließlich Todesfälle im<br />

Gegensatz zu Rindern.<br />

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