Mai - LKV Bayern
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Die Schweinedatenbank<br />
Zum 1. Januar dieses Jahres trat die zweite Stufe (Meldung über das Verbringen von<br />
Schweinen aus dem Geburtsbetrieb) und die dritte Stufe (Meldung über das Verbringen<br />
von Schweinen aus jedem Betrieb) der Datenbank für Schweine in Kraft.<br />
Die Schweinedatenbank wurde an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem<br />
für Tiere (HI-Tier, Teil I-Rinder) angegliedert. Da hier ein bereits funktionierendes<br />
Datenbanksystem besteht, kann den Landwirten ein kostengünstiges Verfahren angeboten<br />
werden.<br />
Die beauftragte Regionalstelle für <strong>Bayern</strong> ist das <strong>LKV</strong>.<br />
Meldepflichtig sind<br />
alle landwirtschaftlichen Schweinehalter und<br />
alle nicht landwirtschaftlichen Schweinehalter wie<br />
Viehhändler, Transportunternehmen, Sammelstellen, EGs, Schlachthöfe und<br />
Hobby-Schweinehalter.<br />
Die ViehVerKV (Viehverkehrsverordnung) sieht folgende Meldungen vor:<br />
1. Übernahmemeldung (ab sofort)<br />
Meldepflichtig ist immer nur der aufnehmende Betrieb. Dieser muss innerhalb von<br />
sieben Tagen unter Angabe seiner eigenen Registriernummer folgendes melden:<br />
• die Anzahl der Schweine,<br />
• die Registriernummer des abgebenden Betriebes und<br />
• das Datum der Übernahme.<br />
Die Registriernummer (entspricht der BALIS-Nummer) kann der Schweinehalter bei<br />
seinem zuständigen Landwirtschaftsamt erhalten.<br />
2. Stichtagsmeldung (ab 01.01.2004)<br />
Zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres muss jeder Schweinehalter die Anzahl<br />
der am Stichtag im Bestand vorhandenen Schweine, getrennt nach Zuchtsauen<br />
einschließlich Saugferkel sowie Mastschweinen melden.<br />
Meldefrist: Zwei Wochen.<br />
Nicht meldepflichtig sind Geburten sowie Abgänge einschließlich Todesfälle im<br />
Gegensatz zu Rindern.<br />
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