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Mai - LKV Bayern

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Den meldepflichtigen Schweinehaltern stehen folgende Meldewege zur<br />

Verfügung:<br />

1. Kartenmeldung und<br />

2. Internetmeldung.<br />

Für die Internetmeldung benötigt der Schweinehalter eine PIN (Persönliche Identifikations-Nummer).<br />

Diese erteilt das <strong>LKV</strong> und geht dem Tierhalter per Post zu.<br />

Sollte der Betrieb bereits eine PIN für Meldungen im Bereich Rinder bzw. für den<br />

“Mehrfachantrag online“ besitzen, so gilt diese auch für die Schweinedatenbank, wenn<br />

beim Landwirtschaftsamt einer der folgenden Betriebstypen eingetragen ist:<br />

- landwirtschaftlicher Schweinehalter<br />

- nicht landwirtschaftlichen Schweinehalter<br />

- Viehhändler<br />

- Transporteur<br />

- Schlachtbetrieb.<br />

Die Kosten für die Einführung und Einrichtung der Schweinedatenbank werden vom<br />

Staatsministerium GEV übernommen. Internetmeldungen sind grundsätzlich kostenfrei.<br />

Für Kartenmeldungen werden dem Meldepflichtigen 0,30 € je Meldung verrechnet. Ohrmarken<br />

der verschiedenen Fabrikate können künftig ausschließlich über das <strong>LKV</strong><br />

bezogen werden. Die bisherigen kostenpflichtigen Berechtigungsscheine fallen weg.<br />

Näheres dazu haben bereits alle meldepflichtigen Betriebe mit Einzelschreiben erhalten.<br />

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