Mai - LKV Bayern
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Den meldepflichtigen Schweinehaltern stehen folgende Meldewege zur<br />
Verfügung:<br />
1. Kartenmeldung und<br />
2. Internetmeldung.<br />
Für die Internetmeldung benötigt der Schweinehalter eine PIN (Persönliche Identifikations-Nummer).<br />
Diese erteilt das <strong>LKV</strong> und geht dem Tierhalter per Post zu.<br />
Sollte der Betrieb bereits eine PIN für Meldungen im Bereich Rinder bzw. für den<br />
“Mehrfachantrag online“ besitzen, so gilt diese auch für die Schweinedatenbank, wenn<br />
beim Landwirtschaftsamt einer der folgenden Betriebstypen eingetragen ist:<br />
- landwirtschaftlicher Schweinehalter<br />
- nicht landwirtschaftlichen Schweinehalter<br />
- Viehhändler<br />
- Transporteur<br />
- Schlachtbetrieb.<br />
Die Kosten für die Einführung und Einrichtung der Schweinedatenbank werden vom<br />
Staatsministerium GEV übernommen. Internetmeldungen sind grundsätzlich kostenfrei.<br />
Für Kartenmeldungen werden dem Meldepflichtigen 0,30 € je Meldung verrechnet. Ohrmarken<br />
der verschiedenen Fabrikate können künftig ausschließlich über das <strong>LKV</strong><br />
bezogen werden. Die bisherigen kostenpflichtigen Berechtigungsscheine fallen weg.<br />
Näheres dazu haben bereits alle meldepflichtigen Betriebe mit Einzelschreiben erhalten.<br />
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