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Bauvorhaben in Ortsdurchfahrten –

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- Anmerkungen:<br />

- Das erste Mängelbeseitigungsschreiben kann auch ohne Kündigungsandrohung erfolgen<br />

(Dann ist nach Fristablauf aber ke<strong>in</strong> Kündigungsrecht gegeben und folglich auch ke<strong>in</strong> Recht,<br />

die Mängel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen.).<br />

Der Auftragsentzug kann auf e<strong>in</strong>en <strong>in</strong> sich abgeschlossenen Teil der Leistungen beschränkt<br />

werden.<br />

- Zur Beseitigung der Mängel ist e<strong>in</strong>e angemessene Frist zu setzen. Was angemessen ist, wird<br />

nach dem E<strong>in</strong>zelfall bestimmt. Insbesondere ist darauf Rücksicht zu nehmen, welchen Umfang<br />

die Mängelbeseitigungsarbeiten <strong>in</strong> etwa haben werden. Sollten sich aus dem ursprünglichen<br />

Vertrag Fristen ergeben, die sich zur Bewertung der Dauer der Arbeiten heranziehen<br />

lassen, so dürften diese Fristen regelmäßig angemessen se<strong>in</strong>.<br />

- E<strong>in</strong> Auftragsentzug ist mit gesondertem Schreiben zu tätigen (vergleiche Muster); erst mit dem<br />

Zugang dieses Auftragsentzugsschreibens entsteht e<strong>in</strong> Eigenbeseitigungsrecht bezüglich der<br />

Mangelhaftigkeiten.<br />

Muster e<strong>in</strong>er Kündigung gem. §§ 4 Nr. 7, 8 Nr. 3 VOB/B<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

mit Schreiben vom ... rügten wir diverse Mangelhaftigkeiten Ihrer Werkleistungen und setzen e<strong>in</strong>e<br />

angemessene Frist gem. § 4 Nr. 7 VOB/B zur Mängelbeseitigung bis ..... Wir mussten feststellen, dass<br />

diese Frist fruchtlos verstrich.<br />

Ankündigungsgemäß entziehen wir Ihnen daher den Auftrag vom ..., Auftrags-Nr.: ...., e<strong>in</strong>schließlich<br />

aller etwaigen Nachträge,<br />

gem. § 8 Nr. 3 VOB/B.<br />

mit sofortiger Wirkung und außerordentlich<br />

Wir werden die Mängelbeseitigung und Fertigstellung der Leistungen durch e<strong>in</strong>e Drittfirma veranlassen.<br />

Sämtliche Mängelbeseitigungskosten, Mehrkosten der Fertigstellung, Schadensersatz- und sonstigen<br />

Ansprüche, <strong>in</strong>sbesondere die Geltendmachung von Vertragsstrafeansprüchen, behalten wir uns<br />

ausdrücklich vor. Selbige werden wir Ihnen gesondert aufgeben.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

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