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Bauvorhaben in Ortsdurchfahrten –

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cherungspflicht bei der Durchführung von Bauarbeiten/Straßenbauarbeiten wesent-<br />

lich. Die Straßenverkehrssicherungspflicht besteht darüber h<strong>in</strong>aus stets, da Orts-<br />

durchfahrten öffentliche Verkehrsflächen darstellen.<br />

Beispiele:<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Verkehrssicherungspflicht bei Bauarbeiten:<br />

E<strong>in</strong>satz von Vibrationswalzen zu Verdichtungsarbeiten oder von sogenannten Rüttelgeräten<br />

(e<strong>in</strong>e schonende Arbeitsweise ist zu wählen, um Schäden an Nachbarhäusern aufgrund von<br />

Erschütterungsimmissionen zu vermeiden <strong>–</strong> vergleiche BGHZ 85, Seite 375 ff (Seite 381);<br />

BGH Versicherungsrecht 1982, Seite 595).<br />

Straßenverkehrssicherungspflicht:<br />

Durch die An- und Abfahrt von Baufahrzeugen werden Zebrastreifen auf noch nicht von der<br />

Baumaßnahme betroffenen Teilen der Ortsdurchfahrt unkenntlich. E<strong>in</strong> Anlieger wird angefahren<br />

(Fall der Straßenverkehrssicherungspflicht im Rahmen öffentlicher Verkehrsflächen).<br />

Das erste Beispiel ist für diesen Leitfaden bestimmend, mith<strong>in</strong> die konkrete Verkehrssicherungspflicht<br />

für Baumaßnahmen. Beim zweiten Beispiel ist die Betroffenheit<br />

e<strong>in</strong>es Anliegers eher zufällig; diese Rechtsfragen werden im Leitfaden nicht erörtert.<br />

Es ist zusammenzufassen:<br />

vergleiche auch Übersicht 1:<br />

Verkehrssicherungspflicht<br />

Die Durchführung von <strong>Bauvorhaben</strong> schafft nach allgeme<strong>in</strong>er Ansicht e<strong>in</strong>e Gefahrenlage,<br />

welche Verkehrssicherungspflichten begründet.<br />

Diese bestehen <strong>in</strong>sbesondere dah<strong>in</strong>gehend, durch die Bauarbeiten ke<strong>in</strong>en Dritten zu<br />

schädigen oder zu Schaden kommen zu lassen. Die geschützten Rechtsgüter Dritter,<br />

die der Gefahr ausgesetzt s<strong>in</strong>d, sollen unversehrt bleiben.<br />

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