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AKROBAT FUND - acarda

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<strong>AKROBAT</strong> <strong>FUND</strong><br />

Investmentfonds (F.C.P.) mit mehreren Teilfonds<br />

ERLÄUTERUNGEN ZUM HALBJAHRESABSCHLUSS<br />

zum 30. Juni 2004<br />

ERLÄUTERUNG 1 - WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE<br />

a) Darstellung der Finanzberichte<br />

Die Finanzberichte des Fonds sind gemäss der in Luxemburg geltenden Vorschriften für<br />

Kapitalanlagefonds erstellt.<br />

b) Das Vermögen jedes Teilfonds wird nach folgenden Grundsätzen berechnet:<br />

Wertpapiere, die an einer Börse amtlich notiert sind, werden zum letzten verfügbaren bezahlten<br />

Kurs bewertet. Soweit Wertpapiere an mehreren Börsen amtlich notiert sind, ist der letzte<br />

verfügbare bezahlte Kurs des entsprechenden Wertpapiers an der Börse massgeblich, die<br />

Hauptmarkt für dieses Wertpapier ist.<br />

Wertpapiere, die nicht an einer Börse amtlich notiert sind, die aber an einem anderen geregelten<br />

Markt gehandelt werden, werden zu einem Kurs bewertet, der nicht geringer als der Geldkurs und<br />

nicht höher als der Briefkurs zur Zeit der Bewertung sein darf und den die<br />

Verwaltungsgesellschaft für den bestmöglichen Kurs hält, zu dem die Wertpapiere verkauft<br />

werden können.<br />

Falls solche Kurse nicht marktgerecht sind oder falls für andere als den ersten und zweiten<br />

Abschnitt genannten Wertpapiere keine Kurse festgelegt werden, werden diese Wertpapiere<br />

ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die<br />

Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von<br />

Abschlussprüfern nachprüfbaren Bewertungsregeln festlegt.<br />

Die flüssigen Mittel werden zu ihrem Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet. Festgelder mit einer<br />

Ursprungslaufzeit von mehr als 60 Tagen können mit dem jeweiligen Renditekurs bewertet<br />

werden, vorausgesetzt, ein entsprechender Vertrag zwischen dem Finanzinstitut, welches die<br />

Festgelder verwahrt, und der Verwaltungsgesellschaft sieht vor, dass diese Festgelder zu jeder<br />

Zeit kündbar sind und dass im Falle einer Kündigung ihr Realisierungswert diesem Renditekurs<br />

entspricht.<br />

c) Umrechnung der Fremdwährungen<br />

Alle nicht auf die jeweilige Teilfondswährung lautenden Vermögenswerte werden zum letzten<br />

Devisenkurs in die Teilfondswährung umgerechnet. Zum Stichtag per 30. Juni 2004 wurden<br />

folgende Umrechnungskurse zugrunde gelegt:<br />

1 EUR = 1,5291223 CHF Schweizer Franken<br />

0,6703446 GBP Englisches Pfund<br />

9,1243124 SEK Schwedische Krone<br />

1,2120500 USD Amerikanischer Dollar<br />

Die bestehenden Teilfonds werden in folgender Referenzwährung geführt:<br />

<strong>AKROBAT</strong> <strong>FUND</strong> - EUROPA in Euro<br />

<strong>AKROBAT</strong> <strong>FUND</strong> - VALUE in Euro<br />

Die Transaktionen, Erträge und Aufwendungen in anderen Währungen als die des jeweiligen<br />

Teilfonds, werden zu dem Wechselkurs verbucht, der am Tag der Transaktion gültig ist.<br />

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