AKROBAT FUND - acarda
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<strong>AKROBAT</strong> <strong>FUND</strong><br />
Investmentfonds (F.C.P.) mit mehreren Teilfonds<br />
ERLÄUTERUNGEN ZUM HALBJAHRESABSCHLUSS (Fortsetzung)<br />
zum 30. Juni 2004<br />
ERLÄUTERUNG 4 - ERFOLGSHONORAR<br />
Der Teilfonds <strong>AKROBAT</strong> <strong>FUND</strong> - VALUE ist berechtigt, ein Erfolgshonorar an die<br />
Verwaltungsgesellschaft AXXION S.A. in Höhe von 17,5% p.a. des Anstiegs seines Anteilwertes zu<br />
zahlen. Das Honorar wird an jedem Bewertungstag berechnet und jährlich ausgezahlt. In einem<br />
Geschäftsjahr netto erzielte Wertminderungen werden auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen; im<br />
Falle von Verlustvorträgen fällt das Erfolgshonorar erst an, wenn diese vollständig ausgeglichen sind.<br />
Für den Teilfonds <strong>AKROBAT</strong> <strong>FUND</strong> - EUROPA ist keine Erfolgshonorarzahlung vorgesehen.<br />
ERLÄUTERUNG 5 - BETREUUNGSGEBÜHR<br />
Für die Abgeltung der mit der laufenden Betreuung der Anteilinhaber verbundenen Kosten ist die<br />
Verwaltungsgesellschaft berechtigt, aus dem Vermögen des Teilfonds <strong>AKROBAT</strong> <strong>FUND</strong> - EUROPA<br />
eine Betreuungsgebühr von bis zu 0,7% p.a. des Nettovermögens des Teilfonds, bzw. 1% p.a. für den<br />
Teilfonds <strong>AKROBAT</strong> <strong>FUND</strong> - VALUE, zu erhalten, das auf der Basis des durchschnittlichen Netto-<br />
Teilfondsvermögens während des entsprechenden Kalendermonats prorata temporis zu berechnen<br />
und monatlich nachträglich auszuzahlen ist.<br />
ERLÄUTERUNG 6 - GEBÜHREN BEI AUSGABE UND RÜCKNAHME VON ANTEILEN<br />
Ausgabepreis ist der Anteilwert zzgl. einer Verkaufsprovision von bis zu 5%. Der Ausgabepreis kann<br />
sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />
Er ist innerhalb von 3 Luxemburger Bankarbeitstagen nach dem entsprechenden Bewertungstag<br />
zahlbar.<br />
Rücknahmepreis ist der Anteilwert.<br />
Der Umtausch von Anteilen erfolgt auf der Grundlage des Anteilwertes der betreffenden Anteilklassen<br />
bzw. der betreffenden Teilfonds. Dabei kann eine Umtauschprovision zugunsten der Vertriebstelle des<br />
Teilfonds erhoben werden, in den getauscht werden soll. Wird eine Umtauschprovision erhoben, so<br />
beträgt diese höchstens 1% des Anteilwertes des Teilfonds, in welchen der Umtausch erfolgen soll;<br />
eine Nachzahlung der etwaigen Differenz zwischen den Verkaufsprovisionen auf die Anteilwerte der<br />
betreffenden Teilfonds bleibt hiervon unberührt.<br />
ERLÄUTERUNG 7 - KAPITALSTEUER ("taxe d’abonnement")<br />
Die Investmentgesellschaft unterliegt dem luxemburgischen Gesetz.<br />
Die Investmentgesellschaft unterliegt gemäss den Luxemburger Gesetzen einer jährlichen<br />
Kapitalsteuer von 0,05% p.a. des Nettovermögens welche vierteljährlich zu zahlen ist und auf der<br />
Grundlage des Nettovermögens jedes Teilfonds am letzten Tag des jeweiligen Quartals berechnet<br />
wird.<br />
Der Teil des Nettovermögens, der in Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere angelegt<br />
ist, die bereits zur Zahlung der Kapitalsteuer gemäss Artikel 108 des abgeänderten Gesetzes vom<br />
30. März 1988 verpflichtet sind, ist von der Kapitalsteuer befreit.<br />
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