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AKROBAT FUND - acarda

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<strong>AKROBAT</strong> <strong>FUND</strong><br />

Investmentfonds (F.C.P.) mit mehreren Teilfonds<br />

ERLÄUTERUNGEN ZUM HALBJAHRESABSCHLUSS (Fortsetzung)<br />

zum 30. Juni 2004<br />

ERLÄUTERUNG 4 - ERFOLGSHONORAR<br />

Der Teilfonds <strong>AKROBAT</strong> <strong>FUND</strong> - VALUE ist berechtigt, ein Erfolgshonorar an die<br />

Verwaltungsgesellschaft AXXION S.A. in Höhe von 17,5% p.a. des Anstiegs seines Anteilwertes zu<br />

zahlen. Das Honorar wird an jedem Bewertungstag berechnet und jährlich ausgezahlt. In einem<br />

Geschäftsjahr netto erzielte Wertminderungen werden auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen; im<br />

Falle von Verlustvorträgen fällt das Erfolgshonorar erst an, wenn diese vollständig ausgeglichen sind.<br />

Für den Teilfonds <strong>AKROBAT</strong> <strong>FUND</strong> - EUROPA ist keine Erfolgshonorarzahlung vorgesehen.<br />

ERLÄUTERUNG 5 - BETREUUNGSGEBÜHR<br />

Für die Abgeltung der mit der laufenden Betreuung der Anteilinhaber verbundenen Kosten ist die<br />

Verwaltungsgesellschaft berechtigt, aus dem Vermögen des Teilfonds <strong>AKROBAT</strong> <strong>FUND</strong> - EUROPA<br />

eine Betreuungsgebühr von bis zu 0,7% p.a. des Nettovermögens des Teilfonds, bzw. 1% p.a. für den<br />

Teilfonds <strong>AKROBAT</strong> <strong>FUND</strong> - VALUE, zu erhalten, das auf der Basis des durchschnittlichen Netto-<br />

Teilfondsvermögens während des entsprechenden Kalendermonats prorata temporis zu berechnen<br />

und monatlich nachträglich auszuzahlen ist.<br />

ERLÄUTERUNG 6 - GEBÜHREN BEI AUSGABE UND RÜCKNAHME VON ANTEILEN<br />

Ausgabepreis ist der Anteilwert zzgl. einer Verkaufsprovision von bis zu 5%. Der Ausgabepreis kann<br />

sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />

Er ist innerhalb von 3 Luxemburger Bankarbeitstagen nach dem entsprechenden Bewertungstag<br />

zahlbar.<br />

Rücknahmepreis ist der Anteilwert.<br />

Der Umtausch von Anteilen erfolgt auf der Grundlage des Anteilwertes der betreffenden Anteilklassen<br />

bzw. der betreffenden Teilfonds. Dabei kann eine Umtauschprovision zugunsten der Vertriebstelle des<br />

Teilfonds erhoben werden, in den getauscht werden soll. Wird eine Umtauschprovision erhoben, so<br />

beträgt diese höchstens 1% des Anteilwertes des Teilfonds, in welchen der Umtausch erfolgen soll;<br />

eine Nachzahlung der etwaigen Differenz zwischen den Verkaufsprovisionen auf die Anteilwerte der<br />

betreffenden Teilfonds bleibt hiervon unberührt.<br />

ERLÄUTERUNG 7 - KAPITALSTEUER ("taxe d’abonnement")<br />

Die Investmentgesellschaft unterliegt dem luxemburgischen Gesetz.<br />

Die Investmentgesellschaft unterliegt gemäss den Luxemburger Gesetzen einer jährlichen<br />

Kapitalsteuer von 0,05% p.a. des Nettovermögens welche vierteljährlich zu zahlen ist und auf der<br />

Grundlage des Nettovermögens jedes Teilfonds am letzten Tag des jeweiligen Quartals berechnet<br />

wird.<br />

Der Teil des Nettovermögens, der in Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere angelegt<br />

ist, die bereits zur Zahlung der Kapitalsteuer gemäss Artikel 108 des abgeänderten Gesetzes vom<br />

30. März 1988 verpflichtet sind, ist von der Kapitalsteuer befreit.<br />

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