Manteltarifvertrag gewerbl.Schl.-Holst.pdf - SVG
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II. Urlaub der Jugendlichen<br />
Der Urlaub f¸r Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr richtet sich nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen.<br />
III. Urlaubsgeld<br />
1. Der/die Arbeitnehmer/in erh‰lt nach einj‰hriger Betriebszugehˆrigkeit zus‰tzlich zum<br />
Urlaubslohn ein Urlaubsgeld f¸r jeden tariflichen Urlaubstag in Hˆhe von Ä 18,00.<br />
2. Teilzeitbesch‰ftigte erhalten ein Urlaubsgeld entsprechend dem Verh‰ltnis ihrer tats‰chlichen<br />
Arbeitszeit zur tariflichen regelm‰fligen Arbeitszeit.<br />
3. Das Urlaubsgeld ist zusammen mit dem Urlaubslohn auszuzahlen.<br />
4. Hat der/die Arbeitnehmer/in im Austrittsjahr mehr Urlaubsgeld erhalten als ihm entsprechend<br />
der Urlaubszwˆlftelung gem‰fl ß 11 Ziffer 4 dieses <strong>Manteltarifvertrag</strong>es<br />
zusteht, so ist er/sie verpflichtet, das zuviel erhaltene Urlaubsgeld bei Beendigung<br />
des Arbeitsverh‰ltnisses an den Arbeitgeber zur¸ckzuzahlen. Das gilt nicht<br />
a) bei Ausscheiden aus dringenden betrieblichen Gr¸nden,<br />
b) bei Ausscheiden aufgrund einer K¸ndigung seitens des Arbeitgebers,<br />
c) wenn das Ausscheiden aufgrund des Erreichens der Altersgrenze erfolgt.<br />
Das gesamte bereits gew‰hrte Urlaubsgeld des betreffenden Urlaubsjahres ist zur¸ckzuzahlen,<br />
wenn das Arbeitsverh‰ltnis durch eine vom/von der Arbeitnehmer/in<br />
verschuldete fristlose Entlassung oder eine von ihm/ihr begangenen Arbeitsvertragsbruch<br />
endet.<br />
5. Das Urlaubsgeld ist eine einmalige Zuwendung, die bei der Ermittlung des durchschnittlichen<br />
Arbeitsentgeltes f¸r Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tariflicher<br />
Bestimmungen aufler Ansatz bleibt.<br />
6. Jugendliche Arbeitnehmer/innen gem‰fl Ziffer II und Auszubildende erhalten je Urlaubstag<br />
ein Urlaubsgeld in Hˆhe von 50 % vom Urlaubsgeld der Erwachsenen.<br />
ß 12<br />
Bezahlte Freizeit<br />
Jede/r Arbeitnehmer/in hat Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des<br />
Lohnes<br />
1. bis zur Dauer eines Arbeitstages<br />
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