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Manteltarifvertrag gewerbl.Schl.-Holst.pdf - SVG

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Wo bei Abschluss dieses <strong>Manteltarifvertrag</strong>es durch innerbetriebliche Regelung und Einzelarbeitsvertr‰ge<br />

g¸nstigere Bestimmungen gelten, d¸rfen sie aus Anlass des Abschlusses<br />

dieses <strong>Manteltarifvertrag</strong>es nicht ge‰ndert werden.<br />

ß 19<br />

Geltungsdauer und K¸ndigung des Tarifvertrages<br />

Dieser <strong>Manteltarifvertrag</strong> tritt am 01. Juli 2001 in Kraft. Der <strong>Manteltarifvertrag</strong> kann jeweils mit<br />

einer Frist von drei Monaten, fr¸hestens zum 30. Juni 2002 gek¸ndigt werden.<br />

Neum¸nster/Kiel, den 25. Juli 2001<br />

Landesverband f¸r das Verkehrsgewerbe <strong>Schl</strong>eswig-<strong>Holst</strong>ein e.V.<br />

gez. Unterschriften<br />

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)<br />

Landesbezirk Nord<br />

gez. Unterschriften<br />

15

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