Manteltarifvertrag gewerbl.Schl.-Holst.pdf - SVG
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Wo bei Abschluss dieses <strong>Manteltarifvertrag</strong>es durch innerbetriebliche Regelung und Einzelarbeitsvertr‰ge<br />
g¸nstigere Bestimmungen gelten, d¸rfen sie aus Anlass des Abschlusses<br />
dieses <strong>Manteltarifvertrag</strong>es nicht ge‰ndert werden.<br />
ß 19<br />
Geltungsdauer und K¸ndigung des Tarifvertrages<br />
Dieser <strong>Manteltarifvertrag</strong> tritt am 01. Juli 2001 in Kraft. Der <strong>Manteltarifvertrag</strong> kann jeweils mit<br />
einer Frist von drei Monaten, fr¸hestens zum 30. Juni 2002 gek¸ndigt werden.<br />
Neum¸nster/Kiel, den 25. Juli 2001<br />
Landesverband f¸r das Verkehrsgewerbe <strong>Schl</strong>eswig-<strong>Holst</strong>ein e.V.<br />
gez. Unterschriften<br />
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)<br />
Landesbezirk Nord<br />
gez. Unterschriften<br />
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