Adolph Kolping - Kolpingjugend - Kolpingwerk Deutschland
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52 <strong>Adolph</strong> <strong>Kolping</strong><br />
III. Anregungen für die Praxis<br />
§ 4<br />
Der Zentralrat besteht aus Diözesanpräsides, das Seniorat aus den Diözesansenioren,<br />
das Altseniorat aus den Diözesanaltsenioren. Der Zentralpräses, der Zentralsenior<br />
und der Zentralaltsenior bilden das Zentralpräsidium der Deutschen <strong>Kolping</strong>sfamilie.<br />
§ 5<br />
Das Zentralpräsidium kann den Zentralrat, das Seniorat oder das Altseniorat zu<br />
besonderen Tagungen einberufen, auf denen Anregungen und Richtlinien für die<br />
Arbeit der Deutschen <strong>Kolping</strong>sfamilie gegeben werden und zu den Fragen des<br />
öffentlichen Lebens Stellung genommen werden kann.<br />
Selbständig eingeladen werden kann:<br />
der Zentralrat vom Zentralpräses,<br />
das Deutsche Seniorat vom Zentralsenior,<br />
das Deutsche Altseniorat vom Zentralaltsenior.<br />
Der Einberufer muss dem Zentralpräsidium wenigstens 14 Tage vor der Zusammenkunft<br />
Mitteilung machen. Das Zentralpräsidium kann zu diesen Sondertagungen<br />
eingeladen werden.<br />
Beschlüsse jedoch, die für die Deutsche <strong>Kolping</strong>sfamilie und ihre Mitglieder verbindlich<br />
sind, können nur von der Zentralversammlung gefasst werden und bedürfen<br />
der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<br />
Zentralpräses und Zentralsekretär haben Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />
die Stimme des Zentralpräses oder seines Vertreters.<br />
§ 9<br />
Der Zentralsenior wird vom Seniorat, der Zentralsenior vom Altseniorat aus den Reihen<br />
seiner Mitglieder gewählt. Das Deutsche Seniorat und das Deutsche Altseniorat<br />
wählen gemäß § 72 des Generalstatuts ihre Vertreter in das Generalseniorat. Die<br />
Wahl erfolgt geheim, beim Zentralsenior und Zentralaltsenior mit absoluter, bei den<br />
Vertretern im Generalseniorat mit einfacher Mehrheit, auf die Dauer von zwei Jahren.<br />
Der Zentralpräses hat vor der Wahl das Einspruchsrecht. Das Amt des Zentralseniors<br />
und des Zentralaltseniors ist ehrenamtlich.