Rundschau 02/2005 - Gemeinde Schweitenkirchen
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Seite 10 <strong>Schweitenkirchen</strong>er <strong>Rundschau</strong> Juni <strong>2005</strong><br />
kamen ab 18 Uhr zur Siegerehrung des Sport Mantel Cups in die<br />
Festhalle. Das Highlight des Abends lieferte die Tanz- und Showband<br />
„Ursprung Buam“ aus dem Zillertal, die Festhalle war bis<br />
auf den aller letzen Platz besetzt. Die Band brachte mit ihren urigen<br />
Texten zu volkstümlicher Musik eine Bombenstimmung in<br />
die Festhalle. Etliche Gäste zog es anschließend noch in die gemütliche<br />
Bar.<br />
Bevor der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Peter Harry<br />
Carstensen (CDU), am Montagvormittag zur großen CSU-Kundgebung<br />
in der Festhalle sprach, wurde er mit einem Standkonzert<br />
der <strong>Schweitenkirchen</strong>er Musikanten vor dem Rathaus empfangen<br />
und trug sich dort in das Goldene Buch der <strong>Gemeinde</strong> ein.<br />
Gemeinsam marschierten die dort versammelten Ehrengäste im<br />
Anschluss zur Festhalle. Zum Volksfestausklang unterhielt die<br />
Kapelle „Waidler 2000“, die schon vom letzten Jahr bekannt war.<br />
Mit Peter Harry Carstensen kamen vier Ministerpräsidenten<br />
in fünf Jahren nach <strong>Schweitenkirchen</strong><br />
Zum 38. <strong>Schweitenkirchen</strong>er Volksfest konnte Bürgermeister Albert<br />
Vogler wieder einen prominenten Gast vor dem Rathaus empfangen.<br />
Peter-Harry Carstensen, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein,<br />
kam als Redner anlässlich der traditionellen Großkundgebung<br />
in die Festhalle nach <strong>Schweitenkirchen</strong>. Damit reihte<br />
sich Carstensen als vierter Ministerpräsident im Laufe von fünf<br />
Jahren als Wortführer bei dieser Veranstaltung ein. Zuvor trug<br />
sich der Ministerpräsident jedoch in das Goldene Buch der <strong>Gemeinde</strong><br />
ein, dabei staunte er nicht schlecht welche „Promis“ bereits<br />
vor ihm unsere <strong>Gemeinde</strong> besuchten und studierte die Signaturen<br />
seiner Vorgänger ganz genau.<br />
Sprechtage des Versicherungsberaters<br />
Auskunft und Beratung<br />
Der Versicherungsberater der LVA und BfA Berlin hält im 2.Halbjahr<br />
<strong>2005</strong> im Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm an folgenden Tagen<br />
Sprechtage ab: 28.06., 12.07., 26.07., 09.08., 23.08. und<br />
13.09.<strong>2005</strong>.<br />
Die Sprechtage sind immer in der Zeit von 9 – 12 und 13 – 15.30<br />
Uhr. Dabei werden alle Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />
kostenfrei beantwortet.<br />
Zu allen persönlichen Auskünften benötigt er die Versicherungsunterlagen<br />
und den Personalausweis des Ratsuchenden.<br />
Anmeldung 1 Woche vorher unter Tel.08441/27179 nötig.<br />
Die Termine des 2. Halbjahres werden rechtzeitig bekannt gegeben.<br />
Alcopops – süße Verführer und Einstiegsdroge<br />
AOK-Wegweiser für Eltern<br />
Die Designerdrinks „Alcopops“ erobern seit 1995 den deutschen<br />
Markt mit dreistelligen Wachstumsraten. Die alkoholhaltigen Mixgetränke<br />
sind schick, schmecken harmlos wie Limo und werden<br />
auch so getrunken. Was Eltern oft nicht wissen: Die peppig aufgemachten<br />
Flaschen enthalten im Schnitt zirka 12 Gramm Alkohol<br />
– so viel wie ein doppelter Schnaps. Das macht die süßen Verführer<br />
häufig zur Einstiegsdroge. Obwohl das Jugendschutzgesetz<br />
den Verkauf von Alcopops mit Spirituosen an Minderjährige<br />
verbietet, wird der „Süße Drink mit hartem Sprit“ an Kinder<br />
verkauft. „Eltern bekommen es oft gar nicht mit, ob und wann<br />
ihre Kinder alkoholische Getränke zu sich nehmen“, so Elisabeth<br />
Wollny von der AOK-Direktion in Ingolstadt. Aber eines ist klar:<br />
Früher oder später kommen Kinder und Jugendliche in Kontakt<br />
mit Suchtmitteln, mit „erlaubten“ ebenso wie mit „verbotenen“.<br />
Eltern sollten deshalb früh genug mit ihren Kindern über den Konsum<br />
von Suchtmitteln reden. Jugendliche, die auch im Freundeskreis<br />
einmal „nein“ zum Alkohol sagen können, sind am besten<br />
geschützt. Die AOK hat deshalb einen Wegweiser „Alcopops<br />
– die süße Verführung“ herausgebracht, der Eltern dabei unterstützen<br />
soll, ihre Kinder über die Gefahren zu informieren und<br />
sie in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken. Das Faltblatt gibt es<br />
bei jeder AOK-Geschäftsstelle.<br />
Vorsorgevollmachten registrieren<br />
Ab sofort können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Vorsorgevollmacht<br />
im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer<br />
eintragen lassen. Wie das Landratsamt mitteilte, können damit<br />
Gerichte Vorsorgevollmachten schnell, einfach und sicher<br />
finden.<br />
Ab sofort können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Vorsorgevollmacht<br />
im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer<br />
eintragen lassen. Wie das Landratsamt mitteilte, können damit<br />
Gerichte Vorsorgevollmachten schnell, einfach und sicher<br />
finden.<br />
„Durch eine Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger<br />
einen anderen Menschen bevollmächtigen, ihre Angelegenheiten<br />
zu besorgen, wenn sie durch Unfall, Krankheit oder Alter<br />
zu einem späteren Zeitpunkt dazu selbst nicht mehr in der Lage<br />
sein sollten,“ erläutert Richard Lechner von der Betreuungsstelle<br />
des Landratsamts Pfaffenhofen.<br />
Eine Vorsorgevollmacht kann unterschiedliche Aufgabenbereiche<br />
umfassen: von Vermögensfragen bis zu persönlichen Angelegenheiten,<br />
wie der Wahl eines Pflegeheims oder der Entscheidungsbefugnis<br />
über medizinische Behandlungsmaßnahmen.<br />
Wichtig ist hier die exakte Ausformulierung aller Bereiche.<br />
„Im Hinblick auf ihren besonderen Vertrauenscharakter wird die<br />
Vorsorgevollmacht meist dem Ehepartner oder einem nahen Angehörigen<br />
erteilt,“ so Lechner. Sie kann (vom geschäftsfähigen<br />
Vollmachtgeber) jederzeit problemlos widerrufen oder abgeändert<br />
werden.<br />
Wurde für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit niemand bevollmächtigt,<br />
so muss das Vormundschaftsgericht für den betroffenen<br />
Menschen einen Betreuer bestellen. Die Gerichte haben<br />
häufig Schwierigkeiten festzustellen, ob ein Betreuungsbedürftiger<br />
eine Vorsorgevollmacht verfasst hat. „Jetzt können sie<br />
das Zentrale Vorsorgeregister jederzeit online abfragen und so<br />
klären, ob Informationen über eine Vorsorgevollmacht eingetragen<br />
sind,“ teilte das Landratsamt mit.<br />
Bürgerinnen und Bürger können nunmehr ihre Vorsorgevollmacht<br />
über das Internet (www.vorsorgeregister.de) oder per Post an<br />
das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer melden.<br />
Auch der Notar oder Rechtsanwalt, der bei der Errichtung<br />
rechtlich beraten hat, kann weiterhelfen. Die Vorsorgeregister–<br />
Verordnung regelt die Einzelheiten des Registrierverfahrens von<br />
der Antragstellung durch den Vollmachtgeber bis zum Abruf durch