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Rundschau 02/2005 - Gemeinde Schweitenkirchen

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Seite 10 <strong>Schweitenkirchen</strong>er <strong>Rundschau</strong> Juni <strong>2005</strong><br />

kamen ab 18 Uhr zur Siegerehrung des Sport Mantel Cups in die<br />

Festhalle. Das Highlight des Abends lieferte die Tanz- und Showband<br />

„Ursprung Buam“ aus dem Zillertal, die Festhalle war bis<br />

auf den aller letzen Platz besetzt. Die Band brachte mit ihren urigen<br />

Texten zu volkstümlicher Musik eine Bombenstimmung in<br />

die Festhalle. Etliche Gäste zog es anschließend noch in die gemütliche<br />

Bar.<br />

Bevor der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Peter Harry<br />

Carstensen (CDU), am Montagvormittag zur großen CSU-Kundgebung<br />

in der Festhalle sprach, wurde er mit einem Standkonzert<br />

der <strong>Schweitenkirchen</strong>er Musikanten vor dem Rathaus empfangen<br />

und trug sich dort in das Goldene Buch der <strong>Gemeinde</strong> ein.<br />

Gemeinsam marschierten die dort versammelten Ehrengäste im<br />

Anschluss zur Festhalle. Zum Volksfestausklang unterhielt die<br />

Kapelle „Waidler 2000“, die schon vom letzten Jahr bekannt war.<br />

Mit Peter Harry Carstensen kamen vier Ministerpräsidenten<br />

in fünf Jahren nach <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

Zum 38. <strong>Schweitenkirchen</strong>er Volksfest konnte Bürgermeister Albert<br />

Vogler wieder einen prominenten Gast vor dem Rathaus empfangen.<br />

Peter-Harry Carstensen, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein,<br />

kam als Redner anlässlich der traditionellen Großkundgebung<br />

in die Festhalle nach <strong>Schweitenkirchen</strong>. Damit reihte<br />

sich Carstensen als vierter Ministerpräsident im Laufe von fünf<br />

Jahren als Wortführer bei dieser Veranstaltung ein. Zuvor trug<br />

sich der Ministerpräsident jedoch in das Goldene Buch der <strong>Gemeinde</strong><br />

ein, dabei staunte er nicht schlecht welche „Promis“ bereits<br />

vor ihm unsere <strong>Gemeinde</strong> besuchten und studierte die Signaturen<br />

seiner Vorgänger ganz genau.<br />

Sprechtage des Versicherungsberaters<br />

Auskunft und Beratung<br />

Der Versicherungsberater der LVA und BfA Berlin hält im 2.Halbjahr<br />

<strong>2005</strong> im Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm an folgenden Tagen<br />

Sprechtage ab: 28.06., 12.07., 26.07., 09.08., 23.08. und<br />

13.09.<strong>2005</strong>.<br />

Die Sprechtage sind immer in der Zeit von 9 – 12 und 13 – 15.30<br />

Uhr. Dabei werden alle Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />

kostenfrei beantwortet.<br />

Zu allen persönlichen Auskünften benötigt er die Versicherungsunterlagen<br />

und den Personalausweis des Ratsuchenden.<br />

Anmeldung 1 Woche vorher unter Tel.08441/27179 nötig.<br />

Die Termine des 2. Halbjahres werden rechtzeitig bekannt gegeben.<br />

Alcopops – süße Verführer und Einstiegsdroge<br />

AOK-Wegweiser für Eltern<br />

Die Designerdrinks „Alcopops“ erobern seit 1995 den deutschen<br />

Markt mit dreistelligen Wachstumsraten. Die alkoholhaltigen Mixgetränke<br />

sind schick, schmecken harmlos wie Limo und werden<br />

auch so getrunken. Was Eltern oft nicht wissen: Die peppig aufgemachten<br />

Flaschen enthalten im Schnitt zirka 12 Gramm Alkohol<br />

– so viel wie ein doppelter Schnaps. Das macht die süßen Verführer<br />

häufig zur Einstiegsdroge. Obwohl das Jugendschutzgesetz<br />

den Verkauf von Alcopops mit Spirituosen an Minderjährige<br />

verbietet, wird der „Süße Drink mit hartem Sprit“ an Kinder<br />

verkauft. „Eltern bekommen es oft gar nicht mit, ob und wann<br />

ihre Kinder alkoholische Getränke zu sich nehmen“, so Elisabeth<br />

Wollny von der AOK-Direktion in Ingolstadt. Aber eines ist klar:<br />

Früher oder später kommen Kinder und Jugendliche in Kontakt<br />

mit Suchtmitteln, mit „erlaubten“ ebenso wie mit „verbotenen“.<br />

Eltern sollten deshalb früh genug mit ihren Kindern über den Konsum<br />

von Suchtmitteln reden. Jugendliche, die auch im Freundeskreis<br />

einmal „nein“ zum Alkohol sagen können, sind am besten<br />

geschützt. Die AOK hat deshalb einen Wegweiser „Alcopops<br />

– die süße Verführung“ herausgebracht, der Eltern dabei unterstützen<br />

soll, ihre Kinder über die Gefahren zu informieren und<br />

sie in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken. Das Faltblatt gibt es<br />

bei jeder AOK-Geschäftsstelle.<br />

Vorsorgevollmachten registrieren<br />

Ab sofort können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Vorsorgevollmacht<br />

im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer<br />

eintragen lassen. Wie das Landratsamt mitteilte, können damit<br />

Gerichte Vorsorgevollmachten schnell, einfach und sicher<br />

finden.<br />

Ab sofort können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Vorsorgevollmacht<br />

im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer<br />

eintragen lassen. Wie das Landratsamt mitteilte, können damit<br />

Gerichte Vorsorgevollmachten schnell, einfach und sicher<br />

finden.<br />

„Durch eine Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger<br />

einen anderen Menschen bevollmächtigen, ihre Angelegenheiten<br />

zu besorgen, wenn sie durch Unfall, Krankheit oder Alter<br />

zu einem späteren Zeitpunkt dazu selbst nicht mehr in der Lage<br />

sein sollten,“ erläutert Richard Lechner von der Betreuungsstelle<br />

des Landratsamts Pfaffenhofen.<br />

Eine Vorsorgevollmacht kann unterschiedliche Aufgabenbereiche<br />

umfassen: von Vermögensfragen bis zu persönlichen Angelegenheiten,<br />

wie der Wahl eines Pflegeheims oder der Entscheidungsbefugnis<br />

über medizinische Behandlungsmaßnahmen.<br />

Wichtig ist hier die exakte Ausformulierung aller Bereiche.<br />

„Im Hinblick auf ihren besonderen Vertrauenscharakter wird die<br />

Vorsorgevollmacht meist dem Ehepartner oder einem nahen Angehörigen<br />

erteilt,“ so Lechner. Sie kann (vom geschäftsfähigen<br />

Vollmachtgeber) jederzeit problemlos widerrufen oder abgeändert<br />

werden.<br />

Wurde für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit niemand bevollmächtigt,<br />

so muss das Vormundschaftsgericht für den betroffenen<br />

Menschen einen Betreuer bestellen. Die Gerichte haben<br />

häufig Schwierigkeiten festzustellen, ob ein Betreuungsbedürftiger<br />

eine Vorsorgevollmacht verfasst hat. „Jetzt können sie<br />

das Zentrale Vorsorgeregister jederzeit online abfragen und so<br />

klären, ob Informationen über eine Vorsorgevollmacht eingetragen<br />

sind,“ teilte das Landratsamt mit.<br />

Bürgerinnen und Bürger können nunmehr ihre Vorsorgevollmacht<br />

über das Internet (www.vorsorgeregister.de) oder per Post an<br />

das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer melden.<br />

Auch der Notar oder Rechtsanwalt, der bei der Errichtung<br />

rechtlich beraten hat, kann weiterhelfen. Die Vorsorgeregister–<br />

Verordnung regelt die Einzelheiten des Registrierverfahrens von<br />

der Antragstellung durch den Vollmachtgeber bis zum Abruf durch

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