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18. Juli 2012 - Gaiberg

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Für <strong>Gaiberg</strong> ergeben sich keine Änderungen bzw. Auswirkungen, da der<br />

Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes eingearbeitet<br />

wurde. So ist unteranderem der mögliche Ausbau der L600 verzeichnet.<br />

Die gesamten Planunterlagen konnten im Hauptamt eingesehen werden.<br />

Beschluss:<br />

Von Seiten der Gemeinde <strong>Gaiberg</strong> werden keine Bedenken hervorgebracht.<br />

- einstimmig -<br />

11. Bauantrag der Frau Helma Heine-van der Velde auf Überdachung des<br />

vorhandenen PKW-Stellplatzes, Flst. Nr. 2096, Am Kirchwald 8 in <strong>Gaiberg</strong><br />

Frau Heine-van der Velde plant die Überdachung des bestehenden östlichen<br />

Abstellplatzes auf dem Grundstück Flst. Nr. 2096, Am Kirchwald 8 in <strong>Gaiberg</strong>.<br />

Nachbareinwendungen liegen bei Erstellung der Unterlagen keine vor.<br />

Beschluss:<br />

Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB für die Überdachung des<br />

vorhandenen PKW-Stellplatzes auf dem Flst. Nr.2096, Am Kirchwald 8 wird<br />

erteilt. - einstimmig -<br />

12. Antrag der Frau Dr. Hannelore Merkel auf Nutzungsänderung einer<br />

vorhandenen Einliegerwohnung in eine arbeitsmedizinische Bestellpraxis<br />

Frau Dr. Hannelore Merkel plant die Umnutzung ihrer Einliegerwohnung in eine<br />

arbeitsmedizinische Bestellpraxis auf dem Grundstück Flst. Nr. 2157,<br />

Schillerstraße 13.<br />

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Große<br />

Wettum“ und ist als reines Wohngebiet im Sinne des § 4 BauNVO<br />

ausgewiesen.<br />

Die Angrenzer haben dem Vorhaben bereits schriftlich zugestimmt. Es sind<br />

ferner ausreichend Stellplätze vorhanden.<br />

Beschluss:<br />

Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB für die Umnutzung der<br />

Einliegerwohnung in eine arbeitsmedizinische Bestellpraxis auf dem Grundstück<br />

Flst. Nr. 2157, Schillerstraße 13 wird erteilt. - einstimmig -<br />

8. Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der<br />

Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zum<br />

Bebauungsplan „Mäuerlesäcker/Fritzenäcker“<br />

Aufgrund der Tatsache, dass der Schwager des Bürgermeisters, Herr Gerold<br />

Walter, der zwar kein betroffener Grundstückseigentümer ist, aber Anregungen<br />

und Bedenken vorgebracht hat, ist der Bürgermeister gem. § 18 Abs.1 Ziff. 3<br />

GemO befangen und verlässt den Sitzungstisch.<br />

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