18. Juli 2012 - Gaiberg
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können. Oft wird dann, auf einem durch die gewerbliche Nutzungsmöglichkeit<br />
finanziell relativ günstigen Grundstück, ein Wohnhaus errichtet und der<br />
gewerbliche Teil entfällt. Beim eingeschränkten Gewerbegebiet dagegen muss<br />
beides räumlich unmittelbar miteinander verbunden sein.<br />
Herr Feil<br />
Herr Feil besitzt auf einem von der Planung betroffenen Grundstück ein Haus<br />
mit mehreren Wohnungen. Durch die Erschließung des unmittelbar<br />
angrenzenden Gebietes „Mäuerlesäcker/Fritzenäcker“ befürchtet er ein Sinken<br />
der Lebensqualität und damit verbunden auch des wirtschaftlichen Wertes. Er<br />
bittet dies bei den Entscheidungen des Gremiums zu überdenken.<br />
Herr Mechler<br />
Herr Mechler ist der Meinung, dass in diesem Bereich eine Gewerbeansiedlung<br />
nicht realistisch ist, er hält diese eher im Ortszentrum für angebracht. In diesem<br />
Zusammenhang fragt Herr Mechler nach, ob der Verwaltung Bewerbungen von<br />
Gewerbetreibenden vorliegen. Der Bürgermeister verneint dies.<br />
6. Spenden<br />
Dem Gemeinderat liegt die Spendenliste in Kopie vor.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden. - einstimmig -<br />
7. Planung zur Schaffung eines Speiseraumes im Gemeindekindergarten<br />
Mit der Planung der Angliederung eines Speiseraumes an den<br />
Gemeindekindergarten wurde am 25.04.<strong>2012</strong> die Architektin Cecilia Orlandi<br />
beauftragt.<br />
Nach eingehender baulicher und statischer Prüfung der Räumlichkeiten bleibt am<br />
bzw. im Gebäude allein die Möglichkeit der Umnutzung des überdachten<br />
Bereiches im Untergeschoss. Dieser könnte sowohl aus baulicher als auch aus<br />
statischer Sicht problemlos in die Gebäudenutzung integriert werden.<br />
Dieser Bereich könnte in Form eines Wintergartens als künftiger Speiseraum<br />
genutzt werden. Er würde über ausreichend Tageslicht verfügen und gleichzeitig<br />
den Blick nach draußen ermöglichen. Die weiteren Details können den<br />
beigefügten Planentwürfen entnommen werden.<br />
In einer ersten Schätzung, die ebenfalls in Kopie beigefügt ist, geht die Architektin<br />
von Baukosten in Höhe von 133.756 € (Haushaltsansatz 100.000 €) aus.<br />
Der Vorsitzende, sowie Gemeinderat Kick, sprechen sich für die Variante 2 aus.<br />
Auf Anfrage, wieso nur ein Kostenplan vorliegt, bekommt Gemeinderat Schätzle<br />
die Auskunft, dass die beiden vorgeschlagenen Varianten, sich von den Kosten<br />
nicht unterscheiden.<br />
Beschluss:<br />
Der überdachte Bereich im Untergeschoss soll, entsprechend den Planungen der<br />
Architektin, zum Speiseraum umgebaut werden.<br />
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