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18. Juli 2012 - Gaiberg

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können. Oft wird dann, auf einem durch die gewerbliche Nutzungsmöglichkeit<br />

finanziell relativ günstigen Grundstück, ein Wohnhaus errichtet und der<br />

gewerbliche Teil entfällt. Beim eingeschränkten Gewerbegebiet dagegen muss<br />

beides räumlich unmittelbar miteinander verbunden sein.<br />

Herr Feil<br />

Herr Feil besitzt auf einem von der Planung betroffenen Grundstück ein Haus<br />

mit mehreren Wohnungen. Durch die Erschließung des unmittelbar<br />

angrenzenden Gebietes „Mäuerlesäcker/Fritzenäcker“ befürchtet er ein Sinken<br />

der Lebensqualität und damit verbunden auch des wirtschaftlichen Wertes. Er<br />

bittet dies bei den Entscheidungen des Gremiums zu überdenken.<br />

Herr Mechler<br />

Herr Mechler ist der Meinung, dass in diesem Bereich eine Gewerbeansiedlung<br />

nicht realistisch ist, er hält diese eher im Ortszentrum für angebracht. In diesem<br />

Zusammenhang fragt Herr Mechler nach, ob der Verwaltung Bewerbungen von<br />

Gewerbetreibenden vorliegen. Der Bürgermeister verneint dies.<br />

6. Spenden<br />

Dem Gemeinderat liegt die Spendenliste in Kopie vor.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden. - einstimmig -<br />

7. Planung zur Schaffung eines Speiseraumes im Gemeindekindergarten<br />

Mit der Planung der Angliederung eines Speiseraumes an den<br />

Gemeindekindergarten wurde am 25.04.<strong>2012</strong> die Architektin Cecilia Orlandi<br />

beauftragt.<br />

Nach eingehender baulicher und statischer Prüfung der Räumlichkeiten bleibt am<br />

bzw. im Gebäude allein die Möglichkeit der Umnutzung des überdachten<br />

Bereiches im Untergeschoss. Dieser könnte sowohl aus baulicher als auch aus<br />

statischer Sicht problemlos in die Gebäudenutzung integriert werden.<br />

Dieser Bereich könnte in Form eines Wintergartens als künftiger Speiseraum<br />

genutzt werden. Er würde über ausreichend Tageslicht verfügen und gleichzeitig<br />

den Blick nach draußen ermöglichen. Die weiteren Details können den<br />

beigefügten Planentwürfen entnommen werden.<br />

In einer ersten Schätzung, die ebenfalls in Kopie beigefügt ist, geht die Architektin<br />

von Baukosten in Höhe von 133.756 € (Haushaltsansatz 100.000 €) aus.<br />

Der Vorsitzende, sowie Gemeinderat Kick, sprechen sich für die Variante 2 aus.<br />

Auf Anfrage, wieso nur ein Kostenplan vorliegt, bekommt Gemeinderat Schätzle<br />

die Auskunft, dass die beiden vorgeschlagenen Varianten, sich von den Kosten<br />

nicht unterscheiden.<br />

Beschluss:<br />

Der überdachte Bereich im Untergeschoss soll, entsprechend den Planungen der<br />

Architektin, zum Speiseraum umgebaut werden.<br />

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