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Landtag Wahlkreis Halberstadt - DIE LINKE. Harz

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<strong>Harz</strong>kreis saniert sich auf Kosten schwerbehinderter Kinder<br />

Bericht vom Kreistag zur Sitzung am 12.09.2012<br />

Eberhard Schröder, Stellv. Vors. der Kreistagsfraktion<br />

Der Landkreis <strong>Harz</strong> hat 2011<br />

eine neue Geldquelle für sich<br />

erschlossen. Er beansprucht<br />

das Kindergeld für sich, das<br />

Eltern für ihre erwachsenen<br />

schwerbehinderten Kinder<br />

erhalten.<br />

Im Juni 2011 begann der<br />

Landkreis flächendeckend, sich<br />

im Steinbruch des<br />

Sozialstaates zu bedienen.<br />

Von allen 241 Familien, in denen ein erwachsenes<br />

schwerbehindertes Kind lebt, wollte der Kreis das<br />

Kindergeld haben. Auf einen Schlag wurden bei der<br />

Familienkasse Magdeburg 241 "Kindergeldabzweigungen"<br />

an den <strong>Harz</strong>kreis beantragt.<br />

Keine einzige Familie, schon gar nicht der Kreistag,<br />

wurde von dieser Nacht-und-Nebel-Aktion informiert.<br />

Über die Familienkasse ist es dem Landkreis so bisher<br />

gelungen, 150 Familien das Kindergeld zu entziehen<br />

oder wie es im Beamtendeutsch heißt "abzuzweigen".<br />

Bei weiteren 70 ist man noch dabei.<br />

In ihrer Not wandten sich im Mai 2012 Eltern an die<br />

Kreistagsfraktion <strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong>. Nach gründlicher<br />

Beschäftigung mit dem Thema war klar:<br />

Der Landkreis muß nicht so handeln. Es gibt<br />

Alternativen, die durch Gerichtsurteile gedeckt sind. So<br />

hat die Stadt Gera die Abzweigungen rückwirkend<br />

zurückgenommen, wo die Kinder in den Familien leben.<br />

Auch wird Gera für solche Fälle keine Abzweigung<br />

mehr durchführen.<br />

Deshalb schlugen wir noch im Juni 2012 vor diese<br />

"Abzweigungspraxis" zu beenden. Anfang September<br />

präzisierten wir unseren Vorschlag wie folgt:<br />

Der Landkreis beendet die Abzweigungspraxis, die seit<br />

Mitte 2011 angewandt wird und nimmt die<br />

Abzweigungen für die Fälle zurück, bei denen die<br />

behinderten Kinder von den Familien betreut werden.<br />

Dann werden Kindergeldabzweigungen nur noch in<br />

begründeten Ausnahmefällen angestrebt. Ausserdem<br />

soll der Landkreis die Familien, in denen ein<br />

behindertes Kind lebt, noch effektiver unterstützen.<br />

Mit dem knappsten aller möglichen<br />

Abstimmungsergebnisse, nämlich Stimmengleichheit,<br />

wurde unser Antrag abgelehnt. 18 Mitglieder des<br />

Kreistages stimmten mit ja und damit für das Ende der<br />

Abzweigungspraxis. Die Abstimmung erfolgte<br />

namentlich.<br />

Zu den 18 Kreistagsmitgliedern, die dagegen gestimmt<br />

haben und damit weiter das Kindergeld den Familien<br />

entziehen wollen, gehören der Landrat Dr. Michael<br />

Ermrich (CDU), der Fraktionsvorsitzende Thomas<br />

Balcerowski (CDU), der Vorsitzende des<br />

Sozialausschusses Michael Schubert (SPD) und die<br />

amtierende Kreistagsvorsitzende Christa Grimme<br />

(SPD).<br />

8 Kreistagsmitglieder enthielten sich tapfer der Stimme,<br />

darunter die Fraktionsvorsitzenden Birgit Voigt (SPD)<br />

und Stefan Brüne-Wonner (Grüne).<br />

Die Linksfraktion wird die betroffenen Eltern weiter<br />

unterstützen. So findet am 25.09.12 ab 10:00 Uhr in<br />

der Gaststätte Samocca (Lange Gasse 30 in<br />

Quedlinburg) eine Beratung mit der Elterninitiative statt,<br />

an der Eberhard Schröder (<strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong>) teilnehmen<br />

wird. Betroffene Eltern und interessierte<br />

Kreistagsmitglieder sind herzlich eingeladen.<br />

Auf der Homepage der Linksfraktion (www.dielinkefraktion-harz.de)<br />

sind das Abstimmungsverhalten aller<br />

Kreistagsmitglieder und Informationen zur<br />

Kindergeldabzweigung nachlesbar. (18.09.2012)<br />

Zum Änderungsantrag 825.2/2012<br />

Betreff: Abzweigungspraxis von Kindergeld an den<br />

Landkreis <strong>Harz</strong> als Träger der Sozialhilfe beenden<br />

Beschlussvorschlag:<br />

1. Der Landkreis beendet seine seit 2011 geübte<br />

Praxis, Anträge auf Abzweigung des Kindergeldes<br />

von volljährigen Kindern mit Behinderung zu stellen.<br />

2. Der Landkreis sorgt zeitnah dafür, dass durch<br />

das Sozialamt beantragte und durch die<br />

Familienkasse bereits entschiedene bzw. dort noch<br />

anhängige Fälle, zurückgenommen werden.<br />

3. Der Landkreis stellt künftig nur noch in<br />

begründeten Ausnahmefällen nach eigener<br />

gründlicher Vorprüfung und unter Beachtung der<br />

Urteile des 5. Senats des FG Sachsen-Anhalt sowie<br />

des Finanzgerichts Münster Anträge zur Abzweigung<br />

von Kindergeld.<br />

4. Der Landkreis unterstützt Familien mit<br />

behinderten Angehörigen, die ihre Kraft dringend für<br />

die Pflege und Betreuung ihrer Angehörigen<br />

benötigen, noch intensiver bei der Bewältigung<br />

bürokratischer Verfahren.<br />

Begründung:<br />

Der Landkreis stellte ab Juni 2011 für alle Familien,<br />

in den erwachsene Kinder Behinderungen Leben<br />

Anträge auf die Abzweigung von Kindergeld. Diese<br />

Anträge erfolgten offenbar ohne eine eigene gründliche<br />

Vorprüfung der konkreten Situation in den Familien.<br />

Der Landkreis beruft sich dabei auf eine<br />

Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes vom<br />

17.12.2008. Dieses Urteil enthält die KANN-<br />

Formulierung „Nach § 74 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. Sätze 1<br />

und 3 EStG kann das für ein Kind festgesetzte<br />

Kindergeld nach § 66 Abs. 1 EStG auch an die Person<br />

oder Stelle ausgezahlt werden, die dem Kind Unterhalt<br />

gewährt…“

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