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Gemeindebrief März - Juni 2011 - Evangelische Kirchengemeinde ...

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In der evangelischen Kirche im Rheinland<br />

sind wir stolz darauf, ein Kirchenverständnis<br />

zu haben, dass von „von unten<br />

nach oben“ zeigt, also einen Kirchenaufbau,<br />

in dem die Ortsgemeinde die erste<br />

und unmittelbar zu gestaltende Erscheinung<br />

von „Kirche“ ist, die ihre Angelegenheiten<br />

selbstständig regelt.<br />

Die Verantwortung dafür liegt bei<br />

dem von den Gemeindemitgliedern<br />

gewählten Leitungsorgan, dem Presbyterium.<br />

Allerdings kam es im 17. Jahrhundert<br />

aus der Erfahrung von Verfolgung des<br />

evangelischen Glaubens zu Vernetzungen<br />

mit Nachbargemeinden mit dem Ziel, gemeindeübergreifende<br />

Fragen gemeinsam<br />

zu erörtern und gemeinsam zu ordnen,<br />

um so sich selbst untereinander und die<br />

evangelische Kirche insgesamt zu stärken<br />

und zu stützen.<br />

Daraus entstand die sog. presbyterialsynodal<br />

geordnete Kirche, d.h. eine<br />

Kirche, in der die Ortsgemeinde nach wie<br />

vor die Grundgröße von Kirche ist, aber<br />

auch ein verbindlicher Verbund von Gemeinden<br />

besteht, indem gemeinsame Aufgaben<br />

auch gemeinsam verantwortet und<br />

für alle verbindlich entschieden werden.<br />

Das Werkzeug dafür sind heute die<br />

Synoden der 38 Kirchenkreise, die es in<br />

unserer Landeskirche gibt, und die Landessynode<br />

selbst, die die Leitung der<br />

gesamten Landeskirche verantwortet.<br />

Das Organisationsprinzip ist dabei<br />

einfach und auf jeder Ebene gleich: Die<br />

Gemeinden (bzw. Presbyterien) entsenden<br />

Vertreter/innen in die Kreissynode,<br />

die Kirchenkreise (bzw. Kreissynoden)<br />

10<br />

Mit Verantwortung | Mitverantwortung<br />

Mitverantwortung in der Landessynode<br />

entsenden wiederum Vertreter/innen in<br />

die Landessynode, die einmal im Jahr in<br />

Bad Neuenahr tagt und Beschlüsse von<br />

gesamtkirchlicher Bedeutung fasst.<br />

All dies fußt auf einer ersten Synode<br />

in Duisburg 1610, auf der 36 Abgeordnete<br />

aus Gemeinden der Herzogtümer Kleve,<br />

Jülich und Berg dieses Ordnungssystem<br />

grundlegten. Im Protokoll von damals<br />

liest man:<br />

Ferner halten die anwesenden Brüder<br />

dafür, dass [es] zur Fortpflanzung und Erbauung<br />

der Kirchen sehr dienlich [sei],<br />

dass die bis jetzt unter dem Kreuz [- also<br />

heimlich! -] geübten Zusammenkünfte der<br />

Kirchendiener [= Prediger] und Ältesten<br />

auf folgende Weise fortgesetzt werden sollen:<br />

Erstlich, dass eine jede Gemeinde ihr<br />

Presbyterium oder Consistorium habe und<br />

unterhalte; … - Zum anderen, das alle<br />

Kirchen[gemeinden] in gewisse Classes [=<br />

heute: Kirchenkreise] eingeteilt und in<br />

jede Classe gewisse Kirchen[gemeinden]<br />

gezogen werden, die ihre Classicos Conventus<br />

haben [also Zusammenkünfte auf<br />

der Ebene eines Kirchenkreises] und zu<br />

bestimmten Zeiten besuchen sollen. Zum<br />

dritten, dass die Classes den Provinzialsynoden<br />

zu gebührlichen Zeiten beiwohnen<br />

und zum vierten die Provinziales die<br />

Generalsynoden auch besuchen sollen. …<br />

Auf allen vorbenannten Zusammenkünften<br />

und Synoden soll dann folgende<br />

Ordnung beachtet werden:<br />

„Dass nichts auf die [Kreis]synodes<br />

gebracht werde, was nicht zuvor im<br />

Presbyterium [beraten worden wäre] , wie<br />

auch in die Provinzialsynode nichts, dass<br />

nicht vorher in Classico Conventu, im glei-

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