Verladerichtlinien SBB Cargo: Band 1 8 MB
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1 Einleitende Bestimmungen<br />
1.1 Gültigkeit<br />
Die <strong>Verladerichtlinien</strong> gelten für Zuggeschwindigkeiten bis 120 km/h.<br />
Ihre Anwendung gewährleistet die Betriebssicherheit und verhütet Schäden an Gütern und Wagen.<br />
Für die Einhaltung der Richtlinien ist der Verlader verantwortlich. Bei Nichtbeachtung können die<br />
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) die Übernahme der Sendung verweigern.<br />
Für gefährliche Güter sind die zusätzlichen Richtlinien im RID (Ordnung für die Internationale<br />
Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter) zu beachten.<br />
Die Bestimmungen gelten auf<br />
der linken Halbseite auf der rechten Halbseite<br />
� für Einzelwagen und Wagengruppen<br />
bei normaler Rangierbehandlung.<br />
Der über die ganze Seitenbreite gedruckte Text ist allgemein gültig.<br />
Aus geschlossenen Zügen ausgesetzte Wagen sind<br />
� für Wagen ohne Abstoßen und<br />
Ablaufenlassen in geschlossenen Zügen<br />
� für Wagen im kombinierten Ladungsverkehr<br />
mit Großcontainern, Wechselbehältern,<br />
Sattelanhängern und Lastkraftwagen und<br />
gegebenenfalls mit Anhängern;<br />
� für Wagen mit Langhubstoßdämpfern<br />
(Buchstaben Kennzeichnung beinhaltet den<br />
Buchstaben "j").<br />
� erforderlichenfalls unter besonderen Bedingungen weiter zu befördern oder<br />
� für normale Rangierbehandlung nachzusichern.<br />
Die mit einem Randstrich versehenen Bestimmungen kennzeichnen Änderungen, die mit dem am<br />
Schluss der Seite angegebenen Revisionsdatum durchgeführt wurden.<br />
1.2 Gliederung<br />
<strong>Band</strong> 1 – Grundsätze<br />
enthält die bei der Verladung und Ladungssicherung zu beachtenden Regeln, sie sind verbindlich.<br />
<strong>Band</strong> 2 – Güter<br />
enthält gutartbezogene <strong>Verladerichtlinien</strong>, die im Wesentlichen den Grundsätzen des <strong>Band</strong>es 1<br />
entsprechen oder auf der Basis von praktischen Versuchen erarbeitet wurden. Sie können<br />
Erleichterungen, aber auch erhöhte Anforderungen an die Ladungssicherung enthalten. Andere<br />
Verladearten und Ladungssicherungen, die den Bestimmungen des <strong>Band</strong>es 1 Rechnung tragen, sind<br />
zulässig. Dies gilt auch, wenn besonders eingerichtete Wagen verwendet werden, die die<br />
Betriebssicherheit in anderer Weise gewährleisten.<br />
Die EVU geben Verladebeispiele über andere Verladearten oder Wagen mit besonderen<br />
Sicherungseinrichtungen heraus, gedruckt auf farbigem Papier. Es bedeuten:<br />
� blau = alle Grundsätze des <strong>Band</strong>es 1 sind eingehalten, gültig für alle EVU;<br />
� rosa = mit Abweichungen von <strong>Band</strong> 1, vereinbart mit bestimmten EVU;<br />
� gelb = mit Abweichungen von <strong>Band</strong> 1, nur im Gebiet des herausgebenden EVU gültig.<br />
Die blauen und rosa Verladebeispiele werden an alle EVU und die EVU-Abteilung der UIC verteilt.<br />
01.07.2006 1-1