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Verladerichtlinien SBB Cargo: Band 1 8 MB

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1 Einleitende Bestimmungen<br />

1.1 Gültigkeit<br />

Die <strong>Verladerichtlinien</strong> gelten für Zuggeschwindigkeiten bis 120 km/h.<br />

Ihre Anwendung gewährleistet die Betriebssicherheit und verhütet Schäden an Gütern und Wagen.<br />

Für die Einhaltung der Richtlinien ist der Verlader verantwortlich. Bei Nichtbeachtung können die<br />

Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) die Übernahme der Sendung verweigern.<br />

Für gefährliche Güter sind die zusätzlichen Richtlinien im RID (Ordnung für die Internationale<br />

Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter) zu beachten.<br />

Die Bestimmungen gelten auf<br />

der linken Halbseite auf der rechten Halbseite<br />

� für Einzelwagen und Wagengruppen<br />

bei normaler Rangierbehandlung.<br />

Der über die ganze Seitenbreite gedruckte Text ist allgemein gültig.<br />

Aus geschlossenen Zügen ausgesetzte Wagen sind<br />

� für Wagen ohne Abstoßen und<br />

Ablaufenlassen in geschlossenen Zügen<br />

� für Wagen im kombinierten Ladungsverkehr<br />

mit Großcontainern, Wechselbehältern,<br />

Sattelanhängern und Lastkraftwagen und<br />

gegebenenfalls mit Anhängern;<br />

� für Wagen mit Langhubstoßdämpfern<br />

(Buchstaben Kennzeichnung beinhaltet den<br />

Buchstaben "j").<br />

� erforderlichenfalls unter besonderen Bedingungen weiter zu befördern oder<br />

� für normale Rangierbehandlung nachzusichern.<br />

Die mit einem Randstrich versehenen Bestimmungen kennzeichnen Änderungen, die mit dem am<br />

Schluss der Seite angegebenen Revisionsdatum durchgeführt wurden.<br />

1.2 Gliederung<br />

<strong>Band</strong> 1 – Grundsätze<br />

enthält die bei der Verladung und Ladungssicherung zu beachtenden Regeln, sie sind verbindlich.<br />

<strong>Band</strong> 2 – Güter<br />

enthält gutartbezogene <strong>Verladerichtlinien</strong>, die im Wesentlichen den Grundsätzen des <strong>Band</strong>es 1<br />

entsprechen oder auf der Basis von praktischen Versuchen erarbeitet wurden. Sie können<br />

Erleichterungen, aber auch erhöhte Anforderungen an die Ladungssicherung enthalten. Andere<br />

Verladearten und Ladungssicherungen, die den Bestimmungen des <strong>Band</strong>es 1 Rechnung tragen, sind<br />

zulässig. Dies gilt auch, wenn besonders eingerichtete Wagen verwendet werden, die die<br />

Betriebssicherheit in anderer Weise gewährleisten.<br />

Die EVU geben Verladebeispiele über andere Verladearten oder Wagen mit besonderen<br />

Sicherungseinrichtungen heraus, gedruckt auf farbigem Papier. Es bedeuten:<br />

� blau = alle Grundsätze des <strong>Band</strong>es 1 sind eingehalten, gültig für alle EVU;<br />

� rosa = mit Abweichungen von <strong>Band</strong> 1, vereinbart mit bestimmten EVU;<br />

� gelb = mit Abweichungen von <strong>Band</strong> 1, nur im Gebiet des herausgebenden EVU gültig.<br />

Die blauen und rosa Verladebeispiele werden an alle EVU und die EVU-Abteilung der UIC verteilt.<br />

01.07.2006 1-1

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