Berechnungsbeispiel Zulässige Gewicht einer innerhalb der Markierung a- a auf zwei Unterlagen ruhenden Ladung, symmetrisch zur Wagenmitte gelagert (Bild 1). � Da die Ladung auf zwei Unterlagen aufliegt , sind die für Einzellasten in Wagenmitte am Wagen unter dem Zeichen angeschriebenen Gewichte maßgebend (Bild 2). � Als zu berücksichtigende Auflagelänge gilt der Abstand der beiden Unterlagen, von deren Mitte aus gemessen. � Diese Unterlagen liegen innerhalb der Markierung a – a; das höchstzulässige Gewicht ist wie folgt zu ermitteln: 1. Es ist von der theoretisch zulässigen Last in Wagenmitte auszugehen. Diese erhält man durch Multiplikation der für die Markierung angegebenen Last (= 40 t) mit dem aus untenstehender Tabelle abzulesenden Faktor. Achsenabstand bzw. a-a Drehzapfenabstand 3-8 01.07.2003 6 m 7 m 8 m 9 m 10 m 11 m 12 m 13 m 14 m 15 m 16 m 17 m 1,5 m 0,75 0,79 0,81 0,83 0,85 0,86 0,87 0,88 0,89 0,90 0,91 0,91 2,0 m 0,67 0,71 0,75 0,78 0,80 0,82 0,83 0,85 0,86 0,87 0,88 0,88 2,5 m 0,58 0,64 0,69 0,72 0,75 0,77 0,79 0,81 0,82 0,83 0,84 0,85 3,0 m 0,50 0,57 0,63 0,67 0,70 0,73 0,75 0,77 0,79 0,80 0,81 0,82 Daraus folgt die theoretisch zulässige Last in Wagenmitte: 0,78 x 40 t = 31,2 t 2. Diese Last ist um einen Wert zu erhöhen, der vom Abstand a – a und der Länge der Ladung abhängt: - Abstand a - a = 2 m; - Abstand der Unterlagen = 1,5 m; - Gewichtsunterschied zwischen Last a – a und theoretisch zulässiger Last in Wagenmitte 40 t - 31,2 t = 8,8 t 8,8 t * 1,5 m � 6,6 t 2 m Diese auf zwei Unterlagen ruhende Ladung darf also bis zu schwer sein. 31,2 t + 6,6 t = 37,8 t 3. Von den Streckenklassen her bestehen in diesem Fall keine Einschränkungen (Bild 3). Bild 3 A B C s 44,0 52,0 60,0
① ② 3.5 Überprüfen der Lastverteilung Die Lastverteilung kann überprüft werden durch - Berechnen (siehe Ziffer 3.3) - Verwiegen der einzelnen Radsätze bzw. Drehgestelle des Wagens Hinweise für ungleichmäßige Lastverteilung sind: � Abstand von Schienenoberkante bis Puffermitte weniger als 940 mm oder mehr als 1065 mm, � Abstand zwischen Federbund und Federfangbock weniger als 15 mm. ① � Abstand zwischen Radsatzlagergehäuse und Drehgestellrahmen weniger als 8 mm ② 01.11.2011 3-9