Verladerichtlinien SBB Cargo: Band 1 8 MB
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Die ausreichende Ladungssicherung bei neuen Verladearten ist erforderlichenfalls<br />
- in Wagenlängsrichtung durch Auflaufversuche gemäß Tafel 4<br />
- in Wagenquerrichtung durch Fahr- oder Rollprüfstandversuche<br />
nachzuweisen.<br />
Die Betriebssicherheit muss in jedem Fall gewährleistet sein.<br />
<strong>Band</strong> 3 – Streckenklassen<br />
enthält das Verzeichnis der Streckenklassen der Bahnen.<br />
<strong>Band</strong> 4 - Verzeichnis der Profil-Nummern für lademaßüberschreitende Sendungen<br />
enthält ein vereinfachtes Verfahren für Sendungen mit Lademaßüberschreitung.<br />
1.3 Transportbeanspruchungen<br />
Zu berücksichtigende Beanspruchungen beim Bahntransport:<br />
� in Wagenlängsrichtung<br />
� bis 4-fache Gewichtskraft (4 G) der<br />
Ladung bei starr festgelegten<br />
Gütern,<br />
� bis 1-fache Gewichtskraft (1 G) bei<br />
Gütern, die in Längsrichtung gleiten<br />
können,<br />
- in Wagenquerrichtung bis 0,5-fache Gewichtskraft der Ladung (0,5 G),<br />
1-2 01.11.2011<br />
� bis 1-fache Gewichtskraft (1 G) der Ladung<br />
- in senkrechter Richtung bis 0,3-fache Gewichtskraft der Ladung (0,3 G) (hierdurch wird das<br />
Verschieben der Güter begünstigt).<br />
Die Einwirkdauer der vorgenannten Kräfte beträgt etwa 1/10 Sekunde (Beschleunigungsmessungen<br />
gefiltert mit 15 - 20 Hz). Für die Sicherung von Gütern sind diese Kräfte als quasistatisch zu<br />
betrachten.<br />
Die auf die Güter während der Fahrt in Wagenquerrichtung und in senkrechter Richtung einwirkenden<br />
Kräfte werden durch Schwingungen mit 2 - 8 Hz hervorgerufen.<br />
1.4 Ladegüter<br />
Die <strong>Verladerichtlinien</strong> und -beispiele unterscheiden nach<br />
- Schüttgut (Kies, Schrott, Abfälle, Holzhackschnitzel usw.),<br />
- Einzelstücken (Fahrzeuge, Kisten, Maschinen, Transporteinheiten des kombinierten Verkehrs<br />
usw.),<br />
- zu Ladeeinheiten zusammengefasste Gegenstände, die sich während des Transports wie<br />
Einzelstücke verhalten (Pakete, Bunde, Ballen, gebundene Stapel usw.).<br />
Die Güter müssen innerhalb der Transporteinheiten (Güterwagen, Container, usw.)<br />
- gleichmäßig verteilt sein,<br />
- gegen Verlagerung und Verlust / Herabwehen gesichert sein,<br />
- soweit sie bruchempfindlich sind durch geeignetes Material geschützt sein.<br />
Für das Beladen und Sichern der Güter innerhalb der zu verladenden Räder- bzw. Raupenfahrzeuge<br />
sowie für Transporteinheiten des kombinierten Verkehrs, die für das jeweilige Ladegut geeignet sein<br />
müssen, gelten die einschlägigen Bestimmungen des <strong>Band</strong>es 1 sinngemäß. Die Ausnahme hierzu<br />
stellt die gleitende Verladeweise dar; ihre Anwendung ist innerhalb der verladenden Räder- bzw.<br />
Raupenfahrzeuge sowie Transporteinheiten des kombinierten Verkehrs nicht zugelassen.