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Verladerichtlinien SBB Cargo: Band 1 8 MB

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Die ausreichende Ladungssicherung bei neuen Verladearten ist erforderlichenfalls<br />

- in Wagenlängsrichtung durch Auflaufversuche gemäß Tafel 4<br />

- in Wagenquerrichtung durch Fahr- oder Rollprüfstandversuche<br />

nachzuweisen.<br />

Die Betriebssicherheit muss in jedem Fall gewährleistet sein.<br />

<strong>Band</strong> 3 – Streckenklassen<br />

enthält das Verzeichnis der Streckenklassen der Bahnen.<br />

<strong>Band</strong> 4 - Verzeichnis der Profil-Nummern für lademaßüberschreitende Sendungen<br />

enthält ein vereinfachtes Verfahren für Sendungen mit Lademaßüberschreitung.<br />

1.3 Transportbeanspruchungen<br />

Zu berücksichtigende Beanspruchungen beim Bahntransport:<br />

� in Wagenlängsrichtung<br />

� bis 4-fache Gewichtskraft (4 G) der<br />

Ladung bei starr festgelegten<br />

Gütern,<br />

� bis 1-fache Gewichtskraft (1 G) bei<br />

Gütern, die in Längsrichtung gleiten<br />

können,<br />

- in Wagenquerrichtung bis 0,5-fache Gewichtskraft der Ladung (0,5 G),<br />

1-2 01.11.2011<br />

� bis 1-fache Gewichtskraft (1 G) der Ladung<br />

- in senkrechter Richtung bis 0,3-fache Gewichtskraft der Ladung (0,3 G) (hierdurch wird das<br />

Verschieben der Güter begünstigt).<br />

Die Einwirkdauer der vorgenannten Kräfte beträgt etwa 1/10 Sekunde (Beschleunigungsmessungen<br />

gefiltert mit 15 - 20 Hz). Für die Sicherung von Gütern sind diese Kräfte als quasistatisch zu<br />

betrachten.<br />

Die auf die Güter während der Fahrt in Wagenquerrichtung und in senkrechter Richtung einwirkenden<br />

Kräfte werden durch Schwingungen mit 2 - 8 Hz hervorgerufen.<br />

1.4 Ladegüter<br />

Die <strong>Verladerichtlinien</strong> und -beispiele unterscheiden nach<br />

- Schüttgut (Kies, Schrott, Abfälle, Holzhackschnitzel usw.),<br />

- Einzelstücken (Fahrzeuge, Kisten, Maschinen, Transporteinheiten des kombinierten Verkehrs<br />

usw.),<br />

- zu Ladeeinheiten zusammengefasste Gegenstände, die sich während des Transports wie<br />

Einzelstücke verhalten (Pakete, Bunde, Ballen, gebundene Stapel usw.).<br />

Die Güter müssen innerhalb der Transporteinheiten (Güterwagen, Container, usw.)<br />

- gleichmäßig verteilt sein,<br />

- gegen Verlagerung und Verlust / Herabwehen gesichert sein,<br />

- soweit sie bruchempfindlich sind durch geeignetes Material geschützt sein.<br />

Für das Beladen und Sichern der Güter innerhalb der zu verladenden Räder- bzw. Raupenfahrzeuge<br />

sowie für Transporteinheiten des kombinierten Verkehrs, die für das jeweilige Ladegut geeignet sein<br />

müssen, gelten die einschlägigen Bestimmungen des <strong>Band</strong>es 1 sinngemäß. Die Ausnahme hierzu<br />

stellt die gleitende Verladeweise dar; ihre Anwendung ist innerhalb der verladenden Räder- bzw.<br />

Raupenfahrzeuge sowie Transporteinheiten des kombinierten Verkehrs nicht zugelassen.

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