28.01.2013 Aufrufe

Verladerichtlinien SBB Cargo: Band 1 8 MB

Verladerichtlinien SBB Cargo: Band 1 8 MB

Verladerichtlinien SBB Cargo: Band 1 8 MB

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

5.4.3 Sicherung durch Festlegehölzer, Führungshölzer oder Keile<br />

①<br />

②<br />

Hölzer müssen mindestens 5 cm dick sein, mit ihrer Breitseite aufliegen und eine rechtwinklige<br />

Anlagefläche haben.<br />

5-6 01.04.2009<br />

� 1<br />

Die wirkende Höhe der Hölzer muss mindestens betragen<br />

- - 5 cm zur Sicherung gegen Längsverschub.<br />

③<br />

- - 3 cm zur Sicherung gegen Querverschub.<br />

Der Anwendungsbereich für genagelte Hölzer und Keile ist begrenzt für Ladungsgewichte<br />

- gegen Längsverschub bis max.<br />

90°<br />

3 t 12 t<br />

Die Anzahl der zur Befestigung erforderlichen Nägel - wenigstens 2 pro Holz oder Keil - ist in den<br />

<strong>Verladerichtlinien</strong> für die einzelnen Güter angegeben. Sie richtet sich nach<br />

- dem Gewicht der festzulegenden Ladeeinheiten,<br />

- den zu berücksichtigenden Kräften,<br />

- den vorhandenen Reibungsverhältnissen.<br />

Es kann davon ausgegangen werden, dass bei Verwendung von Nägeln mit einem Durchmesser von<br />

5 mm und einem mittleren Reibungswert (� = 0,4) die Ladeeinheiten ausreichend gesichert sind, wenn<br />

die Hölzer oder Keile<br />

a) in Wagenlängsrichtung an jedem Ende insgesamt mit wenigstens<br />

1 Nagel pro 100 kg 1 Nagel pro 400 kg<br />

b) in Wagenquerrichtung auf jeder Seite insgesamt mit wenigstens 1 Nagel pro 1 500 kg<br />

der Ladeeinheit befestigt sind.<br />

2 3<br />

�<br />

③<br />

� 1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!