Verladerichtlinien SBB Cargo: Band 1 8 MB
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5.4.3 Sicherung durch Festlegehölzer, Führungshölzer oder Keile<br />
①<br />
②<br />
Hölzer müssen mindestens 5 cm dick sein, mit ihrer Breitseite aufliegen und eine rechtwinklige<br />
Anlagefläche haben.<br />
5-6 01.04.2009<br />
� 1<br />
Die wirkende Höhe der Hölzer muss mindestens betragen<br />
- - 5 cm zur Sicherung gegen Längsverschub.<br />
③<br />
- - 3 cm zur Sicherung gegen Querverschub.<br />
Der Anwendungsbereich für genagelte Hölzer und Keile ist begrenzt für Ladungsgewichte<br />
- gegen Längsverschub bis max.<br />
90°<br />
3 t 12 t<br />
Die Anzahl der zur Befestigung erforderlichen Nägel - wenigstens 2 pro Holz oder Keil - ist in den<br />
<strong>Verladerichtlinien</strong> für die einzelnen Güter angegeben. Sie richtet sich nach<br />
- dem Gewicht der festzulegenden Ladeeinheiten,<br />
- den zu berücksichtigenden Kräften,<br />
- den vorhandenen Reibungsverhältnissen.<br />
Es kann davon ausgegangen werden, dass bei Verwendung von Nägeln mit einem Durchmesser von<br />
5 mm und einem mittleren Reibungswert (� = 0,4) die Ladeeinheiten ausreichend gesichert sind, wenn<br />
die Hölzer oder Keile<br />
a) in Wagenlängsrichtung an jedem Ende insgesamt mit wenigstens<br />
1 Nagel pro 100 kg 1 Nagel pro 400 kg<br />
b) in Wagenquerrichtung auf jeder Seite insgesamt mit wenigstens 1 Nagel pro 1 500 kg<br />
der Ladeeinheit befestigt sind.<br />
2 3<br />
�<br />
③<br />
� 1