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Verladerichtlinien SBB Cargo: Band 1 8 MB

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5.5.4 Sicherung durch Niederbindungen<br />

Niederbindungen erhöhen den Reibungswiderstand und verbessern die Stabilität der Ladeeinheiten.<br />

Für die Wirksamkeit der Niederbindungen sind folgende Parameter entscheidend:<br />

- die Vorspannkraft,<br />

- der Zurrwinkel α (wird zwischen der Ladefläche des Wagens und dem Bindemittel gemessen).<br />

Je kleiner der Zurrwinkel α, desto größer muss die Vorspannkraft im Bindemittel sein, um die gleiche<br />

Anpresskraft zu erreichen.<br />

①<br />

②<br />

Als Bindemittel sind vorzugsweise Gewebegurte oder Lastsicherungsbänder zu verwenden. Sie<br />

müssen entweder eine Spanneinrichtung haben oder mit einem separaten Spanngerät<br />

gespannt werden. Pro Ladeeinheit sind wenigstens 2 Niederbindungen erforderlich die etwa<br />

500 mm von den Ladungsenden anzubringen sind.<br />

Bruchkraft 1) der Bindemittel im geraden Zug je nach Gewicht, Länge und Oberfläche der Güter 1 000<br />

daN bis 4 000 daN, Vorspannung mindestens 300 daN. Stahlband darf wegen der besonderen<br />

Unfallgefahr beim Reißen nicht verwendet werden.<br />

Schlösser und Schnallen von Gewebegurten und Lastsicherungsbändern müssen funktionell und<br />

festigkeitsmäßig mit der jeweiligen <strong>Band</strong>ausführung abgestimmt sein. Die Bindemittel sind möglichst<br />

mit Haken zu befestigen oder als Schlingen zu spannen (Schlingen verdoppeln die Bruchkraft). Durch<br />

Anknoten wird die Bruchkraft der Bindemittel um etwa 60 % reduziert. Bei Verwendung von Knoten ist<br />

durch die Auswahl eines Bindemittels mit entsprechend höheren Festigkeit der Bruchkraftverlust<br />

auszugleichen.<br />

An scharfen Kanten sind die Bindemittel durch<br />

Unterlagen, Schutzschläuche oder Kantenschutzwinkel<br />

zu schützen (siehe auch Ziffer 5.4.4).<br />

Bei Gütern mit glatter oder empfindlicher Oberfläche sind<br />

Niederbindungen in Verbindung mit reibwerterhöhenden<br />

Unter- und Zwischenlagen oder reibwerterhöhender<br />

Verpackung. gekennzeichnet mit dem Zeichen nach<br />

Zif.5.5.3 ① zu verwenden.<br />

5.5.5 Sicherung durch Reibwert erhöhendes Material<br />

Es ist zu unterscheiden ob Reibbeiwert erhöhende Materialien als Begrenzung von Gleitwegen, zur<br />

Verminderung von Sicherungsmaßnahmen (Anzahl der Niederbindungen) eingesetzt wird oder das<br />

Ladegut festgelegt werden soll (in der Praxis nur in Querrichtung möglich).<br />

Dabei ist im Einzelfall die vorliegende Reibpaarung sowie der Einsatzzweck (Festlegen oder<br />

Begrenzung von Verschiebungen) zu betrachten.<br />

Reibbeiwert erhöhende Materialien sind erforderlich<br />

- zur Reduzierung des Längsverschubes, z. B. bei<br />

� glatt beschichteten oder gefetteten Stahlrohren,<br />

� geschliffenen Steinplatten,<br />

� palettierten Gütern auf glatten Wagenböden,<br />

� liegend oder stehend verladenen Papierrollen,<br />

� beschichteten Spanplatten.<br />

- zur Reduzierung des Querverschubes, z. B. bei<br />

� querliegend oder stehend verladenen Papierrollen,<br />

� querliegend verladenen Blechrollen,<br />

� beschichteten Spanplatten.<br />

Bei in Längsrichtung festgelegten Gütern kann zur Sicherung gegen Verschiebung in Querrichtung<br />

Reibbeiwert erhöhendes Material in entsprechender Dimensionierung eingesetzt werden.<br />

Reibbeiwert erhöhende Materialien reichen allein nicht aus, um das Herabfallen der Güter vom Wagen<br />

oder Lademaßüberschreitungen zu verhindern. Dies muss z. B. durch Wände, Borde, Rungen oder<br />

Niederbindungen verhindert werden.<br />

1)<br />

Mindestbruchkraft im geraden Zug entspricht der doppelten Zurrkraft (LC), gilt nur für<br />

Kunststoffbänder, Lastsicherungsbänder und Gewebegurte<br />

5-12 01.11.2011

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