Verladerichtlinien SBB Cargo: Band 1 8 MB
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5.5.4 Sicherung durch Niederbindungen<br />
Niederbindungen erhöhen den Reibungswiderstand und verbessern die Stabilität der Ladeeinheiten.<br />
Für die Wirksamkeit der Niederbindungen sind folgende Parameter entscheidend:<br />
- die Vorspannkraft,<br />
- der Zurrwinkel α (wird zwischen der Ladefläche des Wagens und dem Bindemittel gemessen).<br />
Je kleiner der Zurrwinkel α, desto größer muss die Vorspannkraft im Bindemittel sein, um die gleiche<br />
Anpresskraft zu erreichen.<br />
①<br />
②<br />
Als Bindemittel sind vorzugsweise Gewebegurte oder Lastsicherungsbänder zu verwenden. Sie<br />
müssen entweder eine Spanneinrichtung haben oder mit einem separaten Spanngerät<br />
gespannt werden. Pro Ladeeinheit sind wenigstens 2 Niederbindungen erforderlich die etwa<br />
500 mm von den Ladungsenden anzubringen sind.<br />
Bruchkraft 1) der Bindemittel im geraden Zug je nach Gewicht, Länge und Oberfläche der Güter 1 000<br />
daN bis 4 000 daN, Vorspannung mindestens 300 daN. Stahlband darf wegen der besonderen<br />
Unfallgefahr beim Reißen nicht verwendet werden.<br />
Schlösser und Schnallen von Gewebegurten und Lastsicherungsbändern müssen funktionell und<br />
festigkeitsmäßig mit der jeweiligen <strong>Band</strong>ausführung abgestimmt sein. Die Bindemittel sind möglichst<br />
mit Haken zu befestigen oder als Schlingen zu spannen (Schlingen verdoppeln die Bruchkraft). Durch<br />
Anknoten wird die Bruchkraft der Bindemittel um etwa 60 % reduziert. Bei Verwendung von Knoten ist<br />
durch die Auswahl eines Bindemittels mit entsprechend höheren Festigkeit der Bruchkraftverlust<br />
auszugleichen.<br />
An scharfen Kanten sind die Bindemittel durch<br />
Unterlagen, Schutzschläuche oder Kantenschutzwinkel<br />
zu schützen (siehe auch Ziffer 5.4.4).<br />
Bei Gütern mit glatter oder empfindlicher Oberfläche sind<br />
Niederbindungen in Verbindung mit reibwerterhöhenden<br />
Unter- und Zwischenlagen oder reibwerterhöhender<br />
Verpackung. gekennzeichnet mit dem Zeichen nach<br />
Zif.5.5.3 ① zu verwenden.<br />
5.5.5 Sicherung durch Reibwert erhöhendes Material<br />
Es ist zu unterscheiden ob Reibbeiwert erhöhende Materialien als Begrenzung von Gleitwegen, zur<br />
Verminderung von Sicherungsmaßnahmen (Anzahl der Niederbindungen) eingesetzt wird oder das<br />
Ladegut festgelegt werden soll (in der Praxis nur in Querrichtung möglich).<br />
Dabei ist im Einzelfall die vorliegende Reibpaarung sowie der Einsatzzweck (Festlegen oder<br />
Begrenzung von Verschiebungen) zu betrachten.<br />
Reibbeiwert erhöhende Materialien sind erforderlich<br />
- zur Reduzierung des Längsverschubes, z. B. bei<br />
� glatt beschichteten oder gefetteten Stahlrohren,<br />
� geschliffenen Steinplatten,<br />
� palettierten Gütern auf glatten Wagenböden,<br />
� liegend oder stehend verladenen Papierrollen,<br />
� beschichteten Spanplatten.<br />
- zur Reduzierung des Querverschubes, z. B. bei<br />
� querliegend oder stehend verladenen Papierrollen,<br />
� querliegend verladenen Blechrollen,<br />
� beschichteten Spanplatten.<br />
Bei in Längsrichtung festgelegten Gütern kann zur Sicherung gegen Verschiebung in Querrichtung<br />
Reibbeiwert erhöhendes Material in entsprechender Dimensionierung eingesetzt werden.<br />
Reibbeiwert erhöhende Materialien reichen allein nicht aus, um das Herabfallen der Güter vom Wagen<br />
oder Lademaßüberschreitungen zu verhindern. Dies muss z. B. durch Wände, Borde, Rungen oder<br />
Niederbindungen verhindert werden.<br />
1)<br />
Mindestbruchkraft im geraden Zug entspricht der doppelten Zurrkraft (LC), gilt nur für<br />
Kunststoffbänder, Lastsicherungsbänder und Gewebegurte<br />
5-12 01.11.2011