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Verladerichtlinien SBB Cargo: Band 1 8 MB

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5.3 Schüttgüter<br />

Güter wie Erz, Kohle, Koks, Sand, Apatit, Phosphat, Mostobst, Zuckerrüben usw. sind<br />

gleichmäßig über die gesamte Ladefläche zu verteilen,<br />

5.3.1 Güter verladen in Wagen der Regel- oder Sonderbauart<br />

5.3.1.1 Wagen der Regelbauart<br />

Verladung mit Schüttkegel<br />

① bis etwa 500 mm hoch<br />

② Ladegut darf nicht höher an den Wagenwänden anliegen als bis etwa 150 mm unterhalb der<br />

Wandkante.<br />

Verladung ohne Schüttkegel<br />

③ bis Wagenwandhöhe (auch in Wagenmitte)<br />

5.3.1.2 Wagen der Sonderbauart (Lademulden/- trichtern)<br />

① Die Lademulden und -trichter müssen in Längs- und Querrichtung gleichmäßig befüllt sein<br />

② eine einseitige Befüllung/Entleerung der Lademulden/ -trichter ist auszuschließen<br />

①<br />

5.3.2 Güter, die abgeweht werden können, wie z.B. Apatit, Phosphat, Quarzsand oder Güter<br />

gemäß RID müssen<br />

- in geschlossenen Wagen verladen oder<br />

- mit Decken ganzflächig abgedeckt werden, siehe Ziffer 6.<br />

②<br />

01.07.2003 5-3

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