28.01.2013 Aufrufe

RKiSH-News

RKiSH-News

RKiSH-News

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 20 | <strong>RKiSH</strong> <strong>News</strong> 02 | 1. April 2012<br />

enTgelTeRMITTlung IM ReTTungSDIenST<br />

Die Teilnehmer der Führungskräftequalifikation<br />

(FQK) hatten viele Fragen zum Thema<br />

Rechnungswesen und den Zahlen im<br />

Rettungsdienst. Daraus sind eine Menge<br />

Fragen entstanden, die wir hier gemeinsam<br />

mit der Abteilungsleiterin Finanz- und<br />

Rechnungswesen Christine Büche beantworten<br />

werden; insbesondere zum Thema<br />

Entgeltermittlung im Rettungsdienst.<br />

news: Jedes Jahr unterschiedliche<br />

Benutzungsentgelte in jedem Kreis,<br />

Inventur, Verordnungen, Rechnungen,<br />

Dienstplanprogramm, Handkassen,<br />

Dienstreiseanträge, Erfassung<br />

der Kilometerstände bei den<br />

Fahrzeugen – für viele Kollegen ist<br />

das System der Finanzen im Rettungsdienst<br />

ein Buch mit sieben Siegeln.<br />

Brauchen wir das wirklich alles<br />

Frau Büche?<br />

frau büche: Ja! Wie brauchen diese<br />

Informationen zwingend, um unsere<br />

Entgelte zu ermitteln.<br />

news: Wer bestimmt überhaupt, wie<br />

ein Entgelt zu ermitteln ist?<br />

frau büche: Im Rettungsdienstgesetz<br />

(RDG §6 ist geregelt, dass die Kreise<br />

und kreisfreien Städte jeweils die<br />

Aufgabe haben die Notfallrettung<br />

und den Krankentransport sicherzustellen.<br />

Die Durchführung kann<br />

durch eigenes Personal oder durch<br />

Übertragung der Aufgaben erfolgen.<br />

Die Grundlagen und Besonderheiten<br />

der Entgeltermittlung im Rettungsdienst<br />

ergeben sich aus §8(a) RDG.<br />

Dort ist beschrieben, dass als Grundlage<br />

zur Ermittlung von Entgelten<br />

ein landesweiter einheitlicher Kosten-<br />

und Leistungsnachweis (KLN)<br />

dient. Dieser Kosten- und Leistungsnachweis<br />

ist bis zum 30. April des<br />

Folgejahres bei den Kostenträgern<br />

einzureichen.<br />

Die Benutzungsentgelte jedes einzelnen<br />

Kreises sind so zu bemessen,<br />

dass sie auf der Grundlage einer bedarfsgerechten<br />

und leistungsfähigen<br />

Organisation sowie einer sparsamen<br />

und wirtschaftlichen Betriebsfüh-<br />

rung die Gesamtkosten des Rettungsdienstes<br />

unter Berücksichtigung des<br />

gesamten Einsatzspektrums decken.<br />

news: Bedeutet das also auch unterschiedliche<br />

Entgelte in den unterschiedlichen<br />

Kreisen?<br />

frau büche: Ja, deshalb gibt es in der<br />

<strong>RKiSH</strong> auch die unterschiedlichen<br />

Benutzungsentgelte, die jeweils mit<br />

den Kostenträgern für den jeweiligen<br />

Kreis, entsprechend den einzelnen<br />

Versorgungsbereichen, in Entgeltvereinbarungen<br />

abgeschlossen<br />

wurden.<br />

news: Dann brauchen wir den Kosten-<br />

und Leistungsnachweis nur für<br />

die Kostenträger?<br />

frau büche: Ohne diese Kostentransparenz<br />

über den KLN wäre unsere<br />

Unternehmen im »Blindflug«, so<br />

dass wir das nicht »nur« für die Kostenträger<br />

machen.<br />

Wer möchte sich schon im »Blindflug«<br />

befinden? Stellen Sie sich einmal<br />

vor, Sie sitzen in einem Flugzeug!<br />

Ich für meinen Teil möchte schon,<br />

dass alle Instrumente funktionieren<br />

und ich genügend Treibstoff im Tank<br />

habe, um meinen Urlaubsort sicher<br />

zu erreichen.<br />

Neben der Transparenz und genauen<br />

Zuordnung der einzelnen Kosten<br />

wird durch ein einheitliches Verfahren<br />

auch eine Vergleichbarkeit der<br />

Träger des Rettungsdienstes für Dritte<br />

möglich.<br />

news: Kann beispielsweise ein Minus<br />

in einem Versorgungsbereich<br />

mit einem Plus aus einem anderen<br />

Versorgungsbereich verrechnet werden,<br />

wenn es durch die Geschäftsform<br />

eine Kooperation der Kreise<br />

gibt wie in der <strong>RKiSH</strong>?<br />

frau büche: Ein klares NEIN. Eine<br />

Verrechnung ist nach der Definition<br />

des Rettungsdienstgesetzes nicht<br />

möglich, da die <strong>RKiSH</strong> auch bei ihrer<br />

Geschäftsform als Durchführer<br />

und der jeweilige Kreis als Träger<br />

des Rettungsdienstes auftritt. Des<br />

Weiteren ist diese Vorgehensweise<br />

eindeutig durch unsere Satzung ausgeschlossen.<br />

news: Was beinhaltet diese Kosten-<br />

und Leistungsrechnung?<br />

frau büche: Abgebildet werden die<br />

Gesamtkosten und die Gesamterträge<br />

eines Rettungsdienstbereichs, d.h.<br />

Kreises. Diese werden aufgesplittert<br />

in verschiedene Bereiche (Leitstelle/<br />

GröNo/ Trägerverwaltung/ Einsatzdienst)<br />

und dann in immer kleiner<br />

werdende Kostenstellen wie zum<br />

Beispiel sogar einzelne Rettungswachen.<br />

In jeweils drei Spalten werden<br />

die Kosten und Erträge für das Vorjahr,<br />

das laufende Jahr und das Folgejahr<br />

eingetragen.<br />

Somit werden die Werte für die Vergangenheit<br />

(entstandene Kosten),<br />

die Gegenwart (Hochrechnung für<br />

das laufende Jahr) und die Zukunft<br />

(Prognose) abgebildet und fließen in<br />

die Entgeltermittlung des Kreise ein.<br />

Darüber hinaus werden im KLN auch<br />

Daten zu den Einsatzzahlen, Personalbedarfsberechnungen,<br />

Vorhaltun-<br />

gen, Ausfallzeiten sowie Anlagenach-<br />

weise zu den Fahrzeugen dokumentiert.<br />

news: Was passiert, wenn man sich<br />

mit den Kostentägern zu den im<br />

KLN ausgewiesenen Kosten nicht einigen<br />

kann?<br />

frau büche: Die Verhandlungen<br />

zur Ermittlung der Entgelte sollten<br />

grundsätzlich bis zum 30. September<br />

eines jeden Jahres abgeschlossen<br />

sein. Sollte keine Einigung herbei zu<br />

führen sein, so ist die Schiedsstelle<br />

anzurufen. Diese Schiedsstelle entscheidet<br />

dann über die beantragten<br />

Benutzerentgelte. Die Schiedsstelle<br />

wird mit Vertretern der Krankenkassen<br />

und anderer Träger besetzt,<br />

die an den bisherigen Verhandlungen<br />

nicht beteiligt waren. Gegen den<br />

Schiedsstellespruch kann im Bedarfsfall<br />

dann Klage beim Verwaltungs-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!