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Seite 20 | <strong>RKiSH</strong> <strong>News</strong> 02 | 1. April 2012<br />
enTgelTeRMITTlung IM ReTTungSDIenST<br />
Die Teilnehmer der Führungskräftequalifikation<br />
(FQK) hatten viele Fragen zum Thema<br />
Rechnungswesen und den Zahlen im<br />
Rettungsdienst. Daraus sind eine Menge<br />
Fragen entstanden, die wir hier gemeinsam<br />
mit der Abteilungsleiterin Finanz- und<br />
Rechnungswesen Christine Büche beantworten<br />
werden; insbesondere zum Thema<br />
Entgeltermittlung im Rettungsdienst.<br />
news: Jedes Jahr unterschiedliche<br />
Benutzungsentgelte in jedem Kreis,<br />
Inventur, Verordnungen, Rechnungen,<br />
Dienstplanprogramm, Handkassen,<br />
Dienstreiseanträge, Erfassung<br />
der Kilometerstände bei den<br />
Fahrzeugen – für viele Kollegen ist<br />
das System der Finanzen im Rettungsdienst<br />
ein Buch mit sieben Siegeln.<br />
Brauchen wir das wirklich alles<br />
Frau Büche?<br />
frau büche: Ja! Wie brauchen diese<br />
Informationen zwingend, um unsere<br />
Entgelte zu ermitteln.<br />
news: Wer bestimmt überhaupt, wie<br />
ein Entgelt zu ermitteln ist?<br />
frau büche: Im Rettungsdienstgesetz<br />
(RDG §6 ist geregelt, dass die Kreise<br />
und kreisfreien Städte jeweils die<br />
Aufgabe haben die Notfallrettung<br />
und den Krankentransport sicherzustellen.<br />
Die Durchführung kann<br />
durch eigenes Personal oder durch<br />
Übertragung der Aufgaben erfolgen.<br />
Die Grundlagen und Besonderheiten<br />
der Entgeltermittlung im Rettungsdienst<br />
ergeben sich aus §8(a) RDG.<br />
Dort ist beschrieben, dass als Grundlage<br />
zur Ermittlung von Entgelten<br />
ein landesweiter einheitlicher Kosten-<br />
und Leistungsnachweis (KLN)<br />
dient. Dieser Kosten- und Leistungsnachweis<br />
ist bis zum 30. April des<br />
Folgejahres bei den Kostenträgern<br />
einzureichen.<br />
Die Benutzungsentgelte jedes einzelnen<br />
Kreises sind so zu bemessen,<br />
dass sie auf der Grundlage einer bedarfsgerechten<br />
und leistungsfähigen<br />
Organisation sowie einer sparsamen<br />
und wirtschaftlichen Betriebsfüh-<br />
rung die Gesamtkosten des Rettungsdienstes<br />
unter Berücksichtigung des<br />
gesamten Einsatzspektrums decken.<br />
news: Bedeutet das also auch unterschiedliche<br />
Entgelte in den unterschiedlichen<br />
Kreisen?<br />
frau büche: Ja, deshalb gibt es in der<br />
<strong>RKiSH</strong> auch die unterschiedlichen<br />
Benutzungsentgelte, die jeweils mit<br />
den Kostenträgern für den jeweiligen<br />
Kreis, entsprechend den einzelnen<br />
Versorgungsbereichen, in Entgeltvereinbarungen<br />
abgeschlossen<br />
wurden.<br />
news: Dann brauchen wir den Kosten-<br />
und Leistungsnachweis nur für<br />
die Kostenträger?<br />
frau büche: Ohne diese Kostentransparenz<br />
über den KLN wäre unsere<br />
Unternehmen im »Blindflug«, so<br />
dass wir das nicht »nur« für die Kostenträger<br />
machen.<br />
Wer möchte sich schon im »Blindflug«<br />
befinden? Stellen Sie sich einmal<br />
vor, Sie sitzen in einem Flugzeug!<br />
Ich für meinen Teil möchte schon,<br />
dass alle Instrumente funktionieren<br />
und ich genügend Treibstoff im Tank<br />
habe, um meinen Urlaubsort sicher<br />
zu erreichen.<br />
Neben der Transparenz und genauen<br />
Zuordnung der einzelnen Kosten<br />
wird durch ein einheitliches Verfahren<br />
auch eine Vergleichbarkeit der<br />
Träger des Rettungsdienstes für Dritte<br />
möglich.<br />
news: Kann beispielsweise ein Minus<br />
in einem Versorgungsbereich<br />
mit einem Plus aus einem anderen<br />
Versorgungsbereich verrechnet werden,<br />
wenn es durch die Geschäftsform<br />
eine Kooperation der Kreise<br />
gibt wie in der <strong>RKiSH</strong>?<br />
frau büche: Ein klares NEIN. Eine<br />
Verrechnung ist nach der Definition<br />
des Rettungsdienstgesetzes nicht<br />
möglich, da die <strong>RKiSH</strong> auch bei ihrer<br />
Geschäftsform als Durchführer<br />
und der jeweilige Kreis als Träger<br />
des Rettungsdienstes auftritt. Des<br />
Weiteren ist diese Vorgehensweise<br />
eindeutig durch unsere Satzung ausgeschlossen.<br />
news: Was beinhaltet diese Kosten-<br />
und Leistungsrechnung?<br />
frau büche: Abgebildet werden die<br />
Gesamtkosten und die Gesamterträge<br />
eines Rettungsdienstbereichs, d.h.<br />
Kreises. Diese werden aufgesplittert<br />
in verschiedene Bereiche (Leitstelle/<br />
GröNo/ Trägerverwaltung/ Einsatzdienst)<br />
und dann in immer kleiner<br />
werdende Kostenstellen wie zum<br />
Beispiel sogar einzelne Rettungswachen.<br />
In jeweils drei Spalten werden<br />
die Kosten und Erträge für das Vorjahr,<br />
das laufende Jahr und das Folgejahr<br />
eingetragen.<br />
Somit werden die Werte für die Vergangenheit<br />
(entstandene Kosten),<br />
die Gegenwart (Hochrechnung für<br />
das laufende Jahr) und die Zukunft<br />
(Prognose) abgebildet und fließen in<br />
die Entgeltermittlung des Kreise ein.<br />
Darüber hinaus werden im KLN auch<br />
Daten zu den Einsatzzahlen, Personalbedarfsberechnungen,<br />
Vorhaltun-<br />
gen, Ausfallzeiten sowie Anlagenach-<br />
weise zu den Fahrzeugen dokumentiert.<br />
news: Was passiert, wenn man sich<br />
mit den Kostentägern zu den im<br />
KLN ausgewiesenen Kosten nicht einigen<br />
kann?<br />
frau büche: Die Verhandlungen<br />
zur Ermittlung der Entgelte sollten<br />
grundsätzlich bis zum 30. September<br />
eines jeden Jahres abgeschlossen<br />
sein. Sollte keine Einigung herbei zu<br />
führen sein, so ist die Schiedsstelle<br />
anzurufen. Diese Schiedsstelle entscheidet<br />
dann über die beantragten<br />
Benutzerentgelte. Die Schiedsstelle<br />
wird mit Vertretern der Krankenkassen<br />
und anderer Träger besetzt,<br />
die an den bisherigen Verhandlungen<br />
nicht beteiligt waren. Gegen den<br />
Schiedsstellespruch kann im Bedarfsfall<br />
dann Klage beim Verwaltungs-