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BRIEF AUS DEM HAUS SCHLESIEN – JUNI 2008 Aktuelles<br />

Prof. Dr. Norbert Linke wurde 75<br />

Anlässlich des Geburtstages unseres langjährigen Mitgliedes<br />

Professor Dr. Norbert Linke überbrachte der Geschäftsführer<br />

des <strong>Haus</strong>es <strong>Schlesien</strong> Herr Heinz Stirken zusammen mit seiner<br />

Ehefrau Rosemarie die besten Wünsche des Vorstandes; aller<br />

Mitglieder und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des <strong>Haus</strong>es.<br />

Viele Jahre schon unterstützt Prof. Dr. Linke unsere Sonntagsbuffets<br />

mit seinen hervorragenden Klaviereinlagen. Aber nicht<br />

nur diese, sondern auch das Adventssingen erfreut sich unter<br />

seiner Leitung einer zunehmenden Beliebtheit. Hinzu kommen<br />

die Liederabende vor unseren Hauptversammlungen und die<br />

Untermalung der Hauptversammlungen mit Klaviermusik, wie<br />

auch 2008 wieder geschehen.<br />

Wir wünschen dem Jubilar alles Gute und noch viele Jahre ein für alle erquickendes musikalisches Schaffen auch<br />

in Verbindung mit der umfangreichen Musikliteratur, welche uns von Schlesiern geschenkt wurde.<br />

Eine wichtige Mitteilung für<br />

Spender und Förderer des<br />

HAUS SCHLESIEN.<br />

Der Gesetzgeber hat am 10. Oktober<br />

2007 ein Gesetz verabschiedet, der<br />

Spendern und Förderern des HAUS<br />

SCHLESIEN die Möglichkeit gibt, bei<br />

ihren Steuererklärungen wesentlich<br />

höhere Sonderausgaben geltend zu<br />

machen.<br />

Wir wollen es nicht versäumen, Ihnen<br />

nachstehenden Text zur Kenntnis zu<br />

geben, in der Hoffnung, dass Sie dadurch<br />

eventuell Ihre Zuwendungen<br />

an das HAUS SCHLESIEN erhöhen!<br />

Wichtig: Steuererleichterung<br />

für Spender ab 2007<br />

Das am 10. Oktober 2007 verabschiedete<br />

„Gesetz zur weiteren Stärkung<br />

des bürgerlichen Engagements“<br />

(Bundesgesetzblatt I, S. 2332) ist rückwirkend<br />

ab dem 01. Januar 2007 gültig.<br />

Sie können für das Steuerjahr<br />

2007 noch zwischen der Anwendung<br />

des neuen oder des alten Rechts wählen.<br />

Die wichtigsten neuen Regelungen<br />

für Mitglieder und Spender:<br />

1) Spenden und Mitgliedsbeiträge<br />

können Sie bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages<br />

Ihrer Einkünfte <strong>als</strong><br />

Sonderausgaben steuerlich geltend<br />

machen.<br />

2) Unternehmen können jetzt 4 Promille<br />

der Summe der gesamten Umsätze<br />

und der im Kalenderjahr aufgewendeten<br />

Löhne und Gehälter steuerlich<br />

absetzen.<br />

3) Spender, die mehr <strong>als</strong> 20 Prozent<br />

des Gesamtbetrages ihrer Einkünfte<br />

spenden, können den über dieses Limit<br />

hinausgehenden und deshalb<br />

nicht für das Steuerjahr anerkannten<br />

Betrag ohne zeitliche Begrenzung auf<br />

Folgejahre übertragen.<br />

4) Vereinfachter Nachweis: Als Nachweis<br />

einer Zuwendung (Mitgliedsbeitrag<br />

oder Spende) gilt für Einzelzah-<br />

lungen bis 200 ¤ der Bareinzahlungsbeleg<br />

oder der Kontoauszug Ihrer<br />

Bank (bisher: Einzelzahlungen bis<br />

100 ¤).<br />

Unabhängig davon erhalten Sie vom<br />

HAUS SCHLESIEN weiterhin wie gewohnt<br />

Ihre Zuwendungsbestätigung<br />

ab Einzelzuwendungen von 100 ¤ und<br />

mehr.<br />

BITTE UNTERSTÜTZEN SIE UNSERE KULTUR- UND<br />

BILDUNGSARBEIT MIT EINER SPENDE.<br />

UNSER SPENDENKONTO:<br />

VOLKSBANK BONN/RHEIN-SIEG<br />

BLZ 380 601 86 · KTO.-NR. 2601 318 019<br />

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