Geschäftsbericht 2010 - Studierendenwerk Hamburg
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BESTÄTIGUNGSVERMERK<br />
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />
Zu dem als Anlage 1 und 2 beigefügten Jahresabschluss<br />
zum 31. Dezember <strong>2010</strong> sowie zum Anhang (Anlagen 3 und 4)<br />
und zum Lagebericht (Anlage 5) für das Geschäftsjahr <strong>2010</strong><br />
wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk<br />
erteilt:<br />
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz und<br />
Gewinn- und Verlustrechnung - unter Einbeziehung der<br />
Buchführung sowie den Anhang und den Lagebericht der<br />
<strong>Studierendenwerk</strong> <strong>Hamburg</strong> Anstalt des öffentlichen Rechts,<br />
<strong>Hamburg</strong>, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum<br />
31. Dezember <strong>2010</strong> geprüft. Die Buchführung und die<br />
Aufstellung von Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht<br />
nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen<br />
in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Unter -<br />
nehmens. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von<br />
uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den<br />
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und<br />
über den Anhang und den Lagebericht abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB<br />
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)<br />
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so<br />
zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und<br />
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahres -<br />
abschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungs -<br />
mäßiger Buchführung und durch den Anhang und den<br />
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicher -<br />
heit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungs -<br />
handlungen werden die Kenntnisse über die Geschäfts -<br />
tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld<br />
des Unternehmens sowie die Erwartungen über mögliche<br />
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die<br />
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen<br />
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in<br />
Buchführung, Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht<br />
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die<br />
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilan -<br />
zierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätz ungen<br />
des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der<br />
Gesamt darstellung des Jahresabschlusses, des Anhangs<br />
und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere<br />
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere<br />
Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung<br />
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss<br />
und der Anhang den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt<br />
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des<br />
Unternehmens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem<br />
Jahresabschluss und dem Anhang, vermittelt insgesamt ein<br />
zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens und stellt<br />
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend<br />
dar.“<br />
<strong>Hamburg</strong>, 31. März 2011<br />
BESTÄTIGUNGSVERMERK<br />
Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Steuerberatungsgesellschaft<br />
Werner von Salzen Hartmut Schmidt<br />
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer<br />
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