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Geschäftsbericht 2010 - Studierendenwerk Hamburg

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BESTÄTIGUNGSVERMERK<br />

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

Zu dem als Anlage 1 und 2 beigefügten Jahresabschluss<br />

zum 31. Dezember <strong>2010</strong> sowie zum Anhang (Anlagen 3 und 4)<br />

und zum Lagebericht (Anlage 5) für das Geschäftsjahr <strong>2010</strong><br />

wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk<br />

erteilt:<br />

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz und<br />

Gewinn- und Verlustrechnung - unter Einbeziehung der<br />

Buchführung sowie den Anhang und den Lagebericht der<br />

<strong>Studierendenwerk</strong> <strong>Hamburg</strong> Anstalt des öffentlichen Rechts,<br />

<strong>Hamburg</strong>, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum<br />

31. Dezember <strong>2010</strong> geprüft. Die Buchführung und die<br />

Aufstellung von Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht<br />

nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen<br />

in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Unter -<br />

nehmens. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von<br />

uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den<br />

Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und<br />

über den Anhang und den Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB<br />

unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)<br />

festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so<br />

zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und<br />

Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahres -<br />

abschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungs -<br />

mäßiger Buchführung und durch den Anhang und den<br />

Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicher -<br />

heit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungs -<br />

handlungen werden die Kenntnisse über die Geschäfts -<br />

tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld<br />

des Unternehmens sowie die Erwartungen über mögliche<br />

Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die<br />

Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen<br />

Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in<br />

Buchführung, Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht<br />

überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die<br />

Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilan -<br />

zierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätz ungen<br />

des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der<br />

Gesamt darstellung des Jahresabschlusses, des Anhangs<br />

und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere<br />

Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere<br />

Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung<br />

gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss<br />

und der Anhang den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt<br />

unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des<br />

Unternehmens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem<br />

Jahresabschluss und dem Anhang, vermittelt insgesamt ein<br />

zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens und stellt<br />

die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend<br />

dar.“<br />

<strong>Hamburg</strong>, 31. März 2011<br />

BESTÄTIGUNGSVERMERK<br />

Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Werner von Salzen Hartmut Schmidt<br />

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer<br />

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