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Brandenburgisches<br />
<strong>Ärzteblatt</strong><br />
www.laekb.de<br />
Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 21. Jahrgang | Oktober 2011 10 | 2011<br />
Kammerversammlung: Beitragssenkungen<br />
beschlossen<br />
Seite 5<br />
Ärztemangel: Interview mit<br />
Gesundheitsministerin Tack<br />
Seite 10<br />
Hausärzte: Landesverband<br />
Brandenburg gegründet<br />
Seite 8<br />
Hilfsprojekt: Brandenburger<br />
Ärzte für Peru<br />
Seite 54<br />
Fotos: Mark Berger, LÄKB
Impressum<br />
Inhaber und Verleger<br />
Landesärztekammer Brandenburg<br />
Präsident: Dr. med. Udo Wolter<br />
Dreifertstraße 12, 03044 Cottbus,<br />
Telefon 0355 78010-12<br />
Telefax 0355 78010-1166<br />
Herausgeber<br />
Dr. med. Udo Wolter<br />
Zuschriften redaktioneller Art bitten wir, nur<br />
an den Herausgeber zu richten. Für mit Autorennamen<br />
gekennzeichnete Beiträge wissenschaftlicher<br />
und standespolitischer Art sowie<br />
Artikel, die die Kennzeichnung „Pressemitteilung<br />
von …“ enthalten, wird keine Verantwortung<br />
übernommen. Die darin geäußerten<br />
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innerhalb der Ärzteschaft. Die<br />
Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge<br />
sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck ist<br />
nur mit schriftlicher Genehmigung statthaft.<br />
Rücksendung nicht verlangter Manuskripte<br />
erfolgt nur, wenn ein vorbereiteter Umschlag<br />
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der Herausgeber das uneingeschränkte Verfügungsrecht.<br />
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separat zusenden und im Text vermerken,<br />
wo das Bild stehen soll. Am besten sind Fotos<br />
geeignet (Aufsichtsvorlagen).
Seite 5<br />
Seite 10<br />
Seite 54<br />
KAmmerinformAtionen / GesundheitspolitiK<br />
Inhalt<br />
Brandenburgisches<br />
<strong>Ärzteblatt</strong><br />
Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 21. Jahrgang | Oktober 2011 10 | 2011<br />
Kammerversammlung: Renten steigen, Beiträge sinken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
Abschlussprüfungen: Medizinische Fachangestellte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
Hausarztverband Brandenburg: gegründet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
Fachärztemangel: BTU Cottbus unterstützt die ärztliche Weiterbildung . . . . . 9<br />
Versorgungsstrukturgesetz: Alle stehen in der Pflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
Zweitverblisterung: Potenzielle Gefahr für Heimbewohner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
Arzt und recht<br />
Neue Regelungen zur Selbstanzeige in Kraft getreten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
Bundesfinanzhof (BFH) entscheidet: Zivilprozesskosten abziehbar . . . . . . . . . . . . 13<br />
Rechtsprechungsänderung: Wichtige Entscheidungen zum Berufsrecht . . . . 14<br />
fortbildunG<br />
Fortbildungsangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
beKAnntmAchunGen<br />
Dritte Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung<br />
der Landesärztekammer Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />
AKtuell<br />
Präventionsatlas für Berlin und Brandenburg vorgestellt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
Veranstaltungshinweis: Fachtagung zum Versorgungsstrukturgesetz . . . . . . . 51<br />
Medizinische Fachangestellte: Betriebliche Altersversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />
Hinweis: Sind Sie Absolvent der Universität zu Lübeck? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />
Nachtrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />
Brandenburgs Kliniken vorgestellt:<br />
Das Johanniter-Krankenhaus im Fläming Treuenbrietzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52<br />
Hilfsprojekt: Der Gesichtermacher aus Templin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54<br />
Seniorenausflug der Landesärztekammer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56<br />
Tarifeinigung zwischen dem Marburger Bund und Elbe-Elster-Klinikum . . . 58<br />
rezensiert<br />
Dr. Andreas Flemmer, „Gesunde Ernährung ab 40” . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59<br />
Sven-David-Müller, Christiane Weißenberger,<br />
„Ernährungsratgeber Typ-2 Diabetes” Genießen erlaubt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59<br />
Robert Jütte, Wolfgang U. Eckart, Hans-Walter Schmuhl, Winfried Süß,<br />
Medizin und Nationalsozialismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59<br />
personAliA<br />
Geburtstage im Oktober . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />
Die Landesärztekammer Brandenburg trauert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61<br />
weitere rubriKen<br />
Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
Tagungen und Kongresse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />
KVBB informiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63<br />
LUGV, Abteilung Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 3
Dipl.-Med. Hubertus<br />
Kruse<br />
Foto: 4iMEDIA<br />
edItorIal<br />
edItorIal<br />
liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
zum Ausklang des etwas zu kurz gekommenen<br />
Sommers 2011 fand am 10.<br />
September in Dahlewitz die 2. Kammerversammlung<br />
der Brandenburger<br />
Ärzte in diesem Jahr statt.<br />
Thema war neben dem Bericht des<br />
Ärzteversorgungswerkes Land Brandenburg<br />
der Haushalt der Landesärztekammer<br />
Brandenburg. Der Revisionsverband<br />
hatte den uneingeschränkten<br />
Bestätigungsvermerk erteilt und der<br />
Vorstand wurde von den Mitgliedern<br />
der Kammerversammlung einstimmig<br />
entlastet. Bei stabiler Haushaltslage<br />
war die Kammerversammlung dem<br />
vom Haushaltsausschuss und dem<br />
Kammervorstand eingebrachten Vorschlag<br />
zu einer Beitragssenkung gefolgt.<br />
Der Beitragssatz wurde von 0,56<br />
auf 0,53 % der Einkünfte aus ärztlicher<br />
Tätigkeit reduziert. Diese Beitragssenkung<br />
ist ab 01.01.2012 gültig.<br />
Steigende<br />
Mitgliederzahlen<br />
Die Zahl der in Brandenburg gemeldeten<br />
Ärzte hat sich in den 20 Jahren<br />
seit Bestehen der Landeärztekammer<br />
Brandenburg seit 1991 fast verdoppelt<br />
und stieg von reichlich 6000 auf<br />
fast 12000 Ärzte an. Diese Zunahme<br />
verlief kontinuierlich. Diese erfreuliche<br />
Entwicklung mit einem jährlichen<br />
4 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />
Nettozuwachs von ca. 200 ärztlich tätigen<br />
Kollegen wird aber auf Dauer nicht<br />
anhalten. Das früher ausgewogene Bild<br />
der niedergelassenen und angestellten<br />
Ärzte hat sich in den letzten Jahren<br />
deutlich zugunsten der Angestellten<br />
verändert (3500 zu 4500). Bei Behörden<br />
bzw. sonstig ärztlich tätig sind ca.<br />
800 Kollegen und ohne ärztliche Tätigkeit<br />
3200. Der Anteil Rentner bzw. Mitglieder<br />
ohne ärztliche Tätigkeit erhöhte<br />
sich von 18 auf ca. 25 %.<br />
Unstetige<br />
Beitragsentwicklung<br />
Die Beitragsentwicklung der Landesärztekammer<br />
war in diesen 20 Jahren<br />
naturgemäß inhomogen. Während in<br />
den frühen Aufbaujahren ein Beitragsatz<br />
in Stufen mit Selbsteinschätzung<br />
galt, wurde Mitte der neunziger Jahre<br />
der Beitragssatz an das Einkommen<br />
aus ärztlicher Tätigkeit gekoppelt.<br />
Abhängig von der Angleichung<br />
Ost-Westgehälter, dem Ergebnis der<br />
Tarifverhandlungen und der Entwicklung<br />
der KV-Einnahmen stiegen die<br />
jährlichen Beitragseinnahmen diskontinuierlich.<br />
Nach einer stufenweisen<br />
Reduktion des Beitragssatzes von 0,60<br />
über 0,57 bzw. 0,54 auf 0,50 % Ende<br />
der neunziger Jahre wurde 2006 zum<br />
Ausgleich des Haushaltes eine Steigerung<br />
auf 0,56 % notwendig. Aus der<br />
Beitragsentwicklung lässt sich erfreulicherweise<br />
eine tatsächliche überdurchschnittliche<br />
Steigerung des Gesamteinkommens<br />
aus ärztlicher Tätigkeit der<br />
Brandenburger Ärzteschaft seit 2006<br />
erkennen. Mit dieser Kenntnis und<br />
der erfolgten Schaffung einer Rücklage<br />
für besondere Beitragsverwendung<br />
konnte o. g. Beschluss zur Senkung der<br />
Kammerbeiträge auf 0,53 % bei stabilem<br />
Haushalt gefasst werden.<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die<br />
Evaluation der Weiterbildung wird zum<br />
2. Mal durchgeführt. Der Rücklauf von<br />
Seiten der Weiterbilder ist insgesamt<br />
relativ gut. Bedauerlicherweise folgt<br />
der Rücklauf von Seiten der Weiterzubildenden<br />
dem bundesweiten Trend<br />
und liegt bisher nur bei etwa einem<br />
Drittel. Aber gerade Ärzte in Weiterbildung<br />
bzw. zukünftige Weiterzubildende<br />
können von einer hohen Beteiligung<br />
profitieren. Kliniken mit effizienten<br />
Ausbildungsstrukturen profitieren<br />
natürlich ebenfalls. Nicht zuletzt profitieren<br />
aber auch Kliniken mit Defiziten<br />
in der Struktur der Weiterbildung; denn<br />
hier können notwendige Veränderungen<br />
erkannt und umgesetzt werden,<br />
womit sich die Situation dieser Kliniken<br />
beim „Kampf“ um Assistenzärzte<br />
verbessert. Somit profitieren eigentlich<br />
alle Beteiligten. Die Anonymität wird<br />
auf jeden Fall gewahrt! Deshalb hier<br />
noch einmal der Aufruf an die betreffenden<br />
Kollegen zur aktiven Teilnahme<br />
an der Evaluation der Weiterbildung in<br />
der noch verbliebenen Zeit.<br />
Einen schönen Altweibersommer bzw.<br />
Herbst wünscht Ihnen<br />
Hubertus Kruse
KammerversammlunG:<br />
renten steigen, beiträge sinken<br />
Die Kammerversammlung in Dahlewitz<br />
drehte sich dieses Mal vor<br />
allem um finanzielle Fragen. Allen<br />
Turbulenzen um Staatsschulden<br />
und den taumelnden Euro zum<br />
Trotz fallen sowohl der Geschäftsbericht<br />
der Ärzteversorgung als<br />
auch die Jahresrechnung der Landesärztekammer<br />
positiv aus. Außerdem<br />
standen ein Rückblick auf<br />
den Deutschen Ärztetag in Kiel,<br />
das Versorgungsstrukturgesetz<br />
und die neue Geschäftsstelle in<br />
Potsdam auf dem Programm.<br />
Der Vormittag stand im Zeichen<br />
der Ärzteversorgung. Ein Thema, das<br />
nicht ohne trockenes Zahlenwerk<br />
auskommt, aber das lässt sich besser<br />
verdauen, wenn es schwarze Zahlen<br />
sind. Und die hatte Dr. Manfred Kalz,<br />
der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses<br />
der Ärzteversorgung, zur Genüge<br />
im Gepäck. Trotz der unsicheren<br />
weltwirtschaftlichen Lage, von der in<br />
einem späteren Vortrag noch ausführlicher<br />
die Rede sein sollte, ist die finanzielle<br />
Situation des Versorgungswerkes<br />
vorbildlich. Das Vermögen aus Kapitalanlagen<br />
überschritt sogar erstmals die<br />
Milliardengrenze und betrug zum Ende<br />
des Jahres 2011 insgesamt 1,036 Mrd.<br />
Euro. Die Kapitalerträge stiegen von 42<br />
Mio. Euro im Jahr 2009 auf 51,4 Mio.<br />
Euro. Positiv ist auch die Mitgliederentwicklung.<br />
Der Bestand erhöhte sich auf<br />
8.151 Ärztinnen und Ärzte und liegt<br />
mit einem Zuwachs um 827 Mitglieder<br />
sogar über dem im Geschäftsplan vorgesehenen<br />
Mindestzugang. Einer weiterhin<br />
positiven Entwicklung steht unter<br />
diesen Voraussetzungen nichts im<br />
Wege. „Insgesamt rechnen wir für das<br />
Jahr 2011 mit konstanten bis leicht steigenden<br />
Beitragseinnahmen“, prognostizierte<br />
Dr. Kalz.<br />
Anlagestrategien in<br />
schwierigen Zeiten<br />
Doch gibt es wirklich Grund zu so viel<br />
Optimismus? Wie passt der zur weltwirtschaftlichen<br />
Lage, zu Pleitekandidaten<br />
und Rettungsschirmen, zu Abgesängen<br />
auf den Euro und zu den<br />
KammerInformatIonen/GesundheItspolItIK<br />
Anlegern, die rund um den Globus um<br />
ihre Ersparnisse zittern? Das alles birgt<br />
natürlich finanzielle Risiken, auch für<br />
die Ärzteversorgung, aber die lassen<br />
sich mit der nötigen Weitsicht in Chancen<br />
verwandeln. Die guten Zahlen sind<br />
also keine Augenwischerei, sondern<br />
das Ergebnis soliden Wirtschaftens,<br />
versicherte Lutz Horstick, der bei der<br />
Ärzteversorgung Westfalen-Lippe für<br />
die Kapitalanlage zuständig ist. Auch<br />
im Jahr 2011 hält er eine Nettokapitalrendite<br />
von vier Prozent für realistisch,<br />
warnt aber vor zu großen Erwartungen<br />
in der Zukunft: „Die Wirtschaftsförderung<br />
der letzten Jahre hinterlässt leere<br />
Kassen, während die Arbeitslosigkeit<br />
hoch bleibt.“ Trotz der jüngsten Turbulenzen<br />
blieben die Aktien weiterhin<br />
ein wichtiges Instrument im Anlageportfolio<br />
der Ärzteversorgung. Das<br />
eigentliche Problem seien nicht die<br />
Kursschwankungen an den Börsen,<br />
denn sie spiegelten nur die politischen<br />
Unsicherheiten wieder. Besorgniserregend<br />
sei vielmehr die drohende Inflation.<br />
Um die Rendite zu gewährleisten,<br />
waren im vergangenen Jahr dennoch<br />
Umschichtungen in der Anlagestruktur<br />
notwendig. So wurde der Aktienanteil<br />
in der Altersversorgung von knapp 20<br />
Prozent auf vier Prozent reduziert. Der<br />
Anteil der Immobilien und Darlehen als<br />
stabilisierende Blöcke blieb dagegen<br />
weitgehend unverändert.<br />
Rentenerhöhung<br />
beschlossen<br />
Eine schnelle Beruhigung der Märkte<br />
ist nicht zu erwarten. Für Horstick ist<br />
daher klar: „Wir müssen stabile, reale<br />
und inflationssichere Anlagen aufbauen,<br />
die sich dem Markteinfluss weitgehend<br />
entziehen.“ Daher wird die Ärzteversorgung<br />
in Zukunft noch stärker auf<br />
risikoarme Infrastrukturprojekte und<br />
Public Private Partnerships mit Kommunen<br />
oder großen Versorgungsunternehmen<br />
wie RWE setzen. Jede Anlagestrategie<br />
muss sich an einer Grundmaxime<br />
orientieren: „Das Wichtigste<br />
ist, dass die Ärzteversorgung keinen<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 5<br />
Dr. Manfred Kalz<br />
Herbert Krahforst,<br />
Elke Köhler,<br />
Dipl.-Med. Hubertus Kruse,<br />
Dr. Hanjo Pohle
Dr. Udo Wolter<br />
Kathrin Küster (MUGV),<br />
Dr. Daniel Sobotta<br />
Bild rechts: Neue<br />
Geschäftsstelle in<br />
Potsdam, Reiterweg 3<br />
KammerInformatIonen/GesundheItspolItIK<br />
Schaden nimmt. Wir wollen schließlich<br />
nur das Beste für unsere Rentner“, gab<br />
Dr. Udo Wolter, der Präsident der Landesärztekammer<br />
Brandenburg, dem Finanzexperten<br />
mit auf den Weg. Dem<br />
ließ die Kammerversammlung gleich<br />
Taten folgen. Sie beschloss einstimmig,<br />
die laufenden Renten vom 1. Januar<br />
2012 an um ein Prozent zu erhöhen.<br />
Bericht des Vorstands<br />
Als nächster Programmpunkt stand<br />
der Bericht des Vorstands durch Dr.<br />
Udo Wolter auf dem Programm. Er<br />
ging noch einmal auf die Ergebnisse<br />
des 114. Deutschen Ärztetages in Kiel<br />
ein, auf dem die Novelle der Musterberufsordnung<br />
(MBO) ausführlich debattiert<br />
wurde. Nach der Verabschiedung<br />
durch den Vorstand der Bundesärzte-<br />
kammer im August können die Länderkammern<br />
die MBO nun übernehmen.<br />
Trotzdem gönnen sich die Mitglieder<br />
des Ausschusses keine Ruhepause.<br />
Die Arbeiten an der nächsten Fassung<br />
6 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />
haben schon begonnen, berichtete Dr.<br />
Wolter. „Die MBO wird auch in Zukunft<br />
eine Dauerbaustelle bleiben.“ Daneben<br />
diskutierten die Delegierten in Kiel<br />
auch eine Reihe von ethischen Themen<br />
von großer gesamtgesellschaftlicher<br />
Tragweite – insbesondere die Haltung<br />
der Ärzteschaft zur PID und zur Sterbehilfe.<br />
Dr. Wolter begrüßte in beiden<br />
Fällen die sachliche, respektvolle Auseinandersetzung<br />
und die eindeutigen<br />
Beschlüsse: „Die klare Positionierung<br />
des Ärztetages ist wichtig. Wir Ärzte<br />
sind zum Heilen da. Wir dürfen nicht<br />
das Töten in den Vordergrund stellen.“<br />
Begrüßenswert sei außerdem, dass der<br />
Bundestag sich in seiner Entscheidung<br />
zur PID an der Haltung der Ärzteschaft<br />
orientiert habe.<br />
Kritikpunkt<br />
Versorgungsstrukturgesetz<br />
Weniger Lob erhielt Bundesgesundheitsminister<br />
Bahr für seinen Entwurf<br />
zum Versorgungsstrukturgesetz, das<br />
den Ärztemangel auf dem Land beheben<br />
soll. „Ich bin kein Freund dieses<br />
Gesetzes, weil die Kammern trotz<br />
intensiver Bemühungen vollkommen<br />
außen vor gelassen wurden“, so Dr.<br />
Wolter. Dennoch hat die Diskussion<br />
auch ihre positiven Seiten: „Der Ärztemangel<br />
hat als Kampfbegriff für die<br />
Ärzteschaft Früchte getragen. Es wird<br />
darüber geredet, auch wenn man vielleicht<br />
unterschiedlicher Meinung sein<br />
kann.“ Auf großes Unverständnis stieß<br />
der jüngste Vorstoß aus dem Gesundheitsministerium,<br />
lange Wartezeiten<br />
zu sanktionieren. Damit zog Dr. Wolter<br />
einen energischen Schlussstrich<br />
unter das diesjährige Sommertheater,<br />
in dem die Krankenkassen mit ihrem<br />
Schauerstück über die angeblich so<br />
arbeitsscheuen Ärzte um die Gunst des<br />
Publikums buhlten. Auch wenn sich die<br />
Vorwürfe schnell als haltlos erwiesen,<br />
war das geschlossene und entschiedene<br />
Auftreten der Ärzteschaft aus seiner<br />
Sicht ein wichtiges Signal nach innen<br />
wie nach außen.<br />
Evaluation der<br />
Weiterbildung kurz vor<br />
dem Abschluss<br />
Von Licht und Schatten gibt es bei<br />
der Evaluation der Weiterbildung zu<br />
berichten. Die bundesweite Umfrage<br />
ist ein wichtiger Baustein zur Qualitätssicherung<br />
in der ärztlichen Weiterbildung,<br />
entsprechend intensiv wurde<br />
in den vergangenen Monaten für<br />
das Projekt geworben. Brandenburg<br />
konnte mit einer Rücklaufquote von<br />
72 Prozent bei den Weiterbildungsbemächtigten<br />
ein gutes Ergebnis erzielen.<br />
Weniger positiv sieht es allerdings<br />
bei den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung<br />
aus. Von ihnen ließen sich trotz<br />
aller Bemühungen nur 28 Prozent zum<br />
Mitmachen ermuntern. „Die Quote ist<br />
allerdings in ganz Deutschland so niedrig.<br />
Wir werden die Gründe dafür diskutieren<br />
müssen“, kündigte Dr. Wolter an.<br />
Neue Geschäftsstelle<br />
in Potsdam<br />
Anschließend berichtete Herbert<br />
Krahforst, der Geschäftsführer der<br />
Landesärztekammer, über den aktuellen<br />
Stand beim Aufbau der Geschäftsstelle<br />
in Potsdam. Im Sommer wurde<br />
der Mietvertrag für eine Etage eines<br />
repräsentativen historischen Gebäudes<br />
im Zentrum der Landeshauptstadt<br />
unterschrieben. Nachdem die Renovierungs-<br />
und Umbauarbeiten inzwischen
weitgehend abgeschlossen sind, konnten<br />
sich die neuen Räumlichkeiten bereits<br />
bei ersten Fortbildungsveranstaltungen<br />
bewähren. „Mit der neuen Geschäftsstelle<br />
können wir den Service<br />
für unsere Mitglieder verbessern und<br />
eröffnen uns gleichzeitig die Chance<br />
auf erhebliche Spar- und Synergieeffekte“,<br />
bilanzierte Krahforst. Außerdem<br />
gäbe es Überlegungen, hier in Zukunft<br />
eine Rechtsberatung für Kammermitglieder<br />
anzubieten. Aufgrund der<br />
räumlichen Nähe zur Landesregierung<br />
und vielen wichtigen gesundheitspolitischen<br />
Institutionen wird auch die<br />
Öffentlichkeitsarbeit der Landesärztekammer<br />
Brandenburg in Zukunft von<br />
Potsdam aus koordiniert.<br />
Kammerhaushalt 2010<br />
mit positiver Bilanz<br />
Mit der Präsentation der Jahresrechnung<br />
für das Jahr 2010 schlug der Vorsitzende<br />
des Haushaltsausschusses<br />
Dipl.-Med. Hubertus Kruse wieder den<br />
Bogen zu finanziellen Fragen. „Wir hatten<br />
in der Vergangenheit schon gute<br />
und schlechte Jahre. Dieses Jahr war<br />
ein sehr gutes“, schickte er vorweg.<br />
KammerInformatIonen/GesundheItspolItIK<br />
Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe:<br />
Die Zahl der Mediziner in Brandenburg<br />
steigt kontinuierlich, und ebenso<br />
ihre Einnahmen. Dies schlug sich<br />
2010 nach einer Reihe finanziell angespannter<br />
Haushaltsjahre in einem Bi-<br />
lanzüberschuss von 620.156,23 Euro<br />
nieder. „Zu diesem hervorragenden<br />
Ergebnis haben alle Ärztinnen und<br />
Ärzte in Brandenburg gemeinsam beigetragen“,<br />
sagte Dipl.-Med. Hubertus<br />
Kruse. Daher lag es auf der Hand, dass<br />
die Versammlung auf Vorschlag des<br />
Vorstandes für das Jahr 2012 eine Senkung<br />
des Kammerbeitrags von 0,56<br />
auf 0,53 Prozent beschloss.<br />
n Text und Bilder: Mark Berger, LÄKB<br />
Hinweis:<br />
Am 26. November 2011 findet in<br />
Dahlewitz die letzte Kammerversammlung<br />
des Jahres 2011 statt. Laut Hauptsatzung<br />
der Landesärztekammer Brandenburg<br />
haben die Kammermitglieder<br />
die Möglichkeit, als Gäste an den<br />
Tagungen teilzunehmen, Plätze stehen<br />
allerdings nur begrenzt zur Verfügung.<br />
Der Vorstand trifft sich am 28. Oktober<br />
2011 in Alt Madlitz. Auch hier<br />
bietet sich für die brandenburgischen<br />
Mediziner wie gewohnt die Möglichkeit,<br />
ihre Fragen und Anliegen direkt<br />
vor Ort vorzubringen. Für den Termin<br />
werden die Kammerangehörigen um<br />
vorherige Anmeldung bei der Büroleiterin<br />
des Präsidenten, Heike Wetterau,<br />
unter Telefon 0355 780 1012 gebeten.<br />
Von ihr erfahren die Interessenten<br />
auch die genauen Tagungsorte sowie<br />
die Zeit des Termins.<br />
abschlussprüfunGen:<br />
medizinische fachangestellte erzielen gute ergebnisse<br />
Im Jahr 2011 haben in Brandenburg<br />
141 junge Frauen und 5 junge<br />
Männer erfolgreich ihre Abschlussprüfungen<br />
als Medizinische<br />
Fachangestellte (MFA) abgelegt.<br />
Im Rahmen einer feierlichen Festveranstaltung<br />
übergab Elke Köhler,<br />
die Vizepräsidentin der Landesärztekammer<br />
Brandenburg, am<br />
2. September die Zeugnisse.<br />
„Sie sind das Aushängeschild der<br />
Arztpraxis“, gab Frau Köhler den frischgebackenen<br />
Fachangestellten mit auf<br />
Weg. Der Beruf hat schon längst nichts<br />
mehr mit dem zu tun, was vor wenigen<br />
Jahren noch als „Arzthelferin“ bezeichnet<br />
wurde. Die Arbeit an der Schnittstelle<br />
zwischen Mensch, Medizin und<br />
Technik stellt hohe Anforderungen.<br />
Entsprechend hart mussten die Absolventen<br />
für ihren Abschluss arbeiten.<br />
Drei Jahre Theorie und Praxis liegen<br />
hinter ihnen.<br />
Mit einem Gesamtdurchschnitt von<br />
2,7 lagen die Ergebnisse etwa auf dem<br />
Niveau des Vorjahres. Besonders gut<br />
fielen mit einem Notendurchschnitt<br />
von 2,5 die Prüfungen in den praktischen<br />
Fächern aus. „Das Ergebnis<br />
übertrifft unsere Erwartungen. Eigentlich<br />
ist schon ein Schnitt von 3,0 ein<br />
guter Wert“, lobt Astrid Brieger, die<br />
bei der Landesärztekammer das Referat<br />
Ausbildung zur MFA leitet. Zwei<br />
Absolventinnen bestanden sogar mit<br />
Bestnote: Juliane Acker aus Frankfurt<br />
(Oder) und Maria Helm-Rübenstahl<br />
aus Bernau. Das Büffeln hat sich für<br />
viele der Absolventen schon gelohnt.<br />
Knapp 30 Prozent wurden sofort in<br />
die ausbildende Praxis übernommen.<br />
Das ist im Vergleich zur Vergangenheit<br />
ein positiver Trend, findet Astrid<br />
Brieger. „Der Bedarf ist da. Viele Ärzte<br />
merken, dass die Fachkräfte knapp<br />
werden. Trotzdem bilden die brandenburgischen<br />
Ärzte zu wenig Nachwuchs<br />
aus“, warnt sie.<br />
n Mark Berger, LÄKB<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 7<br />
Dipl.-Med. Hubertus Kruse<br />
Absolventinnen<br />
präsentieren ihre<br />
Zeugnisse<br />
Foto: Mark Berger, LÄKB
Dr. Hanjo Pohle<br />
Foto: 4iMEDIA<br />
KammerInformatIonen/GesundheItspolItIK<br />
hausarztverband brandenburG:<br />
Aufbruchstimmung macht sich breit!<br />
Ein Gefühl, welches man schon<br />
lange als unwiederbringlich verloren<br />
glaubte, kehrt nach Brandenburg<br />
zurück! Nach 20 Jahren zieht<br />
nun erstmalig wieder ein Gefühl<br />
des Aufbruchs in die kleine Welt<br />
der Brandenburger Hausärzte ein<br />
und schafft ein frisches Klima der<br />
Erwartung; die Lust zum Neubeginn<br />
und der Genugtuung, endlich<br />
etwas Eigenständiges kreieren zu<br />
können, mit dem sich nun hoffentlich<br />
viel mehr Brandenburger<br />
Hausärzte identifizieren können<br />
als bisher.<br />
Der gemeinsame Hausarztverband<br />
Berlin und Brandenburg wird sich trennen<br />
und Brandenburg wird erstmalig<br />
in der Geschichte eigenständig. Nach<br />
Jahren häufigen Dissens zwischen beiden<br />
Parteien ist es nun Konsens, sich<br />
harmonisch zu trennen, damit ein jeder<br />
sein Glück im Alleingang finden möge.<br />
Dass Brandenburg dieses gelingt, bin<br />
ich mir jedenfalls sicher, die Vorteile<br />
der Unabhängigkeit sind offenkundig<br />
und motivieren zur Zeit alle Akteure im<br />
politischen Geschäft.<br />
Mitstreiter gesucht<br />
Wir können nun zum ersten Mal nur<br />
auf Brandenburger Spezifika Rücksicht<br />
nehmen und brauchen Berliner Interessen<br />
nicht mehr zu beachten! Die Außendarstellung<br />
ist nun brandenburgisch<br />
und nicht mehr halb berlinerisch,<br />
ein riesiger Vorteil. Alle Brandenburger<br />
Institutionen haben nur einen Brandenburger<br />
Verband als Ansprechpartner<br />
und die Lösung spezifischer Landesprobleme<br />
wird effektiver, schneller<br />
und zielorientierter möglich sein.<br />
Dieser neue Verband braucht nun<br />
auch Mitstreiter und Mitglieder. Waren<br />
bislang ca. 500 Hausärzte im gemeinsamen<br />
Verband Berlin-Brandenburg<br />
organisiert, so hoffe ich, da wir nun<br />
einen Verband schaffen, mit dem sich<br />
Brandenburgs Hausärzte leichter und<br />
besser identifizieren können, auf noch<br />
mehr Zulauf, denn eines steht wie immer<br />
in der Demokratie fest, je größer<br />
8 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />
ein Verband in einer Region, umso größer<br />
ist das Gewicht seiner Stimme.<br />
Da ein nicht unerheblicher Teil der<br />
Hausärzte nur deshalb in dem alten<br />
Verband Mitglied waren, weil es Rabatte<br />
in den Hausarztverträgen gab<br />
und nicht um der Sache willen, hoffe<br />
ich nun auf mehr Interesse, da es immer<br />
klarer wird, dass Brandenburger<br />
Hausärzte für Brandenburger und nur<br />
für diese sprechen und agieren.<br />
Wir haben die Chance einen Verband<br />
zu bilden, der in seiner Stimme<br />
und Gewicht einen hohen Stellenwert<br />
einnehmen kann, die Einzige wahre<br />
Alternative zur Macht der gesetzlichen<br />
Krankenkassen.<br />
Wir glauben, dass die Interessen von<br />
Hausärzten nur im Gesamtkontext mit<br />
den anderen Akteuren in der Gesundheits-<br />
und Patientenversorgung langfristig<br />
durchsetzbar sein werden. Deshalb<br />
ist ein vernünftiges, zielorientiertes<br />
Verhältnis zu unseren Facharztkollegen<br />
notwendig und zwangsläufig,<br />
denn nur so bleiben wir als Gesamtkörper<br />
Vertragsärzte gegen Angriffe von<br />
Politik und Krankenkassen gerüstet.<br />
Kontinuität und Sicherheit<br />
für die Hausärzte in<br />
Brandenburg<br />
Separatistische Bestrebungen, die die<br />
Hausarztmedizin in Brandenburg als<br />
Spielball für eigene bundesdeutsche<br />
Interessen missbrauchen wollen, wird<br />
es in Brandenburg nicht geben. Wir haben<br />
uns mit dem aus Umfragen resultierenden<br />
Auftrag Add on Hausarztverträge<br />
abzuschließen klar zum Kollektivvertrag<br />
positioniert und darin besteht<br />
letztendlich auch die Kontinuität unserer<br />
politischen Arbeit und vermittelt,<br />
so hoffe ich, Brandenburgs Hausärzten<br />
Sicherheit, sich nicht auf politische, honorarwirksame<br />
Experimente einlassen<br />
zu müssen.<br />
Diese Haltung ist leider nicht mehr<br />
bundesdeutsch, sondern eben brandenburgisch.<br />
Ginge es nach bundesdeutschen<br />
Oberhausärzten, hätten wir<br />
schon jetzt in Brandenburg viel mehr<br />
Konfliktpotenzial und ein angeschlagenes<br />
Kollektivvertragssystem.<br />
Diesen missionarischen Bestrebungen<br />
konnten die Hausärzte in Brandenburg<br />
widerstehen und die Neugründung ist<br />
auch im Endeffekt eine Reaktion auf<br />
diese Entwicklung.<br />
Wir werden weiterhin in den nächsten<br />
Jahren eine Regionalisierung der<br />
KVen erleben, jeder KV Bezirk muss<br />
für seine eigenen Interessen kämpfen.<br />
Berlin bekommt zum Beispiel ein viel<br />
höheres Honorarvolumen pro Kopf als<br />
Brandenburg mit den damit entsprechend<br />
einsetzenden Verteilungs- und<br />
Interessenkonflikten. Somit müssen<br />
wir als ihre gewählten Hausarztvertreter<br />
realisieren, dass unsere Vorstellungen<br />
von Patientenbetreuung und Honorarpolitik<br />
in Brandenburg nur allein<br />
als eigener Verband machbar ist.<br />
Nun gilt es schnell funktionierende<br />
Strukturen aufzubauen. Probleme<br />
wie Lokalisationen, Satzung etc. sind<br />
schon gelöst und alle brandenburgischen<br />
Hausärzte sind aufgefordert<br />
teilzunehmen am neuen spannenden<br />
Moment der Entstehung eines Hausarztverbandes,<br />
der jeden brandenburgischen<br />
Hausarzt repräsentieren kann,<br />
wenn er es möchte. Ein Jeder kann sich<br />
nun einbringen und viel leichter als bisher,<br />
ohne die Majorität Berlins, lokale<br />
brandenburgische Themen im Verband<br />
zur Sprache bringen.<br />
Wir brauchen jeden Hausarzt und jeder<br />
Hausarzt benötigt eigentlich einen<br />
regionalen starken Verband in seinem<br />
KV-Bezirk.<br />
Nehmen Sie teil, ergreifen Sie die<br />
Chance sich einzubringen, Ihre gewählten<br />
Hausarztvertreter glauben<br />
fest an die Richtigkeit des neuen Kurses,<br />
schenken Sie dem neuen brandenburgischen<br />
Hausarztverband Ihr Vertrauen.<br />
n Dr. Hanjo Pohle
KammerInformatIonen/GesundheItspolItIK<br />
fachÄrztemanGel:<br />
btu cottbus unterstützt die ärztliche weiterbildung<br />
Ein gemeinsames regionales Projekt<br />
gegen den drohenden Fachärztemangel<br />
ist von sechs kommunalen<br />
Krankenhäusern der Energieregion<br />
Spreewald-Lausitz (Carl-<br />
Thiem-Klinikum Cottbus, Klinikum<br />
Elbe-Elster, Klinikum Niederlausitz,<br />
Klinikum Dahme-Spreewald,<br />
Krankenhaus Forst, Krankenhaus<br />
Spremberg) in Zusammenarbeit<br />
mit der Landesärztekammer Brandenburg,<br />
der KVBB, der BTU und<br />
der Stadt Cottbus auf den Weg gebracht<br />
worden.<br />
Das Modellprojekt soll dem sich abzeichnenden<br />
Mangel an Fachärzten<br />
fast aller Richtungen besonders in den<br />
Kliniken der Grund- und Regelversorgung<br />
mit nicht voller Weiterbildungsbefugnis<br />
aber auch im niedergelassenen<br />
Bereich (Haus- und Landärzte)<br />
entgegen wirken. Gestartet wird das<br />
Projekt mit dem Fachgebiet Allgemeinmedizin.<br />
Modulsystem ermöglicht<br />
den individuellen Einstieg<br />
Die in den Krankenhäusern und Lehrpraxen<br />
des regionalen Netzwerkes<br />
angestellten Ärztinnen und Ärzte absolvieren<br />
im Rotationsprinzip zeitgerecht<br />
nach den Vorgaben der Weiterbildungsordnung<br />
die volle praktische<br />
Weiterbildung Allgemeinmedizin. Das<br />
Institut für ärztliche Weiterbildung und<br />
klinische Versorgungsforschung an der<br />
BTU Cottbus unterstützt die Vermittlung<br />
der theoretischen Kenntnisse auf<br />
hohem akademischen Niveau in enger<br />
Abstimmung mit der Landesärztekammer<br />
durch weiterbildungsbefugte medizinische<br />
Hochschullehrer und Lehrbeauftragte<br />
in Form von Seminaren,<br />
Praktika und Kursen. Grundlage ist ein<br />
bereits praktiziertes allgemeinmedizinisches<br />
Modulsystem. Die Module werden<br />
im Rahmen von vier interdisziplinären<br />
Komplexveranstaltungen jährlich<br />
an der BTU Cottbus und in den beteiligten<br />
Kliniken über 2 – 3Tage angeboten,<br />
so dass ein individueller Einstieg<br />
jederzeit möglich ist.<br />
Zwei Module beinhalten die<br />
theoretischen Kenntnisse aus dem<br />
Bereich der klinischen Fächer und ein<br />
weiteres Modul berücksichtigt zusätzlich<br />
die Vermittlung des Wissens für die<br />
vertragsärztliche Tätigkeit. Modul IV<br />
beschäftigt sich mit für den Allgemeinmediziner<br />
speziellen Patientengruppen<br />
und Situationen. Daneben werden verschiedene<br />
weitere Kurse angeboten.<br />
Besonderer Wert wird auf die Vermittlung<br />
zusätzlicher praxisrelevanter Untersuchungs-<br />
und Behandlungsmethoden<br />
gelegt, sodass der künftige Facharzt<br />
für Allgemeinmedizin in die Lage<br />
versetzt wird, ein breiteres Spektrum<br />
anzubieten. Damit soll die Attraktivität<br />
des Fachgebietes für junge Ärztinnen<br />
und Ärzte erhöht werden.<br />
Zusätzlich werden Kenntnisse der<br />
Telemedizin und der Medizintechnik<br />
von den entsprechenden Fakultäten<br />
der BTU vermittelt. Ferner können<br />
Grundkenntnisse der Ökonomie im<br />
Gesundheitswesen sowie im Medizinrecht<br />
erworben werden. Es wird nach<br />
entsprechender Zertifizierung durch<br />
die Landesärztekammer Brandenburg<br />
weiterhin die Möglichkeit für bereits<br />
als Facharzt tätige Kollegen bestehen,<br />
diese Lehrveranstaltungen als Fortbildungskurse<br />
zu nutzen.<br />
Die gesamte Ablauforganisation incl.<br />
der Absolventenwerbung an den medizinischen<br />
Fakultäten wird durch das Institut<br />
gewährleistet. Es wird dabei von<br />
der Koordinierungsstelle für Allgemeinmedizin<br />
(KVBB ) unterstützt.<br />
Durch den Aufbau eines Lehrkörpers,<br />
der sich aus vielen Disziplinen zusammen<br />
setzt und die Etablierung einer<br />
Forschungsrichtung können langfristig<br />
und bei Bedarf zugleich wichtige Voraussetzungen<br />
für eine Medizinerausbildung<br />
in Brandenburg geschaffen<br />
werden.<br />
Der Aufbau der klinischen Versorgungsforschung<br />
und die enge Kooperation<br />
mit dem An-Institut für Qualitätssicherung<br />
in der operativen Medizin<br />
an der Otto-von-Guericke-Universität<br />
Magdeburg ermöglicht den<br />
Ärzten in Weiterbildung als weitere<br />
Option die wissenschaftliche Mitarbeit<br />
mit dem Ziel einer Graduierung (Promotion).<br />
Im Rahmen der klinischen<br />
Versorgungsforschung beschäftigt<br />
sich das neu gegründete Institut z.B.<br />
mit Untersuchungen zur Lebensqualität<br />
nach ausgedehnten onkochirurgischen<br />
Eingriffen und multimodalen Therapiekonzepten<br />
– eine auch für Allgemeinmediziner<br />
interessante Thematik.<br />
Mittelfristig ist vorgesehen, in gleicher<br />
Weise die strukturierte Weiterbildung<br />
in anderen Fachgebieten innerhalb<br />
dieses Verbundsystems zu unterstützen.<br />
Das zunächst regionale Modellprojekt<br />
der Energieregion Lausitz-<br />
Spreewald mit der BTU Cottbus und<br />
den für die Weiterbildung verantwortlichen<br />
Institutionen kann nach Etablierung<br />
auf andere Regionen des Landes<br />
erweitert werden. Eine Internationalisierung<br />
des Systems durch bestehende<br />
EU-Regionen (z.B. Spree-Neiße-Bober)<br />
ist ebenfalls angedacht.<br />
Die Finanzierung dieses regionalen<br />
Modellprojektes erfolgt derzeit durch<br />
die einzelnen Partner des Netzwerkes<br />
und mit Unterstützung durch den<br />
Energiekonzern Vattenfall. Dadurch<br />
bleiben für die Ärzte in Weiterbildung<br />
zum Facharzt für Allgemeinmedizin die<br />
Lehrveranstaltungen incl. der Praktika<br />
und Kurse kostenfrei. Die Forschungstätigkeit<br />
finanziert sich über die Einwerbung<br />
von Drittmitteln. Trotz inhaltlich<br />
positiver Unterstützung durch die<br />
zuständigen Ministerien wurden bisher<br />
keine Landesmittel zur Verfügung gestellt.<br />
Im wissenschaftlichen Beirat des Institutes<br />
sind vertreten :<br />
• Dr. U. Wolter<br />
(Präsident der LÄK Brandenburg)<br />
• Prof. Dr. W. Zimmerli<br />
(Präsident der BTU Cottbus)<br />
• Dr. P. Noack<br />
(KVBB, Stellvertretender Vorsitzender)<br />
• Prof. Dr. U. Schwantes<br />
(Weiterbildungsausschuss der<br />
LÄK Brandenburg)<br />
• PD Dr. Henry Ptok<br />
(Hochschullehrer klinisches Fach)<br />
• Prof. Dr. E. Köhler<br />
(Hochschullehrer Grundlagenfach)<br />
• I. Gastinger, U. Schwantes, K. Braun,<br />
H. Ernst, A. Böger, H. Ptok<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 9<br />
Kontaktadresse:<br />
Prof. Dr. med. habil.<br />
Ingo Gastinger<br />
BTU Cottbus<br />
Konrad – Wachsmann<br />
– Allee 1<br />
(Lehrgebäude 10,<br />
Zimmer 316)<br />
03046 Cottbus<br />
Tel.: 0355 692925<br />
oder 0355 692958<br />
mailto: medizininstitut@tu-cottbus.de
Anita Tack, Ministerin<br />
für Umwelt, Gesundheit<br />
und Verbraucherschutz<br />
des Landes Brandenburg<br />
Foto: Simone Diestel<br />
KammerInformatIonen/GesundheItspolItIK<br />
versorGunGsstruKturGesetz:<br />
Alle stehen in der pflicht<br />
Der Bundesgesundheitsminister<br />
sieht sein Versorgungsstrukturgesetz<br />
als schärfste Waffe im Kampf<br />
gegen den Ärztemangel. Doch<br />
nachdem schon die Ärzteschaft<br />
starke Kritik an einzelnen Regelungen<br />
des Gesetzentwurfs geäußert<br />
hat, regt sich auch in den Bundesländern<br />
der Widerstand. In unserem<br />
Interview legt Anita Tack, die<br />
Ministerin für Umwelt, Gesundheit<br />
und Verbraucherschutz in Brandenburg,<br />
ihre Vorstellungen dar.<br />
Frau Ministerin, Politiker und<br />
Ärzte warnen vor drohenden<br />
Versorgungslücken. Gleichzeitig<br />
sprechen die Krankenkassen von<br />
Überversorgung. Wer hat Recht?<br />
In beiden Fällen wird jeweils nur ein<br />
Aspekt der Gesamtsituation herausgegriffen.<br />
Hier der Ärztemangel, den<br />
es zweifelsohne in einigen Regionen<br />
– übrigens nicht nur in Brandenburg<br />
– gibt, und gleichzeitig die Überversorgung<br />
in dicht besiedelten und<br />
wohlhabenden Gegenden. Beide Problemfelder<br />
müssen wir angehen, aber<br />
nicht losgelöst voneinander.<br />
Die Bundesregierung sieht das<br />
Versorgungsstrukturgesetz als<br />
wichtiges Instrument gegen den<br />
Ärztemangel. Was halten Sie<br />
davon?<br />
Dass es überhaupt zu einem solchen<br />
Gesetz kommt, ist dem jahrelangen<br />
Drängen der Länder zu verdanken.<br />
Positiv ist, dass endlich die seit langem<br />
geforderte flexiblere Bedarfsplanung<br />
kommen soll, dass neue Kooperationsformen<br />
und mobile Praxisausübung<br />
unterstützt werden sollen, die<br />
Sonderbedarfszulassungen erleichtert<br />
und die Residenzpflicht gelockert werden.<br />
Damit kann die eine oder andere<br />
Versorgungslücke geschlossen<br />
werden. Aber ich vermisse vor allem<br />
ein wirksames Umverteilungsinstrument.<br />
Und ich befürchte, dass einige<br />
der geplanten Regelungen im Gesetz<br />
zu massiven Kostensteigerungen für<br />
10 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />
die Versicherten führen werden, ohne<br />
dass damit eine bessere Versorgung<br />
in Brandenburg gewährleistet wird.<br />
Sie haben in einem Interview kritisiert,<br />
das Gesetz mache die hausärztliche<br />
Versorgung nicht attraktiver.<br />
Was genau vermissen Sie?<br />
Mehr Entlastung von Hausärztinnen<br />
und Hausärzten gerade in ländlichen<br />
Regionen. Es muss möglich sein, dass<br />
bestimmte Hilfsleistungen von qualifizierten<br />
medizinischen Fachangestellten<br />
ausgeführt werden. Hier wird<br />
der Rahmen zu eng gefasst, zum<br />
Beispiel begrenzt auf unterversorgte<br />
Regionen. Und der geplante Sektor<br />
spezialärztliche Versorgung geht<br />
zu Lasten der allgemeinen Grundversorgung.<br />
Wir brauchen eine Stärkung<br />
der hausärztlichen Versorgung. Ich<br />
vermisse den ganzen Komplex Aus-<br />
und Weiterbildung. Die Allgemeinmedizin<br />
muss schon in der Ausbildung<br />
eine zentrale Rolle spielen. Das Werben<br />
um zukünftige Hausärzte muss<br />
mit dem ersten Studientag beginnen.<br />
Denn wir brauchen unbedingt mehr<br />
hausärztliches Wissen.<br />
Sehen Sie es als sinnvoll an, dass<br />
die Kassenärztlichen Vereinigungen<br />
wieder über die Gesamtvergütung<br />
verhandeln und die Honorare<br />
verteilen?<br />
Der Selbstverwaltung diese Verantwortung<br />
zu geben ist grundsätzlich<br />
richtig. Wir müssen aber ganz genau<br />
darauf achten, dass die Ressourcen<br />
sowohl zwischen den verschiedenen<br />
Regionen Deutschlands als auch<br />
zwischen den unterschiedlichen Versorgungsbereichen<br />
und Arztgruppen<br />
gerecht verteilt werden. Bundesweit<br />
einheitliche Honorare sind für Brandenburg<br />
sicher von Vorteil.<br />
Die Landesärztekammern sehen<br />
sich in dem Gesetz nicht ausreichend<br />
berücksichtigt. Sehen Sie<br />
das auch so? Wie könnte nach Ihren<br />
Vorstellungen der Beitrag der<br />
Landesärztekammern aussehen?<br />
Zunächst bleibt abzuwarten, wie das<br />
Gesetzgebungsverfahren weiter fortschreitet<br />
und wie die Öffnungsklausel<br />
für die Rahmenplanungen auf Landesebene<br />
am Ende aussehen wird. In<br />
Brandenburg haben wir eine gute Tradition,<br />
wir treffen uns regelmäßig mit<br />
allen Akteuren des Gesundheitssystems<br />
zu Spitzengesprächen. Dort sitzt<br />
auch die Landesärztekammer mit am<br />
Tisch und dort werden wir auch die<br />
konkrete Ausgestaltung der Spielräume,<br />
die uns der Gesetzgeber am Ende<br />
im Rahmen des Versorgungsgesetzes<br />
geben wird, erörtern.<br />
Wie stehen Sie zur Einführung der<br />
spezialärztlichen Versorgung als<br />
neuem Sektor?<br />
Ich halte dies für sehr problematisch,<br />
weil dieser „dritte Sektor“ weder einer<br />
Mengensteuerung noch einer Bedarfsplanung<br />
unterliegen soll. Stattdessen<br />
soll hier ein neues Wettbewerbsfeld<br />
geschaffen und die Rolle<br />
der Selbstverwaltung weiter beschnitten<br />
werden. Vor allem aber wird dies<br />
zu Lasten der allgemeinen Grundversorgung<br />
gehen, und das ist nicht akzeptabel.<br />
Umfragen zeigen, dass es den<br />
Ärzten nicht allein ums Geld geht.<br />
Sie wollen eine gute Infrastruktur,<br />
kulturelle Angebote, Kinderbetreuung<br />
und gute Schulen. Was<br />
tun Sie, um die ländlichen Regionen<br />
Brandenburgs für Ärzte attraktiver<br />
zu machen?<br />
Da stehen alle in der Pflicht: Landesministerien,<br />
Kommunen aber auch<br />
die Wirtschaft müssen ihren Teil dazu<br />
beisteuern, dass die ländlichen Regionen<br />
nicht abgekoppelt werden. Es<br />
geht um gute Lebensqualität auch in<br />
den ländlichen Regionen.<br />
Die Hälfte der Ärzte ist über 50,<br />
gleichzeitig wandern viele junge<br />
Ärzte nach England oder Dänemark<br />
ab. Wie können wir diesen<br />
Exodus stoppen?
Auch dies geht nur gemeinsam und<br />
wir haben dazu ein ganzes Maßnahmenbündel<br />
geschnürt. Land, Kassenärztliche<br />
Vereinigung, Ärztekammer,<br />
Krankenhausgesellschaft, Kommunen<br />
und Kassen engagieren sich in<br />
der Fachkräftegewinnung. So gibt<br />
es finanzielle Anreize für Studierende<br />
oder für Mediziner, die eine Praxis<br />
übernehmen wollen. Individuell<br />
zugeschnittene Weiterbildungsangebote<br />
warten auf angehende Fachärztinnen<br />
und Fachärzte. Medizinstudierende<br />
der Charité werden während<br />
des Studiums stärker in Brandenburger<br />
Krankenhäusern und Praxen eingesetzt.<br />
Wir bauen Arzt entlastende<br />
Dienste wie die Gemeindeschwester<br />
und „Agnes zwei“ aus. Darüber hinaus<br />
unterstützen wir beispielsweise<br />
die stärkere Nutzung der Telemedizin<br />
und Kooperationen für gemeinsame<br />
KammerInformatIonen/GesundheItspolItIK<br />
zweItverblIsterunG:<br />
Potenzielle Gefahr für Heimbewohner<br />
Immer wieder setzen Alten- und<br />
Pflegeheime aus Kostengründen<br />
auf die Zweitverblisterung von<br />
Arzneimitteln. Das Wohl der Patienten<br />
droht dabei aber auf der<br />
Strecke zu bleiben, warnen die<br />
Landesapothekerkammer und die<br />
Landesärztekammer Brandenburg<br />
in einem gemeinsamen Positionspapier.<br />
Die Zweitverblisterung bedroht die<br />
Therapiefreiheit des Arztes. Er kann<br />
nicht mehr das beste Medikament<br />
und die optimale Darreichungsform<br />
für seinen Patienten wählen, sondern<br />
wird durch technische Vorgaben beschränkt.<br />
Verblisterungsautomaten<br />
können lediglich 200 bis 400 Medikamente<br />
verarbeiten. Auch mit Salben<br />
oder Tropfen kommen sie nicht zurecht.<br />
„Die Bedürfnisse des Patienten<br />
müssen über die Therapie entscheiden,<br />
nicht die technischen Möglichkeiten<br />
einer Verpackungsmaschine“, fordert<br />
Dr. Udo Wolter, der Präsident der<br />
Landesärztekammer Brandenburg.<br />
Prinzip Hoffnung<br />
Den Heimbewohnern drohen noch<br />
Notdienste. Und wir haben die gemeinsame<br />
Internetplattform www.<br />
arzt-in-brandenburg.de, die Informationen<br />
für den medizinischen Nachwuchs<br />
bietet und ihn für Brandenburg<br />
gewinnen will.<br />
Viele Ärzte klagen über die ausufernde<br />
Bürokratie. Was ist zu<br />
tun, um ihnen wieder mehr Zeit<br />
für die Patienten zu geben?<br />
Hier kann die Selbstverwaltung mithelfen.<br />
Als Landesregierung unterstützen<br />
wir dies, indem wir uns beim<br />
Bund für Bürokratieabbau einsetzen.<br />
Die Arzt entlastenden Dienste –<br />
eine echte Brandenburger Initiative –<br />
nannte ich bereits.<br />
Brandenburg ist neben Bremen<br />
das einzige Bundesland ohne<br />
weitere Nachteile. Durch die zusätzliche<br />
Umverpackung verzögert sich<br />
die Bereitstellung der Medikamente<br />
oft um mehrere Tage oder Wochen.<br />
Je länger der Vorlauf des Blisterunternehmens<br />
ist, desto schwieriger wird<br />
es, kurzfristig auf Veränderungen im<br />
Krankheitsbild zu reagieren. Außerdem<br />
ist bisher ungeklärt, ob es durch<br />
die Mischung unterschiedlicher Präparate<br />
in einer gemeinsamen Verpackung<br />
zu unerwünschten Reaktionen zwischen<br />
den Inhaltsstoffen kommt. „Hier<br />
regiert bisher das Prinzip Hoffnung“,<br />
kritisiert der Präsident der Landesapothekerkammer<br />
Dr. Jürgen Kögel. „Die<br />
grundlegende Voraussetzung neuer<br />
Versorgungsformen muss doch sein,<br />
dass sie sicher sind und keine Gesundheitsrisiken<br />
bergen.“<br />
Personal fürchtet um Pflegequalität<br />
Auch das gern geäußerte Argument,<br />
die Zweitverblisterung erleichtere die<br />
Arbeit des Pflegepersonals, hält einer<br />
Überprüfung nicht stand. So hat eine<br />
Studie der Amtsapotheker in Nordrhein-Westfalen<br />
gezeigt, dass mehr als<br />
60 Prozent der befragten Pflegerinnen<br />
medizinische Fakultät. Wann bilden<br />
wir unsere Ärzte selbst aus?<br />
Eine medizinische Fakultät im Land<br />
Brandenburg kann nicht automatisch<br />
den Medizinermangel beheben. Erfahrungen<br />
in anderen Bundesländern,<br />
wie etwa Mecklenburg-Vorpommern<br />
oder Sachsen-Anhalt bestätigen das.<br />
Wir haben eine gute Zusammenarbeit<br />
mit der Charité Berlin, insbesondere<br />
mit der medizinischen Fakultät,<br />
die wir weiter pflegen und ausbauen<br />
wollen.<br />
Frau Ministerin Tack, vielen Dank<br />
für das Interview.<br />
n Die Fragen stellte Mark Berger, LÄKB<br />
und Pfleger der Zweitverblisterung kritisch<br />
gegenüberstehen. Sie befürchten<br />
vor allen Dingen einen Rückgang der<br />
Pflegequalität. Wer sich nicht mehr<br />
intensiv mit den Medikamenten beschäftige,<br />
der könne auch keinen Zusammenhang<br />
mehr zwischen den verabreichten<br />
Arzneimitteln und den Symptomen<br />
des Patienten herstellen.<br />
Die Landesapothekerkammer und die<br />
Landesärztekammer Brandenburg fordern<br />
daher die Einhaltung klarer Regeln<br />
und Mindeststandards. Es muss<br />
sichergestellt sein, dass die Versorgungsqualität<br />
der Menschen in Alten-<br />
und Pflegeheimen nicht den ökonomischen<br />
Interessen der Unternehmen<br />
geopfert wird. „Bis dieser Beweis nicht<br />
erbracht wurde, muss Vorsicht walten.<br />
Wir sind immer offen für Verbesserungen<br />
im Sinne der Patienten, aber bei<br />
den derzeit gängigen Verfahren haben<br />
wir erhebliche Zweifel“, so Dr. Udo<br />
Wolter und Dr. Jürgen Kögel. Solange<br />
diese nicht ausgeräumt sind, lehnen<br />
beide Kammern die Zweitverblisterung<br />
für Heimbewohner entschieden ab.<br />
n Mark Berger, LÄKB<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 11<br />
Hinweis:<br />
Bitte beachten sie<br />
auch die Fachtagung<br />
zum Thema Ärztemangel<br />
(Seite 51).
Torsten Feiertag<br />
Foto: Treuhand Hannover<br />
arzt & recht<br />
neue reGelunGen zur selbstanzeIGe In Kraft Getreten<br />
Taktieren mit Teilbeträgen wird teuer<br />
Die hohe Zahl der Selbstanzeigen<br />
im vergangenen Jahr hatte eine<br />
politische Debatte in Gang gesetzt.<br />
Dabei drehte es sich um die<br />
Frage, ob die gesetzlichen Regelungen<br />
zur strafbefreienden Nacherklärung<br />
verschärft werden müssten.<br />
Das Ergebnis der Diskussionen<br />
ist das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz,<br />
das am 28. April 2011 in<br />
Kraft getreten ist.<br />
Die gewährte Strafbefreiung wurde<br />
insbesondere bei den Steuerhinterziehern<br />
als ungerecht empfunden,<br />
die mit der Selbstanzeige<br />
taktierten, weil sie nur den Teil<br />
der Einkünfte nacherklärten, deren<br />
Entdeckung durch den Fiskus<br />
bevorstand. Die Bundesregierung<br />
hatte deshalb das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz<br />
im Dezember<br />
2010 auf den Weg gebracht. Wir<br />
möchten Ihnen einen Überblick<br />
über die wichtigsten Änderungen<br />
geben.<br />
Ausschluss einer Teilselbstanzeige<br />
Um in den Genuss der Steuerstraffreiheit<br />
zu gelangen, müssen für alle strafrechtlich<br />
noch nicht verjährten Steuerstraftaten<br />
einer Steuerart vollständige<br />
und zutreffende Angaben gemacht<br />
werden. Dies betrifft in der Regel<br />
einen Zeitraum von fünf Jahren. Es gilt<br />
das „Alles-oder-nichts-Prinzip“. Wird<br />
12 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />
versäumt, auch nur einen Punkt einer<br />
fehlerhaften Erklärung zu korrigieren,<br />
geht die Selbstanzeige vollständig ins<br />
Leere und der Steuerhinterzieher kann<br />
wegen aller Taten, auch der freiwillig<br />
offengelegten, bestraft werden. Ein Risiko<br />
besteht deshalb bei Steuergestaltungen,<br />
die sich im Grenzbereich der<br />
steuerlichen Anerkennung bewegen,<br />
aber von der Selbstanzeige ausgenommen<br />
werden. Wenn hier im Nachhinein<br />
der Vorwurf der Steuerhinterziehung<br />
erhoben wird, könnte die Strafbefreiung<br />
für alle Taten entfallen.<br />
Sperrwirkung durch<br />
Betriebsprüfungsanordnung<br />
Bisher konnte eine Selbstanzeige erfolgen,<br />
bis ein Prüfer zur Prüfung beim<br />
Steuerpflichtigen erschienen ist. Da die<br />
Prüfungsanordnung zwei bis vier Wochen<br />
vor Prüfungsbeginn gegenüber<br />
dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben<br />
wird, verblieb nach altem Recht<br />
noch ausreichend Überlegungszeit, ob<br />
eine fehlerhafte Erklärung korrigiert<br />
werden sollte. Damit ist nun Schluss.<br />
Einen solchen „Warnschuss“ gibt es<br />
nicht mehr. Liegt die Prüfungsanordnung<br />
erst einmal im Briefkasten, ist die<br />
Selbstanzeige nicht mehr möglich.<br />
Zuschlag von 5 Prozent auf<br />
Hinterziehungsbetrag<br />
Bei Steuerhinterziehungen von über<br />
50.000 Euro pro Tat (definiert durch<br />
Steuerart, Zeitraum und Steuerpflichtigen)<br />
sieht der Staat von einer Strafverfolgung<br />
nur dann ab, wenn zusätzlich<br />
zu dem Hinterziehungsbetrag ein<br />
Geldbetrag von 5 Prozent zugunsten<br />
der Staatskasse gezahlt wird. Selbstverständlich<br />
sind, wie auch bei geringeren<br />
Steuerhinterziehungen, zusätzlich<br />
noch Zinsen von 6 Prozent pro Jahr<br />
zu entrichten.<br />
Vertrauensschutzregelung<br />
für Altfälle<br />
Der Gesetzgeber hat für alle Selbstanzeigen,<br />
die vor dem 28. April 2011<br />
erstattet wurden, eine Vertrauensschutzregelung<br />
eingeführt. Handelte<br />
es sich bei den Altfällen um Teilselbstanzeigen,<br />
führen diese weiterhin zur<br />
teilweisen Strafbefreiung. Das „Allesoder-nichts-Prinzip“<br />
gilt also erst ab<br />
dem Inkrafttreten der Neuregelung.<br />
Leichtfertige Steuerverkürzung<br />
nicht betroffen<br />
Eine leichtfertige, aber nicht vorsätzliche<br />
Steuerverkürzung kann mit einem<br />
Bußgeld geahndet werden. Die Rahmenbedingungen<br />
für Selbstanzeigen<br />
sind insoweit nicht geändert worden.<br />
Hier führen auch Teilselbstanzeigen im<br />
erstatteten Umfang nach wie vor zur<br />
Straffreiheit. Allerdings ist in der Praxis<br />
die Abgrenzung zwischen leichtfertiger<br />
und vorsätzlicher Steuerhinterziehung<br />
äußerst problematisch.<br />
Fazit<br />
Die Entscheidung für eine Selbstanzeige<br />
ist für den Steuerhinterzieher<br />
durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz<br />
und das nunmehr geltende Alles-oder-Nichts-Prinzip<br />
nicht einfacher<br />
geworden. Insbesondere droht nach<br />
der Selbstanzeige immer das Risiko,<br />
dass die Finanzverwaltung in einer anschließend<br />
durchgeführten Außenprüfung<br />
zu weiteren steuererhöhenden<br />
Feststellungen kommt und insoweit<br />
auch einen Hinterziehungsvorsatz unterstellt.<br />
Lässt sich diese Auffassung<br />
auf Seiten des Finanzamts nicht ausreichend<br />
ausräumen, sieht sich der Steuerpflichtige<br />
einem „normalen“ Steuerstrafverfahren<br />
ausgesetzt.<br />
n Torsten Feiertag, Steuerberater<br />
Kontakt:<br />
Treuhand Hannover GmbH<br />
Steuerberatungsgesellschaft,<br />
Stb Torsten Feiertag<br />
Niederlassungen Berlin, Bernau,<br />
Neuruppin, Potsdam,<br />
Tel.: 030 3159470<br />
EMail:<br />
kanzlei.berlin@treuhand-hannover.de
undesfInanzhof (bfh) entscheIdet:<br />
zivilprozesskosten sind als außergewöhnliche<br />
belastungen abziehbar<br />
Der BFH hat in einem aktuellen<br />
Urteil entschieden, dass Kosten eines<br />
Zivilprozesses unabhängig von<br />
dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer<br />
als außergewöhnliche<br />
Belastungen berücksichtigt<br />
werden können. Damit änderte<br />
der BFH seine bisherige Rechtsprechung.<br />
Hintergrund<br />
Bei der Berechnung des zu versteuernden<br />
Einkommens können außergewöhnliche<br />
Belastungen abgezogen<br />
werden. Kosten eines Zivilprozesses<br />
hatte die Rechtsprechung bisher nur<br />
ausnahmsweise bei Rechtsstreiten mit<br />
existenzieller Bedeutung für den Steuerpflichtigen<br />
als außergewöhnliche Belastung<br />
anerkannt.<br />
Sachverhalt<br />
Im entschiedenen Fall ging es um eine<br />
arbeitsunfähig erkrankte Klägerin, die<br />
erfolglos Klage auf Fortzahlung des<br />
Krankengeldes gegen ihre Krankenkasse<br />
erhob. Die Kosten des verlorenen Zivilprozesses<br />
in Höhe von rund 10.000<br />
€ machte die Klägerin in ihrer Einkommensteuererklärung<br />
geltend. Das Finanzamt<br />
berücksichtigte diese Kosten<br />
jedoch nicht und wurde darin zunächst<br />
vom Finanzgericht bestätigt.<br />
Der BFH entschied<br />
jedoch...<br />
...Zivilprozesskosten können unabhängig<br />
vom Gegenstand des Zivilprozesses<br />
als außergewöhnliche Belastungen<br />
berücksichtigt werden. Unausweichlich<br />
– und damit eine außergewöhnliche<br />
Belastung - sind derartige Aufwendungen<br />
allerdings nur, wenn die<br />
Prozessführung hinreichende Aussicht<br />
auf Erfolg biete und nicht mutwillig erscheint.<br />
Davon ist auszugehen, wenn<br />
der Erfolg des Zivilprozesses mindestens<br />
ebenso wahrscheinlich wie ein<br />
Misserfolg ist.<br />
Allerdings werden die Kosten nur<br />
berücksichtigt, wenn sie notwendig<br />
und angemessen sind und die<br />
Grenze der so genannten „zumutbaren<br />
Eigenbelastung“ überschritten<br />
ist. Wo diese Grenze liegt,<br />
hängt vom Einkommen, vom Familienstand<br />
und der Anzahl der<br />
Kinder ab.<br />
Darüber hinaus sind die Kosten<br />
nur insoweit zu berücksichtigen,<br />
als sie nicht durch Leistungen aus<br />
einer bestehenden Rechtsschutzversicherung<br />
abgedeckt sind.<br />
Prozesskosten, die für Rechtsstreitigkeiten<br />
im Apothekenbereich<br />
anfallen, sind grundsätzlich<br />
als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten<br />
abzugsfähig und somit<br />
von der Rechtsprechungsänderung<br />
des BFH nicht betroffen. (bg)<br />
(Aktenzeichen VI R 42/10)<br />
n Torsten Feiertag, Steuerberater<br />
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Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 13
Dr. jur. Daniel Sobotta<br />
Foto: 4iMEDIA<br />
arzt & recht<br />
ÄNDERUNG DER RECHTSPRECHUNG<br />
wichtige entscheidungen zum berufsrecht<br />
Im Recht der ärztlichen Berufsausübung<br />
ist einiges in Bewegung<br />
geraten, das auch für die Brandenburger<br />
Ärztinnen und Ärzte von<br />
nicht zu unterschätzender Bedeutung<br />
ist. Bereits in der Oktoberausgabe<br />
2010 des Brandenburgischen<br />
<strong>Ärzteblatt</strong>es hatte der Verfasser<br />
auf die sich ankündigende Änderung<br />
der Rechtsprechung zu § 299<br />
Strafgesetzbuch (Bestechlichkeit<br />
und Bestechung im geschäftlichen<br />
Verkehr) hingewiesen, wonach<br />
erstmals auch Ärztinnen und Ärzte<br />
bestraft werden können, insofern<br />
sie vertragsärztlich tätig sind. Diese<br />
Rechtsprechungsänderung hat<br />
sich nunmehr bestätigt. Strenger<br />
geworden ist auch die Rechtslage<br />
zur ärztlichen Empfehlung von<br />
„Leistungserbringern“, wofür der<br />
Bundesgerichtshof klare Vorgaben<br />
getroffen hat.<br />
1. Bestechungstatbestand<br />
greift auch für ärztliche<br />
Tätigkeit<br />
Im juristischen Schrifttum bis zuletzt<br />
umkämpft und in der ärztlichen<br />
Selbstverwaltung zu recht kritisiert<br />
– ist es nunmehr wohl doch klar,<br />
dass vertragsärztlich tätige Ärztinnen<br />
und Ärzte wegen Bestechlichkeit im<br />
14 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />
geschäftlichen Verkehr gem. § 299<br />
StGB (=Strafgesetzbuch) bestraft werden<br />
können. Jahrelang hatte dies die<br />
Rechtsprechung, die Staatsanwaltschaften<br />
und die juristische Literatur<br />
anders gesehen.<br />
§ 299 StGB setzt voraus, dass der<br />
Betreffende als Angestellter oder Beauftragter<br />
eines geschäftlichen Betriebes<br />
im geschäftlichen Verkehr einen<br />
Vorteil für sich oder einen Dritten als<br />
Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen<br />
lässt oder annimmt, dass er<br />
einen anderen bei dem Bezug von Waren<br />
oder gewerblichen Leistungen im<br />
Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt.<br />
Darin liegt der Grund für die<br />
jahrelange Zurückhaltung der Justiz:<br />
Soll eine Ärztin oder ein Arzt strafbar<br />
nach dieser Vorschrift sein, muss er als<br />
Angestellter, mindestens aber Beauftragter<br />
eines geschäftlichen Betriebes<br />
tätig werden. Da ambulant tätige Ärztinnen<br />
und Ärzte in der Regel in eigener<br />
Praxis tätig werden, kommt nur die<br />
Beauftragteneigenschaft in Frage. Diese<br />
hat erstmals das Oberlandesgericht<br />
Braunschweig in seinem vielzitierten<br />
Beschluss vom 23.02.2010 in durchaus<br />
streitbarer Weise „entdeckt“ – Vertragsärztinnen<br />
und Vertragsärzte seien<br />
als Beauftragte der Krankenkassen<br />
tätig. Bereits zuvor war dies im juristischen<br />
Schrifttum, allerdings als recht<br />
chancenlose Mindermeinung, vertreten<br />
worden. Der Beschluss des Oberlandesgerichts<br />
Braunschweig löste indes<br />
eine bemerkenswerte Welle der Kehrtwendung<br />
aus – in juristischen Fachzeitschriften<br />
mehrten sich die Stimmen<br />
der Befürworter. Auch dauerte es<br />
nicht lange, bis weitere Gerichte und<br />
Staatsanwaltschaften dem Ansatz folgten;<br />
mit dem Urteil des Landgerichts<br />
Hamburg vom 09.12.2010 gab es dann<br />
auch die erste echte Verurteilung eines<br />
Arztes. Zwischenzeitlich wurde diese<br />
neue Rechtslage durch höchstrichterliche<br />
Autorität in Form eines Beschlusses<br />
des Bundesgerichtshofes vom<br />
05.05.2011 bestätigt. Die zunächst<br />
durch die obergerichtliche Rechtsprechung<br />
angenommene Beschränkung, §<br />
299 StGB greife jedenfalls nicht bei der<br />
Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln,<br />
ist zwischenzeitlich wohl ebenfalls aufgegeben<br />
worden.<br />
Doch was ist eigentlich das Gefährliche<br />
bzw. Besondere an dieser Entwicklung?<br />
Schließlich existieren Strafnormen<br />
doch ohnehin schon für alle<br />
Bürgerinnen und Bürger, könnte man<br />
einwenden. Das qualitativ Neue liegt<br />
zum einen darin, dass § 299 StGB die<br />
Beanspruchung von Vorteilen z. B. in<br />
der Form von Bonuszahlungen durch<br />
Pharmaunternehmen für die Verschreibung<br />
bestimmter Medikamente<br />
zur Straftat (mit damit verbundenem<br />
Strafprozess und der Möglichkeit eines<br />
Vorbestraftenstatus) erhebt – bisher<br />
war dies in der Regel „nur“ eine<br />
Ordnungswidrigkeit oder hatte ggf.<br />
standesrechtliche Konsequenzen. Zum<br />
anderen lässt § 299 StGB bereits das<br />
„Versprechen“ eines Vorteils genügen,<br />
es muss also tatsächlich gar nichts geschehen<br />
sein. Liegt demnach eine Absprache<br />
zur Vorteilsgewährung zwischen<br />
Ärztin oder Arzt auf der einen<br />
und z. B. einem Pharmaunternehmen<br />
oder Apotheker auf der anderen Seite<br />
nahe, kann das Gericht aufgrund seiner<br />
richtlichen Überzeugung das Bestehen<br />
dieser Absprache annehmen<br />
und den Betreffenden verurteilen. Dies<br />
eröffnet der Justiz ungeahnte Möglichkeiten<br />
des Tätigwerdens und sollte<br />
von ärztlicher Seite unbedingt beachtet<br />
werden.<br />
2. Vorsicht bei Anwendungsbeobachtungen<br />
Die praktische Relevanz dieses Themas<br />
auch in Brandenburg zeigt deutlich<br />
ein kürzlich ergangener Strafbefehl<br />
des Amtsgerichts Cottbus, mit welchem<br />
eine Brandenburger Ärztin auf<br />
der Grundlage des § 299 StGB zu einer<br />
empfindlichen Geldstrafe verurteilt<br />
wurde. Diese hatte mit einer Außendienstmitarbeiterin<br />
eines Pharmaunternehmens<br />
die Teilnahme an Anwendungsbeobachtungen<br />
zu einem blutdrucksenkenden<br />
Arzneimittel an 20<br />
Patienten innerhalb von 8 Wochen<br />
vereinbart. Als Gegenleistung sollte die<br />
Ärztin ein hochwertiges Notebook erhalten.<br />
An dieser Vereinbarung störte
sich das Gericht nicht, da danach Leistung<br />
und Gegenleistung wohl in einem<br />
zumindest nicht von vornherein inadequaten<br />
Verhältnis standen. Allerdings<br />
versäumte es die Ärztin, die seitens des<br />
Unternehmens zur Verfügung gestellten<br />
Anwendungsbögen in verwertbarer<br />
Weise auszufüllen. Vielmehr gab sie<br />
diese weitgehend unausgefüllt zurück;<br />
eine Mitarbeiterin des Pharmaunternehmens<br />
füllte anschließend die fehlenden<br />
Angaben mit einem fiktiven<br />
Inhalt aus. Das Gericht stellt fest, dass<br />
auf diese Weise die Anwendungsbeobachtungen<br />
objektiv ohne wissenschaftlichen<br />
Wert waren. Durch die dennoch<br />
erfolgte Annahme der Gegenleistung<br />
(Notebook) habe sich die Ärztin wegen<br />
Bestechlichkeit im wirtschaftlichen Verkehr<br />
strafbar gemacht. Dies erstaunt<br />
etwas, da in diesem Fall die Ausgangsvereinbarung(Anwendungsbeobachtungen<br />
gegen Notebook) nicht beanstandet<br />
wurde; § 299 StGB setzt aber<br />
gerade eine „Unrechtsvereinbarung“<br />
voraus, nach welcher der Ärztin oder<br />
dem Arzt ein Vorteil gewährt und im<br />
Gegenzug der Bestechende bei dem<br />
Bezug von Waren bzw. Leistungen bevorzugt<br />
werden soll. Das Gericht geht<br />
trotz des Fehlens einer solchen ausdrücklichen<br />
Vereinbarung ohne Not<br />
davon aus, dass die Ärztin und das<br />
Pharmaunternehmen schlüssig vereinbart<br />
haben, dass das Notebook als<br />
Gegenleistung für ein dem Unternehmen<br />
entsprechend gesonnenes Verordnungsverhalten<br />
der Ärztin gewährt<br />
werde. Damit bewahrheitet sich die<br />
oben dargestellte Gefahr: Indizien für<br />
eine Bestechungsabsprache genügen<br />
bereits für eine Verurteilung wegen<br />
Bestechlichkeit.<br />
Fazit: Bei der Teilnahme an Anwendungsbeobachtungen<br />
ist künftig generell<br />
Vorsicht geboten. Es sollte in<br />
jedem Falle darauf geachtet werden,<br />
dem durchführenden Unternehmen<br />
Beobachtungsergebnisse von objektivem<br />
Wert zu liefern. Darüber hinaus<br />
muss die seitens des Unternehmens<br />
gewährte Gegenleistung in einem angemessenen<br />
Verhältnis zu den gelieferten<br />
Beobachtungsergebnissen stehen<br />
bzw. darf darüber nicht offensichtlich<br />
hinausgehen. Eine gedankenlose Teilnahme<br />
an derartigen Anwendungsbeoachtungen<br />
kann künftig erhebliche<br />
Konsequenzen, insbesondere strafrechtlicher<br />
Art, nach sich ziehen.<br />
3. Strengere Rechtslage<br />
bei der Empfehlung von<br />
Leistungserbringern<br />
Kaum weniger bedeutend fällt das<br />
Urteil des Bundesgerichtshofes vom<br />
13.01.2011 zu ärztlichen Empfehlungen<br />
aus. In diesem Fall hatte ein HNO-<br />
Arzt regelmäßig Patienten zur Hörgeräteversorgung<br />
an ein bestimmtes<br />
Unternehmen verwiesen, welches er<br />
mit der dortigen besonderen Versorgungsqualität<br />
begründete. Eine örtlich<br />
ansässige Hörgeräteakustiermeisterin<br />
nahm den Arzt wegen Verstoßes gegen<br />
die ärztliche Berufsordnung (sowie<br />
dadurch indizierten Wettbewerbsverstoß)<br />
in Anspruch. Der Bundesgerichtshof<br />
hatte als Revisionsinstanz darüber<br />
zu entscheiden; im Ergebnis wurde die<br />
Rechtssache unter bemerkenswerten<br />
rechtlichen Ausführungen an das Berufungsgericht<br />
zur erneuten Verhandlung<br />
und Entscheidung zurückverwiesen.<br />
Der Bundesgerichtshof führt aus, dass<br />
es berufsrechtswidrig sei, Patienten an<br />
einen Leistungserbringer ohne hinreichenden<br />
sachlichen Grund zu verweisen.<br />
Dies klingt zunächst nicht neu, da<br />
§ 34 Abs. 5 der Berufsordnung eine<br />
solche Regelung bereits enthält:<br />
„Ärztinnen und Ärzten ist nicht<br />
gestattet, Patientinnen und Patienten<br />
ohne hinreichenden Grund an<br />
bestimmte Apotheken, Geschäfte<br />
oder Anbieter von gesundheitlichen<br />
Leistungen zu verweisen.“<br />
Neu ist jedoch die Strenge der Handhabung<br />
dieser Regel: § 34 Abs. 5 der<br />
Berufsordnung schütze die unbeeinflusste<br />
Wahlfreiheit des Patienten in<br />
Bezug auf Gesundheitsdienstleister.<br />
Ärztinnen und Ärzte dürften deshalb,<br />
so der Bundesgerichtshof, von sich aus<br />
Empfehlungen von Leistungserbringern<br />
oder gar generelle Verweisungen nicht<br />
vornehmen. Ein „hinreichender Grund“<br />
im Sinne des § 34 Abs. 5 der Berufsordung<br />
und damit eine Ausnahme sei lediglich<br />
in dem Fall erlaubt, dass der Patient<br />
selbst um eine Empfehlung bittet.<br />
Fragt der Patient explizit nach dem kostengünstigsten<br />
Anbieter, darf ärztlich<br />
auch ein solcher empfohlen werden,<br />
insofern der Empfehlung nachprüfbare<br />
und aussagefähige Erfahrungen des<br />
Arztes zu Grunde liegen. Die Qualität<br />
der Versorgung bei einem bestimmten<br />
Anbieter (positiv wie negativ), die<br />
arzt & recht<br />
in langjähriger vertrauensvoller Zusammenarbeit<br />
gewonnenen guten Erfahrungen,<br />
die allgemein hohe fachliche<br />
Kompetenz eines Anbieters und<br />
auch die Vermeidung von Wegen bei<br />
gehbehinderten Personen rechtfertigten<br />
eine Ausnahme nicht. In (seltenen)<br />
Einzelfällen könne eine Ausnahme gemacht<br />
werden, wenn die Verweisung<br />
an einen bestimmten Hilfsmittelanbieter<br />
aus Sicht des behandelnden Arztes<br />
aufgrund der speziellen Bedürfnisse<br />
des einzelnen Patienten besondere<br />
Vorteile in der Versorgungsqualität biete.<br />
Eine Empfehlung liege nach Auffassung<br />
des Bundesgerichtshofes zudem<br />
bereits durch das Aushängen von Plakaten<br />
sowie dem Zur-Verfügung-Stellen<br />
von Flyern, Visitenkarten und Gutscheinen<br />
vor. Diese Entscheidung des<br />
obersten deutschen Zivilgerichts sollte<br />
durch die Ärztinnen und Ärzte ernst<br />
genommen und die ärztliche Alltagstätigkeit<br />
ggf. auf Änderungsbedarf hin<br />
überprüft werden. Dies ist auch deshalb<br />
notwendig, da die neue Rechtslage<br />
konkurrierenden Gesundheitsdienstleistern<br />
die Möglichkeit bietet,<br />
wettbewerbsrechtlich gegen die diese<br />
Regeln nicht einhaltenden Ärztinnen<br />
und Ärzte vorzugehen sowie Schadenersatz<br />
zu fordern, wie der dargestellte<br />
Fall zeigt.<br />
Fazit: Aufgrund der geänderten Rechtsprechung<br />
zu § 34 Abs. 5 der Berufsordnung<br />
sollte künftig beachtet werden,<br />
dass<br />
a) Empfehlungen und generelle Verweisungen<br />
an Leistungserbringer (so<br />
allerdings auch schon bisher) grundsätzlich<br />
verboten sind,<br />
b) Ausnahmen hiervon nur bei eigener<br />
Nachfrage des Patienten sowie in Einzelfällen<br />
bei Vorliegen besonderer Patientenbedürfnisse<br />
zulässig sind,<br />
c) Plakate, Flyer, Visitenkarten u. ä. bereits<br />
als Empfehlung anzusehen sind.<br />
Für Nachfragen zu diesen wichtigen<br />
Änderungen steht Ihnen wie immer die<br />
Rechtsabteilung der Landesärztekammer<br />
zur Verfügung.<br />
n Dr. jur. Daniel Sobotta<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 15
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Block II – Drogen und Medikamentenprobleme,<br />
Missbrauch,<br />
Abhängigkeit, Substitution, Notfälle,<br />
Toxikologie, Gesetze<br />
26./27. Okt. 2011 in Berlin (im<br />
Rahmen der 3. Suchttherapietage<br />
BerlinBrandenburg)<br />
Block III – Motivationales Interview<br />
(nach Miller und Rollnick) in<br />
Sprechstunde und Klinik<br />
18./19. Nov. 2011 in Potsdam<br />
Leitung: Priv.Doz. Dr. med. G.<br />
Richter, Schwedt; Prof. Dr. med.<br />
U. Schwantes, Oberkrämer<br />
Teilnehmergebühr: 180 €/Block<br />
Sonographie-Kurse Abdomen<br />
und Retroperitoneum 30 P<br />
nach den Richtlinien der Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung und der DEGUM<br />
Grundkurs: 3. bis 6. Nov. 2011<br />
Ort:<br />
ausgebucht!<br />
St. JosefsKrankenhaus Potsdam<br />
Kursleiter: Dr. med. B. Kissig,<br />
Potsdam<br />
Aufbaukurs: 3. bis 6. Nov. 2011<br />
ausgebucht!<br />
Ort: Klinikum Ernst von Bergmann<br />
Potsdam<br />
Kursleiter: Prof. Dr. med. J. Hierholzer,<br />
Potsdam<br />
Teilnehmergebühr: je 340 €<br />
Psychosomatische Grundversorgung<br />
(80 Stunden) 80 P<br />
gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB<br />
11./12. Febr. 2012<br />
17./18. März 2012<br />
28./29. April 2012<br />
23./24. Juni 2012<br />
1./2. Sept. 2012<br />
Ort: Potsdam<br />
Leitung: R. Suske, Werneuchen<br />
Teilnehmergebühr: 920 €<br />
Psychosomatische Grundversorgung<br />
(64 Stunden) 64 P<br />
gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB<br />
24. bis 29. Sept. 2012<br />
Ort: Potsdam<br />
Leitung: R. Suske, Werneuchen<br />
Teilnehmergebühr: 750 €<br />
Qualifikationskurs<br />
Verkehrsmedizinische<br />
Begutachtung 16 P<br />
für Fachärzte, gemäß § 65 Fahrerlaubnisverordnung<br />
18./19. Nov. 2011<br />
Ort: Potsdam<br />
Teilnehmergebühr: 250 €<br />
Leitung: MR Dr. med. T. Kayser,<br />
Potsdam; MR PD Dr. sc. med. W.<br />
Mattig, Potsdam<br />
Weiterbildungstage Allgemeinmedizin<br />
3. bis 5. Nov. 2011<br />
Ort: Potsdam<br />
Leitung: Dr. med. R. Schrambke,<br />
Schorfheide<br />
Teilnehmergebühr: 250 €<br />
Seminar<br />
Leitender Notarzt 40 P<br />
gemäß Richtlinie der LÄKB zur<br />
Qualifikation des Leitenden Notarztes<br />
28. Nov. bis 2. Dez. 2011<br />
Ort: Cottbus<br />
Kursleiter: A. Nippraschk, Neuruppin;<br />
T. Reinhold, Oranienburg<br />
Teilnehmergebühr: 700 €<br />
Fortbildung für Arzthelferinnen<br />
19. Okt. 2011, 14.00 Uhr<br />
Ort: Neuruppin<br />
Leitung. Dr. med. H. Wiegank<br />
Teilnehmergebühr: 30 €
Grundkurs<br />
Palliativmedizin 40 P<br />
gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB<br />
5. bis 9. März 2012<br />
Ort: Potsdam<br />
Kursleitung: B. HimstedtKämpfer,<br />
Potsdam; Dr. med. I. Schade,<br />
Neuruppin; Dipl.Med. K. Wendt,<br />
Beeskow<br />
Teilnehmergebühr: 540 €<br />
Ihre Anmeldung<br />
richten Sie bitte an:<br />
Landesärztekammer<br />
Brandenburg,<br />
Referat Fortbildung,<br />
Postfach 101445,<br />
03014 Cottbus<br />
Fax: 0355 780101144,<br />
EMail: akademie@laekb.de<br />
fortbIldunG<br />
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Das neue GesundheitsCenter der Berliner Volksbank<br />
Als Partner des Mittelstandes stehen wir Ihnen mit Investitionskrediten, Leasing,<br />
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Damit Ihre Praxis mehr Spielraum hat. Wir beraten Sie gern.<br />
Mehr Infos erhalten Sie telefonisch unter (030) 30 63 - 21 90, per E-Mail unter<br />
GesundheitsCenter@berliner-volksbank.de oder unter www.berliner-volksbank.de<br />
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helfen können.“<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 17
Das Heft „Prävention<br />
und Gesundheitsförderung<br />
in Berlin<br />
Brandenburg“ ist<br />
kostenlos über das<br />
Netzwerk Gesundheitswirtschaft<br />
Berlin<br />
Brandenburg (EMail:<br />
info@healthcapital.de,<br />
Tel.: 030/46302 548)<br />
erhältlich. Das Internetportal<br />
mit allen<br />
Inhalten des Heftes<br />
sowie einer interaktiven<br />
Suche und weiterführendenInformationen<br />
finden Sie unter<br />
www.praeventionsatlas.de.<br />
aKtuell<br />
GesundheItsförderunG<br />
präventionsatlas für berlin und brandenburg vorgestellt<br />
Die akutmedizinische Versorgung<br />
in Deutschland ist vorbildlich. Dagegen<br />
fristet die Gesundheitsprävention<br />
ein Schattendasein. Mit<br />
dem Präventionsatlas für Berlin<br />
und Brandenburg soll sich dies nun<br />
ändern.<br />
Der Präventionsatlas, der vom NetzwerkGesundheitswirtschaft/HealthCapital<br />
Berlin Brandenburg herausgegeben<br />
wird, listet über 170 Gesundheitsangebote<br />
und mehr als 300 Anbieter<br />
aus den Themenbereichen Ernährung,<br />
Bewegung, Stress und Sucht auf, bei<br />
denen Krankenkassen die Kosten in der<br />
Regel ganz oder zumindest teilweise<br />
übernehmen. Sämtliche Angebote sind<br />
auch online unter www.praeventionsatlas.de<br />
zugänglich.<br />
Lebenslanges Gesundheitsmanagement<br />
Der Atlas ist für Prof. Dr. Günter<br />
Stock, den Sprecher des Netzwerks<br />
Gesundheitswirtschaft, ein erster<br />
Schritt zu einem grundlegenden Wandel<br />
der Lebensgestaltung. Den hält er<br />
in Zeiten des demographischen Wandels<br />
und der ausufernden Kosten im<br />
Gesundheitswesen auch für dringend<br />
notwendig. „Die Prävention wird in<br />
den nächsten Jahren eines der wichtigsten<br />
gesundheitspolitischen Themen<br />
sein. Wir müssen weg vom Krankheits-<br />
hin zu einem lebenslangen Gesundheitsmanagement.“<br />
Dies beginnt<br />
im Idealfall schon im Kindergarten und<br />
setzt sich über das Berufsleben bis in<br />
den Ruhestand fort. „Wir brauchen<br />
eine mentale Umstellung, denn Prävention<br />
ist kein Selbstläufer. Eine aktive<br />
und früh eingesetzte Lebensgestaltung,<br />
deren Einstieg wir mit dieser<br />
Publikation erleichtern wollen, ist<br />
der Schlüssel zum Erhalt der eigenen<br />
Gesundheit bis ins hohe Alter“, findet<br />
Prof. Dr. Stock. Daher finden sich<br />
in dem Präventionsatlas neben Kursen<br />
von Volkshochschulen und Sportvereinen<br />
auch zahlreiche Projekte in Kindertagesstätten<br />
und Schulen. Viele Angebote<br />
richten sich an bestimmte Zielgruppen<br />
wie Kinder, Frauen, werdende<br />
18 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />
Eltern, Senioren oder sozial benachteiligte<br />
Bevölkerungsteile. Sie ersetzen<br />
zwar nicht die ärztliche oder therapeutische<br />
Behandlung, können aber einen<br />
Beitrag dazu leisten, die Gesundheit<br />
zu fördern und späteren Erkrankungen<br />
vorzubeugen. Bisher gibt es allerdings<br />
noch keine einheitlichen verpflichtenden<br />
Qualitätsmaßstäbe. Die Mindestvoraussetzung<br />
zur Aufnahme in den<br />
Präventionsatlas ist eine Zertifizierung<br />
der Kurse und Kursanbieter, wie sie<br />
etwa von den Krankenkassen gefordert<br />
wird. Die aufgelisteten Kurse der<br />
Sportvereine erfüllen die Kriterien des<br />
Qualitätssiegels SPORT PRO GESUND-<br />
HEIT, das vom Deutschen Sportbund in<br />
Kooperation mit der Bundesärztekammer<br />
eingeführt wurde.<br />
Vorreiterrolle für Berlin<br />
und Brandenburg<br />
„Wir möchten, dass Menschen gesund<br />
bleiben und ihre Gesundheit<br />
aktiv stärken können. Unsere Region<br />
Berlin-Brandenburg stellt dazu vielfältige<br />
Möglichkeiten zur Verfügung“,<br />
erklärt Prof. Dr. Stefan N. Willich vom<br />
Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie<br />
und Gesundheitsökonomie der<br />
Charité, unter dessen Leitung der Atlas<br />
erstellt wurde. Prävention macht<br />
die Menschen nicht nur gesünder, sie<br />
kann auch Leben retten: „Jeder Vierte,<br />
der an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung<br />
stirbt, wusste überhaupt nicht, dass er<br />
krank ist“, so Prof. Dr. Willich. Allein<br />
diese Zahl verdeutlicht den Handlungsbedarf.<br />
Mit der Initiative übernehmen<br />
Berlin und Brandenburg eine Vorreiterrolle.<br />
„So etwas gibt es in Deutschland<br />
bisher nicht“, stellt Prof. Dr. Willich<br />
fest. Auch das Bundesgesundheitsministerium<br />
sei neugierig auf das Projekt<br />
geworden. Wenn es sich bewähre, sei<br />
eine Ausweitung auf das gesamte Bundesgebiet<br />
denkbar.<br />
n Mark Berger, LÄKB
Dritte Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung<br />
der Landesärztekammer Brandenburg<br />
vom 10. September 2011<br />
beKanntmachunGen<br />
Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 16. April 2011 aufgrund des § 21 Absatz 1<br />
Nummer 6 des Heilberufsgesetzes vom 28. April 2003 (GVBl. I S. 126), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Oktober<br />
2010 (GVBl. I, Nr. 33), folgende Dritte Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg beschlossen.<br />
Sie ist durch Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg<br />
vom 7. September 2011, (Az.: 22-6410/14+1)<br />
genehmigt worden.<br />
Artikel 1<br />
Die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg vom 26. Oktober 2005 (Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 12/B/2005),<br />
zuletzt geändert durch die Zweite Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg vom 17.<br />
März 2010 (Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 4/2010) wird wie folgt geändert:<br />
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:<br />
„Inhaltsverzeichnis<br />
Abschnitt A: Paragraphenteil<br />
Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C<br />
Abschnitt B: Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen<br />
1. Gebiet Allgemeinmedizin<br />
2. Gebiet Anästhesiologie<br />
3. Gebiet Anatomie<br />
4. Gebiet Arbeitsmedizin<br />
5. Gebiet Augenheilkunde<br />
6. Gebiet Biochemie<br />
7. Gebiet Chirurgie<br />
Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 7.1 bis 7.8<br />
7.1 Facharzt/Fachärztin für Allgemeinchirurgie<br />
7.2 Facharzt/Fachärztin für Gefäßchirurgie<br />
7.3 Facharzt/Fachärztin für Herzchirurgie<br />
7.4 Facharzt/Fachärztin für Kinderchirurgie<br />
7.5 Facharzt/Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie<br />
7.6 Facharzt/Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie<br />
7.7 Facharzt/Fachärztin für Thoraxchirurgie<br />
7.8 Facharzt/Fachärztin für Viszeralchirurgie<br />
8. Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe<br />
Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin<br />
Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie<br />
Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin<br />
9. Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde<br />
Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 9.1 und 9.2<br />
9.1 Facharzt/Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde<br />
9.2 Facharzt/Fachärztin für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen<br />
10. Gebiet Haut- und Geschlechtskrankheiten<br />
11. Gebiet Humangenetik<br />
12. Gebiet Hygiene und Umweltmedizin<br />
13. Gebiet Innere Medizin<br />
Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 13.1 bis 13.10<br />
13.1 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin<br />
13.2 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Angiologie<br />
13.3 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie<br />
13.4 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie<br />
13.5 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Geriatrie<br />
13.6 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie<br />
13.7 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie<br />
13.8 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Nephrologie<br />
13.9 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Pneumologie<br />
13.10 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Rheumatologie<br />
14. Gebiet Kinder- und Jugendmedizin<br />
Schwerpunkt Kinder-Hämatologie und -Onkologie<br />
Schwerpunkt Kinder-Kardiologie<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 19
eKanntmachunGen<br />
Schwerpunkt Neonatologie<br />
Schwerpunkt Neuropädiatrie<br />
15. Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie<br />
16. Gebiet Laboratoriumsmedizin<br />
17. Gebiet Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie<br />
18. Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie<br />
19. Gebiet Nervenheilkunde<br />
20. Gebiet Neurochirurgie<br />
21. Gebiet Neurologie<br />
22. Gebiet Nuklearmedizin<br />
23. Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen<br />
24. Gebiet Pathologie<br />
Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 24.1 und 24.2<br />
24.1 Facharzt/Fachärztin für Neuropathologie<br />
24.2 Facharzt/Fachärztin für Pathologie<br />
25. Gebiet Pharmakologie<br />
Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 25.1 und 25.2<br />
25.1 Facharzt/Fachärztin für Klinische Pharmakologie<br />
25.2 Facharzt/Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie<br />
26. Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin<br />
27. Gebiet Physiologie<br />
28. Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie<br />
Schwerpunkt Forensische Psychiatrie<br />
29. Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie<br />
30. Gebiet Radiologie<br />
Schwerpunkt Kinderradiologie<br />
Schwerpunkt Neuroradiologie<br />
31. Gebiet Rechtsmedizin<br />
32. Gebiet Strahlentherapie<br />
33. Gebiet Transfusionsmedizin<br />
34. Gebiet Urologie<br />
Abschnitt C: Zusatz-Weiterbildungen (Zusatzbezeichnungen – ZB)<br />
ZB 1 Ärztliches Qualitätsmanagement<br />
ZB 2 Akupunktur<br />
ZB 3 Allergologie<br />
ZB 4 Andrologie<br />
ZB 5 Dermatohistologie<br />
ZB 6 Diabetologie<br />
ZB 7 Flugmedizin<br />
ZB 8 Geriatrie<br />
ZB 9 Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie<br />
ZB 10 Hämostaseologie<br />
ZB 11 Handchirurgie<br />
ZB 12 Homöopathie<br />
ZB 13 Infektiologie<br />
ZB 14 Intensivmedizin<br />
ZB 15 Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie<br />
ZB 16 Kinder-Gastroenterologie<br />
ZB 17 Kinder-Nephrologie<br />
ZB 18 Kinder-Orthopädie<br />
ZB 19 Kinder-Pneumologie<br />
ZB 20 Kinder-Rheumatologie<br />
ZB 21 Labordiagnostik - fachgebunden -<br />
ZB 22 Magnetresonanztomographie - fachgebunden -<br />
ZB 23 Manuelle Medizin/Chirotherapie<br />
ZB 24 Medikamentöse Tumortherapie<br />
ZB 25 Medizinische Informatik<br />
ZB 26 Naturheilverfahren<br />
ZB 27 Notfallmedizin<br />
ZB 28 Orthopädische Rheumatologie<br />
ZB 29 Palliativmedizin<br />
ZB 30 Phlebologie<br />
ZB 31 Physikalische Therapie und Balneologie<br />
ZB 32 Plastische Operationen<br />
ZB 33 Proktologie<br />
ZB 34 Psychoanalyse<br />
ZB 35 Psychotherapie - fachgebunden -<br />
ZB 36 Rehabilitationswesen<br />
20 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011
ZB 37 Röntgendiagnostik - fachgebunden -<br />
ZB 38 Schlafmedizin<br />
ZB 39 Sozialmedizin<br />
ZB 40 Spezielle Orthopädische Chirurgie<br />
ZB 41 Spezielle Schmerztherapie<br />
ZB 42 Spezielle Unfallchirurgie<br />
ZB 43 Spezielle Viszeralchirurgie<br />
ZB 44 Sportmedizin<br />
ZB 45 Suchtmedizinische Grundversorgung<br />
ZB 46 Tropenmedizin“<br />
2. Nach Abschnitt A § 2 wird folgender § 2 a eingefügt:<br />
„§ 2 a<br />
Begriffsbestimmungen<br />
beKanntmachunGen<br />
Im Sinne dieser Weiterbildungsordnung werden folgende Begriffe definiert:<br />
(1) Kompetenz stellt die Teilmenge der Inhalte eines Gebietes dar, die Gegenstand der Weiterbildung zum Erwerb von Kenntnissen,<br />
Erfahrungen und Fertigkeiten in einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatz Weiterbildung sind und durch Prüfung nachgewiesen<br />
werden.<br />
(2) Die Basisweiterbildung umfasst definierte gemeinsame Inhalte von verschiedenen Facharztweiterbildungen innerhalb eines Gebietes,<br />
welche zu Beginn einer Facharztweiterbildung vermittelt werden sollen.<br />
(3) Fallseminar ist eine Weiterbildungsmaßnahme mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers, wobei<br />
unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten anhand von vorgestellten Fallbeispielen und deren Erörterung Kenntnisse und<br />
Fähigkeiten sowie das dazugehörige Grundlagenwissen erweitert und gefestigt werden.<br />
(4) Der stationäre Bereich umfasst Einrichtungen, in denen Patienten aufgenommen und/oder Tag und Nacht durchgängig ärztlich<br />
betreut werden; hierzu gehören insbesondere Krankenhausabteilungen, Rehabilitationskliniken und Belegabteilungen.<br />
(5) Zum ambulanten Bereich gehören insbesondere ärztliche Praxen, Institutsambulanzen, Tageskliniken, poliklinische Ambulanzen<br />
und Medizinische Versorgungszentren.<br />
(6) Unter Notfallaufnahme wird die Funktionseinheit eines Akutkrankenhauses verstanden, in welcher Patienten zur Erkennung<br />
bedrohlicher Krankheitszustände einer Erstuntersuchung bzw. Erstbehandlung unterzogen werden, um Notwendigkeit und Art<br />
der weiteren medizinischen Versorgung festzustellen.<br />
(7) Als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung gelten Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde<br />
und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin,<br />
Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Nervenheilkunde,<br />
Neurochirurgie, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische<br />
Medizin und Psychotherapie, Strahlentherapie, Urologie.<br />
(8) Abzuleistende Weiterbildungszeiten sind Weiterbildungszeiten, die unter Anleitung eines Arztes zu absolvieren sind, der in der<br />
angestrebten Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung zur Weiterbildung befugt ist.<br />
(9) Anrechnungsfähige Weiterbildungszeiten sind Weiterbildungszeiten, die unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes<br />
absolviert werden.“<br />
3. Abschnitt A § 3 wird wie folgt geändert:<br />
In Absatz 3 wird folgender Satz 3 angefügt:<br />
„Ist eine Zusatz-Weiterbildung integraler Bestandteil einer Facharztweiterbildung, so hat der Kammerangehörige, der eine solche<br />
Facharztbezeichnung führt, das Recht zum Führen dieser Zusatzbezeichnung.“<br />
4. Abschnitt A § 4 wird wie folgt geändert:<br />
a) Absatz 4 Satz 4 wird wie folgt gefasst:<br />
„Eine Unterbrechung der Weiterbildung, insbesondere wegen Schwangerschaft, Elternzeit, Wehr- und Ersatzdienst, wissenschaftlicher<br />
Aufträge – soweit eine Weiterbildung nicht erfolgt – oder Krankheit kann nicht als Weiterbildungszeit<br />
angerechnet werden.“<br />
b) In Absatz 4 wird folgender Satz 6 angefügt:<br />
„Ärztliche Tätigkeiten in eigener Praxis sind nicht anrechnungsfähig, sofern nichts anderes in Abschnitt C geregelt ist.“<br />
c) In Absatz 5 wird folgender Satz 3 angefügt:<br />
„Eine berufsbegleitende Weiterbildung ist bei Zusatz-Weiterbildungen unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten zulässig,<br />
sofern dies in Abschnitt C vorgesehen ist.“<br />
d) Absatz 6 wird wie folgt gefasst:<br />
„Eine Weiterbildung in Teilzeit muss hinsichtlich Gesamtdauer, Niveau und Qualität den Anforderungen an eine ganztägige<br />
Weiterbildung entsprechen. Dies ist in der Regel gewährleistet, wenn die Teilzeittätigkeit mindestens die Hälfte der wöchentlichen<br />
Arbeitszeit beträgt. Die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend.“<br />
e) In Absatz 7 wird Satz 3 gestrichen.<br />
f) In Absatz 8 wird folgender Satz 3 angefügt:<br />
„Für eine Kursanerkennung sind die bundeseinheitlichen Empfehlungen zu beachten.“<br />
g) Nach Absatz 8 wird folgender Absatz 9 angefügt:<br />
„Sofern für die Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildung nichts anderes bestimmt ist, kann die Weiterbildung<br />
sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich erfolgen.“<br />
5. Abschnitt A § 5 wird wie folgt geändert:<br />
a) In Absatz 2 Satz 3 wird vor den Wörtern „nur für eine Facharztweiterbildung“ das Wort „grundsätzlich“ eingefügt.<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 21
eKanntmachunGen<br />
b) In Absatz 2 Satz 3 wird vor den Wörtern „für eine Zusatz-Weiterbildung“ das Wort „grundsätzlich“ gestrichen.<br />
c) In Absatz 3 Satz 1 werden vor den Wörtern „sowie zeitlich“ die Wörter „und grundsätzlich ganztägig durchzuführen“<br />
eingefügt.<br />
d) In Absatz 3 wird der bisherige Satz 2 gestrichen und folgender Satz 2 angefügt:<br />
„Eine Aufteilung auf mehrere teilzeitbeschäftigte Weiterbildungsbefugte ist jedoch möglich, wenn durch komplementäre<br />
Arbeitszeiten eine ganztägige Weiterbildung gewährleistet ist. Dies gilt auch, wenn die Befugnis mehreren Ärzten an einer<br />
oder mehreren Weiterbildungsstätten gemeinsam erteilt wird. Ist ein befugter Arzt an mehr als einer Weiterbildungsstätte<br />
tätig, ist eine gemeinsame Befugnis mit einem weiteren befugten Arzt an jeder Weiterbildungsstätte erforderlich.“<br />
e) Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 angefügt:<br />
„Der von der Ärztekammer zur Weiterbildung befugte Arzt ist verpflichtet, an Evaluationen und Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />
der Ärztekammer zur ärztlichen Weiterbildung teilzunehmen.“<br />
6. Abschnitt A § 18 wird wie folgt geändert:<br />
a) In Absatz 4 Satz 1 wird nach den Wörtern „die noch nicht zu einem Ausbildungsnachweis gemäß Absatz“ die Zahl „1“<br />
durch die Zahl „2“ ersetzt.<br />
b) In Absatz 4 Satz 2 wird nach den Wörtern „der nicht unter die Regelungen des Absatz“ die Zahl „1“ durch die Zahl „2“<br />
ersetzt.<br />
7. Abschnitt A § 19 wird wie folgt geändert:<br />
In Absatz 1 Satz 1 wird nach den Wörtern „kann ganz oder teilweise“ das Wort „angerechnet“ durch das Wort „anerkannt“<br />
ersetzt.<br />
8. Abschnitt A § 20 wird wie folgt geändert:<br />
a) In Absatz 4 wird folgender Satz 2 angefügt:<br />
„Auf das Anerkennungsverfahren finden die §§ 12 bis 16 Anwendung.“<br />
b) Die Absätze 5 bis 9 werden gestrichen.<br />
9. In Abschnitt A § 21 wird Satz 3 gestrichen.<br />
10. In Abschnitt A werden die „Begriffserläuterungen für die Anwendung im Rahmen der Weiterbildung“ gestrichen.<br />
11. Abschnitt A „Allgemeine Bestimmungen für die Abschnitte B und C“ werden wie folgt geändert:<br />
a) In der Überschrift wird vor den Wörtern „für die Abschnitte B und C“ das Wort „Bestimmungen“ gestrichen und die Wörter<br />
„Inhalte der Weiterbildung“ eingefügt.<br />
b) Die Überschrift von Punkt 1 wird gestrichen.<br />
c) In Nummer 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „Die Weiterbildung beinhaltet“ die Wörter „unter Berücksichtigung gebietsspezifischer<br />
Ausprägungen“ eingefügt.<br />
d) In Nummer 1 wird nach dem 2. Spiegelstrich folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- der Bewertung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit, der Arbeitsfähigkeit, der Berufs- und Erwerbsfähigkeit sowie<br />
der Pflegebedürftigkeit“<br />
e) Die Nummern 2 und 4 werden gestrichen.<br />
f) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.<br />
12. Abschnitt B „Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen“ (Tabellarische Übersicht) wird wie folgt<br />
gefasst:<br />
Gebiete Facharzt- und Schwerpunktkompetenz (FA, SP)<br />
1. Allgemeinmedizin FA Allgemeinmedizin<br />
2. Anästhesiologie FA Anästhesiologie<br />
2. Anatomie FA Anatomie<br />
4. Arbeitsmedizin FA Arbeitsmedizin<br />
5. Augenheilkunde FA Augenheilkunde<br />
6. Biochemie FA Biochemie<br />
7. Chirurgie<br />
22 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />
Basisweiterbildung<br />
7.1 FA Allgemeinchirurgie<br />
7.2 FA Gefäßchirurgie<br />
7.3 FA Herzchirurgie<br />
7.4 FA Kinderchirurgie<br />
7.5 FA Orthopädie und Unfallchirurgie<br />
7.6 FA Plastische und Ästhetische Chirurgie<br />
7.7 FA Thoraxchirurgie<br />
7.8 FA Viszeralchirurgie
eKanntmachunGen<br />
FA Frauenheilkunde und Geburtshilfe<br />
8. Frauenheilkunde und Geburtshilfe SP SP Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin<br />
SP SP Gynäkologische Onkologie<br />
SP SP Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin<br />
9. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde<br />
Basisweiterbildung<br />
9.1 FA Hals-Nasen-Ohrenheilkunde<br />
9.2 FA Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen<br />
10. Haut- und Geschlechtskrankheiten FA Haut- und Geschlechtskrankheiten<br />
11. Humangenetik FA Humangenetik<br />
12. Hygiene und Umweltmedizin FA Hygiene und Umweltmedizin<br />
Basisweiterbildung<br />
13.1 FA für Innere Medizin<br />
13.2 FA für Innere Medizin und Angiologie<br />
13.3 FA für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie<br />
13. Innere Medizin<br />
13.4<br />
13.5<br />
FA für Innere Medizin und Gastroenterologie<br />
FA für Innere Medizin und Geriatrie<br />
13.6 FA für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie<br />
13.7 FA für Innere Medizin und Kardiologie<br />
13.8 FA für Innere Medizin und Nephrologie<br />
13.9 FA für Innere Medizin und Pneumologie<br />
13.10 FA für Innere Medizin und Rheumatologie<br />
FA Kinder- und Jugendmedizin<br />
SP Kinder-Hämatologie und -Onkologie<br />
14. Kinder- und Jugendmedizin<br />
15. Kinder- und Jugendpsychiatrie und<br />
-psychotherapie<br />
SP Kinder-Kardiologie<br />
SP Neonatologie<br />
SP Neuropädiatrie<br />
FA Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie<br />
16. Laboratoriumsmedizin FA Laboratoriumsmedizin<br />
17. Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie<br />
FA Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie<br />
18. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie FA Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie<br />
19. Nervenheilkunde FA Nervenheilkunde<br />
20. Neurochirurgie FA Neurochirurgie<br />
21. Neurologie FA Neurologie<br />
22. Nuklearmedizin FA Nuklearmedizin<br />
23. Öffentliches Gesundheitswesen FA Öffentliches Gesundheitswesen<br />
Basisweiterbildung<br />
24. Pathologie<br />
24.1 FA Neuropathologie<br />
24.2 FA Pathologie<br />
Basisweiterbildung<br />
25. Pharmakologie<br />
25.1 FA Klinische Pharmakologie<br />
25.2 FA Pharmakologie und Toxikologie<br />
26. Physikalische und Rehabilitative Medizin FA Physikalische und Rehabilitative Medizin<br />
27. Physiologie FA Physiologie<br />
FA Psychiatrie und Psychotherapie<br />
28. Psychiatrie und Psychotherapie<br />
SP Forensische Psychiatrie<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 23
eKanntmachunGen<br />
29. Psychosomatische Medizin und Psycho-<br />
FA Psychosomatische Medizin und Psychotherapie<br />
therapie<br />
FA Radiologie<br />
30. Radiologie<br />
SP Kinderradiologie<br />
SP Neuroradiologie<br />
31. Rechtsmedizin FA Rechtsmedizin<br />
32. Strahlentherapie FA Strahlentherapie<br />
33. Transfusionsmedizin FA Transfusionsmedizin<br />
34. Urologie FA Urologie<br />
13. Abschnitt B Nummer 1 „Gebiet Allgemeinmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />
a) In Unterpunkt „Weiterbildungsziel“ werden nach den Wörtern „Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte“ die Wörter<br />
„sowie des Weiterbildungskurses“ angefügt.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon:<br />
• 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin, davon können bis zu<br />
− 18 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch 3-Monats-Abschnitte)<br />
auch im ambulanten Bereich angerechnet werden. Von diesen 18 Monaten können auch 3 Monate<br />
im Öffentlichen Gesundheitswesen angerechnet werden.<br />
• 6 Monate in Chirurgie (auch 3-Monats-Abschnitte) stationär oder ambulant möglich<br />
• 18 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung<br />
• 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Psychosomatische Grundversorgung“<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) In dem 1. Spiegelstrich werden nach den Wörtern „der Prävention“ die Wörter „einschließlich Impfungen“ gestrichen.<br />
bb) Der 15. Spiegelstrich wird gestrichen.<br />
14. Abschnitt B Nummer 2 „Gebiet Anästhesiologie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) In dem 1. Spiegelstrich werden vor der Wörtern „angerechnet werden“ die Wörter „der unmittelbaren Patientenversorgung“<br />
eingefügt.<br />
bb) In dem 3. Spiegelstrich wird nach den Wörtern „in einem anderen Gebiet“ das Wort „abgeleistet“ durch das Wort<br />
„angerechnet“ ersetzt.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
Nach dem 3. Spiegelstrich werden folgende zwei Spiegelstriche eingefügt:<br />
„- dem Ablauf organisatorischer Fragestellungen und perioperativer Abläufe des Gebietes“<br />
„- der gebietsbezogenen Behandlung akuter Schmerzzustände, auch im Bereich der perioperativen Medizin“<br />
15. Abschnitt B Nummer 3 „Gebiet Anatomie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Nach der Überschrift „Facharzt/Fachärztin für Anatomie“ werden die Wörter „(Anatom/Anatomin)“ angefügt.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
In dem 1. Spiegelstrich werden vor den Wörtern „angerechnet werden“ die Wörter „und/oder Rechtsmedizin“<br />
eingefügt.<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt gefasst:<br />
„Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
− den grundlegenden wissenschaftlichen Methoden zur Untersuchung morphologisch-medizinischer Fragestellungen,<br />
der makroskopischen Anatomie, der mikroskopischen Anatomie und der Embryologie<br />
− den Vorschriften des Leichentransport- und Bestattungswesens und der entsprechenden Hygienevorschriften<br />
− der systematischen und topographischen Anatomie einschließlich der Zusammenhänge zwischen Struktur und<br />
Funktion sowie der vergleichenden Anatomie<br />
− der klinischen Anatomie<br />
− der Röntgenanatomie und deren grundlegenden bildgebenden Verfahren<br />
− des Donationswesens und der Vermächtnisse<br />
− der Embryologie und den Grundlagen der Entwicklungsbiologie<br />
− der Konservierung und Aufbewahrung von Leichen unter Beachtung der entsprechenden Hygienevorschriften<br />
− den makroskopischen Präparationsmethoden<br />
− der Herstellung, Montage und Pflege von anatomischen Sammlungspräparaten und deren Demonstration<br />
− der Histologie einschließlich der Histochemie und der Immunhistochemie mit den einschlägigen Fixations-, Schnitt-<br />
und Färbetechniken<br />
− der Licht- und Fluoreszenzmikroskopie mit den verschiedenen Techniken<br />
− der Gewebezüchtung und experimentellen Zytologie<br />
− der Makro- und Mikrophotographie<br />
− der Morphometrie mit Quantifizierungs- und Statistikmethoden<br />
− der Elektronenmikroskopie und Molekularbiologie mit den verschiedenen Techniken<br />
− den grundlegenden zell- und molekolarbiologischen Methoden“<br />
24 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011
eKanntmachunGen<br />
16. Abschnitt B Nummer 4 „Gebiet Arbeitsmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
Der 1. Punkt „24 Monate Innere Medizin“ wird wie folgt gefasst:<br />
„ • 24 Monate Weiterbildung in stationärer Innerer Medizin, davon können<br />
− bis zu 12 Monate Allgemeinmedizin angerechnet werden“<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Nach dem 1. Spiegelstrich werden folgende zwei Spiegelstriche eingefügt:<br />
„- Arbeitsplatzbeurteilung/Gefährdungsbeurteilung“<br />
„- Epidemiologie, Statistik und Dokumentation“<br />
bb) In dem neuen 4. Spiegelstrich werden nach dem Wort „Gesundheitsberatung“ die Wörter „einschließlich Impfungen“<br />
gestrichen.<br />
cc) In dem neuen 11. Spiegelstrich werden nach dem Wort „Leistungsfähigkeit“ die Wörter „Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit“<br />
und ein Komma eingefügt.<br />
dd) In dem neuen 11. Spiegelstrich werden nach dem Wort „Arbeitsphysiologie“ die Wörter „und Ergonomie“ eingefügt.<br />
ee) In dem neuen 12. Spiegelstrich werden nach dem Wort „arbeitsmedizinischen“ die Wörter „und umweltmedizinischen“<br />
eingefügt.<br />
ff) In dem neuen 13. Spiegelstrich wird vor dem Wort „einschließlich“ das Wort „Betriebspsychologie“ durch das<br />
Wort „Organisationspsycholgie“ ersetzt.<br />
gg) Nach dem neuen 13. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„-der arbeitsmedizinischen Bewertung psychischer Belastung und Beanspruchung“<br />
hh) Nach dem neuen 27. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich angefügt:<br />
„- Biomonitoring am Arbeitsplatz“<br />
17. Abschnitt B Nummer 5 „Gebiet Augenheilkunde“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Der 1. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />
„- der Gesundheitsberatung und Früherkennung einschließlich Amblyopie, Glaukom- und Makuladegenerationsvorsorge“<br />
ab) Der 12. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />
„- ophthalmologische Untersuchungstechniken, z. B. Spaltlampenuntersuchung, Gonioskopie und Opthalmoskopie,<br />
Perimetrie, Bestimmung des Farb- und Lichtsinns, Augeninnendruckmessung, elektrophysiologische Methoden,<br />
Fluoreszenzangiographie sowie weitere bildgebende Verfahren am vorderen und hinteren Augenabschnitt“<br />
18. Abschnitt B Nummer 6 „Gebiet Biochemie“ wird wie folgt geändert:<br />
Nach der Überschrift „Facharzt/Fachärztin für Biochemie“ werden die Wörter „(Biochemiker/Biochemikerin)“ angefügt.<br />
19. Abschnitt B Nummer 7 „Gebiet Chirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
In dem 2. Punkt werden nach den Wörtern „in einem anderen Gebiet“ die Wörter „die auch während der spezialisierten<br />
Facharztweiterbildung abgeleistet werden können“ angefügt.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
Nach den Wörtern „Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:“ wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- gebietsbezogene Röntgendiagnostik des Stütz- u. Bewegungssystems und der Notfalldiagnostik der Schädel-, Brust-<br />
und Bauchhöhle, Hals und Brustwand“<br />
20. Abschnitt B Nummer 7.1 „Facharzt/Fachärztin für Allgemeine Chirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />
„Facharzt/Fachärztin für Allgemeinchirurgie“<br />
b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsziel“ werden nach den Wörtern „der Facharztkompetenz“ die Wörter „Allgemeine<br />
Chirurgie“ durch das Wort „Allgemeinchirurgie“ ersetzt.<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />
• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie<br />
• 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinchirurgie, davon<br />
• 24 Monate in Allgemeinchirurgie und/oder anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes<br />
Chirurgie, davon können bis zu<br />
− 12 Monate in Anästhesiologie, Anatomie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe,<br />
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin und Gastroenterologie,<br />
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Pathologie und/oder Urologie<br />
angerechnet werden<br />
− 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden<br />
• 12 Monate in Orthopädie und Unfallchirurgie<br />
• 12 Monate in Viszeralchirurgie<br />
Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9<br />
Jahre.“<br />
d) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 25
eKanntmachunGen<br />
folgt gefasst:<br />
„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />
Kammerangehörige, die die Facharztbezeichnung Chirurgie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung<br />
Allgemeine Chirurgie zu führen.<br />
Kammerangehörige, die die Facharztbezeichnung Allgemeine Chirurgie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung<br />
Allgemeinchirurgie zu führen.“<br />
21. Abschnitt B Nummer 7.2 „Facharzt/Fachärztin für Gefäßchirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />
• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie<br />
• 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Gefäßchirurgie, davon können<br />
− 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie oder 6 Monate<br />
in Anästhesiologie, Innere Medizin und Angiologie oder Radiologie angerechnet werden<br />
− 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden<br />
Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9<br />
Jahre.“<br />
b) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />
folgt gefasst:<br />
„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />
Kammerangehörige, die bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung die Schwerpunktbezeichnung Gefäßchirurgie besitzen,<br />
sind berechtigt, stattdessen die entsprechende Facharztbezeichnung zu führen.“<br />
22. Abschnitt B Nummer 7.3 „Facharzt/Fachärztin für Herzchirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />
• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie<br />
• 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Herzchirurgie, davon können bis zu<br />
− 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, in Innere<br />
Medizin und Kardiologie und/oder Kinder- und Jugendmedizin/Kinder-Kardiologie angerechnet<br />
werden, die auch im ambulanten Bereich abgeleistet werden können<br />
Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9<br />
Jahre.“<br />
b) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />
folgt gefasst:<br />
„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />
Kammerangehörige, die bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung die Weiterbildung im Gebiet Herzchirurgie begonnen<br />
haben, können diese nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung abschließen.<br />
Kammerangehörige, die bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung die Schwerpunktbezeichnung Thoraxchirurgie<br />
besitzen, sind berechtigt, stattdessen die entsprechende Facharztbezeichnung zu führen.“<br />
23. Abschnitt B Nummer 7.4 „Facharzt/Fachärztin für Kinderchirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />
• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie<br />
• 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Kinderchirurgie, davon<br />
− 12 Monate in Kinder- und Jugendmedizin, davon können<br />
- 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen abgeleistet<br />
werden<br />
− können 6 Monate in einer anderen Facharztweiterbildung des Gebietes Chirurgie oder in Anästhesiologie,<br />
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Radiologie oder Urologie oder<br />
in Handchirurgie angerechnet werden<br />
− können bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden<br />
Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9<br />
Jahre.“<br />
b) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />
folgt gefasst:<br />
„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />
Kammerangehörige, die bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung die Weiterbildung im Gebiet Kinderchirurgie begonnen<br />
haben, können diese nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung abschließen.“<br />
24. Abschnitt B Nummer 7.5 „Facharzt/Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt Weiterbildungszeit wird wie folgt gefasst:<br />
„72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />
• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie<br />
• 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, davon können bis zu<br />
− 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie und/oder in<br />
Neurochirurgie angerechnet werden<br />
− 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden<br />
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eKanntmachunGen<br />
Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9<br />
Jahre.“<br />
b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der 1. Spiegelstrich gestrichen.<br />
c) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />
folgt gefasst:<br />
„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />
Kammerangehörige, die vor Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung ihre Weiterbildung im Gebiet Orthopädie begonnen<br />
haben, können diese nach der bisher gültigen Weiterbildungsordnung abschließen und die entsprechenden Bezeichnungen<br />
führen.<br />
Kammerangehörige, die sich bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung im Gebiet Orthopädie in Weiterbildung befinden,<br />
können diese als Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie abschließen, wenn sie eine Mindestweiterbildungszeit<br />
von 6 Jahren und mindestens jeweils eine 2-jährige Weiterbildung in Orthopädie und Unfallchirurgie nachweisen.“<br />
25. Abschnitt B Nummer 7.6 „Facharzt/Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />
• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie<br />
• 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, davon können bis zu<br />
− 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, in Hals-<br />
Nasen-Ohrenheilkunde und/oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie oder 6 Monate in Anästhesiologie,<br />
Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder Pathologie angerechnet werden<br />
− 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden<br />
Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9<br />
Jahre.“<br />
b) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />
folgt gefasst:<br />
„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />
Kammerangehörige, die bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung die Weiterbildung in der Plastischen und Ästhetischen<br />
Chirurgie begonnen haben, können diese nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung<br />
abschließen.“<br />
26. Abschnitt B Nummer 7.7 „Facharzt/Fachärztin für Thoraxchirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />
• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie<br />
• 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Thoraxchirurgie, davon können bis zu<br />
− 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, in Innere<br />
Medizin und Hämatologie und Onkologie und/oder Innere Medizin und Pneumologie angerechnet<br />
werden<br />
− 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden<br />
Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9<br />
Jahre.“<br />
b) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />
folgt gefasst:<br />
„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />
Kammerangehörige, die bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung die Schwerpunktbezeichnung Thoraxchirurgie<br />
besitzen, sind berechtigt, stattdessen die entsprechende Facharztbezeichnung zu führen.“<br />
27. Abschnitt B Nummer 7.8 „Facharzt/Fachärztin für Viszeralchirurgie“ wird wie folgt gefasst:<br />
„7.8 Facharzt/Fachärztin für Viszeralchirurgie<br />
(Viszeralchirurg/Viszeralchirurgin)<br />
Weiterbildungsziel:<br />
Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbildung die Erlangung der Facharztkompetenz Viszeralchirurgie nach Ableistung<br />
der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />
• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie<br />
• 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Viszeralchirurgie, davon können bis zu<br />
− 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, in Anästhesiologie, Anatomie,<br />
Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere Medizin und Gastroenterologie, Innere Medizin und Hämatologie<br />
und Onkologie, Pathologie und/oder Urologie angerechnet werden<br />
− 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden<br />
Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9 Jahre.<br />
Weiterbildungsinhalt:<br />
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
− der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung, Nachbehandlung und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Infektionen,<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 27
eKanntmachunGen<br />
Fehlbildungen innerer Organe insbesondere der gastroenterologischen, endokrinen und onkologischen Chirurgie der Organe und<br />
Weichteile<br />
− der operativen und nichtoperativen Grund- und Notfallversorgung bei viszeralchirurgischen einschließlich der koloproktologischen<br />
Erkrankungen, Verletzungen, Fehlbildungen und Infektionen<br />
− der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prognostischen<br />
Beurteilung<br />
− endoskopischen, laparoskopischen und minimal-invasiven Operationsverfahren<br />
− der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befundkontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes<br />
− instrumentellen und funktionellen Untersuchungsmethoden<br />
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:<br />
− sonographische Untersuchungen des Abdomens, des Retroperitoneums und der Urogenitalorgane<br />
− Durchführung und Befundung von Rekto-/Sigmoidoskopien<br />
− Durchführung und Befundung von Koloskopien und Ösophago-Gastro-Duodenoskopien<br />
− konventionelle, minimal-invasive und endoskopische operative Eingriffe an Kopf- und Hals einschließlich Tracheotomie, Thorakotomie,<br />
Thoraxdrainagen, Oesophagus, Magen, Leber, Gallenwege, Pankreas, Milz, Dünndarm, Dickdarm, Rektum, Anus, Bauchhöhle,<br />
Retroperitoneum, Bauchwand<br />
Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />
Kammerangehörige, die bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung die Schwerpunktbezeichnung Viszeralchirurgie besitzen, sind<br />
berechtigt, stattdessen die entsprechende Facharztbezeichnung zu führen.<br />
Kammerangehörige, die die Facharztbezeichnung Viszeralchirurgie vor dem Tag des Inkrafttretens der Dritten Satzung zur Änderung<br />
der Weiterbildungsordnung erworben haben, sind berechtigt, auch die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie zu führen.<br />
Kammerangehörige, die vor dem Tag des Inkrafttretens der Dritten Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung ihre Facharztweiterbildung<br />
in der Viszeralchirurgie begonnen haben, können diese nach den bisher gültigen Bestimmungen innerhalb einer Frist von<br />
7 Jahren abschließen und die entsprechenden Bezeichnungen führen.“<br />
28. Die Übergangsbestimmungen am Ende von Abschnitt B Nummer 7 „Gebiet Chirurgie“ werden gestrichen.<br />
29. Abschnitt B Nummer 8 Gebiet „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ wird wie folgt geändert:<br />
a) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsziel“ werden nach den Wörtern „Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte“ die<br />
Wörter „sowie des Weiterbildungskurses“ angefügt.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) In dem 2. Spiegelstrich wird nach den Wörtern „des Gebietes“ das Wort „abgeleistet“ durch das Wort „angerechnet“<br />
ersetzt.<br />
bb) In dem 3. Spiegelstrich werden nach dem Wort „abgeleistet“ ein Schrägstrich und das Wort „angerechnet“ eingefügt.<br />
cc) Nach dem 3. Spiegelstrich wird das Wort „und“ gestrichen.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) In dem 1. Spiegelstrich werden nach dem „Vorbeugung“ die Wörter „einschließlich Impfungen“ gestrichen.<br />
bb) In dem 17. Spiegelstrich werden nach dem Wort „Störungen“ die Wörter „einschließlich Krisenintervention“ eingefügt.<br />
30. Abschnitt B Nummer 8. SP.1 „Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />
„Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin<br />
(Gynäkologischer Endokrinologe und Reproduktionsmediziner/Gynäkologische Endokrinologin und Reproduktionsmedizinerin)“<br />
b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird der 2. Spiegelstrich gestrichen.<br />
c) In dem Unterpunkt „Übergangsbestimmungen“ wird dem Wort „Übergangsbestimmungen“ das Wort „Spezielle“ vorangestellt.<br />
31. Abschnitt B Nummer 8. SP.2 „Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />
„Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie<br />
(Gynäkologischer Onkologe/Gynäkologische Onkologin)“<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
Nach den Wörtern „davon können“ wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- 6 Monate in Innerer Medizin und Hämatologie und Onkologie angerechnet werden“<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt gefasst:<br />
„Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
− Erkennung und Behandlung der bösartigen Erkrankungen des weiblichen Genitale und der Brust<br />
− der Schwerpunktkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie als integraler Bestandteil<br />
der Weiterbildung<br />
− molekularbiologischen onkogenetischen immunmodulatorischen, supportiven und palliativen Verfahren<br />
− organ- und fertilitätserhaltenden Verfahren<br />
− radikalen Behandlungsverfahren<br />
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:<br />
− morphologisch-funktionelle (z. B. Ultraschall, Endoskopie) und invasive (z. B. Punktion, Biopsie) Verfahren der Genitalorgane<br />
und Brust<br />
− organerhaltende und radikale Krebsoperationen am Genitale (z. B. Debulking-OP, Wertheim-OP, Vulvektomie, Lymph-<br />
28 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011
eKanntmachunGen<br />
adenektomie inguinal, pelvin, paraaortal, Exenteration)<br />
− organerhaltende und radikale Krebsoperationen an der Mamma<br />
− rekonstruktive Eingriffe am Genitale, den Bauchdecken und der Brust im Zusammenhang mit onkologischen Behandlungen<br />
− zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle sowie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkrankungen<br />
des Schwerpunktes einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen<br />
− Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Überwachung<br />
− gynäkologische Strahlen-Kontakt-Therapie<br />
− psychoonkologische Betreuung, Rehabilitation und Begutachtung<br />
− spezielle Rezidivdiagnostik und -Behandlung<br />
− Tumornachsorge“<br />
32. Abschnitt B Nummer 8. SP.3 „Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />
„Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin (Geburtshelfer und Perinatalmediziner/Geburtshelferin<br />
und Perinatalmedizinerin)“<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
In dem 3. Spiegelstrich werden nach dem Wort „abgeleistet“ ein Schrägstrich und das Wort „angerechnet“ eingefügt.<br />
c) In dem Unterpunkt „Übergangsbestimmungen“ wird dem Wort „Übergangsbestimmungen“ das Wort „Spezielle“ vorangestellt.<br />
33. Abschnitt B Nummer 9 „Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungsziel“ wird wie folgt gefasst:<br />
„Ziel der Weiterbildung im Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde ist die Erlangung von Facharztkompetenzen 9.1 und 9.2<br />
nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.“<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Nach dem 7. Spiegelstrich werden folgende zwei Spiegelstriche eingefügt:<br />
„- der funktionellen Schlucktherapie einschließlich kompensatorischer Strategien und Hilfen zur Unterstützung<br />
des Essens und Trinkens sowie der Versorgung mit Trachealkanülen und oralen sowie nasalen Gastroduodenal-<br />
Sonden“<br />
„- Indikationsstellung für funktionelle und chirurgische Schluckrehabilitation“<br />
ab) Nach dem letzten Spiegelstrich werden folgende zwei Spiegelstriche angefügt:<br />
„- Schluckuntersuchungen“<br />
„- Versorgung mit Trachealkanülen und oralen sowie nasalen Gastroduodenal-Sonden“<br />
34. Abschnitt B Nummer 9. 1 „Facharzt/Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />
• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde<br />
• 36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, davon können<br />
− 6 Monate im Gebiet Chirurgie oder Pathologie oder in Anästhesiologie, Anatomie, Kinder-<br />
und Jugendmedizin, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie oder Sprach-, Stimm- und<br />
kindliche Hörstörungen angerechnet werden<br />
− bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden“<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
Nach dem 7. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- lasergestützten Untersuchungs- und Behandlungsverfahren“<br />
35. Abschnitt B Nummer 9. 2 „Facharzt/Fachärztin für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Unter der Überschrift werden die Wörter „(Phoniater und Pädaudiologe/Phoniaterin und Pädaudiologin)“ angefügt.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />
• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde<br />
• 36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen, davon können<br />
− 6 Monate in Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie<br />
und -psychotherapie, Neurologie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie<br />
angerechnet werden“<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Der 6. Spiegelstrich wird gestrichen.<br />
ab) Nach dem neuen 15. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- Sprach- und Lesetests bei Erwachsenen“<br />
ac) Nach dem letzten Spiegelstrich werden folgende zwei Spiegelstriche angefügt:<br />
„- Dysphagiediagnostik phoniatrischer Erkrankungen“<br />
„- Durchführung und digitale Auswertung der Videopharyngolaryngoskopie“<br />
d) In dem Unterpunkt „Übergangsbestimmungen“ wird dem Wort „Übergangsbestimmungen“ das Wort „Spezielle“ vorangestellt.<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 29
eKanntmachunGen<br />
36. Abschnitt B Nummer 10 „Gebiet Haut- und Geschlechtskrankheiten“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Unter der Überschrift werden die Wörter „(Hautarzt/Hautärztin)“ gestrichen.<br />
b) In der zweiten Überschrift werden nach den Wörtern „Facharzt/Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten“ die<br />
Wörter „(Hautarzt/Hautärztin)“ angefügt.<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) In dem 5. Spiegelstrich werden vor dem Wort „Erkrankungen“ die Wörter „und pseudoallergischer“ eingefügt.<br />
ab) Der 18. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />
„- der Indikationsstellung und Einordnung von Befunden gebietsbezogener histologischer und molekularbiologischer<br />
Untersuchungen“<br />
ac) Nach den Wörtern „Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:“ werden folgende zwei Spiegelstriche<br />
eingefügt:<br />
„- unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner und<br />
intrakutaner Tests sowie Erstellung eines Therapieplans“<br />
„- Hyposensibilisierung“<br />
ad) Nach dem Spiegelstrich „Sonographie der Haut und hautnahen Lymphknoten einschließlich Doppler/Duplexsonographie<br />
peripherer Gefäße“ wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- dermoskopische Verfahren“<br />
ae) Vor dem letzten Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- gebietsbezogene Diagnostik sexuell übertragbarer Krankheiten“<br />
37. Abschnitt B Nummer 11 „Gebiet Humangenetik“ wird wie folgt geändert:<br />
a) In der zweiten Überschrift werden nach den Wörtern „Facharzt/Fachärztin für Humangenetik“ die Wörter „(Humangenetiker/Humangenetikerin)“<br />
angefügt.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
In dem 4. Punkt wird vor dem Wort „Gebieten“ das Wort „den“ durch das Wort „anderen“ ersetzt“.<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) In dem 11. Spiegelstrich werden nach den Wörtern „molekularen Zytogenetik“ die Wörter „und der molekularen<br />
Karyotypisierung mittels Mikro-Array-Analyse“ eingefügt.<br />
bb) In dem 12. Spiegelstrich werden nach dem Wort „Sequenzermittlung“ die Wörter „und Kopienzahlanalysen“<br />
eingefügt.<br />
cc) In dem Spiegelstrich „genetische Beratungen einschließlich Erhebung der Familienanamnese in 3 Generationen<br />
und Erstellung einer epikritischen Beurteilung bei verschiedenen Krankheitsbildern“ wird die Zahl „3“ durch das<br />
Wort „drei“ ersetzt.<br />
38. Abschnitt B Nummer 12 „Gebiet Hygiene und Umweltmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />
a) In der zweiten Überschrift werden nach den Wörtern „Facharzt/Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin“ die Wörter<br />
„(Hygieniker und Umweltmediziner/Hygienikerin und Umweltmedizinerin)“ angefügt.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt gefasst:<br />
„Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
− der Krankenhaushygiene, insbesondere<br />
− Erkennung und Analyse nosokomialer Infektionen<br />
− Erarbeitung von Strategien zur Vermeidung nosokomialer Infektionen<br />
− Infektionsverhütung, -erkennung und –bekämpfung<br />
− Überwachung der Reinigung, Desinfektion, Sterilisation, Ver- und Entsorgung<br />
− Auswertung epidemiologischer Erhebungen<br />
− der Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen und öffentlichen Einrichtungen<br />
− Ortsbegehungen und Risikoanalyse und deren Bewertung unter Gesichtspunkten der Hygiene<br />
− der Mitwirkung bei Planung, Baumaßnahmen und Betrieb von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens<br />
− der Erstellung von Hygienekonzepten auch unter Einbeziehung des Wohnumfeldes<br />
− der Vorbeugung und Epidemiologie von infektiösen und nicht infektiösen Krankheiten einschließlich des individuellen<br />
und allgemeinen Seuchenschutzes<br />
− der Risikobeurteilung der Beeinflussung des Menschen durch Umweltfaktoren und Schadstoffe auch unter Einbeziehung<br />
des Wohnumfeldes<br />
− der klinischen Umweltmedizin einschließlich Biomonitoring<br />
− der Umweltanalytik und Umwelttoxikologie<br />
− der Hygiene von Lebensmitteln sowie Gebrauchs- und Bedarfsgegenständen und technischer Systeme<br />
− dem gesundheitlichen Verbraucherschutz<br />
− den Grundlagen der Reisemedizin<br />
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:<br />
− Analysen von Roh-, Trink-, Mineral-, Brauch-, Bade- und Abwässern, Boden- und Abfallproben einschließlich hygienisch-medizinischer<br />
Bewertung<br />
− Untersuchungen für die Bau- und Siedlungshygiene einschließlich der Lärmbeeinflussung und der Luftqualität<br />
− Untersuchung von Lebensmitteln einschließlich der Anlagen zur Lebensmittel- und Speiseherstellung“<br />
39. Abschnitt B Nummer 13 „Gebiet Innere Medizin“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Die zweite Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />
„Basisweiterbildung für die Fachkompetenzen 13.1 bis 13.10“<br />
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eKanntmachunGen<br />
b) Nach der zweiten Überschrift wird der Unterpunkt Weiterbildungszeit eingefügt und wie folgt gefasst:<br />
„Weiterbildungszeit:<br />
36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin bei einem Weiterbildungsbefugten an einer<br />
Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1“<br />
c) Nach dem neuen Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird der Unterpunkt Weiterbildungsinhalt eingefügt.<br />
d) Der neue Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) In dem 1. Spiegelstrich werden nach den Wörtern „der Prävention“ die Wörter „einschließlich Impfungen“ gestrichen<br />
ab) Nach dem 9. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- Durchführung und Dokumentation von Diabetikerbehandlungen“<br />
ac) Nach den Wörtern „Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:“ wird der 1. Spiegelstrich gestrichen.<br />
ad) Nach dem Spiegelstrich „Doppler-Sonographien der Extremitäten versorgenden und der extrakraniellen<br />
Hirn versorgenden Gefäße“ wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- Bewertung von Röntgenaufnahmen des Gebietes“<br />
d) Nach dem neuen Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt<br />
und wie folgt gefasst:<br />
„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />
Kammerangehörige, die sich bei In-Kraft-Treten dieser Weiterbildungsordnung in einer Weiterbildung im Schwerpunkt der<br />
Inneren Medizin (13.2 bis 13.10) befinden, können diese nach den Bestimmungen der bisherigen Weiterbildungsordnung<br />
innerhalb einer Frist von 7 Jahren abschließen.“<br />
40. Abschnitt B Nummer 13. 1 „Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Zwischen dem 1. Punkt „36 Monate in der stationären Basisweiterbildung ...“ und dem 2. Punkt „24 Monate<br />
stationäre Weiterbildung ...“ wird das Wort „und“ gestrichen.<br />
ab) In dem 1. Spiegelstrich wird das Wort „absolviert“ durch das Wort „abgeleistet“ ersetzt.<br />
ac) In dem 2. Spiegelstrich wird das Wort „absolviert“ durch das Wort „abgeleistet“ ersetzt.<br />
41. Abschnitt B Nummer 13. 2 „Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Angiologie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Nach der Überschrift werden die Wörter „Internist und“ und die Wörter „Internistin und“ gestrichen.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Zwischen dem 1. Punkt „36 Monate in der stationären Basisweiterbildung ...“ und dem 2. Punkt „36 Monate<br />
Weiterbildung...“ wird das Wort „und“ gestrichen.<br />
ab) In dem 1. Spiegelstrich wird das Wort „absolviert“ durch das Wort „abgeleistet“ ersetzt.<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) In dem 2. Spiegelstrich werden vor den Wörtern „interventionellen Eingriffen“ die Wörter „in der Mitwirkung“<br />
gestrichen.<br />
bb) In dem 7. Spiegelstrich wird das Wort „Lymphographie“ gestrichen<br />
d) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />
folgt gefasst:<br />
„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />
Kammerangehörige, die die Schwerpunktbezeichnung Angiologie bzw. die Facharztbezeichnung Innere Medizin und<br />
Schwerpunkt Angiologie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Innere Medizin und Angiologie<br />
zu führen.“<br />
42. Abschnitt B Nummer 13. 3 „Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetolgie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Nach der Überschrift werden die Wörter „Internist und“ und die Wörter „Internistin und“ gestrichen.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Zwischen dem 1. Punkt „36 Monate in der stationären Basisweiterbildung ...“ und dem 2. Punkt „36 Monate<br />
Weiterbildung ...“ wird das Wort „und“ gestrichen.<br />
ab) In dem 1. Spiegelstrich wird das Wort „absolviert“ durch das Wort „abgeleistet“ ersetzt.<br />
c) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />
folgt gefasst:<br />
„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />
Kammerangehörige, die die Schwerpunktbezeichnung Endokrinologie bzw. die Facharztbezeichnung Innere Medizin und<br />
Schwerpunkt Endokrinologie und Diabetologie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Innere Medizin<br />
und Endokrinologie und Diabetologie zu führen.“<br />
43. Abschnitt B Nummer 13. 4 „Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Nach der Überschrift werden die Wörter „Internist und“ und die Wörter „Internistin und“ gestrichen.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Zwischen dem 1. Punkt „36 Monate in der stationären Basisweiterbildung ...“ und dem 2. Punkt „36 Monate<br />
Weiterbildung ...“ wird das Wort „und“ gestrichen.<br />
bb) In dem 3. Punkt „6 Monate Intensivmedizin, die auch ...“ wird das Wort „absolviert“ durch das Wort „abgeleistet“<br />
ersetzt.<br />
c) Der Unterpunkt Weiterbildungsinhalt wird wie folgt gefasst:<br />
„Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
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eKanntmachunGen<br />
− den Inhalten der Basisweiterbildung<br />
− der Erkennung und Behandlung der Krankheiten der Verdauungsorgane einschließlich Leber und Pankreas sowie der<br />
facharztbezogenen Infektionskrankheiten, z. B. Virushepatitis, bakterielle Infektionen des Intestinaltraktes<br />
− der Endoskopie einschließlich interventioneller Verfahren<br />
− der Ernährungsberatung und Diätetik bei Erkrankungen der Verdauungsorgane einschließlich enteraler und parenteraler<br />
Ernährung<br />
− der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie als integraler Bestandteil<br />
der Weiterbildung<br />
− der Indikationsstellung, Durchführung und Überwachung der zytostatischen, immunmodulatorischen, antihormonellen<br />
sowie supportiven Therapie bei soliden Tumorerkrankungen des Schwerpunkts einschließlich der Beherrschung<br />
auftretender Komplikationen<br />
− der Mitwirkung bei interdisziplinären interventionellen Verfahren, z. B. radiologische und kombiniert radiologischendoskopische<br />
Verfahren wie transjuguläre Leberpunktion, transjugulärer portosystemischer Shunt (TIPSS), perkutane<br />
transhepatische Cholangiographie (PTC) und Drainage (PTD), PTD im Rendez-vouz-Verfahren mit ERCP und bei endosonographischen<br />
Untersuchungen des Verdauungstraktes<br />
− der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Behandlungsverfahren<br />
− der Erkennung und konservativen Behandlung proktologischer Erkrankungen und der Indikationsstellung zur weiterführenden<br />
Behandlung<br />
− der intensivmedizinischen Basisversorgung<br />
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:<br />
− abdominelle Sonographien einschließlich der Duplex-Sonographien der abdominellen und retroperitonealen Gefäße<br />
sowie sonographischer Interventionen<br />
− Ösophago-Gastro-Duodenoskopie einschließlich interventioneller Maßnahmen, z. B. Blutstillung, Varizensklerosierung,<br />
perkutane-endoskopische Gastrostomie, Mukosaresektion, Dilatationen und Bougierungen, thermische und<br />
andere ablative Verfahren<br />
− endoskopisch retrograde Cholangiopankreatikographie einschließlich Papillotomie, Steinextraktionen und Endoprothesenimplantation<br />
sowie radiologischer Interpretation<br />
− Intestinoskopie<br />
− Koloskopie einschließlich koloskopischer Polypektomie<br />
− Prokto-/Rekto-/Sigmoidoskopie einschließlich therapeutischer Eingriffe<br />
− interventionelle Maßnahmen im oberen und unteren Verdauungstrakt einschließlich endoskopische Blutstillung, Varizentherapie,<br />
Thermo- und Laserkoagulation, Stent- und Endoprothesenimplantation, Polypektomie<br />
− Mitwirkung bei Laparoskopien einschließlich Minilaparoskopien<br />
− abdominelle Punktionen einschließlich Leberpunktionen<br />
− manometrische Untersuchungen des oberen und unteren Verdauungstraktes<br />
− Funktionsprüfungen, z. B. Langzeit-pH-Metrie des Ösophagus, H2-Atemteste, C13 Atemteste<br />
− zytostatische immunmodulatorische, antihormonelle sowie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkrankungen<br />
der Facharztkompetenz einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen<br />
− Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Überwachung“<br />
d) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />
folgt gefasst:<br />
„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />
Kammerangehörige, die die Schwerpunktbezeichnung Gastroenterologie bzw. die Facharztbezeichnung Innere Medizin<br />
und Schwerpunkt Gastroenterologie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Innere Medizin und<br />
Gastroenterologie zu führen.“<br />
44. Abschnitt B Nummer 13. 5 „Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Geriatrie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Nach der Überschrift werden die Wörter „Internist und“ und die Wörter „Internistin und“ gestrichen.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Zwischen dem 1. Punkt „36 Monate in der stationären Basisweiterbildung ...“ und dem 2. Punkt „36 Monate<br />
Weiterbildung ...“ wird das Wort „und“ gestrichen.<br />
bb) In dem 1. Spiegelstrich wird das Wort „absolviert“ durch das Wort „abgeleistet“ ersetzt.<br />
c) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />
folgt gefasst:<br />
„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />
Kammerangehörige, die die Schwerpunktbezeichnung Geriatrie bzw. die Facharztbezeichnung Innere Medizin und<br />
Schwerpunkt Geriatrie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Innere Medizin und Geriatrie zu<br />
führen.“<br />
45. Abschnitt B Nummer 13. 6 „Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Nach der Überschrift werden die Wörter „Internist und“ und die Wörter „Internistin und“ gestrichen.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Zwischen dem 1. Punkt „36 Monate in der stationären Basisweiterbildung ...“ und dem 2. Punkt „36 Monate<br />
Weiterbildung ...“ wird das Wort „und“ gestrichen.<br />
bb) In dem 3. Punkt 6 Monate Intensivmedizin ... wird das Wort „absolviert“ durch das Wort „abgeleistet“ ersetzt.<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Nach dem 1. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
32 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011
eKanntmachunGen<br />
„- der Epidemiologie, Prophylaxe und Prognosebeurteilung maligner Erkrankungen“<br />
bb) In dem neuen 3. Spiegelstrich werden vor den Wörtern „hämorrhagischer Diathesen“ die Wörter „angeborener<br />
und erworbener“ eingefügt.<br />
cc) Der neue 6. Spiegelstrich wird gestrichen.<br />
dd) Nach dem letzten Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- Durchführung von Punktionen von Pleura, Liquor, Lymphknoten, Haut, Knochenmark und Knochenmarkstanzen“<br />
d) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />
folgt gefasst:<br />
„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />
Kammerangehörige, die die Schwerpunktbezeichnung Hämatologie und Internistische Onkologie bzw. die Facharztbezeichnung<br />
Innere Medizin und Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung<br />
Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie zu führen.“<br />
46. Abschnitt B Nummer 13. 7 „Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Nach der Überschrift werden die Wörter „Internist und“ und die Wörter „Internistin und“ gestrichen.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Zwischen dem 1. Punkt 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung ... und dem 2. Punkt 36 Monate Weiterbildung<br />
... wird das Wort „und“ gestrichen.<br />
bb) In dem 3. Punkt 6 Monate Intensivmedizin ... wird das Wort „absolviert“ durch das Wort „abgeleistet“ ersetzt.<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Der 5. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />
„- therapeutischen Koronarinterventionen (z. B. PTCA, Stentimplantationen)“<br />
bb) In dem 7. Spiegelstrich wird das Wort „und“ gestrichen.<br />
cc) In dem 8. Spiegelstrich wird das Wort „Venen“ durch das Wort „Gefäße“ ersetzt.<br />
dd) In dem 9. Spiegelstrich werden vor dem Wort „Therapie“ die Wörter „Diagnostik und“ eingefügt.<br />
ee) In dem 14. Spiegelstrich wird das Wort „Venen“ durch das Wort „Gefäße“ ersetzt.<br />
ff) Der 19. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />
„- Langzeituntersuchungsverfahren“<br />
d) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />
folgt gefasst:<br />
„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />
Kammerangehörige, die die Schwerpunktbezeichnung Kardiologie bzw. die Facharztbezeichnung Innere Medizin und<br />
Schwerpunkt Kardiologie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Innere Medizin und Kardiologie<br />
zu führen.“<br />
47. Abschnitt B Nummer 13. 8 „Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Nephrologie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Nach der Überschrift werden die Wörter „Internist und“ und die Wörter „Internistin und“ gestrichen.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Zwischen dem 1. Punkt „36 Monate in der stationären Basisweiterbildung“ ... und dem 2. Punkt „36 Monate<br />
Weiterbildung“ ... wird das Wort „und“ gestrichen.<br />
bb) In dem 3. Punkt 6 Monate Intensivmedizin ... wird das Wort „absolviert“ durch das Wort „abgeleistet“ ersetzt.<br />
c) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird nach dem 5. Spiegelstrich folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- der Diagnostik und Therapie von Kollagenosen und Vaskulitiden mit Nierenbeteiligung in interdisziplinärer Zusammenarbeit“<br />
d) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />
folgt gefasst:<br />
„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />
Kammerangehörige, die die Schwerpunktbezeichnung Nephrologie bzw. die Facharztbezeichnung Innere Medizin und<br />
Schwerpunkt Nephrologie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Innere Medizin und Nephrologie<br />
zu führen.“<br />
48. Abschnitt B Nummer 13. 9 „Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Pneumologie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Nach der Überschrift werden die Wörter „Internist und“ und die Wörter „Internistin und“ gestrichen.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Zwischen dem 1. Punkt „36 Monate in der stationären Basisweiterbildung ...“ und dem 2. Punkt „36 Monate<br />
Weiterbildung ...“ wird das Wort „und“ gestrichen.<br />
bb) In dem 3. Punkt „6 Monate Intensivmedizin ...“ wird das Wort „absolviert“ durch das Wort „abgeleistet“ ersetzt.<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt gefasst:<br />
„Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
− den Inhalten der Basisweiterbildung<br />
− der Erkennung und Behandlung der Erkrankungen der Lunge, der Atemwege, der Pulmonalgefäße, des Mediastinums,<br />
der Pleura,der Thoraxwand und Atemmuskulatur sowie der extrapulmonalen Manifestationen pulmonaler<br />
Erkrankungen<br />
− der Erkennung und Behandlung der akuten und chronischen respiratorischen Insuffizienz<br />
− den Krankheiten durch inhalative Umwelt-Noxen sowie durch Arbeitsplatzeinflüsse<br />
− den Grundlagen schlafbezogener Atemstörungen<br />
− der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie als integraler Bestandteil<br />
der Weiterbildung<br />
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eKanntmachunGen<br />
− der Indikationsstellung, Durchführung und Überwachung der zytostatischen, immunmodulatorischen, antihormonellen<br />
sowie supportiven Therapie bei soliden Tumorerkrankungen des Schwerpunkts einschließlich der Beherrschung<br />
auftretender Komplikationen<br />
− den heriditären Erkrankungen der Atmungsorgane<br />
− den infektiologischen Erkrankungen der Atmungsorgane einschließlich Tuberkulose<br />
− der Erkennung und Behandlung gebietsbezogener allergischer Erkrankungen<br />
− der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Behandlungsverfahren<br />
− Tabakentwöhnung und nichtmedikamentösen Therapiemaßnahmen, wie Patientenschulung und medizinischer Trainingstherapie<br />
− der intensivmedizinischen Basisversorgung<br />
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:<br />
− sonographische Diagnostik von Lunge, Pleura und Thoraxwandstrukturen, des rechten Herzens und des Lungenkreislaufes<br />
sowie transoesophageale Untersuchungen des Mediastinums und transbronchiale Untersuchungen der<br />
Lunge<br />
− flexible Bronchoskopie einschließlich broncho-alveolärer Lavage sowie sämtliche Biopsietechniken<br />
− Pleuradrainage und Pleurodese sowie Durchführung von perhorakalen Punktionen von Lunge oder pulmonalen<br />
Raumforderungen<br />
− Mitwirkung bei Thorakoskopien und bei Bronchoskopien mit starrem Instrumentarium bei interventionellen Verfahren<br />
− Funktionsuntersuchungen der Atmungsorgane, wie<br />
− Ganzkörperplethysmographien<br />
− Bestimmungen des CO-Transfer-Faktors<br />
− Untersuchungen von Atempump-Funktion und Atemmechanik<br />
− unspezifische Hyperreagibilitätstestung der unteren Atemwege<br />
− Blutgase und Säure-Basen-Haushalt im arteriellen Blut<br />
− Belastungsuntersuchungen einschließlich Spiro-Ergometrie<br />
− unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner, intrakutaner<br />
und inhalativer Tests einschließlich Erstellung eines Therapieplans<br />
− Hyposensibilisierung<br />
− Mitwirkung bei Untersuchungen des Lungenkreislaufs einschließlich Rechtsherzkatheter<br />
− Inhalationstherapie<br />
− Sauerstofflangzeittherapie und Beatmungstherapie einschließlich der Heimbeatmung<br />
− zytostatische, immunmudolatorische, antihormonelle sowie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkrankungen<br />
der Facharztkompetenz einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen<br />
− Chemotherpiezyklen einschließlich nachfolgender Überwachung“<br />
d) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />
folgt gefasst:<br />
„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />
Kammerangehörige, die die Schwerpunktbezeichnung Pneumologie bzw. die Facharztbezeichnung Innere Medizin und<br />
Schwerpunkt Pneumologie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Innere Medizin und Pneumologie<br />
zu führen.“<br />
49. Abschnitt B Nummer 13.10 „Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Rheumatologie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Nach der Überschrift werden die Wörter „Internist und“ und die Wörter „Internistin und“ gestrichen.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Zwischen dem 1. Punkt „36 Monate in der stationären Basisweiterbildung ...“ und dem 2. Punkt „36 Monate<br />
Weiterbildung ...“ wird das Wort „und“ gestrichen.<br />
bb) In dem 3. Punkt „6 Monate Intensivmedizin ...“ wird das Wort „absolviert“ durch das Wort „abgeleistet“ ersetzt.<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Der 2. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />
„- der Erkennung und konservativen Behandlung der rheumatischen Erkrankungen und Osteopathien sowie insbesondere<br />
der immunsuppressiven und –modulatorischen medikamentösen Therapie entzündlich-rheumatischen<br />
Systemerkrankungen wie den Kollagenosen, den Vaskulitiden, den entzündlichen Muskelerkrankungen, den<br />
chronischen Arthritiden und Spondyloarthropathien und der speziellen Schmerztherapie rheumatischer Erkrankungen“<br />
bb) Nach dem letzten Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich angefügt:<br />
„- Osteodensitometrie“<br />
d) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />
folgt gefasst:<br />
„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />
Kammerangehörige, die die Schwerpunktbezeichnung Rheumatologie bzw. die Facharztbezeichnung Innere Medizin und<br />
Schwerpunkt Rheumatologie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Innere Medizin und Rheumatologie<br />
zu führen.“<br />
50. Die Übergangsbestimmungen am Ende von Abschnitt B Nummer 13 „Gebiet Innere Medizin“ werden gestrichen.<br />
51. Abschnitt B Nummer 14 „Gebiet Kinder- und Jugendmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />
a) In dem Unterpunkt „Definition“ werden nach dem Wort „Sozialpädiatrie“ die Wörter „und der Schutzimpfungen“ gestri-<br />
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chen.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) In dem 2. Spiegelstrich wird das Wort „abgeleistet“ durch das Wort „angerechnet“ ersetzt.<br />
bb) In dem 3. Spiegelstrich wird nach dem Wort „abgeleistet“ das Wort „/angerechnet“ eingefügt.<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) In dem 1. Spiegelstrich werden vor dem Wort „Kindes“ die Wörter Säuglings, Kleinkindes,“ eingefügt.<br />
bb) In dem 3. Spiegelstrich wird das Wort „Gesundheitsberatung“ durch die Wörter „Gesundheitsberatung/-vorsorge“<br />
ersetzt.<br />
cc) In dem 5. Spiegelstrich werden die Wörter „einschließlich Impfungen“ gestrichen.<br />
dd) Nach den Wörtern „orientierende Hör- und Seh-Screening-Untersuchungen“ werden folgende zwei Spiegelstriche<br />
eingefügt:<br />
„- unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner und<br />
intrakutaner Tests sowie Erstellung eines Therapieplanes“<br />
„- Hyposensibilisierung“<br />
d) In dem Unterpunkt „Übergangsbestimmungen“ wird dem Wort „Übergangsbestimmungen“ das Wort „Spezielle“ vorangestellt.<br />
52. Abschnitt B Nummer 14. SP.1 „Schwerpunkt Kinder-Hämatologie und –Onkologie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />
„Schwerpunkt Kinder-Hämatologie und -Onkologie<br />
(Kinder-Hämatologe und –Onkologe/Kinder-Hämatologin und -Onkologin)“<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Nach dem 1. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- der Schwerpunktkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie als integraler<br />
Bestandteil der Weiterbildung“<br />
bb) Der neue 3. Spiegelstrich wird gestrichen.<br />
cc) Nach den Wörtern „Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:“ werden folgende zwei Spiegelstriche<br />
eingefügt:<br />
„- zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle sowie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkrankungen<br />
des Schwerpunktes einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen“<br />
„- Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Überwachung“<br />
53. Abschnitt B Nummer 14. SP.2 „Schwerpunkt Kinder-Kardiologie“ wird wie folgt geändert:<br />
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />
„Schwerpunkt Kinder-Kardiologie<br />
(Kinder-Kardiologe/Kinder-Kardiologin)“<br />
54. Abschnitt B Nummer 14. SP.3 „Schwerpunkt Neonatologie“ wird wie folgt geändert:<br />
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />
„Schwerpunkt Neonatologie<br />
(Neonatologe/Neonatologin)“<br />
55. Abschnitt B Nummer 14. SP.4 „Schwerpunkt Neuropädiatrie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />
„Schwerpunkt Neuropädiatrie<br />
(Neuropädiater/Neuropädiaterin)“<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können<br />
− bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden<br />
− 6 Monate in Neurologie angerechnet werden<br />
− bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden“<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) In dem 5. Spiegelstrich werden nach dem Wort „Erkrankungen“ die Wörter „und Muskelerkrankungen“ eingefügt.<br />
bb) In dem 10. Spiegelstrich werden nach dem Wort „Entwicklungsstörungen“ die Wörter „sowie von Behinderungen<br />
und ihrer psychosozialen Folgen“ eingefügt:<br />
cc) Der 13. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />
„- der Bewertung der Anwendung von Rehabilitationsverfahren, Bewegungstherapien einschließlich Laufbandtherapien,<br />
krankengymnastischen Verfahren, Logopädie, Ergotherapie, Hilfsmittelversorgung, Sozialmaßnahmen<br />
und neuropsychologischem Therapieverfahren“<br />
dd) Der 15. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />
„- Ultraschalluntersuchungen des zentralen und peripheren Nervensystems und der Muskulatur“<br />
56. Abschnitt B Nummer 15 „Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Nach den Wörtern „Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie“ werden die Wörter<br />
„(Kinder- und Jugendpsychiater und –psychotherapeut/Kinder- und Jugendpsychiaterin und –psychotherapeutin)“ angefügt.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />
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• 12 Monate Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie und/oder Psychosomatische<br />
Medizin und Psychotherapie, davon können<br />
− 6 Monate in Neuropädiatrie angerechnet werden<br />
− können bis zu 30 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden“<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Nach dem 10. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung als integraler<br />
Bestandteil der Weiterbildung einschließlich der Substitutionsbehandlung bei Opiatabhängigkeit“<br />
ab) Der drittletzte Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />
„- 240 Therapiestunden mit Supervision nach jeder 4. Stunde entweder in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch<br />
fundierte Psychotherapie bzw. in wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und Methoden<br />
im gesamten Bereich psychischer Erkrankungen einschließlich Suchterkrankungen, bei denen die Psychotherapie<br />
im Vordergrund des Behandlungsspektrums steht“<br />
ac) Der letzte Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />
„- 150 Stunden Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung entweder in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch<br />
fundierte Psychotherapie bzw. in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Die Selbsterfahrung muss im<br />
gleichen Verfahren erfolgen, in welchem auch die 240 Psychotherapiestunden geleistet werden.“<br />
57. Abschnitt B Nummer 17 „Gebiet Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Nach den Wörtern „Facharzt/Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie“ werden die Wörter<br />
„(Mikrobiologe, Virologe und Infektionsepidemiologe/Mikrobiologin, Virologin und Infektionsepidemiologin)“ angefügt.<br />
b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird nach dem letzten Spiegelstrich folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- Nukleinsäureamplifikationstechniken zum Nachweis und zur Charakterisierung von Erregern“<br />
c) In dem Unterpunkt „Übergangsbestimmungen“ wird dem Wort „Übergangsbestimmungen“ das Wort „Spezielle“ vorangestellt.<br />
58. Abschnitt B Nummer 18 „Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird im 2. Spiegelstrich nach dem Wort „abgeleistet“ ein Schrägstrich und das<br />
Wort „angerechnet“ eingefügt.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Nach dem 6. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- lasergestützten Untersuchungs- und Behandlungsverfahren“<br />
ab) Nach dem neuen 17. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- Tracheotomien“<br />
ac) In dem neuen 19. Spiegelstrich werden im 8. Anstrich nach dem Wort „Nerven-Verlagerungen“ ein Komma und<br />
die Wörter „Neurolyse und Wiederherstellung der sensiblen und motorischen Nerven“ angefügt<br />
ad) In dem neuen 19. Spiegelstrich werden im 9. Anstrich vor dem Wort „Umschneidung“ die Wörter „Anlegen oder“<br />
eingefügt<br />
59. Dem Abschnitt B Nummer 19 wird folgende neue Nummer 19 vorangestellt:<br />
„19. Gebiet Nervenheilkunde<br />
Definition:<br />
Die Nervenheilkunde umfasst die Diagnostik, Prävention, nichtoperative Therapie und Rehabilitation bei Erkrankungen des zentralen,<br />
peripheren und vegetativen Nervensystems sowie bei psychischen Erkrankungen oder Störungen.<br />
Facharzt/Fachärztin für Nervenheilkunde<br />
(Nervenarzt/Nervenärztin)<br />
Weiterbildungsziel:<br />
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Nervenheilkunde ist die Vermittlung, der Erwerb und der Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen<br />
und Fertigkeiten in den theoretischen Grundlagen der Diagnostik und Therapie neurologischer und psychischer Erkrankungen<br />
und Störungen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />
• 36 Monate im Gebiet Neurologie, davon mindestens 24 Monate in der stationären neurologischen Patientenversorgung im<br />
Akutkrankenhaus. Bis zu 12 Monate im Gebiet Innere Medizin oder 6 Monate in Neurochirurgie oder Neuropathologie können<br />
angerechnet werden<br />
• 36 Monate im Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie, davon mindestens 24 Monate in der stationären psychiatrischen und<br />
psychotherapeutischen Patientenversorgung. Bis zu 12 Monate Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie können angerechnet<br />
werden<br />
Bis zu 24 Monate können im ambulanten Bereich abgeleistet werden.<br />
Weiterbildungsinhalt:<br />
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
− Neuropathologie, pathologischer Neurophysiologie, Psychopathologie und Neuropsychologie<br />
− der Methodik und Technik der neurologischen und psychiatrischen Anamnese unter Einbeziehung psychopathologischer, biographischer,<br />
psychodynamischer und sozialer Gesichtspunkte<br />
− der Methodik und Technik der neurologischen und psychiatrischen Untersuchung einschließlich der Verhaltensbeobachtung und<br />
Exploration<br />
− der Krankheitslehre und Differentialdiagnose neurologischer, psychiatrischer und gerontopsychiatrischer Krankheitsbilder<br />
− den psychodiagnostischen Methoden des Gebietes einschließlich standardisierter Befunderhebung, Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen,<br />
Testverfahren und neuropsychologischer Diagnostik<br />
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− der Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung neurophysiologischer Untersuchungsmethoden<br />
− der Indikationsstellung, Methodik und Befundbewertung neuroradiologischer Untersuchungen<br />
− der Indikationsstellung zur Psychotherapie<br />
− der Definition von Behandlungszielen, dem Aufstellen eines Therapieplanes, der differenzierten Indikation für verschiedene Therapieverfahren<br />
wie Somato-, Sozio- und Psychotherapie<br />
− der Somato- und Pharmakotherapie neurologischer und psychiatrischer Erkrankungen<br />
− Krankheits- und Rückfallverhütung, der Optimierung der Therapie unter Einbeziehung von Familie und sozialem Umfeld, der Krisenintervention<br />
und Sucht- und Suizidprophylaxe<br />
− der Rehabilitation einschließlich extramuraler, komplementärer Versorgungsstrukturen sowie multidisziplinäre Team- und Gruppenarbeit<br />
mit Patientenangehörigen und insbesondere mit Pflegepersonal und Sozialarbeitern<br />
− der Methodik und Durchführung des Grundleistungslabors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde- der Probenentnahme<br />
und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen für das allgemeine Labor des Gebietes sowie<br />
in der Einordnung der Befunde in das Krankheitsbild<br />
− der Methodik und Durchführung des speziellen Labors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde<br />
− der Pharmakologie der im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel (Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen)<br />
einschließlich ihres therapeutischen Nutzens (auch Kosten-/ Nutzenrelation),Risiken des Arzneimittelmissbrauchs, gesetzliche Auflagen<br />
bei der Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie die hierbei zu beachtenden ethischen Grundsätze<br />
− Dokumentation von Befunden, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen der Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung,<br />
Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugend-<br />
und Arbeitsschutzgesetz und andere Bestimmungen) und für die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
− der Anwendung von Rechtsvorschriften bei der Unterbringung und Behandlung psychisch Kranker unter besonderer Berücksichtigung<br />
der ärztlichen Aufklärungs- und Schweigepflicht<br />
− psychiatrischer Begutachtung bei üblichen und typischen Fragestellungen in der Straf-, Zivil-, Sozial- und freiwilligen Gerichtsbarkeit,<br />
einschließlich Personenrechtsfragen<br />
− der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
− der psychosomatischen Grundversorgung<br />
− Entwicklung, Anatomie, Physiologie und Biochemie des Nervensystems und der Muskulatur<br />
− die Humangenetik bei neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen und Störungen<br />
− psychotherapeutische Behandlungsmethoden<br />
− Prävention, Gesundheitsberatung und –erziehung“<br />
60. In Abschnitt B werden die bisherigen Nummern 19 bis 33 die neuen Nummern 20 bis 34.<br />
61. In Abschnitt B wird die neue Nummer 20 „Gebiet Neurochirurgie“ wie folgt geändert:<br />
Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Nach dem 1. Punkt wird folgender 2. Punkt eingefügt:<br />
„• 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung neurochirurgischer Patienten“<br />
ab) In dem 1. Spiegelstrich wird nach dem Wort „Anästhesiologie,“ das Wort „Anatomie“ und ein Komma eingefügt.<br />
ac) In dem 1. Spiegelstrich werden vor den Wörtern „angerechnet werden“ die Wörter „oder neurochirurgischer<br />
Intensivmedizin“ gestrichen.<br />
62. In Abschnitt B wird die neue Nummer 21 „Gebiet Neurologie“ wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />
• 24 Monate in der stationären neurologischen Patientenversorgung im Akutkrankenhaus<br />
• 12 Monate in Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie und/oder Psychosomatische<br />
Medizin und Psychotherapie<br />
• 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung neurologischer Patienten<br />
− können bis zu 12 Monate im Gebiet Innere Medizin und/oder in Allgemeinmedizin, Anatomie, Neurochirurgie, Neuropathologie,<br />
Neuroradiologie und/oder Physiologie angerechnet werden<br />
− können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden“<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) In dem 12. Spiegelstrich wird vor dem Wort „Neuropsychologie“ das Wort „medizinischen“ gestrichen.<br />
bb) Nach dem 16. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- der Akutbehandlung von Suchterkrankungen“<br />
cc) In dem neuen 21. Spiegelstrich werden nach dem Wort „akustisch“ die Wörter „und motorisch“ eingefügt.<br />
dd) Der neue 27. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />
„- sonographische Untersuchungen von Nervensystem und Muskeln sowie Doppler-/Duplex-Untersuchungen extra-<br />
und intrakranieller hirnversorgender Gefäße“<br />
63. In Abschnitt B wird die neue Nummer 22 „Gebiet Nuklearmedizin“ wie folgt geändert:<br />
In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ werden im 13. Spiegelstrich nach dem Wort „tomographischer“ die Wörter „Verfahren<br />
mittels“ eingefügt.<br />
64. In Abschnitt B wird die neue Nummer 23 „Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen“ wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Der 1. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />
„- 3 Monate durch einen Postgraduierten-Kurs in Public Health ersetzt werden“<br />
bb) Nach dem Punkt „6 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie“ wird folgender Punkt eingefügt:<br />
„- hierauf können 3 Monate in einem Gesundheitsamt, dessen Sozialpsychiatrischer Dienst durch eine Fachärztin/<br />
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einen Facharzt für Psychiatrie geleitet wird, angerechnet werden, wenn eine gesonderte Weiterbildungsbefugnis<br />
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 vorliegt“<br />
c) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ werden im 14. Spiegelstrich nach dem Wort „Präventionsprogrammen“ die<br />
Wörter „sowie deren Umsetzung und Bewertung“ eingefügt.<br />
65. In Abschnitt B wird die neue Nummer 24 „Gebiet Pathologie“ wie folgt geändert:<br />
a) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsziel“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsinhalte“ das Komma und die Wörter „die<br />
auf der Basisweiterbildungen (gemeinsame Inhalte der Facharztweiterbildungen) aufbauen“ gestrichen.<br />
b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird dem 1. Spiegelstrich folgender neuer 1. Spiegelstrich vorangestellt:<br />
„- der speziellen pathologischen Anatomie der verschiedenen Körperregionen“<br />
66. In Abschnitt B wird die neue Nummer 24.1 „Facharzt/Fachärztin für Neuropathologie“ wie folgt geändert:<br />
Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />
• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pathologie<br />
• 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Neuropathologie, davon können bis zu<br />
− 12 Monate in Neurochirurgie, Neurologie, Neuropädiatrie, Neuroradiologie und/oder Psychiatrie und Psychotherapie<br />
angerechnet werden“<br />
67. In Abschnitt B wird die neue Nummer 24.2 „Facharzt/Fachärztin für Pathologie“ wie folgt geändert:<br />
Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />
• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pathologie<br />
• 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie, davon können bis zu<br />
− 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung angerechnet werden“<br />
68. In Abschnitt B wird die neue Nummer 25 „Gebiet Pharmakologie“ wie folgt geändert:<br />
a) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsziel“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsinhalte“ das Komma und die Wörter „die<br />
auf der Basisweiterbildungen (gemeinsame Inhalte der Facharztweiterbildungen) aufbauen“ gestrichen.<br />
b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden im 1. Punkt nach den Wörtern „der unmittelbaren Patientenversorgung“<br />
eine Komma und die Wörter „die auch währen der spezialisierten Facharztweiterbildung abgeleistet werden können“<br />
eingefügt.<br />
69. In Abschnitt B wird die neue Nummer 25.1 „Facharzt/Fachärztin für Klinische Pharmakologie“ wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1,<br />
davon<br />
• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pharmakologie<br />
• 36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Klinische Pharmakologie, davon können bis zu<br />
− 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung angerechnet werden“<br />
b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der 5. Spiegelstrich wie folgt gefasst:<br />
„- der Bewertung von Arzneimitteln in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt oder dem Prüfarzt“<br />
70. In Abschnitt B wird die neue Nummer 25.2 „Facharzt/Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie“ wie folgt geändert:<br />
Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1,<br />
davon<br />
• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pharmakologie<br />
• 36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie“<br />
71. In Abschnitt B wird die neue Nummer 26 „Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin“ wie folgt geändert:<br />
a) Nach den Wörtern „Facharzt/Fachärztin für Physikalische und Rehabilitative Medizin“ werden die Wörter „(Physikalischer<br />
und Rehabilitativer Mediziner/Physikalische und Rehabilitative Medizinerin)“ angefügt.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) In dem zweiten Punkt wird vor dem Wort „Anästhesiologie“ das Wort „Allgemeinmedizin“ und ein Komma eingefügt.<br />
bb) In dem dritten Punkt wird die Zahl „12“ durch die Zahl „24“ ersetzt.<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt gefasst:<br />
„Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
− der Rehabilitationsabklärung und Rehabilitationssteuerung<br />
− der Klassifikation von funktionalen Gesundheitsstörungen nach der aktuellen Definition der WHO<br />
− der Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen einschließlich der Frührehabilitation mit dem Ziel der Beseitigung<br />
bzw. Verminderung von Krankheitsfolgen, der Verbesserung und Kompensation gestörter Funktionen und der Integration<br />
in Bereiche der beruflich/schulischen, sozialen und persönlichen Teilhabe<br />
− den Grundlagen der Diagnostik von Rehabilitation erfordernden Krankheiten, Verletzungen und Störungen und deren<br />
Verlaufskontrolle<br />
− der Indikationsstellung, Verordnung, Steuerung, Kontrolle und Dokumentation von Maßnahmen und Konzepten der<br />
physikalischen Medizin einschließlich der Heil- und Hilfsmittel unter kurativer und rehabilitativer Zielsetzung<br />
− den physikalischen Grundlagen, physiologischen und pathophysiologischen Reaktionsmechanismen einschließlich der<br />
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Kinesiologie und der Steuerung von Gelenk-, Muskel-, Nerven- und Organfunktionen<br />
− der Besonderheit von angeborenen Leiden und von Erkrankungen des Alters<br />
− der physikalischen Therapie wie Krankengymnastik, Ergotherapie, medizinische Trainingstherapie, manuelle Therapie,<br />
Massagetherapie, Elektro- und Ultraschalltherapie, Hydrotherapie, Inhalationstherapie, Wärme- und Kälteträgertherapie,<br />
Balneotherapie, Phototherapie<br />
− der Behandlung im multiprofessionellen Team einschließlich Koordination der interdisziplinären Zusammenarbeit<br />
− Aufgaben, Strukturen und Leistungen in der Sozialversicherung<br />
− den Grundlagen und der Anwendung von Verfahren zur Bewertung der Aktivitätsstörung/Partizipationsstörung einschließlich<br />
Kontextfaktoren (Assessments)<br />
− der Erstellung von Behandlungs- und Rehabilitationsplänen einschließlich Steuerung, Überwachung und Dokumentation<br />
des Rehabilitationsprozesses im Rahmen der Sekundär-, Tertiärprävention und der Nachsorge<br />
− der Patienteninformation und Verhaltensschulung sowie in der Angehörigenbetreuung<br />
− der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie<br />
− psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen<br />
− der Bewertung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit, der Arbeitsfähigkeit, der Berufs- und Erwerbsfähigkeit, des<br />
Grades der Behinderung sowie der Pflegebedürftigkeit auch unter gutachterlichen Aspekten<br />
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:<br />
− Erstellung von Behandlungs- und Rehabilitationsplänen einschließlich deren epikritischer Bewertung<br />
− spezielle Verfahren der rehabilitativen Diagnostik, z. B. sensomotorische Tests, Leistungs-, Verhaltens- und Funktionsdiagnostiktests,<br />
neuropsychologische Tests<br />
− rehabilitative Interventionen, z. B. Rehabilitationspflege, Dysphagietherapie, neuropsychologisches Training, Biofeedbackverfahren,<br />
Musik- und Kunsttherapie, rehabilitative Sozialpädagogik, Diätetik, Entspannungsverfahren<br />
− funktionsbezogene apparative Messverfahren, z. B. Muskelfunktionsanalyse, Stand- und Ganganalyse, Bewegungsanalyse,<br />
Algometrie, Thermometrie“<br />
72. In Abschnitt B wird die neue Nummer 27 „Gebiet Physiologie“ wie folgt geändert:<br />
Nach den Wörtern „Facharzt/Fachärztin für Physiologie“ werden die Wörter „Physiologe/Physiologin“ angefügt.<br />
73. In Abschnitt B wird die neue Nummer 28 „Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie“ wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) In dem 1. Spiegelstrich wird das Wort „abgeleistet“ durch das Wort „angerechnet“ ersetzt.<br />
bb) Der letzte Punkt wird wie folgt gefasst:<br />
„• können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich oder bis zu 6 Monaten im Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen<br />
abgeleistet/angerechnet werden“.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt gefasst:<br />
„Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
− der psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung<br />
− der allgemeinen und speziellen Psychopathologie<br />
− psychodiagnostischen Testverfahren und neuropsychologischer Diagnostik<br />
− den Entstehungsbedingungen, Verlaufsformen und der Behandlung psychischer Erkrankungen und Störungen<br />
− Krankheitsverhütung, Früherkennung, Prävention, Rückfallverhütung unter Einbeziehung von Familienberatung, Krisenintervention,<br />
Sucht- und Suizidprophylaxe<br />
− Erkennung und Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter<br />
− der Krankheitsverhütung, Erkennung und Behandlung von Suchterkrankungen einschließlich Intoxikationen und<br />
Entgiftungen, Motivationsbehandlung sowie Entwöhnungsbehandlung einschließlich der Zusammenarbeit mit dem<br />
Suchthilfesystem<br />
− der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung als integraler Bestandteil<br />
der Weiterbildung einschließlich der Substitutionstherapie bei Opiatabhängigkeit<br />
− der Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen bei lern- und geistigbehinderten Menschen<br />
− den Grundlagen der Sozialpsychiatrie<br />
− den Grundlagen der psychosozialen Therapien sowie Indikation zu ergotherapeutischen, sport- und bewegungstherapeutischen,<br />
musik- und kunsttherapeutischen Maßnahmen<br />
− der Behandlung von chronisch psychisch kranken Menschen, insbesondere in Zusammenarbeit mit komplementären<br />
Einrichtungen und der Gemeindepsychiatrie<br />
− der praktischen Anwendung von wissenschaftlich anerkannten Psychotherapie-Verfahren und Methoden, insbesondere<br />
der kognitiven Verhaltenstherapie und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie<br />
− der Erkennung und Behandlung gerontopsychiatrischer Erkrankungen unter Berücksichtigung interdisziplinärer Aspekte<br />
− den neurobiologischen Grundlagen psychischer Störungen, den Grundlagen der neuro-psychiatrischen Differentialdiagnose<br />
und klinisch-neurologischer Diagnostik einschließlich Elektrophysiologie<br />
− der Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie und -psychotherapie<br />
− der Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen aufgrund Störungen der Schlaf-Wach-Regulation, der<br />
Schmerzwahrnehmung und der Sexualentwicklung und -funktionen einschließlich Störungen der sexuellen Identität<br />
− der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich Drugmonitoring, der Erkennung und Verhütung unerwünschter<br />
Therapieeffekte sowie der Probleme der Mehrfachverordnungen und der Risiken des Arzneimittelmissbrauchs<br />
− der Krisenintervention, supportiven Verfahren und Beratung<br />
− den Grundlagen der forensischen Psychiatrie<br />
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eKanntmachunGen<br />
− der Anwendung von Rechtsvorschriften bei der Unterbringung, Betreuung und Behandlung psychisch Kranker<br />
Weiterbildung im speziellen Neurologie-Teil<br />
− Krankheitslehre neurologischer Krankheitsbilder<br />
− Methodik und Technik der neurologischen Anamnese<br />
− Methodik und Technik der neurologischen Untersuchung<br />
− Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung neurophysiologischer und neuropsychologischer Untersuchungs-<br />
und Behandlungsmethoden<br />
− Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Elektroenzephalographie sowie evozierte Potentiale<br />
− Grundlagen der Somato- und Pharmakotherapie neurologischer Erkrankungen<br />
Strukturierte Weiterbildung im allgemeinen Psychiatrie-Teil (Diese werden kontinuierlich an einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung<br />
oder im Weiterbildungsverbund erworben.)<br />
Psychiatrie<br />
− 60 supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen<br />
− 60 Doppelstunden Fallseminar in allgemeiner und spezieller Psychopathologie mit Vorstellung von 10 Patienten<br />
− 10 Stunden Seminar über standardisierte Befunderhebung unter Anwendung von Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen<br />
und Teilnahme an einem Fremdrater-Seminar<br />
− Durchführung, Befundung und Dokumentation von 40 abgeschlossenen Therapien unter kontinuierlicher Supervision<br />
einschließlich des störungsspezifischen psychotherapeutischen Anteils der Behandlung aus den Bereichen primär psychischer<br />
Erkrankungen, organisch bedingter psychischer Störungen und Suchterkrankungen<br />
− 40 Stunden Fallseminar über die pharmakologischen und anderen somatischen Therapieverfahren einschließlich praktischer<br />
Anwendungen<br />
− 10-stündige Teilnahme an einer Angehörigengruppe unter Supervision<br />
− 40 Stunden praxisorientiertes Seminar über Sozialpsychiatrie einschließlich somatischer, pharmakologischer und psychotherapeutischer<br />
Verfahren<br />
− Gutachten aus den Bereichen Sozial-, Zivil- und Strafrecht<br />
Psychotherapie<br />
− 100 Stunden Seminare, Kurse, Praktika und Fallseminare über theoretische Grundlagen der Psychotherapie insbesondere<br />
allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie, Lernpsychologie und<br />
Tiefenpsychologie, Dynamik der Gruppe und Familie, Gesprächspsychotherapie, Psychosomatik, entwicklungsgeschichtliche,<br />
lerngeschichtliche und psychodynamische Aspekte von Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Suchterkrankungen<br />
und Alterserkrankungen<br />
− 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose<br />
− 10 Stunden Seminar und 6 Behandlungen unter Supervision in Kriseninterventionen, supportive Verfahren und Beratung<br />
− 10 Stunden Seminar in psychiatrisch-psychotherapeutischer Konsil- und Liaisonarbeit unter Supervision<br />
− 240 Therapie-Stunden mit Supervision nach jeder vierten Stunde in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren<br />
im gesamten Bereich psychischer Erkrankungen einschließlich Suchterkrankungen, bei denen die Psychotherapie<br />
im Vordergrund des Behandlungsspektrums steht, z. B. Patient mit Schizophrenie, affektiven Erkrankungen,<br />
Angst- und Zwangsstörungen, Persönlichkeitsstörungen und Suchterkrankungen<br />
Selbsterfahrung<br />
− 150 Stunden Einzel- und/oder Gruppenselbsterfahrung in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie<br />
bzw. in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren<br />
erfolgen, in welchem auch die 240 Psychotherapiestunden geleistet werden.<br />
− 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit“<br />
74. In Abschnitt B wird die neue Nummer 28. SP.1 „Schwerpunkt Forensische Psychiatrie“ wie folgt geändert:<br />
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />
„Schwerpunkt Forensische Psychiatrie (Forensischer Psychiater/Forensische Psychiaterin)“<br />
75. In Abschnitt B wird die neue Nummer 29 „Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) In dem 2. Punkt werden vor den Wörtern „Innere Medizin“ die Wörter „Allgemeinmedizin oder“ eingefügt.<br />
bb) In dem 2. Spiegelstrich wird das Wort „den“ durch das Wort „anderen“ ersetzt.<br />
cc) In dem letzten Spiegelstrich werden nach dem Wort „abgeleistet“ ein Schrägstrich und das Wort „angerechnet“<br />
eingefügt.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt gefasst:<br />
„Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
− der Prävention, Erkennung, psychotherapeutischen Behandlung und Rehabilitation psychosomatischer Erkrankungen<br />
und Störungen einschließlich Familienberatung, Sucht- und Suizidprophylaxe<br />
− der praktischen Anwendung von wissenschaftlich anerkannten Psychotherapie-Verfahren und Methoden, insbesondere<br />
der kognitiven Verhaltenstherapie oder der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie<br />
− der Indikationsstellung zu soziotherapeutischen Maßnahmen<br />
− Erkennung und Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter<br />
− Grundlagen der Erkennung und Behandlung innerer Erkrankungen, die einer psychosomatischen Behandlung bedürfen<br />
− Erkennung und Behandlung seelisch-körperlicher Wechselwirkungen bei chronischen Erkrankungen, z. B. onkologischen,<br />
neurologischen, kardiologischen, orthopädischen und rheumatischen Erkrankungen sowie Stoffwechsel- und<br />
Autoimmunerkrankungen<br />
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eKanntmachunGen<br />
− der psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung<br />
− der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie unter besonderer Berücksichtigung der Risiken des Arzneimittelmissbrauchs<br />
− der Erkennung und psychotherapeutischen Behandlung von psychogenen Schmerzsyndromen<br />
− autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose<br />
− der Durchführung supportiver und psychoedukativer Therapien bei somatisch Kranken<br />
− Grundlagen in der Verhaltenstherapie und psychodynamisch/tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie<br />
− Kriseninterventionen unter Supervision<br />
− 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit bzw. interaktionsbezogene Fallarbeit<br />
− psychosomatisch-psychotherapeutische Konsiliar- und Liaisonarbeit<br />
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:<br />
(Diese werden kontinuierlich an einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung oder im Weiterbildungsverbund erworben)<br />
Theorievermittlung: 240 Stunden in<br />
− psychodynamischer Theorie: Konfliktlehre, Ich-Psychologie, Objektbeziehungstheorie, Selbstpsychologie<br />
− eurobiologischen und psychologischen Entwicklungskonzepten, Entwicklungspsychologie, Psychotraumatologie, Bindungstheorie<br />
− allgemeiner und spezieller Psychopathologie, psychiatrischer Nosologie und Neurobiologie<br />
− allgemeiner und spezieller Neurosen-, Persönlichkeitslehre und Psychosomatik<br />
− den theoretischen Grundlagen in der Sozial-, Lernpsychologie sowie allgemeiner und spezieller Verhaltenslehre zur<br />
Pathogenese und Verlauf<br />
− psychodiagnostischen Testverfahren und der Verhaltensdiagnostik<br />
− Dynamik der Paarbeziehungen, der Familie und der Gruppe einschließlich systemische Theorien<br />
− den theoretischen Grundlagen der psychoanalytisch begründeten und verhaltenstherapeutischen Psychotherapiemethoden<br />
− Konzepten der Bewältigung von somatischen Erkrankungen sowie Technik der psychoedukativen Verfahren und speziellen<br />
Verfahren der Diagnostik bei seelisch-körperlichen Wechselwirkungen, z. B. in der Onkologie, Diabetologie,<br />
Geriatrie, Gynäkologie und anderen somatischen Disziplinen<br />
− Prävention, Rehabilitation, Krisenintervention, Suizid- und Suchtprophylaxe, Organisationspsychologie und Familienberatung<br />
Diagnostik<br />
− 100 dokumentierte und supervidierte Untersuchungen (psychosomatische Anamnese einschließlich standardisierter<br />
Erfassung von Befunden, analytisches Erstinterview, tiefenpsychologisch-biographische Anamnese, Verhaltensanalyse,<br />
strukturierte Interviews und Testdiagnostik), davon<br />
− 20 Untersuchungen im psychosomatischen Konsiliar- und Liaisondienst<br />
Behandlung<br />
− 1500 Stunden Behandlungen und Supervision nach jeder vierten Stunde (Einzel- und Gruppentherapie einschließlich<br />
traumaorientierter Psychotherapie, Paartherapie einschließlich Sexualtherapie sowie Familientherapie) bei mindestens<br />
40 Patienten aus dem gesamten Krankheitsspektrum des Gebietes mit besonderer Gewichtung der psychosomatischen<br />
Symptomatik unter Einschluss der Anleitung zur Bewältigung somatischer und psychosomatischer Erkrankungen<br />
und Techniken der Psychoedukation<br />
Von den 1500 Behandlungsstunden sind wahlweise in einer der beiden Grundorientierungen abzuleisten<br />
in den psychodynamischen/tiefenpsychologischen Behandlungsverfahren<br />
− 6 Einzeltherapien über 50 bis 120 Stunden pro Behandlungsfall<br />
− 6 Einzeltherapien über 25 bis 50 Stunden pro Behandlungsfall<br />
− 4 Kurzzeittherapien über 5 bis 25 Stunden pro Behandlungsfall<br />
− 10 Kriseninterventionen unter Supervision<br />
− 2 Paartherapien über mindestens 10 Stunden<br />
− 2 Familientherapien über 5 bis 25 Stunden<br />
− 25 Fälle der Durchführung supportiver und psychoedukativer Therapien bei somatisch Kranken<br />
− 100 Sitzungen Gruppenpsychotherapien mit 6 bis 9 Patienten<br />
oder in verhaltenstherapeutischen Verfahren<br />
− 10 Langzeitverhaltenstherapien mit 50 Stunden<br />
− 10 Kurzzeitverhaltenstherapien mit insgesamt 200 Stunden<br />
− 4 Paar- oder Familientherapien<br />
− 6 Gruppentherapien (differente Gruppen wie indikative Gruppe oder Problemlösungsgruppe), davon ein Drittel<br />
auch als Co-Therapie<br />
− 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose<br />
Selbsterfahrung<br />
in der gewählten Grundorientierung wahlweise<br />
− 150 Stunden psychodynamische/tiefenpsychologische oder psychoanalytische Einzelselbsterfahrung und 70 Doppelstunden<br />
Gruppenselbsterfahrung<br />
oder<br />
− 70 Doppelstunden verhaltenstherapeutische Selbsterfahrung einzeln oder in der Gruppe“<br />
c) In dem Unterpunkt „Übergangsbestimmungen“ wird dem Wort „Übergangsbestimmungen“ das Wort „Spezielle“ vorangestellt.<br />
76. In Abschnitt B wird die neue Nummer 30 „Gebiet Radiologie“ wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) In dem 1. Spiegelstrich werden vor den Wörtern „angerechnet werden“ die Wörter „und/oder in Nuklearmedizin“<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 41
eKanntmachunGen<br />
eingefügt.<br />
bb) In dem 2. Spiegelstrich wird das Wort „abgeleistet“ durch das Wort „angerechnet“ ersetzt.<br />
b) In dem Unterpunkt „Übergangsbestimmungen“ wird dem Wort „Übergangsbestimmungen“ das Wort „Spezielle“ vorangestellt.<br />
77. In Abschnitt B wird die neue Nummer 30. SP.1 „Schwerpunkt Kinderradiologie“ wie folgt geändert:<br />
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />
„Schwerpunkt Kinderradiologie (Kinderradiologe/Kinderradiologin)“<br />
78. In Abschnitt B wird die neue Nummer 30. SP.2 „Schwerpunkt Neuroradiologie“ wie folgt geändert:<br />
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />
„Schwerpunkt Neuroradiologie (Neuroradiologe/Neuroradiologin)“<br />
79. In Abschnitt B wird die neue Nummer 31 „Gebiet Rechtsmedizin“ wie folgt geändert:<br />
a) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird im 1. Spiegelstrich vor den Wörtern „Öffentliches Gesundheitswesen“ das<br />
Wort „Anatomie“ und ein Komma eingefügt.<br />
b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ werden im 3. Spiegelstrich nach dem Wort „Todesermittlung“ die Wörter „sowie<br />
bei Körperschäden“ gestrichen.<br />
80. In Abschnitt B wird die neue Nummer 32 „Gebiet Strahlentherapie“ wie folgt geändert:<br />
a) Nach den Wörtern „Facharzt/Fachärztin für Strahlentherapie“ werden die Wörter „(Strahlentherapeut/Strahlentherapeutin)“<br />
angefügt.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) In dem 1. Spiegelstrich werden vor den Wörtern „angerechnet werden“ die Wörter „der unmittelbaren Patientenversorgung“<br />
eingefügt.<br />
bb) In dem 2. Spiegelstrich werden vor den Wörtern „angerechnet werden“ die Wörter „und/oder Nuklearmedizin“<br />
eingefügt.<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Der 6. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />
„- der Behandlung von Tumoren im Rahmen von Kombinationsbehandlungen und interdisziplinärer Therapiekonzepte<br />
einschließlich der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie als<br />
integraler Bestandteil der Weiterbildung“<br />
bb) Vor dem letzten Spiegelstrich werden folgende zwei Spiegelstriche eingefügt:<br />
„- zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle sowie supportive Therapiezykliden bei soliden Tumorerkrankungen<br />
der Facharztkompetenz einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen“<br />
„- Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Überwachung“<br />
81. In Abschnitt B wird die neue Nummer 33 „Gebiet Transfusionsmedizin“ wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) In dem 1. Punkt wird vor dem Wort „Anästhesiologie“ das Wort „Allgemeinmedizin“ und ein Komma eingefügt.<br />
bb) In dem 1. Punkt wird nach dem Wort „Urologie“ das Wort „nachzuweisen“ gestrichen.<br />
cc) In dem 1. Spiegelstrich wird das Wort „abgeleistet“ durch das Wort „angerechnet“ ersetzt.<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Nach dem 1. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- der Diagnostik von Antigenen und Blutzellen“<br />
bb) Der neue 3. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />
„- dem Nachweis von Antikörpern einschließlich Verträglichkeitsprobe vor Transfusionen und Transplantationen“<br />
cc) Der neue 10. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />
„- der präparativen Hämopherese beim Blutspender und der therapeutischen Hämapherese beim Patienten“<br />
dd) In dem neuen 12. Spiegelstrich werden nach dem Wort „Produktbearbeitung“ ein Komma und die Wörter „Freigabe<br />
und Lagerung“ angefügt.<br />
ee) In dem neuen 13. Spiegelstrich wird das Wort „Zellen“ durch das Wort „Vorläuferzellen“ ersetzt.<br />
ff) In dem neuen 15. Spiegelstrich werden nach dem Wort „Freigabe“ ein Komma und das Wort „Verteilung“ eingefügt.<br />
gg) Der neue 26. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />
„- den Grundlagen für den Verkehr von Blut und Blutprodukten“<br />
hh) Nach dem neuen 25. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- Aufbau und Leitung von Transfusionskommissionen im Krankenhaus/Praxis“<br />
ii) In dem letzten Spiegelstrich wird das Wort „Hämapherese“ durch das Wort „Apheresen“ ersetzt<br />
82. In Abschnitt B wird die neue Nummer 34 „Gebiet Urologie“ wie folgt geändert:<br />
a) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird im 3. Spiegelstrich nach dem Wort „abgeleistet“ ein Schrägstrich und das<br />
Wort „angerechnet“ eingefügt.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Nach dem 22. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- der Indikationsstellung zur Isotopendiagnostik“<br />
bb) Nach dem neuen 29. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- Bewertung von Röntgenaufnahmen des Gebietes“<br />
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83. Abschnitt C „Zusatz-Weiterbildungen“ (Tabellarische Übersicht) wird wie folgt gefasst:<br />
Zusatzbezeichnung (ZB)<br />
ZB 1 Ärztliches Qualitätsmanagement<br />
ZB 2 Akupunktur<br />
ZB 3 Allergologie<br />
ZB 4 Andrologie<br />
ZB 5 Dermatohistologie<br />
ZB 6 Diabetologie<br />
ZB 7 Flugmedizin<br />
ZB 8 Geriatrie<br />
ZB 9 Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie<br />
ZB 10 Hämostaseologie<br />
ZB 11 Handchirurgie<br />
ZB 12 Homöopathie<br />
ZB 13 Infektiologie<br />
ZB 14 Intensivmedizin<br />
ZB 15 Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie<br />
ZB 16 Kinder-Gastroenterologie<br />
ZB 17 Kinder-Nephrologie<br />
ZB 18 Kinder-Orthopädie<br />
ZB 19 Kinder-Pneumologie<br />
ZB 20 Kinder-Rheumatologie<br />
ZB 21 Labordiagnostik – fachgebunden –<br />
ZB 22 Magnetresonanztomographie – fachgebunden –<br />
ZB 23 Manuelle Medizin/Chirotherapie<br />
ZB 24 Medikamentöse Tumortherapie<br />
ZB 25 Medizinische Informatik<br />
ZB 26 Naturheilverfahren<br />
ZB 27 Notfallmedizin<br />
ZB 28 Orthopädische Rheumatologie<br />
ZB 29 Palliativmedizin<br />
ZB 30 Phlebologie<br />
ZB 31 Physikalische Therapie und Balneologie<br />
ZB 32 Plastische Operationen<br />
ZB 33 Proktologie<br />
ZB 34 Psychoanalyse<br />
ZB 35 Psychotherapie – fachgebunden –<br />
ZB 36 Rehabilitationswesen<br />
ZB 37 Röntgendiagnostik – fachgebunden –<br />
ZB 38 Schlafmedizin<br />
ZB 39 Sozialmedizin<br />
ZB 40 Spezielle Orthopädische Chirurgie<br />
ZB 41 Spezielle Schmerztherapie<br />
ZB 42 Spezielle Unfallchirurgie<br />
ZB 43 Spezielle Viszeralchirurgie<br />
ZB 44 Sportmedizin<br />
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ZB 45 Suchtmedizinische Grundversorgung<br />
ZB 46 Tropenmedizin<br />
84. Dem Abschnitt C ZB 1 wird folgende neue ZB 1 vorangestellt:<br />
„ZB 1 Ärztliches Qualitätsmanagement<br />
Definition<br />
Die Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement umfasst die Grundlagen für eine kontinuierliche Verbesserung von Strukturen,<br />
Prozessen und Ergebnissen in der medizinischen Versorgung.<br />
Weiterbildungsziel:<br />
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz für Ärztliches Qualitätsmanagement nach Ableistung der<br />
vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.<br />
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:<br />
24 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs.1<br />
Weiterbildungszeit<br />
200 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Ärztliches Qualitätsmanagement<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
− der Methodik des Qualitätsmanagements im Gesundheitswesen<br />
− der Anwendung gesundheitsökonomischer Konzepte einschließlich Abschätzung von Kosten-Nutzen-Relationen<br />
− der Darlegung und Anwendung von Qualitätsmanagement-Modellen<br />
− den Grundlagen der Evidence-based Medicine<br />
− der Moderation von Qualitätsprozessen<br />
− der Evaluation von Qualitätssicherungsverfahren<br />
− der Implementierung und Überprüfung der Einhaltung von ärztlichen Leitlinien<br />
85. Die alten ZB 1 bis ZB 3 werden die neuen ZB 2 bis ZB 4.<br />
86. In Abschnitt C wird die neue ZB 2 „Akupunktur“ wie folgt geändert:<br />
a) In dem Unterpunkt „Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung“ werden nach dem Wort „Facharztanerkennung“ die<br />
Wörter „in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung“ angefügt.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8<br />
und anschließend<br />
96 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 mit praktischen Übungen in Akupunktur<br />
60 Stunden praktische Akupunkturbehandlungen unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten für Akupunktur<br />
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, verteilt auf eine Weiterbildungsdauer von mindestens 24 Monaten<br />
20 Stunden Fallseminare in mindestens 5 Sitzungen<br />
Die Kurse und die Fallseminare müssen sich über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten er strecken.“<br />
c) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ werden in dem 1. Spiegelstrich nach dem Wort „Akupunktur“ die Wörter „einschließlich<br />
der Theorie der Funktionskreise“ angefügt.<br />
87. In Abschnitt C wird die neue ZB 3 „Allergologie“ wie folgt geändert:<br />
a) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden vor dem Wort „abgeleistet“ die Wörter „bei einem Weiterbildungsbefugten<br />
für Allergologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2“ eingefügt.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Nach dem 8. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- der Indikationsstellung und Beurteilung von zellulären in-vitro-Testverfahren, z. B. Antigen-abhängige Lymhozytenstimulation,<br />
Durchflusszytometrie, Histamin- und Leukotrien-Freisetzung“<br />
bb) Der neue 14. Spiegelstrich wird gestrichen.<br />
cc) In dem neuen 16. Spiegelstrich werden nach dem Wort „Immuntherapie“ die Wörter „bis zur Erhaltungsdosis“<br />
angefügt.<br />
dd) Der neue 17. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />
„- besondere Methoden der spezifischen Immuntherapie einschließlich der Therapie mit Insektengiften“<br />
88. In Abschnitt C wird die neue ZB 4 „Andrologie“ wie folgt geändert:<br />
Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Andrologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können<br />
− 6 Monate während der Weiterbildung in Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Endokrinologie<br />
und Diabetologie oder Urologie bei einem Weiterbildungsbefugten für Andrologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet<br />
werden“<br />
89. Abschnitt C ZB 5 „Dermatohistologie“ wird wie folgt geändert:<br />
In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden vor dem Wort „abgeleistet“ die Wörter „bei einem Weiterbildungsbefugten für<br />
Dermatohistologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2“ eingefügt.<br />
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90. Abschnitt C ZB 6 „Diabetologie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung“ wird wie folgt gefasst:<br />
„Facharztanerkennung im Gebiet Innere Medizin oder Allgemeinmedizin oder Kinder- und Jugendmedizin“<br />
b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden vor dem Wort „abgeleistet“ die Wörter „bei einem Weiterbildungsbefugten<br />
für Diabetologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2“ eingefügt.<br />
91. Abschnitt C ZB 7 „Flugmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung“ wird wie folgt gefasst:<br />
„Facharztanerkennung im Gebiet Innere Medizin oder Allgemeinmedizin oder Arbeitsmedizin“<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Flugmedizin gemäß § 5 Abs.1 Satz 2<br />
180 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Flugmedizin<br />
Abweichend davon wird anstelle der 6-monatigen Weiterbildung in Flugmedizin ein über einen Zeitraum von einem Jahr<br />
regelmäßig absolviertes, alle zwei Wochen stattfindendes kollegiales Gespräch unter der Verantwortung des Leiters eines<br />
vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten flugmedizinischen Zentrums als abweichende, aber gleichwertige Weiterbildung<br />
anerkannt.“<br />
c) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird in dem 8. Spiegelstrich das Wort „Cockpit“ gestrichen<br />
92. Abschnitt C ZB 8 „Geriatrie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ die Wörter „für Geriatrie“<br />
eingefügt.<br />
b) Der Unterpunkt „Übergangsbestimmungen“ wird wie folgt gefasst:<br />
„Spezielle Übergangsbestimmung:<br />
Kammerangehörige, die die Fakultative Weiterbildung Klinische Geriatrie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Zusatzbezeichnung<br />
Geriatrie zu führen.“<br />
93. Abschnitt C ZB 9 „Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie“ wird wie folgt geändert:<br />
In dem Unterpunkt „Übergangsbestimmung“ wird dem Wort „Übergangsbestimmung“ das Wort „Spezielle“ vorangestellt.<br />
94. Abschnitt C ZB 10 „Hämostaseologie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) In dem Unterpunkt „Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung“ werden vor dem Wort „Anästhesiologie“ die Wörter<br />
„für Allgemeinmedizin“ und ein Komma eingefügt.<br />
b) Der Unterpunkt Weiterbildungszeit wird wie folgt gefasst:<br />
„12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Hämostaseologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können<br />
− 6 Monate während der Weiterbildung in Innere Medizin, Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Hämatologie<br />
und Onkologie, Kinder-Hämatologie und -Onkologie oder Transfusionsmedizin bei einem Weiterbildungsbefugten<br />
für Hämostaseologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden“<br />
95. Abschnitt C ZB 11 „Handchirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />
Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Handchirurgie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu<br />
− 12 Monate während der Weiterbildung in Allgemeinchirurgie, Kinderchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie und/<br />
oder Plastische und Ästhetische Chirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten für Handchirurgie gemäß § 5 Abs. 1<br />
Satz 2 abgeleistet werden“<br />
96. Abschnitt C ZB 12 „Homöopathie“ wird wie folgt geändert:<br />
Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ werden die Wörter „für Homöopathie“ eingefügt.<br />
ab) Vor dem Wort „ersetzbar“ wird das Wort „auch“ durch das Wort „anteilig“ ersetzt.<br />
97. Abschnitt C ZB 13 Infektiologie wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung“ wird wie folgt gefasst:<br />
„ Facharztanerkennung im Gebiet Allgemeinmedizin, oder Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin“<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Infektiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können<br />
− 6 Monate während der Weiterbildung im Gebiet Innere Medizin oder Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin<br />
oder Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie bei einem Weiterbildungsbefugten für Infektiologie<br />
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden“<br />
c) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ werden im letzten Spiegelstrich die Wörter „einschließlich Impfprophylaxe“<br />
gestrichen.<br />
98. Abschnitt C ZB 14 „Intensivmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können<br />
− 6 Monate während der Weiterbildung in den Gebieten Chirurgie oder Innere Medizin oder in Kinder- und Jugendmedizin,<br />
Neurochirurgie oder Neurologie oder 12 Monate während der Weiterbildung in Anästhesiologie bei einem<br />
Weiterbildungsbefugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs.1 Satz 2 abgeleistet werden<br />
− 6 Monate in der Intensivmedizin eines weiteren, unter den Voraussetzungen zum Erwerb genannten Gebietes bei<br />
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einem Weiterbildungsbefugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden“<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
Nach dem 20. Spiegelstrich wird folgende zweite Überschrift eingefügt:<br />
„Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten gebietsbezogener intensivmedizinischer Behandlungsverfahren<br />
- zusätzlich zu den oben genannten Weiterbildungsinhalten sowie den definierten Untersuchungs- und Behandlungsverfahren<br />
- in:“<br />
99. Abschnitt C ZB 15 „Kinder-Endokrinologie und –Diabetologie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) In dem Unterpunkt „Definition“ werden nach dem Wort „Ergänzung“ die Wörter „zu einer“ durch das Wort „zur“ ersetzt.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Endokrinologie und –Diabetologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2,<br />
davon können bis zu<br />
− 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Endokrinologie und<br />
–Diabetologie gemäß § 5 Abs.1 Satz 2 abgeleistet werden<br />
− 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden“<br />
100. Abschnitt C ZB 16 „Kinder-Gastroenterologie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) In dem Unterpunkt „Definition“ werden nach dem Wort „Ergänzung“ die Wörter „zu einer“ durch das Wort „zur“ ersetzt.<br />
b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ die Wörter „für Kinder-Gastroenterologie“<br />
eingefügt.<br />
101. Abschnitt C ZB 17 „Kinder-Nephrologie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) In dem Unterpunkt „Definition“ werden nach dem Wort „Ergänzung“ die Wörter „zu einer“ durch das Wort „zur“ ersetzt.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Nephrologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu<br />
− 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Nephrologie gemäß<br />
§ 5 Abs.1 Satz 2 abgeleistet werden<br />
− 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden“<br />
102. Abschnitt C ZB 18 „Kinder-Orthopädie“ wird wie folgt geändert:<br />
Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Orthopädie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu<br />
− 6 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Orthopädie gemäß §<br />
5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden“<br />
103. Abschnitt C ZB 19 „Kinder-Pneumologie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) In dem Unterpunkt „Definition“ werden nach dem Wort „Ergänzung“ die Wörter „zu einer“ durch das Wort „zur“ ersetzt.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Pneumologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu<br />
− 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Pneumologie gemäß<br />
§ 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden<br />
− 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden“<br />
c) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der 9. Spiegelstrich gestrichen.<br />
104. Abschnitt C ZB 20 „Kinder-Rheumatologie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) In dem Unterpunkt „Definition“ werden nach dem Wort „Ergänzung“ die Wörter „zu einer“ durch das Wort „zur“ ersetzt.<br />
b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ die Wörter „für Kinder-Rheumatologie“<br />
eingefügt.<br />
105. Abschnitt CZB 21 „Labordiagnostik – fachgebunden –“ wird wie folgt geändert:<br />
Unter der Überschrift wird folgender Satz angefügt:<br />
„Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Labordiagnostik – fachgebunden – sind integraler Bestandteil der Weiterbildung<br />
zum Facharzt für Labormedizin.“<br />
106. Abschnitt C ZB 22 „Magnetresonanztomographie – fachgebunden –“ wird wie folgt geändert:<br />
In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ die Wörter „für fachgebundene<br />
Magnetresonanztomographie“ eingefügt.<br />
107. Abschnitt C ZB 23 „Manuelle Medizin/Chirotherapie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„120 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 in Manuelle Medizin/Chirotherapie<br />
und anschließend<br />
200 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 in Manuelle Medizin/Chirotherapie“<br />
b) In dem Unterpunkt Übergangsbestimmung wird dem Wort „Übergangsbestimmung“ das Wort „Spezielle“ vorangestellt.<br />
108. Abschnitt C ZB 24 „Medikamentöse Tumortherapie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung“ wird wie folgt gefasst:<br />
„Facharztanerkennung in den Gebieten Chirurgie, Innere Medizin oder für Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe,<br />
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirur-<br />
46 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011
eKanntmachunGen<br />
gie, Neurologie oder Urologie“<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Medikamentöse Tumortherapie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder Innere<br />
Medizin und Hämatologie und Onkologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können<br />
− 6 Monate während der Weiterbildung in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsbefugten<br />
für Medikamentöse Tumortherapie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden“<br />
109. Abschnitt C ZB 25 „Medizinische Informatik“ wird wie folgt geändert:<br />
Der Unterpunkt Weiterbildungszeit wird wie folgt gefasst:<br />
„12 Monate in einer an die Patientenversorgung angeschlossenen Einrichtung der Medizinischen Informatik bei einem Weiterbildungsbefugten<br />
für Medizinische Informatik gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 360 Stunden Kurs-Weiterbildung<br />
gemäß § 4 Abs. 8 in Medizinische Informatik<br />
480 Stunden Praktikum oder Projektarbeit bei einem Weiterbildungsbefugten für Medizinische Informatik gemäß § 5 Abs.<br />
1 Satz 2“<br />
110. Abschnitt C ZB 26 „Naturheilverfahren“ wird wie folgt geändert:<br />
Der Unterpunkt Weiterbildungszeit wird wie folgt gefasst:<br />
„3 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Naturheilverfahren gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig<br />
ersetzbar durch 80 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision<br />
160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Naturheilverfahren“<br />
111. Abschnitt C ZB 27 „Notfallmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung“ wird wie folgt gefasst:<br />
„24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich bei einem<br />
Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs.1 Satz 1<br />
oder<br />
18 Monate Weiterbildung im Gebiet Anästhesiologie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte<br />
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1“<br />
b) Der Unterpunkt „Übergangsbestimmungen“ wird gestrichen.<br />
112. Abschnitt C ZB 28 „Orthopädische Rheumatologie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Orthopädische Rheumatologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon<br />
können bis zu<br />
− 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Orthopädische Rheumatologie<br />
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden<br />
− 6 Monate in Innere Medizin und Rheumatologie oder in Kinder-Rheumatologie angerechnet werden“<br />
b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird nach dem 3. Spiegelstrich folgendes eingefügt:<br />
„Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:<br />
− rheumaorthopädische Operationen an den Weichteilen, der Wirbelsäule und den Gelenken<br />
− Sonographien des Bewegungsapparates einschließlich Arthrosonographien<br />
− lokale und intraartikuläre Punktionen und Injektionsverfahren“<br />
113. Abschnitt C ZB 29 „Palliativmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />
Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Palliativmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120<br />
Stunden Fallseminare einschließlich Supervision nach Ableistung der Kurs-Weiterbildung<br />
40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin“<br />
114. Abschnitt C ZB 30 „Phlebologie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) In dem Unterpunkt „Definition“ werden nach dem Wort „umfasst“ die Wörter „in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz“<br />
eingefügt.<br />
b) Der Unterpunkt „Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung“ wird wie folgt gefasst:<br />
„Facharztanerkennung“<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Phlebologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können<br />
− 6 Monate während der Facharztweiterbildungen in Allgemeinmedizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten, oder<br />
Innere Medizin und Angiologie oder 12 Monate während der Weiterbildung in Gefäßchirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten<br />
für Phlebologie gemäß § 5 Abs.1 Satz 2 abgeleistet werden“<br />
115. Abschnitt C ZB 31 „Physikalische Therapie und Balneologie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Definition“ wird wie folgt gefasst:<br />
„Die Zusatz-Weiterbildung Physikalische Therapie und Balneologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die<br />
Anwendung physikalischer Faktoren, balneologischer Heilmittel und therapeutischer Klimafaktoren in Prävention, Therapie<br />
und Rehabilitation.“<br />
b) Der Unterpunkt „Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung“ wird wie folgt gefasst:<br />
„Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung“<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 47
eKanntmachunGen<br />
c) In dem Unterpunkt „Übergangsbestimmung“ wird dem Wort „Übergangsbestimmung“ das Wort „Spezielle“ vorangestellt.<br />
116. Abschnitt C ZB 32 „Plastische Operationen“ wird wie folgt geändert:<br />
In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ die Wörter „für Plastische Operationen“<br />
eingefügt.<br />
117. Abschnitt C ZB 33 „Proktologie“ wird wie folgt geändert:<br />
a) In dem Unterpunkt „Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung“ werden nach dem Wort „Allgemeinmedizin“ die<br />
Wörter „Allgemeine Chirurgie“ durch das Wort „Allgemeinchirurgie“ ersetzt.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Proktologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können<br />
− 6 Monate während der Facharztweiterbildung in Allgemeinmedizin, Allgemeinchirurgie, Kinderchirurgie, Viszeralchirurgie,<br />
Haut- und Geschlechtskrankheiten, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere Medizin, Innere Medizin<br />
und Gastroenterologie oder Urologie bei einem Weiterbildungsbefugten für Proktologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2<br />
abgeleistet werden“<br />
118. Abschnitt C ZB 34 „Psychoanalyse“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung“ wird wie folgt gefasst:<br />
„Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung“<br />
b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ die Wörter „für Psychoanalyse“<br />
eingefügt.<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) In dem 2. Spiegelstrich wird die Zahl „400“ durch die Zahl „240“ ersetzt.<br />
bb) In dem 7. Spiegelstrich wird die Zahl „30“ durch die Zahl „20“ ersetzt.<br />
119. Abschnitt C ZB 35 „Psychotherapie – fachgebunden -“ wird wie folgt geändert:<br />
a) In dem 1. Absatz wird nach dem Wort „Zusatz-Weiterbildung“ das Wort „fachgebunden“ gestrichen und nach dem Wort<br />
„Psychotherapie“ das Wort „- fachgebunden –“ eingefügt.<br />
b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ die Wörter „für Psychotherapie“<br />
eingefügt.<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Der 5. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />
„- 35 Doppel-Stunden Balintgruppenarbeit oder patientenbezogene Selbsterfahrungsgruppe“<br />
bb) Der 13. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />
„- 15 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder patientenbezogene Selbsterfahrungsgruppe“<br />
cc) Nach dem 16. Spiegelstrich wird nach dem Wort „Selbsterfahrung“ folgender Satz eingefügt:<br />
„Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfolgen, in welchem die Grundorientierung stattfindet.“<br />
dd) Der letzte Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />
„- 100 Stunden Einzel- bzw. Gruppenselbsterfahrungen“<br />
120. Abschnitt C ZB 37 „Röntgendiagnostik – fachgebunden -“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) In den Spiegelstrichen 1 bis 5 werden nach dem Wort „Facharztweiterbildung“ jeweils die Wörter „bei einem<br />
Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik – fachgebunden – gemäß § 5 Abs.1 Satz 2“ eingefügt.<br />
bb) Nach dem 5. Spiegelstrich wird folgender Absatz eingefügt:<br />
„und/oder<br />
12 Monate Röntgendiagnostik des Gefäßsystems bei einem Weiterbildungsbefugten für Radiologie gemäß<br />
§ 5 Abs. 1 Satz 1 oder bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachgebunden - gemäß § 5<br />
Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu<br />
− 12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik<br />
– fachgebunden – gemäß § 5 Abs.1 Satz 2 abgeleistet werden“<br />
b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird nach dem letzten Spiegelstrich folgender Absatz angefügt:<br />
„Röntgendiagnostik des Gefäßsystems:<br />
− der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Projektionsradiographie des Gefäßsystems<br />
− den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie<br />
des baulichen und apparativen Strahlenschutzes<br />
− der Gerätekunde“<br />
121. Abschnitt C ZB 38 „Schlafmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Schlafmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 im Schlaflabor, davon können<br />
− 6 Monate während der Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin, Innere<br />
Medizin und Pneumologie, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie bei<br />
einem Weiterbildungsbefugten für Schlafmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden“<br />
b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der 1. Spiegelstrich wie folgt gefasst:<br />
„- schlafbezogenen Atmungsstörungen, Insomnien und Hypersomnien zentralnervösen Ursprungs, zirkadianen Schlafrhythmusstörungen,<br />
Parasomnien, schlafbezogenen Bewegungsstörungen sowie Schlafstörungen bei körperlichen und<br />
psychischen Erkrankungen, Schlafstörungen, die assoziiert mit andernorts klassifizierbaren organischen Erkrankungen auf-<br />
48 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011
treten, und bei Einnahme und Missbrauch psychotroper Substanzen und Medikamente“<br />
beKanntmachunGen<br />
122. Abschnitt C ZB 39 „Sozialmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />
In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ die Wörter „für Sozialmedizin“ eingefügt.<br />
123. Abschnitt C ZB 40 „Spezielle Orthopädische Chirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />
Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Spezielle Orthopädische Chirurgie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können<br />
bis zu<br />
− 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Spezielle Orthopädische Chirurgie<br />
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden“<br />
124. Abschnitt C ZB 41 „Spezielle Schmerztherapie“ wird wie folgt geändert:<br />
In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ die Wörter „für Spezielle Schmerztherapie“<br />
eingefügt.<br />
125. Abschnitt C ZB 42 „Spezielle Unfallchirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />
Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Spezielle Unfallchirurgie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu<br />
− 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Spezielle Unfallchirurgie gemäß § 5<br />
Abs. 1 Satz 2abgeleistet werden“<br />
126. Dem Abschnitt C ZB 43 wird folgende neue ZB 43 vorangestellt:<br />
„ZB 43 Spezielle Viszeralchirurgie<br />
Definition:<br />
Die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung,<br />
Nachbehandlung und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Infektionen, Fehlbildungen innerer Organe, insbesondere<br />
der gastroenterologischen und endokrinen Organe.<br />
Weiterbildungsziel:<br />
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Spezielle Viszeral chirurgie nach Ableistung der vorgeschriebenen<br />
Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.<br />
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:<br />
Facharztanerkennung für Viszeralchirurgie<br />
Weiterbildungszeit:<br />
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Spezielle Viszeralchirurgie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu<br />
− 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Spezielle Viszeralchirurgie gemäß § 5 Abs.<br />
1 Satz 2 abgeleistet werden<br />
Weiterbildungsinhalt:<br />
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
− der Erkennung und nicht operativen sowie operativen Behandlung einschließlich der postoperativen Überwachung von komplexeren<br />
Erkrankungen, Verletzungen, Infektionen, Fehlbildungen innerer Organe, insbesondere der gastroenterologischen und<br />
endokrinen Organe<br />
− der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prognostischen<br />
Beurteilung<br />
− der Durchführung von Operationen höherer Schwierigkeitsgrade einschließlich endoskopischer, laparoskopischer und minimalinvasiver<br />
Operationsverfahren<br />
− der Erhebung dazu erforderlicher intraoperativer radiologischer Befunde unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes<br />
− der Mitwirkung bei interdisziplinären interventionellen Verfahren wie radiologisch und radiologisch-endoskopischen Verfahren<br />
sowie von endosonographischen Untersuchungen des Gastrointestinaltraktes<br />
− der interdisziplinären Indikationsstellung zu gastroenterologischen, onkologischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen<br />
Behandlungsverfahren<br />
− speziellen instrumentellen und funktionellen Untersuchungsmethoden einschließlich ultraschallgesteuerter diagnostischer und therapeutischer<br />
Eingriffe<br />
− Durchführung und Befundung von Koloskopien und Ösophago-Gastro-Duodenoskopien“<br />
127. In Abschnitt C werden die bisherigen ZB 43 bis 45 die neuen ZB 44 bis 46.<br />
128. In Abschnitt C wird die neue ZB 44 „Sportmedizin“ wie folgt geändert:<br />
a) In dem Unterpunkt „Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung“ werden nach dem Wort „Facharztanerkennung“ die<br />
Wörter „in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung“ angefügt.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Nach den Wörtern „bei einem Weiterbildungsbefugten“ werden die Wörter „für Sportmedizin“ eingefügt.<br />
bb) Nach den Wörtern „in Sportmedizin“ werden die Wörter „und anschließend“ gestrichen<br />
cc) Nach den Wörtern „sportärztliche Tätigkeit“ werden die Wörter „unter Supervision eines Weiterbildungsbefugten“<br />
gestrichen.<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Nach dem 1. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- den allgemeinen und sportmedizinisch relevanten Grundlagen des Sports“<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 49
eKanntmachunGen<br />
bb) Der neue 4. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />
„- den sportmedizinischen Aspekten der einzelnen Sportarten einschließlich geschlechtsspezifischer Besonderheiten“<br />
cc) Nach dem neuen 4. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- den sportmedizinischen Aspekten des Breiten- und Freizeitsports, des Leistungs- und Hochleistungssports, des<br />
Behinderten- und Alterssports“<br />
129. In Abschnitt C wird die neue ZB 45 „Suchtmedizinische Grundversorgung“ wie folgt geändert:<br />
a) Unter der Überschrift wird folgender Absatz eingefügt:<br />
„Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung sind integraler Bestandteil der Weiterbildung<br />
zur Fachärztin oder zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie sowie zur Fachärztin oder zum<br />
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.“<br />
b) In dem Unterpunkt „Definition“ werden nach dem Wort „umfasst“ die Wörter „in Ergänzung zur Facharztkompetenz“<br />
eingefügt<br />
c) In dem Unterpunkt „Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung“ wird das Wort „keine“ durch das Wort „Facharztanerkennung“<br />
ersetzt.<br />
d) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden die Zahl „30“ und die Wörter „Stunden Teilnahme an einer Balint- oder<br />
Fallbesprechungsgruppe“ gestrichen.<br />
130. In Abschnitt C wird die neue ZB 46 „Tropenmedizin“ wie folgt geändert:<br />
a) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ die Wörter „für Tropenmedizin“<br />
eingefügt.<br />
b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ werden im 2. Spiegelstrich die Wörter „und Impfungen“ gestrichen.<br />
Artikel 2<br />
Diese Dritte Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung<br />
im gesetzlich bestimmten Mitteilungsblatt in Kraft.<br />
Genehmigt:<br />
Potsdam, den 7. September 2011<br />
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg<br />
i.A.<br />
Kathrin Küster<br />
Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit ausgefertigt und ist im gesetzlich bestimmten Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.<br />
Cottbus, den 10. September 2011<br />
Der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg<br />
Dr. med. Udo Wolter<br />
50 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011
veranstaltunGshInweIs<br />
fachtagung zum Versorgungsstrukturgesetz<br />
Am 11. November 2011 laden<br />
das Ministerium für Gesundheit,<br />
Umwelt und Verbraucherschutz,<br />
die KVBB, die Landeskrankenhausgesellschaft<br />
und die Landesärztekammer<br />
Brandenburg gemeinsam<br />
eine Fachtagung in Potsdam.<br />
Die Veranstaltung unter dem Titel<br />
„Schwemmt das Versorgungsstrukturgesetz<br />
Ärzte nach Brandenburg“<br />
beleuchtet die verschiedenen<br />
Aspekte des Ärztemangels<br />
im Land.<br />
Wie können wir die Allgemeinmedizin<br />
medIzInIsche fachanGestellte<br />
betriebliche Altersversorgung<br />
Medizinische Fachangestellte (MFA)<br />
mit Tarifbindung haben einen Anspruch<br />
auf einen Arbeitgeberbeitrag<br />
zur betrieblichen Altersversorgung. Tarifbindung<br />
setzt voraus, dass zum einen<br />
der Arbeitgeber Mitglied der AAA<br />
(Arbeitsgemeinschaft zur Regelung<br />
der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/MedizinischenFachangestellten)<br />
und zum anderen die Angestellte<br />
Mitglied des Verbandes medizinischer<br />
Fachberufe ist. Es ist aber auch eine<br />
Anwendung des Tarifvertrages möglich,<br />
wenn seine Geltung im Arbeitsvertrag<br />
vereinbart wurde.<br />
Mit Wirkung vom 01.07.2011 wurde<br />
nunmehr der Arbeitgeberanteil zur betrieblichen<br />
Altersversorgung um 10 €<br />
erhöht (Tarifvertrag zur betrieblichen<br />
Altersversorgung und Entgeltumwandlung<br />
v. 20.01.2011). Aus diesem Anlass<br />
informierte uns die AAA, dass die Tarifpartner<br />
mit Unterstützung durch u. a.<br />
BÄK und KBV die sog. „Gesundheits-<br />
Rente“ haben entwickeln lassen. Die<br />
„GesundheitsRente“ ist ein Produkt<br />
der Deutschen Ärzteversicherung, der<br />
MLP Finanzdienstleistungen AG, der<br />
Deutschen Apotheker- und Ärztebank<br />
und der Pro bAV Pensionskasse. Bei<br />
hInweIs<br />
sind sie Absolvent der universität zu lübeck?<br />
Die Universität zu Lübeck führt eine<br />
Absolventenbefragung im Fach Humanmedizin<br />
ein und hat alle Landesärztekammern<br />
gebeten, ihre Mitglieder,<br />
die sich der Universität verbunden<br />
fühlen, darüber zu informieren.<br />
Eine erste Befragungsrunde richtet<br />
sich an drei Doppeljahrgänge, die<br />
die Universität zu Lübeck 1991/92,<br />
für Studenten attraktiv machen? Welchen<br />
Beitrag kann eine bedarfsgerechte<br />
Weiterbildung leisten? Hilft das<br />
Strukturgesetz niedergelassenen und<br />
angestellten Ärzten, oder sollen sie<br />
sich lieber selber helfen? Dies sind die<br />
grundsätzlichen Fragen, denen sich die<br />
Experten aus Forschung und Praxis in<br />
verschiedenen Themenblöcken widmen.<br />
Die Brandenburgische Gesundheitsministerin<br />
Anita Tack gibt einen<br />
Überblick über die Situation im Land<br />
Brandenburg und erläutert ihre Sicht<br />
auf das Versorgungsstrukturgesetz.<br />
Außerdem melden sich der Vorsitzende<br />
2004/05 oder 2009/10 verlassen haben.<br />
Wenn Sie zu einem dieser Jahrgänge<br />
gehören und Interesse haben<br />
als „ehemaliger Lübecker“ mit Ihrer<br />
Universität in Kontakt zu bleiben, melden<br />
Sie sich bitte bis zum 30. November<br />
2011.<br />
n Linda Brüheim<br />
aKtuell<br />
der KVBB Dr. Hans-Joachim Helming,<br />
Dr. Udo Wolter, Präsident der Landesärztekammer<br />
und Dr. Detlef Troppens,<br />
der Vorsitzende der Landeskrankenhausgesellschaft,<br />
zu Wort.<br />
Die Fachtagung richtet sich sowohl an<br />
praktizierende Ärzte als auch an Studierende<br />
der Medizin, die sich über die<br />
Thematik informieren wollen. Sie findet<br />
von 09:00 bis 15:30 Uhr im Brandenburgsaal<br />
der Staatskanzlei in Potsdam<br />
statt.<br />
n Mark Berger, LÄKB<br />
Interesse finden Sie Informationen hierzu<br />
unter www.gesundheitsrente.de.<br />
Grundsätzlich kann jedes Produkt gewählt<br />
werden. Praxisinhaber werden<br />
durch den Tarifvertrag nicht an die<br />
„GesundheitsRente“ gebunden und<br />
können auch bei anderen Anbietern<br />
Betriebsrenten für Mitarbeiter abschließen.<br />
Allgemeine Informationen hierzu<br />
finden Sie auf den Internetseiten der<br />
Bundesärztekammer (www.bundesaerztekammer.de).<br />
n Ass. jur. Constance Sägner<br />
Rechtsabteilung<br />
Kontakt:<br />
Tel.: 0451 5004749<br />
EMail:<br />
linda.brueheim@medizin.uni-luebeck.de<br />
Weitere Informationen unter:<br />
http://www.uni-luebeck.de/index.<br />
php?id=2932<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 51<br />
Kontakt:<br />
Martina Dittmann,<br />
Ministerium für<br />
Gesundheit, Umwelt<br />
und Verbraucherschutz<br />
(MUGV)<br />
Tel.: 0331 8667494<br />
pressestelle@mugv.<br />
brandenburg.de<br />
Nachtrag<br />
Beim Artikel „Zum<br />
200. Jahrestag der<br />
Verlegung der Viadrina<br />
nach Breslau – Die<br />
Universität wird uns<br />
entrissen (Ausgabe<br />
09/2011, S. 32f.) fehlten<br />
leider die Quellenangaben<br />
zu den<br />
Abbildungen. Diese<br />
stammten von Herrn<br />
RalfRüdiger Targiel,<br />
dem Direktor des<br />
Stadtarchivs in Frankfurt<br />
(Oder). Die Redaktion<br />
bittet, den Fehler<br />
zu entschuldigen.
Johanniter-Krankenhaus<br />
in Treuenbrietzen<br />
Fotos: Johanniter-Krankenhaus<br />
aKtuell<br />
brandenburGs KlInIKen vorGestellt<br />
das Johanniter-Krankenhaus im fläming treuenbrietzen<br />
Das Johanniter-Krankenhaus in<br />
Treuenbrietzen blickt auf eine<br />
wechselvolle Geschichte zurück.<br />
Die Wurzeln liegen in einem 1914<br />
erbauten Heim für Wanderarbeiter.<br />
1916 wurde eine Pflegeanstalt<br />
für sieche Frauen auf dem benachbarten<br />
Grundstück erbaut und im<br />
Ersten Weltkrieg als Lazarett mitgenutzt,<br />
in den 1920er Jahren um<br />
ein Tuberkulosekrankenhaus erweitert.<br />
Die DDR funktionierte es<br />
ab 1952 zum Kreiskrankenhaus<br />
um, bis es Ende 1993 in die Trägerschaft<br />
des Johanniterordens<br />
kam. Heute befinden sich hier moderne<br />
Fachkliniken für InternistischeRheumatologie/Rheumaorthopädie,Pneumologie/Thoraxchirurgie<br />
und Psychiatrie, Psychotherapie<br />
und Psychosomatik.<br />
Die historischen Gebäude und der<br />
denkmalgeschützte Park, der die Klinik<br />
umgibt, haben all diese Umwälzungen<br />
und geschichtlichen Brüche unbeschadet<br />
überstanden. Die größte Veränderung<br />
erfuhr das Haus, als es ab Mitte<br />
der 1990er Jahre von einem überzähligen<br />
Kreiskrankenhaus in ein Fachkrankenhaus<br />
umgewandelt wurde, um den<br />
Bestand zu sichern. Neben der bereits<br />
etablierten Psychiatrische Abteilung<br />
entwickelte sich aus den internistischen<br />
Abteilungen die Klinik für Rheumatologie/Rheumaorthopädie.<br />
Ende<br />
1998 wurde die Lungenfachklinik von<br />
52 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />
Beelitz-Heilstätten nach Treuenbrietzen<br />
verlagert, im selben Jahr zog auch die<br />
Krankenhausapotheke aus Beelitz-Heilstätten<br />
nach Treuenbrietzen und versorgt<br />
seitdem – neben dem eigenen<br />
Haus – auch andere Kliniken. 2004<br />
kam die Thoraxchirurgie hinzu.<br />
Neben dem eigentlichen Krankenhaus<br />
liegt das ehemalige Heim für Wanderarbeiter.<br />
Nach seiner aufwändigen Sanierung<br />
im Jahr 2003 beherbergt es<br />
heute eine Krankenpflegeschule, Büros,<br />
einen Festsaal sowie zwei Tageskliniken.<br />
„Die Tageskliniken spielen im<br />
Versorgungskonzept des Johanniter-<br />
Krankenhauses eine tragende Rolle“,<br />
erläutert Geschäftsführerin Brigitte<br />
Scharmach. Alle drei Fachkliniken sind<br />
hier vertreten, die Psychiatrie darüber<br />
hinaus noch in Bad Belzig und Jüterbog.<br />
Die Tageskliniken bilden das Bindeglied<br />
zwischen stationärer Versorgung<br />
und ambulanter Betreuung.<br />
Umfassendes<br />
Versorgungsangebot<br />
Im Laufe der Zeit wurde das Angebot<br />
der Johanniter rund um die Klinik<br />
immer stärker ausgebaut und um<br />
weitere Einrichtungen ergänzt. Im Jahr<br />
2002 kam ein Gesundheitszentrum<br />
für Sozialpsychiatrie mit 32 sozialtherapeutischen<br />
Wohnplätzen für Sucht-<br />
und chronisch psychisch Kranke hinzu.<br />
2007 öffnete das Medianzentrum<br />
für ambulante physio- und ergotherapeutische<br />
Leistungen sowie Rehabilitations-<br />
und Präventionsangebote für<br />
den Bewegungs- und Stützapparat.<br />
Ebenfalls 2007 öffnete das Johanniter-Seniorenzentrum<br />
in Jüterbog, das<br />
neben der allgemeinen stationären<br />
Altenpflege, der Kurzzeit-, der Tages-<br />
und Nachtpflege einen Schwerpunkt<br />
auf die Betreuung und Unterstützung<br />
demenzkranker Menschen legt. Die<br />
vorläufig letzte Einweihung gab es<br />
2009 im Medizinischen Versorgungszentrum<br />
mit Facharztpraxen für Rheumatologie,<br />
Orthopädie, Pneumologie<br />
und Psychiatrie zu feiern. „Dank dieser<br />
Infrastruktur können wir den Patienten<br />
eine umfassende medizinische Versorgung<br />
bieten“, sagt Brigitte Scharmach.<br />
Auch die Klinik selbst bietet einige Besonderheiten,<br />
so etwa eine Ganzkörperkältekammer<br />
für Rheumapatienten,<br />
ein Bewegungsbecken, ein Schlaflabor,<br />
einen Messplatz für Rechtsherzkatheter,<br />
Operationssäle auf dem neuesten<br />
Stand der Technik, eine interdisziplinäre<br />
Intensivstation sowie eine Weaning-<br />
Station. Das breite fachliche Angebot<br />
macht sich auch in der Zusammensetzung<br />
des Teams bemerkbar. In Treuenbrietzen<br />
arbeiten Ärzte, Psychologen,<br />
Psychoonkologen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen<br />
und Seelsorger Hand in<br />
Hand. Dabei werden sie von Gesundheits-<br />
und Krankenpflegern, medizinischen<br />
Fachangestellten sowie Kunst-,<br />
Ergo- und Bewegungstherapeuten unterstützt.<br />
Komplettbehandlung an<br />
einem Standort<br />
Der umfassende Versorgungsansatz<br />
findet sich auch im Behandlungskonzept<br />
der drei Fachkliniken wieder.<br />
So bietet die rheumatologische<br />
Klinik in Verbindung mit der operativen<br />
Rheumaorthopädie, eines der<br />
Möglichkeiten für die Aus- und<br />
Weiterbildung von Ärzten<br />
Weiterbildungsermächtigungen für:<br />
• Pneumologie<br />
• Innere Medizin und Allgemein<br />
medizin (Basisweiterbildung)<br />
• Innere Medizin und Pneumologie<br />
• Allergologie<br />
• Psychiatrie und Psychotherapie<br />
• Diagnostische Radiologie<br />
• Thoraxchirurgie<br />
• Chirurgie (Basisweiterbildung)<br />
• Notfallmedizin<br />
• Chirurgie (ohne Visceral, Gefäß<br />
und Thoraxchirurgie)<br />
• Spezielle Schmerztherapie<br />
• Intensivmedizin<br />
• Orthopädie/Unfallchirurgie<br />
• Schlafmedizin<br />
• Innere Medizin und Rheumatologie<br />
• Innere Medizin davon 6 Mon.<br />
Intensivmedizin<br />
hausinterne klinikinterne und klinikübergreifende<br />
Fortbildungsangebote<br />
Regionale und überregionale Fachtagungen
Rheumazentren im Land Brandenburg,<br />
den Patienten eine Komplettbehandlung<br />
an einem Standort. Dies vermeidet<br />
unnötige Verlegungen oder Doppeluntersuchungen<br />
und gewährleistet<br />
eine abgestimmte Diagnostik und Therapie.<br />
Seit Januar 2008 ist die Klinik als<br />
Osteologisches Schwerpunktzentrum<br />
zertifiziert.<br />
Die Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie<br />
und Psychosomatik kümmert sich<br />
um Patienten mit Psychosen, neurotischen<br />
Fehlentwicklung, Essstörungen,<br />
Depressionen, Erschöpfungszuständen<br />
und Suchterkrankungen. Hinzu kommt<br />
die Behandlung von seelischen Störungen<br />
im Senium und von akuten Belastungskrisen,<br />
etwa bei Familienkonflikten.<br />
Die interdisziplinären Teams arbeiten<br />
psychodynamisch ausgerichtet<br />
und werden dabei kunsttherapeutisch<br />
unterstützt.<br />
Die Fachklinik für Pneumologie und<br />
Thoraxchirurgie mit ihrer mehr als<br />
100-jährigen Tradition behandelt alle<br />
typischen Lungenkrankheiten wie<br />
Asthma, Bronchitis, Tumore, Allergien<br />
oder Lungenentzündungen.<br />
Familiäre Atmosphäre für<br />
Patienten und Mitarbeiter<br />
Natürlich steht in Treuenbrietzen die<br />
optimale medizinische Versorgung an<br />
erster Stelle, aber wie Brigitte Scharmach<br />
erläutert, soll diese in einer möglichst<br />
familiären Atmosphäre erfolgen:<br />
„Natürlich liegt niemand gern im Krankenhaus,<br />
aber wir bemühen uns, dem<br />
Patienten den Aufenthalt so angenehm<br />
wie möglich zu machen.“ Dabei wird<br />
Wert auf kleine Details und Annehmlichkeiten<br />
gelegt – wie etwa die langen<br />
Öffnungszeiten des Bistros. In<br />
Treuenbrietzen sorgt eine Hausdame<br />
für individuellen Hotelservice. Die ehrenamtlichen<br />
„Grünen Damen“ besuchen<br />
die Patienten, Veranstaltungen<br />
bringen Abwechslung in den Klinikalltag.<br />
„Wir verstehen uns als offenes<br />
Haus“, erklärt die Geschäftsführerin.<br />
„Unsere regelmäßigen kostenlosen<br />
Veranstaltungen zu gesundheitsbezogenen<br />
oder kulturellen Themen stehen<br />
Allgemeine Daten:<br />
JohanniterKrankenhaus im Fläming<br />
Treuenbrietzen GmbH<br />
Johanniterstraße 1<br />
14929 Treuenbrietzen<br />
Tel.: 033748 80<br />
Fax: 033748 82773<br />
information@johannit-trbr.de<br />
Chefärztin der Klinik für<br />
Rheumatologie Dr. Gabriele Zeidler<br />
Chefarzt der Abteilung Rheumaorthopädie<br />
Torsten Klepzig<br />
Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie<br />
und Psychosomatik<br />
Dr. Dr. Christopher Rommel<br />
Chefarzt der Abteilung Pneumologie/<br />
Onkologie Dr. Rainer Krügel<br />
Chefarzt der Abteilung Thorax chirurgie<br />
Dr. Olaf Schega<br />
Chefärztin der Abteilung Allergologie<br />
Dr. Uta Rabe<br />
Chefarzt der Interdisziplinären Intensivstation<br />
Dr. Martin Spielhagen<br />
Geschäftsführerin<br />
Brigitte Scharmach<br />
• 309 stationäre und 61 tagesklinische<br />
Behandlungsplätze<br />
• ambulante Sprechstunden sichern<br />
die regionale und überregionale<br />
Versorgung<br />
• Fallzahl: 8.817 stationär,<br />
1.170 teilstationär, 9.987 gesamt<br />
• 573 Mitarbeiter (432,55 VK)<br />
aKtuell<br />
nicht nur den Patienten, Angehörigen<br />
und Mitarbeitern offen. Auch interessierte<br />
Bürger sind immer gern willkommen.“<br />
Ebenso viel Wert wird auf die<br />
Zufriedenheit der Mitarbeiter gelegt.<br />
Es gibt vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote,<br />
eine Krankenhaus-<br />
apotheke mit Beratung und Verkauf an<br />
die Mitarbeiter sowie Sonderkonditionen<br />
für Präventionsangebote, die Bibliothek<br />
verfügt über ein umfassendes<br />
Sortiment an Fach- und Unterhaltungsliteratur.<br />
Gerade bei jungen Mitarbeitern<br />
spielt die Vereinbarkeit von Familie<br />
und Beruf eine wichtige Rolle. Die Klinik<br />
unterstützt sie deshalb bei der Suche<br />
nach einer neuen Wohnung oder<br />
einem Krippenplatz und räumt bei Bedarf<br />
auch familienfreundliche Arbeitszeiten<br />
ein.<br />
Hinzu kommt eine eigene, staatlich<br />
anerkannte Krankenpflegeschule mit<br />
60 Ausbildungsplätzen. Auf jeder Station<br />
gibt es einen Praxisanleiter als Ansprechpartner.<br />
Die Auszubildenden<br />
werden nicht nur vor Ort im Krankenhaus,<br />
sondern auch in den umliegenden<br />
Arztpraxen, Sozialstationen und<br />
Altenpflegeeinrichtungen eingesetzt.<br />
Und wie es sich für ein Haus mit so einer<br />
langen Tradition gehört, ist die Klinik<br />
in Treuenbrietzen auch gut mit den<br />
Einrichtungen in ihrer Nachbarschaft<br />
vernetzt. Dazu zählen neben den Krankenhäusern<br />
in der Region auch die niedergelassenen<br />
Ärzte, die lokalen Vereine,<br />
Selbsthilfegruppen, Kindergärten<br />
und Schulen. Nach vielen Brüchen und<br />
Neuanfängen findet seit der Übernahme<br />
durch die Johanniter in Treuenbrietzen<br />
wieder ein geregelter Krankenhausbetrieb<br />
statt.<br />
n Mark Berger, LÄKB<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 53<br />
Bild links:<br />
Die Grüne Dame besucht<br />
eine Patientin<br />
Bild rechts:<br />
Blick in die Thoraxchirurgie<br />
Bild links: Ein Orthopäde<br />
bei der Arbeit mit dem<br />
Patienten
Bild rechts:<br />
Das Team der Peru-Hilfe<br />
im Herbst 2010<br />
Dr. Andreas Pöhl mit<br />
einem peruanischen<br />
Kollegen<br />
aKtuell<br />
hIlfsprojeKt:<br />
der Gesichtermacher aus templin<br />
Die Templiner kennen Dr. Andreas<br />
Pöhl als Mund-, Kiefer- und<br />
Gesichtschirurgen. Am anderen<br />
Ende der Welt nennen ihn viele<br />
Menschen den Gesichtermacher.<br />
Gemeinsam mit einem Kreis von<br />
Helfern operiert Dr. Pöhl peruanische<br />
Kinder mit Kiefer- und Gaumenspalten.<br />
Die Geschichte beginnt im Jahr 1995,<br />
als Dr. Pöhl zwei Studenten nach Peru<br />
begleitet. Zu diesem Zeitpunkt arbeitet<br />
er noch als Kieferchirurg in Rostock.<br />
Auf der Reise operiert Dr. Pöhl die<br />
Gaumenspalte eines Kleinkinds, das<br />
sonst wahrscheinlich verhungert wäre.<br />
Ihm ist klar: Hier muss dauerhaft geholfen<br />
werden. Zurück in Deutschland<br />
sammelt er Spenden, stellt ein kleines<br />
Team aus Ärzten und Pflegekräften zusammen<br />
und fliegt schon im Jahr darauf<br />
wieder nach Peru. Seit dem ist er<br />
regelmäßig dort, im Herbst 2011 steht<br />
die nächste Reise an.<br />
In Peru ist Teamarbeit<br />
gefragt<br />
Längst hat er aufgehört, die Stunden<br />
zu zählen, die er in das Projekt investiert.<br />
Die Vorbereitungen dauern Monate,<br />
vor Ort wird wie am Fließband<br />
operiert – knapp 100 Operationen von<br />
bis zu fünf Stunden Dauer, beschwerliche<br />
Reisen über schlechte Straßen, die<br />
allgegenwärtige Korruption. Warum<br />
54 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />
tut er sich das an? Wäre es nicht schöner,<br />
am Strand zu liegen? Dr. Pöhl<br />
überlegt lange, als habe er sich diese<br />
Frage noch nie gestellt. „Uns geht es<br />
gut, in der Dritten Welt herrscht große<br />
Armut. Das ist meine Motivation“, sagt<br />
er dann, als ginge es darum, eine Gleichung<br />
zu lösen: Hier ist ein Mangel,<br />
dort die Fähigkeit, diesen Mangel zu<br />
beseitigen. Gutmenschelndes Retterpathos<br />
ist ihm fremd. Wie war das mit<br />
der Nominierung zum Arzt des Jahres?<br />
Stimmt, sagt er, deswegen hat ihn mal<br />
jemand angerufen. Dr. Pöhl will nicht<br />
im Mittelpunkt stehen: „Es geht um<br />
das Team. Wir haben so viele hervorragende<br />
Leute, ohne die das ganze Projekt<br />
überhaupt nicht denkbar wäre.“<br />
Besonders wichtig sind die Narkoseärzte,<br />
denn viele der Kinder, die in Peru<br />
auf dem Operationstisch landen, sind<br />
krank und unterernährt und eigentlich<br />
zu schwach für eine OP. Trotzdem ist<br />
die Operation oft ihre einzige Chance.<br />
Das Leben dieser Kinder liegt in den<br />
Händen von Manja Herbell, einer Anästhesistin<br />
aus Eberswalde. „Sie ist eine<br />
absolute Expertin in der Kleinkindanästhesie.<br />
Ohne sie geht nichts“, sagt Dr.<br />
Pöhl. Ebenso unentbehrlich ist die Sozialarbeiterin<br />
Christa Stark, die in Peru<br />
mehrere Kinderheime und eine Schule<br />
für geistig Behinderte aufgebaut hat.<br />
In einem Unternehmen wäre ihre Stellenbeschreibung<br />
mit „Public Relations“<br />
überschrieben. Sie regelt Formalitäten,<br />
löst Probleme mit den Behörden und<br />
sorgt dafür, dass auch die Menschen<br />
in den entlegensten Dörfern rechtzeitig<br />
erfahren, wann die Gesichtermacher<br />
wieder da sind.<br />
Das Schicksal ist<br />
gnadenlos<br />
Dr. Pöhl klappt den Laptop auf und<br />
zeigt Bilder seiner Patienten. Kinder mit<br />
stark entstellten Gesichtern und dünnen<br />
Hälsen, die den Kopf kaum halten<br />
können. Obwohl sich Bild an Bild<br />
reiht, kennt Dr. Pöhl jedes Schicksal,<br />
das dahinter steht. Ein Großteil der Peruaner<br />
ist indianischer oder asiatischer<br />
Abstammung. Sie haben ein genetisch<br />
erhöhtes Risiko für Kiefer- und Gaumenspalten,<br />
weshalb die Anomalie in<br />
Peru etwa doppelt so häufig auftritt<br />
wie in Europa. In extrem dünn besiedelten<br />
Gebieten ist außerdem Inzest<br />
an der Tagesordnung, die starke Belastung<br />
der Umwelt durch DDT und andere<br />
Gifte tut ihr übriges. Das Schicksal<br />
ist gnadenlos. Die missgebildeten Kinder<br />
lernen entweder, mit der Gaumenspalte<br />
zu trinken, oder sie verhungern.<br />
Manche Väter setzen ihre Kinder aus,<br />
aus Scham oder aus Angst vor Überforderung.<br />
„Peruanische Männer können<br />
unglaubliche Machos sein, die sich keine<br />
Blöße mit einem behinderten Kind<br />
geben wollen“, sagt Dr. Pöhl.<br />
Doch auch wer seinem Kind helfen<br />
will, und das ist auch in Peru die
Mehrheit, stößt jedoch schnell an finanzielle<br />
und logistische Grenzen. Kiefer-<br />
und Gaumenspalten können eigentlich<br />
nur in der Hauptstadt Lima<br />
behandelt werden, aber welche Familie<br />
kann sich schon eine solche Reise<br />
leisten, von der Operation ganz zu<br />
schweigen? Daher sind es auch immer<br />
die Städte in der Provinz, die Dr. Pöhl<br />
und sein Team aufsuchen: Cajamarca<br />
im Norden des Landes, das in den Anden<br />
gelegene Huaraz und La Merced<br />
im Landesinneren. Die örtlichen Krankenhäuser<br />
stellen dem Team Räume<br />
und Instrumente zur Verfügung. „Im<br />
Grunde sind die Krankenhäuser nicht<br />
schlecht ausgerüstet. Für unsere Operationen<br />
brauchen wir ja kein High<br />
Tech, nur die Überwachungsapparaturen<br />
bringen wir aus Deutschland mit“,<br />
erklärt Dr. Pöhl. „Wir haben aber auch<br />
schon Patienten nach Deutschland fliegen<br />
müssen, um sie in Rostock oder<br />
Eberswalde zu operieren.“<br />
Ärztemangel ist auch in<br />
Peru ein Thema<br />
Um den festen Kern aus Deutschen<br />
und Peruanern hat sich ein ständig<br />
wechselndes Team von Helfern gebildet<br />
– Ärzte und Ärztinnen sind darunter,<br />
Krankenschwestern, Studenten. An<br />
Freiwilligen herrscht kein Mangel, aber<br />
wenn alles nach Plan läuft werden die<br />
bald kaum noch gebraucht. „Wir Deutschen<br />
ziehen uns nach und nach zurück<br />
und übergeben das Projekt an die<br />
peruanischen Kollegen“, erklärt er. „Die<br />
Peruaner, mit denen wir zusammenarbeiten,<br />
können sich inzwischen schon<br />
gut selbst helfen.“ Er träumt davon, in<br />
ein paar Jahren nur noch als Gast nach<br />
Peru zu kommen und Freunde zu treffen.<br />
Das ist durchaus realistisch, denn<br />
eigentlich sind die peruanischen Mediziner<br />
gut ausgebildet. Schwierigkeiten<br />
gibt es vor allen Dingen bei der Facharztausbildung.<br />
Viele Chirurgen haben<br />
Defizite in der Spaltchirurgie. Sie werden<br />
deshalb von den deutschen Ärzten<br />
angelernt und fachlich unterstützt. Im<br />
Prinzip kämpft Peru mit ganz ähnlichen<br />
Problemen wie Deutschland. Hier wie<br />
dort fehlen Ärzte auf dem Land, hier<br />
wie dort lockt das Ausland die besten<br />
Köpfe mit besseren Arbeits- und Lebensbedingungen.<br />
Nur sind die Auswirkungen<br />
in Peru viel dramatischer. So<br />
hat jeder Peruaner zwar Anspruch auf<br />
eine kostenlose medizinische Grundversorgung,<br />
aber die gibt es eben nur<br />
in den größeren Städten. Das bedeutet<br />
für viele Kranke lange, beschwerliche<br />
Fußmärsche. Wenn sie dann vielleicht<br />
zum ersten Mal in ihrem Leben in eine<br />
Stadt kommen, sind sie hoffnungslos<br />
überfordert. „Wir hatten Fälle, in denen<br />
Menschen tagelang durch die<br />
Stadt irrten auf der Suche nach dem<br />
Krankenhaus“, schildert Dr. Pöhl. „Gerade<br />
die Indios aus den dünn besiedelten<br />
Gebieten sind extrem eingeschüchtert<br />
und haben Angst vor dem persönlichen<br />
Kontakt. Vor allem, wenn sie<br />
plötzlich einem Arzt aus dem Ausland<br />
gegenübersitzen.“<br />
Viele Hilfsteams achten<br />
nicht auf die Nachsorge<br />
Dr. Pöhl bleibt bei dem Bild einer jungen<br />
Frau hängen. Sie blickt entkräftet<br />
in die Kamera, als würde ihr der<br />
aKtuell<br />
Säugling, den sie hält, jeden Moment<br />
aus den Armen gleiten. Kurz nach der<br />
Geburt des Kindes wurde der Vater<br />
von einem Auto überfahren. Ein soziales<br />
Netz, das die Frau auffängt, gibt<br />
es nicht. Das ist Alltag in Peru. Belasten<br />
ihn solche Schicksale nicht? Dr.<br />
Pöhl blickt über seine randlose Brille<br />
hinweg. „Eigentlich nicht. Wir helfen<br />
den Menschen ja“, sagt er. Wieder ist<br />
die Gleichung aufgegangen. Emotional<br />
wird er, wenn er über die Ärzteteams<br />
aus dem Westen redet, die wenige<br />
Tage durchs Land reisen, einige Operationen<br />
durchführen und wieder verschwinden.<br />
„Die schlagen überfallartig<br />
auf, kümmern sich aber nicht um die<br />
Nachsorge.“ Oft muss er mit seinem<br />
Team die Behandlungsfehler dieser<br />
Blitzeinsätze korrigieren – und mühsam<br />
das Vertrauen in die Mediziner wieder<br />
aufbauen, das durch solche Nachlässigkeiten<br />
zerstört wurde. Die Nachsorge<br />
ist daher ein wesentlicher Bestandteil<br />
des Projekts. Die Ärzte kontrollieren,<br />
ob die Wunden gut verheilen und<br />
geben den Müttern Ernährungstipps.<br />
Gerade solche kleinen Details entscheiden<br />
mit darüber, ob die Kinder überleben.<br />
Dem Baby der jungen Frau, die<br />
ihren Mann verloren hat, konnten die<br />
Ärzte helfen – vorerst. Für eine Operation<br />
war es noch zu klein, aber dank<br />
einer Trinkplatte muss es nicht verhungern.<br />
Im nächsten Jahr, wenn der<br />
Gesichtermacher wiederkommt, wird<br />
operiert.<br />
n Mark Berger, LÄKB<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 55<br />
Bild rechts:<br />
Eine verzweifelte Mutter<br />
mit ihrem Kind<br />
Mutter und Kind nach<br />
gelungener Operation
Kammerpräsident<br />
Dr. Udo Wolter begrüßt<br />
die Teilnehmer<br />
Fotos Mark Berger<br />
Kapitän Wolf<br />
war gleichzeitig auch<br />
der Reiseleiter<br />
aKtuell<br />
schIffsfahrt rund um potsdam<br />
seniorenausflug der landesärztekammer<br />
Regen und grauer Himmel sind<br />
eigentlich nicht die Zutaten für einen<br />
gelungenen Ausflug. Die Seniorenfahrt<br />
der Landesärztekammer<br />
Brandenburg im September hat<br />
aber bewiesen: Ein echter Brandenburger<br />
Arzt lässt sich auch von<br />
durchwachsenem Wetter die Stimmung<br />
nicht verderben.<br />
Pünktlich um 11:30 Uhr wurde die<br />
Gangway der MS Belvedere heruntergelassen.<br />
Die Schiffsbesatzung<br />
hieß ihre 150 Gäste mit einem gut gekühlten<br />
Glas Sekt willkommen, und<br />
nach einer kurzen Begrüßung durch<br />
Dr. Udo Wolter, den Präsidenten der<br />
56 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />
Landesärztekammer, hieß es auch<br />
schon „Leinen los“ für die fünfstündige<br />
Schiffsfahrt rund um Potsdam. Denn<br />
dass die brandenburgische Hauptstadt<br />
eine Insel ist, wird eigentlich erst beim<br />
Blick auf die Landkarte klar. Ausgangspunkt<br />
war der Hafen im Herzen der<br />
Stadt. Dann ging es erst einmal unter<br />
der berühmten Glienicker Brücke hindurch<br />
für einen kurzen Abstecher nach<br />
Berlin. Von dort führte der Weg über<br />
den Templiner See nach Caputh mit<br />
seinem von Peter Joseph Lenné gestalteten<br />
Schlosspark, in dessen unmittelbarer<br />
Nähe schon Albert Einstein gern<br />
die Sommerurlaube in seinem Landhaus<br />
verbrachte. Die wunderschönen<br />
Flusslandschaften und die malerisch<br />
gelegenen Dörfer der Mark Brandenburg<br />
konnten die Gäste auch unter<br />
Deck beeindrucken, denn bei Regenschauern<br />
und Windböen wagten sich<br />
nur wenige nach oben auf die Aussichtsplattform.<br />
Doch dazu bestand<br />
letztendlich auch kein Anlass: das Duo<br />
„Saitenwind“ unter der Leitung von Dr.<br />
Daniel Sobotta, dem Justiziar der Ärztekammer,<br />
sorgte unter Deck für eine<br />
stimmungsvolle musikalische Untermalung.<br />
Alte Freundschaften pflegen<br />
und neue knüpfen<br />
In dieser lockeren Atmosphäre und<br />
angeregt durch guten Wein und<br />
kulinarische Genüsse, entwickelte<br />
sich schnell eine fröhliche Stimmung.<br />
Wie es sich für eine anständige Seefahrt<br />
gehört wurden im Laufe des Tages<br />
an einem Tisch sogar Lieder angestimmt.<br />
Dank der gelösten Stimmung<br />
bot die Fahrt dann auch reichlich Gelegenheit,<br />
nicht nur alte Bekanntschaften<br />
aufzufrischen, sondern auch neue<br />
Kontakte zu knüpfen. So wie für Luise<br />
Karchniwy-Riemland. Die Chirurgin hat<br />
lange in Strausberg bei der Bundeswehr<br />
gearbeitet – „Kopf und Hände<br />
amputiert und statt dessen Akten gewälzt“,<br />
wie sie es ausdrückt. Dort hatte<br />
sie nur wenig Kontakt zu Kolleginnen<br />
und Kollegen. Daher freut sie sich, jetzt<br />
mit zwei Brandenburger Ärztinnen ins
Gespräch gekommen zu sein und die<br />
ganz unterschiedlichen Erfahrungen<br />
auszutauschen, die man im Berufsleben<br />
gesammelt hat. Heidrun Slaschke<br />
und Birgit Kopp, die mit ihr am Tisch<br />
sitzen, können einiges über die schwierige<br />
Suche nach Nachfolgern für ihre<br />
Landarztpraxen berichten. Doch auch<br />
solche Themen schlagen an diesem<br />
Tag nicht auf die Stimmung. „Schön,<br />
dass man uns Senioren nicht vergisst“,<br />
sagt ein Arzt, und damit sprach er<br />
wohl für die meisten an Bord.<br />
Potsdam hat auch<br />
Ungewöhnliches zu bieten<br />
Nach einer Runde um den Schwielowsee<br />
erreichte die MS Belvedere<br />
auch schon das für sein Blütenfest<br />
bekannte Werder an der Havel. Vom<br />
Wasser aus wurde besonders deutlich,<br />
wie viele architektonische Perlen über<br />
die See- und Flusslandschaft rund um<br />
Potsdam verstreut liegen: die zahlreichen<br />
Schlösser und Herrenhäuser, der<br />
Neue Garten, der Park Glienicke, das<br />
Babelsberger Schloss oder das von<br />
Schinkel errichtete Casino, um nur einige<br />
zu nennen. Doch die Zeit ist auch<br />
hier nicht stehen geblieben: zu den<br />
historischen Bauten gesellt sich immer<br />
mehr moderne Architektur. Dazu<br />
zählen die Villen der in Potsdam reichlich<br />
vertretenen Prominenz, aber auch<br />
profane Bauten wie die des Discounters<br />
ALDI, der wohl als einziger Supermarkt<br />
in Deutschland über eine Filiale<br />
mit eigener Bootsanlegestelle verfügt.<br />
Auch solche Kuriositäten hat Potsdam<br />
eben zu bieten. Die weitere Fahrt führte<br />
über den Sacrow-Paretzer Kanal und<br />
den Jungfernsee zurück in die Landeshauptstadt.<br />
Pünktlich um 17:00 legte die MS Belvedere<br />
wieder im Hafen an. Interessierte<br />
konnten nun auch noch einen Blick<br />
auf die gerade im Bau befindliche Rekonstruktion<br />
des Stadtschlosses wer-<br />
fen. Wo heute noch eine betriebsame<br />
Baustelle mit riesigen Kränen zu sehen<br />
ist, sollen schon in einigen Jahren hinter<br />
einer historischen Fassade die Sitzungen<br />
des brandenburgischen Landtags<br />
stattfinden. Die an beeindruckenden<br />
Bauten nicht gerade arme Potsdamer<br />
Innenstadt wird dann um eine<br />
weitere Attraktion reicher sein. Beim<br />
Verlassen des Schiffs gab es nur zufriedene<br />
Gesichter. „Tolles Essen, tolle<br />
Musik, tolle Stimmung. Das war wirklich<br />
von vorne bis hinten ein wunderbarer<br />
Tag“, fasste ein Arzt beim Verlassen<br />
des Schiffes seine Eindrücke zusammen,<br />
und mit dieser Einschätzung<br />
aKtuell<br />
stand er sicherlich nicht allein da. So<br />
viel Lob freute neben den Organisatorinnen<br />
der Fahrt, Dr. Dagmar Möbius<br />
und Heike Wetterau, natürlich auch<br />
den Kammerpräsidenten. „Die Seniorinnen<br />
und Senioren genießen bei uns<br />
in der Landesärztekammer einen ho-<br />
hen Stellenwert. Da ist es doch selbstverständlich,<br />
dass man sich für ihr jahrzehntelanges<br />
Engagement auch einmal<br />
bedankt“, sagte Dr. Wolter am Rande<br />
Fahrt. Das erklärt auch die starke Präsenz<br />
von Mitarbeitern der Kammer, darunter<br />
auch der Geschäftsführer Herbert<br />
Krahforst. Nach den beiden Seniorenfahrten<br />
im 2011 und der großen,<br />
positiven Resonanz kann also damit<br />
gerechnet werden, dass in den kommenden<br />
Jahren noch weitere Veranstaltungen<br />
folgen.<br />
n Mark Berger, LÄKB<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 57<br />
Das Duo Saitenwind<br />
sorgte für den<br />
musikalischen Rahmen
aKtuell<br />
marburGer bund:<br />
tarifeinigung zwischen marburger bund<br />
und elbe-elster-Klinikum<br />
Der Marburger Bund LV Berlin/<br />
Brandenburg hat sich mit der<br />
Elbe-Elster Klinikum GmbH auf<br />
neue Tarifbedingungen geeinigt.<br />
Die Tarifänderungen, welche rückwirkend<br />
zum 01.01.2011 in Kraft treten,<br />
sehen u. a. die Zahlung eines Zuschlags<br />
für Nachtarbeit von 4,00 € pro<br />
Stunde vor, eine Erhöhung der Bewertung<br />
der Arbeitszeit im Rahmen von<br />
58 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />
Bereitschaftsdiensten um jeweils 5 %<br />
je Stufe und eine Rundung auf jeweils<br />
die nächste volle Stunde für die telefonische<br />
Inanspruchnahme während des<br />
Rufdienstes. Darüber hinaus erhalten<br />
Ärzte für mindestens 288 geleistete<br />
Nachtstunden im Rahmen der Bereitschaftsdienste<br />
zwei Zusatzurlaubstage<br />
pro Kalenderjahr sowie die Möglichkeit<br />
zur Entgeltumwandlung über eine tarifliche<br />
Öffnungsklausel.<br />
Demnach gilt ab dem 01.01.2011 die folgende Entgelttabelle:<br />
Tabellenentgelt<br />
Schließlich sind die Tabellenentgelte<br />
für das Jahr 2011 um jeweils 2 % und<br />
für das Jahr 2012 um ein weiteres 1 %<br />
angehoben worden.<br />
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit vom<br />
01.01.2011 bis zum 31.12.2012.<br />
n RA Sebastian Menke, LL.M.<br />
MARBURGER BUND<br />
LV Berlin/Brandenburg<br />
Ab dem 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr<br />
Arzt<br />
3.613,96 €<br />
200 €<br />
3.813,96<br />
3.830.36 €<br />
200 €<br />
4.030,36<br />
3.984,96 €<br />
200 €<br />
4.184,96<br />
4.252,88 €<br />
200 €<br />
4.452,88<br />
4.572,33 €<br />
200 €<br />
4.772,33<br />
Ab dem 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr<br />
Facharzt<br />
Oberarzt<br />
CAVertreter<br />
4.733,11 €<br />
300 €<br />
5.033,11<br />
5.969,69 €<br />
300 €<br />
6.269,69<br />
7.118,69 €<br />
300 €<br />
7.418,69<br />
5.155,60 €<br />
300 €<br />
5.455,60<br />
6.376,73 €<br />
300 €<br />
6.676,73<br />
7.649,40 €<br />
300 €<br />
7.949,40<br />
Ab dem 01.01.2011 gilt folgende Entgelttabelle:<br />
5.526,58 €<br />
300 €<br />
5.826,58<br />
6.907,44 €<br />
300 €<br />
7.207,44<br />
Tabellenentgelt<br />
5.742,82 €<br />
300 €<br />
6042,82<br />
6.077,89 €<br />
300 €<br />
6.377,89<br />
Ab dem 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr<br />
Arzt<br />
3.650,10 €<br />
200 €<br />
3.850,10<br />
3.868,66 €<br />
200 €<br />
4.068,66<br />
4.024,81 €<br />
200 €<br />
4.224,81<br />
4.295,41 €<br />
200 €<br />
4.495,41<br />
4.618,06 €<br />
200 €<br />
4.818,06<br />
Ab dem 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr<br />
Facharzt<br />
Oberarzt<br />
CAVertreter<br />
4.780,44 €<br />
300 €<br />
5.080,44<br />
6.029,39 €<br />
300 €<br />
6.329,39<br />
7.189,88 €<br />
300 €<br />
7.489,88<br />
5.207,16 €<br />
300 €<br />
5.507,16<br />
6.440,50 €<br />
300 €<br />
6.740,50<br />
7.725,89 €<br />
300 €<br />
8.025,89<br />
5.581,85 €<br />
300 €<br />
5.881,85<br />
6.976,51 €<br />
300 €<br />
7.276,51<br />
5.800,25 €<br />
300 €<br />
6100,25<br />
6.138,67 €<br />
300 €<br />
6.438,67
Dr. Andreas Flemmer<br />
„Gesunde Ernährung ab 40”<br />
So bleiben Sie fit und leistungsfähig<br />
Schlütersche Verlagsgesellschaft,<br />
204 Seiten<br />
ISBN: 9783899935233, 16,95 €<br />
„Gesunde Ernährung ab 40“ ist ein<br />
handliches Lesebuch und Nachschlagewerk<br />
für alle, die nicht alt werden<br />
wollen. Es richtet sich zwar in erster Linie<br />
an Frauen, ist aber für das männliche<br />
Geschlecht mit Sicherheit ebenso<br />
SvenDavidMüller,<br />
Christiane Weißenberger<br />
„Ernährungsratgeber<br />
Typ2 Diabetes”<br />
Genießen erlaubt<br />
Schlütersche Verlagsgesellschaft,<br />
151 Seiten<br />
ISBN 9783899935974, 16,95 €<br />
Der Ratgeber verspricht “eine Ernährung,<br />
die Genuss und verbesserte Blutwerte<br />
ermöglicht.“ Es gehört nicht nur<br />
Robert Jütte in Verbindung mit Wolfgang<br />
U. Eckart, HansWalter Schmuhl<br />
und Winfried Süß<br />
Medizin und<br />
Nationalsozialismus:<br />
Bilanz und Perspektiven der<br />
Forschung<br />
Wallstein Verlag,<br />
323 Seiten<br />
ISBN 9783835306592, 24,90 €<br />
Nachdem sich die Aufarbeitung der<br />
nationalsozialistischen Vergangenheit<br />
vor allem auf die Protagonisten des<br />
Regimes konzentriert hat, rückt in den<br />
letzten Jahren immer mehr die Verstrickung<br />
von Institutionen und Berufsgruppen<br />
in den Mittelpunkt des Interesses.<br />
Ein Beispiel für diesen Trend ist<br />
die umfangreiche Untersuchung „Das<br />
Amt und die Vergangenheit“ über die<br />
aufschlussreich.<br />
Im Buch werden die zehn wichtigsten<br />
Ernährungsregeln aufgezeigt, die eigentlich<br />
jeder unabhängig von seinem<br />
Alter kennen und beherzigen sollte.<br />
Außerdem informiert das Buch auf sehr<br />
anschauliche Weise, was in unserem<br />
Körper beim Älter werden geschieht.<br />
Im Mittelpunkt steht dabei die Frage,<br />
wie und ob wir unsere biologische Uhr<br />
zurückdrehen, ob wir uns also „jünger<br />
essen“ können. Die Antwort darauf<br />
wird anhand von lebensnahen Beispielen<br />
gegeben. Außerdem widmet sich<br />
die Autorin Fragen zum Immunsystem,<br />
in die Hände eines jeden Typ 2-Diabetikers,<br />
sondern ist darüber hinaus auch<br />
für die Angehörigen sehr hilfreich und<br />
empfehlenswert.<br />
Reich bebildert, gut gegliedert und<br />
auch für Laien verständlich geschrieben<br />
ist es ein schönes Buch.<br />
Zu Beginn steht eine kurze Definition<br />
des Diabetes Mellitus, darauf folgt<br />
ein Überblick über die unterschiedlichen<br />
Behandlungsmöglichkeiten. Das<br />
Kernstück des ersten Teils bildet die<br />
strukturierte Darstellung der wichtigen<br />
Ernährungsbestandteile. Der Leser<br />
erfährt Interessantes darüber, wie<br />
Rolle der deutschen Diplomaten im<br />
Dritten Reich. Das Auswärtige Amt<br />
hat für diesen Schritt viel Lob erfahren,<br />
steht mit diesem Mut zur Aufarbeitung<br />
aber nicht allein da. So füllen die Untersuchungen<br />
über die Rolle der Medizin<br />
im Nationalsozialismus inzwischen<br />
viele Regalmeter.<br />
Warum also noch ein weiteres Buch<br />
zu diesem Thema? Der Medizinhistoriker<br />
Robert Jütte und seine Mitautoren<br />
haben sich mit ihrem Band „Medizin<br />
im Nationalsozialismus“ nicht zum Ziel<br />
gesetzt, neue Sachverhalte aufzudecken.<br />
Das Buch liefert vielmehr einen<br />
Überblick über den aktuellen Stand<br />
der Forschung und ist damit jedem zu<br />
empfehlen, der sich kompakt über das<br />
Thema informieren möchte. Dabei hilft<br />
die Einteilung in große Themenblöcke:<br />
Eugenik und Rassenanthropologie,<br />
Gesundheitswesen, medizinische Forschung<br />
und medizinische Praxis sowie<br />
rezensIert<br />
zu den Wechseljahren und zur Prävention<br />
von Erkrankungen wie Diabetes<br />
Mellitus. Sie gibt wichtige Hinweise,<br />
wie sich diese mit Hilfe der richtigen<br />
Nahrungszusammensetzung vorbeugen<br />
oder abmildern lassen. Das Buch<br />
ist optisch sehr ansprechend gestaltet<br />
und schlüssig aufgebaut und damit jedem<br />
zu empfehlen, der mit Hilfe einer<br />
gezielten Ernährung fit und gesund<br />
bleiben möchte.<br />
n Dipl.-Med. Sigrid Schwark<br />
Omega-3-Fettsäuren, Chrom, Zink,<br />
Zimt und viele weitere Nahrungsbestandteile<br />
im Körper wirken. Der zweite<br />
Teil des Buches beinhaltet 60 tolle<br />
und zum Teil ungewöhnliche Rezeptideen<br />
wie zum Beispiel Kräuteromelett,<br />
Beerencreme oder Zucchinibrot.<br />
Insgesamt ist der Ratgeber damit gut<br />
geeignet für die Schulung von Diabetikern<br />
und eine tolle Unterstützung beim<br />
Leben mit der Krankheit.<br />
n Dipl.-Med. Sigrid Schwark<br />
ein Ausblick auf die Brüche und Kontinuitäten<br />
nach 1945. Die Autoren weisen<br />
außerdem auf die noch immer klaffenden<br />
Forschungslücken hin – etwa<br />
das Schicksal von vielen Tuberkulosekranken<br />
und Sanatoriumsinsassen oder<br />
die Situation in den 18 jüdischen Krankenhäusern,<br />
die es im Dritten Reich<br />
gab.<br />
Das Buch überzeugt mit einer Fülle an<br />
Informationen und Quellen, und gerade<br />
daher schmerzt der Verzicht auf ein<br />
Stichwort- und Namensregister umso<br />
mehr, denn so wird dem Leser die gezielte<br />
Suche nach bestimmten Themen<br />
unnötig erschwert.<br />
n Mark Berger<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 59
personalIa<br />
96 Jahre<br />
MR Dr. med. Annalise Riedel,<br />
Treuenbrietzen<br />
94 Jahre<br />
SR Dr. med. Heinz Andree, Neuenhagen<br />
MR Dr. med. Franz Haar, Beeskow<br />
91 Jahre<br />
SR Dr. med. Heinrich Bauer,<br />
Bad Liebenwerda<br />
90 Jahre<br />
OMR Dr. med. Hans-Joachim Reukauff,<br />
Fürstenwalde /Spree<br />
MR Dr. med. Charlotte Schneider,<br />
Senftenberg<br />
88 Jahre<br />
Dr. med. Gisela Boenicke, Kleinmachnow<br />
Dr. med. Dietrich Kogge, Potsdam<br />
SR Dr. med. Hans Opitz, Wittenberge<br />
86 Jahre<br />
MR Alberto Monti, Woltersdorf<br />
84 Jahre<br />
Dr. med. Rolf Bosse, Cottbus<br />
83 Jahre<br />
MR Dr. med. habil. Heinrich Brückner,<br />
Frankfurt (Oder)<br />
OMR Prof. Dr. sc. med.<br />
Herbert Grünewald, Fürstenwalde<br />
MR Dr. med. Uwe Wriedt, Spremberg<br />
82 Jahre<br />
SR Dr. med. Eve-Marie Hartelt,<br />
Altlandsberg<br />
OMR Dr. jur. Wilfried Krüger,<br />
Frankfurt (Oder)<br />
81 Jahre<br />
MR Dr. sc. med. Rolf Wilhelm, Zepernick<br />
80 Jahre<br />
Dr. med. Barbara Donalies, Eberswalde<br />
Dr. med. Eva Elsner, Zepernick<br />
MR Dr. med. Heinz Hennig, Perleberg<br />
MR Günter Klostermann, Müllrose<br />
MR Dr. med. Wolfgang Pelz,<br />
Potsdam, OT Groß Glienicke<br />
OMR Dr. med. Erik Schuster, Cottbus<br />
79 Jahre<br />
SR Manfred Galuschki,<br />
Stahnsdorf, OT Güterfelde<br />
MR Dr. med. Marianne Holldorf, Zernsdorf<br />
MR Dr. med. Dietrich Kandt, Oranienburg<br />
MR Dr. med. Klaus Kunz, Zeuthen<br />
MR Inge Marasus, Altenhof<br />
Prof. Dr. med. habil. Günter Pasternak,<br />
Teupitz<br />
Georg Schmidt, Fretzdorf<br />
78 Jahre<br />
MR Dr. med. Christa Auster,<br />
Jeserigerhütten<br />
SR Helga Jestel, Kobbeln<br />
OMR Dr. med. Dr. rer. pol.<br />
60 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />
wIr GratulIeren<br />
zum Geburtstag im oktober<br />
Erhard Lehmann, Britz<br />
Dr. med. Elena Löwe,<br />
Oberuckersee, OT Warnitz<br />
Prof. Dr. sc. med. Gerda Niebsch,<br />
Fredersdorf<br />
Dr. med. Dietrich Schlief, Potsdam<br />
SR Dr. med. Melitta Tenner, Prösen<br />
77 Jahre<br />
SR Dr. med. Waltraut Bayer,<br />
Teltow-Sigridshorst<br />
Prof. Dr. med. Georg Bein,<br />
Nuthe-Urstromtal<br />
Dr. med. Hans Brosz, Bad Belzig<br />
Dieter Drews, Eichstädt<br />
SR Gisela Ehrhardt, Schöneiche<br />
MR Dr. med. Hans-Joachim Fichler,<br />
Schönow<br />
Dr. med. Dieter Glauch, Hennigsdorf<br />
OMR Dr. med. Horst Gutsche,<br />
Lauchhammer<br />
Dr. med. Dietrich Hannemann, Zeuthen<br />
Dr. med. Angela Hubrich, Zernikow<br />
MR Dr. med. Edith Jaworski, Bad Saarow<br />
Rüdiger Lehmann, Treuenbrietzen<br />
Dr. med. Marianne Ludwig, Lobetal<br />
Dr. med. Dieter Pludra,<br />
Königs Wusterhausen, OT Senzig<br />
Dr. med. Wolfgang Schallert, Zeuthen<br />
Dr. med. Manfred Schkrok, Kolkwitz<br />
MR Dr. med. Günther Tanner, Rhinow<br />
76 Jahre<br />
Dr. med. Dieter Böhm, Brandenburg<br />
Dr. med. Helga Forch, Neuruppin<br />
SR Klara Friese, Falkensee<br />
Dr. med. Dietrich Hessel, Bad Freienwalde<br />
Dr. med. Claus Marquardt,<br />
Hohen Neuendorf<br />
Dr. med. Ursula Port, Woltersdorf<br />
SR Dr. med. Renate Reistel,<br />
Eisenhüttenstadt<br />
Ingrid Rüdiger-Fredrich,<br />
Fürstenwalde/Spree<br />
OMR Prof. Dr. med. habil. Gerd Zucker,<br />
Bad Saarow<br />
75 Jahre<br />
Dr. med. Gisela Bauer, Neuenhagen<br />
Dr. med. Jürgen Beyer, Templin<br />
SR Dr. med. Barbara von Domarus,<br />
Königs Wusterhausen<br />
SR Dr. med. Friedrich-Wilhelm Ender,<br />
Luckenwalde<br />
SR Siegfried Fuß, Kloster Lehnin, OT Grebs<br />
MR Dr. med. Rudi Hentsch, Cottbus<br />
MR Dr. med. Siegfried Kirsch, Guben<br />
Ursula Nünke, Dallgow-Döberitz<br />
OMR Doz. Dr. med. habil.<br />
Manfred Rother, Strausberg<br />
MR Dr. med. Hans-Jürgen Scholz,<br />
Königs Wusterhausen, OT Senzig<br />
Dr. med. Gerhard Weber, Potsdam<br />
MR Dr. med. Wolfgang Wende,<br />
Spremberg<br />
70 Jahre<br />
MR Dr. med. Michael Bismarck,<br />
Spremberg<br />
Renate Breitner, Kleinmachnow<br />
Dr. med. Hinrich Evers, Beelitz<br />
Dr. med. Gerwin Fischer, Wittenberge<br />
MR Dr. med. Manfred Gries, Oranienburg<br />
SR Dr. med. Almut Grunske, Fredersdorf<br />
Dr. med. Viktor Hartung, Eberswalde<br />
Dr. med. Rosita Hecht, Eberswalde<br />
Dr. med. Lothar Kiedrowski,<br />
Hohen Neuendorf, OT Stolpe<br />
Karin Kratzsch, Seelow<br />
SR Helga Krumbach, Päwesin<br />
Dr. med. Monika Kurek, Biesenthal<br />
Dr. med. Günther Lambrecht, Dahlewitz<br />
Dr. med. Karin Mann, Zeuthen<br />
Dr. med. Manfred Mewes, Perleberg<br />
Dipl.-Med. Heinz Nehrig, Lübben<br />
Dr. med. Eberhard Paschold, Bad Belzig<br />
Dr. med. Helmut Paul, Bernau<br />
Dr. med. Regina Pohl, Falkenberg<br />
Helga Runge, Neuenhagen<br />
Dr. med. Karin Schlossarczyk, Falkensee<br />
Dagmar Schmidt, Woltersdorf bei Erkner<br />
Heide Schmidt, Schönfeld<br />
Dr. med. Karl-Heinz Schuster, Ruhland<br />
Dr. med. Peter Seidlitz, Erkner<br />
Helga Thielmann, Wandlitz<br />
Dr. med. Lutz von Versen, Berlin<br />
Angelika Voß, Panketal<br />
MR Dr. med. Klaus Zimmermann, Prenzlau<br />
65 Jahre<br />
Dr. med. Stefan Alt, Berlin<br />
Dr. med. Wolfram Göhre, Templin<br />
Dr. med. Mathias Hahn, Grünheide<br />
Hans-Jürgen Heinrich,<br />
Schorfheide, OT Finowfurt<br />
Dr. med. Ingrid Jungnickel, Potsdam<br />
Dr. med. Gerd Koinzer,<br />
Cottbus, OT Groß Gaglow<br />
Dipl.-Med. Gisela Polzin, Neuruppin<br />
60 Jahre<br />
Dr. med. Torsten Bock, Wentdorf<br />
Viktor Bunkowski, Bernau<br />
Dipl.-Med. Jeanne Fröhner, Finowfurt<br />
Dr. med. Jürgen Haase, Brandenburg<br />
Dipl.-Med. Maja Hanschke, Guben<br />
Dr. med. Eva-Maria Jenzewski, Cottbus<br />
Dr. med. Jörg Kessel, Eberswalde<br />
Dr. med. Silvia Keulen, Potsdam<br />
Dr. med. Thomas Kniffert,<br />
Dallgow-Döberitz, OT Seeburg<br />
Dipl.-Med. Günter Kranke, Herzberg<br />
Renate Kruse, Beeskow<br />
Dr. med. Beate Kuhlmey, Potsdam<br />
Dr. med. Barbara Mahal, Cottbus<br />
Dr. med. Reinhard Puchner, Bernau<br />
Christiane Reiner, Berlin<br />
Dipl.-Med. Renate Schneider,<br />
Lauchhammer<br />
Dipl.-Med. Sabine Schwochow,<br />
Bergholz-Rehbrücke<br />
Gabriele Spiegel, Panketal OT Zepernick<br />
Dipl.-Med. Andreas Ullm, Mühlberg<br />
Dipl.-Med. Annemarie Zobel, Spremberg<br />
Wir bitten unsere Leser, die nicht mit<br />
der Veröffentlichung einverstanden<br />
sind, um rechtzeitige (bis 5. des Vormonats)<br />
Mitteilung (schriftlich oder telefonisch<br />
unter 0355 7801018 oder E-Mail:<br />
angelika.winzer@laekb.de).
die landesärztekammer brandenburg betrauert<br />
den tod der Kolleginnen und Kollegen<br />
SR Dr. med. Marianne Benz<br />
Fürstenwalde<br />
geboren: 05.01.1934<br />
verstorben: 06.03.2011<br />
Dr. med. Gerlinde Bertram<br />
Templin<br />
geboren: 10.08.1925<br />
verstorben: 14.02.2011<br />
Dr. med. Sven Blau<br />
Cottbus<br />
geboren: 07.07.1966<br />
verstorben: 23.08.2011<br />
SR Christel Budewitz<br />
Pritzwalk<br />
geboren: 07.05.1937<br />
verstorben: 05.04.2011<br />
Dr. med. Helmut Dreßler<br />
Zeuthen<br />
geboren: 24.11.1927<br />
verstorben: 03.05.2011<br />
MR Dr. med. Ursula Fricke<br />
Cottbus<br />
geboren: 17.09.1929<br />
verstorben: 18.05.2011<br />
OMR Dr. sc. med. Hagen Gehrke<br />
Petershagen<br />
geboren: 31.01.1935<br />
verstorben: 19.08.2010<br />
SR Dr. med. Elfriede Graef<br />
Storkow<br />
geboren: 29.10.1934<br />
verstorben: 16.12.2010<br />
Dr. med. Bernhard Helbach<br />
Falkensee<br />
geboren: 05.07.1923<br />
verstorben: 15.05.2011<br />
Laura Kiefer<br />
Berlin<br />
geboren: 19.02.1981<br />
verstorben: 02.07.2011<br />
MR Dr. med. Heinz Klavehn<br />
Templin, OT Groß Dölln<br />
geboren: 04.12.1915<br />
verstorben: 24.05.2011<br />
Dr. med. Hans-Gottfried Kletschke<br />
Potsdam<br />
geboren: 15.04.1919<br />
verstorben: 02.02.2011<br />
Dipl.-Med. Sabine Koch<br />
Penkun<br />
geboren: 13.02.1957<br />
verstorben: 23.04.2011<br />
MR Dr. med. Gudrun Kujat<br />
Rathenow<br />
geboren: 31.10.1941<br />
verstorben: 25.06.2011<br />
Dr. med. Ute Kunz<br />
Potsdam<br />
geboren: 15.12.1940<br />
verstorben: 31.03.2011<br />
MR Dr. med. Gisbert Lehmann<br />
Finsterwalde<br />
geboren: 11.02.1943<br />
verstorben: 06.11.2010<br />
Rainer Lehnhardt<br />
Herzberg<br />
geboren: 15.09.1939<br />
verstorben: 04.03.2011<br />
Dr. sc. med. Siegfried Mach<br />
Lindow<br />
geboren: 19.05.1928<br />
verstorben: 09.10.2010<br />
Dr. med. Eckart Masius<br />
Zeschdorf, OT Hohenjesar<br />
geboren: 07.06.1941<br />
verstorben: 14.08.2011<br />
Dr. med. Karin Menz<br />
Woltersdorf<br />
geboren: 15.06.1944<br />
verstorben: 31.03.2011<br />
Dr. med. Diethelm Neubauer<br />
Falkensee<br />
geboren: 08.06.1926<br />
verstorben: 29.03.2011<br />
Gisela Otto<br />
Cottbus<br />
geboren: 02.12.1929<br />
verstorben: 02.05.2011<br />
Dr. med. Ulrich Pfefferle<br />
Märkisch Luch, OT Buschow<br />
geboren: 21.06.1944<br />
verstorben: 28.06.2011<br />
Ursula Ranke<br />
Kleinmachnow<br />
geboren: 26.08.1952<br />
verstorben: 15.03.2011<br />
Dr. med. Ulf Riebe<br />
Woltersdorf<br />
geboren: 04.07.1960<br />
verstorben: 09.07.2011<br />
Manfred Schacht<br />
Fürstenwalde<br />
geboren: 02.06.1938<br />
verstorben: 04.06.2011<br />
Thomas Schirmer<br />
Fürstenberg<br />
geboren: 30.05.1954<br />
verstorben: 17.01.2011<br />
Dr. med. Wolfgang Schleiffer<br />
Frankfurt (Oder)<br />
geboren: 29.12.1943<br />
verstorben: 29.03.2011<br />
Dr. med. Arnd Schletze<br />
Nauen<br />
geboren: 25.12.1943<br />
verstorben: 13.03.2011<br />
Natalie Schmidt<br />
Spremberg<br />
geboren: 02.03.1962<br />
verstorben: 27.04.2011<br />
SR Hans-Jürgen Spiller<br />
Ludwigsfelde<br />
geboren: 11.12.1937<br />
verstorben: 21.01.2011<br />
Dr. med. Ewgeni Stoinow<br />
Forst<br />
geboren: 07.02.1922<br />
verstorben: 04.08.2011<br />
OMR Dr. med. Eckart Stolte<br />
Rüdersdorf<br />
geboren: 25.01.1930<br />
verstorben: 11.06.2011<br />
Dr. med. dent. Claus Vetter<br />
Wulfersdorf<br />
geboren: 16.07.1928<br />
verstorben: 12.01.2011<br />
Dipl.-Med. Volkhard Weber<br />
Am Mellensee<br />
geboren: 01.12.1952<br />
verstorben: 05.05.2011<br />
Dr. med. Helga Winkler<br />
Bad Belzig<br />
geboren: 25.12.1939<br />
verstorben: 29.05.2011<br />
OMR Dr. med. Gerhard Würfel<br />
Frankfurt, Oder<br />
geboren: 08.02.1925<br />
verstorben: 15.02.2011<br />
personalIa<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 61
Fortbildungsangebote<br />
unter www.laekb.de<br />
Rubrik Fortbildung/<br />
Fortbildungstermine<br />
Alle Angaben sind<br />
ohne Garantie. Bei<br />
Rückfragen bitte<br />
direkt an den Veranstalter<br />
wenden.<br />
taGunGen & KonGresse<br />
tagungen und Kongresse<br />
Land Brandenburg und<br />
Berlin<br />
Balintgruppe<br />
jeweils 1. Mittwoch im Monat,<br />
16.00 bis 19.30 Uhr<br />
Teilnehmergebühr: 60 €<br />
Leitung, Ort und Auskunft: ASB Gesundheitszentrum<br />
MVZ Mitte, Frau Seifert,<br />
Franz-Mehring-Straße 23c, 15230 Frankfurt (Oder)<br />
Telefon: (0335) 46 67 13<br />
Qualitätszirkel „Klinische Fallkonferenz<br />
Disease Management Programm<br />
Diabetes mellitus Typ 1 und 2“<br />
19. Okt. 2011<br />
Ort: Seminarzentrum<br />
Auskunft: Asklepios Klinik Birkenwerder,<br />
Hubertusstraße 12 – 22, 16547 Birkenwerder<br />
Telefon: 03303 522142 • Fax: 03303 522222<br />
E-Mail: b.spitzbarth@asklepios.com<br />
Nierenzellkarzinom<br />
19. Okt. 2011, 16.30 bis 18.00 Uhr<br />
Ort: Hörsaal Haus 33<br />
Auskunft: Carl-Thiem-Klinikum, Tumorzentrum,<br />
Thiemstraße 111, 03048 Cottbus<br />
Telefon: 0355 462046 • Fax: 0355 462047<br />
3. Zahnärztlicher Kliniktag<br />
22. Okt. 2011<br />
Ultraschall-Workshop:<br />
DEGUM-zertifizierter Grundkurs<br />
Anästhesiologie I<br />
26./27. Nov. 2011<br />
Teilnehmergebühr: 340 €<br />
Ort und Auskunft:<br />
Klinikum Ernst von Bergmann, Frau Rauhut,<br />
Charlottenstraße 72, 14467 Potsdam<br />
Telefon: 0331 2414016<br />
E-Mail: jrauhut@klinikumevb.de<br />
Internet: www.kevb.de<br />
Internationales Symposium: Hurting<br />
memories. Remembering as pathogenic<br />
process in individuals and societies<br />
28./29. Okt. 2011<br />
Ort: Schloss Criewen<br />
Teilnehmergebühr: 60 €<br />
Leitung und Auskunft: Prof. Dr. Linden,<br />
Reha-Zentrum Seehof,<br />
Lichterfelder Allee 55, 14513 Teltow<br />
Telefon: 03328 345679 • Fax: 03328 345555<br />
Differenzialdiagnostik<br />
der sekundären Hypertonie 2 P<br />
9. Nov. 2011, 18.00 bis 20.00 Uhr<br />
Ort: Panorama-Konferenzraum<br />
Leitung und Auskunft: Prof. Dr. med. Oeff,<br />
Städtisches Klinikum, Klinik für Innere Medizin I,<br />
Hochstraße 29, 14770 Brandenburg<br />
Telefon: 03381 411500 • Fax: 03381 411509<br />
E-Mail: oeff@klinikum-brandenburg.de<br />
19. Potsdamer Balintstudientagung<br />
11./12. Nov. 2011<br />
Teilnehmergebühr: 120 €<br />
Leitung, Ort und Auskunft: Dr. med. Loesch,<br />
Institut für Psychosomatik und Psychotherapie,<br />
Großbeerenstraße 109, 14482 Potsdam<br />
Telefon: 0331 6013637 • Fax: 0331 6013649<br />
E-Mail: institutipp@yahoo.com<br />
62 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />
19. Bad Saarower Herbsttagung<br />
12. Nov. 2011<br />
Ort: Hotel Esplanade Bad Saarow<br />
Leitung: PD Dr. Ch. Grüber<br />
Auskunft: Frau Elke Hähle<br />
Telefon: 0355 792666 • Fax: 0355 792696<br />
Internet: www.Allergologenverband-Brandenburg.de<br />
Fallseminar Palliativmedizin<br />
Modul 2: 14. bis 18. Nov. 2011<br />
Modul 3: 23. bis 27. April 2012<br />
Teilnehmergebühr: auf Anfrage<br />
Ort: Potsdam<br />
Leitung: B. Himstedt-Kämpfer, Potsdam<br />
Anmeldung: Akademie für Palliative Care im<br />
Land Brandenburg c/o Hauskrankenpflege für<br />
Jedermann, Frau Stachowicz,<br />
Bauhofstraße 48, 14776 Brandenburg<br />
Fax: 03381 8909516<br />
Moderne Schulterchirurgie 8 P<br />
19. Nov. 2011, 8.30 bis 16.00 Uhr<br />
Ort: Kleist Forum Frankfurt (Oder)<br />
Leitung und Auskunft: Dr. med. U. Weigert,<br />
Klinikum Frankfurt (Oder), Klinik für Orthopädie,<br />
Müllroser Chaussee 7, 15236 Frankfurt (Oder)<br />
Telefon: 0335 5482630<br />
E-Mail: gf@klinikumffo.de<br />
Internet: www.klinikumffo.de<br />
Konservative Diagnostik und Therapie<br />
des Lungenkarzinoms<br />
23. Nov. 2011, 16.00 Uhr<br />
Ort: Seehotel Mühlenhaus, Sandkrug<br />
Leitung: Dipl.-Med. Kleina<br />
Auskunft: Nordbrandenburgischer Onkologischer<br />
Schwerpunkt e. V., ASKLEPIOS klinikum<br />
Uckermark, Auguststraße 23, 16303 Schwedt<br />
Telefon: 033332 532472<br />
Hämatologisch-zytologischer<br />
Mikroskopierkurs (Teil 3)<br />
24. bis 26. Nov. 2011 in Bad Saarow<br />
Leitung: PD Dr. med. habil. Koch<br />
Teilnehmergebühr: 180 €<br />
Auskunft: HELIOS Klinikum, Institut für Pathologie,<br />
Pieskower Straße 33, 15526 Bad Saarow<br />
Telefon: 033631 73210 • Fax: 033631 73010<br />
E-Mail: pathologie.badsaarow@helios-kliniken.de<br />
Internet: www.saarow-zyto.de<br />
XI. Herz- und Nierentage Cottbus<br />
25./26. Nov. 2011 in Cottbus<br />
Leitung und Auskunft: Prof. Dr. Steinhauer,<br />
Carl-Thiem-Klinikum, Thiemstraße 111, 03046<br />
Cottbus<br />
Telefon: 0355 462220 • Fax: 0355 462240<br />
Qualifikationskurs für Transfusionsbeauftragte<br />
und -verantwortliche<br />
(Block A und B) 16 P<br />
1. und 2. Dez. 2011<br />
Teilnehmergebühr: 150 € pro Block<br />
Auskunft: hospital Laborverbund Brandenburg-<br />
Berlin GmbH<br />
Telefon: 03338 694265 • Fax: 033381 694843<br />
E-Mail: mail@hospital-laborverbund.de<br />
Berufsdermatologie<br />
3. Dez. 2011, 8.00 bis 16.00 Uhr<br />
Ort: Potsdam-Hermannswerder<br />
Leitung und Auskunft: Dr. med. H.-J. Lüdcke,<br />
Großbeerenstraße 301, 14480 Potsdam<br />
Telefon: 0331 6261004 • Fax: 0331 6261005<br />
E-Mail: hautarztpraxis-luedcke@web.de<br />
Vorlesungszyklus Psychoanalyse<br />
nach Richtlinien zur Weiterbildung der LÄKB<br />
und nach Ausbildungs- und Prüfungsordnung<br />
für Psychologische Psychotherapeuten<br />
Beginn: 7. Jan. 2012<br />
Ort: St. Johanneshaus Cottbus<br />
Teilnehmergebühr: 15 €/Stunde (Psychologen<br />
600 Stunden, Ärzte 400 Stunden)<br />
Leitung: Dr. med. R. Kirchner<br />
Anmeldung bis 1. Nov. 2011<br />
Brandenburgische Akademie für Tiefenpsychologie<br />
und analytische Psychotherapie e. V.,<br />
Finsterwalder Straße 62, 03048 Cottbus<br />
Telefon: 0355 472845 • Fax: 0355 472647<br />
Hypnose zu Heilzwecken<br />
21./22. Jan. 2012 (Grundkurs)<br />
10./11. März 2012 (1. Aufbaukurs)<br />
16./17. Juni 2012 (2. Aufbaukurs)<br />
25./26. Aug. 2012 (3. Aufbaukurs)<br />
6./7. Okt. 2012 (4. Aufbaukurs)<br />
24./25. Nov. 2012 (5. Aufbau/Supervisionskurs)<br />
Anmeldung bis 13. Jan. 2012<br />
Ort: Herzberg (bei Beeskow)<br />
Teilnehmergebühr: Grundkurs 265 €, Aufbaukurse<br />
je 240 €, Supervisionskurs 300 €<br />
Auskunft: Praxis PD Dr. W. Zimmermann,<br />
Breitscheidstraße 41, 16321 Bernau<br />
Telefon/Fax: 03338 5874<br />
E-Mail: dr.zimmermann1@gmx.de<br />
Internet: www.dr-w-zimmermann.de<br />
Suchtmedizinische Grundversorgung<br />
Kursteil A Allgemeine Grundlagen:<br />
10./11. Febr. 2012<br />
Kursteil B Illegale Drogen: 2./3. März 2012<br />
Kursteil C Alkohol, Medikamente, Drogen:<br />
30./31. März 2012<br />
Kursteil D Motivierende Gesprächsführung:<br />
4./5. Mai 2012<br />
Ort: Berlin<br />
Auskunft: Abteilung Fortbildung,<br />
Ärztekammer Berlin,<br />
Friedrichstraße 16, 10969 Berlin<br />
E-Mail: M.Maier@aekb.de<br />
Andere Bundesländer<br />
18. Herbst-Tutorium Progressive<br />
Endoskopie<br />
30. Okt. bis 1. Nov. 2011 in Hamburg<br />
Teilnehmergebühr: 400 €<br />
Auskunft: Tagesklinik Altonaer Straße,<br />
20357 Hamburg<br />
Telefon: 040 432858-0<br />
E-Mail: info@tka-hh.de
Planungsbereich/Arztgruppen<br />
Anästhesie<br />
Übersicht der Entscheidungen des Landesausschusses<br />
der Ärzte und Krankenkassen<br />
des Landes Brandenburg zur Anordnung bzw.<br />
Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen<br />
im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung<br />
Brandenburg nach § 103 Abs. 1 bis 3 SGB V<br />
i.V.m. § 16b Ärzte-ZV<br />
Augen Chirurgie Fachärzte<br />
Intern.<br />
Frauen HNO<br />
Kvbb InformIert<br />
Die Übersicht enthält die Entscheidungen des Landesausschusses<br />
per 29.08.2011 für die Arztgruppen<br />
in den jeweiligen Planungsbereichen bis einschließlich<br />
des Beschlusses Nr. 54/11. Die für Zulassungen<br />
gesperrten Planungsbereichen/ Arztgruppen<br />
sind mit einem „x“ gekennzeichnet. Die Anzahl der<br />
möglichen Zulassungen in vormals geschlossenen<br />
Planungsbereichen ist in Klammern (...) gesetzt.<br />
* Zulassungsmöglichkeit für ärztl. Psychotherapeuten; ** Zulassungsmöglichkeit für Psychotherapeuten, die ausschließl. Kinder und Jugendliche behandeln<br />
In Regionen der blau gekennzeichneten Bereiche werden Zulassungen gefördert.<br />
Zulassungsanträge sind bis zum 12.12.2011 einzureichen. Im Auswahlverfahren werden nur die Anträge berücksichtigt, die fristgerecht und vollständig bis zu diesem<br />
Termin eingereicht werden.<br />
Hautkrank.<br />
Kinder Nerven<br />
Orthopädie<br />
Psychoth.<br />
Diag.Ra <br />
diol.<br />
Potsdam/Stadt x x x x x x x x x (1) x x (1) x<br />
Brandenb. a.d. Havel/<br />
St.Potsdam-Mittelmark<br />
x x x x x x x x x x x x (1)<br />
Havelland (1) x x x x x x x x x x x x<br />
Oberhavel x x x x x x x x x x x x x (15)<br />
Ostprignitz-Ruppin x x x x x x x x x x x x x<br />
Prignitz x x x x x x (1) x x x x x (1)<br />
Teltow-Fläming x (1) x x x x x x x x x x x<br />
Cottbus/Stadt x (1) x x x x x x (1) x 1*/x x x (5)<br />
Dahme-Spreewald x x x x x x x x x x x x x<br />
Elbe-Elster x x x x x x (1) x x x x x x (11)<br />
Oberspreew.-Lausitz x x x x x x x x x x 1*/x x x<br />
Spree-Neiße x (1) x x x x x x x x 2*/x x x<br />
Frankfurt/Stadt/Oder-<br />
Spree<br />
x x x x x x x x x x x x x x<br />
Barnim x (1) x x x x x x x x x x x<br />
Märkisch-Oderland x x x x x (1) x x x x x x (1) (25)<br />
Uckermark (1) x x x x x x x x x 1*/x x x<br />
Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V<br />
In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und<br />
Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat,<br />
schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V<br />
nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur<br />
Nachbesetzung aus:<br />
Bewerbungsfrist bis 10.11.2011<br />
laufende Bewerbungskennziffer: 42/2011<br />
Fachrichtung: Allgemeinmedizin/HÄ<br />
Planungsbereich: Potsdam/Stadt<br />
gewünschter Übergabetermin: 01.01.2012<br />
laufende Bewerbungskennziffer: 43/2011<br />
Fachrichtung: Allgemeinmedizin/HÄ<br />
Planungsbereich: Frankfurt (Oder)-Oder-Spree<br />
gewünschter Übergabetermin: 01.01.2012<br />
laufende Bewerbungskennziffer: 44/2011<br />
Fachrichtung: Anästhesiologie<br />
Planungsbereich: Cottbus<br />
gewünschter Übergabetermin: 01.10.2012<br />
laufende Bewerbungskennziffer: 45/2011<br />
Fachrichtung: Augenheilkunde<br />
Planungsbereich: Havelland<br />
gewünschter Übergabetermin: 01.04.2012<br />
laufende Bewerbungskennziffer: 46/2011<br />
Fachrichtung: Chirurgie<br />
Planungsbereich: Potsdam/Stadt<br />
gewünschter Übergabetermin: 01.01./01.04.2012<br />
laufende Bewerbungskennziffer: 47/2011<br />
Fachrichtung: Frauenheilkunde und Geburtshilfe<br />
Planungsbereich: Brandenburg an der Havel-<br />
Potsdam-Mittelmark<br />
gewünschter Übergabetermin: 01.01.2012<br />
laufende Bewerbungskennziffer: 48/2011<br />
Fachrichtung: Frauenheilkunde und Geburtshilfe<br />
Planungsbereich: Oberspreewald-Lausitz<br />
gewünschter Übergabetermin: 2012<br />
laufende Bewerbungskennziffer: 49/2011<br />
Fachrichtung: Innere Medizin/FA<br />
Planungsbereich: Märkisch-Oderland<br />
gewünschter Übergabetermin: 01.04.2012<br />
laufende Bewerbungskennziffer: 50/2011<br />
Fachrichtung: Orthopädie<br />
Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 63<br />
Urologen<br />
Planungsbereich: Cottbus<br />
gewünschter Übergabetermin: sofort<br />
laufende Bewerbungskennziffer: 51/2011<br />
Fachrichtung: Psychologischer Psychotherapeut<br />
Planungsbereich: Barnim<br />
gewünschter Übergabetermin: 02.01.2012<br />
laufende Bewerbungskennziffer: 52/2011<br />
Fachrichtung: Allgemeinmedizin<br />
(hälftiger Versorgungsauftrag)<br />
Planungsbereich: Frankfurt (Oder)-Oder-Spree<br />
gewünschter Übergabetermin: sofort<br />
Hausärzte<br />
Ansprechpartnerin:<br />
Ingeborg Prößdorf, Telefon: 0331 2309-323 oder<br />
Karin Rettkowski, Telefon: 0331 2309-320.<br />
Die schriftliche Bewerbung für die ausgeschriebenen<br />
Vertragsarztsitze ist zwingend erforderlich. Sie muss die<br />
Bewerbungskennziffer, die Anschrift, die Telefonnummer,<br />
die Facharztanerkennung sowie Angaben zum möglichen<br />
Praxisübernahmezeitpunkt enthalten.<br />
Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen<br />
bei der KV Brandenburg, Friedrich-Engels-Str.<br />
103/104, 14473 Potsdam, einzureichen.
Empfehlungen<br />
zur Grippeimpfung für die Praxis<br />
Die Influenza-Saison hat begonnen<br />
Saison 2010/2011<br />
Von Oktober 2010 bis April 2011 wurden<br />
im Land Brandenburg 1989 Influenzafälle gemeldet<br />
(nur labordiagnostisch bestätigte Fälle).<br />
96 % der Erkrankten waren nicht geimpft.<br />
285 Erkrankte mussten hospitalisiert werden. In<br />
875 Fällen wurde das pandemische H1N1-Virus<br />
nachgewiesen. Kinder unter 15 Jahren zeigten<br />
die höchsten Erkrankungsraten (443 Erkrankte<br />
pro 100.000 der Altersgruppe) [SurvNet]. Daher<br />
sind gerade Kinder durch eine Influenza-<br />
Impfung zu schützen.<br />
Von Januar bis April 2011 wurden 45 Krankheitshäufungen<br />
mit 276 Erkrankten übermittelt.<br />
27 Ausbrüche betrafen Privathaushalte, 17<br />
Schulen und Kindertageseinrichtungen. Darüberhinaus<br />
wurde eine Influenzahäufung mit 10<br />
Erkrankten in einer stationären psychiatrischen<br />
Abteilung verzeichnet. Insgesamt wurden drei<br />
Todesfälle durch Influenza übermittelt, darunter<br />
ein 10-jähriges Mädchen ohne Vorerkrankungen<br />
[SurvNet]. Dies zeigt wie schnell und<br />
dramatisch eine Influenza sich entwickeln kann.<br />
Die Meldedaten zeigen immer wieder, dass<br />
gerade ältere Menschen und Patienten mit Vorerkrankungen<br />
besonders betroffen sind.<br />
luGv, abteIlunG GesundheIt<br />
infeKtionsschutz<br />
Infektionskrankheiten/Impfschutz/Krankenhaushygiene (August 2011 - Auszug)<br />
Infektionsschutz<br />
Infektionskrankheiten/lmpfschutz/Krankenhaushygiene<br />
(August 2011 - Auszug)<br />
Fälle<br />
Kumulativwert<br />
(03.01.2011 – 04.09.2011)*<br />
Adenovirus-K(erato)onjunktivitis 1 9<br />
Lyme-Borreliose 289 872<br />
Campylobacter 346 1655<br />
Creutzfeld-Jacob-Krankheit 2 3<br />
E.-coli-Enteritis 37 230<br />
Norovirus** 78 3455<br />
Rotavirus 34 2660<br />
Ornithose 2 2<br />
Hepatitis E 1 15<br />
Keuchhusten 50 721<br />
MRSA 10 104<br />
Paratyphus 1 1<br />
Windpocken 15 489<br />
* vorläufige Zahlen (durch Nachmeldungen kann es<br />
Differenzen zwischen der Summe der Einzelmonate und<br />
dem aktuellen Kumulativwert geben)<br />
** nach RKI-Infobrief Nr. 23: ausschließlich<br />
labordiagnostische Fälle<br />
64 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />
Impfempfehlungen<br />
Im Land Brandenburg wird die Influenza-Impfung<br />
für alle Altersgruppen ohne Einschränkung<br />
– unabhängig von einer möglichen Kostenübernahme<br />
durch die Krankenkassen – öffentlich<br />
empfohlen.<br />
Die Zusammensetzung des Grippeimpfstoffs<br />
für die kommende Saison entspricht der vom<br />
Vorjahr. Aktuelle Informationen sind auf der<br />
Website des Paul Ehrlich Institutes abrufbar<br />
(www.pei.de). Zu beachten ist jedoch, dass die<br />
Impfstoffe erst für Kinder ab dem vollendeten<br />
6. Lebensmonat zugelassen sind.<br />
Die Influenza-Impfung verhindert wirksam<br />
schwere Verläufe, Krankenhauseinweisungen<br />
und somit auch tödliche Verläufe. Sie zeigt bei<br />
Erwachsenen mittleren Alters eine 80 %ige<br />
Schutzrate, bei Kindern und älteren Menschen<br />
bis zu 60 % [CDC 2010].<br />
Hinweise für die Praxis:<br />
• Die Grippeschutzimpfung sollte auch bei Patienten,<br />
die schon im letzten Jahr denselben<br />
Impfstoff erhalten haben, wiederholt werden,<br />
da die Antikörperkonzentration innerhalb von<br />
12 Monaten nach der Impfung abnimmt [Song<br />
at al. 2010].<br />
• Kinder zwischen 6 Monaten und 9 Jahren,<br />
die noch nie gegen Influenza geimpft worden<br />
sind, sollten zwei Impfdosen im Abstand von<br />
4 Wochen erhalten Wissenschaftliche Studien<br />
konnten zeigen, dass so die Schutzwirkung<br />
deutlich erhöht wird [CDC 2010, Fachinformationen].<br />
• Falls ältere Menschen über 60 Jahre noch<br />
keine Pneumokokken-Impfung erhalten haben,<br />
sollte diese gleichzeitig mit einer Influenza-Impfung<br />
durchgeführt werden. Studien<br />
konnten zeigen, dass bei einer gleichzeitigen<br />
Influenza- und Pneumokokken-Impfung durch<br />
Verstärkung der Wirkung die Hospitalisierungsraten<br />
von Influenza, Pneumonie oder invasiven<br />
Pneumokokken-Erkrankungen stark abnahmen<br />
– mit bis zu einer Halbierung der Raten. Darüber<br />
hinaus konnte die durchschnittliche Krankenhausverweildauer<br />
bei einer Erkrankung gesenkt<br />
werden [Christenson et al. 2004].<br />
• Bei Patienten mit einer Hühnereiweißallergie<br />
empfehlen wir, in Anlehnung an das amerikanische<br />
Advisory Committee on Immunization<br />
Practices (ACIP, www.cdc.gov/mmwr), nach<br />
Schwere der allergischen Symptomatik des<br />
Patienten zu differenzieren. Bei Personen, die<br />
nach Genuss von Rührei beschwerdefrei sind,<br />
ist jederzeit eine Impfung mit Impfstoffen auf<br />
der Basis von Hühnereizellen möglich. Patienten,<br />
die mit einer Urtikaria reagieren, können<br />
die Impfung erhalten – jedoch ist eine Nachbeobachtung<br />
von 30 Minuten notwendig [CDC<br />
2011]. Nur bei einer bekannten schweren allergischen<br />
Reaktion ist von der Impfung mit<br />
hühnereiweißhaltigen Impfstoffen abzuraten.<br />
Derzeit steht erstmals in Deutschland ein hühnereiweißfreier<br />
Impfstoff - Preflucel® (Baxter) –<br />
zur Verfügung (siehe auch Paul Ehrlich Institut:<br />
www.pei.de).<br />
• Erkrankungen an einer Narkolepsie sind eher<br />
mit der Influenza-Erkrankung assoziiert als mit<br />
der Impfung [Fang Han et al. 2011].<br />
Surveillance<br />
Als Frühwarnsystem für die Grippeaktivität hat<br />
sich im Land Brandenburg seit 2005 die Surveillance<br />
der fieberhaften Atemwegsinfekte bei<br />
Kindergartenkindern etabliert, die vom Landesamt<br />
für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
jeweils von Oktober des einen bis April<br />
des folgenden Jahres durchgeführt wird. Die<br />
aktuelle epidemiologische Lage wird auf der<br />
Gesundheitsplattform des Landes Brandenburg<br />
(www.gesundheitsplattform.brandenburg.de)<br />
wöchentlich aktuell dargestellt.<br />
Die Literatur zu diesem Artikel ist eingestellt<br />
unter www.gesundheitsplattform.brandenburg.de/influenza<br />
Infektionsschutz auf einen Blick<br />
Das Poster der AG Krankenhaushygiene des<br />
Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
zum Thema „Hygienemanagement<br />
bei ausgewählten Infektionskrankheiten<br />
in der medizinischen Erstversorgung“ liegt jetzt<br />
in dritter, überarbeiteter und erweiterter Auflage<br />
im DIN A 1Format vor.<br />
Es bietet Empfehlungen zum Prozedere (Kontaktadressen,<br />
Schutz und Hygienemaßnahmen)<br />
bei Verdacht auf das Vorliegen von kontagiösen<br />
Erkrankungen und gibt einen schnellen<br />
Überblick zu Eckdaten ausgewählter Infektionskrankheiten.<br />
Sie können das Poster unter: http://www.mugv.<br />
brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.186205.<br />
de herunterladen oder die Druckversion bestellen<br />
beim:<br />
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz/G2<br />
Wünsdorfer Platz 3, 15806 Zossen<br />
Email: Antje.schmidt@lugv.brandenburg.de
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� Gastroenterologie – Teil des Bauchzentrums<br />
� Kardiologie und Internistische Intensivmedizin<br />
� zertifi zierte interdisziplinäre Stroke Unit<br />
Weiterbildungsassistent m/w für Innere Medizin<br />
zur Weiterbildung zum Facharzt Innere Medizin (spätere optionale Schwerpunktweiterbildung)<br />
Wernigerode: Bunte Stadt am Harz � attraktive Region am Brocken � Kultur- und Touristikzentrum � hoher Freizeitwert und exzellente Lebensqualität � alle Schularten und<br />
Hochschule � Kinderbetreuung gesichert � gute Verkehrsanbindung in zentraler Lage in Deutschland<br />
Sie wollen mehr wissen?<br />
adäquate Vergütung entsprechend TV Ärzte/VKA – individuelle Vereinbarung in einigen Positionen möglich � Unterstützung bei Fort- und Weiterbildung � Kinderbetreuung<br />
bis Dienstschluss gesichert � Unterstützung bei der Wohnraumsuche � weitere Informationen unter: www.harz-klinikum.de � www.gefaesszentrumwernigerode.de<br />
� www.klinikfi nder.de<br />
Auskunft erteilt:<br />
Chefarzt Dr. T. Schilling, Tel. 03943-611261<br />
E-Mail tom.schilling@harz-klinikum.de<br />
oder senden Sie Ihre Unterlagen an:<br />
Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg GmbH<br />
Personalmanagement, Ilsenburger Straße 15, 38855 Wernigerode<br />
� Hämatologie/Onkologie mit Tagesklinik und Palliativmedizin<br />
– Teil des zertifi zierten Brustzentrums<br />
� Nephrologie (mit Dialyse)<br />
� Kardiologie und Internistische Intensivmedizin<br />
� Hämatologie/Onkologie mit Tagesklinik und Palliativmedizin<br />
� Nephrologie (mit Dialyse)<br />
Bewerben Sie sich! Fragen Sie gerne weiter nach! Wir freuen uns auf Sie!<br />
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stellenangebote<br />
Fachärztliche Gutachter gesucht<br />
Arbeiten Sie mit beim Marktführer in der Beratung der PKV,<br />
werden Sie Gutachter der IMB Consult. Wir suchen Untersuchungs-<br />
und Aktenlagengutachter im Bereich Psychiatrie.<br />
Promotion und Facharztanerkennung erforderlich. Strikte<br />
Termineinhaltung, PC-Kenntnise, soz.med. Erfahrung unabdingbar.<br />
Weitere Infos: www.imb-consult.de<br />
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FA/FÄ für Radiologie oder Frauenheilkunde<br />
mit Schwerpunkt Mammadiagnostik als Job-Sharing Partner im<br />
Mammographie-Screening Brandenburg gesucht. Anstellung in<br />
Voll-oder Teilzeit, mit und ohne Klinikanbindung möglich.<br />
Tel.: 030 81859179 oder mammographie@me.com<br />
stellengesuch<br />
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Ganzheit in Gesundheit und Bildung<br />
Europäische Akademie<br />
für Ayurveda<br />
Ayurveda<br />
Postgraduale Weiterbildung für Ärzte<br />
Ayurveda als komplementäre Medizin<br />
Mit 150 CME-Fortbildungspunkten durch die LÄK-Berlin zertifiziert<br />
Beginn 03. Febr. 2012 in Berlin, Umfang 30 Tage (berufsbegleitend)<br />
Aufbaustudium zum Master of Science in Ayurveda-Medizin (90 ECTS) möglich.<br />
- Seit 20 Jahren -<br />
Kompetenzzentrum<br />
für Ayurveda<br />
praxisabgabe<br />
Ich suche für meine schöne 1991 in Bad Pyrmont/Weserbergland<br />
gegründete Kinder- und Jugendarztpraxis eine/einen<br />
Praxisnachfolger(in) Ende 2012 - 2. Quartal 2013. Die leistungsfähige<br />
Praxis ist gut etabliert und noch ausbaufähig.<br />
Wer sich vorstellen kann in einer wunderschönen Landschaft,<br />
einer renommierten Kurstadt mit hoher Lebensqualität dem<br />
schönsten Beruf der Welt nachzugehen, die/der sollte sich mit<br />
mir in Verbindung setzen.<br />
Prof. Dr. sc. med. Cario, Tel.: 05281-10751 p.<br />
Kurse / seminare / fortbildung<br />
Vortrag & Infoveranstaltung<br />
Berlin: 09. Nov.‘11, 18 – 21 Uhr, Kaiserin Friedrich Stiftung<br />
Hamburg: 02. Nov.’11, 18 – 21 Uhr (bitte anmelden!)<br />
Mit Impulsvorträgen unserer Fachreferenten:<br />
Prof. Dr. Andreas Michalsen, Professur für klinische Naturheilkunde (Charité)<br />
Prof. Dr. Martin Mittwede und Dr. med. Christian Kessler<br />
63633 Birstein · Forsthausstr. 6 · Tel 06054 9131-0 · Fax -36<br />
Studienprogramm & Seminarübersicht: www.ayurveda-akademie.org
Deutsche Bank<br />
Ein Seminar – alle Fakten zur Existenzgründung.<br />
Die Selbstständigkeit ist der Wunsch vieler Mediziner. Aber für eine erfolgreiche Existenzgründung spielen juris-<br />
tische, betriebswirtschaftliche und steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle – ganz gleich, ob Sie eine neue Praxis<br />
gründen oder eine bestehende übernehmen. Stellen Sie deshalb jetzt die Weichen für Ihre Zukunft und besuchen<br />
Sie unser Seminar „Der Weg in die eigene Praxis“. Renommierte Experten vermitteln wichtige Grundlagen rund<br />
um den Start in Ihre Selbstständigkeit.<br />
Das Seminar „Der Weg in die eigene Praxis“ findet an folgendem Termin statt:<br />
17. November, 18:00 Uhr, Deutsche Bank, Charlottenstraße 40, 14467 Potsdam<br />
Melden Sie sich an unter 01818 - 10061* oder www.deutsche-bank.de/meine-eigene-praxis<br />
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.<br />
*9,9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunktarife können abweichen.<br />
Jetzt zum Seminar anmelden:<br />
am 17.11. in Potsdam<br />
Praxistenzgründung<br />
die; ‹mittelständisch›: der erste Schritt in die Selbstständigkeit;<br />
ermöglicht durch das Expertenwissen<br />
eines kompetenten Partners.
Eine Mitgliedschaft hat viele Vorteile.<br />
Wir sind Teil einer starken Gemeinschaft.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrer Filiale oder unter www.apobank.de<br />
„Als Mitglieder sind wir nicht nur Kunden,<br />
sondern auch Teilhaber. Durch unsere Anteile<br />
an der apoBank sind wir am Gewinn<br />
beteiligt und können als Miteigentümer<br />
unsere Bank mitgestalten.“