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Brandenburgisches<br />

<strong>Ärzteblatt</strong><br />

www.laekb.de<br />

Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 21. Jahrgang | Oktober 2011 10 | 2011<br />

Kammerversammlung: Beitragssenkungen<br />

beschlossen<br />

Seite 5<br />

Ärztemangel: Interview mit<br />

Gesundheitsministerin Tack<br />

Seite 10<br />

Hausärzte: Landesverband<br />

Brandenburg gegründet<br />

Seite 8<br />

Hilfsprojekt: Brandenburger<br />

Ärzte für Peru<br />

Seite 54<br />

Fotos: Mark Berger, LÄKB


Impressum<br />

Inhaber und Verleger<br />

Landesärztekammer Brandenburg<br />

Präsident: Dr. med. Udo Wolter<br />

Dreifertstraße 12, 03044 Cottbus,<br />

Telefon 0355 78010-12<br />

Telefax 0355 78010-1166<br />

Herausgeber<br />

Dr. med. Udo Wolter<br />

Zuschriften redaktioneller Art bitten wir, nur<br />

an den Herausgeber zu richten. Für mit Autorennamen<br />

gekennzeichnete Beiträge wissenschaftlicher<br />

und standespolitischer Art sowie<br />

Artikel, die die Kennzeichnung „Pressemitteilung<br />

von …“ enthalten, wird keine Verantwortung<br />

übernommen. Die darin geäußerten<br />

Ansichten decken sich nicht immer mit denen<br />

des Herausgebers. Sie dienen dem freien Meinungsaustausch<br />

innerhalb der Ärzteschaft. Die<br />

Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge<br />

sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck ist<br />

nur mit schriftlicher Genehmigung statthaft.<br />

Rücksendung nicht verlangter Manuskripte<br />

erfolgt nur, wenn ein vorbereiteter Umschlag<br />

mit Rückporto beiliegt. Mit der Annahme von<br />

Originalbeiträgen zur Veröffentlichung erwirbt<br />

der Herausgeber das uneingeschränkte Verfügungsrecht.<br />

Änderungen redaktioneller Art bleiben<br />

vorbehalten.<br />

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Mark Berger<br />

Büro für Öffentlichkeitsarbeit<br />

Landesärztekammer Brandenburg<br />

Reiterweg 3, 14469 Potsdam<br />

Telefon 0331 887152810<br />

Telefax 0355 78010-1166<br />

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Zur Zeit gilt Preisliste Nr. 21, gültig ab<br />

01.01.2011<br />

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Das Brandenburgische <strong>Ärzteblatt</strong> erscheint<br />

monatlich (Doppelnummer Juli/August).<br />

Bezugsgebühr (ab Ausgabe 4/2010):<br />

jährlich € 35,00; ermäßigter Preis für Studenten<br />

€ 17,50. Einzelpreis € 3,35.<br />

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GmbH, Byhlener Straße 3, 03044 Cottbus.<br />

Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt<br />

6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Für die<br />

Mitglieder der Brandenburgischen Ärztekammer<br />

ist der Bezugspreis mit dem Mitgliedsbeitrag<br />

abgegolten.<br />

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Sie bitte darauf, die Texte im txt- oder doc-<br />

Format für DOS abzuspeichern. Bitte legen Sie<br />

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Sie mit entsprechender Betreffzeile per E-Mail<br />

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Sie Bilder für Ihren Artikel, bitte die Vorlagen<br />

separat zusenden und im Text vermerken,<br />

wo das Bild stehen soll. Am besten sind Fotos<br />

geeignet (Aufsichtsvorlagen).


Seite 5<br />

Seite 10<br />

Seite 54<br />

KAmmerinformAtionen / GesundheitspolitiK<br />

Inhalt<br />

Brandenburgisches<br />

<strong>Ärzteblatt</strong><br />

Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 21. Jahrgang | Oktober 2011 10 | 2011<br />

Kammerversammlung: Renten steigen, Beiträge sinken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

Abschlussprüfungen: Medizinische Fachangestellte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

Hausarztverband Brandenburg: gegründet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

Fachärztemangel: BTU Cottbus unterstützt die ärztliche Weiterbildung . . . . . 9<br />

Versorgungsstrukturgesetz: Alle stehen in der Pflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

Zweitverblisterung: Potenzielle Gefahr für Heimbewohner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

Arzt und recht<br />

Neue Regelungen zur Selbstanzeige in Kraft getreten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

Bundesfinanzhof (BFH) entscheidet: Zivilprozesskosten abziehbar . . . . . . . . . . . . 13<br />

Rechtsprechungsänderung: Wichtige Entscheidungen zum Berufsrecht . . . . 14<br />

fortbildunG<br />

Fortbildungsangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

beKAnntmAchunGen<br />

Dritte Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung<br />

der Landesärztekammer Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

AKtuell<br />

Präventionsatlas für Berlin und Brandenburg vorgestellt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

Veranstaltungshinweis: Fachtagung zum Versorgungsstrukturgesetz . . . . . . . 51<br />

Medizinische Fachangestellte: Betriebliche Altersversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />

Hinweis: Sind Sie Absolvent der Universität zu Lübeck? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />

Nachtrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />

Brandenburgs Kliniken vorgestellt:<br />

Das Johanniter-Krankenhaus im Fläming Treuenbrietzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52<br />

Hilfsprojekt: Der Gesichtermacher aus Templin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54<br />

Seniorenausflug der Landesärztekammer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56<br />

Tarifeinigung zwischen dem Marburger Bund und Elbe-Elster-Klinikum . . . 58<br />

rezensiert<br />

Dr. Andreas Flemmer, „Gesunde Ernährung ab 40” . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59<br />

Sven-David-Müller, Christiane Weißenberger,<br />

„Ernährungsratgeber Typ-2 Diabetes” Genießen erlaubt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59<br />

Robert Jütte, Wolfgang U. Eckart, Hans-Walter Schmuhl, Winfried Süß,<br />

Medizin und Nationalsozialismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59<br />

personAliA<br />

Geburtstage im Oktober . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

Die Landesärztekammer Brandenburg trauert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61<br />

weitere rubriKen<br />

Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

Tagungen und Kongresse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />

KVBB informiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63<br />

LUGV, Abteilung Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 3


Dipl.-Med. Hubertus<br />

Kruse<br />

Foto: 4iMEDIA<br />

edItorIal<br />

edItorIal<br />

liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

zum Ausklang des etwas zu kurz gekommenen<br />

Sommers 2011 fand am 10.<br />

September in Dahlewitz die 2. Kammerversammlung<br />

der Brandenburger<br />

Ärzte in diesem Jahr statt.<br />

Thema war neben dem Bericht des<br />

Ärzteversorgungswerkes Land Brandenburg<br />

der Haushalt der Landesärztekammer<br />

Brandenburg. Der Revisionsverband<br />

hatte den uneingeschränkten<br />

Bestätigungsvermerk erteilt und der<br />

Vorstand wurde von den Mitgliedern<br />

der Kammerversammlung einstimmig<br />

entlastet. Bei stabiler Haushaltslage<br />

war die Kammerversammlung dem<br />

vom Haushaltsausschuss und dem<br />

Kammervorstand eingebrachten Vorschlag<br />

zu einer Beitragssenkung gefolgt.<br />

Der Beitragssatz wurde von 0,56<br />

auf 0,53 % der Einkünfte aus ärztlicher<br />

Tätigkeit reduziert. Diese Beitragssenkung<br />

ist ab 01.01.2012 gültig.<br />

Steigende<br />

Mitgliederzahlen<br />

Die Zahl der in Brandenburg gemeldeten<br />

Ärzte hat sich in den 20 Jahren<br />

seit Bestehen der Landeärztekammer<br />

Brandenburg seit 1991 fast verdoppelt<br />

und stieg von reichlich 6000 auf<br />

fast 12000 Ärzte an. Diese Zunahme<br />

verlief kontinuierlich. Diese erfreuliche<br />

Entwicklung mit einem jährlichen<br />

4 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />

Nettozuwachs von ca. 200 ärztlich tätigen<br />

Kollegen wird aber auf Dauer nicht<br />

anhalten. Das früher ausgewogene Bild<br />

der niedergelassenen und angestellten<br />

Ärzte hat sich in den letzten Jahren<br />

deutlich zugunsten der Angestellten<br />

verändert (3500 zu 4500). Bei Behörden<br />

bzw. sonstig ärztlich tätig sind ca.<br />

800 Kollegen und ohne ärztliche Tätigkeit<br />

3200. Der Anteil Rentner bzw. Mitglieder<br />

ohne ärztliche Tätigkeit erhöhte<br />

sich von 18 auf ca. 25 %.<br />

Unstetige<br />

Beitragsentwicklung<br />

Die Beitragsentwicklung der Landesärztekammer<br />

war in diesen 20 Jahren<br />

naturgemäß inhomogen. Während in<br />

den frühen Aufbaujahren ein Beitragsatz<br />

in Stufen mit Selbsteinschätzung<br />

galt, wurde Mitte der neunziger Jahre<br />

der Beitragssatz an das Einkommen<br />

aus ärztlicher Tätigkeit gekoppelt.<br />

Abhängig von der Angleichung<br />

Ost-Westgehälter, dem Ergebnis der<br />

Tarifverhandlungen und der Entwicklung<br />

der KV-Einnahmen stiegen die<br />

jährlichen Beitragseinnahmen diskontinuierlich.<br />

Nach einer stufenweisen<br />

Reduktion des Beitragssatzes von 0,60<br />

über 0,57 bzw. 0,54 auf 0,50 % Ende<br />

der neunziger Jahre wurde 2006 zum<br />

Ausgleich des Haushaltes eine Steigerung<br />

auf 0,56 % notwendig. Aus der<br />

Beitragsentwicklung lässt sich erfreulicherweise<br />

eine tatsächliche überdurchschnittliche<br />

Steigerung des Gesamteinkommens<br />

aus ärztlicher Tätigkeit der<br />

Brandenburger Ärzteschaft seit 2006<br />

erkennen. Mit dieser Kenntnis und<br />

der erfolgten Schaffung einer Rücklage<br />

für besondere Beitragsverwendung<br />

konnte o. g. Beschluss zur Senkung der<br />

Kammerbeiträge auf 0,53 % bei stabilem<br />

Haushalt gefasst werden.<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die<br />

Evaluation der Weiterbildung wird zum<br />

2. Mal durchgeführt. Der Rücklauf von<br />

Seiten der Weiterbilder ist insgesamt<br />

relativ gut. Bedauerlicherweise folgt<br />

der Rücklauf von Seiten der Weiterzubildenden<br />

dem bundesweiten Trend<br />

und liegt bisher nur bei etwa einem<br />

Drittel. Aber gerade Ärzte in Weiterbildung<br />

bzw. zukünftige Weiterzubildende<br />

können von einer hohen Beteiligung<br />

profitieren. Kliniken mit effizienten<br />

Ausbildungsstrukturen profitieren<br />

natürlich ebenfalls. Nicht zuletzt profitieren<br />

aber auch Kliniken mit Defiziten<br />

in der Struktur der Weiterbildung; denn<br />

hier können notwendige Veränderungen<br />

erkannt und umgesetzt werden,<br />

womit sich die Situation dieser Kliniken<br />

beim „Kampf“ um Assistenzärzte<br />

verbessert. Somit profitieren eigentlich<br />

alle Beteiligten. Die Anonymität wird<br />

auf jeden Fall gewahrt! Deshalb hier<br />

noch einmal der Aufruf an die betreffenden<br />

Kollegen zur aktiven Teilnahme<br />

an der Evaluation der Weiterbildung in<br />

der noch verbliebenen Zeit.<br />

Einen schönen Altweibersommer bzw.<br />

Herbst wünscht Ihnen<br />

Hubertus Kruse


KammerversammlunG:<br />

renten steigen, beiträge sinken<br />

Die Kammerversammlung in Dahlewitz<br />

drehte sich dieses Mal vor<br />

allem um finanzielle Fragen. Allen<br />

Turbulenzen um Staatsschulden<br />

und den taumelnden Euro zum<br />

Trotz fallen sowohl der Geschäftsbericht<br />

der Ärzteversorgung als<br />

auch die Jahresrechnung der Landesärztekammer<br />

positiv aus. Außerdem<br />

standen ein Rückblick auf<br />

den Deutschen Ärztetag in Kiel,<br />

das Versorgungsstrukturgesetz<br />

und die neue Geschäftsstelle in<br />

Potsdam auf dem Programm.<br />

Der Vormittag stand im Zeichen<br />

der Ärzteversorgung. Ein Thema, das<br />

nicht ohne trockenes Zahlenwerk<br />

auskommt, aber das lässt sich besser<br />

verdauen, wenn es schwarze Zahlen<br />

sind. Und die hatte Dr. Manfred Kalz,<br />

der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses<br />

der Ärzteversorgung, zur Genüge<br />

im Gepäck. Trotz der unsicheren<br />

weltwirtschaftlichen Lage, von der in<br />

einem späteren Vortrag noch ausführlicher<br />

die Rede sein sollte, ist die finanzielle<br />

Situation des Versorgungswerkes<br />

vorbildlich. Das Vermögen aus Kapitalanlagen<br />

überschritt sogar erstmals die<br />

Milliardengrenze und betrug zum Ende<br />

des Jahres 2011 insgesamt 1,036 Mrd.<br />

Euro. Die Kapitalerträge stiegen von 42<br />

Mio. Euro im Jahr 2009 auf 51,4 Mio.<br />

Euro. Positiv ist auch die Mitgliederentwicklung.<br />

Der Bestand erhöhte sich auf<br />

8.151 Ärztinnen und Ärzte und liegt<br />

mit einem Zuwachs um 827 Mitglieder<br />

sogar über dem im Geschäftsplan vorgesehenen<br />

Mindestzugang. Einer weiterhin<br />

positiven Entwicklung steht unter<br />

diesen Voraussetzungen nichts im<br />

Wege. „Insgesamt rechnen wir für das<br />

Jahr 2011 mit konstanten bis leicht steigenden<br />

Beitragseinnahmen“, prognostizierte<br />

Dr. Kalz.<br />

Anlagestrategien in<br />

schwierigen Zeiten<br />

Doch gibt es wirklich Grund zu so viel<br />

Optimismus? Wie passt der zur weltwirtschaftlichen<br />

Lage, zu Pleitekandidaten<br />

und Rettungsschirmen, zu Abgesängen<br />

auf den Euro und zu den<br />

KammerInformatIonen/GesundheItspolItIK<br />

Anlegern, die rund um den Globus um<br />

ihre Ersparnisse zittern? Das alles birgt<br />

natürlich finanzielle Risiken, auch für<br />

die Ärzteversorgung, aber die lassen<br />

sich mit der nötigen Weitsicht in Chancen<br />

verwandeln. Die guten Zahlen sind<br />

also keine Augenwischerei, sondern<br />

das Ergebnis soliden Wirtschaftens,<br />

versicherte Lutz Horstick, der bei der<br />

Ärzteversorgung Westfalen-Lippe für<br />

die Kapitalanlage zuständig ist. Auch<br />

im Jahr 2011 hält er eine Nettokapitalrendite<br />

von vier Prozent für realistisch,<br />

warnt aber vor zu großen Erwartungen<br />

in der Zukunft: „Die Wirtschaftsförderung<br />

der letzten Jahre hinterlässt leere<br />

Kassen, während die Arbeitslosigkeit<br />

hoch bleibt.“ Trotz der jüngsten Turbulenzen<br />

blieben die Aktien weiterhin<br />

ein wichtiges Instrument im Anlageportfolio<br />

der Ärzteversorgung. Das<br />

eigentliche Problem seien nicht die<br />

Kursschwankungen an den Börsen,<br />

denn sie spiegelten nur die politischen<br />

Unsicherheiten wieder. Besorgniserregend<br />

sei vielmehr die drohende Inflation.<br />

Um die Rendite zu gewährleisten,<br />

waren im vergangenen Jahr dennoch<br />

Umschichtungen in der Anlagestruktur<br />

notwendig. So wurde der Aktienanteil<br />

in der Altersversorgung von knapp 20<br />

Prozent auf vier Prozent reduziert. Der<br />

Anteil der Immobilien und Darlehen als<br />

stabilisierende Blöcke blieb dagegen<br />

weitgehend unverändert.<br />

Rentenerhöhung<br />

beschlossen<br />

Eine schnelle Beruhigung der Märkte<br />

ist nicht zu erwarten. Für Horstick ist<br />

daher klar: „Wir müssen stabile, reale<br />

und inflationssichere Anlagen aufbauen,<br />

die sich dem Markteinfluss weitgehend<br />

entziehen.“ Daher wird die Ärzteversorgung<br />

in Zukunft noch stärker auf<br />

risikoarme Infrastrukturprojekte und<br />

Public Private Partnerships mit Kommunen<br />

oder großen Versorgungsunternehmen<br />

wie RWE setzen. Jede Anlagestrategie<br />

muss sich an einer Grundmaxime<br />

orientieren: „Das Wichtigste<br />

ist, dass die Ärzteversorgung keinen<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 5<br />

Dr. Manfred Kalz<br />

Herbert Krahforst,<br />

Elke Köhler,<br />

Dipl.-Med. Hubertus Kruse,<br />

Dr. Hanjo Pohle


Dr. Udo Wolter<br />

Kathrin Küster (MUGV),<br />

Dr. Daniel Sobotta<br />

Bild rechts: Neue<br />

Geschäftsstelle in<br />

Potsdam, Reiterweg 3<br />

KammerInformatIonen/GesundheItspolItIK<br />

Schaden nimmt. Wir wollen schließlich<br />

nur das Beste für unsere Rentner“, gab<br />

Dr. Udo Wolter, der Präsident der Landesärztekammer<br />

Brandenburg, dem Finanzexperten<br />

mit auf den Weg. Dem<br />

ließ die Kammerversammlung gleich<br />

Taten folgen. Sie beschloss einstimmig,<br />

die laufenden Renten vom 1. Januar<br />

2012 an um ein Prozent zu erhöhen.<br />

Bericht des Vorstands<br />

Als nächster Programmpunkt stand<br />

der Bericht des Vorstands durch Dr.<br />

Udo Wolter auf dem Programm. Er<br />

ging noch einmal auf die Ergebnisse<br />

des 114. Deutschen Ärztetages in Kiel<br />

ein, auf dem die Novelle der Musterberufsordnung<br />

(MBO) ausführlich debattiert<br />

wurde. Nach der Verabschiedung<br />

durch den Vorstand der Bundesärzte-<br />

kammer im August können die Länderkammern<br />

die MBO nun übernehmen.<br />

Trotzdem gönnen sich die Mitglieder<br />

des Ausschusses keine Ruhepause.<br />

Die Arbeiten an der nächsten Fassung<br />

6 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />

haben schon begonnen, berichtete Dr.<br />

Wolter. „Die MBO wird auch in Zukunft<br />

eine Dauerbaustelle bleiben.“ Daneben<br />

diskutierten die Delegierten in Kiel<br />

auch eine Reihe von ethischen Themen<br />

von großer gesamtgesellschaftlicher<br />

Tragweite – insbesondere die Haltung<br />

der Ärzteschaft zur PID und zur Sterbehilfe.<br />

Dr. Wolter begrüßte in beiden<br />

Fällen die sachliche, respektvolle Auseinandersetzung<br />

und die eindeutigen<br />

Beschlüsse: „Die klare Positionierung<br />

des Ärztetages ist wichtig. Wir Ärzte<br />

sind zum Heilen da. Wir dürfen nicht<br />

das Töten in den Vordergrund stellen.“<br />

Begrüßenswert sei außerdem, dass der<br />

Bundestag sich in seiner Entscheidung<br />

zur PID an der Haltung der Ärzteschaft<br />

orientiert habe.<br />

Kritikpunkt<br />

Versorgungsstrukturgesetz<br />

Weniger Lob erhielt Bundesgesundheitsminister<br />

Bahr für seinen Entwurf<br />

zum Versorgungsstrukturgesetz, das<br />

den Ärztemangel auf dem Land beheben<br />

soll. „Ich bin kein Freund dieses<br />

Gesetzes, weil die Kammern trotz<br />

intensiver Bemühungen vollkommen<br />

außen vor gelassen wurden“, so Dr.<br />

Wolter. Dennoch hat die Diskussion<br />

auch ihre positiven Seiten: „Der Ärztemangel<br />

hat als Kampfbegriff für die<br />

Ärzteschaft Früchte getragen. Es wird<br />

darüber geredet, auch wenn man vielleicht<br />

unterschiedlicher Meinung sein<br />

kann.“ Auf großes Unverständnis stieß<br />

der jüngste Vorstoß aus dem Gesundheitsministerium,<br />

lange Wartezeiten<br />

zu sanktionieren. Damit zog Dr. Wolter<br />

einen energischen Schlussstrich<br />

unter das diesjährige Sommertheater,<br />

in dem die Krankenkassen mit ihrem<br />

Schauerstück über die angeblich so<br />

arbeitsscheuen Ärzte um die Gunst des<br />

Publikums buhlten. Auch wenn sich die<br />

Vorwürfe schnell als haltlos erwiesen,<br />

war das geschlossene und entschiedene<br />

Auftreten der Ärzteschaft aus seiner<br />

Sicht ein wichtiges Signal nach innen<br />

wie nach außen.<br />

Evaluation der<br />

Weiterbildung kurz vor<br />

dem Abschluss<br />

Von Licht und Schatten gibt es bei<br />

der Evaluation der Weiterbildung zu<br />

berichten. Die bundesweite Umfrage<br />

ist ein wichtiger Baustein zur Qualitätssicherung<br />

in der ärztlichen Weiterbildung,<br />

entsprechend intensiv wurde<br />

in den vergangenen Monaten für<br />

das Projekt geworben. Brandenburg<br />

konnte mit einer Rücklaufquote von<br />

72 Prozent bei den Weiterbildungsbemächtigten<br />

ein gutes Ergebnis erzielen.<br />

Weniger positiv sieht es allerdings<br />

bei den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung<br />

aus. Von ihnen ließen sich trotz<br />

aller Bemühungen nur 28 Prozent zum<br />

Mitmachen ermuntern. „Die Quote ist<br />

allerdings in ganz Deutschland so niedrig.<br />

Wir werden die Gründe dafür diskutieren<br />

müssen“, kündigte Dr. Wolter an.<br />

Neue Geschäftsstelle<br />

in Potsdam<br />

Anschließend berichtete Herbert<br />

Krahforst, der Geschäftsführer der<br />

Landesärztekammer, über den aktuellen<br />

Stand beim Aufbau der Geschäftsstelle<br />

in Potsdam. Im Sommer wurde<br />

der Mietvertrag für eine Etage eines<br />

repräsentativen historischen Gebäudes<br />

im Zentrum der Landeshauptstadt<br />

unterschrieben. Nachdem die Renovierungs-<br />

und Umbauarbeiten inzwischen


weitgehend abgeschlossen sind, konnten<br />

sich die neuen Räumlichkeiten bereits<br />

bei ersten Fortbildungsveranstaltungen<br />

bewähren. „Mit der neuen Geschäftsstelle<br />

können wir den Service<br />

für unsere Mitglieder verbessern und<br />

eröffnen uns gleichzeitig die Chance<br />

auf erhebliche Spar- und Synergieeffekte“,<br />

bilanzierte Krahforst. Außerdem<br />

gäbe es Überlegungen, hier in Zukunft<br />

eine Rechtsberatung für Kammermitglieder<br />

anzubieten. Aufgrund der<br />

räumlichen Nähe zur Landesregierung<br />

und vielen wichtigen gesundheitspolitischen<br />

Institutionen wird auch die<br />

Öffentlichkeitsarbeit der Landesärztekammer<br />

Brandenburg in Zukunft von<br />

Potsdam aus koordiniert.<br />

Kammerhaushalt 2010<br />

mit positiver Bilanz<br />

Mit der Präsentation der Jahresrechnung<br />

für das Jahr 2010 schlug der Vorsitzende<br />

des Haushaltsausschusses<br />

Dipl.-Med. Hubertus Kruse wieder den<br />

Bogen zu finanziellen Fragen. „Wir hatten<br />

in der Vergangenheit schon gute<br />

und schlechte Jahre. Dieses Jahr war<br />

ein sehr gutes“, schickte er vorweg.<br />

KammerInformatIonen/GesundheItspolItIK<br />

Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe:<br />

Die Zahl der Mediziner in Brandenburg<br />

steigt kontinuierlich, und ebenso<br />

ihre Einnahmen. Dies schlug sich<br />

2010 nach einer Reihe finanziell angespannter<br />

Haushaltsjahre in einem Bi-<br />

lanzüberschuss von 620.156,23 Euro<br />

nieder. „Zu diesem hervorragenden<br />

Ergebnis haben alle Ärztinnen und<br />

Ärzte in Brandenburg gemeinsam beigetragen“,<br />

sagte Dipl.-Med. Hubertus<br />

Kruse. Daher lag es auf der Hand, dass<br />

die Versammlung auf Vorschlag des<br />

Vorstandes für das Jahr 2012 eine Senkung<br />

des Kammerbeitrags von 0,56<br />

auf 0,53 Prozent beschloss.<br />

n Text und Bilder: Mark Berger, LÄKB<br />

Hinweis:<br />

Am 26. November 2011 findet in<br />

Dahlewitz die letzte Kammerversammlung<br />

des Jahres 2011 statt. Laut Hauptsatzung<br />

der Landesärztekammer Brandenburg<br />

haben die Kammermitglieder<br />

die Möglichkeit, als Gäste an den<br />

Tagungen teilzunehmen, Plätze stehen<br />

allerdings nur begrenzt zur Verfügung.<br />

Der Vorstand trifft sich am 28. Oktober<br />

2011 in Alt Madlitz. Auch hier<br />

bietet sich für die brandenburgischen<br />

Mediziner wie gewohnt die Möglichkeit,<br />

ihre Fragen und Anliegen direkt<br />

vor Ort vorzubringen. Für den Termin<br />

werden die Kammerangehörigen um<br />

vorherige Anmeldung bei der Büroleiterin<br />

des Präsidenten, Heike Wetterau,<br />

unter Telefon 0355 780 1012 gebeten.<br />

Von ihr erfahren die Interessenten<br />

auch die genauen Tagungsorte sowie<br />

die Zeit des Termins.<br />

abschlussprüfunGen:<br />

medizinische fachangestellte erzielen gute ergebnisse<br />

Im Jahr 2011 haben in Brandenburg<br />

141 junge Frauen und 5 junge<br />

Männer erfolgreich ihre Abschlussprüfungen<br />

als Medizinische<br />

Fachangestellte (MFA) abgelegt.<br />

Im Rahmen einer feierlichen Festveranstaltung<br />

übergab Elke Köhler,<br />

die Vizepräsidentin der Landesärztekammer<br />

Brandenburg, am<br />

2. September die Zeugnisse.<br />

„Sie sind das Aushängeschild der<br />

Arztpraxis“, gab Frau Köhler den frischgebackenen<br />

Fachangestellten mit auf<br />

Weg. Der Beruf hat schon längst nichts<br />

mehr mit dem zu tun, was vor wenigen<br />

Jahren noch als „Arzthelferin“ bezeichnet<br />

wurde. Die Arbeit an der Schnittstelle<br />

zwischen Mensch, Medizin und<br />

Technik stellt hohe Anforderungen.<br />

Entsprechend hart mussten die Absolventen<br />

für ihren Abschluss arbeiten.<br />

Drei Jahre Theorie und Praxis liegen<br />

hinter ihnen.<br />

Mit einem Gesamtdurchschnitt von<br />

2,7 lagen die Ergebnisse etwa auf dem<br />

Niveau des Vorjahres. Besonders gut<br />

fielen mit einem Notendurchschnitt<br />

von 2,5 die Prüfungen in den praktischen<br />

Fächern aus. „Das Ergebnis<br />

übertrifft unsere Erwartungen. Eigentlich<br />

ist schon ein Schnitt von 3,0 ein<br />

guter Wert“, lobt Astrid Brieger, die<br />

bei der Landesärztekammer das Referat<br />

Ausbildung zur MFA leitet. Zwei<br />

Absolventinnen bestanden sogar mit<br />

Bestnote: Juliane Acker aus Frankfurt<br />

(Oder) und Maria Helm-Rübenstahl<br />

aus Bernau. Das Büffeln hat sich für<br />

viele der Absolventen schon gelohnt.<br />

Knapp 30 Prozent wurden sofort in<br />

die ausbildende Praxis übernommen.<br />

Das ist im Vergleich zur Vergangenheit<br />

ein positiver Trend, findet Astrid<br />

Brieger. „Der Bedarf ist da. Viele Ärzte<br />

merken, dass die Fachkräfte knapp<br />

werden. Trotzdem bilden die brandenburgischen<br />

Ärzte zu wenig Nachwuchs<br />

aus“, warnt sie.<br />

n Mark Berger, LÄKB<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 7<br />

Dipl.-Med. Hubertus Kruse<br />

Absolventinnen<br />

präsentieren ihre<br />

Zeugnisse<br />

Foto: Mark Berger, LÄKB


Dr. Hanjo Pohle<br />

Foto: 4iMEDIA<br />

KammerInformatIonen/GesundheItspolItIK<br />

hausarztverband brandenburG:<br />

Aufbruchstimmung macht sich breit!<br />

Ein Gefühl, welches man schon<br />

lange als unwiederbringlich verloren<br />

glaubte, kehrt nach Brandenburg<br />

zurück! Nach 20 Jahren zieht<br />

nun erstmalig wieder ein Gefühl<br />

des Aufbruchs in die kleine Welt<br />

der Brandenburger Hausärzte ein<br />

und schafft ein frisches Klima der<br />

Erwartung; die Lust zum Neubeginn<br />

und der Genugtuung, endlich<br />

etwas Eigenständiges kreieren zu<br />

können, mit dem sich nun hoffentlich<br />

viel mehr Brandenburger<br />

Hausärzte identifizieren können<br />

als bisher.<br />

Der gemeinsame Hausarztverband<br />

Berlin und Brandenburg wird sich trennen<br />

und Brandenburg wird erstmalig<br />

in der Geschichte eigenständig. Nach<br />

Jahren häufigen Dissens zwischen beiden<br />

Parteien ist es nun Konsens, sich<br />

harmonisch zu trennen, damit ein jeder<br />

sein Glück im Alleingang finden möge.<br />

Dass Brandenburg dieses gelingt, bin<br />

ich mir jedenfalls sicher, die Vorteile<br />

der Unabhängigkeit sind offenkundig<br />

und motivieren zur Zeit alle Akteure im<br />

politischen Geschäft.<br />

Mitstreiter gesucht<br />

Wir können nun zum ersten Mal nur<br />

auf Brandenburger Spezifika Rücksicht<br />

nehmen und brauchen Berliner Interessen<br />

nicht mehr zu beachten! Die Außendarstellung<br />

ist nun brandenburgisch<br />

und nicht mehr halb berlinerisch,<br />

ein riesiger Vorteil. Alle Brandenburger<br />

Institutionen haben nur einen Brandenburger<br />

Verband als Ansprechpartner<br />

und die Lösung spezifischer Landesprobleme<br />

wird effektiver, schneller<br />

und zielorientierter möglich sein.<br />

Dieser neue Verband braucht nun<br />

auch Mitstreiter und Mitglieder. Waren<br />

bislang ca. 500 Hausärzte im gemeinsamen<br />

Verband Berlin-Brandenburg<br />

organisiert, so hoffe ich, da wir nun<br />

einen Verband schaffen, mit dem sich<br />

Brandenburgs Hausärzte leichter und<br />

besser identifizieren können, auf noch<br />

mehr Zulauf, denn eines steht wie immer<br />

in der Demokratie fest, je größer<br />

8 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />

ein Verband in einer Region, umso größer<br />

ist das Gewicht seiner Stimme.<br />

Da ein nicht unerheblicher Teil der<br />

Hausärzte nur deshalb in dem alten<br />

Verband Mitglied waren, weil es Rabatte<br />

in den Hausarztverträgen gab<br />

und nicht um der Sache willen, hoffe<br />

ich nun auf mehr Interesse, da es immer<br />

klarer wird, dass Brandenburger<br />

Hausärzte für Brandenburger und nur<br />

für diese sprechen und agieren.<br />

Wir haben die Chance einen Verband<br />

zu bilden, der in seiner Stimme<br />

und Gewicht einen hohen Stellenwert<br />

einnehmen kann, die Einzige wahre<br />

Alternative zur Macht der gesetzlichen<br />

Krankenkassen.<br />

Wir glauben, dass die Interessen von<br />

Hausärzten nur im Gesamtkontext mit<br />

den anderen Akteuren in der Gesundheits-<br />

und Patientenversorgung langfristig<br />

durchsetzbar sein werden. Deshalb<br />

ist ein vernünftiges, zielorientiertes<br />

Verhältnis zu unseren Facharztkollegen<br />

notwendig und zwangsläufig,<br />

denn nur so bleiben wir als Gesamtkörper<br />

Vertragsärzte gegen Angriffe von<br />

Politik und Krankenkassen gerüstet.<br />

Kontinuität und Sicherheit<br />

für die Hausärzte in<br />

Brandenburg<br />

Separatistische Bestrebungen, die die<br />

Hausarztmedizin in Brandenburg als<br />

Spielball für eigene bundesdeutsche<br />

Interessen missbrauchen wollen, wird<br />

es in Brandenburg nicht geben. Wir haben<br />

uns mit dem aus Umfragen resultierenden<br />

Auftrag Add on Hausarztverträge<br />

abzuschließen klar zum Kollektivvertrag<br />

positioniert und darin besteht<br />

letztendlich auch die Kontinuität unserer<br />

politischen Arbeit und vermittelt,<br />

so hoffe ich, Brandenburgs Hausärzten<br />

Sicherheit, sich nicht auf politische, honorarwirksame<br />

Experimente einlassen<br />

zu müssen.<br />

Diese Haltung ist leider nicht mehr<br />

bundesdeutsch, sondern eben brandenburgisch.<br />

Ginge es nach bundesdeutschen<br />

Oberhausärzten, hätten wir<br />

schon jetzt in Brandenburg viel mehr<br />

Konfliktpotenzial und ein angeschlagenes<br />

Kollektivvertragssystem.<br />

Diesen missionarischen Bestrebungen<br />

konnten die Hausärzte in Brandenburg<br />

widerstehen und die Neugründung ist<br />

auch im Endeffekt eine Reaktion auf<br />

diese Entwicklung.<br />

Wir werden weiterhin in den nächsten<br />

Jahren eine Regionalisierung der<br />

KVen erleben, jeder KV Bezirk muss<br />

für seine eigenen Interessen kämpfen.<br />

Berlin bekommt zum Beispiel ein viel<br />

höheres Honorarvolumen pro Kopf als<br />

Brandenburg mit den damit entsprechend<br />

einsetzenden Verteilungs- und<br />

Interessenkonflikten. Somit müssen<br />

wir als ihre gewählten Hausarztvertreter<br />

realisieren, dass unsere Vorstellungen<br />

von Patientenbetreuung und Honorarpolitik<br />

in Brandenburg nur allein<br />

als eigener Verband machbar ist.<br />

Nun gilt es schnell funktionierende<br />

Strukturen aufzubauen. Probleme<br />

wie Lokalisationen, Satzung etc. sind<br />

schon gelöst und alle brandenburgischen<br />

Hausärzte sind aufgefordert<br />

teilzunehmen am neuen spannenden<br />

Moment der Entstehung eines Hausarztverbandes,<br />

der jeden brandenburgischen<br />

Hausarzt repräsentieren kann,<br />

wenn er es möchte. Ein Jeder kann sich<br />

nun einbringen und viel leichter als bisher,<br />

ohne die Majorität Berlins, lokale<br />

brandenburgische Themen im Verband<br />

zur Sprache bringen.<br />

Wir brauchen jeden Hausarzt und jeder<br />

Hausarzt benötigt eigentlich einen<br />

regionalen starken Verband in seinem<br />

KV-Bezirk.<br />

Nehmen Sie teil, ergreifen Sie die<br />

Chance sich einzubringen, Ihre gewählten<br />

Hausarztvertreter glauben<br />

fest an die Richtigkeit des neuen Kurses,<br />

schenken Sie dem neuen brandenburgischen<br />

Hausarztverband Ihr Vertrauen.<br />

n Dr. Hanjo Pohle


KammerInformatIonen/GesundheItspolItIK<br />

fachÄrztemanGel:<br />

btu cottbus unterstützt die ärztliche weiterbildung<br />

Ein gemeinsames regionales Projekt<br />

gegen den drohenden Fachärztemangel<br />

ist von sechs kommunalen<br />

Krankenhäusern der Energieregion<br />

Spreewald-Lausitz (Carl-<br />

Thiem-Klinikum Cottbus, Klinikum<br />

Elbe-Elster, Klinikum Niederlausitz,<br />

Klinikum Dahme-Spreewald,<br />

Krankenhaus Forst, Krankenhaus<br />

Spremberg) in Zusammenarbeit<br />

mit der Landesärztekammer Brandenburg,<br />

der KVBB, der BTU und<br />

der Stadt Cottbus auf den Weg gebracht<br />

worden.<br />

Das Modellprojekt soll dem sich abzeichnenden<br />

Mangel an Fachärzten<br />

fast aller Richtungen besonders in den<br />

Kliniken der Grund- und Regelversorgung<br />

mit nicht voller Weiterbildungsbefugnis<br />

aber auch im niedergelassenen<br />

Bereich (Haus- und Landärzte)<br />

entgegen wirken. Gestartet wird das<br />

Projekt mit dem Fachgebiet Allgemeinmedizin.<br />

Modulsystem ermöglicht<br />

den individuellen Einstieg<br />

Die in den Krankenhäusern und Lehrpraxen<br />

des regionalen Netzwerkes<br />

angestellten Ärztinnen und Ärzte absolvieren<br />

im Rotationsprinzip zeitgerecht<br />

nach den Vorgaben der Weiterbildungsordnung<br />

die volle praktische<br />

Weiterbildung Allgemeinmedizin. Das<br />

Institut für ärztliche Weiterbildung und<br />

klinische Versorgungsforschung an der<br />

BTU Cottbus unterstützt die Vermittlung<br />

der theoretischen Kenntnisse auf<br />

hohem akademischen Niveau in enger<br />

Abstimmung mit der Landesärztekammer<br />

durch weiterbildungsbefugte medizinische<br />

Hochschullehrer und Lehrbeauftragte<br />

in Form von Seminaren,<br />

Praktika und Kursen. Grundlage ist ein<br />

bereits praktiziertes allgemeinmedizinisches<br />

Modulsystem. Die Module werden<br />

im Rahmen von vier interdisziplinären<br />

Komplexveranstaltungen jährlich<br />

an der BTU Cottbus und in den beteiligten<br />

Kliniken über 2 – 3Tage angeboten,<br />

so dass ein individueller Einstieg<br />

jederzeit möglich ist.<br />

Zwei Module beinhalten die<br />

theoretischen Kenntnisse aus dem<br />

Bereich der klinischen Fächer und ein<br />

weiteres Modul berücksichtigt zusätzlich<br />

die Vermittlung des Wissens für die<br />

vertragsärztliche Tätigkeit. Modul IV<br />

beschäftigt sich mit für den Allgemeinmediziner<br />

speziellen Patientengruppen<br />

und Situationen. Daneben werden verschiedene<br />

weitere Kurse angeboten.<br />

Besonderer Wert wird auf die Vermittlung<br />

zusätzlicher praxisrelevanter Untersuchungs-<br />

und Behandlungsmethoden<br />

gelegt, sodass der künftige Facharzt<br />

für Allgemeinmedizin in die Lage<br />

versetzt wird, ein breiteres Spektrum<br />

anzubieten. Damit soll die Attraktivität<br />

des Fachgebietes für junge Ärztinnen<br />

und Ärzte erhöht werden.<br />

Zusätzlich werden Kenntnisse der<br />

Telemedizin und der Medizintechnik<br />

von den entsprechenden Fakultäten<br />

der BTU vermittelt. Ferner können<br />

Grundkenntnisse der Ökonomie im<br />

Gesundheitswesen sowie im Medizinrecht<br />

erworben werden. Es wird nach<br />

entsprechender Zertifizierung durch<br />

die Landesärztekammer Brandenburg<br />

weiterhin die Möglichkeit für bereits<br />

als Facharzt tätige Kollegen bestehen,<br />

diese Lehrveranstaltungen als Fortbildungskurse<br />

zu nutzen.<br />

Die gesamte Ablauforganisation incl.<br />

der Absolventenwerbung an den medizinischen<br />

Fakultäten wird durch das Institut<br />

gewährleistet. Es wird dabei von<br />

der Koordinierungsstelle für Allgemeinmedizin<br />

(KVBB ) unterstützt.<br />

Durch den Aufbau eines Lehrkörpers,<br />

der sich aus vielen Disziplinen zusammen<br />

setzt und die Etablierung einer<br />

Forschungsrichtung können langfristig<br />

und bei Bedarf zugleich wichtige Voraussetzungen<br />

für eine Medizinerausbildung<br />

in Brandenburg geschaffen<br />

werden.<br />

Der Aufbau der klinischen Versorgungsforschung<br />

und die enge Kooperation<br />

mit dem An-Institut für Qualitätssicherung<br />

in der operativen Medizin<br />

an der Otto-von-Guericke-Universität<br />

Magdeburg ermöglicht den<br />

Ärzten in Weiterbildung als weitere<br />

Option die wissenschaftliche Mitarbeit<br />

mit dem Ziel einer Graduierung (Promotion).<br />

Im Rahmen der klinischen<br />

Versorgungsforschung beschäftigt<br />

sich das neu gegründete Institut z.B.<br />

mit Untersuchungen zur Lebensqualität<br />

nach ausgedehnten onkochirurgischen<br />

Eingriffen und multimodalen Therapiekonzepten<br />

– eine auch für Allgemeinmediziner<br />

interessante Thematik.<br />

Mittelfristig ist vorgesehen, in gleicher<br />

Weise die strukturierte Weiterbildung<br />

in anderen Fachgebieten innerhalb<br />

dieses Verbundsystems zu unterstützen.<br />

Das zunächst regionale Modellprojekt<br />

der Energieregion Lausitz-<br />

Spreewald mit der BTU Cottbus und<br />

den für die Weiterbildung verantwortlichen<br />

Institutionen kann nach Etablierung<br />

auf andere Regionen des Landes<br />

erweitert werden. Eine Internationalisierung<br />

des Systems durch bestehende<br />

EU-Regionen (z.B. Spree-Neiße-Bober)<br />

ist ebenfalls angedacht.<br />

Die Finanzierung dieses regionalen<br />

Modellprojektes erfolgt derzeit durch<br />

die einzelnen Partner des Netzwerkes<br />

und mit Unterstützung durch den<br />

Energiekonzern Vattenfall. Dadurch<br />

bleiben für die Ärzte in Weiterbildung<br />

zum Facharzt für Allgemeinmedizin die<br />

Lehrveranstaltungen incl. der Praktika<br />

und Kurse kostenfrei. Die Forschungstätigkeit<br />

finanziert sich über die Einwerbung<br />

von Drittmitteln. Trotz inhaltlich<br />

positiver Unterstützung durch die<br />

zuständigen Ministerien wurden bisher<br />

keine Landesmittel zur Verfügung gestellt.<br />

Im wissenschaftlichen Beirat des Institutes<br />

sind vertreten :<br />

• Dr. U. Wolter<br />

(Präsident der LÄK Brandenburg)<br />

• Prof. Dr. W. Zimmerli<br />

(Präsident der BTU Cottbus)<br />

• Dr. P. Noack<br />

(KVBB, Stellvertretender Vorsitzender)<br />

• Prof. Dr. U. Schwantes<br />

(Weiterbildungsausschuss der<br />

LÄK Brandenburg)<br />

• PD Dr. Henry Ptok<br />

(Hochschullehrer klinisches Fach)<br />

• Prof. Dr. E. Köhler<br />

(Hochschullehrer Grundlagenfach)<br />

• I. Gastinger, U. Schwantes, K. Braun,<br />

H. Ernst, A. Böger, H. Ptok<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 9<br />

Kontaktadresse:<br />

Prof. Dr. med. habil.<br />

Ingo Gastinger<br />

BTU Cottbus<br />

Konrad – Wachsmann<br />

– Allee 1<br />

(Lehrgebäude 10,<br />

Zimmer 316)<br />

03046 Cottbus<br />

Tel.: 0355 692925<br />

oder 0355 692958<br />

mailto: medizininstitut@tu-cottbus.de


Anita Tack, Ministerin<br />

für Umwelt, Gesundheit<br />

und Verbraucherschutz<br />

des Landes Brandenburg<br />

Foto: Simone Diestel<br />

KammerInformatIonen/GesundheItspolItIK<br />

versorGunGsstruKturGesetz:<br />

Alle stehen in der pflicht<br />

Der Bundesgesundheitsminister<br />

sieht sein Versorgungsstrukturgesetz<br />

als schärfste Waffe im Kampf<br />

gegen den Ärztemangel. Doch<br />

nachdem schon die Ärzteschaft<br />

starke Kritik an einzelnen Regelungen<br />

des Gesetzentwurfs geäußert<br />

hat, regt sich auch in den Bundesländern<br />

der Widerstand. In unserem<br />

Interview legt Anita Tack, die<br />

Ministerin für Umwelt, Gesundheit<br />

und Verbraucherschutz in Brandenburg,<br />

ihre Vorstellungen dar.<br />

Frau Ministerin, Politiker und<br />

Ärzte warnen vor drohenden<br />

Versorgungslücken. Gleichzeitig<br />

sprechen die Krankenkassen von<br />

Überversorgung. Wer hat Recht?<br />

In beiden Fällen wird jeweils nur ein<br />

Aspekt der Gesamtsituation herausgegriffen.<br />

Hier der Ärztemangel, den<br />

es zweifelsohne in einigen Regionen<br />

– übrigens nicht nur in Brandenburg<br />

– gibt, und gleichzeitig die Überversorgung<br />

in dicht besiedelten und<br />

wohlhabenden Gegenden. Beide Problemfelder<br />

müssen wir angehen, aber<br />

nicht losgelöst voneinander.<br />

Die Bundesregierung sieht das<br />

Versorgungsstrukturgesetz als<br />

wichtiges Instrument gegen den<br />

Ärztemangel. Was halten Sie<br />

davon?<br />

Dass es überhaupt zu einem solchen<br />

Gesetz kommt, ist dem jahrelangen<br />

Drängen der Länder zu verdanken.<br />

Positiv ist, dass endlich die seit langem<br />

geforderte flexiblere Bedarfsplanung<br />

kommen soll, dass neue Kooperationsformen<br />

und mobile Praxisausübung<br />

unterstützt werden sollen, die<br />

Sonderbedarfszulassungen erleichtert<br />

und die Residenzpflicht gelockert werden.<br />

Damit kann die eine oder andere<br />

Versorgungslücke geschlossen<br />

werden. Aber ich vermisse vor allem<br />

ein wirksames Umverteilungsinstrument.<br />

Und ich befürchte, dass einige<br />

der geplanten Regelungen im Gesetz<br />

zu massiven Kostensteigerungen für<br />

10 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />

die Versicherten führen werden, ohne<br />

dass damit eine bessere Versorgung<br />

in Brandenburg gewährleistet wird.<br />

Sie haben in einem Interview kritisiert,<br />

das Gesetz mache die hausärztliche<br />

Versorgung nicht attraktiver.<br />

Was genau vermissen Sie?<br />

Mehr Entlastung von Hausärztinnen<br />

und Hausärzten gerade in ländlichen<br />

Regionen. Es muss möglich sein, dass<br />

bestimmte Hilfsleistungen von qualifizierten<br />

medizinischen Fachangestellten<br />

ausgeführt werden. Hier wird<br />

der Rahmen zu eng gefasst, zum<br />

Beispiel begrenzt auf unterversorgte<br />

Regionen. Und der geplante Sektor<br />

spezialärztliche Versorgung geht<br />

zu Lasten der allgemeinen Grundversorgung.<br />

Wir brauchen eine Stärkung<br />

der hausärztlichen Versorgung. Ich<br />

vermisse den ganzen Komplex Aus-<br />

und Weiterbildung. Die Allgemeinmedizin<br />

muss schon in der Ausbildung<br />

eine zentrale Rolle spielen. Das Werben<br />

um zukünftige Hausärzte muss<br />

mit dem ersten Studientag beginnen.<br />

Denn wir brauchen unbedingt mehr<br />

hausärztliches Wissen.<br />

Sehen Sie es als sinnvoll an, dass<br />

die Kassenärztlichen Vereinigungen<br />

wieder über die Gesamtvergütung<br />

verhandeln und die Honorare<br />

verteilen?<br />

Der Selbstverwaltung diese Verantwortung<br />

zu geben ist grundsätzlich<br />

richtig. Wir müssen aber ganz genau<br />

darauf achten, dass die Ressourcen<br />

sowohl zwischen den verschiedenen<br />

Regionen Deutschlands als auch<br />

zwischen den unterschiedlichen Versorgungsbereichen<br />

und Arztgruppen<br />

gerecht verteilt werden. Bundesweit<br />

einheitliche Honorare sind für Brandenburg<br />

sicher von Vorteil.<br />

Die Landesärztekammern sehen<br />

sich in dem Gesetz nicht ausreichend<br />

berücksichtigt. Sehen Sie<br />

das auch so? Wie könnte nach Ihren<br />

Vorstellungen der Beitrag der<br />

Landesärztekammern aussehen?<br />

Zunächst bleibt abzuwarten, wie das<br />

Gesetzgebungsverfahren weiter fortschreitet<br />

und wie die Öffnungsklausel<br />

für die Rahmenplanungen auf Landesebene<br />

am Ende aussehen wird. In<br />

Brandenburg haben wir eine gute Tradition,<br />

wir treffen uns regelmäßig mit<br />

allen Akteuren des Gesundheitssystems<br />

zu Spitzengesprächen. Dort sitzt<br />

auch die Landesärztekammer mit am<br />

Tisch und dort werden wir auch die<br />

konkrete Ausgestaltung der Spielräume,<br />

die uns der Gesetzgeber am Ende<br />

im Rahmen des Versorgungsgesetzes<br />

geben wird, erörtern.<br />

Wie stehen Sie zur Einführung der<br />

spezialärztlichen Versorgung als<br />

neuem Sektor?<br />

Ich halte dies für sehr problematisch,<br />

weil dieser „dritte Sektor“ weder einer<br />

Mengensteuerung noch einer Bedarfsplanung<br />

unterliegen soll. Stattdessen<br />

soll hier ein neues Wettbewerbsfeld<br />

geschaffen und die Rolle<br />

der Selbstverwaltung weiter beschnitten<br />

werden. Vor allem aber wird dies<br />

zu Lasten der allgemeinen Grundversorgung<br />

gehen, und das ist nicht akzeptabel.<br />

Umfragen zeigen, dass es den<br />

Ärzten nicht allein ums Geld geht.<br />

Sie wollen eine gute Infrastruktur,<br />

kulturelle Angebote, Kinderbetreuung<br />

und gute Schulen. Was<br />

tun Sie, um die ländlichen Regionen<br />

Brandenburgs für Ärzte attraktiver<br />

zu machen?<br />

Da stehen alle in der Pflicht: Landesministerien,<br />

Kommunen aber auch<br />

die Wirtschaft müssen ihren Teil dazu<br />

beisteuern, dass die ländlichen Regionen<br />

nicht abgekoppelt werden. Es<br />

geht um gute Lebensqualität auch in<br />

den ländlichen Regionen.<br />

Die Hälfte der Ärzte ist über 50,<br />

gleichzeitig wandern viele junge<br />

Ärzte nach England oder Dänemark<br />

ab. Wie können wir diesen<br />

Exodus stoppen?


Auch dies geht nur gemeinsam und<br />

wir haben dazu ein ganzes Maßnahmenbündel<br />

geschnürt. Land, Kassenärztliche<br />

Vereinigung, Ärztekammer,<br />

Krankenhausgesellschaft, Kommunen<br />

und Kassen engagieren sich in<br />

der Fachkräftegewinnung. So gibt<br />

es finanzielle Anreize für Studierende<br />

oder für Mediziner, die eine Praxis<br />

übernehmen wollen. Individuell<br />

zugeschnittene Weiterbildungsangebote<br />

warten auf angehende Fachärztinnen<br />

und Fachärzte. Medizinstudierende<br />

der Charité werden während<br />

des Studiums stärker in Brandenburger<br />

Krankenhäusern und Praxen eingesetzt.<br />

Wir bauen Arzt entlastende<br />

Dienste wie die Gemeindeschwester<br />

und „Agnes zwei“ aus. Darüber hinaus<br />

unterstützen wir beispielsweise<br />

die stärkere Nutzung der Telemedizin<br />

und Kooperationen für gemeinsame<br />

KammerInformatIonen/GesundheItspolItIK<br />

zweItverblIsterunG:<br />

Potenzielle Gefahr für Heimbewohner<br />

Immer wieder setzen Alten- und<br />

Pflegeheime aus Kostengründen<br />

auf die Zweitverblisterung von<br />

Arzneimitteln. Das Wohl der Patienten<br />

droht dabei aber auf der<br />

Strecke zu bleiben, warnen die<br />

Landesapothekerkammer und die<br />

Landesärztekammer Brandenburg<br />

in einem gemeinsamen Positionspapier.<br />

Die Zweitverblisterung bedroht die<br />

Therapiefreiheit des Arztes. Er kann<br />

nicht mehr das beste Medikament<br />

und die optimale Darreichungsform<br />

für seinen Patienten wählen, sondern<br />

wird durch technische Vorgaben beschränkt.<br />

Verblisterungsautomaten<br />

können lediglich 200 bis 400 Medikamente<br />

verarbeiten. Auch mit Salben<br />

oder Tropfen kommen sie nicht zurecht.<br />

„Die Bedürfnisse des Patienten<br />

müssen über die Therapie entscheiden,<br />

nicht die technischen Möglichkeiten<br />

einer Verpackungsmaschine“, fordert<br />

Dr. Udo Wolter, der Präsident der<br />

Landesärztekammer Brandenburg.<br />

Prinzip Hoffnung<br />

Den Heimbewohnern drohen noch<br />

Notdienste. Und wir haben die gemeinsame<br />

Internetplattform www.<br />

arzt-in-brandenburg.de, die Informationen<br />

für den medizinischen Nachwuchs<br />

bietet und ihn für Brandenburg<br />

gewinnen will.<br />

Viele Ärzte klagen über die ausufernde<br />

Bürokratie. Was ist zu<br />

tun, um ihnen wieder mehr Zeit<br />

für die Patienten zu geben?<br />

Hier kann die Selbstverwaltung mithelfen.<br />

Als Landesregierung unterstützen<br />

wir dies, indem wir uns beim<br />

Bund für Bürokratieabbau einsetzen.<br />

Die Arzt entlastenden Dienste –<br />

eine echte Brandenburger Initiative –<br />

nannte ich bereits.<br />

Brandenburg ist neben Bremen<br />

das einzige Bundesland ohne<br />

weitere Nachteile. Durch die zusätzliche<br />

Umverpackung verzögert sich<br />

die Bereitstellung der Medikamente<br />

oft um mehrere Tage oder Wochen.<br />

Je länger der Vorlauf des Blisterunternehmens<br />

ist, desto schwieriger wird<br />

es, kurzfristig auf Veränderungen im<br />

Krankheitsbild zu reagieren. Außerdem<br />

ist bisher ungeklärt, ob es durch<br />

die Mischung unterschiedlicher Präparate<br />

in einer gemeinsamen Verpackung<br />

zu unerwünschten Reaktionen zwischen<br />

den Inhaltsstoffen kommt. „Hier<br />

regiert bisher das Prinzip Hoffnung“,<br />

kritisiert der Präsident der Landesapothekerkammer<br />

Dr. Jürgen Kögel. „Die<br />

grundlegende Voraussetzung neuer<br />

Versorgungsformen muss doch sein,<br />

dass sie sicher sind und keine Gesundheitsrisiken<br />

bergen.“<br />

Personal fürchtet um Pflegequalität<br />

Auch das gern geäußerte Argument,<br />

die Zweitverblisterung erleichtere die<br />

Arbeit des Pflegepersonals, hält einer<br />

Überprüfung nicht stand. So hat eine<br />

Studie der Amtsapotheker in Nordrhein-Westfalen<br />

gezeigt, dass mehr als<br />

60 Prozent der befragten Pflegerinnen<br />

medizinische Fakultät. Wann bilden<br />

wir unsere Ärzte selbst aus?<br />

Eine medizinische Fakultät im Land<br />

Brandenburg kann nicht automatisch<br />

den Medizinermangel beheben. Erfahrungen<br />

in anderen Bundesländern,<br />

wie etwa Mecklenburg-Vorpommern<br />

oder Sachsen-Anhalt bestätigen das.<br />

Wir haben eine gute Zusammenarbeit<br />

mit der Charité Berlin, insbesondere<br />

mit der medizinischen Fakultät,<br />

die wir weiter pflegen und ausbauen<br />

wollen.<br />

Frau Ministerin Tack, vielen Dank<br />

für das Interview.<br />

n Die Fragen stellte Mark Berger, LÄKB<br />

und Pfleger der Zweitverblisterung kritisch<br />

gegenüberstehen. Sie befürchten<br />

vor allen Dingen einen Rückgang der<br />

Pflegequalität. Wer sich nicht mehr<br />

intensiv mit den Medikamenten beschäftige,<br />

der könne auch keinen Zusammenhang<br />

mehr zwischen den verabreichten<br />

Arzneimitteln und den Symptomen<br />

des Patienten herstellen.<br />

Die Landesapothekerkammer und die<br />

Landesärztekammer Brandenburg fordern<br />

daher die Einhaltung klarer Regeln<br />

und Mindeststandards. Es muss<br />

sichergestellt sein, dass die Versorgungsqualität<br />

der Menschen in Alten-<br />

und Pflegeheimen nicht den ökonomischen<br />

Interessen der Unternehmen<br />

geopfert wird. „Bis dieser Beweis nicht<br />

erbracht wurde, muss Vorsicht walten.<br />

Wir sind immer offen für Verbesserungen<br />

im Sinne der Patienten, aber bei<br />

den derzeit gängigen Verfahren haben<br />

wir erhebliche Zweifel“, so Dr. Udo<br />

Wolter und Dr. Jürgen Kögel. Solange<br />

diese nicht ausgeräumt sind, lehnen<br />

beide Kammern die Zweitverblisterung<br />

für Heimbewohner entschieden ab.<br />

n Mark Berger, LÄKB<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 11<br />

Hinweis:<br />

Bitte beachten sie<br />

auch die Fachtagung<br />

zum Thema Ärztemangel<br />

(Seite 51).


Torsten Feiertag<br />

Foto: Treuhand Hannover<br />

arzt & recht<br />

neue reGelunGen zur selbstanzeIGe In Kraft Getreten<br />

Taktieren mit Teilbeträgen wird teuer<br />

Die hohe Zahl der Selbstanzeigen<br />

im vergangenen Jahr hatte eine<br />

politische Debatte in Gang gesetzt.<br />

Dabei drehte es sich um die<br />

Frage, ob die gesetzlichen Regelungen<br />

zur strafbefreienden Nacherklärung<br />

verschärft werden müssten.<br />

Das Ergebnis der Diskussionen<br />

ist das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz,<br />

das am 28. April 2011 in<br />

Kraft getreten ist.<br />

Die gewährte Strafbefreiung wurde<br />

insbesondere bei den Steuerhinterziehern<br />

als ungerecht empfunden,<br />

die mit der Selbstanzeige<br />

taktierten, weil sie nur den Teil<br />

der Einkünfte nacherklärten, deren<br />

Entdeckung durch den Fiskus<br />

bevorstand. Die Bundesregierung<br />

hatte deshalb das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz<br />

im Dezember<br />

2010 auf den Weg gebracht. Wir<br />

möchten Ihnen einen Überblick<br />

über die wichtigsten Änderungen<br />

geben.<br />

Ausschluss einer Teilselbstanzeige<br />

Um in den Genuss der Steuerstraffreiheit<br />

zu gelangen, müssen für alle strafrechtlich<br />

noch nicht verjährten Steuerstraftaten<br />

einer Steuerart vollständige<br />

und zutreffende Angaben gemacht<br />

werden. Dies betrifft in der Regel<br />

einen Zeitraum von fünf Jahren. Es gilt<br />

das „Alles-oder-nichts-Prinzip“. Wird<br />

12 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />

versäumt, auch nur einen Punkt einer<br />

fehlerhaften Erklärung zu korrigieren,<br />

geht die Selbstanzeige vollständig ins<br />

Leere und der Steuerhinterzieher kann<br />

wegen aller Taten, auch der freiwillig<br />

offengelegten, bestraft werden. Ein Risiko<br />

besteht deshalb bei Steuergestaltungen,<br />

die sich im Grenzbereich der<br />

steuerlichen Anerkennung bewegen,<br />

aber von der Selbstanzeige ausgenommen<br />

werden. Wenn hier im Nachhinein<br />

der Vorwurf der Steuerhinterziehung<br />

erhoben wird, könnte die Strafbefreiung<br />

für alle Taten entfallen.<br />

Sperrwirkung durch<br />

Betriebsprüfungsanordnung<br />

Bisher konnte eine Selbstanzeige erfolgen,<br />

bis ein Prüfer zur Prüfung beim<br />

Steuerpflichtigen erschienen ist. Da die<br />

Prüfungsanordnung zwei bis vier Wochen<br />

vor Prüfungsbeginn gegenüber<br />

dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben<br />

wird, verblieb nach altem Recht<br />

noch ausreichend Überlegungszeit, ob<br />

eine fehlerhafte Erklärung korrigiert<br />

werden sollte. Damit ist nun Schluss.<br />

Einen solchen „Warnschuss“ gibt es<br />

nicht mehr. Liegt die Prüfungsanordnung<br />

erst einmal im Briefkasten, ist die<br />

Selbstanzeige nicht mehr möglich.<br />

Zuschlag von 5 Prozent auf<br />

Hinterziehungsbetrag<br />

Bei Steuerhinterziehungen von über<br />

50.000 Euro pro Tat (definiert durch<br />

Steuerart, Zeitraum und Steuerpflichtigen)<br />

sieht der Staat von einer Strafverfolgung<br />

nur dann ab, wenn zusätzlich<br />

zu dem Hinterziehungsbetrag ein<br />

Geldbetrag von 5 Prozent zugunsten<br />

der Staatskasse gezahlt wird. Selbstverständlich<br />

sind, wie auch bei geringeren<br />

Steuerhinterziehungen, zusätzlich<br />

noch Zinsen von 6 Prozent pro Jahr<br />

zu entrichten.<br />

Vertrauensschutzregelung<br />

für Altfälle<br />

Der Gesetzgeber hat für alle Selbstanzeigen,<br />

die vor dem 28. April 2011<br />

erstattet wurden, eine Vertrauensschutzregelung<br />

eingeführt. Handelte<br />

es sich bei den Altfällen um Teilselbstanzeigen,<br />

führen diese weiterhin zur<br />

teilweisen Strafbefreiung. Das „Allesoder-nichts-Prinzip“<br />

gilt also erst ab<br />

dem Inkrafttreten der Neuregelung.<br />

Leichtfertige Steuerverkürzung<br />

nicht betroffen<br />

Eine leichtfertige, aber nicht vorsätzliche<br />

Steuerverkürzung kann mit einem<br />

Bußgeld geahndet werden. Die Rahmenbedingungen<br />

für Selbstanzeigen<br />

sind insoweit nicht geändert worden.<br />

Hier führen auch Teilselbstanzeigen im<br />

erstatteten Umfang nach wie vor zur<br />

Straffreiheit. Allerdings ist in der Praxis<br />

die Abgrenzung zwischen leichtfertiger<br />

und vorsätzlicher Steuerhinterziehung<br />

äußerst problematisch.<br />

Fazit<br />

Die Entscheidung für eine Selbstanzeige<br />

ist für den Steuerhinterzieher<br />

durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz<br />

und das nunmehr geltende Alles-oder-Nichts-Prinzip<br />

nicht einfacher<br />

geworden. Insbesondere droht nach<br />

der Selbstanzeige immer das Risiko,<br />

dass die Finanzverwaltung in einer anschließend<br />

durchgeführten Außenprüfung<br />

zu weiteren steuererhöhenden<br />

Feststellungen kommt und insoweit<br />

auch einen Hinterziehungsvorsatz unterstellt.<br />

Lässt sich diese Auffassung<br />

auf Seiten des Finanzamts nicht ausreichend<br />

ausräumen, sieht sich der Steuerpflichtige<br />

einem „normalen“ Steuerstrafverfahren<br />

ausgesetzt.<br />

n Torsten Feiertag, Steuerberater<br />

Kontakt:<br />

Treuhand Hannover GmbH<br />

Steuerberatungsgesellschaft,<br />

Stb Torsten Feiertag<br />

Niederlassungen Berlin, Bernau,<br />

Neuruppin, Potsdam,<br />

Tel.: 030 315947­0<br />

E­Mail:<br />

kanzlei.berlin@treuhand-hannover.de


undesfInanzhof (bfh) entscheIdet:<br />

zivilprozesskosten sind als außergewöhnliche<br />

belastungen abziehbar<br />

Der BFH hat in einem aktuellen<br />

Urteil entschieden, dass Kosten eines<br />

Zivilprozesses unabhängig von<br />

dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer<br />

als außergewöhnliche<br />

Belastungen berücksichtigt<br />

werden können. Damit änderte<br />

der BFH seine bisherige Rechtsprechung.<br />

Hintergrund<br />

Bei der Berechnung des zu versteuernden<br />

Einkommens können außergewöhnliche<br />

Belastungen abgezogen<br />

werden. Kosten eines Zivilprozesses<br />

hatte die Rechtsprechung bisher nur<br />

ausnahmsweise bei Rechtsstreiten mit<br />

existenzieller Bedeutung für den Steuerpflichtigen<br />

als außergewöhnliche Belastung<br />

anerkannt.<br />

Sachverhalt<br />

Im entschiedenen Fall ging es um eine<br />

arbeitsunfähig erkrankte Klägerin, die<br />

erfolglos Klage auf Fortzahlung des<br />

Krankengeldes gegen ihre Krankenkasse<br />

erhob. Die Kosten des verlorenen Zivilprozesses<br />

in Höhe von rund 10.000<br />

€ machte die Klägerin in ihrer Einkommensteuererklärung<br />

geltend. Das Finanzamt<br />

berücksichtigte diese Kosten<br />

jedoch nicht und wurde darin zunächst<br />

vom Finanzgericht bestätigt.<br />

Der BFH entschied<br />

jedoch...<br />

...Zivilprozesskosten können unabhängig<br />

vom Gegenstand des Zivilprozesses<br />

als außergewöhnliche Belastungen<br />

berücksichtigt werden. Unausweichlich<br />

– und damit eine außergewöhnliche<br />

Belastung - sind derartige Aufwendungen<br />

allerdings nur, wenn die<br />

Prozessführung hinreichende Aussicht<br />

auf Erfolg biete und nicht mutwillig erscheint.<br />

Davon ist auszugehen, wenn<br />

der Erfolg des Zivilprozesses mindestens<br />

ebenso wahrscheinlich wie ein<br />

Misserfolg ist.<br />

Allerdings werden die Kosten nur<br />

berücksichtigt, wenn sie notwendig<br />

und angemessen sind und die<br />

Grenze der so genannten „zumutbaren<br />

Eigenbelastung“ überschritten<br />

ist. Wo diese Grenze liegt,<br />

hängt vom Einkommen, vom Familienstand<br />

und der Anzahl der<br />

Kinder ab.<br />

Darüber hinaus sind die Kosten<br />

nur insoweit zu berücksichtigen,<br />

als sie nicht durch Leistungen aus<br />

einer bestehenden Rechtsschutzversicherung<br />

abgedeckt sind.<br />

Prozesskosten, die für Rechtsstreitigkeiten<br />

im Apothekenbereich<br />

anfallen, sind grundsätzlich<br />

als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten<br />

abzugsfähig und somit<br />

von der Rechtsprechungsänderung<br />

des BFH nicht betroffen. (bg)<br />

(Aktenzeichen VI R 42/10)<br />

n Torsten Feiertag, Steuerberater<br />

Kontakt:<br />

Treuhand Hannover GmbH<br />

Steuerberatungsgesellschaft,<br />

Stb Torsten Feiertag<br />

Niederlassungen Berlin, Bernau,<br />

Neuruppin, Potsdam,<br />

Tel.: 030 315947­0<br />

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arzt & recht<br />

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Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 13


Dr. jur. Daniel Sobotta<br />

Foto: 4iMEDIA<br />

arzt & recht<br />

ÄNDERUNG DER RECHTSPRECHUNG<br />

wichtige entscheidungen zum berufsrecht<br />

Im Recht der ärztlichen Berufsausübung<br />

ist einiges in Bewegung<br />

geraten, das auch für die Brandenburger<br />

Ärztinnen und Ärzte von<br />

nicht zu unterschätzender Bedeutung<br />

ist. Bereits in der Oktoberausgabe<br />

2010 des Brandenburgischen<br />

<strong>Ärzteblatt</strong>es hatte der Verfasser<br />

auf die sich ankündigende Änderung<br />

der Rechtsprechung zu § 299<br />

Strafgesetzbuch (Bestechlichkeit<br />

und Bestechung im geschäftlichen<br />

Verkehr) hingewiesen, wonach<br />

erstmals auch Ärztinnen und Ärzte<br />

bestraft werden können, insofern<br />

sie vertragsärztlich tätig sind. Diese<br />

Rechtsprechungsänderung hat<br />

sich nunmehr bestätigt. Strenger<br />

geworden ist auch die Rechtslage<br />

zur ärztlichen Empfehlung von<br />

„Leistungserbringern“, wofür der<br />

Bundesgerichtshof klare Vorgaben<br />

getroffen hat.<br />

1. Bestechungstatbestand<br />

greift auch für ärztliche<br />

Tätigkeit<br />

Im juristischen Schrifttum bis zuletzt<br />

umkämpft und in der ärztlichen<br />

Selbstverwaltung zu recht kritisiert<br />

– ist es nunmehr wohl doch klar,<br />

dass vertragsärztlich tätige Ärztinnen<br />

und Ärzte wegen Bestechlichkeit im<br />

14 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />

geschäftlichen Verkehr gem. § 299<br />

StGB (=Strafgesetzbuch) bestraft werden<br />

können. Jahrelang hatte dies die<br />

Rechtsprechung, die Staatsanwaltschaften<br />

und die juristische Literatur<br />

anders gesehen.<br />

§ 299 StGB setzt voraus, dass der<br />

Betreffende als Angestellter oder Beauftragter<br />

eines geschäftlichen Betriebes<br />

im geschäftlichen Verkehr einen<br />

Vorteil für sich oder einen Dritten als<br />

Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen<br />

lässt oder annimmt, dass er<br />

einen anderen bei dem Bezug von Waren<br />

oder gewerblichen Leistungen im<br />

Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt.<br />

Darin liegt der Grund für die<br />

jahrelange Zurückhaltung der Justiz:<br />

Soll eine Ärztin oder ein Arzt strafbar<br />

nach dieser Vorschrift sein, muss er als<br />

Angestellter, mindestens aber Beauftragter<br />

eines geschäftlichen Betriebes<br />

tätig werden. Da ambulant tätige Ärztinnen<br />

und Ärzte in der Regel in eigener<br />

Praxis tätig werden, kommt nur die<br />

Beauftragteneigenschaft in Frage. Diese<br />

hat erstmals das Oberlandesgericht<br />

Braunschweig in seinem vielzitierten<br />

Beschluss vom 23.02.2010 in durchaus<br />

streitbarer Weise „entdeckt“ – Vertragsärztinnen<br />

und Vertragsärzte seien<br />

als Beauftragte der Krankenkassen<br />

tätig. Bereits zuvor war dies im juristischen<br />

Schrifttum, allerdings als recht<br />

chancenlose Mindermeinung, vertreten<br />

worden. Der Beschluss des Oberlandesgerichts<br />

Braunschweig löste indes<br />

eine bemerkenswerte Welle der Kehrtwendung<br />

aus – in juristischen Fachzeitschriften<br />

mehrten sich die Stimmen<br />

der Befürworter. Auch dauerte es<br />

nicht lange, bis weitere Gerichte und<br />

Staatsanwaltschaften dem Ansatz folgten;<br />

mit dem Urteil des Landgerichts<br />

Hamburg vom 09.12.2010 gab es dann<br />

auch die erste echte Verurteilung eines<br />

Arztes. Zwischenzeitlich wurde diese<br />

neue Rechtslage durch höchstrichterliche<br />

Autorität in Form eines Beschlusses<br />

des Bundesgerichtshofes vom<br />

05.05.2011 bestätigt. Die zunächst<br />

durch die obergerichtliche Rechtsprechung<br />

angenommene Beschränkung, §<br />

299 StGB greife jedenfalls nicht bei der<br />

Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln,<br />

ist zwischenzeitlich wohl ebenfalls aufgegeben<br />

worden.<br />

Doch was ist eigentlich das Gefährliche<br />

bzw. Besondere an dieser Entwicklung?<br />

Schließlich existieren Strafnormen<br />

doch ohnehin schon für alle<br />

Bürgerinnen und Bürger, könnte man<br />

einwenden. Das qualitativ Neue liegt<br />

zum einen darin, dass § 299 StGB die<br />

Beanspruchung von Vorteilen z. B. in<br />

der Form von Bonuszahlungen durch<br />

Pharmaunternehmen für die Verschreibung<br />

bestimmter Medikamente<br />

zur Straftat (mit damit verbundenem<br />

Strafprozess und der Möglichkeit eines<br />

Vorbestraftenstatus) erhebt – bisher<br />

war dies in der Regel „nur“ eine<br />

Ordnungswidrigkeit oder hatte ggf.<br />

standesrechtliche Konsequenzen. Zum<br />

anderen lässt § 299 StGB bereits das<br />

„Versprechen“ eines Vorteils genügen,<br />

es muss also tatsächlich gar nichts geschehen<br />

sein. Liegt demnach eine Absprache<br />

zur Vorteilsgewährung zwischen<br />

Ärztin oder Arzt auf der einen<br />

und z. B. einem Pharmaunternehmen<br />

oder Apotheker auf der anderen Seite<br />

nahe, kann das Gericht aufgrund seiner<br />

richtlichen Überzeugung das Bestehen<br />

dieser Absprache annehmen<br />

und den Betreffenden verurteilen. Dies<br />

eröffnet der Justiz ungeahnte Möglichkeiten<br />

des Tätigwerdens und sollte<br />

von ärztlicher Seite unbedingt beachtet<br />

werden.<br />

2. Vorsicht bei Anwendungsbeobachtungen<br />

Die praktische Relevanz dieses Themas<br />

auch in Brandenburg zeigt deutlich<br />

ein kürzlich ergangener Strafbefehl<br />

des Amtsgerichts Cottbus, mit welchem<br />

eine Brandenburger Ärztin auf<br />

der Grundlage des § 299 StGB zu einer<br />

empfindlichen Geldstrafe verurteilt<br />

wurde. Diese hatte mit einer Außendienstmitarbeiterin<br />

eines Pharmaunternehmens<br />

die Teilnahme an Anwendungsbeobachtungen<br />

zu einem blutdrucksenkenden<br />

Arzneimittel an 20<br />

Patienten innerhalb von 8 Wochen<br />

vereinbart. Als Gegenleistung sollte die<br />

Ärztin ein hochwertiges Notebook erhalten.<br />

An dieser Vereinbarung störte


sich das Gericht nicht, da danach Leistung<br />

und Gegenleistung wohl in einem<br />

zumindest nicht von vornherein inadequaten<br />

Verhältnis standen. Allerdings<br />

versäumte es die Ärztin, die seitens des<br />

Unternehmens zur Verfügung gestellten<br />

Anwendungsbögen in verwertbarer<br />

Weise auszufüllen. Vielmehr gab sie<br />

diese weitgehend unausgefüllt zurück;<br />

eine Mitarbeiterin des Pharmaunternehmens<br />

füllte anschließend die fehlenden<br />

Angaben mit einem fiktiven<br />

Inhalt aus. Das Gericht stellt fest, dass<br />

auf diese Weise die Anwendungsbeobachtungen<br />

objektiv ohne wissenschaftlichen<br />

Wert waren. Durch die dennoch<br />

erfolgte Annahme der Gegenleistung<br />

(Notebook) habe sich die Ärztin wegen<br />

Bestechlichkeit im wirtschaftlichen Verkehr<br />

strafbar gemacht. Dies erstaunt<br />

etwas, da in diesem Fall die Ausgangsvereinbarung(Anwendungsbeobachtungen<br />

gegen Notebook) nicht beanstandet<br />

wurde; § 299 StGB setzt aber<br />

gerade eine „Unrechtsvereinbarung“<br />

voraus, nach welcher der Ärztin oder<br />

dem Arzt ein Vorteil gewährt und im<br />

Gegenzug der Bestechende bei dem<br />

Bezug von Waren bzw. Leistungen bevorzugt<br />

werden soll. Das Gericht geht<br />

trotz des Fehlens einer solchen ausdrücklichen<br />

Vereinbarung ohne Not<br />

davon aus, dass die Ärztin und das<br />

Pharmaunternehmen schlüssig vereinbart<br />

haben, dass das Notebook als<br />

Gegenleistung für ein dem Unternehmen<br />

entsprechend gesonnenes Verordnungsverhalten<br />

der Ärztin gewährt<br />

werde. Damit bewahrheitet sich die<br />

oben dargestellte Gefahr: Indizien für<br />

eine Bestechungsabsprache genügen<br />

bereits für eine Verurteilung wegen<br />

Bestechlichkeit.<br />

Fazit: Bei der Teilnahme an Anwendungsbeobachtungen<br />

ist künftig generell<br />

Vorsicht geboten. Es sollte in<br />

jedem Falle darauf geachtet werden,<br />

dem durchführenden Unternehmen<br />

Beobachtungsergebnisse von objektivem<br />

Wert zu liefern. Darüber hinaus<br />

muss die seitens des Unternehmens<br />

gewährte Gegenleistung in einem angemessenen<br />

Verhältnis zu den gelieferten<br />

Beobachtungsergebnissen stehen<br />

bzw. darf darüber nicht offensichtlich<br />

hinausgehen. Eine gedankenlose Teilnahme<br />

an derartigen Anwendungsbeoachtungen<br />

kann künftig erhebliche<br />

Konsequenzen, insbesondere strafrechtlicher<br />

Art, nach sich ziehen.<br />

3. Strengere Rechtslage<br />

bei der Empfehlung von<br />

Leistungserbringern<br />

Kaum weniger bedeutend fällt das<br />

Urteil des Bundesgerichtshofes vom<br />

13.01.2011 zu ärztlichen Empfehlungen<br />

aus. In diesem Fall hatte ein HNO-<br />

Arzt regelmäßig Patienten zur Hörgeräteversorgung<br />

an ein bestimmtes<br />

Unternehmen verwiesen, welches er<br />

mit der dortigen besonderen Versorgungsqualität<br />

begründete. Eine örtlich<br />

ansässige Hörgeräteakustiermeisterin<br />

nahm den Arzt wegen Verstoßes gegen<br />

die ärztliche Berufsordnung (sowie<br />

dadurch indizierten Wettbewerbsverstoß)<br />

in Anspruch. Der Bundesgerichtshof<br />

hatte als Revisionsinstanz darüber<br />

zu entscheiden; im Ergebnis wurde die<br />

Rechtssache unter bemerkenswerten<br />

rechtlichen Ausführungen an das Berufungsgericht<br />

zur erneuten Verhandlung<br />

und Entscheidung zurückverwiesen.<br />

Der Bundesgerichtshof führt aus, dass<br />

es berufsrechtswidrig sei, Patienten an<br />

einen Leistungserbringer ohne hinreichenden<br />

sachlichen Grund zu verweisen.<br />

Dies klingt zunächst nicht neu, da<br />

§ 34 Abs. 5 der Berufsordnung eine<br />

solche Regelung bereits enthält:<br />

„Ärztinnen und Ärzten ist nicht<br />

gestattet, Patientinnen und Patienten<br />

ohne hinreichenden Grund an<br />

bestimmte Apotheken, Geschäfte<br />

oder Anbieter von gesundheitlichen<br />

Leistungen zu verweisen.“<br />

Neu ist jedoch die Strenge der Handhabung<br />

dieser Regel: § 34 Abs. 5 der<br />

Berufsordnung schütze die unbeeinflusste<br />

Wahlfreiheit des Patienten in<br />

Bezug auf Gesundheitsdienstleister.<br />

Ärztinnen und Ärzte dürften deshalb,<br />

so der Bundesgerichtshof, von sich aus<br />

Empfehlungen von Leistungserbringern<br />

oder gar generelle Verweisungen nicht<br />

vornehmen. Ein „hinreichender Grund“<br />

im Sinne des § 34 Abs. 5 der Berufsordung<br />

und damit eine Ausnahme sei lediglich<br />

in dem Fall erlaubt, dass der Patient<br />

selbst um eine Empfehlung bittet.<br />

Fragt der Patient explizit nach dem kostengünstigsten<br />

Anbieter, darf ärztlich<br />

auch ein solcher empfohlen werden,<br />

insofern der Empfehlung nachprüfbare<br />

und aussagefähige Erfahrungen des<br />

Arztes zu Grunde liegen. Die Qualität<br />

der Versorgung bei einem bestimmten<br />

Anbieter (positiv wie negativ), die<br />

arzt & recht<br />

in langjähriger vertrauensvoller Zusammenarbeit<br />

gewonnenen guten Erfahrungen,<br />

die allgemein hohe fachliche<br />

Kompetenz eines Anbieters und<br />

auch die Vermeidung von Wegen bei<br />

gehbehinderten Personen rechtfertigten<br />

eine Ausnahme nicht. In (seltenen)<br />

Einzelfällen könne eine Ausnahme gemacht<br />

werden, wenn die Verweisung<br />

an einen bestimmten Hilfsmittelanbieter<br />

aus Sicht des behandelnden Arztes<br />

aufgrund der speziellen Bedürfnisse<br />

des einzelnen Patienten besondere<br />

Vorteile in der Versorgungsqualität biete.<br />

Eine Empfehlung liege nach Auffassung<br />

des Bundesgerichtshofes zudem<br />

bereits durch das Aushängen von Plakaten<br />

sowie dem Zur-Verfügung-Stellen<br />

von Flyern, Visitenkarten und Gutscheinen<br />

vor. Diese Entscheidung des<br />

obersten deutschen Zivilgerichts sollte<br />

durch die Ärztinnen und Ärzte ernst<br />

genommen und die ärztliche Alltagstätigkeit<br />

ggf. auf Änderungsbedarf hin<br />

überprüft werden. Dies ist auch deshalb<br />

notwendig, da die neue Rechtslage<br />

konkurrierenden Gesundheitsdienstleistern<br />

die Möglichkeit bietet,<br />

wettbewerbsrechtlich gegen die diese<br />

Regeln nicht einhaltenden Ärztinnen<br />

und Ärzte vorzugehen sowie Schadenersatz<br />

zu fordern, wie der dargestellte<br />

Fall zeigt.<br />

Fazit: Aufgrund der geänderten Rechtsprechung<br />

zu § 34 Abs. 5 der Berufsordnung<br />

sollte künftig beachtet werden,<br />

dass<br />

a) Empfehlungen und generelle Verweisungen<br />

an Leistungserbringer (so<br />

allerdings auch schon bisher) grundsätzlich<br />

verboten sind,<br />

b) Ausnahmen hiervon nur bei eigener<br />

Nachfrage des Patienten sowie in Einzelfällen<br />

bei Vorliegen besonderer Patientenbedürfnisse<br />

zulässig sind,<br />

c) Plakate, Flyer, Visitenkarten u. ä. bereits<br />

als Empfehlung anzusehen sind.<br />

Für Nachfragen zu diesen wichtigen<br />

Änderungen steht Ihnen wie immer die<br />

Rechtsabteilung der Landesärztekammer<br />

zur Verfügung.<br />

n Dr. jur. Daniel Sobotta<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 15


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Prüfungsvorbereitungskurs<br />

Innere Medizin<br />

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23. bis 26. Nov. 2011<br />

Ort: Potsdam<br />

Leitung: Prof. Dr. med. Horst Koch,<br />

Pfaffendorf<br />

Teilnehmergebühr: n.n.<br />

Röntgen-Aktualisierungskurs<br />

(8 Stunden) je 9 P<br />

21./22. Okt. 2011 in Schwedt<br />

9. Nov. 2011 in Dahlewitz­<br />

Blanken felde<br />

16. Nov. 2011 in Cottbus<br />

18. Febr. 2012 in Cottbus<br />

17. März 2012 in Dahlewitz­<br />

Blanken felde<br />

21. April 2012 in Frankfurt (Oder)<br />

5. Mai 2012 in Sommerfeld<br />

27. Okt. 2012 in Neuruppin<br />

10. Nov. 2012 in Dahlewitz­<br />

Blanken felde<br />

Kursleiter: Prof. Dr. med. habil.<br />

C.­P. Muth, Cottbus<br />

Teilnehmergebühr: je 120 €<br />

Kurse im Strahlenschutz<br />

gemäß Röntgenverordnung, anerkannte<br />

Bildungsveranstaltung gem. BiUrlG<br />

Grundkurs<br />

im Strahlenschutz 17 P<br />

2./3. Nov. 2011<br />

Spezialkurs<br />

im Strahlenschutz 17 P<br />

4./5. Nov. 2011<br />

Ort: Cottbus<br />

Kursleiter:<br />

Prof. Dr. med. C.­P. Muth, Cottbus<br />

Teilnehmergebühr: je 280 €<br />

Sozialmedizin<br />

gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB<br />

Grundkurs C/D 80 P<br />

17. bis 28. Okt. 2011<br />

Ort. Potsdam<br />

Aufbaukurs E/F 80 P<br />

20. Febr. bis 2. März 2012<br />

Grundkurs A/B 80 P<br />

16. bis 27. April 2012<br />

ausgebucht!<br />

ausgebucht!<br />

ausgebucht!<br />

Aufbaukurs G/H 80 P<br />

17. bis 28. Sept. 2012<br />

Grundkurs C/D 80 P<br />

15. bis 26. Okt. 2012<br />

16 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />

Grundkurs A/B<br />

5. bis 16. Nov. 2012 80 P<br />

Ort: Potsdam<br />

Kursleiter:<br />

Prof. Dr. med. J.­U. Niehoff,<br />

Oderaue<br />

Teilnehmergebühr: je 440 €<br />

Forum für den Hausarzt und<br />

das Praxispersonal 8 P<br />

15. Oktober 2011 in Neuruppin<br />

Leitung: Dr. med. R. Schrambke,<br />

Schorfheide<br />

Teilnehmergebühr: 80 € für Ärzte,<br />

45 € für Praxispersonal<br />

Suchtmedizinische Grundversorgung<br />

50 P<br />

gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB<br />

in Zusammenarbeit mit dem AISS<br />

(Angermünder Institut für Suchttherapie<br />

und Suchtmedizin) und<br />

der Suchtakademie Berlin­Brandenburg<br />

e.V.<br />

Block II – Drogen­ und Medikamentenprobleme,<br />

Missbrauch,<br />

Abhängigkeit, Substitution, Notfälle,<br />

Toxikologie, Gesetze<br />

26./27. Okt. 2011 in Berlin (im<br />

Rahmen der 3. Suchttherapietage<br />

Berlin­Brandenburg)<br />

Block III – Motivationales Interview<br />

(nach Miller und Rollnick) in<br />

Sprechstunde und Klinik<br />

18./19. Nov. 2011 in Potsdam<br />

Leitung: Priv.­Doz. Dr. med. G.<br />

Richter, Schwedt; Prof. Dr. med.<br />

U. Schwantes, Oberkrämer<br />

Teilnehmergebühr: 180 €/Block<br />

Sonographie-Kurse Abdomen<br />

und Retroperitoneum 30 P<br />

nach den Richtlinien der Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung und der DEGUM<br />

Grundkurs: 3. bis 6. Nov. 2011<br />

Ort:<br />

ausgebucht!<br />

St. Josefs­Krankenhaus Potsdam<br />

Kursleiter: Dr. med. B. Kissig,<br />

Potsdam<br />

Aufbaukurs: 3. bis 6. Nov. 2011<br />

ausgebucht!<br />

Ort: Klinikum Ernst von Bergmann<br />

Potsdam<br />

Kursleiter: Prof. Dr. med. J. Hierholzer,<br />

Potsdam<br />

Teilnehmergebühr: je 340 €<br />

Psychosomatische Grundversorgung<br />

(80 Stunden) 80 P<br />

gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB<br />

11./12. Febr. 2012<br />

17./18. März 2012<br />

28./29. April 2012<br />

23./24. Juni 2012<br />

1./2. Sept. 2012<br />

Ort: Potsdam<br />

Leitung: R. Suske, Werneuchen<br />

Teilnehmergebühr: 920 €<br />

Psychosomatische Grundversorgung<br />

(64 Stunden) 64 P<br />

gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB<br />

24. bis 29. Sept. 2012<br />

Ort: Potsdam<br />

Leitung: R. Suske, Werneuchen<br />

Teilnehmergebühr: 750 €<br />

Qualifikationskurs<br />

Verkehrsmedizinische<br />

Begutachtung 16 P<br />

für Fachärzte, gemäß § 65 Fahrerlaubnisverordnung<br />

18./19. Nov. 2011<br />

Ort: Potsdam<br />

Teilnehmergebühr: 250 €<br />

Leitung: MR Dr. med. T. Kayser,<br />

Potsdam; MR PD Dr. sc. med. W.<br />

Mattig, Potsdam<br />

Weiterbildungstage Allgemeinmedizin<br />

3. bis 5. Nov. 2011<br />

Ort: Potsdam<br />

Leitung: Dr. med. R. Schrambke,<br />

Schorfheide<br />

Teilnehmergebühr: 250 €<br />

Seminar<br />

Leitender Notarzt 40 P<br />

gemäß Richtlinie der LÄKB zur<br />

Qualifikation des Leitenden Notarztes<br />

28. Nov. bis 2. Dez. 2011<br />

Ort: Cottbus<br />

Kursleiter: A. Nippraschk, Neuruppin;<br />

T. Reinhold, Oranienburg<br />

Teilnehmergebühr: 700 €<br />

Fortbildung für Arzthelferinnen<br />

19. Okt. 2011, 14.00 Uhr<br />

Ort: Neuruppin<br />

Leitung. Dr. med. H. Wiegank<br />

Teilnehmergebühr: 30 €


Grundkurs<br />

Palliativmedizin 40 P<br />

gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB<br />

5. bis 9. März 2012<br />

Ort: Potsdam<br />

Kursleitung: B. Himstedt­Kämpfer,<br />

Potsdam; Dr. med. I. Schade,<br />

Neuruppin; Dipl.­Med. K. Wendt,<br />

Beeskow<br />

Teilnehmergebühr: 540 €<br />

Ihre Anmeldung<br />

richten Sie bitte an:<br />

Landesärztekammer<br />

Brandenburg,<br />

Referat Fortbildung,<br />

Postfach 101445,<br />

03014 Cottbus<br />

Fax: 0355 780101144,<br />

E­Mail: akademie@laekb.de<br />

fortbIldunG<br />

„ Mehr Leuten<br />

Das neue GesundheitsCenter der Berliner Volksbank<br />

Als Partner des Mittelstandes stehen wir Ihnen mit Investitionskrediten, Leasing,<br />

Krediten für Energiesparmaßnahmen und unserem Know-how zur Seite.<br />

Damit Ihre Praxis mehr Spielraum hat. Wir beraten Sie gern.<br />

Mehr Infos erhalten Sie telefonisch unter (030) 30 63 - 21 90, per E-Mail unter<br />

GesundheitsCenter@berliner-volksbank.de oder unter www.berliner-volksbank.de<br />

Leuchten-Ausstellung Lichtplanung Montage<br />

Cottbus An der Oberkirche<br />

Sandowerstr. 53 www.lichtgalle.de<br />

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helfen können.“<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 17


Das Heft „Prävention<br />

und Gesundheitsförderung<br />

in Berlin­<br />

Brandenburg“ ist<br />

kostenlos über das<br />

Netzwerk Gesundheitswirtschaft<br />

Berlin­<br />

Brandenburg (E­Mail:<br />

info@healthcapital.de,<br />

Tel.: 030/46302 548)<br />

erhältlich. Das Internetportal<br />

mit allen<br />

Inhalten des Heftes<br />

sowie einer interaktiven<br />

Suche und weiterführendenInformationen<br />

finden Sie unter<br />

www.praeventionsatlas.de.<br />

aKtuell<br />

GesundheItsförderunG<br />

präventionsatlas für berlin und brandenburg vorgestellt<br />

Die akutmedizinische Versorgung<br />

in Deutschland ist vorbildlich. Dagegen<br />

fristet die Gesundheitsprävention<br />

ein Schattendasein. Mit<br />

dem Präventionsatlas für Berlin<br />

und Brandenburg soll sich dies nun<br />

ändern.<br />

Der Präventionsatlas, der vom NetzwerkGesundheitswirtschaft/HealthCapital<br />

Berlin Brandenburg herausgegeben<br />

wird, listet über 170 Gesundheitsangebote<br />

und mehr als 300 Anbieter<br />

aus den Themenbereichen Ernährung,<br />

Bewegung, Stress und Sucht auf, bei<br />

denen Krankenkassen die Kosten in der<br />

Regel ganz oder zumindest teilweise<br />

übernehmen. Sämtliche Angebote sind<br />

auch online unter www.praeventionsatlas.de<br />

zugänglich.<br />

Lebenslanges Gesundheitsmanagement<br />

Der Atlas ist für Prof. Dr. Günter<br />

Stock, den Sprecher des Netzwerks<br />

Gesundheitswirtschaft, ein erster<br />

Schritt zu einem grundlegenden Wandel<br />

der Lebensgestaltung. Den hält er<br />

in Zeiten des demographischen Wandels<br />

und der ausufernden Kosten im<br />

Gesundheitswesen auch für dringend<br />

notwendig. „Die Prävention wird in<br />

den nächsten Jahren eines der wichtigsten<br />

gesundheitspolitischen Themen<br />

sein. Wir müssen weg vom Krankheits-<br />

hin zu einem lebenslangen Gesundheitsmanagement.“<br />

Dies beginnt<br />

im Idealfall schon im Kindergarten und<br />

setzt sich über das Berufsleben bis in<br />

den Ruhestand fort. „Wir brauchen<br />

eine mentale Umstellung, denn Prävention<br />

ist kein Selbstläufer. Eine aktive<br />

und früh eingesetzte Lebensgestaltung,<br />

deren Einstieg wir mit dieser<br />

Publikation erleichtern wollen, ist<br />

der Schlüssel zum Erhalt der eigenen<br />

Gesundheit bis ins hohe Alter“, findet<br />

Prof. Dr. Stock. Daher finden sich<br />

in dem Präventionsatlas neben Kursen<br />

von Volkshochschulen und Sportvereinen<br />

auch zahlreiche Projekte in Kindertagesstätten<br />

und Schulen. Viele Angebote<br />

richten sich an bestimmte Zielgruppen<br />

wie Kinder, Frauen, werdende<br />

18 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />

Eltern, Senioren oder sozial benachteiligte<br />

Bevölkerungsteile. Sie ersetzen<br />

zwar nicht die ärztliche oder therapeutische<br />

Behandlung, können aber einen<br />

Beitrag dazu leisten, die Gesundheit<br />

zu fördern und späteren Erkrankungen<br />

vorzubeugen. Bisher gibt es allerdings<br />

noch keine einheitlichen verpflichtenden<br />

Qualitätsmaßstäbe. Die Mindestvoraussetzung<br />

zur Aufnahme in den<br />

Präventionsatlas ist eine Zertifizierung<br />

der Kurse und Kursanbieter, wie sie<br />

etwa von den Krankenkassen gefordert<br />

wird. Die aufgelisteten Kurse der<br />

Sportvereine erfüllen die Kriterien des<br />

Qualitätssiegels SPORT PRO GESUND-<br />

HEIT, das vom Deutschen Sportbund in<br />

Kooperation mit der Bundesärztekammer<br />

eingeführt wurde.<br />

Vorreiterrolle für Berlin<br />

und Brandenburg<br />

„Wir möchten, dass Menschen gesund<br />

bleiben und ihre Gesundheit<br />

aktiv stärken können. Unsere Region<br />

Berlin-Brandenburg stellt dazu vielfältige<br />

Möglichkeiten zur Verfügung“,<br />

erklärt Prof. Dr. Stefan N. Willich vom<br />

Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie<br />

und Gesundheitsökonomie der<br />

Charité, unter dessen Leitung der Atlas<br />

erstellt wurde. Prävention macht<br />

die Menschen nicht nur gesünder, sie<br />

kann auch Leben retten: „Jeder Vierte,<br />

der an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung<br />

stirbt, wusste überhaupt nicht, dass er<br />

krank ist“, so Prof. Dr. Willich. Allein<br />

diese Zahl verdeutlicht den Handlungsbedarf.<br />

Mit der Initiative übernehmen<br />

Berlin und Brandenburg eine Vorreiterrolle.<br />

„So etwas gibt es in Deutschland<br />

bisher nicht“, stellt Prof. Dr. Willich<br />

fest. Auch das Bundesgesundheitsministerium<br />

sei neugierig auf das Projekt<br />

geworden. Wenn es sich bewähre, sei<br />

eine Ausweitung auf das gesamte Bundesgebiet<br />

denkbar.<br />

n Mark Berger, LÄKB


Dritte Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung<br />

der Landesärztekammer Brandenburg<br />

vom 10. September 2011<br />

beKanntmachunGen<br />

Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 16. April 2011 aufgrund des § 21 Absatz 1<br />

Nummer 6 des Heilberufsgesetzes vom 28. April 2003 (GVBl. I S. 126), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Oktober<br />

2010 (GVBl. I, Nr. 33), folgende Dritte Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg beschlossen.<br />

Sie ist durch Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg<br />

vom 7. September 2011, (Az.: 22-6410/14+1)<br />

genehmigt worden.<br />

Artikel 1<br />

Die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg vom 26. Oktober 2005 (Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 12/B/2005),<br />

zuletzt geändert durch die Zweite Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg vom 17.<br />

März 2010 (Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 4/2010) wird wie folgt geändert:<br />

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:<br />

„Inhaltsverzeichnis<br />

Abschnitt A: Paragraphenteil<br />

Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C<br />

Abschnitt B: Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen<br />

1. Gebiet Allgemeinmedizin<br />

2. Gebiet Anästhesiologie<br />

3. Gebiet Anatomie<br />

4. Gebiet Arbeitsmedizin<br />

5. Gebiet Augenheilkunde<br />

6. Gebiet Biochemie<br />

7. Gebiet Chirurgie<br />

Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 7.1 bis 7.8<br />

7.1 Facharzt/Fachärztin für Allgemeinchirurgie<br />

7.2 Facharzt/Fachärztin für Gefäßchirurgie<br />

7.3 Facharzt/Fachärztin für Herzchirurgie<br />

7.4 Facharzt/Fachärztin für Kinderchirurgie<br />

7.5 Facharzt/Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie<br />

7.6 Facharzt/Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie<br />

7.7 Facharzt/Fachärztin für Thoraxchirurgie<br />

7.8 Facharzt/Fachärztin für Viszeralchirurgie<br />

8. Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe<br />

Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin<br />

Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie<br />

Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin<br />

9. Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde<br />

Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 9.1 und 9.2<br />

9.1 Facharzt/Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde<br />

9.2 Facharzt/Fachärztin für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen<br />

10. Gebiet Haut- und Geschlechtskrankheiten<br />

11. Gebiet Humangenetik<br />

12. Gebiet Hygiene und Umweltmedizin<br />

13. Gebiet Innere Medizin<br />

Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 13.1 bis 13.10<br />

13.1 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin<br />

13.2 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Angiologie<br />

13.3 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie<br />

13.4 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie<br />

13.5 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Geriatrie<br />

13.6 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie<br />

13.7 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie<br />

13.8 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Nephrologie<br />

13.9 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Pneumologie<br />

13.10 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Rheumatologie<br />

14. Gebiet Kinder- und Jugendmedizin<br />

Schwerpunkt Kinder-Hämatologie und -Onkologie<br />

Schwerpunkt Kinder-Kardiologie<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 19


eKanntmachunGen<br />

Schwerpunkt Neonatologie<br />

Schwerpunkt Neuropädiatrie<br />

15. Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie<br />

16. Gebiet Laboratoriumsmedizin<br />

17. Gebiet Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie<br />

18. Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie<br />

19. Gebiet Nervenheilkunde<br />

20. Gebiet Neurochirurgie<br />

21. Gebiet Neurologie<br />

22. Gebiet Nuklearmedizin<br />

23. Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen<br />

24. Gebiet Pathologie<br />

Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 24.1 und 24.2<br />

24.1 Facharzt/Fachärztin für Neuropathologie<br />

24.2 Facharzt/Fachärztin für Pathologie<br />

25. Gebiet Pharmakologie<br />

Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 25.1 und 25.2<br />

25.1 Facharzt/Fachärztin für Klinische Pharmakologie<br />

25.2 Facharzt/Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie<br />

26. Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin<br />

27. Gebiet Physiologie<br />

28. Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie<br />

Schwerpunkt Forensische Psychiatrie<br />

29. Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie<br />

30. Gebiet Radiologie<br />

Schwerpunkt Kinderradiologie<br />

Schwerpunkt Neuroradiologie<br />

31. Gebiet Rechtsmedizin<br />

32. Gebiet Strahlentherapie<br />

33. Gebiet Transfusionsmedizin<br />

34. Gebiet Urologie<br />

Abschnitt C: Zusatz-Weiterbildungen (Zusatzbezeichnungen – ZB)<br />

ZB 1 Ärztliches Qualitätsmanagement<br />

ZB 2 Akupunktur<br />

ZB 3 Allergologie<br />

ZB 4 Andrologie<br />

ZB 5 Dermatohistologie<br />

ZB 6 Diabetologie<br />

ZB 7 Flugmedizin<br />

ZB 8 Geriatrie<br />

ZB 9 Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie<br />

ZB 10 Hämostaseologie<br />

ZB 11 Handchirurgie<br />

ZB 12 Homöopathie<br />

ZB 13 Infektiologie<br />

ZB 14 Intensivmedizin<br />

ZB 15 Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie<br />

ZB 16 Kinder-Gastroenterologie<br />

ZB 17 Kinder-Nephrologie<br />

ZB 18 Kinder-Orthopädie<br />

ZB 19 Kinder-Pneumologie<br />

ZB 20 Kinder-Rheumatologie<br />

ZB 21 Labordiagnostik - fachgebunden -<br />

ZB 22 Magnetresonanztomographie - fachgebunden -<br />

ZB 23 Manuelle Medizin/Chirotherapie<br />

ZB 24 Medikamentöse Tumortherapie<br />

ZB 25 Medizinische Informatik<br />

ZB 26 Naturheilverfahren<br />

ZB 27 Notfallmedizin<br />

ZB 28 Orthopädische Rheumatologie<br />

ZB 29 Palliativmedizin<br />

ZB 30 Phlebologie<br />

ZB 31 Physikalische Therapie und Balneologie<br />

ZB 32 Plastische Operationen<br />

ZB 33 Proktologie<br />

ZB 34 Psychoanalyse<br />

ZB 35 Psychotherapie - fachgebunden -<br />

ZB 36 Rehabilitationswesen<br />

20 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011


ZB 37 Röntgendiagnostik - fachgebunden -<br />

ZB 38 Schlafmedizin<br />

ZB 39 Sozialmedizin<br />

ZB 40 Spezielle Orthopädische Chirurgie<br />

ZB 41 Spezielle Schmerztherapie<br />

ZB 42 Spezielle Unfallchirurgie<br />

ZB 43 Spezielle Viszeralchirurgie<br />

ZB 44 Sportmedizin<br />

ZB 45 Suchtmedizinische Grundversorgung<br />

ZB 46 Tropenmedizin“<br />

2. Nach Abschnitt A § 2 wird folgender § 2 a eingefügt:<br />

㤠2 a<br />

Begriffsbestimmungen<br />

beKanntmachunGen<br />

Im Sinne dieser Weiterbildungsordnung werden folgende Begriffe definiert:<br />

(1) Kompetenz stellt die Teilmenge der Inhalte eines Gebietes dar, die Gegenstand der Weiterbildung zum Erwerb von Kenntnissen,<br />

Erfahrungen und Fertigkeiten in einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatz Weiterbildung sind und durch Prüfung nachgewiesen<br />

werden.<br />

(2) Die Basisweiterbildung umfasst definierte gemeinsame Inhalte von verschiedenen Facharztweiterbildungen innerhalb eines Gebietes,<br />

welche zu Beginn einer Facharztweiterbildung vermittelt werden sollen.<br />

(3) Fallseminar ist eine Weiterbildungsmaßnahme mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers, wobei<br />

unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten anhand von vorgestellten Fallbeispielen und deren Erörterung Kenntnisse und<br />

Fähigkeiten sowie das dazugehörige Grundlagenwissen erweitert und gefestigt werden.<br />

(4) Der stationäre Bereich umfasst Einrichtungen, in denen Patienten aufgenommen und/oder Tag und Nacht durchgängig ärztlich<br />

betreut werden; hierzu gehören insbesondere Krankenhausabteilungen, Rehabilitationskliniken und Belegabteilungen.<br />

(5) Zum ambulanten Bereich gehören insbesondere ärztliche Praxen, Institutsambulanzen, Tageskliniken, poliklinische Ambulanzen<br />

und Medizinische Versorgungszentren.<br />

(6) Unter Notfallaufnahme wird die Funktionseinheit eines Akutkrankenhauses verstanden, in welcher Patienten zur Erkennung<br />

bedrohlicher Krankheitszustände einer Erstuntersuchung bzw. Erstbehandlung unterzogen werden, um Notwendigkeit und Art<br />

der weiteren medizinischen Versorgung festzustellen.<br />

(7) Als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung gelten Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde<br />

und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin,<br />

Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Nervenheilkunde,<br />

Neurochirurgie, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische<br />

Medizin und Psychotherapie, Strahlentherapie, Urologie.<br />

(8) Abzuleistende Weiterbildungszeiten sind Weiterbildungszeiten, die unter Anleitung eines Arztes zu absolvieren sind, der in der<br />

angestrebten Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung zur Weiterbildung befugt ist.<br />

(9) Anrechnungsfähige Weiterbildungszeiten sind Weiterbildungszeiten, die unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes<br />

absolviert werden.“<br />

3. Abschnitt A § 3 wird wie folgt geändert:<br />

In Absatz 3 wird folgender Satz 3 angefügt:<br />

„Ist eine Zusatz-Weiterbildung integraler Bestandteil einer Facharztweiterbildung, so hat der Kammerangehörige, der eine solche<br />

Facharztbezeichnung führt, das Recht zum Führen dieser Zusatzbezeichnung.“<br />

4. Abschnitt A § 4 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 4 Satz 4 wird wie folgt gefasst:<br />

„Eine Unterbrechung der Weiterbildung, insbesondere wegen Schwangerschaft, Elternzeit, Wehr- und Ersatzdienst, wissenschaftlicher<br />

Aufträge – soweit eine Weiterbildung nicht erfolgt – oder Krankheit kann nicht als Weiterbildungszeit<br />

angerechnet werden.“<br />

b) In Absatz 4 wird folgender Satz 6 angefügt:<br />

„Ärztliche Tätigkeiten in eigener Praxis sind nicht anrechnungsfähig, sofern nichts anderes in Abschnitt C geregelt ist.“<br />

c) In Absatz 5 wird folgender Satz 3 angefügt:<br />

„Eine berufsbegleitende Weiterbildung ist bei Zusatz-Weiterbildungen unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten zulässig,<br />

sofern dies in Abschnitt C vorgesehen ist.“<br />

d) Absatz 6 wird wie folgt gefasst:<br />

„Eine Weiterbildung in Teilzeit muss hinsichtlich Gesamtdauer, Niveau und Qualität den Anforderungen an eine ganztägige<br />

Weiterbildung entsprechen. Dies ist in der Regel gewährleistet, wenn die Teilzeittätigkeit mindestens die Hälfte der wöchentlichen<br />

Arbeitszeit beträgt. Die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend.“<br />

e) In Absatz 7 wird Satz 3 gestrichen.<br />

f) In Absatz 8 wird folgender Satz 3 angefügt:<br />

„Für eine Kursanerkennung sind die bundeseinheitlichen Empfehlungen zu beachten.“<br />

g) Nach Absatz 8 wird folgender Absatz 9 angefügt:<br />

„Sofern für die Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildung nichts anderes bestimmt ist, kann die Weiterbildung<br />

sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich erfolgen.“<br />

5. Abschnitt A § 5 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 2 Satz 3 wird vor den Wörtern „nur für eine Facharztweiterbildung“ das Wort „grundsätzlich“ eingefügt.<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 21


eKanntmachunGen<br />

b) In Absatz 2 Satz 3 wird vor den Wörtern „für eine Zusatz-Weiterbildung“ das Wort „grundsätzlich“ gestrichen.<br />

c) In Absatz 3 Satz 1 werden vor den Wörtern „sowie zeitlich“ die Wörter „und grundsätzlich ganztägig durchzuführen“<br />

eingefügt.<br />

d) In Absatz 3 wird der bisherige Satz 2 gestrichen und folgender Satz 2 angefügt:<br />

„Eine Aufteilung auf mehrere teilzeitbeschäftigte Weiterbildungsbefugte ist jedoch möglich, wenn durch komplementäre<br />

Arbeitszeiten eine ganztägige Weiterbildung gewährleistet ist. Dies gilt auch, wenn die Befugnis mehreren Ärzten an einer<br />

oder mehreren Weiterbildungsstätten gemeinsam erteilt wird. Ist ein befugter Arzt an mehr als einer Weiterbildungsstätte<br />

tätig, ist eine gemeinsame Befugnis mit einem weiteren befugten Arzt an jeder Weiterbildungsstätte erforderlich.“<br />

e) Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 angefügt:<br />

„Der von der Ärztekammer zur Weiterbildung befugte Arzt ist verpflichtet, an Evaluationen und Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />

der Ärztekammer zur ärztlichen Weiterbildung teilzunehmen.“<br />

6. Abschnitt A § 18 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 4 Satz 1 wird nach den Wörtern „die noch nicht zu einem Ausbildungsnachweis gemäß Absatz“ die Zahl „1“<br />

durch die Zahl „2“ ersetzt.<br />

b) In Absatz 4 Satz 2 wird nach den Wörtern „der nicht unter die Regelungen des Absatz“ die Zahl „1“ durch die Zahl „2“<br />

ersetzt.<br />

7. Abschnitt A § 19 wird wie folgt geändert:<br />

In Absatz 1 Satz 1 wird nach den Wörtern „kann ganz oder teilweise“ das Wort „angerechnet“ durch das Wort „anerkannt“<br />

ersetzt.<br />

8. Abschnitt A § 20 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 4 wird folgender Satz 2 angefügt:<br />

„Auf das Anerkennungsverfahren finden die §§ 12 bis 16 Anwendung.“<br />

b) Die Absätze 5 bis 9 werden gestrichen.<br />

9. In Abschnitt A § 21 wird Satz 3 gestrichen.<br />

10. In Abschnitt A werden die „Begriffserläuterungen für die Anwendung im Rahmen der Weiterbildung“ gestrichen.<br />

11. Abschnitt A „Allgemeine Bestimmungen für die Abschnitte B und C“ werden wie folgt geändert:<br />

a) In der Überschrift wird vor den Wörtern „für die Abschnitte B und C“ das Wort „Bestimmungen“ gestrichen und die Wörter<br />

„Inhalte der Weiterbildung“ eingefügt.<br />

b) Die Überschrift von Punkt 1 wird gestrichen.<br />

c) In Nummer 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „Die Weiterbildung beinhaltet“ die Wörter „unter Berücksichtigung gebietsspezifischer<br />

Ausprägungen“ eingefügt.<br />

d) In Nummer 1 wird nach dem 2. Spiegelstrich folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- der Bewertung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit, der Arbeitsfähigkeit, der Berufs- und Erwerbsfähigkeit sowie<br />

der Pflegebedürftigkeit“<br />

e) Die Nummern 2 und 4 werden gestrichen.<br />

f) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.<br />

12. Abschnitt B „Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen“ (Tabellarische Übersicht) wird wie folgt<br />

gefasst:<br />

Gebiete Facharzt- und Schwerpunktkompetenz (FA, SP)<br />

1. Allgemeinmedizin FA Allgemeinmedizin<br />

2. Anästhesiologie FA Anästhesiologie<br />

2. Anatomie FA Anatomie<br />

4. Arbeitsmedizin FA Arbeitsmedizin<br />

5. Augenheilkunde FA Augenheilkunde<br />

6. Biochemie FA Biochemie<br />

7. Chirurgie<br />

22 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />

Basisweiterbildung<br />

7.1 FA Allgemeinchirurgie<br />

7.2 FA Gefäßchirurgie<br />

7.3 FA Herzchirurgie<br />

7.4 FA Kinderchirurgie<br />

7.5 FA Orthopädie und Unfallchirurgie<br />

7.6 FA Plastische und Ästhetische Chirurgie<br />

7.7 FA Thoraxchirurgie<br />

7.8 FA Viszeralchirurgie


eKanntmachunGen<br />

FA Frauenheilkunde und Geburtshilfe<br />

8. Frauenheilkunde und Geburtshilfe SP SP Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin<br />

SP SP Gynäkologische Onkologie<br />

SP SP Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin<br />

9. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde<br />

Basisweiterbildung<br />

9.1 FA Hals-Nasen-Ohrenheilkunde<br />

9.2 FA Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen<br />

10. Haut- und Geschlechtskrankheiten FA Haut- und Geschlechtskrankheiten<br />

11. Humangenetik FA Humangenetik<br />

12. Hygiene und Umweltmedizin FA Hygiene und Umweltmedizin<br />

Basisweiterbildung<br />

13.1 FA für Innere Medizin<br />

13.2 FA für Innere Medizin und Angiologie<br />

13.3 FA für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie<br />

13. Innere Medizin<br />

13.4<br />

13.5<br />

FA für Innere Medizin und Gastroenterologie<br />

FA für Innere Medizin und Geriatrie<br />

13.6 FA für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie<br />

13.7 FA für Innere Medizin und Kardiologie<br />

13.8 FA für Innere Medizin und Nephrologie<br />

13.9 FA für Innere Medizin und Pneumologie<br />

13.10 FA für Innere Medizin und Rheumatologie<br />

FA Kinder- und Jugendmedizin<br />

SP Kinder-Hämatologie und -Onkologie<br />

14. Kinder- und Jugendmedizin<br />

15. Kinder- und Jugendpsychiatrie und<br />

-psychotherapie<br />

SP Kinder-Kardiologie<br />

SP Neonatologie<br />

SP Neuropädiatrie<br />

FA Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie<br />

16. Laboratoriumsmedizin FA Laboratoriumsmedizin<br />

17. Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie<br />

FA Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie<br />

18. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie FA Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie<br />

19. Nervenheilkunde FA Nervenheilkunde<br />

20. Neurochirurgie FA Neurochirurgie<br />

21. Neurologie FA Neurologie<br />

22. Nuklearmedizin FA Nuklearmedizin<br />

23. Öffentliches Gesundheitswesen FA Öffentliches Gesundheitswesen<br />

Basisweiterbildung<br />

24. Pathologie<br />

24.1 FA Neuropathologie<br />

24.2 FA Pathologie<br />

Basisweiterbildung<br />

25. Pharmakologie<br />

25.1 FA Klinische Pharmakologie<br />

25.2 FA Pharmakologie und Toxikologie<br />

26. Physikalische und Rehabilitative Medizin FA Physikalische und Rehabilitative Medizin<br />

27. Physiologie FA Physiologie<br />

FA Psychiatrie und Psychotherapie<br />

28. Psychiatrie und Psychotherapie<br />

SP Forensische Psychiatrie<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 23


eKanntmachunGen<br />

29. Psychosomatische Medizin und Psycho-<br />

FA Psychosomatische Medizin und Psychotherapie<br />

therapie<br />

FA Radiologie<br />

30. Radiologie<br />

SP Kinderradiologie<br />

SP Neuroradiologie<br />

31. Rechtsmedizin FA Rechtsmedizin<br />

32. Strahlentherapie FA Strahlentherapie<br />

33. Transfusionsmedizin FA Transfusionsmedizin<br />

34. Urologie FA Urologie<br />

13. Abschnitt B Nummer 1 „Gebiet Allgemeinmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />

a) In Unterpunkt „Weiterbildungsziel“ werden nach den Wörtern „Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte“ die Wörter<br />

„sowie des Weiterbildungskurses“ angefügt.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon:<br />

• 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin, davon können bis zu<br />

− 18 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch 3-Monats-Abschnitte)<br />

auch im ambulanten Bereich angerechnet werden. Von diesen 18 Monaten können auch 3 Monate<br />

im Öffentlichen Gesundheitswesen angerechnet werden.<br />

• 6 Monate in Chirurgie (auch 3-Monats-Abschnitte) stationär oder ambulant möglich<br />

• 18 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung<br />

• 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Psychosomatische Grundversorgung“<br />

c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) In dem 1. Spiegelstrich werden nach den Wörtern „der Prävention“ die Wörter „einschließlich Impfungen“ gestrichen.<br />

bb) Der 15. Spiegelstrich wird gestrichen.<br />

14. Abschnitt B Nummer 2 „Gebiet Anästhesiologie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) In dem 1. Spiegelstrich werden vor der Wörtern „angerechnet werden“ die Wörter „der unmittelbaren Patientenversorgung“<br />

eingefügt.<br />

bb) In dem 3. Spiegelstrich wird nach den Wörtern „in einem anderen Gebiet“ das Wort „abgeleistet“ durch das Wort<br />

„angerechnet“ ersetzt.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

Nach dem 3. Spiegelstrich werden folgende zwei Spiegelstriche eingefügt:<br />

„- dem Ablauf organisatorischer Fragestellungen und perioperativer Abläufe des Gebietes“<br />

„- der gebietsbezogenen Behandlung akuter Schmerzzustände, auch im Bereich der perioperativen Medizin“<br />

15. Abschnitt B Nummer 3 „Gebiet Anatomie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Nach der Überschrift „Facharzt/Fachärztin für Anatomie“ werden die Wörter „(Anatom/Anatomin)“ angefügt.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

In dem 1. Spiegelstrich werden vor den Wörtern „angerechnet werden“ die Wörter „und/oder Rechtsmedizin“<br />

eingefügt.<br />

c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt gefasst:<br />

„Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />

− den grundlegenden wissenschaftlichen Methoden zur Untersuchung morphologisch-medizinischer Fragestellungen,<br />

der makroskopischen Anatomie, der mikroskopischen Anatomie und der Embryologie<br />

− den Vorschriften des Leichentransport- und Bestattungswesens und der entsprechenden Hygienevorschriften<br />

− der systematischen und topographischen Anatomie einschließlich der Zusammenhänge zwischen Struktur und<br />

Funktion sowie der vergleichenden Anatomie<br />

− der klinischen Anatomie<br />

− der Röntgenanatomie und deren grundlegenden bildgebenden Verfahren<br />

− des Donationswesens und der Vermächtnisse<br />

− der Embryologie und den Grundlagen der Entwicklungsbiologie<br />

− der Konservierung und Aufbewahrung von Leichen unter Beachtung der entsprechenden Hygienevorschriften<br />

− den makroskopischen Präparationsmethoden<br />

− der Herstellung, Montage und Pflege von anatomischen Sammlungspräparaten und deren Demonstration<br />

− der Histologie einschließlich der Histochemie und der Immunhistochemie mit den einschlägigen Fixations-, Schnitt-<br />

und Färbetechniken<br />

− der Licht- und Fluoreszenzmikroskopie mit den verschiedenen Techniken<br />

− der Gewebezüchtung und experimentellen Zytologie<br />

− der Makro- und Mikrophotographie<br />

− der Morphometrie mit Quantifizierungs- und Statistikmethoden<br />

− der Elektronenmikroskopie und Molekularbiologie mit den verschiedenen Techniken<br />

− den grundlegenden zell- und molekolarbiologischen Methoden“<br />

24 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011


eKanntmachunGen<br />

16. Abschnitt B Nummer 4 „Gebiet Arbeitsmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

Der 1. Punkt „24 Monate Innere Medizin“ wird wie folgt gefasst:<br />

„ • 24 Monate Weiterbildung in stationärer Innerer Medizin, davon können<br />

− bis zu 12 Monate Allgemeinmedizin angerechnet werden“<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Nach dem 1. Spiegelstrich werden folgende zwei Spiegelstriche eingefügt:<br />

„- Arbeitsplatzbeurteilung/Gefährdungsbeurteilung“<br />

„- Epidemiologie, Statistik und Dokumentation“<br />

bb) In dem neuen 4. Spiegelstrich werden nach dem Wort „Gesundheitsberatung“ die Wörter „einschließlich Impfungen“<br />

gestrichen.<br />

cc) In dem neuen 11. Spiegelstrich werden nach dem Wort „Leistungsfähigkeit“ die Wörter „Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit“<br />

und ein Komma eingefügt.<br />

dd) In dem neuen 11. Spiegelstrich werden nach dem Wort „Arbeitsphysiologie“ die Wörter „und Ergonomie“ eingefügt.<br />

ee) In dem neuen 12. Spiegelstrich werden nach dem Wort „arbeitsmedizinischen“ die Wörter „und umweltmedizinischen“<br />

eingefügt.<br />

ff) In dem neuen 13. Spiegelstrich wird vor dem Wort „einschließlich“ das Wort „Betriebspsychologie“ durch das<br />

Wort „Organisationspsycholgie“ ersetzt.<br />

gg) Nach dem neuen 13. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„-der arbeitsmedizinischen Bewertung psychischer Belastung und Beanspruchung“<br />

hh) Nach dem neuen 27. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich angefügt:<br />

„- Biomonitoring am Arbeitsplatz“<br />

17. Abschnitt B Nummer 5 „Gebiet Augenheilkunde“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Der 1. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />

„- der Gesundheitsberatung und Früherkennung einschließlich Amblyopie, Glaukom- und Makuladegenerationsvorsorge“<br />

ab) Der 12. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />

„- ophthalmologische Untersuchungstechniken, z. B. Spaltlampenuntersuchung, Gonioskopie und Opthalmoskopie,<br />

Perimetrie, Bestimmung des Farb- und Lichtsinns, Augeninnendruckmessung, elektrophysiologische Methoden,<br />

Fluoreszenzangiographie sowie weitere bildgebende Verfahren am vorderen und hinteren Augenabschnitt“<br />

18. Abschnitt B Nummer 6 „Gebiet Biochemie“ wird wie folgt geändert:<br />

Nach der Überschrift „Facharzt/Fachärztin für Biochemie“ werden die Wörter „(Biochemiker/Biochemikerin)“ angefügt.<br />

19. Abschnitt B Nummer 7 „Gebiet Chirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

In dem 2. Punkt werden nach den Wörtern „in einem anderen Gebiet“ die Wörter „die auch während der spezialisierten<br />

Facharztweiterbildung abgeleistet werden können“ angefügt.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

Nach den Wörtern „Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:“ wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- gebietsbezogene Röntgendiagnostik des Stütz- u. Bewegungssystems und der Notfalldiagnostik der Schädel-, Brust-<br />

und Bauchhöhle, Hals und Brustwand“<br />

20. Abschnitt B Nummer 7.1 „Facharzt/Fachärztin für Allgemeine Chirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />

„Facharzt/Fachärztin für Allgemeinchirurgie“<br />

b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsziel“ werden nach den Wörtern „der Facharztkompetenz“ die Wörter „Allgemeine<br />

Chirurgie“ durch das Wort „Allgemeinchirurgie“ ersetzt.<br />

c) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />

• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie<br />

• 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinchirurgie, davon<br />

• 24 Monate in Allgemeinchirurgie und/oder anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes<br />

Chirurgie, davon können bis zu<br />

− 12 Monate in Anästhesiologie, Anatomie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe,<br />

Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin und Gastroenterologie,<br />

Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Pathologie und/oder Urologie<br />

angerechnet werden<br />

− 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden<br />

• 12 Monate in Orthopädie und Unfallchirurgie<br />

• 12 Monate in Viszeralchirurgie<br />

Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9<br />

Jahre.“<br />

d) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 25


eKanntmachunGen<br />

folgt gefasst:<br />

„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />

Kammerangehörige, die die Facharztbezeichnung Chirurgie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung<br />

Allgemeine Chirurgie zu führen.<br />

Kammerangehörige, die die Facharztbezeichnung Allgemeine Chirurgie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung<br />

Allgemeinchirurgie zu führen.“<br />

21. Abschnitt B Nummer 7.2 „Facharzt/Fachärztin für Gefäßchirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />

• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie<br />

• 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Gefäßchirurgie, davon können<br />

− 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie oder 6 Monate<br />

in Anästhesiologie, Innere Medizin und Angiologie oder Radiologie angerechnet werden<br />

− 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden<br />

Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9<br />

Jahre.“<br />

b) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />

folgt gefasst:<br />

„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />

Kammerangehörige, die bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung die Schwerpunktbezeichnung Gefäßchirurgie besitzen,<br />

sind berechtigt, stattdessen die entsprechende Facharztbezeichnung zu führen.“<br />

22. Abschnitt B Nummer 7.3 „Facharzt/Fachärztin für Herzchirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />

• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie<br />

• 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Herzchirurgie, davon können bis zu<br />

− 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, in Innere<br />

Medizin und Kardiologie und/oder Kinder- und Jugendmedizin/Kinder-Kardiologie angerechnet<br />

werden, die auch im ambulanten Bereich abgeleistet werden können<br />

Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9<br />

Jahre.“<br />

b) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />

folgt gefasst:<br />

„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />

Kammerangehörige, die bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung die Weiterbildung im Gebiet Herzchirurgie begonnen<br />

haben, können diese nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung abschließen.<br />

Kammerangehörige, die bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung die Schwerpunktbezeichnung Thoraxchirurgie<br />

besitzen, sind berechtigt, stattdessen die entsprechende Facharztbezeichnung zu führen.“<br />

23. Abschnitt B Nummer 7.4 „Facharzt/Fachärztin für Kinderchirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />

• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie<br />

• 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Kinderchirurgie, davon<br />

− 12 Monate in Kinder- und Jugendmedizin, davon können<br />

- 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen abgeleistet<br />

werden<br />

− können 6 Monate in einer anderen Facharztweiterbildung des Gebietes Chirurgie oder in Anästhesiologie,<br />

Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Radiologie oder Urologie oder<br />

in Handchirurgie angerechnet werden<br />

− können bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden<br />

Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9<br />

Jahre.“<br />

b) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />

folgt gefasst:<br />

„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />

Kammerangehörige, die bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung die Weiterbildung im Gebiet Kinderchirurgie begonnen<br />

haben, können diese nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung abschließen.“<br />

24. Abschnitt B Nummer 7.5 „Facharzt/Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt Weiterbildungszeit wird wie folgt gefasst:<br />

„72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />

• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie<br />

• 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, davon können bis zu<br />

− 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie und/oder in<br />

Neurochirurgie angerechnet werden<br />

− 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden<br />

26 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011


eKanntmachunGen<br />

Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9<br />

Jahre.“<br />

b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der 1. Spiegelstrich gestrichen.<br />

c) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />

folgt gefasst:<br />

„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />

Kammerangehörige, die vor Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung ihre Weiterbildung im Gebiet Orthopädie begonnen<br />

haben, können diese nach der bisher gültigen Weiterbildungsordnung abschließen und die entsprechenden Bezeichnungen<br />

führen.<br />

Kammerangehörige, die sich bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung im Gebiet Orthopädie in Weiterbildung befinden,<br />

können diese als Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie abschließen, wenn sie eine Mindestweiterbildungszeit<br />

von 6 Jahren und mindestens jeweils eine 2-jährige Weiterbildung in Orthopädie und Unfallchirurgie nachweisen.“<br />

25. Abschnitt B Nummer 7.6 „Facharzt/Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />

• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie<br />

• 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, davon können bis zu<br />

− 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, in Hals-<br />

Nasen-Ohrenheilkunde und/oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie oder 6 Monate in Anästhesiologie,<br />

Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder Pathologie angerechnet werden<br />

− 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden<br />

Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9<br />

Jahre.“<br />

b) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />

folgt gefasst:<br />

„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />

Kammerangehörige, die bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung die Weiterbildung in der Plastischen und Ästhetischen<br />

Chirurgie begonnen haben, können diese nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung<br />

abschließen.“<br />

26. Abschnitt B Nummer 7.7 „Facharzt/Fachärztin für Thoraxchirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />

• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie<br />

• 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Thoraxchirurgie, davon können bis zu<br />

− 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, in Innere<br />

Medizin und Hämatologie und Onkologie und/oder Innere Medizin und Pneumologie angerechnet<br />

werden<br />

− 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden<br />

Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9<br />

Jahre.“<br />

b) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />

folgt gefasst:<br />

„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />

Kammerangehörige, die bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung die Schwerpunktbezeichnung Thoraxchirurgie<br />

besitzen, sind berechtigt, stattdessen die entsprechende Facharztbezeichnung zu führen.“<br />

27. Abschnitt B Nummer 7.8 „Facharzt/Fachärztin für Viszeralchirurgie“ wird wie folgt gefasst:<br />

„7.8 Facharzt/Fachärztin für Viszeralchirurgie<br />

(Viszeralchirurg/Viszeralchirurgin)<br />

Weiterbildungsziel:<br />

Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbildung die Erlangung der Facharztkompetenz Viszeralchirurgie nach Ableistung<br />

der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.<br />

Weiterbildungszeit:<br />

72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />

• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie<br />

• 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Viszeralchirurgie, davon können bis zu<br />

− 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, in Anästhesiologie, Anatomie,<br />

Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere Medizin und Gastroenterologie, Innere Medizin und Hämatologie<br />

und Onkologie, Pathologie und/oder Urologie angerechnet werden<br />

− 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden<br />

Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9 Jahre.<br />

Weiterbildungsinhalt:<br />

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />

− der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung, Nachbehandlung und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Infektionen,<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 27


eKanntmachunGen<br />

Fehlbildungen innerer Organe insbesondere der gastroenterologischen, endokrinen und onkologischen Chirurgie der Organe und<br />

Weichteile<br />

− der operativen und nichtoperativen Grund- und Notfallversorgung bei viszeralchirurgischen einschließlich der koloproktologischen<br />

Erkrankungen, Verletzungen, Fehlbildungen und Infektionen<br />

− der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prognostischen<br />

Beurteilung<br />

− endoskopischen, laparoskopischen und minimal-invasiven Operationsverfahren<br />

− der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befundkontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes<br />

− instrumentellen und funktionellen Untersuchungsmethoden<br />

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:<br />

− sonographische Untersuchungen des Abdomens, des Retroperitoneums und der Urogenitalorgane<br />

− Durchführung und Befundung von Rekto-/Sigmoidoskopien<br />

− Durchführung und Befundung von Koloskopien und Ösophago-Gastro-Duodenoskopien<br />

− konventionelle, minimal-invasive und endoskopische operative Eingriffe an Kopf- und Hals einschließlich Tracheotomie, Thorakotomie,<br />

Thoraxdrainagen, Oesophagus, Magen, Leber, Gallenwege, Pankreas, Milz, Dünndarm, Dickdarm, Rektum, Anus, Bauchhöhle,<br />

Retroperitoneum, Bauchwand<br />

Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />

Kammerangehörige, die bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung die Schwerpunktbezeichnung Viszeralchirurgie besitzen, sind<br />

berechtigt, stattdessen die entsprechende Facharztbezeichnung zu führen.<br />

Kammerangehörige, die die Facharztbezeichnung Viszeralchirurgie vor dem Tag des Inkrafttretens der Dritten Satzung zur Änderung<br />

der Weiterbildungsordnung erworben haben, sind berechtigt, auch die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie zu führen.<br />

Kammerangehörige, die vor dem Tag des Inkrafttretens der Dritten Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung ihre Facharztweiterbildung<br />

in der Viszeralchirurgie begonnen haben, können diese nach den bisher gültigen Bestimmungen innerhalb einer Frist von<br />

7 Jahren abschließen und die entsprechenden Bezeichnungen führen.“<br />

28. Die Übergangsbestimmungen am Ende von Abschnitt B Nummer 7 „Gebiet Chirurgie“ werden gestrichen.<br />

29. Abschnitt B Nummer 8 Gebiet „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ wird wie folgt geändert:<br />

a) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsziel“ werden nach den Wörtern „Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte“ die<br />

Wörter „sowie des Weiterbildungskurses“ angefügt.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) In dem 2. Spiegelstrich wird nach den Wörtern „des Gebietes“ das Wort „abgeleistet“ durch das Wort „angerechnet“<br />

ersetzt.<br />

bb) In dem 3. Spiegelstrich werden nach dem Wort „abgeleistet“ ein Schrägstrich und das Wort „angerechnet“ eingefügt.<br />

cc) Nach dem 3. Spiegelstrich wird das Wort „und“ gestrichen.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) In dem 1. Spiegelstrich werden nach dem „Vorbeugung“ die Wörter „einschließlich Impfungen“ gestrichen.<br />

bb) In dem 17. Spiegelstrich werden nach dem Wort „Störungen“ die Wörter „einschließlich Krisenintervention“ eingefügt.<br />

30. Abschnitt B Nummer 8. SP.1 „Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />

„Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin<br />

(Gynäkologischer Endokrinologe und Reproduktionsmediziner/Gynäkologische Endokrinologin und Reproduktionsmedizinerin)“<br />

b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird der 2. Spiegelstrich gestrichen.<br />

c) In dem Unterpunkt „Übergangsbestimmungen“ wird dem Wort „Übergangsbestimmungen“ das Wort „Spezielle“ vorangestellt.<br />

31. Abschnitt B Nummer 8. SP.2 „Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />

„Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie<br />

(Gynäkologischer Onkologe/Gynäkologische Onkologin)“<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

Nach den Wörtern „davon können“ wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- 6 Monate in Innerer Medizin und Hämatologie und Onkologie angerechnet werden“<br />

c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt gefasst:<br />

„Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />

− Erkennung und Behandlung der bösartigen Erkrankungen des weiblichen Genitale und der Brust<br />

− der Schwerpunktkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie als integraler Bestandteil<br />

der Weiterbildung<br />

− molekularbiologischen onkogenetischen immunmodulatorischen, supportiven und palliativen Verfahren<br />

− organ- und fertilitätserhaltenden Verfahren<br />

− radikalen Behandlungsverfahren<br />

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:<br />

− morphologisch-funktionelle (z. B. Ultraschall, Endoskopie) und invasive (z. B. Punktion, Biopsie) Verfahren der Genitalorgane<br />

und Brust<br />

− organerhaltende und radikale Krebsoperationen am Genitale (z. B. Debulking-OP, Wertheim-OP, Vulvektomie, Lymph-<br />

28 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011


eKanntmachunGen<br />

adenektomie inguinal, pelvin, paraaortal, Exenteration)<br />

− organerhaltende und radikale Krebsoperationen an der Mamma<br />

− rekonstruktive Eingriffe am Genitale, den Bauchdecken und der Brust im Zusammenhang mit onkologischen Behandlungen<br />

− zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle sowie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkrankungen<br />

des Schwerpunktes einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen<br />

− Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Überwachung<br />

− gynäkologische Strahlen-Kontakt-Therapie<br />

− psychoonkologische Betreuung, Rehabilitation und Begutachtung<br />

− spezielle Rezidivdiagnostik und -Behandlung<br />

− Tumornachsorge“<br />

32. Abschnitt B Nummer 8. SP.3 „Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />

„Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin (Geburtshelfer und Perinatalmediziner/Geburtshelferin<br />

und Perinatalmedizinerin)“<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

In dem 3. Spiegelstrich werden nach dem Wort „abgeleistet“ ein Schrägstrich und das Wort „angerechnet“ eingefügt.<br />

c) In dem Unterpunkt „Übergangsbestimmungen“ wird dem Wort „Übergangsbestimmungen“ das Wort „Spezielle“ vorangestellt.<br />

33. Abschnitt B Nummer 9 „Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungsziel“ wird wie folgt gefasst:<br />

„Ziel der Weiterbildung im Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde ist die Erlangung von Facharztkompetenzen 9.1 und 9.2<br />

nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.“<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Nach dem 7. Spiegelstrich werden folgende zwei Spiegelstriche eingefügt:<br />

„- der funktionellen Schlucktherapie einschließlich kompensatorischer Strategien und Hilfen zur Unterstützung<br />

des Essens und Trinkens sowie der Versorgung mit Trachealkanülen und oralen sowie nasalen Gastroduodenal-<br />

Sonden“<br />

„- Indikationsstellung für funktionelle und chirurgische Schluckrehabilitation“<br />

ab) Nach dem letzten Spiegelstrich werden folgende zwei Spiegelstriche angefügt:<br />

„- Schluckuntersuchungen“<br />

„- Versorgung mit Trachealkanülen und oralen sowie nasalen Gastroduodenal-Sonden“<br />

34. Abschnitt B Nummer 9. 1 „Facharzt/Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />

• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde<br />

• 36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, davon können<br />

− 6 Monate im Gebiet Chirurgie oder Pathologie oder in Anästhesiologie, Anatomie, Kinder-<br />

und Jugendmedizin, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie oder Sprach-, Stimm- und<br />

kindliche Hörstörungen angerechnet werden<br />

− bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden“<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

Nach dem 7. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- lasergestützten Untersuchungs- und Behandlungsverfahren“<br />

35. Abschnitt B Nummer 9. 2 „Facharzt/Fachärztin für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Unter der Überschrift werden die Wörter „(Phoniater und Pädaudiologe/Phoniaterin und Pädaudiologin)“ angefügt.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />

• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde<br />

• 36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen, davon können<br />

− 6 Monate in Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie<br />

und -psychotherapie, Neurologie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie<br />

angerechnet werden“<br />

c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Der 6. Spiegelstrich wird gestrichen.<br />

ab) Nach dem neuen 15. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- Sprach- und Lesetests bei Erwachsenen“<br />

ac) Nach dem letzten Spiegelstrich werden folgende zwei Spiegelstriche angefügt:<br />

„- Dysphagiediagnostik phoniatrischer Erkrankungen“<br />

„- Durchführung und digitale Auswertung der Videopharyngolaryngoskopie“<br />

d) In dem Unterpunkt „Übergangsbestimmungen“ wird dem Wort „Übergangsbestimmungen“ das Wort „Spezielle“ vorangestellt.<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 29


eKanntmachunGen<br />

36. Abschnitt B Nummer 10 „Gebiet Haut- und Geschlechtskrankheiten“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Unter der Überschrift werden die Wörter „(Hautarzt/Hautärztin)“ gestrichen.<br />

b) In der zweiten Überschrift werden nach den Wörtern „Facharzt/Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten“ die<br />

Wörter „(Hautarzt/Hautärztin)“ angefügt.<br />

c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) In dem 5. Spiegelstrich werden vor dem Wort „Erkrankungen“ die Wörter „und pseudoallergischer“ eingefügt.<br />

ab) Der 18. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />

„- der Indikationsstellung und Einordnung von Befunden gebietsbezogener histologischer und molekularbiologischer<br />

Untersuchungen“<br />

ac) Nach den Wörtern „Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:“ werden folgende zwei Spiegelstriche<br />

eingefügt:<br />

„- unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner und<br />

intrakutaner Tests sowie Erstellung eines Therapieplans“<br />

„- Hyposensibilisierung“<br />

ad) Nach dem Spiegelstrich „Sonographie der Haut und hautnahen Lymphknoten einschließlich Doppler/Duplexsonographie<br />

peripherer Gefäße“ wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- dermoskopische Verfahren“<br />

ae) Vor dem letzten Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- gebietsbezogene Diagnostik sexuell übertragbarer Krankheiten“<br />

37. Abschnitt B Nummer 11 „Gebiet Humangenetik“ wird wie folgt geändert:<br />

a) In der zweiten Überschrift werden nach den Wörtern „Facharzt/Fachärztin für Humangenetik“ die Wörter „(Humangenetiker/Humangenetikerin)“<br />

angefügt.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

In dem 4. Punkt wird vor dem Wort „Gebieten“ das Wort „den“ durch das Wort „anderen“ ersetzt“.<br />

c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) In dem 11. Spiegelstrich werden nach den Wörtern „molekularen Zytogenetik“ die Wörter „und der molekularen<br />

Karyotypisierung mittels Mikro-Array-Analyse“ eingefügt.<br />

bb) In dem 12. Spiegelstrich werden nach dem Wort „Sequenzermittlung“ die Wörter „und Kopienzahlanalysen“<br />

eingefügt.<br />

cc) In dem Spiegelstrich „genetische Beratungen einschließlich Erhebung der Familienanamnese in 3 Generationen<br />

und Erstellung einer epikritischen Beurteilung bei verschiedenen Krankheitsbildern“ wird die Zahl „3“ durch das<br />

Wort „drei“ ersetzt.<br />

38. Abschnitt B Nummer 12 „Gebiet Hygiene und Umweltmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />

a) In der zweiten Überschrift werden nach den Wörtern „Facharzt/Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin“ die Wörter<br />

„(Hygieniker und Umweltmediziner/Hygienikerin und Umweltmedizinerin)“ angefügt.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt gefasst:<br />

„Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />

− der Krankenhaushygiene, insbesondere<br />

− Erkennung und Analyse nosokomialer Infektionen<br />

− Erarbeitung von Strategien zur Vermeidung nosokomialer Infektionen<br />

− Infektionsverhütung, -erkennung und –bekämpfung<br />

− Überwachung der Reinigung, Desinfektion, Sterilisation, Ver- und Entsorgung<br />

− Auswertung epidemiologischer Erhebungen<br />

− der Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen und öffentlichen Einrichtungen<br />

− Ortsbegehungen und Risikoanalyse und deren Bewertung unter Gesichtspunkten der Hygiene<br />

− der Mitwirkung bei Planung, Baumaßnahmen und Betrieb von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens<br />

− der Erstellung von Hygienekonzepten auch unter Einbeziehung des Wohnumfeldes<br />

− der Vorbeugung und Epidemiologie von infektiösen und nicht infektiösen Krankheiten einschließlich des individuellen<br />

und allgemeinen Seuchenschutzes<br />

− der Risikobeurteilung der Beeinflussung des Menschen durch Umweltfaktoren und Schadstoffe auch unter Einbeziehung<br />

des Wohnumfeldes<br />

− der klinischen Umweltmedizin einschließlich Biomonitoring<br />

− der Umweltanalytik und Umwelttoxikologie<br />

− der Hygiene von Lebensmitteln sowie Gebrauchs- und Bedarfsgegenständen und technischer Systeme<br />

− dem gesundheitlichen Verbraucherschutz<br />

− den Grundlagen der Reisemedizin<br />

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:<br />

− Analysen von Roh-, Trink-, Mineral-, Brauch-, Bade- und Abwässern, Boden- und Abfallproben einschließlich hygienisch-medizinischer<br />

Bewertung<br />

− Untersuchungen für die Bau- und Siedlungshygiene einschließlich der Lärmbeeinflussung und der Luftqualität<br />

− Untersuchung von Lebensmitteln einschließlich der Anlagen zur Lebensmittel- und Speiseherstellung“<br />

39. Abschnitt B Nummer 13 „Gebiet Innere Medizin“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Die zweite Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />

„Basisweiterbildung für die Fachkompetenzen 13.1 bis 13.10“<br />

30 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011


eKanntmachunGen<br />

b) Nach der zweiten Überschrift wird der Unterpunkt Weiterbildungszeit eingefügt und wie folgt gefasst:<br />

„Weiterbildungszeit:<br />

36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin bei einem Weiterbildungsbefugten an einer<br />

Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1“<br />

c) Nach dem neuen Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird der Unterpunkt Weiterbildungsinhalt eingefügt.<br />

d) Der neue Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) In dem 1. Spiegelstrich werden nach den Wörtern „der Prävention“ die Wörter „einschließlich Impfungen“ gestrichen<br />

ab) Nach dem 9. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- Durchführung und Dokumentation von Diabetikerbehandlungen“<br />

ac) Nach den Wörtern „Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:“ wird der 1. Spiegelstrich gestrichen.<br />

ad) Nach dem Spiegelstrich „Doppler-Sonographien der Extremitäten versorgenden und der extrakraniellen<br />

Hirn versorgenden Gefäße“ wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- Bewertung von Röntgenaufnahmen des Gebietes“<br />

d) Nach dem neuen Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt<br />

und wie folgt gefasst:<br />

„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />

Kammerangehörige, die sich bei In-Kraft-Treten dieser Weiterbildungsordnung in einer Weiterbildung im Schwerpunkt der<br />

Inneren Medizin (13.2 bis 13.10) befinden, können diese nach den Bestimmungen der bisherigen Weiterbildungsordnung<br />

innerhalb einer Frist von 7 Jahren abschließen.“<br />

40. Abschnitt B Nummer 13. 1 „Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Zwischen dem 1. Punkt „36 Monate in der stationären Basisweiterbildung ...“ und dem 2. Punkt „24 Monate<br />

stationäre Weiterbildung ...“ wird das Wort „und“ gestrichen.<br />

ab) In dem 1. Spiegelstrich wird das Wort „absolviert“ durch das Wort „abgeleistet“ ersetzt.<br />

ac) In dem 2. Spiegelstrich wird das Wort „absolviert“ durch das Wort „abgeleistet“ ersetzt.<br />

41. Abschnitt B Nummer 13. 2 „Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Angiologie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Nach der Überschrift werden die Wörter „Internist und“ und die Wörter „Internistin und“ gestrichen.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Zwischen dem 1. Punkt „36 Monate in der stationären Basisweiterbildung ...“ und dem 2. Punkt „36 Monate<br />

Weiterbildung...“ wird das Wort „und“ gestrichen.<br />

ab) In dem 1. Spiegelstrich wird das Wort „absolviert“ durch das Wort „abgeleistet“ ersetzt.<br />

c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) In dem 2. Spiegelstrich werden vor den Wörtern „interventionellen Eingriffen“ die Wörter „in der Mitwirkung“<br />

gestrichen.<br />

bb) In dem 7. Spiegelstrich wird das Wort „Lymphographie“ gestrichen<br />

d) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />

folgt gefasst:<br />

„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />

Kammerangehörige, die die Schwerpunktbezeichnung Angiologie bzw. die Facharztbezeichnung Innere Medizin und<br />

Schwerpunkt Angiologie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Innere Medizin und Angiologie<br />

zu führen.“<br />

42. Abschnitt B Nummer 13. 3 „Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetolgie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Nach der Überschrift werden die Wörter „Internist und“ und die Wörter „Internistin und“ gestrichen.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Zwischen dem 1. Punkt „36 Monate in der stationären Basisweiterbildung ...“ und dem 2. Punkt „36 Monate<br />

Weiterbildung ...“ wird das Wort „und“ gestrichen.<br />

ab) In dem 1. Spiegelstrich wird das Wort „absolviert“ durch das Wort „abgeleistet“ ersetzt.<br />

c) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />

folgt gefasst:<br />

„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />

Kammerangehörige, die die Schwerpunktbezeichnung Endokrinologie bzw. die Facharztbezeichnung Innere Medizin und<br />

Schwerpunkt Endokrinologie und Diabetologie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Innere Medizin<br />

und Endokrinologie und Diabetologie zu führen.“<br />

43. Abschnitt B Nummer 13. 4 „Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Nach der Überschrift werden die Wörter „Internist und“ und die Wörter „Internistin und“ gestrichen.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Zwischen dem 1. Punkt „36 Monate in der stationären Basisweiterbildung ...“ und dem 2. Punkt „36 Monate<br />

Weiterbildung ...“ wird das Wort „und“ gestrichen.<br />

bb) In dem 3. Punkt „6 Monate Intensivmedizin, die auch ...“ wird das Wort „absolviert“ durch das Wort „abgeleistet“<br />

ersetzt.<br />

c) Der Unterpunkt Weiterbildungsinhalt wird wie folgt gefasst:<br />

„Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 31


eKanntmachunGen<br />

− den Inhalten der Basisweiterbildung<br />

− der Erkennung und Behandlung der Krankheiten der Verdauungsorgane einschließlich Leber und Pankreas sowie der<br />

facharztbezogenen Infektionskrankheiten, z. B. Virushepatitis, bakterielle Infektionen des Intestinaltraktes<br />

− der Endoskopie einschließlich interventioneller Verfahren<br />

− der Ernährungsberatung und Diätetik bei Erkrankungen der Verdauungsorgane einschließlich enteraler und parenteraler<br />

Ernährung<br />

− der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie als integraler Bestandteil<br />

der Weiterbildung<br />

− der Indikationsstellung, Durchführung und Überwachung der zytostatischen, immunmodulatorischen, antihormonellen<br />

sowie supportiven Therapie bei soliden Tumorerkrankungen des Schwerpunkts einschließlich der Beherrschung<br />

auftretender Komplikationen<br />

− der Mitwirkung bei interdisziplinären interventionellen Verfahren, z. B. radiologische und kombiniert radiologischendoskopische<br />

Verfahren wie transjuguläre Leberpunktion, transjugulärer portosystemischer Shunt (TIPSS), perkutane<br />

transhepatische Cholangiographie (PTC) und Drainage (PTD), PTD im Rendez-vouz-Verfahren mit ERCP und bei endosonographischen<br />

Untersuchungen des Verdauungstraktes<br />

− der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Behandlungsverfahren<br />

− der Erkennung und konservativen Behandlung proktologischer Erkrankungen und der Indikationsstellung zur weiterführenden<br />

Behandlung<br />

− der intensivmedizinischen Basisversorgung<br />

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:<br />

− abdominelle Sonographien einschließlich der Duplex-Sonographien der abdominellen und retroperitonealen Gefäße<br />

sowie sonographischer Interventionen<br />

− Ösophago-Gastro-Duodenoskopie einschließlich interventioneller Maßnahmen, z. B. Blutstillung, Varizensklerosierung,<br />

perkutane-endoskopische Gastrostomie, Mukosaresektion, Dilatationen und Bougierungen, thermische und<br />

andere ablative Verfahren<br />

− endoskopisch retrograde Cholangiopankreatikographie einschließlich Papillotomie, Steinextraktionen und Endoprothesenimplantation<br />

sowie radiologischer Interpretation<br />

− Intestinoskopie<br />

− Koloskopie einschließlich koloskopischer Polypektomie<br />

− Prokto-/Rekto-/Sigmoidoskopie einschließlich therapeutischer Eingriffe<br />

− interventionelle Maßnahmen im oberen und unteren Verdauungstrakt einschließlich endoskopische Blutstillung, Varizentherapie,<br />

Thermo- und Laserkoagulation, Stent- und Endoprothesenimplantation, Polypektomie<br />

− Mitwirkung bei Laparoskopien einschließlich Minilaparoskopien<br />

− abdominelle Punktionen einschließlich Leberpunktionen<br />

− manometrische Untersuchungen des oberen und unteren Verdauungstraktes<br />

− Funktionsprüfungen, z. B. Langzeit-pH-Metrie des Ösophagus, H2-Atemteste, C13 Atemteste<br />

− zytostatische immunmodulatorische, antihormonelle sowie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkrankungen<br />

der Facharztkompetenz einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen<br />

− Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Überwachung“<br />

d) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />

folgt gefasst:<br />

„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />

Kammerangehörige, die die Schwerpunktbezeichnung Gastroenterologie bzw. die Facharztbezeichnung Innere Medizin<br />

und Schwerpunkt Gastroenterologie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Innere Medizin und<br />

Gastroenterologie zu führen.“<br />

44. Abschnitt B Nummer 13. 5 „Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Geriatrie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Nach der Überschrift werden die Wörter „Internist und“ und die Wörter „Internistin und“ gestrichen.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Zwischen dem 1. Punkt „36 Monate in der stationären Basisweiterbildung ...“ und dem 2. Punkt „36 Monate<br />

Weiterbildung ...“ wird das Wort „und“ gestrichen.<br />

bb) In dem 1. Spiegelstrich wird das Wort „absolviert“ durch das Wort „abgeleistet“ ersetzt.<br />

c) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />

folgt gefasst:<br />

„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />

Kammerangehörige, die die Schwerpunktbezeichnung Geriatrie bzw. die Facharztbezeichnung Innere Medizin und<br />

Schwerpunkt Geriatrie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Innere Medizin und Geriatrie zu<br />

führen.“<br />

45. Abschnitt B Nummer 13. 6 „Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Nach der Überschrift werden die Wörter „Internist und“ und die Wörter „Internistin und“ gestrichen.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Zwischen dem 1. Punkt „36 Monate in der stationären Basisweiterbildung ...“ und dem 2. Punkt „36 Monate<br />

Weiterbildung ...“ wird das Wort „und“ gestrichen.<br />

bb) In dem 3. Punkt 6 Monate Intensivmedizin ... wird das Wort „absolviert“ durch das Wort „abgeleistet“ ersetzt.<br />

c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Nach dem 1. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

32 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011


eKanntmachunGen<br />

„- der Epidemiologie, Prophylaxe und Prognosebeurteilung maligner Erkrankungen“<br />

bb) In dem neuen 3. Spiegelstrich werden vor den Wörtern „hämorrhagischer Diathesen“ die Wörter „angeborener<br />

und erworbener“ eingefügt.<br />

cc) Der neue 6. Spiegelstrich wird gestrichen.<br />

dd) Nach dem letzten Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- Durchführung von Punktionen von Pleura, Liquor, Lymphknoten, Haut, Knochenmark und Knochenmarkstanzen“<br />

d) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />

folgt gefasst:<br />

„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />

Kammerangehörige, die die Schwerpunktbezeichnung Hämatologie und Internistische Onkologie bzw. die Facharztbezeichnung<br />

Innere Medizin und Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung<br />

Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie zu führen.“<br />

46. Abschnitt B Nummer 13. 7 „Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Nach der Überschrift werden die Wörter „Internist und“ und die Wörter „Internistin und“ gestrichen.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Zwischen dem 1. Punkt 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung ... und dem 2. Punkt 36 Monate Weiterbildung<br />

... wird das Wort „und“ gestrichen.<br />

bb) In dem 3. Punkt 6 Monate Intensivmedizin ... wird das Wort „absolviert“ durch das Wort „abgeleistet“ ersetzt.<br />

c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Der 5. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />

„- therapeutischen Koronarinterventionen (z. B. PTCA, Stentimplantationen)“<br />

bb) In dem 7. Spiegelstrich wird das Wort „und“ gestrichen.<br />

cc) In dem 8. Spiegelstrich wird das Wort „Venen“ durch das Wort „Gefäße“ ersetzt.<br />

dd) In dem 9. Spiegelstrich werden vor dem Wort „Therapie“ die Wörter „Diagnostik und“ eingefügt.<br />

ee) In dem 14. Spiegelstrich wird das Wort „Venen“ durch das Wort „Gefäße“ ersetzt.<br />

ff) Der 19. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />

„- Langzeituntersuchungsverfahren“<br />

d) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />

folgt gefasst:<br />

„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />

Kammerangehörige, die die Schwerpunktbezeichnung Kardiologie bzw. die Facharztbezeichnung Innere Medizin und<br />

Schwerpunkt Kardiologie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Innere Medizin und Kardiologie<br />

zu führen.“<br />

47. Abschnitt B Nummer 13. 8 „Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Nephrologie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Nach der Überschrift werden die Wörter „Internist und“ und die Wörter „Internistin und“ gestrichen.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Zwischen dem 1. Punkt „36 Monate in der stationären Basisweiterbildung“ ... und dem 2. Punkt „36 Monate<br />

Weiterbildung“ ... wird das Wort „und“ gestrichen.<br />

bb) In dem 3. Punkt 6 Monate Intensivmedizin ... wird das Wort „absolviert“ durch das Wort „abgeleistet“ ersetzt.<br />

c) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird nach dem 5. Spiegelstrich folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- der Diagnostik und Therapie von Kollagenosen und Vaskulitiden mit Nierenbeteiligung in interdisziplinärer Zusammenarbeit“<br />

d) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />

folgt gefasst:<br />

„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />

Kammerangehörige, die die Schwerpunktbezeichnung Nephrologie bzw. die Facharztbezeichnung Innere Medizin und<br />

Schwerpunkt Nephrologie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Innere Medizin und Nephrologie<br />

zu führen.“<br />

48. Abschnitt B Nummer 13. 9 „Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Pneumologie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Nach der Überschrift werden die Wörter „Internist und“ und die Wörter „Internistin und“ gestrichen.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Zwischen dem 1. Punkt „36 Monate in der stationären Basisweiterbildung ...“ und dem 2. Punkt „36 Monate<br />

Weiterbildung ...“ wird das Wort „und“ gestrichen.<br />

bb) In dem 3. Punkt „6 Monate Intensivmedizin ...“ wird das Wort „absolviert“ durch das Wort „abgeleistet“ ersetzt.<br />

c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt gefasst:<br />

„Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />

− den Inhalten der Basisweiterbildung<br />

− der Erkennung und Behandlung der Erkrankungen der Lunge, der Atemwege, der Pulmonalgefäße, des Mediastinums,<br />

der Pleura,der Thoraxwand und Atemmuskulatur sowie der extrapulmonalen Manifestationen pulmonaler<br />

Erkrankungen<br />

− der Erkennung und Behandlung der akuten und chronischen respiratorischen Insuffizienz<br />

− den Krankheiten durch inhalative Umwelt-Noxen sowie durch Arbeitsplatzeinflüsse<br />

− den Grundlagen schlafbezogener Atemstörungen<br />

− der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie als integraler Bestandteil<br />

der Weiterbildung<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 33


eKanntmachunGen<br />

− der Indikationsstellung, Durchführung und Überwachung der zytostatischen, immunmodulatorischen, antihormonellen<br />

sowie supportiven Therapie bei soliden Tumorerkrankungen des Schwerpunkts einschließlich der Beherrschung<br />

auftretender Komplikationen<br />

− den heriditären Erkrankungen der Atmungsorgane<br />

− den infektiologischen Erkrankungen der Atmungsorgane einschließlich Tuberkulose<br />

− der Erkennung und Behandlung gebietsbezogener allergischer Erkrankungen<br />

− der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Behandlungsverfahren<br />

− Tabakentwöhnung und nichtmedikamentösen Therapiemaßnahmen, wie Patientenschulung und medizinischer Trainingstherapie<br />

− der intensivmedizinischen Basisversorgung<br />

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:<br />

− sonographische Diagnostik von Lunge, Pleura und Thoraxwandstrukturen, des rechten Herzens und des Lungenkreislaufes<br />

sowie transoesophageale Untersuchungen des Mediastinums und transbronchiale Untersuchungen der<br />

Lunge<br />

− flexible Bronchoskopie einschließlich broncho-alveolärer Lavage sowie sämtliche Biopsietechniken<br />

− Pleuradrainage und Pleurodese sowie Durchführung von perhorakalen Punktionen von Lunge oder pulmonalen<br />

Raumforderungen<br />

− Mitwirkung bei Thorakoskopien und bei Bronchoskopien mit starrem Instrumentarium bei interventionellen Verfahren<br />

− Funktionsuntersuchungen der Atmungsorgane, wie<br />

− Ganzkörperplethysmographien<br />

− Bestimmungen des CO-Transfer-Faktors<br />

− Untersuchungen von Atempump-Funktion und Atemmechanik<br />

− unspezifische Hyperreagibilitätstestung der unteren Atemwege<br />

− Blutgase und Säure-Basen-Haushalt im arteriellen Blut<br />

− Belastungsuntersuchungen einschließlich Spiro-Ergometrie<br />

− unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner, intrakutaner<br />

und inhalativer Tests einschließlich Erstellung eines Therapieplans<br />

− Hyposensibilisierung<br />

− Mitwirkung bei Untersuchungen des Lungenkreislaufs einschließlich Rechtsherzkatheter<br />

− Inhalationstherapie<br />

− Sauerstofflangzeittherapie und Beatmungstherapie einschließlich der Heimbeatmung<br />

− zytostatische, immunmudolatorische, antihormonelle sowie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkrankungen<br />

der Facharztkompetenz einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen<br />

− Chemotherpiezyklen einschließlich nachfolgender Überwachung“<br />

d) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />

folgt gefasst:<br />

„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />

Kammerangehörige, die die Schwerpunktbezeichnung Pneumologie bzw. die Facharztbezeichnung Innere Medizin und<br />

Schwerpunkt Pneumologie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Innere Medizin und Pneumologie<br />

zu führen.“<br />

49. Abschnitt B Nummer 13.10 „Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Rheumatologie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Nach der Überschrift werden die Wörter „Internist und“ und die Wörter „Internistin und“ gestrichen.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Zwischen dem 1. Punkt „36 Monate in der stationären Basisweiterbildung ...“ und dem 2. Punkt „36 Monate<br />

Weiterbildung ...“ wird das Wort „und“ gestrichen.<br />

bb) In dem 3. Punkt „6 Monate Intensivmedizin ...“ wird das Wort „absolviert“ durch das Wort „abgeleistet“ ersetzt.<br />

c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Der 2. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />

„- der Erkennung und konservativen Behandlung der rheumatischen Erkrankungen und Osteopathien sowie insbesondere<br />

der immunsuppressiven und –modulatorischen medikamentösen Therapie entzündlich-rheumatischen<br />

Systemerkrankungen wie den Kollagenosen, den Vaskulitiden, den entzündlichen Muskelerkrankungen, den<br />

chronischen Arthritiden und Spondyloarthropathien und der speziellen Schmerztherapie rheumatischer Erkrankungen“<br />

bb) Nach dem letzten Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich angefügt:<br />

„- Osteodensitometrie“<br />

d) Nach dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der Unterpunkt Spezielle Übergangsbestimmungen angefügt und wie<br />

folgt gefasst:<br />

„Spezielle Übergangsbestimmungen:<br />

Kammerangehörige, die die Schwerpunktbezeichnung Rheumatologie bzw. die Facharztbezeichnung Innere Medizin und<br />

Schwerpunkt Rheumatologie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Innere Medizin und Rheumatologie<br />

zu führen.“<br />

50. Die Übergangsbestimmungen am Ende von Abschnitt B Nummer 13 „Gebiet Innere Medizin“ werden gestrichen.<br />

51. Abschnitt B Nummer 14 „Gebiet Kinder- und Jugendmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />

a) In dem Unterpunkt „Definition“ werden nach dem Wort „Sozialpädiatrie“ die Wörter „und der Schutzimpfungen“ gestri-<br />

34 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011


eKanntmachunGen<br />

chen.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) In dem 2. Spiegelstrich wird das Wort „abgeleistet“ durch das Wort „angerechnet“ ersetzt.<br />

bb) In dem 3. Spiegelstrich wird nach dem Wort „abgeleistet“ das Wort „/angerechnet“ eingefügt.<br />

c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) In dem 1. Spiegelstrich werden vor dem Wort „Kindes“ die Wörter Säuglings, Kleinkindes,“ eingefügt.<br />

bb) In dem 3. Spiegelstrich wird das Wort „Gesundheitsberatung“ durch die Wörter „Gesundheitsberatung/-vorsorge“<br />

ersetzt.<br />

cc) In dem 5. Spiegelstrich werden die Wörter „einschließlich Impfungen“ gestrichen.<br />

dd) Nach den Wörtern „orientierende Hör- und Seh-Screening-Untersuchungen“ werden folgende zwei Spiegelstriche<br />

eingefügt:<br />

„- unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner und<br />

intrakutaner Tests sowie Erstellung eines Therapieplanes“<br />

„- Hyposensibilisierung“<br />

d) In dem Unterpunkt „Übergangsbestimmungen“ wird dem Wort „Übergangsbestimmungen“ das Wort „Spezielle“ vorangestellt.<br />

52. Abschnitt B Nummer 14. SP.1 „Schwerpunkt Kinder-Hämatologie und –Onkologie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />

„Schwerpunkt Kinder-Hämatologie und -Onkologie<br />

(Kinder-Hämatologe und –Onkologe/Kinder-Hämatologin und -Onkologin)“<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Nach dem 1. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- der Schwerpunktkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie als integraler<br />

Bestandteil der Weiterbildung“<br />

bb) Der neue 3. Spiegelstrich wird gestrichen.<br />

cc) Nach den Wörtern „Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:“ werden folgende zwei Spiegelstriche<br />

eingefügt:<br />

„- zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle sowie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkrankungen<br />

des Schwerpunktes einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen“<br />

„- Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Überwachung“<br />

53. Abschnitt B Nummer 14. SP.2 „Schwerpunkt Kinder-Kardiologie“ wird wie folgt geändert:<br />

Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />

„Schwerpunkt Kinder-Kardiologie<br />

(Kinder-Kardiologe/Kinder-Kardiologin)“<br />

54. Abschnitt B Nummer 14. SP.3 „Schwerpunkt Neonatologie“ wird wie folgt geändert:<br />

Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />

„Schwerpunkt Neonatologie<br />

(Neonatologe/Neonatologin)“<br />

55. Abschnitt B Nummer 14. SP.4 „Schwerpunkt Neuropädiatrie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />

„Schwerpunkt Neuropädiatrie<br />

(Neuropädiater/Neuropädiaterin)“<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können<br />

− bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden<br />

− 6 Monate in Neurologie angerechnet werden<br />

− bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden“<br />

c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) In dem 5. Spiegelstrich werden nach dem Wort „Erkrankungen“ die Wörter „und Muskelerkrankungen“ eingefügt.<br />

bb) In dem 10. Spiegelstrich werden nach dem Wort „Entwicklungsstörungen“ die Wörter „sowie von Behinderungen<br />

und ihrer psychosozialen Folgen“ eingefügt:<br />

cc) Der 13. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />

„- der Bewertung der Anwendung von Rehabilitationsverfahren, Bewegungstherapien einschließlich Laufbandtherapien,<br />

krankengymnastischen Verfahren, Logopädie, Ergotherapie, Hilfsmittelversorgung, Sozialmaßnahmen<br />

und neuropsychologischem Therapieverfahren“<br />

dd) Der 15. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />

„- Ultraschalluntersuchungen des zentralen und peripheren Nervensystems und der Muskulatur“<br />

56. Abschnitt B Nummer 15 „Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Nach den Wörtern „Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie“ werden die Wörter<br />

„(Kinder- und Jugendpsychiater und –psychotherapeut/Kinder- und Jugendpsychiaterin und –psychotherapeutin)“ angefügt.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 35


eKanntmachunGen<br />

• 12 Monate Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie und/oder Psychosomatische<br />

Medizin und Psychotherapie, davon können<br />

− 6 Monate in Neuropädiatrie angerechnet werden<br />

− können bis zu 30 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden“<br />

c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Nach dem 10. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung als integraler<br />

Bestandteil der Weiterbildung einschließlich der Substitutionsbehandlung bei Opiatabhängigkeit“<br />

ab) Der drittletzte Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />

„- 240 Therapiestunden mit Supervision nach jeder 4. Stunde entweder in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch<br />

fundierte Psychotherapie bzw. in wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und Methoden<br />

im gesamten Bereich psychischer Erkrankungen einschließlich Suchterkrankungen, bei denen die Psychotherapie<br />

im Vordergrund des Behandlungsspektrums steht“<br />

ac) Der letzte Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />

„- 150 Stunden Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung entweder in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch<br />

fundierte Psychotherapie bzw. in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Die Selbsterfahrung muss im<br />

gleichen Verfahren erfolgen, in welchem auch die 240 Psychotherapiestunden geleistet werden.“<br />

57. Abschnitt B Nummer 17 „Gebiet Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Nach den Wörtern „Facharzt/Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie“ werden die Wörter<br />

„(Mikrobiologe, Virologe und Infektionsepidemiologe/Mikrobiologin, Virologin und Infektionsepidemiologin)“ angefügt.<br />

b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird nach dem letzten Spiegelstrich folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- Nukleinsäureamplifikationstechniken zum Nachweis und zur Charakterisierung von Erregern“<br />

c) In dem Unterpunkt „Übergangsbestimmungen“ wird dem Wort „Übergangsbestimmungen“ das Wort „Spezielle“ vorangestellt.<br />

58. Abschnitt B Nummer 18 „Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird im 2. Spiegelstrich nach dem Wort „abgeleistet“ ein Schrägstrich und das<br />

Wort „angerechnet“ eingefügt.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Nach dem 6. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- lasergestützten Untersuchungs- und Behandlungsverfahren“<br />

ab) Nach dem neuen 17. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- Tracheotomien“<br />

ac) In dem neuen 19. Spiegelstrich werden im 8. Anstrich nach dem Wort „Nerven-Verlagerungen“ ein Komma und<br />

die Wörter „Neurolyse und Wiederherstellung der sensiblen und motorischen Nerven“ angefügt<br />

ad) In dem neuen 19. Spiegelstrich werden im 9. Anstrich vor dem Wort „Umschneidung“ die Wörter „Anlegen oder“<br />

eingefügt<br />

59. Dem Abschnitt B Nummer 19 wird folgende neue Nummer 19 vorangestellt:<br />

„19. Gebiet Nervenheilkunde<br />

Definition:<br />

Die Nervenheilkunde umfasst die Diagnostik, Prävention, nichtoperative Therapie und Rehabilitation bei Erkrankungen des zentralen,<br />

peripheren und vegetativen Nervensystems sowie bei psychischen Erkrankungen oder Störungen.<br />

Facharzt/Fachärztin für Nervenheilkunde<br />

(Nervenarzt/Nervenärztin)<br />

Weiterbildungsziel:<br />

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Nervenheilkunde ist die Vermittlung, der Erwerb und der Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen<br />

und Fertigkeiten in den theoretischen Grundlagen der Diagnostik und Therapie neurologischer und psychischer Erkrankungen<br />

und Störungen.<br />

Weiterbildungszeit:<br />

72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />

• 36 Monate im Gebiet Neurologie, davon mindestens 24 Monate in der stationären neurologischen Patientenversorgung im<br />

Akutkrankenhaus. Bis zu 12 Monate im Gebiet Innere Medizin oder 6 Monate in Neurochirurgie oder Neuropathologie können<br />

angerechnet werden<br />

• 36 Monate im Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie, davon mindestens 24 Monate in der stationären psychiatrischen und<br />

psychotherapeutischen Patientenversorgung. Bis zu 12 Monate Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie können angerechnet<br />

werden<br />

Bis zu 24 Monate können im ambulanten Bereich abgeleistet werden.<br />

Weiterbildungsinhalt:<br />

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />

− Neuropathologie, pathologischer Neurophysiologie, Psychopathologie und Neuropsychologie<br />

− der Methodik und Technik der neurologischen und psychiatrischen Anamnese unter Einbeziehung psychopathologischer, biographischer,<br />

psychodynamischer und sozialer Gesichtspunkte<br />

− der Methodik und Technik der neurologischen und psychiatrischen Untersuchung einschließlich der Verhaltensbeobachtung und<br />

Exploration<br />

− der Krankheitslehre und Differentialdiagnose neurologischer, psychiatrischer und gerontopsychiatrischer Krankheitsbilder<br />

− den psychodiagnostischen Methoden des Gebietes einschließlich standardisierter Befunderhebung, Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen,<br />

Testverfahren und neuropsychologischer Diagnostik<br />

36 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011


eKanntmachunGen<br />

− der Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung neurophysiologischer Untersuchungsmethoden<br />

− der Indikationsstellung, Methodik und Befundbewertung neuroradiologischer Untersuchungen<br />

− der Indikationsstellung zur Psychotherapie<br />

− der Definition von Behandlungszielen, dem Aufstellen eines Therapieplanes, der differenzierten Indikation für verschiedene Therapieverfahren<br />

wie Somato-, Sozio- und Psychotherapie<br />

− der Somato- und Pharmakotherapie neurologischer und psychiatrischer Erkrankungen<br />

− Krankheits- und Rückfallverhütung, der Optimierung der Therapie unter Einbeziehung von Familie und sozialem Umfeld, der Krisenintervention<br />

und Sucht- und Suizidprophylaxe<br />

− der Rehabilitation einschließlich extramuraler, komplementärer Versorgungsstrukturen sowie multidisziplinäre Team- und Gruppenarbeit<br />

mit Patientenangehörigen und insbesondere mit Pflegepersonal und Sozialarbeitern<br />

− der Methodik und Durchführung des Grundleistungslabors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde- der Probenentnahme<br />

und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen für das allgemeine Labor des Gebietes sowie<br />

in der Einordnung der Befunde in das Krankheitsbild<br />

− der Methodik und Durchführung des speziellen Labors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde<br />

− der Pharmakologie der im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel (Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen)<br />

einschließlich ihres therapeutischen Nutzens (auch Kosten-/ Nutzenrelation),Risiken des Arzneimittelmissbrauchs, gesetzliche Auflagen<br />

bei der Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie die hierbei zu beachtenden ethischen Grundsätze<br />

− Dokumentation von Befunden, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen der Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung,<br />

Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugend-<br />

und Arbeitsschutzgesetz und andere Bestimmungen) und für die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />

− der Anwendung von Rechtsvorschriften bei der Unterbringung und Behandlung psychisch Kranker unter besonderer Berücksichtigung<br />

der ärztlichen Aufklärungs- und Schweigepflicht<br />

− psychiatrischer Begutachtung bei üblichen und typischen Fragestellungen in der Straf-, Zivil-, Sozial- und freiwilligen Gerichtsbarkeit,<br />

einschließlich Personenrechtsfragen<br />

− der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />

− der psychosomatischen Grundversorgung<br />

− Entwicklung, Anatomie, Physiologie und Biochemie des Nervensystems und der Muskulatur<br />

− die Humangenetik bei neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen und Störungen<br />

− psychotherapeutische Behandlungsmethoden<br />

− Prävention, Gesundheitsberatung und –erziehung“<br />

60. In Abschnitt B werden die bisherigen Nummern 19 bis 33 die neuen Nummern 20 bis 34.<br />

61. In Abschnitt B wird die neue Nummer 20 „Gebiet Neurochirurgie“ wie folgt geändert:<br />

Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Nach dem 1. Punkt wird folgender 2. Punkt eingefügt:<br />

„• 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung neurochirurgischer Patienten“<br />

ab) In dem 1. Spiegelstrich wird nach dem Wort „Anästhesiologie,“ das Wort „Anatomie“ und ein Komma eingefügt.<br />

ac) In dem 1. Spiegelstrich werden vor den Wörtern „angerechnet werden“ die Wörter „oder neurochirurgischer<br />

Intensivmedizin“ gestrichen.<br />

62. In Abschnitt B wird die neue Nummer 21 „Gebiet Neurologie“ wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />

• 24 Monate in der stationären neurologischen Patientenversorgung im Akutkrankenhaus<br />

• 12 Monate in Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie und/oder Psychosomatische<br />

Medizin und Psychotherapie<br />

• 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung neurologischer Patienten<br />

− können bis zu 12 Monate im Gebiet Innere Medizin und/oder in Allgemeinmedizin, Anatomie, Neurochirurgie, Neuropathologie,<br />

Neuroradiologie und/oder Physiologie angerechnet werden<br />

− können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden“<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) In dem 12. Spiegelstrich wird vor dem Wort „Neuropsychologie“ das Wort „medizinischen“ gestrichen.<br />

bb) Nach dem 16. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- der Akutbehandlung von Suchterkrankungen“<br />

cc) In dem neuen 21. Spiegelstrich werden nach dem Wort „akustisch“ die Wörter „und motorisch“ eingefügt.<br />

dd) Der neue 27. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />

„- sonographische Untersuchungen von Nervensystem und Muskeln sowie Doppler-/Duplex-Untersuchungen extra-<br />

und intrakranieller hirnversorgender Gefäße“<br />

63. In Abschnitt B wird die neue Nummer 22 „Gebiet Nuklearmedizin“ wie folgt geändert:<br />

In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ werden im 13. Spiegelstrich nach dem Wort „tomographischer“ die Wörter „Verfahren<br />

mittels“ eingefügt.<br />

64. In Abschnitt B wird die neue Nummer 23 „Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen“ wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Der 1. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />

„- 3 Monate durch einen Postgraduierten-Kurs in Public Health ersetzt werden“<br />

bb) Nach dem Punkt „6 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie“ wird folgender Punkt eingefügt:<br />

„- hierauf können 3 Monate in einem Gesundheitsamt, dessen Sozialpsychiatrischer Dienst durch eine Fachärztin/<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 37


eKanntmachunGen<br />

einen Facharzt für Psychiatrie geleitet wird, angerechnet werden, wenn eine gesonderte Weiterbildungsbefugnis<br />

gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 vorliegt“<br />

c) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ werden im 14. Spiegelstrich nach dem Wort „Präventionsprogrammen“ die<br />

Wörter „sowie deren Umsetzung und Bewertung“ eingefügt.<br />

65. In Abschnitt B wird die neue Nummer 24 „Gebiet Pathologie“ wie folgt geändert:<br />

a) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsziel“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsinhalte“ das Komma und die Wörter „die<br />

auf der Basisweiterbildungen (gemeinsame Inhalte der Facharztweiterbildungen) aufbauen“ gestrichen.<br />

b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird dem 1. Spiegelstrich folgender neuer 1. Spiegelstrich vorangestellt:<br />

„- der speziellen pathologischen Anatomie der verschiedenen Körperregionen“<br />

66. In Abschnitt B wird die neue Nummer 24.1 „Facharzt/Fachärztin für Neuropathologie“ wie folgt geändert:<br />

Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />

• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pathologie<br />

• 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Neuropathologie, davon können bis zu<br />

− 12 Monate in Neurochirurgie, Neurologie, Neuropädiatrie, Neuroradiologie und/oder Psychiatrie und Psychotherapie<br />

angerechnet werden“<br />

67. In Abschnitt B wird die neue Nummer 24.2 „Facharzt/Fachärztin für Pathologie“ wie folgt geändert:<br />

Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />

• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pathologie<br />

• 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie, davon können bis zu<br />

− 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung angerechnet werden“<br />

68. In Abschnitt B wird die neue Nummer 25 „Gebiet Pharmakologie“ wie folgt geändert:<br />

a) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsziel“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsinhalte“ das Komma und die Wörter „die<br />

auf der Basisweiterbildungen (gemeinsame Inhalte der Facharztweiterbildungen) aufbauen“ gestrichen.<br />

b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden im 1. Punkt nach den Wörtern „der unmittelbaren Patientenversorgung“<br />

eine Komma und die Wörter „die auch währen der spezialisierten Facharztweiterbildung abgeleistet werden können“<br />

eingefügt.<br />

69. In Abschnitt B wird die neue Nummer 25.1 „Facharzt/Fachärztin für Klinische Pharmakologie“ wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1,<br />

davon<br />

• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pharmakologie<br />

• 36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Klinische Pharmakologie, davon können bis zu<br />

− 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung angerechnet werden“<br />

b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der 5. Spiegelstrich wie folgt gefasst:<br />

„- der Bewertung von Arzneimitteln in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt oder dem Prüfarzt“<br />

70. In Abschnitt B wird die neue Nummer 25.2 „Facharzt/Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie“ wie folgt geändert:<br />

Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1,<br />

davon<br />

• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pharmakologie<br />

• 36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie“<br />

71. In Abschnitt B wird die neue Nummer 26 „Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin“ wie folgt geändert:<br />

a) Nach den Wörtern „Facharzt/Fachärztin für Physikalische und Rehabilitative Medizin“ werden die Wörter „(Physikalischer<br />

und Rehabilitativer Mediziner/Physikalische und Rehabilitative Medizinerin)“ angefügt.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) In dem zweiten Punkt wird vor dem Wort „Anästhesiologie“ das Wort „Allgemeinmedizin“ und ein Komma eingefügt.<br />

bb) In dem dritten Punkt wird die Zahl „12“ durch die Zahl „24“ ersetzt.<br />

c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt gefasst:<br />

„Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />

− der Rehabilitationsabklärung und Rehabilitationssteuerung<br />

− der Klassifikation von funktionalen Gesundheitsstörungen nach der aktuellen Definition der WHO<br />

− der Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen einschließlich der Frührehabilitation mit dem Ziel der Beseitigung<br />

bzw. Verminderung von Krankheitsfolgen, der Verbesserung und Kompensation gestörter Funktionen und der Integration<br />

in Bereiche der beruflich/schulischen, sozialen und persönlichen Teilhabe<br />

− den Grundlagen der Diagnostik von Rehabilitation erfordernden Krankheiten, Verletzungen und Störungen und deren<br />

Verlaufskontrolle<br />

− der Indikationsstellung, Verordnung, Steuerung, Kontrolle und Dokumentation von Maßnahmen und Konzepten der<br />

physikalischen Medizin einschließlich der Heil- und Hilfsmittel unter kurativer und rehabilitativer Zielsetzung<br />

− den physikalischen Grundlagen, physiologischen und pathophysiologischen Reaktionsmechanismen einschließlich der<br />

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eKanntmachunGen<br />

Kinesiologie und der Steuerung von Gelenk-, Muskel-, Nerven- und Organfunktionen<br />

− der Besonderheit von angeborenen Leiden und von Erkrankungen des Alters<br />

− der physikalischen Therapie wie Krankengymnastik, Ergotherapie, medizinische Trainingstherapie, manuelle Therapie,<br />

Massagetherapie, Elektro- und Ultraschalltherapie, Hydrotherapie, Inhalationstherapie, Wärme- und Kälteträgertherapie,<br />

Balneotherapie, Phototherapie<br />

− der Behandlung im multiprofessionellen Team einschließlich Koordination der interdisziplinären Zusammenarbeit<br />

− Aufgaben, Strukturen und Leistungen in der Sozialversicherung<br />

− den Grundlagen und der Anwendung von Verfahren zur Bewertung der Aktivitätsstörung/Partizipationsstörung einschließlich<br />

Kontextfaktoren (Assessments)<br />

− der Erstellung von Behandlungs- und Rehabilitationsplänen einschließlich Steuerung, Überwachung und Dokumentation<br />

des Rehabilitationsprozesses im Rahmen der Sekundär-, Tertiärprävention und der Nachsorge<br />

− der Patienteninformation und Verhaltensschulung sowie in der Angehörigenbetreuung<br />

− der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie<br />

− psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen<br />

− der Bewertung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit, der Arbeitsfähigkeit, der Berufs- und Erwerbsfähigkeit, des<br />

Grades der Behinderung sowie der Pflegebedürftigkeit auch unter gutachterlichen Aspekten<br />

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:<br />

− Erstellung von Behandlungs- und Rehabilitationsplänen einschließlich deren epikritischer Bewertung<br />

− spezielle Verfahren der rehabilitativen Diagnostik, z. B. sensomotorische Tests, Leistungs-, Verhaltens- und Funktionsdiagnostiktests,<br />

neuropsychologische Tests<br />

− rehabilitative Interventionen, z. B. Rehabilitationspflege, Dysphagietherapie, neuropsychologisches Training, Biofeedbackverfahren,<br />

Musik- und Kunsttherapie, rehabilitative Sozialpädagogik, Diätetik, Entspannungsverfahren<br />

− funktionsbezogene apparative Messverfahren, z. B. Muskelfunktionsanalyse, Stand- und Ganganalyse, Bewegungsanalyse,<br />

Algometrie, Thermometrie“<br />

72. In Abschnitt B wird die neue Nummer 27 „Gebiet Physiologie“ wie folgt geändert:<br />

Nach den Wörtern „Facharzt/Fachärztin für Physiologie“ werden die Wörter „Physiologe/Physiologin“ angefügt.<br />

73. In Abschnitt B wird die neue Nummer 28 „Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie“ wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) In dem 1. Spiegelstrich wird das Wort „abgeleistet“ durch das Wort „angerechnet“ ersetzt.<br />

bb) Der letzte Punkt wird wie folgt gefasst:<br />

„• können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich oder bis zu 6 Monaten im Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen<br />

abgeleistet/angerechnet werden“.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt gefasst:<br />

„Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />

− der psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung<br />

− der allgemeinen und speziellen Psychopathologie<br />

− psychodiagnostischen Testverfahren und neuropsychologischer Diagnostik<br />

− den Entstehungsbedingungen, Verlaufsformen und der Behandlung psychischer Erkrankungen und Störungen<br />

− Krankheitsverhütung, Früherkennung, Prävention, Rückfallverhütung unter Einbeziehung von Familienberatung, Krisenintervention,<br />

Sucht- und Suizidprophylaxe<br />

− Erkennung und Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter<br />

− der Krankheitsverhütung, Erkennung und Behandlung von Suchterkrankungen einschließlich Intoxikationen und<br />

Entgiftungen, Motivationsbehandlung sowie Entwöhnungsbehandlung einschließlich der Zusammenarbeit mit dem<br />

Suchthilfesystem<br />

− der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung als integraler Bestandteil<br />

der Weiterbildung einschließlich der Substitutionstherapie bei Opiatabhängigkeit<br />

− der Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen bei lern- und geistigbehinderten Menschen<br />

− den Grundlagen der Sozialpsychiatrie<br />

− den Grundlagen der psychosozialen Therapien sowie Indikation zu ergotherapeutischen, sport- und bewegungstherapeutischen,<br />

musik- und kunsttherapeutischen Maßnahmen<br />

− der Behandlung von chronisch psychisch kranken Menschen, insbesondere in Zusammenarbeit mit komplementären<br />

Einrichtungen und der Gemeindepsychiatrie<br />

− der praktischen Anwendung von wissenschaftlich anerkannten Psychotherapie-Verfahren und Methoden, insbesondere<br />

der kognitiven Verhaltenstherapie und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie<br />

− der Erkennung und Behandlung gerontopsychiatrischer Erkrankungen unter Berücksichtigung interdisziplinärer Aspekte<br />

− den neurobiologischen Grundlagen psychischer Störungen, den Grundlagen der neuro-psychiatrischen Differentialdiagnose<br />

und klinisch-neurologischer Diagnostik einschließlich Elektrophysiologie<br />

− der Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie und -psychotherapie<br />

− der Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen aufgrund Störungen der Schlaf-Wach-Regulation, der<br />

Schmerzwahrnehmung und der Sexualentwicklung und -funktionen einschließlich Störungen der sexuellen Identität<br />

− der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich Drugmonitoring, der Erkennung und Verhütung unerwünschter<br />

Therapieeffekte sowie der Probleme der Mehrfachverordnungen und der Risiken des Arzneimittelmissbrauchs<br />

− der Krisenintervention, supportiven Verfahren und Beratung<br />

− den Grundlagen der forensischen Psychiatrie<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 39


eKanntmachunGen<br />

− der Anwendung von Rechtsvorschriften bei der Unterbringung, Betreuung und Behandlung psychisch Kranker<br />

Weiterbildung im speziellen Neurologie-Teil<br />

− Krankheitslehre neurologischer Krankheitsbilder<br />

− Methodik und Technik der neurologischen Anamnese<br />

− Methodik und Technik der neurologischen Untersuchung<br />

− Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung neurophysiologischer und neuropsychologischer Untersuchungs-<br />

und Behandlungsmethoden<br />

− Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Elektroenzephalographie sowie evozierte Potentiale<br />

− Grundlagen der Somato- und Pharmakotherapie neurologischer Erkrankungen<br />

Strukturierte Weiterbildung im allgemeinen Psychiatrie-Teil (Diese werden kontinuierlich an einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung<br />

oder im Weiterbildungsverbund erworben.)<br />

Psychiatrie<br />

− 60 supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen<br />

− 60 Doppelstunden Fallseminar in allgemeiner und spezieller Psychopathologie mit Vorstellung von 10 Patienten<br />

− 10 Stunden Seminar über standardisierte Befunderhebung unter Anwendung von Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen<br />

und Teilnahme an einem Fremdrater-Seminar<br />

− Durchführung, Befundung und Dokumentation von 40 abgeschlossenen Therapien unter kontinuierlicher Supervision<br />

einschließlich des störungsspezifischen psychotherapeutischen Anteils der Behandlung aus den Bereichen primär psychischer<br />

Erkrankungen, organisch bedingter psychischer Störungen und Suchterkrankungen<br />

− 40 Stunden Fallseminar über die pharmakologischen und anderen somatischen Therapieverfahren einschließlich praktischer<br />

Anwendungen<br />

− 10-stündige Teilnahme an einer Angehörigengruppe unter Supervision<br />

− 40 Stunden praxisorientiertes Seminar über Sozialpsychiatrie einschließlich somatischer, pharmakologischer und psychotherapeutischer<br />

Verfahren<br />

− Gutachten aus den Bereichen Sozial-, Zivil- und Strafrecht<br />

Psychotherapie<br />

− 100 Stunden Seminare, Kurse, Praktika und Fallseminare über theoretische Grundlagen der Psychotherapie insbesondere<br />

allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie, Lernpsychologie und<br />

Tiefenpsychologie, Dynamik der Gruppe und Familie, Gesprächspsychotherapie, Psychosomatik, entwicklungsgeschichtliche,<br />

lerngeschichtliche und psychodynamische Aspekte von Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Suchterkrankungen<br />

und Alterserkrankungen<br />

− 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose<br />

− 10 Stunden Seminar und 6 Behandlungen unter Supervision in Kriseninterventionen, supportive Verfahren und Beratung<br />

− 10 Stunden Seminar in psychiatrisch-psychotherapeutischer Konsil- und Liaisonarbeit unter Supervision<br />

− 240 Therapie-Stunden mit Supervision nach jeder vierten Stunde in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren<br />

im gesamten Bereich psychischer Erkrankungen einschließlich Suchterkrankungen, bei denen die Psychotherapie<br />

im Vordergrund des Behandlungsspektrums steht, z. B. Patient mit Schizophrenie, affektiven Erkrankungen,<br />

Angst- und Zwangsstörungen, Persönlichkeitsstörungen und Suchterkrankungen<br />

Selbsterfahrung<br />

− 150 Stunden Einzel- und/oder Gruppenselbsterfahrung in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie<br />

bzw. in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren<br />

erfolgen, in welchem auch die 240 Psychotherapiestunden geleistet werden.<br />

− 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit“<br />

74. In Abschnitt B wird die neue Nummer 28. SP.1 „Schwerpunkt Forensische Psychiatrie“ wie folgt geändert:<br />

Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />

„Schwerpunkt Forensische Psychiatrie (Forensischer Psychiater/Forensische Psychiaterin)“<br />

75. In Abschnitt B wird die neue Nummer 29 „Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) In dem 2. Punkt werden vor den Wörtern „Innere Medizin“ die Wörter „Allgemeinmedizin oder“ eingefügt.<br />

bb) In dem 2. Spiegelstrich wird das Wort „den“ durch das Wort „anderen“ ersetzt.<br />

cc) In dem letzten Spiegelstrich werden nach dem Wort „abgeleistet“ ein Schrägstrich und das Wort „angerechnet“<br />

eingefügt.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt gefasst:<br />

„Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />

− der Prävention, Erkennung, psychotherapeutischen Behandlung und Rehabilitation psychosomatischer Erkrankungen<br />

und Störungen einschließlich Familienberatung, Sucht- und Suizidprophylaxe<br />

− der praktischen Anwendung von wissenschaftlich anerkannten Psychotherapie-Verfahren und Methoden, insbesondere<br />

der kognitiven Verhaltenstherapie oder der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie<br />

− der Indikationsstellung zu soziotherapeutischen Maßnahmen<br />

− Erkennung und Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter<br />

− Grundlagen der Erkennung und Behandlung innerer Erkrankungen, die einer psychosomatischen Behandlung bedürfen<br />

− Erkennung und Behandlung seelisch-körperlicher Wechselwirkungen bei chronischen Erkrankungen, z. B. onkologischen,<br />

neurologischen, kardiologischen, orthopädischen und rheumatischen Erkrankungen sowie Stoffwechsel- und<br />

Autoimmunerkrankungen<br />

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eKanntmachunGen<br />

− der psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung<br />

− der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie unter besonderer Berücksichtigung der Risiken des Arzneimittelmissbrauchs<br />

− der Erkennung und psychotherapeutischen Behandlung von psychogenen Schmerzsyndromen<br />

− autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose<br />

− der Durchführung supportiver und psychoedukativer Therapien bei somatisch Kranken<br />

− Grundlagen in der Verhaltenstherapie und psychodynamisch/tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie<br />

− Kriseninterventionen unter Supervision<br />

− 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit bzw. interaktionsbezogene Fallarbeit<br />

− psychosomatisch-psychotherapeutische Konsiliar- und Liaisonarbeit<br />

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:<br />

(Diese werden kontinuierlich an einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung oder im Weiterbildungsverbund erworben)<br />

Theorievermittlung: 240 Stunden in<br />

− psychodynamischer Theorie: Konfliktlehre, Ich-Psychologie, Objektbeziehungstheorie, Selbstpsychologie<br />

− eurobiologischen und psychologischen Entwicklungskonzepten, Entwicklungspsychologie, Psychotraumatologie, Bindungstheorie<br />

− allgemeiner und spezieller Psychopathologie, psychiatrischer Nosologie und Neurobiologie<br />

− allgemeiner und spezieller Neurosen-, Persönlichkeitslehre und Psychosomatik<br />

− den theoretischen Grundlagen in der Sozial-, Lernpsychologie sowie allgemeiner und spezieller Verhaltenslehre zur<br />

Pathogenese und Verlauf<br />

− psychodiagnostischen Testverfahren und der Verhaltensdiagnostik<br />

− Dynamik der Paarbeziehungen, der Familie und der Gruppe einschließlich systemische Theorien<br />

− den theoretischen Grundlagen der psychoanalytisch begründeten und verhaltenstherapeutischen Psychotherapiemethoden<br />

− Konzepten der Bewältigung von somatischen Erkrankungen sowie Technik der psychoedukativen Verfahren und speziellen<br />

Verfahren der Diagnostik bei seelisch-körperlichen Wechselwirkungen, z. B. in der Onkologie, Diabetologie,<br />

Geriatrie, Gynäkologie und anderen somatischen Disziplinen<br />

− Prävention, Rehabilitation, Krisenintervention, Suizid- und Suchtprophylaxe, Organisationspsychologie und Familienberatung<br />

Diagnostik<br />

− 100 dokumentierte und supervidierte Untersuchungen (psychosomatische Anamnese einschließlich standardisierter<br />

Erfassung von Befunden, analytisches Erstinterview, tiefenpsychologisch-biographische Anamnese, Verhaltensanalyse,<br />

strukturierte Interviews und Testdiagnostik), davon<br />

− 20 Untersuchungen im psychosomatischen Konsiliar- und Liaisondienst<br />

Behandlung<br />

− 1500 Stunden Behandlungen und Supervision nach jeder vierten Stunde (Einzel- und Gruppentherapie einschließlich<br />

traumaorientierter Psychotherapie, Paartherapie einschließlich Sexualtherapie sowie Familientherapie) bei mindestens<br />

40 Patienten aus dem gesamten Krankheitsspektrum des Gebietes mit besonderer Gewichtung der psychosomatischen<br />

Symptomatik unter Einschluss der Anleitung zur Bewältigung somatischer und psychosomatischer Erkrankungen<br />

und Techniken der Psychoedukation<br />

Von den 1500 Behandlungsstunden sind wahlweise in einer der beiden Grundorientierungen abzuleisten<br />

in den psychodynamischen/tiefenpsychologischen Behandlungsverfahren<br />

− 6 Einzeltherapien über 50 bis 120 Stunden pro Behandlungsfall<br />

− 6 Einzeltherapien über 25 bis 50 Stunden pro Behandlungsfall<br />

− 4 Kurzzeittherapien über 5 bis 25 Stunden pro Behandlungsfall<br />

− 10 Kriseninterventionen unter Supervision<br />

− 2 Paartherapien über mindestens 10 Stunden<br />

− 2 Familientherapien über 5 bis 25 Stunden<br />

− 25 Fälle der Durchführung supportiver und psychoedukativer Therapien bei somatisch Kranken<br />

− 100 Sitzungen Gruppenpsychotherapien mit 6 bis 9 Patienten<br />

oder in verhaltenstherapeutischen Verfahren<br />

− 10 Langzeitverhaltenstherapien mit 50 Stunden<br />

− 10 Kurzzeitverhaltenstherapien mit insgesamt 200 Stunden<br />

− 4 Paar- oder Familientherapien<br />

− 6 Gruppentherapien (differente Gruppen wie indikative Gruppe oder Problemlösungsgruppe), davon ein Drittel<br />

auch als Co-Therapie<br />

− 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose<br />

Selbsterfahrung<br />

in der gewählten Grundorientierung wahlweise<br />

− 150 Stunden psychodynamische/tiefenpsychologische oder psychoanalytische Einzelselbsterfahrung und 70 Doppelstunden<br />

Gruppenselbsterfahrung<br />

oder<br />

− 70 Doppelstunden verhaltenstherapeutische Selbsterfahrung einzeln oder in der Gruppe“<br />

c) In dem Unterpunkt „Übergangsbestimmungen“ wird dem Wort „Übergangsbestimmungen“ das Wort „Spezielle“ vorangestellt.<br />

76. In Abschnitt B wird die neue Nummer 30 „Gebiet Radiologie“ wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) In dem 1. Spiegelstrich werden vor den Wörtern „angerechnet werden“ die Wörter „und/oder in Nuklearmedizin“<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 41


eKanntmachunGen<br />

eingefügt.<br />

bb) In dem 2. Spiegelstrich wird das Wort „abgeleistet“ durch das Wort „angerechnet“ ersetzt.<br />

b) In dem Unterpunkt „Übergangsbestimmungen“ wird dem Wort „Übergangsbestimmungen“ das Wort „Spezielle“ vorangestellt.<br />

77. In Abschnitt B wird die neue Nummer 30. SP.1 „Schwerpunkt Kinderradiologie“ wie folgt geändert:<br />

Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />

„Schwerpunkt Kinderradiologie (Kinderradiologe/Kinderradiologin)“<br />

78. In Abschnitt B wird die neue Nummer 30. SP.2 „Schwerpunkt Neuroradiologie“ wie folgt geändert:<br />

Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />

„Schwerpunkt Neuroradiologie (Neuroradiologe/Neuroradiologin)“<br />

79. In Abschnitt B wird die neue Nummer 31 „Gebiet Rechtsmedizin“ wie folgt geändert:<br />

a) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird im 1. Spiegelstrich vor den Wörtern „Öffentliches Gesundheitswesen“ das<br />

Wort „Anatomie“ und ein Komma eingefügt.<br />

b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ werden im 3. Spiegelstrich nach dem Wort „Todesermittlung“ die Wörter „sowie<br />

bei Körperschäden“ gestrichen.<br />

80. In Abschnitt B wird die neue Nummer 32 „Gebiet Strahlentherapie“ wie folgt geändert:<br />

a) Nach den Wörtern „Facharzt/Fachärztin für Strahlentherapie“ werden die Wörter „(Strahlentherapeut/Strahlentherapeutin)“<br />

angefügt.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) In dem 1. Spiegelstrich werden vor den Wörtern „angerechnet werden“ die Wörter „der unmittelbaren Patientenversorgung“<br />

eingefügt.<br />

bb) In dem 2. Spiegelstrich werden vor den Wörtern „angerechnet werden“ die Wörter „und/oder Nuklearmedizin“<br />

eingefügt.<br />

c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Der 6. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />

„- der Behandlung von Tumoren im Rahmen von Kombinationsbehandlungen und interdisziplinärer Therapiekonzepte<br />

einschließlich der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie als<br />

integraler Bestandteil der Weiterbildung“<br />

bb) Vor dem letzten Spiegelstrich werden folgende zwei Spiegelstriche eingefügt:<br />

„- zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle sowie supportive Therapiezykliden bei soliden Tumorerkrankungen<br />

der Facharztkompetenz einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen“<br />

„- Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Überwachung“<br />

81. In Abschnitt B wird die neue Nummer 33 „Gebiet Transfusionsmedizin“ wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) In dem 1. Punkt wird vor dem Wort „Anästhesiologie“ das Wort „Allgemeinmedizin“ und ein Komma eingefügt.<br />

bb) In dem 1. Punkt wird nach dem Wort „Urologie“ das Wort „nachzuweisen“ gestrichen.<br />

cc) In dem 1. Spiegelstrich wird das Wort „abgeleistet“ durch das Wort „angerechnet“ ersetzt.<br />

c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Nach dem 1. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- der Diagnostik von Antigenen und Blutzellen“<br />

bb) Der neue 3. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />

„- dem Nachweis von Antikörpern einschließlich Verträglichkeitsprobe vor Transfusionen und Transplantationen“<br />

cc) Der neue 10. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />

„- der präparativen Hämopherese beim Blutspender und der therapeutischen Hämapherese beim Patienten“<br />

dd) In dem neuen 12. Spiegelstrich werden nach dem Wort „Produktbearbeitung“ ein Komma und die Wörter „Freigabe<br />

und Lagerung“ angefügt.<br />

ee) In dem neuen 13. Spiegelstrich wird das Wort „Zellen“ durch das Wort „Vorläuferzellen“ ersetzt.<br />

ff) In dem neuen 15. Spiegelstrich werden nach dem Wort „Freigabe“ ein Komma und das Wort „Verteilung“ eingefügt.<br />

gg) Der neue 26. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />

„- den Grundlagen für den Verkehr von Blut und Blutprodukten“<br />

hh) Nach dem neuen 25. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- Aufbau und Leitung von Transfusionskommissionen im Krankenhaus/Praxis“<br />

ii) In dem letzten Spiegelstrich wird das Wort „Hämapherese“ durch das Wort „Apheresen“ ersetzt<br />

82. In Abschnitt B wird die neue Nummer 34 „Gebiet Urologie“ wie folgt geändert:<br />

a) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird im 3. Spiegelstrich nach dem Wort „abgeleistet“ ein Schrägstrich und das<br />

Wort „angerechnet“ eingefügt.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Nach dem 22. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- der Indikationsstellung zur Isotopendiagnostik“<br />

bb) Nach dem neuen 29. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- Bewertung von Röntgenaufnahmen des Gebietes“<br />

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83. Abschnitt C „Zusatz-Weiterbildungen“ (Tabellarische Übersicht) wird wie folgt gefasst:<br />

Zusatzbezeichnung (ZB)<br />

ZB 1 Ärztliches Qualitätsmanagement<br />

ZB 2 Akupunktur<br />

ZB 3 Allergologie<br />

ZB 4 Andrologie<br />

ZB 5 Dermatohistologie<br />

ZB 6 Diabetologie<br />

ZB 7 Flugmedizin<br />

ZB 8 Geriatrie<br />

ZB 9 Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie<br />

ZB 10 Hämostaseologie<br />

ZB 11 Handchirurgie<br />

ZB 12 Homöopathie<br />

ZB 13 Infektiologie<br />

ZB 14 Intensivmedizin<br />

ZB 15 Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie<br />

ZB 16 Kinder-Gastroenterologie<br />

ZB 17 Kinder-Nephrologie<br />

ZB 18 Kinder-Orthopädie<br />

ZB 19 Kinder-Pneumologie<br />

ZB 20 Kinder-Rheumatologie<br />

ZB 21 Labordiagnostik – fachgebunden –<br />

ZB 22 Magnetresonanztomographie – fachgebunden –<br />

ZB 23 Manuelle Medizin/Chirotherapie<br />

ZB 24 Medikamentöse Tumortherapie<br />

ZB 25 Medizinische Informatik<br />

ZB 26 Naturheilverfahren<br />

ZB 27 Notfallmedizin<br />

ZB 28 Orthopädische Rheumatologie<br />

ZB 29 Palliativmedizin<br />

ZB 30 Phlebologie<br />

ZB 31 Physikalische Therapie und Balneologie<br />

ZB 32 Plastische Operationen<br />

ZB 33 Proktologie<br />

ZB 34 Psychoanalyse<br />

ZB 35 Psychotherapie – fachgebunden –<br />

ZB 36 Rehabilitationswesen<br />

ZB 37 Röntgendiagnostik – fachgebunden –<br />

ZB 38 Schlafmedizin<br />

ZB 39 Sozialmedizin<br />

ZB 40 Spezielle Orthopädische Chirurgie<br />

ZB 41 Spezielle Schmerztherapie<br />

ZB 42 Spezielle Unfallchirurgie<br />

ZB 43 Spezielle Viszeralchirurgie<br />

ZB 44 Sportmedizin<br />

beKanntmachunGen<br />

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eKanntmachunGen<br />

ZB 45 Suchtmedizinische Grundversorgung<br />

ZB 46 Tropenmedizin<br />

84. Dem Abschnitt C ZB 1 wird folgende neue ZB 1 vorangestellt:<br />

„ZB 1 Ärztliches Qualitätsmanagement<br />

Definition<br />

Die Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement umfasst die Grundlagen für eine kontinuierliche Verbesserung von Strukturen,<br />

Prozessen und Ergebnissen in der medizinischen Versorgung.<br />

Weiterbildungsziel:<br />

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz für Ärztliches Qualitätsmanagement nach Ableistung der<br />

vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.<br />

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:<br />

24 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs.1<br />

Weiterbildungszeit<br />

200 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Ärztliches Qualitätsmanagement<br />

Weiterbildungsinhalt<br />

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />

− der Methodik des Qualitätsmanagements im Gesundheitswesen<br />

− der Anwendung gesundheitsökonomischer Konzepte einschließlich Abschätzung von Kosten-Nutzen-Relationen<br />

− der Darlegung und Anwendung von Qualitätsmanagement-Modellen<br />

− den Grundlagen der Evidence-based Medicine<br />

− der Moderation von Qualitätsprozessen<br />

− der Evaluation von Qualitätssicherungsverfahren<br />

− der Implementierung und Überprüfung der Einhaltung von ärztlichen Leitlinien<br />

85. Die alten ZB 1 bis ZB 3 werden die neuen ZB 2 bis ZB 4.<br />

86. In Abschnitt C wird die neue ZB 2 „Akupunktur“ wie folgt geändert:<br />

a) In dem Unterpunkt „Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung“ werden nach dem Wort „Facharztanerkennung“ die<br />

Wörter „in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung“ angefügt.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8<br />

und anschließend<br />

96 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 mit praktischen Übungen in Akupunktur<br />

60 Stunden praktische Akupunkturbehandlungen unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten für Akupunktur<br />

gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, verteilt auf eine Weiterbildungsdauer von mindestens 24 Monaten<br />

20 Stunden Fallseminare in mindestens 5 Sitzungen<br />

Die Kurse und die Fallseminare müssen sich über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten er strecken.“<br />

c) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ werden in dem 1. Spiegelstrich nach dem Wort „Akupunktur“ die Wörter „einschließlich<br />

der Theorie der Funktionskreise“ angefügt.<br />

87. In Abschnitt C wird die neue ZB 3 „Allergologie“ wie folgt geändert:<br />

a) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden vor dem Wort „abgeleistet“ die Wörter „bei einem Weiterbildungsbefugten<br />

für Allergologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2“ eingefügt.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Nach dem 8. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- der Indikationsstellung und Beurteilung von zellulären in-vitro-Testverfahren, z. B. Antigen-abhängige Lymhozytenstimulation,<br />

Durchflusszytometrie, Histamin- und Leukotrien-Freisetzung“<br />

bb) Der neue 14. Spiegelstrich wird gestrichen.<br />

cc) In dem neuen 16. Spiegelstrich werden nach dem Wort „Immuntherapie“ die Wörter „bis zur Erhaltungsdosis“<br />

angefügt.<br />

dd) Der neue 17. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />

„- besondere Methoden der spezifischen Immuntherapie einschließlich der Therapie mit Insektengiften“<br />

88. In Abschnitt C wird die neue ZB 4 „Andrologie“ wie folgt geändert:<br />

Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Andrologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können<br />

− 6 Monate während der Weiterbildung in Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Endokrinologie<br />

und Diabetologie oder Urologie bei einem Weiterbildungsbefugten für Andrologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet<br />

werden“<br />

89. Abschnitt C ZB 5 „Dermatohistologie“ wird wie folgt geändert:<br />

In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden vor dem Wort „abgeleistet“ die Wörter „bei einem Weiterbildungsbefugten für<br />

Dermatohistologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2“ eingefügt.<br />

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eKanntmachunGen<br />

90. Abschnitt C ZB 6 „Diabetologie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung“ wird wie folgt gefasst:<br />

„Facharztanerkennung im Gebiet Innere Medizin oder Allgemeinmedizin oder Kinder- und Jugendmedizin“<br />

b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden vor dem Wort „abgeleistet“ die Wörter „bei einem Weiterbildungsbefugten<br />

für Diabetologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2“ eingefügt.<br />

91. Abschnitt C ZB 7 „Flugmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung“ wird wie folgt gefasst:<br />

„Facharztanerkennung im Gebiet Innere Medizin oder Allgemeinmedizin oder Arbeitsmedizin“<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Flugmedizin gemäß § 5 Abs.1 Satz 2<br />

180 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Flugmedizin<br />

Abweichend davon wird anstelle der 6-monatigen Weiterbildung in Flugmedizin ein über einen Zeitraum von einem Jahr<br />

regelmäßig absolviertes, alle zwei Wochen stattfindendes kollegiales Gespräch unter der Verantwortung des Leiters eines<br />

vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten flugmedizinischen Zentrums als abweichende, aber gleichwertige Weiterbildung<br />

anerkannt.“<br />

c) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird in dem 8. Spiegelstrich das Wort „Cockpit“ gestrichen<br />

92. Abschnitt C ZB 8 „Geriatrie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ die Wörter „für Geriatrie“<br />

eingefügt.<br />

b) Der Unterpunkt „Übergangsbestimmungen“ wird wie folgt gefasst:<br />

„Spezielle Übergangsbestimmung:<br />

Kammerangehörige, die die Fakultative Weiterbildung Klinische Geriatrie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Zusatzbezeichnung<br />

Geriatrie zu führen.“<br />

93. Abschnitt C ZB 9 „Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie“ wird wie folgt geändert:<br />

In dem Unterpunkt „Übergangsbestimmung“ wird dem Wort „Übergangsbestimmung“ das Wort „Spezielle“ vorangestellt.<br />

94. Abschnitt C ZB 10 „Hämostaseologie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) In dem Unterpunkt „Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung“ werden vor dem Wort „Anästhesiologie“ die Wörter<br />

„für Allgemeinmedizin“ und ein Komma eingefügt.<br />

b) Der Unterpunkt Weiterbildungszeit wird wie folgt gefasst:<br />

„12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Hämostaseologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können<br />

− 6 Monate während der Weiterbildung in Innere Medizin, Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Hämatologie<br />

und Onkologie, Kinder-Hämatologie und -Onkologie oder Transfusionsmedizin bei einem Weiterbildungsbefugten<br />

für Hämostaseologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden“<br />

95. Abschnitt C ZB 11 „Handchirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />

Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Handchirurgie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu<br />

− 12 Monate während der Weiterbildung in Allgemeinchirurgie, Kinderchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie und/<br />

oder Plastische und Ästhetische Chirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten für Handchirurgie gemäß § 5 Abs. 1<br />

Satz 2 abgeleistet werden“<br />

96. Abschnitt C ZB 12 „Homöopathie“ wird wie folgt geändert:<br />

Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ werden die Wörter „für Homöopathie“ eingefügt.<br />

ab) Vor dem Wort „ersetzbar“ wird das Wort „auch“ durch das Wort „anteilig“ ersetzt.<br />

97. Abschnitt C ZB 13 Infektiologie wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung“ wird wie folgt gefasst:<br />

„ Facharztanerkennung im Gebiet Allgemeinmedizin, oder Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin“<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Infektiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können<br />

− 6 Monate während der Weiterbildung im Gebiet Innere Medizin oder Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin<br />

oder Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie bei einem Weiterbildungsbefugten für Infektiologie<br />

gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden“<br />

c) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ werden im letzten Spiegelstrich die Wörter „einschließlich Impfprophylaxe“<br />

gestrichen.<br />

98. Abschnitt C ZB 14 „Intensivmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können<br />

− 6 Monate während der Weiterbildung in den Gebieten Chirurgie oder Innere Medizin oder in Kinder- und Jugendmedizin,<br />

Neurochirurgie oder Neurologie oder 12 Monate während der Weiterbildung in Anästhesiologie bei einem<br />

Weiterbildungsbefugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs.1 Satz 2 abgeleistet werden<br />

− 6 Monate in der Intensivmedizin eines weiteren, unter den Voraussetzungen zum Erwerb genannten Gebietes bei<br />

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einem Weiterbildungsbefugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden“<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

Nach dem 20. Spiegelstrich wird folgende zweite Überschrift eingefügt:<br />

„Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten gebietsbezogener intensivmedizinischer Behandlungsverfahren<br />

- zusätzlich zu den oben genannten Weiterbildungsinhalten sowie den definierten Untersuchungs- und Behandlungsverfahren<br />

- in:“<br />

99. Abschnitt C ZB 15 „Kinder-Endokrinologie und –Diabetologie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) In dem Unterpunkt „Definition“ werden nach dem Wort „Ergänzung“ die Wörter „zu einer“ durch das Wort „zur“ ersetzt.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Endokrinologie und –Diabetologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2,<br />

davon können bis zu<br />

− 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Endokrinologie und<br />

–Diabetologie gemäß § 5 Abs.1 Satz 2 abgeleistet werden<br />

− 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden“<br />

100. Abschnitt C ZB 16 „Kinder-Gastroenterologie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) In dem Unterpunkt „Definition“ werden nach dem Wort „Ergänzung“ die Wörter „zu einer“ durch das Wort „zur“ ersetzt.<br />

b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ die Wörter „für Kinder-Gastroenterologie“<br />

eingefügt.<br />

101. Abschnitt C ZB 17 „Kinder-Nephrologie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) In dem Unterpunkt „Definition“ werden nach dem Wort „Ergänzung“ die Wörter „zu einer“ durch das Wort „zur“ ersetzt.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Nephrologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu<br />

− 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Nephrologie gemäß<br />

§ 5 Abs.1 Satz 2 abgeleistet werden<br />

− 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden“<br />

102. Abschnitt C ZB 18 „Kinder-Orthopädie“ wird wie folgt geändert:<br />

Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Orthopädie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu<br />

− 6 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Orthopädie gemäß §<br />

5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden“<br />

103. Abschnitt C ZB 19 „Kinder-Pneumologie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) In dem Unterpunkt „Definition“ werden nach dem Wort „Ergänzung“ die Wörter „zu einer“ durch das Wort „zur“ ersetzt.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Pneumologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu<br />

− 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Pneumologie gemäß<br />

§ 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden<br />

− 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden“<br />

c) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der 9. Spiegelstrich gestrichen.<br />

104. Abschnitt C ZB 20 „Kinder-Rheumatologie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) In dem Unterpunkt „Definition“ werden nach dem Wort „Ergänzung“ die Wörter „zu einer“ durch das Wort „zur“ ersetzt.<br />

b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ die Wörter „für Kinder-Rheumatologie“<br />

eingefügt.<br />

105. Abschnitt CZB 21 „Labordiagnostik – fachgebunden –“ wird wie folgt geändert:<br />

Unter der Überschrift wird folgender Satz angefügt:<br />

„Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Labordiagnostik – fachgebunden – sind integraler Bestandteil der Weiterbildung<br />

zum Facharzt für Labormedizin.“<br />

106. Abschnitt C ZB 22 „Magnetresonanztomographie – fachgebunden –“ wird wie folgt geändert:<br />

In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ die Wörter „für fachgebundene<br />

Magnetresonanztomographie“ eingefügt.<br />

107. Abschnitt C ZB 23 „Manuelle Medizin/Chirotherapie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„120 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 in Manuelle Medizin/Chirotherapie<br />

und anschließend<br />

200 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 in Manuelle Medizin/Chirotherapie“<br />

b) In dem Unterpunkt Übergangsbestimmung wird dem Wort „Übergangsbestimmung“ das Wort „Spezielle“ vorangestellt.<br />

108. Abschnitt C ZB 24 „Medikamentöse Tumortherapie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung“ wird wie folgt gefasst:<br />

„Facharztanerkennung in den Gebieten Chirurgie, Innere Medizin oder für Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe,<br />

Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirur-<br />

46 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011


eKanntmachunGen<br />

gie, Neurologie oder Urologie“<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Medikamentöse Tumortherapie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder Innere<br />

Medizin und Hämatologie und Onkologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können<br />

− 6 Monate während der Weiterbildung in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsbefugten<br />

für Medikamentöse Tumortherapie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden“<br />

109. Abschnitt C ZB 25 „Medizinische Informatik“ wird wie folgt geändert:<br />

Der Unterpunkt Weiterbildungszeit wird wie folgt gefasst:<br />

„12 Monate in einer an die Patientenversorgung angeschlossenen Einrichtung der Medizinischen Informatik bei einem Weiterbildungsbefugten<br />

für Medizinische Informatik gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 360 Stunden Kurs-Weiterbildung<br />

gemäß § 4 Abs. 8 in Medizinische Informatik<br />

480 Stunden Praktikum oder Projektarbeit bei einem Weiterbildungsbefugten für Medizinische Informatik gemäß § 5 Abs.<br />

1 Satz 2“<br />

110. Abschnitt C ZB 26 „Naturheilverfahren“ wird wie folgt geändert:<br />

Der Unterpunkt Weiterbildungszeit wird wie folgt gefasst:<br />

„3 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Naturheilverfahren gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig<br />

ersetzbar durch 80 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision<br />

160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Naturheilverfahren“<br />

111. Abschnitt C ZB 27 „Notfallmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung“ wird wie folgt gefasst:<br />

„24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich bei einem<br />

Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs.1 Satz 1<br />

oder<br />

18 Monate Weiterbildung im Gebiet Anästhesiologie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte<br />

gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1“<br />

b) Der Unterpunkt „Übergangsbestimmungen“ wird gestrichen.<br />

112. Abschnitt C ZB 28 „Orthopädische Rheumatologie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Orthopädische Rheumatologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon<br />

können bis zu<br />

− 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Orthopädische Rheumatologie<br />

gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden<br />

− 6 Monate in Innere Medizin und Rheumatologie oder in Kinder-Rheumatologie angerechnet werden“<br />

b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird nach dem 3. Spiegelstrich folgendes eingefügt:<br />

„Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:<br />

− rheumaorthopädische Operationen an den Weichteilen, der Wirbelsäule und den Gelenken<br />

− Sonographien des Bewegungsapparates einschließlich Arthrosonographien<br />

− lokale und intraartikuläre Punktionen und Injektionsverfahren“<br />

113. Abschnitt C ZB 29 „Palliativmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />

Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Palliativmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120<br />

Stunden Fallseminare einschließlich Supervision nach Ableistung der Kurs-Weiterbildung<br />

40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin“<br />

114. Abschnitt C ZB 30 „Phlebologie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) In dem Unterpunkt „Definition“ werden nach dem Wort „umfasst“ die Wörter „in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz“<br />

eingefügt.<br />

b) Der Unterpunkt „Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung“ wird wie folgt gefasst:<br />

„Facharztanerkennung“<br />

c) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Phlebologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können<br />

− 6 Monate während der Facharztweiterbildungen in Allgemeinmedizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten, oder<br />

Innere Medizin und Angiologie oder 12 Monate während der Weiterbildung in Gefäßchirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten<br />

für Phlebologie gemäß § 5 Abs.1 Satz 2 abgeleistet werden“<br />

115. Abschnitt C ZB 31 „Physikalische Therapie und Balneologie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Definition“ wird wie folgt gefasst:<br />

„Die Zusatz-Weiterbildung Physikalische Therapie und Balneologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die<br />

Anwendung physikalischer Faktoren, balneologischer Heilmittel und therapeutischer Klimafaktoren in Prävention, Therapie<br />

und Rehabilitation.“<br />

b) Der Unterpunkt „Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung“ wird wie folgt gefasst:<br />

„Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung“<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 47


eKanntmachunGen<br />

c) In dem Unterpunkt „Übergangsbestimmung“ wird dem Wort „Übergangsbestimmung“ das Wort „Spezielle“ vorangestellt.<br />

116. Abschnitt C ZB 32 „Plastische Operationen“ wird wie folgt geändert:<br />

In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ die Wörter „für Plastische Operationen“<br />

eingefügt.<br />

117. Abschnitt C ZB 33 „Proktologie“ wird wie folgt geändert:<br />

a) In dem Unterpunkt „Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung“ werden nach dem Wort „Allgemeinmedizin“ die<br />

Wörter „Allgemeine Chirurgie“ durch das Wort „Allgemeinchirurgie“ ersetzt.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Proktologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können<br />

− 6 Monate während der Facharztweiterbildung in Allgemeinmedizin, Allgemeinchirurgie, Kinderchirurgie, Viszeralchirurgie,<br />

Haut- und Geschlechtskrankheiten, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere Medizin, Innere Medizin<br />

und Gastroenterologie oder Urologie bei einem Weiterbildungsbefugten für Proktologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2<br />

abgeleistet werden“<br />

118. Abschnitt C ZB 34 „Psychoanalyse“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung“ wird wie folgt gefasst:<br />

„Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung“<br />

b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ die Wörter „für Psychoanalyse“<br />

eingefügt.<br />

c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) In dem 2. Spiegelstrich wird die Zahl „400“ durch die Zahl „240“ ersetzt.<br />

bb) In dem 7. Spiegelstrich wird die Zahl „30“ durch die Zahl „20“ ersetzt.<br />

119. Abschnitt C ZB 35 „Psychotherapie – fachgebunden -“ wird wie folgt geändert:<br />

a) In dem 1. Absatz wird nach dem Wort „Zusatz-Weiterbildung“ das Wort „fachgebunden“ gestrichen und nach dem Wort<br />

„Psychotherapie“ das Wort „- fachgebunden –“ eingefügt.<br />

b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ die Wörter „für Psychotherapie“<br />

eingefügt.<br />

c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Der 5. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />

„- 35 Doppel-Stunden Balintgruppenarbeit oder patientenbezogene Selbsterfahrungsgruppe“<br />

bb) Der 13. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />

„- 15 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder patientenbezogene Selbsterfahrungsgruppe“<br />

cc) Nach dem 16. Spiegelstrich wird nach dem Wort „Selbsterfahrung“ folgender Satz eingefügt:<br />

„Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfolgen, in welchem die Grundorientierung stattfindet.“<br />

dd) Der letzte Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />

„- 100 Stunden Einzel- bzw. Gruppenselbsterfahrungen“<br />

120. Abschnitt C ZB 37 „Röntgendiagnostik – fachgebunden -“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) In den Spiegelstrichen 1 bis 5 werden nach dem Wort „Facharztweiterbildung“ jeweils die Wörter „bei einem<br />

Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik – fachgebunden – gemäß § 5 Abs.1 Satz 2“ eingefügt.<br />

bb) Nach dem 5. Spiegelstrich wird folgender Absatz eingefügt:<br />

„und/oder<br />

12 Monate Röntgendiagnostik des Gefäßsystems bei einem Weiterbildungsbefugten für Radiologie gemäß<br />

§ 5 Abs. 1 Satz 1 oder bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachgebunden - gemäß § 5<br />

Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu<br />

− 12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik<br />

– fachgebunden – gemäß § 5 Abs.1 Satz 2 abgeleistet werden“<br />

b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird nach dem letzten Spiegelstrich folgender Absatz angefügt:<br />

„Röntgendiagnostik des Gefäßsystems:<br />

− der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Projektionsradiographie des Gefäßsystems<br />

− den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie<br />

des baulichen und apparativen Strahlenschutzes<br />

− der Gerätekunde“<br />

121. Abschnitt C ZB 38 „Schlafmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Schlafmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 im Schlaflabor, davon können<br />

− 6 Monate während der Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin, Innere<br />

Medizin und Pneumologie, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie bei<br />

einem Weiterbildungsbefugten für Schlafmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden“<br />

b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird der 1. Spiegelstrich wie folgt gefasst:<br />

„- schlafbezogenen Atmungsstörungen, Insomnien und Hypersomnien zentralnervösen Ursprungs, zirkadianen Schlafrhythmusstörungen,<br />

Parasomnien, schlafbezogenen Bewegungsstörungen sowie Schlafstörungen bei körperlichen und<br />

psychischen Erkrankungen, Schlafstörungen, die assoziiert mit andernorts klassifizierbaren organischen Erkrankungen auf-<br />

48 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011


treten, und bei Einnahme und Missbrauch psychotroper Substanzen und Medikamente“<br />

beKanntmachunGen<br />

122. Abschnitt C ZB 39 „Sozialmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />

In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ die Wörter „für Sozialmedizin“ eingefügt.<br />

123. Abschnitt C ZB 40 „Spezielle Orthopädische Chirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />

Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Spezielle Orthopädische Chirurgie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können<br />

bis zu<br />

− 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Spezielle Orthopädische Chirurgie<br />

gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden“<br />

124. Abschnitt C ZB 41 „Spezielle Schmerztherapie“ wird wie folgt geändert:<br />

In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ die Wörter „für Spezielle Schmerztherapie“<br />

eingefügt.<br />

125. Abschnitt C ZB 42 „Spezielle Unfallchirurgie“ wird wie folgt geändert:<br />

Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />

„36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Spezielle Unfallchirurgie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu<br />

− 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Spezielle Unfallchirurgie gemäß § 5<br />

Abs. 1 Satz 2abgeleistet werden“<br />

126. Dem Abschnitt C ZB 43 wird folgende neue ZB 43 vorangestellt:<br />

„ZB 43 Spezielle Viszeralchirurgie<br />

Definition:<br />

Die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung,<br />

Nachbehandlung und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Infektionen, Fehlbildungen innerer Organe, insbesondere<br />

der gastroenterologischen und endokrinen Organe.<br />

Weiterbildungsziel:<br />

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Spezielle Viszeral chirurgie nach Ableistung der vorgeschriebenen<br />

Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.<br />

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:<br />

Facharztanerkennung für Viszeralchirurgie<br />

Weiterbildungszeit:<br />

36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Spezielle Viszeralchirurgie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu<br />

− 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Spezielle Viszeralchirurgie gemäß § 5 Abs.<br />

1 Satz 2 abgeleistet werden<br />

Weiterbildungsinhalt:<br />

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />

− der Erkennung und nicht operativen sowie operativen Behandlung einschließlich der postoperativen Überwachung von komplexeren<br />

Erkrankungen, Verletzungen, Infektionen, Fehlbildungen innerer Organe, insbesondere der gastroenterologischen und<br />

endokrinen Organe<br />

− der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prognostischen<br />

Beurteilung<br />

− der Durchführung von Operationen höherer Schwierigkeitsgrade einschließlich endoskopischer, laparoskopischer und minimalinvasiver<br />

Operationsverfahren<br />

− der Erhebung dazu erforderlicher intraoperativer radiologischer Befunde unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes<br />

− der Mitwirkung bei interdisziplinären interventionellen Verfahren wie radiologisch und radiologisch-endoskopischen Verfahren<br />

sowie von endosonographischen Untersuchungen des Gastrointestinaltraktes<br />

− der interdisziplinären Indikationsstellung zu gastroenterologischen, onkologischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen<br />

Behandlungsverfahren<br />

− speziellen instrumentellen und funktionellen Untersuchungsmethoden einschließlich ultraschallgesteuerter diagnostischer und therapeutischer<br />

Eingriffe<br />

− Durchführung und Befundung von Koloskopien und Ösophago-Gastro-Duodenoskopien“<br />

127. In Abschnitt C werden die bisherigen ZB 43 bis 45 die neuen ZB 44 bis 46.<br />

128. In Abschnitt C wird die neue ZB 44 „Sportmedizin“ wie folgt geändert:<br />

a) In dem Unterpunkt „Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung“ werden nach dem Wort „Facharztanerkennung“ die<br />

Wörter „in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung“ angefügt.<br />

b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Nach den Wörtern „bei einem Weiterbildungsbefugten“ werden die Wörter „für Sportmedizin“ eingefügt.<br />

bb) Nach den Wörtern „in Sportmedizin“ werden die Wörter „und anschließend“ gestrichen<br />

cc) Nach den Wörtern „sportärztliche Tätigkeit“ werden die Wörter „unter Supervision eines Weiterbildungsbefugten“<br />

gestrichen.<br />

c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />

aa) Nach dem 1. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- den allgemeinen und sportmedizinisch relevanten Grundlagen des Sports“<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 49


eKanntmachunGen<br />

bb) Der neue 4. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />

„- den sportmedizinischen Aspekten der einzelnen Sportarten einschließlich geschlechtsspezifischer Besonderheiten“<br />

cc) Nach dem neuen 4. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />

„- den sportmedizinischen Aspekten des Breiten- und Freizeitsports, des Leistungs- und Hochleistungssports, des<br />

Behinderten- und Alterssports“<br />

129. In Abschnitt C wird die neue ZB 45 „Suchtmedizinische Grundversorgung“ wie folgt geändert:<br />

a) Unter der Überschrift wird folgender Absatz eingefügt:<br />

„Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung sind integraler Bestandteil der Weiterbildung<br />

zur Fachärztin oder zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie sowie zur Fachärztin oder zum<br />

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.“<br />

b) In dem Unterpunkt „Definition“ werden nach dem Wort „umfasst“ die Wörter „in Ergänzung zur Facharztkompetenz“<br />

eingefügt<br />

c) In dem Unterpunkt „Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung“ wird das Wort „keine“ durch das Wort „Facharztanerkennung“<br />

ersetzt.<br />

d) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden die Zahl „30“ und die Wörter „Stunden Teilnahme an einer Balint- oder<br />

Fallbesprechungsgruppe“ gestrichen.<br />

130. In Abschnitt C wird die neue ZB 46 „Tropenmedizin“ wie folgt geändert:<br />

a) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ die Wörter „für Tropenmedizin“<br />

eingefügt.<br />

b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ werden im 2. Spiegelstrich die Wörter „und Impfungen“ gestrichen.<br />

Artikel 2<br />

Diese Dritte Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung<br />

im gesetzlich bestimmten Mitteilungsblatt in Kraft.<br />

Genehmigt:<br />

Potsdam, den 7. September 2011<br />

Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg<br />

i.A.<br />

Kathrin Küster<br />

Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit ausgefertigt und ist im gesetzlich bestimmten Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.<br />

Cottbus, den 10. September 2011<br />

Der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg<br />

Dr. med. Udo Wolter<br />

50 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011


veranstaltunGshInweIs<br />

fachtagung zum Versorgungsstrukturgesetz<br />

Am 11. November 2011 laden<br />

das Ministerium für Gesundheit,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz,<br />

die KVBB, die Landeskrankenhausgesellschaft<br />

und die Landesärztekammer<br />

Brandenburg gemeinsam<br />

eine Fachtagung in Potsdam.<br />

Die Veranstaltung unter dem Titel<br />

„Schwemmt das Versorgungsstrukturgesetz<br />

Ärzte nach Brandenburg“<br />

beleuchtet die verschiedenen<br />

Aspekte des Ärztemangels<br />

im Land.<br />

Wie können wir die Allgemeinmedizin<br />

medIzInIsche fachanGestellte<br />

betriebliche Altersversorgung<br />

Medizinische Fachangestellte (MFA)<br />

mit Tarifbindung haben einen Anspruch<br />

auf einen Arbeitgeberbeitrag<br />

zur betrieblichen Altersversorgung. Tarifbindung<br />

setzt voraus, dass zum einen<br />

der Arbeitgeber Mitglied der AAA<br />

(Arbeitsgemeinschaft zur Regelung<br />

der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/MedizinischenFachangestellten)<br />

und zum anderen die Angestellte<br />

Mitglied des Verbandes medizinischer<br />

Fachberufe ist. Es ist aber auch eine<br />

Anwendung des Tarifvertrages möglich,<br />

wenn seine Geltung im Arbeitsvertrag<br />

vereinbart wurde.<br />

Mit Wirkung vom 01.07.2011 wurde<br />

nunmehr der Arbeitgeberanteil zur betrieblichen<br />

Altersversorgung um 10 €<br />

erhöht (Tarifvertrag zur betrieblichen<br />

Altersversorgung und Entgeltumwandlung<br />

v. 20.01.2011). Aus diesem Anlass<br />

informierte uns die AAA, dass die Tarifpartner<br />

mit Unterstützung durch u. a.<br />

BÄK und KBV die sog. „Gesundheits-<br />

Rente“ haben entwickeln lassen. Die<br />

„GesundheitsRente“ ist ein Produkt<br />

der Deutschen Ärzteversicherung, der<br />

MLP Finanzdienstleistungen AG, der<br />

Deutschen Apotheker- und Ärztebank<br />

und der Pro bAV Pensionskasse. Bei<br />

hInweIs<br />

sind sie Absolvent der universität zu lübeck?<br />

Die Universität zu Lübeck führt eine<br />

Absolventenbefragung im Fach Humanmedizin<br />

ein und hat alle Landesärztekammern<br />

gebeten, ihre Mitglieder,<br />

die sich der Universität verbunden<br />

fühlen, darüber zu informieren.<br />

Eine erste Befragungsrunde richtet<br />

sich an drei Doppeljahrgänge, die<br />

die Universität zu Lübeck 1991/92,<br />

für Studenten attraktiv machen? Welchen<br />

Beitrag kann eine bedarfsgerechte<br />

Weiterbildung leisten? Hilft das<br />

Strukturgesetz niedergelassenen und<br />

angestellten Ärzten, oder sollen sie<br />

sich lieber selber helfen? Dies sind die<br />

grundsätzlichen Fragen, denen sich die<br />

Experten aus Forschung und Praxis in<br />

verschiedenen Themenblöcken widmen.<br />

Die Brandenburgische Gesundheitsministerin<br />

Anita Tack gibt einen<br />

Überblick über die Situation im Land<br />

Brandenburg und erläutert ihre Sicht<br />

auf das Versorgungsstrukturgesetz.<br />

Außerdem melden sich der Vorsitzende<br />

2004/05 oder 2009/10 verlassen haben.<br />

Wenn Sie zu einem dieser Jahrgänge<br />

gehören und Interesse haben<br />

als „ehemaliger Lübecker“ mit Ihrer<br />

Universität in Kontakt zu bleiben, melden<br />

Sie sich bitte bis zum 30. November<br />

2011.<br />

n Linda Brüheim<br />

aKtuell<br />

der KVBB Dr. Hans-Joachim Helming,<br />

Dr. Udo Wolter, Präsident der Landesärztekammer<br />

und Dr. Detlef Troppens,<br />

der Vorsitzende der Landeskrankenhausgesellschaft,<br />

zu Wort.<br />

Die Fachtagung richtet sich sowohl an<br />

praktizierende Ärzte als auch an Studierende<br />

der Medizin, die sich über die<br />

Thematik informieren wollen. Sie findet<br />

von 09:00 bis 15:30 Uhr im Brandenburgsaal<br />

der Staatskanzlei in Potsdam<br />

statt.<br />

n Mark Berger, LÄKB<br />

Interesse finden Sie Informationen hierzu<br />

unter www.gesundheitsrente.de.<br />

Grundsätzlich kann jedes Produkt gewählt<br />

werden. Praxisinhaber werden<br />

durch den Tarifvertrag nicht an die<br />

„GesundheitsRente“ gebunden und<br />

können auch bei anderen Anbietern<br />

Betriebsrenten für Mitarbeiter abschließen.<br />

Allgemeine Informationen hierzu<br />

finden Sie auf den Internetseiten der<br />

Bundesärztekammer (www.bundesaerztekammer.de).<br />

n Ass. jur. Constance Sägner<br />

Rechtsabteilung<br />

Kontakt:<br />

Tel.: 0451 500­4749<br />

E­Mail:<br />

linda.brueheim@medizin.uni-luebeck.de<br />

Weitere Informationen unter:<br />

http://www.uni-luebeck.de/index.<br />

php?id=2932<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 51<br />

Kontakt:<br />

Martina Dittmann,<br />

Ministerium für<br />

Gesundheit, Umwelt<br />

und Verbraucherschutz<br />

(MUGV)<br />

Tel.: 0331 8667494<br />

pressestelle@mugv.<br />

brandenburg.de<br />

Nachtrag<br />

Beim Artikel „Zum<br />

200. Jahrestag der<br />

Verlegung der Viadrina<br />

nach Breslau – Die<br />

Universität wird uns<br />

entrissen (Ausgabe<br />

09/2011, S. 32f.) fehlten<br />

leider die Quellenangaben<br />

zu den<br />

Abbildungen. Diese<br />

stammten von Herrn<br />

Ralf­Rüdiger Targiel,<br />

dem Direktor des<br />

Stadtarchivs in Frankfurt<br />

(Oder). Die Redaktion<br />

bittet, den Fehler<br />

zu entschuldigen.


Johanniter-Krankenhaus<br />

in Treuenbrietzen<br />

Fotos: Johanniter-Krankenhaus<br />

aKtuell<br />

brandenburGs KlInIKen vorGestellt<br />

das Johanniter-Krankenhaus im fläming treuenbrietzen<br />

Das Johanniter-Krankenhaus in<br />

Treuenbrietzen blickt auf eine<br />

wechselvolle Geschichte zurück.<br />

Die Wurzeln liegen in einem 1914<br />

erbauten Heim für Wanderarbeiter.<br />

1916 wurde eine Pflegeanstalt<br />

für sieche Frauen auf dem benachbarten<br />

Grundstück erbaut und im<br />

Ersten Weltkrieg als Lazarett mitgenutzt,<br />

in den 1920er Jahren um<br />

ein Tuberkulosekrankenhaus erweitert.<br />

Die DDR funktionierte es<br />

ab 1952 zum Kreiskrankenhaus<br />

um, bis es Ende 1993 in die Trägerschaft<br />

des Johanniterordens<br />

kam. Heute befinden sich hier moderne<br />

Fachkliniken für InternistischeRheumatologie/Rheumaorthopädie,Pneumologie/Thoraxchirurgie<br />

und Psychiatrie, Psychotherapie<br />

und Psychosomatik.<br />

Die historischen Gebäude und der<br />

denkmalgeschützte Park, der die Klinik<br />

umgibt, haben all diese Umwälzungen<br />

und geschichtlichen Brüche unbeschadet<br />

überstanden. Die größte Veränderung<br />

erfuhr das Haus, als es ab Mitte<br />

der 1990er Jahre von einem überzähligen<br />

Kreiskrankenhaus in ein Fachkrankenhaus<br />

umgewandelt wurde, um den<br />

Bestand zu sichern. Neben der bereits<br />

etablierten Psychiatrische Abteilung<br />

entwickelte sich aus den internistischen<br />

Abteilungen die Klinik für Rheumatologie/Rheumaorthopädie.<br />

Ende<br />

1998 wurde die Lungenfachklinik von<br />

52 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />

Beelitz-Heilstätten nach Treuenbrietzen<br />

verlagert, im selben Jahr zog auch die<br />

Krankenhausapotheke aus Beelitz-Heilstätten<br />

nach Treuenbrietzen und versorgt<br />

seitdem – neben dem eigenen<br />

Haus – auch andere Kliniken. 2004<br />

kam die Thoraxchirurgie hinzu.<br />

Neben dem eigentlichen Krankenhaus<br />

liegt das ehemalige Heim für Wanderarbeiter.<br />

Nach seiner aufwändigen Sanierung<br />

im Jahr 2003 beherbergt es<br />

heute eine Krankenpflegeschule, Büros,<br />

einen Festsaal sowie zwei Tageskliniken.<br />

„Die Tageskliniken spielen im<br />

Versorgungskonzept des Johanniter-<br />

Krankenhauses eine tragende Rolle“,<br />

erläutert Geschäftsführerin Brigitte<br />

Scharmach. Alle drei Fachkliniken sind<br />

hier vertreten, die Psychiatrie darüber<br />

hinaus noch in Bad Belzig und Jüterbog.<br />

Die Tageskliniken bilden das Bindeglied<br />

zwischen stationärer Versorgung<br />

und ambulanter Betreuung.<br />

Umfassendes<br />

Versorgungsangebot<br />

Im Laufe der Zeit wurde das Angebot<br />

der Johanniter rund um die Klinik<br />

immer stärker ausgebaut und um<br />

weitere Einrichtungen ergänzt. Im Jahr<br />

2002 kam ein Gesundheitszentrum<br />

für Sozialpsychiatrie mit 32 sozialtherapeutischen<br />

Wohnplätzen für Sucht-<br />

und chronisch psychisch Kranke hinzu.<br />

2007 öffnete das Medianzentrum<br />

für ambulante physio- und ergotherapeutische<br />

Leistungen sowie Rehabilitations-<br />

und Präventionsangebote für<br />

den Bewegungs- und Stützapparat.<br />

Ebenfalls 2007 öffnete das Johanniter-Seniorenzentrum<br />

in Jüterbog, das<br />

neben der allgemeinen stationären<br />

Altenpflege, der Kurzzeit-, der Tages-<br />

und Nachtpflege einen Schwerpunkt<br />

auf die Betreuung und Unterstützung<br />

demenzkranker Menschen legt. Die<br />

vorläufig letzte Einweihung gab es<br />

2009 im Medizinischen Versorgungszentrum<br />

mit Facharztpraxen für Rheumatologie,<br />

Orthopädie, Pneumologie<br />

und Psychiatrie zu feiern. „Dank dieser<br />

Infrastruktur können wir den Patienten<br />

eine umfassende medizinische Versorgung<br />

bieten“, sagt Brigitte Scharmach.<br />

Auch die Klinik selbst bietet einige Besonderheiten,<br />

so etwa eine Ganzkörperkältekammer<br />

für Rheumapatienten,<br />

ein Bewegungsbecken, ein Schlaflabor,<br />

einen Messplatz für Rechtsherzkatheter,<br />

Operationssäle auf dem neuesten<br />

Stand der Technik, eine interdisziplinäre<br />

Intensivstation sowie eine Weaning-<br />

Station. Das breite fachliche Angebot<br />

macht sich auch in der Zusammensetzung<br />

des Teams bemerkbar. In Treuenbrietzen<br />

arbeiten Ärzte, Psychologen,<br />

Psychoonkologen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen<br />

und Seelsorger Hand in<br />

Hand. Dabei werden sie von Gesundheits-<br />

und Krankenpflegern, medizinischen<br />

Fachangestellten sowie Kunst-,<br />

Ergo- und Bewegungstherapeuten unterstützt.<br />

Komplettbehandlung an<br />

einem Standort<br />

Der umfassende Versorgungsansatz<br />

findet sich auch im Behandlungskonzept<br />

der drei Fachkliniken wieder.<br />

So bietet die rheumatologische<br />

Klinik in Verbindung mit der operativen<br />

Rheumaorthopädie, eines der<br />

Möglichkeiten für die Aus- und<br />

Weiterbildung von Ärzten<br />

Weiterbildungsermächtigungen für:<br />

• Pneumologie<br />

• Innere Medizin und Allgemein<br />

medizin (Basisweiterbildung)<br />

• Innere Medizin und Pneumologie<br />

• Allergologie<br />

• Psychiatrie und Psychotherapie<br />

• Diagnostische Radiologie<br />

• Thoraxchirurgie<br />

• Chirurgie (Basisweiterbildung)<br />

• Notfallmedizin<br />

• Chirurgie (ohne Visceral­, Gefäß­<br />

und Thoraxchirurgie)<br />

• Spezielle Schmerztherapie<br />

• Intensivmedizin<br />

• Orthopädie/Unfallchirurgie<br />

• Schlafmedizin<br />

• Innere Medizin und Rheumatologie<br />

• Innere Medizin davon 6 Mon.<br />

Intensivmedizin<br />

hausinterne klinikinterne und klinikübergreifende<br />

Fortbildungsangebote<br />

Regionale und überregionale Fachtagungen


Rheumazentren im Land Brandenburg,<br />

den Patienten eine Komplettbehandlung<br />

an einem Standort. Dies vermeidet<br />

unnötige Verlegungen oder Doppeluntersuchungen<br />

und gewährleistet<br />

eine abgestimmte Diagnostik und Therapie.<br />

Seit Januar 2008 ist die Klinik als<br />

Osteologisches Schwerpunktzentrum<br />

zertifiziert.<br />

Die Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie<br />

und Psychosomatik kümmert sich<br />

um Patienten mit Psychosen, neurotischen<br />

Fehlentwicklung, Essstörungen,<br />

Depressionen, Erschöpfungszuständen<br />

und Suchterkrankungen. Hinzu kommt<br />

die Behandlung von seelischen Störungen<br />

im Senium und von akuten Belastungskrisen,<br />

etwa bei Familienkonflikten.<br />

Die interdisziplinären Teams arbeiten<br />

psychodynamisch ausgerichtet<br />

und werden dabei kunsttherapeutisch<br />

unterstützt.<br />

Die Fachklinik für Pneumologie und<br />

Thoraxchirurgie mit ihrer mehr als<br />

100-jährigen Tradition behandelt alle<br />

typischen Lungenkrankheiten wie<br />

Asthma, Bronchitis, Tumore, Allergien<br />

oder Lungenentzündungen.<br />

Familiäre Atmosphäre für<br />

Patienten und Mitarbeiter<br />

Natürlich steht in Treuenbrietzen die<br />

optimale medizinische Versorgung an<br />

erster Stelle, aber wie Brigitte Scharmach<br />

erläutert, soll diese in einer möglichst<br />

familiären Atmosphäre erfolgen:<br />

„Natürlich liegt niemand gern im Krankenhaus,<br />

aber wir bemühen uns, dem<br />

Patienten den Aufenthalt so angenehm<br />

wie möglich zu machen.“ Dabei wird<br />

Wert auf kleine Details und Annehmlichkeiten<br />

gelegt – wie etwa die langen<br />

Öffnungszeiten des Bistros. In<br />

Treuenbrietzen sorgt eine Hausdame<br />

für individuellen Hotelservice. Die ehrenamtlichen<br />

„Grünen Damen“ besuchen<br />

die Patienten, Veranstaltungen<br />

bringen Abwechslung in den Klinikalltag.<br />

„Wir verstehen uns als offenes<br />

Haus“, erklärt die Geschäftsführerin.<br />

„Unsere regelmäßigen kostenlosen<br />

Veranstaltungen zu gesundheitsbezogenen<br />

oder kulturellen Themen stehen<br />

Allgemeine Daten:<br />

Johanniter­Krankenhaus im Fläming<br />

Treuenbrietzen GmbH<br />

Johanniterstraße 1<br />

14929 Treuenbrietzen<br />

Tel.: 033748 8­0<br />

Fax: 033748 8­2773<br />

information@johannit-trbr.de<br />

Chefärztin der Klinik für<br />

Rheumatologie Dr. Gabriele Zeidler<br />

Chefarzt der Abteilung Rheumaorthopädie<br />

Torsten Klepzig<br />

Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie<br />

und Psychosomatik<br />

Dr. Dr. Christopher Rommel<br />

Chefarzt der Abteilung Pneumologie/<br />

Onkologie Dr. Rainer Krügel<br />

Chefarzt der Abteilung Thorax chirurgie<br />

Dr. Olaf Schega<br />

Chefärztin der Abteilung Allergologie<br />

Dr. Uta Rabe<br />

Chefarzt der Interdisziplinären Intensivstation<br />

Dr. Martin Spielhagen<br />

Geschäftsführerin<br />

Brigitte Scharmach<br />

• 309 stationäre und 61 tagesklinische<br />

Behandlungsplätze<br />

• ambulante Sprechstunden sichern<br />

die regionale und überregionale<br />

Versorgung<br />

• Fallzahl: 8.817 stationär,<br />

1.170 teilstationär, 9.987 gesamt<br />

• 573 Mitarbeiter (432,55 VK)<br />

aKtuell<br />

nicht nur den Patienten, Angehörigen<br />

und Mitarbeitern offen. Auch interessierte<br />

Bürger sind immer gern willkommen.“<br />

Ebenso viel Wert wird auf die<br />

Zufriedenheit der Mitarbeiter gelegt.<br />

Es gibt vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote,<br />

eine Krankenhaus-<br />

apotheke mit Beratung und Verkauf an<br />

die Mitarbeiter sowie Sonderkonditionen<br />

für Präventionsangebote, die Bibliothek<br />

verfügt über ein umfassendes<br />

Sortiment an Fach- und Unterhaltungsliteratur.<br />

Gerade bei jungen Mitarbeitern<br />

spielt die Vereinbarkeit von Familie<br />

und Beruf eine wichtige Rolle. Die Klinik<br />

unterstützt sie deshalb bei der Suche<br />

nach einer neuen Wohnung oder<br />

einem Krippenplatz und räumt bei Bedarf<br />

auch familienfreundliche Arbeitszeiten<br />

ein.<br />

Hinzu kommt eine eigene, staatlich<br />

anerkannte Krankenpflegeschule mit<br />

60 Ausbildungsplätzen. Auf jeder Station<br />

gibt es einen Praxisanleiter als Ansprechpartner.<br />

Die Auszubildenden<br />

werden nicht nur vor Ort im Krankenhaus,<br />

sondern auch in den umliegenden<br />

Arztpraxen, Sozialstationen und<br />

Altenpflegeeinrichtungen eingesetzt.<br />

Und wie es sich für ein Haus mit so einer<br />

langen Tradition gehört, ist die Klinik<br />

in Treuenbrietzen auch gut mit den<br />

Einrichtungen in ihrer Nachbarschaft<br />

vernetzt. Dazu zählen neben den Krankenhäusern<br />

in der Region auch die niedergelassenen<br />

Ärzte, die lokalen Vereine,<br />

Selbsthilfegruppen, Kindergärten<br />

und Schulen. Nach vielen Brüchen und<br />

Neuanfängen findet seit der Übernahme<br />

durch die Johanniter in Treuenbrietzen<br />

wieder ein geregelter Krankenhausbetrieb<br />

statt.<br />

n Mark Berger, LÄKB<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 53<br />

Bild links:<br />

Die Grüne Dame besucht<br />

eine Patientin<br />

Bild rechts:<br />

Blick in die Thoraxchirurgie<br />

Bild links: Ein Orthopäde<br />

bei der Arbeit mit dem<br />

Patienten


Bild rechts:<br />

Das Team der Peru-Hilfe<br />

im Herbst 2010<br />

Dr. Andreas Pöhl mit<br />

einem peruanischen<br />

Kollegen<br />

aKtuell<br />

hIlfsprojeKt:<br />

der Gesichtermacher aus templin<br />

Die Templiner kennen Dr. Andreas<br />

Pöhl als Mund-, Kiefer- und<br />

Gesichtschirurgen. Am anderen<br />

Ende der Welt nennen ihn viele<br />

Menschen den Gesichtermacher.<br />

Gemeinsam mit einem Kreis von<br />

Helfern operiert Dr. Pöhl peruanische<br />

Kinder mit Kiefer- und Gaumenspalten.<br />

Die Geschichte beginnt im Jahr 1995,<br />

als Dr. Pöhl zwei Studenten nach Peru<br />

begleitet. Zu diesem Zeitpunkt arbeitet<br />

er noch als Kieferchirurg in Rostock.<br />

Auf der Reise operiert Dr. Pöhl die<br />

Gaumenspalte eines Kleinkinds, das<br />

sonst wahrscheinlich verhungert wäre.<br />

Ihm ist klar: Hier muss dauerhaft geholfen<br />

werden. Zurück in Deutschland<br />

sammelt er Spenden, stellt ein kleines<br />

Team aus Ärzten und Pflegekräften zusammen<br />

und fliegt schon im Jahr darauf<br />

wieder nach Peru. Seit dem ist er<br />

regelmäßig dort, im Herbst 2011 steht<br />

die nächste Reise an.<br />

In Peru ist Teamarbeit<br />

gefragt<br />

Längst hat er aufgehört, die Stunden<br />

zu zählen, die er in das Projekt investiert.<br />

Die Vorbereitungen dauern Monate,<br />

vor Ort wird wie am Fließband<br />

operiert – knapp 100 Operationen von<br />

bis zu fünf Stunden Dauer, beschwerliche<br />

Reisen über schlechte Straßen, die<br />

allgegenwärtige Korruption. Warum<br />

54 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />

tut er sich das an? Wäre es nicht schöner,<br />

am Strand zu liegen? Dr. Pöhl<br />

überlegt lange, als habe er sich diese<br />

Frage noch nie gestellt. „Uns geht es<br />

gut, in der Dritten Welt herrscht große<br />

Armut. Das ist meine Motivation“, sagt<br />

er dann, als ginge es darum, eine Gleichung<br />

zu lösen: Hier ist ein Mangel,<br />

dort die Fähigkeit, diesen Mangel zu<br />

beseitigen. Gutmenschelndes Retterpathos<br />

ist ihm fremd. Wie war das mit<br />

der Nominierung zum Arzt des Jahres?<br />

Stimmt, sagt er, deswegen hat ihn mal<br />

jemand angerufen. Dr. Pöhl will nicht<br />

im Mittelpunkt stehen: „Es geht um<br />

das Team. Wir haben so viele hervorragende<br />

Leute, ohne die das ganze Projekt<br />

überhaupt nicht denkbar wäre.“<br />

Besonders wichtig sind die Narkoseärzte,<br />

denn viele der Kinder, die in Peru<br />

auf dem Operationstisch landen, sind<br />

krank und unterernährt und eigentlich<br />

zu schwach für eine OP. Trotzdem ist<br />

die Operation oft ihre einzige Chance.<br />

Das Leben dieser Kinder liegt in den<br />

Händen von Manja Herbell, einer Anästhesistin<br />

aus Eberswalde. „Sie ist eine<br />

absolute Expertin in der Kleinkindanästhesie.<br />

Ohne sie geht nichts“, sagt Dr.<br />

Pöhl. Ebenso unentbehrlich ist die Sozialarbeiterin<br />

Christa Stark, die in Peru<br />

mehrere Kinderheime und eine Schule<br />

für geistig Behinderte aufgebaut hat.<br />

In einem Unternehmen wäre ihre Stellenbeschreibung<br />

mit „Public Relations“<br />

überschrieben. Sie regelt Formalitäten,<br />

löst Probleme mit den Behörden und<br />

sorgt dafür, dass auch die Menschen<br />

in den entlegensten Dörfern rechtzeitig<br />

erfahren, wann die Gesichtermacher<br />

wieder da sind.<br />

Das Schicksal ist<br />

gnadenlos<br />

Dr. Pöhl klappt den Laptop auf und<br />

zeigt Bilder seiner Patienten. Kinder mit<br />

stark entstellten Gesichtern und dünnen<br />

Hälsen, die den Kopf kaum halten<br />

können. Obwohl sich Bild an Bild<br />

reiht, kennt Dr. Pöhl jedes Schicksal,<br />

das dahinter steht. Ein Großteil der Peruaner<br />

ist indianischer oder asiatischer<br />

Abstammung. Sie haben ein genetisch<br />

erhöhtes Risiko für Kiefer- und Gaumenspalten,<br />

weshalb die Anomalie in<br />

Peru etwa doppelt so häufig auftritt<br />

wie in Europa. In extrem dünn besiedelten<br />

Gebieten ist außerdem Inzest<br />

an der Tagesordnung, die starke Belastung<br />

der Umwelt durch DDT und andere<br />

Gifte tut ihr übriges. Das Schicksal<br />

ist gnadenlos. Die missgebildeten Kinder<br />

lernen entweder, mit der Gaumenspalte<br />

zu trinken, oder sie verhungern.<br />

Manche Väter setzen ihre Kinder aus,<br />

aus Scham oder aus Angst vor Überforderung.<br />

„Peruanische Männer können<br />

unglaubliche Machos sein, die sich keine<br />

Blöße mit einem behinderten Kind<br />

geben wollen“, sagt Dr. Pöhl.<br />

Doch auch wer seinem Kind helfen<br />

will, und das ist auch in Peru die


Mehrheit, stößt jedoch schnell an finanzielle<br />

und logistische Grenzen. Kiefer-<br />

und Gaumenspalten können eigentlich<br />

nur in der Hauptstadt Lima<br />

behandelt werden, aber welche Familie<br />

kann sich schon eine solche Reise<br />

leisten, von der Operation ganz zu<br />

schweigen? Daher sind es auch immer<br />

die Städte in der Provinz, die Dr. Pöhl<br />

und sein Team aufsuchen: Cajamarca<br />

im Norden des Landes, das in den Anden<br />

gelegene Huaraz und La Merced<br />

im Landesinneren. Die örtlichen Krankenhäuser<br />

stellen dem Team Räume<br />

und Instrumente zur Verfügung. „Im<br />

Grunde sind die Krankenhäuser nicht<br />

schlecht ausgerüstet. Für unsere Operationen<br />

brauchen wir ja kein High<br />

Tech, nur die Überwachungsapparaturen<br />

bringen wir aus Deutschland mit“,<br />

erklärt Dr. Pöhl. „Wir haben aber auch<br />

schon Patienten nach Deutschland fliegen<br />

müssen, um sie in Rostock oder<br />

Eberswalde zu operieren.“<br />

Ärztemangel ist auch in<br />

Peru ein Thema<br />

Um den festen Kern aus Deutschen<br />

und Peruanern hat sich ein ständig<br />

wechselndes Team von Helfern gebildet<br />

– Ärzte und Ärztinnen sind darunter,<br />

Krankenschwestern, Studenten. An<br />

Freiwilligen herrscht kein Mangel, aber<br />

wenn alles nach Plan läuft werden die<br />

bald kaum noch gebraucht. „Wir Deutschen<br />

ziehen uns nach und nach zurück<br />

und übergeben das Projekt an die<br />

peruanischen Kollegen“, erklärt er. „Die<br />

Peruaner, mit denen wir zusammenarbeiten,<br />

können sich inzwischen schon<br />

gut selbst helfen.“ Er träumt davon, in<br />

ein paar Jahren nur noch als Gast nach<br />

Peru zu kommen und Freunde zu treffen.<br />

Das ist durchaus realistisch, denn<br />

eigentlich sind die peruanischen Mediziner<br />

gut ausgebildet. Schwierigkeiten<br />

gibt es vor allen Dingen bei der Facharztausbildung.<br />

Viele Chirurgen haben<br />

Defizite in der Spaltchirurgie. Sie werden<br />

deshalb von den deutschen Ärzten<br />

angelernt und fachlich unterstützt. Im<br />

Prinzip kämpft Peru mit ganz ähnlichen<br />

Problemen wie Deutschland. Hier wie<br />

dort fehlen Ärzte auf dem Land, hier<br />

wie dort lockt das Ausland die besten<br />

Köpfe mit besseren Arbeits- und Lebensbedingungen.<br />

Nur sind die Auswirkungen<br />

in Peru viel dramatischer. So<br />

hat jeder Peruaner zwar Anspruch auf<br />

eine kostenlose medizinische Grundversorgung,<br />

aber die gibt es eben nur<br />

in den größeren Städten. Das bedeutet<br />

für viele Kranke lange, beschwerliche<br />

Fußmärsche. Wenn sie dann vielleicht<br />

zum ersten Mal in ihrem Leben in eine<br />

Stadt kommen, sind sie hoffnungslos<br />

überfordert. „Wir hatten Fälle, in denen<br />

Menschen tagelang durch die<br />

Stadt irrten auf der Suche nach dem<br />

Krankenhaus“, schildert Dr. Pöhl. „Gerade<br />

die Indios aus den dünn besiedelten<br />

Gebieten sind extrem eingeschüchtert<br />

und haben Angst vor dem persönlichen<br />

Kontakt. Vor allem, wenn sie<br />

plötzlich einem Arzt aus dem Ausland<br />

gegenübersitzen.“<br />

Viele Hilfsteams achten<br />

nicht auf die Nachsorge<br />

Dr. Pöhl bleibt bei dem Bild einer jungen<br />

Frau hängen. Sie blickt entkräftet<br />

in die Kamera, als würde ihr der<br />

aKtuell<br />

Säugling, den sie hält, jeden Moment<br />

aus den Armen gleiten. Kurz nach der<br />

Geburt des Kindes wurde der Vater<br />

von einem Auto überfahren. Ein soziales<br />

Netz, das die Frau auffängt, gibt<br />

es nicht. Das ist Alltag in Peru. Belasten<br />

ihn solche Schicksale nicht? Dr.<br />

Pöhl blickt über seine randlose Brille<br />

hinweg. „Eigentlich nicht. Wir helfen<br />

den Menschen ja“, sagt er. Wieder ist<br />

die Gleichung aufgegangen. Emotional<br />

wird er, wenn er über die Ärzteteams<br />

aus dem Westen redet, die wenige<br />

Tage durchs Land reisen, einige Operationen<br />

durchführen und wieder verschwinden.<br />

„Die schlagen überfallartig<br />

auf, kümmern sich aber nicht um die<br />

Nachsorge.“ Oft muss er mit seinem<br />

Team die Behandlungsfehler dieser<br />

Blitzeinsätze korrigieren – und mühsam<br />

das Vertrauen in die Mediziner wieder<br />

aufbauen, das durch solche Nachlässigkeiten<br />

zerstört wurde. Die Nachsorge<br />

ist daher ein wesentlicher Bestandteil<br />

des Projekts. Die Ärzte kontrollieren,<br />

ob die Wunden gut verheilen und<br />

geben den Müttern Ernährungstipps.<br />

Gerade solche kleinen Details entscheiden<br />

mit darüber, ob die Kinder überleben.<br />

Dem Baby der jungen Frau, die<br />

ihren Mann verloren hat, konnten die<br />

Ärzte helfen – vorerst. Für eine Operation<br />

war es noch zu klein, aber dank<br />

einer Trinkplatte muss es nicht verhungern.<br />

Im nächsten Jahr, wenn der<br />

Gesichtermacher wiederkommt, wird<br />

operiert.<br />

n Mark Berger, LÄKB<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 55<br />

Bild rechts:<br />

Eine verzweifelte Mutter<br />

mit ihrem Kind<br />

Mutter und Kind nach<br />

gelungener Operation


Kammerpräsident<br />

Dr. Udo Wolter begrüßt<br />

die Teilnehmer<br />

Fotos Mark Berger<br />

Kapitän Wolf<br />

war gleichzeitig auch<br />

der Reiseleiter<br />

aKtuell<br />

schIffsfahrt rund um potsdam<br />

seniorenausflug der landesärztekammer<br />

Regen und grauer Himmel sind<br />

eigentlich nicht die Zutaten für einen<br />

gelungenen Ausflug. Die Seniorenfahrt<br />

der Landesärztekammer<br />

Brandenburg im September hat<br />

aber bewiesen: Ein echter Brandenburger<br />

Arzt lässt sich auch von<br />

durchwachsenem Wetter die Stimmung<br />

nicht verderben.<br />

Pünktlich um 11:30 Uhr wurde die<br />

Gangway der MS Belvedere heruntergelassen.<br />

Die Schiffsbesatzung<br />

hieß ihre 150 Gäste mit einem gut gekühlten<br />

Glas Sekt willkommen, und<br />

nach einer kurzen Begrüßung durch<br />

Dr. Udo Wolter, den Präsidenten der<br />

56 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />

Landesärztekammer, hieß es auch<br />

schon „Leinen los“ für die fünfstündige<br />

Schiffsfahrt rund um Potsdam. Denn<br />

dass die brandenburgische Hauptstadt<br />

eine Insel ist, wird eigentlich erst beim<br />

Blick auf die Landkarte klar. Ausgangspunkt<br />

war der Hafen im Herzen der<br />

Stadt. Dann ging es erst einmal unter<br />

der berühmten Glienicker Brücke hindurch<br />

für einen kurzen Abstecher nach<br />

Berlin. Von dort führte der Weg über<br />

den Templiner See nach Caputh mit<br />

seinem von Peter Joseph Lenné gestalteten<br />

Schlosspark, in dessen unmittelbarer<br />

Nähe schon Albert Einstein gern<br />

die Sommerurlaube in seinem Landhaus<br />

verbrachte. Die wunderschönen<br />

Flusslandschaften und die malerisch<br />

gelegenen Dörfer der Mark Brandenburg<br />

konnten die Gäste auch unter<br />

Deck beeindrucken, denn bei Regenschauern<br />

und Windböen wagten sich<br />

nur wenige nach oben auf die Aussichtsplattform.<br />

Doch dazu bestand<br />

letztendlich auch kein Anlass: das Duo<br />

„Saitenwind“ unter der Leitung von Dr.<br />

Daniel Sobotta, dem Justiziar der Ärztekammer,<br />

sorgte unter Deck für eine<br />

stimmungsvolle musikalische Untermalung.<br />

Alte Freundschaften pflegen<br />

und neue knüpfen<br />

In dieser lockeren Atmosphäre und<br />

angeregt durch guten Wein und<br />

kulinarische Genüsse, entwickelte<br />

sich schnell eine fröhliche Stimmung.<br />

Wie es sich für eine anständige Seefahrt<br />

gehört wurden im Laufe des Tages<br />

an einem Tisch sogar Lieder angestimmt.<br />

Dank der gelösten Stimmung<br />

bot die Fahrt dann auch reichlich Gelegenheit,<br />

nicht nur alte Bekanntschaften<br />

aufzufrischen, sondern auch neue<br />

Kontakte zu knüpfen. So wie für Luise<br />

Karchniwy-Riemland. Die Chirurgin hat<br />

lange in Strausberg bei der Bundeswehr<br />

gearbeitet – „Kopf und Hände<br />

amputiert und statt dessen Akten gewälzt“,<br />

wie sie es ausdrückt. Dort hatte<br />

sie nur wenig Kontakt zu Kolleginnen<br />

und Kollegen. Daher freut sie sich, jetzt<br />

mit zwei Brandenburger Ärztinnen ins


Gespräch gekommen zu sein und die<br />

ganz unterschiedlichen Erfahrungen<br />

auszutauschen, die man im Berufsleben<br />

gesammelt hat. Heidrun Slaschke<br />

und Birgit Kopp, die mit ihr am Tisch<br />

sitzen, können einiges über die schwierige<br />

Suche nach Nachfolgern für ihre<br />

Landarztpraxen berichten. Doch auch<br />

solche Themen schlagen an diesem<br />

Tag nicht auf die Stimmung. „Schön,<br />

dass man uns Senioren nicht vergisst“,<br />

sagt ein Arzt, und damit sprach er<br />

wohl für die meisten an Bord.<br />

Potsdam hat auch<br />

Ungewöhnliches zu bieten<br />

Nach einer Runde um den Schwielowsee<br />

erreichte die MS Belvedere<br />

auch schon das für sein Blütenfest<br />

bekannte Werder an der Havel. Vom<br />

Wasser aus wurde besonders deutlich,<br />

wie viele architektonische Perlen über<br />

die See- und Flusslandschaft rund um<br />

Potsdam verstreut liegen: die zahlreichen<br />

Schlösser und Herrenhäuser, der<br />

Neue Garten, der Park Glienicke, das<br />

Babelsberger Schloss oder das von<br />

Schinkel errichtete Casino, um nur einige<br />

zu nennen. Doch die Zeit ist auch<br />

hier nicht stehen geblieben: zu den<br />

historischen Bauten gesellt sich immer<br />

mehr moderne Architektur. Dazu<br />

zählen die Villen der in Potsdam reichlich<br />

vertretenen Prominenz, aber auch<br />

profane Bauten wie die des Discounters<br />

ALDI, der wohl als einziger Supermarkt<br />

in Deutschland über eine Filiale<br />

mit eigener Bootsanlegestelle verfügt.<br />

Auch solche Kuriositäten hat Potsdam<br />

eben zu bieten. Die weitere Fahrt führte<br />

über den Sacrow-Paretzer Kanal und<br />

den Jungfernsee zurück in die Landeshauptstadt.<br />

Pünktlich um 17:00 legte die MS Belvedere<br />

wieder im Hafen an. Interessierte<br />

konnten nun auch noch einen Blick<br />

auf die gerade im Bau befindliche Rekonstruktion<br />

des Stadtschlosses wer-<br />

fen. Wo heute noch eine betriebsame<br />

Baustelle mit riesigen Kränen zu sehen<br />

ist, sollen schon in einigen Jahren hinter<br />

einer historischen Fassade die Sitzungen<br />

des brandenburgischen Landtags<br />

stattfinden. Die an beeindruckenden<br />

Bauten nicht gerade arme Potsdamer<br />

Innenstadt wird dann um eine<br />

weitere Attraktion reicher sein. Beim<br />

Verlassen des Schiffs gab es nur zufriedene<br />

Gesichter. „Tolles Essen, tolle<br />

Musik, tolle Stimmung. Das war wirklich<br />

von vorne bis hinten ein wunderbarer<br />

Tag“, fasste ein Arzt beim Verlassen<br />

des Schiffes seine Eindrücke zusammen,<br />

und mit dieser Einschätzung<br />

aKtuell<br />

stand er sicherlich nicht allein da. So<br />

viel Lob freute neben den Organisatorinnen<br />

der Fahrt, Dr. Dagmar Möbius<br />

und Heike Wetterau, natürlich auch<br />

den Kammerpräsidenten. „Die Seniorinnen<br />

und Senioren genießen bei uns<br />

in der Landesärztekammer einen ho-<br />

hen Stellenwert. Da ist es doch selbstverständlich,<br />

dass man sich für ihr jahrzehntelanges<br />

Engagement auch einmal<br />

bedankt“, sagte Dr. Wolter am Rande<br />

Fahrt. Das erklärt auch die starke Präsenz<br />

von Mitarbeitern der Kammer, darunter<br />

auch der Geschäftsführer Herbert<br />

Krahforst. Nach den beiden Seniorenfahrten<br />

im 2011 und der großen,<br />

positiven Resonanz kann also damit<br />

gerechnet werden, dass in den kommenden<br />

Jahren noch weitere Veranstaltungen<br />

folgen.<br />

n Mark Berger, LÄKB<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 57<br />

Das Duo Saitenwind<br />

sorgte für den<br />

musikalischen Rahmen


aKtuell<br />

marburGer bund:<br />

tarifeinigung zwischen marburger bund<br />

und elbe-elster-Klinikum<br />

Der Marburger Bund LV Berlin/<br />

Brandenburg hat sich mit der<br />

Elbe-Elster Klinikum GmbH auf<br />

neue Tarifbedingungen geeinigt.<br />

Die Tarifänderungen, welche rückwirkend<br />

zum 01.01.2011 in Kraft treten,<br />

sehen u. a. die Zahlung eines Zuschlags<br />

für Nachtarbeit von 4,00 € pro<br />

Stunde vor, eine Erhöhung der Bewertung<br />

der Arbeitszeit im Rahmen von<br />

58 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />

Bereitschaftsdiensten um jeweils 5 %<br />

je Stufe und eine Rundung auf jeweils<br />

die nächste volle Stunde für die telefonische<br />

Inanspruchnahme während des<br />

Rufdienstes. Darüber hinaus erhalten<br />

Ärzte für mindestens 288 geleistete<br />

Nachtstunden im Rahmen der Bereitschaftsdienste<br />

zwei Zusatzurlaubstage<br />

pro Kalenderjahr sowie die Möglichkeit<br />

zur Entgeltumwandlung über eine tarifliche<br />

Öffnungsklausel.<br />

Demnach gilt ab dem 01.01.2011 die folgende Entgelttabelle:<br />

Tabellenentgelt<br />

Schließlich sind die Tabellenentgelte<br />

für das Jahr 2011 um jeweils 2 % und<br />

für das Jahr 2012 um ein weiteres 1 %<br />

angehoben worden.<br />

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit vom<br />

01.01.2011 bis zum 31.12.2012.<br />

n RA Sebastian Menke, LL.M.<br />

MARBURGER BUND<br />

LV Berlin/Brandenburg<br />

Ab dem 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr<br />

Arzt<br />

3.613,96 €<br />

200 €<br />

3.813,96<br />

3.830.36 €<br />

200 €<br />

4.030,36<br />

3.984,96 €<br />

200 €<br />

4.184,96<br />

4.252,88 €<br />

200 €<br />

4.452,88<br />

4.572,33 €<br />

200 €<br />

4.772,33<br />

Ab dem 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr<br />

Facharzt<br />

Oberarzt<br />

CA­Vertreter<br />

4.733,11 €<br />

300 €<br />

5.033,11<br />

5.969,69 €<br />

300 €<br />

6.269,69<br />

7.118,69 €<br />

300 €<br />

7.418,69<br />

5.155,60 €<br />

300 €<br />

5.455,60<br />

6.376,73 €<br />

300 €<br />

6.676,73<br />

7.649,40 €<br />

300 €<br />

7.949,40<br />

Ab dem 01.01.2011 gilt folgende Entgelttabelle:<br />

5.526,58 €<br />

300 €<br />

5.826,58<br />

6.907,44 €<br />

300 €<br />

7.207,44<br />

Tabellenentgelt<br />

5.742,82 €<br />

300 €<br />

6042,82<br />

6.077,89 €<br />

300 €<br />

6.377,89<br />

Ab dem 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr<br />

Arzt<br />

3.650,10 €<br />

200 €<br />

3.850,10<br />

3.868,66 €<br />

200 €<br />

4.068,66<br />

4.024,81 €<br />

200 €<br />

4.224,81<br />

4.295,41 €<br />

200 €<br />

4.495,41<br />

4.618,06 €<br />

200 €<br />

4.818,06<br />

Ab dem 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr<br />

Facharzt<br />

Oberarzt<br />

CA­Vertreter<br />

4.780,44 €<br />

300 €<br />

5.080,44<br />

6.029,39 €<br />

300 €<br />

6.329,39<br />

7.189,88 €<br />

300 €<br />

7.489,88<br />

5.207,16 €<br />

300 €<br />

5.507,16<br />

6.440,50 €<br />

300 €<br />

6.740,50<br />

7.725,89 €<br />

300 €<br />

8.025,89<br />

5.581,85 €<br />

300 €<br />

5.881,85<br />

6.976,51 €<br />

300 €<br />

7.276,51<br />

5.800,25 €<br />

300 €<br />

6100,25<br />

6.138,67 €<br />

300 €<br />

6.438,67


Dr. Andreas Flemmer<br />

„Gesunde Ernährung ab 40”<br />

So bleiben Sie fit und leistungsfähig<br />

Schlütersche Verlagsgesellschaft,<br />

204 Seiten<br />

ISBN: 978­3­89993­523­3, 16,95 €<br />

„Gesunde Ernährung ab 40“ ist ein<br />

handliches Lesebuch und Nachschlagewerk<br />

für alle, die nicht alt werden<br />

wollen. Es richtet sich zwar in erster Linie<br />

an Frauen, ist aber für das männliche<br />

Geschlecht mit Sicherheit ebenso<br />

Sven­David­Müller,<br />

Christiane Weißenberger<br />

„Ernährungsratgeber<br />

Typ­2 Diabetes”<br />

Genießen erlaubt<br />

Schlütersche Verlagsgesellschaft,<br />

151 Seiten<br />

ISBN 978­3­89993­597­4, 16,95 €<br />

Der Ratgeber verspricht “eine Ernährung,<br />

die Genuss und verbesserte Blutwerte<br />

ermöglicht.“ Es gehört nicht nur<br />

Robert Jütte in Verbindung mit Wolfgang<br />

U. Eckart, Hans­Walter Schmuhl<br />

und Winfried Süß<br />

Medizin und<br />

Nationalsozialismus:<br />

Bilanz und Perspektiven der<br />

Forschung<br />

Wallstein Verlag,<br />

323 Seiten<br />

ISBN 978­3­8353­0659­2, 24,90 €<br />

Nachdem sich die Aufarbeitung der<br />

nationalsozialistischen Vergangenheit<br />

vor allem auf die Protagonisten des<br />

Regimes konzentriert hat, rückt in den<br />

letzten Jahren immer mehr die Verstrickung<br />

von Institutionen und Berufsgruppen<br />

in den Mittelpunkt des Interesses.<br />

Ein Beispiel für diesen Trend ist<br />

die umfangreiche Untersuchung „Das<br />

Amt und die Vergangenheit“ über die<br />

aufschlussreich.<br />

Im Buch werden die zehn wichtigsten<br />

Ernährungsregeln aufgezeigt, die eigentlich<br />

jeder unabhängig von seinem<br />

Alter kennen und beherzigen sollte.<br />

Außerdem informiert das Buch auf sehr<br />

anschauliche Weise, was in unserem<br />

Körper beim Älter werden geschieht.<br />

Im Mittelpunkt steht dabei die Frage,<br />

wie und ob wir unsere biologische Uhr<br />

zurückdrehen, ob wir uns also „jünger<br />

essen“ können. Die Antwort darauf<br />

wird anhand von lebensnahen Beispielen<br />

gegeben. Außerdem widmet sich<br />

die Autorin Fragen zum Immunsystem,<br />

in die Hände eines jeden Typ 2-Diabetikers,<br />

sondern ist darüber hinaus auch<br />

für die Angehörigen sehr hilfreich und<br />

empfehlenswert.<br />

Reich bebildert, gut gegliedert und<br />

auch für Laien verständlich geschrieben<br />

ist es ein schönes Buch.<br />

Zu Beginn steht eine kurze Definition<br />

des Diabetes Mellitus, darauf folgt<br />

ein Überblick über die unterschiedlichen<br />

Behandlungsmöglichkeiten. Das<br />

Kernstück des ersten Teils bildet die<br />

strukturierte Darstellung der wichtigen<br />

Ernährungsbestandteile. Der Leser<br />

erfährt Interessantes darüber, wie<br />

Rolle der deutschen Diplomaten im<br />

Dritten Reich. Das Auswärtige Amt<br />

hat für diesen Schritt viel Lob erfahren,<br />

steht mit diesem Mut zur Aufarbeitung<br />

aber nicht allein da. So füllen die Untersuchungen<br />

über die Rolle der Medizin<br />

im Nationalsozialismus inzwischen<br />

viele Regalmeter.<br />

Warum also noch ein weiteres Buch<br />

zu diesem Thema? Der Medizinhistoriker<br />

Robert Jütte und seine Mitautoren<br />

haben sich mit ihrem Band „Medizin<br />

im Nationalsozialismus“ nicht zum Ziel<br />

gesetzt, neue Sachverhalte aufzudecken.<br />

Das Buch liefert vielmehr einen<br />

Überblick über den aktuellen Stand<br />

der Forschung und ist damit jedem zu<br />

empfehlen, der sich kompakt über das<br />

Thema informieren möchte. Dabei hilft<br />

die Einteilung in große Themenblöcke:<br />

Eugenik und Rassenanthropologie,<br />

Gesundheitswesen, medizinische Forschung<br />

und medizinische Praxis sowie<br />

rezensIert<br />

zu den Wechseljahren und zur Prävention<br />

von Erkrankungen wie Diabetes<br />

Mellitus. Sie gibt wichtige Hinweise,<br />

wie sich diese mit Hilfe der richtigen<br />

Nahrungszusammensetzung vorbeugen<br />

oder abmildern lassen. Das Buch<br />

ist optisch sehr ansprechend gestaltet<br />

und schlüssig aufgebaut und damit jedem<br />

zu empfehlen, der mit Hilfe einer<br />

gezielten Ernährung fit und gesund<br />

bleiben möchte.<br />

n Dipl.-Med. Sigrid Schwark<br />

Omega-3-Fettsäuren, Chrom, Zink,<br />

Zimt und viele weitere Nahrungsbestandteile<br />

im Körper wirken. Der zweite<br />

Teil des Buches beinhaltet 60 tolle<br />

und zum Teil ungewöhnliche Rezeptideen<br />

wie zum Beispiel Kräuteromelett,<br />

Beerencreme oder Zucchinibrot.<br />

Insgesamt ist der Ratgeber damit gut<br />

geeignet für die Schulung von Diabetikern<br />

und eine tolle Unterstützung beim<br />

Leben mit der Krankheit.<br />

n Dipl.-Med. Sigrid Schwark<br />

ein Ausblick auf die Brüche und Kontinuitäten<br />

nach 1945. Die Autoren weisen<br />

außerdem auf die noch immer klaffenden<br />

Forschungslücken hin – etwa<br />

das Schicksal von vielen Tuberkulosekranken<br />

und Sanatoriumsinsassen oder<br />

die Situation in den 18 jüdischen Krankenhäusern,<br />

die es im Dritten Reich<br />

gab.<br />

Das Buch überzeugt mit einer Fülle an<br />

Informationen und Quellen, und gerade<br />

daher schmerzt der Verzicht auf ein<br />

Stichwort- und Namensregister umso<br />

mehr, denn so wird dem Leser die gezielte<br />

Suche nach bestimmten Themen<br />

unnötig erschwert.<br />

n Mark Berger<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 59


personalIa<br />

96 Jahre<br />

MR Dr. med. Annalise Riedel,<br />

Treuenbrietzen<br />

94 Jahre<br />

SR Dr. med. Heinz Andree, Neuenhagen<br />

MR Dr. med. Franz Haar, Beeskow<br />

91 Jahre<br />

SR Dr. med. Heinrich Bauer,<br />

Bad Liebenwerda<br />

90 Jahre<br />

OMR Dr. med. Hans-Joachim Reukauff,<br />

Fürstenwalde /Spree<br />

MR Dr. med. Charlotte Schneider,<br />

Senftenberg<br />

88 Jahre<br />

Dr. med. Gisela Boenicke, Kleinmachnow<br />

Dr. med. Dietrich Kogge, Potsdam<br />

SR Dr. med. Hans Opitz, Wittenberge<br />

86 Jahre<br />

MR Alberto Monti, Woltersdorf<br />

84 Jahre<br />

Dr. med. Rolf Bosse, Cottbus<br />

83 Jahre<br />

MR Dr. med. habil. Heinrich Brückner,<br />

Frankfurt (Oder)<br />

OMR Prof. Dr. sc. med.<br />

Herbert Grünewald, Fürstenwalde<br />

MR Dr. med. Uwe Wriedt, Spremberg<br />

82 Jahre<br />

SR Dr. med. Eve-Marie Hartelt,<br />

Altlandsberg<br />

OMR Dr. jur. Wilfried Krüger,<br />

Frankfurt (Oder)<br />

81 Jahre<br />

MR Dr. sc. med. Rolf Wilhelm, Zepernick<br />

80 Jahre<br />

Dr. med. Barbara Donalies, Eberswalde<br />

Dr. med. Eva Elsner, Zepernick<br />

MR Dr. med. Heinz Hennig, Perleberg<br />

MR Günter Klostermann, Müllrose<br />

MR Dr. med. Wolfgang Pelz,<br />

Potsdam, OT Groß Glienicke<br />

OMR Dr. med. Erik Schuster, Cottbus<br />

79 Jahre<br />

SR Manfred Galuschki,<br />

Stahnsdorf, OT Güterfelde<br />

MR Dr. med. Marianne Holldorf, Zernsdorf<br />

MR Dr. med. Dietrich Kandt, Oranienburg<br />

MR Dr. med. Klaus Kunz, Zeuthen<br />

MR Inge Marasus, Altenhof<br />

Prof. Dr. med. habil. Günter Pasternak,<br />

Teupitz<br />

Georg Schmidt, Fretzdorf<br />

78 Jahre<br />

MR Dr. med. Christa Auster,<br />

Jeserigerhütten<br />

SR Helga Jestel, Kobbeln<br />

OMR Dr. med. Dr. rer. pol.<br />

60 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />

wIr GratulIeren<br />

zum Geburtstag im oktober<br />

Erhard Lehmann, Britz<br />

Dr. med. Elena Löwe,<br />

Oberuckersee, OT Warnitz<br />

Prof. Dr. sc. med. Gerda Niebsch,<br />

Fredersdorf<br />

Dr. med. Dietrich Schlief, Potsdam<br />

SR Dr. med. Melitta Tenner, Prösen<br />

77 Jahre<br />

SR Dr. med. Waltraut Bayer,<br />

Teltow-Sigridshorst<br />

Prof. Dr. med. Georg Bein,<br />

Nuthe-Urstromtal<br />

Dr. med. Hans Brosz, Bad Belzig<br />

Dieter Drews, Eichstädt<br />

SR Gisela Ehrhardt, Schöneiche<br />

MR Dr. med. Hans-Joachim Fichler,<br />

Schönow<br />

Dr. med. Dieter Glauch, Hennigsdorf<br />

OMR Dr. med. Horst Gutsche,<br />

Lauchhammer<br />

Dr. med. Dietrich Hannemann, Zeuthen<br />

Dr. med. Angela Hubrich, Zernikow<br />

MR Dr. med. Edith Jaworski, Bad Saarow<br />

Rüdiger Lehmann, Treuenbrietzen<br />

Dr. med. Marianne Ludwig, Lobetal<br />

Dr. med. Dieter Pludra,<br />

Königs Wusterhausen, OT Senzig<br />

Dr. med. Wolfgang Schallert, Zeuthen<br />

Dr. med. Manfred Schkrok, Kolkwitz<br />

MR Dr. med. Günther Tanner, Rhinow<br />

76 Jahre<br />

Dr. med. Dieter Böhm, Brandenburg<br />

Dr. med. Helga Forch, Neuruppin<br />

SR Klara Friese, Falkensee<br />

Dr. med. Dietrich Hessel, Bad Freienwalde<br />

Dr. med. Claus Marquardt,<br />

Hohen Neuendorf<br />

Dr. med. Ursula Port, Woltersdorf<br />

SR Dr. med. Renate Reistel,<br />

Eisenhüttenstadt<br />

Ingrid Rüdiger-Fredrich,<br />

Fürstenwalde/Spree<br />

OMR Prof. Dr. med. habil. Gerd Zucker,<br />

Bad Saarow<br />

75 Jahre<br />

Dr. med. Gisela Bauer, Neuenhagen<br />

Dr. med. Jürgen Beyer, Templin<br />

SR Dr. med. Barbara von Domarus,<br />

Königs Wusterhausen<br />

SR Dr. med. Friedrich-Wilhelm Ender,<br />

Luckenwalde<br />

SR Siegfried Fuß, Kloster Lehnin, OT Grebs<br />

MR Dr. med. Rudi Hentsch, Cottbus<br />

MR Dr. med. Siegfried Kirsch, Guben<br />

Ursula Nünke, Dallgow-Döberitz<br />

OMR Doz. Dr. med. habil.<br />

Manfred Rother, Strausberg<br />

MR Dr. med. Hans-Jürgen Scholz,<br />

Königs Wusterhausen, OT Senzig<br />

Dr. med. Gerhard Weber, Potsdam<br />

MR Dr. med. Wolfgang Wende,<br />

Spremberg<br />

70 Jahre<br />

MR Dr. med. Michael Bismarck,<br />

Spremberg<br />

Renate Breitner, Kleinmachnow<br />

Dr. med. Hinrich Evers, Beelitz<br />

Dr. med. Gerwin Fischer, Wittenberge<br />

MR Dr. med. Manfred Gries, Oranienburg<br />

SR Dr. med. Almut Grunske, Fredersdorf<br />

Dr. med. Viktor Hartung, Eberswalde<br />

Dr. med. Rosita Hecht, Eberswalde<br />

Dr. med. Lothar Kiedrowski,<br />

Hohen Neuendorf, OT Stolpe<br />

Karin Kratzsch, Seelow<br />

SR Helga Krumbach, Päwesin<br />

Dr. med. Monika Kurek, Biesenthal<br />

Dr. med. Günther Lambrecht, Dahlewitz<br />

Dr. med. Karin Mann, Zeuthen<br />

Dr. med. Manfred Mewes, Perleberg<br />

Dipl.-Med. Heinz Nehrig, Lübben<br />

Dr. med. Eberhard Paschold, Bad Belzig<br />

Dr. med. Helmut Paul, Bernau<br />

Dr. med. Regina Pohl, Falkenberg<br />

Helga Runge, Neuenhagen<br />

Dr. med. Karin Schlossarczyk, Falkensee<br />

Dagmar Schmidt, Woltersdorf bei Erkner<br />

Heide Schmidt, Schönfeld<br />

Dr. med. Karl-Heinz Schuster, Ruhland<br />

Dr. med. Peter Seidlitz, Erkner<br />

Helga Thielmann, Wandlitz<br />

Dr. med. Lutz von Versen, Berlin<br />

Angelika Voß, Panketal<br />

MR Dr. med. Klaus Zimmermann, Prenzlau<br />

65 Jahre<br />

Dr. med. Stefan Alt, Berlin<br />

Dr. med. Wolfram Göhre, Templin<br />

Dr. med. Mathias Hahn, Grünheide<br />

Hans-Jürgen Heinrich,<br />

Schorfheide, OT Finowfurt<br />

Dr. med. Ingrid Jungnickel, Potsdam<br />

Dr. med. Gerd Koinzer,<br />

Cottbus, OT Groß Gaglow<br />

Dipl.-Med. Gisela Polzin, Neuruppin<br />

60 Jahre<br />

Dr. med. Torsten Bock, Wentdorf<br />

Viktor Bunkowski, Bernau<br />

Dipl.-Med. Jeanne Fröhner, Finowfurt<br />

Dr. med. Jürgen Haase, Brandenburg<br />

Dipl.-Med. Maja Hanschke, Guben<br />

Dr. med. Eva-Maria Jenzewski, Cottbus<br />

Dr. med. Jörg Kessel, Eberswalde<br />

Dr. med. Silvia Keulen, Potsdam<br />

Dr. med. Thomas Kniffert,<br />

Dallgow-Döberitz, OT Seeburg<br />

Dipl.-Med. Günter Kranke, Herzberg<br />

Renate Kruse, Beeskow<br />

Dr. med. Beate Kuhlmey, Potsdam<br />

Dr. med. Barbara Mahal, Cottbus<br />

Dr. med. Reinhard Puchner, Bernau<br />

Christiane Reiner, Berlin<br />

Dipl.-Med. Renate Schneider,<br />

Lauchhammer<br />

Dipl.-Med. Sabine Schwochow,<br />

Bergholz-Rehbrücke<br />

Gabriele Spiegel, Panketal OT Zepernick<br />

Dipl.-Med. Andreas Ullm, Mühlberg<br />

Dipl.-Med. Annemarie Zobel, Spremberg<br />

Wir bitten unsere Leser, die nicht mit<br />

der Veröffentlichung einverstanden<br />

sind, um rechtzeitige (bis 5. des Vormonats)<br />

Mitteilung (schriftlich oder telefonisch<br />

unter 0355 7801018 oder E-Mail:<br />

angelika.winzer@laekb.de).


die landesärztekammer brandenburg betrauert<br />

den tod der Kolleginnen und Kollegen<br />

SR Dr. med. Marianne Benz<br />

Fürstenwalde<br />

geboren: 05.01.1934<br />

verstorben: 06.03.2011<br />

Dr. med. Gerlinde Bertram<br />

Templin<br />

geboren: 10.08.1925<br />

verstorben: 14.02.2011<br />

Dr. med. Sven Blau<br />

Cottbus<br />

geboren: 07.07.1966<br />

verstorben: 23.08.2011<br />

SR Christel Budewitz<br />

Pritzwalk<br />

geboren: 07.05.1937<br />

verstorben: 05.04.2011<br />

Dr. med. Helmut Dreßler<br />

Zeuthen<br />

geboren: 24.11.1927<br />

verstorben: 03.05.2011<br />

MR Dr. med. Ursula Fricke<br />

Cottbus<br />

geboren: 17.09.1929<br />

verstorben: 18.05.2011<br />

OMR Dr. sc. med. Hagen Gehrke<br />

Petershagen<br />

geboren: 31.01.1935<br />

verstorben: 19.08.2010<br />

SR Dr. med. Elfriede Graef<br />

Storkow<br />

geboren: 29.10.1934<br />

verstorben: 16.12.2010<br />

Dr. med. Bernhard Helbach<br />

Falkensee<br />

geboren: 05.07.1923<br />

verstorben: 15.05.2011<br />

Laura Kiefer<br />

Berlin<br />

geboren: 19.02.1981<br />

verstorben: 02.07.2011<br />

MR Dr. med. Heinz Klavehn<br />

Templin, OT Groß Dölln<br />

geboren: 04.12.1915<br />

verstorben: 24.05.2011<br />

Dr. med. Hans-Gottfried Kletschke<br />

Potsdam<br />

geboren: 15.04.1919<br />

verstorben: 02.02.2011<br />

Dipl.-Med. Sabine Koch<br />

Penkun<br />

geboren: 13.02.1957<br />

verstorben: 23.04.2011<br />

MR Dr. med. Gudrun Kujat<br />

Rathenow<br />

geboren: 31.10.1941<br />

verstorben: 25.06.2011<br />

Dr. med. Ute Kunz<br />

Potsdam<br />

geboren: 15.12.1940<br />

verstorben: 31.03.2011<br />

MR Dr. med. Gisbert Lehmann<br />

Finsterwalde<br />

geboren: 11.02.1943<br />

verstorben: 06.11.2010<br />

Rainer Lehnhardt<br />

Herzberg<br />

geboren: 15.09.1939<br />

verstorben: 04.03.2011<br />

Dr. sc. med. Siegfried Mach<br />

Lindow<br />

geboren: 19.05.1928<br />

verstorben: 09.10.2010<br />

Dr. med. Eckart Masius<br />

Zeschdorf, OT Hohenjesar<br />

geboren: 07.06.1941<br />

verstorben: 14.08.2011<br />

Dr. med. Karin Menz<br />

Woltersdorf<br />

geboren: 15.06.1944<br />

verstorben: 31.03.2011<br />

Dr. med. Diethelm Neubauer<br />

Falkensee<br />

geboren: 08.06.1926<br />

verstorben: 29.03.2011<br />

Gisela Otto<br />

Cottbus<br />

geboren: 02.12.1929<br />

verstorben: 02.05.2011<br />

Dr. med. Ulrich Pfefferle<br />

Märkisch Luch, OT Buschow<br />

geboren: 21.06.1944<br />

verstorben: 28.06.2011<br />

Ursula Ranke<br />

Kleinmachnow<br />

geboren: 26.08.1952<br />

verstorben: 15.03.2011<br />

Dr. med. Ulf Riebe<br />

Woltersdorf<br />

geboren: 04.07.1960<br />

verstorben: 09.07.2011<br />

Manfred Schacht<br />

Fürstenwalde<br />

geboren: 02.06.1938<br />

verstorben: 04.06.2011<br />

Thomas Schirmer<br />

Fürstenberg<br />

geboren: 30.05.1954<br />

verstorben: 17.01.2011<br />

Dr. med. Wolfgang Schleiffer<br />

Frankfurt (Oder)<br />

geboren: 29.12.1943<br />

verstorben: 29.03.2011<br />

Dr. med. Arnd Schletze<br />

Nauen<br />

geboren: 25.12.1943<br />

verstorben: 13.03.2011<br />

Natalie Schmidt<br />

Spremberg<br />

geboren: 02.03.1962<br />

verstorben: 27.04.2011<br />

SR Hans-Jürgen Spiller<br />

Ludwigsfelde<br />

geboren: 11.12.1937<br />

verstorben: 21.01.2011<br />

Dr. med. Ewgeni Stoinow<br />

Forst<br />

geboren: 07.02.1922<br />

verstorben: 04.08.2011<br />

OMR Dr. med. Eckart Stolte<br />

Rüdersdorf<br />

geboren: 25.01.1930<br />

verstorben: 11.06.2011<br />

Dr. med. dent. Claus Vetter<br />

Wulfersdorf<br />

geboren: 16.07.1928<br />

verstorben: 12.01.2011<br />

Dipl.-Med. Volkhard Weber<br />

Am Mellensee<br />

geboren: 01.12.1952<br />

verstorben: 05.05.2011<br />

Dr. med. Helga Winkler<br />

Bad Belzig<br />

geboren: 25.12.1939<br />

verstorben: 29.05.2011<br />

OMR Dr. med. Gerhard Würfel<br />

Frankfurt, Oder<br />

geboren: 08.02.1925<br />

verstorben: 15.02.2011<br />

personalIa<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 61


Fortbildungsangebote<br />

unter www.laekb.de<br />

Rubrik Fortbildung/<br />

Fortbildungstermine<br />

Alle Angaben sind<br />

ohne Garantie. Bei<br />

Rückfragen bitte<br />

direkt an den Veranstalter<br />

wenden.<br />

taGunGen & KonGresse<br />

tagungen und Kongresse<br />

Land Brandenburg und<br />

Berlin<br />

Balintgruppe<br />

jeweils 1. Mittwoch im Monat,<br />

16.00 bis 19.30 Uhr<br />

Teilnehmergebühr: 60 €<br />

Leitung, Ort und Auskunft: ASB Gesundheitszentrum<br />

MVZ Mitte, Frau Seifert,<br />

Franz-Mehring-Straße 23c, 15230 Frankfurt (Oder)<br />

Telefon: (0335) 46 67 13<br />

Qualitätszirkel „Klinische Fallkonferenz<br />

Disease Management Programm<br />

Diabetes mellitus Typ 1 und 2“<br />

19. Okt. 2011<br />

Ort: Seminarzentrum<br />

Auskunft: Asklepios Klinik Birkenwerder,<br />

Hubertusstraße 12 – 22, 16547 Birkenwerder<br />

Telefon: 03303 522142 • Fax: 03303 522222<br />

E-Mail: b.spitzbarth@asklepios.com<br />

Nierenzellkarzinom<br />

19. Okt. 2011, 16.30 bis 18.00 Uhr<br />

Ort: Hörsaal Haus 33<br />

Auskunft: Carl-Thiem-Klinikum, Tumorzentrum,<br />

Thiemstraße 111, 03048 Cottbus<br />

Telefon: 0355 462046 • Fax: 0355 462047<br />

3. Zahnärztlicher Kliniktag<br />

22. Okt. 2011<br />

Ultraschall-Workshop:<br />

DEGUM-zertifizierter Grundkurs<br />

Anästhesiologie I<br />

26./27. Nov. 2011<br />

Teilnehmergebühr: 340 €<br />

Ort und Auskunft:<br />

Klinikum Ernst von Bergmann, Frau Rauhut,<br />

Charlottenstraße 72, 14467 Potsdam<br />

Telefon: 0331 2414016<br />

E-Mail: jrauhut@klinikumevb.de<br />

Internet: www.kevb.de<br />

Internationales Symposium: Hurting<br />

memories. Remembering as pathogenic<br />

process in individuals and societies<br />

28./29. Okt. 2011<br />

Ort: Schloss Criewen<br />

Teilnehmergebühr: 60 €<br />

Leitung und Auskunft: Prof. Dr. Linden,<br />

Reha-Zentrum Seehof,<br />

Lichterfelder Allee 55, 14513 Teltow<br />

Telefon: 03328 345679 • Fax: 03328 345555<br />

Differenzialdiagnostik<br />

der sekundären Hypertonie 2 P<br />

9. Nov. 2011, 18.00 bis 20.00 Uhr<br />

Ort: Panorama-Konferenzraum<br />

Leitung und Auskunft: Prof. Dr. med. Oeff,<br />

Städtisches Klinikum, Klinik für Innere Medizin I,<br />

Hochstraße 29, 14770 Brandenburg<br />

Telefon: 03381 411500 • Fax: 03381 411509<br />

E-Mail: oeff@klinikum-brandenburg.de<br />

19. Potsdamer Balintstudientagung<br />

11./12. Nov. 2011<br />

Teilnehmergebühr: 120 €<br />

Leitung, Ort und Auskunft: Dr. med. Loesch,<br />

Institut für Psychosomatik und Psychotherapie,<br />

Großbeerenstraße 109, 14482 Potsdam<br />

Telefon: 0331 6013637 • Fax: 0331 6013649<br />

E-Mail: institutipp@yahoo.com<br />

62 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />

19. Bad Saarower Herbsttagung<br />

12. Nov. 2011<br />

Ort: Hotel Esplanade Bad Saarow<br />

Leitung: PD Dr. Ch. Grüber<br />

Auskunft: Frau Elke Hähle<br />

Telefon: 0355 792666 • Fax: 0355 792696<br />

Internet: www.Allergologenverband-Brandenburg.de<br />

Fallseminar Palliativmedizin<br />

Modul 2: 14. bis 18. Nov. 2011<br />

Modul 3: 23. bis 27. April 2012<br />

Teilnehmergebühr: auf Anfrage<br />

Ort: Potsdam<br />

Leitung: B. Himstedt-Kämpfer, Potsdam<br />

Anmeldung: Akademie für Palliative Care im<br />

Land Brandenburg c/o Hauskrankenpflege für<br />

Jedermann, Frau Stachowicz,<br />

Bauhofstraße 48, 14776 Brandenburg<br />

Fax: 03381 8909516<br />

Moderne Schulterchirurgie 8 P<br />

19. Nov. 2011, 8.30 bis 16.00 Uhr<br />

Ort: Kleist Forum Frankfurt (Oder)<br />

Leitung und Auskunft: Dr. med. U. Weigert,<br />

Klinikum Frankfurt (Oder), Klinik für Orthopädie,<br />

Müllroser Chaussee 7, 15236 Frankfurt (Oder)<br />

Telefon: 0335 5482630<br />

E-Mail: gf@klinikumffo.de<br />

Internet: www.klinikumffo.de<br />

Konservative Diagnostik und Therapie<br />

des Lungenkarzinoms<br />

23. Nov. 2011, 16.00 Uhr<br />

Ort: Seehotel Mühlenhaus, Sandkrug<br />

Leitung: Dipl.-Med. Kleina<br />

Auskunft: Nordbrandenburgischer Onkologischer<br />

Schwerpunkt e. V., ASKLEPIOS klinikum<br />

Uckermark, Auguststraße 23, 16303 Schwedt<br />

Telefon: 033332 532472<br />

Hämatologisch-zytologischer<br />

Mikroskopierkurs (Teil 3)<br />

24. bis 26. Nov. 2011 in Bad Saarow<br />

Leitung: PD Dr. med. habil. Koch<br />

Teilnehmergebühr: 180 €<br />

Auskunft: HELIOS Klinikum, Institut für Pathologie,<br />

Pieskower Straße 33, 15526 Bad Saarow<br />

Telefon: 033631 73210 • Fax: 033631 73010<br />

E-Mail: pathologie.badsaarow@helios-kliniken.de<br />

Internet: www.saarow-zyto.de<br />

XI. Herz- und Nierentage Cottbus<br />

25./26. Nov. 2011 in Cottbus<br />

Leitung und Auskunft: Prof. Dr. Steinhauer,<br />

Carl-Thiem-Klinikum, Thiemstraße 111, 03046<br />

Cottbus<br />

Telefon: 0355 462220 • Fax: 0355 462240<br />

Qualifikationskurs für Transfusionsbeauftragte<br />

und -verantwortliche<br />

(Block A und B) 16 P<br />

1. und 2. Dez. 2011<br />

Teilnehmergebühr: 150 € pro Block<br />

Auskunft: hospital Laborverbund Brandenburg-<br />

Berlin GmbH<br />

Telefon: 03338 694265 • Fax: 033381 694843<br />

E-Mail: mail@hospital-laborverbund.de<br />

Berufsdermatologie<br />

3. Dez. 2011, 8.00 bis 16.00 Uhr<br />

Ort: Potsdam-Hermannswerder<br />

Leitung und Auskunft: Dr. med. H.-J. Lüdcke,<br />

Großbeerenstraße 301, 14480 Potsdam<br />

Telefon: 0331 6261004 • Fax: 0331 6261005<br />

E-Mail: hautarztpraxis-luedcke@web.de<br />

Vorlesungszyklus Psychoanalyse<br />

nach Richtlinien zur Weiterbildung der LÄKB<br />

und nach Ausbildungs- und Prüfungsordnung<br />

für Psychologische Psychotherapeuten<br />

Beginn: 7. Jan. 2012<br />

Ort: St. Johanneshaus Cottbus<br />

Teilnehmergebühr: 15 €/Stunde (Psychologen<br />

600 Stunden, Ärzte 400 Stunden)<br />

Leitung: Dr. med. R. Kirchner<br />

Anmeldung bis 1. Nov. 2011<br />

Brandenburgische Akademie für Tiefenpsychologie<br />

und analytische Psychotherapie e. V.,<br />

Finsterwalder Straße 62, 03048 Cottbus<br />

Telefon: 0355 472845 • Fax: 0355 472647<br />

Hypnose zu Heilzwecken<br />

21./22. Jan. 2012 (Grundkurs)<br />

10./11. März 2012 (1. Aufbaukurs)<br />

16./17. Juni 2012 (2. Aufbaukurs)<br />

25./26. Aug. 2012 (3. Aufbaukurs)<br />

6./7. Okt. 2012 (4. Aufbaukurs)<br />

24./25. Nov. 2012 (5. Aufbau/Supervisionskurs)<br />

Anmeldung bis 13. Jan. 2012<br />

Ort: Herzberg (bei Beeskow)<br />

Teilnehmergebühr: Grundkurs 265 €, Aufbaukurse<br />

je 240 €, Supervisionskurs 300 €<br />

Auskunft: Praxis PD Dr. W. Zimmermann,<br />

Breitscheidstraße 41, 16321 Bernau<br />

Telefon/Fax: 03338 5874<br />

E-Mail: dr.zimmermann1@gmx.de<br />

Internet: www.dr-w-zimmermann.de<br />

Suchtmedizinische Grundversorgung<br />

Kursteil A Allgemeine Grundlagen:<br />

10./11. Febr. 2012<br />

Kursteil B Illegale Drogen: 2./3. März 2012<br />

Kursteil C Alkohol, Medikamente, Drogen:<br />

30./31. März 2012<br />

Kursteil D Motivierende Gesprächsführung:<br />

4./5. Mai 2012<br />

Ort: Berlin<br />

Auskunft: Abteilung Fortbildung,<br />

Ärztekammer Berlin,<br />

Friedrichstraße 16, 10969 Berlin<br />

E-Mail: M.Maier@aekb.de<br />

Andere Bundesländer<br />

18. Herbst-Tutorium Progressive<br />

Endoskopie<br />

30. Okt. bis 1. Nov. 2011 in Hamburg<br />

Teilnehmergebühr: 400 €<br />

Auskunft: Tagesklinik Altonaer Straße,<br />

20357 Hamburg<br />

Telefon: 040 432858-0<br />

E-Mail: info@tka-hh.de


Planungsbereich/Arztgruppen<br />

Anästhesie<br />

Übersicht der Entscheidungen des Landesausschusses<br />

der Ärzte und Krankenkassen<br />

des Landes Brandenburg zur Anordnung bzw.<br />

Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen<br />

im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung<br />

Brandenburg nach § 103 Abs. 1 bis 3 SGB V<br />

i.V.m. § 16b Ärzte-ZV<br />

Augen Chirurgie Fachärzte<br />

Intern.<br />

Frauen HNO<br />

Kvbb InformIert<br />

Die Übersicht enthält die Entscheidungen des Landesausschusses<br />

per 29.08.2011 für die Arztgruppen<br />

in den jeweiligen Planungsbereichen bis einschließlich<br />

des Beschlusses Nr. 54/11. Die für Zulassungen<br />

gesperrten Planungsbereichen/ Arztgruppen<br />

sind mit einem „x“ gekennzeichnet. Die Anzahl der<br />

möglichen Zulassungen in vormals geschlossenen<br />

Planungsbereichen ist in Klammern (...) gesetzt.<br />

* Zulassungsmöglichkeit für ärztl. Psychotherapeuten; ** Zulassungsmöglichkeit für Psychotherapeuten, die ausschließl. Kinder und Jugendliche behandeln<br />

In Regionen der blau gekennzeichneten Bereiche werden Zulassungen gefördert.<br />

Zulassungsanträge sind bis zum 12.12.2011 einzureichen. Im Auswahlverfahren werden nur die Anträge berücksichtigt, die fristgerecht und vollständig bis zu diesem<br />

Termin eingereicht werden.<br />

Hautkrank.<br />

Kinder Nerven<br />

Orthopädie<br />

Psychoth.<br />

Diag.Ra ­<br />

diol.<br />

Potsdam/Stadt x x x x x x x x x (1) x x (1) x<br />

Brandenb. a.d. Havel/<br />

St.Potsdam-Mittelmark<br />

x x x x x x x x x x x x (1)<br />

Havelland (1) x x x x x x x x x x x x<br />

Oberhavel x x x x x x x x x x x x x (15)<br />

Ostprignitz-Ruppin x x x x x x x x x x x x x<br />

Prignitz x x x x x x (1) x x x x x (1)<br />

Teltow-Fläming x (1) x x x x x x x x x x x<br />

Cottbus/Stadt x (1) x x x x x x (1) x 1*/x x x (5)<br />

Dahme-Spreewald x x x x x x x x x x x x x<br />

Elbe-Elster x x x x x x (1) x x x x x x (11)<br />

Oberspreew.-Lausitz x x x x x x x x x x 1*/x x x<br />

Spree-Neiße x (1) x x x x x x x x 2*/x x x<br />

Frankfurt/Stadt/Oder-<br />

Spree<br />

x x x x x x x x x x x x x x<br />

Barnim x (1) x x x x x x x x x x x<br />

Märkisch-Oderland x x x x x (1) x x x x x x (1) (25)<br />

Uckermark (1) x x x x x x x x x 1*/x x x<br />

Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V<br />

In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und<br />

Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat,<br />

schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V<br />

nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur<br />

Nachbesetzung aus:<br />

Bewerbungsfrist bis 10.11.2011<br />

laufende Bewerbungskennziffer: 42/2011<br />

Fachrichtung: Allgemeinmedizin/HÄ<br />

Planungsbereich: Potsdam/Stadt<br />

gewünschter Übergabetermin: 01.01.2012<br />

laufende Bewerbungskennziffer: 43/2011<br />

Fachrichtung: Allgemeinmedizin/HÄ<br />

Planungsbereich: Frankfurt (Oder)-Oder-Spree<br />

gewünschter Übergabetermin: 01.01.2012<br />

laufende Bewerbungskennziffer: 44/2011<br />

Fachrichtung: Anästhesiologie<br />

Planungsbereich: Cottbus<br />

gewünschter Übergabetermin: 01.10.2012<br />

laufende Bewerbungskennziffer: 45/2011<br />

Fachrichtung: Augenheilkunde<br />

Planungsbereich: Havelland<br />

gewünschter Übergabetermin: 01.04.2012<br />

laufende Bewerbungskennziffer: 46/2011<br />

Fachrichtung: Chirurgie<br />

Planungsbereich: Potsdam/Stadt<br />

gewünschter Übergabetermin: 01.01./01.04.2012<br />

laufende Bewerbungskennziffer: 47/2011<br />

Fachrichtung: Frauenheilkunde und Geburtshilfe<br />

Planungsbereich: Brandenburg an der Havel-<br />

Potsdam-Mittelmark<br />

gewünschter Übergabetermin: 01.01.2012<br />

laufende Bewerbungskennziffer: 48/2011<br />

Fachrichtung: Frauenheilkunde und Geburtshilfe<br />

Planungsbereich: Oberspreewald-Lausitz<br />

gewünschter Übergabetermin: 2012<br />

laufende Bewerbungskennziffer: 49/2011<br />

Fachrichtung: Innere Medizin/FA<br />

Planungsbereich: Märkisch-Oderland<br />

gewünschter Übergabetermin: 01.04.2012<br />

laufende Bewerbungskennziffer: 50/2011<br />

Fachrichtung: Orthopädie<br />

Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011 | 63<br />

Urologen<br />

Planungsbereich: Cottbus<br />

gewünschter Übergabetermin: sofort<br />

laufende Bewerbungskennziffer: 51/2011<br />

Fachrichtung: Psychologischer Psychotherapeut<br />

Planungsbereich: Barnim<br />

gewünschter Übergabetermin: 02.01.2012<br />

laufende Bewerbungskennziffer: 52/2011<br />

Fachrichtung: Allgemeinmedizin<br />

(hälftiger Versorgungsauftrag)<br />

Planungsbereich: Frankfurt (Oder)-Oder-Spree<br />

gewünschter Übergabetermin: sofort<br />

Hausärzte<br />

Ansprechpartnerin:<br />

Ingeborg Prößdorf, Telefon: 0331 2309-323 oder<br />

Karin Rettkowski, Telefon: 0331 2309-320.<br />

Die schriftliche Bewerbung für die ausgeschriebenen<br />

Vertragsarztsitze ist zwingend erforderlich. Sie muss die<br />

Bewerbungskennziffer, die Anschrift, die Telefonnummer,<br />

die Facharztanerkennung sowie Angaben zum möglichen<br />

Praxisübernahmezeitpunkt enthalten.<br />

Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen<br />

bei der KV Brandenburg, Friedrich-Engels-Str.<br />

103/104, 14473 Potsdam, einzureichen.


Empfehlungen<br />

zur Grippeimpfung für die Praxis<br />

Die Influenza-Saison hat begonnen<br />

Saison 2010/2011<br />

Von Oktober 2010 bis April 2011 wurden<br />

im Land Brandenburg 1989 Influenzafälle gemeldet<br />

(nur labordiagnostisch bestätigte Fälle).<br />

96 % der Erkrankten waren nicht geimpft.<br />

285 Erkrankte mussten hospitalisiert werden. In<br />

875 Fällen wurde das pandemische H1N1-Virus<br />

nachgewiesen. Kinder unter 15 Jahren zeigten<br />

die höchsten Erkrankungsraten (443 Erkrankte<br />

pro 100.000 der Altersgruppe) [SurvNet]. Daher<br />

sind gerade Kinder durch eine Influenza-<br />

Impfung zu schützen.<br />

Von Januar bis April 2011 wurden 45 Krankheitshäufungen<br />

mit 276 Erkrankten übermittelt.<br />

27 Ausbrüche betrafen Privathaushalte, 17<br />

Schulen und Kindertageseinrichtungen. Darüberhinaus<br />

wurde eine Influenzahäufung mit 10<br />

Erkrankten in einer stationären psychiatrischen<br />

Abteilung verzeichnet. Insgesamt wurden drei<br />

Todesfälle durch Influenza übermittelt, darunter<br />

ein 10-jähriges Mädchen ohne Vorerkrankungen<br />

[SurvNet]. Dies zeigt wie schnell und<br />

dramatisch eine Influenza sich entwickeln kann.<br />

Die Meldedaten zeigen immer wieder, dass<br />

gerade ältere Menschen und Patienten mit Vorerkrankungen<br />

besonders betroffen sind.<br />

luGv, abteIlunG GesundheIt<br />

infeKtionsschutz<br />

Infektionskrankheiten/Impfschutz/Krankenhaushygiene (August 2011 - Auszug)<br />

Infektionsschutz<br />

Infektionskrankheiten/lmpfschutz/Krankenhaushygiene<br />

(August 2011 - Auszug)<br />

Fälle<br />

Kumulativwert<br />

(03.01.2011 – 04.09.2011)*<br />

Adenovirus-K(erato)onjunktivitis 1 9<br />

Lyme-Borreliose 289 872<br />

Campylobacter 346 1655<br />

Creutzfeld-Jacob-Krankheit 2 3<br />

E.-coli-Enteritis 37 230<br />

Norovirus** 78 3455<br />

Rotavirus 34 2660<br />

Ornithose 2 2<br />

Hepatitis E 1 15<br />

Keuchhusten 50 721<br />

MRSA 10 104<br />

Paratyphus 1 1<br />

Windpocken 15 489<br />

* vorläufige Zahlen (durch Nachmeldungen kann es<br />

Differenzen zwischen der Summe der Einzelmonate und<br />

dem aktuellen Kumulativwert geben)<br />

** nach RKI-Infobrief Nr. 23: ausschließlich<br />

labordiagnostische Fälle<br />

64 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011<br />

Impfempfehlungen<br />

Im Land Brandenburg wird die Influenza-Impfung<br />

für alle Altersgruppen ohne Einschränkung<br />

– unabhängig von einer möglichen Kostenübernahme<br />

durch die Krankenkassen – öffentlich<br />

empfohlen.<br />

Die Zusammensetzung des Grippeimpfstoffs<br />

für die kommende Saison entspricht der vom<br />

Vorjahr. Aktuelle Informationen sind auf der<br />

Website des Paul Ehrlich Institutes abrufbar<br />

(www.pei.de). Zu beachten ist jedoch, dass die<br />

Impfstoffe erst für Kinder ab dem vollendeten<br />

6. Lebensmonat zugelassen sind.<br />

Die Influenza-Impfung verhindert wirksam<br />

schwere Verläufe, Krankenhauseinweisungen<br />

und somit auch tödliche Verläufe. Sie zeigt bei<br />

Erwachsenen mittleren Alters eine 80 %ige<br />

Schutzrate, bei Kindern und älteren Menschen<br />

bis zu 60 % [CDC 2010].<br />

Hinweise für die Praxis:<br />

• Die Grippeschutzimpfung sollte auch bei Patienten,<br />

die schon im letzten Jahr denselben<br />

Impfstoff erhalten haben, wiederholt werden,<br />

da die Antikörperkonzentration innerhalb von<br />

12 Monaten nach der Impfung abnimmt [Song<br />

at al. 2010].<br />

• Kinder zwischen 6 Monaten und 9 Jahren,<br />

die noch nie gegen Influenza geimpft worden<br />

sind, sollten zwei Impfdosen im Abstand von<br />

4 Wochen erhalten Wissenschaftliche Studien<br />

konnten zeigen, dass so die Schutzwirkung<br />

deutlich erhöht wird [CDC 2010, Fachinformationen].<br />

• Falls ältere Menschen über 60 Jahre noch<br />

keine Pneumokokken-Impfung erhalten haben,<br />

sollte diese gleichzeitig mit einer Influenza-Impfung<br />

durchgeführt werden. Studien<br />

konnten zeigen, dass bei einer gleichzeitigen<br />

Influenza- und Pneumokokken-Impfung durch<br />

Verstärkung der Wirkung die Hospitalisierungsraten<br />

von Influenza, Pneumonie oder invasiven<br />

Pneumokokken-Erkrankungen stark abnahmen<br />

– mit bis zu einer Halbierung der Raten. Darüber<br />

hinaus konnte die durchschnittliche Krankenhausverweildauer<br />

bei einer Erkrankung gesenkt<br />

werden [Christenson et al. 2004].<br />

• Bei Patienten mit einer Hühnereiweißallergie<br />

empfehlen wir, in Anlehnung an das amerikanische<br />

Advisory Committee on Immunization<br />

Practices (ACIP, www.cdc.gov/mmwr), nach<br />

Schwere der allergischen Symptomatik des<br />

Patienten zu differenzieren. Bei Personen, die<br />

nach Genuss von Rührei beschwerdefrei sind,<br />

ist jederzeit eine Impfung mit Impfstoffen auf<br />

der Basis von Hühnereizellen möglich. Patienten,<br />

die mit einer Urtikaria reagieren, können<br />

die Impfung erhalten – jedoch ist eine Nachbeobachtung<br />

von 30 Minuten notwendig [CDC<br />

2011]. Nur bei einer bekannten schweren allergischen<br />

Reaktion ist von der Impfung mit<br />

hühnereiweißhaltigen Impfstoffen abzuraten.<br />

Derzeit steht erstmals in Deutschland ein hühnereiweißfreier<br />

Impfstoff - Preflucel® (Baxter) –<br />

zur Verfügung (siehe auch Paul Ehrlich Institut:<br />

www.pei.de).<br />

• Erkrankungen an einer Narkolepsie sind eher<br />

mit der Influenza-Erkrankung assoziiert als mit<br />

der Impfung [Fang Han et al. 2011].<br />

Surveillance<br />

Als Frühwarnsystem für die Grippeaktivität hat<br />

sich im Land Brandenburg seit 2005 die Surveillance<br />

der fieberhaften Atemwegsinfekte bei<br />

Kindergartenkindern etabliert, die vom Landesamt<br />

für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

jeweils von Oktober des einen bis April<br />

des folgenden Jahres durchgeführt wird. Die<br />

aktuelle epidemiologische Lage wird auf der<br />

Gesundheitsplattform des Landes Brandenburg<br />

(www.gesundheitsplattform.brandenburg.de)<br />

wöchentlich aktuell dargestellt.<br />

Die Literatur zu diesem Artikel ist eingestellt<br />

unter www.gesundheitsplattform.brandenburg.de/influenza<br />

Infektionsschutz auf einen Blick<br />

Das Poster der AG Krankenhaushygiene des<br />

Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

zum Thema „Hygienemanagement<br />

bei ausgewählten Infektionskrankheiten<br />

in der medizinischen Erstversorgung“ liegt jetzt<br />

in dritter, überarbeiteter und erweiterter Auflage<br />

im DIN A 1­Format vor.<br />

Es bietet Empfehlungen zum Prozedere (Kontaktadressen,<br />

Schutz­ und Hygienemaßnahmen)<br />

bei Verdacht auf das Vorliegen von kontagiösen<br />

Erkrankungen und gibt einen schnellen<br />

Überblick zu Eckdaten ausgewählter Infektionskrankheiten.<br />

Sie können das Poster unter: http://www.mugv.<br />

brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.186205.<br />

de herunterladen oder die Druckversion bestellen<br />

beim:<br />

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz/G2<br />

Wünsdorfer Platz 3, 15806 Zossen<br />

E­mail: Antje.schmidt@lugv.brandenburg.de


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Klinikum der überregionalen Schwerpunktversorgung � akademisches Lehrkrankenhaus � 10 Kliniken � 50.000 stationäre und ambulante Patienten jährlich � vielfältiges<br />

Schwerpunktangebot � modernste apparative Ausstattung � Medizinische Klinik mit 158 Betten � umfassende Weiterbildungsbefugnisse für Innere Medizin und u. g.<br />

internistische Schwerpunkte und einige Zusatzbezeichnungen � klar strukturierte Weiterbildungspläne � gut akzeptiertes Dienstmodell mit geringer Dienstfrequenz � gutes<br />

Arbeitszeitmanagement � hohe Sozialkompetenz und hervorragendes Arbeitsklima<br />

Abteilungen der Medizinischen Klinik und interdisziplinäre Zentren:<br />

� Pneumologie mit interdisziplinärem Schlafl abor<br />

� Klinische u. Interventionelle Angiologie/Diabetologie/Hämostaseologie<br />

– Teil des interdisziplinären Gefäßzentrums (DGA, DGG, DRG)<br />

� Gastroenterologie – Teil des Bauchzentrums<br />

� Kardiologie und Internistische Intensivmedizin<br />

� zertifi zierte interdisziplinäre Stroke Unit<br />

Weiterbildungsassistent m/w für Innere Medizin<br />

zur Weiterbildung zum Facharzt Innere Medizin (spätere optionale Schwerpunktweiterbildung)<br />

Wernigerode: Bunte Stadt am Harz � attraktive Region am Brocken � Kultur- und Touristikzentrum � hoher Freizeitwert und exzellente Lebensqualität � alle Schularten und<br />

Hochschule � Kinderbetreuung gesichert � gute Verkehrsanbindung in zentraler Lage in Deutschland<br />

Sie wollen mehr wissen?<br />

adäquate Vergütung entsprechend TV Ärzte/VKA – individuelle Vereinbarung in einigen Positionen möglich � Unterstützung bei Fort- und Weiterbildung � Kinderbetreuung<br />

bis Dienstschluss gesichert � Unterstützung bei der Wohnraumsuche � weitere Informationen unter: www.harz-klinikum.de � www.gefaesszentrumwernigerode.de<br />

� www.klinikfi nder.de<br />

Auskunft erteilt:<br />

Chefarzt Dr. T. Schilling, Tel. 03943-611261<br />

E-Mail tom.schilling@harz-klinikum.de<br />

oder senden Sie Ihre Unterlagen an:<br />

Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg GmbH<br />

Personalmanagement, Ilsenburger Straße 15, 38855 Wernigerode<br />

� Hämatologie/Onkologie mit Tagesklinik und Palliativmedizin<br />

– Teil des zertifi zierten Brustzentrums<br />

� Nephrologie (mit Dialyse)<br />

� Kardiologie und Internistische Intensivmedizin<br />

� Hämatologie/Onkologie mit Tagesklinik und Palliativmedizin<br />

� Nephrologie (mit Dialyse)<br />

Bewerben Sie sich! Fragen Sie gerne weiter nach! Wir freuen uns auf Sie!<br />

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stellenangebote<br />

Fachärztliche Gutachter gesucht<br />

Arbeiten Sie mit beim Marktführer in der Beratung der PKV,<br />

werden Sie Gutachter der IMB Consult. Wir suchen Untersuchungs-<br />

und Aktenlagengutachter im Bereich Psychiatrie.<br />

Promotion und Facharztanerkennung erforderlich. Strikte<br />

Termineinhaltung, PC-Kenntnise, soz.med. Erfahrung unabdingbar.<br />

Weitere Infos: www.imb-consult.de<br />

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FA/FÄ für Radiologie oder Frauenheilkunde<br />

mit Schwerpunkt Mammadiagnostik als Job-Sharing Partner im<br />

Mammographie-Screening Brandenburg gesucht. Anstellung in<br />

Voll-oder Teilzeit, mit und ohne Klinikanbindung möglich.<br />

Tel.: 030 81859179 oder mammographie@me.com<br />

stellengesuch<br />

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Ganzheit in Gesundheit und Bildung<br />

Europäische Akademie<br />

für Ayurveda<br />

Ayurveda<br />

Postgraduale Weiterbildung für Ärzte<br />

Ayurveda als komplementäre Medizin<br />

Mit 150 CME-Fortbildungspunkten durch die LÄK-Berlin zertifiziert<br />

Beginn 03. Febr. 2012 in Berlin, Umfang 30 Tage (berufsbegleitend)<br />

Aufbaustudium zum Master of Science in Ayurveda-Medizin (90 ECTS) möglich.<br />

- Seit 20 Jahren -<br />

Kompetenzzentrum<br />

für Ayurveda<br />

praxisabgabe<br />

Ich suche für meine schöne 1991 in Bad Pyrmont/Weserbergland<br />

gegründete Kinder- und Jugendarztpraxis eine/einen<br />

Praxisnachfolger(in) Ende 2012 - 2. Quartal 2013. Die leistungsfähige<br />

Praxis ist gut etabliert und noch ausbaufähig.<br />

Wer sich vorstellen kann in einer wunderschönen Landschaft,<br />

einer renommierten Kurstadt mit hoher Lebensqualität dem<br />

schönsten Beruf der Welt nachzugehen, die/der sollte sich mit<br />

mir in Verbindung setzen.<br />

Prof. Dr. sc. med. Cario, Tel.: 05281-10751 p.<br />

Kurse / seminare / fortbildung<br />

Vortrag & Infoveranstaltung<br />

Berlin: 09. Nov.‘11, 18 – 21 Uhr, Kaiserin Friedrich Stiftung<br />

Hamburg: 02. Nov.’11, 18 – 21 Uhr (bitte anmelden!)<br />

Mit Impulsvorträgen unserer Fachreferenten:<br />

Prof. Dr. Andreas Michalsen, Professur für klinische Naturheilkunde (Charité)<br />

Prof. Dr. Martin Mittwede und Dr. med. Christian Kessler<br />

63633 Birstein · Forsthausstr. 6 · Tel 06054 9131-0 · Fax -36<br />

Studienprogramm & Seminarübersicht: www.ayurveda-akademie.org


Deutsche Bank<br />

Ein Seminar – alle Fakten zur Existenzgründung.<br />

Die Selbstständigkeit ist der Wunsch vieler Mediziner. Aber für eine erfolgreiche Existenzgründung spielen juris-<br />

tische, betriebswirtschaftliche und steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle – ganz gleich, ob Sie eine neue Praxis<br />

gründen oder eine bestehende übernehmen. Stellen Sie deshalb jetzt die Weichen für Ihre Zukunft und besuchen<br />

Sie unser Seminar „Der Weg in die eigene Praxis“. Renommierte Experten vermitteln wichtige Grundlagen rund<br />

um den Start in Ihre Selbstständigkeit.<br />

Das Seminar „Der Weg in die eigene Praxis“ findet an folgendem Termin statt:<br />

17. November, 18:00 Uhr, Deutsche Bank, Charlottenstraße 40, 14467 Potsdam<br />

Melden Sie sich an unter 01818 - 10061* oder www.deutsche-bank.de/meine-eigene-praxis<br />

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.<br />

*9,9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunktarife können abweichen.<br />

Jetzt zum Seminar anmelden:<br />

am 17.11. in Potsdam<br />

Praxistenzgründung<br />

die; ‹mittelständisch›: der erste Schritt in die Selbstständigkeit;<br />

ermöglicht durch das Expertenwissen<br />

eines kompetenten Partners.


Eine Mitgliedschaft hat viele Vorteile.<br />

Wir sind Teil einer starken Gemeinschaft.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrer Filiale oder unter www.apobank.de<br />

„Als Mitglieder sind wir nicht nur Kunden,<br />

sondern auch Teilhaber. Durch unsere Anteile<br />

an der apoBank sind wir am Gewinn<br />

beteiligt und können als Miteigentümer<br />

unsere Bank mitgestalten.“

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