Ärzteblatt - qs- nrw
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eKanntmachunGen<br />
bb) Der neue 4. Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:<br />
„- den sportmedizinischen Aspekten der einzelnen Sportarten einschließlich geschlechtsspezifischer Besonderheiten“<br />
cc) Nach dem neuen 4. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- den sportmedizinischen Aspekten des Breiten- und Freizeitsports, des Leistungs- und Hochleistungssports, des<br />
Behinderten- und Alterssports“<br />
129. In Abschnitt C wird die neue ZB 45 „Suchtmedizinische Grundversorgung“ wie folgt geändert:<br />
a) Unter der Überschrift wird folgender Absatz eingefügt:<br />
„Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung sind integraler Bestandteil der Weiterbildung<br />
zur Fachärztin oder zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie sowie zur Fachärztin oder zum<br />
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.“<br />
b) In dem Unterpunkt „Definition“ werden nach dem Wort „umfasst“ die Wörter „in Ergänzung zur Facharztkompetenz“<br />
eingefügt<br />
c) In dem Unterpunkt „Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung“ wird das Wort „keine“ durch das Wort „Facharztanerkennung“<br />
ersetzt.<br />
d) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden die Zahl „30“ und die Wörter „Stunden Teilnahme an einer Balint- oder<br />
Fallbesprechungsgruppe“ gestrichen.<br />
130. In Abschnitt C wird die neue ZB 46 „Tropenmedizin“ wie folgt geändert:<br />
a) In dem Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ werden nach dem Wort „Weiterbildungsbefugten“ die Wörter „für Tropenmedizin“<br />
eingefügt.<br />
b) In dem Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ werden im 2. Spiegelstrich die Wörter „und Impfungen“ gestrichen.<br />
Artikel 2<br />
Diese Dritte Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung<br />
im gesetzlich bestimmten Mitteilungsblatt in Kraft.<br />
Genehmigt:<br />
Potsdam, den 7. September 2011<br />
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg<br />
i.A.<br />
Kathrin Küster<br />
Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit ausgefertigt und ist im gesetzlich bestimmten Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.<br />
Cottbus, den 10. September 2011<br />
Der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg<br />
Dr. med. Udo Wolter<br />
50 | Brandenburgisches <strong>Ärzteblatt</strong> 10 •2011