(70 KB) - .PDF - Gemeinde Petronell-Carnuntum
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öffentliches Protokoll!!!<br />
PROTOKOLL<br />
über die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am<br />
Mittwoch, den 2.3.2011 um 19.00 Uhr<br />
im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong><br />
3.3.2011<br />
Zl.: 37/2011 Kl.<br />
Anwesend: Bgm. Ingrid Scheumbauer,<br />
Vizebgm. Sven Ladek,<br />
die <strong>Gemeinde</strong>räte: Martin Almstädter, Jürgen Giner, Brigitte Klann<br />
(verspätetes Eintreffen entschuldigt), Oliver Küffe, Rudolf Patzelt, Josef Piesel,<br />
Claudia Ponath, Anita Reinschedl, Christoph Reithofer (verspätetes Eintreffen<br />
entschuldigt), Christopher Schmid, Ing. Kurt Schneider, Erwin Schübl,<br />
Josef Thurkowitsch,<br />
Schriftführerin: Gisela Klaffl<br />
Abwesend: die <strong>Gemeinde</strong>räte: Josef-Peter Cinadr, Ing. Claus Dietrich, Ing. Leopold Weber<br />
– alle entschuldigt<br />
Ing. Ferdinand Kocsisek – unentschuldigt<br />
Bgm. Ingrid Scheumbauer begrüßt die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder, stellt fest, dass die<br />
Beschlussfähigkeit gegeben ist und die Tagesordnung jedem <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />
zeitgerecht zugegangen ist.<br />
Für die Verstorbenen Herrn Ernst Smejkal, Frau Gertraud Osterritter, Frau Maria Windholz,<br />
Herr Karl Köck und Herrn Gerhard Wende wird eine Trauerminute abgehalten.<br />
GR Oliver Küffe fragt an, ob es die Rechtsauskunft, dass bei Behandlung einer<br />
Vereinsangelegenheit lediglich der Obmann befangen ist schriftlich vorliegt.<br />
Bgm. Ingrid Scheumbauer erklärt, dass sie die Auskunft von der Abt. IVW3, Herrn Dr.<br />
Katschnig mündlich erhalten hat, und dass dies ausjudiziert ist. Herr Dr. Katschnig ist<br />
betreffend der NÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung ein kompetenter Ansprechpartner.
GR Oliver Küffe erklärt, dass er von seiner Partei hingewiesen wurde, dass alle vom Verein<br />
befangen sind und er beantragt die Absetzung des Tagesordnungspunktes 4 bis die Aussage<br />
vom Land NÖ schriftlich vorliegt.<br />
Vizebgm. Sven Ladek erwidert, dass die Bürgermeisterin berechtigt ist einen<br />
Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen.<br />
GR Christoph Reithofer nimmt ab 19.09 Uhr an der Sitzung teil.<br />
GR Brigitte Klann nimmt ab 19.11 Uhr an der Sitzung teil.<br />
TAGESORDNUNG:<br />
Pkt. 1.) Genehmigung bzw. Abänderung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 15.<br />
Dez. 2010;<br />
Pkt. 2.) Sondernutzungsvertrag Piesel Martina;<br />
Pkt. 3.) Änderung des Flächenwidmungsplanes;<br />
Pkt. 4.) Beachvolleyballplatz – Nutzungsvereinbarung;<br />
Pkt. 5.) Grundankauf vom Militärkommando;<br />
Pkt. 6.) Pachtvertrag für eine feste Anlage vom Militärkommando;<br />
Pkt. 7.) Errichtung einer E-Ladesäule – Nutzung von <strong>Gemeinde</strong>grund;<br />
Pkt. 8.) Rückkauf der Bauparzelle 330/20;<br />
Pkt. 9.) Vereinbarung archäologische Untersuchungen;<br />
Pkt. 10.) Wasserabgabenordnung;<br />
Pkt. 11.) Leitsystem – Tafeln – Werner Peiritsch;<br />
Pkt. 12.) Subventionsansuchen – Museumsverein;<br />
Pkt. 13.) Subventionsansuchen - Art <strong>Carnuntum</strong>;<br />
Pkt. 14.) Vergabe der Wohnung Nr. 7 Scharndorferweg 3;<br />
Pkt. 15.) Unter Ausschluss der Öffentlichkeit;<br />
Pkt. 16.) Unter Ausschluss der Öffentlichkeit;<br />
Pkt. 17.) Allfälliges.<br />
ERLEDIGUNG:<br />
Ad 1.: Genehmigung bzw. Abänderung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom<br />
15. Dez. 2010;<br />
Das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 15. Dez. 2010 wird genehmigt und unterfertigt.<br />
GR Josef Piesel verlässt wegen Befangenheit die Sitzung.<br />
Ad 2.: Sondernutzungsvertrag Piesel Martina;<br />
Frau Martina Piesel hat bei der Errichtung der Einfriedung Ihrer Parzelle 799/12 die<br />
Grundgrenzen überbaut. Damit die Einfriedung zur Fasangasse nicht abgerissen werden muss,<br />
soll für diesen Bereich ein Sondernutzungsvertrag abgeschlossen werden. Frau Bgm. Ingrid<br />
Scheumbauer bringt den Sondernutzungsvertrag vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />
Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt den Sondernutzungsvertrag mit Frau Martina Piesel,<br />
Fasangasse 4, 2404 <strong>Petronell</strong>-C., für die Parzelle 799/8 zu genehmigen.<br />
Beschluss: angenommen<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
2
Herr GR Josef Piesel nimmt wieder an der Sitzung teil.<br />
Ad 3.: Änderung des Flächenwidmungsplanes;<br />
Ad Änderungspunkt 1:<br />
Dieser Änderungspunkt umfasst die Widmung von zwei Standorten für Windkraftanlagen des<br />
Windparks Bad Deutsch-Altenburg <strong>Carnuntum</strong>. Dabei erfolgt eine Umwidmung von<br />
Grünland Land- und Forstwirtschaft (Glf) in Grünland Windkraftanlagen (Gwka).<br />
Das Ansuchen des Projektwerbers (Energiepark Bruck/Leitha GmbH) die Widmungsfläche<br />
des Standortes der WKA BDA 1 soll geringfügig erweitert und über die gesamte<br />
Grundstücksbreite der Parzelle 462 ausgedehnt werden. Dem Projektwerber liegt eine<br />
entsprechende Zustimmung des Grundeigentümers vor.<br />
Die Widmungsfläche für die Windkraftanlage WKA BDA 1 liegt nun auf den Parzellen Nr.<br />
460, 461 und 462 und wird im Beschlussplan entsprechend eingetragen.<br />
Ad Änderungspunkt 3:<br />
Dieser Änderungspunkt umfasst die Digitalisierung des Flächenwidmungsplans (Überführung<br />
des rechtsgültigen Flächenwidmungsplans in ein digitales, GIS fähiges Format und<br />
Anpassung an die gültige Planzeichenverordnung).<br />
Der Entwurf wurde gemäß § 21 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000 in<br />
der derzeit gültigen Fassung, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 10. Jänner 2011 bis<br />
21. Februar 2011 im <strong>Gemeinde</strong>amt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.<br />
Frau Bgm. Ingrid Scheumbauer bringt die Verordnung vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />
V E R O R D N U N G<br />
§ 1 Auf Grund des § 22 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000 idgF.,<br />
wird das örtliche Raumordnungsprogramm dahingehend abgeändert, dass die<br />
analoge Plandarstellung durch die digitale Neudarstellung Pl. Nr. R-0506/B/01/Bl1, R-<br />
0506/B/02/Bl2 sowie R-0506/B/02/Bl3 erstellt vom Ingenieurkonsulentenbüro<br />
„dieLandschaftsplaner.at, Ziviltechnikergesellschaft m.b.H.“ ersetzt wird.<br />
§ 2 Die Plandarstellung, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist,<br />
liegt im <strong>Gemeinde</strong>amt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.<br />
§ 3 Die Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und<br />
nach ihrer darauf folgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen<br />
Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />
Wortmeldungen: GGR Josef-Peter Cinadr, GGR Rudolf Patzelt, Vizebgm. Sven Ladek<br />
Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Abänderung des Pkt. 1 und 3 der aufgelegten<br />
Flächenwidmungsplanänderung sowie die dazugehörige Verordnung.<br />
Beschluss: angenommen<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
3
GR Oliver Küffe verlässt wegen Befangenheit die Sitzung.<br />
Ad 4. Beachvolleyballplatz – Nutzungsvereinbarung;<br />
Der Beachsportverein <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong> hat um Errichtung einer Sportstätte auf einem<br />
Teilstück des Grdstk. 792/1 angesucht. Sämtliche baulichen Maßnahmen werden vom Verein<br />
durchgeführt.<br />
Wortmeldungen: GGR Ing. Kurt Schneider<br />
Antrag GGR Ing. Kurt Schneider: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Statuten des<br />
Beachsportvereins <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong> vorzulesen.<br />
Beschluss: angenommen<br />
Abstimmung: 13 Stimmen dafür 1 Stimme dagegen<br />
Frau Bgm. Ingrid Scheumbauer bringt die Statuten des Beachsportvereines <strong>Petronell</strong>-<br />
<strong>Carnuntum</strong> vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />
Wortmeldungen: GR Ing. Kurt Schneider, GR Josef Thurkowitsch<br />
Antrag GR Ing. Kurt Schneider: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, die Vereinbarung mit dem<br />
Zusatz zu ergänzen, dass vom Beachsportverein <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong> betreffend<br />
Veranstaltungen mit dem ASV <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong> abgesprochen werden muss, damit keine<br />
Gegenveranstaltungen zum ASV <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong> stattfinden.<br />
Beschluss: angenommen<br />
Abstimmung: 13 Stimmen dafür, 1 Stimmenthaltung (Vizebgm. Sven Ladek)<br />
Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt dem Beachsportverein <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong> eine<br />
Teilfläche der Parzelle 792/1 zur Errichtung eines Beachvolleyballplatzes und zur Benützung<br />
der Kassa 2 des Sportplatzes gemäß der vorgebrachten Vereinbarung zu genehmigen.<br />
Beschluss: angenommen<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
GR Oliver Küffe nimmt wieder an der Sitzung teil<br />
Ad 5.: Grundankauf vom Militärkommando;<br />
Vom Militärischen Immobilien Management Zentrum, Roßauer Lände 1, 1090 Wien sollen<br />
die Parzellen 1119, EZ 1023, Parzelle 1039/2, 1040/2, 1083 und 1084, alle EZ 800, sowie<br />
Parzelle 441, EZ 169 im Gesamtausmaß von 19.889m² zu einem Gesamtkaufpreis von Euro<br />
2.600,-- angekauft werden.<br />
Diese Parzellen betreffen u.a. den Ankauf des Bunkers Richtung Hollern und die<br />
dazugehörigen Gräben.<br />
Der Kaufvertrag wird von Frau Bgm. Ingrid Scheumbauer vollinhaltlich zur Kenntnis<br />
gebracht.<br />
Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt den Kaufvertrag mit der Republik<br />
Österreich/Heeresverwaltung, vertreten durch das Militärische Immobilien Management<br />
Zentrum, Roßauer Lände 1, 1090 Wien für die Parzellen 1119, EZ 1023, Parzelle 1039/2,<br />
1040/2, 1083 und 1084, alle EZ 800, sowie Parzelle 441, EZ 169 im Gesamtausmaß von<br />
19.889m² zu einem Gesamtkaufpreis von Euro 2.600,-- zu genehmigen.<br />
Beschluss: angenommen<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
4
Ad 6.: Pachtvertrag für eine feste Anlage vom Militärkommando;<br />
Für die Parzelle 285/22 konnte kein öffentliches Interesse vorgebracht werden und somit ist<br />
auch kein begünstigter Kaufpreis möglich.<br />
Die Parzelle soll auf die Dauer von 5 Jahren zu einem jährlichen Pachtzins von Euro 120,--<br />
inkl. MwSt. gepachtet werden.<br />
Der Pachtvertrag wird von Frau Bgm. Ingrid Scheumbauer vollinhaltlich zur Kenntnis<br />
gebracht.<br />
Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Vereinbarung mit der Republik<br />
Österreich/Heeresverwaltung, vertreten durch das BM für Landesverteidigung und Sport,<br />
dieses vertreten durch das Militärische Immobilien Management Zentrum, Roßauer Lände1,<br />
1090 Wien für die Pachtung der Parzelle 285/22, EZ 790 auf die Dauer von 5 Jahren zu<br />
genehmigen.<br />
Beschluss: angenommen<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
Ad 7.: Errichtung einer E-Ladesäule – Nutzung von <strong>Gemeinde</strong>grund;<br />
Die EVN AG möchte eine E-Lade Säule im Bereich des Archäologischen Parks aufstellen.<br />
Die Ladesäule soll bei der Einfahrt zur Feuerwehr am neugestalteten Begleitweg errichtet<br />
werden.<br />
Es werden Elektroautos, -scooter und –fahrräder während der Landesausstellung zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
Wortmeldungen: GR Christoph Reithofer, GGR Rudolf Patzelt, GR Ing. Kurt Schneider,<br />
Vizebgm. Sven Ladek, GR Oliver Küffe, GGR Erwin Schübl, GR Josef Piesel, GR Claudia<br />
Ponath<br />
Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die EVN AG die benötigte Fläche für eine E-Ladesäule<br />
und 2 Stellplätze im Bereich des Grabelandes zur Verfügung zu stellen, eine entsprechende<br />
Vereinbarung ist noch zu treffen.<br />
Beschluss: angenommen<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
Herr GR Josef Thurkowitsch und Frau GR Anita Reinschedl verlassen wegen Befangenheit<br />
die Sitzung.<br />
Ad 8.: Rückkauf der Bauparzelle 330/20;<br />
Betreffend den Rückkauf der Bauparzelle 330/20 von Herrn Mag. Hermann Thurkowitsch<br />
wurde bereits die gerichtliche Klage von Herrn Dr. Kirchmayer vorbereitet. Herr Mag.<br />
Thurkowitsch ist mit dem Rückkauf der Bauparzelle einverstanden, wenn die <strong>Gemeinde</strong> Euro<br />
35,-- dafür bezahlt, ansonsten lässt er es auf eine gerichtliche Klage ankommen.<br />
Der Vorstand hat in seiner Sitzung beraten, und Frau Bgm. Ingrid Scheumbauer beauftragt<br />
mit Herrn Thurkowitsch noch einmal ein Gespräch zu führen und Euro 32,50 anzubieten.<br />
Herr Thurkowitsch war bei Frau Bgm. Ingrid Scheumbauer und hat erklärt, dass er um Euro<br />
34,-- das Grundstück an die <strong>Gemeinde</strong> zurückgibt, und auch die bereits angefallenen<br />
Anwaltskosten trägt. Falls die <strong>Gemeinde</strong> weniger bezahlen möchte, lässt er es auf eine Klage<br />
ankommen.<br />
Wortmeldungen: GR Claudia Ponath, GR Ing. Kurt Schneider, GGR Rudolf Patzelt,<br />
Vizebgm. Sven Ladek, GR Christoph Reithofer, GR Josef Piesel, GR Oliver Küffe, GR<br />
Brigitte Klann<br />
5
Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Parzelle 330/20, gehörig Herrn Mag. Hermann<br />
Thurkowitsch zu einem Preis von Euro 34,--/m zurückzukaufen, wobei Herr Mag. Hermann<br />
Thurkowitsch die bereits angefallenen Kosten des RAW Dr. Kirchmayer zu übernehmen hat<br />
und das Bauansuchen zurückziehen muss.<br />
Beschluss: angenommen<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
Herr GR Josef Thurkowitsch und Frau GR Anita Reinschedl nehmen wieder an der Sitzung<br />
teil.<br />
Ad 9.: Vereinbarung archäologische Untersuchungen;<br />
Das Bundesdenkmalamt führt nicht mehr selbst die archäologischen Bodenuntersuchungen<br />
durch, sondern es wird damit ein Institut beauftragt. Es kann aber dann beim BDA um<br />
Subvention für die Grabungskosten angesucht werden. Es soll nun mit den<br />
Grundstückseigentümern der Parzellen 839/9, 838/8, 832/3, 832/2 alle EZ 1148, 832/13,<br />
832/12, 832/11, 838/13 und 838/12 alle EZ 1153, 838/3, 838/2 und 838/4 alle EZ 584, 838/11<br />
und 838/10 alle EZ 1095, 832/10, 832/9, 832/7, 838/7, 838/6 und 838/5 alle EZ 864, 832/6 EZ<br />
1235, eine Vereinbarung getroffen werden, dass bei archäologischer Grabung und<br />
Subventionsansuchen durch die <strong>Gemeinde</strong> beim BDA, etwaige archäologische Funde<br />
ablösefrei in das Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> übergehen. Sollte so eine Vereinbarung nicht<br />
getroffen werden, ist die archäologische Grabung selbst zu bezahlen.<br />
Die Vereinbarung wird von Frau Bgm. Ingrid Scheumbauer vollinhaltlich zur Kenntnis<br />
gebracht.<br />
Herr GR Christopher Schmid verlässt die Sitzung.<br />
Wortmeldungen: GR Josef Thurkowitsch, Vizebgm. Sven Ladek, GR Ing. Kurt Schneider,<br />
GGR Rudolf Patzelt, GR Martin Almstädter<br />
Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die vollinhaltlich zur Kenntnis gebrachte Vereinbarung<br />
betreffend archäologische Funde auf den Grdstk. 839/9, 838/8, 832/3, 832/2 alle EZ 1148,<br />
832/13, 832/12, 832/11, 838/13 und 838/12 alle EZ 1153, 838/3, 838/2 und 838/4 alle EZ<br />
584, 838/11 und 838/10 alle EZ 1095, 832/10, 832/9, 832/7, 838/7, 838/6 und 838/5 alle EZ<br />
864, 832/6 EZ 1235 zu genehmigen.<br />
Beschluss: angenommen<br />
Abstimmung: 13 Stimmen dafür 1 Stimmenthaltung (GR Josef Thurkowitsch)<br />
Ad 10.: Wasserabgabenordnung;<br />
Aufgrund der neuen Wasserabgabenordnung können die Ausgaben des Wasserhaushaltes bis<br />
zu 50 % durch die Wasserbereitstellungsgebühren gedeckt werden. Früher war dies nur bis 25<br />
% möglich. Nun sollen die Wasserbereitstellungsgebühren von dzt. Euro 15,--/m³ auf Euro<br />
21,50/m³ p.a. erhöht werden.<br />
Wortmeldungen: GR Oliver Küffe, Vizebgm. Sven Ladek,<br />
VERORDNUNG DES GEMEINDERATES ÜBER DIE ERHEBUNG VON<br />
WASSERVERSORGUNGSABGABEN EINSCHLIESSLICH VON<br />
VORAUSZAHLUNGEN UND WASSERGEBÜHREN<br />
6<br />
2. März 2011
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in der Sitzung am 2. März 2011 auf Grund der Ermächtigung durch § 5<br />
des NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978, LGBl. 6930-4, die Erhebung von<br />
Wasserversorgungsabgaben (Wasseranschlußabgabe, Ergänzungsabgabe und Sonderabgabe)<br />
und Wassergebühren (Bereitstellungsgebühren und Wasserbezugsgebühren) beschlossen.<br />
angeschlagen am: 3. März 2011<br />
abgenommen am: 18. März 2011<br />
beschlossen:<br />
Die Bürgermeisterin<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in der Sitzung am 2. März 2011 gemäß § 12 des<br />
NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 folgende<br />
WASSERABGABENORDNUNG<br />
für die öffentliche <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung<br />
der Marktgemeinde <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong><br />
7<br />
2. März 2011<br />
§ 1<br />
In der Marktgemeinde <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong> werden folgende Wasserversorgungsabgaben und<br />
Wassergebühren erhoben:<br />
a.) Wasseranschlußabgabe einschließlich Vorauszahlung;<br />
b.) Ergänzungsabgabe;<br />
c.) Sonderabgabe;<br />
d.) Bereitstellungsgebühren;<br />
e.) Wasserbezugsgebühren.<br />
§ 2<br />
Wasseranschlußabgabe für den Anschluß an die öffentliche <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung<br />
1. Der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschlußabgaben für den Anschluß an die<br />
öffentliche <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung wird gemäß § 6 Abs. 5 des<br />
NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 mit 5 v.H. der durchschnittlichen Baukosten für<br />
einen Längenmeter des Rohrnetzes (€ 172,07) das ist mit € 8,60 festgesetzt.<br />
2. Gemäß § 6 Abs. 5 (6) des NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 wird für die<br />
Ermittlung des Einheitssatzes (Abs. 1) eine Baukostensumme von € 2.120.035,00 und eine<br />
Gesamtlänge des Rohrnetzes von lfm 12.431 zu Grunde gelegt.<br />
3<br />
Ergänzungsabgabe<br />
Bei Änderung der Berechnungsfläche für eine angeschlossene Liegenschaft wird eine<br />
Ergänzungsabgabe auf Grund der Bestimmungen des § 7 des<br />
NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 berechnet.
§ 4<br />
Sonderabgabe<br />
1. Eine Sonderabgabe gem. § 8 des NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 ist zu<br />
entrichten, wenn wegen der Zweckbestimmung der auf der anzuschließenden Liegenschaft<br />
errichtenden Baulichkeiten ein über den ortsüblichen Durchschnitt hinausgehender<br />
Wasserverbrauch zu erwarten ist und aus diesem Grunde die <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung<br />
besonders ausgestaltet werden muß.<br />
2. Eine Sonderabgabe ist aber auch dann zu entrichten, wenn die auf einer an die<br />
<strong>Gemeinde</strong>wasserleitung angeschlossenen Liegenschaft bestehenden Baulichkeiten durch<br />
Neu-, Zu- oder Umbauten so geändert werden, daß die im Abs. 1 angeführten<br />
Voraussetzungen zutreffen.<br />
3. Die Sonderabgabe darf den durch die besondere Inanspruchnahme erhöhten Bauaufwand<br />
nicht übersteigen.<br />
§ 5<br />
Bereitstellungsgebühren<br />
1. Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 21,50 pro m3/h festgesetzt.<br />
2. Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wassermessers (in m3/h)<br />
mal dem Bereitstellungsbetrag.<br />
Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr:<br />
Wassermesser- Bereitstellungs- = Bereitstellungs-<br />
Nennbelastung mal betrag gebühr in €<br />
in € pro m3/h<br />
3 x € 21,50 = € 64,50<br />
7 x € 21,50 = € 150,50<br />
20 x € 21,50 = € 430,--<br />
§ 6<br />
Wasserbezugsgebühren<br />
1. Die Wasserbezugsgebühren werden für Liegenschaften, für die von der <strong>Gemeinde</strong> ein<br />
Wassermesser beigestellt ist, nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 2 des NÖ<br />
<strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 berechnet.<br />
2. Für die im Abs. 1 genannten Liegenschaften wird die Grundgebühr für 1 m3 Wasser mit<br />
€ 1,50 festgesetzt.<br />
3. Die Wasserbezugsgebühren sind für Liegenschaften, für die von der <strong>Gemeinde</strong> ein<br />
Wassermesser noch nicht beigestellt werden konnte, so zu berechnen, daß die<br />
Berechnungsflächen mit der Grundgebühr gemäß § 11 Abs. 4 des<br />
NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 vervielfacht wird. Dieser Betrag wird auf die in<br />
einem Kalenderjahr vorgesehenen Ablesungszeiträume gleichmäßig aufgeteilt.<br />
§ 7<br />
Entstehung des Abgabenanspruches, Ablesungszeitraum, Entrichtung der<br />
Wasserbezugsgebühr und Bereitstellungsgebühr<br />
8
1. Hinsichtlich der Entstehung der Gebührenschuld der Bereitstellungs- und<br />
Wasserbezugsgebühr gelten die Bestimmungen des § 15 des<br />
NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978<br />
2. Die Wasserbezugsgebühr wird auf Grund einer einmaligen Ablesung im Kalenderjahr<br />
gemäß § 11 Abs. 1 und 2 des NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 berechnet. Der<br />
Ablesungszeitraum beträgt daher 12 Monate. Er beginnt mit 1.Oktober und endet mit<br />
30.September. Für die Bezahlung der so berechneten Wasserbezugsgebühr werden vier<br />
Teilzahlungszeiträume wie folgt festgelegt:<br />
1. Vom 01.10. bis 31.12.<br />
2. Vom 01.01. bis 31.03.<br />
3. Vom 01.04. bis 30.06.<br />
4. Vom 01.07. bis 30.09.<br />
Die auf Grund der einmaligen Ablesung festgesetzte Wasserbezugsgebühr wird auf die<br />
vorgenannten Teilzahlungszeiträume aufgeteilt, wobei die einzelnen Teilbeträge in gleicher<br />
Höhe auf- oder abgerundet festgesetzt werden. Die einzelnen Teilbeträge sind jeweils am<br />
15.11., 15.02., 15.05. und 15.08. fällig. Im letzten Teilzahlungszeitraum jedes Kalenderjahres<br />
erfolgt die Abrechnung der festgesetzten Teilzahlungen mit der auf Grund der Ablesung<br />
errechneten Wasserbezugsgebühr und werden die Teilbeträge für die folgenden<br />
Teilzahlungszeiträume neu festgesetzt.<br />
3. Die jährliche Bereitstellungsgebühr ist in gleichen Teilbeträgen gleichzeitig mit den<br />
Teilzahlungen für die Wasserbezugsgebühr zu entrichten.<br />
4. Die Entrichtung der Wasserbezugs- und Bereitstellungsgebühren hat durch Einzahlung<br />
mittels Zahlschein auf ein Konto der <strong>Gemeinde</strong> zu erfolgen.<br />
§ 8<br />
Umsatzsteuer<br />
Zusätzlich zu sämtlichen Abgaben und Gebühren nach dieser Wasserabgabenordnung gelangt<br />
die gesetzliche Umsatzsteuer auf Grund des Umsatzsteuergesetzes 1994, in der jeweils<br />
geltenden Fassung, zur Verrechnung.<br />
§ 9<br />
Diese Wasserabgabenordnung tritt am 1. April 2011 in Kraft.<br />
Bürgermeisterin<br />
Ingrid Scheumbauer<br />
Angeschlagen am: 03. März 2011<br />
Abgenommen am: 18. März 2011<br />
Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Bereitstellungsgebühr von Euro 15,--/m³ auf Euro<br />
21,50/m³ zu erhöhen und die dazugehörige Verordnung zu genehmigen.<br />
Beschluss: angenommen<br />
Abstimmung: 13 Stimmen dafür, 1 Stimmenthaltung (GR Oliver Küffe)<br />
9
Ad 11.: Leitsystem – Tafeln – Werner Peiritsch;<br />
Herr Werner Peiritsch ersucht um Aufnahme seiner Firma in das Leitsystem der<br />
Markgemeinde <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong>.<br />
Wortmeldungen: GR Ing. Kurt Schneider<br />
Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt dem Ansuchen des Herrn Werner Peiritsch zur<br />
Einbindung in das Ortsleitsystem stattzugeben.<br />
Beschluss: angenommen<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
Vizebgm. Sven Ladek verlässt wegen Befangenheit die Sitzung.<br />
Ad 12.: Subventionsansuchen – Museumsverein;<br />
Der Museumsverein <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong>, Auxiliarkastell hat um Genehmigung einer<br />
Förderung für das Jahr 2011 in der Höhe von Euro 1.000,-- angesucht. Bgm. Ingrid<br />
Scheumbauer bringt das Förderansuchen des Museumsvereins vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />
Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt dem Ansuchen des Museumsvereines Auxiliarkastell<br />
<strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong> stattzugeben und eine Subvention in der Höhe von Euro 1.000,-- für<br />
2011 zu gewähren.<br />
Beschluss: angenommen<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
Ad 13.: Subventionsansuchen - Art <strong>Carnuntum</strong>;<br />
Herr Piero Bordin hat um Gewährung einer Subvention in der Höhe der angefallenen<br />
Lustbarkeitsabgabe von Euro 361,14 für 2010 ersucht.<br />
Wortmeldungen: GR Ing. Kurt Schneider, GR Martin Almstädter<br />
Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt dem Ansuchen des Herrn Piero Bordin, Art <strong>Carnuntum</strong><br />
die Lustbarkeitsabgabe für 2010 in der Höhe von Euro 361,14 in Form einer Subvention zu<br />
erlassen.<br />
Beschluss: angenommen<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
Ad 14.: Vergabe der Wohnung Nr. 7 Scharndorferweg 3;<br />
Die Wohnung Nr. 7 am Scharndorferweg 3 ist per 1.4.2011 zu vergeben. Die nächstgereihte<br />
Wohnungswerberin ist Frau Jana Güzel. Frau Jana Güzel hat zurzeit die Wohnung Nr. 10 am<br />
Scharndorferweg 7 gemietet. Bei einer etwaigen Wohnungsvergabe der Wohnung Nr. 7 am<br />
Scharndorferweg 3 an Frau Güzel, würde ihr Sohn Dobias Rene, der auch in der Wohnung 7<br />
wohnt, diese behalten wollen.<br />
Wortmeldungen: GR Brigitte Klann, GR Josef Thurkowitsch, GR Martin Almstädter<br />
Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Wohnung Nr 7 am Scharndorferweg 3 per 1.4.2011<br />
an Frau Jana Güzel zu vergeben. Gleichfalls wird die Wohnung Nr. 10 am Scharndorferweg 7<br />
an Herrn Dobias Rene per 1.4.2011 vergeben.<br />
Beschluss: angenommen<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
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Ad 15.: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit<br />
Über diesen Tagesordnungspunkt wird ein einstimmiger Beschluss gefasst.<br />
Ad 16.: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit;<br />
Über diesen Tagesordnungspunkt wird ein einstimmiger Beschluss gefasst.<br />
Ad 17.:Allfälliges.<br />
Für den Kindergartenneubau wurde eine nichtrückzahlbare Sockelbeihilfe in der Höhe von<br />
Euro 501.400,-- gewährt.<br />
Das Ansuchen zur Errichtung eines Schutzweges bei der Volksschule und Bruckerstraße<br />
wurde an die Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet. Der zuständige Sachbearbeiter vom Amt<br />
der NÖ Landesregierung hat eine Verkehrszählung bei den beiden Punkten angeordnet.<br />
Herr GR Martin Almstädter fragt an, wann der RAB 2010 erstellt wird. Frau Bgm. Ingrid<br />
Scheumbauer erklärt, dass sie mit Frau Seewald noch im Land NÖ bei einer<br />
Schlussbesprechung war und der RAB 2010 in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 6. April<br />
beschlossen werden soll.<br />
UGR Christoph Reithofer gibt bekannt, dass am 2. April die diesjährige Flurreinigung<br />
durchgeführt wird. Treffpunkt ist um 9.00 Uhr beim Bauhof <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong>.<br />
GR Martin Almstädter fragt an, ob für die Abholzungen, die zur Zeit durchgeführt werden,<br />
keine Vergabe erforderlich ist, sowie im Grabeland.<br />
Bgm. Ingrid Scheumbauer erklärt, dass die Schlägerungen im Grabeland im Zuge der<br />
Bepflanzung und Wegeerstellung im <strong>Gemeinde</strong>rat vergeben wurden.<br />
Bgm. Ingrid Scheumbauer berichtet weiters, dass das Versickerungsbecken im Grabeland<br />
fertiggestellt ist und die Böschung noch gestaltet werden muss.<br />
Wortmeldungen: GR Ing Kurt Schneider<br />
GR Ing. Kurt Schneider meint, dass der Informationsstand betreffend die Projekte zur<br />
LA2011 ungenügend ist und er vor der LA noch gerne Informationen von der<br />
Projektkoordinatorin hätte.<br />
Bgm. Ingrid Scheumbauer erwidert, dass die Informationen, sobald diese auch am<br />
<strong>Gemeinde</strong>amt vorliegen, an die Bevölkerung zeitgerecht weitergegeben werden.<br />
Ende: 22.00 Uhr<br />
Bürgermeisterin:<br />
Ingrid Scheumbauer<br />
Schriftführerin: Gisela Klaffl<br />
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