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öffentliches Protokoll!!!<br />

PROTOKOLL<br />

über die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am<br />

Mittwoch, den 2.3.2011 um 19.00 Uhr<br />

im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong><br />

3.3.2011<br />

Zl.: 37/2011 Kl.<br />

Anwesend: Bgm. Ingrid Scheumbauer,<br />

Vizebgm. Sven Ladek,<br />

die <strong>Gemeinde</strong>räte: Martin Almstädter, Jürgen Giner, Brigitte Klann<br />

(verspätetes Eintreffen entschuldigt), Oliver Küffe, Rudolf Patzelt, Josef Piesel,<br />

Claudia Ponath, Anita Reinschedl, Christoph Reithofer (verspätetes Eintreffen<br />

entschuldigt), Christopher Schmid, Ing. Kurt Schneider, Erwin Schübl,<br />

Josef Thurkowitsch,<br />

Schriftführerin: Gisela Klaffl<br />

Abwesend: die <strong>Gemeinde</strong>räte: Josef-Peter Cinadr, Ing. Claus Dietrich, Ing. Leopold Weber<br />

– alle entschuldigt<br />

Ing. Ferdinand Kocsisek – unentschuldigt<br />

Bgm. Ingrid Scheumbauer begrüßt die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder, stellt fest, dass die<br />

Beschlussfähigkeit gegeben ist und die Tagesordnung jedem <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />

zeitgerecht zugegangen ist.<br />

Für die Verstorbenen Herrn Ernst Smejkal, Frau Gertraud Osterritter, Frau Maria Windholz,<br />

Herr Karl Köck und Herrn Gerhard Wende wird eine Trauerminute abgehalten.<br />

GR Oliver Küffe fragt an, ob es die Rechtsauskunft, dass bei Behandlung einer<br />

Vereinsangelegenheit lediglich der Obmann befangen ist schriftlich vorliegt.<br />

Bgm. Ingrid Scheumbauer erklärt, dass sie die Auskunft von der Abt. IVW3, Herrn Dr.<br />

Katschnig mündlich erhalten hat, und dass dies ausjudiziert ist. Herr Dr. Katschnig ist<br />

betreffend der NÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung ein kompetenter Ansprechpartner.


GR Oliver Küffe erklärt, dass er von seiner Partei hingewiesen wurde, dass alle vom Verein<br />

befangen sind und er beantragt die Absetzung des Tagesordnungspunktes 4 bis die Aussage<br />

vom Land NÖ schriftlich vorliegt.<br />

Vizebgm. Sven Ladek erwidert, dass die Bürgermeisterin berechtigt ist einen<br />

Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen.<br />

GR Christoph Reithofer nimmt ab 19.09 Uhr an der Sitzung teil.<br />

GR Brigitte Klann nimmt ab 19.11 Uhr an der Sitzung teil.<br />

TAGESORDNUNG:<br />

Pkt. 1.) Genehmigung bzw. Abänderung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 15.<br />

Dez. 2010;<br />

Pkt. 2.) Sondernutzungsvertrag Piesel Martina;<br />

Pkt. 3.) Änderung des Flächenwidmungsplanes;<br />

Pkt. 4.) Beachvolleyballplatz – Nutzungsvereinbarung;<br />

Pkt. 5.) Grundankauf vom Militärkommando;<br />

Pkt. 6.) Pachtvertrag für eine feste Anlage vom Militärkommando;<br />

Pkt. 7.) Errichtung einer E-Ladesäule – Nutzung von <strong>Gemeinde</strong>grund;<br />

Pkt. 8.) Rückkauf der Bauparzelle 330/20;<br />

Pkt. 9.) Vereinbarung archäologische Untersuchungen;<br />

Pkt. 10.) Wasserabgabenordnung;<br />

Pkt. 11.) Leitsystem – Tafeln – Werner Peiritsch;<br />

Pkt. 12.) Subventionsansuchen – Museumsverein;<br />

Pkt. 13.) Subventionsansuchen - Art <strong>Carnuntum</strong>;<br />

Pkt. 14.) Vergabe der Wohnung Nr. 7 Scharndorferweg 3;<br />

Pkt. 15.) Unter Ausschluss der Öffentlichkeit;<br />

Pkt. 16.) Unter Ausschluss der Öffentlichkeit;<br />

Pkt. 17.) Allfälliges.<br />

ERLEDIGUNG:<br />

Ad 1.: Genehmigung bzw. Abänderung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom<br />

15. Dez. 2010;<br />

Das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 15. Dez. 2010 wird genehmigt und unterfertigt.<br />

GR Josef Piesel verlässt wegen Befangenheit die Sitzung.<br />

Ad 2.: Sondernutzungsvertrag Piesel Martina;<br />

Frau Martina Piesel hat bei der Errichtung der Einfriedung Ihrer Parzelle 799/12 die<br />

Grundgrenzen überbaut. Damit die Einfriedung zur Fasangasse nicht abgerissen werden muss,<br />

soll für diesen Bereich ein Sondernutzungsvertrag abgeschlossen werden. Frau Bgm. Ingrid<br />

Scheumbauer bringt den Sondernutzungsvertrag vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />

Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt den Sondernutzungsvertrag mit Frau Martina Piesel,<br />

Fasangasse 4, 2404 <strong>Petronell</strong>-C., für die Parzelle 799/8 zu genehmigen.<br />

Beschluss: angenommen<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

2


Herr GR Josef Piesel nimmt wieder an der Sitzung teil.<br />

Ad 3.: Änderung des Flächenwidmungsplanes;<br />

Ad Änderungspunkt 1:<br />

Dieser Änderungspunkt umfasst die Widmung von zwei Standorten für Windkraftanlagen des<br />

Windparks Bad Deutsch-Altenburg <strong>Carnuntum</strong>. Dabei erfolgt eine Umwidmung von<br />

Grünland Land- und Forstwirtschaft (Glf) in Grünland Windkraftanlagen (Gwka).<br />

Das Ansuchen des Projektwerbers (Energiepark Bruck/Leitha GmbH) die Widmungsfläche<br />

des Standortes der WKA BDA 1 soll geringfügig erweitert und über die gesamte<br />

Grundstücksbreite der Parzelle 462 ausgedehnt werden. Dem Projektwerber liegt eine<br />

entsprechende Zustimmung des Grundeigentümers vor.<br />

Die Widmungsfläche für die Windkraftanlage WKA BDA 1 liegt nun auf den Parzellen Nr.<br />

460, 461 und 462 und wird im Beschlussplan entsprechend eingetragen.<br />

Ad Änderungspunkt 3:<br />

Dieser Änderungspunkt umfasst die Digitalisierung des Flächenwidmungsplans (Überführung<br />

des rechtsgültigen Flächenwidmungsplans in ein digitales, GIS fähiges Format und<br />

Anpassung an die gültige Planzeichenverordnung).<br />

Der Entwurf wurde gemäß § 21 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000 in<br />

der derzeit gültigen Fassung, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 10. Jänner 2011 bis<br />

21. Februar 2011 im <strong>Gemeinde</strong>amt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.<br />

Frau Bgm. Ingrid Scheumbauer bringt die Verordnung vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />

V E R O R D N U N G<br />

§ 1 Auf Grund des § 22 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000 idgF.,<br />

wird das örtliche Raumordnungsprogramm dahingehend abgeändert, dass die<br />

analoge Plandarstellung durch die digitale Neudarstellung Pl. Nr. R-0506/B/01/Bl1, R-<br />

0506/B/02/Bl2 sowie R-0506/B/02/Bl3 erstellt vom Ingenieurkonsulentenbüro<br />

„dieLandschaftsplaner.at, Ziviltechnikergesellschaft m.b.H.“ ersetzt wird.<br />

§ 2 Die Plandarstellung, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist,<br />

liegt im <strong>Gemeinde</strong>amt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.<br />

§ 3 Die Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und<br />

nach ihrer darauf folgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

Wortmeldungen: GGR Josef-Peter Cinadr, GGR Rudolf Patzelt, Vizebgm. Sven Ladek<br />

Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Abänderung des Pkt. 1 und 3 der aufgelegten<br />

Flächenwidmungsplanänderung sowie die dazugehörige Verordnung.<br />

Beschluss: angenommen<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

3


GR Oliver Küffe verlässt wegen Befangenheit die Sitzung.<br />

Ad 4. Beachvolleyballplatz – Nutzungsvereinbarung;<br />

Der Beachsportverein <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong> hat um Errichtung einer Sportstätte auf einem<br />

Teilstück des Grdstk. 792/1 angesucht. Sämtliche baulichen Maßnahmen werden vom Verein<br />

durchgeführt.<br />

Wortmeldungen: GGR Ing. Kurt Schneider<br />

Antrag GGR Ing. Kurt Schneider: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Statuten des<br />

Beachsportvereins <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong> vorzulesen.<br />

Beschluss: angenommen<br />

Abstimmung: 13 Stimmen dafür 1 Stimme dagegen<br />

Frau Bgm. Ingrid Scheumbauer bringt die Statuten des Beachsportvereines <strong>Petronell</strong>-<br />

<strong>Carnuntum</strong> vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />

Wortmeldungen: GR Ing. Kurt Schneider, GR Josef Thurkowitsch<br />

Antrag GR Ing. Kurt Schneider: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, die Vereinbarung mit dem<br />

Zusatz zu ergänzen, dass vom Beachsportverein <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong> betreffend<br />

Veranstaltungen mit dem ASV <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong> abgesprochen werden muss, damit keine<br />

Gegenveranstaltungen zum ASV <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong> stattfinden.<br />

Beschluss: angenommen<br />

Abstimmung: 13 Stimmen dafür, 1 Stimmenthaltung (Vizebgm. Sven Ladek)<br />

Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt dem Beachsportverein <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong> eine<br />

Teilfläche der Parzelle 792/1 zur Errichtung eines Beachvolleyballplatzes und zur Benützung<br />

der Kassa 2 des Sportplatzes gemäß der vorgebrachten Vereinbarung zu genehmigen.<br />

Beschluss: angenommen<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

GR Oliver Küffe nimmt wieder an der Sitzung teil<br />

Ad 5.: Grundankauf vom Militärkommando;<br />

Vom Militärischen Immobilien Management Zentrum, Roßauer Lände 1, 1090 Wien sollen<br />

die Parzellen 1119, EZ 1023, Parzelle 1039/2, 1040/2, 1083 und 1084, alle EZ 800, sowie<br />

Parzelle 441, EZ 169 im Gesamtausmaß von 19.889m² zu einem Gesamtkaufpreis von Euro<br />

2.600,-- angekauft werden.<br />

Diese Parzellen betreffen u.a. den Ankauf des Bunkers Richtung Hollern und die<br />

dazugehörigen Gräben.<br />

Der Kaufvertrag wird von Frau Bgm. Ingrid Scheumbauer vollinhaltlich zur Kenntnis<br />

gebracht.<br />

Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt den Kaufvertrag mit der Republik<br />

Österreich/Heeresverwaltung, vertreten durch das Militärische Immobilien Management<br />

Zentrum, Roßauer Lände 1, 1090 Wien für die Parzellen 1119, EZ 1023, Parzelle 1039/2,<br />

1040/2, 1083 und 1084, alle EZ 800, sowie Parzelle 441, EZ 169 im Gesamtausmaß von<br />

19.889m² zu einem Gesamtkaufpreis von Euro 2.600,-- zu genehmigen.<br />

Beschluss: angenommen<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

4


Ad 6.: Pachtvertrag für eine feste Anlage vom Militärkommando;<br />

Für die Parzelle 285/22 konnte kein öffentliches Interesse vorgebracht werden und somit ist<br />

auch kein begünstigter Kaufpreis möglich.<br />

Die Parzelle soll auf die Dauer von 5 Jahren zu einem jährlichen Pachtzins von Euro 120,--<br />

inkl. MwSt. gepachtet werden.<br />

Der Pachtvertrag wird von Frau Bgm. Ingrid Scheumbauer vollinhaltlich zur Kenntnis<br />

gebracht.<br />

Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Vereinbarung mit der Republik<br />

Österreich/Heeresverwaltung, vertreten durch das BM für Landesverteidigung und Sport,<br />

dieses vertreten durch das Militärische Immobilien Management Zentrum, Roßauer Lände1,<br />

1090 Wien für die Pachtung der Parzelle 285/22, EZ 790 auf die Dauer von 5 Jahren zu<br />

genehmigen.<br />

Beschluss: angenommen<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

Ad 7.: Errichtung einer E-Ladesäule – Nutzung von <strong>Gemeinde</strong>grund;<br />

Die EVN AG möchte eine E-Lade Säule im Bereich des Archäologischen Parks aufstellen.<br />

Die Ladesäule soll bei der Einfahrt zur Feuerwehr am neugestalteten Begleitweg errichtet<br />

werden.<br />

Es werden Elektroautos, -scooter und –fahrräder während der Landesausstellung zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

Wortmeldungen: GR Christoph Reithofer, GGR Rudolf Patzelt, GR Ing. Kurt Schneider,<br />

Vizebgm. Sven Ladek, GR Oliver Küffe, GGR Erwin Schübl, GR Josef Piesel, GR Claudia<br />

Ponath<br />

Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die EVN AG die benötigte Fläche für eine E-Ladesäule<br />

und 2 Stellplätze im Bereich des Grabelandes zur Verfügung zu stellen, eine entsprechende<br />

Vereinbarung ist noch zu treffen.<br />

Beschluss: angenommen<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

Herr GR Josef Thurkowitsch und Frau GR Anita Reinschedl verlassen wegen Befangenheit<br />

die Sitzung.<br />

Ad 8.: Rückkauf der Bauparzelle 330/20;<br />

Betreffend den Rückkauf der Bauparzelle 330/20 von Herrn Mag. Hermann Thurkowitsch<br />

wurde bereits die gerichtliche Klage von Herrn Dr. Kirchmayer vorbereitet. Herr Mag.<br />

Thurkowitsch ist mit dem Rückkauf der Bauparzelle einverstanden, wenn die <strong>Gemeinde</strong> Euro<br />

35,-- dafür bezahlt, ansonsten lässt er es auf eine gerichtliche Klage ankommen.<br />

Der Vorstand hat in seiner Sitzung beraten, und Frau Bgm. Ingrid Scheumbauer beauftragt<br />

mit Herrn Thurkowitsch noch einmal ein Gespräch zu führen und Euro 32,50 anzubieten.<br />

Herr Thurkowitsch war bei Frau Bgm. Ingrid Scheumbauer und hat erklärt, dass er um Euro<br />

34,-- das Grundstück an die <strong>Gemeinde</strong> zurückgibt, und auch die bereits angefallenen<br />

Anwaltskosten trägt. Falls die <strong>Gemeinde</strong> weniger bezahlen möchte, lässt er es auf eine Klage<br />

ankommen.<br />

Wortmeldungen: GR Claudia Ponath, GR Ing. Kurt Schneider, GGR Rudolf Patzelt,<br />

Vizebgm. Sven Ladek, GR Christoph Reithofer, GR Josef Piesel, GR Oliver Küffe, GR<br />

Brigitte Klann<br />

5


Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Parzelle 330/20, gehörig Herrn Mag. Hermann<br />

Thurkowitsch zu einem Preis von Euro 34,--/m zurückzukaufen, wobei Herr Mag. Hermann<br />

Thurkowitsch die bereits angefallenen Kosten des RAW Dr. Kirchmayer zu übernehmen hat<br />

und das Bauansuchen zurückziehen muss.<br />

Beschluss: angenommen<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

Herr GR Josef Thurkowitsch und Frau GR Anita Reinschedl nehmen wieder an der Sitzung<br />

teil.<br />

Ad 9.: Vereinbarung archäologische Untersuchungen;<br />

Das Bundesdenkmalamt führt nicht mehr selbst die archäologischen Bodenuntersuchungen<br />

durch, sondern es wird damit ein Institut beauftragt. Es kann aber dann beim BDA um<br />

Subvention für die Grabungskosten angesucht werden. Es soll nun mit den<br />

Grundstückseigentümern der Parzellen 839/9, 838/8, 832/3, 832/2 alle EZ 1148, 832/13,<br />

832/12, 832/11, 838/13 und 838/12 alle EZ 1153, 838/3, 838/2 und 838/4 alle EZ 584, 838/11<br />

und 838/10 alle EZ 1095, 832/10, 832/9, 832/7, 838/7, 838/6 und 838/5 alle EZ 864, 832/6 EZ<br />

1235, eine Vereinbarung getroffen werden, dass bei archäologischer Grabung und<br />

Subventionsansuchen durch die <strong>Gemeinde</strong> beim BDA, etwaige archäologische Funde<br />

ablösefrei in das Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> übergehen. Sollte so eine Vereinbarung nicht<br />

getroffen werden, ist die archäologische Grabung selbst zu bezahlen.<br />

Die Vereinbarung wird von Frau Bgm. Ingrid Scheumbauer vollinhaltlich zur Kenntnis<br />

gebracht.<br />

Herr GR Christopher Schmid verlässt die Sitzung.<br />

Wortmeldungen: GR Josef Thurkowitsch, Vizebgm. Sven Ladek, GR Ing. Kurt Schneider,<br />

GGR Rudolf Patzelt, GR Martin Almstädter<br />

Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die vollinhaltlich zur Kenntnis gebrachte Vereinbarung<br />

betreffend archäologische Funde auf den Grdstk. 839/9, 838/8, 832/3, 832/2 alle EZ 1148,<br />

832/13, 832/12, 832/11, 838/13 und 838/12 alle EZ 1153, 838/3, 838/2 und 838/4 alle EZ<br />

584, 838/11 und 838/10 alle EZ 1095, 832/10, 832/9, 832/7, 838/7, 838/6 und 838/5 alle EZ<br />

864, 832/6 EZ 1235 zu genehmigen.<br />

Beschluss: angenommen<br />

Abstimmung: 13 Stimmen dafür 1 Stimmenthaltung (GR Josef Thurkowitsch)<br />

Ad 10.: Wasserabgabenordnung;<br />

Aufgrund der neuen Wasserabgabenordnung können die Ausgaben des Wasserhaushaltes bis<br />

zu 50 % durch die Wasserbereitstellungsgebühren gedeckt werden. Früher war dies nur bis 25<br />

% möglich. Nun sollen die Wasserbereitstellungsgebühren von dzt. Euro 15,--/m³ auf Euro<br />

21,50/m³ p.a. erhöht werden.<br />

Wortmeldungen: GR Oliver Küffe, Vizebgm. Sven Ladek,<br />

VERORDNUNG DES GEMEINDERATES ÜBER DIE ERHEBUNG VON<br />

WASSERVERSORGUNGSABGABEN EINSCHLIESSLICH VON<br />

VORAUSZAHLUNGEN UND WASSERGEBÜHREN<br />

6<br />

2. März 2011


Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in der Sitzung am 2. März 2011 auf Grund der Ermächtigung durch § 5<br />

des NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978, LGBl. 6930-4, die Erhebung von<br />

Wasserversorgungsabgaben (Wasseranschlußabgabe, Ergänzungsabgabe und Sonderabgabe)<br />

und Wassergebühren (Bereitstellungsgebühren und Wasserbezugsgebühren) beschlossen.<br />

angeschlagen am: 3. März 2011<br />

abgenommen am: 18. März 2011<br />

beschlossen:<br />

Die Bürgermeisterin<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in der Sitzung am 2. März 2011 gemäß § 12 des<br />

NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 folgende<br />

WASSERABGABENORDNUNG<br />

für die öffentliche <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung<br />

der Marktgemeinde <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong><br />

7<br />

2. März 2011<br />

§ 1<br />

In der Marktgemeinde <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong> werden folgende Wasserversorgungsabgaben und<br />

Wassergebühren erhoben:<br />

a.) Wasseranschlußabgabe einschließlich Vorauszahlung;<br />

b.) Ergänzungsabgabe;<br />

c.) Sonderabgabe;<br />

d.) Bereitstellungsgebühren;<br />

e.) Wasserbezugsgebühren.<br />

§ 2<br />

Wasseranschlußabgabe für den Anschluß an die öffentliche <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung<br />

1. Der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschlußabgaben für den Anschluß an die<br />

öffentliche <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung wird gemäß § 6 Abs. 5 des<br />

NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 mit 5 v.H. der durchschnittlichen Baukosten für<br />

einen Längenmeter des Rohrnetzes (€ 172,07) das ist mit € 8,60 festgesetzt.<br />

2. Gemäß § 6 Abs. 5 (6) des NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 wird für die<br />

Ermittlung des Einheitssatzes (Abs. 1) eine Baukostensumme von € 2.120.035,00 und eine<br />

Gesamtlänge des Rohrnetzes von lfm 12.431 zu Grunde gelegt.<br />

3<br />

Ergänzungsabgabe<br />

Bei Änderung der Berechnungsfläche für eine angeschlossene Liegenschaft wird eine<br />

Ergänzungsabgabe auf Grund der Bestimmungen des § 7 des<br />

NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 berechnet.


§ 4<br />

Sonderabgabe<br />

1. Eine Sonderabgabe gem. § 8 des NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 ist zu<br />

entrichten, wenn wegen der Zweckbestimmung der auf der anzuschließenden Liegenschaft<br />

errichtenden Baulichkeiten ein über den ortsüblichen Durchschnitt hinausgehender<br />

Wasserverbrauch zu erwarten ist und aus diesem Grunde die <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung<br />

besonders ausgestaltet werden muß.<br />

2. Eine Sonderabgabe ist aber auch dann zu entrichten, wenn die auf einer an die<br />

<strong>Gemeinde</strong>wasserleitung angeschlossenen Liegenschaft bestehenden Baulichkeiten durch<br />

Neu-, Zu- oder Umbauten so geändert werden, daß die im Abs. 1 angeführten<br />

Voraussetzungen zutreffen.<br />

3. Die Sonderabgabe darf den durch die besondere Inanspruchnahme erhöhten Bauaufwand<br />

nicht übersteigen.<br />

§ 5<br />

Bereitstellungsgebühren<br />

1. Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 21,50 pro m3/h festgesetzt.<br />

2. Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wassermessers (in m3/h)<br />

mal dem Bereitstellungsbetrag.<br />

Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr:<br />

Wassermesser- Bereitstellungs- = Bereitstellungs-<br />

Nennbelastung mal betrag gebühr in €<br />

in € pro m3/h<br />

3 x € 21,50 = € 64,50<br />

7 x € 21,50 = € 150,50<br />

20 x € 21,50 = € 430,--<br />

§ 6<br />

Wasserbezugsgebühren<br />

1. Die Wasserbezugsgebühren werden für Liegenschaften, für die von der <strong>Gemeinde</strong> ein<br />

Wassermesser beigestellt ist, nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 2 des NÖ<br />

<strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 berechnet.<br />

2. Für die im Abs. 1 genannten Liegenschaften wird die Grundgebühr für 1 m3 Wasser mit<br />

€ 1,50 festgesetzt.<br />

3. Die Wasserbezugsgebühren sind für Liegenschaften, für die von der <strong>Gemeinde</strong> ein<br />

Wassermesser noch nicht beigestellt werden konnte, so zu berechnen, daß die<br />

Berechnungsflächen mit der Grundgebühr gemäß § 11 Abs. 4 des<br />

NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 vervielfacht wird. Dieser Betrag wird auf die in<br />

einem Kalenderjahr vorgesehenen Ablesungszeiträume gleichmäßig aufgeteilt.<br />

§ 7<br />

Entstehung des Abgabenanspruches, Ablesungszeitraum, Entrichtung der<br />

Wasserbezugsgebühr und Bereitstellungsgebühr<br />

8


1. Hinsichtlich der Entstehung der Gebührenschuld der Bereitstellungs- und<br />

Wasserbezugsgebühr gelten die Bestimmungen des § 15 des<br />

NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978<br />

2. Die Wasserbezugsgebühr wird auf Grund einer einmaligen Ablesung im Kalenderjahr<br />

gemäß § 11 Abs. 1 und 2 des NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetzes 1978 berechnet. Der<br />

Ablesungszeitraum beträgt daher 12 Monate. Er beginnt mit 1.Oktober und endet mit<br />

30.September. Für die Bezahlung der so berechneten Wasserbezugsgebühr werden vier<br />

Teilzahlungszeiträume wie folgt festgelegt:<br />

1. Vom 01.10. bis 31.12.<br />

2. Vom 01.01. bis 31.03.<br />

3. Vom 01.04. bis 30.06.<br />

4. Vom 01.07. bis 30.09.<br />

Die auf Grund der einmaligen Ablesung festgesetzte Wasserbezugsgebühr wird auf die<br />

vorgenannten Teilzahlungszeiträume aufgeteilt, wobei die einzelnen Teilbeträge in gleicher<br />

Höhe auf- oder abgerundet festgesetzt werden. Die einzelnen Teilbeträge sind jeweils am<br />

15.11., 15.02., 15.05. und 15.08. fällig. Im letzten Teilzahlungszeitraum jedes Kalenderjahres<br />

erfolgt die Abrechnung der festgesetzten Teilzahlungen mit der auf Grund der Ablesung<br />

errechneten Wasserbezugsgebühr und werden die Teilbeträge für die folgenden<br />

Teilzahlungszeiträume neu festgesetzt.<br />

3. Die jährliche Bereitstellungsgebühr ist in gleichen Teilbeträgen gleichzeitig mit den<br />

Teilzahlungen für die Wasserbezugsgebühr zu entrichten.<br />

4. Die Entrichtung der Wasserbezugs- und Bereitstellungsgebühren hat durch Einzahlung<br />

mittels Zahlschein auf ein Konto der <strong>Gemeinde</strong> zu erfolgen.<br />

§ 8<br />

Umsatzsteuer<br />

Zusätzlich zu sämtlichen Abgaben und Gebühren nach dieser Wasserabgabenordnung gelangt<br />

die gesetzliche Umsatzsteuer auf Grund des Umsatzsteuergesetzes 1994, in der jeweils<br />

geltenden Fassung, zur Verrechnung.<br />

§ 9<br />

Diese Wasserabgabenordnung tritt am 1. April 2011 in Kraft.<br />

Bürgermeisterin<br />

Ingrid Scheumbauer<br />

Angeschlagen am: 03. März 2011<br />

Abgenommen am: 18. März 2011<br />

Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Bereitstellungsgebühr von Euro 15,--/m³ auf Euro<br />

21,50/m³ zu erhöhen und die dazugehörige Verordnung zu genehmigen.<br />

Beschluss: angenommen<br />

Abstimmung: 13 Stimmen dafür, 1 Stimmenthaltung (GR Oliver Küffe)<br />

9


Ad 11.: Leitsystem – Tafeln – Werner Peiritsch;<br />

Herr Werner Peiritsch ersucht um Aufnahme seiner Firma in das Leitsystem der<br />

Markgemeinde <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong>.<br />

Wortmeldungen: GR Ing. Kurt Schneider<br />

Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt dem Ansuchen des Herrn Werner Peiritsch zur<br />

Einbindung in das Ortsleitsystem stattzugeben.<br />

Beschluss: angenommen<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

Vizebgm. Sven Ladek verlässt wegen Befangenheit die Sitzung.<br />

Ad 12.: Subventionsansuchen – Museumsverein;<br />

Der Museumsverein <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong>, Auxiliarkastell hat um Genehmigung einer<br />

Förderung für das Jahr 2011 in der Höhe von Euro 1.000,-- angesucht. Bgm. Ingrid<br />

Scheumbauer bringt das Förderansuchen des Museumsvereins vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />

Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt dem Ansuchen des Museumsvereines Auxiliarkastell<br />

<strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong> stattzugeben und eine Subvention in der Höhe von Euro 1.000,-- für<br />

2011 zu gewähren.<br />

Beschluss: angenommen<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

Ad 13.: Subventionsansuchen - Art <strong>Carnuntum</strong>;<br />

Herr Piero Bordin hat um Gewährung einer Subvention in der Höhe der angefallenen<br />

Lustbarkeitsabgabe von Euro 361,14 für 2010 ersucht.<br />

Wortmeldungen: GR Ing. Kurt Schneider, GR Martin Almstädter<br />

Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt dem Ansuchen des Herrn Piero Bordin, Art <strong>Carnuntum</strong><br />

die Lustbarkeitsabgabe für 2010 in der Höhe von Euro 361,14 in Form einer Subvention zu<br />

erlassen.<br />

Beschluss: angenommen<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

Ad 14.: Vergabe der Wohnung Nr. 7 Scharndorferweg 3;<br />

Die Wohnung Nr. 7 am Scharndorferweg 3 ist per 1.4.2011 zu vergeben. Die nächstgereihte<br />

Wohnungswerberin ist Frau Jana Güzel. Frau Jana Güzel hat zurzeit die Wohnung Nr. 10 am<br />

Scharndorferweg 7 gemietet. Bei einer etwaigen Wohnungsvergabe der Wohnung Nr. 7 am<br />

Scharndorferweg 3 an Frau Güzel, würde ihr Sohn Dobias Rene, der auch in der Wohnung 7<br />

wohnt, diese behalten wollen.<br />

Wortmeldungen: GR Brigitte Klann, GR Josef Thurkowitsch, GR Martin Almstädter<br />

Antrag: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Wohnung Nr 7 am Scharndorferweg 3 per 1.4.2011<br />

an Frau Jana Güzel zu vergeben. Gleichfalls wird die Wohnung Nr. 10 am Scharndorferweg 7<br />

an Herrn Dobias Rene per 1.4.2011 vergeben.<br />

Beschluss: angenommen<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

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Ad 15.: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit<br />

Über diesen Tagesordnungspunkt wird ein einstimmiger Beschluss gefasst.<br />

Ad 16.: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit;<br />

Über diesen Tagesordnungspunkt wird ein einstimmiger Beschluss gefasst.<br />

Ad 17.:Allfälliges.<br />

Für den Kindergartenneubau wurde eine nichtrückzahlbare Sockelbeihilfe in der Höhe von<br />

Euro 501.400,-- gewährt.<br />

Das Ansuchen zur Errichtung eines Schutzweges bei der Volksschule und Bruckerstraße<br />

wurde an die Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet. Der zuständige Sachbearbeiter vom Amt<br />

der NÖ Landesregierung hat eine Verkehrszählung bei den beiden Punkten angeordnet.<br />

Herr GR Martin Almstädter fragt an, wann der RAB 2010 erstellt wird. Frau Bgm. Ingrid<br />

Scheumbauer erklärt, dass sie mit Frau Seewald noch im Land NÖ bei einer<br />

Schlussbesprechung war und der RAB 2010 in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 6. April<br />

beschlossen werden soll.<br />

UGR Christoph Reithofer gibt bekannt, dass am 2. April die diesjährige Flurreinigung<br />

durchgeführt wird. Treffpunkt ist um 9.00 Uhr beim Bauhof <strong>Petronell</strong>-<strong>Carnuntum</strong>.<br />

GR Martin Almstädter fragt an, ob für die Abholzungen, die zur Zeit durchgeführt werden,<br />

keine Vergabe erforderlich ist, sowie im Grabeland.<br />

Bgm. Ingrid Scheumbauer erklärt, dass die Schlägerungen im Grabeland im Zuge der<br />

Bepflanzung und Wegeerstellung im <strong>Gemeinde</strong>rat vergeben wurden.<br />

Bgm. Ingrid Scheumbauer berichtet weiters, dass das Versickerungsbecken im Grabeland<br />

fertiggestellt ist und die Böschung noch gestaltet werden muss.<br />

Wortmeldungen: GR Ing Kurt Schneider<br />

GR Ing. Kurt Schneider meint, dass der Informationsstand betreffend die Projekte zur<br />

LA2011 ungenügend ist und er vor der LA noch gerne Informationen von der<br />

Projektkoordinatorin hätte.<br />

Bgm. Ingrid Scheumbauer erwidert, dass die Informationen, sobald diese auch am<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt vorliegen, an die Bevölkerung zeitgerecht weitergegeben werden.<br />

Ende: 22.00 Uhr<br />

Bürgermeisterin:<br />

Ingrid Scheumbauer<br />

Schriftführerin: Gisela Klaffl<br />

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