erste Seiten.qxd - Volkshochschule Waltrop
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Wer kann teilnehmen?<br />
Die <strong>Volkshochschule</strong> als öffentliche Einrichtung der Stadt <strong>Waltrop</strong><br />
dient der Weiterbildung Erwachsener. Teilnehmen kann, wer mindestens<br />
16 Jahre alt ist. Ausnahmen gelten etwa für die besonders<br />
gekennzeichneten Kinder- und Jugendkurse. Bei einzelnen Seminarangeboten<br />
gibt es darüber hinaus spezielle Zugangsvoraussetzungen<br />
(Vorkenntnisse und dgl.), oder sie richten sich an<br />
besondere Zielgruppen (Frauen, Senioren, etc.). Der Besuch von<br />
gebührenpflichtigen Veranstaltungen ist i.d.R. nur nach verbindlicher<br />
Anmeldung gestattet.<br />
Teilnehmerzahl<br />
Kurse, Arbeitsgemeinschaften und Seminare können nur dann<br />
durchgeführt werden, wenn die vorgeschriebene Mindestteilnehmerzahl<br />
erreicht wird. Auch werden von der VHS Höchstteilnehmergrenzen<br />
festgelegt.<br />
Teilnahmegebühren<br />
Das Entgelt richtet sich nach der Zahl der vorgesehenen Unterrichtsstunden.<br />
Die Belegung einzelner Unterrichtseinheiten ist nur<br />
im Ausnahmefall und nach Absprache möglich. Für alle Kurse und<br />
Seminare (außer Einzelveranstaltungen und Studienfahrten) wird<br />
eine Verwaltungspauschale von 4,00 EUR - bei Kursen ab 20 Unterrichtsstunden<br />
von 7,00 EUR - als Sockelbetrag berechnet. Hinzu<br />
kommt ein Entgelt in unterschiedlicher Höhe pro Unterrichtsstunde.<br />
Ermäßigung von Teilnahmegebühren<br />
(vorbehaltlich einer zu erwartenden Neuregelung)<br />
Eine Ermäßigung von 25% wird gewährt, wenn der/die Teilnehmer/in<br />
nachweist, dass seine Einkünfte, bei verheirateten<br />
Teilnehmern die Einkünfte beider Ehegatten, ausschließlich aus<br />
Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II bestehen. Eine Ermäßigung<br />
von 50% wird gewährt, wenn der/die Teilnehmer/in nachweist,<br />
dass er/sie auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist bzw.<br />
wenn er/sie den <strong>Waltrop</strong>er Freizeitpass vorlegen kann. Besondere<br />
Kurse (z.B. Einzelveranstaltungen, Kleingruppenseminare, Studienfahrten,<br />
etc...) sind von dieser Regelung ausgenommen.<br />
Nachträgliche Ermäßigungen, d.h. nach erfolgter Anmeldung, sind<br />
nicht möglich. Weitere Ermäßigungsregelungen, etwa für Schüler<br />
und Studenten, sind ggf. im Programm jeweils erläutert.<br />
Gebührenerstattung/Rücktritt<br />
1. Das Entgelt wird den Teilnehmern erstattet bzw. nicht erhoben,<br />
wenn die belegte Veranstaltung nicht zustande kommt.<br />
2. Ein Rücktritt ist schriftlich, per Fax, Email oder durch persönliches<br />
Erscheinen anzuzeigen. Ein Telefonat oder eine Mitteilung<br />
gegenüber Kursleitern allein ist nicht hinreichend.<br />
3. Tritt ein Teilnehmer von einer Veranstaltung zurück, so ist er berechtigt,<br />
zeitgleich eine Ersatzperson zu stellen. Für die Ersatzperson<br />
gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen zum Kurs<br />
wie für den zurückgetretenen Teilnehmer. In diesem Fall wird<br />
dem Teilnehmer das Entgelt erstattet und von der Ersatzperson<br />
erhoben, ggf. unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr.<br />
4. Ein Rücktritt des Teilnehmers ohne Stellung einer Ersatzperson<br />
ist gegen Erstattung des gesamten gezahlten Entgelts nur bis<br />
zum 8. Arbeitstag vor Kursbeginn möglich, wobei als Arbeitstage<br />
die Wochentage von Montag bis Freitag zählen und der Tag des<br />
Kursbeginns bei der Fristberechnung nicht mitgerechnet wird.<br />
Klein - aber wichtig!<br />
Bei einem späteren Rücktritt gestaltet sich eine Rückerstattung<br />
wie folgt:<br />
a)Rücktritt vom 7. bis 4. Arbeitstag vor Kursbeginn - Erstattung von<br />
50% der Kursgebühr<br />
b)Rücktritt vom 3. bis 1. Arbeitstag vor Kursbeginn - Erstattung von<br />
25 % der Kursgebühr<br />
c)bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen - keine Erstattung<br />
d)Die Verwaltungskostenpauschale wird bei einem Rücktritt in<br />
jedem Fall einbehalten.<br />
Die unter 4. genannten Fristen finden keine Anwendung bei einem<br />
Rücktritt von<br />
a)Studienfahrten und Exkursionen<br />
b)Bildungsurlaubsseminaren<br />
c)vergleichbaren Veranstaltungen.<br />
Eine Erstattung in diesen Fällen ist nur möglich nach Abzug und<br />
Einbehaltung der Stornokosten und der durch Planung und Organisation<br />
entstandenen, im Einzelfall festzulegenden Kosten der VHS.<br />
Kosten für Materialien<br />
Die Kosten für Unterrichts- und Arbeitsmaterial tragen die Teilnehmer/innen<br />
selbst, sofern im Programmheft nicht ausdrücklich<br />
andere Regelungen genannt werden.<br />
Teilnahmebescheinigung<br />
Auf Wunsch wird bei regelmäßiger Teilnahme an Kursen und Seminaren<br />
gegen Gebühr eine Bescheinigung ausgestellt, die zum<br />
Nachweis des Kursbesuches oder zur Vorlage bei Krankenkassen,<br />
Finanzämtern oder anderen Einrichtungen verwendet werden<br />
kann.<br />
Arbeitsräume<br />
Die <strong>Volkshochschule</strong> ist neben ihren eigenen Räumen überwiegend<br />
auf die Nutzung von Schulräumen und angemieteten Räumen<br />
angewiesen. Bitte behandeln Sie Räume und Einrichtungen schonend<br />
und beachten Sie die jeweilige Hausordnung. Auch ist das<br />
Rauchen in den Unterrichtsräumen sowie in den regulären Schulgebäuden,<br />
Turnhallen etc. nicht gestattet.<br />
Haftung<br />
Die <strong>Volkshochschule</strong> übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl<br />
oder Sachschaden. Bei Unfall haftet die VHS nur, soweit sie ein<br />
vorsätzliches Verschulden trifft.<br />
Die Schulferien-Termine bis zum Sommer 2007<br />
Herbst Weihnachten Ostern Pfingsten Sommer<br />
2006 2006/2007 2007 2007 2007<br />
02.10.- 21.12.06- 02.04.- 29.05.07 21.06.-<br />
14.10. 05.01.07 14.04.07 03.08.07<br />
Unterrichtsfreie Tage:<br />
Tag der Deutschen Einheit 03.10.2006, Allerheiligen 01.11.2006;<br />
Himmelfahrt 17.05.2007; Fronleichnam 07.06.2007. Während der<br />
Schulferien und an den o.a. unterrichtsfreien Tagen finden gewöhnlich<br />
keine VHS-Kurse statt. Am letzten Schultag vor Ferienbeginn<br />
wird ebenfalls kein Unterricht durchgeführt. Wir weisen<br />
ausdrücklich daraufhin, dass an den Tagen 19.02. und 20.02.2007<br />
(Rosenmontag und Faschingsdienstag), 30.04.2007 (vor dem 1. Mai)<br />
und am 18.05.2007 die <strong>Waltrop</strong>er Schulen unterrichtsfrei haben.<br />
Bitte klären Sie mit Ihrem/Ihrer Kursleiter/in oder mit der VHS<br />
rechtzeitig ab, ob Ihr Kurs an dem jeweiligen Tag stattfinden soll.<br />
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