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erste Seiten.qxd - Volkshochschule Waltrop

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Wer kann teilnehmen?<br />

Die <strong>Volkshochschule</strong> als öffentliche Einrichtung der Stadt <strong>Waltrop</strong><br />

dient der Weiterbildung Erwachsener. Teilnehmen kann, wer mindestens<br />

16 Jahre alt ist. Ausnahmen gelten etwa für die besonders<br />

gekennzeichneten Kinder- und Jugendkurse. Bei einzelnen Seminarangeboten<br />

gibt es darüber hinaus spezielle Zugangsvoraussetzungen<br />

(Vorkenntnisse und dgl.), oder sie richten sich an<br />

besondere Zielgruppen (Frauen, Senioren, etc.). Der Besuch von<br />

gebührenpflichtigen Veranstaltungen ist i.d.R. nur nach verbindlicher<br />

Anmeldung gestattet.<br />

Teilnehmerzahl<br />

Kurse, Arbeitsgemeinschaften und Seminare können nur dann<br />

durchgeführt werden, wenn die vorgeschriebene Mindestteilnehmerzahl<br />

erreicht wird. Auch werden von der VHS Höchstteilnehmergrenzen<br />

festgelegt.<br />

Teilnahmegebühren<br />

Das Entgelt richtet sich nach der Zahl der vorgesehenen Unterrichtsstunden.<br />

Die Belegung einzelner Unterrichtseinheiten ist nur<br />

im Ausnahmefall und nach Absprache möglich. Für alle Kurse und<br />

Seminare (außer Einzelveranstaltungen und Studienfahrten) wird<br />

eine Verwaltungspauschale von 4,00 EUR - bei Kursen ab 20 Unterrichtsstunden<br />

von 7,00 EUR - als Sockelbetrag berechnet. Hinzu<br />

kommt ein Entgelt in unterschiedlicher Höhe pro Unterrichtsstunde.<br />

Ermäßigung von Teilnahmegebühren<br />

(vorbehaltlich einer zu erwartenden Neuregelung)<br />

Eine Ermäßigung von 25% wird gewährt, wenn der/die Teilnehmer/in<br />

nachweist, dass seine Einkünfte, bei verheirateten<br />

Teilnehmern die Einkünfte beider Ehegatten, ausschließlich aus<br />

Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II bestehen. Eine Ermäßigung<br />

von 50% wird gewährt, wenn der/die Teilnehmer/in nachweist,<br />

dass er/sie auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist bzw.<br />

wenn er/sie den <strong>Waltrop</strong>er Freizeitpass vorlegen kann. Besondere<br />

Kurse (z.B. Einzelveranstaltungen, Kleingruppenseminare, Studienfahrten,<br />

etc...) sind von dieser Regelung ausgenommen.<br />

Nachträgliche Ermäßigungen, d.h. nach erfolgter Anmeldung, sind<br />

nicht möglich. Weitere Ermäßigungsregelungen, etwa für Schüler<br />

und Studenten, sind ggf. im Programm jeweils erläutert.<br />

Gebührenerstattung/Rücktritt<br />

1. Das Entgelt wird den Teilnehmern erstattet bzw. nicht erhoben,<br />

wenn die belegte Veranstaltung nicht zustande kommt.<br />

2. Ein Rücktritt ist schriftlich, per Fax, Email oder durch persönliches<br />

Erscheinen anzuzeigen. Ein Telefonat oder eine Mitteilung<br />

gegenüber Kursleitern allein ist nicht hinreichend.<br />

3. Tritt ein Teilnehmer von einer Veranstaltung zurück, so ist er berechtigt,<br />

zeitgleich eine Ersatzperson zu stellen. Für die Ersatzperson<br />

gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen zum Kurs<br />

wie für den zurückgetretenen Teilnehmer. In diesem Fall wird<br />

dem Teilnehmer das Entgelt erstattet und von der Ersatzperson<br />

erhoben, ggf. unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr.<br />

4. Ein Rücktritt des Teilnehmers ohne Stellung einer Ersatzperson<br />

ist gegen Erstattung des gesamten gezahlten Entgelts nur bis<br />

zum 8. Arbeitstag vor Kursbeginn möglich, wobei als Arbeitstage<br />

die Wochentage von Montag bis Freitag zählen und der Tag des<br />

Kursbeginns bei der Fristberechnung nicht mitgerechnet wird.<br />

Klein - aber wichtig!<br />

Bei einem späteren Rücktritt gestaltet sich eine Rückerstattung<br />

wie folgt:<br />

a)Rücktritt vom 7. bis 4. Arbeitstag vor Kursbeginn - Erstattung von<br />

50% der Kursgebühr<br />

b)Rücktritt vom 3. bis 1. Arbeitstag vor Kursbeginn - Erstattung von<br />

25 % der Kursgebühr<br />

c)bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen - keine Erstattung<br />

d)Die Verwaltungskostenpauschale wird bei einem Rücktritt in<br />

jedem Fall einbehalten.<br />

Die unter 4. genannten Fristen finden keine Anwendung bei einem<br />

Rücktritt von<br />

a)Studienfahrten und Exkursionen<br />

b)Bildungsurlaubsseminaren<br />

c)vergleichbaren Veranstaltungen.<br />

Eine Erstattung in diesen Fällen ist nur möglich nach Abzug und<br />

Einbehaltung der Stornokosten und der durch Planung und Organisation<br />

entstandenen, im Einzelfall festzulegenden Kosten der VHS.<br />

Kosten für Materialien<br />

Die Kosten für Unterrichts- und Arbeitsmaterial tragen die Teilnehmer/innen<br />

selbst, sofern im Programmheft nicht ausdrücklich<br />

andere Regelungen genannt werden.<br />

Teilnahmebescheinigung<br />

Auf Wunsch wird bei regelmäßiger Teilnahme an Kursen und Seminaren<br />

gegen Gebühr eine Bescheinigung ausgestellt, die zum<br />

Nachweis des Kursbesuches oder zur Vorlage bei Krankenkassen,<br />

Finanzämtern oder anderen Einrichtungen verwendet werden<br />

kann.<br />

Arbeitsräume<br />

Die <strong>Volkshochschule</strong> ist neben ihren eigenen Räumen überwiegend<br />

auf die Nutzung von Schulräumen und angemieteten Räumen<br />

angewiesen. Bitte behandeln Sie Räume und Einrichtungen schonend<br />

und beachten Sie die jeweilige Hausordnung. Auch ist das<br />

Rauchen in den Unterrichtsräumen sowie in den regulären Schulgebäuden,<br />

Turnhallen etc. nicht gestattet.<br />

Haftung<br />

Die <strong>Volkshochschule</strong> übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl<br />

oder Sachschaden. Bei Unfall haftet die VHS nur, soweit sie ein<br />

vorsätzliches Verschulden trifft.<br />

Die Schulferien-Termine bis zum Sommer 2007<br />

Herbst Weihnachten Ostern Pfingsten Sommer<br />

2006 2006/2007 2007 2007 2007<br />

02.10.- 21.12.06- 02.04.- 29.05.07 21.06.-<br />

14.10. 05.01.07 14.04.07 03.08.07<br />

Unterrichtsfreie Tage:<br />

Tag der Deutschen Einheit 03.10.2006, Allerheiligen 01.11.2006;<br />

Himmelfahrt 17.05.2007; Fronleichnam 07.06.2007. Während der<br />

Schulferien und an den o.a. unterrichtsfreien Tagen finden gewöhnlich<br />

keine VHS-Kurse statt. Am letzten Schultag vor Ferienbeginn<br />

wird ebenfalls kein Unterricht durchgeführt. Wir weisen<br />

ausdrücklich daraufhin, dass an den Tagen 19.02. und 20.02.2007<br />

(Rosenmontag und Faschingsdienstag), 30.04.2007 (vor dem 1. Mai)<br />

und am 18.05.2007 die <strong>Waltrop</strong>er Schulen unterrichtsfrei haben.<br />

Bitte klären Sie mit Ihrem/Ihrer Kursleiter/in oder mit der VHS<br />

rechtzeitig ab, ob Ihr Kurs an dem jeweiligen Tag stattfinden soll.<br />

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