31.01.2013 Aufrufe

Sperber 3/10 - St.Galler Natur

Sperber 3/10 - St.Galler Natur

Sperber 3/10 - St.Galler Natur

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ANJF / Problempflanzen<br />

Fachstelle Pflanzenschutz des Landwirtschaftlichen<br />

Zentrums Rheinhof Salez<br />

das Vorkommen dieser Pflanze mit<br />

Erfolg.<br />

Die Koordination der Bekämpfung der<br />

übrigen Neophyten wird durch die<br />

Fachstelle für <strong>Natur</strong>- und Landschaftsschutz<br />

im Amt für <strong>Natur</strong>, Jagd und Fischerei<br />

wahrgenommen. In wiederkehrenden<br />

Workshops werden Gemeindemitarbeiter,<br />

Forstpersonal, und <strong>St</strong>assenunterhaltsequipen<br />

auf die Problematik<br />

aufmerksam gemacht und ausgebildet.<br />

Die eigentliche Erfassung und<br />

Bekämpfung obliegt den politischen<br />

Gemeinden. Dafür setzen diese in der<br />

Regel ihre Unterhaltsdienst ein, meist<br />

in Zusammenarbeit mit Arbeitsloseneinsätzen,<br />

Zivildienstequipen, Asylantengruppen<br />

und evtl. Schulklassen. In<br />

einigen Regionen, so z.B. an Thur und<br />

Glatt haben sich die Gemeinden zu gemeinsamen,<br />

koordinierten Aktionen zusammengeschlossen.<br />

Bei Neophytenvorkommen<br />

an National- und Kantonsstrassen<br />

und Bahnböschungen werden<br />

die entsprechenden Unterhaltsdienste<br />

aktiv. Der Kanton unterstützt die Gemeinden<br />

für die Erfassung und Bekämpfung<br />

von Neophyten mit <strong>St</strong>aatsbeiträgen.<br />

Den Gemeinden steht für die Erfassung<br />

und Wirkungskontrolle der Bekämpfung<br />

von Neophytenstandorten eine Internet-<br />

Applikation zur Verfügung:<br />

www.geoportal.ch/neophyten/. Der Zugang<br />

zu dieser Applikation erfolgt über<br />

Eingabe von Benutzername und Passwort<br />

(bei der Fachstelle für <strong>Natur</strong>- und<br />

Landschaftsschutz erhältlich).<br />

In der Freisetzungsverordnung (SR<br />

814.911) finden sich gesetzliche Bestimmungen<br />

für den Umgang mit invasiven<br />

Neophyten wie Goldrute, Drüsigem<br />

Springkraut, Japanknöterich und Riesenbärenklau.<br />

So darf ausser zur Bekämpfung<br />

mit diesen in der Umwelt<br />

nicht direkt umgegangen werden (Verkauf,<br />

Transport, Lagern, Anpflanzen,<br />

etc.). Auch darf nach Artikel 15 Bodenaushub,<br />

der mit den genannten Neophyten<br />

belastet ist, nur noch am Entnahmeort<br />

verwertet werden. Da die Freisetzungsverordnung<br />

aber keine gesetzliche<br />

Grundlage für eine obligatorische<br />

Bekämpfung schafft, setzt eine Bekämpfung<br />

auf privatem Grund das Einverständnis<br />

der Eigentümer voraus.<br />

Prävention<br />

Die unbeabsichtigte Weiterverbreitung<br />

von Problempflanzen kann durch folgende<br />

Massnahmen verhindert oder<br />

eingedämmt werden:<br />

· Anfallendes Grüngut (Schnittgut von<br />

Japanknöterich und Goldrute / Samen)<br />

in KVA oder Vergärungsanlage (Biogasanlage)<br />

entsorgen<br />

· Bodenmaterial mit Rhizomteilen oder<br />

Samen bei Bauarbeiten nicht weiter<br />

ausbreiten oder abtransportieren, sondern<br />

an Ort und <strong>St</strong>elle<br />

· Mit Samen oder Rhizomteilen verunreinigte<br />

Arbeitsgeräte, Maschinen,<br />

Fahrzeuge nach Gebrauch reinigen.<br />

Problemstandorte<br />

Überwachung und Bekämpfung von problematischen<br />

Neophyten sind besonders<br />

an den folgenden <strong>St</strong>andorten angezeigt:<br />

· Bach- und Flussufer<br />

· <strong>St</strong>rassen- und Bahnböschungen<br />

· <strong>Natur</strong>schutzgebiete<br />

22 Der <strong>Sperber</strong> 3/<strong>10</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!