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24 Bodenbeschichtungen<br />

Blick in eine Abwasserbehandlungsanlage (alle Fotos: iba-INSTITUT) Gerichteter Riß oberhalb der Arbeitsfuge zwischen den<br />

Betonierabschnitten …<br />

Report<br />

Kleiner Fehler, großer Schaden<br />

Die Kunst der Fuge – Von Dipl.-Ing. Hans-Joachim Rolof<br />

Prüfen bleibt Pflicht, das gilt auch bei<br />

der Ausführung von Bodenbeschichtungen<br />

auf neuem Stahlbeton. Besondere<br />

Aufmerksamkeit gilt dabei der Fuge.<br />

Wenn Fugen in ihren verschiedenen<br />

Funktionen und Arten nicht erkannt werden,<br />

ist nach der Beschichtung der Folgeschaden<br />

unvermeidlich: Risse, Falten<br />

und Blasen führen zum Totalschaden für<br />

die neue Beschichtung. Das Fallbeispiel<br />

zeigt auf, wie man aus Fehlern anderer<br />

für die eigene Praxis lernen kann.<br />

Der Fußboden einer Abwasserbehandlung<br />

einer Galvanikanlage wurde als<br />

Bodenplatte aus Ortbeton hergestellt.<br />

Darauf sollte eine Gewässerschutzbeschichtung<br />

nach WHG § 19 ausgeführt werden.<br />

Innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung<br />

und Inbetriebnahme zeigten sich bereits<br />

Risse in der Beschichtung und auch Falten<br />

und Abplatzungen im Sockelbereich.<br />

Wer ist nun für den Schaden verantwortlich?<br />

Was waren die Ursachen?<br />

Arbeitsfuge:<br />

Streitfall zwischen Rohbauer<br />

und Beschichter<br />

Nach Angaben des Bauunternehmers soll die<br />

Bodenplatte in zwei Abschnitten betoniert<br />

worden sein. Hierzu wurde auch eine Arbeitsfuge<br />

zwischen den beiden Betonierabschnitten<br />

in Längsrichtung des Gebäudes angeordnet,<br />

so daß der zweite Betonierabschnitt<br />

dann „preß“ an den ersten Abschnitt<br />

betoniert wurde. Der Werkunternehmer<br />

allerdings behauptete, daß ihm so eine Arbeitsfuge<br />

oder Scheinfuge nicht aufgefallen<br />

sei. Es seien vorhandene, in die Bodenplatte<br />

eingeschnittene Fugen vor dem Beschichten<br />

verharzt worden. Nach weiterer Untergrundvorbehandlung<br />

wurde die Gewässerschutzbeschichtung<br />

appliziert und eine Hohlkehle<br />

als Sockelausbildung zum Wandanschluß<br />

ausgeführt. Schließlich erfolgte die<br />

Abnahme, die Behälter und Anlagen wurden<br />

montiert und die Abwasserbehandlungsanlage<br />

ging in die gewünschte Nutzung.<br />

Während der ersten zwei Jahre kam es zu<br />

verschiedenen Mängelrügen durch den Auftraggeber.<br />

Es hatten sich Risse und Blasen im<br />

Hallenboden der Abwasseranlage gebildet.<br />

An einigen Stellen seien auch Falten entlang<br />

der Wandflächen entstanden. Der Bauunternehmer<br />

weigerte sich, die Beanstandung<br />

anzuerkennen. Der Beschichter sah<br />

keinen Fehler bei seinen Werkleistungen. Es<br />

kam zum Streitfall, da der Auftraggeber den<br />

Behörden gegenüber die Forderungen der<br />

Baugenehmigung nicht mehr erfüllen konnte:<br />

ein Verstoß gegen die wasserrechtliche<br />

Genehmigung drohte.<br />

Mit der Klärung der Schadensursachen<br />

wurde ein Sachverständiger des iba-INSTI-<br />

TUTs beauftragt. In der Abwasserbehandlungsanlage<br />

konnte oberhalb der Arbeitsfuge<br />

zwischen den Betonierabschnitten ein gerichteter<br />

Riß von 0,5 mm bis 1,6 mm Breite<br />

in der Beschichtung festgestellt werden. Im<br />

weiteren Verlauf der Arbeitsfuge im Bereich<br />

der Standplätze von Behältern der Abwasserbehandlungsanlage<br />

setzte sich der Riß in

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