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24 Bodenbeschichtungen<br />
Blick in eine Abwasserbehandlungsanlage (alle Fotos: iba-INSTITUT) Gerichteter Riß oberhalb der Arbeitsfuge zwischen den<br />
Betonierabschnitten …<br />
Report<br />
Kleiner Fehler, großer Schaden<br />
Die Kunst der Fuge – Von Dipl.-Ing. Hans-Joachim Rolof<br />
Prüfen bleibt Pflicht, das gilt auch bei<br />
der Ausführung von Bodenbeschichtungen<br />
auf neuem Stahlbeton. Besondere<br />
Aufmerksamkeit gilt dabei der Fuge.<br />
Wenn Fugen in ihren verschiedenen<br />
Funktionen und Arten nicht erkannt werden,<br />
ist nach der Beschichtung der Folgeschaden<br />
unvermeidlich: Risse, Falten<br />
und Blasen führen zum Totalschaden für<br />
die neue Beschichtung. Das Fallbeispiel<br />
zeigt auf, wie man aus Fehlern anderer<br />
für die eigene Praxis lernen kann.<br />
Der Fußboden einer Abwasserbehandlung<br />
einer Galvanikanlage wurde als<br />
Bodenplatte aus Ortbeton hergestellt.<br />
Darauf sollte eine Gewässerschutzbeschichtung<br />
nach WHG § 19 ausgeführt werden.<br />
Innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung<br />
und Inbetriebnahme zeigten sich bereits<br />
Risse in der Beschichtung und auch Falten<br />
und Abplatzungen im Sockelbereich.<br />
Wer ist nun für den Schaden verantwortlich?<br />
Was waren die Ursachen?<br />
Arbeitsfuge:<br />
Streitfall zwischen Rohbauer<br />
und Beschichter<br />
Nach Angaben des Bauunternehmers soll die<br />
Bodenplatte in zwei Abschnitten betoniert<br />
worden sein. Hierzu wurde auch eine Arbeitsfuge<br />
zwischen den beiden Betonierabschnitten<br />
in Längsrichtung des Gebäudes angeordnet,<br />
so daß der zweite Betonierabschnitt<br />
dann „preß“ an den ersten Abschnitt<br />
betoniert wurde. Der Werkunternehmer<br />
allerdings behauptete, daß ihm so eine Arbeitsfuge<br />
oder Scheinfuge nicht aufgefallen<br />
sei. Es seien vorhandene, in die Bodenplatte<br />
eingeschnittene Fugen vor dem Beschichten<br />
verharzt worden. Nach weiterer Untergrundvorbehandlung<br />
wurde die Gewässerschutzbeschichtung<br />
appliziert und eine Hohlkehle<br />
als Sockelausbildung zum Wandanschluß<br />
ausgeführt. Schließlich erfolgte die<br />
Abnahme, die Behälter und Anlagen wurden<br />
montiert und die Abwasserbehandlungsanlage<br />
ging in die gewünschte Nutzung.<br />
Während der ersten zwei Jahre kam es zu<br />
verschiedenen Mängelrügen durch den Auftraggeber.<br />
Es hatten sich Risse und Blasen im<br />
Hallenboden der Abwasseranlage gebildet.<br />
An einigen Stellen seien auch Falten entlang<br />
der Wandflächen entstanden. Der Bauunternehmer<br />
weigerte sich, die Beanstandung<br />
anzuerkennen. Der Beschichter sah<br />
keinen Fehler bei seinen Werkleistungen. Es<br />
kam zum Streitfall, da der Auftraggeber den<br />
Behörden gegenüber die Forderungen der<br />
Baugenehmigung nicht mehr erfüllen konnte:<br />
ein Verstoß gegen die wasserrechtliche<br />
Genehmigung drohte.<br />
Mit der Klärung der Schadensursachen<br />
wurde ein Sachverständiger des iba-INSTI-<br />
TUTs beauftragt. In der Abwasserbehandlungsanlage<br />
konnte oberhalb der Arbeitsfuge<br />
zwischen den Betonierabschnitten ein gerichteter<br />
Riß von 0,5 mm bis 1,6 mm Breite<br />
in der Beschichtung festgestellt werden. Im<br />
weiteren Verlauf der Arbeitsfuge im Bereich<br />
der Standplätze von Behältern der Abwasserbehandlungsanlage<br />
setzte sich der Riß in