Kormorane in der Fußacher Bucht - HYDRA-Institute
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Maßnahmenvorschläge <strong>Fußacher</strong> <strong>Bucht</strong><br />
gen. Die Überlegungen aus <strong>der</strong> vorliegenden Expertise sollten dabei maßgeblich<br />
berücksichtigt werden.<br />
Lassen sich nach dem Vorsorgepr<strong>in</strong>zip endgültige Lösungen f<strong>in</strong>den ? Frage 38<br />
Nach dem Vorsorgepr<strong>in</strong>zip können per def<strong>in</strong>itionem ke<strong>in</strong>e endgültigen<br />
Lösungen abgeleitet werden. Die Anwendung des Vorsorgepr<strong>in</strong>zips bedeutet,<br />
dass weitere Abklärungen nötig s<strong>in</strong>d, bis die vom Pr<strong>in</strong>zip abgeleiteten<br />
Maßnahmen als weiterh<strong>in</strong> s<strong>in</strong>nvoll gerechtfertigt werden können o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong><br />
e<strong>in</strong>zustellen s<strong>in</strong>d, weil sie ke<strong>in</strong>e nachweislichen Verbesserungen <strong>der</strong> Situation<br />
erreicht haben.<br />
Drei spezifische Grundsätze s<strong>in</strong>d für künftige Abklärungen zu beachten:<br />
1. Die Anwendung des Pr<strong>in</strong>zips sollte auf e<strong>in</strong>er möglichst umfassenden wissenschaftlichen<br />
Bewertung beruhen. Soweit möglich, sollte <strong>in</strong> jedem Stadium dieser<br />
Bewertung das Ausmaß <strong>der</strong> wissenschaftlichen Unsicherheit ermittelt werden.<br />
Vor je<strong>der</strong> Entscheidung für o<strong>der</strong> gegen e<strong>in</strong> Tätigwerden sollten die Risiken<br />
und die möglichen Folgen e<strong>in</strong>er Untätigkeit bewertet werden.<br />
2. Sobald die Ergebnisse neuer wissenschaftlicher Bewertung und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Risikobewertung<br />
vorliegen, sollten alle Betroffenen <strong>in</strong> die Untersuchung <strong>der</strong> verschiedenen<br />
Risikomanagement-Optionen e<strong>in</strong>bezogen werden, wobei das<br />
Verfahren so transparent wie möglich zu gestalten ist.<br />
3. Neben diesen spezifischen Grundsätzen s<strong>in</strong>d im Fall e<strong>in</strong>er Berufung auf das<br />
Vorsorgepr<strong>in</strong>zip auch die allgeme<strong>in</strong>en Grundsätze e<strong>in</strong>es ordnungsgemäßen<br />
Risikomanagements anwendbar. Es handelt sich dabei um die folgenden fünf<br />
Grundsätze:<br />
� den Grundsatz <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit, d. h. daß die getroffenen Maßnahmen<br />
im Verhältnis zum angestrebten Schutzniveau stehen müssen; das Verbot<br />
von Diskrim<strong>in</strong>ierungen bei <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Maßnahmen;<br />
� das Kohärenzgebot, d. h. daß die Maßnahmen auf die <strong>in</strong> ähnlichen Fällen<br />
getroffenen Maßnahmen abgestimmt se<strong>in</strong> o<strong>der</strong> auf ähnlichen Ansätzen beruhen<br />
sollten;<br />
� den Grundsatz <strong>der</strong> Abwägung <strong>der</strong> mit e<strong>in</strong>em Tätigwerden o<strong>der</strong> Nichttätigwerden<br />
verbundenen Vor- und Nachteile;<br />
� den Grundsatz <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Maßnahmen im Lichte <strong>der</strong> wissenschaftlichen<br />
Entwicklung.<br />
� Im Rahmen e<strong>in</strong>er auf das Vorsorgepr<strong>in</strong>zip gestützten Maßnahme kann es zu<br />
e<strong>in</strong>er Beweislastumkehr zu Lasten des Nutzers kommen. Diese Möglichkeit ist<br />
<strong>in</strong> jedem E<strong>in</strong>zelfall zu prüfen.<br />
<strong>Kormorane</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Fußacher</strong> <strong>Bucht</strong><br />
Berufung auf das<br />
Vorsorgepr<strong>in</strong>zip<br />
macht weitergehende<br />
Abklärungen<br />
nötig<br />
Vorschlag 3:<br />
gezielt nur<br />
relevante<br />
Abklärungen<br />
nachholen/<br />
weiterführen<br />
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