Kormorane in der Fußacher Bucht - HYDRA-Institute
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Vorschlag 8:<br />
Abschüsse außerhalb<br />
von Schutzgebieten<br />
erst<br />
dann, wenn sich<br />
die Brutkolonie<br />
und die Zahl <strong>der</strong><br />
“übersommernden”<br />
Vögel nicht<br />
durch <strong>in</strong>direkte<br />
Maßnahmen<br />
begrenzen lässt<br />
Frage 42<br />
Vorschlag 9:<br />
regelmäßige<br />
Vergrämungsmaßnahmen<br />
vermeiden<br />
Vorschlag 10:<br />
Störungen auf<br />
nicht vermeidbares<br />
Maß reduzieren<br />
Maßnahmenvorschläge <strong>Fußacher</strong> <strong>Bucht</strong><br />
Handlungsbedarf zu erkennen, auch wenn <strong>der</strong> Beweis für e<strong>in</strong>e nachhaltige<br />
fischökologische Schädigung noch nicht erbracht ist.<br />
Vergrämungs- o<strong>der</strong> gar Reduzierungsabschüsse haben sich <strong>in</strong> vielen belegten<br />
Fällen nicht bewährt, <strong>der</strong> Aufwand ist relativ gross und e<strong>in</strong>e regelmäßige Störung<br />
<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Naturschutzgebiets sche<strong>in</strong>t auch nicht vertretbar. Die am<br />
Untersee <strong>in</strong> vielen Jahren praktizierten Abschüsse jagen<strong>der</strong> <strong>Kormorane</strong> außerhalb<br />
von Naturschutzgebieten und Brutzeiten wären für den östlichen Teil des<br />
Bodensees nach <strong>der</strong>zeitigem Wissenstand vermutlich kontraproduktiv, da <strong>Kormorane</strong><br />
vermehrt <strong>in</strong> fischökologisch vergleichbar sensible Gebiete ausweichen<br />
könnten. So wären Erhöhungen des Frassdrucks im Rhe<strong>in</strong>delta und möglicherweise<br />
auch <strong>in</strong> den Fliessgewässern des Bodensee- und Alpenrhe<strong>in</strong>-E<strong>in</strong>zugsgebietes<br />
(v.a. Äschenregion) wahrsche<strong>in</strong>lich.<br />
Abschüsse sollten demnach nur als e<strong>in</strong> mögliches Mittel zur Reduktion des<br />
Bestand saisonal verbleiben<strong>der</strong> Vögel (v.a. “Übersommerer”) angewendet werden,<br />
wenn <strong>in</strong>direkte Maßnahmen nicht greifen. Abschüsse sollten sodann<br />
zunächst e<strong>in</strong>malig und für den ganzen östlichen Seeteil koord<strong>in</strong>iert erfolgen.<br />
Welche Maßnahmen sollten ausbleiben?<br />
Vergrämungsmaßnahmen zeigen unserer E<strong>in</strong>schätzung nach we<strong>der</strong> <strong>in</strong>nerhalb<br />
noch außerhalb <strong>der</strong> <strong>Fußacher</strong> <strong>Bucht</strong> gewünschte Effekte:<br />
� da sie sich nicht als wirksam erwiesen haben, die Zahl <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Fußacher</strong><br />
<strong>Bucht</strong> jagenden <strong>Kormorane</strong> zu begrenzen,<br />
� da die <strong>Kormorane</strong> auf an<strong>der</strong>e möglicherweise ökologisch sensiblere Bereiche<br />
(Fliessgewässer <strong>der</strong> Äschenregion im H<strong>in</strong>terland) ausweichen,<br />
� da Vergrämungen mit e<strong>in</strong>em hohen Aufwand betrieben werden, koord<strong>in</strong>iert<br />
werden müssen und e<strong>in</strong>e ernstzunehmende Störung für an<strong>der</strong>e Wasservögel<br />
darstellen können.<br />
Nicht letale Vergrämungsmaßnahmen können nach unserer E<strong>in</strong>schätzung<br />
ke<strong>in</strong>en dauerhaften E<strong>in</strong>fluß auf den Kormoranbestand nehmen. Es ist im<br />
Gegenteil möglich, dass sie zu e<strong>in</strong>er Erhöhung des Frassdrucks durch „vergrämte“<br />
<strong>Kormorane</strong> führen können, da diese e<strong>in</strong>en erhöhten Energiebedarf<br />
wahrsche<strong>in</strong>lich <strong>in</strong> ihren gewohnten Nahrungsgebieten decken würden.<br />
Künftig ist beson<strong>der</strong>s darauf zu achten, dass <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> <strong>Fußacher</strong> <strong>Bucht</strong><br />
ke<strong>in</strong>e ungenehmigten Vergrämungsaktionen durchgeführt werden. Sie müssen<br />
unterbleiben, da sonst ke<strong>in</strong>e ungestörten Untersuchungsergebnisse erhoben<br />
werden können. Auf diesen Punkt wurde bereits mehrfach h<strong>in</strong>gewiesen (jüngstes<br />
Beispiel: PUCHTA, 2005). Allerd<strong>in</strong>gs ist zu berücksichtigen, dass verschiedene<br />
Tätigkeiten auch <strong>in</strong>nerhalb des Naturschutzgebiets genehmigt s<strong>in</strong>d und<br />
unter E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> rechtlichen Vorgaben möglich bleiben müssen, auch wenn<br />
dabei <strong>Kormorane</strong> auffliegen. Hierzu gehören u.a. die Ausübung <strong>der</strong> Berufsfischerei<br />
und <strong>der</strong> Jagd. Die damit verbundenen Störungen müssen auch im<br />
Rahmen von Untersuchungen als “Umgebungsfaktor” erachtet werden.<br />
PUCHTA (2005) unterstellt daneben aber auch absichtliche, systematische Störungen<br />
<strong>der</strong> Kormorankolonie durch die Fischerei und vermutet, dass vor allem<br />
dadurch Untersuchungsergebnisse bee<strong>in</strong>flusst werden können.<br />
So umstritten sie <strong>in</strong> ihrer Anwendung se<strong>in</strong> mögen - treten aber beson<strong>der</strong>e Er-<br />
54 Peter Rey & Andreas Becker, <strong>HYDRA</strong>-Institut Konstanz